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Netzausbau in Niedersachsen Conneforde – Cloppenburg – Merzen

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Netzausbauin NiedersachsenConneforde – Cloppenburg – Merzen

Inhalt

Vorwort 5

TenneT im Dialog 6

Ein starkes Netz für Niedersachsen 8

Leitungsbau in Niedersachsen 10 Conneforde – Cloppenburg – Merzen

Grundsätze der Planung 12

Das Genehmigungsverfahren 14

Energie von See an Land 16

Technologie und Umsetzung 18

Die Freileitung 19

Das Erdkabel 20

Mensch, Sicherheit und Umwelt 22

Nutzung von Grundstücken 24

Glossar 25

Ihr Team für das Projekt vor Ort 26

Liebe Leserin, lieber Leser!

Die Energiewende ist ein ehrgeiziges Projekt. Im Jahr 2050 will Deutschland

80 Prozent der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien abdecken.

Schon jetzt wird im Norden mehr Energie produziert, als vor Ort gebraucht

wird – zum Beispiel durch Windenergieanlagen vor und in der Nordsee.

Weiter südlich fehlt diese Energie. Um weiterhin Industrie und Privathaushalte

rund um die Uhr zuverlässig mit Strom zu versorgen, bauen wir neue Leitungen.

Die geplante Verbindung von Conneforde über Cloppenburg in den Raum

Merzen ist eine davon.

Wir planen nicht über die Köpfe der Bürger hinweg, sondern mit ihnen

gemeinsam. Aus diesem Grund suchen wir den Dialog mit den Menschen in

der Region. Ob auf Informationsmärkten mit mehreren hundert Interessierten,

im persönlichen Gespräch oder in unserem planungsbegleitenden Dialog-

forum mit Vertretern von Kreisen, Gemeinden und Bürgerinitiativen –

wir machen unsere Planung transparent!

Dazu soll auch diese Broschüre dienen. Auf den folgenden Seiten stellen wir

Ihnen den aktuellen Stand des Projekts Conneforde – Cloppenburg – Merzen

vor. Wir erläutern Ihnen, warum wir die Leitung brauchen und wie das

Genehmigungsverfahren abläuft. Und wir zeigen Ihnen, wie wir die Leitung

bauen - als oberirdische Freileitung sowie mit unterirdisch verlaufenden

Erdkabelabschnitten.

Und: Wir möchten Sie nicht nur informieren, sondern auch einladen:

Bringen Sie Ihre Ideen und Anregungen ein – und gestalten Sie mit uns

die Energiewende vor Ort!

Bernd Stark Janina Schultze

Gesamtprojektleiter Referentin für Bürgerbeteiligung

TenneT TSO GmbH TenneT TSO GmbH

Vorwort 5

TenneT möchte die Energiewende gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und allen gesellschaftlichen Interessengruppen umsetzen.

Wir gestalten die Planungen so offen und transpa-

rent wie möglich. Noch vor dem eigentlichen Ge-

nehmigungsverfahren suchen wir den Dialog mit

den Menschen der Region. Auf diese Weise können

Sie ihre Anliegen frühzeitig an uns herantragen und

wir diese umfassend prüfen.

Seit Beginn unserer Planungen tauschen wir uns

intensiv aus mit Vertretern von Kreisen und Ge-

meinden, Umwelt- oder Landwirtschaftsverbänden

sowie mit den Bürgerinnen und Bürgern. In vielen

Gesprächen haben wir zum Beispiel Hinweise zum

Leitungsverlauf oder zu den Standorten der beiden

Umspannwerke im Raum Cloppenburg erhalten.

Wir haben alle Hinweise geprüft, abgewogen und in

unsere Entscheidung für einen der Trassenkorridore

von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen

einbezogen.

Auch im weiteren Verlauf des Projektes setzen wir

unseren Dialog fort! In den kommenden Monaten

werden wir prüfen, wo genau die Stromleitung in-

nerhalb dieses Korridors verlaufen soll. Dazu zählt

die Festlegung der einzelnen Maststandorte sowie

der genauen Erdkabelabschnitte. Auch hier legen

wir Wert auf die Meinungen der Menschen vor Ort.

Unser Ziel ist es, gemeinsam im Dialog mit den

Bürgerinnen und Bürgern zu planen. Wir informieren

offen und transparent. Janina Schultze, unsere

Referentin für Bürgerbeteiligung, steht für Ihre

Fragen und Vorschläge zur Verfügung. Ob per

E-Mail oder Telefon, im persönlichen Gespräch

vor Ort oder in unserem Bürgerbüro.

TenneT im Dialog

Ihre Ideen helfen uns dabei, unsere Planungen – wo immer es möglich ist – zu verbessern!

Weitere Informationen zum Dialog rund um die Leitung

Conneforde – Cloppenburg – Merzen finden Sie hier:

www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-

deutschland/conneforde-cloppenburg-merzen/

6

Janina Schultze Referentin für Bürgerbeteiligung

Lloydstraße 4-6, 28217 Bremen T +49 (0)421 644702-15 F +49 (0)421 644702-19 M +49 (0)151 18874351 E [email protected]

VerbundenVerantwortlich

7

Die große Mehrheit der Deutschen ist für die Ener-

giewende. Doch sie bringt auch deutliche Verände-

rungen – zum Beispiel für das deutsche Stromnetz.

Früher wurden Kraftwerke dort gebaut, wo der

Strom benötigt wurde. So wurde die Energie über

kurze Strecken direkt zu den Verbrauchern ge-

bracht. Aber Windräder und Solaranlagen stehen

nicht unbedingt in der Nähe der Verbraucher, son-

dern dort, wo sie am meisten Energie produzieren

können – also in besonders windreichen oder be-

sonders sonnigen Gebieten.

Im windreichen Norden produzieren Niedersachsen

und Schleswig-Holstein zum Beispiel mehr Energie,

als sie selbst benötigen. Im Süden Deutschlands

fehlt diese Energie, insbesondere durch die Ab-

schaltung der Kernkraftwerke: In zehn Jahren wer-

den die südlichen Bundesländer im Schnitt 40 Pro-

zent ihres jährlichen Stromverbrauchs importieren

müssen. Deshalb braucht die Energiewende starke

und stabile Netze, um den Strom aus erneuerbaren

Energien in die Steckdosen der Verbraucher zu brin-

gen und Industriestandorte langfristig zu sichern.

Transparente Netzplanung

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind

beauftragt, einen gemeinsamen nationalen Netzent-

wicklungsplan (NEP) und einen Offshore-Netzent-

wicklungsplan (O-NEP) zu erstellen.

Der gemeinsame nationale Netzentwicklungsplan

muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsge-

rechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau

des Netzes enthalten, die in den nächsten zehn

Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netz-

betrieb erforderlich sind (§12b EnWG). Der O-NEP

zeigt alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsge-

rechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau

der Offshore-Anbindungsleitungen (§17b EnWG).

Die Netzentwicklungspläne werden durch die Bun-

desnetzagentur (BNetzA) überprüft und bestätigt.

