merkblatt m062

Upload: di7tux

Post on 09-Mar-2016

136 views

Category:

Documents


6 download

DESCRIPTION

Merkblatt M062 der BG RCI zu Umstellung der Gefahrgutkennzeichnung auf GHS

TRANSCRIPT

  • Lagerung von GefahrstoffenM 062Stand: November 2013

  • Inhaltsverzeichnis dieses Ausdrucks1 Einfhrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Verantwortlichkeiten im Lager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Genehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Gefhrdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Kennzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Kleinmengen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Verpackungen und Lagereinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97.1 Verpackungen und Behlter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97.2 Erhaltung der Schutzfunktion der Verpackung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117.3 Sicherung palettierter Ladeeinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Organisatorische Manahmen fr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz . . . . . . . . . . . . . 188.1 Betriebsanweisung und Information der Beschftigten (20) (56) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188.2 Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198.3 Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208.4 Hygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208.5 Persnliche Schutzausrstungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218.6 Einlagerungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218.7 Arbeitsfreigabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258.8 Zugang zum Lager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268.9 Besondere Qualifikation im Umgang mit Flurfrderzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268.10 berwachung der Arbeitsschritte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278.11 Prfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 Gestaltung des Lagers und der Lagereinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289.1 Lagerarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289.2 Betriebsmittel (51) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319.3 Auffangeinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3310 Verkehrswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3411 Wareneingang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3612 Notfallorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3712.1 Erste Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3712.2 Feuerlscher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3812.3 Verhalten bei Produktaustritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Anlage 1: Lagerung von Gasen unter Druck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Anlage 2: Lagerung von Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Anlage 3: Kennzeichnung gefhrlicher Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48Anlage 4: Flowchart zur Einstufung in Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden) (19) . . . . . . . . . . . . . 53Anlage 5: Punkte, die bei einer Lagerbegehung zu beachten sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58Anlage 6: Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72Bildnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78Sonstiges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 2 / 79

  • Das vorliegende Merkblatt konzentriert sich auf wesentliche Punkte einzelner Vorschriften und Regeln. Es nenntdeswegen nicht alle im Einzelfall erforderlichen Manahmen. Seit Erscheinen des Merkblatts knnen sich darberhinaus der Stand der Technik und die Rechtsgrundlagen gendert haben.Das Merkblatt wurde sorgfltig erstellt. Dies befreit nicht von der Pflicht und Verantwortung, die Angaben aufVollstndigkeit, Aktualitt und Richtigkeit selbst zu berprfen.Das Arbeitsschutzgesetz spricht vom Arbeitgeber, das Sozialgesetzbuch VII und die Unfallverhtungsvorschriftender Berufsgenossenschaften vom Unternehmer. Beide Begriffe sind nicht vllig identisch, weil Unternehmer/innennicht notwendigerweise Beschftigte haben. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Thematik ergeben sichdaraus keine relevanten Unterschiede, sodass die Unternehmerin/der Unternehmer verwendet wird.Die Nummern am Seitenrand verweisen auf das Literaturverzeichnis.

    1 EinfhrungDie Verfasser/innen des Merkblatts sehen es als ihre Aufgabe, Kenntnis und Verstndnis zum sicheren Umgangmit Chemikalien zu frdern.Das Merkblatt soll Betreiber/innen von Lagern dabei helfen, Chemikalien sicher zu lagern. Grundlage ist dieTechnische Regel fr Gefahrstoffe TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behltern. Siekonkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichenBehltern. (19)Der Anwendungsbereich der Broschre entspricht der TRGS 510. Betrachtet wird das Lagern chemischer Stoffe,Gemische sowie Hilfs- und Betriebsstoffe, wenn diese in Verpackungen gelagert werden. Werden Packmittel odertechnische Materialien zusammen mit chemischen Produkten gelagert, so sollten auch diese Lagergter mitbercksichtigt werden.An der Erstellung des Merkblatts haben sich beteiligt:Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) (89)Industriegaseverband e. V. (IGV) (90)Industriegemeinschaft Aerosole e. V. (IGA) (91)Industrieverband Agrar e. V. (IVA) (92)Verband Chemiehandel e. V. (VCH) (93)Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) (94)

    2 Verantwortlichkeiten im LagerDie Gesamtverantwortung fr das Lager trgt die Betreiberin/der Betreiber der Anlage, also der Unternehmer/dieUnternehmerin (Inhaber/in) bzw. bei juristischen Personen die Unternehmensleitung.Die Betreiberin/der Betreiber ist insbesondere verantwortlich fr: den bestimmungsgemen Betrieb der Lageranlage, die ordnungsgeme Kennzeichnung und die sichere Handhabung der Produkte, die ordnungsgeme Lagerung,

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 3 / 79

  • den ordnungsgemen Zustand insbesondere der Sicherheitseinrichtungen, die Beurteilung der Gefhrdungen und die Festlegung von Schutzmanahmen, die Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit und den Umweltschutz, die Auswahl qualifizierter Beschftigter, die Schulung und Unterweisung der Beschftigten, die Koordination der Ttigkeiten und Arbeitsablufe, die Verhaltensvorschriften fr Betriebsfremde, die Planung von Manahmen fr Notflle.

    Abhngig von Art und Gre des Unternehmens kann die Unternehmerin/der Unternehmer entscheiden, dieBetreiberpflichten per Delegation einem geeigneten Betriebsleiter/einer geeigneten Betriebsleiterin zu bertragen.Um seine Aufgaben erfllen zu knnen, muss die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter ausreichende Kenntnisse berden sicheren Umgang mit gefhrlichen Stoffen besitzen. Dazu ist es notwendig, sich fachlich aus- undweiterzubilden.Zusammenarbeit verschiedener FirmenSobald mehrere Firmen eigenverantwortlich Ttigkeiten parallel ausfhren, ist eine Beurteilung der gemeinsamenoder wechselseitigen Gefhrdungen notwendig. Wiederkehrende Situationen sollten in der Dokumentation zurGefhrdungsbeurteilung beschrieben werden, fr Einzelflle oder spezielle Ttigkeiten sollte ein Koordinator/eineKoordinatorin dafr sorgen, dass die notwendigen Schutzmanahmen und Terminplanungen untereinanderabgestimmt werden. (15)

    3 GenehmigungenDie Betreiberin/der Betreiber des Lagers hat den bestimmungsgemen Betrieb sicherzustellen, insbesonderedarf er keine Produkte mit solchen Eigenschaften und in Mengen lagern, die von der Genehmigung nicht erfasstsind. Zur Beurteilung des bestimmungsgemen Betriebes der Lageranlage sind also die Betriebsgenehmigungder Anlage einschlielich der Antragsunterlagen, der Nachtrge sowie der Nebenbestimmungen, Auflagen,Befristungen und die in der Genehmigung in Bezug genommenen Bau- und Betriebsvorschriften heranzuziehen.Genehmigungen sind bindende Vorschriften fr den Betreiber/die Betreiberin.Fr den Betrieb eines Lagers knnen eine oder mehrere Genehmigungen vorhanden sein, z. B.: Wasserrechtliche Erlaubnisse (z. B. Eignungsfeststellungen), (31) Genehmigung nach Bauordnungen der Lnder (LBO) oder (32) Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), soweit genehmigungsbedrftig gem

    4. BImSchV (stoff- bzw. stoffgruppenabhngig) muss ebenfalls eine entsprechende Genehmigung vorliegen.(25)(26)

    Bei der Lagerung entzndbarer Flssigkeiten muss gegebenenfalls eine Erlaubnis nachBetriebssicherheitsverordnung vorhanden sein. (14)Sollen nderungen im Betriebsablauf vorgenommen werden (z. B. andere Stoffe, grere Mengen, andereTtigkeiten (z. B. Um- oder Abfllen, Probenahmen), bauliche nderungen), ist zu prfen, ob diese durch dieGenehmigungen abgedeckt sind.

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 4 / 79

  • Abbildung 1: Groe Lageranlage

    4 GefhrdungsbeurteilungFr den Betrieb eines Lagers, in dem Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behltern aufbewahrt werden, hat derUnternehmer/die Unternehmerin nach 5 Arbeitsschutzgesetz und 6 der Gefahrstoffverordnung eineGefhrdungsbeurteilung durchzufhren und detailliert zu dokumentieren. Darin sind alle fr die Gefhrdung derGesundheit und der Sicherheit der Beschftigten und der Umwelt relevanten Stoffe und Ttigkeiten aufzufhrenund hinsichtlich ihres Gefhrdungspotentials zu beurteilen. Weiterhin sind geeignete Schutzmanahmen einschlielich persnlicher Schutzausrstungen und Manahmen zur Wirksamkeitskontrolle festzulegen. FrDetails zur Durchfhrung einer Gefhrdungsbeurteilung bei Ttigkeiten mit Gefahrstoffen siehe TRGS 400 sowieeinschlgige berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen. Zur Lagerung brennbarer oder oxidierenderGefahrstoffe kann hinsichtlich der Brandgefahren die TRGS 800 beachtet werden. (9)(15)(18)(24)Fr den Betrieb eines Lagers, in dem Gefahrstoffe in Verpackungen und Behltern aufbewahrt werden, vereinfachtsich die Durchfhrung einer Gefhrdungsbeurteilung, da mit der ttigkeitsbezogenen TRGS 510 die fr das Lagernnotwendigen Aspekte umrissen und erforderliche Schutzmanahmen empfohlen werden. Bei Anwendung der inder TRGS 510 aufgefhrten Schutzmanahmen ist in der Regel davon auszugehen, dass die in derGefahrstoffverordnung gestellten entsprechenden Anforderungen erfllt sind. (19)Fr die folgenden Themen verlangt die TRGS 510 eine Konkretisierung im Rahmen einer Gefhrdungsbeurteilung:(19) Aufnahme von Gefahrstoffen durch Hautkontakt, orale Aufnahme oder Inhalation, Lagerung in Kleinmengen, Zusammenlagerung brennbarer Flssigkeiten mit Flammpunkten ber 60 C bis 100 C mit entzndbaren

    Flssigkeiten, Lagerung akut toxischer (gekennzeichnet mit H330 bzw. R26) oder entzndbarer Gase im Schutzbereich von

    Druckgasbehltern, Verhalten brennbarer Flssigkeiten in Lschwasserrckhalteeinrichtungen (Explosionsschutzmanahmen

    unter Bercksichtigung von TRGS 720/TRBS 2152), (21) Lagerung von Stoffen, die eine Verkrzung der Flucht-/Rettungsweglngen erfordern, Verhalten in Notsituationen (z. B. Leckagen, Brnde), Offener Umgang (z. B. bei Umfllarbeiten und Probenahmen),

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 5 / 79

  • Umgang mit Lagereinrichtungen, Fahrzeugen und Lagerbediengerten (z. B. Stretchautomaten,Frdereinrichtungen) sowie

    Abstnde der Notfallbungen.

    Von den in der TRGS 510 genannten Schutzmanahmen kann abgewichen werden, wenn durch andereManahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschftigtengewhrleistet wird. Dies ist in der Dokumentation der Gefhrdungsbeurteilung zu begrnden. Beispiele hierfrsind: (19) Ausschlielich Lagerung entzndbarer Flssigkeiten mit einem Flammpunkt ber 55 C bis 60 C. Das trifft

    insbesondere auf Dieselkraftstoff und Heizl zu, berschreitung der in Abschnitt 12.2 der TRGS 510 genannten zulssigen Lagermengen fr entzndbare

    Flssigkeiten, wenn eine der Gre des Lagers entsprechende Brandbekmpfung sichergestellt ist, z. B. durcheine behrdlich anerkannte Werkfeuerwehr oder durch ortsfeste selbstttig auslsende Lschanlagen,

    bernahme der Erleichterung zu Auffangrumen fr entzndbare Flssigkeiten Transportbehlter mit einemRauminhalt bis 1000 Liter, die keine ffnungen unterhalb des Flssigkeitsspiegels aufweisen oderTransportbehlter mit Auffangwanne, deren Abstand von der Behlterwandung an keiner Stelle mehr als 1 cmbetrgt fr alle flssigen Gefahrstoffe.

