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MÜLL KALENDER 16 Wegweiser für Abfall

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MÜLL KALENDER‚16Wegweiser für Abfall

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Liebe Leser und Leserinnen des Müllkalenders,das Jahr 2016 bringt wieder einige Änderungen mit sich. Drei große Ver-änderungen werfen bereits jetzt ihre Schatten voraus.Als erstes möchten wir Ihnen mitteilen, dass der geänderte Abfuhrplan aus dem Jahr 2015 nochmals überarbeitet wurde. Die neue Fassung wird ab dem 04.01.2016 in Kraft treten. Da bei einem Abfuhrplan viele Faktoren wie beispielsweise die saisona-len Schwankungen der Abfallmengen, die maximale Zuladung der Müll-fahrzeuge und vor allem auch die möglichst wirtschaftlichste Befahrung und Leerung der einzelnen Reviere eine Rolle spielen, ist die Entwicklung dieses Plans ein komplexer Prozess, der erst nach mehreren Optimie-rungsschritten ein gutes Ergebnis präsentieren kann. Ein Teil der Haushalte muss sich auf einen neuen Abfuhrtag einstellen. Wichtig für jeden einzelnen Haushalt: Auch wenn sich der Ab-fuhrtag nicht geändert hat, prüfen Sie bitte anhand des Abfuhrplans, in welcher Woche (gerade oder ungerade) Restabfall und in welcher Woche Bioabfall & Gelber Sack abgefahren werden. Aufgrund der Kalenderkon-stellation kann sich der Abfuhrrhythmus verschieben.Den neuen Abfuhrplan und weitere Erläuterungen finden Sie auf den X Seiten 24 - 30.Die zweite Änderung für das Jahr 2016 ist die Erhöhung der Abfallge-bühren. Nach bisher fünf Jahren Gebührenkonstanz tritt die Erhöhung zum 01.01.2016 in Kraft. Insgesamt ist die Notwendigkeit hierfür, neben gestiegenen Personal- und Betriebskosten, auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2005 zurückzuführen, wodurch die Deponierung von Siedlungsabfällen nicht mehr gestattet ist. Die gesammelten Restabfälle müssen somit in Borg umgeschlagen und zur nächstgelegenen Müllverbrennungsanlage nach Helmstedt transpostiert werden. Dieser Entsorgungsweg ist wesentlich kostenintensiver als die Deponierung der Abfälle vor Ort. Mit den vorangegangenen Gebührenerhöhungen vom 01.01.2005 und 01.04.2011 wurden insgesamt ca. 75 % der dadurch entstandenen Mehrkosten gedeckt. Die übrigen 25 % wurden bisher aus den allgemei-nen Rücklagen des Abfallwirtschaftsbetriebes finanziert. Da diese Rück-lagen aber zum 31.12.2015 aufgebraucht sein werden, ist eine erneute Gebührenerhöhung notwendig. Die dritte Neuerung ist der schon seit längerem intensiv geplante Umbau des Betriebshofs Oldenstadt zu einem Wertstoffhof. Diese Baumaß-nahme hat bereits im November 2015 begonnen und wird voraussicht-lich im Frühsommer 2016 fertig gestellt werden.Aktuell können am Standort Oldenstadt nur Elektroaltgeräte und Schad-stoffe abgegeben werden. Andere Abfälle wie Bioabfälle, Restmüll, Baustellenabfälle und Sperrmüll werden derzeit nur im Entsorgungszen-trum in Borg bei Rosche angenommen. Zukünftig soll die Abgabe dieser Abfälle, insbesondere auch die von Wertstoffen wie Altmetall, Altpapier, Altglas, Altkleider usw. in Oldenstadt auf dem Wertstoffhof möglich sein. Um den Bau dieser zentraleren und weiteren Entsorgungsmöglichkeit im Landkreisgebiet sicher durchführen zu können, möchten wir Sie bitten, während der Bauphase auf Einschränkungen und Veränderungen im Be-reich der Zufahrt auf den Betriebshof zu achten.

Alles Gute für das Jahr 2016 wünschen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des awb Uelzen.

VorwortInhalt

SeiteVorwort 2KrWG / Abfallvermeidung 3 - 4Wiederverwendung 4Restabfall 5Gewerbeabfall 6Bioabfall 7 - 8Bio-Filterdeckel/Tipps zur Biotonne 8Bioabfall ist Rohstoff 9Baum- und Strauchschnitt 9Verteilstellen Gelber Sack 10 - 11Verpackungen 12 - 13Altmetall / Altglas 13Altpapier / Altkleider 14CD / DVD / Blu-ray Disc 14Korkensammlung 15Elektrogeräte-Entsorgung 15 - 16Asbesthaltige Abfälle 16Sonderabfälle (Privat) 16 - 17Sonderabfälle (Gewerbe) 17Sperrmüll 18 - 19Gebührenübersicht 20 - 21Öffnungszeiten Betriebsstätten 22 Terminverschiebungen 23Weihnachtsbaumabfuhr 23Mobile Schadstoffsammlung 23Frühjahrsputz 23Allgemeine Hinweise zur Abfuhr 24Wochenkalender 24Infos zum neuen Abfuhrplan 25Neuer Abfuhrplan mit Sperrmüllterminen 26 - 33Straßenverzeichnis für größere Orte (Sperrmüll) 34 - 40Häufig gestellte Fragen 41 - 42Anschriften, Rufnummern, Öffnungszeiten 43

ImpressumHerausgeber: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen

Illustrationen: Karin Joseph

Satz und Druck: Druckerei Schlüter GmbH, Dahlenburg

Gedruckt auf Recycling-Papier aus 100 % Altpapier, zertifiziert mit dem Blauen Engel.

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Am 1. Juni 2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie von 2008 ins nationale Recht und löst das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ab.Nach § 1 des KrWG ist der Zweck des Gesetzes die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der na-türlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltver-träglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Ziel des Kreis-laufwirtschaftsgesetzes ist es, den Anfall von Abfällen erheblich zu reduzieren. Des Weiteren wird angestrebt, konsequente Maßnahmen der Vermeidung und Verwertung von Abfällen bereits im Vorfeld der Abfallentstehung vorzunehmen.

Die bisherige 3-stufige Abfallhierarchie (Vermeiden, Verwerten, Beseitigen) wird durch eine fünfstufige Abfallhierarchie ersetzt:1. Vermeidung,2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,3. Recycling (definiert als stoffliche Verwertung;

keine Ersatzbrennstoff-Herstellung),4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische

Verwertung und Verfüllung,5. Beseitigung.

Eine wichtige Änderung hat es auch im Bereich der Sammlungen gegeben. Egal, ob gewerblich oder gemeinnützig, Sammlungen sind seit dem 01.06.12 anzeigepflichtig. Dadurch müssen sogar Tannenbaum-sammelaktionen angezeigt werden. Im Landkreis Uelzen muss die Anzeige bei der Unteren Abfallbehörde, Veerßer Str. 53, 29525 Uelzen, erfolgen. Infos unter Tel. 0581 82315.

Vermeiden Sie Abfälle, wann immer es möglich ist. Be-reits beim Einkauf fällt die Entscheidung, wie viel Abfall entsteht, wie viel davon verwertet werden kann oder als Schadstoff bzw. Restabfall entsorgt werden muss. Auch wenn viele Verbraucher der Ansicht sind, den Sorti-menten und Angeboten des Handels „hilflos“ ausgelie-fert zu sein: Die Nachfrage bestimmt das Angebot! Was im Regal als Ladenhüter bleibt, wird auch nicht nach-bestellt. Bedenken Sie auch, wie oft und weit der Abfall selbst beim Recycling transportiert werden muss.Akteure in Sachen Abfallvermeidung sind sowohl die Produzenten von Produkten als auch die Konsumenten. Angesprochen sind also wir alle! Wir konsumieren täglich; nicht zu konsumieren, ist un-

möglich und so zu konsumieren, dass möglichst wenig Abfall anfällt, ist gar nicht so einfach. Ein sparsames Konsumverhalten erfordert Initiative und ein wenig Hart-näckigkeit.Seien Sie ein kritischer Verbraucher, dem der entstehende Abfall nicht gleichgültig ist. Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.

Was kann man als Verbraucher tun, um Abfälle zu vermeiden?Die Antwort ist einfach: Weniger und bewusster einkau-fen und die Dinge möglichst schonend und lange nutzen! Denn für jeden Artikel, den wir kaufen, wurden Rohstoffe gewonnen und verarbeitet, fielen bereits in der Produk-tion Abfälle an, waren Transporte notwendig usw. Das verbraucht Material und Energie und belastet - direkt oder indirekt - die Umwelt. Die folgenden Tipps, geglie-dert in verschiedene Lebensbereiche, sollen deshalb An-regungen für erfolgreiche Abfallvermeidung im täglichen Leben geben.

Im Supermarkt   Überlegen Sie vor dem Einkauf, welche Lebensmittel noch vorhanden und nicht mehr lange haltbar sind und schreiben Sie eine Einkaufsliste.

  Benutzen Sie zum Transport Ihrer Einkäufe Stoff-taschen, Körbe und Klappboxen!

  Kaufen Sie keine Produkte mit unnötigen Verpa-ckungen. Bevorzugen Sie Nachfüllpackungen und verwenden Sie Konzentrate! Aber: Wenden Sie Kon-zentrate (z. B. Waschmittel und Reiniger) auch be-stimmungsgemäß an. Erläuterungen zu Dosierungen finden Sie auf den Etiketten.

  Nehmen Sie Getränke in Mehrwegflaschen statt Ein-wegflaschen, Kartons oder Dosen!

  Kaufen Sie keine Großpackungen, wenn ein Teil der Lebensmittel später im Müll landet. Vermeiden Sie aber auch Miniportionen.

  Verzichten Sie grundsätzlich auf Einwegartikel wie Rasierer und Einweggeschirr.

  Ziehen Sie frische, unverpackte Waren den Konserven oder Tiefkühlprodukten vor.

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Abfallvermeidung

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In der Küche   Achten Sie auf das Mindesthaltbarkeitsdatum. Häu-fig sind die Produkte auch noch nach deren Ablauf ohne Gefahr genießbar und schmecken noch gut. Ei-nige Produkte hingegen tragen ein Verbrauchsdatum (z. B. Hackfleisch und Räucherlachs). Diese sollten nach dessen Ablauf auch nicht mehr verzehrt werden.

  Lagern Sie die Vorräte richtig und kontrollieren Sie die Vorräte regelmäßig.

  Verwenden Sie Reste weiter, dazu gibt es sogar spe-zielle Kochbücher.

In Büro, Schule und Universität   Für die Pausen sollte man Speisen und Getränke in wieder verwendbaren Behältern transportieren, also in Thermoskannen, Brotdosen oder Ähnlichem.

  Bevorzugen Sie umweltfreundliche Artikel aus Recyc-lingprodukten wie z. B. Briefpapier aus Altpapier.

  Im Büro gilt: Denken Sie nach, ob Sie Mailings wirk-lich in Papierform benötigen, bevor Sie sie ausdru-cken.

  Bedrucken Sie Papier beidseitig oder nutzen Sie es als Schmier- und Notizpapier.

Bei Anschaffung von Kleidung   Überlegen Sie genau, was Sie benötigen. Oft ist die Anschaffung eines guten, ein wenig teureren Klei-dungsstückes besser als die von mehreren von min-derer Qualität.

  In Second-Hand-Läden findet sich oft schicke, bezahl-bare Kleidung für die ganze Familie.

  Bevor Sie Kleidungsstücke in den Müll werfen, über-legen Sie, ob Sie sie weiterverschenken, an Second-Hand-Läden und Kleidersammlungen weitergeben oder im Internet verkaufen können.

Bei Anschaffungen allgemeinBei größeren Anschaffungen wie Möbel oder Großelek-trogeräten sollte auf Langlebigkeit der Produkte geachtet werden. Manchmal lohnt es sich, ein wenig mehr Geld zu investieren. Viele Dinge kann man gebraucht kaufen. We-nig genutzte Geräte kann man sich leihen, mieten oder mit mehreren Personen kaufen. Verwenden Sie Akkus statt Batterien. Dadurch produzieren Sie weniger Problem- abfall und sparen Geld.

200 Plastiktüten benutzt jeder EU-Bürger durch- schnittlich pro Jahr, die meisten nur einmal. Im Jahr 2013 wurden EU-weit 3,4 Millionen Tonnen Pla-stiktüten hergestellt. Das entspricht dem Gewicht von über zwei Millionen PKW!

Hierzu zählen neben den bekannten Mehrwegsystemem für Pfandflaschen auch andere Sammelsysteme, z. B. für Tonerkartuschen und Tintenpatronen. Nutzen Sie diese Systeme und helfen Sie mit, die Ressourcen zu schonen. Auch im häuslichen Bereich finden sich viele Gegenstän-de, die zu schade für den Sperrmüll oder Restabfall sind.

Noch brauchbar?Verschenken Sie noch Brauchbares an Freunde, Bekannte und gemeinnützige Organisationen. Nutzen Sie Internet-plattformen und denken Sie an den Verkauf per Annonce, auf dem Flohmarkt oder nutzen Sie die in vielen Geschäf-ten vorhandenen Pinnwände.Stellen Sie sich vor dem Kauf eines Produktes die Frage, ob Sie dieses auch in einem nutzbaren gebrauchten Zu-stand erwerben können. Gebrauchtes statt Neues!

Abgabemöglichkeiten für Hausrat und Altkleider gibt es im Landkreis Uelzen mehrfach, beispielweise:

IDA DienstleistungszentrumSoziales KaufhausKarlstr. 6, 29525 UelzenTel.: 0581 3891198Öffnungszeiten: Di. - Fr. von 10:00 Uhr - 17:00 UhrAngenommen werden gebrauchsfähige Möbel, Geschirr und Hausrat aller Art. Abholung ist nach Absprache mög-lich.

DRK-Altkleiderkammer UelzenAlbertstr. 11, 29525 UelzenTel.: 0581 9032101Ausgabe: Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 UhrAbgabe: Jederzeit an den bekannten DRK-Stellen. Gebrauchsfähige Kleidung kann auch in Säcken verpackt vor die Tür gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kunden-beratung. Telefon: 0581 9482-3316

Wiederverwendung

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Geben Sie uns den Rest! Aber was genau gehört in den grauen Restabfallbehälter und was nicht?

Restabfall ist der Anteil der Haushaltabfälle, der nach der Aussortierung keine verwertbaren und schadstoffhal-tigen Bestandteile mehr enthält. Dazu gehören Hausrat, Geschirr, Eimer, Schüsseln, Spiel-zeug, Glühbirnen (keine Energiesparlampen), Videokas-setten, Dias, Fotos, Flachglasbruch, Staubsaugerbeutel, Asche, Kehricht, Zigarettenfilter, Fleischreste (in geringen Mengen), Kleintierstreu, Tapeten, eingetrocknete Wand-farbe und ausgehärtete Reste von Bitumen oder Zement, Windeln, Hygieneartikel, Haushaltsartikel aus Kunststoff (keine Verkaufsverpackungen, z. B. Gießkanne, Klappbox, etc.).

Da diese Abfälle in jedem Haushalt anfallen, ist die Be-nutzung eines Restabfallbehälters auch für jeden Haus-halt vorgeschrieben.

Der awb Uelzen stellt Abfallbehälter in den Größen 40-, 80-, 120-, 240-, 660-, und 1.100-Liter zur Verfügung. Single-Haushalte können den 40-Liter Behälter auch mit 4-wöchiger Abfuhr (mit rotem Deckel) nutzen.

Welcher Behälter ist der richtige für mich?Die Kapazität sollte über den alltäglichen Bedarf hinaus so groß sein, dass auch nach einer Aufräumaktion Haus-rat, Spielzeug, kleine Einrichtungsgegenstände usw. über den Behälter mit entsorgt werden können und die Kapa-zität auch nach kleinen Renovierungsarbeiten ausreicht.Zu beachten sind jedoch die vorgeschriebenen Mindest-größen!Die Behältergröße richtet sich nach der Anzahl der ge-meldeten Personen. Eine Restabfallbehälterkapazität von 10 Liter pro Woche und Bewohner muss mindestens vor-gehalten werden.

Für einen 4-Personenhaushalt muss somit mindestens ein 80-Liter Restabfallbehälter vorgehalten werden.

Bestellung von AbfallbehälternÄnderungen der Behältergröße sowie An- und Abmel-dungen müssen schriftlich beantragt werden. Dieses kann formlos per Brief oder Fax erfolgen oder Sie ver-wenden den Vordruck „Behälteränderung“, den Sie im Downloadbereich auf der Seite www.awb.uelzen.de finden.Aus rechtlichen Gründen können Änderungen am Be-hälterbestand nur vom Grundstückseigentümer bzw. Hausverwalter beantragt werden. Mieter müssen sich an Ihren Vermieter wenden, damit dieser die gewünschten Änderungen beantragt.Die Gebühr für die Aufstellung, die Abholung oder den Tausch von Abfallbehältern beträgt pro Behälter 10,00 €. Eine Änderung pro Kalenderjahr ist gebührenfrei.

RestabfallsackHaben Sie nach einer Feier oder anderen Veranstaltung zuviel Abfall? Dann verwenden Sie unseren Restabfall-sack. Mit einem zulässigen Füllgewicht von max. 10 kg können Sie den 70 Liter-Sack für eine „Extraportion Müll“ zusätzlich zum Restabfallbehälter nutzen. Für eine Gebühr von 4,00 € erhalten Sie ihn auf dem awb-Betriebshof Oldenstadt, dem Entsorgungszentrum Borg, dem Kreishaus Uelzen, dem Verkehrsbüro der Stadt Uel-zen, bei Ihrer Gemeinde/Samtgemeinde und den Entsor-gungsfahrzeugen.

Nicht in den Restabfallbehälter gehören:   Leichtverpackungen (Verkaufsverpackungen)   Schadstoffe/Problemstoffe/Sondermüll   Verpackungen aus Glas und Papier   Bioabfälle (auch keine Essensreste)   elektrische und elektronische Haushaltgeräte

LeerungsrhythmusDie Abfuhr der Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich im Wechsel mit der Biotonne. Container mit 660 und 1.100 Litern werden wöchentlich geleert.Abfuhrbezirke u. -tage X Seite 26 - 33

BehälterwaschdienstStark verschmutzte Restabfallbehälter müssen vom Be-sitzer gereinigt werden. Alternativ können Sie unseren Behälterwaschdienst anfordern.Tel.: 0581 9482-3345, Gebühren X Seite 20

SelbstanlieferungRestabfall kann direkt beim Entsorgungszentrum Borg angeliefert werden.Achtung: Die Annahme von Restabfall ist auf dem Be-triebshof in Oldenstadt bis zur Inbetriebnahme des Wert-stoffhofs im Frühsommer 2016 nicht möglich.Tel.: 05803 9876-21, Gebühren X Seite 21

Restabfall

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Abfälle, die nicht aus privaten Haushalten, sondern aus anderen Herkunftsbereichen stammen, werden als Ge-werbeabfälle bezeichnet. Die Entsorgung dieser Abfälle wird u. a. durch die am 01.01.2003 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt.Die GewAbfV bestimmt, dass mindestens folgende ge-werbliche Abfälle jeweils getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden müssen:

  Papier und Pappe (Abfallschlüssel 20 01 01)   Glas (Abfallschlüssel 20 01 02)   Kunststoffe (Abfallschlüssel 20 01 39)   Metalle (Abfallschlüssel 20 01 40)   biologisch abbaubare: Küchen- und Kantinenabfälle; Garten- und Parkabfälle; Marktabfälle (AbfallschlüsseI 20 01 08; 20 02 01; 20 03 02)

Für die Sammlung der einzelnen Abfallfraktionen sind ge-trennte Behälter vorzuhalten und zu nutzen. Die Erzeuger und Betreiber können eine weitergehende Getrennthal-tung innerhalb der genannten Abfallfraktionen vorneh-men. Dieser sortenrein sortierte Abfall nennt sich:

Abfall zur Verwertung (AzV) AzV kann über geeignete Dritte entsorgt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Abfallerzeuger (somit der Betrieb) für die ordnungsgemäße Entsorgung immer mit verantwortlich ist. Kommt es zu einer unsachgemäßen oder gar illegalen Entsorgung, ist der Abfallerzeuger im-mer mit haftbar. Bei der Entsorgung von verwertbaren Abfällen über Dritte sollte im Vorfeld die Eignung und Leistungsfähigkeit geprüft werden. Für jede Entsorgung muss ein entsprechender Entsorgungsnachweis vorge-legt werden können.

