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Modul BWL VI für Wirtschaftswissenschaftler Finanzierung und Investition, Teil Finanzierung Prof. Dr. Isabel Lausberg Dipl.-Kfm. Peter Zeidler Prof. Dr. Michael Vorfeld WS 2015/16

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Modul BWL VI

für Wirtschaftswissenschaftler

Finanzierung und Investition, Teil Finanzierung

Prof. Dr. Isabel Lausberg

Dipl.-Kfm. Peter Zeidler

Prof. Dr. Michael Vorfeld

WS 2015/16

Page 2: Modul BWL VI für Wirtschaftswissenschaftler · 2016. 5. 1. · Modul BWL VI für Wirtschaftswissenschaftler Finanzierung und Investition, Teil Finanzierung Prof. Dr. Isabel Lausberg

Gliederung

3 Grundlagen der Finanzierung

BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 2

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 3

3 Grundlagen der Finanzierung

Kredite von außen: Gesellschafterdarlehen

Einsatz von Gewinnen oder Vermögenumschichtungen

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3 Grundlagen der Finanzierung

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3 Grundlagen der Finanzierung

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 6

Dem Unternehmen wird Eigenkapital zugeführt: Gewinnthesaurierung

Dem Unternehmen wird Fremdkapital zugeführt.

3 Grundlagen der Finanzierung

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4 Kapitalbeschaffung

4.1 Fremdfinanzierung

4.1.1 Begriff und Wesen

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

4.1.3 Exkurs: Rating Agenturen

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

4.2 Beteiligungsfinanzierung

4.2.1 Einfluss der Rechtsform

4.2.2 Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften

4.2.3 Beteiligungsfinanzierung bei Kapital- und Aktiengesellschaften

4.2.4 Risikobegriff

4.2.5 Portfoliotheorie nach Markowitz

Gliederung

BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 7

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 8

4.1.1 Begriff und Wesen

Fremdfinanzierung ist die Bereitstellung von Kapital durch

unternehmensfremde Kapitalgeber.

Merkmale einer Fremdfinanzierung im Vergleich zur Eigenfinanzierung

o Übungsaufgabe 1b), erstes Übungsblatt

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 9

4.1.1 Begriff und Wesen

Zwei Erscheinungsformen der Fremdfinanzierung auf dem Wege einer

Außenfinanzierung:

• mittels Geldkredit sowie

• mittels Warenkredit.

Auf dem Wege der Innenfinanzierung:

• Fremdfinanzierung mit Rückstellungen, aus noch nicht

zahlungswirksamen Aufwendungen.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 10

4.1.1 Begriff und Wesen

Fremdfinanzierung

nach der Fristigkeit

kurzfristige

langfristige

langfristige Bankdarlehen

Gesellschaftsdarlehen

Schuldscheindarlehen

Leasing

Handelskredite

(Partner ist ein

Handelspartner)

Bankkredite

(Partner ist eine

Bank)

Lieferantenkredit

Kundenkredit

Kontokorrent-

kredit

Wechsel-

diskontkredit

Lombard-

kredit

Kreditleihe

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 11

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Kurzfristige

Fremdfinanzierung

Handelskredite

i.w.S.Bankkredite Kreditleihe

Handelskredite

i.e.S.Naturalkredite

Lieferer-

krediteKunden-

kredite Kontokorrent-

kredit

Wechseldiskont-

kredit

Lombard-

kredit

Avalkredit

Akzeptkredit

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Seite 12

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Tatsächliche Kreditlaufzeit

Vereinbarte Kreditlaufzeit

Zusätzliche in

Anspruch

genommene

Kreditlaufzeit ( mit

oder ohne

Verzugszinsen)

Zusätzliche

eingeräumte

Kreditlaufzeit

Kreditlaufzeit ohne

SkontoabzugKreditlaufzeit

mit

Skontoabzug

Mängelfreie

Lieferung

an den

Kunden

Rechnungs-

datum

(Erstellung

oder

Eingang)

Skontofristablauf Zahlungs-

zielablaufZahlungseingang

beim Verkäufer

Lieferantenkredit

BWL VI (Finanzierung und Investition)

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 13

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Lieferantenkredit

Berechnung der jährlichen Skontoverzinsung zum Vergleich mit der

Kreditfinanzierung.

