neues kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet am 12.11.1014

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Informationschrift von Robert Schmalohr, Gründer der Firmengruppe eVisionTeam / 19.11.2014 __________________________________________________________________________________ Verabschiedung eines neuen Kleinanlegerschutzgesetzes Ja, nun war es dann soweit und viele waren der Meinung, dass es Zeit wurde. Am 12. November 2014 wurde in Berlin ein Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet und ja, es muss erst noch den Bundestag und den Bundesrat passieren, aber es liegt nun auf dem Tisch. Einige Tage habe ich nun darüber nachgedacht, ob und wie ich dazu auch etwas schreibe, immerhin hat dieses Gesetz doch direkten Einfluss, auch auf die Crowdinvesting Plattform (http://evisioninvest.de ) der Firmengruppe eVisionTeam. Die Frage stellt sich nämlich, ob dies nun eher “blinder Aktionismus” oder doch dringend notwendige Regulierung bedeutet. Doch worum geht es eigentlich? Das neue Gesetzt hat zum Ziel, zukünftig Kleinanleger besser vor riskanten AnlageMöglichkeiten zu schützen und hat dabei wohl eher die Milliardenschweren Finanzinstrumente im Visier. Ja, dieses neue Gesetz wird einiges verändern und bei uns bedeutet das, dass z.B. die kurzfristigen AnlageMöglichkeiten, die nur einen Zeitraum von 6 Monaten oder einem Jahr haben, nur noch so lange möglich sind, bis das neue Kleinanlegerschutzgesetz den Bundestag und den Bundesrat passiert hat. Mindestelaufzeit

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Ein paar Gedanken von mir zum Kleinanlegerschutzgesetz, welches am 12. November 2014 in Berlin von der Regierung beschlossen wurde, auch wenn es n och den BUndestag und den Bundesrat passieren muss. Es hat Auswirkungen für den "Grauen Kapitalmarkt" und somit auch auf die Firmengruppe eVisionTeam.

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Page 1: Neues Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet am 12.11.1014

 Informationschrift von Robert Schmalohr, Gründer der  Firmengruppe eVisionTeam / 19.11.2014 

__________________________________________________________________________________ 

 Verabschiedung eines neuen Kleinanlegerschutzgesetzes   Ja, nun war es dann soweit und viele waren der Meinung, dass es Zeit wurde.  Am 12. November 2014 wurde in Berlin ein Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet und ja,                       es muss erst noch den Bundestag und den Bundesrat passieren, aber es liegt nun auf dem                               Tisch.  Einige Tage habe ich nun darüber nachgedacht, ob und wie ich dazu auch etwas schreibe,                             immerhin hat dieses Gesetz doch direkten Einfluss, auch auf die Crowdinvesting ­ Plattform                         (http://evisioninvest.de) der Firmengruppe eVisionTeam.  Die Frage stellt sich nämlich, ob dies nun eher “blinder Aktionismus” oder doch dringend                           notwendige Regulierung bedeutet.  Doch worum geht es eigentlich?  Das neue Gesetzt hat zum Ziel, zukünftig Kleinanleger besser vor riskanten                     Anlage­Möglichkeiten zu schützen und hat dabei wohl eher die Milliardenschweren                   Finanzinstrumente im Visier.  Ja, dieses neue Gesetz wird einiges verändern und bei uns bedeutet das, dass z.B. die                             kurzfristigen Anlage­Möglichkeiten, die nur einen Zeitraum von 6 Monaten oder einem Jahr                       haben, nur noch so lange möglich sind, bis das neue Kleinanlegerschutzgesetz den                       Bundestag und den Bundesrat passiert hat.  Mindestelaufzeit  

