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P ädagogische A mbulanz Schutzstelle gem. § 42 SGB VIII K K o o n n z z e e p p t t i i o o n n Ein Dienstleistungsangebot der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH

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Pädagogische Ambulanz

Schutzstelle gem. § 42 SGB VIII

KKoonnzzeeppttiioonn

Ein Dienstleistungsangebot der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH

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Pädagogische Ambulanz Konzeption

Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH

Präambel

Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH ist eine Gesellschaft des Ev. Vereins für Ju-gend- und Familienhilfe e.V. und wird tätig in praktischer Ausübung christlicher Nächs-tenliebe im Sinne der Diakonie. Ihre Mitarbeiter arbeiten mit unterschiedlicher fachlicher Qualifikation am gemeinsamen Ziel, Menschen in Problemsituationen zu helfen und ihre Selbsthilfekräfte zu stärken. Da-bei unterstützen wir grundsätzlich jeden Menschen ohne Unterschied von Alter, Ge-schlecht, Religion, Staatszugehörigkeit oder politischer Überzeugung. In unseren Einrichtungen und Diensten orientieren wir uns an den Bedürfnissen der Men-schen. Wir achten die Würde jedes Einzelnen und treten für seine Rechte ein. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe und fördern die Selbstständigkeit von Einzelnen und Gruppen. Wir fördern solidarisches Handeln und Verhalten. Wir arbeiten bewusst mit den Stärken und Möglichkeiten der Einzelnen und Gruppen und beziehen deren jeweiliges Lebensumfeld mit ein. Wir arbeiten nach anerkannten fachlichen Standards. Die Qualität unserer Leistung mes-sen wir an der Wirkung und am Nutzen für den Menschen. Betriebs- und marktwirtschaftli-che Erfordernisse werden dabei beachtet. Die Qualität unserer Leistungen wird regelmä-ßig von uns überprüft und gesichert. Wir verwenden unsere Finanzmittel wirtschaftlich und zweckmäßig. Indem wir eine Atmosphäre vertrauensvoller und kollegialer Zusammenarbeit schaffen, verwirklichen wir unsere dienstliche Gemeinschaft. Die leitenden Mitarbeiter unserer Gesellschaft praktizieren einen partizipativen Führungsstil. Wir verstehen uns als lernende Einrichtung, die sich Veränderungen öffnet. Wir antworten auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen mit neuen und innovativen Konzepten und bieten Kindern, Jugendlichen und Familien zeitgemäße Unterstützung an. Diese Heraus-forderung anzunehmen bedeutet einen ständigen Prozess der Auseinandersetzung in Theo-rie und Praxis auf allen Mitarbeiterebenen und eine ständige Bereitschaft der Mitarbeiter zu lebenslangem Lernen. Arbeitsgespräche und Reflexionen dienen zielorientiert der Er-folgskontrolle, der Konzeptions- und Personalentwicklung. Die hier geleistete Arbeit erfordert gleichermaßen fachliche Eignung und soziale Kompe-tenz. Unsere Mitarbeiter bringen Engagement, Kreativität, eigenverantwortliches Handeln und konstruktive Kritik in die Arbeit ein. Wir fördern und unterstützen die Initiative und die Motivation der Mitarbeiter. Wir beteiligen die Mitarbeiter an den ihr Arbeitsfeld be-treffenden Ziel- und Entscheidungsfindungen.

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Ev. Verein für Jugend- und Familienhilfe e.V. Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH

Pädagogische Ambulanz Konzeption

Aufgabenbeschreibungen mit Delegation von Kompetenzen und Verantwortung räumen ihnen Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ein. Kinder von heute sind die Zukunft von morgen. Daher bedürfen gerade sie der Hilfe und eines besonderen Schutzes. Dieser Maxime und dem damit verbundenen gesetzlichen Auf-trag fühlen sich die MitarbeiterInnen der Pädagogischen Ambulanz bei ihrem Tätigwerden verpflichtet. Tätigwerden heißt dabei immer, die Bewältigung von Krisen zwischen Er-wachsenen und Minderjährigen ernst zu nehmen, zu deeskalieren und neue Lösungsansät-ze zu finden. Das Wesen dieser Krisenarbeit liegt in einer Grundhaltung der Akzeptanz, des Verstehens, des gemeinsamen Lösens sowie einer Allparteilichkeit der MitarbeiterIn-nen im Sinne des Kindeswohles.

Wir stehen mit unserer Arbeit für Zuverlässigkeit, Kompetenz und Innovation.

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Pädagogische Ambulanz Konzeption

Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH

1. Einrichtungsbeschreibung

Die Pädagogische Ambulanz begann ihre Arbeit im Jahr 1984 im Bereich der Schutzstellenarbeit. Die Pädagogische Ambulanz ist seit ihrem Bestehen von den regionalen Ju-gendämtern vor Ort sowie dem Landesjugendamt Rheinland als modellhaft anerkannt und wurde in ihrer Anfangszeit von der Stiftung Jugendmarke als Modelleinrichtung finanziell gefördert. Beginnend mit Inobhutnahmen, über Ori-entierungsplätze, Schulprojekt und die Sozialpädagogische/psychologische Clearingphase hat die Pädagogische Ambulanz sich kontinuierlich weiterentwi-ckelt, immer orientiert an dem sich aus ihrer Arbeit entwickelnden Bedarf für Kinder und Jugendliche und deren institutionellem und sozialem/familiärem Um-feld. Hauptziel der qualitativen, professionellen Arbeit der MitarbeiterInnen der Pädagogischen Ambulanz ist die Entlastungs- und Klärungsarbeit für Betroffe-ne, verbunden mit entsprechenden Interventions- und Stützungsstrategien. In den vergangenen Jahren ist es innerhalb dieses Tätigkeitsfeldes zu einem starken Anstieg der Inobhutnahmen von Kindern unter 12 Jahren, häufig auch Geschwisterreihen, gekommen. Diesem neuen Tätigkeitsfeld, sicherlich durch den § 8a SGB V III ausgelöst, tragen wir als Träger insofern Rechnung, indem wir im September 2009 eine weitere Inobhutnahmegruppe mit dem Schwer-punkt der Aufnahme von Kindern bis 12 Jahren auf unserem Gelände in Büttgen eröffnen. Somit verfügt die Pädagogische Ambulanz mit den 5 Gruppen über ein differen-ziertes Angebot im Bereich der Inobhutnahme und des Clearing.

1.1 Anschrift und Lage

Pädagogische Ambulanz - Jungenschutzgruppe - Sebastianusstr. 1 41564 Kaarst Tel.: 02131 / 9258 – 49 Nottelefon: 02131 / 511744 Pädagogische Ambulanz - Kinderschutzgruppe - Sebastianusstr. 1 41564 Kaarst Tel.: 02131 / 9258 – 49 Nottelefon: 02131 / 511744

Leitungsfachkraft Frau Hapfelmeier

Leitungsfachkraft Frau Hapfelmeier

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Ev. Verein für Jugend- und Familienhilfe e.V. Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH

Pädagogische Ambulanz Konzeption

Die Jungen- und die Kinderschutzgruppe der Pädagogischen Ambulanz liegen im Ortsteil Büttgen der Stadt Kaarst im Kreis Neuss. Die direkte Umge-bung bietet eher ländliche, das weitere Umfeld auch städtische Strukturen. Kaarst liegt im Dreieck der Städte Neuss, Mönchengladbach und Krefeld. Verkehrstechnisch ist die Pädagogische Ambulanz mit dem Auto über die A 57 oder die A 46, mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die S 8/ Neuss-Mönchengladbach sehr gut erreichbar. Die S-Bahnstation ist zu Fuß fünf Minu-ten entfernt.

Pädagogische Ambulanz - Mädchenschutzgruppe - Bökel 27 47877 Willich Tel.: 02156 / 775806 - 10 Nottelefon: 02131 / 511744 Pädagogische Ambulanz - Kinderschutzgruppe - Bökel 27 47877 Willich Tel.: 02156 / 775806 - 10 Nottelefon: 02131 / 511744 Pädagogische Ambulanz - Clearinggruppe - Geneickener Str. 5 41238 Mönchengladbach Tel: 02166 / 6717519 Die Mädchenschutzgruppe sowie die Kinderschutzgruppe der Pädagogi-schen Ambulanz liegen im Ortsteil Anrath der Stadt Willich und sind dort in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Vierkanthofes untergebracht. Die unmittelbare Umgebung zeichnet sich durch ländliche Strukturen aus. Das Grundstück umfasst eine Größe von 9.000 qm und bietet einen großen Ge-staltungsspielraum in der täglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sämtliche Schulformen sind innerhalb weniger Minuten zu Fuß oder mit dem ÖPNV erreichbar. Die Clearinggruppe ist in Mönchengladbach gelegen. Für diese Gruppe bestehen eine gesonderte Leistungsbeschreibung und Konzeption.

Leitungsfachkraft Frau Schliefer

Leitungsfachkraft Frau Schliefer

Leitungsfachkraft Frau Schliefer

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Pädagogische Ambulanz Konzeption

Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH

1.2 Gesetzliche Grundlage

Die Durchführung der Tätigkeiten der Pädagogischen Ambulanz im Rahmen der Aufgabengebiete einer Kinder- und Jugendschutzstelle geschieht auf der Basis allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen (BGB/SGB VIII/StGB etc.). Im Speziellen bildet der § 42 SGB VIII die Grundlage für die konzeptionelle Gestaltung und die tägliche praktische Arbeit der Pädagogischen Ambulanz.

1.3 Verträge mit den Jugendämtern und Finanzierung

Die Pädagogische Ambulanz versteht sich als Serviceangebot an Jugendämter zum Nutzen der Betroffenen. Bei Abschluss einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung bieten wir ♦ eine Gewährleistungsgarantie zur Aufnahme Minderjähriger in Notsituati-

onen ♦ eine Erreichbarkeit rund um die Uhr gemäß § 42 KJHG einschließlich einer

lebensweltorientierten Krisenhilfe ♦ eine Einsparung von Personalkosten durch die Übernahme von Bereit-

schaftsdiensten für unsere Vertragsjugendämter Bereits mit Eröffnung der Pädagogischen Ambulanz am 1.1.1985 haben wir Ver-einbarungen mit verschiedenen Jugendämtern getroffen. Die Handlungsverantwor-tung für Kriseninterventionsarbeit außerhalb der Öffnungszeiten unserer Vertrags-jugendämter ist schriftlich an die Pädagogische Ambulanz übertragen. Wir ermög-lichen somit eine umgehende und entlastende Krisenhilfe für Betroffene vor Ort im Auftrag der Jugendämter. Die Pädagogische Ambulanz ist derzeit als Kinder- und Jugendschutzstelle Ver-tragspartner für die Jugendämter der Städte / Kreise und hat sich außerhalb der Öffnungszeiten der Vertragsjugendämter verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Notsituationen dort abzuholen, wo sie sich gemeldet haben oder aufgegriffen worden sind (eigener Fahrdienst).

