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Inhaltsverzeichnis Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis- teriums für Kultus zur Durchführung von Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen (VwV Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen) vom 21. März 2016 .......................................................... 226 Schülerwettbewerbe im Schuljahr 2016/2017 .................. 251 Stellenausschreibungen Schulleiterin/Schulleiter Grundschule .............................. 260 Schulleiterin/Schulleiter Oberschule ................................ 262 Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium ................................ 263 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Förderschule .......................................................... 264 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Grundschule ............................................................ 265 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Oberschule .............................................................. 266 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Gymnasium ............................................................ 267 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Berufliches Schulzentrum ........................................ 268 Nr. 8/2016 4. August 2016 Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 225

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Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis-teriums für Kultus zur Durchführung von Prüfungenzur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissenin der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen(VwV Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen)vom 21. März 2016 .......................................................... 226

Schülerwettbewerbe im Schuljahr 2016/2017 .................. 251

Stellenausschreibungen

Schulleiterin/Schulleiter Grundschule .............................. 260

Schulleiterin/Schulleiter Oberschule ................................ 262

Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium ................................ 263

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Förderschule .......................................................... 264

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Grundschule ............................................................ 265

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Oberschule .............................................................. 266

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Gymnasium ............................................................ 267

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Berufliches Schulzentrum ........................................ 268

Nr. 8/2016 4. August 2016

Ministerialblatt desSächsischen Staatsministeriums für Kultus

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Verwaltungsvorschriftdes Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

zur Durchführung von Prüfungen zur Zertifizierungvon Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung

im Freistaat Sachsen

(VwV Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen)

Vom 21. März 2016

I.Vorbemerkung

Die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen ist einfakultatives Angebot innerhalb der beruflichen Bildung nachMaßgabe der Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung vonFremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung (Be-schluss der KMK vom 20.11.1998 in der Fassung vom27.06.2008).

II.Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für öffentliche Schulensowie für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft. DieSchulen entscheiden über das Angebot von Zertifikatsprü-fungen im Rahmen ihrer personellen Ressourcen. Teilnahme-berechtigt sind Schüler, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldungin einem aktiven Schulverhältnis an der jeweiligen Schule be-finden.

III.Prüfungsanmeldung

Die Prüfungstermine werden in der VwV Bedarf und Schul-jahresablauf bekannt gemacht. Die Anmeldung zur Prüfung er-folgt bei der Schulleitung durch den Schüler oder bei minderjäh-rigen Schülern durch die Eltern bis spätestens 30. Novemberdes Schuljahres, in dem die Prüfung absolviert wird (Anlage 1).

Den Termin der mündlichen Prüfung legen die Schulen imRahmen des festgelegten Prüfungszeitraums fest. Dieser istdem Schüler unverzüglich mitzuteilen. Sofern dies notwendigist, beantragt der Schüler eine Freistellung vom Ausbildungs-betrieb (Anlage 2), welche an den Ausbildungsbetrieb über denSchulleiter weitergeleitet wird (Anlage 3).

Das Erfassen der Prüfungsteilnehmer erfolgt durch dieSchulleitung über das Schulportal bis zum 12. Dezember. DieRegionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur prüfen dieEingaben im Schulportal bis zum 20. Dezember des jeweiligenSchuljahres.

IV.Prüfungsverfahren

1. Prüfungsausschuss

An jeder Schule wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Mit-glieder des Prüfungsausschusses sind:a) als Vorsitzender der Schulleiter,b) als sein Vertreter der stellvertretende Schulleiter oder eine

vom Schulleiter beauftragte Lehrkraft,

c) alle Lehrkräfte, die vom Schulleiter mit der Durchführungder Zertifikatsprüfung beauftragt wurden.

Der Vorsitzende benennt den Erst- und Zweitkorrektor fürdie schriftlichen Prüfungen sowie jeweils einen Prüfer undeinen Protokollanten für die mündlichen Prüfungen. Die Proto-koll führenden Lehrkräfte müssen Lehrer der jeweiligen Fremd-sprache sein.

2. Prüfungsdurchführung

a) AllgemeinesKann die Prüfung aus Gründen fehlender personeller Res-sourcen nicht an dem Beruflichen Schulzentrum durch-geführt werden, an dem der Schüler seinen Antrag gestellthat, ist zu prüfen, obaa) eine Vermittlung des betreffenden Schülers an ein an-

deres Berufliches Schulzentrum zur Prüfungsteil-nahme oder

bb) eine Kooperation mit den Fremdsprachenlehrerneines anderen Beruflichen Schulzentrums möglich ist.

Satz 1 gilt für anerkannte Ersatzschulen entsprechend.Über die Art der Kooperation und die Festlegung des mitder Prüfung beauftragten Beruflichen Schulzentrums ent-scheidet die zuständige Regionalstelle der SächsischenBildungsagentur.Für die Durchführung der Prüfung sind zwei Lehrkräfte er-forderlich, die in der jeweiligen Fremdsprache unterrichten.

b) NachteilsausgleichIm Prüfungsverfahren sind die besonderen Belange behin-derter Schüler zu berücksichtigen. Der Schüler hat denPrüfungsausschuss rechtzeitig vor der Prüfung auf seineBehinderung hinzuweisen, wenn diese im Prüfungsverfah-ren berücksichtigt werden soll. Der Prüfungsausschusslegt geeignete Maßnahmen hinsichtlich Organisation undGestaltung der Prüfung fest, die die Belange des behinder-ten Schülers berücksichtigen, jedoch die Prüfungsanfor-derungen qualitativ nicht verändern.

c) Schriftliche PrüfungFür die schriftliche Prüfung werden durch das Staatsminis-terium für Kultus zentrale Aufgaben gestellt. Hinweise zuden Prüfungsanforderungen und zur Durchführung enthal-ten die Anlagen 4 und 5.Die zentrale schriftliche Prüfung beginnt 9.00 Uhr. DiePrüfungsdauer beträgt in Stufe II 90 Minuten und inStufe III 120 Minuten.

d) Mündliche PrüfungDie Vorbereitung und Durchführung der mündlichenPrüfung liegt im Zuständigkeitsbereich der Schulen. DiePrüfungsaufgaben für die mündliche Prüfung erarbeiten

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

die Schulen nach Vorgaben des Staatsministeriums fürKultus (Anlagen 4 und 5). Die mündliche Prüfung soll alsPartnerprüfung von zwei Schülern durchgeführt werden.Die Prüfungsdauer beträgt als Partnerprüfung in Stufe II20 Minuten und in Stufe III 25 Minuten, als Einzelprüfungin Stufe II 15 Minuten und in Stufe III 20 Minuten. Die Fest-legungen zur Gewährung einer Vorbereitungszeit sind fürdie jeweilige Stufe den beiliegenden Anlagen 4 und 5 zuentnehmen.Das Ergebnis der mündlichen Prüfung ist dem Schülerunmittelbar nach der Prüfung mitzuteilen.

e) Zugelassene HilfsmittelFür die schriftliche Prüfung ist ein nicht elektronisches allge-meinsprachliches zweisprachiges Wörterbuch (Deutsch –Fremdsprache/Fremdsprache – Deutsch) als Hilfsmittel zurVerfügung zu stellen. Während der mündlichen Prüfungsind keine Hilfsmittel zugelassen. Wird eine Vorbereitungs-zeit gewährt, ist für ihre Dauer ein Wörterbuch zuzulassen,sofern die Aufgabenstellung dies erfordert.Prüfungsteilnehmer, deren Herkunftssprache nicht Deutschist, können zusätzlich ein zweisprachiges, nicht elektro-nisches Wörterbuch Deutsch – Herkunftssprache/Her-kunftssprache – Deutsch verwenden.

f) ProtokollÜber die schriftliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen,das insbesondere Angaben über Beginn und Ende, dieBelehrungen über die Bestimmungen hinsichtlich von Täu-schungshandlungen und Ordnungsverstößen sowie überbesondere Vorkommnisse enthält. Es ist von den Aufsichtführenden Lehrkräften zu unterschreiben.Das Protokoll der mündlichen Prüfung muss über diePrüfungsaufgaben und die Bewältigung der Prüfungsan-forderungen Auskunft geben. Ebenso ist das Ergebnis dermündlichen Prüfung festzuhalten.

g) Festsetzung des PrüfungsergebnissesDie Bewertung der schriftlichen Prüfungsaufgaben erfolgtdurch einen Erst- und Zweitkorrektor. Können sich beideKorrektoren bei der Bewertung eines Kompetenzbereichsder schriftlichen Prüfung (Rezeption, Mediation, Produk-tion) nicht auf ein Ergebnis (Zahl der Bewertungseinhei-ten) einigen, ist für jeden Kompetenzbereich das arithmeti-sche Mittel zu bilden, ohne dass gerundet wird. Bei einemGesamtergebnis von n,5 wird aufgerundet.Die Zertifikatsprüfung ist bestanden, wenn im schriftlichenund mündlichen Prüfungsteil jeweils mindestens die Hälfteder erreichbaren Bewertungseinheiten erzielt wurde.Ein Ausgleich zwischen schriftlichem und mündlichemPrüfungsteil ist nicht möglich.

h) Täuschungshandlungen und OrdnungsverstößeEine Täuschungshandlung liegt vor, wenn ein Schülerdurch das Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel, durchdie Hilfe eines Dritten oder durch die Hilfe für einen Dritten

das Ergebnis einer Prüfung oder eines Prüfungsteils be-einflusst. Liegt eine Täuschungshandlung vor, so gilt diePrüfung als nicht bestanden. Behindert ein Schüler durchsein Verhalten eine Prüfung so, dass es nicht möglich ist,diese ordnungsgemäß durchzuführen, wird er von dieserPrüfung ausgeschlossen. Stellt sich nach Aushändigendes Zertifikates eine Täuschungshandlung heraus, kanndie zuständige Regionalstelle die Prüfungsentscheidungzurücknehmen und das Zertifikat einziehen. Die Schülersind vor Beginn der Prüfung auf die vorstehenden Bestim-mungen hinzuweisen.

3. Versäumnis und Nachholung

Ein Anspruch auf Nach- oder Wiederholungsprüfung be-steht nicht. Bei Nichtbestehen der Prüfung oder unverschulde-ter Verhinderung der Teilnahme, insbesondere bei Krankheit,kann eine erneute Teilnahme für das nachfolgende Schuljahrbeantragt werden, sofern der Antragsteller zu diesem ZeitpunktSchüler einer berufsbildenden Schule im Freistaat Sachsen ist.

Bei Nichtbestehen der Prüfung ist die Anerkennung derdarunter liegenden Stufe nicht möglich. Die Wiederholung einerbestandenen Prüfung in derselben Stufe zum Zweck, eine Ver-besserung des Prüfungsergebnisses zu erzielen, ist nichtmöglich.

V.Prüfungsergebnisse

1. Zertifikat bei bestandener Prüfung

Die Übergabe des Zertifikats erfolgt bis spätestens15. September des auf die Prüfung folgenden Schuljahres.

Für die Ausstellung der Zertifikate gilt die VwV Zeugnisseberufsbildende Schulen vom 5. November 2009 (MBI. SMKS. 478), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom13. Februar 2015 (MBI. SMK S. 74) geändert worden ist, zuletztenthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2015(SächsABl. SDr. S. S 407), in der jeweils geltenden Fassung.

2. Statistische Erfassung der Prüfungsergebnisse

Die Erfassung der Prüfungsergebnisse erfolgt über dasSchulportal. Die statistische Auswertung ist durch die Schulebis zum 15. September, die Kontrolle durch die jeweiligenRegionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur bis zum25. September des auf die Prüfung folgenden Schuljahresabzuschließen.

VI.Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Ver-öffentlichung in Kraft.

Dresden, den 21. März 2016

Die Staatsministerin für KultusBrunhild Kurth

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4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Anlage 1

Anmeldeformular für Schüler

Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen

(KMK-Fremdsprachen-Zertifikat)

Name der Schülerin/des Schülers:

Geburtsdatum:

Geburtsort:

Bildungsgang:

Klasse:

Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb:

Hiermit melde ich mich verbindlich zur Prüfung für das KMK-Fremdsprachen-Zertifikat im Schuljahr

in (Fremdsprache)

für an. (Berufsbereich/Stufe)

Ich wurde über die Prüfungsanforderungen, die Prüfungsstruktur und die Prüfungsdurchführung einschließlich der Fol-gen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen informiert.

Unterschrift der/des beratenden Fremdsprachenlehrerin/Fremdsprachenlehrers

Unterschrift der Schülerin/des Schülers beziehungsweise der Eltern bei minderjährigen Schülern

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Anlage 2

Freistellungsantrag

Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen

(KMK-Fremdsprachen-Zertifikat) im Schuljahr .

Ich bitte um Freistellung für die Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im FreistaatSachsen (KMK-Fremdsprachen-Zertifikat).

Name der Schülerin/des Schülers:

Ausbildungsberuf/Bildungsgang:

Klasse:

Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb:

Prüfung, die abgelegt wird (zum Beispiel Zertifikatsprüfung Englisch für IT-Berufe, Stufe II)

(bitte Fremdsprache/Berufsbereich/Stufe der gewählten Prüfung angeben!)