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Grund dafür ist, dass laut dem neuen Gesetz die Mindestelaufzeit 2 Jahre betragen muss.  Da es in der Vergangenheit schon oft dazu gekommen ist, das Anbieter Probleme bekamen                           kurzfristig vom Anleger bereitgestelltes Kapital zurückzuzahlen.   Kündigungsfrist  Auch die verändert sich bei Kapitalanlagen und soll in Zukunft mindestens 12 Monate                         betragen.  Beides soll dazu führen, dass dem Investor deutlicher wird, das Bundesfinanzministerium                     spricht hier von einer Warnung, dass langfristig eine unternehmeirische Investition getätigt                     wird. Wenn Sie mich fragen, dann wird hier wieder einmal mehr in das                         Selbstbestimmungsrecht mündiger Bürger eingegriffen, aber dagegen kann man ja nur sehr                     wenig tun und es entspricht ja auch einer Tendenz, der Regierungen im Umgang mit ihren                             Bürgern, die schon länger zu beobachten ist.  Prangerwirkung  Die Bafin soll in Zukunft nun auf ihrer Internetseite Maßnahmen und Bußgeldbescheide                       bekanntmachen, sollte ein Anbieter gegen die neuen Regeln verstoßen.   Auch hierzu habe ich eine ganz persönliche Meinung, ich finde das nämlich gut.  Natürlich müssen Anleger gewarnt werden, wann Anbieter nicht seriös agieren oder ganz                       offen gegen geltendes Recht verstoßen und ja, es wurde dringend Zeit, dass die dafür                           zuständige Stelle, die Bafin, dazu einen Auftrag erhält.  Es hat nämlich auch weitergehende Vorteile, die einem so vielleicht nicht bewusst sind, aber                           wenn Sie darüber nachdenken, dann glaube ich, dass auch Sie  mir da zustimmen werden.  In den Vergangenen Jahren ist das Internet immer wichtiger geworden und eines stimmt auch                           hier:   Wo viel Licht, da auch viel Schatten.  Es gibt unzählige Foren und Blogs in denen selbsternannte Wächter über Dinge berichten,                         was richtig und was falsch sein soll. Das gibt es für alle Bereiche des Lebens, seien das nun                                   Einkaufstipps, Reisebewertungen, Informationen für Kleinanleger, man könnte die Liste                 unendlich weiterführen.  Jeder hat das Recht was zu sagen, das ist gut.  

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Weniger gut ist es, dass das Internet erst einmal die Möglichkeit einräumt, dies anonym zu                             tun, was dazu führt, dass jeder alles behaupten kann. Auch der Verstoß gegen die guten                             Sitten ist fast schon gesellschaftsfähig geworden und Straftaten, wie Verleumdung und üble                       Nachrede, bis hin zu Beleidigungen und Anstiftung zu Straftaten (wie z.B. Körperverletzung                       etc.), sind an der Tagesordnung.  Dieses Phänomen, das hier scheinbar sämtliche Hemmungen verloren gegangen zu sein                     scheinen, ist auch im Bereich von Unternehmen zu finden und natürlich auch bei                         Anlage­Möglichkeiten, wie durch das Crowdinvesting.  Und deshalb finde ich das gut, dass es diese neue Regelung geben wird, dass die Bafin dies                                 nun veröffentlicht. Denn, wenn es da keine negative Darstellung eines Unternehmens oder                       einer Anlage­Möglichkeit gibt, dann kann man als Anbieter darauf verweisen und dieses                       ganzen von mir beschriebenen Foren und Blogs haben damit einen Gegenpol erhalten, der                         durchaus Aussagekraft hat.  Falls Sie nicht wissen, worauf ich hinaus will, lassen Sie mich das ganz deutlich formulieren: Die Bafin wird veröffentlichen, wenn es zu einem nachgewiesenen Verstoß oder Rechtsbruch                       kam.  Diese Foren und Blogs veröffentlichen, ohne tatsächlich recherchiert zu haben (leider viel zu                         oft) und auch gibt es etliche Foren­ und Blogbetreiber, die eine persönliche “Vendetta“                         veranstalten oder sonstige narzisstische Triebe ausleben.  Denen kann man  in Zukunft etwas sachdienliches und faktisches entgegen halten.  Aber dieses neue Gesetz beinhaltet auch noch andere Aspekte, die Auswirkungen haben und                         die ich erwähnen möchte.  Anlageprospekt  Generell gesehen muss nun jede Anlage­Möglichkeit einen Anlageprospekt bereithalten, der                   auch über die Internerseite eingesehen werden können muss. Neu ist, das diese Prospekte                         nur noch eine Gültigkeit von 12 Monaten haben solle und in der Online beziehbaren Version,                             müssen sämtliche Änderungen und Nachträge enthalten sein.  Vermögensanlagen müssen darüber hinaus verstärkt offen gelegt werden (etwas was                   eVisionTeam mit seinen Berichten für Investoren schon seit langem tut) und auch nach                         Beendigung des öffentlichen Angebotes müssen Tatsachen unverzüglich veröffentlicht               werden, die es dem Anbieter erschweren oder unmöglich machen könnten, seinen                     Verpflichtungen gegenüber dem Anleger nach zukommen.   