Gewerbliche SiedlungsabfälleDabei handelt es sich um gemischten Abfall, der aus gewerblichen Betrieben stammt. Dieser ist in seiner Zu-sammensetzung mit den Abfällen aus privaten Haushal-ten zu vergleichen. Vielfach wird auch die Bezeichnung „hausmüllähnliche Gewerbeabfälle“ verwendet. Dies soll lediglich verdeutlichen, dass dieser Abfall aus Ge-werbebetrieben stammt. Ein solches Abfallgemisch ist in der Regel nicht verwertbar und muss beseitigt werden. Dieses Abfallgemisch nennt sich:

Abfall zur Beseitigung (AzB)Gemischte Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden können, müssen nach § 7 GewAbfV schadlos beseitigt werden. Hierzu sind sie dem öffentlichrechtlichen Entsor-gungsträger zu überlassen. Es besteht also eine Überlas-sungspflicht gegenüber dem awb Uelzen. Dritte dürfen nicht mit der Entsorgung beauftragt werden.

Gewerbeabfall BehältergrößeDie GewAbfV schreibt für jedes Unternehmen mindestens einen Restabfallbehälter für AzB verbindlich vor. Die not-wendige Behälterkapazität ergibt sich aus Branchenart und Größe bzw. Mitarbeiterzahl des Betriebes. In der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen wurde auf Grundlage des § 7 der GewAbfV für die Überlassung von gewerblichen Siedlungsabfällen zur Beseitigung das Mindestbehältervolumen nach folgenden branchenspezifischen Kennzahlen ermittelt und zur Verfü-gung gestellt:

Das Mindestbehältervolumen beträgt bei:   öffentlichen und privaten Verwaltungen, Geldinsti-tuten, Versicherungen, Verbänden und sonstigen Dienstleistungen pro Beschäftigten 4 Liter pro Woche

  Lebensmitteleinzelhandel und Lebensmittelgroßhan-del pro Beschäftigten 20 Liter pro Woche

  dem übrigen Einzel- und Großhandel, Industriebetrie-ben, Handwerksbetrieben und sonstigem Gewerbe pro Beschäftigten 7 Liter pro Woche

  Speisewirtschaften und Imbissstuben pro Beschäf-tigten 60 Liter pro Woche

  Schankwirtschaften, Eisdielen pro Beschäftigten 40 Liter pro Woche

  Beherbergungsbetrieben pro Bett 4 Liter pro Woche   Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnliche Einrich-tungen pro Bett/ Tagesplatz 15 Liter pro Woche

  Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und ähn-lichen Einrichtungen pro Schüler oder betreutem Kind 1,5 Liter pro Woche

Abweichend davon bestimmt der Landkreis im Einzelfall ein höheres Mindestbehältervolumen, falls das auf Grund der tatsächlichen Menge gewerblicher Siedlungsabfälle notwendig ist.Das Mindestvolumen für Gewerbebetriebe beträgt im Landkreis Uelzen generell 80 Liter.

Bei Veranstaltungen (z. B. Stadt- und Schützenfeste, Messen, Freiluftkonzerte, Sportveranstaltungen etc.) und Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Theater, Kinos, Bäder, Sportstudios etc.) wird das Mindestbehältervolumen im Einzelfall durch den Landkreis festgelegt. Das gilt auch für Gewerbebetriebe und öffentliche und private Einrich-tungen, die in oben genannter Auflistung nicht genannt sind.

Weitere Informationen erhalten Gewerbetreibende auf der Seite www.awb.uelzen.de oder unter Tel. 0581 9482-3316.

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Etwa ein Drittel aller Haushaltsabfälle sind kompostier-bare organische Stoffe. Zur Verringerung Ihres Restabfall-behältervolumens und aus Gründen des Umweltschutzes sollten Sie diese organischen Abfälle trennen.

Drei Wege zurück zur Natur:1. Kompostierung im Garten: Gartenbesitzer, die selber kompostieren, gewinnen wertvollen Humus zur Bodenverbesserung und sparen künstlichen Dünger ein. Eigenkompostierung trägt auch zur Verringerung der sonst entstehenden Transportkosten für Grünabfälle bei!

2. Nutzung der Biotonne: Der awb Uelzen stellt für organische Abfälle Tonnen mit einem Volumen von 120 und 240 Litern sowie Container auf Abruf mit 660 Litern zur Verfügung. Behälteran- und abmeldungen sind vom Grundstückseigentümer schriftlich anzuzeigen. Die Gebühr für die Aufstellung, die Abholung oder den Tausch von Abfallbehältern beträgt pro Behälter 10,00 €. Eine Änderung pro Kalenderjahr ist gebührenfrei.Gebühren X Seite 20Eine Befreiung von der Anschlusspflicht ist auf schrift-lichen Antrag möglich, wenn eine ordentliche Eigenkom-postierung nachgewiesen wird. Antragsformulare sind erhältlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb und im Internet. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 10,00 €.

3. Abgabe von Grünabfällen und Laub auf dem Ent-sorgungszentrum Borg. Gebühren X Seite 21

Die kompostierbaren Abfälle aus Haus und Garten müssen im Landkreis Uelzen getrennt vom Restabfall in der Biotonne gesammelt werden. Die Biotonne ist bundesweit für alle Haushalte vorgeschrieben!

Das kostet eine BiotonneDer awb bietet zwei Behältergrößen mit 120 und 240 Litern an. Die Leerung der Biotonnen erfolgt alle 14 Tage, am Tag der Abfuhr der Gelben Säcke.

Die Jahresgebühr für diese Leistung beträgt:38,40 € bei der 120 l Biotonne77,60 € bei der 240 l Biotonne

Für umgerechnet 3,20 € im Monat wird die 120 l Biotonne zweimal geleert!

Wie man eine Bioton-ne beantragt, finden Sie unter der Rubrik Behälterum-, an- und abmeldungen bei den häufig gestellten Fragen X Seite 41.

BioabfallsackFür saisonal verstärkt an-fallende Abfälle, wie bei der Laubentsorgung im Herbst, bieten wir den Bioabfallsack an. Mit einem zulässigen Füllgewicht von max. 10 kg können Sie den 70 Liter- Papiersack für die Entsorgung zusätzlicher Bioabfälle nutzen. Für eine Gebühr von 1,50 €/Stück erhalten Sie die Säcke an den Müllfahrzeugen, bei Ihrer Gemeinde/Samtgemeinde, dem Verkehrsbüro der Stadt Uelzen, dem awb-Betriebshof Oldenstadt, im Kreishaus und dem Ent-sorgungszentrum Borg.Achtung: Die Abfuhr ist nur gewährleistet, wenn das Entsorgungsfahrzeug auch Ihre Straße befährt.

In die/den Biotonne/Bioabfallsack gehören: Aus Küche und Haushalt:

  Obstreste und Gemüsereste, Speise- und Essensreste, Kaffee- und Teesatz mit Filtertüten, Eierschalen (zer-drückt), Nussschalen, verdorbene Milchprodukte, verwelkte Blumen sowie Topfpflanzen mit reiner Blu-menerde, Eierkartons, Zewatücher

Aus dem Garten:   Zweig- und Strauchschnitt, Grasschnitt (angewelkt), Laub und Nadeln, verwelkte Zier- und Nutzpflanzen, Fallobst, Wildkräuter (Unkraut), erkrankte Pflanzen/ -teile

Sonstige organische Abfälle:   Haare, Federn, Fell, Holzspäne und Sägemehl von un-behandelten Hölzern u. Ä.

Nicht in die Biotonne gehören:Fisch, Fleisch und unbehandelte Knochen, gewerb-liche Speise- und Essensreste, unverrottbare Materi-alien nicht pflanzlicher Art (z. B. Erde, Bodenaushub, Grassoden, Steine, Glas, Metall, Textilien, Müllbeutel), Holzstücke/-abfälle, Sägemehl und -späne von behan-deltem Holz, Exkremente von Menschen (Windeln) und Tieren, Binden, Tierkadaver, Putzlappen, Zigarettenkip-pen, Korken, Kohle- und Holzasche, Ölruß, Staubsau-gerbeutel, Kehricht, Watte/Wattestäbchen, Lederreste, Kerzenreste, Tapeten, beschichtetes und gewachs-tes Papier, Kleintierstreu, Vogelsand, Katzenstreu (s. X Seite 42).

Bioabfall

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In der warmen Jahreszeit kann es zu unangenehmen Gerüchen kommen. Wenn Sie ein paar Grundregeln be-achten, können diese Begleiterscheinungen zumindest minimiert werden:

  Stellen Sie die Biotonne nach Möglichkeit nicht in die pralle Sonne. Achten Sie darauf, dass der Deckel im-mer geschlossen ist.

  Um die Feuchtigkeit zu binden, sollten nasse Bioab-fälle wie Küchen- und Speisereste eingewickelt wer-den. Dafür eignen sich Zeitungspapier und Brottüten vom Bäcker.

  Rasenschnitt und auch sonstige feuchte Bioabfälle antrocknen lassen, bevor sie in die Biotonne gegeben werden.

  Entfernen Sie Reste, die an den Rändern und Wänden der Biotonne haften, ggf. mit Wasser spülen und of-fen stehen lassen, damit sie austrocknen kann. Oder Sie nutzen unseren Behälterwaschdienst. X Seite 20

In der kalten Jahreszeit können feuchte Abfälle schon bei 0 °C an den Innenwänden der Biotonne festfrieren. Eine Leerung der Behälter wird dadurch erschwert oder sogar unmöglich gemacht. In diesem Fall von höherer Gewalt erfolgt die Leerung erst bei der nächsten regel-mäßigen Abfuhr. Achtung: Ein Freikratzen des Behälte-rinhalts kann nicht durch die Mitarbeiter des awb erfol-gen! Um dem Festfrieren vorzubeugen, sollten Sie:

  Im Winter einen frostfreien Standort wählen.   Feuchte Bioabfälle antrocknen lassen oder in Zei-tungspapier, Brottüten vom Bäcker oder ähnliches einschlagen. Auf keinen Fall sollten zum Einwickeln Illustrierte (bunt bedrucktes Papier) oder Plastiktüten verwendet werden.

  Den Boden der Biotonne mit einigen Lagen ge-knülltem Zeitungspapier/Eierpappen ausstatten. Die Biotonne ist aber nicht für die Altpapierentsorgung vorgesehen. Ebenso können trockenes Laub, klein geschnittener Strauchschnitt oder Tannenzweige als Zwischenlage in die Biotonne gelegt werden.

  Kurz vor Entleerung der Biotonne mit einem Spaten durch seitliches Herunterfahren an den Innenwänden der Tonne die Bioabfälle lösen. Vorsicht, bei starkem Frost wird der Kunststoff spröde und die Tonne kann dabei beschädigt werden.

  Gießen Sie keinesfalls heißes Wasser über den ge-frorenen Bioabfall. Dieses kühlt bei entsprechender Witterung sehr rasch wieder ab und lässt den Inhalt der Biotonne erst recht gefrieren.

  Füllen Sie Laub und Gartenabfälle nur lose in die Bio-tonne; zusammengedrücktes Laub friert besonders stark an der Behälterwand fest und ist nur mit einem Spaten zu lösen.

Tipps zur BiotonneLeerung - AbfuhrErfolgt 14-täglich im Wechsel mit der Restabfallabfuhr, am selben Tag wie die Abfuhr der Gelben Säcke. Abfuhrplan X Seite 26 - 33Weihnachtsbaumabfuhr X Seite 23

Bio-FilterdeckelAb dem 01.01.2016 bietet der awb für die Biotonnen optional einen speziellen Deckel mit einem Biofilter an. Dieser Deckel wurde in einer 10-monatigen Testphase von 90 Haushalten im Landkreis Uelzen unter realen Be-dingungen getestet. Gerade die Zeiträume mit extremen Wetterbedingungen (Hochsommer/Winter) standen auf dem Prüfstand. Die Erkenntnisse aus diesem Praxistest haben zu dem Schluss geführt, dass der Biofilterdeckel unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Ergän-zung zur Biotonne sein kann, aber nicht muss.

Im Allgemeinen hat der Bio-filterdeckel im Praxistest überzeugt, für einige Bioabfälle scheint der Deckel mit Filter jedoch nicht geeignet. Die Haushalte, die ihre Biotonne überwiegend für Rasenschnitt verwenden, bemängeln einige Punkte im Umgang mit diesem Deckel. Daher wird dieser auch nicht flächendeckend für alle Haushalte angeboten, sondern nur auf Anforderung. Wenn Sie einen solchen Deckel nut-zen wollen, informieren Sie sich im Vorwege beim awb z. B. unter der kostenlosen Servicenummer 0800 2920800 und lassen sich beraten.

Das kostet der DeckelDer Biofilterdeckel kann für eine einmalige Gebühr von 30,00 € inklusive Filtermaterial beim awb bestellt werden. Der Deckelhersteller empfiehlt das Filtermaterial alle zwei Jahre auszutauschen. Ein neuer Satz Filtermaterial kann beim awb auf dem Betriebshof Oldenstadt für 8,00 € gekauft werden. X Seite 20

Die Bestellung ist schriftlich beim awb einzureichen. Die-ses kann formlos per Brief, Email oder Fax erfolgen, oder Sie verwenden den Vordruck „Bio-Filterdeckel“ den Sie im Downloadbereich auf der Seite www.awb.uelzen.de finden.

Sollte schon eine gleich große Biotonne vorhanden sein, erhalten Sie eine neue Biotonne mit dem Biofilterdeckel im Austausch. Ihre alte Tonne kann bis dahin normal wei-ter genutzt werden und wird auch gefüllt ausgetauscht.

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Der Bioabfall, der im Landkreis Uelzen aus den über 20.000 Biotonnen gesammelt wird, wird zum Entsor-gungszentrum Borg transportiert und in einer speziellen Anlieferungshalle entladen. Dort landen auch die Bioab-fälle der gewerblichen und privaten Anlieferer.Dieser Bioabfall (Substrat) wird in eine spezielle Biogas-anlage, einer sogenannten Trockenfermentationsanlage, gefüllt und verweilt dort für etwa 23 Tage. In dieser Zeit wird aus den biologischen Abfällen Biogas gewonnen. Nach der Reinigung und Trocknung des Gases wird dieses noch auf dem Betriebsgelände mittels Blockheizkraftwer-ken verstromt. Der Strom und die Abwärme werden für sämtliche Betriebsgebäude genutzt. Dadurch spart man jährlich hohe Energiekosten ein. Der ungenutzte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Der Erlös daraus fließt in die Gebührenkalkulation mit ein und stabilisiert die Abfallgebühren.

Übersicht der Gas- und Stromproduktion Energiegewinnung aus den Bioabfällen:

Hinzu kommt noch der Anteil aus dem Deponiegas. Die-ses muss extra erfasst und getrennt verstromt werden:

Im Jahr 2015 wurden aus Abfällen ca. 2,4 Mio. kWh Strom erzeugt. Hinzu kommen noch 122.000 kWh der Photovoltaik-Anlage in Borg. Zum Vergleich: Ein 4-köpfiger Haushalt hat einen Jahresverbrauch von etwa 4.000 kWh!*) hochgerechnete Werte vom Stand: 20.11.15

Die Trockenfermentationsanlage besteht aus insgesamt sieben Fermentern. Jeder Fermenter hat ein Fassungsver-mögen von 200 t Bioabfall. Nach 23 Tagen wird das Substrat aus den Fermentern auf den Rottefeldern zu Mieten aufgesetzt. In einer 10 - 12-wöchigen Rottephase wird das Material mehr-fach umgesetzt. Dieses dient der Durchlüftung, Auflocke-rung und Steuerung des Rotteprozesses. In den Rotten werden Temperaturen von mehr als 70 °C erreicht. Die-ser sogenannte Hygienisierungsprozess dient unter an-derem dazu, dass keimfähige Unkrautsamen und kranke Pflanzenteile unschädlich gemacht werden. In der Regel können diese hohen Temperaturen bei der Eigenkom-

postierung nicht erreicht werden. Deshalb ist die Bio- tonne auch eine sinnvolle Ergänzung zum heimischen Komposthaufen.Nach dem Rotteprozess reift der Rohkompost in der Nachrotte zum Fertigkompost. In dieser Phase findet die Humusbildung statt. Anschließend wird der Fertig-kompost abgesiebt, um Störstoffe und nicht verrottete Bestandteile zu separieren. Der Fertigkompost wird in den Körnungen 10 mm und 20 mm gesiebt. Die feinere 10 mm Absiebung wird hauptsächlich an Privatkunden, aber auch an Gartenbaubetriebe verkauft. Die 20 mm Absiebung wird überwiegend an die Landwirtschaft und Gartenbaubetriebe verkauft. Der allseits beliebte Fertig-kompost ist ein wahres Energiebündel und hat denselben Wirkungsgrad wie Kunstdünger. Nur eben natürlich! Der Kompost trägt das RAL-Gütezeichen der Bundes-

gütegemeinschaft Kompost e.V. Dieses Zeichen wird nur für

hochwertige Komposte verge-ben und fordert regelmäßige Qualitätskontrollen durch ein neutrales Untersuchungslabor.

Im Jahr 2015 wurden aus ca. 14.000 t Bioabfall in der Kompos-tierungsanlage Borg etwa 5.000 m3 Fertigkompost her-gestellt. Dieses Material wird in den natürlichen Kreislauf zurückgegeben.

Verkauf von Fertigkompost auf der Kompostierungsanlage Borg1 m3 10 mm Siebung 13,00 €1 m3 20 mm Siebung 8,00 €im Sack ca. 40 I * 3,00 €/Sack (nur 10 mm)Anlieferung ist nach Absprache möglich. Tel. 05803 987621*) auch auf dem Betriebshof Oldenstadt erhältlich

Abholung auf AnforderungSperrigen Baum- und Strauchschnitt, den Sie nicht über die Biotonne entsorgen können, holen wir gebüh-renpflichtig bei Ihnen ab. Fassen Sie die Abschnitte zu Bündeln mit den Maßen (max.) Länge 1,50 m, Ø 0,50 m zusammen. Vereinbaren Sie telefonisch (0581 9482-3345) einen Abholtermin. Gebühren X Seite 21

Selbstanlieferung Baum- und Strauchschnitt kann direkt beim Entsorgungs-zentrum Borg angeliefert werden. Tel. 05803 9876-21. Gebühren X Seite 21Öffnungszeiten X Seite 22

Jahr Biogas Stromerzeugung2013 698.007 m³ 1.125.248 kWh2014 679.945 m³ 1.326.975 kWh

2015 * 950.817 m³ 1.867.000 kWh

Jahr Deponiegas Stromerzeugung2013 268.177 m³ 482.249 kWh2014 368.900 m³ 532.451 kWh

2015 * 370.000 m³ 533.000 kWh

Bioabfall ist Rohstoff

Baum- und Strauchschnitt

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UelzenStadt Uelzen Blumen aus Holland Lüneburger Straße 39Stadt Uelzen Bücherbus Landkreis Uelzen Tivolistr. 9Stadt Uelzen dm-Drogeriemarkt Uelzen St.-Viti-Str. 13Stadt Uelzen Kreishaus Information Veerßer Straße 53Stadt Uelzen Kiosk Udo Lübeck Bahnhofstr. 31Stadt Uelzen MED Markt Bahnhofstraße 23Stadt Uelzen Pressefachhandel Schlichtenhorst Bahnhofstraße 25Stadt Uelzen Stadtinformation Rathaus Herzogenplatz 2Stadt Uelzen Wendlandt GmbH Tile-Hagemann-Str. 21Gr. Liedern Bäckerei Meyer Salzwedeler Straße 26Holdenstedt Schwutke`s Frisch Markt Holdenstedter Straße 59Oldenstadt Oldenstädter Kaufmannsladen Zum See 4 aOldenstadt awb Landkreis Uelzen - Betriebshof Wendlandstr. 8Veerßen Bäckerei Meyer Celler Str. 69-75Westerweyhe Mein Kiosk Hugo-Steinfeld-Straße 1Westerweyhe Campingplatz „Uhlenköper-Camp” Festplatzweg 11

SG Aue Bad Bodenteich Bürgerbüro Burgstr. 8Bad Bodenteich Grüner Markt Am BahnhofBad Bodenteich Fahrradzentrale Otte Hauptstraße 12Lehmke Lebensmittel A. Scheele Gr. Liedener Straße 8Lüder Bandt Spezialbau GmbH Langenbrügger Straße 7Soltendieck Hannes Dorfladen Hauptstraße 17Stadensen Bäckerei Warnecke Hauptstraße 4Wieren Bäckerei Warnecke Hauptstraße 21Wrestedt EDEKA Aktiv-Markt C. Koch Bahnhofstraße 61Wrestedt Rathaus Langdoren 4

SG Bevensen-EbstorfAltenmedingen Fa. Bonn-Grunwald Altstadt-Druck Hauptstraße 4Bad Bevensen Aral Tankstelle Göhrdestraße 1aBad Bevensen Getränkeland Heidebrecht Medinger Straße 26Bad Bevensen LTG -Tankstelle Ludwig-Ehlers-Straße 4-6Bad Bevensen Antik und Trödel Bahnhofstr. 2Barum Obstscheune Tätendorf Uelzener Chaussee 4 (An der B 4)Ebstorf Buchhandlung Nohdurft Hauptstr. 13Ebstorf Edeka Neukauf Georg-Marwede-Straße 32Ebstorf Experten Point Ebstorf Celler Str. 7aEbstorf Ofitsch Blumenladen Celler Str. 7aEbstorf Urlaubsregion Ebstorf Winkelplatz 4aEmmendorf Gemeindebüro Bevensener Str. 7

Verteilstellen „Gelbe Wertstoffsäcke“ im Landkreis Uelzen

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Verteilstellen „Gelbe Wertstoffsäcke“ im Landkreis Uelzen

Himbergen Edeka Aktiv-Markt Bahnhofstraße 24Himbergen Rusche Elektro-Anlagen Bahnhofstr. 5Jelmstorf Tankstelle Jelmstorf GmbH Hauptstraße 1 (an der B 4)Römstedt Bäckerei Narr Niendorfer Weg 1Wriedel Postshop, R. Balzer Hauptstraße 9Wriedel Wriedeler Partyservice, A. Schäfer Hauptstraße 1A

EG Bienenbüttel Bienenbüttel Edeka-Markt Meyer Ladestr. 9Bienenbüttel Rathaus Marktplatz 1

SG Rosche Rosche Rathaus Lüchower Straße 15Suhlendorf Tankstelle Horn Bevensener Straße 11Suhlendorf Markant-Markt Am Alten Wehrturm 2

SG Suderburg Gerdau Fleischerei Ch. Meyer Groß Süstedter Weg 1Suderburg EMS-Markt Elvira Müller Hauptstraße 51Suderburg Edeka Neukauf Bahnhofstraße 41Eimke Imbiss - Yvonne Fey Schützenstr. 13

Was gehört in den Gelben Sack?Viele Einwohner des Landkreises Uelzen befüllen den Wertstoffsack immer noch falsch und wissen nicht, wes-halb ihr Sack nicht mitgenommen wurde. In diesen Sä-cken befinden sich in den meisten Fällen viele Kunststoffe oder Styroporplatten (Wärmedämmung), die dort nicht hinein gehören. Diese Säcke werden mit einem orange-farbenen Aufkleber gekennzeichnet und der festgestellte Fehlwurf wird darauf angekreuzt. Über den Gelben Sack können ausschließlich Verkaufsverpackungen entsorgt werden. Dieses sind Kunststoffbecher und- flaschen, Folien, Kronkorken, Getränkekartons, Konserven- und Getränkedosen, Styroporverpackungen, Plastiktrageta-schen, Aluverpackungen, aber auch restentleerte Wand-farbeneimer oder biologische Farben auf denen der Grü-ne Punkt ist und vieles mehr.

