netzwerk frühe hilfen / kinderschutz kreis borken · zur struktur und organisation des netzwerkes...
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Zur Struktur und Organisation des Netzwerkes
- Entstehung des Netzwerkes (1) -
• Auftrag zum Aufbau eines Sozialen Frühwarnsystems durch den JHA
(12/2006)
• Beginn mit der Zielgruppe Schwangere und Familien mit Kindern im
Alter von 0-6 Jahren (Modul I)
• Vorlage eines Handlungskonzeptes und Verabschiedung von
Maßnahmen (09/2008)
• Weiterer Auftrag des JHA zum Aufbau eines Sozialen
Frühwarnsystems für die Zielgruppe Familien mit Kindern im Alter von
6-10 Jahren (Modul II)
• Vorlage eines Handlungskonzeptes und Verabschiedung von
Maßnahmen (02/2010)
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Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
Zur Struktur und Organisation des Netzwerkes
- Entstehung des Netzwerkes (2) -
• Anpassungen in der personellen Konstellation nach Inkrafttreten des
Bundeskinderschutzgesetzes 01.01.2012
• Verabredungen zur Organisation der Netzwerkstruktur und –arbeit
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Netzwerk Frühe Hilfen /Kinderschutz
Kreis Borken Einwohner: 363.904
Stand: 30.06.2013
4 Stadtjugendämter Ahaus: 38.670 Bocholt: 71.035 Borken: 41.360 Gronau: 45.731
Kreisjugendamt: 13 Kommunen 167.108 Einwohner
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Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
Strukturelle Rahmenbedingungen (1)
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Gesundheitshilfe
Psychosozialen Beratung
Schulen
Öffentliche Träger der Jugendhilfe:
1 Kreisjugendamt
4 Stadtjugendämter
Schnittstellen in der Kooperation mit Diensten und Einrichtungen der:
Behindertenhilfe
Familiengerichte
Freie Träger der Jugendhilfe
Einrichtungen /Dienste zum Schutz gegen Gewalt
Polizei
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Netzwerk Frühe Hlfen /Kinderschutz Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
Anspruch der Jugendämter auf eigenes Profil
Anspruch der Kooperationspartner auf verlässliche Kooperationsgrundlagen und Harmonisierung entscheidender Prozesse
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Zentrale Herausforderung
Strukturelle Rahmenbedingungen (2)
versus
18.02.2014
Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
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18.02.2014
Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
Lösungsansatz
Strategisches
Netzwerk
Lokales
Netzwerk
• Kreisebene • Leitlinien/Standards • Orientierung insbes.
Kooperationspartner
• Ortsebene • Ausdifferenzierung • Sozialraumbezug
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NETZWERK KINDERSCHUTZ / FRÜHE HILFEN
Beteiligte Modul I: Zielgruppe Schwangere und Familien mit Kindern von 0-6 Jahren
Jugendhilfe Gesundheitshilfe Weitere Helfersysteme
Öffentliche Träger • Kreisjugendamt • Stadtjugendämter
Freie Träger der Jugendhilfe • Frühe Hilfen • Tageseinrichtungen • Soziale Dienste
• Kreishebammenschaft • Gynäkologen • Geburtsklinik • Kinder- und
Jugendärzte • Klinik f. Kinder- und
Jugendmedizin • Sozialpädiatrisches
Zentrum • Öffentlicher
Gesundheitsdienst • Kinder- und
Jugendpsychiatrie
• Schwangerschafts-(konflikt) beratung
• Frühförderstellen • Seelsorge • Frauenhaus (ab 2012 )
• Familienbildungsstätten (ab 2012)
• Psychiatrie –Erwachsene (ab 2013)
LJA 18.06.2013
Netzwerk Fühe Hilfen /Kinderschutz Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
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NETZWERK KINDERSCHUTZ / FRÜHE HILFEN
Beteiligte Modul II : Zielgruppe Familien mit Kindern von 6-10 Jahren
Jugendhilfe Gesundheitshilfe Schule Weitere Helfersysteme
Öffentliche Träger • Kreisjugendamt • Stadtjugendämter
Freie Träger der Jugendhilfe • Tageseinrichtungen • Jugendarbeit • Soziale Dienste
• Kinder- und Jugendärzte
• Klinik f. Kinder- u. Jugendmedizin
• Sozialpädiatr. Zentrum • Öffentlicher
Gesundheitsdienst
• Kinder- und Jugendpsychiatrie
• Grundschulen • Förderschulen • Schulaufsicht
• OGS • Schulpsychologi-
sche Beratungs-stelle
• Seelsorge
• Frauenhaus (ab 2012)
• Familienbildung (ab 2012)
• Erwachsenen- psychiatrie (ab 2013)
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Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
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Einbindung der Kooperationspartner in das Netzwerk
Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
Freie Träger der
Jugendhilfe
Beteiligung über Jugendhilfeplanung
AG § 78 SGB VIII
Freie Träger außerhalb
der Jugendhilfe
Beteiligung über bestehende
trägerübergreifende AK (z.B.
Frühförderung, Schwangerschaftsberatung)
Freiberufliche außerhalb
der Jugendhilfe
Beteiligung über bestehende
Zusammenschlüsse (QZ niedergelassene
Kinderärzte; Kreishebammenschaft)
Stadtjugendämter Beteiligung über Entsendung einer
Mitarbeiterin /eines Mitarbeiters
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Aufgaben der Netzwerkmitglieder
(Freie Träger)
Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
Mandat als Vertreter einer AG /eines AK
Grundsatz: Netzwerkmitglieder nehmen keine Trägerinteressen wahr, sondern
vertreten die fachliche Perspektive der von ihnen vertretenen Dienste und
Einrichtungen!