Grundlage von NEP und O-NEP ist ein von der

Bundesnetzagentur genehmigter Szenariorahmen.

Er beschreibt die Rahmenbedingungen für die Netz-

entwicklung wie z. B. installierte Erzeugungskapazi-

täten und Stromverbrauch.

Der Szenariorahmen und beide Netzentwicklungs-

pläne werden öffentlich mehrmals konsultiert. Da-

durch können alle interessierten Bürger, Experten

und Institutionen ihre Perspektiven und ihr Wissen

in den Prozess der Netzentwicklungsplanung ein-

bringen.

Der bestätigte Netzentwicklungsplan ist dann die

Grundlage für den Bundesbedarfsplan.

Das aktuelle Bundesbedarfsplangesetz von 2015

benennt 43 Vorhaben, die für eine sichere Strom-

versorgung dringend nötig sind. Diese Projekte

umfassen etwa 2.550 Kilometer neue Höchstspan-

nungsleitungen sowie eine Verstärkung des beste-

henden Netzes auf rund 3.100 Kilometer.

Das Leitungsbauprojekt Conneforde – Cloppenburg

– Merzen ist als Vorhaben Nr. 6 Teil des Bundes-

bedarfsplans und wurde von der BNetzA im NEP

2014 bestätigt. TenneT hat daher den gesetzlichen

Auftrag, das Projekt zu realisieren.

Zuverlässige Netze für die Energiewende

Ein starkes Netz für Niedersachsen

88

Nordsee

SuedLink

Korridor A Lüneburg

Celle

Hannover

Göttingen

Osnabrück

Dörpen

Wilhelmshaven18

5a

911

5b

6 10

7

32

4

Dörpen/West

Elsfleth/West

Dollern

Hamburg/Nord

Mecklar

Stade

Halbemond

1

2

3

6

4

5

Emden/Ost Conneforde

Cloppenburg

Merzen

Meppen

Fedderwarden

Ganderkesee

Landes-bergen

Wahle

St. Hülfe

Nordrhein-Westfalen

Hessen

Thüringen

Nieder-sa chsen

Schleswig-Holstein

NL

Hamburg

Leitungsbauprojekte in Niedersachsen(Stand: Mai 2017)

Drehstromübertragung:

1 Halbemond – Emden/Ost

2 Wilhelmshaven – Conneforde

3 Elsfleth/West – Dollern

4 Dörpen/West – Niederrhein (Amprion)

5 Conneforde – Cloppenburg/Ost – Merzen (Amprion) Abschnitt 5a: Conneforde – Cloppenburg/Ost Abschnitt 5b: Cloppenburg/Ost – Merzen

6 Ganderkesee – Sankt Hülfe (Amprion)

7 Wahle – Mecklar

8 Emden/Ost – Conneforde

9 Raum Stade

10 Dollern – Landesbergen

11 Hamburg/Nord – Dollern

Gleichstromübertragung (HGÜ):

SuedLink: in Vorbereitung befindliche Gleichstromverbindung Als länderübergreifendes Verfahren wird SuedLink im Rahmen einer Bundesfachplanung genehmigt.

Korridor A (Amprion): Von Emden/Ost bis Osterath

Offshore-Anbindungen:

Offshore-Netzanbindungen in Planung oder im Bau

1 BorWin3

2 DolWin5

3 DolWin3

4 BorWin5

5 DolWin6

6 Nordergründe

bestehende 380-kV-Leitung

bestehende 220-kV-Leitung

bestehende Offshore-Netzanbindung

Offshore-Konverterstation Offshore-Umspannwerk Umspannwerk

Schaltanlage

Übergabepunkt an Amprion (am Mast oder in einem Umspannwerk)

Nordsee

SuedLink

Korridor A Lüneburg

Celle

Hannover

Göttingen

Osnabrück

Dörpen

Wilhelmshaven18

5a

911

5b

6 10

7

32

4

Dörpen/West

Elsfleth/West

Dollern

Hamburg/Nord

Mecklar

Stade

Halbemond

1

2

3

6

4

5

Emden/Ost Conneforde

Cloppenburg

Merzen

Meppen

Fedderwarden

Ganderkesee

Landes-bergen

Wahle

St. Hülfe

Nordrhein-Westfalen

Hessen

Thüringen

Nieder-sa chsen

Schleswig-Holstein

NL

Hamburg

Leitungsbauprojekte in Niedersachsen(Stand: Mai 2017)

Drehstromübertragung:

1 Halbemond – Emden/Ost

2 Wilhelmshaven – Conneforde

3 Elsfleth/West – Dollern

4 Dörpen/West – Niederrhein (Amprion)

5 Conneforde – Cloppenburg/Ost – Merzen (Amprion) Abschnitt 5a: Conneforde – Cloppenburg/Ost Abschnitt 5b: Cloppenburg/Ost – Merzen

6 Ganderkesee – Sankt Hülfe (Amprion)

7 Wahle – Mecklar

8 Emden/Ost – Conneforde

9 Raum Stade

10 Dollern – Landesbergen

11 Hamburg/Nord – Dollern

Gleichstromübertragung (HGÜ):

SuedLink: in Vorbereitung befindliche Gleichstromverbindung Als länderübergreifendes Verfahren wird SuedLink im Rahmen einer Bundesfachplanung genehmigt.

Korridor A (Amprion): Von Emden/Ost bis Osterath

Offshore-Anbindungen:

Offshore-Netzanbindungen in Planung oder im Bau

1 BorWin3

2 DolWin5

3 DolWin3

4 BorWin5

5 DolWin6

6 Nordergründe

bestehende 380-kV-Leitung

bestehende 220-kV-Leitung

bestehende Offshore-Netzanbindung

Offshore-Konverterstation Offshore-Umspannwerk Umspannwerk

Schaltanlage

Übergabepunkt an Amprion (am Mast oder in einem Umspannwerk)

9

Conneforde – Cloppenburg – Merzen

Weser

Hatten

Barßel

Bakum

Artland

Neuenkirchen Bramsche

HoldorfBersenbrück

Neuenkirchen-Vörden

Rastede

Landkreis Ammerland

Landkreis Leer

Landkreis Osnabrück

Landkreis FrieslandLandkreis Wesermarsch

Landkreis Oldenburg

Landkreis Cloppenburg

Landkreis Vechta

Apen

Wiefelstede

Bad Zwischenahn

Edewecht

Wardenburg

Garrel

Cappeln

Emstek

Höltinghausen

LüscheEssen (Oldenburg)

Quaken-brück

Dinklage

Gehrde

Bersenbrück

Alfhausen

Bösel

Großenkneten

Ahlhorn

Oldenburg

Cloppenburg

Westerstede

Friesoythe

Molbergen

Lastrup

Menslage

Kettenkamp

Ankum

Merzen

Nortrup

A29

A29

A28

A28

A1

A1

Conneforde – Cloppenburg – Merzen380-kV-Leitungsbau (Stand: Oktober 2017)

Trassenkorridor

Abschnitt 51a (Nord): Vorzugskorridor

Erdkabelprüfabschnitt

Abschnitt 51b (Süd): Vorzugskorridor

Alternativ-Suchraum UmspannwerkVorzugs-Suchraum Umspannwerk

Bestandsleitung

Grenzen

380-kV-Leitung

220-kV-Leitung

Landkreis

Gemeinde

TenneT ist bis zur Landkreisgrenze Cloppenburg /Osnabrück im südlichen Teil der geplanten Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen zuständig – von dort bis zum Raum Merzen übernimmt Amprion.