Schriftliche Prüfung am:

Prüfungszeit:

Freistellung erforderlich Freistellung nicht erforderlich

Mündliche Prüfung am:

voraussichtliche Prüfungszeit:

Freistellung erforderlich Freistellung nicht erforderlich

Datum Unterschrift der/s Auszubildenden beziehungsweise der Schülerin/des Schülers beziehungsweise der Eltern bei minderjährigen Schülern

Bestätigung der Schulleiterin/des Schulleiters:

Datum Unterschrift

Die Freistellung zu dem/den oben genannten Termin/Terminen wird für gewährt.

Datum Unterschrift der/des Ausbildungsverantwortlichen

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4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Anlage 3

Musteranschreiben

Schulanschrift

Anschrift des Ausbildungspartners

Ort, Datum

Sehr geehrte/r ,

seit dem Schuljahr 1999/2000 haben Schülerinnen und Schüler in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, durch das Ablegen einer freiwilligen schriftlichen und mündlichen Prüfung ein Zertifikat über berufsbezogene Fremdsprachen-kenntnisse zu erwerben. Diese Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen beruht auf einer Rahmenvereinbarung der Kultus-ministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland.

Die schriftliche Prüfung findet einmal jährlich zu einem vom Staatsministerium für Kultus festgelegten Termin statt. Den Terminder mündlichen Prüfung legt die berufsbildende Schule fest. Wir bitten Sie, Auszubildenden beziehungsweise Praktikanten Ihrer Einrichtung, die sich dieser Zertifikatsprüfung unterziehen wollen, eine Freistellung für die Teilnahme an der schriftlichen undmündlichen Prüfung zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Anlage 4

Hinweise zu den Prüfungsanforderungen und zur Durchführung der Prüfung

Zertifikatsprüfung Stufe II (Europäischer Referenzrahmen B1)

Schriftliche Prüfung: 90 Minuten

Kompetenzbereich Inhalt Umfang Bewertungseinhei-ten

Hilfsmittel1

Rezeption 1. Aufgabe: Hörverstehen

400 bis 500 Wörter 20 BE2 allgemeines zweisprachiges Wör-terbuch (Deutsch – Fremdspra-che/Fremdsprache – Deutsch) 2. Aufgabe:

Leseverstehen 300 bis 400 Wörter 20 BE

Produktion Textproduktion in der Fremdsprache

mindestens 120 Wörter (Zieltext)

30 BE allgemeines zweisprachiges Wör-terbuch (Deutsch – Fremdspra-che/Fremdsprache – Deutsch)

Mediation Übertragung Fremd-sprache – Deutsch oder Deutsch – Fremdsprache

150 bis 200 Wörter 30 BE allgemeines zweisprachiges Wör-terbuch (Deutsch – Fremdspra-che/Fremdsprache – Deutsch)

Insgesamt sind 100 BE zu erreichen.

Aus organisatorischen Gründen wird die 1. Aufgabe des Kompetenzbereiches Rezeption (Hörverstehen) zu Beginn der Prüfung bearbeitet. Die Reihenfolge der Bearbeitung der weiteren Aufgaben sowie die Zeiteinteilung während der Prüfung bleibt den Prüfungsteilnehmern überlassen.

1 Prüfungsteilnehmer mit Migrationshintergrund, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können zusätzlich ein zweisprachiges nicht elektronisches

Wörterbuch Deutsch – Herkunftssprache/Herkunftssprache – Deutsch verwenden. 2 In begründeten Fällen ist eine Abweichung um maximal 2 BE (+/–) bei entsprechendem Ausgleich zwischen den beiden Rezeptionsaufgaben zulässig.

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4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

I. Allgemeiner Hinweis

Die Veröffentlichung des Sächsischen Bildungsinstitutes

Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung Handreichung zum KMK-Fremdsprachenzertifikat

(Oktober 2008)

enthält umfangreiche Informationen über Art und Anforderungsniveau der Aufgaben, Beispielaufgaben sowie Hinweise zur Be-wertung.

II. Prüfungsanforderungen

II.1 Rezeption

Rezeptionsaufgabe Hörverstehen

Kompetenzbeschreibung Stufe II gemäß KMK-Rahmenvereinbarung:

Der Prüfungsteilnehmer kann gängige berufstypische Texte unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie zum Beispiel Wörterbücher und visuelle Darstellungen) zügig auf Detailinformationen hin auswerten. Er kann klar und in angemessenem, natürlichem Tempo gesprochene Mitteilungen nach wiederholtem Hören im Wesentlichen verstehen, wenn die Informationen nicht zu dicht aufei-nander folgen.

Überprüfung des Hörverstehens:

Über Tonträger wird ein fremdsprachiger Text zur berufsbezogenen Kommunikation zweimal abgespielt. Der dem Schwierigkeits-grad der Stufe angemessene Text (Dialog oder Monolog) wird in der Regel von Muttersprachlern gesprochen.

Die Prüfungsteilnehmer erhalten das Aufgabenblatt vor dem Hören des Textes. Es wird eine angemessene Zeit für das Einlesen in die Aufgabenstellung gegeben, bevor der Hörtext das erste Mal abgespielt wird. Einlese- und Abspielzeit sind Bestandteil der Prü-fung, die Prüfungszeit verlängert sich dadurch nicht. Während des Abspielens können Notizen gemacht werden. Nach dem Ende des zweimaligen Abspielens bleibt die weitere Zeiteinteilung für die Bearbeitung der Aufgaben den Prüfungsteilnehmern überlassen.

Die Aufgaben werden in deutscher Sprache gestellt, die Antworten sind ebenso in Deutsch gefordert.

Beispiele möglicher Aufgabentypen: – Wiedergabe von Zahlen und Werten – Ausfüllen beziehungsweise Vervollständigen von Formularen oder Tabellen – stichpunktartiges Beantworten kurzer, eindeutiger Fragen zum Text – weitere Aufgaben, deren Lösung einen geringen Schreibaufwand erfordert – Aufgaben der Kategorie Richtig/Falsch/Nicht-im-Text – Aufgaben der Kategorie Richtig/Falsch mit Berichtigung einer falschen Aussage

Bewertung: ausschließliche Bewertung von Inhaltspunkten

Rezeptionsaufgabe Leseverstehen

Kompetenzbeschreibung Stufe II – wie Hörverstehen

Grundlage des Leseverstehens bilden Texte mit einem angemessenen Anteil an Fachlexik. Da Fachwörterbücher und elektroni-sche Nachschlagewerke nicht zugelassen sind, können im Einzelfall spezielle Termini mittels Fußnoten erläutert werden.

Die Aufgaben werden in deutscher Sprache gestellt, die Antworten sind ebenso in Deutsch gefordert.

Beispiele möglicher Aufgabentypen: – Ausfüllen beziehungsweise Vervollständigen von Formularen oder Tabellen – stichpunktartiges Beantworten kurzer, eindeutiger Fragen zum Text – Zusammenstellen von Aussagen unterschiedlicher Texte zu bestimmten Fragen – tabellarische oder schematische Darstellung gewonnener Informationen – Aufgaben der Kategorien

– Richtig/Falsch/Nicht-im-Text – Falsch + Berichtigung und/oder – Richtig + Beleg

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Bewertung: ausschließliche Bewertung von Inhaltspunkten

II.2 Produktion

Aufgabe: Verfassen eines berufstypischen Schriftstücks in der Fremdsprache

Kompetenzbeschreibung Stufe II gemäß KMK-Rahmenvereinbarung:

Der Prüfungsteilnehmer kann berufstypische Standardschriftstücke unter Berücksichtigung von Vorgaben und Verwendung von Hilfsmitteln weitgehend korrekt in der Fremdsprache verfassen beziehungsweise formulieren. Berufsbezogene Sachinformatio-nen werden bei eingeschränktem Wortschatz verständlich in der Fremdsprache wiedergegeben.

Grundlage der Produktionsaufgabe ist eine dem Schwierigkeitsgrad der Stufe angemessene Aufgabenstellung in deutscher Spra-che, die typisch für die angestrebte berufliche Tätigkeit sein soll. Sie enthält in der Regel einige stichwortartige Vorgaben, die zielgruppenadäquat in die Fremdsprache umzusetzen sind und das Erreichen der Mindestwortzahl erleichtern.

Die produktive Leistung muss adressatengerecht sein sowie dem Anlass und Zweck der zu erstellenden Mitteilungen gerecht werden.

Beispiele möglicher Aufgabentypen: – Verfassen von Geschäftskorrespondenz – Schreiben einer E-Mail oder Gesprächsnotiz mit berufsrelevantem Bezug – Beschreiben von Leistungen und Produkten, Systemen, Arbeitsabläufen – Konzipieren einer Veranstaltung, einer Tagesordnung, eines Ablaufplans oder Ähnliches – Verfassen eines Berichts, einer Stellungnahme, eines betrieblichen Newsletterbeitrags – Erläutern einer Statistik, Tabelle, eines Diagramms

Bewertung: Grundlage bildet die Anlage „Bewertung produktiver Leistungen – Stufe II (B1)“. Dabei handelt es sich um eine zweispaltige Deskriptorenliste, die den Grad der Aufgabenerfüllung und die Qualität der sprachlichen Leistung beschreibt. Als Hilfsmittel zurÜberprüfung der Vollständigkeit der Lösung dient eine Musterlösung oder eine „Checkliste“.

II.3 Mediation

Aufgabe: Übertragung Deutsch – Fremdsprache oder Fremdsprache – Deutsch

Kompetenzbeschreibung Stufe II gemäß KMK-Rahmenvereinbarung:

Der Prüfungsteilnehmer kann einen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt in die Fremdsprache übertragen. Es kommt dabei nicht auf sprachliche und stilistische, sondern auf inhaltliche Übereinstimmung an.

Grundlage der Mediationsaufgabe ist neben dem zu übertragenden Text eine angemessene Situationsbeschreibung, die berufs-typisch sein soll und sowohl den Adressaten als auch Anlass und Zweck des zu erstellenden Textes zweifelsfrei erkennen lässt.

In diesem Fall besteht die Mediationsaufgabe aus: Sinngemäßes Übertragen eines Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche oder aus dem Deutschen in die Fremdsprache.

Textsorten: Branchentypische Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel, Prospekt- und Informationsmaterial, Bedienungsanleitungen, Gebrauchs-anweisungen, Geschäftskorrespondenz und Ähnliches

Bewertung: Bei der Bewertung steht die inhaltliche Übereinstimmung und Angemessenheit entsprechend der Aufgabenstellung im Vorder-grund. Das schließt eine gewisse Fehlertoleranz hinsichtlich sprachlicher Aspekte ein, sofern der Inhalt nicht darunter leidet.Grundlage bildet die Anlage „Bewertung mediativer Leistungen – Stufe II (B1)“, als Hilfsmittel dient eine Musterlösung oder eine„Checkliste“.

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4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

III. Bewertungsschlüssel für die schriftliche Zertifikatsprüfung

Note prozentualer Anteil BE 1 (sehr gut) 100 % bis 92 % 100 bis 92 2 (gut) unter 92 % bis 81 % unter 92 bis 81 3 (befriedigend) unter 81 % bis 67 % unter 81 bis 67 4 (ausreichend) unter 67 % bis 50 % unter 67 bis 50 5 (mangelhaft) unter 50 % bis 30 % unter 50 bis 30 6 (ungenügend) unter 30 % unter 30

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Zertifikatsprüfung Stufe II (Europäischer Referenzrahmen B1)

Mündliche Prüfung

Die Prüfungszeit beträgt auf Stufe IIbei Partnerprüfungen 20 Minuten (für beide Prüfungsteilnehmer) und bei Einzelprüfungen 15 Minuten (pro Prüfungsteilnehmer).

Gegenstand der Prüfung ist der Kompetenzbereich Interaktion.

Übersicht

Kompetenzbereich Inhalt Prüfungszeit Hilfsmittel Vorbereitungszeit Interaktion 1. Aufgabe:

Gespräch 5 Minuten keine keine

2. Aufgabe: Rollenspiele

15 Minuten siehe Hinweise unter Ziffer I Num-mer 2 gegebenenfalls allgemeines zwei-sprachiges Wörterbuch während der Vorbereitungszeit3

maximal 15 Minuten

Die mündliche Prüfung wird in der Regel als Partnerprüfung mit zwei Prüfungsteilnehmern durchgeführt, da sich so die Fähigkeit zur Interaktion am besten überprüfen lässt.

Es sind maximal 30 BE zu erreichen.

3 Prüfungsteilnehmer mit Migrationshintergrund, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können zusätzlich ein zweisprachiges Wörterbuch Deutsch –

Herkunftssprache/Herkunftssprache – Deutsch in gedruckter Form verwenden.

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4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

I. Prüfungsanforderungen

Interaktion

Der Kompetenzbereich Interaktion bildet den Schwerpunkt der mündlichen Prüfung. Die Inhalte müssen auf den Berufsbereich bezogen, realitätsnah und möglichst authentisch sein. Inhaltliche und sprachliche Besonderheiten sowie Fachterminologie des Berufes sollen einbezogen werden. Das Prüfungsgespräch erfolgt in allen Teilen in der Fremdsprache.

Kompetenzbeschreibung Stufe II gemäß KMK-Rahmenvereinbarung:

Der Prüfungsteilnehmer kann gängige berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen und auf Mitteilungen reagieren. Dabei kann er kurz eigene Meinungen und Pläne erklären und be-gründen. Er ist dabei fähig, wesentliche landestypische Unterschiede zu berücksichtigen. Aussprache, Wortwahl und Struk-turengebrauch können noch von der Muttersprache geprägt sein.

