newsletter genobau zielkauf november 2011

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Zielkauf Nummer 7 | November 2011 | www.ziel-kauf.de WISSEN Fit fürs Alter Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten Eigenheimschutz im Pflegefall Beratung Praxis Kundensicherheit mit GenoBau

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Fit fürs Alter, Pazientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Pflegeversicherung, Kundensicherheit

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Page 1: Newsletter GenoBau Zielkauf November 2011

Zielkauf Nummer 7 | November 2011 | www.ziel-kauf.de

WISSENFit fürs Alter

Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten

Eigenheimschutz im Pflegefall

Beratung

PraxisKundensicherheit mit GenoBau

Page 2: Newsletter GenoBau Zielkauf November 2011

ZIELKAUF3 Fit Fürs Alter

Liebe Leserin, lieber Leser,

5 Vorsorgevollmachten, denn es kann jeden treffen

8 Kundensicherheit mit der GenoBau

9 Wettbewerb 2011

Seite 2 | Ausgabe 7 - 2011

erst einmal einen kleinen Dank an alle die das Team der GenoBau auf der Hauptstadtmesse in Berlin und auf der DKM in Dortmund besucht haben. Danke für die vielen guten und fachlichen Gespräche!

In dieser Ausgabe von Zielkauf ist das Thema „Pflegefall“ und „Pflege“ für Sie in den Focus gestellt. Hierbei wurden wir in den Artikeln von Herrn Unger-Vongehr mit einem Artikel unterstützt.

Gerade in Zeiten, in denen die Weltwirtschaft heute noch nicht weiß, in welche Richtung es geht, sind solide Instrumente zur Sicherung des bestehenden Vermögens immer gefragter. Mit dem Zinstresor und der Eigenheimsicherung sowie der Grundbuch-optimierung bieten Sie Ihrem Kunden einen lang-fristigen Mehrwert um auch in unsicheren Zeiten gut Schlafen zu können.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

10 Termin - Onlineschulung

Jetzt fangen die guten alten Zeiten an,nach denen wir uns in zehn Jahren zurücksehnen.

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Seite 3 | Ausgabe 7 - 2011

Fit Fürs Alter?

Die Pflegeversicherung ist die einzige Sozialversicherung, die keine Basisabsiche-rung garantiert, sondern nur Zuschüsse zahlt. In allen anderen SV-Sparten (Kranken-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung) erhält der Versicherte eine Grundabsicherung. Die Pflegeversicherung basiert grundsätzlich nur auf Zuschüs-sen und setzt stattdessen auf den Familienverbund. In keinem anderen Bereich gibt es einen so tiefgreifenden Zugriff auf das Vermögen der Versicherten, deren Partner und sogar deren Kinder und Enkel! Das Sozialamt fordert im Pflegefall gezahlte Leistungen von unterhaltspflichtigen Angehörigen zurück. Auch das gibt es in keiner anderen Sozialversicherungssparte!Sie wissen es selbst: Der größte Teil des Lebens-Melodrams spielt im Herbst. Anders ausgedrückt: Die Zeit des Ruhestandes macht inzwischen fast den größten Teil des Lebens aus. Rechnen Sie selbst: Kindheit - 12 bis 14 Jahre, Jugend und Ausbildung - 10 bis 14 Jahre, Berufsleben - 30 bis 40 Jahre, Ruhestand - bis zu 45 Jahre! Denken Sie nur an Arbeitslosigkeit, Vorruhestand, Früh-Pensionierung, Krankheiten usw. sowie an die ständig steigende Lebenserwartung...

Und dieser letzte Lebensabschnitt hat es in sich: Sämtliches Vermögen, was man sich Zeit seines Lebens erarbeitet hat, kann im Falle eines Pflegefalles zur Disposition stehen.

Ein Pflegefall betrifft die ganze Familie!

