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Nr. 1848/00vom 08.06.2000
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PrüflaboratoriumFahrzeugtechnik
Fahrzeugteile
Fz-Teile-TypenAuftraggeber
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Frontbügel und Schwellerrohre für KIA-Fahrzeuge Typ UP(Handelsbezeichnungen KIA CARNIVAL, KIA SEDONA und KIA KV-II)KC/1, KC/2 und KC/3S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBHPrüflaboratorium Fahrzeugtechnik
Am TÜV 1, D-30519 HannoverAkkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes
Bundesrepublik Deutschland, unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00004-96
T E I L E G U T A C H T E N
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßemEin- oder Anbau von Fahrzeugteilen gemäß § 19 (3) Nr. 4 StVZO
Art der Umrüstung : FrontbügelSchwellerrohre
Auftraggeber / Hersteller : S⋅O⋅R Automobil-ZubehörkonzepteBahnhofstr. 17-27D-33818 Leopoldshöhe
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der AnbauabnahmeDurch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges,wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 (3) StVZO vorgeschriebene Abnahme desEin- oder Anbaus durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht ein-gehalten werden.
Das Fahrzeug ist unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich an-erkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einemPrüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführungund Bestätigung der vorgeschriebenen Abnahme des Ein- oder Anbaus (Änderungs-abnahme) vorzuführen.
Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Änderungsumfang auf die Durchführung einertechnischen Maßnahme am Fahrzeug erstreckt und/oder ob für die Fahrzeugpapiererelevante Angaben geändert werden sollen.
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Frontbügel und Schwellerrohre für KIA-Fahrzeuge Typ UP(Handelsbezeichnungen KIA CARNIVAL, KIA SEDONA und KIA KV-II)KC/1, KC/2 und KC/3S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe
Einhaltung von Hinweisen und AuflagenDie unter den Punkten III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind zu be-achten.
Mitführen von DokumentenNach durchgeführter Abnahme ist die ausgestellte Bestätigung der Änderungsabnahmemit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zurPrüfung auszuhändigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der FahrzeugpapiereDie Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebs-erlaubnis nach § 18 (5) StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Ver-waltungsbehörde (Zulassungsstelle) ist durch den Fahrzeughalter entsprechend derFestlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
I. Verwendungsbereich
Die unter Ziffer II. aufgeführten Fahrzeugteile mit den angegebenen Ausführungendürfen an den in der Anlage 1./1 (Verwendungsbereich) aufgeführten Fahrzeugen unterBeachtung der dort angegebenen Auflagen und Hinweise verwendet werden.
Siehe Anlage 1./1
II. Beschreibung des Teiles / Änderungsumfanges
2.1 Teilehersteller : S⋅O⋅R Automobil-ZubehörkonzepteD-33818 Leopoldshöhe
2.2. Fabrik-/Handelsmarke : S⋅O⋅R
2.3. Teileart : Anbauteile, siehe Ziffern 2.4. und 2.9.
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2.4. Teiletypen und Ausführungen
KC/1 Ausf. A : Einteiliger Frontbügel mit einer Querstrebe fürFahrzeuge bis EG-BE Nr. e11*98/14*0112*01
KC/2 Ausf. A : Schwellerrohre für rechte und linke Fahrzeug-seite für Fahrzeuge mit 2905 mm langemRadstand
KC/3 Ausf. A : Einteiliger Frontbügel mit einer Querstrebe fürFahrzeuge ab EG-BE Nr. e11*98/14*0112*02
2.5. Kennzeichnungen
KC/1 Ausf. A : FRONTBÜGELHERST.: S⋅O⋅RTYP: KC/1AUSF.: A
KC/2 Ausf. A : SCHWELLERROHRHERST.: S⋅O⋅RTYP: KC/2AUSF.: A
KC/3 Ausf. A : FRONTBÜGELHERST.: S⋅O⋅RTYP: KC/3AUSF.: A
2.6. Art und Ort der Kennzeichnungen
KC/1 und KC/3 : Fabrikschild auf Querstrebe links, im angebau-ten Zustand von vorn wahlw. von unten lesbar
KC/2 : Fabrikschild auf Rohr vorn wahlw. hinten, imangebauten Zustand von der Seite wahlw. vonunten lesbar