1. Aufgabe: Gespräch zwischen Prüfer und Prüfungsteilnehmern (insgesamt maximal 5 Minuten)

Die Prüfungsteilnehmer werden in dieser Phase abwechselnd befragt, zum Beispiel zu Themen wie – berufliche Ausbildung, Ausbildungsbetrieb, Schule, Praktika, – berufliche oder/und persönliche Zukunftspläne, Interessen, – aktuelle Themen, – Möglichkeiten und persönliche Perspektiven des Lebens und Arbeitens im Ausland, – technologische und andere Innovationen, die den Berufsbereich betreffen, – interkulturelle Fragestellungen oder – zu gängigen „small talk“-Themen.

Die Prüfungsteilnehmer sollen Fragen auf Grund ihres persönlichen Erfahrungshintergrunds beantworten. Eine Vorbereitung auf diese Fragen ist nicht vorzusehen, es kommt auf spontanes, sachgerechtes Reagieren an. Vorbereitete Vorträge sind nicht Ge-genstand der Prüfung.

2. Aufgabe: Rollenspiele

Gegenstand der Interaktion sind verschiedene Rollenspiele in Dialogform, auch Interviews, Gast-, Kunden- oder Mitarbeiterge-spräche, Diskussionen, Meinungsaustausche oder sonstige Gesprächsrunden.

Es wird empfohlen, ein situationsangemessenes Arrangement im Raum zu schaffen (Anordnung der Sitzplätze, gegebenenfalls Bereitstellung typischer Utensilien und anderes).

Dabei kommt es besonders darauf an, dass die Prüfungsteilnehmer der beschriebenen Situation entsprechend agieren, das Ge-spräch in Gang halten und das vorgegebene Kommunikationsziel erreichen.

Sie erhalten dazu getrennte Rollenkarten (in der Regel in deutscher Sprache) mit der jeweiligen Situationsvorgabe, wesentlicheninhaltlichen Schwerpunkten und dem Ziel der kommunikativen Handlung. Die vorgegebenen Situationen sollen den Rahmen klar definieren, einen realitätsnahen, logisch und widerspruchsfrei aufgebauten Dialog ermöglichen, in dem die Sprechanteile der Prüfungsteilnehmer gleichmäßig verteilt sind, sie sollen aber auch Raum für eigene Lösungen und Ideen der Prüfungsteilnehmer lassen. Die Gesprächsanlässe sind angemessen weit zu fassen (keine Übersetzung von Einzelsätzen, keine flowcharts). Die prüfenden Lehrkräfte greifen nur bei Bedarf ein.

Ein Rollenspiel sollte stärker gelenkt, ein zweites frei auf der Grundlage von (unterschiedlichen) Texten mit visuellem Anteil, nur visuellen Mitteln oder einer Situationsvorgabe erfolgen.

Zugelassene Hilfsmittel und Vorbereitungszeit: In Abhängigkeit von der Aufgabenstellung kann eine Vorbereitungszeit – gegebenenfalls auch nur für eines der Rollenspiele – gewährt werden. Während der Vorbereitungszeit ist sicherzustellen, dass die gemeinsam zu prüfenden Schüler keine Absprachen treffen können. Ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch (Deutsch – Fremdsprache/Fremdsprache – Deutsch) ist zuzulassen, sofern die Aufgabenstellung dies erfordert. Während der mündlichen Prüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen.

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

II. Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung

Es können maximal 30 BE vergeben werden.

Grundlage bildet die Anlage „Bewertung Interaktion – Stufe II (B1)“.

Dabei handelt es sich um eine zweispaltige Deskriptorenliste, mit deren Hilfe folgende Teilleistungen zu bewerten sind: – Interaktive Kompetenz und Aufgabenbewältigung (maximal 15 BE) – Qualität der sprachlichen Leistung (maximal 15 BE)

III. Bewertungsschlüssel für die mündliche Prüfung

Note prozentualer Anteil BE 1 (sehr gut) 100 % bis 92 % 30 bis 28 2 (gut) unter 92 % bis 81 % unter 28 bis 24 3 (befriedigend) unter 81 % bis 67 % unter 24 bis 20 4 (ausreichend) unter 67 % bis 50 % unter 20 bis 15 5 (mangelhaft) unter 50 % bis 30 % unter 15 bis 9 6 (ungenügend) unter 30 % unter 9

Anlagen: – Bewertung produktiver Leistungen – Stufe II (B1) – Bewertung mediativer Leistungen – Stufe II (B1) – Bewertung interaktiver Leistungen – Stufe II (B1)

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4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Bewertung produktiver Leistungen – Stufe II (B1)

Kompetenzbeschreibung gemäß KMK-Rahmenvereinbarung: Der Prüfungsteilnehmer kann berufstypische Standardschriftstücke unter Berücksichtigung von Vorgaben und Verwendung von Hilfsmitteln weitgehend korrekt in der Fremdsprache verfassen beziehungsweise formulieren. Berufsbezogene Sachinformatio-nen werden bei eingeschränktem Wortschatz verständlich in der Fremdsprache wiedergegeben.

Grad der Aufgabenerfüllung BE Qualität der sprachlichen Leistung BE Die Aufgabe ist vollständig gelöst. Der Text ist verständlich und kann unmittelbar für seinen Zweck verwendet werden. 15 bis 14

Orthografie und Strukturengebrauch sind weit-gehend korrekt. Wortwahl und Redewendungen entsprechen weitgehend dem Anlass.

15 bis 14

Die Aufgabe ist nahezu vollständig gelöst. Der Text ist verständlich und erfüllt seinen Zweck. 13,5 bis 12

Orthografie und Strukturengebrauch sind vor-wiegend korrekt, geringfügige Fehler beein-trächtigen das Verständnis nicht. Wortwahl und Redewendungen entsprechen weitgehend dem Anlass.

13,5 bis 12

Die Aufgabe ist im Wesentlichen gelöst. Der Text erfüllt überwiegend seinen Zweck.

11,5 bis 10

Orthografie und Strukturengebrauch sind häufi-ger fehlerhaft. Die Fehler beeinträchtigen das Verständnis jedoch nicht wesentlich. Wortwahl und Redewendungen entsprechen vorwiegend dem Anlass.

11,5 bis 10

Die Aufgabe ist ausreichend gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck zum Teil.

9,5 bis 7,5

Orthografie und Strukturengebrauch sind häufig fehlerhaft. Vereinzelte Sinnentstellungen und häufige, nicht den Sinn störende Fehler beein-trächtigen das Verständnis stellenweise. Wortwahl und Redewendungen werden dem Anlass ausreichend gerecht.

9,5 bis 7,5

Die Aufgabe ist nur ansatzweise gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck kaum mehr.

7 bis 4,5

Orthografie und Strukturengebrauch sind so fehlerhaft, dass das Verständnis erheblich be-einträchtigt ist. Wortwahl und Redewendungen werden dem Anlass nicht ausreichend gerecht.

7 bis 4,5

Die Aufgabe ist nicht gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck nicht mehr.

4 bis 0

Orthografie und Strukturengebrauch sind so fehlerhaft, dass der Text kaum oder nicht mehr verständlich ist. Wortwahl und Redewendungen werden dem Anlass kaum oder gar nicht gerecht.

4 bis 0

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Bewertung mediativer Leistungen – Stufe II (B1)

Kompetenzbeschreibung gemäß KMK-Rahmenvereinbarung: Der Prüfungsteilnehmer kann einen fremdsprachlich dargestellten beruflichen Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt in die Fremdsprache übertragen. Es kommt dabei nicht auf sprachliche und stilistische, sondern auf inhaltliche Übereinstimmung an.

30 BE Beschreibung der Leistung

30 bis 28 Die Aufgabe ist vollständig gelöst. Die Darstellung entspricht weitgehend dem Anlass. Der Text kann nach geringfügiger sprachlicher Überarbeitung für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

27 bis 24

Die Aufgabe ist weitestgehend gelöst. Die Darstellung entspricht weitgehend dem Anlass. Der Text kann nach partieller Überarbeitung und/oder Ergänzung für den vorgesehenen Zweck verwendet wer-den.

23 bis 20

Die Aufgabe ist weitgehend gelöst. Die Darstellung entspricht vorwiegend dem Anlass. Es mangelt ihr stellenweise an Klarheit oder Übersichtlichkeit.Der Text enthält vereinzelt sprachliche Fehler, die zu Irritationen beim Adressaten führen könnten, oder weist Auslassungen auf. Er kann jedoch nach einiger Überarbeitung und/oder Ergänzung für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

19 bis 15

Die Aufgabe ist vorwiegend gelöst. Die Darstellung wird dem Anlass ausreichend gerecht. Es mangelt ihr jedoch mehrfach an Klarheit oder Über-sichtlichkeit. Der Text enthält vereinzelt sinnstörende Fehler oder weist mehrere Auslassungen auf. Er kann nach stellenwei-ser Überarbeitung und/oder Ergänzung für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

14 bis 9

Die Aufgabe ist stellenweise gelöst. Die Darstellung wird dem Anlass nicht ausreichend gerecht. Es mangelt ihr fast durchgehend an Klarheit und Übersichtlichkeit. Der Text enthält mehrfach sinnstörende Fehler oder ist in großen Teilen unvollständig. Er kann nur nach umfas-sender Überarbeitung und/oder Ergänzung für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

8 bis 0

Die Aufgabe ist kaum oder nicht gelöst. Die Darstellung wird dem Anlass kaum oder nicht gerecht. Es mangelt ihr durchgehend an Klarheit und Über-sichtlichkeit. Der Text kann für den vorgesehenen Zweck kaum oder nicht verwendet werden.

239

4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Bewertung Interaktion – Stufe II (B1)

Kompetenzbeschreibung gemäß KMK-Rahmenvereinbarung: Der Prüfungsteilnehmer kann gängige berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen und auf Mitteilungen reagieren. Dabei kann er kurz eigene Meinungen und Pläne erklären und be-gründen. Er ist fähig, wesentliche landestypische Unterschiede zu berücksichtigen. Aussprache, Wortwahl und Strukturenge-brauch können noch von der Muttersprache geprägt sein.

Interaktive Kompetenz und Aufgabenbewältigung BE Qualität der sprachlichen Leistung BE

Die Situation wird unter intensivem und geziel-tem Eingehen auf den Gesprächspartner und ohne jegliche Mithilfe des Gesprächspartners angemessen bewältigt. Hauptpunkte werden erkannt, präzise umge-setzt und so die Aufgabe eindeutig gelöst.

15 bis 14

Aussprache und Strukturengebrauch sind im Wesentlichen korrekt. Wortwahl und Redewendungen entsprechen dem Anlass. Die Äußerungen sind überwiegend flüssig, zu-sammenhängend und gut verständlich.

15 bis 14

Die Situation wird unter häufigem Eingehen auf den Gesprächspartner und ohne jegliche Mit-hilfe des Gesprächspartners weitgehend bewäl-tigt. Die Aufgabe wird fast durchgehend gut gelöst.

13,5 bis 12

Aussprache und Strukturengebrauch sind im Wesentlichen korrekt. Wortwahl und Redewendungen entsprechen überwiegend dem Anlass. Die Äußerungen sind weitgehend flüssig, zu-sammenhängend und gut verständlich.

13,5 bis 12

Die Situation wird unter gelegentlichem Einge-hen auf den Gesprächspartner und mit geringer Mithilfe des Gesprächspartners überwiegend bewältigt. Die Aufgabe wird zufriedenstellend gelöst.

11,5 bis 10

Aussprache und Strukturengebrauch sind über-wiegend korrekt. Wortwahl und Redewendungen entsprechen weitgehend dem Anlass. Die Äußerungen sind hinreichend flüssig und verständlich.

11,5 bis 10

Die Situation wird unter ansatzweisem Einge-hen auf den Gesprächspartner und mit häufiger Mithilfe des Gesprächspartners noch mehrheit-lich bewältigt. Die Aufgabe wird noch ausreichend bearbeitet und im Wesentlichen gelöst.

9,5 bis 7,5

Aussprache und Strukturengebrauch enthalten gelegentlich den einen oder anderen sinnstö-renden Fehler. Wortwahl und Redewendungen entsprechen dem Anlass nur teilweise. Die Äußerungen sind stellenweise stockend und nicht immer verständlich.

9,5 bis 7,5

Die Situation wird ansatzweise bewältigt. Der Gesprächspartner wird kaum einbezogen. Die Aufgabe ist nicht ausreichend gelöst.

7 bis 4,5

Aussprache und Strukturengebrauch sind stark von der Muttersprache geprägt und fehlerbehaf-tet. Wortwahl und Redewendungen entsprechen kaum dem Anlass. Die Äußerungen sind stockend und teilweise nicht verständlich.

7 bis 4,5

Die Situation wird nicht bewältigt. Der Gesprächspartner wird nicht einbezogen. Die Aufgabe ist nicht gelöst.

4 bis 0

Aussprache und Strukturengebrauch sind durchgehend von der Muttersprache ge-prägt und fehlerbehaftet. Wortwahl und Redewendungen entsprechen nicht dem Anlass. Die Äußerungen sind stockend, unzusammen-hängend und häufig nicht verständlich oder sie bleiben aus.