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Es wurde ja lange bemängelt, dass es Regelungslücken im Kleinanlegerschutzgesetz gab                     und das besonders im Zusammenhang von partiarischen Darlehen und Nachrangsdarlehen.  In Zukunft unterliegen auch diese Anlieger der Prospektpflicht, was dazu beitragen soll, dass                         der Anleger die Risiken von Vermögensanlagen besser einschätzen können. So eine                     Prospekterstellung ist aber sehr aufwendig und mit erheblichen Kosten verbunden und aus                       diesem Grund ist der Gesetzgeber hier sehr umsichtig gewesen und hat hier Ausnahmen                         beschlossen, was die Prospektpflicht angeht:  

● Wir bei eVisionTeam (eVisionInvest) brauchen keinen solchen von der Bafin                   genehmigten Prospekt, weil wir unsere partiarischen Nachrangsdarlehen über das                 Internet bewerben 

 ● Wir werden in Zukunft Darlehen, die mehr als 1000,­ € betragen, nicht mehr ohne                           

weitere Auskünfte akzeptieren, auch deshalb unterliegen wir nicht der Prospektpflicht,                   wenn dieses neue Gesetz den Bundestag und den Bundesrat passiert hat. 

 ● bei einer Anlage von mehr als 1.000 € bis 10.000 € der Anleger in einer                             

Selbstauskunft darlegt, dass er über ein Vermögen von mindestens 100.000 € verfügt                       oder nicht mehr als den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen                   Nettoeinkommens anlegt, höchstens jedoch 10.000 €. 

 ● Zudem muss bei Anlagen von mehr als 250 € dem Anleger ein                       

Vermögensanlagen­Informationsblatt übergeben und vom Anleger unterschrieben           zurückgesandt oder mittels Fax oder als elektronisches Dokument übermittelt werden. 

  Die Bedeutung der Wiederauflage eines Konzeptes, das eVisionTeam in der Vergangenheit                     schon einmal versucht hatte umzusetzen, wird mit diesem neuen Gesetzt auch sehr deutlich.  Damals (2008) wollten wir einen wirtschaftlich orientierten Verein gründen, sind aber daran                       gescheitert, weil wir uns das falsche Instrument ausgesucht hatten.  In 2015 werden wir einen neuen Anlauf starten, der unter dem Begriff EMBC erfolgen wird.                             EMBC steht für eVisionTeam Members Business Club und wird seinen Headquarter in der                         “City of London” haben.  Der EMBC wird eine selbständige Vereinigung von Personen sein, die sich auf freiwilliger                         Basis zusammenschließen, um ihre gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen                 Bedürfnisse zu befriedigen und ihre Vorstellungen in einem Unternehmen zu verwirklichen,                     das ihnen allen gemeinsam gehört. Der EMBC entspricht damit den Grundzügen einer                       Genossenschaft und genießt damit einen Sonderstatus im Sinne des jetzt verabschiedeten                     Gesetzes. 