Wissen Sie, was im Pflegefall auf Sie zukommt? Nur die wenigsten Bundesbürger können darauf mit JA antworten, weil sie glücklicherweise noch keinen Pflegefall in der näheren Umgebung hatten. Doch dieser komfortable Zustand wird sich in den nächsten Jahrzehnten drastisch verschlechtern! Die Lebenserwartung steigt dank des medizinischen Fortschritts und trotz der mitunter recht bewegungsarmen Lebensweise ständig an. Eine höhere Lebenserwartung bedeutet aber auch, dass sich die Zeiten der Pflegebedürftigkeit verlängern - und damit die entstehenden Kosten. Über 2,4 Mio Menschen sind in Deutschland heute schon pflegebedürftig - Tendenz stark steigend!

Die gesetzliche Pflegeversicherung

Es gibt immer noch Menschen, die da glauben, die seit 1995 existierende Pflegepflichtversicherung würde die Kosten im Pflegefall tragen. Das ist Falsch!Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungssparten (die im Versicherungs-fall eine Basisabsicherung bieten) ist die Pflegeversicherung von vornherein so konzipiert, dass sie nur Zuzahlungen absichert. Dies ist historisch aus jenen Zeiten bedingt, wo die Pflege noch im Familienverbund abgesichert werden konnte. Diese Zeiten sind vorbei und kommen nie wieder! Nur die wenigsten Pflegefälle können innerhalb der Familie geregelt werden. Kein Wunder: Die Kinder sind oft auswärts auf Arbeit oder anderweitig nicht in der Lage die pflege-bedürftigen Eltern zu versorgen.

Pflege ist ein Knochenjob! Und wenn der Pflegebedürftige schon 90 Jahre alt ist, sind dessen Kinder vielleicht auch schon 65 oder 70 Jahre alt und möglicherweise physisch und mental nicht in der Lage, die Pflege zu übernehmen. Dann bleibt nur der Weg zu einem Pflegedienst oder ins Pflegeheim. Und das kostet sehr viel mehr als die Pflegepflichtversicherung leisten kann.

Pflege in Deutschland macht Arm!Wird man pflegebedürftig, tritt für die entstehenden Kosten nur zum Teil die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten muss der Pflegebedürftige aus dem eigenen Vermögen aufbringen. Ist dieses aufgebraucht, können nahe Angehörige zum Unterhalt herangezogen werden. Zuerst ist das der Ehepartner, anschließend wird ggf. auf die Kinder durch-gegriffen. Dem Ehepartner wird dabei ein Freibetrag in Höhe des Regelsatzes der

Udo Unger-Vongehr

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Sozialhilfe zuzüglich angemessener Unterkunfts- und Heizkosten zugebilligt. Bei den leiblichen Kindern (und bei Adoptivkindern) gibt es in der Regel einen Freibetrag in Höhe von jeweils 1.400 Euro, bevor die Unterhaltspflicht greift.

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Doch nicht nur das laufende Einkommen wird für den Elternunterhalt herangezogen, auch das Vermögen der Unter-haltspflichtigen wird berücksichtigt. Es gibt zwar hohe Freibeträge, jedoch gerade beim Vorhandensein von Immobilieneigentum werden diese schnell erreicht.

Reicht dies alles immer noch nicht aus, tritt das Sozialamt für die verbleibende Lücke ein. Ganz so großzügig ist das Sozi-alamt allerdings nicht. Es mehren sich die Fälle, wo Famili-enangehörige zur Rückzahlung der Sozialleistungen aufge-fordert werden. Dies meist dann, wenn Immobilieneigentum vorhanden war, was nach dem Tod des Pflegebedürftigen bzw. dessen Ehepartners vererbt wird. Mit steigender Zahl von Pflegefällen werden sich auch diese Regressforderungen der Sozialämter deutlicher in das Bewusstsein der Bürger einprägen.

Wie Sozial ist das Sozialamt?

Darum müssen Sie für den Pflegefall vorsorgen!

Wussten Sie, dass das Sozialamt die Möglichkeit hat, sämtliche Schenkungen des Pflegebedürftigen innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Beantragung von Sozialleistungen zurückzufordern? Dabei spielt es keine Rolle, wer der Beschenkte ist. Egal ob Kinder, Enkel, Tierheim oder Kirche - Beträge ab 1.000 Euro müssen "erklärt" werden. Und wenn man die alten Kontoauszüge nicht mehr besitzt: Keine Sorge, die Sozialbehörden haben über die Finanzämter Zugriff darauf.