    In den vorhandenen Genehmigungen fr das Lager sind ebenfalls Sicherheits- und Schutzmanahmen festgelegt,die verpflichtend umgesetzt werden mssen.Sicherheitsdatenbltter(17)Sicherheitsdatenbltter (SDB) sind Dokumente mit Informationen fr den sicheren Umgang mit gefhrlichenStoffen oder Gemischen. Sicherheitsdatenbltter liefern dem beruflichen Verwender von Chemikalien wichtigeInformationen zur Identitt des Produktes, mgliche auftretende Gefhrdungen, sichere Handhabung undLagerung sowie Manahmen zur Prvention und im Gefahrenfall.Es ist sinnvoll, dass beim ersten Wareneingang die Angaben im mitgelieferten Sicherheitsdatenblatt aufKonsistenz und Plausibilitt geprft werden. Die Prfung kann abschnittsweise durchgefhrt werden.Allgemeine AngabenAuf der ersten Seite des Sicherheitsdatenblatts sind die Hersteller-/Lieferanten-Identifizierung, der Handelsnamedes Produktes und das berarbeitungsdatum ausgewiesen. Zudem ist auf jeder Seite die jeweilige Seitennummerund die Gesamtseitenzahl anzugeben. Alternativ kann auch auf weitere, folgende Seiten hingewiesen sein. Imletzteren Fall ist die letzte Seite deutlich zu machen.Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des UnternehmensIn diesem Abschnitt sind Angaben zur Produktidentifizierung, zur Verwendung, zum Inverkehrbringer sowie zuNotrufnummern zu finden.Abschnitt 2: Mgliche GefahrenIn diesem Abschnitt sind die Einstufung sowie die Kennzeichnungselemente eines Stoffes oder eines Gemischesenthalten. (1)(5)Abschnitt 3: Zusammensetzung/Angaben zu BestandteilenAnhand der Angaben knnen die gefhrlichen Eigenschaften der relevanten Bestandteile eines Gemischeserkannt werden. Da es nicht erforderlich ist, die vollstndige Zusammensetzung (Art der Bestandteile und ihrejeweilige Konzentration) anzugeben, kann die Summe der angegebenen Inhaltsstoffe von 100 % abweichen. Diegefhrlichen Eigenschaften des Gemisches selbst sind unter Abschnitt 2 angegeben.

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 6 / 79

  • Abschnitt 4: Erste-Hilfe-ManahmenAus den Angaben in diesem Abschnitt geht hervor, welche Sofortmanahmen bei Unfllen zu ergreifen sind, obeine rztliche Betreuung erforderlich oder angeraten ist bzw. eine sofortige rztliche Hilfe notwendig ist, ob mitmglichen verzgerten Wirkungen aufgrund der Exposition gerechnet werden muss und welche Symptome undWirkungen auftreten, aber auch, wenn keine Erste Hilfe durch ungeschultes Personal durchgefhrt werden darf.Abschnitt 5: Manahmen zur BrandbekmpfungAngegeben sind die Anforderungen an die Bekmpfung eines Brandes, der von einem Stoff oder einem Gemischausgeht.Abschnitt 6: Manahmen bei unbeabsichtigter FreisetzungIn diesem Abschnitt sind Angaben zu personenbezogenen Vorsichtsmanahmen, zu Umweltschutzmanahmenund zu Verfahren zur Reinigung enthalten.Abschnitt 7: Handhabung und LagerungDie Angaben in diesem Abschnitt helfen der Unternehmerin/dem Unternehmer, geeignete Arbeitsablufe undorganisatorische Manahmen festzulegen.Abschnitt 8: Begrenzung und berwachung der Exposition/Persnliche SchutzausrstungenDie Angaben zur Begrenzung und berwachung der Exposition helfen, whrend der Verwendung des Stoffes oderdes Gemisches, die Exposition der Beschftigten so gering wie mglich zu halten.Abschnitt 9: Physikalische und chemische EigenschaftenDie Informationen dienen dazu, geeignete Schutzmanahmen zu ergreifen. Daher mssen smtliche bekanntenrelevanten physikalisch-chemischen Eigenschaften des Stoffes bzw. des Gemisches angegeben werden.Abschnitt 10: Stabilitt und ReaktivittIn diesem Abschnitt werden die Stabilitt des Stoffes bzw. des Gemisches sowie eventuelle gefhrliche Reaktionenbeschrieben. Sowohl die vorgesehene Verwendung als auch ein vorhersehbarer, nicht bestimmungsgemerGebrauch des Produktes sollen bercksichtigt sein.Abschnitt 11: Toxikologische AngabenDieser Abschnitt enthlt eine kurze aber vollstndige Beschreibung der verschiedenen toxikologischenAuswirkungen (auf die Gesundheit), die beim Kontakt mit dem Stoff oder dem Gemisch entstehen knnen.Abschnitt 12: Umweltbezogene AngabenDer Abschnitt beschreibt die mglichen Wirkungen sowie das Verhalten und der Verbleib des Stoffes oder desGemisches in der Umwelt (Luft, Wasser und/oder Boden).Abschnitt 13: Hinweise zur EntsorgungDieser Abschnitt enthlt die geeigneten Entsorgungsverfahren fr den Stoff bzw. fr das Gemisch und frverunreinigtes Verpackungsmaterial (Verbrennung, Wiederverwertung, Deponie usw.).Abschnitt 14: Angaben zum TransportAngegeben sind die besonderen Vorsichtsmanahmen, die bezglich des Transports oder der Transportbehlterzu beachten sind. Soweit relevant, sind Angaben zur Einstufung nach den jeweiligen Regelungen fr die

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 7 / 79

  • verschiedenen Verkehrsarten zu machen: IMDG (Seeverkehr), ADR (Straenverkehr), RID (Schienenverkehr),ICAO/IATA (Luftverkehr). (34)(35)(36)(38)(37)Abschnitt 15: RechtsvorschriftenGelten fr Stoffe und Gemische weitere besondere gemeinschaftliche Bestimmungen zum Gesundheits- undUmweltschutz, die in den vorhergehenden Abschnitten dieses Sicherheitsdatenblattes noch nicht aufgefhrt sind,so sind diese so weit wie mglich in diesem Abschnitt angegeben. Nach Mglichkeit wird auch auf speziellenationale Rechtsvorschriften und auf andere relevante nationale Besonderheiten hingewiesen. Hier ist zu finden,ob der Lieferant den Stoff oder das Gemisch einer Stoffsicherheitsbeurteilung unterzogen hat.Abschnitt 16: Sonstige AngabenEnthlt alle sonstigen Informationen, die fr das Verstndnis des Sicherheitsdatenblattes von Bedeutung sind.Dazu gehren auch Angaben zur berarbeitung des Sicherheitsdatenblattes, die nderungen knnen an dieserStelle angegeben und erlutert werden, wichtige Abkrzungen sowie wichtige Literaturangaben und Datenquellen.Gefahrstoffverzeichnis(15)Das Gefahrstoffverzeichnis ist eine systematische Zusammenstellung der gelagerten Gefahrstoffe und liefert somitInformationen fr die Erstellung der Gefhrdungsbeurteilung und notwendiger sicherheitstechnischer Manahmenim Lager. Das Gefahrstoffverzeichnis muss folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Gefahrstoffes (z. B. Produkt- oder Handelsname aus dem Sicherheitsdatenblatt) Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefhrlichen Eigenschaften Angaben zu den im Lager vorhandenen Mengenbereichen und Betroffene Arbeitsbereiche (Arbeitsbereiche knnen z. B. sein: Lager, Lagerbereiche und Lagerabschnitte)

    Es gibt keine festen Vorgaben ber die Form des Gefahrstoffverzeichnisses. Bewhrt hat sich aber, die einzelnenAngaben in einer Tabelle zusammenzufassen.

    5 KennzeichnungAlle gelagerten Chemikalien mssen anhand ihrer Verpackung zumindest mit ihrem Stoffnamen identifizierbarsein. Als gefhrlich eingestufte Stoffe und Gemische mssen darber hinaus mit einer gefahrgut- und/odergefahrstoffrechtlichen Kennzeichnung versehen sein (siehe Anlage 3), die Hinweise zu wesentlichen Gefahrenund zur Handhabung enthlt (zur Ausfhrung der gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnung siehe auch TRGS 201).Mageblich sind die Informationen des Sicherheitsdatenblattes. Sofern ein Sicherheitsdatenblatt nichtvorgeschrieben ist, sind Informationen vom Hersteller einzuholen. (16)

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 8 / 79

  • Abbildung 2: Blick auf eine Gebindekennzeichnung

    6 KleinmengenDie TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behltern regelt die zu beachtendenSchutzmanahmen in Abhngigkeit von Gefahrstoffeinstufung und Menge pro abgeschlossenemBetriebsgebude bzw. Brand(bekmpfungs)-abschnitt oder Nutzungseinheit. Die Mengenschwellen zur jeweiligenGefahrstoffeinstufung sind dem Kapitel 1 Anwendungsbereich, Tabelle 1 der TRGS 510 zu entnehmen. (19)Kleinmengen (Mengen entsprechend Tabelle 1, Spalte 4) drfen auerhalb von Lagern bzw. Gefahrstoffschrnkenaufbewahrt werden. Grundstzliche und allgemeine Schutzmanahmen fr die Sicherheit und denGesundheitsschutz sind zu beachten; die Durchfhrung einer Gefhrdungsbeurteilung ist erforderlich.Werden diese Kleinmengen berschritten, mssen die Gefahrstoffe in Lagern bzw. Sicherheitsschrnken unterBercksichtigung von Grundregeln, insbesondere der Zusammenlagerungsregeln, gelagert werden. Beiberschreiten der Mengen entsprechend Tabelle 1, Spalte 5 sind darber hinaus zustzliche und besondereSchutzmanahmen erforderlich, auf die dort bereits verwiesen wird. Es handelt sich vor allem um besondereBrandschutzmanahmen.Fr Gefahrstoffe mit speziellen Gefahrenmerkmalen gelten ergnzende Anforderungen, insbesondere hinsichtlichbaulicher Anforderungen an den Brandschutz.

    7 Verpackungen und Lagereinheiten

    7.1 Verpackungen und BehlterDie Verpackungen und Behlter (nachfolgend Verpackung benannt) sind die primre Schutzmanahme bei derLagerung von Gefahrstoffen. Sie mssen so beschaffen sein, dass vom Inhalt nichts ungewollt nach auengelangen kann. Gefahrstoffe sollen mglichst in Originalbehltern oder in der Originalverpackung gelagert werden.

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 9 / 79

  • Leere Verpackungen, die noch ein gefhrliches Gut enthalten, unterliegen denselben Vorschriften wie gefllteVerpackungen, es sei denn, es wurden entsprechende Manahmen getroffen, um jede Gefahr auszuschlieen.Die Anforderungen zur Auswahl der Verpackung, zum Verpacken und zur Handhabung gelten als erfllt, wenndie Verpackung den Anforderungen an die Befrderung gefhrlicher Gter entspricht. In anderen Fllen istFolgendes zu beachten:Mechanische BelastbarkeitSte, Handhabungs- oder Stapelbelastungen, Vibration, Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- oderDrucknderung unter den Lagerbedingungen einschlielich Ein-, Auslagerung und innerbetriebliche Transporte knnen zum Versagen der Verpackung fhren. Deshalb mssen diese ausreichend stark und aus einemgeeigneten Material hergestellt sein.