𝑃 = (𝑆∗

(𝑧−𝑠)) * 360

mit:

S* = 𝑆

(100−𝑆)

S = Skontosatz

P = rechnerische Skontoverzinsung bezogen auf das Jahr

z = Zahlungsziel in Tagen

s = Skontofrist in Tagen

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 14

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Lieferantenkredit

Kosten eines Lieferantenkredites:

• Skonto, auf den verzichtet wurde, und

• Dauer, in der dieser Lieferantenkredit tatsächlich

in Anspruch genommen wurde.

Aus Sicht des Lieferanten Aus Sicht des Käufers

Früherer Erhalt des

Rechnungsbetrages

Kein

Zwischenfinanzierungsbedarf

Bessere Bewertung des

Lieferanten auf Grund dieses

Angebotes

Reduzierung des

Rechnungsbetrages

(Liquiditätsschonung)

Nutzung des

Finanzierungsvorteils selbst

bei erforderlicher

Kreditaufnahme

Bedingung: Kreditzins < P

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 15

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Lieferantenkredit

Handlungsmöglichkeiten eines Käufers beim Lieferantenkredit:

Keine Ausnutzung des Zahlungsziels und Zahlung unter

Skontoabzug innerhalb der Skontofrist.

Nutzung des Zahlungsziels unter Verzicht des Skontoabzuges.

Verlängerung des Zahlungszieles unter Verzicht auf den

Skontoabzug und unter Inkaufnahme von Verzugszinsen.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 16

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Kontokorrentkredit

Ein Kredit aus laufender Rechnung ist nach §355 HGB eine Rechnung, die

bei einer (auf Dauer) angelegten Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann

aufgemacht wird. Wobei sich die gegenseitigen Ansprüche und Leistungen

(einschließlich der Zinsen) in regelmäßigen Zeitabständen durch

Feststellung und Verrechnung der sich ,für den einen oder den anderen

Geschäftspartner, ergebenden Überschüsse (Saldo) ausgleichen.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 17

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Absicherung eines Zahlungsversprechens durch einen Wechsel

(gerichtsfester Schuldschein).

Wechseldiskontkredit

Kommt zustande, wenn ein Kreditinstitut einen Wechsel vor seiner Fälligkeit unter Abzug von

Zinsen und Spesen ankauft. Vorfälliger Zinsabschlag.

(Kontokorrent: Nachschüssige Zinsabrechnung).

Kreditsumme= Wechselsumme – Diskont ( Zinsen + Spesen)

Warenverkäufer

Wechselausteller

Warenkäufer

Wechselbezogener

Kreditinstitut

Wechselankäufer

Wechselinhaber

Warenlieferung

Wechsel

Zahlung der

Wechselsumme

WechselrückgriffZahlung der

Kreditsumme

Einreichung

des Wechsels

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 18

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Lombardkredit

• Ein kurzfristiger und auf einen festen Betrag lautender Kredit auf Basis der

Verpfändung von marktgängigen Sachen, Rechten und Wertpapieren.

• Dinglich gesicherter Kredit

• Arten je nach Pfandgut:

o Effektenlombardkredit

o Wechsellombardkredit

o Warenlombardkredit

o Edelmetalllombardkredit

o Forderungslombardkredit

• Kreditvolumen ca. 60% des Pfandgutwertes

• Unterschied zu einem gesicherten Kredit besteht darin, dass beim

Lombardkredit die Sicherheit verpfändet wurde.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 19

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Kreditleihe

Avalkredit

Die Bank leiht kein Geld, sondern ihre Bonität. Die Bank gibt also ein

Zahlungsversprechen ab. Die Kreditleihe kann die Geldleihe ersetzen. Die

Kreditleihe kann allerdings auch der Geldleihe vorausgehen.

Zwei Arten:

Bei einem Avalkredit oder Bürgschaftskredit übernimmt die Bank

(Avalkreditgeber) im Auftrag ihres Kunden (Avalkreditnehmer) die Haftung

gegenüber einem Dritten (Avalkreditbegünstigter), der Ansprüche gegenüber

dem Avalkreditnehmer hat, die jedoch in Zukunft nicht zwingend zu

Geldleistungen führen müssen.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 20

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Avalkredit

Sie haben eine günstige Wohnung gefunden, doch der Vermieter

verlangt eine Mietkaution als Sicherheit. Viel Geld, dass Sie im Moment nicht

haben. Sparen Sie sich diese hohen Summen und lassen die Commerzbank

für sich bürgen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

• Keine Hinterlegung einer Kaution erforderlich

• Schnelle Bereitstellung

• Geringe jährliche Kosten

• Hohe Sicherheit für den Vermieter durch Bankbürgschaft

Beispiel:

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 21

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Avalkredit

Die Voraussetzungen:

• Vergabe nur an Studenten, die neben dem Studium keiner selbständigen

Tätigkeit nachgehen.