Dormagen Kamp – Lintfort Monheim Erkrath Kempen Nettetal Geilenkirchen KJA Heinsberg Neuss Grevenbroich KJA Neuss Ratingen Haan KJA Viersen Rheinberg Hilden Langenfeld Viersen Hückelhoven Meerbusch Willich Kaarst Mönchengladbach

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Ev. Verein für Jugend- und Familienhilfe e.V. Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH

Pädagogische Ambulanz Konzeption

Gemäß § 42 des KJHG ist die Aufgabe der Inobhutnahme von Minderjährigen in Notsituationen an die Pädagogische Ambulanz delegiert. Darüber hinaus haben die Jugendämter der Städte / Kreise den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes außerhalb der Dienstzeiten (d.h. abends/nachts/am Wochenende) der Pädagogischen Ambulanz übertragen.

Die Finanzierung erfolgt über das 1999 auf Wunsch unserer Vertragsjugendäm-ter in Kraft getretene Stufenmodell des Pflegesatzes der Pädagogischen Ambu-lanz und hat sich nach Einschätzung der Pädagogischen Ambulanz auch in der praktischen Umsetzung zur Zufriedenheit aller Beteiligten voll bewährt. Es kann bei Bedarf dieser Konzeption beigefügt werden. Neben der jährlich zu zahlenden Pauschale beträgt der Entgeltsatz derzeit 160,38 €/Tag.

1.4 Kooperationspartner

Die Pädagogische Ambulanz hat ein Netz mit externen Kooperationspartnern wie z.B.

• Jugendämtern • Polizeistationen der Vertragsjugendämter • Kinderkliniken / Krankenhäuser • Kinder- und Jugendpsychiatrien Viersen-Süchteln,

Düsseldorf-Grafenberg und Bedburg Hau • Stationären Jugendhilfeeinrichtungen im Großraum • Trägern ambulanter Jugendhilfemaßnahmen • Anbietern individualpädagogischer Maßnahmen • Schule für Erziehungshilfe in Neuss und Kempen • Hauptschule Büttgen, Viersen, Willich • Anderen Kinder- und Jugendschutzstellen • Ambulanz für Kinderschutz / trägereigene

Fachberatungsstelle gegen sexuellen Missbrauch • Anderen Fachberatungsstellen

aufgebaut, um eine möglichst effektive Betreuung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen auch über die Verweildauer in der Pädagogischen Ambulanz hinaus zu gewährleisten.

Erkrath Kaarst Monheim Geilenkirchen Kamp – Lintfort Nettetal Grevenbroich KJA Heinsberg Ratingen Haan KJA Neuss Rheinberg Hilden KJA Viersen Viersen Hückelhoven Langenfeld Willich

Meerbusch

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Pädagogische Ambulanz Konzeption

Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH

Krisen-inter-

vention

JUNGEN -SCHUTZ-Gruppe

Leitungsfachkraft PA Anrath (Rebecca Schliefer)

MÄDCHEN-SCHUTZ-Gruppe

Krisen-inter-

vention

CLEAR-ING-

Gruppe

KINDER-SCHUTZ- Gruppe

Leitungsfachkraft PA Büttgen (Doreen Hapfelmeier)

Schul-projekt Büttgen

Rufbereitschaft + Jugendamtnotdienst

KINDER-SCHUTZ-Gruppe

1.5 Struktureller Aufbau der Pädagogischen Ambulanz

Ein wesentliches strukturelles Merkmal der Pädagogischen Ambulanz ist die Glie-derung in die Aufgabenbereiche der Krisenintervention, der Schutzstellengruppen in Büttgen und Anrath sowie das der Jungen- und Kinderschutzgruppe ange-schlossene Schulprojekt.

Neben dem für Inobhutnahmen notwendigen Gruppendienst ist obligatorisch ein Spezialdienst, die Krisenintervention (KI), für die Zusammenarbeit mit dem ex-ternen Umfeld (Familie / Jugendamt etc.) verantwortlich, um die Auftragsarbeit zu gewährleisten. Das Schulprojekt in Büttgen bietet die Möglichkeit, schulpflichtige Kinder und Jugendliche für die Dauer ihres Aufenthaltes in der eigenen staatlich anerkann-ten Schule der Pädagogischen Ambulanz zu unterrichten. Das örtliche Schul-amt stellt je einen Lehrer der Sonderschule für Erziehungshilfe/Neuss und einen Lehrer der Hauptschule Kaarst-Büttgen für den projekthaften Unterricht zur Ver-fügung. Unterrichtet wird nach den Richtlinien der jeweiligen Schulformen. Im Bereich Anrath werden die Schülerinnen zurzeit auf die umliegenden Schulen „verteilt“.