    Abbildung 3: Gebinde in einem Hochregallager

    Chemische BestndigkeitEs drfen nur solche Verpackungen (einschlielich Verschlsse und Dichtungen) ausgewhlt werden, derenWerkstoffe bei der Berhrung mit dem Produkt nicht angegriffen oder erheblich geschwcht werden.Angemessene DimensionierungDie Abmessungen (Hhe, Breite und Lnge) der Verpackung mssen zur vorgesehenen Lagereinrichtung passen.Hervorragende Anbauteile, wie z. B. Tauchrohre, sind zu vermeiden bzw. gegen Abreien zu schtzen.Die Gre der Verpackung ist so zu bemessen, dass bei Flssigkeiten ein ausreichender fllungsfreier Raumvorhanden ist, um sicherzustellen, dass die Ausdehnung des flssigen Stoffes infolge der Temperaturen, die beider Lagerung auftreten knnen, weder das Austreten des flssigen Stoffes noch eine dauerhafte Verformung der

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 10 / 79

  • Verpackung bewirkt. Im Gegensatz dazu soll bei Feststoffen der fllungsfreie Raum klein gehalten werden, umein Einknicken der Verpackung beim Stapeln zu vermeiden.Form und BezeichnungGefahrstoffe drfen nicht in solchen Behltern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oderBezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.Ordnungsgemes VerschlieenVerpackungen mssen gem den vom Hersteller gelieferten Informationen (z. B. Drehmoment, geeigneterVerschluss fr Kisten aus Pappe) verschlossen werden.Schutz vor ZerbrechenInnenverpackungen, wie Glasflaschen, -ampullen und Kunststoffdosen, mssen so geschtzt sein, dass sie unternormalen Lager- und Transportbedingungen nicht zerbrechen oder durchlchert werden knnen oder deren Inhaltnicht in die Auenverpackung austreten kann. Ein ausreichender Schutz kann durch das Verpacken,gegebenenfalls mit Stoffen mit aufsaugenden Eigenschaften und/oder Polsterstoffen, in eine Auenverpackungerreicht werden.ZusammenpackverboteInnenverpackungen mit unterschiedlichen Produkten drfen nicht zusammen in dieselbe Auenverpackungverpackt werden, wenn sie miteinander gefhrlich reagieren und dabei einen Brand verursachen, entzndbare,erstickend wirkende, oxidierende oder giftige Gase entwickeln oder instabile Stoffe bilden. Es drfen auch nursolche Produkte zusammengepackt werden, die im Sinne der TRGS 510 zusammen gelagert werden drfen.

    7.2 Erhaltung der Schutzfunktion der VerpackungZu den weiteren Schutzmanahmen zhlen alle organisatorischen und technische Manahmen, die dazu geeignetsind, die Schutzfunktion und Stabilitt der Verpackungen aufrecht zu erhalten. Dazu gehren:Vermeidung KontaminationWhrend der Lagerung drfen an der Auenseite von Verpackungen keine gefhrlichen Anhaftungen oderProduktrckstnde vorhanden sein, um das Lagerpersonal nicht zu gefhrden oder die mechanischeBelastbarkeit, z. B. durch Korrosion, zu vermindern.Ausrichtung der VerpackungWenn Verpackungen mit Ausrichtungspfeile gekennzeichnet sind, mssen die Verpackungen in bereinstimmungmit diesen Kennzeichnungen ausgerichtet werden, damit durch dauerhafte Beaufschlagung des Verschlusses,Lftungseinrichtungen oder Dichtungsmaterialien mit Flssigkeiten keine Verpackungen undicht werden knnen.

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 11 / 79

  • Begrenzung der LagerdauerDurch physikalische oder chemisch induzierte Alterung knnen die schtzenden Eigenschaften derVerpackungswerkstoffe insbesondere Kunststoff, Pappe und Papier ber die Zeit erheblich beeintrchtigt werden.Zur Vermeidung von Leckagen ist eine maximale Lagerdauer festzulegen.Die zulssige Verwendungsdauer fr Fsser und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehlter betrgt nach den Anforderungen an die Befrderung gefhrlicher Gter maximalfnf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befrdernden Stoffes ist eine krzere Verwendungsdauervorgeschrieben (z. B. bei Flusssure). Das Herstellungsjahr einer bauartgeprften Verpackung kann ber die UN-Kennzeichnung der Verpackungen ermittelt werden.Licht-, UV-Schutz sowie TemperaturDie zu lagernden Produkte sind vor direkter Sonnen- oder UV-Bestrahlung durch Schutzdcher, Sonnenlamellenoder getntes Fensterglas zu schtzen, wenn neben der Reduzierung der Verwendungsdauer von Kunststoff-,Papp- und Papierverpackungen durch Versprdung auch das Produkt seine Eigenschaften aufgrund intensiverSonnenlichteinwirkung und UV- und Wrmestrahlung verndern kann. Hier ist vor allem das Austrocknen vonPhlegmatisierungsmitteln, die Peroxidbildung bei Ethern oder das Auslsen einer Zersetzung bei thermischinstabilen Produkten zu erwhnen.Temperaturschwankungen knnen Auswirkungen auf das Verpackungsmaterial haben und z. B. zu Versprdung,Erweichung, Druckanstieg, Ausfrieren fhren.Schutz vor FeuchtigkeitFeuchtigkeit kann Korrosion und Schimmelbildung verursachen, die die mechanische Belastbarkeit derVerpackung vermindert. Es sind entsprechende Manahmen einzuleiten, dass das Eindringen vonNiederschlagswasser oder die Bildung einer hohen Luftfeuchtigkeit verhindert wird.Vermeidung mechanischer BeschdigungenBeim Transportieren, Ein-, Auslagern oder manuellen Handhabung ist stets darauf zu achten, dass dieVerpackungen, z. B. durch Herunterfallen, Quetschen oder Anfahren, nicht beschdigt werden.

    7.3 Sicherung palettierter LadeeinheitenDer ordnungsgeme Zustand der Ladung ist eine wichtige Voraussetzung fr sicheres Arbeiten beimTransportieren, Ein- und Auslagern, Auf- und Abstapeln. Die Last muss so gepackt sein, dass sie beim Aufnehmen,Transportieren und Absetzen nicht auseinander fllt, dass sie sich nicht verschiebt oder Einzelteile herabfallenknnen.Auswahl LadungstrgerDer sichere Aufbau einer palettierten Ladeeinheit fngt beim Ladungstrger (z. B. Flachpaletten,Gitterboxpaletten) an. In der chemischen Industrie hat sich dafr das Chemiepalette System (CP-System)etabliert. Bewhrt hat sich hier auch die Europalette.

    Palettenausfhrung Einsatzgebiet

    CP 1(1000 x 1200 mm)

    berwiegend verwendete Palette fr Chemieprodukte(z. B. Sackware)

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 12 / 79

  • CP 2(800 x 1200 mm)

    In konsumnahen Bereichen, Handelsketten, Alternative zur Europool-Tauschpalette

    CP 3 und 9(1140 x 1140 mm)

    Containerpalette, geeignet fr FIBC, Wellpappe-Achteckbehlter,Rollsickenfsser 585 mm

    CP 4 und 7(1100 x 1300 mm)

    Versand von Schttgtern in Scken, vorzugsweise Kunststoffgranulat undDngemittel

    CP 5(1140 x 760 mm)

    Containergerechte Palette, geeignet fr kleine Stckgter z. B. Kisten ausWellpappe

    CP 6(1200 x 1000 mm)

    Versand von Schttgtern in Scken

    CP 8(1140 x 1140 mm)

    Containergerechte Spezialpalette fr Grobehlter mit Bodenauslauf (FIBC/Wellpappe-Achteckbehlter)

    Mit diesem CP-System wurden neun Standardpaletten erfasst und ein Palettenkreislauf aufgebaut. Somit bestehtdie Mglichkeit, die Paletten wieder einzusetzen oder ber einen CP-registrierten Palettenhersteller/Rekonditionierer einer Wiederverwendung zuzufhren.Schadhafte, mit Mngeln behaftete, z. B. verschimmelte oder chemisch verunreinigte Paletten, sindauszutauschen. Durch das Unterstellen einer zweiten Flachpalette wird der Mangel nicht behoben.

    Abbildung 4: Nicht gebrauchsfhige Flachpalette

    Nicht gebrauchsfhig sind Flachpaletten (siehe Abbildung 4), wenn z. B.1. ein Brett fehlt, schrg oder quer gebrochen ist,2. mehr als zwei Bodenrand-, Deckrandbretter oder ein Querbrett so abgesplittert sind, dass je Brett mehr als

    ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist,3. ein Klotz fehlt, so zerbrochen oder abgesplittert ist, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar

    ist,

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 13 / 79

  • 4. die wesentlichen Kennzeichen fehlen oder unleserlich sind,5. offensichtlich unzulssige Bauteile zur Reparatur verwendet worden sind (zu dnne, zu schmale, zu kurze

    Bretter oder Kltze),6. der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass die Tragfhigkeit nicht mehr gewhrleistet ist (morsche, faule oder

    mehrere abgesplitterte Bretter oder Kltze).

    Abbildung 5: Nicht gebrauchsfhige Boxpalette

    Nicht gebrauchsfhig sind Boxpaletten (siehe Abbildung 5), wenn z. B.1. der Stellwinkelaufsatz oder Ecksulen verformt sind,2. die Vorderwandklappen unbeweglich oder so verformt sind, dass sie nicht mehr geschlossen werden knnen,

    bzw. wenn Klappverschlsse nicht mehr funktionsfhig sind,3. der Bodenrahmen oder die Fe so verbogen sind, dass die Boxpalette nicht mehr gleichmig auf den vier

    Fen steht oder nicht mehr ohne Gefahr gestapelt werden kann,4. die Rundstahlgitter gerissen sind, so dass die Drahtenden nach innen oder nach auen ragen (eine Masche

    pro Wand darf fehlen),5. ein Brett fehlt oder gebrochen ist oder6. die wesentlichen Kennzeichen fehlen oder unleserlich sind.

    Zulssige NutzlastenDie Erfahrung hat gezeigt, dass nicht nur die Art der Palette, sondern auch die Art der Beladung einer Paletteeinen groen Einfluss auf die zulssige Nutzlast dieser Palette hat. Hierbei spielt z. B. eine Rolle, ob die Beladungeher punktfrmig oder in der Flche aufliegt, ob die Packmittel ineinander greifen oder nicht und auch, ob es sichum flexible Packmittel wie Scke oder starre Packmittel wie Fsser handelt. Zustzlich knnen die Sicherung unddie Umhllung einen Einfluss ausben. Konkrete Ausfhrungen hierzu enthlt das VCI-Handbuch fr Verpackung.(89)Palettensicherung

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 14 / 79

  • Das Gewicht der Verpackung reicht hufig nicht aus, um ein Verrutschen, Umkippen oder Herunterfallen zuverhindern. In den meisten Fllen sind fr die Zusammenstellung von Ladeeinheiten Hilfsmittel zurPalettensicherung notwendig. Unabhngig von der Art der Palettensicherung sind folgende Punkte zu beachten: Die Stapellast der Verpackung darf nicht berschritten werden, die Verpackung soll gerade und lotrecht auf der Palette stehen, die Verpackung darf nicht wesentlich ber die Auenabmessung der Palette ragen, die Hhe der Ladeeinheit darf nur so bemessen sein, dass fr das Ein- und Auslagern noch ein ausreichender

    Freiraum vorhanden ist, die Paletten sollten nicht mit schweren Verpackungen punktfrmig belastet werden.

    Stapeln in VerbandDurch das Stapelschema kann die Stabilitt der Verpackungsstapel auf der Palette deutlich erhht werden.Zwischenlagen, z. B. aus Hartpapier oder Wellpappe, stellen bei Sulen eine lagenmige Verbindung her.Bei im Verband gestapelten Kartons muss oftmals die unbelastete obere Lage zustzlich zusammengehaltenwerden. Wenn allerdings die einzelnen Stckgter (z. B. Kartons) sehr leicht sind, sollten auch einzelne Lagenzustzlich gesichert werden.