Jeder Einzelne hat hier entscheidenden Handlungsbedarf, sofern man sich nicht von vorn herein als möglicher Hartz IV-Empfänger abschreibt. Wer nichts zu verlieren hat, braucht sich auch keine Gedanken machen. Wer ein Haus oder anderweitig Vermögen besitzt, dem bleibt gar nichts anderes übrig, als für den möglichen Pflegefall vorzusorgen!

Der Hauptgrund ist: Die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege werden drastisch unterschätzt! Eine aktuelle Umfrage ergab, dass drei Viertel aller Deutschen nicht wissen, welche monatlichen Kosten eine Pflegestufe III verur-sacht! Zudem wissen viele nicht, wo die Zuständigkeit der Pflegeversicherung beginnt und endet, d.h. wo die Abgrenzung zur Krankenversicherung verläuft. Jeder dritte Bundesbürger, der das 80. Lebensjahr erreicht, wird pflegebedürftig! Kurz gesagt, die meisten Menschen haben das Problem einfach noch nicht erkannt.

Schützen Sie Ihr Eigentum!Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kommen also enorme Kosten auf den Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen zu. Man erhält erst dann eine finanzielle Unterstützung vom Staat (aus Steuermitteln!), wenn das gesamte eigene verwertbare Vermögen aufgebraucht ist und die nächsten Angehörigen die entstandene Lücke nicht selbst schließen können! Das gesamte Vermögen des Pflegebedürftigen muss zuvor aufgebraucht werden, es gibt lediglich einen Freibetrag von gerade einmal 2.600 Euro! Dies incl. der Rückkaufswerte möglicherweise noch vorhandener Versicherungen! Im Sinne der Gesetzgebung ist das logisch gedacht: Man muss sich damit abfinden, dass die „Pflege“ der letzte Lebens-abschnitt ist. Es gibt fast nie ein „zurück“ ins normale Leben. Ein "Schonvermögen", wie

Kinder haftenfür Ihre Eltern!

z.B. für die Altersvorsorge, wird nicht mehr benötigt. Einzige Ausnahme im Sinne dieser Logik ist dann in der Praxis die Sterbegeldversicherung, die je nach Sozialamt in "angemessener Höhe" zwischen 1.000 und 3.000 Euro zusätzlich anerkannt wird.Die Folge?Kurz gesagt: Das Haus oder die Eigentumswohnung, die Altersvorsorge des Partners und das Erbe der Kinder sind gefährdet, der Lebensstandard der Angehörigen sinkt!

Sie haben jetzt die Chance, aktiv zu werden!Für persönliche Fragen steht Ihnen Herr Udo Unger-Vongehr gerne zur Verfügung. Einfach eine E-Mail schreiben an [email protected] mit den Stichwort „ FitFürsAlter“.Quellverzeichnis: pflegvers.de

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Vorsorgevollmachten, denn es kann jeden treffen!

Es kann jeden Ihrer Kunden treffen und Sie sehen es jeden Tag in den Nachrichten als Schlag-zeile, jedoch was ist danach? Ein Verkehrsunfall, eine plötzliche Einschränkung durch eine schwere Krankheit können von vielen Maklern abgesichert werden. Die wenigsten denken an den Fall, dass der Betroffenen im seinem täglichen Umgang auf die Hilfe eines anderen angewiesen ist. Es sind nicht nur die Pflege- oder Versorgungsengpässe, die das Leben erschweren, sondern auch die so selbstverständlichen Dinge wie Bankgeschäfte, mögliche Veränderungen der Wohnsituation oder wer den Betroffenen im Krankheitsfall behandelt.

Mit Patienten- und Betreuungsverfügung vorzeitig vorsorgen.

