npk2015 - t. kirpal: der neue expertenstandard förderung der mobilität
TRANSCRIPT
Der neue Expertenstandard Förderung der Mobilität
Anforderungen und Möglichkeiten zur Implementierung
Herzlich willkommen zum Vortrag!
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DNQP Expertenstandard nach §113
„Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“
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Expertenstandards - Zusammenfassung
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Ziele: Definition des nationalen Qualitätsniveaus Vereinheitlichung pflegerischer Handlungen Ermöglichung der fachpraktischen Evaluation
Inhalte: Beschreibung verbindlicher Qualitätsnormen auf der Struktur-, Prozess-, und Ergebnisebene
Geltung: Innerhalb des Staatsgebietes (national), sobald eine Pflegekraft Verantwortung für einen Pflegeempfänger übernimmt, der ein bestimmtes, dem Standard zugeordnetes Pflegeproblem aufweist.
Struktur Prozess Ergebnis
Das DNQP
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DNQP – Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege
www.dnqp.de - neu: http://www.wiso.hs-osnabrueck.de/dnqp.html
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege; Fachhochschule Osnabrück; Leitung: Herr Prof. Dr. Andreas Büscher, Telefon: 0541 969-3591 E-Mail: [email protected]
Das DNQP ist verantwortlich für die bisherige Entwicklung und Aktualisierung
Neue Expertenstandards?
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Geschäftsstelle Expertenstandards
Ab 2010 nach § 113a SGB XI: Geschäftsstelle Expertenstandards
Angesiedelt beim GKV-Spitzenverband
Stark administrativer Charakter
Wird tätig durch Beauftragung der Vertragsparteien
Aufgabenprofil
Ausschreibungsverfahren
Auftragserteilung
Überwachung der Prozesse
Berichtswesen
Expertenstandards in der Pflege
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Dekubitusprophylaxe (1. Aktualisierung 2010) 2. Aktualisierung in Vorbereitung
Entlassungsmanagement (1. Aktualisierung Juli 2009)
Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen (1. Aktualisierung Dezember 2011)
Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen (2015)
Sturzprophylaxe (1. Aktualisierung Januar 2013)
Förderung der Harnkontinenz (April 2007) -> derzeit in der Überarbeitung
Pflege von Menschen mit chronischen Wunden (Juni 2009) (Akt. Herbst 2015)
Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung (Mai 2010)
Erhaltung und Förderung der Mobilität (§113)
Pflege von Menschen mit Demenz (Start 2016)
Aufbau der Expertenstandards
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1. Standardaussage
2. Begründung
3. Umsetzungsebenen
Struktur Prozess Ergebnis
S …
P …
E …
Erhaltung und Förderung der Mobilität
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Zielsetzung des Standards
Jeder pflegebedürftige Mensch erhält eine pflegerische Unterstützung, die zur Erhaltung und/oder zur Förderung der Mobilität beiträgt
Erhaltung und Förderung der Mobilität
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Begründung
Eine eingeschränkte Mobilität ist ein Risiko für pflegebedürftige Menschen. Sie kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität bis hin zu einer Ortsfixierung du Bettlägerigkeit führen und mit dem Risiko weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigungen (wie z. B. Dekubitus, Sturz) einhergehen
Durch eine regelmäßige Einschätzung des Mobilitätsstatus, differenzierte Informations- und Edukationsangebote, eine motivierende und mobilitätsfördernde Umgebungsgestaltung, das Angebot sowie die Koordination zielgerichteter, die Eigenaktivität fördernder Maßnahmen kann zur Erhaltung und Förderung der Mobilität beigetragen werden
Eine so verstandene pflegerische Unterstützung hat gesundheitsfördernden Charakter und ist Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe pflegebedürftiger Menschen
Förderung der Mobilität - Ebene 1
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Struktur Prozess Ergebnis
S1 Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen, Gründe für Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie Umgebungsmerkmale, die für die Mobilität relevant sind, einzuschätzen
P1 Die Pflegefachkraft schätzt zu Beginn des pflegerischen Auftrags die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen sowie Probleme und Ressourcen im Zusammenhang mit der Erhaltung und der Förderung der Mobilität ein. Sie wiederholt die Einschätzung regelmäßig in individuell festzulegenden Abständen sowie bei Veränderungen der gesundheitlichen Situation.