Das Projekt im Überblick

Conneforde – Raum Cloppenburg

• Netzverstärkung 380-kV-Leitung in bestehender Trasse

• Verstärkung des Umspannwerks Conneforde• Neubau von zwei 380-kV-Umspannwerken im

Raum Cloppenburg• Bau als Freileitung mit Erdkabelabschnitten• Länge ca. 74,8 km

• Im NEP: Maßnahme 51a

Raum Cloppenburg – Raum Merzen

• Neubau 380-kV-Leitung• Neubau 380-kV-Umspannwerk in Merzen• Länge: ca. 47,5 km

• Im NEP: Maßnahme 51b

Trassenlänge insgesamt: ca. 122,3 km

(TenneT: ca. 85 km)

Nirgendwo stehen mehr Windenergieanlagen als

in Niedersachsen. Hinzu kommt die Energie, die

Windenergieanlagen vor der Küste produzieren.

Der Raum Cloppenburg ist als Netzverknüpfungs-

punkt für Offshore-Windenergie vorgesehen. Der

Nordseestrom kommt hier an und wird über die

Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen

weitertransportiert. Diese Leitung bringt also Strom

aus erneuerbaren Energien zum Verbraucher. Sie

verbindet die Energieproduktion auf hoher See

mit dem deutschen Stromübertragungsnetz und

sorgt so für eine sichere Energieversorgung. Die

Leitung unterteilt sich dabei in zwei Abschnitte.

10

Lokales Netz stärken, Windenergie einbinden, Versorgung sichern

Der nördliche Abschnitt (Maßnahme 51a):

Conneforde – Raum Cloppenburg

Der Netzentwicklungsplan bezeichnet die geplante

Verbindung zwischen Conneforde und Cloppenburg

als „Maßnahme 51a“. Conneforde und Cloppenburg

verbindet bereits eine Leitung mit 220 Kilovolt (kV).

Sie wird im Rahmen dieses Projektes abgebaut und

durch eine neue leistungsstarke 380-kV-Leitung er-

setzt. TenneT favorisiert hierfür den sogenannten

Korridor C. Das heißt: Die neue Leitung verläuft

weitgehend in der bereits bestehenden Trasse.

Der Korridor führt dabei durch einen kleinen Teil des

Landkreises Friesland sowie durch die Landkreise

Ammerland, Oldenburg und Cloppenburg. An man-

chen Stellen wurde der Leitungsverlauf jedoch ge-

ändert, um den Abstand zur Wohnbebauung zu

vergrößern: zum Beispiel in der Ortschaft Gristede

(Wiefelstede), in Petersfehn (Bad Zwischenahn) oder

in Friedrichsfehn (Edewecht). Im Bereich des Küsten-

kanals, der die Hunte mit der Ems verbindet, wird

die Leitung auf einer Strecke von rund 10 Kilome-

tern als Erdkabel geplant. Ein weiterer potenzieller

Erdkabelabschnitt hängt vom genauen Standort

des zweiten Umspannwerks ab (siehe unten). Die

Leitung in Maßnahme 51a wird voraussichtlich etwa

74,8 Kilometer lang sein.

Der Plan sieht für den Raum Cloppenburg zudem

zwei Umspannwerke vor. Umspannwerke verwan-

deln einerseits die hohe Spannung, mit der Strom

übertragen wird, in niedrige Spannungen, um die

Verbraucher mit Energie zu versorgen. Auf der

anderen Seite erhöhen sie die Spannung des

gerade produzierten Stroms auf Höchstspannung

(220 kV oder 380 kV), um ihn über große Strecken

zu übertragen. Auf diese Weise verbinden Um-

spannwerke das Strom-Übertragungsnetz mit den

örtlichen und überörtlichen Verteilnetzen. Sie sind

die Knotenpunkte unseres Stromnetzes.

Im Raum Cloppenburg sieht TenneT den Bau von

Umspannwerken in Nutteln (Gemeinde Cappeln)

und im Bereich Nikolausdorf (Gemeinden Garrel,

Großenkneten und Wardenburg) als die sinnvollste

Variante an. Ebenfalls geeignet wäre die Kombi-

nation der Standorte Nutteln und Varrelbusch

(Stadt Cloppenburg /Gemeinde Garrel) oder Nutteln

und Cloppenburg /Ost, also dem bestehenden

Umspannwerk-Standort im Ortsteil Bethen.

Die endgültige Wahl der Umspannwerkstandorte

wird im anschließenden Genehmigungsverfahren

getroffen. Sollte das zweite Umspannwerk am

Standort des UW Cloppenburg/Ost errichtet werden,

wäre in diesem Bereich der Bau eines zweiten, rund

ein Kilometer langen Erdkabelabschnitts möglich.

Der südliche Abschnitt (Maßnahme 51b):

Raum Cloppenburg – Raum Merzen

Der südliche Leitungsabschnitt führt vom Raum

Cloppenburg in den Raum Merzen im Landkreis Os-

nabrück. Dieser Leitungsabschnitt wird im Netzent-

wicklungsplan als Maßnahme 51b aufgeführt. Für

den Abschnitt der Maßnahme 51b favorisieren die

Vorhabenträger TenneT und Amprion den soge-

nannten Korridor A/B. Der Übertragungsnetzbetrei-

ber Amprion ist ab der Landkreisgrenze Cloppen-

burg/Osnabrück für Planung, Bau und Betrieb des

Leitungsabschnittes verantwortlich.

Der von den Vorhabenträgern favorisierte Korridor

A/B läuft vom Umspannwerk-Suchraum Nutteln

(Gemeinde Cappeln) zunächst in westliche Rich-

tung, um dann bei Hemmelte (Gemeinde Lastrup)

weiter in Richtung Süden zu führen. Hier verläuft die

Trasse westlich entlang der Gemeinde Essen (Ol-

denburg), der Stadt Quakenbrück, der Gemeinde

Badbergen und der Samtgemeinde Bersenbrück.

Der Korridor quert die Gemeinde Ankum östlich und

verläuft dann weiter Richtung Süden über die Aus-

läufe der Ankumer Höhen Richtung Merzen.

Der Vorzugskorridor A/B hat eine Länge von ca. 47

Kilometern. Auf Höhe des Ortskerns der Stadt Qua-

kenbrück liegt ein ca. 3,9 km langer Erdkabelprüfab-

schnitt (siehe Karte auf Seite 10).