Wenn aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung die Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrgenom-men werden können und Ihr guter Kunde keine Vorsorge getroffen hat, könnte folgendes Szenario eintreffen! Stellen Sie sich einfach einmal vor, Sie haben eine Familie Schulze mit den zwei Kindern ausrechend Versichert und somit Abgesichert. Nach einem Arbeitsreichen Tag fährt der Familienvater nach Hause und kommt durch die Folgen eines Verkehrsunfalls ins Krankenhaus. Hier liegt er im Wachkoma, also ist für keinen mehr Ansprechbar. Leider hat er als einziger eine Kontovollmacht für das Konto der Zahlungseingänge und somit kann seine Frau nicht auf dieses Zugrei-fen. Ungewöhnlich, aber heute immer noch in vielen Familien üblich! Diese Einschränkung hat zur Folge, dass die Frau Schulze in Ihren Ausgaben eingeschränkt handelt und nicht auf das Konto des Mannes zugreifen kann.

Keine Vorsorge bedeutet ….

Wer entscheidet hier für den Betroffenen? Was ist heute schon zu tun? Ist überhaupt schon heute was zu tun? Das sind Fragen, mit denen sich die wenigsten Kunden und Berater rechtzeitig im Vorfeld befassen und diese über eine sogenannte Versorgungsvoll-macht geregelt gehören. Reicht es aus, sich hier irgendwelche Formulare mit individuellen Satzbausteinen im Internet zu kaufen oder sollte hier eine Fachperson unterstützend helfen?

Sicherlich können wir auf den nächsten Seiten Ihnen die Grund-begriffe liefern, damit Sie Ihren Kunden eine Grundinformation weiter geben können, jedoch ist aus unserer Sicht ein Notar zur Erstellung dieser Vollmacht inkl. eines Beratungsgespräches unabdinglich.

Die Vorsorgevollmacht!

Jetzt handelt der Staat! Da der Mann die Angelegenheiten nicht selbst wahrnehmen kann, wird in solchen Fällen vom Vormundschaftsgericht ein „Betreuer“ eingesetzt. Dieser Betreuer wird vom Gericht eingesetzt und muss auf die Vorschläge der Familie sowie der Angehörigen nicht eingehen. Das Schicksal der Familie Schulze, sowie die täglichen Entscheidungen werden jetzt vom Betreuer im Namen des Mannes getroffen. Dieser Gedanke, dass die Angelegenheiten von einem Dritten getroffen werden, ist unangenehm und schwer für jeden erträglich. Alleine durch eine Kontovollmacht oder eine Versorgungsvollmacht des Herrn Schulze, wäre die Versorgung der Familie einfacher und das Gesetzt bräuchte hier keinen Betreuer einsetzten. Die Grundlage hier liegt im § 1896 Abs. 1 BGB beschrieben, denn hier heißt es, das das Betreuungsgericht für einen Erwachsenen auf dessen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer einsetzt, wenn er auf Grund einer psychischen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.

Hier kann Ihr Kunde eine Person seines Vertrauens durch die Vorsorgevollmacht ermächtigen, für sich zu handeln. Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen durch den Bevollmächtigten getroffen werden, wenn Ihr Kunde nicht selbst in der Lage dazu ist. Diese muss jedoch immer so handeln, wie der Kunde, wenn er selbst in der Lage wäre. Dieses kann unter gewissen Umständen sehr schwer sein, deshalb ist hier sehr gut zu überlegen, wen Ihr Kunde als Bevollmächti-genden einsetzt und auch in der Vollmacht sind schon Hilfestellungen zu beachten. Den Umfang seiner Befugnisse bestimmt der Vollmachtgeber selbst, da aber hier manch ein Bereich vergessen werden kann, wird häufig eine General-vollmacht für alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten gegeben. Angemessen wäre bei größerem Umfang auch eine Aufteilung auf mehrere Personen – hier jedoch den Notar Ihres Vertrauens um Rat fragen.

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Seite 6 | Ausgabe 7 - 2011

Mit den Vermögensrechtlichen Angelegenheiten sind folgende Vorgänge gemeint:

- Ein und Auszahlungen von Konten - Abschluss und Kündigung von Mietverhältnissen- Schadenersatzforderungen bei Unfällen

Dürfen einfach Formulare verwendet werden?

Was ist genau eine Patientenverfügung?

Hier verlang der Gesetzgeber auch eine ausdrückliche Bevollmächtigung, da es um das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen geht.