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Pädagogische Ambulanz Konzeption

1.6 Personal

Aufgrund der vielfältigen Notsituationen und den komplexen sozialen Umfeldern gehört es zur Philosophie und Tradition der Pädagogischen Ambulanz, Mitarbei-terInnen der verschiedensten Professionen im psychosozialen Ausbildungsbe-reich zu beschäftigen. Der Abschluss einer entsprechenden Ausbildung (Fach-kräftegebot) ist Voraussetzung für die Einstellung im Rahmen der Pädagogi-schen Ambulanz. Zu diesen Berufen gehören:

♦♦♦♦ Diplom PsychologInnen ♦♦♦♦ Diplom PädagogInnen ♦♦♦♦ Diplom SozialarbeiterInnen ♦♦♦♦ Diplom SozialpädagogInnen ♦♦♦♦ ErzieherInnen

Der Personalschlüssel orientiert sich an den Aufgaben und Anforderungen der pädagogischen Praxis. Je nach Gruppensituation ist eine Doppelbesetzung in der Gruppe gewährleistet. Zurzeit arbeiten jeweils 7 pädagogische Fachkräfte auf insgesamt 6,75 Planstel-len in jeder Gruppe. Der Personalschlüssel entspricht den Anforderungen einer Intensivgruppe gem. dem Rahmenvertrag II NRW. Zusätzlich ist die Kindergruppe Büttgen mit einer 0,75 Planstelle Kinderpflegerin als ergänzende Unterstützung für den pflegerischen Bereich ausgestattet. Dar-über hinaus steht zurzeit eine 0,5 Familienhelferin zur Verfügung, die nach Bedarf in allen Gruppen flexibel einsetzbar ist. In der Regel ist in einer der Gruppen noch eine studentische Hilfskraft eingestellt. Parallel zum Gruppendienst arbeiten 10 MitarbeiterInnen auf 6,5 Planstellen zur Gewährleistung der Inobhutnahmen und Krisenintervention. Zzgl. anteilig Leitung und Verwaltung.

1.7 Räumliche Gegebenheiten und Kapazität

Die Pädagogische Ambulanz hat insgesamt 39 Plätze: Jungenschutzgruppe 10 Plätze Kinderschutzgruppe 9 Plätze Mädchenschutzgruppe 10 Plätze Kinderschutzgruppe A 9 Plätze Zusatzangebot für Säuglinge 1 Platz (s. Konzept Zusatzangebot) Die Pädagogische Ambulanz versteht ihre Gewährleistungsträgerschaft für die 20 Vertragsjugendämter jedoch auch darüber hinaus als verpflichtend, wenn Minder-jährige in Notsituationen in Obhut genommen werden. Mit dem Landschaftsver-band sind hierzu Vereinbarungen für eine kurzzeitige Kapazitätsausweitung vereinbart.

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Jungenschutzgruppe / Standort Büttgen Die Jugendlichen werden in Zweibettzimmern mit jeweils eigenen Bädern unter-gebracht. Darüber hinaus stehen drei Aufenthaltsräume, eine Küche mit separa-tem Essbereich und ein Gesprächsraum zur Nutzung. Auch an diesem Standort verfügen die MitarbeiterInnen über einen eigenen Schlaf- und Sanitärbereich. Direkt an das Außengelände angrenzend bietet ein Allwettersportplatz Bewe-gungsmöglichkeiten. Kinderschutzgruppe / Standort Büttgen Die Kinder werden in Zweibettzimmer, bzw. einem Dreibettzimmer untergebracht. Darüber hinaus stehen eine Küche und zwei Aufenthaltsräume zur Verfügung. Die MitarbeiterInnen verfügen über einen eigenen Schlaf- und Sanitärbereich. Die Gruppe verfügt über ein großes Außengelände, auf welchem es diverse Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Krisenintervention / Standort Büttgen Die MitarbeiterInnen der Krisenintervention nutzen drei Büros und einen Be-sprechungsraum in einem separaten Gebäude auf dem Gelände. Schulprojekt / Standort Büttgen Der Jungen- und Kinderschutzgruppe in Büttgen ist ein Schulprojekt angeglie-dert, bestehend aus einem Klassenraum für 6 Schüler sowie einem Werkraum. Dies befindet sich in einem Gebäude in ca. 50 Metern Entfernung auf dem Ge-lände. Mädchenschutzgruppe / Standort Anrath Die Inobhutnahmegruppe für Mädchen und Kinder befindet sich im Haupthaus eines Vierkanthofes. Neben den 7 Einzel- und 3 Doppelzimmern stehen 2 Wohn-räume, 1 Küche, 1 Esszimmer, 3 Bäder, sowie für die MitarbeiterInnen ein sepa-rater Schlaf- und Sanitärbereich zur Verfügung. Besonderer Schutz bietet der Innenhof als Gelände für die jungen Menschen. Der großzügige Scheunenbereich beinhaltet die Möglichkeit zur Kleintierhaltung. Kinderschutzgruppe / Standort Anrath Diese Gruppe befindet sich in einem Seitentrakt des Vierkanthofes. Neben den 5 Einzel- und 5 (möglichen) Doppelzimmern stehen 2 Wohnräume, 1 Küche, 1 Esszimmer, 4 Bäder, sowie für die MitarbeiterInnen ein separater

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Pädagogische Ambulanz Konzeption