11

Grundsätzeder Planung

Mensch und Gesundheit

LandschaftPflanzen und Tiere

12

Leitungsplanung im Dialog

- Persönliche Gespräche mit Bürgermeistern, Landräten und Abgeordneten

- Informationsmärkte mit mehreren hundert Interessierten im gesamten Trassenraum

- Kontinuierlich tagendes Dialogforum mit Vertretern von Gemeinden, Kreisen, Ministerien, Behörden und Bürgerinitiativen

- Persönliche Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern

- Teilnahme an Kreistagssitzungen oder lokalen Veranstaltungen von Gemeinden oder Bürgerinitiativen

Bürgerinnen und Bürger

Wer kann sich beteiligen?Wie kann ich mich beteiligen?

Projekt- Hotline

Projekt- Website, E-Mail

Beteiligungs- formulare

Infoveran- staltungen

Formelle Stellung- nahmen

Mandats- träger

Kommunen Träger öffentlicher Belange

Der Festlegung auf den hier dargestellten Trassenkorridor (siehe auch auf Seite 10) ging ein umfangreicher Abwägungs- und Dialogprozess voraus: TenneT hat für beide Leitungsabschnitte verschiedene Korridor-varianten entwickelt, miteinander verglichen und mit den Menschen aus der Region diskutiert. Am Ende haben wir uns für eine Variante entschieden. Diese ist aus unserer Sicht am verträglichsten für Mensch und Umwelt und technisch gut umsetzbar.

Im allerersten Schritt hat TenneT sogenannte

Grobkorridore identifiziert. Das sind Gebiete

mit einer Breite von bis zu fünf Kilometern. In-

nerhalb dieser Grobkorridore haben wir im

nächsten Schritt Vorschläge für konkretere

Trassenkorridore erarbeitet. Innerhalb dieser

etwa 1000 Meter breiten Bereiche kann später

die Stromleitung verlaufen.

Um einen geeigneten Trassenkorridor zu finden,

spielen ökologische, soziale, technische und

wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. In der Regel

ist nicht nur ein Korridor geeignet, sondern

mehrere. Um die verschiedenen Optionen offen

und nachvollziehbar miteinander zu verglei-

chen, orientiert sich TenneT u. a. an den fol-

genden zentralen Kriterien:

1) Mensch und Gesundheit

- Berücksichtigung bestehender und

geplanter Wohn- und Siedlungsgebiete

- Berücksichtigung von Erholungsgebieten

2) Pflanzen und Tiere

- Erhaltung von Schutzgebieten und

gesetzlich geschützter Biotope

- Schutz von gefährdeten Tier- und

Vogelarten

3) Landschaft

- Schutz von Waldflächen und Bereichen

mit besonderer Bedeutung für das Land-

schaftsbild

4) Kultur- und Sachgüter

- Schutz von Baudenkmälern, historischen

Kulturlandschaften und archäologischen

Fundstätten

Bereits in diese Vorplanungen beziehen wir Fachbehörden, die Vertreter von Kommunen und Ver-

bänden sowie lokale Interessengruppen und Anwohner ein. Ist die Bewertung abgeschlossen,

schlägt TenneT einen Trassenkorridor sowie mögliche Alternativen vor.

13

Das Raumordnungsverfahren

Zunächst prüft die zuständige Behörde im Rahmen

des Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Einbin-

dung der Öffentlichkeit, welcher Trassenkorridor die

umweltverträglichste und landesplanerisch vernünf-

tigste Lösung darstellt.

Am Anfang dieses Verfahrens steht eine Antrags-

konferenz. Hier bespricht die Planungsbehörde mit

weiteren beteiligten Behörden, Verbänden und den

Projektträgern TenneT und Amprion, welche Unter-

lagen, Umweltuntersuchungen und Gutachten für

das Raumordnungsverfahren vorbereitet werden

müssen.

Nachdem TenneT und Amprion diese Unterlagen

eingereicht haben, werden sie von der Planungs-

behörde veröffentlicht und durch die Kommunen

vor Ort ausgelegt. Behörden und Organisationen

können dazu Stellung nehmen. Interessierte Bür-

ger können Ihre Ideen und Bedenken über ihre Ge-

meinden einreichen. Die eingereichten Hinweise

werden auf einem anschließenden Erörterungs-

termin diskutiert.

Zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens

empfiehlt die zuständige Planungsbehörde mit

der sogenannten Landesplanerischen Feststellung

einen Korridor für die geplante Leitung. Diese

Empfehlung dient als Planungsgrundlage für das

anschließende Planfeststellungsverfahren.

Das Planfeststellungsverfahren

Aufbauend auf dem Raumordnungsverfahren soll im

zweiten Schritt das Planfeststellungsverfahren (PFV)

den genauen Verlauf der neuen Leitung Conneforde

– Cloppenburg – Merzen festlegen. Auch hier wer-

den die kommunalen Behörden, Umweltschutzor-

ganisationen und Verbände wie auch Bürgerinnen

und Bürger um ihre Stellungnahmen gebeten. Zu-

ständig für dieses Verfahren ist die Niedersächsi-

sche Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

(NLStBV) in Hannover.

Die Behörde wägt alle Argumente miteinander ab

und erlässt schließlich den Planfeststellungsbe-

schluss. Dieser legt wie eine Baugenehmigung fest,

wie und wo genau TenneT die Leitung Conneforde

– Cloppenburg – Merzen bauen soll. Auf Basis die-

ses Beschlusses kann mit dem Leitungsbau begon-

nen werden.

Das behördliche Genehmigungsverfahren umfasst ein Raumordnungsverfahren und ein anschließendes Planfeststellungsverfahren.

Das Genehmigungsverfahren

Aktuelle Zeitplanung

Grobaufplanung Variante gemäß Zielsetzung des NEP

09/2015 RWA (8M) Antragskonferenz

Eine Raumwiderstandsanalyse (RWA):

Conneforde – Merzen (TenneT + Amprion)

2017 ROV (18M) landespl. Feststellung ROV

Zwei Raumordnungsverfahren (ROV):

Conneforde – Cloppenburg (TenneT)

Cloppenburg – Merzen (TenneT + Amprion)

2020 PFV (36 M) Planfeststellungsbeschluss

Drei Planungsfeststellungsverfahren (PFV):

Conneforde – Cloppenburg (TenneT)

Cloppenburg – Quakenbrück (TenneT

Quakenbrück – Merzen (Amprion)

2022 IBN: 2023

14

Verfahren TenneT im Dialog

➔ Raumordnungsverfahren (ROV)

Antragskonferenz

Dient der Vorstellung des Vorhabens und der

Festlegung des Untersuchungsrahmens nach

landesplanerischen und umweltfachlichen

Aspekten.

Erarbeitung der Verfahrensunterlagen

Untersuchung möglicher Trassenvarianten unter

Berücksichtigung landesplanerischer und um-

weltrelevanter Belange. Hier fließen bereits Anre-

gungen aus Informationsmärkten, Beteiligungs-

formaten und Fachgesprächen ein.

Anschließend werden die Raumordnungsunter-

lagen bei der verfahrensführenden Behörde ein-

gereicht.

Einleitung des Raumordnungsverfahrens

Übermittlung der Verfahrensunterlagen an die

Träger öffentlicher Belange sowie Veröffentli-

chung der Unterlagen in den beteiligten Kommu-

nen und im Internet.