4 bis 0

240

Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Anlage 5

Hinweise zu den Prüfungsanforderungen und zur Durchführung der Prüfung

Zertifikatsprüfung Stufe III (Europäischer Referenzrahmen B2)

Schriftliche Prüfung: 120 Minuten

Kompetenzbereich Inhalt Umfang Bewertungseinhei-ten

Hilfsmittel1

Rezeption 1. Aufgabe: Hörverstehen

500 bis 600 Wörter 20 BE2 allgemeines zweisprachiges Wör-terbuch (Deutsch – Fremdspra-che/Fremdsprache – Deutsch) 2. Aufgabe:

Leseverstehen 400 bis 500 Wörter 20 BE

Produktion Textproduktion in der Fremdsprache

mindestens 150 Wörter (Zieltext)

30 BE allgemeines zweisprachiges Wör-terbuch (Deutsch – Fremdspra-che/Fremdsprache – Deutsch)

Mediation Übertragung Fremd-sprache – Deutsch oder Deutsch – Fremdsprache

150 bis 250 Wörter 30 BE allgemeines zweisprachiges Wör-terbuch (Deutsch – Fremdspra-che/Fremdsprache – Deutsch)

Insgesamt sind 100 BE zu erreichen.

Aus organisatorischen Gründen wird die 1. Aufgabe des Kompetenzbereiches Rezeption (Hörverstehen) zu Beginn der Prüfung bearbeitet. Die Reihenfolge der Bearbeitung der weiteren Aufgaben sowie die Zeiteinteilung während der Prüfung bleibt den Prüfungsteilnehmern überlassen.

1 Prüfungsteilnehmer mit Migrationshintergrund, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können zusätzlich ein zweisprachiges Wörterbuch Deutsch –

Herkunftssprache/Herkunftssprache – Deutsch in gedruckter Form verwenden. 2 In begründeten Fällen ist eine Abweichung um maximal 2 BE (+/–) bei entsprechendem Ausgleich zwischen den beiden Rezeptionsaufgaben zulässig.

241

4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

I. Allgemeiner Hinweis

Die Veröffentlichung des Sächsischen Bildungsinstitutes

Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung Handreichung zum KMK-Fremdsprachenzertifikat

(Oktober 2008)

enthält umfangreiche Informationen über Art und Anforderungsniveau der Aufgaben, Beispielaufgaben sowie Hinweise zur Be-wertung.

II. Prüfungsanforderungen

II.1 Rezeption

Rezeptionsaufgabe Hörverstehen

Kompetenzbeschreibung Stufe III gemäß KMK-Rahmenvereinbarung:

Der Prüfungsteilnehmer kann komplexere berufstypische Texte gegebenenfalls unter Einsatz von Hilfsmitteln über ihren Infor-mationsgehalt hinaus auswerten. Er kann in natürlichem Tempo gesprochenen Mitteilungen folgen und Hauptgedanken erken-nen und festhalten, auch wenn leicht regionale Akzentfärbungen zu hören sind.

Überprüfung des Hörverstehens:

Über Tonträger wird ein fremdsprachiger Text zur berufsbezogenen Kommunikation zweimal abgespielt. Der dem Schwierigkeits-grad der Stufe angemessene Text (Dialog oder Monolog) wird in der Regel von Muttersprachlern gesprochen.

Die Prüfungsteilnehmer erhalten das Aufgabenblatt vor dem Hören des Textes. Es wird eine angemessene Zeit für das Einlesen in die Aufgabenstellung gegeben, bevor der Hörtext das erste Mal abgespielt wird. Einlese- und Abspielzeit sind Bestandteil derPrüfung, die Prüfungszeit verlängert sich dadurch nicht. Während des Abspielens können Notizen gemacht werden. Nach dem Ende des zweimaligen Abspielens bleibt die weitere Zeiteinteilung für die Bearbeitung der Aufgaben den Prüfungsteilnehmern überlassen.

Die Aufgaben werden in deutscher Sprache gestellt, die Antworten sind ebenso in Deutsch gefordert.

Beispiele möglicher Aufgabentypen: – Wiedergabe von Zahlen und Werten – Ausfüllen beziehungsweise Vervollständigen von Formularen oder Tabellen – stichpunktartiges Beantworten kurzer, eindeutiger Fragen zum Text – weitere Aufgaben, deren Lösung einen geringen Schreibaufwand erfordert – Aufgaben der Kategorie Richtig/Falsch/Nicht-im-Text – Aufgaben der Kategorie Richtig/Falsch mit Berichtigung einer falschen Aussage

Bewertung: ausschließliche Bewertung von Inhaltspunkten

Rezeptionsaufgabe Leseverstehen

Kompetenzbeschreibung Stufe III – wie Hörverstehen

Grundlage des Leseverstehens bilden Texte mit einem angemessenen Anteil an Fachlexik. Da Fachwörterbücher und elektroni-sche Nachschlagewerke nicht zugelassen sind, können im Einzelfall spezielle Termini mittels Fußnoten erläutert werden.

Die Aufgaben werden in deutscher Sprache gestellt, die Antworten sind ebenso in Deutsch gefordert.

Beispiele möglicher Aufgabentypen: – Ausfüllen beziehungsweise Vervollständigen von Formularen oder Tabellen – stichpunktartiges Beantworten kurzer, eindeutiger Fragen zum Text – Zusammenstellen von Aussagen unterschiedlicher Texte zu bestimmten Fragen – tabellarische oder schematische Darstellung gewonnener Informationen – Aufgaben der Kategorien

– Richtig/Falsch/Nicht-im-Text – Falsch + Berichtigung und/oder – Richtig + Beleg

242

Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Bewertung: ausschließliche Bewertung von Inhaltspunkten

II.2 Produktion

Aufgabe: Verfassen eines berufstypischen Schriftstücks in der Fremdsprache

Kompetenzbeschreibung Stufe III gemäß KMK-Rahmenvereinbarung:

Der Prüfungsteilnehmer kann berufstypische Schriftstücke auch ohne Zuhilfenahme von Textbausteinen insgesamt stil- und formgerecht strukturieren und sprachlich korrekt verfassen beziehungsweise formulieren.

Grundlage der Produktionsaufgabe ist eine dem Schwierigkeitsgrad der Stufe angemessene Aufgabenstellung in deutscher Spra-che, die typisch für die angestrebte berufliche Tätigkeit sein soll. Sie enthält in der Regel einige stichwortartige Vorgaben, die zielgruppenadäquat in die Fremdsprache umzusetzen sind und das Erreichen der Mindestwortzahl erleichtern.

Die produktive Leistung muss adressatengerecht sein sowie dem Anlass und Zweck der zu erstellenden Mitteilungen gerecht werden.

Beispiele möglicher Aufgabentypen: – Verfassen von Geschäftskorrespondenz – Schreiben einer E-Mail oder Gesprächsnotiz mit berufsrelevantem Bezug – Beschreiben von Leistungen und Produkten, Systemen, Arbeitsabläufen – Konzipieren einer Veranstaltung, einer Tagesordnung, eines Ablaufplans oder Ähnliches – Verfassen eines Berichts, einer Stellungnahme, eines betrieblichen Newsletterbeitrags – Erläutern einer Statistik, Tabelle, eines Diagramms

Bewertung: Grundlage bildet die Anlage „Bewertung produktiver Leistungen – Stufe III (B2)“. Dabei handelt es sich um eine zweispaltige Deskriptorenliste, die den Grad der Aufgabenerfüllung und die Qualität der sprachlichen Leistung beschreibt. Als Hilfsmittel zurÜberprüfung der Vollständigkeit der Lösung dient eine Musterlösung oder eine „Checkliste“.

II.3 Mediation

Aufgabe: Übertragung Deutsch – Fremdsprache oder Fremdsprache – Deutsch

Kompetenzbeschreibung Stufe III gemäß KMK-Rahmenvereinbarung:

Der Prüfungsteilnehmer kann einen komplexeren fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen komplexeren in Deutsch dargestellten Sachverhalt stilistisch angemessen in die Fremd-sprache übertragen.

Grundlage der Mediationsaufgabe ist neben dem zu übertragenden Text eine angemessene Situationsbeschreibung, die berufs-typisch sein soll und sowohl den Adressaten als auch Anlass und Zweck des zu erstellenden Textes zweifelsfrei erkennen lässt.

In diesem Fall besteht die Mediationsaufgabe aus: Sinngemäßes Übertragen eines Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche oder aus dem Deutschen in die Fremdsprache. Auf Stufe III wird die Übertragungsrichtung Deutsch – Fremdsprache bevorzugt.

Textsorten: branchentypische Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel, Prospekt- und Informationsmaterial, Bedienungsanleitungen, Gebrauchsan-weisungen, Geschäftskorrespondenz und Ähnliches

Bewertung: Bei der Bewertung steht die inhaltliche Übereinstimmung und Angemessenheit entsprechend der Aufgabenstellung im Vorder-grund. Das schließt eine gewisse Fehlertoleranz hinsichtlich sprachlicher Aspekte ein, sofern der Inhalt nicht darunter leidet.Grundlage bildet die Anlage „Bewertung mediativer Leistungen – Stufe III (B2)“, als Hilfsmittel dient eine Musterlösung oder eine„Checkliste“.

243

4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

III. Bewertungsschlüssel für die schriftliche Zertifikatsprüfung

Note prozentualer Anteil BE 1 (sehr gut) 100 % bis 92 % 100 bis 92 2 (gut) unter 92 % bis 81 % unter 92 bis 81 3 (befriedigend) unter 81 % bis 67 % unter 81 bis 67 4 (ausreichend) unter 67 % bis 50 % unter 67 bis 50 5 (mangelhaft) unter 50 % bis 30 % unter 50 bis 30 6 (ungenügend) unter 30 % unter 30

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Zertifikatsprüfung Stufe III (Europäischer Referenzrahmen B2)

Mündliche Prüfung

Die Prüfungszeit beträgt auf Stufe IIIbei Partnerprüfungen 25 Minuten (für beide Prüfungsteilnehmer) und bei Einzelprüfungen 20 Minuten (pro Prüfungsteilnehmer).

Gegenstand der Prüfung ist der Kompetenzbereich Interaktion.

Übersicht

Kompetenzbereich Inhalt Prüfungszeit Hilfsmittel Vorbereitungszeit Interaktion 1. Aufgabe:

Gespräch 5 Minuten keine keine

2. Aufgabe: Rollenspiele

20 Minuten siehe Hinweise unter Ziffer I Num-mer 2 gegebenenfalls allgemeines zwei-sprachiges Wörterbuch während der Vorbereitungszeit3

maximal 20 Minuten

Die mündliche Prüfung wird in der Regel als Partnerprüfung mit zwei Prüfungsteilnehmern durchgeführt, da sich so die Fähigkeit zur Interaktion am besten überprüfen lässt.

Die vorgegebene Prüfungszeit darf nicht über- oder unterschritten werden. Werden die Aufgaben schneller gelöst als vorgesehen, sind weitere Aufgaben zu stellen.

Es sind maximal 30 BE zu erreichen.

3 Prüfungsteilnehmer mit Migrationshintergrund, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können zusätzlich ein zweisprachiges Wörterbuch Deutsch –

Herkunftssprache/Herkunftssprache – Deutsch in gedruckter Form verwenden.

245

4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

I. Prüfungsanforderungen

Interaktion

Der Kompetenzbereich Interaktion bildet den Schwerpunkt der mündlichen Prüfung. Die Inhalte müssen auf den Berufsbereich bezogen, realitätsnah und möglichst authentisch sein. Inhaltliche und sprachliche Besonderheiten sowie Fachterminologie des Berufes sollen einbezogen werden. Das Prüfungsgespräch erfolgt in allen Teilen in der Fremdsprache.

Kompetenzbeschreibung Stufe III gemäß KMK-Rahmenvereinbarung:

Der Prüfungsteilnehmer kann berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache bewältigen. Er kann dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen und auf den Gesprächspartner gezielt eingehen. Er kann auf Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat reagieren. Er kann mündlich Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen. Seine interkul-turelle Kompetenz befähigt ihn, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berück-sichtigen. In Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch ist die Muttersprache gegebenenfalls noch erkennbar. Er verfügt jedoch über ein angemessenes idiomatisches Ausdrucksvermögen.

1. Aufgabe: Gespräch zwischen Prüfer und Prüfungsteilnehmern (insgesamt maximal 5 Minuten)

Die Prüfungsteilnehmer werden in dieser Phase abwechselnd befragt, zum Beispiel zu Themen wie – berufliche Ausbildung, Ausbildungsbetrieb, Schule, Praktika, – berufliche oder/und persönliche Zukunftspläne, Interessen, – aktuelle Themen, – Möglichkeiten und persönliche Perspektiven des Lebens und Arbeitens im Ausland, – technologische und andere Innovationen, die den Berufsbereich betreffen, – interkulturelle Fragestellungen oder – zu gängigen „small talk“-Themen.

Die Prüfungsteilnehmer sollen Fragen auf Grund ihres persönlichen Erfahrungshintergrunds beantworten. Eine Vorbereitung auf diese Fragen ist nicht vorzusehen, es kommt auf spontanes, sachgerechtes Reagieren an. Vorbereitete Vorträge sind nicht Ge-genstand der Prüfung.