2.7. Werkstoffe : Siehe Anlage 2./1
2.8. Bestandteile : Siehe Ziffer 2.4.
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2.9. Umfang/Beschreibung der Umrüstung
2.9.1. Frontbügel KC/1 Ausf. A
Einteilige Schweißkonstruktion, bestehend aus einem Hauptbügel (Rohr-Ø 60 mm),einer Querstrebe (Rohr-Ø 42 mm) und Halterungen für Fahrzeuge bis EG-BE Nr.e11*98/14*0112*01.
2.9.2. Schwellerrohre KC/2 Ausf. A
Je eine einteilige Konstruktion für die rechte und linke Fahrzeugseite, spiegelsymmet-risch, bestehend jeweils aus einem geraden Stahlrohr (Rohr-Ø 60 mm) und Halterun-gen für Fahrzeuge mit 2905 mm langem Radstand.
2.9.3. Frontbügel KC/3 Ausf. A
Einteilige Schweißkonstruktion, bestehend aus einem Hauptbügel (Rohr-Ø 60 mm),einer Querstrebe (Rohr-Ø 42 mm) und Halterungen für Fahrzeuge ab EG-BE Nr.e11*98/14*0112*02.
2.10. Befestigung
Die Fahrzeugteile werden unter Verwendung der zum Lieferumfang gehörenden Be-festigungsteile und -mittel gemäß den zum Lieferumfang gehörenden Montageanlei-tungen am Fahrzeug verschraubt.
2.11. Gewichte und Abmessungen
Die Änderungen des Leergewichts und der Fahrzeugabmessungen durch den Anbauder Fahrzeugteile sowie die Abmessungen der Fahrzeugteile sind in der Anlage 2./1angegeben.
2.12. Weitere Angaben
Weitere Angaben zu den Werkstoffen, zur Oberflächenbeschaffenheit, zur Lackierbar-keit, zu den Halterungen und zu den Rohrkappen siehe Anlage 2./1.
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III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Die Änderung gemäß dem vorliegenden Teilegutachten gilt nur für ansonsten serien-mäßige Fahrzeuge. Die Zulässigkeit der Änderung in Kombination mit weiteren Ände-rungen ist ggf. durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen fürden Kraftfahrzeugverkehr gesondert nachzuweisen.
IV. Auflagen und Hinweise
Auflagen für den Einbaubetrieb (die Fachwerkstatt)Siehe Anlage 1./1
Auflagen und Hinweise zum Anbau
Siehe Anlage 1./1
Auflagen und Hinweise für die ÄnderungsabnahmeSiehe Anlage 1./1
Auflagen und Hinweise für den FahrzeughalterSiehe hierzu Ziffer 0. und Anlage 1./1
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Für eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nach dem Anbau der Fahrzeugteile werdendie folgenden Angaben vorgeschlagen (beispielsweise für den gleichzeitigen Anbauder Teile KC/1 Ausf. A und KC/2 Ausf. A):
Ziff. 13 (Länge) : + 55 MMZiff. 14 (Leergewicht) : + 22 KGZiff. 33 (Bemerkungen) : ZIFF. 13 U. 14: M. S⋅O⋅R-FRONTBUEGEL
KC/1 AUSF. A U. SCHWELLERROHRENKC/2 AUSF. A*
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V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Mit den unter Ziffer II. beschriebenen Teilen erfüllen die unter Ziffer I. bzw. in derAnlage 1./1 genannten Fahrzeuge unter Beachtung der in der Anlage 1./1 aufgeführtenHinweise und Auflagen die Anforderungen der StVZO, im Einzelnen:
5.1. Fahrverhalten
Durch den Anbau der Fahrzeugteile sind bei bestimmungsgemäßem Betrieb des Fahr-zeugs keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
5.2. Äußere Gestaltung
Die geprüften Muster wurden im angebauten Zustand bezüglich der nach außen wei-senden Kanten gemäß RL 74/483/EWG einschließlich aller Änderungen bis87/354/EWG positiv begutachtet.
