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94/42b Einfuhrgesuch für lebende Tiere der Aquakultur Dieses Gesuch ist dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstr. 155, 3003 Bern (Email: [email protected]) pro Jahr einmal, mindestens 3 Wochen vor der ersten Einfuhr, einzureichen. Für jeden Empfänger ist ein separates Formular mit Angabe aller Tierarten und Verwendungszwecke auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte Gesuche werden retourniert. Name und Adresse des Gesuchstellers: Telefon und Email: Herkunft: Land* / Länder Tierart: Mit wissenschaftliche r Bezeichnung Herkunftsgewässer *: Einzugsgebiet, Region Einsatzort: Offene Gewässer, geschlos-sene Gewässer, Fischzucht, Gartenteich, Aquarium Verwendungsweck: Zucht/Mast als Speisefische, Besatzfische, Köderfische, Forschung und Ausstellung Menge* und Entwicklungsstadium: Eier, Samen, Brütlinge, Sömmerlinge, Jährlinge, Mehrjährige Eingangszollamt/-ämter: Absonderungs- und Bestimmungsort: Der Gesuchsteller hat von den Einfuhrbedingungen (www.blv.admin.ch > Import) Kenntnis genommen und verpflichtet sich, die Vorschriften einzuhalten (inkl. Fischereirechtliche Bestimmungen, insbesondere auch für Süsswasserkrebse. Ort und Datum: Unterschrift (handschriftlich): ………………………………………… (Wenn vorgesehen) Stellungnahme des Kantonstierarztes: Stellungnahme des Bundesamtes für Umwelt (BAFU):

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Page 1: Microsoft Word - Einfuhrgesuch Tiere der Aquakultur DE 94 ... Web view94/42b. Einfuhrgesuch für lebende Tiere der Aquakultur. Dieses Gesuch ist dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit

94/42b Einfuhrgesuch für lebende Tiere der Aquakultur

Dieses Gesuch ist dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstr. 155, 3003 Bern (Email: [email protected]) pro Jahr einmal, mindestens 3 Wochen vor der ersten Einfuhr, einzureichen. Für jeden Empfänger ist ein separates Formular mit Angabe aller Tierarten und Verwendungszwecke auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte Gesuche werden retourniert.

Name und Adresse des Gesuchstellers:      

Telefon und Email:      

Herkunft:Land* / Länder

Tierart:Mit wissenschaftlicher Bezeichnung

Herkunftsgewässer*: Einzugsgebiet, Region

Einsatzort:Offene Gewässer, geschlos-sene Gewässer, Fischzucht, Gartenteich, Aquarium

Verwendungsweck:Zucht/Mast als Speisefische, Besatzfische, Köderfische, Forschung und Ausstellung

Menge* und Entwicklungsstadium:Eier, Samen, Brütlinge, Sömmerlinge, Jährlinge, Mehrjährige

                                   

                                   

                                   

                                   

                                   

Eingangszollamt/-ämter:      

Absonderungs- und Bestimmungsort:      

Der Gesuchsteller hat von den Einfuhrbedingungen (www.blv.admin.ch > Import) Kenntnis genommen und verpflichtet sich, die Vorschriften einzuhalten (inkl. Fischereirechtliche Bestimmungen, insbesondere auch für Süsswasserkrebse.

Ort und Datum:       Unterschrift (handschriftlich): …………………………………………

(Wenn vorgesehen) Stellungnahme des Kantonstierarztes: Stellungnahme des Bundesamtes für Umwelt (BAFU):

      Bewilligt

Bewilligt unter Auflagen (siehe Begleitschreiben)

Abgelehnt (siehe Begleitschreiben)

* Genau angeben für Tiere, die (irgendeinmal) zum Besatz bestimmt sind. Für andere Verwendungszwecke genügt für Sendungen aus EU oder Norwegen unter Herkunft die Angabe „EU/N“, als Menge kann in diesem Fall auch „mehrmals“ oder „Jahresbewilligung“ eingetragen werden.

COO.2101.102.5.456564/Februar 2018