2. Aufgabe: Rollenspiele

Gegenstand der Interaktion sind verschiedene Rollenspiele in Dialogform, auch Interviews, Gast- oder Mitarbeitergespräche, Diskussionen, Meinungsaustausche oder sonstige Gesprächsrunden.

Es wird empfohlen, ein situationsangemessenes Arrangement im Raum zu schaffen (Anordnung der Sitzplätze, gegebenenfalls Bereitstellung typischer Utensilien und anderes).

Dabei kommt es besonders darauf an, dass die Prüfungsteilnehmer der beschriebenen Situation entsprechend agieren, das Ge-spräch in Gang halten und das vorgegebene Kommunikationsziel erreichen.

Sie erhalten dazu getrennte Rollenkarten (in der Regel in deutscher Sprache) mit der jeweiligen Situationsvorgabe, wesentlicheninhaltlichen Schwerpunkten und dem Ziel der kommunikativen Handlung. Die vorgegebenen Situationen sollen den Rahmen klar definieren, einen realitätsnahen, logisch und widerspruchsfrei aufgebauten Dialog ermöglichen, in dem die Sprechanteile der Prüfungsteilnehmer gleichmäßig verteilt sind, sie sollen aber auch Raum für eigene Lösungen der Prüfungsteilnehmer lassen. Die Gesprächsanlässe sind angemessen weit zu fassen (keine Übersetzung von Einzelsätzen, keine flowcharts). Die prüfenden Lehrkräfte greifen nur bei Bedarf ein.

Ein Rollenspiel sollte stärker gelenkt, ein zweites frei auf der Grundlage von (unterschiedlichen) Texten mit visuellem Anteil, nur visuellen Mitteln oder einer Situationsvorgabe erfolgen.

Zugelassene Hilfsmittel und Vorbereitungszeit: In Abhängigkeit von der Aufgabenstellung kann eine Vorbereitungszeit – gegebenenfalls auch nur für eines der Rollenspiele – gewährt werden. Während der Vorbereitungszeit ist sicherzustellen, dass die gemeinsam zu prüfenden Schüler keine Absprachen treffen können. Ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch (Deutsch – Fremdsprache/Fremdsprache – Deutsch) ist zuzulassen, sofern die Aufgabenstellung dies erfordert. Während der mündlichen Prüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen.

246

Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

II. Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung

Es können maximal 30 BE vergeben werden.

Grundlage bildet die Anlage „Bewertung Interaktion – Stufe III (B2)“.

Dabei handelt es sich um eine zweispaltige Deskriptorenliste, mit deren Hilfe folgende Teilleistungen zu bewerten sind: – Interaktive Kompetenz und Aufgabenbewältigung (maximal 15 BE) – Qualität der sprachlichen Leistung (maximal 15 BE)

III. Bewertungsschlüssel für die mündliche Prüfung

Note prozentualer Anteil BE 1 (sehr gut) 100 % bis 92 % 30 bis 28 2 (gut) unter 92 % bis 81 % unter 28 bis 24 3 (befriedigend) unter 81 % bis 67 % unter 24 bis 20 4 (ausreichend) unter 67 % bis 50 % unter 20 bis 15 5 (mangelhaft) unter 50 % bis 30 % unter 15 bis 9 6 (ungenügend) unter 30 % unter 9

Anlagen: – Bewertung produktiver Leistungen – Stufe III (B2) – Bewertung mediativer Leistungen – Stufe III (B2) – Bewertung interaktiver Leistungen – Stufe III (B2)

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4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Bewertung produktiver Leistungen – Stufe III (B2)

Kompetenzbeschreibung gemäß KMK-Rahmenvereinbarung: Der Prüfungsteilnehmer kann berufstypische Schriftstücke auch ohne Zuhilfenahme von Textbausteinen insgesamt stil- und formgerecht strukturieren und sprachlich korrekt verfassen beziehungsweise formulieren.

Grad der Aufgabenerfüllung BE Qualität der sprachlichen Leistung BE Die Aufgabe ist vollständig gelöst. Der Text ist verständlich und kann unmittelbar für seinen Zweck verwendet werden. 15 bis 14

Orthografie und Strukturengebrauch sind wei-testgehend korrekt. Wortwahl, Redewendungen und Struktur des Textes entsprechen weitestgehend dem An-lass.

15 bis 14

Die Aufgabe ist nahezu vollständig gelöst. Der Text ist verständlich und erfüllt seinen Zweck. 13,5 bis 12

Orthografie und Strukturengebrauch sind weit-gehend korrekt. Wortwahl, Redewendungen und Struktur des Textes entsprechen weitestgehend dem An-lass.

13,5 bis 12

Die Aufgabe ist weitgehend gelöst. Der Text ist verständlich und erfüllt seinen Zweck. 11,5 bis 10

Orthografie und Strukturengebrauch sind vor-wiegend korrekt, geringfügige Fehler beein-trächtigen das Verständnis nicht. Wortwahl, Redewendungen und Struktur des Textes entsprechen weitgehend dem Anlass.

11,5 bis 10

Die Aufgabe ist mehrheitlich gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck.

9,5 bis 7,5

Orthografie und Strukturengebrauch sind häufi-ger fehlerhaft, die Fehler behindern das Ver-ständnis jedoch nicht wesentlich. Wortwahl, Redewendungen und Struktur des Textes entsprechen vorwiegend dem Anlass.

9,5 bis 7,5

Die Aufgabe ist nur stellenweise gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck kaum mehr.

7 bis 4,5

Orthografie und Strukturengebrauch sind häufig fehlerhaft. Gelegentliche Sinnentstellungen und/oder häufige, nicht den Sinn störende Feh-ler beeinträchtigen das Verständnis. Wortwahl, Redewendungen und Struktur des Textes entsprechen nur stellenweise dem An-lass.

7 bis 4,5

Die Aufgabe ist nicht gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck nicht mehr.

4 bis 0

Orthografie und Strukturengebrauch sind so fehlerhaft, dass das Verständnis erheblich be-hindert ist. Wortwahl, Redewendungen und Struktur des Textes entsprechen kaum oder nicht dem An-lass.

4 bis 0

248

Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Bewertung mediativer Leistungen – Stufe III (B2)

Kompetenzbeschreibung gemäß KMK-Rahmenvereinbarung: Der Prüfungsteilnehmer kann einen komplexeren, fremdsprachlich dargestellten berufsrelevanten Sachverhalt unter Verwen-dung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen komplexeren in Deutsch dargestellten Sachverhalt stilistisch ange-messen in die Fremdsprache übertragen.

30 BE Beschreibung der Leistung

30 bis 28 Die Aufgabe ist vollständig gelöst. Die Darstellung entspricht weitestgehend dem Anlass. Der Text kann für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

27 bis 24

Die Aufgabe ist vollständig gelöst. Die Darstellung entspricht weitestgehend dem Anlass. Der Text kann nach geringfügiger sprachlicher Überarbeitung oder Ergänzung für den vorgesehenen Zweck ver-wendet werden.

23 bis 20

Die Aufgabe ist weitestgehend gelöst. Die Darstellung entspricht weitgehend dem Anlass. Der Text kann nach Überarbeitung oder Ergänzung an wenigen Stellen für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

19 bis 15

Die Aufgabe ist weitgehend gelöst. Die Darstellung entspricht vorwiegend dem Anlass. Es mangelt ihr teilweise an Klarheit oder Übersichtlichkeit. Der Text enthält vereinzelt Fehler, die zu Irritationen beim Adressaten führen könnten, oder weist einzelne Aus-lassungen auf. Er kann nach stellenweiser Überarbeitung und/oder Ergänzung für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

14 bis 9

Die Aufgabe ist vorwiegend gelöst. Die Darstellung entspricht nur stellenweise dem Anlass. Es mangelt ihr an Klarheit und/oder Übersichtlichkeit. Der Text enthält vereinzelt sinnstörende Fehler oder weist mehrfach Auslassungen auf. Er kann nur nach Überarbeitung oder Ergänzung an mehreren Stellen für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

8 bis 0

Die Aufgabe ist nur stellenweise gelöst. Die Darstellung entspricht kaum oder nicht dem Anlass. Es mangelt ihr mehrfach an Klarheit und Übersichtlich-keit. Der Text enthält mehrfach sinnstörende Fehler und ist in wesentlichen Teilen unvollständig. Er kann kaum oder nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

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4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Bewertung Interaktion – Stufe III (B2)

Kompetenzbeschreibung gemäß KMK-Rahmenvereinbarung: Der Prüfungsteilnehmer kann berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache bewältigen. Er kann dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen und auf den Gesprächspartner gezielt eingehen. Er kann auf Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat reagieren. Er kann mündlich Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen. Seine interkul-turelle Kompetenz befähigt ihn, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berück-sichtigen. In Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch ist die Muttersprache gegebenenfalls noch erkennbar. Er verfügt jedoch über ein angemessenes idiomatisches Ausdrucksvermögen.

Interaktive Kompetenz und Aufgabenbewältigung BE Qualität der sprachlichen Leistung BE

Die Situation wird durch häufiges Ergreifen der Gesprächsinitiative und wiederholtem, gezielten und geschickten Einbezug des Gesprächspartners vollständig bewältigt. Die Aufgabe wird differenziert bearbeitet und effektiv gelöst.

15 bis 14

Aussprache und Strukturengebrauch sind weit-gehend korrekt. Wortwahl und Redewendungen entsprechen dem Anlass. Die Äußerungen sind spontan, flüssig, verständ-lich und eindeutig.

15 bis 14

Die Situation wird durch Ergreifen der Ge-sprächsinitiative und gezielten Einbezug des Gesprächspartners weitgehend bewältigt. Die Aufgabe wird systematisch bearbeitet und fast durchgehend gelöst.

13,5 bis 12

Aussprache und Strukturengebrauch sind über-wiegend korrekt. Wortwahl und Redewendungen entsprechen im Wesentlichen dem Anlass. Die Äußerungen sind nahezu spontan, fast durchgehend flüssig, verständlich und klar.

13,5 bis 12

Die Situation wird durch gelegentliches Ergrei-fen der Gesprächsinitiative und Einbezug des Gesprächspartners überwiegend bewältigt. Die Aufgabe wird weitgehend bearbeitet und zu-friedenstellend gelöst.

11,5 bis 10

Aussprache und Strukturengebrauch sind gele-gentlich fehlerhaft. Wortwahl und Redewendungen entsprechen überwiegend dem Anlass. Die Äußerungen sind überwiegend flüssig und klar. Das sofortige Verständnis wird nur gering-fügig behindert.

11,5 bis 10

Die Situation wird unter gelegentlichem Einbe-zug und häufiger Mithilfe des Gesprächspart-ners noch überwiegend bewältigt. Die Aufgabe wird noch ausreichend bearbeitet und im Wesentlichen gelöst.

9,5 bis 7,5

Aussprache und Strukturengebrauch sind nicht fehlerfrei.Wortwahl und Redewendungen entsprechen weitgehend dem Anlass. Die Äußerungen sind gelegentlich stockend und nicht sofort verständlich.

9,5 bis 7,5

Die Situation wird nicht mehr ausreichend be-wältigt. Der Gesprächspartner wird kaum einbe-zogen. Die Aufgabe wird trotz Mithilfe des Gesprächs-partners nur stellenweise erfüllt.

7 bis 4,5

Aussprache und Strukturengebrauch weisen entweder sinnstörende Fehler und/oder nicht den Sinn störende Fehler gehäuft auf. Wortwahl und Redewendungen entsprechen nur teilweise dem Anlass. Die Äußerungen sind stockend und nicht immer verständlich.

7 bis 4,5

Die Situation wird nicht bewältigt. Der Ge-sprächspartner wird nur ansatzweise einbezo-gen.Die Aufgabe wird trotz Mithilfe des Gesprächs-partners nur ansatzweise oder gar nicht erfüllt.

4 bis 0

Aussprache und Strukturengebrauch sind stark von der Muttersprache geprägt. Wortwahl und Redewendungen entsprechen nur vereinzelt dem Anlass. Die Äußerungen sind an etlichen Stellen nicht verständlich.

4 bis 0

250

Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Schülerwettbewerbe im Schuljahr 2016/2017

Im Folgenden sind regelmäßig stattfindende und etablierteWettbewerbe aufgelistet. Ein großer Teil der genannten Wett-bewerbe ist durch die Kultusministerkonferenz empfohlen.Über weitere Wettbewerbe für sächsische Schüler wird aufdem Bildungsserver des Staatsministeriums für Kultus unterhttp://www.bildung.sachsen.de/Wettbewerbe informiert. DieÜbersicht enthält Angaben zum Veranstalter, zu den Teil-nahmebedingungen und zu Terminen. Die Wettbewerbsunter-lagen können jeweils direkt angefordert werden. Die Informa-tion über schulsportliche Wettbewerbe erfolgt in der Broschüre„Schulsport in Sachsen – Schuljahr 2016/17“, online unter:www.schulsport.sachsen.de.

1 Mathematisch-naturwissenschaftliche Wettbewerbe

Mathematik-Olympiade(für Schüler der Klassenstufen 3 bis 12)

Ausschreibung durch:„Mathematikolympiade e. V.“ und das „Sächsische Landes-komitee zur Förderung mathematisch-naturwissenschaftlichbegabter und interessierter Schüler“.