• Bei dem Mietvertrag handelt es sich um einen Standardmietvertrag.

• Laufendes Konto bei der Commerzbank, z.B. Jugendkonto, mit

regelmäßigen Zahlungseingängen.

• Verwendung des Mietavals für die selbstgenutzte Wohnung oder Haus

(keine gewerbliche Nutzung).

Beispiel:

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 22

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Avalkredit

Das bietet Ihnen das Mietaval für Studenten

• Betragsrahmen bis 2.000 EUR

• Einmalige Ausstellungsgebühr 20 EUR

• Avalprovision 1% p.a. nominal

Beispiel:

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 23

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Mieter Vermieter

Bank

Mietaval statt

Kaution

Avalprovision

Avalkreditvertrag

ggf. Rückgriff

auf die Bank

Avalkreditgeber erhebt eine Avalprovision von

ca. 1 %

Beispiel: Mietaval der Commerzbank

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 24

4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Akzeptkredit

Bei einem Akzeptkredit akzeptiert die Bank (Akzeptkreditgeber) einen von

ihrem Kunden (Akzeptkreditnehmer) auf sie bezogenen Wechsel.

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4.1.3 Exkurs: Rating-Agenturen

BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 25

Quelle: FAZ.de, 27.07.2013

Quelle: Große deutsche Tageszeitung, 27.07.2013

Quelle: Große deutsche Tageszeitung, 27.07.2013

Quelle: FAZ.de, 27.07.2013

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4.1.3 Exkurs: Rating-Agenturen

„Rating-Agenturen bewerten die Kreditwürdigkeit von Finanzprodukten,

Unternehmen und Staaten.“

Die 3 größten Rating-Agenturen:

BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 26

Quelle: Zeit.de, 06.08.2013Quelle: ibtimes.com, 06.08.2013

Quelle: economiaefinanza.blogosfere.it,

06.08.2013

Quelle: bpb.de, 06.08..2013

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4.1.3 Exkurs: Rating-Agenturen

Die Rating-Agenturen sind aus einem „System des Misstrauens“ heraus

entstanden, um juristisches und gesellschaftliches Versagen zu

kompensieren.

Erstellen Kreditratings für Schuldinstrumente

(z.B. Anleihen) sowie Emittenten solcher Instrumenten.

Nivellieren die Informationsasymmetrien, mehr Transparenz.

Jedoch:

Bildung eines Kartells

Zu späte und falsche Urteile

o Aufgrund von Bürokratie, Ermittlung des „Istzustandes“

Interessenkonflikte

Erpressung

o Durch schlechte Ratings, um neues Geschäft zu erschließen

BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 27

Quelle: www.bpb.de

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4.1.3 Exkurs: Rating-Agenturen

BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 28

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4.1.3 Exkurs: Rating-Agenturen

BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 29

Quelle: FAZ.de, 27.07.2013

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 30

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Kreditwürdigkeit

Kreditgeber prüfen bei der Kreditvergabe:

Die Kreditfähigkeit:

Beurteilung der rechtlichen Fähigkeit als Kreditnehmer auftreten zu können.

Die persönliche Kreditwürdigkeit:

Beurteilung der persönlichen Vertrauenswürdigkeit des potenziellen

Kreditnehmers

Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit:

Beurteilung aufgrund der Ertragssituation von Unternehmen und der Qualität der

Kreditsicherheiten

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 31

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Darlehen nach Art der Sicherheiten

Realkredite

i.e.S.

durch Personal-

sicherheiten

gedeckte Kredite

durch sonstige

Sachsicherheiten

gedeckte Kredite

durch Grund-

Pfandrechte

gedeckte Kredite

Realkredite

i.w.S.

Langfristige

Bankdarlehen

(Gedeckte)

Personalkredite

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 32

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Darlehen nach Art der Tilgung und Zinszahlung

Darlehensformen

nach der Tilgung

Fest- oder

Blockdarlehen

Abzahlungsdarlehen

Ratendarlehen

Annuitätendarlehen

keine Tilgung

während

der Laufzeit

Tilgung in

vereinbarter Höhe

während der Laufzeit

Tilgung in gleich

großen Raten

während der Laufzeit

In Höhe der

ersparten Zinsen

steigende Tilgung

während der Laufzeit

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 33

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Neben dem Darlehen gibt es weitere Formen der langfristigen

Fremdfinanzierung.