Wie bei jeder Vollmacht ist zu bedenken, dass dieses immer eine Vertrauenssache ist. Kann also auch zum Missbrauch des Bevollmächtigten genutzt werden, im gesetzlichen sowie im privaten Bereich. Mit mehreren Bevollmächtigten ist dieses Risiko einzugrenzen, da sich hier die Bevollmächtigten gegenseitig kontrollieren. Jeder Notar und auch der gesunde Menschenverstand wird Ihnen und Ihrem Kunden auf jeden Fall raten, dass wenn Ihr Kunde heute schon jemanden nicht über den Weg traut, sollte er von einer Vollmacht absehen.

Wenn Sie nicht immer mit diesem Thema zu tun haben sollten, dann ist ein Formular nur etwas für einen Fachmann, denn zu jedem Satz kann es eine andere Lösung geben. Der Laie kennt nicht die Gestaltungsmöglichkeiten und sollte den Rat eines Notars auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Verzichtet er hier auf den Rat und unterschreibt eine solche Vollmacht einfach so, dann wäre dieses Handeln mit einer schnellen Autofahrt bei Schnee zu vergleichen.

Jedoch mit glatten Sommerreifen!

Mit den persönlichen Angelegenheiten sind gemeint:

- Heim oder Wohnung- Operationen- Einsicht in Krankenakten

Viele Vollmachten enthalten die Befreiung von der Beschränkung des §181 BGB und das ermöglicht dem Bevollmächtigten mit sich selbst Geschäfte zu machen. Hier kann sich der Bevollmächtigte ohne Einverständnis des Vollmachtgebers zum Beispiel wertvolle Gegenstände schenken. Aus diesem Grund sollte dieser Paragraph geprüft werden um finanzielle Verluste zu vermeiden.

Das Innen- und Außenverhältnis wird auch oft in den pauschalen Formularen, nicht ausreichend dargestellt und kann zu einer Rechtsunsicherheit führen. Hier werden zwei juristische Ebenen genau beschrieben. Im Außenverhältnis bedeutet es, dass die Erklärung den Bevollmächtigten nach Außen handeln lässt. Im Innenverhältnis wird der Zeitpunkt der Handlungsmöglichkeit festgesetzt. Eine Zuwiderhandlung kann eine Straftat darstellen und der Vollmachtgeber kann Schadensersatz fordern.

Dies kann auch Patiententestament genannt werden und ist eine persönliche Anweisung an Handlungen an den Bevoll-mächtigten, Ärzte oder den Betreuer muss schriftlich erfolgt sein. Hier wird niedergeschrieben wie sein Wille ausgeführt wird, wenn er nicht mehr Handlungsfähig ist oder kundtun kann. Im weitesten Sinne ist z.B. auch ein Organspende Ausweis eine Patientenverfügung, doch die meisten Verfügungen betreffen die Wünsche für das Lebens-ende. Hier ist ein Beratungsgespräch mit einem Notar Ihres Vertrauens für die Umsetzung der persönlichen Wünsche in einer juristischen korrekten Darstellung angebracht. Dieser kann Ihre Vorgaben in die Patientenverfügung juristisch korrekt einarbeiten.

Was spricht für eine notarielle Vollmacht?Hier ist zu beachten, dass das Gesetz immer eine schriftliche Vollmacht vorsieht und ein Notar durch seine Ausbildung für Sie die richtige Formulierung treffen kann. Auch die Beglaubigung des Notars Ihrer persönlichen Unterschrift ist anerkannt und kann nachstehenden Zweiflern standhalten. Auch bei Verlust der Urkunde ist eine Beurkundung durch einen Notar hilfreich, denn dieser hat die Pflicht immer eine Kopie der Niederschrift aufzubewahren.

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Seite 7 | Ausgabe 7 - 2011

Richtiges Handeln setzt eine Entscheidungsgrundlage voraus!