Nicht in den Gelben Sack gehören:   Verpackungsfremde Kunststoffe wie zum Bei-spiel Putzeimer, Plastikwannen, Wasch- und Einkaufs-körbe, Gießkannen, Spielsachen und dergleichen. Diese Kunststoffe gehören allesamt in den Restabfall

  Glas (Containersammlung)   Altpapier und Kartonagen (gewerbliche Sammlung)

Bitte beachten Sie: Zuständig für die Sammlung ist die Firma Melosch, Tel.: 0581 909250.

Über den Gelben Sack dürfen keine Abfälle entsorgt wer-den, die in den Mülleimer gehören. Wenn das Abfuhr-personal feststellt, dass verpackungsfremde Materialien entsorgt werden, bleibt der Gelbe Sack stehen.

Der Bücherbus gibt an allen bekannten Haltestellen Säcke aus!

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Die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungs-abfällen (Verpackungsverordnung) verpflichtet Hersteller und Vertreiber von Verpackungen zu deren Rücknahme und Verwertung.

Man unterscheidet noch zwischen unterschiedlichen Ver-packungen. Hierbei ist gar nicht mal das Material aus-schlaggebend, sondern der Verwendungszweck.

Transportverpackungen dienen dazu, Waren auf dem Weg vom Hersteller zum Vertreiber vor Schäden zu be-wahren. Hersteller und Vertreiber müssen Transportver-packungen zurücknehmen. Kunden haben das Recht, Transportverpackungen (z. B. Kartons, Kunststoffbehält-nisse und Folien) im Geschäft zurückzulassen oder bei Lieferung am Ort der Übergabe zurückzugeben.

Umverpackungen sind zusätzliche Verpackungen, wie z. B. Schachteln um Zahnpastatuben. Sie sollen die Selbstbedienung erleichtern, Diebstähle erschweren oder für das Produkt werben. Der Handel ist verpflichtet, Um-verpackungen kostenlos zurückzunehmen. An den Kas-sen muss auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.

Verkaufsverpackungen sind Verpackungen wie z. B. Joghurtbecher, die eine Ware unmittelbar umgeben. Die Sammlung dieser Verpackungen wird bundesweit von Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland (DSD) u. a. Organisationen über den Gelben Sack organisiert. Die Kosten des Rücknahmesystems sind im Warenverkaufs-preis enthalten. Der Grüne Punkt ist kein Umweltzeichen, sondern ein Zeichen für zu verwertende Einwegverpa-ckungen. Verkaufsverpackungen tragen normalerweise den „Grünen Punkt” und gehören in die entsprechenden Glassammelbehälter, die Altpapiersammlung oder den Gelben Wertstoffsack.

Verpackungen In den Gelben Wertstoffsack gehören:Leichtverpackungen:

  Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und wieder verwertbaren Verbundstoffen (z. B. Saft- und Milchkartons, Vakuumverpackungen, folienbeschich-tete Pappverpackungen).Achtung: Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Glas gehören nicht in den Gelben Sack!

Verpackungen aus Metall:   Getränke- u. Konservendosen, Tierfutterdosen, leere Spraydosen, Schraubdeckel, Metallverschlüsse, Alu-miniumschalen und -deckel, Keks- und Teedosen.

Verpackungen aus Kunststoff:   Plastiktüten, Verpackungsfolien, Joghurt- und Mar-garinebecher, Styroporschalen, Verpackungsstyropor, Plastikblumentöpfe, Kunststoffeinweggeschirr und -besteck, Kunststoffflaschen für Reinigungs- und Waschmittel, leere Farbeimer.

Nicht in den Gelben Sack gehören:Verpackungsfremde Kunststoffe wie Putzeimer, Plastik-wannen, Wasch- und Einkaufskörbe, Gießkannen, Spiel-sachen, Zahnbürsten, Videokassetten, CD-Hüllen und dergleichen. Diese Kunststoffe gehören allesamt in den Restabfall.

Zum Restabfall gehören:Hygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel, Glas- und Keramikscherben, Zigarettenkippen, Kehricht, Einweg-spritzen, verpackte Medikamente, Kabelreste, Kleider-bügel, Gummi- und Schaumstoffteile, Kinderspielzeug, Haushaltsgegenstände. X Seite 5

Zum Sonderabfall gehören:Verpackungen mit anhaftenden Schadstoffen: z. B. leere Altöl- oder Spritzmittelkanister.Abgabemöglichkeiten X Seite 16 - 17

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AltglasAbfuhr der Gelben WertstoffsäckeDas Duale System Deutschland (DSD) hat die Sammlung der Gelben Säcke neu ausgeschrieben. Seit dem 1. Januar 2013 wurde das Unternehmen Ludwig Melosch Ver-triebs-GmbH & Co. KG, Bremer Str. 1, 29525 Uelzen, mit der Sammlung der Gelben Wertstoffsäcke beauftragt. Die Abholung erfolgt wie gewohnt 14-täglich am Tag der Entleerung der Biotonne.Informationen zur Abfuhr und zu den Terminen:Fa. Melosch Tel.: 0581 90925.Abfuhrplan X Seite 26 - 33

Hinweise zur AbgabeVerpackungen müssen restentleert sein. Auswaschen ist nicht notwendig.Verpackungen nicht ineinander stapeln, sondern einzeln wegwerfen. Der Gelbe Wertstoffsack ist ausschließlich für Verkaufsverpackungen bestimmt. Falsch befüllte Säcke können leider nicht mitgenommen werden.

Gelbe Wertstoffsäcke erhalten Sie kostenlos bei folgenden Verteilstellen: X Seiten 10 - 11

Altmetall ist ein Wertstoff und zählt zu den ver-wertbaren Ab- fällen. Gemäß § 4 (1) Nr. 10 der Satzung über die Ab-fallentsorgung im Landkreis Uelzen, muss Altmetall ab dem 01.01.2016 getrennt gesammelt und entsorgt werden. Altmetall zählt zu den überlassungs-pflichtigen Abfällen. Privathaushalte müssen Altmetall zukünftig bei der Sperrmüllsammlung zur Abholung be-reitstellen oder zu einer der Abfallentsorgungsanlagen liefern. Eine Entsorgung über den Restabfallbehälter ist nicht mehr zulässig.Altmetall kann gebührenfrei auf dem Betriebshof Olden-stadt oder dem Entsorgungszentrum Borg abgegeben werden. Karte X Seite 22

Altmetall sind alle Gegenstände aus Eisen- und Nichtei-senmetall wie z. B. Fahrräder, Bleche, Rohre, Bettgestelle, Eisenstangen, Buntmetalle, Blei, Zink, Messing, Kupfer, Aluminium, usw.Dosenschrott hingegen muss über das vorgesehene Rücknahmesystem entsorgt werden.

Leere Flaschen und Hohlgläser (z. B. Einwegflaschen, Marmeladen- und Gemüsegläser) gehören in einen der vielen öffentlichen Altglassammelcontainer, die Sie über-all im Landkreis Uelzen finden. Die aktuellen Standplätze finden Sie auf der Seite www.awb.uelzen.de unter der Rubrik „Leistungen“. Werfen Sie Ihr Altglas getrennt in die Weiß-, Grün- und Braunglascontainer. Blaues Glas gehört zu Grün. Die Glä-ser sollten „löffelrein” sein.

Ruhezeiten beachten!Nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner! Zur Vermei-dung von Lärmbelästigungen dürfen Altglascontainer nur werktags von 07:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden.

Benutzen Sie möglichst Mehrwegflaschen! Mehrwegflaschen sind umwelt- und energieschonender als Einwegflaschen.Wussten Sie, dass Mehrwegflaschen aus Glas eine durch-schnittliche Lebensdauer von sechs Jahren haben und in dieser Zeit bis zu 50 mal wieder befüllt werden können?

Was gehört nicht in die Altglascontainer? Andere Glasabfälle, wie z. B. Fensterglas, Spiegel-, Blei- und Kristallglas haben eine andere chemische Zu-sammensetzung und dadurch auch unterschiedliche Schmelzpunkte. Eine gemeinsame Verwertung mit dem Altglas ist nicht möglich, es kommt zu Glasfehlern. Die-se Abfälle können, ebenso wie Steingut, Tonkrüge und Porzellan über den Restabfallbehälter entsorgt werden. Größere Mengen können gegen Gebühr im Entsorgungs-zentrum Borg angeliefert werden.

Lassen Sie keine anderen Abfälle wie Kartons oder Tragetaschen an den Altglascontainern zurück! Bit-te verlassen Sie den Standplatz so, wie auch Sie ihn vorfinden möchten.

Altmetall

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Getrennt gesammelt kann Altpapier/-pappen wieder zu neuen Papieren und Pappen verarbeitet werden. Recycling-Papier spart die Hälfte der Energie und 90 % des Wassers, das für die Papierherstellung aus Frischholz benötigt wird!Achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht nur Altpapier sammeln, sondern auch Papierprodukte aus 100 %igem Altpapier kaufen (Blauer Engel). Nur so kann der Wert-stoffkreislauf sinnvoll geschlossen werden.

Zum Altpapier gehören:   Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften, Ka-taloge, Broschüren, Bücher (ohne Deckel), Hefte, Schriftstücke, Verpackungspapiere.

Zur Altpappe gehören:   Wellpappen, Pappkartons, Tragekartons für Flaschen und Waschpulver, Paketkartons, Verkaufsverpa-ckungen aus Pappe u. A.

Zum Restabfall gehören:   Tapetenreste, verschmutztes Papier, Kohlepapier, Pergamentpapier, Fotos, Windeln

In die Biotonne gehören:   Hygienepapiere wie benutzte Papiertaschentücher oder Küchen-Wischtücher

Altpapiersammlungen werden von den Firmen Melosch und Formata durchgeführt.Informationen zur Abfuhr und zu den Terminen: Fa. Melosch, Tel.: 0581 909250Fa. Formata, Tel.: 05825 8143

Haushaltsübliche Mengen werden beim Entsorgungszen-trum Borg und beim awb-Betriebshof Oldenstadt ange-nommen.Öffnungszeiten: X Seite 22

Dieser Müllkalender ist übrigens auf Recyclingpapier mit 100 % Altpapieranteil gedruckt. Dieses ist mit dem Blauen Engel zertifiziert!

Altpapier Altkleider, -textilienDamit sind tragbare und wiederverwendbare Kleidungs-stücke aller Art, wie Pullover, T-Shirts, Hosen und Jacken gemeint. Auch Hüte, Mützen oder Schuhe können Dritten noch gute Dienste leisten. Andere Textilien wie Handtü-cher, Bettwäsche, Federbetten, Kopfkissen, Decken, etc. zählen ebenso dazu.Wenn Sie diese intakten Sachen nicht mehr benötigen, werfen Sie sie bitte nicht in den Restabfallbehälter, son-dern verkaufen oder verschenken Sie die Sachen. Spenden Sie Ihre Altkleider den gemeinnützigen Organi-sationen oder nutzen Sie auch die Verkaufsmöglichkeiten im Internet oder vor Ort. Im Uelzener Hafen kauft z. B. die Firma Melosch gebrauchte Kleidung an.

Nutzen Sie die vorhandenen Sammelsysteme. Oftmals befinden sich die Altkleidercontainer bei den Altglas-sammelstellen. Oder nehmen Sie direkt Kontakt mit den gemeinnützigen Sammlern auf. X Seite 4

Zum Restabfall gehören:   unbrauchbare oder zerschlissene Kleidungsstücke (Lumpen)

  verschmutzte und verschimmelte Kleidung   Arbeitskleidung

Der awb hält ein Sammelsystem für nicht mehr benötigte oder defekte CDs, DVDs und Blu-ray Discs vor. Für die Entsorgung der Scheiben stehen spezielle Sammelboxen auf dem Betriebshof Oldenstadt, dem Entsorgungszen-trum Borg und im Rathaus Uelzen bereit.

Gezielt gesammelt, lassen sich die CDs und Datenträger optimal recyceln. Die Scheiben bestehen aus dem Kunst-stoff Polycarbonat. Dieser Kunststoff wird in der Wieder-aufbereitung zermahlen und zu einem Regenerat verar-beitet. Aus diesem Regenerat werden im Fahrzeugbau z. B. Stoßstangen, Frontpartien und Innenausstattungen gefertigt. Im EDV-Bereich werden daraus Gehäuse für Computer und Drucker hergestellt.

CDs mit vertraulichen Daten sollten vor dem Einwerfen in die Box durch zerkratzen, z. B. mit einem Schraubendre-her, unlesbar gemacht werden. Die Hüllen der CDs gehö-ren weder in die Box, noch in den Gelben Wertstoffsack. Richtig werden sie über den Restabfallbehälter entsorgt.

Zurzeit werden weniger als 1 Prozent der CD-Jahres-produktion wieder eingesammelt!

CD, DVD und Blu-ray Disc

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Entsorgungsmöglichkeiten:Der awb bietet mit dem Betriebshof Oldenstadt und dem Entsorgungszentrum Borg zwei Sammelstellen für Elektroaltgeräte an. Die Abgabe von kleinen und großen Elektrogeräten ist gebührenfrei. Elektrokleingeräte kön-nen auch bei der mobilen Schadstoffsammlung abgege-ben werden. Termine mobile Schadstoffsammlung X Seite 23Entsorgung Nachtspeicherheizgeräte X Seite 16

Gerne holen wir Ihre Elektrogroßgeräte auf Anforderung ab! Die Geräte müssen am Tag der Abholung vor dem Grundstück stehen.Abfuhrgebühr: 13,00 € (bis zu 3 Geräte) 26,00 € (4 bis 6 Geräte) usw. Rufen Sie uns einfach an und melden die Anzahl der abzuholenden Geräte an! Telefon: 0581 9482-3345. X Seite 21

Elektroaltgeräte aller Art und Größen, ob mit Netzstecker oder Akku, von der Gefriertruhe bis zum Handy, können allesamt gebührenfrei an den Sammelstellen abgege-ben werden. Dazu zählen auch Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren. An den Sammelstellen werden die Ge-räte den unterschiedlichen Sammelgruppen zugeordnet, in Container verladen und somit dem korrekten Verwer-tungsweg zugeführt. Um diese Verwertungswege zu optimieren, sieht das neue ElektroG2 geänderte und weitere Sammelgruppen vor, so z. B. eine zusätzliche Gruppe für alte Photovol-taikmodule.

Weitere Änderung durch das ElektroG2Bei batteriebetriebenen Geräten (Akku-Bohrer, Laptop, etc.) muss der Akku oder die Batterie vor der Abgabe an der Sammelstelle vom Gerät getrennt werden. Beides kann getrennt voneinander an den Sammelstellen ab-gegeben werden. Hintergrund sind Brände, gerade im Zusammenhang mit Hochenergiebatterien, wie dem Lithium-Ionen-Akku. Werden diese beim Verladen oder Transport beschädigt, kann es zu Bränden, bis hin zu klei-nen Explosionen kommen. Aus diesen Gründen müssen die Akkus und Batterien vom Gerät getrennt werden.

Elektrogeräte-Entsorgung

Der Hamburger Naturschutzbund NABU hat im Jahr 1994 „Die KORKampagne“ gegründet. Seitdem wurden bundesweit bereits über 500 Tonnen Korken gesammelt. Das entspricht ca. 5.000 m3 oder über 120 Millionen Korken.

Warum sammelt man Korken überhaupt?Korken werden aus der Rinde der Korkeichen gewonnen. Alle sieben Jahre darf diese Rinde geerntet werden, ohne dass es den Baum schädigt. Korkkorken sind also ein echtes Naturprodukt, das zu schade ist, nach einmaliger Verwendung in der Mülltonne zu landen.

Aus Korken lassen sich ohne großen Aufwand Materi-alien für den Baubereich erstellen. Die Korken der „KOR-Kampagne“ werden zur Verarbeitung an gemeinnützige Einrichtungen weitergegeben. Dort werden sie sortiert und auf spezielle Korngrößen geschreddert. Das Granu-lat ist als Dämmstoff unter dem Namen „Rekorlit“ im Fachhandel erhältlich. Es wird im Baubereich zur ökolo-gischen Isolierung von Wänden, Dachschrägen und De-cken eingesetzt.Aus dem Erlös des Dämmgranulatverkaufs unterstützt der NABU Kranichschutzprojekte in Spanien - der Heimat der Korkeichen - und Deutschland. Ziel der Naturschutz-arbeit in Spanien ist die Erhaltung der traditionellen Kork-wirtschaft und damit der einmaligen Landschaft.Der awb hat sich der KORKampagne angeschlossen und unterstützt das Recycling gebrauchter Flaschenkorken. Dafür stehen auf dem Betriebshof Oldenstadt und dem Entsorgungszentrum Borg Sammelbehälter bereit. Grö-ßere Mengen können auch gerne im Karton abgegeben werden, aber bitte nicht im Gelben Sack.

Was haben römische Sandalen und ein Space Shuttle gemeinsam? In beiden befindet sich Kork, einmal als Trittdämmung, im anderen Fall als Hitzeschutz. Die außergewöhnlichen Eigenschaften des Naturstoffes Kork werden seit der Antike vom Menschen genutzt.

Mit Inkrafttreten des ElektroG2 am 24.10.2015 wurde das im März 2005 neu eingeführte Elektro- und Elektro-nikgesetz (ElektroG) abgelöst. Wie bisher dürfen ausge-diente Elektrogeräte nicht über den Restabfallbehälter oder Sperrmüll entsorgt werden. Stattdessen müssen sie bei den eingerichteten Sammelstellen zu Recycling-zwecken abgegeben werden. Dadurch werden wertvolle Rohstoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt und Schadstoffe gezielt behandelt und beseitigt.

Korkensammlung

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Einzige Ausnahme stellen dabei Altgeräte mit fest verbautem Akku dar. Die Abgabe dieser Geräte ist auch mit Akku möglich. Geräte mit umschlossenem Akku (z. B. Akkurasierer) auf keinen Fall gewaltsam öffnen!

Bei der Entsorgung von Elektrogeräten nimmt der Ge-setzgeber die Hersteller und Vertreiber im Rahmen der Produktverantwortung zukünftig mit in die Pflicht. Die Bürger können jetzt z. B. auch im Einzelhandel Elek-troaltgeräte unentgeltlich abgeben. Die Rücknahme-pflicht betrifft alle Vertreiber, die auf einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² Elektrogeräte verkaufen (wie z. B. Elektronikmärkte).