Zu deren Differenzierung ist allerdings die Emissionsfähigkeit des

Unternehmens zu berücksichtigen:

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

Fähigkeit, Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen) zu emittieren, d.h. zum Handeln an einen Finanzmarkt zu geben. -> Börse

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 34

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Gesellschafter-

Darlehen

Nicht emissionsfähiges

Unternehmen

Leasing

Schuldschein-Darlehen

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 35

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Industrie- Obligationen

Nullkupon- Anleihen

Wandelschuld-

verschreibung

Gewinnschuld-

verschreibung

Genussscheine

Emissionsfähiges

Unternehmen

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 36

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

Gesellschafter-Darlehen

Darlehen eines Gesellschafters, insbesondere bei Personengesellschaften.

Gründe dafür:

• Wenn Kapitalbedarf in überschaubarem und kurzem Zeitraum besteht, so

dass es nicht sinnvoll ist, dafür dauerhaft zusätzliches Eigenkapital

zuzuführen oder die damit verbunden Aufwendungen zu tätigen.

• Wenn eine zusätzliche Zufuhr von Eigenkapital die bisherigen

Eigentumsverhältnisse verändern würde.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 37

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

Gesellschafter-Darlehen

Wenn die Abstimmung zwischen den Gesellschaftern nicht nach

Köpfen, sondern nach Kapitalverhältnissen erfolgt.

Es sind Verbindlichkeiten der Unternehmung und Forderungen der

Gesellschafter gegenüber dem eigenen Unternehmen.

Mit unterschiedlicher Handhabung im Insolvenzfall:

Nachrangige Beachtung bis Ersatz für nicht erbrachte Einlagen zur

Bedienung der vorrangigen Kapitalgeber.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 38

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

Schuldscheindarlehen

Schuldscheine sind keine fungiblen Wertpapiere, sondern

lediglich Beweisurkunden über eine Darlehensforderung.

Schuldscheindarlehen sind nicht börsenfähig und nicht

girosammelverwahrfähig. Sie können jedoch im

Telefonverkehr wie Wertpapiere gehandelt werden.

Wesentliche Merkmale von Schuldscheindarlehen sind:

• Beträge: i.d.R. zwischen 1 Mio. € und 100 Mio. €, jedoch ohne Begrenzung nach oben.

• Die Ursprungslaufzeit: zwischen 1 und 5 Jahren.• Zinssätze: etwa 0,25%-0,5% über den Zinssätzen

vergleichbarer Anleihen. -> Schlechte Handelbarkeit dafür höherer Prozentsatz.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 39

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

Schuldscheindarlehen

Vorteile:

Der Darlehensnehmer spart Emissions- und Verwaltungskosten.

Der Aufwand für Börsenzulassung, Kurspflege, Einlösung

von Zinsscheinen usw. entfällt.

• Auch nicht emissionsfähige Unternehmen können über SSD hohe Darlehensbeträge zu Anleihen ähnlichen Konditionen erhalten.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 40

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Langfristige Finanzierung emissionsfähiger Unternehmen

1) Das Unternehmen erteilt an Bank Auftrag zur Emission der definierten

Obligation.

2) Die Bank emittiert an der Börse die Obligation.

Unter-

nehmenBank Börse Investoren

Industrieobligation

Ablauf:

Andere Begriffe: Industrieanleihe oder Industrieschuldverschreibung

12 3

4

5

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 41

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Langfristige Finanzierung emissionsfähiger Unternehmen:

3) An der Börse können die Investoren Anteile an der Obligation erwerben.

Aus 1) heraus zahlt die Bank die Gegenwerte für die verkauften Anteile an das

Unternehmen aus.

4) Investoren machen gegenüber der Bank ihren Zinsanspruch und die Tilgung

geltend.

5) Unternehmen zahlt die entsprechenden Beträge für Zins und Tilgung an die

Bank.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 42

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Langfristige Finanzierung emissionsfähiger Unternehmen:

Beispiel: Industrieobligation

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 43

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Zerobonds (Nullkupon-Anleihen)

Optionsschuldverschreibungen

Wandelschuldverschreibungen

Gewinnschuldverschreibungen

Genussscheine

Floating Rate Notes (Anleihen mit variabler Verzinsung)

Weitere Arten von Schuldverschreibungen

Factoring

Asset Backed Securities

Leasing

Kreditsubstitute

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 44

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Zero-Bond (Nullkupon-Anleihe)

Langfristige Schuldverschreibungen mit einer Zins- und Zinseszins-

Thesaurierung sowie Endfälligkeiten von Zinsen und Tilgung.