Sicher Vorsorgen – Hilfestellung vom Notar

Wie beim Hausbau ein Plan die Grundlage ist, sollten der Vollmachtgeber auch hier seine Vorstellungen und Pläne im Vorfeld niederschreiben. Hilfreich ist ein detaillierte aktuelle Vermögensaufstellung sowie das Festhalten der Wünsche. Auch ist mit dem zukünftigen Bevollmächtigten eine Art Entschädigung für seine Tätigkeit zu vereinbaren, denn enttäuschte Erwartungen – auf beiden Seiten – führen oft zu einem Weg vor Gericht.

Wie bei allen Ausgaben die getätigt werden, gilt hier die Rechenschaftspflicht. Selbst wenn der Bevollmächtigte das Geld zum Zwecke des Vollmachtgebers ausgegeben hat, ist dieses im Streitfall immer zu Belegen. Bei Gegenständen wie der Anschaffung eines Mobiliars ist dieses leicht nach-zuweisen, jedoch bei den laufenden Kosten für die Lebens-haltung, ist auch hier auf die Belegbarkeit zu achten.

Sicherlich können Krankheiten oder die Folgen eines

Auf was hat der Bevollmächtigte zu achten?

Unfalls nicht verhindert werden, durch eine notarielle Vollmacht, doch die Umsetzung der eigenen Vorstellung im Notfall können besser im Sinne des Betroffenen umgesetzt werden. Ein guter Notar Ihres Vertrauens, der sich auch mit diesem Fachgebiet auseinander gesetzt hat, hilft Ihnen und Ihren Kunden die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Durch eine rechtssichere Gestaltung und Beurkundung ist ein Streit zwischen den Parteien zu vermeiden.

Durchblick kriegen

Das Thema „Pflege“ und „Pflegebedürftigkeit“ wird in den nächsten Jahren, bei Ihrer Tätigkeit als Makler, immer mehr ein Thema werden. Um Ihre Kunden eine zukunftsorientierte Beratung zukommen zu lassen, ist dieses auf die Lebens-situation anzupassen. Mit der kundenorientierten Sicherung des Eigenheims, sowie der der Optimierung des Grundbuches, ist der Zugriff Dritter in vielen Fällen nicht möglich. Informieren Sie sich auf unseren Seminaren zu diesem Thema und werden der Spezialist für Ihre Kunden rund um das Thema „Pflege“. Bieten Sie Ihren Kunden den Mehrwert zur Vermögen-sicherung.

Besuchen Sie unsere

kostenfreien Seminare

und bieten Sie Ihren

Kunden diesen Mehrwert!

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Seite 8 | Ausgabe 7 - 2011

Demokratisch und ohne einen komerziellen GedankenSich zwischen Nutzung und Eigentum entscheiden zu können ist eine alte Idee der Wohnungsgenossenschaften in Deutschland - "Eigentümer" sein und die Risiken des Wohnens auf die breiten Schultern einer starken Gemeinschaft legen, lässt jeden in den "eigenen vier Wänden" ruhiger schlafen. Eine Genossenschaft ist eine traditionsreiche Form des Zusammenschlusses vieler gleichgesinnter Menschen, um ohne kommerzielle Hintergedanken und auf demo-kratische Weise gemeinsam ein Ziel erreichen, das für den einzelnen alleine kaum zu verwirklichen wäre! Jedes Mitglied ist Miteigentümer der Genossenschaft , gestaltet die Geschicke der Genossenschaft mit und nimmt über die Dividenden am wirtschaftlichen Erfolg teil. Mit dem Zielkaufkonzept schaffen die Mitglieder sich selbst eine Alternative zur klassischen Baufinanzierung, die mehr kann.

Kundensicherheit mit der GenoBau

Im ersten Schritt, wird man eine Mitglied, in einer Spargemein-schaft. Dieses Model ist durch die Bausparkassen in Deutschland weit verbreitet.

Fördersparer

ZielsparerEinmalsparer

Häuser und Wohnungen für Zielkaufmitglieder

10 %90 %

Mitte

lrück

fluss

Zins

4,5%

p.a.

Divid

ende

Divid

ende

Gewinn Gewinn

Zielka

uf - T

ilgun

g

Nutzu

ngsg

ebüh

r

1,5 % Dividende2,0 % Verwaltung1,0 % Instandhaltung

4,5% =

„Bausparprinzip“Guthaben x Zeit = Punkte

Eigennutzer

Das angesparte Guthaben wird nach dem „Bausparprinzip“ in Punkte umgerechnet. Durch erreichen der erforderlichen Punktzahl erfolgt die Bereit-stellung der Investitionssumme.