Bei der Rückgabe ist folgendes zu beachten: Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm können bei Vertreibern in haushaltsüblicher Men-ge abgegeben werden, auch wenn diese Geräte dort nicht gekauft wurden. Anders verhält es sich bei größe-ren Elektrogeräten. Hier muss der Vertreiber diese nur zurücknehmen, wenn ein neues Elektrogerät gleicher Ge-räteart und im Wesentlichen gleicher Funktionsart dort gekauft wurde

Nachtspeicherheizgeräte (NSHG) können schwach gebundenes Asbest, Chrom VI, sowie PCB enthalten. Für die Entsorgung gelten spezielle Annahmebedingung ge-mäß TRGS 519 und ElektroG2. Die NSHG sind einzeln und in reißfester PE-Folie luftdicht zu verpacken. Die Folie ist an den Enden, sowie an den Ecken zu verkleben. Al-ternativ können geeignete Big Bags beim awb gekauft werden (Maße und Preise auf Anfrage). Generell können NSHG von Privathaushalten gebühren-frei als Elektroaltgerät an den Elektrosammelstellen in Oldenstadt und in Borg abgegeben werden. X Seite 15Eine gebührenfreie Annahme kann laut § 13 (5) Elek-troG2 abgelehnt werden, wenn das NSHG nicht ord-nungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut und entspre-chend der TRGS 519 verpackt wurde oder beschädigt beim awb angeliefert wird. Anfragen zur Anlieferung richten Sie bitte an Tel.: 0581 9482-3317 oder -3340.

Asbest- und asbesthaltige Abfälle wie z. B. Bau-stoffe und Dämmmaterial, müssen entsprechend luft-dicht und reißfest verpackt sein. Die Vorgaben der TRGS 519 müssen eingehalten werden. Auch hier empfiehlt es sich die zugelassenen Big Bags zu verwenden, die der awb zum Kauf anbietet. Maße und Preise auf Anfrage. Die Anlieferung ist nur beim Entsorgungszentrum in Borg bei Rosche möglich.

Adresse/Öffnungszeiten X Seite 22Der Transport aller asbesthaltigen Abfälle hat so zu er-folgen, dass keine Stäube freigesetzt werden, z. B. in ge-schlossenen oder abgedeckten Anhängern. Die Abgabe asbesthaltiger Abfälle ist gebührenpflichtig. X Seite 21Anfragen zur Anlieferung richten Sie bitte an Tel. 0581 9482-3317 oder -3340.Von der Annahme ausgeschlossen sind: Schwach ge-bundene Asbestabfälle, Asbeststäube und Spritzasbest. Zuständige Fachfirmen finden Sie in den Gelben Seiten.

Mit Sicherheit verwenden auch Sie in Haus oder Garten Produkte, die umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Die Reste dieser Produkte werden als Sonderabfälle bezeichnet, die getrennt von den übrigen Abfällen einer speziellen Entsorgung zuzuführen sind. Auf keinen Fall gehören sie in den Restabfallbehälter, ins Waschbecken oder in die Toilette!

Zu den Sonderabfällen gehören:Lackreste, Reinigungsmittel (Säuren und Laugen), Holz-behandlungsmittel, gebrauchte Haushaltsbatterien, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungs-mittel, Fixier- und Entwicklungsbäder, Lösemittel, quecksilberhaltige Gegenstände, z. B. Fieberthermo-meter, schadstoffhaltige Abfälle aus der Hobbywerkstatt, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, PU-Schaumdo-sen.

Zum Restabfall gehören:Eimer mit eingetrockneten Wand- und Deckenfarben. Sind diese jedoch flüssig, sollten sie mit Gips, Zement oder Sägespänen eingedickt und in den Restabfallbehäl-ter gegeben werden. Der leere Eimer - weitestgehend frei von Farben - gehört in den Gelben Sack.

Für Binderfarben, die dennoch bei den Sonderabfall-Annahmestellen angenommen werden sollen, ist eine Gebühr zu entrichten: bis 5 l 1,00 € / St. bis 15 l 2,00 € / St. bis 25 I 3,00 € / St.

Ausgehärtete Reste von Bitumen oder Zement, Farbdosen mit eingetrockneten Resten, Glühbirnen, Altmedikamente, Hygienemittel wie Kosmetika, Cremes, Zahnpasta etc. Altmedikamente bitte so zum Restabfall geben, dass Kin-der keinen Zugriff haben.

Asbesthaltige Abfälle

Sonderabfälle aus Haushalten

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Sonderabfälle aus dem Gewerbe

In den Gelben Wertstoffsack gehören: Restentleerte Behältnisse mit dem Grünen Punkt wie Rei-nigungsmittelkanister, Wandfarbeneimer u. Ä. Bei Behält-nissen ohne Grünen Punkt bitte Entsorgungshinweise auf den Verpackungen beachten.

Abgabemöglichkeiten bei den Sonderabfallannahmestellen:

awb-Betriebshof Oldenstadt Tel.: 0581 9482-3340Wendlandstr. 829525 Uelzen-Oldenstadt Öffnungszeiten:Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag 13:00 - 15:30 Uhr

Entsorgungszentrum Borg Tel.: 05803 987621Öffnungszeiten:Montag - Freitag 08:00 - 16:00 Uhr 1)

Samstag 08:00 - 12:00 Uhr 1)

1) Annahmeschluss 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit

Mobile SchadstoffsammlungZwei mobile Schadstoffsammlungen sind für 2016 im Frühjahr und Sommer geplant. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte X Seite 23

Hinweise zur AnlieferungDie Annahme von Sonderabfällen aus Haushalten ist ge-bührenfrei.

Schadstoffe sind beim Transport sorgfältig zu trennen. Lassen Sie die Produkte in der Originalverpackung. Ver-mischen Sie nie verschiedene Substanzen miteinander. Lackreste können dagegen in einem Behälter gesammelt werden.

Die Annahme von Sonderabfällen aus Haushalten ist auf max. 30 l bzw. 20 kg je Behälter beschränkt.Auskünfte: Tel. 0581 9482-3340 oder -3317.

Annahme von Sonderabfällen gegen Gebühr Die Annahme von Altöl, Ölfiltern, leeren Ölkanistern und Bleiakkumulatoren ist gebührenpflichtig.

Bleiakkumulatoren bis 15 kg 2,50 €/St.Bleiakkumulatoren über 15 kg 5,00 €/St. Altöl, je angefangenen Liter 0,50 €/lÖlfilter 0,50 €/St.leere Ölkanister bis 5 l 0,50 €/St. über 5 l 1,00 €/St.

Batterien und AkkusBatterien und Akkus gehören heute ganz selbstverständ-lich zu unserem Alltag. In Rauchmeldern sind sie genauso unentbehrlich wie in der Fernbedienung, der Taschenlam-pe oder der PC-Funkmaus. Innerhalb kürzester Zeit sam-meln sich so im Haushalt viele verbrauchte Batterien an. Da Batterien umweltschädliche Substanzen wie Queck-silber enthalten, sollten besser Akkus verwendet werden. Diese enthalten zwar ebenfalls viele Schadstoffe, können aber bis zu 1.000 mal aufgeladen werden.

Wohin mit verbrauchten Batterien und Akkus? Diese müssen bei den dafür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden. Auf keinen Fall dürfen diese schäd-lichen Abfälle anderweitig entsorgt werden. Im Landkreis Uelzen können sie sowohl bei den Annah-mestellen für Sonderabfälle in Oldenstadt und Borg, als auch im Handel abgegeben werden. Die grünen Sammel-behälter von GRS Batterien stehen überall, wo Batterien im Sortiment geführt werden. Mehr zur Batterierücknah-me erfahren Sie über das GRS-Infotelefon 01805 805030 und unter www.grs-batterien.de.

Bei Sonderabfallmengen unter 2000 kg/Jahr aus Gewerbebetrieben, der Landwirtschaft oder öffentlichen Einrichtungen erfolgt die Annahme nach vorheriger Ab-sprache über Art, Menge und Anlieferungstermin und gegen Erstattung der Entsorgungskosten. Die Gebührenliste kann angefordert werden. Die Annah-me ist auf max. 30 l bzw. 20 kg/ Behälter beschränkt.Anlieferung ist nur bei der Sonderabfallannahmestelle awb-Betriebshof Oldenstadt möglich.Auskünfte: Telefon 0581 9482-3340 oder -3317

Sonderabfallmengen über 2000 kg/Jahr sind der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) anzudienen.Auskünfte: Telefon 0511 36080E-mail: [email protected]

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Sperrmüll aus Haushalten

Definition SperrmüllSperrmüll sind alle transportablen Einrichtungsgegen-stände und Hausrat-Gegenstände aus privaten Haus-halten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Ma-terialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis Uelzen zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.Eine Ausnahme stellt hier der 40 Liter Restabfallbehälter dar. Als Grenze der zumutbaren Zerkleinerung gilt der Re-stabfallsack mit einem Volumen von 70 Litern. Alles was zerkleinert werden kann, zählt somit zum Hausmüll und kann über den Restabfallbehälter entsorgt werden.

Was gehört zum Sperrmüll?Mobiliar wie Sofas, Sessel, Liegen, Schränke, Tische, Stühle, Kommoden, Regale, Truhen, Garderoben, Spie-gelschränke, Küchenschränke und /-arbeitsplatten (Länge max. 2,20 m), Bettgestelle, Springrahmen, Matratzen, Lattenroste, Wäschekörbe, Bügelbretter, Gartenmöbel, Regenfass aus Kunststoff, Koffer, Kinderwagen, Teppiche, Linoleum, PVC- und andere Bodenbeläge. Bodenbeläge sind grundsätzlich aufgerollt bereitzustellen, Beläge wie Laminat und Teppichfliesen sind zu bündeln.Im Zweifelsfall entscheidet das Abfuhrpersonal, was zum Sperrmüll gehört und was nicht.

Was zählt nicht zum Sperrmüll?Häufig werden Sachen zur Abfuhr bereitgestellt, die nicht zum Sperrmüll zählen und deshalb am Abfuhrtag stehen gelassen werden müssen. Diese Reste müssen von den Anwohnern bzw. Verursa-chern wieder weggeräumt und gesondert entsorgt wer-den. Um sich diese unnötige Schlepperei zu ersparen, sollten die in der rechten Spalte genannten Abfälle bzw. Gegen-stände erst gar nicht hinausgestellt werden. Im Zweifel rufen Sie uns unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 292 0800 an.

Nicht zum Sperrmüll gehören:   Hausmüll und Kleinkram in Säcken, Kisten, Kör-ben Kartons oder Ähnlichem gefüllt. Dazu zählen insbesondere gefüllte Schubladen von Schränken und Kommoden. Entsorgungsmöglichkeiten: Restabfallbehälter, Rest-abfallsack oder Selbstanlieferung zum Entsorgungs-zentrum Borg X Seite 5 und 21

  Schwere Gegenstände die mehr als 75 kg wiegen oder größer als 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m sind. Hier-zu zählen auch schwere Schränke und Kommoden, deren Schubladen gefüllt sind oder deren Türen ab-geschlossen sind.Entsorgungsmöglichkeiten: Selbstanlieferung zum Entsorgungszentrum Borg X Seite 21

  Bauschutt und Baustellenabfälle, die bei Bau- und Renovierungsarbeiten anfallen wie Türen, Tür-rahmen, Fenster, Vertäfelung, Teppichleisten, Farb- eimer, WC-Becken, Waschbecken, Duschkabinen, Fliesen und Scherben, mineralische Abfälle, Balken, Eisen, Zäune aller Art, Rollen mit Stacheldraht und Maschendraht u. Ä.Entsorgungsmöglichkeiten: Selbstanlieferung zum Entsorgungszentrum Borg, Metalle werden gebüh-renfrei angenommen. X Seiten 13 und 21

  Fahrzeuge und Fahrzeugteile, einschl. Reifen, Autositze, Batterien, Ölkanister etc. Entsorgungsmöglichkeit: Autoverwertung. Reifen, Öl und Batterien werden gegen Gebühr auf dem Betriebshof Oldenstadt oder Entsorgungszen-trum Borg angenommen. X Seite 21

  Baum- und Strauchschnitt Entsorgungsmöglichkeiten: Biotonne, Kompostsack, Selbstanlieferung zur Kompostierungsanlage Borg, Abholung X Seite 9 und 21

  Elektrogeräte jeder Art wie Fernseher, Monitor, Waschmaschine, Geschirrspüler, Staubsauger, Com-puter, Laser- und Tintenstrahldrucker, Ölradiatoren, Elektrokleingeräte u. Ä.Entsorgungsmöglichkeiten: Gebührenfreie Abgabe auf dem Betriebshof Oldenstadt oder dem Entsor-gungszentrum Borg. Auf Anforderung werden Elek-trogroßgeräte auch kostenpflichtig abgeholt. Gebühr: 13,00 € bis 3 Geräte X Seiten 15 und 16

  Sonderabfälle und SchadstoffeEntsorgungsmöglichkeit: Betriebshof Oldenstadt oder Entsorgungszentrum Borg X Seiten 16 und 17

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Entsorgungsmöglichkeiten für Sperrmüll

Gebührenfreie Sperrmüllabfuhr für private Haus-halteDie Betonung liegt hier auf private Haushalte. Die Ab-fuhr von gewerblichen Sperrabfällen ist immer gebühren-pflichtig! Einmal im Jahr fahren wir Ihren Sperrmüll in haushalts-üblicher Menge bis max. 7 m³ gebührenfrei ab. Stellen Sie dabei bitte tatsächlich auch nur Sperrabfälle zur Ab-holung an die Straße. Vielfach werden noch Elektrogeräte und andere Abfälle, die kein Sperrmüll sind, an die Straße gestellt. Dieses ist zum einen nicht zulässig, zum anderen lockt man durch ein solches Verhalten die allgemein ungeliebten Sammler mit ihren Transportern an. Deswegen betrachten viele Bürgerinnen und Bürgern diese Sammler als nervend und störend. Doch solange die Sammler immer wieder fündig werden, wird sich ihr extremes Verhalten vermutlich auch nicht ändern.Für eine saubere und unproblematische Abfuhr berück-sichtigen Sie bitte die Hinweise zur Abfuhr.

Abfuhrplan X Seiten 26 - 33

Sperrmüll-Abfuhr auf AnforderungZusätzlich zu der gebührenfreien Sperrmüllabfuhr mit einem fest zugewiesenen Datum können Sie Ihre sper-rigen Abfälle das ganze Jahr über abholen lassen.

Diese Abholung ist gebührenpflichtig und erfolgt immer an einem Montag. Die Abholung ist unter Tel.: 0581 9482-3345 oder -3339 anzumelden. Rufen Sie an und vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin. Die Abholung sollte spätestens zwei Wochen vorher an-gemeldet werden. Geben Sie dabei Art und Menge des abzuholenden Abfalls möglichst genau an. In der Woche vor der Abholung erhalten Sie noch ein Schriftstück, mit dem der Abholtermin bestätigt wird. Sollte es zu gravierenden Änderungen gekommen sein, können diese jederzeit telefonisch nachgemeldet werden.

Die zu zahlende Gebühr richtet sich nach der Abfallmen-ge. Die Müllwerker schätzen vor Ort die vorgefundene Abfallmenge in Kubikmeter (m³).

Die Abfuhrgebühr beträgt:   pauschal bis 3 m3 18,- €   jeder weitere angefangene m3 5,- €Abfuhrtag: Immer Montag

Die Abfuhrgebühr ist bei der Abholung in bar zu entrich-ten. Entweder sind Sie persönlich bei der Abholung dabei oder Sie geben einem Familienangehörigen, Bekannten oder Nachbarn den erforderlichen Geldbetrag. X Seite 20

Sperrige Abfälle aus GewerbebetriebenGewerbebetriebe haben keinen Anspruch auf eine ge-bührenfreie Entsorgung. Für gewerbliche Sperrabfälle gelten daher andere Gebühren.

Die Abfuhrgebühr beträgt:   pro m3 40,- €

Hinweise zur Abfuhr   Bitte stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag bis spä-testens 07:00 Uhr am Straßenrand bereit.

  Der Sperrmüll darf weder den Straßenverkehr noch Fußgänger behindern oder gefährden.

  Möbelteile aus Holz werden getrennt gesammelt und verwertet. Falls ausreichend Platz vorhanden ist, sollten die Holzteile getrennt vom übrigen Sperrmüll bereit gestellt werden.

  Nach der Abfuhr sind Abfallreste von den jeweiligen Anwohnern bzw. Verursachern unverzüglich von der Straße oder dem Straßenrand zu entfernen.

  Sollten Abfälle liegen bleiben, die nicht von Ihnen dort hingelegt wurden, informieren Sie bitte die für Ihren Wohnort zuständige Stadt oder Gemeinde.

Selbstanlieferung zum Entsorgungszentrum Borg   Gebühren X Seite 21   Öffnungszeiten X Seite 22

Verschenken und verkaufen statt wegwerfenVerschenken Sie noch Brauchbares an Freunde, Bekannte und gemeinnützige Organisationen. Nutzen Sie Internet-plattformen und denken Sie an den Verkauf per Annonce, auf dem Flohmarkt oder nutzen Sie die in vielen Geschäf-ten vorhandenen Pinnwände.

Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung erhalten Sie bei der Kundenberatung.Telefon: 0581 9482-3316 oder 0800 2920800

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Gebührenübersicht

Behältergebühren Abfallsäcke

Behälter Füllraum Leerung Jahresgebühr

Restabfall- 40 Liter 28 täglich 88,80 €behälter* 40 Liter 14 täglich 118,80 € 80 Liter 14 täglich 178,80 € 120 Liter 14 täglich 238,80 € 240 Liter 14 täglich 418,80 € 660 Liter 7 täglich 2.035,20 € 1100 Liter 7 täglich 3.352,80 €

Biotonne 120 Liter 14 täglich 38,40 € 240 Liter 14 täglich 77,40 €Restabfallsack 70 Liter 4,00 €/St. Bioabfallsack 70 Liter 1,50 €/St.

* In der Jahresgebühr ist die Grundgebühr in Höhe von 60,00 € je Behälter bereits enthalten

BehälteränderungsgebührFür das Aufstellen, das Abholen oder den Tausch von Ab-fallbehältern wird eine Gebühr von 10,00 € pro Behälter erhoben. Eine Änderung pro Kalenderjahr ist gebühren-frei. Dies gilt sowohl für den Restabfallbehälter als auch für die Biotonne.

BiofilterdeckelEinmalige Gebühr inkl. Filtermaterial 30,00 €/St. Filtermaterial 8,00 €/Satz Hinweise X Seite 8

MietbehälterBenötigen Sie nur vorübergehend einen großen Behäl-ter? Planen Sie eine Entrümpelung oder Haushaltsauflö-sung, eine Hochzeit, ein Sport-, Dorf- oder Stadtfest, eine Ausstellung, ein Festival oder eine Messe? Der awb bietet mit seinen Mietcontainern die Lösung für nicht alltägliches Abfallaufkommen.

Die Anforderung ist nur schriftlich möglich. Leerung und Abmeldung unter Tel.: 0581 9482-3345.

Behälterwaschdienstfür alle Biotonnen und Restabfallbehälter 40 - 240 Liter 15,00 €/Behälter 660 - 1.100 Liter 25,00 €/BehälterAnforderung unter Tel.: 0581 9482-3345

Für zusätzliche Abfälle bietet der awb lizensierte Abfall-säcke an. Diese haben einen speziellen Aufdruck und sind für die Abfuhr im Landkreis Uelzen zugelassen. Andere Säcke werden nicht abgefahren und bleiben stehen.Hinweise zur Nutzung und den Verkaufsstellen sind aus-gewiesen.

Restabfallsack 4,00 €/St.Hinweise X Seite 5Bioabfallsack 1,50 €/St.Hinweise X Seite 7

Big BagsFür Asbestzementabfälle bietet Ihnen der awb unter-schiedliche Größen an. Diese erhalten Sie auf dem Be-triebshof Oldenstadt und dem Entsorgungszentum Borg. Die Big Bags sind für die Selbstanlieferung vorgesehen und werden nicht durch den awb abgefahren.

Big Bags 90 cm x 90 cm x 110 cm 5,00 €/St.Plattenbags 260 cm x 125 cm x 30 cm 8,00 €/St.Big Bags für NSHG auf Anfrage X Seite 16

Sie haben sperrige Abfälle und keine Möglichkeit diese selbst zu entsorgen?Der awb bietet Ihnen gegen Gebühr für die Fraktionen Sperrmüll, Elektrogeräte, Baum- und Strauchschnitt einen Abholservice an.