Schlaf- und Sanitärbereich zur Verfügung. Die hier untergebrachten Kinder / Ju-gendliche werden vornehmlich in Einzelzimmern untergebracht. Die Gruppe ver-fügt über ein großes separates Außengelände. Krisenintervention / Standort Anrath Die MitarbeiterInnen der Krisenintervention nutzen vier Büros im sogenannten Torhaus des Hofes. Drogen- / Alkoholverbot In allen Räumlichkeiten der Pädagogischen Ambulanz besteht ein absolutes Dro-gen- / Alkohol- und Nikotinverbot, auf dessen Einhaltung alle MitarbeiterInnen hinarbeiten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

1.8 Ausstattung und Versorgung

Den MitarbeiterInnen stehen moderne Büro- und Kommunikationsmittel zur Ver-fügung. Darüber hinaus können die PädagogInnen der Gruppe einen VW-Bus, der Arbeitsbereich der Krisenintervention einen zusätzlichen Einsatzwagen nut-zen. Zur Ausstattung im Freizeitbereich gehören umfangreiche Spiel-, Sport- und Bas-telmaterialien, Bücher und Medienangebote für alle Altersstufen, die bei Bedarf ausgegeben werden. Im hauswirtschaftlichen Bereich können die Kinder und Jugendlichen eine Waschmaschine und einen Trockner nach Anleitung selbstständig nutzen. Alle Gemeinschaftsräume werden werktäglich von Reinigungskräften gesäubert. Die Kinder und Jugendlichen werden von den MitarbeiterInnen angehalten, ihre Zimmer ordentlich und sauber zu halten. Die Verpflegung der Jungengruppe in Büttgen erfolgt in der Woche mittags über die Großküche des Trägers. Auf dem Bauernhof in Anrath sorgt werktags eine Hauswirtschaftskraft für das leibliche Wohl. Morgens, abends und am Wochenende werden die Kinder und Jugendlichen in die Vorbereitungen der Mahlzeiten miteinbezogen. Für andere hauswirtschaftliche Dienste wie Aufräumen und Putzen werden im Rahmen des Regelwerkes gemeinsam Pläne aufgestellt, die für die Kinder und Jugendlichen verbindlich sind.

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2. Das pädagogische Konzept

Die MitarbeiterInnen der Pädagogischen Ambulanz arbeiten mit unterschiedlicher fachlicher Qualifikation am gemeinsamen Ziel, Kindern, Jugendlichen, Familien und auch Institutionen der Jugendhilfe in Krisensituationen zu unterstützen und zu stabilisieren. Wir richten den Blickwinkel auf die vielfältigen Möglichkeiten kon-struktiver Veränderung und Weiterentwicklung, die Krisen grundsätzlich beinhal-ten. Unsere Arbeit wird durch ein christlich humanistisches Menschenbild ge-prägt. In Kooperation mit Familiensystemen und Bezugspersonen entwickeln wir indivi-duelle Zukunftsperspektiven. Dabei bilden Respekt und Vorurteilsfreiheit gegen-über verschiedenen Lebensformen die Grundelemente unserer Arbeit. Auffälligkeiten sind immer als Produkt der Lebensumstände, in denen sich junge Menschen befinden und aufwachsen, zu sehen. Niemand wird „verhaltensauffäl-lig“ geboren. Wir möchten (Fehl-)Entwicklungen verstehen, Zusammenhänge begreifen ohne zu bewerten. „Offen sein“ für die Bedürfnislage junger Menschen, ihre Entwicklungsstufen und ihre Bezugssysteme, besonderen Stärken, Begabungen und Schwächen ist uns ein besonderes Anliegen. Zudem bieten wir umfassende Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche von un-serer Institution aus an, um aufeinander abgestimmte Hilfestellungen zu gewähr-leisten und die Belastung für die Kinder/Jugendlichen und das Herkunftssystem so gering wie möglich zu halten.

2.1 Anforderungen an die MitarbeiterInnen

Menschen, die sich im Rahmen ihrer Berufsfindung dafür entschieden haben, Kin-der und Jugendliche zu beraten, zu betreuen und zu begleiten, müssen bereit und in der Lage sein, sich selbst als soziales Lernfeld anzubieten. Dabei sind Eigen-schaften wie Einfühlungs- und Reflexionsvermögen, Offenheit und Kritikfähigkeit gefordert. Neben Fachkompetenz erwarten wir von unseren MitarbeiterInnen ein hohes Maß an Bereitschaft zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Junge Menschen, die auf eine Inobhutnahme in einer Schutzstelle angewiesen sind, befinden sich immer in einem Ausnahmezustand. Oft nimmt die Lebenskrise auch existentiell bedrohliche Züge für die Betroffenen an; beispielsweise wenn eine Rückkehr nach Hause ausgeschlossen wird. Kinder und Jugendliche reagieren darauf größtenteils mit außergewöhnlichen Verhaltensweisen, die wiederum ver-mehrt zu Konfliktsituationen im Zusammenleben der jeweiligen Schutzstellengrup-pe führen. Ebenso verstärkt die Fluktuation innerhalb der Gruppen durch tägliche Entlasse und Aufnahmen gruppendynamische Prozesse. Im Rahmen der Arbeit in der Pädagogischen Ambulanz bedarf es aufgrund dieser vielschichtigen Aufgaben-

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stellungen zusätzlicher Voraussetzungen, um insbesondere in den täglich wie-derkehrenden Krisensituationen klarer Orientierungspunkt bleiben zu können, ohne sich gleichzeitig auf Dauer selbst zu verausgaben. Daher benötigen die MitarbeiterInnen im besonderen Maße die Fähigkeit zur Hand-lungsautonomie, Kreativität und Flexibilität. Konfliktbereitschaft, Standfestigkeit und das Denken außerhalb vorgegebener Strukturen sind notwendig. Darüber hinaus ist es Aufgabe der PädagogInnen, im Bewusstsein der zeitlichen Begrenzungen dennoch tragfähige Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen aufzubauen. Hierbei ist die Entwicklung eines ausgewogenen Nähe-Distanz-Verhältnisses von grundlegender Bedeutung. Krisensituationen auch mit Optimis-mus und Humor begegnen zu können, stellt eine wichtige Grundvoraussetzung in unserer Arbeit dar.