Null-Kupon: kein Bogen mit Zinsscheinen

:

Echter Zerobond

Unechter Zerobond

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 45

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Zwei Formen des Zero-Bonds:

Echter Zerobond Unechter Zerobond

Diskontierte Anleihe Aufgezinste Anleihe

Ausgabe erfolgt wesentlich unter

den Nennwert

Ausgabe erfolgt zum Nennwert

Ausgabepreis ist der Barwert des

Nennwertes in Abhängigkeit von

Laufzeit und Emissionsrendite

Rückzahlung mit Aufschlag nach

Aufzinsung in Abhängigkeit von

Laufzeit und Emissionsrendite

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 46

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Interessant für arabische Kapitalanleger, denen die Vereinnahmung von

Nominalzinsen aus religiösen Gründen verboten ist.

Die Verzinsung liegt in der Differenz zwischen Emissionskurs und Rückzahlungswert

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 47

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Optionsschuldverschreibungen

Optionsschuldverschreibungen gewähren dem Inhaber das Recht, nicht aber die

Verpflichtung, Finanzinstrumente wie z. B. Aktien oder Schuldverschreibungen

zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.

Die Inhaber haben das Recht, bei ungünstiger Kursentwicklung der

Finanzinstrumente, die Option nicht ausüben. Dafür zahlen Sie an den Verkäufer

der Optionsschuldverschreibungen eine Optionsprämie.

Optionsschuldverschreibungen werden aus Gründen des Risikomanagements

eingesetzt.

Daneben tritt das Motiv der Spekulation auf.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 48

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Wandelschuldverschreibungen

Industrieobligation mit einem Sonderrecht Entsprechend § 221 Abs. 1 AktG sind es Schuldverschreibungen, bei denen

den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird. Voraussetzung dafür ist eine bedingte Kapitalerhöhung. Mit der Wahrnehmung des Umtauschrechtes erlischt das Recht auf

Rückzahlung und der feste Zinsanspruch.

Zusätzliche Merkmale einer Wandelschuldverschreibung:o Wandlungsverhältnis: Anzahl der Obligationen: Anzahl Aktieno Wandlungsfrist: Zeitpunkt, wann ein Umtausch erfolgen kanno Zuzahlung: Berücksichtigung einer Wertsteigerung der Aktie

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 49

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Gewinnschuldverschreibungen

Entsprechend § 221 Absatz 1 AktG ist die Gewinnschuldverschreibung eine

Art der Schuldverschreibung, bei der die Rechte der Gläubiger mit

Gewinnanteilen der Aktionäre in Verbindung gebracht werden. Sie verbriefen

keinen Anteil am Gewinn, sondern nur einen schuldrechtlichen Anspruch,

der sich am Gewinnanteil der Aktionäre orientiert.

Beispiel:

Fester Zins, weil Schuldverschreibung, z.B. 8% p.a.

Gewinnabhängige Zusatzrendite, z.B. (max.) 5% von einer Dividende pro

Aktie

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 50

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Genussscheine

Verbriefte Genussrechte, die Vermögensrechte aber keine Mitgliedsrechte am

Unternehmen beinhalten.

Genussscheine nehmen eine Zwischenstellung zwischen Eigenkapital und

Fremdkapital ein (Mezzanine Kapital).

Floating Rate Notes (Floater)

Floater verfügen über eine variable Verzinsung, die in regelmäßigen

Abständen angepasst wird an einen Referenzzinssatz (LIBOR,

EURIBOR…).

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 51

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Zerobonds (Nullkupon-Anleihen)

Optionsschuldverschreibungen

Wandelschuldverschreibungen

Gewinnschuldverschreibungen

Genussscheine

Floating Rate Notes (Anleihen mit variabler Verzinsung)

Weitere Arten von Schuldverschreibungen

Factoring

Asset Backed Securities

Leasing

Kreditsubstitute

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 52

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Forderungsverkauf - Factoring

Verkauf von allen Forderungen, keine Selektion „guter“ oder „schlechter“

Forderungen. Damit wird das wirtschaftliche Risiko des Factors kalkulierbarer.