Vereinbaren Sie telefonisch einen Abholtermin unter der Rufnummer 0581 9482-3345. Benennen Sie möglichst genau die Art und Menge des abzuholenden Abfalls. Der Anfordernde erhält in der Regel fünf Tage vor der Abho-lung eine Mitteilung über den Abholtermin.

Am Tag der Abholung sind die Materialien bis 7:00 Uhr so gestapelt, gebündelt oder in sonstiger Weise geordnet vor dem Grundstück bereitzustellen, dass sie zügig verla-den werden können und keine Gefährdung für Verkehrs-teilnehmer darstellen. Es erfolgt keine Abholung wenn die Abfälle auf dem Grundstück gelagert werden bzw. aus dem Haus geholt werden müssen.

SperrmüllPauschale bis 3 m3 18,00 €jeder weitere angefangene m3 5,00 €jeder neutrale Sack 3,50 €lose Abfuhr pro m3 40,00 €Gewerbebetriebe pro m3 40,00 €Hinweise zur Abfuhr X Seite 19

Abholung auf Anforderung

Abfallbehälter 1.100 l 660 l** 240 l**

Aufstellgebühr je Behälter 15,00 € 15,00 € 15,00 €Leihgebühr je angefangenerKalendermonat u. Behälter 5,00 € 5,00 € 5,00 €je Leerung 64,00 € 39,00 € 16,00 €** auch für pflanzliche Abfälle, z. B. Laub

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Auf der Kompostierungsanlage des Entsorgungszentrum Borg wird aus den Abfällen der Biotonne ein hochwer-tiger Fertigkompost hergestellt. Dieser erfüllt höchste Anforderungen und ist mit dem RAL-Gütesiegel ausge-zeichnet. Gegen eine geringe Gebühr kann der Fertigkompost in Borg erworben werden.

Erhältlich in unterschiedlichen Körnungen10 mm Siebung 13,00 €/m3

10 mm Siebung im Sack ca. 40 I * 3,00 €/S.20 mm Siebung 8,00 €/m3

Die Anlieferung ist nach Absprache möglich.Tel.: 05803 987621

*auch auf dem Betriebshof Oldenstadt erhältlich

Am Entsorgungszentrum Borg können Sie Ihre Abfälle auch selbst anliefern. Alle Anlieferungen werden ge-wogen und bis zu einem Gewicht von 200 kg mit einer Pauschalgebühr abgerechnet. Die Pauschalgebühr rich-tet sich je nach Abfallart. Gebühren und Entgelte sind bei Anlieferung in bar oder per EC-Karte zu entrichten. Beträge unter 10,00 € müssen bar bezahlt werden. Bei Bezahlung per Rechnung kann eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben werden. Bei vermischten Abfällen gilt grundsätzlich die jeweils höhere Gebühr. Die Länge der Gegenstände darf maximal 2 m betragen.

Gebühren nach Gewicht ab unter 200 kg 200 kg

Rest- und Sperrmüll 182,00 €/t 19,00 €Pflanzliche Abfälle 36,00 €/t 4,00 €Stämme u. Stubben mit Ø von mehr als 20 cm 54,00 €/t 6,00 €Baustellenabfälle, gemischte Bau- und Abbruchabfälle 182,00 €/t 19,00 €Bau- und Abbruchholz (verwertbar) 70,00 €/t 7,00 €Bauschutt, (Fliesen, Heraklitplatten, Gasbetonsteine, Ziegel, Glas u. Ä.) 25,00 €/t 3,00 €Boden und Steine (unbelastet) 25,00 €/t 3,00 €Belasteter Bauschutt und Boden * 35,00 €/t 4,00 €Rigips- und Fermacellabfälle 60,00 €/t 6,00 €Künstliche Mineralfaser (KMF) und Dämmmaterial ** 250,00 €/t 25,00 €Asbesthaltige Baustoffe ** 120,00 €/t 12,00 €Bituminöse Dachbahnen 182,00 €/t 19,00 €Glas, Kunststoff und Holz etc. * 182,00 €/t 19,00 €

* Abfälle mit gefährlichen Stoffen** Asbesthaltige Abfälle und KMF dürfen nur in Big

Bags (s. Abfallsäcke X Seite 20) oder geeigneten Ver packungen angeliefert werden. Vorgaben zur Anlie ferung siehe Hinweise X Seite 16.

Baum- und Strauchschnitt (nur gebündelt)Pauschale bis 3 m3 18,00 €jeder weitere angefangene m3 5,00 €Hinweise zur Bereitstellung X Seite 9

Elektrogroßgeräte(z. B. Bildschirm, Kühlgeräte, Waschmaschinen) Pauschale bis 3 Geräte 13,00 €Pauschale 4 bis 6 Geräte (usw.) 26,00 €Hinweise zur Abholung X Seite 15

Die Abfuhrgebühr ist bei der Abholung in bar zu entrichten. Entweder sind Sie persönlich bei der Abfuhr dabei, oder Sie geben einem Familienangehörigen, Bekannten oder Nach-barn den erforderlichen Geldbetrag.

Auf dem Betriebshof Oldenstadt und dem Entsorgungs-zentum Borg werden Sonderabfälle aus Haushalten an-genommen. Generell werden diese Abfälle gebührenfrei angenommen. Abfälle bei denen Rücknahmesysteme bestehen sind gebührenpflichtig. Dazu zählen:

Autobatterien und Ähnliche Bleiakkumulatoren bis 15 kg 2,50 €/St.Bleiakkumulatoren über 15 kg 5,00 €/St.

Ölhaltige AbfälleAltöl, je angefangener Liter 0,50 €/l Ölfilter 0,50 €/St.leere Ölkanister bis 5 Liter 0,50 €/St. über 5 Liter 1,00 €/St.AltreifenPkw/Motorrad mit Felge 5,00 €, ohne Felge 2,00 €/St. Lkw*, Reifen bis 1,20 m Ø oder 0,40 m Breite 15,00 €/St. Großreifen* über 1,20 m Ø oder 0,40 m Breite 56,00 €/St.* diese Reifen werden nur ohne Felgen angenommen

Binder- und DispersionsfarbenBehälter bis 5 l 1,00 €/St. bis 15 l 2,00 €/St. bis 25 l 3,00 €/St.Hinweise zur Anlieferung X Seite 16 - 17

Sonderabfälle aus dem Gewerbebereich werden nur nach vorheriger Absprache angenommen.

Fertigkompost

Selbstanlieferung in Borg

Schadstoffe

IBAN: DE06 2585 0110 0000 0309 99 · BIC : NOLADE21UEL · Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg

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Betriebsstätten und Öffnungszeiten

1 Entsorgungszentrum Borg Öffnungszeiten Entsorgungszentrum Deponiestraße10 Montag - Freitag 08:00 - 16:00 Uhr 29571 Rosche-Borg Samstag 08:00 - 12:00 Uhr Telefon 05803 9876-21 Annahmeschluss 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit 2 awb-Betriebshof Oldenstadt Öffnungszeiten der Annahmestelle für Wendlandstraße 8 Schadstoffe und Elektrogeräte 29525 Uelzen-Oldenstadt Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefon 0581 9482-3316 Montag - Donnerstag 13:00 - 15:30 Uhr Allgemeine Servicezeiten der Verwaltung Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:30 Uhr Weitere Rufnummern X Seite 43

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In der 2. und 3. Januarwoche werden am Tag der Bioton-nenabfuhr die Weihnachtsbäume kostenlos abgefahren. Die Bäume werden in der Kompostieranlage in Borg wei-

Der „Uelzener Frühjahrsputz“ ist eine Müllsammelaktion im Herzen der Stadt Uelzen. Die Stadtverwaltung Uelzen hat diese Veranstaltung ins Leben gerufen und sorgt ge-meinsam mit Bürgern, Vereinen und Schulen für eine sau-bere Stadt. Der awb begrüßt diese Aktion und unterstützt die Sammlung aktiv neben vielen anderen Helfern wie das City-Management, die BBS II, Radio ZuSa und vielen mehr. Am 23.04.2016 wird die Aktion wieder auf dem Herzogenplatz ausgerichtet. Jede helfende Hand ist gern gesehen und hat auch Chan-cen auf tolle Gewinne!

Wichtige Termine 2016

Terminverschiebungen 2016/2017

Weihnachtsbaumabfuhr

Mobile Schadstoffsammlung

Frühjahrsputz

Neujahr 2016:von Fr. 01.01. auf Sa. 02.01.

Karfreitag:von Fr. 25.03. auf Sa. 26.03.

Ostermontag:von Mo. 28.03. auf Di. 29.03.von Di. 29.03. auf Mi. 30.03.von Mi. 30.03. auf Do. 01.04.von Do. 01.04. auf Fr. 02.04.von Fr. 02.04. auf Sa. 03.04.

Tag der Arbeit:Keine Verschiebung

Christi Himmelfahrt:von Do. 05.05. auf Fr. 06.05.von Fr. 06.05. auf Sa. 07.05.

Pfingstmontag:von Mo. 16.05. auf Di. 17.05.von Di. 17.05. auf Mi. 18.05.von Mi. 18.05. auf Do. 19.05.von Do. 19.05. auf Fr. 20.05.von Fr. 20.05. auf Sa. 21.05.

Tag der Deutschen Einheitvon Mo. 03.10. auf Di. 04.10.von Di. 04.10. auf Mi. 05.10.von Mi. 05.10. auf Do. 06.10.von Do. 06.10. auf Fr. 07.10.von Fr. 07.10. auf Sa. 08.10.

Weihnachten:von Mo. 26.12. auf Di. 27.12.von Di. 27.12. auf Mi. 28.12.von Mi. 28.12. auf Do. 29.12.von Do. 29.12. auf Fr. 30.12.von Fr. 30.12. auf Sa. 31.12.

terverarbeitet und müssen deshalb restlos vom Baum-schmuck befreit sein. Größere Bäume sind auf Teillängen von 2 m zu zersägen. Abfuhrtag X Seite 26 - 33

1. Sammlung vom 08.03.2016 - 11.03.2016 2. Sammlung vom 06.09.2016 - 09.09.2016

Ort Uhrzeit Standort 1. Sammlung 2. Sammlung

Himbergen 14:00 – 14:45 Parkplatz an der SchuleBad Bevensen 15:15 – 16:45 Silo Bevensen, Kl. Bünstorfer Str. Dienstag DienstagAltenmedingen 17:15 – 18:00 Vereinigte Saatzuchten 08.03.2016 06.09.2016Bienenbüttel 18:15 – 19:00 Marktplatz

Suhlendorf 14:00 – 14:45 Parkplatz an der SchuleBad Bodenteich 15:15 – 16:15 Parkplatz am Schützenhaus Mittwoch MittwochWieren 16:45 – 17:30 Parkplatz am Sommerbad 09.03.2016 07.09.2016Wrestedt 18:00 – 19:00 Ver. Saatzuchten eG, Am Bahnhof

Suderburg 14:00 – 15:00 Ver. Saatzuchten eG Am BahnhofGerdau 15:30 – 16:15 Parkplatz an der Schule Donnerstag DonnerstagWriedel 16:45 – 17:30 Parkplatz am Gemeindebüro 10.03.2016 08.09.2016Ebstorf 18:00 – 19:00 Ver. Saatzuchten eG, Am Brüggerfeld

Uelzen 13:00 – 14:30 Albrecht-Thaer-Gelände Freitag FreitagUelzen 15:00 – 16:00 Theaterparkplatz am HEG 11.03.2016 09.09.2016

23. April 2016

Neujahr 2017:Keine Verschiebung

Betriebsausflug:Fr. 02.09. Verschiebungen möglich. Im Falle einer Verschiebung wird diese rechtzeitig über die Presse mitgeteilt.

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Wochenkalender 2016

Allgemeine Hinweise zur Abfuhr

Ende Dez. 2014/JanuarKW Mo Di Mi Do Fr Sa So53 1 2 3

1 4 5 6 7 8 9 102 11 12 13 14 15 16 173 18 19 20 21 22 23 244 25 26 27 28 29 30 31

AprilKW Mo Di Mi Do Fr Sa So13 1 2 314 4 5 6 7 8 9 1015 11 12 13 14 15 16 1716 18 19 20 21 22 23 2417 25 26 27 28 29 30

JuliKW Mo Di Mi Do Fr Sa So26 1 2 327 4 5 6 7 8 9 1028 11 12 13 14 15 16 1729 18 19 20 21 22 23 2430 25 26 27 28 29 30 31

OktoberKW Mo Di Mi Do Fr Sa So39 1 240 3 4 5 6 7 8 941 10 11 12 13 14 15 1642 17 18 19 20 21 22 2343 24 25 26 27 28 29 3044 31

NovemberKW Mo Di Mi Do Fr Sa So44 1 2 3 4 5 645 7 8 9 10 11 12 1346 14 15 16 17 18 19 2047 21 22 23 24 25 26 2748 28 29 30

FebruarKW Mo Di Mi Do Fr Sa So

5 1 2 3 4 5 6 76 8 9 10 11 12 13 147 15 16 17 18 19 20 218 22 23 24 25 26 27 289 29

MaiKW Mo Di Mi Do Fr Sa So17 118 2 3 4 5 6 7 819 9 10 11 12 13 14 1520 16 17 18 19 20 21 2221 23 24 25 26 27 28 2922 30 31

JuniKW Mo Di Mi Do Fr Sa So22 1 2 3 4 523 6 7 8 9 10 11 1224 13 14 15 16 17 18 1925 20 21 22 23 24 25 2626 27 28 29 30

SeptemberKW Mo Di Mi Do Fr Sa So35 1 2 3 436 5 6 7 8 9 10 1137 12 13 14 15 16 17 1838 19 20 21 22 23 24 2539 26 27 28 29 30

DezemberKW Mo Di Mi Do Fr Sa So48 1 2 3 449 5 6 7 8 9 10 1150 12 13 14 15 16 17 1851 19 20 21 22 23 24 2552 26 27 28 29 30 31

MärzKW Mo Di Mi Do Fr Sa So

9 1 2 3 4 5 610 7 8 9 10 11 12 1311 14 15 16 17 18 19 2012 21 22 23 24 25 26 2713 28 29 30 31

AugustKW Mo Di Mi Do Fr Sa So31 1 2 3 4 5 6 732 8 9 10 11 12 13 1433 15 16 17 18 19 20 2134 22 23 24 25 26 27 2835 29 30 31

Der 40 l Restabfallbehälter mit dem roten Deckel wird nur alle 4 Wochen geleert. Ihren persönlichen Abfuhr-tag und den Leerungs-Rhythmus ( A oder B ) können Sie dem Abfuhrplan entnehmen. Mit diesen Angaben finden Sie das genaue Abfuhrdatum in diesem Wochenkalender.

Die Behälter sind bis spätestens 07:00 Uhr am Ab-fuhrtag so am Straßenrand bereitzustellen, dass der Ab- fuhrwagen an die Aufstellplätze heranfahren kann und das Laden sowie der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sind. Das gilt besonders bei zugeparkten, zu engen oder im Bau befindlichen Straßen. Die Tonnen dürfen nur so weit befüllt sein, dass der Be-hälterdeckel geschlossen werden kann. Bis auf die Abfall-säcke des awb (X Seite 20) darf nichts zu den Behältern gestellt werden bzw. wird nichts mitgenommen. Die Abfuhr des Restabfalls, Bioabfalls und der Gelben

Abfuhr Restabfallbehälter: 4. und 18. Januar ; Abfuhr 40 l Restabfallbehälter mit roten Deckel: nur 4. Januar; Abfuhr Biotonne und Gelber Wertstoffsack: 11. und 25. Januar; Sperrmüll: Keine Abholung, es gibt nur eine gebührenfreie Abholung jährlich. Diese erfolgt am 30. März.

Wertstoffsäcke erfolgt 14-täglich, immer am selben Wochentag (Ausnahme: Feiertage, siehe Termin-verschiebungen X Seite 23). Dabei wird in einer Woche ausschließlich der Restabfall abgefahren, in der darauffolgenden Woche der Bioabfall mit dem Gelben Sack. In welcher Woche welche Abfälle abgefahren wer-den, richtet sich nach der Kalenderwoche (gerade oder ungerade KW). Den genauen Abfuhrtag und die Kalenderwoche für Ih-ren Wohnort entnehmen Sie bitte dem Abfuhrplan auf den X Seiten 26 - 33.

Abfuhrplan Restabfall Bioabfall & Gelber Sack SperrmüllStädte, Orte, Ortsteile und Gebiete Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig Abfuhrtag 14-täglich AbfuhrtagAbbendorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 30.03.2016

Rhythmus A: Kalenderwoche (KW) 2, 6, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42, 46, 50 Rhythmus B: Kalenderwoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49

Beispielhaft werden die Abfuhrtage für den Ort Abbendorf im Monat Januar 2016 aufgeführt:

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Auch im Jahr 2016 ergeben sich Änderungen im Abfuhr-plan. Der bereits geänderte Abfuhrplan aus dem Jahr 2015 wurde nochmals überarbeitet. Die neue Fassung wird ab dem 04.01.2016 in Kraft treten. Wie mit dem Vorwort erklärt, handelt es sich bei einer grundlegenden Abfuhrplanänderung um einen komple-xen, dynamischen Prozess, der erst nach mehreren Opti-mierungsschritten ein gutes Ergebnis liefert. Als Folge muss sich ein Teil der Haushalte auf einen neu-en Abfuhrtag einstellen. Wichtig für jeden einzelnen Haushalt: Auch wenn sich der Abfuhrtag nicht geändert hat, prüfen Sie an-hand des Abfuhrplans in welcher Kalenderwoche (ge-rade oder ungerade) Restabfall und in welcher Woche Bioabfall & Gelber Sack abgefahren wird. Aufgrund der Kalenderkonstellation kann sich der Abfuhr-Rhythmus verschieben. Das Jahr 2015 endet mit einer ungeraden Kalenderwoche (53. KW) und beginnt naturgemäß mit der ungeraden 1. KW.Das kann zur Folge haben, dass z. B. Ihr Restabfallbehäl-ter zweimal aufeinander folgend zur Abholung bereitge-stellt werden muss. Die Abfuhr der Biotonnen und Gelben Säcke erfolgt dann erst in der 2. KW, also eine Woche später als gewohnt. Nach diesem ersten Zyklus wird Ihr Abfall wieder wie gewohnt im wöchentlichen Wechsel abgefahren.Den neuen Abfuhrplan finden Sie auf den folgenden X Seiten 26 - 33.Allgemeine Hinweise zur Abfuhr finden Sie auf X Seite 24.

Besonderheiten im AbfuhrplanEs gibt einzelne Höfe, Güter und Gebiete, die postalisch einem Ort und einer Gemeinde zugeordnet sind, tatsäch-lich aber so weit außerhalb liegen, dass sie von anderen Orten einfacher zu erreichen sind. Beispielhaft wird der Schweizerhof bei Bad Bevensen genannt: Dieser Hof gehört zum Ort Seedorf, liegt aber wesentlich dichter an Bad Bevensen und Sasendorf. Im Abfuhrplan wird dieser Hof deshalb einzeln aufgeführt, da er einen anderen Leerungstag als der Ort Seedorf zu-gewiesen bekommen hat. Im Abfuhrplan gibt es einige

Infos zum neuen Abfuhrplan

wenige Höfe, Güter und Gebiete, die so einzeln ausge-wiesen sind. Sollten Sie in einem Bereich außerhalb von Orten wohnen prüfen Sie bitte, ob diese Regelung auch auf Sie zutrifft.

Alles auf einen BlickDer Abfuhrplan hat die Optik des letzten Jahres beibe-halten. Alle Städte, Orte, Ortsteile und dazugehörige Gebiete sind alphabetisch aufgelistet. Entsprechend des Wohnortes hat man sofort einen Gesamtüberblick aller abfuhrrelevanten Termine. Auch der Sperrmüllabfuhr-tag wird in dieser Ansicht dargestellt. Sollte aufgrund der Ortsgröße die Abfuhr des Sperrmülls mehr als einen Werktag in Anspruch nehmen, finden Sie Ihren Sperrmüll-abfuhrtag im Straßenregister der großen Orte auf den X Seiten 34 - 40.

Einzig die Abfuhr des Altpapiers konnte in dieser Über-sicht nicht aufgenommen werden, da die beiden gewerb-lichen Sammler unterschiedliche Abfuhrtage anbieten. Abhängig vom Sammelunternehmen, welches Ihnen die Altpapiertonne stellt, richtet sich auch der Abfuhrtag. Die Firmen Melosch und Formata erstellen zu diesem Zweck eigene Abfuhrpläne. Die Kontaktdaten der Firmen finden Sie auf X Seite 14.