1. Stufe (Schulolympiade): September bis Oktober 20162. Stufe (Stützpunkt-Schulen): 9. November 20163. Stufe (Landesolympiade): 24. bis 26. Februar 20174. Stufe (Bundesolympiade): 1. bis 4. Mai 2017

Die erfolgreichsten Teilnehmer erhalten eine Einladungzum Auswahlwettbewerb für die Internationale Mathematik-Olympiade

www.mathematik-olympiaden.de

Adam-Ries-Wettbewerb(für Schüler der Klassenstufe 5)

Ausschreibung durch:Adam-Ries-Bund e. V.Johannisgasse 2309456 Annaberg-BuchholzTelefon: 03733 429086E-Mail: [email protected]

1. Stufe (Schulen): 1. Dezember 2016 bis 20. Januar 2017Aufgabenbearbeitung als Hausaufgabe bis 6. Januar 2017Klausur an der Heimatschule vom 16. bis 20. Januar 2017Einsendeschluss des Auswertungsbogens bis 14. Februar 20172. Stufe (Landeswettbewerb): 31. März bis 1. April 20173. Stufe (Vier-Länder-Wettbewerb): 19. bis 20. Mai 2017Die Stufen zwei und drei finden in Annaberg-Buchholz statt.

www.adam-ries-bund.de

Bundeswettbewerb Mathematik(für Schüler ab Klassenstufe 9)

Ausschreibung durch:Bildung und Begabung gemeinnützige GmbHBundeswettbewerb MathematikKortrijker Straße 153177 Bonn

Aufgabenveröffentlichung 1. Runde 2017: 1. Dezember 2016Einsendeschluss: 1. März 2017Start 2. Runde: Juni 2017Einsendeschluss: 1. September 2017Teilnahmeberechtigt: Alle Preisträger der 1. Runde3. Runde: Februar 2018Teilnahmeberechtigt: Die 1. Preisträger der 2. Runde

Die erfolgreichen Teilnehmer der 2. Runde nehmen am Auswahl-wettbewerb zur Internationalen Mathematik-Olympiade teil.

Die Bundesieger werden in die Studienstiftung des deutschenVolkes aufgenommen.

E-Mail: [email protected]

www.bundeswettbewerb-mathematik.de

Känguru-Mathematikwettbewerb(für Schüler der Klassenstufen 3/4, 5/6, 7/8, 9/10, 11 bis 13)

Ausschreibung durch:Mathematikwettbewerb Känguru e. V.c/o Humboldt-Universität zu BerlinInstitut für MathematikUnter den Linden 610099 Berlin

Multiple-Choice-Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler abKlasse 3, mindestens 15 pro Schule, zentrale Aufgaben undAuswertung, Durchführung an den Schulen, Anmeldung durcheine Lehrkraft

Wettbewerbstag: 16. März 2017Anmeldung: 1. Januar bis 17. Februar 2017

Startgebühr: 2 Euro je Teilnehmer

www.mathe-kaenguru.de

Landeswettbewerb Mathematik(für Schüler aus Oberschulen der Klassenstufen 5 bis 8)

Ausschreibung durch:Fachberater des Faches Mathematik in Kooperation mit derIHK Chemnitz

1. Stufe: auf Schul- und Kreisebene bis März 20162. Stufe: Landeswettbewerb im Mai 2016

Ansprechpartner:Steffen GrundOberschule SehmatalKarlsbader Straße 6809465 Sehmatal-SehmaTelefon: 03733 66861

251

4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Jugend forscht, Schüler experimentieren(für Schüler aller Schularten, ab 4. Klasse „Schüler experimen-tieren“, von 15 bis 21 Jahre „Jugend forscht“)

Ausschreibung durch:Stiftung Jugend forscht e. V.Baumwall 520459 Hamburg

Ausschreibung: August 2016Online Anmeldung zur Teilnahme (einzeln oder in Gruppen bisdrei Schüler): bis 30. November 2016Abgabe der Arbeiten: Januar 2017Regionalwettbewerbe: Februar/März 2017Landeswettbewerb: März 2017Bundeswettbewerb: Mai 2017

Ansprechpartner Sachsen: Jens ReichelE-Mail: jufo@reichel-mail.dewww.jugend-forscht.dewww.jugend-forscht-sachsen.de

Auswahlwettbewerbe zu den Internationalen Biologie-,Chemie-, Physik- sowie JuniorScience-Olympiaden(für Schüler der Sekundarstufe II)

Ausschreibung durch:Institut für Pädagogik der NaturwissenschaftenUniversität KielOlshausenstraße 6224098 Kiel

Anmelde- und Abgabetermine der jeweiligen Wettbewerbe ver-schieden, Hinweise auf der Homepage des IPN Kiel.

www.ipn.uni-kiel.de/aktuell/wettbewerbe.html

Sächsischer Informatikwettbewerb(für Schüler aus Grundschulen, Schulen zur Lernförderung,Oberschulen, Gymnasien, beruflichen Gymnasien)

Ausschreibung durch:Organisationskomitee Sächsischer Informatikwettbewerbc/o SchülerrechenzentrumParkstraße 401069 Dresden

in zwei Stufen1. Stufe: ab 1. Dezember 20162. Stufe: Ermittlung Landessieger im Februar/März 2017

Ansprechpartnerin:Steffi HeinickeTelefon: 0351 4867-2634E-Mail: [email protected]

www.iw-sachsen.de

Bundeswettbewerb Informatik(für Jugendliche bis 21 Jahre)

Ausschreibung durch:Geschäftsstelle Bundesweite InformatikwettbewerbeReuterstraße 15953113 Bonn

in drei Rundenvon September 2016 bis September 2017Einsendeschluss 1. Runde: 28. November 2016

E-Mail: [email protected]

www.bwinf.de

Informatik-Biber(für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 12)

Ausschreibung durch:Geschäftsstelle Bundesweite InformatikwettbewerbeReuterstraße 15953113 Bonn

7. bis 11. November 2016

E-Mail: [email protected]

www.informatik-biber.de

BundesUmweltWettbewerb (BUW)(BUW I für 10- bis 16-Jährige; BUW II für 17- bis 20-Jährige)

Ausschreibung durch:Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften undMathematik an der Universität Kiel (IPN)Olshausenstraße 6224118 Kiel

Einsendeschluss: 15. März 2017

BUW I: Projektarbeiten von Einzelpersonen oder Gruppen biszu 20 PersonenBUW II: Projektarbeiten von Einzelpersonen oder Kleingruppenbis zu sechs Personen

Ansprechpartnerin Sachsen:Ines MierschSächsisches BildungsinstitutE-Mail: [email protected]: 0351-8324458

IPN:Dr. Marc EckhardtTelefon: 0431-549700E-Mail: [email protected]

www.bundesumweltwettbewerb.de

Bundesweiter Wettbewerb Physik(„Juniorstufe“ für Schüler der Klassenstufen 5 bis 8; „Fortge-schrittene“ für alle Schüler der Sekundarstufe I)

Ausschreibung durch:„MNU – Verband zur Förderung des MINT-Unterrichts“Walter-Frahm-Stieg 3022041 Hamburg

Veröffentlichung der Aufgaben unter:www.mnu.de/wettbewerbe#physikwettbewerbDer Wettbewerb ist dreistufig:1. Runde: September bis 12. Januar 20172. Runde: Anfang Februar bis Ende März 20173. Runde: im Mai 2017 in Freising

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Lösungen für die 1. Runde Juniorstufe an:HaraldEnsslen,Carl-Zeiss-Gymnasium,Erich-Kuithan-Straße 5,07743 Jena, E-Mail: [email protected]

Lösungen für die 1. Runde Fortgeschrittene und für die2. Runde an:Dr. Klaus Henning, c/o Christianeum, Otto-Ernst-Straße 34,22605 Hamburg

www.mnu.de

Sächsische Physikolympiade(für Schüler der Klassenstufen 6 bis 10)

Ausschreibung durch:Verein zur Förderung der Sächsischen Physik-Olympiade e. V.

1. Stufe (Hausaufgabenwettbewerb):1. Oktober bis 15. November 2016Einsendeschluss der Ergebnisse an die Stützpunktschulen bis1. Dezember 20162. Stufe (Regionalwettbewerbe an Stützpunktschulen):8. März 20173. Stufe (Landesausscheid): 24./25. März 2017

E-Mail: [email protected]

www.saechsische-physikolympiade.de

Landeswettbewerb Physik(für Schüler aus Oberschulen der Klassenstufe 7)

Ausschreibung durch:Fachberater des Faches Physik

Aufgabenstellung im September 2016

Ansprechpartner:Andrea NeubauerOberschule NünchritzGlaubitzer Straße 1501612 NünchritzTelefon: 035265 54294

Chemiewettbewerb „Chemie – die stimmt!“(für Schüler aller Schularten der Klassenstufen 8, 9 und 10)

Ausschreibung durch:Förderverein Chemie-Olympiade e. V.c/o M.-Andersen-Nexö-GymnasiumFrau Romy SchneiderHerr Dr. Manfred RiethHaydnstraße 4901309 Dresden

1. Stufe: HausaufgabenwettbewerbAbgabe bis 30. November 2016 beim Chemielehrer2. Stufe: 22. März 2017 (TU Dresden)3. Stufe: 30. Mai bis 2. Juni 2017 (FH Merseburg)

E-Mail: [email protected]

www.chemie-die-stimmt.de

Chemiewettbewerb „Chemkids“(Experimentalwettbewerb für Schüler aller Schularten derKlassenstufen 4 bis 8)

Ausschreibung durch:Verband der Chemischen Industrie e. V.Landesverband NordostErnst-Reuter-Platz 810587 Berlin

zwei Aufgabenrunden im SchuljahrSeptember 2016 und Februar 2017

Einsendung der Lösungen jeweils zwei Monate später an:Dr. Jens ViehwegSächsisches Landesgymnasium St. AfraFreiheit 1301662 MeißenE-Mail: [email protected]

www.chemkids.de

Chemiewettbewerb(für Schüler aus Oberschulen der Klassenstufen 8 bis 10)

Ausschreibung durch:Fachberater des Faches Chemie

1. Stufe: auf Schulebene bis Februar 20162. Stufe: Landesebene bis Mai 2016

Ansprechpartner:Jürgen ZiebartTurley-Oberschule OelsnitzTurleyring 3709376 OelsnitzTelefon: 037298 13144

www.fbchemie.de.vu

Internationale Elektrotechnik-Olympiade der Schulen derEuroregion Neisse(für Schüler aus Deutschland, Polen und Tschechien)

Ausschreibung durch:Hochschule Zittau/GörlitzFakultät Elektrotechnik und InformatikFachbereich Elektro- und InformationstechnikPSF 14 5502754 Zittau

Deutsche Vorrunde: Frühjahr 2017Endrunde: 8. April 2017 (Zittau)

Hochschule Zittau/GörlitzFachbereich ElektrotechnikPSF 14 5502754 ZittauKennwort: „NEISSE-ELEKTRO“E-Mail: [email protected]

www.hszg.de/f-ei/neisse-elektro

253

4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Geographiewettbewerb „Diercke iGeo“(für Schüler von Gymnasien und Oberschulen im Alter von 16bis 19 Jahren)

Ausschreibung durch:Verband Deutscher Schulgeographen e. V. (VDSG)

Wettbewerb aller zwei Jahre in englischer SpracheTermin Schul-/Landeswettbewerb: September 2017Termin Bundesfinale: November 2017 in Braunschweig

Details: www.erdkunde.com (Link: Wettbewerbe)

Ansprechpartner Sachsen:Christoph ZwißlerKörnerstraße 5304107 LeipzigE-Mail: [email protected]

Weiterer Ansprechpartner:Dr. Wolfgang GerberE-Mail: [email protected]

www.schulgeographen.de

Diercke WISSEN – Der Geographie-Wettbewerb –(für Schüler aller Schularten der Klassenstufen 7 bis 10;Diercke WISSEN Junioren für Klassenstufen 5 und 6 allerSchularten)

Ausschreibung durch:Verband Deutscher Schulgeographen e. V. und WestermannVerlag

mehrstufiger Wettbewerb auf Klassen-, Schul-, Landes- undBundesebene: Januar bis Juni 2017

Ansprechpartnerin Sachsen:Kerstin BräuerWilhelm-Ostwald-Gymnasium LeipzigWilli-Bredel-Straße 1504279 LeipzigE-Mail: [email protected].

www.erdkunde.com/info/geowettb.htm

Sächsische Geographie-Olympiade(für Schüler aus Oberschulen der Klassenstufen 7 und 10)

Ausschreibung durch:Fachberater Geographie an den Oberschulen und Landesver-band Sachsen im Verband Deutscher Schulgeographen e. V.

vierstufiger WettbewerbLandesfinale: 5. Januar 2017

Ansprechpartnerin:Carola SchönE-Mail: [email protected]: 0371 55073 (F.-A.-W.-Diesterweg OS)

www.schulgeographen.de

Landeswettbewerb Wirtschaft-Technik-Haushalt(für Schüler aus Oberschulen der Klassenstufen 9 und 10)

Ausschreibung durch:Organisationskomitee des Landeswettbewerbes Wirtschaft-Technik-Haushalt in Kooperation mit der TU Dresden, derHandwerkskammer Dresden, der IHK Dresden und dem Lan-desverband Sächsischer Jugendbildungswerke