5.3. Befestigung am Fahrzeug
Die Befestigung der Fahrzeugteile am Fahrzeug unter Verwendung der zum Lieferum-fang gehörenden Befestigungsteile ist bei Beachtung der vom Teilehersteller mitzulie-fernden Montageanleitungen als sicher und dauerhaft anzusehen.
5.4. Abschleppeinrichtung vorn
Nach dem Anbau der Frontbügel KC/1 Ausf. A oder KC/3 Ausf. A bleibt die vomFahrzeughersteller vorgesehene vordere Abschleppeinrichtung weiterhin uneinge-schränkt verwendungsfähig.
5.5. Amtliches Kennzeichen vorn
Nach dem Anbau der Frontbügel KC/1 Ausf. A oder KC/3 Ausf. A muss das Kennzei-chen weiterhin an den dafür vorgesehenen serienmäßigen Befestigungsstellen amFrontstoßfänger angebracht werden.
5.6. Lichttechnische Einrichtungen vorn
Die Anforderungen bezüglich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrich-tungen für Kraftfahrzeuge gemäß RL 76/756/EWG einschließlich aller Änderungen bis97/28/EG werden auch erfüllt, wenn die genannten Fahrzeugteile am Fahrzeug ange-bracht sind.
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5.7. Sichtfeld nach vorn
Das Sichtfeld nach vorn wird durch den Anbau der Fahrzeugteile nicht beeinträchtigt.
5.8. Ansatzpunkte für Wagenheber
Die vom Fahrzeughersteller für den bordeigenen Wagenheber vorgesehenen Wagen-heber-Ansatzpunkte bleiben nach dem Anbau der Schwellerrohre KC/2 Ausf. A wei-terhin uneingeschränkt verwendungsfähig.
VI. AnlagenZeichn.-Nr. Stand
1./1 Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise(2 Blatt) KC-V 31.05.00
2./1 Technische Angaben (Tabelle Maße und Gewichtesowie weitere technische Angaben, 2 Blatt) KC-TA-1 31.05.00
3./1 Vordruck zum Nachweis über das Teilegutachten undüber die Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus - - - - - -
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VII. Schlussbescheinigung
7.1. Der Auftraggeber des vorliegenden Teilegutachtens unterhält ein Qualitätssicherungs-system. Die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 - und damit auch die Anforderun-gen gemäß Pkt. 2.1 der Anlage XIX zur StVZO - werden erfüllt (TÜV CERT Zertifi-kat-Registrier-Nr. 08 / 100 / 9185 / 5).
7.2. Die zur Prüfung vorgestellten Fahrzeugteile entsprechen den vorstehenden Angaben.
Es wird bescheinigt, dass die in der Anlage 1./1 (Verwendungsbereich) aufgeführtenFahrzeuge nach dem sach- und fachgerechten Anbau der Fahrzeugteile insoweit denheute gültigen Vorschriften der StVZO sowie den hierzu vom Bundesminister für Ver-kehr erlassenen heute gültigen Anweisungen und Richtlinien entsprechen.
Gegen den nachträglichen Anbau der Fahrzeugteile an diese Fahrzeuge bestehen unterBeachtung der angegebenen Auflagen und Hinweise keine technischen Bedenken.
Dieses Teilegutachten umfasst acht Blätter und die unter Ziffer VI. aufgeführten Anla-gen. Es darf nur vom Auftraggeber und nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und wei-tergegeben werden.
Eine auszugsweise Vervielfältigung und Veröffentlichung ist nur nach schriftlicherGenehmigung des Prüflaboratoriums Fahrzeugtechnik zulässig.
