neugestaltung des tarifrechts im öffentlichen dienst
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Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend2
Kurzer ÜberblickWarum eine Neugestaltung des
Tarifrechts öD?
Wie geht der Prozess Neugestaltung Tarifrecht öD weiter?
Aktueller Stand des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend3
Ausgangslage Tarifrecht Öffentlicher Dienst Anforderungen an das Tarifrecht haben sich
erheblich verändert Staatliche Dienstleistungen unterliegen einer
marktwirtschaftlichen Konkurrenz Tarifflucht großer Bereiche im öffentlichen Dienst Tarifrunden seit Beginn der 90er Jahre sind
geprägt von Abwehrkämpfen gegenüber Verschlechterungen
unterschiedliche Regelungen für Angestellte und Arbeiter/ Arbeiterinnen
Erosionsprozess bei den Arbeitgeberverbänden
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend4
Vorgeschichte der Neugestaltung öD
1994 Beschluss „Tarifpolitisches Programm“ ÖTV und DAG 1997 Beschluss „Tarifpolitisches Programm der ÖTV“ 11/2001 Beschluss der BTK zur Bildung einer
„Modernisierungskommission“ zur grundlegenden Modernisierung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes
04/2002 Beschluss der BTK
„Abschluss Prozessvereinbarung“ 01/2003 im Rahmen des Abschlusses der Tarifrunde
„Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (TVöD)”
05./06.05.2003 Beschluss der BTK zu Zielen und Verfahren des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend5
Ziele der Neugestaltung
Schaffung eines einheitlichen, überschaubaren und nachvollziehbaren Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter/Arbeiterinnen bei Bund, Länder und Gemeinden in West und Ost;
diskriminierungsfreies Tarifrecht; Erhöhung der Attraktivität des Tarifrechts auch für jüngere
Beschäftigte; Vereinbarkeit von Beruf, Familie und privaten Interessen; zukunftsorientierte Gestaltung des Eingruppierungsrechts; keine Verweisung im Tarifvertrag auf beamtenrechtliche
Vorschriften Erhalt der Flächenwirkung des Tarifvertrages Erhalt unserer Durchsetzungsfähigkeit in
Tarifauseinandersetzungen
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend7
Neugestaltung Tarifrecht Öffentlicher Dienst
„Krisen“ im Prozess 19. Mai 2003 Interview der Vorsitzenden der TdL
Verlassen der Verhandlungsgemeinschaft von Bund/ Ländern/ Kommunen; nur noch „situative Zweckbündnisse“ Kündigung der Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge
17. Juni 2003 - die Mitgliederversammlung der TdL beschließt die Kündigung der Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge
09. Juli 2003 - Sitzung der BundestarifkommissionFortsetzung des Prozesses
Februar 2004TdL fordert von ver.di bis März 2004 ein Verhandlungsfähiges Angebot, insbesondere Im Hinblick auf eine Angleichung West-Ost
TdL hat zum 30. April 2004 die Arbeitszeitbestimmungen für das Tarifgebiet West gekündigt.
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend8
Was ist die aktuelle Situation in den Ländern und bei der TdL?
TdL hat zum 30. April 2004 die Arbeitszeitbestimmungen für das Tarifgebiet West gekündigt.
ver.di hat Wiederinkraftsetzung bis zum 30. April 2004 der Arbeitszeitbestimmungen und TV Zuwendung und Urlaubsgeld gefordert.
TdL hat am 30. April 2004 Verhandlungsbereitschaft„ohne Vorbedingungen und Tabus“ erklärt.
Verhandlungen waren am 12. Mai 2004.– ver.di hat Wiederinkraftsetzung gefordert.– TdL hat keine Bereitschaft erklärt.
ver.di hat Scheitern erklärt und beendet die Verhandlungen mit der TdL
Daraus folgt:
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend9
Wie läuft der Prozess nach dem Ausscheiden der TdL weiter?
Gespräche finden in einer erweiterten Lenkungsgruppe statt– Vertreten in der Lenkungsgruppe sind nur noch Bund,
VKA und ver.di– Lenkungsgruppe wurde um ehrenamtliche Kolleginnen
und Kollegen aus den Projektgruppen erweitert– Projektgruppen bleiben bestehen, tagen je nach
Verhandlungsstand in der Lenkungsgruppe
Verhandlungen zur „EU-Arbeitszeitrichtlinie“ (Bereitschaftsdienst) finden unabhängig davon statt
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend10
Erste Lenkungsgruppensitzung
Bund und VKA bedauern, dass TdL nicht weiter an Gesprächen teilnehmen darf
– ver.di wird aufgefordert die Entscheidung zu revidieren ver.di bedauert die Entscheidung der TdL
– Rückkehr der TdL bei Wiedereinsetzen der gekündigten Tarifverträge Zuwendung, Urlaubsgeld und Arbeitszeitvorschriften
Lenkungsgruppe wird ab sofort im engen Rhythmus tagen Wesentliche Eckpunkte sollen bis September geklärt sein
– Dazu zählen:Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgelt/leistungsorientierte Vergütung, Entgeltfortzahlung/“Unkündbarkeit“/Befristungen
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend11
Ausgangslage - Arbeitszeit In der Projektgruppe A2 in wesentlichen Punkten
keine Einigung Arbeitgeber fordern für die Arbeitszeit
einen TV-V „light“– Regelungen des TV-V sollen in wesentlichen
Punkten verschlechtert werden Strittige Punkte waren insbesondere
– Arbeitszeitkorridor– Arbeitszeitkonto– Ausgleichszeitraum für Überstunden– Definition Nachtschicht
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend12
Ergebnis der Verhandlungen zur Arbeitszeit - Grundsätzlich -
Grundlage sind Arbeitszeitregelungen des TV-V (§§ 8-11 TV-V)
– Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienste werden im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie verhandelt
– Faktorisierung und Höhe der Zuschläge werden im Rahmen Entgelt vereinbart
– Arbeitszeitvolumen ist nicht Gegenstand des Neugestaltungsprozesses
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend13
Ergebnis der Verhandlungen zur Arbeitszeit - Definition Arbeitszeit -
Arbeitszeit wird für alle um gesetzliche Feiertage
vermindert.
