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Neue Vergiftungsfälle aus Süddeutschland
Exemplarische FallbeschreibungenResumee
Resolutionsentwürfe für Erfolg versprechende Gegenmaßnahmen
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Fallbeispiel Wanderfalke , 12.4.2010 EmpfingenMeldung, Sicherung des Beweismaterials und Anzeige : durch den Jagdpächter und Landwirt und seine Mitjäger. Gute Publikation in der LokalpresseGiftanalyse: ChloraloseMutmaßlicher Täter: BrieftaubenzüchterErmittlungen nach Anzeige: FehlanzeigeFinder und Beweissicherung: Bernd Hauser Foto: D. Haas
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Bild aus einem „Bermudadreieck für Greifvögel“ nördlich Pforzheim, im Streifgebiet einfliegender GeierFund 30.4.2010Auffälligkeiten im Umland: regelmäßiges Verschwinden von alten und nestjungen Milanen im Umfeld, dokumentiert von Gerd DöppenschmittBericht und Beweissicherung: Gerd Döppenschmitt Foto: D. Haas
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Vergiftete Mäusebussarde aus Bayern Fund: durch Schüler beim „Walderlebnistag“ um WildfütterungGiftanalyse: CarbofuranSofortige Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft ist erfolgtErgebnis: bis heute keine Ermittlung und Bestrafung des Täters.Revierjäger weiterhin ungestört tätig.Bericht und Foto: Daniel Scheffler
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Missstände bei der Aufarbeitung
• Ermittlung durch NGO`s; fehlen von seriösen Ermittlungen zur Ergreifung der Täter, obwohl die mutmaßlichen Täter den Naturschützern vor Ort meist bekannt sind
• Die politischen Maßnahmen zur Bekämpfung der kriminellen Vergiftungen sind ungeeignet und seither wirkungslos
• Bürger, die sich um eine Aufklärung bemühen, werden manchmal sogar noch kontraproduktivem behördlichen Druck und der Verhöhnung durch die Täter ausgesetzt
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Unterschiedlicher Erfolg bei der Wiederansiedlung des Bartgeiers
Sardinien• Projekt nach Vergiftung aller
ausgewilderten Vögel durch kriminell ausgebrachte Giftköder eingestellt
• Keine Ernst zu nehmenden Gegenmaßnahmen bekannt
Andalusien• Projekt Erfolg versprechend.
Von 13 seit 2006 ausgewilderten Vögeln sind 3 Giftködern zum Opfer gefallen.
• 1 Täter zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.
• Suche mit Hunden nach Giftködern
• Sperrung der Jagd in Revieren mit Vergiftungsfällen
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In Deutschland Erfolg versprechende Gegenmaßnahmen
• Auch strenges Besitzverbot von heute verbotenen Bioziden mit konkreter Strafandrohung (vergleichbar mit dem Waffenrecht). Anwendungsverbot reicht nicht aus.
• Angebot zur kostenlosen straffreien Abgabe solcher Substanzen zur Entsorgung, streng terminiert
• Ehrengerichtsbarkeit bei Jägern und Taubenzüchtern (ähnlich der bei Ärzten): Giftmischer werden in den Verbänden nicht geduldet, sie Zerstören die gesellschaftliche Akzeptanz
• Ausführliche illustrierte Schilderung der Fälle, auch besonders von Mängeln in der Aufdeckung/Verfolgung, in Presse, Funk und Fernsehen
• Normierung und Hilfen für die Behörden bei der Verfolgung solcher Verbrechen, Festlegung von Mindeststrafen
• Vermarktungsverbot von Wild aus Revieren mit kriminellem Gifteinsatz
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Bausteine für eine internationale Resolution
• Der illegale Einsatz von auch für Wirbeltiere hochgradig toxischen Bioziden gefährdet in bedrohlichem Ausmaß die Biodiversität auf der Erde. Auch werden sie häufig für – in der Regel unentdeckt und ungesühnt bleibende – Morde (und Selbstmorde) beim Menschen missbraucht. Sie ersetzen längst die „klassischen“ Mordsubstanzen wie Arsen und Cyankali.
• Alle Substanzen, deren Mißbrauchspotenzial sich als bedrohlich hoch erwiesen hat, sollten von internationalen Gremien (WHO, IUCN, Weltkulturerbe) geächtet werden. Allen Staaten muss die Verordnung eines Produktions-, Anwendungs-, Import- und Besitzverbotes dieser auf einen Index zu setzenden Substanzen ganz dringend empfohlen werden.
• In den Beipackzetteln ähnlich gefährlicher „Breitspektrumkiller“ ist, solange noch im Einsatz, sehr eindrücklich auf Gefahren und auf Mindeststrafen bei missbräuchlicher Anwendung hinzuweisen.