    Abbildung 6: Stapeln im Verband

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 15 / 79

  • Abbildung 7: Sicherung bei Sulen und Scken durch Zwischenlagen

    UmreifenDurch vertikales und/oder horizontales Umreifen mit Hilfe von z. B. Textilgurten, Kunststoff-, Stahlbndern oderZurrgurten wird den Verpackungen auf der Palette zustzlicher Halt gegeben. Bei Kisten aus Wellpappe,konischen Verpackungen oder Weichverpackungen ist darauf zu achten, dass zu festes Umreifen dieStandsicherheit beeintrchtigen kann oder die Verpackungen beschdigt werden knnen. Zum Schutz derVerpackungen ist immer mit Kantenschutz zu arbeiten, damit sich die Spannkraft der Bnder besser verteilenkann. Zustzlich wird der Druck an den Kanten auf eine grere Flche verteilt.

    Abbildung 8: Umreifung mit zustzlichen Kantenschutzwinkeln: Lange Kantenschutzwinkel unter den Bndernhalten gestapelte Kartons auf der Palette besser zusammen

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 16 / 79

  • Abbildung 9: Umreifte Fsser

    StretchenDie Palettensicherung fr gleichmig gestapelte Verpackungen kann mit Stretchfolie vorgenommen werden. Jenach Gewicht der Versandstcke und der Qualitt der verwendeten Folie muss die Anzahl der Wicklungen(mindestens 5-fach) beachtet werden. Um die Ladung sicher mit der Palette zu verbinden, sollte auf erhhteWickelzahl im unteren Bereich geachtet werden. Stretchfolien knnen den Nachteil haben, dass sich je nachTemperatur und Luftfeuchtigkeit im Verpackungsstapel Kondenswasser bilden kann.Andere SicherungsartenNeben den Umreifungsbndern und der Stretchfolie gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung,wie z. B. Gitterboxpaletten zum Einstellen von Verpackungen, Stretchhauben, Aufsteckrahmen zum Fixieren nichtbelastbarer oder verformbarer Verpackungen und Fasspaletten.

    Abbildung 10: Gitterbox mit Gasflaschen

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 17 / 79

  • 8 Organisatorische Manahmen fr die Sicherheit und denGesundheitsschutzDie Beschftigten im Lager tragen einen erheblichen Anteil zur sicheren Lagerung bei. Sie sind aber auch vorGefhrdung der Gesundheit und der Sicherheit bei der Lagerung von Produkten durch Manahmen zu schtzen.Im Lager drfen nur geeignete und unterwiesene Beschftigte, die die Arbeiten nach Betriebsanweisungen undAnordnungen durchfhren, eingesetzt werden. Die Beschftigten sind verpflichtet die Lagerleitung berbetriebliche Vorflle, wie beispielsweise beschdigte Verpackungen, Leckagen, Brnde und Unflle, unverzglichzu informieren. (39)

    8.1 Betriebsanweisung und Information der Beschftigten (20)(56)Fr das Lagern und die damit verbundenen Ttigkeiten mssen Betriebsanweisungen vorliegen. Basis fr dieErstellung von Betriebsanweisungen sind die Ergebnisse der Gefhrdungsbeurteilung. In einer Anweisung solltenfolgende Punkte geregelt werden: Jeder Beschftigte ist fr die Sauberkeit und Ordnung an seinem eigenen Arbeitsplatz verantwortlich; jeder

    Arbeitsplatz sollte bei Arbeitsende stets aufgerumt werden. Durchgnge, Lagergassen und Zugnge mssen frei sein. Nicht mehr bentigte Werkzeuge und Hilfsmittel, dazu gehren auch Leitern, Tritte und Leerpaletten sind sofort

    wegzurumen beziehungsweise an den vorgesehenen Aufbewahrungsorten abzustellen. Bodenverunreinigungen insbesondere durch le und Fette sind umgehend zu beseitigen. Abfall muss an den dafr vorgesehenen Pltzen gesammelt werden und zum Arbeitsende aus dem Lager

    entfernt werden.

    Auch eine regelmige Grundreinigung im Lager ist erforderlich, wobei hier neben der Bodenreinigung auch aufdas Entfernen von Staubablagerungen und das Reinigen von Frderanlagen zu achten ist. Das Kehren mit demBesen ist zu vermeiden, da es Staubpartikel aufwirbelt. Staubablagerungen sind bevorzugt mitIndustriestaubsaugern oder Kehrsaugmaschinen aufzunehmen. Die Art der Sauger und die Qualitt der Filter istin Abhngigkeit der Stoffeigenschaften auszuwhlen.

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 18 / 79

  • Abbildung 11: Bei der Unterweisung steht der konkrete Arbeitsplatz im Mittelpunkt

    Die berprfung der Ordnung und Sauberkeit gehrt zur regelmigen Begehungsroutine. Korrodierte,deformierte oder beschdigte Gebinde sind auszusortieren. Beschdigte oder nicht mehr leserliche Etiketten sindauszutauschen. Sptestens bei einer z. B. jhrlich durchgefhrten Lagerinventur sollten Lagerhter identifiziertwerden. Nicht mehr bentigte Lagergter sollten ordnungsgem entsorgt werden. Auch auf das Verhalten derBeschftigten ist bei den Rundgngen zu achten.Zu den Verhaltensregeln gehrt insbesondere: Rauchverbot beachten. Geeignete Arbeitskleidung tragen. Nahrungs- und Genussmittel im Lagerbereich nicht konsumieren. Vor den Pausen Hnde waschen. Zugangs- und Verhaltensregeln fr Betriebsfremde beachten. Sicherheitseinrichtungen nicht beschdigen, beschdigte Sicherheitseinrichtungen melden. Sicherheitseinrichtungen nicht in ihrer Funktion einzuschrnken oder in ihrer Zugnglichkeit zu behindern.

    8.2 Betriebsanweisungen zu GefahrstoffenBetriebsanweisungen gem TRGS 555 knnen sich auf Einzelstoffe (z. B. spezielle Stoffe oder Stoffgruppen,wie Cyanide, Flusssure, organische Peroxide, explosionsgefhrliche Stoffe) oder auf Gruppen von Gefahrstoffenmit gleichartigen Eigenschaften (Gruppenanweisungen) beziehen. Insbesondere sind folgende Punkte zubercksichtigen: (20) Angabe der zutreffenden Gefahrenkennzeichnung und der Einstufung, Gefahren, die mit dem Lagern dieser Gefahrstoffe verbunden sind, Technische, organisatorische und persnliche Schutzmanahmen sowie Verhaltensregeln, Hinweise ber Zusammenlagerungsverbote, Verhalten in Notfllen, zum Beispiel Anweisungen fr den Fall einer Leckage oder eines Brandes, auf Brand- und Explosionsgefahr achten,

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 19 / 79

  • Zndquellen, die zu Brnden oder Explosionen fhren knnen, vermeiden. Als Zndquellen knnen auch Hilfs-oder Abfallstoffe (beispielsweise lgetrnkte Putzlappen) wirken,

    Erste-Hilfe-Manahmen, Entsorgung von Abfallprodukten.

    Betriebsanweisungen sind an neue Erkenntnisse anzupassen und mssen entsprechend dem Stand derGefhrdungsbeurteilung aktualisiert werden.Wurden weitere Manahmen zum Schutz der Beschftigten identifiziert, die nicht ber die Anforderungen derTRGS 555 geregelt werden knnen, sind diese in einer speziellen Arbeitsanweisung zu beschreiben.

    8.3 UnterweisungDie Beschftigten sind anhand der Betriebsanweisung vor Beginn der Ttigkeiten und im Anschluss daran beiwesentlichen nderungen, mindestens einmal jhrlich mndlich zu unterweisen. Die Teilnahme an derUnterweisung muss schriftlich besttigt werden. Wichtig ist es bei der Unterweisung wie auch bei der Erstellungder Betriebsanweisung die Sprache so zu whlen, dass alle Beteiligten die Inhalte verstehen. Fr allgemeineBetriebsanweisungen eignen sich auch sehr gut Fotos zur Veranschaulichung. (15)(20)Zu den Inhalten der Unterweisung gehrt auch das Verhalten in Notfllen, z. B. bei Produktfreisetzung oder Brand.Darber hinaus sollte auch gebt werden, wie sich die im Lager Beschftigten in diesen Situationen in Sicherheitbringen oder gerettet werden knnen. Die Abstnde dieser regelmig durchzufhrenden Notfallbungen sind inder Gefhrdungsbeurteilung festzulegen.Um interne und externe Einsatzkrfte, insbesondere im Falle einer Produktfreisetzung, ber mglicheGefhrdungen und entsprechende Verhaltensmanahmen informieren zu knnen, mssen ber die im Lagerbefindlichen Stoffe stoffspezifische Informationen (z. B. Sicherheitsdatenbltter) bereitgehalten werden. Darausmuss hervorgehen: Die Bezeichnung der gelagerten Gefahrstoffe, Name und Anschrift des Herstellers, Importeurs oder Vertreibers, Hinweise auf die besonderen Gefhrdungen, Schutzmanahmen, um den Gefhrdungen zu begegnen, die bei Bruch oder sonstiger Beschdigung der Verpackung zu ergreifenden Manahmen, die zu ergreifenden Manahmen und Hilfeleistungen, falls Personen mit dem gelagerten Stoff in Berhrung

    kommen, die im Brandfall zu ergreifenden Manahmen, insbesondere die Mittel oder Gruppen von Mitteln, die zur

    Brandbekmpfung verwendet oder nicht verwendet werden drfen, die zur Vermeidung von Umweltschden zu ergreifenden Manahmen.

    8.4 HygieneDer Unternehmer/die Unternehmerin hat den Beschftigten die fr ihre persnliche Hygiene erforderlichen Mittelzur Verfgung zu stellen. Hierzu zhlen: (10) Sanitre Anlagen, Wasch- und ggf. Duschgelegenheiten,

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 20 / 79

  • Sozialrume, Mglichkeiten zur getrennten Aufbewahrung von Straen- und Arbeitskleidung, wenn die Gefahr einer

    Verunreinigung durch gefhrliche Chemikalien besteht.

    Zur Vermeidung des Verschleppens von Gefahrstoffen in saubere Bereiche, beispielsweise Bros, Seminarrumeoder Kantinen, ist darauf zu achten, dass mit Gefahrstoffen verunreinigte Arbeitskleidung vor Verlassen desArbeitsbereiches abgelegt wird (z. B. nicht mit verschmutzten Handschuhen Treppengelnder anfassen).

    8.5 Persnliche SchutzausrstungenPersnliche Schutzausrstungen als Krperschutzmittel sind immer dann einzusetzen, wenn durch technischeund/oder organisatorische Schutzmanahmen Verletzungs- und Gesundheitsgefahren nicht oder nichtausreichend beseitigt werden knnen. Dies ist beispielsweise bei verschmutzten Gebinden, bei Arbeiten berKopfhhe und bei Leckage und deren Beseitigung der Fall. (15)Bei der Auswahl geeigneter Schutzausrstungen sind die Gefhrdungen am Arbeitsplatz zu bercksichtigen, daes keine universell einsetzbare Schutzausrstungen gibt. In explosionsgefhrdeten Bereichen sind zustzlichManahmen gegen elektrostatische Aufladung zu treffen, z. B. antistatische Sicherheitsschuhe undArbeitskleidung.Die Schutzausrstungen (je nach Erfordernis entsprechend dem Ergebnis der GefhrdungsbeurteilungSchutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzbrille, Gesichtsschutzschirm, Schutzkleidung,Atemschutzgerte etc.) muss fr die freigesetzten Chemikalien und die durchgefhrten Ttigkeiten geeignet seinund den Beschftigten zur Verfgung gestellt werden. Die zur Verfgung gestellten Schutzausrstungen sind vonden Beschftigen gem Anweisung zu tragen, die/der Vorgesetzte hat dies zu berwachen. Fr dieFunktionsfhigkeit ist eine regelmige Wartung (und gegebenenfalls Reinigung) erforderlich. Der Unternehmer/die Unternehmerin hat die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen. Defekte persnlicheSchutzausrstungen (PSA) sind von der Unternehmerin/vom Unternehmer zu ersetzen und zu entsorgen. (53)(47)(50)(49)(48)In Abhngigkeit der gelagerten Stoffe und der rtlichen Gegebenheiten sind auch Filterfluchtgerte bereit zu haltenbzw. mit sich zu fhren. Werden mit H330 bzw. R26 gekennzeichnete Gefahrstoffe in Druckgasbehltern inLagerrumen gelagert, mssen beim Betreten des Lagers Atemschutzgerte mitgefhrt werden.Atemschutzgerte sind auerhalb der gefhrdeten Bereiche fr die Beschftigten schnell erreichbaraufzubewahren.