– Neu für Schicht und Wechselschicht!
Ausgleichszeitraum grds. bis zu einem Jahr
Bei Wechselschichtarbeit werden die Pausen in
die Arbeitszeit eingerechnet.
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend16
Bewertung der Ergebnisse Arbeitszeit Verbesserungen im Detail zu den Regelungen
des TV-V – z.B. Dienstvereinbarung
Arbeitsunfähigkeit bei Zeitausgleich aus Konto tariflich geregelt
Für ArbeiterInnen Verschlechterung bei dem Überstundenbegriff / Ausgleichszeitraum
Verbesserungen für von Schicht- und Wechselschicht betroffene Beschäftigte
Überprüfung in den B-Gruppen
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend17
EingruppierungForderungen von ver.di
Zielsetzung: diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht
– EU-konform,
– Bezahlung soll an der auszuübenden Tätigkeit ansetzen,
– Anforderungen wie Qualifikation, Verantwortung, soziale Kompetenz ....sind vorab zu definieren,
– einheitlicher Bewertungsmaßstab (Alle Tätigkeiten sind nach denselben Kriterien zu bewerten)
– Transparenz (Heraushebungen von einer Entgeltgruppe zur nächsten müssen logisch und nachvollziehbar sein)
– Alle Anforderungen und Belastungen einer Tätigkeit sind zu erfassen
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend18
Ergebnisse Eingruppierung
diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht
bundeseinheitliche Regelung die auch ohne weitere
Ausgestaltung eingruppierend ist
Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiege entfallen
15 Entgeltgruppen
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend19
Ergebnisse Eingruppierung Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung
1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen.
(Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.)
sowie
2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Protokollerklärung zu Ziffer 1:
Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt.
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend20
Ergebnisse Eingruppierung
Qualifikationsebenen werden übereinstimmend
festgehalten
– Unterhalb der Eckeingruppierung bestehen
weitere Entgeltgruppen
– Fachhochschulabschluss
– Abschluss an einer wissenschaftlichen
Hochschule
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend21
Struktur der Eingruppierung
Tabellenstruktur
Entgeltgruppe Ausbildungsniveauoder
Grundentgelt Entwicklungsstufen
entsprechende Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Tätigkeit BerufseinsteigerInnen Nach 1 Jahr* nach .. Jahren Nach .. Jahren nach .. Jahren nach .. Jahren
15
14
13 Hochschulabschluß
12
11
10
9 FH-Abschluss
8
7
6
5 3-Jährige Ausbildung
4
3
2
1
* spätestens
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend22
Welche Ergebnisse gibt es sonst noch Allgemeiner Teil
– Mantel• Probezeit (6 Monate, es sei denn es ist eine
kürzere Zeit vereinbart)• Personalakten (Recht auf Einsicht)• Nebentätigkeit (Anzeige beim AG)• Zeugnis (Endzeugnis,Zwischenzeugnis,
vorläufiges Zeugnis)• Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung• Personalgestellung• Qualifizierung• Arbeitszeit• Führung auf Probe• Führung auf Zeit
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend23
Was muss noch geregelt werden?
Mantel
– Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
– Beendigung von Arbeitsverhältnissen
– Notlagen- / Härtefallregelungen
– Arbeitsbefreiung/ Urlaub
– Regelungen für Auszubildende
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend24
Entgelt / Leistung
Vergütungsstruktur
Entgeltbestandteile
Sonderzahlungen
Leistungs-/ und Ertragsorientierung
– Finanzierung
– Rahmenregelung
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend25
Verhandlungsstand Auszubildende Erste Gespräche über Neugestaltung Ausbildungs-TV
wurden geführt
Ziel von ver.di:– Einheitliche Ausbildungsregelungen für alle Berufe– Einführung einer Ausbildungsquote ( 7 %)– Verbesserte Anrechnung Berufsschulzeiten– Einheitliche Bildungsurlaubsregelung– Verbindliche Übernahmeregelungen
– Diskussion: Prozentuale Ausbildungsvergütung an Ecklohngruppe orientiert
Arbeitgeber blockieren die Verhandlungen
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend26
Nächste SchritteWeitere Termine wichtige Termine:
15.- 17. September (Berlin) Entgelt/leistungsorientierte VergütungEIngruppierung
30. September - 1. Oktober (Köln)Entgeltfortzahlung/“Unkündbarkeit“/Befristungen
24. September Verhandlungskommission ver.di
30. September Mitgliederversammlung VKA
20.-23. OktoberBundestarifkommission
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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend27
Was ist noch wichtig?
Tarifrunde 2005– Forderungsaufstellung: Dezember 2004– Laufzeit bis 31. Januar 2005
Ausgangslage– Schlechte Wirtschaftsdaten– Arbeitgeber werden Einsparungen einfordern– Arbeitgeber werden Verlängerte Arbeitszeiten fordern– Risiko: Vermischung Neugestaltung und Tarifrunde
Das bedeutet– Frühzeitige Informationen sind notwendig– Arbeitskampffähigkeit herstellen
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Es gibt viel zu tun:
Bringt Euch Ein!
Ach ja, und „Danke schön!“ für´s lange Zuhören...