E1 Eine aktuelle Einschätzung der vorhandenen Mobilität und möglicher Probleme und Ressourcen im Zusammenhang mit der Mobilität liegen vor. Der Verlauf des Mobilitätsstatus ist abgebildet.
Förderung der Mobilität - Ebene 1
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Relevante Aussagen S1
… keine gesonderte Identifizierung von Risikogruppen notwendig
… es existiert kein Instrument mit dem sich alle Aspekte standardisiert erfassen ließen ..
„Vor diesem Hintergrund muss die Pflegefachkraft in der Lage sein, das für den jeweiligen Verwendungszusammenhang passende Vorgehen auszuwählen und hierbei zu entscheiden, ob eine kriteriengeleitete pflegefachliche Einschätzung oder in der Einrichtung verfügbare Instrumente (bzw. Module verfügbarer Instrumente) eingesetzt werden sollen.“
Förderung der Mobilität - Ebene 1
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Relevante Aussagen P1
Folgende Aspekte sind bei einer kriteriengeleiteten Einschätzung zu berücksichtigen:
Aktueller Status der Mobilität
Selbständige Lagewechsel in liegender Position
Selbständiges Halten einer aufrechten Sitzposition
Selbständiger Transfer (aufstehen, sich hinsetzen, sich umsetzen)
Selbständige Fortbewegung über kurze Strecken (Wohnräume)
Selbständiges Treppensteigen
Früherer Status der Mobilität (-> Biografie)
Muster, Lebensgewohnheiten -> Verlaufsdarstellung
Förderung der Mobilität - Ebene 1
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Relevante Aussagen P1
Folgende Aspekte sind bei einer kriteriengeleiteten Einschätzung zu berücksichtigen:
Individuelle körperliche Beeinträchtigungen und Ressourcen
Schmerzen, Funktionsbeeinträchtigungen, Adipositas, etc.
Individuelle kognitive und psychische Beeinträchtigungen und Ressourcen
Emotionale Situation, Selbststeuerungskompetenz, Wirkungen von Psychopharmaka etc.
Merkmale der materiellen und sozialen Umgebung
Nutzung von Hilfsmitteln, Beschaffenheit der Umgebung etc.
Erkrankungen und aktuell durchgeführte therapeutische Maßnahmen
Förderung der Mobilität - Ebene 1
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Relevante Aussagen P1
Diese sechs Kriterien können eine ausreichende Basis zur Einschätzung darstellen!
„Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, spezifische Instrumente oder Testmethoden zur Einschätzung von Balance, Standsicherheit, Gehgeschwindigkeit oder ähnlichen Aspekten einzusetzen …“
Förderung der Mobilität - Ebene 1
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Relevante Aussagen P1
Bei der Auswahl der einzusetzenden Instrumente sollte in drei Versorgungssituationen unterschieden werden:
Weitgehende Imobililtät
Teilmobilität außerhalb des Bettes
Mobilität außerhalb des Bettes
Förderung der Mobilität - Ebene 1
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Detaillierte Gelenkerfassung
Eine „Detaillierte Gelenkerfassung“ hat für die Pflegepraxis keine Relevanz!
Gabriele Meyer, Katrin Balzer, Sascha Köpke, Viel Lärm um Nichts. Pflegezeitschrift 2012, Jg. 65, Heft 7
Förderung der Mobilität - Ebene 2
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Struktur Prozess Ergebnis
S2 Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, den pflegebedürftigen Menschen und ggf. seine Angehörigen über die Bedeutung von Mobilität für die Gesundheit und den Erhalt von Selbständigkeit zu informieren und sie durch Beratung und Anleitung darin zu unterstützen, Maßnahmen der Erhaltung und Förderung der Mobilität in ihren Lebensalltag zu integrieren.
P2 Die Pflegefachkraft bietet dem pflegebedürftigen Menschen und ggf. seinen Angehörigen Information, Beratung und Anleitung unter Berücksichtigung der bei der Einschätzung identifizierten Probleme und Ressourcen an.
E2 Der pflegebedürftige Mensch und ggf. seine Angehörigen kennen Auswirkungen einer eingeschränkten Mobilität und Möglichkeiten zur Erhaltung und Förderung von Mobilität.