    8.6 EinlagerungsplanBei der Lagerung von Gefahrstoffen sollte grundstzlich ein Einlagerungsplan erstellt werden, damit dieBeschftigten im Lager eine eindeutige Vorgabe haben, wo was bis zu welcher Menge gelagert werden darf undim Falle einer Strung (z. B. Leckage) oder bei einem Brand eine schnelle Orientierung mglich ist.Im Einlagerungsplan sollte auch auf Stellpltze hingewiesen werden, die nur eingeschrnkt verwendet werdendrfen. Hierzu gehren Stellpltze: Mit Hhenbeschrnkung, z. B. durch Lftungskanal, Sprinklerleitung oder -kpfen, mit verminderter Tragkraft,

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 21 / 79

  • in unmittelbarer Nhe wirksamer Zndquellen; hier ist die Lagerung entzndbarer Gefahrstoffe nicht erlaubt, in unmittelbarer Nhe von Beleuchtungskrpern; hier drfen keine Produkte gelagert werden, die bei

    Erwrmung gefhrlich reagieren knnen.

    Zweckmig erfolgt die Steuerung der Zusammenlagerung ber die Angaben der Lagerklassen (LGK) zu jedemLagerbereich, ggf. Lagerabschnitt. Die Lagerklasse wird ber die Klassifizierungen eines Produktes gebildet.Darauf bauen sich dann Regeln fr die Separat- bzw. Zusammenlagerung von Produkten unterschiedlicherLagerklassen auf. Macht der Lieferant eines Produktes keine Angaben zur Lagerklasse, kann die Einstufungentsprechend Anlage 4 erfolgen.Bei der Erstellung des Einlagerungsplans sind folgende Grundregeln zu beachten: Gefahrstoffe drfen nur zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine Gefhrdungserhhung entsteht. Eine Getrenntlagerung innerhalb eines Lagerabschnittes kann zur Reduzierung von Gefhrdungen fr

    bestimmte Produkte derselben LGK oder Stoffe unterschiedlicher LGK erforderlich sein. Dies kann erreichtwerden durch ausreichende Abstnde oder durch Barrieren (z. B. durch Wnde, Schrnke aus nichtbrennbarem Material, Produkte aus nicht brennbaren Stoffen der LGK 12 oder 13) oder durch Lagerung ingetrennten Auffangrumen. Hinweise auf eine erforderliche Getrenntlagerung ergeben sich z. B. aus- den Gefahrenhinweisen, ergnzenden Gefahrenmerkmalen und Sicherheitshinweisen (R- und S- Stze

    bzw. H- , EUH- und P-Stze) der Kennzeichnung (dies gilt insbesondere fr R29, R31, R32, S14, S17,S50, EUH014, EUH029, EUH031, EUH032, P220, P223 und P420) und

    - den produktspezifischen Sicherheitsinformationen, wie- den Sicherheitsdatenblttern (Abschnitt 5 Manahmen zur Brandbekmpfung und Abschnitt 7

    Handhabung und Lagerung; erfahrungsgem weniger detailliert sind die Angaben im Abschnitt 10Stabilitt und Reaktivitt.) oder

    - den Merkblttern der Unfallversicherungstrger(Beispiel: Cyanide sollen nicht mit Stoffen z. B. Suren zusammengelagert werden, mit denen sieCyanwasserstoff entwickeln knnen).

    Abweichungen von den Zusammenlagerungsregeln sind zulssig, wenn nicht mehr als 400 kg Gefahrstoffe gelagert werden, davon hchstens 200 kg je Lagerklasse, Gefahrstoffe in Mengen bis zu 200 kg in ein Lager fr die Lagerklassen 6.1 C, 6.1 D, 8 A, 8 B und 10 bis 13

    hinzugelagert werden und keine Gefhrdungserhhung zu befrchten ist.

    Lagergter derselben LGK oder Lagergter unterschiedlicher LGK, fr die keine Separatlagerung vorgeschriebenist, drfen ebenfalls nicht zusammengelagert werden, wenn dies zu einer wesentlichen Gefhrdungserhhungfhren kann. Dies ist gegeben, wenn sie z. B. unterschiedliche Lschmittel bentigen, unterschiedliche Temperaturbedingungen erfordern, miteinander unter Bildung entzndbarer oder giftiger Gase reagieren oder miteinander unter Entstehung eines Brandes reagieren.

    Gefahrstoffe drfen nicht in unmittelbarer Nhe von Arzneimitteln, Lebens- oder Futtermitteln einschlielich derenZusatzstoffe sowie Kosmetika und Genussmittel aufbewahrt oder gelagert werden. Es mssen geeigneteManahmen ergriffen werden, um Kreuzkontamination zu vermeiden. Dies kann durch einen horizontalen Abstandvon mehr als zwei Metern erreicht werden.

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 22 / 79

  • Im Einzelfall kann aufgrund geeigneter Brandschutzkonzepte und/oder der Ergebnisse derGefhrdungsbeurteilung von den Regelungen der Zusammenlagerungstabelle abgewichen werden.

    Zusammenlagerungstabelle

    Erluterungen zur Zusammenlagerungstabelle1. Die spezifischen gesetzlichen Lagervorschriften sind zu beachten:

    LGK 1 und 4.1 A: 2. SprengV; (28) LGK 5.1 C: GefStoffV Anhang III Nr. 6 Ammoniumnitrat sowie TRGS 511(15) LGK 5.2: BGV B4 Organische Peroxide; Hinweis: Die hier genannten Regelungen fr die

    Zusammenlagerung sind sinngem auch fr selbstzersetzliche Stoffe anzuwenden. (42) LGK 7: StrlSchV und DIN 25422 (29)(83)

    2. Zusammenlagerung in Rumen nur zulssig wenn, maximal 50 gefllte Druckgasbehlter, darunter nicht mehr als 25 gefllte Druckgasbehlter mit

    entzndbaren/entzndlichen, oxidierenden/brandfrdernden oder akut toxischen, gekennzeichnet mitH331 bzw. giftigen Gasen, gelagert werden und diese

    durch eine mindestens 2 m hohe Wand aus nicht brennbaren Baustoffen abgetrennt sind und zwischen Wand und den brennbaren Stoffen ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten wird.

    3. Mit verschiedenen Gasen gefllte Druckgasbehlter drfen unter folgenden Bedingungen gemeinsam ineinem Lagerraum gelagert werden:

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 23 / 79

  • Druckgasbehlter mit entzndbaren/entzndlichen, oxidierenden/brandfrdernden oder akuttoxischen, gekennzeichnet mit H331 bzw. giftigen Gasen, wenn dabei die Gesamtzahl 150Druckgasbehlter oder 15 Druckfsser nicht bersteigt. Zustzlich drfen Druckgasbehlter mitinerten Gasen in beliebiger Menge gelagert werden.

    Druckgasbehlter mit entzndbaren/entzndlichen und Druckgasbehlter mit inerten Gasen inbeliebiger Menge.

    Druckgasbehlter mit oxidierenden/brandfrdernden und Druckgasbehlter mit inerten Gasen inbeliebiger Menge.

    Druckgasbehlter mit akut toxischen Stoffen der Kategorie 1, 2 oder 3/sehr giftigen, giftigen undDruckgasbehlter mit inerten Gasen in beliebiger Menge.

    In den Fllen 1 bis 3 drfen zustzlich 15 Druckgasbehlter oder ein Druckfass mit akut toxischen,gekennzeichnet mit H330, bzw. sehr giftigen Gasen gelagert werden. Grere MengenDruckgasbehlter mit akut giftigen Gasen mssen in einem besonderen Lagerraum gelagert werden.

    Zwischen Druckgasbehltern mit entzndbaren/entzndlichen und Druckgasbehltern mitoxidierenden/brandfrdernden Gasen muss ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehaltenwerden.

    Fr die Lagerung im Freien bestehen keine Einschrnkungen.4. Eine Zusammenlagerung ist erlaubt, wenn eingehalten sind

    bei LGK 3, 5.1 B, 6.1 A und 6.1 B die Einschrnkungen von Tabelle 1, bei LGK 4.1 B mit LGK 6.1 A die Einschrnkungen der Tabelle 2

    Tabelle 1: Voraussetzung zur Zusammenlagerung von LGK 3, 5.1 B, 6.1 A und 6.1 BGesamtmenge Einschrnkung

    bis 1 t ohne Einschrnkung

    bis 20 t in Gebuden, wenn eine automatische Feuerlschanlage oder eine automatische Brandmeldeanlage in Verbindung mit einer nicht automatische

    Feuerlschanlage und eine anerkannte Werkfeuerwehr vorhanden ist

    Tabelle 2: Voraussetzungen fr eine Zusammenlagerung von LGK 4.1 B mit 6.1 AGesamtmenge Einschrnkung

    bis 10 t ohne Einschrnkung

    bis 20 t wenn in Gebuden eine automatische Brandmeldeanlage im Freien die Branderkennung und Brandmeldung durch

    - stndliche Kontrolle mit Meldemglichkeiten (wie Telefon, Feuermelder,Funkgert usw.) gewhrleistet oder

    - eine nachweislich geeignete automatische Brandmeldeanlage vorhanden ist

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 24 / 79

  • bis 50 t wenn eine automatische Brandmeldeanlage vorhanden ist und die Feuerwehr die Brandstelle innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung erreicht

    bis 100 t wenn eine automatische Feuerlschanlage oder eine automatische Brandmeldeanlage in Verbindung mit einer nicht automatischen

    Feuerlschanlage und eine anerkannte Werkfeuerwehr vorhanden ist

    5.Materialien, die ihrer Art und Menge nach geeignet sind, zur Entstehung oder schnellen Ausbreitung vonBrnden beizutragen, wie z. B. Papier, Textilien, Holz, Holzwolle, Heu, Stroh, Kartonagen, brennbareVerpackungsfllstoffe, drfen im Lagerabschnitt nicht gelagert werden, sofern sie nicht zur Lagerung unddem Transport eine Einheit mit den ortsbeweglichen Behltern bilden.

    6.Verschiedene Stoffe drfen miteinander oder mit anderen Materialien nur zusammen gelagert werden,soweit hierdurch eine wesentliche Gefhrdungserhhung nicht eintreten kann. Eine wesentlicheGefhrdungserhhung kann durch eine Getrenntlagerung vermieden werden.

    7.Oxidierende/brandfrdernde Stoffe drfen mit brennbaren Lagergtern zusammengelagert werden in Lagermengen bis zu insgesamt 1 t ohne Einschrnkungen in Lagermengen von mehr als 1 t unter den Einschrnkungen der Nr. 4 Ziffer 1.

    Die Anforderungen der Nr. 5 sind ebenfalls zu beachten.

    Im Einlagerungsplan sind auch Mengengrenzen anzugeben, die sich aus der Genehmigungssituation oder demSicherheitskonzept ergeben. Dies sind z. B. Hchstzulssige Gesamtlagermenge Maximalmenge der Stoffe und Kategorien entsprechend 4. BImSchV,

    Anh. I StrfallV, (26)(27) Maximalmenge entzndbarer Flssigkeiten (BetrSichV bzw. alte VbF), (14) Begrenzung der Menge wassergefhrdender Stoffe (WGK 1, 2, 3).

    Es ist auch sinnvoll, Stoffe und Stoffgruppen, die nicht eingelagert werden sollen, von der LGK aber drften, imEinlagerungsplan aufzufhren (z. B. LGK 3 ohne H224; LGK 4.2 ohne H260 oder 261, LGK 6.1 B ohne Cyanide).