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 Werbung  Auch im Bereich der Werbung für Anlage­Möglichkeiten, wird sich einiges ändern.  Die Werbung für Vermögensanlagen im öffentlichen Raum wie z. B. Bussen und Bahnen wird                           künftig nicht mehr zulässig sein. In Printmedien bleibt sie zulässig, muss aber einen                         deutlichen Hinweis auf das Verlustrisiko enthalten. In sonstigen Medien ist die Werbung für                         Vermögensanlagen künftig nur noch erlaubt, wenn der Schwerpunkt dieser Medien zumindest                     gelegentlich auch auf der Darstellung von wirtschaftlichen Sachverhalten liegt und die                     Werbung im Zusammenhang mit einer solchen Darstellung erfolgt.  Auch hier zeigt sich, dass wir bei eVisionTeam durch unsere eigene Crowdinvesting­Plattform                       schon frühzeitig das Instrument installiert haben, dass in Zukunft immer wichtiger wird, denn                         unsere Vertriebspartner, die sich dann eben auch als Gelegenheitvermittler für unsere                     Anlage­Möglichkeiten betätigen wollen, können potenzielle Anleger ganz einfach auf ihre                   personalisierte Crowdinvesting­Plattform­Seite schicken, wo alle Informationen, besonders             auch umfangreich zum Risiko einer solchen Anlage­Möglichkeit befinden, vorhanden sind.  Mein Fazit  Wenn der Gesetzgeber Recht hat, dann wird dieses neue Gesetz dazu beitragen, das ein                           Kleinanleger besser geschützt ist.  Für den “Grauen Kapitalmarkt” bedeutet das auch, dass viele unseriöse Angebote                     verschwinden werden.  Wir bei eVisionTeam sehen uns in unserer Position gestärkt und wir glauben, dass wir für                             unsere Partner, Vertriebspartner, Kunden und Lizenznehmer, jetzt noch deutlicher auftreten                   können und somit ein Imagegewinn für die Marke eVisionTeam die Folge sein wird.  Ich persönlich glaube, das dieses Gesetzt gut ist, auch wenn es in Einzelbereichen zu weit                             und in anderen nicht weit genug geht. Was den Eingriff in Selbstbestimmung mündiger Bürger                           angeht, dann muss man hier wohl festhalten, dass die Vergangenheit oft genug gezeigt hat,                           dass es besser gewesen wäre, wenn man einzelnen Personen diese Selbstbestimmung, im                       Bereich von Risikokapitalanlagen, früher entzogen hätte.  Verstehen Sie mich bitte nicht falsch.  In Zeiten von Niedrigzinsen, wo Sparguthaben gleichzusetzen ist mit Geldvernichtung                   (Teuerungsrate & Inflation, nur um zwei Kriterien zu nennen), muss Geld arbeiten. Aber leider                           kommt es immer wieder vor, das Kleinanleger mit Geldern arbeiten, damit unternehmerisch                       

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investieren und das ist sehr fahrlässig, weil unternehmerische Investitionen den Risiken der                       einzelnen Märkte ausgesetzt sind und da gibt es KEINE Ausnahme.  Diese Tatsache kann dazu führen, das Investitionskapital verloren geht, sogar bishin zum                       Totalverlust. Nun neigen viele Menschen dazu, diese Tatsachen auszublenden, egal aus                     welchem Grund, und deshalb sorgt dieses neue Gesetz dafür, dass ein Schutz der Anleger                           nicht nur vor unseriösen Anbietern entsteht, sondern auch vor sich selber.  Wir bei eVisionTeam nehmen unsere Anleger (Investoren) ernst, weisen deshalb auf Risiken                       hin und sind transparent, was die einzelnen Projekte angeht.  Unsere Situation hat sich durch dieses neue Gesetz verbessert und wenn Sie möchten, dann                           erzählen Sie anderen von diesem Umstand.   Ich bedanke mich für Ihr Interesse   gez. Robnert Schmalohr                  Nachtrag:  In der heutigen Zeit gehen Informationen (dazu gehören auch Schriften dieser Art) sehr                         schnell verloren, weil bei Medien wie Facebook, Skype oder sonstigen, sehr leicht nach unten                           geklickt werden.  

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Deshalb gibt es dieses Schriftstück auch als geschützes PDF, welches zum Download                       bereitsteht, aber auch verbreitet werden darf.  Untersagt ist nur das teilweise zitieren oder die Verbreitung von Textstücken, ohne die                         ausdrückliche Genehmigung des Autors, also von mir. Leider muss man heutzutage auf so                         etwas ja immer hinweisen, aber das habe ich ja nun getan.