Es verliert seine Gültigkeit
• bei technischen Änderungen der Fahrzeugteile,
• wenn die im Verwendungsbereich genannten Fahrzeuge in Teilen geändert werden,die die Verwendung der Fahrzeugteile beeinträchtigen können sowie
• bei Änderung der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen.
Hannover, den 08.06.2000SF/Wh
Obering. Dipl.-Ing. WelschAmtlich anerkannter Sachverständiger
Anlage 3./1 Anlage zum Teilegutachten Nr. 1848/00 PrüflaboratoriumFahrzeugtechnik
NACHWEIS über die Erlaubnis / die Genehmigung / das Teilegutachten / das Mustergutachten gemäߧ 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO.
Für die eine/n: Anbauteile Typ KC/1, KC/2 und KC/3
des Herstellers/Importeurs: S⋅⋅⋅⋅O⋅⋅⋅⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe
- liegt eine Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO/Bauartgenehmigung nach § 22 a StVZO / Genehmigung imRahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 StVZO*)
mit Erlaubnis-/ Genehmigungs-Nr.: entfällt
- liegt ein Teilegutachten / Prüfbericht / Mustergutachten*) über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßemEin- oder Anbau des/derTechn. Dienstes / Techn. Prüfstelle / aaS.*) TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik
mit Gutachten-Nr. / Bericht-Nr.: 1848/00 Datum: 08.06.2000 bzw.
Kennzeichnung: vor.
BESTÄTIGUNG des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fz.: UP (KIA CARNIVAL, KIA SEDONA, KIA KV-II)
Fahrzeughersteller: KIA MOTOR CORP. (ROK) Fahrzeug-Ident.-Nr:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE*)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen (siehe Teilegutachten):
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich / nicht vorgeschrieben aber möglich*)
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
DATEN für Fahrzeugbrief1 Fahrzeug- und 33 Bemerkungen
Aufbauart
5 Antriebsart 6 Höchstgeschw.km/h
7 Leistung/kW bei min-1 8 Hubraum9 Nutz-/Aufliegelast 10 Rauminhalt
des Tanks m³11 Steh-/Liegeplätze 12 Sitzplätze einschl.
Führerpl. u. Nots.13 Maße über
alles mmLänge Breite Höhe
14 Leergewicht kg 15 Zul. Gesamt-gewicht kg
16 Zul. Achslast kg vorn mitten hinten17 Räder u./o. Gleisketten 18 Zahl der
Achsen19 davon ange-
triebene Achsen20 Größen vorn21 bezeich. mitte/hinten22 der Berei- vorn23 fung mitte/hinten
Überdr. a. Bremsanschl. 24 Einleitungs-bremse
bar 25 Zweileitungs-bremse
bar26 Anhängekupplung
DIN 740..- Form u. Größe27 Anhängekuppl.
Prüfzeichen28 Anhängelast kg bei
Anhänger m. Bremse29 bei Anhänger
ohne Bremse30 Standgeräusch dB(A) 31 Fahrgeräusch
dB(A)
Die im vorliegenden Fz-Brief / Fz-Schein*) in Spalte unter Ziffer u. Ziffer 33, Zeile beschriebenen Angaben müssen entsprechend im Fz-Brief gestrichen werden.
*) Nichtzutreffendes streichen
Stempel
StempelUnterschrift und Namea.a.S.o.P./ Prüfing.