Abfuhr des Restabfallbehälters mit rotem DeckelDer awb hält für Singlehaushalte einen 40 l Restabfallbehälter mit 4-wöchiger Leerung vor. Dieser Behälter ist mit einem roten De-ckel ausgestattet und wird nur an bestimmten Tagen geleert.Wann genau die Abfuhr erfolgt, kann dem neuen Abfuhrplan ein-fach entnommen werden. In der Spalte Restabfall wird der Ab-fuhrtag benannt. Für die 4-wöchige Abfuhr gibt es eine extra Spalte, in der der Abfuhrzyklus Rhythmus A oder Rhythmus B dargestellt ist.Im Beispiel auf Seite 24 kann anhand des dort hinter-legten Wochenkalenders der genaue Abfuhrtag schnell ermittelt werden. Die Leerung für den Ort Abbendorf er-folgt immer am Montag in der gelben Woche, Rhythmus B. Somit am 4. Januar, 1. Februar, 29. Februar, usw.

AnsprechpartnerGerne helfen und beraten auch die Mitarbeiter des awb. Viele Fragen können telefonisch schnell geklärt werden. Ansprechpartner für Informationen zur Restabfall- und Bioabfallabfuhr: X Seite 43

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Abbendorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 30.03.2016

Addenstorf Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 09.02.2016

Aljarn Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 10.02.2016

Allenbostel Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 15.06.2016

Almstorf Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 18.02.2016

Altenmedingen Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 11.02.2016

Arendorf Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW 15.06.2016

Arnoldshof bei Wriedel Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 23.06.2016

Bad Bevensen (Stadt) Freitag gerade KW Rhythmus A Freitag ungerade KW s. Seite 35

Bad Bodenteich Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW s. Seite 35-36

Bahnsen Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 09.08.2016

Bankewitz mit Hof Rohrstorf Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 14.07.2016

Bardenhagen Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 18.05.2016

Bargdorf mit Wochenendgebiete Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 11.05.2016

Bargfeld Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 02.08.2016

Barnsen Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW 02.08.2016

Barum Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 17.03.2016

Batensen mit Berghof Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 12.07.2016

Beverbeck Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 12.05.2016

Bienenbüttel Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW s. Seite 36

Bockholt Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 06.04.2016

Böddenstedt Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 04.08.2016

Bode Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 15.06.2016

Boecke Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 07.07.2016

Bohlsen Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 10.08.2016

Bohndorf mit Bahnhofssiedlung Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 10.02.2016

Bollensen mit Schwarzer Pfuhl Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 31.08.2016

Bomke Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 05.04.2016

Borg mit Neumühle Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW 30.06.2016

Borne Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 22.11.2016

Bornsen Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 11.05.2016

Bostelwiebeck Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 10.02.2016

Abfuhrplan Restabfall Bioabfall & Gelber Sack Sperrmüll

Städte, Orte, Ortsteile und Gebiete Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig Abfuhrtag 14-täglich Abfuhrtag

Abfuhrplan 2016Rhythmus A: Kalenderwoche (KW) 2, 6, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42, 46, 50

Rhythmus B: Kalenderwoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49

4-wöchentliche Abfuhrtermine: Den Wochenkalender finden Sie auf Seite 24

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Abfuhrplan Restabfall Bioabfall & Gelber Sack Sperrmüll

Städte, Orte, Ortsteile und Gebiete Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig Abfuhrtag 14-täglich Abfuhrtag

Abfuhrplan 2016

Brambostel Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 23.06.2016

Brauel Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 15.06.2016

Breitenhees Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 23.08.2016

Brockhimbergen Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 18.02.2016

Brockhöfe mit Bahnhof, Heidehof und Grenzhof

Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 23.06.2016

Bruchtorf Freitag gerade KW Rhythmus A Freitag ungerade KW 09.02.2016

Bruchwedel Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 30.06.2016

Dallahn Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.07.2016

Dalldorf mit Sankt Omer Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.07.2016

Dörmte Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 30.06.2016

Dreilingen mit Niebeck Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 16.08.2016

Drögennottorf Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 09.03.2016

Drohe Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 15.09.2016

Ebstorf mit Altenebstorf Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW s. Seite 36

Eddelstorf Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 10.02.2016

Edendorf ohne Gut Solchstorf Freitag gerade KW Rhythmus A Freitag ungerade KW 17.05.2016

Eimke Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 11.08.2016

Eitzen I Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 18.05.2016

Eitzen II Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 07.06.2016

Ellerndorf Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 11.08.2016

Emern Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 31.08.2016

Emmendorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 16.03.2016

Esterholz Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 08.09.2016

Flinten Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 05.04.2016

Fuchsberg Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 14.06.2016

Gansau Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 23.11.2016

Gauel Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 14.07.2016

Gavendorf Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.09.2016

Gerdau mit Klintmühle Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 17.08.2016

Göddenstedt mit Gut und Mühle Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.07.2016

Gollern Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 01.03.2016

Rhythmus A: Kalenderwoche (KW) 2, 6, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42, 46, 50

Rhythmus B: Kalenderwoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49

4-wöchentliche Abfuhrtermine: Den Wochenkalender finden Sie auf Seite 24

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Abfuhrplan 2016

Grabau Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.07.2016

Groß Ellenberg Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 21.07.2016

Groß Hesebeck Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 01.03.2016

Groß Liedern Donnerstag gerade KW Rhythmus A Donnerstag ungerade KW 06.12.2016

Groß Malchau Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 07.07.2016

Groß Pretzier Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.09.2016

Groß Süstedt Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 17.08.2016

Groß Thondorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 02.03.2016

Grünewald Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 12.05.2016

Grünhagen Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 18.05.2016

Güstau Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.07.2016

Gut Golste Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 14.06.2016

Gut Nienbüttel Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 14.06.2016

Gut Solchstorf Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 19.05.2016

Haarstorf Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 16.06.2016

Haaßel Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 10.02.2016

Häcklingen Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 31.03.2016

Hafen-Uelzen Donnerstag gerade KW Rhythmus A Donnerstag ungerade KW 07.12.2016

Hagen mit Schlagte Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 03.03.2016

Hainberg Donnerstag ungerade KW Rhythmus B Donnerstag gerade KW 30.11.2016

Halligdorf Donnerstag gerade KW Rhythmus A Donnerstag ungerade KW 07.12.2016

Hamborg Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 30.08.2016

Hambrock Donnerstag gerade KW Rhythmus A Donnerstag ungerade KW 07.12.2016

Hamerstorf Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 10.08.2016

Hansen Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 22.11.2016

Hanstedt I Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 07.06.2016

Hanstedt II Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 23.11.2016

Havekost Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 18.02.2016

Heerwegsiedlung-Wessenstedt Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 16.06.2016

Heitbrack Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 22.03.2016

Heuerstorf Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 05.04.2016

Himbergen Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW s. Seite 37

Abfuhrplan Restabfall Bioabfall & Gelber Sack Sperrmüll

Städte, Orte, Ortsteile und Gebiete Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig Abfuhrtag 14-täglich Abfuhrtag

Rhythmus A: Kalenderwoche (KW) 2, 6, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42, 46, 50

Rhythmus B: Kalenderwoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49

4-wöchentliche Abfuhrtermine: Den Wochenkalender finden Sie auf Seite 24

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Hof Konstantin Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 11.08.2016

Hof Rohrstorf Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 14.07.2016

Hohenbostel Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 04.05.2016

Hohenbünstorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 16.06.2016

Hohenfier Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 02.03.2016

Hohenweddrien Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 14.07.2016

Hohenzethen Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 07.07.2016

Hohnstorf mit Lietzberg Freitag gerade KW Rhythmus A Freitag ungerade KW 19.05.2016

Holdenstedt Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW s. Seite 37

Holthusen I Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW 15.06.2016

Holthusen II Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 02.08.2016

Holxen Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 04.08.2016

Hönkenmühle Freitag gerade KW Rhythmus A Freitag ungerade KW 19.05.2016

Hösseringen Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 18.08.2016

Höver Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 10.03.2016

Hoystorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 22.03.2016

Immenhof Donnerstag ungerade KW Rhythmus B Donnerstag gerade KW 09.06.2016

Jarlitz mit Friedrichsruh Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 30.06.2016

Jastorf Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 22.03.2016

Jelmstorf mit Klaepenheide Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 04.02.2016

Kahlstorf Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.09.2016

Kakau Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 06.04.2016

Kallenbrock Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 30.08.2016

Kattien Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 05.04.2016

Katzien Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW 30.06.2016

Kettelstorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 02.03.2016

Kirchweyhe und Ziegelei Donnerstag gerade KW Rhythmus A Donnerstag ungerade KW 24.11.2016

Klein Bollensen Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 31.08.2016

Klein Bünstorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 08.03.2016

Klein Ellenberg Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 21.07.2016

Klein Hesebeck Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 01.03.2016

Klein Liedern Donnerstag gerade KW Rhythmus A Donnerstag ungerade KW 07.12.2016

Abfuhrplan Restabfall Bioabfall & Gelber Sack Sperrmüll

Städte, Orte, Ortsteile und Gebiete Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig Abfuhrtag 14-täglich Abfuhrtag

Abfuhrplan 2016Rhythmus A: Kalenderwoche (KW) 2, 6, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42, 46, 50

Rhythmus B: Kalenderwoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49

4-wöchentliche Abfuhrtermine: Den Wochenkalender finden Sie auf Seite 24

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Abfuhrplan 2016

Klein London Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 08.09.2016

Klein Pretzier Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.09.2016

Klein Süstedt Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 22.11.2016

Klein Thondorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 02.03.2016

Kölau Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.07.2016

Kollendorf Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 18.02.2016

Könau Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 15.09.2016

Kroetze mit Kroetzmühle Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 15.09.2016

Kuckstorf Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 31.03.2016

Langenbrügge m. Waldhof / Wittinger Berg

Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 30.03.2016

Lehmke Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 14.09.2016

Linden mit Verhorn Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 09.06.2016

Lintzel Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 23.06.2016

Lüder Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 23.03.2016

Luttmissen Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 16.06.2016

Masbrock Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 18.02.2016

Masendorf Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 23.11.2016

Medingen Freitag gerade KW Rhythmus A Freitag ungerade KW s. Seite 37

Mehre Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 07.12.2016

Melzingen ohne Immenhof Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW 09.06.2016

Molbath mit Klein Malchau Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 21.07.2016

Molzen Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 08.12.2016

Müssingen Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 06.04.2016

Nassennottorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 15.03.2016

Nateln Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 12.07.2016

Natendorf ohne Fuchsberg Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 14.06.2016

Nestau Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 21.07.2016

Nettelkamp mit Klein London Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 08.09.2016

Neu Lüder Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 30.03.2016

Niendorf Freitag gerade KW Rhythmus A Freitag ungerade KW 19.05.2016

Niendorf I Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 18.02.2016

Abfuhrplan Restabfall Bioabfall & Gelber Sack Sperrmüll

Städte, Orte, Ortsteile und Gebiete Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig Abfuhrtag 14-täglich Abfuhrtag

Rhythmus A: Kalenderwoche (KW) 2, 6, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42, 46, 50

Rhythmus B: Kalenderwoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49

4-wöchentliche Abfuhrtermine: Den Wochenkalender finden Sie auf Seite 24

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Abfuhrplan 2016

Niendorf II Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 01.09.2016

Nienwohlde Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 30.08.2016

Nievelitz Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 14.07.2016

Növenthien Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.07.2016

Oechtringen Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 07.06.2016

Oetzen mit Oetzmühle und Karlsgrün Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 28.06.2016

Oetzendorf Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 10.03.2016

Oetzfelde Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 14.06.2016

Oldendorf II mit Schier Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 16.06.2016

Oldenstadt und Oldenstadt West Donnerstag gerade KW Rhythmus A Donnerstag ungerade KW s. Seite 37

Ostedt Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 15.09.2016

Overstedt Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 31.03.2016

Pieperhöfen Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 07.12.2016

Polau Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 14.07.2016

Prielip Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW 06.07.2016

Probien Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 28.06.2016

Räber mit Olmsruh und Räberspring Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 09.08.2016

Rassau Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 21.07.2016

Rätzlingen Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 29.06.2016

Reinstorf mit Fahrberg Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 31.03.2016

Reisenmoor Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 09.02.2016

Retzien Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 14.07.2016

Rieste mit Neu Rieste Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 12.05.2016

Riestedt Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 23.11.2016

Ripdorf Donnerstag gerade KW Rhythmus A Donnerstag ungerade KW 07.12.2016

Röbbel Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 01.03.2016

Rockenmühle Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 09.02.2016

Röhrsen Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 31.03.2016

Rohrstorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 02.03.2016

Römstedt Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 09.03.2016

Rosche Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW 05.07.2016

Sankt Omer Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.07.2016

Abfuhrplan Restabfall Bioabfall & Gelber Sack Sperrmüll

Städte, Orte, Ortsteile und Gebiete Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig Abfuhrtag 14-täglich Abfuhrtag

Rhythmus A: Kalenderwoche (KW) 2, 6, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42, 46, 50

Rhythmus B: Kalenderwoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49

4-wöchentliche Abfuhrtermine: Den Wochenkalender finden Sie auf Seite 24

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Abfuhrplan 2016

Sasendorf Freitag gerade KW Rhythmus A Freitag ungerade KW 08.03.2016

Schafwedel Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 30.03.2016

Schatensen Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 21.06.2016

Schier Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 16.06.2016

Schlankau Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 07.07.2016

Schlieckau Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 21.07.2016

Schmölau Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 14.07.2016

Schostorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 05.04.2016

Schweizerhof Freitag gerade KW Rhythmus A Freitag ungerade KW 08.03.2016

Schwemlitz Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 28.06.2016

Secklendorf Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 09.02.2016

Seedorf ohne Schweizerhof Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 08.03.2016

Sloh-Hof Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 17.05.2016

Soltendieck Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 29.03.2016

Stadensen mit Neumühle und Streuberg

Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 23.08.2016

Stadorf Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 09.06.2016

Steddorf mit Neu Steddorf Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 03.05.2016

Stederdorf Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 01.09.2016

Stöcken Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 29.06.2016

Stoetze Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 07.07.2016

Störtenbüttel-Uelzen gut Donnerstag ungerade KW Rhythmus B Donnerstag gerade KW 24.11.2016

Strothe Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 02.03.2016

Stütensen Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW 14.07.2016

Suderburg Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW s. Seite 37-38

Suhlendorf Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW s. Seite 38

Süttorf Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 30.06.2016

Tatendorf Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 14.06.2016

Tätendorf-Eppensen Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 15.03.2016

Tatern Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 07.12.2016

Teendorf Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 17.06.2016

Testorf Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 10.03.2016

Abfuhrplan Restabfall Bioabfall & Gelber Sack Sperrmüll

Städte, Orte, Ortsteile und Gebiete Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig Abfuhrtag 14-täglich Abfuhrtag

Rhythmus A: Kalenderwoche (KW) 2, 6, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42, 46, 50

Rhythmus B: Kalenderwoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49

4-wöchentliche Abfuhrtermine: Den Wochenkalender finden Sie auf Seite 24

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Abfuhrplan 2016

Teyendorf Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 13.07.2016

Thielitz Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 06.04.2016

Törwe Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 07.07.2016

Uelzen Stadt - östlich der Ilmenau Donnerstag gerade KW Rhythmus A Donnerstag ungerade KW s. Seite 38-39

Uelzen Stadt - westlich der Ilmenau Donnerstag ungerade KW Rhythmus B Donnerstag gerade KW s. Seite 39-40

Varbitz Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 06.04.2016

Varendorf Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 11.05.2016

Veerßen Donnerstag ungerade KW Rhythmus B Donnerstag gerade KW s. Seite 40

Velgen Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 14.06.2016

Vinstedt mit Ziegelei Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 16.06.2016

Vorwerk Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW 10.02.2016

Walmstorf Montag ungerade KW Rhythmus B Montag gerade KW 15.03.2016

Wellendorf Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 21.07.2016

Wessenstedt mit Weinberghof Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 16.06.2016

Weste Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 03.03.2016

Weste-Bahnhof Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 03.03.2016

Westersunderberg Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 03.03.2016

Westerweyhe Donnerstag ungerade KW Rhythmus B Donnerstag gerade KW s. Seite 40

Wettenbostel Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW 15.06.2016

Wichmannsburg Freitag gerade KW Rhythmus A Freitag ungerade KW 10.05.2016

Wichtenbeck Dienstag gerade KW Rhythmus A Dienstag ungerade KW 16.08.2016

Wieren Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW s. Seite 40

Wittenwater Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW 09.06.2016

Woltersburg mit Mühle Dienstag ungerade KW Rhythmus B Dienstag gerade KW 07.12.2016

Wrestedt Montag gerade KW Rhythmus A Montag ungerade KW s. Seite 40

Wriedel ohne Arnoldshof Mittwoch ungerade KW Rhythmus B Mittwoch gerade KW 22.06.2016

Wulfsode mit Langlingen Mittwoch gerade KW Rhythmus A Mittwoch ungerade KW 15.06.2016

Wulfstorf Freitag gerade KW Rhythmus A Freitag ungerade KW 19.05.2016

Zarenthien Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 14.07.2016

Zieritz Freitag ungerade KW Rhythmus B Freitag gerade KW 07.07.2016

Abfuhrplan Restabfall Bioabfall & Gelber Sack Sperrmüll

Städte, Orte, Ortsteile und Gebiete Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig Abfuhrtag 14-täglich Abfuhrtag

Rhythmus A: Kalenderwoche (KW) 2, 6, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42, 46, 50

Rhythmus B: Kalenderwoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49

4-wöchentliche Abfuhrtermine: Den Wochenkalender finden Sie auf Seite 24

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Gebührenfreie Sperrmüllabfuhr 2016

Bad Bevensen (Stadt) Seite 35

Bad Bodenteich Seite 35 - 36

Bienenbüttel Seite 36

Ebstorf mit Altenebstorf Seite 36

Himbergen Seite 37

Holdenstedt Seite 37

Medingen Seite 37

Oldenstadt mit Oldenstadt-West Seite 37

Suderburg Seite 37 - 38

Suhlendorf Seite 38

Uelzen (Stadt) östlich der Ilmenau Seite 38 - 39

Uelzen (Stadt) westlich der Ilmenau Seite 39 - 40

Veerßen Seite 40

Westerweyhe Seite 40

Wieren Seite 40

Wrestedt Seite 40

Orte, an denen die Abfuhr des Sperrmülls mehr als einen Tag in Anspruch nimmt, können im Abfuhrplan nicht kor-rekt bzw. vollständig dargestellt werden. Auf den folgenden Seiten finden Sie eine alphabetische Übersicht nach Orten und Straßen und können so Ihren persönlichen Abfuhrtag schnell finden. Dank des Stra-ßenverzeichnisses können Uelzener Bürger nun auch die Abfuhr des Restabfalls und der Biotonne bzw. Gel-

ber Sack besser zuordnen. Die Stadt Uelzen wird bei der Abfuhr nämlich in die Gebiete östlich und westlich der Ilmenau unterteilt. Im Falle der Gudesstraße richtet sich der Abfuhrtag sogar nach der Hausnummer. Anhand des Straßenverzeichnisses können nun alle Bür-ger zweifelsfrei feststellen, zu welchem Gebiet Sie zählen und den Abfuhrtag mit Hilfe des Abfuhrplans genau be-stimmen.

Ihren persönlichen Sperrmülltermin für Ihren Wohnort finden Sie im Abfuhrplan auf den Seiten 26 - 33!