Der Factor bietet dem Verkäufer der Forderungen verschiedene Leistungen an:

Dienstleistungsfunktion (z.B. das Erstellen von Rechnungen),

Übernahme des Forderungsausfallrisikos,

Vorfinanzierungsfunktion (Bereitstellung der Rechnungsbeträge zum

Zeitpunkt der Rechnungslegung, also vor dem Ablauf des Zahlungszieles).

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 53

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Factoring

Beispiel:Damit verbunden sind Gebühren:• Dienstleistungsgebühr (0,5-3,0% der Forderungen),• Delkrederegebühr (0,2-1,2% der Forderungen) und• Zinsen.

Umsatz = 10 Mio. €Zahlungsziel = 30 TageDienstleistungsgebühr = 2,0%Delkrederegebühr = 1,0%Zinsen = 6% p.a.

200.000€ Dienstleistungsgebühr

100.000€ Delkrederegebühr

50.000€ Zinsen

350.000€ Factorkosten

Dieser Betrag ist dem betrieblichen Aufwendungen für Rechnungslegung und Forderungsmanagement gegenüber zu stellen.

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4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Asset Backed Securities (ABS)

Banken und Nichtbanken verbriefen ein Teil ihrer Forderungen und

transferieren diese gebündelt an Dritte.

Damit werden auch die Risiken aus den Forderungen über den Kapitalmarkt

weitergegeben.

Über die Ausgabe von Asset Backed Securities fließen den Unternehmen

über den Kapitalmarkt liquide Mittel zu (Finanzierungsfunktion).

Asset Backed Securities ermöglichen die Handelbarkeit bislang illiquider

Kreditrisiken.

BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 125

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 55

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

Leasing von Anlagegütern - Einführung:

Häufig werden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht gekauft oder

selbst hergestellt, sondern gemietet (z.B. EDV-Anlagen, Fabrikhallen, LKW

usw.).

Dieses erspart den Einsatz von Eigen- oder Fremdkapital.

Bei einem normalen Mietvertrag verbleibt der vermietete Gegenstand im

rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Vermieters.

Ausweis in der Bilanz als Vermögensgegenstand beim Vermieter.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 56

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

Leasing von Anlagegütern - Einführung:

Bei Leasingverträgen bleibt zwar der Leasing-Geber (Vermieter) rechtliche Eigentümer des Leasing-Gegenstandes, aber

der Leasing-Vertrag kann ggf. so abgefasst sein, dass das sog. Investitionsrisiko beim Leasing-Nehmer liegt.

Es stellt sich daher die Frage ob der Leasing-Vertrag eher wie ein

Ratenkaufvertrag oder wie ein Mietvertrag zu behandeln ist.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 57

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing:

Operating-Leasing-Verträge sind normale Mietverträge, die in der Regel die Investitionskosten des Leasinggebers nicht decken.

Von Finanzierungsleasing spricht man, wenn der Leasing-Vertrag die Finanzierung des Vermögensgegenstandes durch den Leasingnehmer vorsieht.

Das Anlagenrisiko liegt hierbei voll beim Leasing-Nehmer

(z.B. Instandhaltung, Wartung, Reparaturen usw.).

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 58

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

Leasing-Geschäfte:

Hersteller des Anlagegutes

Leasing-Nehmer

Leasing-Geber

Kaufvertrag

Kaufpreis

Lieferung des

Anlagegutes Leasingraten

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 59

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

Zurechnung des Leasing-Gutes:

Insbesondere beim Finanzierungsleasing stellt sich die Frage, bei wem das

Anlagegut in der Bilanz erscheinen soll,

beim Mieter (Leasing-Nehmer) oder

beim Vermieter (Leasing-Geber),

da einerseits die wirtschaftliche Verfügungsmacht voll beim Leasing-Nehmer

liegt aber andererseits das rechtliche Eigentum beim Leasing-Geber liegt.

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BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 60

4.1.4 Langfristige Fremdfinanzierung

Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung:

Leasing

Typisch für das Mobilien-Leasing in Unternehmen ist das Fuhrpark-

Leasing, bei dem Unternehmen Dienst- und Lastwagen von

Tochtergesellschaften der Fahrzeugherstellern leasen.

Eine häufige Form im Bereich Immobilien-Leasing ist das sale-and-lease-

back von Verwaltungsgebäuden. Bei dieser Vertragskonstruktion werden

die Gebäude an eine, als Leasinggesellschaft fungierende

Tochtergesellschaft, verkauft und anschließend von ihr gemietet.

Eine solche Konstruktion wird vor allem aus steuerlichen Gründen und

Gründen der Bilanzpolitik gewählt.