Regionalwettbewerbe: Februar/März 2017Landeswettbewerb: April 2017

AnsprechpartnerRamona HolzmüllerKemmler OberschuleFiedlerstraße 308527 PlauenTelefon: 03741 2912391

www.wth-wettbwerb.de

Biologieolympiade Oberschule(für Schüler aus Oberschulen der Klassenstufe 8)

Ausschreibung durch:Arbeitsgruppe Biologieolympiade Oberschule

1. Stufe: Versand der Aufgaben, Lösung im Unterricht bisDezember 20162. Stufe: Regionalrunden, Schulsieger lösen Aufgaben bisApril 20173. Stufe: Landesrunde, Regionalsieger lösen Aufgaben bisJuni 2017

Ansprechpartner:Mike LeupoldOberschule LößnitzObergraben 2908294 LößnitzTelefon: 03771 35301E-Mail: [email protected]

2 Gesellschaftswissenschaftliche Wettbewerbe

Europäischer Wettbewerb(für Schülerinnen und Schüler aller Schularten in 4 Modulen/Altersstufen)

Ausschreibung durch:Europäische Bewegung Deutschland e. V.Sophienstraße 28/2910178 Berlin

Einsendung der Einzel- und Gruppenarbeiten: 10. Februar 2017

an:Sächsisches BildungsinstitutDresdner Straße 78c01445 Radebeul

Ansprechpartnerin Sachsen:Bärbel BachE-Mail: [email protected]

www.europaeischer-wettbewerb.de

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten(für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 21 Jahren, ein-zeln oder in Gruppen)

Ausschreibung durch:Körber-StiftungKehrwieder 1220457 Hamburg

Wettbewerb findet alle zwei Jahre stattStart: 1. September 2016Einsendeschluss: 28. Februar 2017

Ansprechpartner:Carmen LudwigTelefon: 040 808192145E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerin Sachsen:Herma LautenschlägerE-Mail: [email protected]

www.geschichtswettbewerb.de

Schülerwettbewerb zur politischen Bildung(für Schüler/-innen der Jahrgangsstufen 4 bis 11, bei berufli-chen Schulen bis 12. Jahrgangsstufe, in Klassen/Kursen – einThema auch für Kleingruppen ab 5 Personen geöffnet)

Ausschreibung durch:Bundeszentrale für politische BildungSchülerwettbewerbAdenauerallee 8653113 Bonn

Start: Schuljahresbeginn 2016Einsendeschluss: 12. Dezember 2016

Ansprechpartner:Hans-Georg LambertzLeiter des SchülerwettbewerbsTelefon: 0228 99515561E-Mail: [email protected]

www.schuelerwettbewerb.de

Schülerwettbewerb Europäisches Jugendparlament(für Schüler der gymnasialen Oberstufe)

Ausschreibung durch:Europäisches Jugendparlament in Deutschland e. V.Sophienstraße 28-2910178 BerlinTelefon: 030 28095-155

Unterlagen: unter http://www.eyp.deE-Mail: [email protected]

www.eyp.de

Schülerwettbewerb „Jugend debattiert“(für Schüler ab Klassenstufe 8, in zwei Altersgruppen)

Ausschreibung durch:Gemeinnützige Hertie-StiftungGrüneburgweg 10560323 Frankfurt am Main

in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus

mehrstufiger Wettbewerb auf Regional-, Landes- und Bundes-ebeneLandesfinale: April 2017Bundesfinale: Juni 2017Ansprechpartnerin Sachsen:Martina Jahn, Gymnasium Bürgerwiese DresdenE-Mail: [email protected]

www.jugend-debattiert.de

Jugend-Redeforum(für Schüler der Schularten Oberschule und Gymnasium ausSachsen, Thüringen und Brandenburg)

Ausschreibung durch:Sächsischer LandtagBernhard-von-Lindenau-Platz 101067 Dresden

Anmeldung der Schulen: bis 8. Oktober 2016Termin: 5. November 2016

Ansprechpartnerin:Helga Kemperc/o Sächsischer LandtagTelefon: 0351 4935131E-Mail: [email protected]

www.landtag.sachsen.de

Schülerwettbewerb „Demokratisch Handeln“(für Schüler aller Klassen- und Jahrgangsstufen, einzeln oder inGruppen)

Ausschreibung durch:Förderverein Demokratisch Handeln e. V.Löbstedter Straße 6707749 Jena

im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Einsendeschluss: 30. November 2016

Regionalberater Sachsen:Dr. Wolfgang WildfeuerE-Mail: [email protected]

www.demokratisch-handeln.de

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4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

3 Sprachliche und literarische Wettbewerbe

Bundeswettbewerb FremdsprachenSchülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 bis 10 mit einerWettbewerbssprache (SOLO)Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 10 mit zwei Wett-bewerbssprachen (SOLO PLUS)Kategorie TEAM SCHULE: Schülerinnen und Schüler derKlassenstufen 6 bis 10Kategorie TEAM BERUF: Auszubildende und Berufsschüler

Ausschreibung durch:Bildung & Begabung gemeinnützige GmbHBundeswettbewerb FremdsprachenKortrijker Straße 153177 Bonn

Anmeldeschluss:6. Oktober 2016: SOLO und TEAM SCHULE28. Februar 2017: TEAM BERUFAbgabe der Arbeiten:11. Oktober 2016: SOLO PLUS (1. Runde)15. Februar 2017: TEAM SCHULE1. Juni 2017: TEAM BERUFKlausurtag SOLO und SOLO PLUS (2. Runde): 26. Januar 2017

Ansprechpartnerin Sachsen:Bärbel BachSächsisches BildungsinstitutDresdner Straße 78c01445 RadebeulE-Mail: [email protected]

www.bundeswettbewerb-fremdsprachen.de

Landesolympiade Fremdsprachenfür Schüler der Klassenstufe 8 (Französisch, Russisch) und 9(Englisch) an Oberschulen

Ausschreibung durch:Sächsisches Staatsministerium für KultusCarolaplatz 101097 Dresden

Stufe 1: Wettbewerbe auf regionaler Ebene bis Dezember 2016Stufe 2: Landesolympiade mit Preisverleihung am 27. April 2017

Ansprechpartnerin Englisch:Petra BrixE-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerin Französisch:Andrea NaumannE-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerin RussischChristine KühnE-Mail: [email protected]

Olympiade der sorbischen Sprache(für Schüler zweisprachiger deutsch-sorbischer und andererSchulen in Sachsen und Schulen mit sorbischem Sprachunter-richt in Brandenburg der Klassenstufe 6)

Ausschreibung durch:Sorbischer Schulverein e. V.Postplatz 202625 Bautzen

Termin: Januar 2017Stufe 1: Feste der sorbischen Sprache und Kultur sowie Sor-bisch-Wettbewerbe auf Schulebene. Die leistungsstärkstenSchüler werden zur zentralen Olympiade delegiert.Stufe 2: 51. Olympiade der sorbischen Sprache vom 24. April2017 bis 26. April 2017 im KIEZ „Querxenland“ Seifhennersdorf

Ansprechpartnerin:Ludmila BudarTelefon: 03591 550216E-Mail: [email protected]

www.sorbischer-schulverein.de

Vorlesewettbewerb des deutschen Buchhandels(für Schüler der Klassenstufe 6)

Ausschreibung durch:Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V.Braubachstraße 1660311 Frankfurt

fünfstufig, schulartübergreifend (für Förderschulen gibt eseinen eigenen Wettbewerb)Klassenentscheide: ab Oktober 2016Schulentscheide: November bis Dezember 2016.Einsendeschluss für die Schulsiegermeldung:15. Dezember 2016Kreis- beziehungsweise Stadtentscheide:Januar bis Februar 2017Regionalentscheide: März bis April 2017Landesausscheid: Mai 2017Bundesfinale: Juni 2017

Telefon: 069 1306368E-Mail: [email protected]

www.vorlesewettbewerb.de

4 Kunst- und Musikwettbewerbe

Bundeswettbewerb Treffen junger Autoren(für Kinder und Jugendliche Menschen zwischen 11 und21 Jahren)

Ausschreibung durch:Bundeswettbewerbe der Berliner FestspieleSchaperstraße 2410719 Berlin

Einzureichen sind: Bewerbungsbogen und ManuskripteEinladung von circa 20 Autor/-innen zum Treffen in BerlinEinsendeschluss: 15. Juli 2017Treffen junger Autoren vom 16. bis 20. November 2017Ausschreibung des Fortbildungsprogramms für Pädagogen/-innen: September 2017

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

E-Mail: [email protected]

www.berlinerfestspiele.de/bundeswettbewerbeBlog: www.bundeswettbewerbe.berlin

Bundeswettbewerb Treffen Junge Musik-Szene(für Solisten, Duos, Bands im Alter von 11 bis 21 Jahre)

Ausschreibung durch:Bundeswettbewerbe der Berliner FestspieleSchaperstraße 2410719 Berlin

Einzureichen sind: Bewerbungsbogen und CD oder mp3 perE-Mail oder UploadEinladung von zehn Solisten, Duos oder Bands zum Treffen inBerlinEinsendeschluss: 31. Juli 2017Treffen junge Musik-Szene vom 8. bis 13. November 2017

E-Mail: [email protected]

www.berlinerfestspiele.de/bundeswettbewerbeBlog: www.bundeswettbewerbe.berlin

Bundeswettbewerb Theatertreffen der Jugend(für jugendliche Theatergruppen: Theater-AGs, DS-Kurse,Jugendtheaterclubs und andere Spielgruppen)

Ausschreibung durch:Bundeswettbewerbe der Berliner FestspieleSchaperstraße 2410719 Berlin

Einzureichen sind: Bewerbungsbogen und DVDEinladung von Theatergruppen zum Treffen in BerlinEinsendeschluss: 31. Januar 2017Theatertreffen der Jugend vom 2. bis 9. Juni 2017.

E-Mail: [email protected]

www.berlinerfestspiele.de/bundeswettbewerbeBlog: www.bundeswettbewerbe.berlin

Bundeswettbewerb Tanztreffen der Jugend(für jugendliche Tanzensembles)

Ausschreibung durch:Bundeswettbewerbe der Berliner FestspieleSchaperstraße 2410719 Berlin

Einzureichen sind: Bewerbungsbogen und DVDEinladung von 6 bis 8 Tanzproduktionen zum Treffen nach BerlinEinsendeschluss: 31. März 2017Tanztreffen der Jugend vom 22. bis 29. September 2017.

E-Mail: [email protected]

www.berlinerfestspiele.de/bundeswettbewerbeBlog: www.bundeswettbewerbe.berlin

Sächsischer TalenteWettbewerb „Schüler singen, tanzen,musizieren“(für Schüler aus Oberschulen der Klassenstufen 5 bis 10)

Ausschreibung durch:Fachberater Musik

In zwei StufenWettbewerbe auf regionaler Ebene: ab Oktober 2016Landesfinale: April 2017

Ansprechpartnerin:Christiane Hein62. Oberschule „Friedrich SchillerFidelio-F.-Finke-Straße 1501326 DresdenE-Mail: [email protected]

Schulbandwettbewerb „Band Clash – back to school“(Schülerbands der Schularten Förderschule, Oberschule,Gymnasium und berufsbildende Schule mit maximal achtMitgliedern, von denen mindestens die Hälfte im Alter zwischen15 und 23 Jahren sein müssen)

Ausschreibung durch:Sächsisches Staatsministerium für Kultussowie Kulturlounge Sachsen e. V.Dresdner Straße 2504103 Leipzig

Start: September 2016Bewerbung: bis 31. Oktober 2016Regionalausscheide: Januar, Februar 2017Finale: März 2017

Ansprechpartner: Pierre EichnerTelefon: 0177 4334302E-Mail: [email protected]

www.bandclash.de

Bundeswettbewerb Jugend musiziert(Schüler, Auszubildende, junge Berufstätige und Studierende,die nicht in einer musikalischen Berufsausbildung stehen)

Ausschreibung durch:Deutscher Musikrat

Anmeldeschluss: 15. November 2016Regionalwettbewerbe: Januar 2017Landeswettbewerb: 17. bis 19. März und 24. bis 26. März 2017in BautzenBundeswettbewerb: 1. bis 8. Juni 2017 in Paderborn

Ansprechpartner in Sachsen:Sächsischer MusikratTorsten TannenbergGlashütter Straße101a01277 DresdenTelefon: 0351 8024233E-Mail: [email protected]

www.jugend-musiziert.orgwww.saechsischer-musikrat.de

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4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Bundeswettbewerb „Kinder zum Olymp“(für Schulen und Kooperationspartner)

Ausschreibung durch:Kulturstiftung der LänderKinder zum Olymp!Lützowplatz 910785 Berlin

Anmeldung: online vom 1. November bis 31. Dezember 2016

Ansprechpartner in Sachsen:Ralf SeifertSächsisches Staatsministerium für KultusTelefon: 0351 564-2827E-Mail: [email protected]

www.kulturstiftung.de/kinder-zum-olymp

5 Medienwettbewerbe

Sächsischer JugendJournalistenPreis(für alle sächsischen Schülerzeitungen, Bewertung nach Schul-arten)

Ausschreibung durch:Sächsisches Staatsministerium für Kultus in Kooperation mitder Jugendpresse Sachsen e. V.