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05.01. Ahornweg07.01. Albert-Schweitzer-Straße03.02. Alte Gärtnerei26.01. Alter Mühlenweg26.01. Alter Wiesenweg26.01. Am Bahnhof03.02. Am Britzenberg26.01. Am Fliegenberg27.01. Am Forstgarten05.01. Am Fuhrenkamp06.01. Am Hang07.01. Am Hesekamp26.01. Am Klaubusch26.01. Am Osterbeck03.02. Am Pathsberg28.01. Am Rießel05.01. Am Schießgraben26.01. Am Trespelsberg05.01. Amselstieg07.01. An den Teichen02.02. An der Aue02.02. An der Hofkoppel02.02. Bäckergang26.01. Bahnhofstraße03.02. Beethovenstraße07.01. Behringstraße02.02. Bei der Kirche02.02. Bergstraße05.01. Birkenweg03.02. Brahmsweg02.02. Brückenstraße06.01. Bückmannweg06.01. Claudiusweg26.01. Dahlenburger Straße06.01. Danziger Weg26.01. Demminer Allee28.01. Ebstorfer Straße28.01. Eckermannstraße26.01. Eppenser Weg05.01. Eschenweg05.01. Floriansweg26.01. Fritz-Reuter-Weg27.01. Gartenstraße06.01. Ginsterweg27.01. Glockeneichenstraße06.01. Göhrdestraße06.01. Gollerner Weg26.01. Güterstraße05.01. Haberkamp03.02. Händelstraße03.02. Haydnstraße07.01. Heidestraße06.01. Hermann-Quistorf-Weg07.01. Hufelandstraße07.01. Ignaz-Semmelweis-Ring28.01. Im Hagen27.01. Im Ilmenautal03.02. Jahnstraße07.01. Janusz-Korczak-Straße03.02. Joh.-Sebastian-Bach-Straße

28.01. Kantors Garten06.01. Kiebitzmoor02.02. Kirchenstraße28.01. Klaus-Groth-Straße26.01. Klein Bünstorfer Straße07.01. Klein Hesebecker Straße28.01. Koppelweg27.01. Krummer Arm26.01. Kurze Bülten02.02. Kurze Straße05.01. Lerchenweg27.01. Liebfrauenstraße26.01. Lindenstraße06.01. Lönsweg26.01. Ludwig-Ehlers-Straße02.02. Lüneburger Straße06.01. Lyraweg28.01. Medinger Allee27.01. Medinger Straße07.01. Meisenweg28.01. Möllerstraße03.02. Mozartstraße05.01. Niendorfer Weg06.01. Ostpreußenweg07.01. Paracelsusstraße02.02. Pastorenstraße07.01. Paul-Ehrlich-Straße06.01. Pommernweg02.02. Rathausstraße06.01. Reiterweg07.01. Röbbeler Straße07.01. Robert-Koch-Straße05.01. Roggenkamp05.01. Römstedter Straße07.01. Röntgenstraße28.01. Rosengarten05.01. Sandweg03.02. Sasendorfer Straße07.01. Sauerbruchstraße06.01. Schlesienweg07.01. Schöne Aussicht03.02. Schubertstraße27.01. Schwarzer Weg26.01. Sebastian-Kneipp-Straße05.01. Sirachsberg03.02. Telemannstraße05.01. Uferallee03.02. Uhlestraße03.02. Verladestraße07.01. Virchowstraße06.01. Wacholderweg28.01. Waldstr.28.01. Wiesenstraße26.01. Wilhelm-Schulze-Straße26.01. Zur Amtsheide

07.04. Abbendorfer Straße12.04. Akazienweg19.04. Am Berge19.04. Am Bullenkopf

19.04. Am Hang12.04. Am Kokelberg07.04. Am Leinenberg19.04. Am Petersberg12.04. Am Schleusenberg13.04. Am Waldbad13.04. Amtsschaftrift19.04. An den Seewiesen12.04. An der Aue14.04. An der Masch14.04. Auf der großen Heide07.04. Bahnhofstraße13.04. Bergstraße12.04. Birkenweg13.04. Breslauer Straße19.04. Brömmelweg07.04. Burgstraße14.04. Dachsgang13.04. Danziger Straße19.04. Distelkamp13.04. Dohlenweg13.04. Drosselweg14.04. Eichhornweg12.04. Fileitzen13.04. Finkenweg12.04. Fliederweg12.04. Forstweg14.04. Fuchsbau07.04. Gartenstraße12.04. Ginsterweg12.04. Häcklinger Straße14.04. Hasenheide07.04. Hauptstraße19.04. Hopfenkamp14.04. Hubertusstraße12.04. Im Kleifeld07.04. Im Winkel14.04. Industriestraße14.04. Jägerstraße07.04. Johann-Schroht-Straße12.04. Kastanienallee07.04. Kiebitzberg13.04. Kolberger Straße13.04. Königsberger Straße13.04. Lerchenweg07.04. Lindenstraße19.04. Lübbeckenkamp07.04. Lüdersche Straße13.04. Meisenweg19.04. Neustädter Straße12.04. Ostpreußenweg07.04. Pastorenweg19.04. Petershöhe13.04. Posener Weg14.04. Rehwinkel07.04. Rosenweg12.04. Rotdornweg12.04. Schlehenweg19.04. Schostorfer Straße07.04. Schulstraße12.04. Schützenstraße07.04. Sebastian-Kneipp-Straße

Abfuhr- termin Straße

Abfuhr- termin Straße

Abfuhr- termin Straße

Bad Bevensen (Stadt)

Bad Bodenteich

Sperrmüllabfuhr 2016

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14.04. Stadenser Straße13.04. Stettiner Straße13.04. Stralsunder Straße13.04. Tilsiter Weg13.04. Triftweg12.04. Wacholderweg14.04. Waldheide19.04. Waldweg13.04. Zur Schaftrift

27.04. Ahornweg27.04. Am Bleeken21.04. Am Bruch21.04. Am Feuerwehrhaus21.04. Am Hang28.04. Am Heidberg21.04. Am Klaepenberg26.04. Am Krummbach21.04. Am Paschberg27.04. An den Fischteichen20.04. An der Findorfsmühle28.04. Badweg26.04. Bahnhofstraße21.04. Bergstraße27.04. Birkenweg20.04. Brandenburger Weg28.04. Drosselweg26.04. Ebstorfer Straße26.04. Eitzener Kirchsteig26.04. Georgstraße20.04. Grenzweg26.04. Heinrichstraße20.04. Himmelsberg20.04. Hohnstorfer Straße27.04. Ilmenaustraße21.04. Im Grund27.04. Im Winkel27.04. Kirchplatz28.04. Königsberger Straße20.04. Kräutergarten28.04. Kreuzkämpe27.04. Kurze Straße28.04. Küsterberg26.04. Ladestraße28.04. Lerchenweg27.04. Lindenstraße28.04. Lührs Koppel26.04. Marktplatz26.04. Marktstraße28.04. Memeler Straße20.04. Mistelbachsweg26.04. Mühlenweg28.04. Neue Straße20.04. Niendorfer Straße20.04. Ostpreußenweg20.04. Pastorenkoppel20.04. Pommernweg21.04. Poststraße21.04. Rübenbaum21.04. Sandweg

20.04. Schlesierweg27.04. Schmiedeweg28.04. Schützenallee21.04. Schwarzer Berg28.04. Stille Heide21.04. Talstraße27.04. Tannenweg26.04. Twiete21.04. Uelzener Straße27.04. Uferstraße20.04. Vierenbachsweg28.04. Waldstraße26.04. Weite Welt21.04. Wiesenweg21.04. Wilhelmshöhe

02.06. Albrecht-Thaer-Weg08.06. Allenbosteler Weg26.05. Allmelingstraße24.05. Alte Salzstraße24.05. Alter Kirchweg24.05. Am Bahnhof25.05. Am Bobenwald26.05. Am Botanischen Garten02.06. Am Feldrain02.06. Am Fünftdiemenland01.06. Am Hornsgehege02.06. Am Kornfeld01.06. Am Mohngarten31.05. Am Mückenkamp02.06. Am Rapsfeld08.06. Am Reiherhorst02.06. Am Rübenacker31.05. Am Schildenkamp31.05. Am Teichgehege01.06. Am Weinberg24.05. Am Westerholz24.05. Amselweg25.05. An der Bahn24.05. Asternstraße01.06. Auf den Blöcken26.05. Bahnhofstraße31.05. Birkenweg31.05. Blumenstraße26.05. Breslauer Straße24.05. Brüggerfeld25.05. Buchenhain01.06. Carl-Hinke-Straße02.06. Celler Straße08.06. Claudiusweg26.05. Danziger Straße08.06. Domänenplatz24.05. Dorfstraße31.05. Eichenweg25.05. Falterring24.05. Finkenstieg26.05. Fischerstraße08.06. Fritz-Reuter-Weg01.06. Gartenweg01.06. Georg-Marwede-Straße

25.05. Goldammerweg25.05. Grillenstieg25.05. Haferkamp08.06. Hans-Rasch-Weg25.05. Haubenlerchenweg08.06. Hauptstraße24.05. Heideweg25.05. Helmsstraße31.05. Hinter den Höfen08.06. Hornstraße31.05. Im Felde01.06. Im Forstland31.05. Im Süsingskoppel02.06. Im Wiesengrund24.05. Im Winkel02.06. Justus-v.-Liebig-Weg24.05. Kiebitzkamp31.05. Kiefernweg08.06. Kirchplatz26.05. Königsberger Straße25.05. Koppelring24.05. Lerchenstraße25.05. Libellengrund08.06. Lönsstraße08.06. Lüneburger Straße25.05. Lurchweg26.05. Lutherstraße02.06. Max-Eyth-Weg31.05. Medinger Weg25.05. Michaelisteichweg26.05. Mittelweg01.06. Molkereistraße01.06. Obere Schreberstraße25.05. Roggenkamp02.06. Rudolf-Sack-Weg25.05. Salamanderweg01.06. Schreberstraße02.06. Schwienaustraße31.05. Siedlerstraße02.06. Sprengelstraße31.05. Stadionstraße24.05. Stadorfer Weg26.05. Stettiner Straße08.06. Tatendorfer Straße01.06. Uelzener Straße24.05. Verladestraße01.06. Von-Düring-Weg02.06. Von-Thünen-Weg25.05. Waldstraße01.06. Weinbergstraße25.05. Weizenkamp08.06. Wessenstedter Straße24.05. Westerholz31.05. Wichernweg08.06. Wilhelm-Busch-Weg08.06. Wilhelm-Raabe-Weg26.05. Wilhelm-Sander-Straße08.06. Winkelplatz08.06. Wittmersweg24.05. Wochenend. Altenebstorf31.05. Ziegeleiweg

Abfuhr- termin Straße

Abfuhr- termin Straße

Abfuhr- termin Straße

Bienenbüttel

Sperrmüllabfuhr 2016

Ebstorf mit Altenebstorf

37

23.02. Ahornweg25.02. Alte Poststraße25.02. Alter Sandweg25.02. Am Berge25.02. Am Friedhof25.02. Am Hang25.02. Bahnhofstraße23.02. Birkenweg23.02. Dahlenburger Weg23.02. Ebereschenweg23.02. Eichenweg25.02. Forstweg23.02. Fuchskamp23.02. Fuhrenkamp25.02. Göhrdestraße25.02. Kapellenweg23.02. Knickweg23.02. Kurzer Weg25.02. Lerchenberg23.02. Mittelweg25.02. Mühlenbergstraße23.02. Querweg23.02. Roggenkamp25.02. Schöne Aussicht25.02. Stoetzer Straße25.02. Südstraße25.02. Wiebeckstraße25.02. Wiesenstraße23.02. Zum Botterbusch

16.11. Alte Celler Heerstraße16.11. Am Berg16.11. Am Karnickelbusch17.11. Am Lerchenberg16.11. Am Lohenbergsfelde17.11. Am Moor15.11. An der Hardau15.11. An der Hofkoppel17.11. Bergwalderweg16.11. Birkenweg15.11. Blumenstraße17.11. Borner Straße15.11. Buchenweg16.11. Celler Str.17.11. Gartenweg15.11. Gärtnerweg17.11. Heideweg17.11. Holdenstedter Straße16.11. Kiefernweg15.11. Königsberger Straße17.11. Kurze Straße16.11. Lindenallee16.11. Malerwinkel16.11. Ostmarkstraße15.11. Posener Straße16.11. Rosenstraße15.11. Schloßstraße16.11. Sportplatz

16.11. Sportweg15.11. Stadenser Weg15.11. Stettiner Straße17.11. Talstraße16.11. Tannenweg16.11. Taubenweg15.11. Ulmenweg16.11. Vor den Fischteichen15.11. Weinbergstraße16.11. Weißdornweg17.11. Wiesenstraße17.11. Ziegelhof

18.02. Addenstorfer Weg18.02. Am Fuchsgrund18.02. Am Kampenweg16.02. Am Lerchenberg18.02. Am Weinberg18.02. An den Buchen16.02. An den Gärten16.02. Auf der Höhe18.02. Augarten18.02. Bevenser Straße18.02. Bruchtorfer Straße16.02. Dohlenstieg16.02. Drosselbrink16.02. Fasanenring16.02. Feldstraße16.02. Finkengrund16.02. Habichtswinkel18.02. Hintzestraße18.02. Klosterweg18.02. Krugbergweg18.02. Medinger Feld18.02. Mittelweg18.02. Mühlenstraße18.02. Schwarzer Weg16.02. Sperberring28.01. Waldstr.18.02. Zum Klosterhof

24.11. Adolf-Bätge-Straße14.12. Akazienweg14.12. Albrechtstraße15.12. Alter Obstgarten13.12. Am Alten Kreishaus15.12. Am Osterholz15.12. Am Platz15.12. Am Schießgraben15.12. Am Sportplatz15.12. Am Weinberg13.12. Amtsweg13.12. An der Mühle13.12. Auf dem Diek15.12. Berghofstraße24.11. Berliner Straße

13.12. Billungstraße13.12. Bindelkampweg13.12. Bischoff-Bruno-Straße24.11. Breslauer Straße24.11. Danziger Straße13.12. Domänenstraße14.12. Douglasienweg14.12. Dubenkamp14.12. Eibenhof13.12. Eichenallee14.12. Espenweg14.12. Fichtenhof15.12. Haspelweg15.12. Im Winkel14.12. Jägerstraße14.12. Karl-Heinrich-Straße24.11. Kattenkamp14.12. Kiefernhof15.12. Kleine Bäckerstraße13.12. Klostergarten13.12. Klosterstraße13.12. Klosterwall14.12. Lärchenhof15.12. Lerchenweg24.11. Memeler Straße15.12. Meyerholzweg15.12. Mittelweg14.12. Molzener Straße15.12. Pastorenkoppel15.12. Philiaweg14.12. Rodelandstraße15.12. Sandweg14.12. Schützenstraße15.12. Stegekamp15.12. Treuburger Straße24.11. Tilsiter Straße14.12. Vor der Deine14.12. Wacholderhof24.11. Welfenplatz24.11. Welfenstraße24.11. Welfenweg13.12. Wendlandstraße15.12. Wilhelmstraße14.12. Woltersburger Mühlenweg13.12. Zollstraße14.12. Zum Runden Bruch15.12. Zum See13.12. Zum Wiesengrund13.12. Zur Pfefferwiese

27.07. Alte Celler Heerstraße28.07. Alter Postweg28.07. Am Alten Friedhof03.08. Am Alten Sägewerk03.08. Am Apfelgarten28.07. Am Bahnhof28.07. Am Kindergarten27.07. Am Tannenmoor03.08. Am Tannrähm27.07. An der Kirche

Abfuhr- termin Straße

Abfuhr- termin Straße

Abfuhr- termin Straße

Himbergen

Medingen

Holdenstedt

Sperrmüllabfuhr 2016

Oldenstadt mit Oldenstadt-West

Suderburg

38

27.07. An der Napoleonsbrücke26.07. Bahnhofstraße26.07. Bahnser Straße03.08. Bergstraße26.07. Blumenstraße26.07. Böddenstedter Straße27.07. Breitenheeser Straße27.07. Burgstraße27.07. Elmensteg03.08. Fastenberg03.08. Feldstraße27.07. Fuchsweg27.07. Fuhrenkämpe28.07. Gänsekamp03.08. Ginsterweg27.07. Glockenbergsweg26.07. Graulinger Straße28.07. Grüner Weg28.07. Hamerstorfer Straße27.07. Hasenwinkel27.07. Hauptstraße27.07. Heidekamp27.07. Heideweg28.07. Herbert-Meyer-Straße27.07. Hof Hardautal28.07. Holxer Straße27.07. Hösseringer Straße28.07. Im Gewerbepark27.07. Im Hussen27.07. Im Winkel28.07. In den Kuhlen28.07. In den Twieten27.07. Industriestraße27.07. Jägerweg28.07. Kampweg28.07. Karl-Hillmer-Str.27.07. Katzensteg03.08. Kiefernweg27.07. Kirchsteig27.07. Krempelweg03.08. Lerchenweg28.07. Lindenstraße26.07. Lönsweg26.07. Lutterloher Weg03.08. Marktstraße28.07. Maschweg27.07. Moorweg27.07. Mühlensteg28.07. Obere Twiete28.07. Oldendorfer Straße27.07. Poppelreunsweg27.07. Räber Straße27.07. Rahnweg03.08. Rottannenstraße27.07. Schäfertrift27.07. Schellsbruch26.07. Schmiedestraße27.07. Schnuckentwiete03.08. Schwarzer Weg03.08. Sielstraße03.08. Tannrähmsring28.07. Twietenkamp

03.08. Unter den Eichen28.07. Untere Twiete03.08. Wacholderweg27.07. Waldstraße03.08. Waldweg27.07. Wehrbrink03.08. Wiesengrund27.07. Wiesenstraße27.07. Wittenwinkelweg27.07. Wolfsweg27.07. Zum Hardautal

20.07. Adolf-Bätge-Straße20.07. Am alten Wehrturm20.07. Am Biotop19.07. Am Hang20.07. Am Ringgraben20.07. Am Schützenhagen20.07. Amtshof19.07. Bergstraße19.07. Berliner Straße20.07. Bevensener Straße20.07. Billungstraße19.07. Birkenhof20.07. Bodenteicher Straße20.07. Bruchweg19.07. Dachsgang20.07. De-Schulte-Weg20.07. Drawehner Ring19.07. Ellen19.07. Fasanenweg19.07. Fuchsgang20.07. Gartenstraße20.07. Güstauer Straße20.07. Hansenstraße19.07. Hasenheide19.07. Hohe Luft19.07. Ilkenbergstraße19.07. Iltisgang19.07. Im Loos20.07. Im Suhl vor dem Tore20.07. Industriestraße20.07. Jägerweg20.07. Kantweg19.07. Kastanienhof20.07. Kirchweg20.07. Kölauer Straße19.07. Lindenhof19.07. Marderweg20.07. Marktplatz20.07. Mühlenbergstraße20.07. Mühlenweg20.07. Nestauer Straße20.07. Neumarkt19.07. Ostpreußenweg19.07. Pommernweg20.07. Raiffeisenstraße20.07. Rautenbergstraße20.07. Ringstraße20.07. Rotkuhlring

20.07. Rotkuhlweg20.07. Salzwedeler Straße19.07. Schlesierweg20.07. Schulstraße20.07. Schützenstraße19.07. Sportplatzweg19.07. Talweg20.07. Uelzener Straße19.07. Waldstraße20.07. Wiesenweg20.07. Wilhelm-Beinstorf-Weg20.07. Wilhelm-Klipp-Straße19.07. Wollsteiner Weg

05.10. Albertstraße12.10. Am Anger12.10. Am Barkhagen05.10. Am Feldgraben13.10. Am Hochgericht22.09. Am Königsberg05.10. Am Sande06.10. Am Vorberg27.09. An der Helde12.10. An der Wipperau21.09. Bartholomäiwiesen12.10. Bernhard-Nigebur-Straße12.10. Birkenallee12.10. Braschenstraße21.09. Brettstraße22.09. Dachsgang05.10. Damaschkeweg22.09. Emsberg05.10. Erich-Klabunde-Straße20.09. Ernst-Pingel-Weg20.09. Eschenkamp21.09. Esterholzer Straße05.10. Friedrich-Ebert-Straße22.09. Fuchsberg20.09. Gertrud-Noch-Straße13.10. Grauwiesen05.10. Greyerstraße21.09. Groß Liederner Straße11.10. Gudesstraße 35 - 55 und 56 - 5820.09. Gustav-Bandmann-Weg22.09. Gustav-Matthias-Weg06.10. Haferkamp06.10. Hambrocker Berg06.10. Hambrocker Straße11.10. Hammersteinplatz28.09. Hans-Holtsche-Weg22.09. Hans-Seidat-Weg05.10. Hartwigstraße22.09. Hasenberg21.09. Heinrich-Meyerholz-Straße20.09. Heinrich-Schwieger-Weg20.09. Heinz-Lücke-Straße20.09. Helga-Brugger-Weg06.10. Hochgraefestraße

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Sperrmüllabfuhr 2016

Suhlendorf

Uelzen (Stadt) östlich der Ilmenau

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21.09. Hoevermannskamp05.10. Hohe Luft05.10. Höltenwisch29.09. Houbenskamp11.10. Ilmenauufer05.10. Im Wiesengrund22.09. Immenweg12.10. In der Plene28.09. Kagenbergstraße21.09. Kantweg20.09. Karl-Schlockermann-Weg21.09. Karl-Söhle-Straße29.09. Kasernenstraße22.09. Krietenberg27.09. Kroge28.09. Krönerweg21.09. Kuhlwiese12.10. Lembekestraße29.09. Lindenstraße22.09. Marderhof20.09. Margarete-Wolf-Schlemm-Straße29.09. Meierstraße28.09. Meilereiweg12.10. Mestwartstraße21.09. Miesbacher Straße21.09. Molkereistraße13.10. Neu Ripdorf05.10. Niendorfer Straße28.09. Norkstraße29.09. Oldenstädter Straße29.09. Osterstraße20.09. Paul-Schäffer-Weg20.09. Paul-Tilly-Weg28.09. Platenmeisterstraße28.09. Pohlmannstraße22.09. Rehwiese29.09. Reithausstraße11.10. Ripdorfer Straße06.10. Roggenkamp22.09. Ruth-Schaumann-Weg11.10. Scharnhorststraße12.10. Tile-Hagemann-Straße29.09. Tivolistraße12.10. Wendlands Kamp22.09. Wieselhof28.09. Wilhelm-Burmeister-Weg20.09. Wilhelm-Seedorf-Straße20.09. Wilhelm-Thiermann-Weg28.09. Zimmermannstraße13.10. Zum Moorfeld

27.10. Achterstraße25.10. Albrecht-Thaer-Platz25.10. Albrecht-Thaer-Straße08.11. Alewinstraße18.10. Alte Wiesenstraße13.10. Am alten Grenzgraben13.10. Am Funkturm