2.2 Die Inobhutnahme

Die Aufnahmen in die Gruppe der Pädagogischen Ambulanz erfolgen unter vier Schwerpunkten:

1. Inobhutnahme - gemäß § 42 SGB VIII - Ein- bis ca. 14-tägige Unterbringung mit dem Ziel der Entscheidungsfin-dung, insbesondere als 24-stündige Aufnahmegarantie für Vertragsju-gendämter.

2. Übergangsplätze Vorübergehende Unterbringung für Minderjährige unter Zugrundelegung einer vorbild- und konfliktorientierten Pädagogik (Interventions- und Stüt-zungsstrategien). Verweildauer bis zu max. 6 Monaten mit dem Ziel einer geeigneten und zeitnahen Entscheidungsumsetzung. Diese jungen Men-schen können auf Anfrage des Jugendamtes in der Clearinggruppe am Standort Mönchengladbach untergebracht werden (3 Plätze). Für die jun-gen Menschen, welche Rahmen eines sozialpädagogisch/psychologischen Clearings in der gleichen Gruppe untergebracht sind, sei auf das separate Clearingkonzept hingewiesen.

3. Time-out Situationen Hier haben Institutionen die Möglichkeit, eine intern eskalierte Situation durch eine maximal 5-tägige Unterbringung des Minderjährigen in der Pä-dagogischen Ambulanz, ohne sofortigen existenziellen Entscheidungs-druck, aufarbeiten zu können.

Die Aufnahme erfolgt vornehmlich in einer der Gruppen der Pädagogischen Ambulanz. Je nach Art der zugrunde liegenden Krisensituation wird das Kind / der Jugendliche in unterschiedlicher Art und Weise und vor unterschiedlichen Gefahren während

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der Unterbringung geschützt. Der Schutz des Kindeswohles erfolgt somit auf ver-schiedenen Ebenen:

• Schutz vor sich selbst, • vor den Eltern / Sorgeberechtigten, • vor minderjährigen Dritten, wie z.B. Peergruppe, Freunde, Bekannte, • vor erwachsenen Dritten, wie z.B. Verwandte, Zuhälter,

Missbraucher

• aber auch: ‚Schutz‘ der Eltern(teile) vor den Aggressionen des Kind/Jugendlichen

Die Pädagogische Ambulanz setzt bei Bedarf besondere Schutzmaßnahmen, wie z.B. Geheimhaltung, Kontaktsperre, Besuchsverbote etc. um.

2.2.1 Schwerpunkte

Die Pädagogische Ambulanz ist mit Kinder- und Jugendschutzaufgaben im Sinne der § 42 SGB VIII beschäftigt. In unsere Einrichtung werden Minderjährige in Not- und Krisensituationen aufgenommen und bei Bedarf geschützt. Eine Unterbringung ist immer nur kurz- bzw. mittelfristig angelegt und nie von bleibender Dauer im Sinne eines nunmehr zukünftigen Lebensumfeldes. Wesentliche Bestandteile der Inobhutnahme sind:

• Schutzgewährung • Abdeckung der Grundbedürfnisse • Stabilisierung des jungen Menschen sowie des Systems in der Krise • Klärung der Problemlage • Perspektiventwicklung

Für Minderjährige unserer Vertragsjugendämter wie auch für Minderjährige von anderen Jugendämtern leisten wir bei den vorübergehenden Unterbringungen: ♦ Entzerrung verfahrener Situationen durch Deeskalation, Kooperation, ‚Ideener-

weiterung‘ und aktives Begleiten ♦ Entlastung aus akuten Handlungszwängen durch Schutz- und Auseinanderset-

zungsfähigkeit vor Ort

♦ Psychische und physische Stabilisierung der Kinder/Jugendlichen in beson-ders schwierigen Situationen

♦ fachliche Entscheidungshilfe in komprimierter Zeit Ziel unserer Arbeit ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen durch Gefahrenab-wendung und Krisenintervention, getragen von der Sorge um das Wohl der Minder-jährigen. Diese Pflichtaufgabe mit Schutzcharakter bezieht sich nicht nur auf das

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leibliche Wohl des Minderjährigen (frühere Verwahrung), sondern hebt explizit ab auf sein geistig – seelisches Wohl (Inobhutnahme als sozialpädagogische Interven-tion) und bezieht das Herkunftssystem mit ein.