Anlage 2./1Blatt 1 von 231.05.2000, Zeichn.-Nr. KC-TA-1
TECHNISCHE ANGABENzum Teilegutachten Nr. 1848/00
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1. Gewichte und Teileabmessungen
Bezeichnung Typbezeichnung Leer- Nutz- Teileabmessungen in mmdes und gewicht last **)
Anbauteils Ausführung in kg *) in kg Länge Breite Höhe
Frontbügel KC/1 Ausf. A + 8 entfällt 370 1035 445
Schwellerrohre KC/2 Ausf. A + 14 entfällt 2000 175 60
Frontbügel KC/3 Ausf. A + 7 entfällt 385 945 475
2. Änderungen der Fahrzeugabmessungen durch den Anbau
Bezeichnung Typbezeichnung Änderungen der Fahrzeugabmessungendes und in mm
Anbauteils Ausführung Länge Breite Höhe
Frontbügel KC/1 Ausf. A + 55 0 0
Schwellerrohre KC/2 Ausf. A 0 0 0
Frontbügel KC/3 Ausf. A + 80 0 0
*) Änderung des Fz-Leergewichts durch das Anbauteil/die Anbauteile einschl. Befestigungs-material
**) Die Angaben Länge, Breite und Höhe zu den Teileabmessungen beziehen sich auf dieHauptachsen des Fahrzeugs, Teile hierbei in Anbaulage.
3. Angaben zu den Werkstoffen
Rohre : Präzisionsstahlrohre St37-2wahlweise : nichtrostende Stahlrohre (1.4301)
lose Stahlteile (Halter o.ä.) : St37angeschweißte Stahlteile (Halter o.ä.) : St37 in Verbindung mit St37-2-Rohren
oder : nichtrostender Stahl in Verbindung mit Stahl-rohren 1.4301
Rohrkappen : Kunststoff (PVC ww. PE)Befestigungsteile (Schrauben,Muttern, Scheiben etc.) : Nichtrostende Qualitäten
4. Angaben zur Oberflächenbeschaffenheit/Lackierbarkeit
- Die Teile aus St37-2 sind kunststoffummantelt (mattschwarz) und überlackierbar.- Die wahlweise lieferbaren nichtrostenden Stahlteile sind wahlweise elektropoliert oder
verchromt; sie sind nicht lackierbar.- Die Kunststoffkappen sind mattschwarz eingefärbt und nicht lackierbar.Hinweis: Nach der Durchführung von Lackierarbeiten bei überlackierbaren Teilen muss
das Fabrikschild weiterhin gut lesbar sein.
Anlage 2./1Blatt 2 von 231.05.2000, Zeichn.-Nr. KC-TA-1
TECHNISCHE ANGABENzum Teilegutachten Nr. 1848/00
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5. Angaben zu den Rohrenden : Alle Rohrenden sind durch eingeklebte Kunst-stoffkappen dauerhaft entschärft.
6. Angaben zu den Haltern
Fahrzeugteil Typbezeichnung Angeschweißt sind am Fahrzeugteilund Ausführung Halterungen zur Befestigung
am Fahrzeug von Zusatz- des amtlichenscheinwerfern Kennzeichens
Frontbügel KC/1 Ausf. A ja ja 1) nein
Schwellerrohre KC/2 Ausf. A ja entfällt entfällt
Frontbügel KC/3 Ausf. A ja ja 1) nein
1) Wahlweise werden anstelle der angeschweißten Halterungen vorgeformte Halter an M8-Gewindenieten im Frontbügel-Querrohr angeschraubt.
7. Anbaufoto
Dargestellt ist der Anbau des Frontbügels KC/1 Ausf. A und der Schwellerrohre KC/2 Ausf. A:
Anlage 1./1Blatt 1 von 231.05.2000, Zeichn.-Nr.: KC-V
Verwendungsbereich,Auflagen und Hinweise
zum Teilegutachten Nr. 1848/00
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Verwendungsbereich:
Fahrzeug- Fahrzeug- Nr. der Handelsbe- Fahrzeug- AuflagenArt Typ Hersteller EG-Typge- zeichnungen Varianten / und
nehmigung Versionen Hinweise
PKW UP KIA MOTOR SIEHE KIA SIEHE A) C) D) 1)CORP. SEOUL / HINWEISE A) C) CARNIVAL, HINWEIS D) 3) 4) 5) 6) --
ROK SIEHE KIA SEDONA, B) C) D) 2)HINWEISE B) C) KIA KV-II 3) 4) 5) 6) --
Die Anbauteile sind unter Beachtung der nachstehenden Auflagen und Hinweise verwendbar.Der Anbau muß nach den jedem Teilesatz beizufügenden Montageanleitungen unter Verwen-dung der zum Lieferumfang gehörenden Befestigungsteile und -mittel erfolgen.