    8.7 ArbeitsfreigabeBei Ttigkeiten, die durch Wechselwirkung Gefhrdungen verursachen knnen (z. B. Schweiarbeiten), ist einArbeitsfreigabesystem mit besonderen schriftlichen Anweisungen des Arbeitgebers anzuwenden. DieArbeitsfreigabe ist vor Beginn der Ttigkeiten von einer hierfr verantwortlichen Person zu erteilen. (55)

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 25 / 79

  • 8.8 Zugang zum LagerMit der Zugangsbeschrnkung werden zwei Schutzziele verfolgt. Zum einen soll die Anzahl von Personen, diesich im Lager aufhalten auf die Beschftigten begrenzt werden und zum anderen sollen Eingriffe Unbefugter (z. B.Diebstahl oder Manipulation) vermieden werden. (15)(19)Befugte Personen sind vom Unternehmer/der Unternehmerin zu bestimmen und regelmig zu unterweisen. Aufdas Zugangsverbot ist mit den Verbotszeichen Zutritt fr Unbefugte verboten deutlich erkennbar und dauerhafthinzuweisen. Es sind organisatorische Manahmen zu ergreifen, damit nur befugte Personen Zugang zum Lagerhaben (z. B. Betriebsfremde sind vom Personal anzusprechen, nach Betriebsende sind Tore und Tren zuverschlieen).

    Zutritt fr Unbefugte verboten

    Stoffe und Gemische, die nach Richtlinie 67/548/EWG Anhang VI als giftig, sehr giftig, krebserzeugend Kategorie 1oder 2, erbgutverndernd Kategorie 1 oder 2 oder fortpflanzungsgefhrdend Kategorie 1 oder 2 eingestuft sind,sind unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige und zuverlssige PersonenZugang haben. Gegebenenfalls sind auch fr andere Stoffe Zugangs- und Abgabebeschrnkungen aus anderenRechtsgebieten zu beachten. (5)Zur Zugangssicherung bei genehmigungsbedrftigen Lagern nach Nr. 9.34 bzw. 9.35 der 4. BImSchV sind weiteretechnische Manahmen erforderlich. Dazu gehren z. B. Ausfhrung des Lagerraums in fester Bauweise,fensterlose Auenwnde oder vergitterte Fenster und berwachung der Tren und Fenster durchEinbruchmeldeanlage. (26)

    8.9 Besondere Qualifikation im Umgang mit FlurfrderzeugenUnfallereignisse im Lager stehen oft im Zusammenhang mit dem Betrieb der Flurfrderzeuge (Zusammenprall mitPersonen, Lagereinrichtungen oder anderen Fahrzeugen; Beschdigung von Verpackungen; Umstrzen vonVerpackungen durch rasante Kurvenfahrten; Absturz von Laderampen). Die Unfallverhtungsvorschrift D27Flurfrderzeuge enthlt Angaben fr Ttigkeiten des betrieblichen Transportierens und den Einsatz vonFlurfrderzeugen. Darin ist insbesondere auch geregelt, in welchen Fllen eine besondere Ausbildung zumBedienen der Gerte (Fahrerausweis) erforderlich ist. Der Fahrauftrag muss von der Unternehmerin/vomUnternehmer oder dessen/deren Beauftragten schriftlich erteilt werden. (43)

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 26 / 79

  • 8.10 berwachung der ArbeitsschritteZu den organisatorischen Manahmen fr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz gehrt auch dieImplementierung eines wirksamen berwachungssystems. Das berwachungssystem besteht aus Umsetzungs-und Wirksamkeitskontrollen. Die Unternehmerin/der Unternehmer beziehungsweise der Betriebsleiter/dieBetriebsleiterin, der/dem die entsprechenden Pflichten bertragen wurden, muss sicherstellen, dass dieBeschftigten Anweisungen aus Betriebsanweisungen und Unterweisungen befolgen und sich sicherheitsgerechtverhalten, aber auch die Eignung und ausreichende Qualifikation vorhanden ist.Hufigkeit und Intensitt der Kontrolle hngen von den Umstnden des Einzelfalls ab. Insbesondere von der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines sicherheitswidrigen Zustandes, der Schwere eventueller Folgen, auch fr Dritte, der Zuverlssigkeit des Beschftigten bezglich der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, der Erfahrung des Beschftigten hinsichtlich der Gefhrdungen am eigenen Arbeitsplatz und der Art der getroffenen Schutzmanahmen.

    Kontrollen mssen umso hufiger und intensiver sein, je strker die Benutzung oder die Wirkung einerSchutzmanahme vom Beschftigten selbst beeinflusst werden kann. Das ist z. B. besonders beim Tragenpersnlicher Schutzausrstungen der Fall.Es sollten Aufzeichnungen ber Ort und Zeitpunkt der Kontrollen gefhrt werden, insbesondere wennAbweichungen festgestellt wurden.

    8.11 PrfungenDie Unternehmerin/der Unternehmer hat die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzmanahmenerstmalig und anschlieend regelmig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr, zu berprfen. Das Ergebnis derPrfungen ist aufzuzeichnen und vorzugsweise zusammen mit der Dokumentation der Gefhrdungsbeurteilungaufzubewahren. Notwendige Instandsetzungsmanahmen an baulichen und technischen Einrichtungen sindunverzglich vorzunehmen. (15)Sofern Prfart, Prfumfang und Prffristen durch die Betriebssicherheitsverordnung, Bestimmungen in derGenehmigung, Bedienungsanleitung des Herstellers oder in BG-Regeln festgelegt wurden, sind die einzelnenPrfungen unter Bercksichtigung der jeweiligen Beanspruchung im Rahmen der Gefhrdungsbeurteilungfestzulegen und in einen Wartungsplan aufzunehmen. Zu prfende Einrichtungen sind z. B. Regale, Auffangeinrichtungen, Lftungseinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Brandlscheinrichtungen, Flurfrderzeuge, Elektrische Gerte, Feuerschutzabschlsse (z. B. Tren und Tore), Feststellanlagen,

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 27 / 79

  • Rauch- und Wrmeabzugsanlagen, Blitzschutzanlagen.

    Als ergnzende organisatorische Manahmen sind regelmige Funktionskontrollen im Rahmen regelmigerLagerrundgnge geeignet, unter anderem in Form von Sichtkontrollen, beispielsweise hinsichtlich des unbeschdigten Zustandes von ffnungen zur Be- und

    Entlftung, Hrkontrollen, zum Beispiel auf das Tropfen oder Rieseln von Produkten.

    Zur berprfung der Schutzmanahmen eignen sich beispielsweise Checklisten (siehe Anlage 5).

    9 Gestaltung des Lagers und der LagereinrichtungenDas Lagerkonzept bildet die Grundlage fr die Planung, Genehmigung und Errichtung des Lagers. U. a. werdenhier die Lagerabschnitte, Art der Lagerung und die technischen Schutzmanahmen sowie Gre undVerwendungszweck festgelegt. Der Betrieb des Lagers ist an diese Gegebenheiten gebunden. WesentlicheVernderungen des Lagerkonzeptes (z. B. Automatisierung, Wechsel von Klein- auf Gropackungen oderSortiments-Vernderungen) sind nur mit hohem Aufwand mglich.

    9.1 LagerartenRegallagerungIn kleinen Lagern werden Regale verwendet, in die Versand- oder Einzelgebinde von Hand ein- und ausgelagertwerden. Auch zum Kommissionieren kleiner Verpackungseinheiten werden Regale und Durchlaufregale bevorzugteingesetzt. Aus Sicherheitsgrnden ist das Handling von Chemikalien ber Kopf verboten. Bei hheren Regalensind also Tritte und Leitern oder Regalbediengerte zu verwenden. Zerbrechliche Verpackungen sind gegenHerunterfallen zu schtzen. Dies kann durch Aufkantungen, kleine Wannen, besondere Regaleinstze und durchAbstnde zum Fachbodenrand erreicht werden.

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 28 / 79

  • Abbildung 12: Regallager

    Die Lagereinrichtung grerer Lager unterscheidet sich in Paletten-, Verschiebe-, Durchlauf-, Durchfahr- undHochregallager. Einzelne Regaleinheiten werden zu Regalzeilen verbunden. Solche Zeilen knnen mit Einfach-oder auch mit Doppelregalen gebildet werden. Bei einem Sicherheitsabstand von weniger als 0,1 m zwischen denPaletten im Doppelregal sind Durchschubsicherungen vorzusehen. Je nach Materialfluss und Platzbedarf gibt eseine Vielzahl von Varianten.Die Einlagerung von Paletten erfolgt mit Flurfrderzeugen (Gabelstapler) oder mittels Regalfahrzeugen. BeimEinlagern der Paletten ist darauf zu achten, dass die Konturen der Paletteneinheiten eingehalten sind (keine berstnde durch verrutschte Verpackungen), das Palettengewicht die Vorgaben der Feldlasten nicht berschreitet, Besonderheiten einzelner Regalpltze oder -ebenen wie eingeschrnkte Hhe oder Breite aufgrund von

    Hindernissen (z. B. Sprinklerleitung oder Lftungsschchte) beachtet werden.

    Die Paletten sind gerade und mittig auf den Regaltraversen oder Regalflchen abzustellen. AngebrochenePaletten (Kommissionierpaletten) sollten vorzugsweise in die untersten Regalebenen und nicht in die oberenRegalebenen eingelagert werden. Werden Regale mit Flurfrderzeugen ausgenommen spurgebundenen bedient, ist es erforderlich, die Eckbereiche mit einem Anfahrschutz zu sichern. Der Anfahrschutz von mindestens0,3 m Hhe darf nicht mit dem Regal verbunden sein und ist schwarz-gelb zu kennzeichnen.An Lagerregalen sollten die hchstzulssigen Fach- oder Feldlasten deutlich erkennbar angebracht sein.Werden Regalsttzen oder Regaltraversen bei der Ein- und Auslagerung beschdigt, muss dies der Lagerleitungsofort gemeldet werden, damit das Schadensausma umgehend bewertet wird. Soweit erforderlich muss dasRegal sofort entlastet und die beschdigten Teile ausgetauscht werden.Blocklagerung und ZeilenlagerungIm Gegensatz zur Regallagerung werden die Paletten im Blocklager direkt auf dem Boden abgestellt. DieBlocklagerung eignet sich lediglich fr groe Mengen identischer Produkte, da nur die vorderste Palette imZugriffsbereich ist. Es besteht aus nebeneinander liegenden Blockreihen mit dazwischen liegenden Gngen. Beider Stapelung von Paletten und Stapelbehltern drfen die zulssigen Nutzlasten, Auflasten und Stapelhhennicht berschritten werden. Verpackungen fr die Befrderung gefhrlicher Gter, mit Ausnahme von Scken,nicht stapelbaren Kombinations- und Groverpackungen, sind fr eine Stapelhhe von 3 m geprft.