20.10. Am Hölzernen Schlüssel04.10. Am Schützenplatz03.11. Am Stadtgut11.10. Am Taterhof01.11. Amselstieg02.11. An den Zehn Eichen27.10. An der St. Marienkirche04.10. An der Zuckerfabrik27.09. Auf dem Rahlande27.10. Bahnhofstraße27.09. Baumschulenweg26.10. Beginenweg04.10. Bergstraße20.10. Bohldamm18.10. Brauerstraße13.10. Breidenbeck11.10. Brückenstraße13.10. Buchenberg26.10. Caspar-Lehmann-Straße02.11. Dannenriede27.10. Dieterichsstraße01.11. Dohlenstieg11.10. Doktorenstraße01.11. Drosselstieg27.09. Ebstorfer Straße03.11. Eckermannstraße19.10. Eichendorffstraße02.11. Elbinger Straße26.10. Elersweg02.11. Ellernriede01.11. Ermlandhof08.11. Ernststraße25.10. Eschemannstraße03.11. Fichtengrund01.11. Finkenstieg13.10. Fischerhof13.10. Fischerhofstraße27.10. Friedensreich- Hundertwasser-Platz13.10. Friedrich-Klinkel-Platz04.10. Friedrichstraße02.11. Fritz-Reuter-Straße11.10. Fritz-Röver-Straße27.10. Gartenstraße04.10. Georg-von-Engelbrechten-Straße25.10. Goethestraße20.10. Grabenstraße11.10. Gudesstraße 1 - 33 und 2 - 5403.11. Hagenskamp13.10. Hansestraße02.11. Haselriede19.10. Hauenriede04.10. Heinrichstraße11.10. Herzogenplatz18.10. Hoefftstraße27.09. Hoher Kamp02.11. Hollernriede27.10. Hospitalstraße11.10. Hutmacher Straße13.10. Im Böh13.10. Im Grund01.11. Im Hülsen

13.10. Im Neuen Felde20.10. Johannesstraße04.10. Johnsburg18.10. Kaiserstraße20.10. Karlstraße11.10. Kleine Mühlenstraße04.10. Kreuzstraße20.10. Kuhlaustraße13.10. Kuhteichweg01.11. Kurlandweg26.10. Linsingenstraße01.11. Livlandhof20.10. Lönsstraße13.10. Loosekamp13.10. Ludwig-Erhard-Straße08.11. Luisenstraße08.11. Lüneburger Straße18.10. Margaretenstraße02.11. Marienburger Straße11.10. Mauerstraße26.10. Medingstraße01.11. Meisenstieg13.10. Meisterweg26.10. Mithoffweg01.11. Mozartstraße11.10. Mühlenstraße13.10. Nordallee27.09. Nothmannstraße04.10. Oekonomierat-Becker-Straße27.10. Pastorenstraße26.10. Peter-Cordes-Weg26.10. Probst-Raven-Straße11.10. Rademacher Straße01.11. Reiherstieg27.10. Ringstraße26.10. Robert-Koch-Straße27.10. Rosenmauer02.11. Rudolf-Schmidt-Weg04.10. Rudolfstraße26.10. Rudolf-Virchow-Straße27.09. Rupertusweg01.11. Samlandhof18.10. Sankt-Viti-Straße18.10. Schillerstraße11.10. Schmiedestraße11.10. Schnellenmarkt11.10. Schuhstraße03.11. Siburgstraße04.10. Spottweg27.10. Stadtgarten02.11. Stargarder Straße25.10. Sternplatz25.10. Sternstraße04.10. Stiftstraße20.10. Südstraße27.10. Taubenstraße03.11. Theodor-Kaufmann-Weg27.10. Turmstraße03.11. Uhlenweg26.10. Vareniusweg20.10. Veerßer Straße27.10. Wachsmuthsche Klinke

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Uelzen (Stadt) westlich der Ilmenau

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26.10. Wächterweg26.10. Waldstraße02.11. Wiedemanns Koppel03.11. Wilhelm-Busch-Straße02.11. Wollsteiner Straße25.10. Wullhop27.09. Ziegelhofstraße

09.11. Allee10.11. Amselweg09.11. An den Mühlenwiesen09.11. Bahnhofsweg09.11. Bauernstraße10.11. Beckerstraße10.11. Block Rosenberg09.11. Celler Straße10.11. Feldstraße10.11. Finkenweg10.11. Fliederweg09.11. Friedrich-Seeßelberg-Straße09.11. Hesterkampweg10.11. Immenbusch09.11. Kirchstraße09.11. Krempelweg10.11. Lahgarten10.11. Lahweg10.11. Meisenweg10.11. Müllerstraße10.11. Nelkenweg09.11. Niemannsweg09.11. Niendorfer Weg09.11. Obstgut10.11. Parkstraße10.11. Rosenweg09.11. Schmiedeweg10.11. Schulweg09.11. Schwarzer Weg10.11. Seifriedring09.11. Soltauer Staße10.11. Spechtstraße09.11. Sportplatz09.11. Stadtweg10.11. Tulpenweg09.11. Von-Estorff-Straße

29.11. Altes Dorf30.11. Am Diecksberg30.11. Am Stadtwald29.11. Am Waterbusch30.11. Am Weiher29.11. Buchfinkenweg29.11. Falkenweg29.11. Fasanenweg29.11. Festplatzweg01.12. Ginsterweg01.12. Graureiherweg30.11. Grüner Weg30.11. Grüner Winkel

30.11. Hagebuttenweg30.11. Hainberg29.11. Haubenlerche30.11. Heckenrosenweg01.12. Heinrich-Oetzmann-Straße01.12. Holunderweg30.11. Huflattigweg30.11. Hugo-Steinfeld-Straße30.11. Im Sinsch30.11. Industriestraße30.11. Kämpenweg30.11. Kastanienweg01.12. Kiebitzweg01.12. Kranichweg30.11. Kurzer Weg01.12. Lehmkuhle01.12. Libellenweg30.11. Ligusterweg30.11. Lindenweg01.12. Machandelweg30.11. Orchideenweg29.11. Ostpreußenring01.12. Papagonenweg30.11. Pommernweg29.11. Rabenweg30.11. Rießelkamp01.12. Rottekuhlen01.12. Sandberg29.11. Schwalbenweg30.11. Siedlerweg29.11. Spechtweg01.12. Stadtberg29.11. Taubenplan30.11. Waldweg29.11. Wiesengrund01.12. Withop

06.09. Am Bodenteicher Steig07.09. Am Brunnen06.09. Am Hang06.09. Am Vorberg06.09. An den Kleingärten07.09. An der Aue06.09. An der Bahn06.09. Aschopsberg06.09. Bergstraße07.09. Bollenser Weg07.09. Dorfstraße06.09. Droher Straße07.09. Eichenkamp07.09. Ernst-Rust-Straße06.09. Finkenweg07.09. Gartenweg07.09. Hauptstraße07.09. Im Winkel06.09. Industriestraße06.09. Kantor-Krüger-Straße06.09. Koppelweg07.09. Kuckstorfer Weg06.09. Ladestr.

06.09. Lerchenfeld07.09. Nachtigallenweg06.09. Neuer Weg06.09. Raiffeisenstraße06.09. Rosenweg06.09. Rübenfeld06.09. Tannenweg07.09. Wiesengrund07.09. Wiesenstraße07.09. Zur alten Mühle

25.08. Ahornweg24.08. Am Graben24.08. Am Mühlenteich24.08. Am Sportzentrum24.08. Am Tennisplatz24.08. Am Weinberg24.08. Amselweg25.08. Auf den Doren24.08. Bahnhofstraße24.08. Borner Weg25.08. Drosselweg25.08. Finkenstieg24.08. Fischteichsfeld24.08. Flachskamp24.08. Gartenstraße24.08. Graf-Grote-Straße25.08. Hainbuchenweg24.08. Ilmenauweg25.08. Kastanienweg25.08. Katerburg25.08. Langdoren25.08. Lerchenweg25.08. Lindenstraße25.08. Mittelweg25.08. Nettelkamper Straße24.08. Nordstraße25.08. Ringstraße24.08. Uelzener Straße25.08. Vor den Lehmkuhlen24.08. Wiesenweg25.08. Wietsahlsweg24.08. Winkelgasse

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Wrestedt

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Wo finde ich die Anträge, Formulare und Infos des awb im Internet?Unter der Adresse www.awb.uelzen.de finden Sie den In-ternetauftritt des awb. Dort gibt es viele nützliche Infor-mationen rund um das Thema Abfall. Unter der Schaltflä-che „Download“ finden Sie unter anderem die Formulare des Abfallwirtschaftsbetriebs. Anträge, An- und Ummel-dungen usw. sind generell auch formlos schriftlich, per Email oder Fax möglich.

Welcher Abfall ge-hört wohin?Bei manchen Abfällen ist man sich nicht sicher, welches der richtige Abfallbehälter oder Ent- sorgungsweg ist. Gerade bei nicht alltäglichen Abfällen hilft das „Abfall-ABC“ auf den Inter-netseiten des awb weiter. Dort finden Sie auch nützliche Tipps zur Entsorgung von Bau-schutt, Batterien, CDs, DVDs, Schadstoffen und vielem mehr.

Ich habe eine Wohnung/Haus/Grundstück ver-kauft oder gekauft. Wie verhalte ich mich richtig?Änderungen in den Eigentumsverhältnissen sind gem. § 17 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Verwenden Sie hierzu bitte das Formular „Eigentümerwechsel“ oder teilen die Änderung formlos schriftlich, per Email oder Fax mit.Die Umschreibung der Abfallgebühren erfolgt, wenn der Käufer im Grundbuch fest eingetragen ist. Eine Auflas-sungsvormerkung reicht nicht aus, denn erst mit Eintra-gung im Grundbuch geht das Eigentum über. Bitte legen Sie die Grundbucheintragung nach Erhalt vor. Bis zur Umschreibung bleibt der bisherige Eigentümer gebüh-renpflichtig! Die Gebührenpflicht geht erst mit Beginn des auf den Übergang folgenden Monats auf den neuen Eigentümer über.

Behälterum-, an- und abmeldungen. Was habe ich zu beachten und wer darf das?Änderungen der Behältergröße sowie An- und Abmel-dungen müssen schriftlich vom Grundstückseigentümer bzw. Hausverwalter beantragt werden. Verwenden Sie hierzu bitte den Antrag „Behälteränderung“ oder be-antragen Sie die Änderung formlos schriftlich, per Email oder Fax. Zur Antragsbearbeitung wird die Anzahl der dort gemeldeten Bewohner benötigt. Geben Sie diese zur Ermittlung des Mindestvolumen immer an (s. Hinweis X Seite 5). Ein Mieter oder Pächter ist generell nicht

Häufig gestellte Fragen - Teil Iberechtigt, Änderungen zu beantragen. Die Möglichkeit zur Änderung besteht gemäß § 14 (11) der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen jeweils zum Monatsanfang und ist mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Stichtag beim Landkreis zu beantragen.Anträge zur Behälteränderung erhalten Sie neben dem Internet ebenfalls auf dem awb-Betriebshof Oldenstadt, im Kreishaus Uelzen, an der Information der Stadt Uel-zen, bei Ihrer Gemeinde/Samtgemeinde und den Entsor-gungsfahrzeugen.

Fristen - Wann kann ein Behälterwechsel/ eine Behälteraufstellung beantragt werden? Änderungswünsche zu einem bestimmten Termin sind mindestens vier Wochen schriftlich vor dem jeweiligen Stichtag zu beantragen. Es besteht kein Anspruch auf eine kurzfristigere Änderung. Die Gebühren aufgrund des An- oder Abmeldens oder Tausch eines Behälters ändern sich jeweils zum Ersten des folgenden Monats.

Bekomme ich jedes Jahr einen neuen Abfall- gebührenbescheid?Nein! Es handelt sich um einen Dauergebührenbescheid. Sofern keine Änderung am Behälterbestand oder an den Eigentumsverhältnissen mitgeteilt wird, bleibt der zuletzt erstellte Bescheid gültig. Wenn eine Gebührenanpassung seitens des awb notwendig ist, erhält der Grundstücksei-gentümer automatisch einen neuen Bescheid. Die Abfallgebühren werden zum 1. Januar 2016 geändert. Im Januar 2016 erhalten alle Grundstückseigentümer ei-nen neuen Abfallgebührenbescheid.

Mein Restabfallbehälter oder meine Biotonne ist kaputt. Wie bekomme ich eine neue Tonne? Abfallbehälter sind starken Witterungsbedingungen aus-gesetzt. Sonne, Wind und Frost lassen das Material im Laufe der Jahre ermüden. Zudem wirken bei der Leerung große physikalische Kräfte auf den Behälter ein. Nach Jahren der intensiven Nutzung kann der Behälter Risse aufweisen, ein Rad oder den Deckel verlieren. Melden Sie telefonisch unter Tel.: 0581 9482-3339 oder 3316 den Schaden. Der awb tauscht den defekten Behälter kosten-los aus. Bis zum Tausch können Sie den alten Behälter weiter nutzen.

Wo bekomme ich Restabfall- und Bioabfallsäcke?Die Säcke kann man auf dem awb-Betriebshof Olden-stadt, im Kreishaus Uelzen, im Verkehrsbüro der Stadt Uelzen, bei Ihrer Gemeinde/Samtgemeinde, dem Ent-sorgungszentrum Borg und den Entsorgungsfahrzeugen kaufen. Weitere Hinweise finden Sie auf den X Seiten 5, 7 und 20.

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Kann ein Gebührenbescheid auch zu meinem Mieter oder Pächter versendet werden, damit er die Gebühren direkt entrichtet?Nein! Empfänger des Abfallgebührenbescheides ist im-mer der Grundstückseigentümer, die Hausverwaltung oder der Betreuer. Der Eigentümer kann natürlich eine Kopie des Bescheides an den Mieter/Pächter weitergeben und diesen mit der Zahlung beauftragen. Im Falle aus-bleibender Zahlungen bleibt aber immer der Eigentümer haftbar!

Kann mein Mieter oder Pächter eine Einzugser-mächtigung für die Abfallgebühren erteilen?Nein! Eine Einzugsermächtigung kann nur der Hausei-gentümer erteilen. Dieser bekommt im Falle eines eingereichten SEPA-Basis-lastschriftmandats neben der Gläubiger-Identifikations-nummer eine Mandatsreferenznummer mitgeteilt. Diese bleibt solange bestehen, bis die Einzugsermächtigung widerrufen wird.Alternativ bleibt dem Mieter/Pächter die Möglichkeit, einen Dauerauftrag bei seiner Bank einzurichten. Sollte sich jedoch die Abfallgebühr ändern, muss der Dauerauf-trag bei der Bank ebenfalls geändert werden.

Wann und wo bekomme ich den Müllkalender? Der Müllkalender erscheint generell kurz vor Jahresende und wird jedem Haushalt über den Uelzener Anzeiger zu-gestellt. Sollten Sie den Müllkalender verlegt haben oder ein weiteres Exemplar benötigen, erhalten Sie dieses auf dem awb-Betriebshof Oldenstadt, im Kreishaus Uelzen, im Verkehrsbüro der Stadt Uelzen, bei Ihrer Gemeinde/Samtgemeinde und dem Entsorgungszentrum Borg.

Alternative zu Brenntagen?Die Verordnung des Landes Niedersachsen über die Be-seitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (BrennVO) ist mit Wirkung zum 31.03.2014 außer Kraft getreten. Brenntage sind seit April 2014 somit nicht mehr zulässig.Der awb bietet für pflanzliche Abfälle die Biotonne in zwei unterschiedlichen Größen an. Für umgerechnet 3,20 € bzw. 6,45 € im Monat wird die 120 l bzw. 240 l Biotonne alle zwei Wochen geleert. Kleine, saisonal anfallende Mengen (z. B. Laub), können über den lizenzierten Bioabfallsack am Abfuhrtag der Bio- tonne mit an den Straßenrand gestellt werden. Den Bio-abfallsack erhalten Sie für 1,50 €/Stück an verschiedenen Stellen. Infos finden Sie auf den X Seiten 7 und 20.Für größere Mengen kann vorübergehend ein Mietcon-tainer auf Abruf bestellt werden. Dieser hat ein Fassungs-

Häufig gestellte Fragen - Teil IIvermögen von 660 l und wird nach Bedarf geleert. So sind mehrere Leerungen in der Woche möglich. Diese Alternative ist für den awb mit deutlich mehr Aufwand verbunden als die turnusmäßige Leerung der Bioton-ne und daher teurer. Weitere Infos finden Sie auf den X Seiten 7 und 20. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Selbstanliefe-rung zum Entsorgungszentrum Borg. Bis 200 kg muss dort eine Pauschale von 4,- € entrichtet werden. Darüber hinaus errechnet sich die Gebühr aus dem angelieferten Gewicht. Gebündelter Strauchschnitt wird gegen Gebühr auch ab-geholt. Infos zur Anforderung und den Preisen finden Sie auf den X Seiten 8, 20 und 21.Bei Großmengen von Baum- und Strauchschnitt emp-fiehlt der awb einen Container- oder Schredderdienst in Anspruch zu nehmen. Beispielhaft wird hier der Ma-schinenring Uelzen-Isernhagen genannt. Dort können entsprechend der anfallenden Menge und Durchmesser des Materials, unterschiedlich große Schredder angefor-dert werden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Internet, Gelben Seiten oder Telefonbuch.

Gehört Tierstreu in die Biotonne?Nein! Tierexkremente, Vogelsand, Katzenstreu etc. gehö-ren in den Restabfallbehälter. In der Biotonne belasten diese Abfälle später die Kompost-Qualität, weil sie mög-licherweise Krankheitskeime enthalten, die bei der Hygie-nisierung nicht abgetötet werden können.

Viele weitere Informationen, Tipps und Tricks finden Sie auch im Internet auf den Seiten des awb unter: www.awb.uelzen.de

Oder nutzen Sie die kostenlose Servicenummer des awb. Unter 0800 2920800 erhalten Sie kompetente Hilfe rund um das Thema Abfall!

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Anschriften · Rufnummern · Infos · Öffnungszeiten

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen Tel.: 0581 9482-3406Wendlandstr. 8 Fax: 0581 9482-348329525 Uelzen [email protected]

Servicenummer Abfallberatung Tel.: 0800 2920800 Abfallberatung und Wertstoffsammlung, Gelber Sack, Altglas, Altpapier, Altkleider Tel.: 0581 9482-3316Vorzimmer Betriebsleitung Tel.: 0581 9482-3406Einsatzleitung Abfuhrbetrieb Tel.: 0581 9482-3341Abrechnung Behältergebühren Tel.: 0581 9482-3319 Abrechnung sonstige Gebühren, Mahnwesen Tel.: 0581 9482-3361Behälterum-, an- und abmeldungen (nur schriftlich) X s. Seiten 5 und 41Behälterwaschdienst Tel.: 0581 9482-3345 od. -3339Eigentümerwechsel (nur schriftlich) X s. Seite 41Informationen zur Restabfall- und Kompostabfuhr Tel.: 0581 9482-3345 od. -3341Kühl- u. Elektrogeräte-Abfuhr Tel.: 0581 9482-3345 od. -3339Mietbehälter (nur schriftlich) X s. Seiten 20 und 41Sonderabfälle aus Haushalten und Kleingewerbe Tel.: 0581 9482-3340 od. -3317Sperrmüll-, Baum- und Strauchschnittabfuhr Tel.: 0581 9482-3339 od. -3345

Medizinischer Umweltschutz und Beratung Tel.: 0581 82-462

Durchführung der SammlungenAltpapier: Firma Melosch Tel.: 0581 909250Altpapier: Firma Formata Tel.: 05825 8143Gelber Wertstoffsack: Firma Melosch Tel.: 0581 909250

Entsorgungszentrum Borg 1) Tel.: 05803 9876-21mit Sonderabfall-Annahme und Fax: 05803 9876-28Kompostierungsanlage Deponiestraße 1029571 Rosche-Borg

Öffnungszeiten:Montag - Freitag 08:00 - 16:00 Uhr 1)

Samstag 08:00 - 12:00 Uhr 1)

1) Annahmeschluss 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit

awb-Betriebshof Oldenstadt Sonderabfall-Annahme Tel.: 0581 9482-3340Wendlandstraße 8 Fax: 0581 9482-3354 29525 Uelzen-Oldenstadt

Öffnungszeiten der Annahmestelle für Schadstoffe und Elektrogeräte: Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag 13:00 - 15:30 Uhr

Allgemeine Servicezeiten der VerwaltungMontag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr donnerstags 08:30 - 15:30 Uhr

Ölunfall: Ruf 112 (Feuerwehr) bei Ölunfällen, Auslaufen von Öl ins Wasser oder ins Erdreich.

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen Wendlandstraße 8 29525 Uelzen-OldenstadtTel. 0581 9482-3406Fax 0581 [email protected]

Alle Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Uelzen finden Sie auchim Internet unter: www.awb.uelzen.de