Für die Investitionssumme werden Häuser und Wohnungen nach dem Wunsch des Mitglieds erworben.

Der Zins bzw. die Nutzungsge-bühr für das Mitglied beträgt 4,5% p.a und ist für 25 Jahre festgeschrieben. Dieses Ein-nahmen werden für die Verwal-tung genutzt und als Gewinn an die Mitglieder ausgeschüttet.

Die Rückzahlung der Mittel, also die Tilgung erfolgt endfällig durch eine Zahlung. Dieses Geld fließt dann wieder in den geschlossenen Kreislauf zurück - also als Gut-haben in die Genossenschaft.

Durch diesen genossenschaft-lichen und geschlossenen Geld-kreislauf ist die wirtschaftliche Entwicklung nicht von gewinn-orientierten Instituten abhängig, sondern wird durch jedes Mitglied selbst in der Gemeinschaft bestimmt. Fair und Sicher!

Der dritte Weg ins Eigenheim ....

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Seite 9 | Ausgabe 7 - 2011

Wettbewerb

Wettbewerbszeitraum 01.11.2011 bis 31.12.2011

1 1=Antrag Flasche

Wein

* Alle Informationen zu diesem Wettbewerb finden Sie im internen Bereich – Menüpunkt „Partnerbereich“. Der Rechtweg ist ausgeschlossen.

Lassen Sie die Korken knallen!

Jeder Antrag wird belohnt! Abschlussvermittler die eine Beitrittserklärung zur Genobau Zielkauf eG zwischen dem 01.11.2011 bis zum 31.12.2011 einreichen*, werden mit einerhervorragenden Flasche Wein belohnt.

bis einschließlich 31.12.2011

Page 10: Newsletter GenoBau Zielkauf November 2011

Termine

Seite 10 | Ausgabe 7 - 2011

Aktuelle Webinare GenoBau Zielkauf im November 2011

Mittwoch 16.11.2011 Beginn 09:30 Uhr Immobilienbesitz schützt vor Pfändung nicht!

Mittwoch 23.11.2011 Beginn 09:30 Uhr Wohnriester mit Zinstresor

Mittwoch 30.11.2011 Beginn 09:30 Uhr 100 % Umsatzsteigerung mit Bestandskunden

InhaltFotos: FotoliaAutoren: Sven Meier, Susanne Woski, Udo Unger-Vongehr

Termin Thema

http://www.ziel-kauf.de/schulungen_online.htmlAnmeldung und Terminübersicht - klicken Sie hier:

Impressum

GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eGBembergstrasse 15B83730 Fischbachau

Telefon: +49 8025 - 92 62 070Telefax: +49 8025 - 92 62 099E-Mail: [email protected]: www.ziel-kauf.de

Wo?Was? Wann?

GenoBau am Donnerstag den 17.11.2011 in Berlin

Pfändung nic

NEU

LiveTermin Donnerstag 17.11.2011 Beginn 11:00 Uhr - Ende 16:00 Uhr

Thema

- Eigentumsschutz im Pflegefall bei Immobilienbesitz - Vom Hauswunsch zum Wunschhaus!- Immobilienbesitz schützen vor den Zugriff Dritter!

Sie erhalten grundlegende Informationen zum Zielkaufkonzept und einfache Verkaufsansätze. Praktische Tippsdie Ihnen helfen, auch Ihren bestehenden Kunden, einen Mehrwert zu bieten. Durch die veränderte Situation dergesetzlichen Grundlagen im Pflegefall, erläutern wir Ihnen die Grundbegriffe des Eigentumsschutz durch denZugriff Dritter mit den gesetzlichen Grundlagen. In einer lockeren kompetenten kleinen Runde, werden Ihnen die Ansatzmöglichkeiten zum Zinstresor in vielen Detailvarianten erörtert.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme

Anmeldung unter: http://www.ziel-kauf.de/schulungen_online.html