Förderung der Mobilität - Ebene 2
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Aussagen Expertenstandards
„Beratung innerhalb pflegerischer Settings ist niemals gänzlich abgeschlossen, sondern ist als Prozess zu verstehen, der im Verlauf der pflegerischen Versorgung als Angebot erhalten werden soll.“
(DNQP 2013)
Förderung der Mobilität - Ebene 3
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Struktur Prozess Ergebnis
S3a Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz zur Planung und Koordination von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität. S3b Die Einrichtung stellt sicher, dass Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität fester Bestandteil des internen Qualitätsmanagements sind.
P3 Die Pflegefachkraft plant und koordiniert in enger Absprache mit dem pflegebedürftigen Menschen und seinen Angehörigen individuelle Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität unter Berücksichtigung seiner Präferenzen und bindet bei Bedarf weitere Berufsgruppen mit ein. Sie sorgt für eine kontinuierliche Umsetzung des Maßnahmenplans.
E3 Ein individueller Maßnahmenplan mit den vereinbarten Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität des pflegebedürftigen Menschen liegt vor.
Förderung der Mobilität - Ebene 3
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Passives Dehnen / Durchbewegen
Für das passive Durchbewegen im Rahmen der Grundpflege konnten keine Studien identifiziert werden, die eine Wirksamkeit belegen
Aktives Dehnen
Regelmäßige Dehnübungen haben positive Effekte, vor allem in der Hüftregion (Evidenzgrad 1-2). Die Compliance bei älteren und demenzkranken Bewohnern ist häufig nicht gegeben.
Aktivierend-rehabilitative Pflege
Aktivierend-rehabilitative Pflege legt den Fokus auf eine Verhinderung des Verfalls der Funktionsfähigkeit des Patienten. Dieses Pflegekonzept versucht, den Menschen möglichst lange in einem optimalen funktionellen und körperlichen Zustand zu halten bzw. ihn wieder in diesen zu bringen.
Förderung der Mobilität - Ebene 3
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Förderung der Mobilität - Ebene 4
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Struktur Prozess Ergebnis
S4a Die Einrichtung verfügt über personelle, materielle und räumliche Ressourcen für ein zielgruppenspezifisches Angebot mobilitätserhaltender und –fördernder Maßnahmen sowie für eine mobilitätsfördernde Umgebungsgestaltung. S4a Die Pflegefachkraft verfügt über Kompetenzen zur Ermöglichung und Durchführung von mobilitätsfördernden und -erhaltenden Maßnahmen
P4 Die Pflegefachkraft unterbreitet dem pflegebedürftigen Menschen kontinuierlich Angebote zur Erhaltung und Förderung der Mobilität und führt die mit dem Pflegebedürftigen vereinbarten Maßnahmen durch.
E4 Die Maßnahmen sind plangemäß durchgeführt und wirken sich positiv auf die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen aus.
Förderung der Mobilität - Ebene 5
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Struktur Prozess Ergebnis
S5 Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, die Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
P5 Die Pflegefachkraft überprüft gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Menschen und ggf. seinen Angehörigen sowie weiteren an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen den Erfolg und die Angemessenheit der Maßnahmen. Bei Bedarf nimmt sie auf Grundlage einer erneuten Einschätzung Veränderungen am Maßnahmenplan vor.
E5 Eine Evaluation der vereinbarten Maßnahmen liegt vor.
Förderung der Mobilität – Stand der Entwicklung
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DNQP:
Der im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI durch das DNQP entwickelte und konsentierte Expertenstandard "Erhaltung und Förderung der Mobilität" wurde im Juni 2014 an den GKV-Spitzenverband übergeben.
GKV-Spitzenverband:
Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ wird seit einigen Wochen bundesweit in 45 stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten unterschiedlicher Träger erprobt. Konkret geht es darum die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit des Expertenstandards zu testen sowie die damit verbundenen Kosten zu ermitteln.
Ergebnisse aus der modellhaften Umsetzung des Expertenstandards werden Ende 2016 erwartet. Auf dieser Basis entscheiden die Vertragspartner nach § 113 SGB XI dann über die verpflichtende bundesweite Umsetzung des Expertenstandards.
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!