Formales Beteiligungsverfahren während

öffentlicher Auslegung

Fachstellen bewerten Vorhaben im Rahmen ihrer

Zuständigkeit.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, über die

jeweilige Kommunen Stellungnahmen zum Vor-

haben einzureichen.

Landesplanerische Feststellung

Unter Abwägung der eingegangenen Stellung-

nahmen stellt die Raumordnungsbehörde fest,

ob bzw. inwieweit die Trassenvarianten raumver-

träglich sind.

Damit kann eine raumordnerisch vorgeklärte

Trassenvariante mit hoher Planungssicherheit

in das nachfolgende Planfeststellungsverfahren

eingebracht werden.

Bürger-Informationsmärkte

Nach der Ausarbeitung erster Entwürfe

für Trassenkorridore werden interessier-

te Bürgerinnen und Bürger zu Informa-

tions märkten eingeladen. Noch vor

dem formellen Verfahrensbeginn ist

damit gewährleistet, dass die Offent-

lichkeit frühzeitig informiert ist.

In Einzelgesprächen werden Anregun-

gen für die Planung der Trassenkorri-

dore sowie für die anschließende Fein-

trassierung esammelt. Für Ausschuss-

und Gemeinderatssitzungen oder für

kommunale Bürgerversammlungen ste-

hen TenneT-Mitarbeiter zur Verfügung.

Bürger-Informationsmärkte

TenneT begleitet das Raumordnungs-

verfahren erneut mit Informationsmärk-

ten in der Region. Hier werden unter

anderem die Unterlagen präsentiert

und die formellen Beteiligungsmöglich-

keiten erläutert, Fragen beantwortet

und Anregungen aufgenommen.

Dialogforum

Vertreter aus den

Landkreisen begleiten

das Projekt von Beginn

an im Dialogforum.

TenneT informiert hier

frühzeitig und regel-

mäßig über Planungs-

schritte und Beteili-

gungsmöglichkeiten.

Das lokale Wissen

wird so berücksichtigt.

15

GleichstromDrehstrom

Konverterstation

Offshore-Windpark Umspannstation

Konverterstation an Land

Deich

SeekabelWattkabel Landkabel

Umspannwerk

Höchst-spannungsnetz

Kabel-verbindung

auf See Offshore-Windpark-

Betreiber TenneT

Kabel-verbindung

an Land

Energievon See an Land

Offshore

1616

Sylt

Helgoland

Norderney

Borkum

Borkum Riffgrund 2450 MW

Merkur Offshore400 MW

DolWin3

DolWin gamma

Dörpen/West

BARD Offshore 1400 MW

BorWin1BorWin alpha

Diele

EnBW Hohe See500 MW

BorWin3

BorWin gamma

Global Tech I*400 MW

Emden/Ost

** davon 17 MW Pilot-Windenergieanlagen

* zzt. als Interimslösung an BorWin2 angeschlossen

Deutsche Bucht269 MW**

Veja Mate400 MW

Global Tech I*400 MW

Albatros117 MW

BorWin2

BorWin beta

Diele

Nordsee One332 MW

Gode Wind 1332 MW

Gode Wind 2252 MW

DolWin2

DolWin beta

Dörpen/West

DolWin6

Emden/Ost

DolWin kappa

Trianel Windpark Borkum400 MWdavon 1. Ausbaustufe = 200 MW in Betriebdavon 2. Ausbaustufe = 200 MW geplant

Borkum Riffgrund 1312 MW

DolWin1

DolWin alpha

Dörpen/West

alpha ventus62 MW alpha ventus

HagermarschRiffgat113 MW

Riffgat

Emden/Borssum

Nordergründe111 MW

Nordergründe

Inhausen

DanTysk288 MW

Butendiek288 MW

Sandbank288 MW

SylWin alpha

Büttel

SylWin1

Nordsee Ost288 MW

Meerwind Süd|Ost288 MW

HelWin alpha

Büttel

HelWin1

Amrumbank West303 MW

HelWin2HelWin beta

Büttel

GleichstromDrehstrom

Konverterstation

Offshore-Windpark Umspannstation

Konverterstation an Land

Deich

SeekabelWattkabel Landkabel

Umspannwerk

Höchst-spannungsnetz

Kabel-verbindung

auf See Offshore-Windpark-

Betreiber TenneT

Kabel-verbindung

an Land

Die Offshore-Netzanschlüsse

Einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende stellt die Offshore-Windenergie dar.

Bis zum Jahr 2019 wird TenneT mit den zwölf Netzanbindungen über sieben Gigawatt Übertra-

gungskapazität zur Verfügung stellen. Damit schafft TenneT die Infrastruktur, um das Ziel der

Bundesregierung zu erreichen: Bis 2020 sollen Offshore-Windenergieanlagen mit einer Kapazität

von 6,5 Gigawatt ans Netz angeschlossen werden.

Gemäß dem Offshore-Netzentwicklungsplänen 2024 sollen bis zu drei 900 MW starke Offshore-

Netzanbindungen im Raum Cloppenburg ihren Netzverknüpfungspunkt haben. Der von See

kommende Strom wird in den dort neu entstehenden Konverterstationen in Drehstrom umge-

wandelt, in die dazugehörigen Umspannwerke eingespeist und von hier in die verbrauchsintensiven

Regionen weiterverteilt.

Offshore-Windenergie in Deutschland

DolWin6

Emden/Ost

DolWin kappa

Offshore Windparks:geplantim Bauin Betrieb

Offshore Netzanbindungen:im Bauin Betrieb

Übertragungsnetz

Offshore Konverterstation

Onshore Konverterstation

Umspannwerk Offshore-Windpark

Umspannwerk

17

Technologieund Umsetzung

Schema der Beseilung des Masttyps Donau mit zwei

Stromkreisen

Die Beseilung von Freileitungsmasten kann, je nach Masttyp

und Maststandort, variieren, folgt jedoch immer dem gleichen

Schema.

An jeder Mastspitze befindet sich zur Blitzschutzfunktion in der Regel ein Erdseil.

Auf jeder Seite des Strommas-tes befindet sich ein Stromkreis.

Jeder Stromkreis setzt sich aus drei Phasen zusammen, die sich je nach Masttyp unter-schiedlich auf den Ebenen eines Mastes verteilen.

Jede Phase besteht aus Teilleitern, die als Einfachseil, 2er-Bündel, 3er-Bündel oder 4er-Bündel angeordnet sind.

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Einebene

Aktuell der klassische Mast-typ in Schleswig-Holstein (kombiniert mit Donaumast ergibt sich der Masttyp Do-nau-Einebene)

Höhe Ø: 40-50 m Breite: ca. 40 m

Donaumast

Aktueller Standardmast

Höhe Ø: 50-60 m Breite: ca. 30 m

Tonne

Idealer Masttyp durch geringe Breite, wenn eine Leitung in engem Trassenkorridor verläuft (z.B. in dicht bebautem Gebiet)

Höhe Ø: 60-70 m Breite: ca. 20 m

Die Freileitung

Es gibt grundsätzlich zwei Wege, Strom zu übertragen: durch eine oberirdisch verlaufende Freileitung, die an Strommasten aufgehängt wird, oder durch ein unter der Erde verlegtes Kabel.