2.2.2 Erreichbarkeit rund um die Uhr

Die Durchführung der Inobhutnahme und die Übernahme des Bereitschafts-dienstes für die o. g. Jugendämter obliegt dem eigenständigen Arbeitsbereich der Krisenintervention. Das Büro der Krisenintervention ist werktäglich von 08:30 bis 18:00 Uhr besetzt bzw. erreichbar. Der Bereitschaftsdienst der Kriseninterven-tion ist ebenfalls 24 Stunden am Tag, unabhängig von Ferien, Urlaubszeiten, Sonn- und Feiertagen immer erreichbar unter der Notrufnummer der Pädagogi-schen Ambulanz

02131 - 51 17 44 Die Gruppen der Pädagogischen Ambulanz sind in Notsituationen 24 Stunden am Tag jederzeit aufnahmebereit. Eine gute Kooperation gibt es mit den örtlichen Polizeidienststellen unserer Ver-tragsjugendämter, da die Polizei außerhalb der Dienstzeiten der Jugendämter häu-fig die erste Anlaufstation für Minderjährige in Notsituationen ist.

2.2.3 Verlauf

Schutzgewährung Kinder und Jugendliche kommen entweder selbstständig oder durch die Vermitt-lung von Dritten (Jugendamt, Eltern, Polizei, Schule, etc.) in die Pädagogische Ambulanz. Sie werden gebracht oder außerhalb der Öffnungszeiten der Vertrags-jugendämter von den MitarbeiterInnen der Krisenintervention dort abgeholt, wo sie sich gemeldet haben oder aufgefallen sind (eigener Fahrdienst). Beim ersten Kontakt wird unabhängig von der Uhrzeit ein sogenanntes Aufnahme-gespräch geführt. Aufnahmegespräch Im Vordergrund dieses Gespräches steht die Beruhigung und Deeskalation der Krisensituation. Es wird eine erste Beziehung zu den Beteiligten aufgebaut und ihnen die Aufgabe sowie Verfahrensweise der Einrichtung näher gebracht. Die Mit-arbeiterInnen der Krisenintervention erfassen die Gesamtsituation und mögliche Gefährdungspotentiale. Sie klären die gesundheitlichen Versorgungsnotwendigkei-ten und erheben/dokumentieren notwendige Daten. Mit allen Beteiligten werden die weiteren Verfahrensschritte, Vorgehensweisen und Verantwortlichkeiten abgesprochen und sie werden über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Inobhutnahme aufgeklärt.

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Pädagogische Ambulanz Konzeption

Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH

Sind die Eltern, bzw. Sorgeberechtigten beim Erstgespräch nicht anwesend, wer-den diese umgehend benachrichtigt. Kontakte zu Eltern und Sorgeberechtigten Auch in den Kontakten zu den Eltern, bzw. Sorgeberechtigten hat die Beruhigung und Deeskalation der Krisensituation oberste Priorität. Sie werden über die Inobhutnahme des Kindes/Jugendlichen zeitnah informiert und um ihr Einverständnis gebeten. Dulden die Eltern, bzw. die Sorgeberechtigten die Inobhutnahme nicht, wird das Kind / der Jugendliche den Eltern / Sorgeberech-tigten entweder wieder zugeführt oder eine Entscheidung des Vormundschaftsge-richt gemäß § 42 SGB V III über die erforderlichen Maßnahmen herbeigeführt. Bei einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII in Verbindung mit § 1666 BGB wird der jungen Mensch auch gegen den Willen der Sorgeberechtig-ten gemäß zum Schutz Inobhut genommen. Zur Klärung der Aufnahmesituation werden die Sorgeberechtigten von den Mitar-beiterInnen nach ihrer jeweiligen Wahrnehmung, Einschätzung und Bewertung der Situation befragt und in die Klärung mit einbezogen. Kontakte zu den Jugendämtern Spätestens am Morgen des nächsten Werktages wird das zuständige Jugendamt über die Inobhutnahme telefonisch informiert und es wird die weitere Vorgehens-weise miteinander abgesprochen. Die Aufnahmesituation wird von dem zuständi-gen Mitarbeiter der Krisenintervention in einem Aufnahmebericht festgehalten und dem Jugendamt am gleichen Vormittag per Fax übermittelt. Anschließend wird ein zeitnaher erster gemeinsamer Gesprächstermin in der Pädagogischen Ambulanz vereinbart. Nach Entlass des Kindes/Jugendlichen wird ein Abschlussbericht für das Jugend-amt erstellt.

2.2.4 Aufgaben

Grundlegende Aufgabe der Pädagogischen Ambulanz ist die Sicherstellung und Abdeckung der Grundbedürfnisse der betreuten Kinder und Jugendlichen. Als Grundbedürfnisse werden sowohl soziale, emotionale, als auch physiologische Bedürfnisse angesehen. Darüber hinaus arbeiten wir gemeinsam mit den Betroffenen an einer Klärung der Problemlage und einer Perspektiventwicklung.

Soziale, emotionale Notwendigkeiten

Die MitarbeiterInnen der Gruppe der Pädagogischen Ambulanz stellen sich als Bezugsperson dem Kind/Jugendlichen zur Seite und schaffen somit ein Bezie-hungsangebot. Durch eine kontinuierliche Gesprächsbereitschaft der MitarbeiterIn-nen und vorhandene Rückzugsmöglichkeiten können sich die Kinder/Jugendlichen jederzeit in einem vertraulichen Rahmen über ihre Situation, Problemlage und Emotionen aussprechen.