Auflagen und Hinweise:
A) Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigungs-Nummer e11*98/14*0112*00 bis einschließlich Ex-tension 01
B) Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigungs-Nummer e11*98/14*0112*ab Extension 02
C) Das vorliegende Teilegutachten gilt auch für Fahrzeuge, die auf Grund• von fortgeschriebenen Erweiterungen zu der o.g. Genehmigung (z.B.: *03 anstatt *02)• bzw. von Anpassungen an den aktuellen Richtlinienstand (z.B. *98/91* anstatt *98/14*)gefertigt werden, sofern die Fahrzeuge in allen Bereichen, die für den Anbau der Fahrzeug-teile relevant sind, technisch identisch sind mit Fahrzeugen gemäß der o.g. Genehmigung.Hinweis: Der in der Typgenehmigungsnummer enthaltene erste Abschnitt (z.B.: e11*) sowie die zu-geteilte Grundgenehmigungsnummer im dritten Abschnitt (z.B.: *0112*) bleiben jedoch für denFahrzeugtyp über seine Laufzeit unverändert erhalten.
D) Alle 5-türigen Varianten / Versionen gemäß EG-BE mit 2905 mm Radstand
1) Der Anbau des Frontbügels KC/1 Ausf. A ist nur zulässig in Verbindung mit dem serienmä-ßigen Frontstoßfänger.
2) Der Anbau des Frontbügels KC/3 Ausf. A ist nur zulässig in Verbindung mit dem serienmä-ßigen Frontstoßfänger.
3) Bei Anbau des Frontbügels ist das vordere amtliche Kennzeichen an den serienmäßigen Be-festigungsstellen des Frontstoßfängers anzubringen.
Anlage 1./1Blatt 2 von 231.05.2000, Zeichn.-Nr.: KC-V
Verwendungsbereich,Auflagen und Hinweise
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Auflagen und Hinweise (Fortsetzung):
4) Der An- oder Abbau von Zusatz-Scheinwerfern an die zum Anbau von Scheinwerfern vor-gesehenen Frontbügel ist dem Fahrzeughalter möglich ohne nachträgliche Anbauabnahme.Die Verwendung der Scheinwerfer ist nur paarweise zulässig (2 Scheinwerfer für Fernlichtoder 2 Nebelscheinwerfer). Hierbei sind die höchstzulässige Anzahl der Fernscheinwerfer (2oder 4 in Abhängigkeit von der Art/Anzahl der serienmäßigen Scheinwerfer mit Fernlicht-Funktion) und die höchstzulässige Lichtstärke*) gemäß ECE-R 48 zu beachten.*) Die größte Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden
können, darf 225.000 cd, was einer Kennzahl von 75 entspricht, nicht überschreiten.
5) Der Anbau der Schwellerrohre KC/2 Ausf. A ist nur zulässig an Fahrzeuge mit 2905 mmlangem Radstand.
6) Nach dem Anbau der Fahrzeugteile ist keine Änderung der Angaben in den Fahrzeugpapie-ren erforderlich. Es ist jedoch grundsätzlich ist zu beachten:- Bei zeitgleichem oder zeitlich versetztem Anbau mehrerer Fahrzeugteile wird bei einer Änderung
der Fahrzeugbreite um mehr als 50 mm und/oder der Fahrzeuglänge um mehr als 250 mm (§§ 32und 34 StVZO) eine Berichtigung der Angaben in den Fahrzeugpapieren gemäß § 27 (1) StVZOerforderlich.
- Das sich ergebende Mehrgewicht durch die angebauten Fahrzeugteile ist grundsätzlich als Zula-dung anzusehen, durch die die „Nutzlast“ des Fahrzeugs entsprechend verringert wird.