Höchstspannungsleitungen werden in der Regel als

Freileitung gebaut. Freileitungen auf der Höchstspan-

nungsebene – mit 220 und 380 Kilovolt (kV) – ermög-

lichen eine sichere und verlustarme Stromübertra-

gung. Sie sind seit Langem Stand der Technik. In

Deutschland werden Freileitungen seit Ende des 19.

Jahrhunderts eingesetzt. 1957 nahm in Deutschland

die erste 380-kV-Freileitung ihren Betrieb auf.

Dabei kommen in der Regel Stahlfachwerkmasten

zum Einsatz, die eine technische Lebensdauer von

bis zu 80 Jahren haben. Die vielfach erprobte Freilei-

tungstechnologie ist leicht zu warten und kann bei

Ausfällen in der Regel schnell wieder in Betrieb ge-

nommen werden. So garantieren Freileitungen ein

stabiles Netz und damit eine sichere Stromversor-

gung.

In Deutschland sind insbesondere drei Masttypen

verbreitet: der Donaumast, der Tonnenmast und der

Einebenenmast

Innerhalb der Masttypen unterscheidet man zudem

zwischen Tragmasten und Winkelabspannmasten.

Tragmasten tragen die Leiterseile bei geradem Verlauf

der Freileitung. Winkelabspannmasten werden immer

dann eingesetzt, wenn die Leitung ihre Richtung än-

dert. Abspannmasten nehmen die Zugkräfte der Lei-

terseile auf. Sie sind daher massiver gebaut.

Die Abstände zwischen den Masten betragen durch-

schnittlich zwischen 300 und 450 Meter. Über die

Mastspitzen wird das Erdseil (Blitzschutzseil) geführt.

Das Herzstück einer Stromleitung sind die Leiterseile.

Über sie erfolgt der Stromtransport.

Die durchschnittliche Bauzeit für einen Mast beträgt

rund vier bis sechs Wochen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

www.tennet.eu/de/unser-netz/rund-um-den-netz-

ausbau/erdverkabelung

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Mit Erdkabel-Leitungen im Drehstrombetrieb gibt es noch nicht viele Erfahrungen. In ganz Europa sind von insgesamt etwa 110.000 km Höchstspannungsleitungen bisher nur rund 110 km verkabelt. Das sind weniger als 0,1 Prozent.

TenneT ist in Europa führend beim Einsatz von Erd-

kabeln im Wechselstrom-Höchstspannungsbereich

und hat in den Niederlanden bereits einen zehn Ki-

lometer langen Abschnitt gebaut, der seit 2013 in

Betrieb ist. TenneT ist damit der erste Netzbetreiber,

der einen so langen Erdkabelabschnitt im Höchst-

spannungsbereich in einem dicht besiedelten Ge-

biet gebaut hat.

Auch das Vorhaben Conneforde – Cloppenburg –

Merzen ist seit dem 1.1.2016 ein Erdkabel-Pilotpro-

jekt. Das heißt: Einzelne Abschnitte der Leitungen

können unter bestimmten Bedingungen als unterir-

disches Erdkabel geplant werden. Die Verlegung ei-

nes Erdkabels kann im jeweiligen Einzelfall dann ge-

prüft werden, wenn folgende gesetzliche Kriterien

aus dem Bundesbedarfsplangesetz auf die geplante

Freileitung zutreffen:

Wohngebäude

• weniger als 400 Meter Abstand zur nächsten

geschlossenen Siedlungslage

• weniger als 200 Meter Abstand zu Wohngebäu-

den im Außenbereich

Natur- und Artenschutz

• Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbots-

tatbestande

• Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und

Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten

Bundeswasserstraßen

• Querung einer Bundeswasserstraße mit

mindestens 300 m Breite

Im Projekt Conneforde – Cloppenburg – Merzen

plant TenneT zurzeit einen etwa zehn Kilometer lan-

gen Erdkabelabschnitt im Bereich des Küstenkanals

(Maßnahme 51a). Zudem liegt auf Höhe des Orts-

kerns Quakenbrück im Netzgebiet von Amprion ein

ca. 3,9 Kilometer langer Erdkabelprüfabschnitt vor.

Sollte das zweite Umspannwerk im Rahmen der

Maßnahme 51a auf dem Standort des jetzigen

Umspannwerks Cloppenburg/Ost errichtet werden,

ist ein zusätzlicher, rund 1 km Kilometer langer Erd-

kabelabschnitt in diesem Bereich möglich.

In diesem und auch in den anderen Pilotprojekten

soll untersucht werden, wie sich mit Höchstspan-

nungsdrehstrom betriebene Erdkabel in einem eng

vermaschten Netz wie dem deutschen Stromüber-

tragungsnetz verhalten: Wie wirken sich Erdkabel

langfristig im Zusammenspiel mit den oberirdisch

verlaufenden Freileitungsabschnitten aus? Wie häu-

fig fallen Erdkabel aus? Wie lange dauert ihre Repa-

ratur? Um den Einsatz von Erdkabeln an den Stand

der Technik heranzuführen, werden diese Vorhaben

wissenschaftlich begleitet.

Der Großteil der Leitung Conneforde – Cloppenburg

– Merzen wird als Freileitung geplant. Für den

Wechsel zwischen Freileitung und Erdkabel werden

Kabelübergangsanlagen gebaut. Diese können,

je nach technischer Ausführung, einen

Flächenbedarf zwischen 50 x 70

und 130 x 150 Meter haben.

Das Erdkabel

Bestandteile der Kabelübergangsanlage

1 Kabeldurchführungen 2 Blindstromkompensation 3 Strom- und Spannungswandler 4 Überspannungsschutz

4

3

1 2

20

Erdkabel- Leitungen

Nenntiefe Rohrachse: ca. 1,6 m

ca. 1,8 m

ca. 1,9 m ca. 0,6 m

ca. 1 m ca. 0,6 m

ca. 0,5 m

Mutterboden Bodenaushub

Temporäre Baustraße

Bewirtschaftung mit Ackerpflanzen möglich: z. B. Mais mit einer Wurzeltiefe von ca. 1,2 m

ca. 5,5 m

ca. 9,7 m

Gehölzfreier Schutzstreifen – ca. 24 m

ca. 18,3 m

Temporäre Flächeninanspruchnahme während der Bauphase – ca. 45 m

Leerrohr für Nachrichten-

kabel

Warnband Abdeckplatte

BetriebsphaseBauphase

ca. 60˚

Schematische Darstellung für Erdkabel in offener Bauweise und Regelprofil: exemplarische Erwärmung des Erdbodens in der Umgebung der Kabel

Mutterboden Erdreich Baustraße Thermische Bettung Kabel

Temperaturverteilung bei Normalbetrieb: 1.800 A pro Doppelsystem (2 x 3 Kabel):

Angaben in °C

15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

• Verlegetiefe: ca. 1,6 m

• Durchmesser Kabel: ca. 145 mm

• Durchmesser Rohr: ca. 250 mm

• Anzahl Kabel: 12 (4 x 3)

• Trassenbreite: Schutzstreifen: ca. 23 m Arbeitsstreifen: ca. 45 m Gehölzfreier Bereich: ca. 25 m

• Leerrohr für Nachrichtenkabel

Eine sichere Leitung für Mensch und Umwelt

Elektrische und magnetische Felder

Elektrische und magnetische Felder begegnen uns

häufig im Alltag – zum Beispiel dann, wenn wir un-

seren Fön oder unseren Staubsauger bedienen.