Sicherstellung des Informationstransfer vom Netzwerk in eigenen AGK u.u.
Einbringung fachlicher Anforderungen an die Weiterentwicklung Früher Hilfen /
des Kinderschutzes aus der jeweiligen Perspektive
Einspeisung relevanter Themen
Koordination bilateraler Gespräche und Vereinbarungen
Kontinuität der Teilnahme
Ansprechperson für Netzwerkkoordinatorin
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Besondere Herausforderungen an die Netzwerkarbeit
Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
Größe des Netzwerkes Zeitliche Ressourcen der Netzwerkteilnehmer/innen
Konkurrenzen zwischen Professionen und Träger
• inhaltlich • strukturell (= Ausbau der Infrastruktur Frühe Hilfen)
Vermeidung der Bildung von „Fraktionen“
Motivation der Teilnehmer/innen
Freiwilligkeit der Teilnahme
Kritische Reflektion der Schnittstellen zu bestehenden Netzwerken
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Förderliche Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit
Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
• Klare Arbeitsabsprachen (Organisation, Frequenz der Treffen…)
• Motivation der entsandten Personen
• Einvernehmen der entsendenden Stellen über die entsandte Person und
ihre Aufgaben
• Kontinuität der Teilnahme
• Balance der Themen unter Beachtung der Heterogenität der
Netzwerkteilnehmer/innen
• Ergebnissicherung (Dokumentation)
• Evaluation
Gemeinsame Ziele
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Ausblick
Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
Weitere Anforderungen :
Zielüberprüfung und -anpassung
Evaluation begonnener Maßnahmen
Weiterentwicklung Angebotsstruktruren
Weiterentwicklung Prozesse
Kontinuierliche Anpassung Organisation des
Netzwerkes
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Rufnummern Erforderliche Informationen
Gefährdungssituation wird erkannt und interne Abklärung ist erfolgt
Herr /Frau NN Telefon:
Was wurde wie oft beobachtet? .....
Gespräch mit Eltern und ggfls.Kind über Risikoeinschätzung und Aufforderung zum Kontakt mit Jugendamt
Hat die Familie schon Kontakt zum Jugendamt? Welches Jugendamt? Welche/r Sozialarbeiter/in? Ist in der Familie bereits ein freier Träger der
Jugendhilfe tätig (z.b. Caritas, Evangelische Jugendhilfe)
Vorgabe eines Zeitrahmens für die Eltern und Überprüfung der Durchführung
s.u. Kontaktaufnahme der Eltern mit Jugendamt bis..... Überprüfung am....
Bei unmittelbarer Gefährdung unverzügliche Information an das zuständige Jugendamt
Kreisjugendamt: Nebenstelle Rhede: 02872/8097-0 Nebenstelle Gescher: 02542/9567-0 Nebenstelle Stadtlohn:02563-9698-0 Stadtjugendamt Ahaus: 02561/72-0 Stadtjugendamt Bocholt: 02871/953-0 Stadtjugendamt Borken : 02861/939-292 Stadtjugendamt Gronau: 02562/12-0
Name der meldenden Person/Institution Telefonnummer Name des Kindes/der Eltern Wohnort des Kindes Beobachtete Gefährdungen Bislang erfolgte Aktivitäten .....
Abklärung des weiteren Umgangs mit den Eltern/mit dem Kind
Wer macht was ? Bis wann? Wer ist ergänzend einzubeziehen? Wer informiert Dritte?
Vereinbarung über Rückmeldung
Bis wann erfolgt Rückmeldung?
Bereitschaftsdienst der Jugendämter (werktags nach Dienstschluss, Wochenenden, Feiertage)
Kreis Borken: alle Nebenstellen: 02861/82 2299 Stadt Ahaus Polizei Ahaus: 02561/9260 Stadt Borken Polizei Borken: 02861/9000 Stadt Bocholt Polizei Bocholt: 02871/2990 Stadt Gronau Polizei Gronau: 02562/9260
VERFAHRENSABLAUF „KINDESWOHLGEFÄHRDUNG “
MEDIZINISCHE DIENSTE – JUGENDÄMTER IM KREIS BORKEN
Zuständigkeiten Kreisjugendamt: Nebenstelle Rhede: Rhede, Isselburg, Raesfeld Nebenstelle Gescher: Gescher, Heiden, Reken,Velen Nebenstelle Stadtlohn: Stadtlohn,Vreden, Südlohn, Heek, Legden, Schöppingen
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Ergebnisse Modul II
Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz
VERTRAG
über die Kooperation zum Kinderschutz
zwischen
der Schule X in Y
sowie der Stadt/Gemeinde XY als Schulträger
und dem Kreis Borken als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
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FÖRDERGRUNDSÄTZE DER KREISHEBAMMENSCHAFT BORKEN
ZUR FÖRDERUNG DES EINSATZES VON FAMILIENHEBAMMEN
IM KREIS BORKEN APRIL 2013
gefördert von:
18.02.2014 19
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Kontakt bei Rückfragen:
Elisabeth Möllenbeck
Jugendhilfeplanung
Kreis Borken
Telefon: 02861/82-2204
Email: [email protected]