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 29 / 79

  • Abbildung 13: Zeilenlager im Freien mit Bodenmarkierung

    Bei Unterschreitung der hchstzulssigen Bruttomasse (z. B. in der Verpackungskennzeichnung angegeben) darfdie Stapelhhe im Verhltnis von Hhe zur Schmalseite der Grundflche von hchstens 6:1 betragen. Bei Stapelnist die Neigung des Lagerbodens, im Freien zustzlich die Windlasten zu bercksichtigen.Darber hinaus sind die Tragfhigkeiten des Fubodens und der Stapelhilfsmittel zu beachten. Flachpaletten sindnur stapelfhig, wenn das Ladegut stabil ist und eine waagerechte Auflageflche besitzt. Betrgt die Neigung desStapels mehr als 2 % oder tritt aus den Gebinden Produkt aus, sind die Stapel in gefahrloser Weise abzubauen.Bei der Blocklagerung sind nach jeweils zwei Reihen Inspektionsgnge vorzusehen. Die Breite dieser Gnge sollmindestens 0,5 m betragen.Lagerung in Schrnken Chemikalienschrnke eignen sich fr die Lagerung kleiner Mengen. EinChemikalienschrank (bis ca. 200 kg bzw. 200 l) ohne weitere Brandschutzqualitten ist geeignet zur Lagerungnicht brennbarer Gefahrstoffe, die nicht unter Nr. 5 der TRGS 510 fallen. Gefahrstoffe, die unter Nr. 5 der TRGS 510fallen, knnen ebenfalls in diesen Schrnken gelagert werden, sofern die Eignung in der Gefhrdungsbeurteilungnachgewiesen wurde. Es ist zu beachten, dass akut toxische Flssigkeiten und Feststoffe (ehemals sehr giftigeund giftige Stoffe) in abschliebaren Schrnken gelagert werden mssen. Wie bei den Regalen sind auch hierManahmen gegen das Herunterfallen von Gebinden zu ergreifen. (19)Sogenannte WHG-, Gift- oder Umweltschrnke sind mit einer bauartzugelassenen Auffangwanne versehen undzur Lagerung nicht brennbarer Gefahrstoffe, die nicht unter Nr. 5 der TRGS 510 fallen, geeignet. Auch hier ist zubeachten, dass giftige Stoffe in abschliebaren Schrnken gelagert werden mssen.Ein abschliebarer Sicherheitsschrank gem Anforderung DIN EN 14470-1 mit bauartzugelassenerAuffangwanne (ab 100 Liter Lagervolumen) in F30 bis weniger als F90-Ausfhrung mit Entlftung, selbstschlieenden Tren, ist geeignet zur Lagerung brennbarer Gefahrstoffe. (85)Zur Lagerung entzndbarer Flssigkeiten ist Anlage 3 der TRGS 510 zu beachten.Nur Sicherheitsschrnke gem Anforderung DIN EN 14470-1 in F90-Ausfhrung drfen zur uneingeschrnktenLagerung entzndbarer Flssigkeiten eingesetzt werden. Die F90-Ausfhrung ist auch zur Erfllung derAnforderung an eine Separatlagerung erforderlich.Sicherheitsschrnke sollten mit technischer Lftung, knnen aber auch ohne technische Lftung betriebenwerden. Zu der damit verbundenen Zoneneinteilung siehe Beispielsammlung 2.2.8 der Explosionsschutz-Regeln(BGR 104). (44)

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 30 / 79

  • Abbildung 14: Sicherheitsschrank

    9.2 Betriebsmittel (51)Das Lagerkonzept stellt auch die Grundlagen fr den Einsatz von Betriebsmitteln. Im Lager werden folgendeBetriebsmittel berwiegend eingesetzt.

    Abbildung 15: Transport im Lager

    FlurfrderzeugeEs gibt eine Vielfalt unterschiedlicher Flurfrderzeuge. Bei der Auswahl des geeigneten Flurfrderzeuges sind diertlichen Gegebenheiten im Lager und der Verwendungszweck entscheidend. Insbesondere bei der Beschaffungoder Festlegung des Einsatzbereiches von Gabelstaplern sind folgende Punkte zu bercksichtigen: Staplertyp

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 31 / 79

  • - Antriebsart hinsichtlich Emissionsverhalten, Traglast und Zndquellen,- Typ (Front-, Schubmast-, Seiten-, Vierwegstapler).

    Abmessungen- Hhe und Breite (Abhngigkeit von Durchfahrtshhen, Gangbreiten und Wendekreis),- Masthhe (Abhngigkeit von Regalhhen),- Bodenfreiheit (berfahren von Schwellen),- Lastaufnahmemittel (Abhngigkeit von Paletten).

    Zulssige Lasten- Palettengewichte,- Stapelhhen.

    Erforderliche Anbaugerte, z. B.- Fassgreifer,- Hydraulische Gabelverlngerung.

    Ergonomische Gestaltung, z. B.- Fahrersitz,- Wetterschutz.

    Bei der ausschlielich passiven Lagerung brennbarer Flssigkeiten in gefahrgutrechtlich zulssigenTransportbehltern in Lagerrumen, die in Zone 2 eingestuft sind, drfen Flurfrderzeuge normaler Bauartverwendet werden, sofern diese keine wirksamen Zndquellen haben und im Gefahrenfalle unverzglichstillgesetzt werden.Ladegerte/Ladestationen fr Flurfrderzeuge sind in gut belfteten Rumen oder im Freien zu installieren,keinesfalls in explosionsgefhrdeten Bereichen. Ladegerte/Ladestationen sind durch Abstand oder Wnde vomLagerbereich zu trennen.In der Bedienungsanleitung des Herstellers sind Anweisungsempfehlungen und Sicherheitshinweise fr denGabelstaplerfhrer enthalten.Gerte fr die PalettensicherungVon Gerten fr die Palettensicherung knnen Gefahren (Zndquelle, Produktfreisetzung) ausgehen. Die Auswahldes Gertes ist abhngig von der Art der Verpackungen, der Anzahl zu sichernder Paletten und der verfgbarenArbeitsflche.Stretchanlagen sind grundstzlich geeignet. Stationre Schrumpfanlagen mit gekapselter Flamme, elektrischerBeheizung oder Dampf drfen nur mit Begrenzung von Temperatur und Verweilzeit eingesetzt werden. DieseAnlagen sind auerhalb des Lagerbereichs, vorzugsweise im Abwicklungsbereich, unterzubringen.Handschrumpfgerte mit offener Flamme drfen nicht eingesetzt werden.Ortsbewegliche elektrische GerteIn explosionsgefhrdeten Bereichen der Zone 2 drfen nur explosionsgeschtzte oder solche elektrischen Gerteverwendet werden, die der Betriebssicherheitsverordnung der Gertegruppe II, Kategorie 3 mit KennzeichnungG entsprechen.Mobile elektrische Gerte wie Kehrmaschinen und Staubsauger aber auch Leuchten, Scanner, Handheld-Gerteund Werkzeuge mssen fr den jeweiligen Lagerabschnitt geeignet sein (Konformittserklrung,

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 32 / 79

  • Bedienungshandbuch des Herstellers). Die elektrischen Gerte sind vor jedem Einsatz auf offensichtliche Mngelund darber hinaus nach BGV A3 zu prfen. (41)Der Gebrauch privater elektrischer Gerte der Beschftigten wie Mobiltelefone, Radios und MP3-Player istunzulssig, soweit ihr Sicherheitsstatus nicht sichergestellt werden kann.

    9.3 AuffangeinrichtungenDamit Chemikalien im Falle einer Freisetzung erkannt, zurckgehalten und beseitigt werden knnen, istinsbesondere fr Flssigkeiten eine aus chemikalienbestndigem Material bestehende, nicht an die ffentlicheKanalisation angeschlossene Auffangwanne oder ein entsprechender Auffangraum vorzusehen. Die Kapazitt istdem gelagerten Volumen anzupassen, gegebenenfalls sind hier andere Rechtsvorschriften heranzuziehen. FrFeststoffe gengt eine dichte, befestigte Flche, die leicht zu reinigen ist. Bei entzndbaren Flssigkeiten mussdie Auffangeinrichtung elektrostatisch ableitfhig sein. (19)Fr die Lagerung von mehr als 200 kg entzndbarer Flssigkeiten gilt darber hinaus:Die Lagerbehlter mssen in Auffangrume gestellt werden, die gegen die gelagerten Flssigkeiten ausreichendbestndig und auch im Brandfall flssigkeitsundurchlssig sind. Diese Anforderung gilt als erfllt, wenn dieverwendeten Baustoffe und Bauteile dem jeweiligen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis entsprechen, indem die Verwendung auch im Brandfall mit bercksichtigt ist. Die zu Grunde zu legende Brandeinwirkungsdauermuss mindestens den Anforderungen an die Raumumfassungsbauteile entsprechen.

    Abbildung 16: Auffangeinrichtung fr flssige Gefahrstoffe

    Ableitflchen mssen so gestaltet sein, dass austretende Flssigkeit in den dazugehrigen Auffangraum abgeleitetwird. Sie mssen ausreichend bestndig gegenber einer kurzfristigen Beaufschlagung durch das Lagergut sein,brauchen aber nicht ber Stunden oder Tage bestndig sein.Auffangrume und Ableitflchen, die nicht aus feuerhemmenden oder feuerbestndigen Bauteilen hergestellt sind,mssen unterhalb der untersten Lagerebene angeordnet sein.

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 33 / 79

  • Auffangrume in Rumen mssen grundstzlich nach oben offen sein (keine Verdmmung, ausreichendeBelftung) und drfen keine Ablufe haben.Auffangrume im Freien mssen mit absperr- oder abschaltbaren Einrichtungen zur Entfernung von Wasserversehen sein und drfen nur hierzu benutzt werden. Ablufe sind grundstzlich nicht zulssig. VerunreinigtesWasser ist entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften zu behandeln. (31)

    10 VerkehrswegeDie Verkehrswege im Lager fr gefhrliche Stoffe mssen eine bestimmte Breite haben. Sie sollten beiPersonenverkehr mindestens 0,75 m breit sein und bei Staplerverkehr die Breite des Staplers zuzglichmindestens 0,5 m auf jeder Seite des Staplers haben.

    Abbildung 17: Verkehrsweg im Lager fr gefhrliche Stoffe

    Beispiel: Breite des Staplers 1 m; dann sollte der Verkehrsweg eine Mindestbreite von 1 m + 2 x 0,5 m = 2 mhaben.Der Gang zum Ein- oder Auslagern der Paletten muss so bemessen sein, dass ein sicheres Manvrieren desStaplers mglich ist. Sofern das Regal dafr ausgelegt ist, darf auch ein Teil der Lagerflche fr diese Palette beider Ein- oder Auslagerung von der Staplergabel in Anspruch genommen werden. Durchgnge und -fahrtenmssen mit einer Abdeckung (Spanplatte, Gitterrost) versehen sein. Die lichte Durchgangshhe muss mindestens2 m betragen.Der Durchgangsverkehr von Personen sowie das unbefugte Betreten der Regalgnge und des Umsetzbereichessind zu verhindern. Letzteres geschieht in der Regel durch bauliche Manahmen, insbesondere Absperrungen.Ist es aus betrieblichen Grnden nicht mglich, Personen durch bauliche Manahmen daran zu hindern,Regalgassen zu betreten oder mssen sich Personen zum Einlagern und Entnehmen von Lagergut dort aufhalten,sind beim Einsatz leitliniengefhrter Regalflurfrderzeuge die besonderen Bestimmungen fr den Betrieb vonFlurfrderzeugen in Schmalgngen der Unfallverhtungsvorschrift Flurfrderzeuge (BGV D27) einzuhalten.Fugnger/innen sind dahingehend zu unterweisen, dass sie mit der Staplerfahrerin/dem StaplerfahrerBlickkontakt aufnehmen, bevor sie den Verkehrsweg oder den Arbeitsbereich des Staplers kreuzen. (43)

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 34 / 79

  • Fr Fugnger verboten

    Flucht-, Rettungswege und AlarmierungIn Abhngigkeit der gelagerten Chemikalien und der Gre des Lagers ist festzulegen: Die Anzahl der Notausgnge (in der Regel mindestens zwei, die mglichst gegenber liegen, bei Lagerrume

    oberhalb der Erdgleiche in der Regel entsprechend mindestens zwei Flucht- und Rettungswege pro Geschoss,von denen einer als Notausstieg ber Auentreppen, Rettungsbalkone oder Terrassen etc. ausgebildet seindarf, wenn er im Brandfall durch Feuer und Rauch nicht gefhrdet wird).

    Die maximale Lnge der Fluchtwege (in der Regel muss mindestens ein Ausgang in hchstens 35 MeterEntfernung erreichbar sein, der entweder ins Freie, in einen notwendigen Treppenraum oder einen anderenBrandabschnitt fhrt).

    Die Art der Alarmierung.