Damit ein elektrisches Gerät auf Knopfdruck funkti-

oniert, liegt am Gerät eine Spannung an. Diese

Spannung erzeugt ein elektrisches Feld. Wenn wir

das Gerät schließlich einschalten, entsteht zusätz-

lich ein magnetisches Feld. Diese Felder gibt es

überall dort, wo Strom fließt. Also erzeugen auch

Stromleitungen wie die Leitung Conneforde – Clop-

penburg – Merzen elektrische und magnetische

Felder.

Durch die Stromleitungen in Deutschland fließt

Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz.

Das heißt: Die elektrischen und magnetischen Fel-

der wechseln hundertmal pro Sekunde ihre Rich-

tung. Diese Frequenz ist im Vergleich zur Frequenz

von Mobilfunk- oder Fernsehübertragungen ver-

gleichsweise niedrig. Die von Stromleitungen aus-

gehenden Felder nennt man daher „niederfrequent“.

Niederfrequente Felder wirken nur in der unmittelba-

ren Umgebung des Stromleiters. Je weiter man sich

also von einer Stromleitung entfernt, umso schwä-

cher werden sie. Daher gehen für den Menschen

von Stromleitungen zumeist geringere elektrische

und magnetische Felder aus als von normalen

Haushaltgeräten, Computern und Föns – denn

diese verwendet man aus nächster Nähe.

Grenzwerte werden deutlich unterschritten

In Deutschland gelten für elektrische und magneti-

sche Felder gesetzliche Grenzwerte. Diese Grenz-

werte liegen bereits um den Faktor fünf bis 50 unter

den Werten, bei denen laut wissenschaftlichem

Forschungsstand mögliche Wirkungen auftreten

könnten. Für niederfrequente Felder legt die 26.

Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

(kurz: 26. BImSchV) bei der magnetischen Fluss-

dichte 100 Mikrotesla und bei der elektrischen

Feldstärke 5 kV/m als Grenzwert fest.

Internationale Fachgremien wie die Weltgesund-

heitsorganisation und deutsche Organisationen wie

das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strah-

lenschutzkommission untersuchen kontinuierlich,

ob es durch neue wissenschaftliche Forschungen

Gründe gibt, die bestehenden Grenzwerte zu sen-

ken. In der novellierten Verordnung zur Durchfüh-

rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wur-

den 2014 die Grenzwerte erneut überprüft. Das

Ergebnis der Experten: die geltenden Grenzwerte

entsprechen dem aktuellen Stand der Forschung.

Zudem plant TenneT die Leitungen so, dass die

Grenzwerte nicht nur eingehalten, sondern deutlich

unterschritten werden. Das gilt selbst dort, wo bei

Freileitungen die höchsten Feldstärken auftreten:

unmittelbar unter der Leitung, in der Mitte zwischen

zwei Masten. TenneT achtet bei der Planung einer

Freileitung darauf, möglichst großen Abstand zu

Wohngebäuden zu halten. Eine direkte Überspan-

nung von Gebäuden oder Gebäudeteilen zum dau-

erhaften Wohnen ist bei allen neuen Leitungen aus-

geschlossen.

Das heißt, die tatsächlichen Felder von Höchst-

spannungsleitungen liegen überall dort, wo sich

Menschen längere Zeit aufhalten, sehr weit unter

den gesetzlichen Grenzwerten. Um ein Beispiel zu

nennen: in etwa 100 Metern Entfernung liegt das

Magnetfeld einer Höchstspannungsleitung unter

einem Mikrotesla. Das ist weniger als ein Prozent

des bestehenden Grenzwertes.

Weitere Informationen zum Umweltschutz und zu elek-

trischen und magnetischen Feldern finden Sie hier:

http://www.tennet.eu/de/netz-und-projekte/rund-

um-den-netzausbau/gesundheit/elektrische-und-

magnetische-felder/physikalische-erklaerung.html

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Mensch,Sicherheit, Umwelt

Horizontaler Abstand zur Trassenmitte in Meter

-50 50 200-200 -100-150 100 1500

100

90

80

70

60

50

40

30

20

10

0Mag

netis

che

Flus

sdic

hte

in µ

T

Grenzwert nach 26. BlmSchV: 100 μT

Werte in Abhängigkeit der Phasenanordnung

Magnetische Flussdichte in Mikrotesla (µT) am Beispiel einer 380-kV-Leitung mit einem Stromfluss von 3.600 Ampere (A) und bei theoretischer Maximalbelastung

0,1 0,3 0,6 0,6 0,3 0,1

Phasen-anordnung 1

Phasen-anordnung 2

Horizontaler Abstand zur Trassenmitte in Meter

-50 50 200-200 -100-150 100 1500

5

4

3

2

1

0Ele

ktris

che

Feld

stär

ke in

kV

/m

Grenzwert nach 26. BlmSchV: 5 kV/m

Werte in Abhängigkeit der Phasenanordnung

Elektrische Feldstärke in Kilovolt pro Meter (kV/m) am Beispiel einer 380-kV-Leitung bei theoretischer Maximalbelastung

0,01 0,02 0,06 0,06 0,02 0,01

Phasen-anordnung 1

Phasen-anordnung 2

Boden, Wasser, Klima, Luft

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Nutzung vonGrundstücken

Für den Leitungsbau werden auch private Grund-

stücke genutzt. Diese verbleiben im Besitz der

Eigentümer. Der Eigentümer sichert TenneT aber

zu, die Flächen für den Bau und den Betrieb der

Leitung zu nutzen. TenneT erhält damit eine soge-

nannte beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Die-

se Dienstbarkeit wird in das Grundbuch eingetragen

und durch Zahlung einer Geldsumme entschädigt.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich z.B. nach

dem Verkehrswert der Fläche und ihrer Nutzungsart.

TenneT achtet darauf, die Beeinträchtigungen für

die Grundstückseigentümer auf ein Mindestmaß zu

reduzieren – sowohl während der Bauarbeiten als

auch beim späteren Betrieb der Leitung. Zu allen

Fragen rund um die Nutzung von Grundstücken

führt TenneT einen Dialog mit den Bürgern vor Ort.

private Grundstücke

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Glossar

Bundesnetzagentur (BNetzA) Die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“, die für Deutschland zuständige Regulierungsbehör-de mit Sitz in Bonn, fördert in den regulierten Sektoren einen wirksamen Wettbewerb und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Sie schützt wichtige Verbraucherrechte und ist darüber hinaus zuständi-ge Behörde nach dem Signaturgesetz. Die Bundesnetzagentur ist zu-dem für die Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ver-antwortlich.

Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) Bundes-Immissionsschutzverordnungen sind Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland, die vor allem dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung und Lärm dienen. Sie werden auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erlassen.

Erneuerbare Energien Unter den Sammelbegriff der erneuerbaren Energien werden alle Ener-gieträger und Energiequellen gefasst, die sich ständig erneuern oder nachwachsen. Zu den erneuerbaren Energien gehören somit Sonnen-energie, Biomasse, Wasserkraft, Windenergie, Erdwärme (Geothermie) und Gezeitenenergie. Um eine nachhaltige Nutzung der nachwachsen-den Ressourcen zu gewährleisten, darf die Verbrauchsrate die Erzeu-gungsrate nicht übersteigen.

Freileitungen Eine Freileitung ist eine elektrische Leitung, bei der die Leiterseile überir-disch verlaufen. Im Gegensatz zum Erdkabel sind die Leiter dabei nur durch die dazwischen liegende Luft voneinander isoliert. Die Verlegung einer Freileitung geschieht mithilfe verschiedener Typen von Freileitungs-masten.

Gleichstrom Im Gegensatz zum Wechselstrom wechselt Gleichstrom seine Polarität nicht, solange auch die Richtung der Leistungsübertragung konstant bleibt. Gleichstrom hat daher eine Frequenz von null Hertz. International wird Gleichstrom auf Englisch mit „Direct Current“ bzw. mit dem Kürzel DC bezeichnet.

Höchstspannung Als Höchstspannung werden zumeist elektrische Spannungen über 300.000 Volt bezeichnet. Möglichst hohe Spannungen werden gewählt, um die elektrischen Verluste bei der Übertragung von elektrischer Ener-gie über große Distanzen zu minimieren.

Magnetisches Feld/Flussdichte Ein magnetisches Feld umgibt jede bewegte elektrische Ladung, also jeden stromdurchflossenen Leiter. Je mehr Strom fließt, desto größer ist das magnetische Feld. Gemessen wird die sogenannte magnetische Flussdichte in Tesla (T).

Netzentwicklungsplan Der Netzentwicklungsplan (NEP) ist Teil des dreistufigen Verfahrens, mithilfe dessen gemäß Energiewirtschaftsgesetz seit 2011 der Bedarf für den Netzausbau und -umbau in Deutschland ermittelt wird. Der Netzentwicklungsplan wird demnach alle zwei Jahre von den vier bundesdeutschen Übertragungsnetzbetreibern erstellt, die darin den von ihnen ermittelten Bedarf für den Um- und Ausbau des Höchst-spannungsnetzes darlegen. Der Netzentwicklungsplan wird sodann öffentlich beraten und von der Bundesnetzagentur bestätigt, bevor der Bundestag die bestätigten Vorhaben für den Netzausbau in den sogenannten Bundesbedarfsplan überträgt.

Offshore Das Adjektiv offshore (englisch für „der Küste vorgelagert“) beschreibt im Bereich der Windkraft die Gewinnung elektrischer Energie durch die Errichtung von Windrädern auf offener See. Im Bereich der Erdölförde-rung und Erdgasgewinnung wird damit die Erschließung von Erdölfel-dern und Erdgaslagerstätten im Meer bezeichnet.

Onshore Das Adjektiv onshore (englisch für „an Land“ bzw. „auf dem Festland“) beschreibt im Hinblick auf die Windkraft die Gewinnung elektrischer Energie durch die Errichtung von Windrädern auf dem Festland. Hier wird es vor allem zur Abgrenzung zum Offshore-Bereich verwendet. Bei TenneT wird der Begriff zudem für den Netzausbau an Land ver-wendet.

Planfeststellungsverfahren (PFV) Das Planfeststellungsverfahren bildet den zweiten formellen Schritt eines Verfahrens zur Genehmigung eines Leitungsbauvorhabens. Je nach Leitungsbauvorhaben geht ihm entweder ein Raumordnungsverfahren oder – bei länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Vorhaben – eine Bundesfachplanung voraus. Auf Grundlage des im vorherigen Schritt bestimmten Trassenkorridors wird im Planfeststellungsverfahren der genaue Verlauf der Trasse festgelegt und detailliert bis auf die einzel-nen Maststandorte geplant.

Raumordnungsverfahren (ROV) Beim Raumordnungsverfahren handelt es sich um ein Prüf- und Abstim-mungsverfahren, das einem Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren vorausgeht. Gemäß § 15 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen – d.h. Vorhaben, durch die Raum in Anspruch genommen wird oder die die räumliche Entwick-lung oder Funktion eines Gebietes beeinflussen – hinsichtlich ihrer Aus-wirkungen auf die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des betreffen-den Raums zu untersuchen. Zudem beinhaltet ein Raumordnungsver-fahren die Abstimmung mit sonstigen Planungen und Maßnahmen, die den betreffenden Raum anbelangen (siehe Raumverträglichkeitsprü-fung). Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wird immer eine Um-weltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Schaltanlage Bei einer Schaltanlage handelt es sich um eine elektrische Einrichtung, mit deren Hilfe Stromkreise (z.B. Leitungen, Transformatoren, Drossel-spulen, Kondensatoren) verknüpft werden. Zum Schalten von Betriebs- und Fehlerströmen werden sogenannte Leistungsschalter verwendet, durch sogenannte Trennschalter kann durch die Schaffung von Trenn-strecken sicheres Arbeiten in der Anlage ermöglicht werden.

Übertragungsnetzbetreiber Übertragungsnetzbetreiber sind Dienstleistungsunternehmen, die die In-frastruktur der überregionalen Stromnetze zur elektrischen Energieüber-tragung operativ betreiben, für die bedarfsgerechte Instandhaltung und Dimensionierung sorgen und Stromhändlern und Stromlieferanten dis-kriminierungsfrei Zugang zu diesen Netzen gewähren. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, bei Bedarf Regelleistung zu beschaffen und dem System zur Verfügung zu stellen, um Netzschwankungen – die sich durch ein Missverhältnis zwischen zu einem Zeitpunkt erzeugter und verbrauchter elektrischer Energie ergeben – möglichst gering zu halten.

Umspannwerk Umspannwerke dienen der Verbindung von Stromleitungen mit unter-schiedlichen Spannungsebenen und bilden somit einen wichtigen Teil des elektrischen Versorgungsnetzes. Neben den Leistungstransforma-toren bestehen Umspannwerke immer aus Schaltanlagen sowie aus Einrichtungen zur Mess- und Regeltechnik.

Wechselstrom Bei Wechselstrom handelt es sich um elektrischen Strom, der im Ge-gensatz zu Gleichstrom periodisch und in steter Wiederholung seine Richtung ändert. Dabei ergänzen sich positive und negative Augen-blickswerte so, dass der Strom im zeitlichen Mittel null ist. International wird Wechselstrom häufig mit „Alternating Current“ bzw. dem Kürzel AC bezeichnet. TenneT spricht bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen von Wechselstrom.

Nutzung vonGrundstücken

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und Deutschland rund um die Uhr eine zuverlässige und sichere Stromversorgung. TenneT ist einer

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