Ausschreibung:Einsendeschluss: Mai 2017Preisverleihung: Juni/Juli 2017,

Ansprechpartner:Jugendpresse Sachsen e. V.E-Mail: [email protected]

www.schuelerzeitung.dewww.jugendjournalistenpreis.de

Deutscher Multimediapreis mb21 – Kreativwettbewerb füralle bis 25 Jahre(für Schüler aller Schularten)

Ausschreibung durch:Medienkulturzentrum Dresden e. V.Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum (KJF)

Einsendeschluss: 7. August 2016Festival mit Preisverleihung: 11. bis 13. November 2016 inDresden

Ansprechpartner:Hannes GüntherodtTelefon: 0351-31540675E-Mail: [email protected]

www.mb21.de

FILM AB! – Das sächsische Schülerfilm-Festival(für Schüler aller Schularten)

Ausschreibung durch:Sächsisches Staatsministerium für Kultus und FILM AB!Sächsisches Schülerfilm-FestivalFunkenburgstraße 1604105 Leipzig

Einsendeschluss: 30. September 2016Festivaltag: Samstag, 19. November 2016, Schaubühne Leipzig

Ansprechpartnerin:Annegret RichterE-Mail: [email protected]

www.schuelerfilmfestival-sachsen.de

Medienpädagogischer Preis(für alle Schularten)

Ausschreibung durch:Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) und SächsischeLandesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)Ferdinand-Lassalle-Straße 2104109 Leipzig

Einsendeschluss: 30. September 2016Preisverleihung: 1. Dezember 2016 imFilmtheater Schauburg in Dresden

Ansprechpartnerin:Heidi von SchmidsfeldTelefon: 0341 2259132E-Mail: [email protected]

www.slm-online.de

VISIONALE LEIPZIG 2016(für Schüler aller Schularten und Jugendliche bis 26 Jahre)

Ausschreibung durch:Medienpädagogik e. V.Projektbüro VISIONALEEmil-Fuchs-Straße 104105 Leipzig

Einsendeschluss: 9. September 2016 (nur Onlinebewerbung;es dürfen Beiträge eingereicht werden, die 2015 und 2016 ent-standen)Medienfestival: 27. November 2016 in Leipzig

Ansprechpartner:Volker PankrathTelefon: 0341 9735854E-Mail: [email protected]

www.visionale-leipzig.de

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

6 Weitere Wettbewerbe

Sächsischer Schulpreis(für alle Schulen des Freistaates Sachsen)

Ausschreibung durch:Sächsisches Staatsministerium für KultusCarolaplatz 101097 Dresden

Ausschreibung: September 2017(Wettbewerb findet alle zwei Jahre statt)

Ansprechpartnerin:Irina SchenkSächsisches Staatsministerium für KultusTelefon: 0351 564-2823E-Mail: [email protected]

www.schulpreis.sachsen.de

JUNIOR-Projekt (Schülerfirmen)(Schüler aller Schularten ab Klassenstufe 7, die eine JUNIORexpert Schülerfirma gegründet haben)

Ausschreibung durch:IW JUNIOR gemeinnützige GmbHGeorgenstraße 2210117 Berlin

Anmeldeschluss: 30. September 2016

Ansprechpartnerin für Sachsen:Fabian JennenTelefon: 030 27877125E-Mail: [email protected]

www.junior-programme.de

Sächsischer Wettbewerb für Schulgarten- und Schulge-ländegestaltung(für alle Schulen des Freistaates Sachsen)

Ausschreibung durch:Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Wettbewerb in drei Stufen (über zwei Jahre)Motto: „AUS GRAU MACHT GRÜN!“Bewerbungsschluss: 30. Oktober 2016Ablauf:Bis 30. Oktober 2016: Anmeldung zum Wettbewerb überwww.schulgarten.sachsen.de.Januar 2017: 1. PrämierungSeptember 2017: Vorstellung der 30 Beiträge beim „Forum zurNatur- und Umwelterziehung“, Auswahl der 10 Teilnehmer ander 3. StufeJuni 2018: Preisverleihung

Ansprechpartnerin:Barbara KrollTelefon: 037325 239992E-Mail: [email protected]

www.schulgarten.sachsen.de

Sächsischer Landespreis für Heimatforschung(für Schüler aller Schularten)

Ausschreibung durch:Sächsisches Staatsministerium für KultusCarolaplatz 101097 Dresden

Start: Januar/Februar 2017Einsendeschluss: Anfang Mai 2017Preisverleihung: Herbst 2017

Ansprechpartnerin:Petra HerlesTelefon: 0351 564-2828E-Mail: [email protected]

www.bildung.sachsen.de/heimatforschung

Deutscher Schulpreis(für alle Schularten)

Ausschreibung durch:Robert-Bosch-Stiftung

Bewerbung: bis 15. Oktober 2016

Ansprechpartnerin:Andrea PreußkerTelefon: 0711 46084-758E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner Sachsen:Dr. Wolfgang WildfeuerSächsisches BildungsinstitutDresdner Straße 78c01445 RadebeulTelefon: 0351 8324367E-Mail: [email protected]

www.deutscher-schulpreis.de

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4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Stellenausschreibungen

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle ChemnitzPostfach 13 3409072 Chemnitz

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungsweiseFachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit ent-sprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik undeinem Wahlfach,

– mehrjährige Lehrtätigkeit sowie– eine mindestens vierjährige Klassenleiter- und nachweis-

bare Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch oderMathematik an der Grundschule bei einer Lehrbefähigungfür ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommu-nikation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches En-gagement bei der Profilierung der Schule,

– Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigungfür ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Grundschule Kleinolbersdorf Ferdinandstraße 97 09128 Chemnitz OT KIeinolbersdorf

A 12 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Johann-Esche-Grundschule Taura Schulstraße 3 09249 Taura OT Köthensdorf-Reitzenhain

A 12 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Grünhain-Beierfeld Schwarzenberger Straße 08344 Grünhain-Beierfeld OT Grünhain

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017

Grundschule „Theodor Körner“ Freiberg Turnerstraße 1 09599 Freiberg

A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Grundschule „Bernhard Hantzsch“ Kurort Hartha Friedrich-Schiller-Straße 21 01737 Tharandt

A 12 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Cossebaude Bahnhofstraße 5 01156 Cossebaude

A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017

260

Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Refe-rent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäfts-bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sindwünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter istdie Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräftein Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3)verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. September 2016 aufdem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regional-stelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter

http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

261

4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

an der nachstehend aufgeführten Oberschule aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Voraussetzungen sind:– Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Ab-

schluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Lehramt,

– Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern derMittelschule,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommu-nikation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftefortbildung,

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches En-gagement bei der Profilierung der Schule.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Refe-rent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäfts-bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sindwünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist dieTeilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte inSachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) ver-pflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. September 2016 aufdem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regional-stelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“

(unter http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten

Fortbildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Oberschule Weixdorf Alte Dresdner Straße 22 01108 Dresden

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017

262

Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

an nachfolgendem Gymnasium aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt

– Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern desGymnasiums,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches En-gagement bei der Profilierung der Schule.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Refe-rent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäfts-bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sindwünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist dieTeilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte inSachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) ver-pflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. September 2016 aufdem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regional-stelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“

(unter http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten

Fortbildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Weißeritzgymnasium Freital Krönertstraße 25 01705 Freital

A 16/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

263

4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an nachfolgend aufgeführten Förderschulen aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle LeipzigPostfach 10 06 5304406 Leipzig

Voraussetzungen sind:Vorzugsweise im jeweiligen Förderschwerpunkt:– Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Ab-

schluss „Master of Education“ auf dem Gebiet der Son-derpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hochschul-ausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpädagogik undLehrbefähigung, ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftefortbildung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinfüh-rende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. September 2016 aufdem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regional-stelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“

(unter http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Robienienhofschule – Schule für geistig Behinderte BornaPawlowstraße 2 04552 Borna

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Schule zur Lernförderung Großenhain Remonteplatz 9 01558 Großenhain

A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

264

Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungsweiseFachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit ent-sprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik undeinem Wahlfach,

– mehrjährige Lehrtätigkeit sowie– eine mindestens vierjährige Klassenleiter- und nachweis-

bare Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch oderMathematik an der Grundschule bei einer Lehrbefähigungfür ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigungfür ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführen-de Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. September 2016 aufdem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regional-stelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“

(unter http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

4. Grundschule Riesa Rudolf-Breitscheid-Straße 27 01587 Riesa

A 12 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

41. Grundschule „Elbtalkinder“ Hauptmannstraße 15 01139 Dresden

A 12 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Dippoldiswalde Ruppendorfer Straße 12a 01744 Dippoldiswalde

A 12 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2017

265

4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an den nachfolgend aufgeführten Oberschulen aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Voraussetzungen sind:– Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Ab-

schluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Lehramt,

– Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern derMittelschule,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftefortbildung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als Fachberater/in oder als Referent/in in derSchulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich desSächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschens-wert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführen-de Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. September 2016 aufdem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regional-stelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“

(unter http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten

Fortbildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Oberschule Bad Gottleuba Hellendorfer Straße 32 01817 Bad Gottleuba-Berggießhübel

A 14/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2017

35. Oberschule Dresden Clara-Zetkin-Straße 20 01159 Dresden

A 14/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017

266

Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an nachfolgendem Gymnasium aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Be-werber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstel-lungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen.

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt

– Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern desGymnasiums,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als Fachleiter/in, Fachberater/in, Oberstufenbera-ter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungswei-se im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriumsfür Kultus sind wünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifi-zierung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtsein-führende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. September 2016 aufdem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regional-stelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“

(unter http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Städtisches Gymnasium Riesa Joseph-Haydn-Straße 4 01589 Riesa

A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

267

4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an nachfolgend aufgeführtem Beruflichen Schulzentrum aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle ChemnitzPostfach 13 3409072 Chemnitz

Voraussetzungen sind:– erworbene Lehrbefähigung

a. mit Erster und Zweiter Staatsprüfung beziehungswei-se „Master of Education“ und Staatsprüfung für dasHöhere Lehramt an berufsbildenden Schulen bezie-hungsweise mit nach den Ausbildungsbestimmungender ehemaligen DDR erworbenem universitären wis-senschaftlichen Hochschulabschluss (nach mindes-tens 4-jähriger fachwissenschaftlicher Ausbildung)und Lehrbefähigung für den berufstheoretischenUnterricht in der entsprechenden beruflichen Fach-richtung oder

b. mit Erster und Zweiter Staatsprüfung beziehungswei-se „Master of Education“ und Staatsprüfung für dasHöhere Lehramt an Gymnasien beziehungsweise mitnach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligenDDR erworbenem pädagogischen Hochschulab-schluss als Diplomlehrer und Lehrbefähigung für zweiFächer (Klassen 5 bis 12), jeweils mit Lehrbefähigungfür zwei anerkannte Unterrichtsfächer der Sekundar-stufe II an berufsbildenden Schulen,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in

der Tätigkeit als Fachleiter/in, Fachberater/in, Oberstufenbera-ter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungswei-se im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriumsfür Kultus sind wünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführen-de Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. September 2016 aufdem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regional-stelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“

(unter http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

BSZ für Ernährung, Gastgewerbe und Gesundheit Chemnitz Arthur-Bretschneider-Straße 17 09113 Chemnitz

A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016

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4. August 2016 Nr. 8 Ministerialblatt des SMK

Abs.: SDV Direct World GmbH, Tharandter Straße 23–35, 01159 DresdenPostvertriebsstück, Deutsche Post AG, „Entgelt bezahlt", ZKZ F 11524

Impressum

Herausgeber:Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK), Carolaplatz 1,01097 DresdenRedaktion:Verantwortlicher Redakteur: Morten Wollenberg, SDV Vergabe GmbH,Tharandter Straße 35, 01159 Dresden, Telefon 0351 4203-1423,Telefax: 0351 4203-1494Anzeigenverwaltung:A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH, AmOrtfelde 100, 30916 Isernhagen, Telefon 0511 779538-0, Telefax0511 779538-10, E-Mail: [email protected] und Satz:SDV Direct World GmbH, Tharandter Straße 23–35, 01159 DresdenDruck:SDV Direct World GmbH, Tharandter Straße 23–35, 01159 DresdenRedaktionsschluss:28. Juli 2016Bezug:Bestellungen nimmt die SDV Vergabe GmbH entgegen. Sylvia Kranke,SDV Vergabe GmbH, Tharandter Straße 35, 01159 Dresden, Telefon0351 4203-1407, Telefax 0351 4203-1460. Der Preis für einJahresabonnement des Ministerialblattes des SächsischenStaatsministeriums für Kultus beträgt 45,27 EUR (gedruckte Aus-gabe) bzw. 25,70 EUR (elektronische Ausgabe). Der Preis dieserEinzelausgabe beträgt 5,36 EUR (gedruckte Ausgabe) bzw.3,50 EUR (elektronische Ausgabe). Alle genannten Preise ver-stehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie inklusivePorto- und Versandkosten. Weitere Bezugsformen und Preiseunter www.sachsen-gesetze.de. Das Abonnement kann aus-schließlich schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zumKalenderjahresende gekündigt werden.

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Ministerialblatt des SMK Nr. 8 4. August 2016