    Um eine rasche Evakuierung von Personen im Notfall zu gewhrleisten, mssen alle Notausgnge sowieFluchtwege jederzeit freigehalten und klar gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung ist gem ASR A1.3Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung vorzunehmen. Notausgnge mssen sich von innen leichtund ohne Schlssel ffnen lassen (beispielsweise mittels Anti-Panik-Stangen) und in Fluchtrichtung aufgehen. DieAnforderungen der ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgnge, Flucht- und Rettungsplan sind einzuhalten. (11)(13)

    Notausgang/Fluchtweg

    Die folgenden Angaben sollten in einem Alarmplan zusammengefasst dargestellt sein: Angaben zu Alarmsignalen, Brandschutzeinrichtungen, Flucht- und Rettungswegen, Sammelplatz sowie

    Hinweis auf die durchzufhrende Anwesenheitskontrolle der Belegschaft, Auflistung der Manahmen in durchzufhrender Reihenfolge, Liste mit Telefonnummern von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei, Krankenhaus, Arzt, Giftzentrale, Telefonnummern der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters und sonstiger verantwortlicher Personen.

    Auch nach anderen Rechtsvorschriften knnen Alarmplne gefordert sein (z. B. Strfallverordnung). (27)

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 35 / 79

  • 11 WareneingangDer Wareneingang hat bei der Fhrung eines Lagers eine wichtige Kontrollfunktion, damit nur die richtigen (d. h.auch tatschlich bentigten und bestellten) und zulssigen Waren angenommen und eingelagert werden.Es muss sichergestellt sein, dass die Einlagerung zulssig ist und alle erforderlichen Manahmen eingehaltensind: berprfung der Gefhrdungsbeurteilung sowie aller technischen, organisatorischen und persnlichen

    Schutzmanahmen, Beachtung der einschlgigen technischen und gesetzlichen Anforderungen und Einschrnkungen (vgl.

    Genehmigung des Lagers) wie z. B. Mengenbeschrnkungen, Beschrnkungen bei der Einlagerung bestimmter Stoffgruppen (z. B. entzndbare Flssigkeiten,

    explosionsgefhrliche Stoffe), Tragfhigkeit von Regalen, Beachtung von Zusammenlagerungsverboten.

    Abbildung 18: Warenanlieferung in einem Chemikalienlager

    Der Wareneingang gliedert sich in mehrere Teilschritte:Wareneingangskontrolle und Vereinnahmung Kontrolle der Lieferpapiere und Abgleich mit Bestellung, (Wurde richtiges Material geliefert? Sind die

    Lieferpapiere vollstndig?), Kontrolle der Identitt (z. B. Analyse), Kontrolle der Etikettierung (Produktbezeichnung, Kennzeichnung), Kontrolle der Menge, Kontrolle der Gebinde (Sauberkeit, Unversehrtheit, Eignung der Lagereinheit), Abgleich der Analysenzertifikate mit Spezifikation,

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 36 / 79

  • Gegebenenfalls Anbringung von Wareneingangsetiketten, Gegebenenfalls Vereinnahmung im eigenen Warenwirtschaftssystem.

    Bei zusammengesetzten Verpackungen mit verschiedenen Produkten sowie Mischpaletten ist jede einzelneVerpackung bzw. Mischpalette zu prfen.Krperliche Einlagerung Stapelbarkeit von Gebinden, Zuordnung und Transport zum Lagerort.

    Dokumentation der Einlagerung Lagerverwaltung ber geeignetes System, Bei der Einlagerung angebrochener Gebinde ist bei der Ermittlung der Lagermenge fr entzndbare

    Gefahrstoffe das Nennvolumen heranzuziehen. Bei der Einlagerung entleerter Gebinde werden fr dieErmittlung der Lagermenge 0,5 % des Rauminhalts der Behlter angesetzt.

    12 Notfallorganisation

    12.1 Erste HilfeDie vom Unternehmer/der Unternehmerin zu treffenden Manahmen zur Ersten Hilfe lassen sich unterteilen in rztliche Versorgung, Betriebsrztinnen/Betriebsrzte und betriebliche Ersthelfer/innen, Unterrichtung der Beschftigten, Einrichtungen, Rettungs- und sonstige Hilfsmittel.

    Abbildung 19: Erste-Hilfe-Kasten

    In diesem Merkblatt wird nur der Aspekt Einrichtungen, Rettungs- und sonstige Hilfsmittel erlutert. Zu den erstenbeiden Spiegelstrichen sind die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (wieArbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Sozialgesetzbuch VII, Strfall-

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 37 / 79

  • Verordnung, Strahlenschutzverordnung, BGV A1, DGUV Vorschrift 2) unmittelbar anzuwenden. (9)(7)(8)(6)(27)(29)(39)(40)Zu den Einrichtungen gehren ausgewiesene Telefone, Notrufmelder oder hnliches, mit dem die im Alarmplanangegebenen Personen (zustndige rztin/zustndiger Arzt, Rettungsdienst usw., Namen und Rufnummern) oderStellen erreicht werden knnen. Der Meldeablauf ist den Beschftigten zu vermitteln, es ist allgemein zuempfehlen, die Wirksamkeit der festgelegten Notfallmanahmen auch regelmig zu erproben.Zur Anzahl und Beschaffenheit von Verbandmaterial (Verbandkasten) gibt die BGI 509 Auskunft. Festlegungenknnen auch bereits in der Betriebsgenehmigung enthalten sein, z. B. in der Stellungnahme der zustndigenFeuerwehr. (52)Weitere Einrichtungen und Hilfsmittel zur ersten Hilfe und Notfallrettung im Lager knnen zum Beispiel sein: Augenduschen, Krperduschen (Notduschen), Atemschutzgerte (Fluchtmasken), Lschdecken, Rettungsgurte, medizinische Gerte, Sanittsrume, Antidote.

    Art und Umfang sollte in der Gefhrdungsbeurteilung unter Beteiligung der Betriebsrzte und Betriebsrztinnenbestimmt werden. Darin sollte auch berprft werden etwa aufgrund der Art der Ttigkeiten, der Eigenschaftender gelagerten Stoffe, der Wirksamkeit anderer technischer und organisatorischer Sicherheitsmanahmen, derVerfgbarkeit von Rettungsdiensten ob Augen- und Notduschen erforderlich sind (und in welcher Anzahl und anwelchen Orten).Die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sollten in den Plnen zur Gefahrenabwehr verzeichnet sein. Es istsicherzustellen, dass die Vollstndigkeit und Gebrauchsfhigkeit der als erforderlich festgestellten Einrichtungengegeben ist. So sind z. B. Verbandksten nach Benutzung aufzufllen, bei Erreichen des Haltbarkeitsdatums sindder Inhalt des Verbandkastens, Atemschutzgerte, Antidote zu erneuern. Rettungsgurte sind durch Sachkundigezu berprfen. Fr Augen- und Notduschen ist sicherzustellen, dass Durchflussmenge und Wasserqualittgegeben sind (Frostgefahr, Verkeimung des Wassers). Die Zuleitungen sind regelmig zu splen,gegebenenfalls ist der Wasserzustand berprfen zu lassen. In Auenanlagen ist regelmig eine Beheizung derRohrleitungen und Duschen erforderlich.

    12.2 FeuerlscherDer bauliche Brandschutz ist nach Art und Umfang im Einzelnen nach den rtlichen, betrieblichen Verhltnissenund des Lagergutes festzulegen. Zustzlich sind in Lager Feuerlschern zur Bekmpfung vonEntstehungsbrnden bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten. Die erforderliche Art und Anzahl derFeuerlscher hngt von der Brandgefahr und der Gre des Raumes ab. Feuerlscher drfen durchWitterungseinflsse, Vibrationen oder andere uere Einwirkungen in ihrer Funktionsfhigkeit nicht beeintrchtigtwerden. Von Hand zu bettigende Feuerlscheinrichtungen mssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein.Sie mssen entsprechend der folgenden Tabelle fr ihren Einsatzzweck geeignet sein. (12)

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 38 / 79

  • Abbildung 20: Feuerlscher

    Tabelle 1: Eignung fr den jeweiligen Einsatzzweck Brandklassen DIN EN 2

    A B C D

    zu lschende Stoffe

    Arten von Feuerlschern Feste,glutbildende

    StoffeFlssige oder

    flssig werdendeStoffe

    GasfrmigeStoffe, auch unter

    DruckBrennbare

    Metalle (Einsatznur mit

    Pulverbrause)

    Pulverlscher mit ABC-Lschpulver

    + + +

    Pulverlscher mit BC-Lschpulver

    + +

    Pulverlscher mitMetallbrandpulver

    +

    Kohlendioxidlscher +

    Wasserlscher (auch mitZustzen, z. B. Netzmittel,Frostschutzmittel oderKorrosionsschutzmittel)

    +

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Alle Rechte vorbehalten. 39 / 79

  • Wasserlscher mit Zustzen,die in Verbindung mit Wasserauch Brnde derBrandklasse B lschen

    + +

    Schaumlscher + + + = geeignet = nicht geeignetAnmerkung: Sonstige geeignete Lschmittel sind dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen. Die Information berdie jeweiligen Lschmitteleinheiten knnen den Angaben auf dem Feuerlscher entnommen werden.Falls erforderlich, knnen zustzlich entweder grere fahrbare Lschgerte der zugehrigen Brandklasse, z. B.fahrbare Pulverlschgerte, fahrbare Kohlendioxidlschgerte, Schaumlschgerte fr die Erzeugung vonSchwer-, Mittel- und Leichtschaum, Wandhydranten oder ortsfeste Feuerlschanlagen eingesetzt werden.

    12.3 Verhalten bei ProduktaustrittMechanische Beanspruchungen, chemische Einwirkungen (z. B. bei Beschdigung der Innenbeschichtung oder-lackierung bei Metallgebinden), Alterung und Feuchtigkeit knnen zum Versagen der Verpackungen und somitzum Produktaustritt fhren (siehe auch Abschnitt 7.1 Verpackungen und Behlter). Eine weitere Ursache frLeckagen ist das nicht ordnungsgeme Verschlieen der Verpackungen insbesondere nach Teilentnahmen.Auch Nagetiere knnen Verpackungen aus Papier und Pappe beschdigen.Gefahrstoffe mssen so gelagert werden, dass freiwerdende Stoffe erkannt und aufgefangen werden knnen. ZurBegrenzung der Dauer und des Ausmaes der Exposition sind Leckagen umgehend zu beseitigen. Es sindregelmige Kontrollgnge durchzufhren, um freiwerdende Stoffe zu erkennen. Im Gefahrenfall haben dieBeschftigten den Gefahrenbereich umgehend zu verlassen.Bei der Beseitigung sind in Abhngigkeit von Stoffeigenschaften und den ausgetretenen Mengen die persnlichenSchutzausrstungen zu tragen und die festgelegten Schutzmanahmen zu ergreifen (Sicherheitsdatenblattbeachten).Im Lager ist folgende Ausrstung fr die Aufnahme ausgetretener Gefahrstoffe unter anderem bereitzuhalten: Behlter zur Aufnahme ausgetretenen Produktes, geeignetes Absorptionsmaterial (Aufsaugmaterial oder Bindemittel), Neutralisations- und Reinigungsmittel, Besen und Schaufel, gegebenenfalls Industriestaubsauger (siehe Abbildung 18) und Flssigkeitspumpe (soweit erforderlich auf Ex-

    Schutz achten).

    Beispiel fr das Vorgehen bei Produktaustritt: Gefahrenbereich verlassen, Maschinen und elektrische Gerte im Gefahrenbereich stillsetzen. Beschftigte, Vorgesetzte und gegebenenfalls Feuerwehr alarmieren und die Gefahrenstelle sichern. Geeignete Manahmen auswhlen. Ausbreiten des Schadens verhindern, z. B. flssige Produkte durch das Drehen der beschdigten Stelle nach

    oben oder durch das Errichten von Flssigkeitsbarrieren am Fortflieen hindern. Beschdigte Behlter abdichten oder Inhalt umpumpen bzw. umfllen.

    M 062 - Lagerung von GefahrstoffenStand: November 2013

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und