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Durch dieses Angebot, einen klar strukturierten Tagesablauf, ein bewusst eng-maschiges Regelwerk und die Sicherstellung von Ruhezeiten sollen sich die Kin-der/Jugendlichen stabilisieren können, Orientierung bekommen und hierbei die notwendige Unterstützung erfahren. Da der Aufenthalt in der Pädagogischen Ambulanz auf eine kurze Zeitdauer ange-legt ist, gehen die MitarbeiterInnen dabei keine zu enge Bindung zu dem/der Ein-zelnen ein, um nachfolgende Hilfemaßnahmen nicht zu erschweren. Physiologische Notwendigkeiten Die gesundheitliche Versorgung der Kinder/Jugendlichen wird durch die Pädagogi-sche Ambulanz gewährleistet. Bei Verletzungen oder aufkommenden Krankheiten wird mit Ärzten und Krankenhäusern zusammengearbeitet und die notwendige medizinische Versorgung eingeleitet. Eine eventuell notwendige Medikamenten-einnahme wird kontrolliert und dokumentiert. Eine Medikation im Bereich von Ver-haltensauffälligkeiten (z.B. ADHS) wird in enger Korrespondenz mit dem behan-delnden Arzt oder Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendpsychiatrie verabreicht. Zu einer ausreichenden Körperpflege und -hygiene werden die Kinder und Jugend-lichen bei Bedarf angeleitet. Die Versorgung durch eine ausgewogene Ernährung ist gegeben. Die Lebensmittel können jederzeit individuell auf religiöse und weltanschauliche Vorstellungen ab-gestimmt werden. Sollten Kinder/Jugendliche nicht ausreichend Kleidung, Hygieneartikel o.ä. mitbrin-gen, wird alles Notwendige von der Pädagogischen Ambulanz gestellt.

Klärung der Problemlagen Nach der erfolgten Aufnahme in die Pädagogische Ambulanz wird durch weitere Gespräche mit den Sorgeberechtigten dem Jugendamt, den Mitarbeiterinnen der Krisenintervention der Pädagogischen Ambulanz, den Jugendlichen sowie weite-ren für die Klärung der Situation relevanten Personen die Problemlage genauer erfasst. Die hierzu notwendigen Gespräche aller am Prozess beteiligten Personen finden grundsätzlich in der Pädagogischen Ambulanz statt. In Ausnahmefällen (anonyme Unterbringung zum Schutz und zur Gefahrenabwehr) ist es möglich, solche Termine im Jugendamt stattfinden zu lassen. Die Verhaltensbeobachtungen, sowie die gesammelten Daten und Fakten werden gebündelt und das bestehende soziale Umfeld und Helfersystem zunehmend mit einbezogen. Im fachlichen Austausch mit bereits im Fall involvierten Institutionen und Helfern werden die unterschiedlichen Einschätzungen und Sichtweisen zu-sammengeführt.

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Perspektiventwicklung Im Rahmen der Perspektiventwicklung nehmen das Kindeswohl und der Kindeswil-le eine besondere Stellung ein. Im Team der Pädagogischen Ambulanz und in Ko-operation mit anderen Institutionen, Facheinrichtungen und dem zuständigen Ju-gendamt werden zusammen mit den Betroffenen Hilfemöglichkeiten entwickelt und Alternativen aufgezeigt. Das soziale Umfeld des Kindes / Jugendlichen findet in diesem Prozess angemessene Berücksichtigung. Entwicklung und Abwägung der Hilfemöglichkeiten Die MitarbeiterInnen der Krisenintervention und gegebenenfalls der Gruppen neh-men an den Helferkonferenzen teil und pflegen Kontakte zu beteiligten Institutio-nen. Mögliche Nachfolgeeinrichtungen werden kontaktiert und das Kind / der Ju-gendliche und die Sorgeberechtigten erhalten in der Regel die Möglichkeit, Hilfs-angebote direkt kennenzulernen, um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben. Der Entlass aus der Pädagogischen Ambulanz wird gezielt geplant und der Über-gang in nachfolgende Maßnahmen begleitet und mitgestaltet.

2.3 Dokumentation

Vom Erstgespräch bei der Aufnahme, über den Verlauf des Aufenthalts in der Pä-dagogischen Ambulanz, bis hin zur Entlassung werden alle besonderen Vorkomm-nisse, wichtige Daten, Erkenntnisse etc. dokumentiert und als datengeschützte Datei aufbewahrt. Mit den Vertragsjugendämtern ist ein Aufnahme- und Entlassbericht als externe Dokumentation vereinbart. Diese werden schnellstmöglich den entsprechenden Jugendämtern zugesandt. Mit Hilfe der erhobenen Daten werden regelmäßig Statistiken erstellt, die die Arbeit der Pädagogischen Ambulanz, die Art der Leistungen, die Leistungsempfänger, die Belegungsdichte, die Belegungsdauer u.v.a.m. differenzieren und erfassen.

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3. Abschlussbemerkung

Nach vielen Jahren der Suche nach einer geeigneten Immobilie wurde der Vier-kanthof Am Bökel in Willich - Anrath im September 2007 vom Ev. Verein für Ju-gend- und Familienhilfe e.V. erworben, um hiermit nach vielen Jahren der zeitweili-gen Überbelegung neue notwendige und adäquate Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Jungengruppe der Pädagogischen Ambulanz hat weiterhin ihren Standort in Büttgen, die neu gegründete Kinderschutzgruppe hat im September 2009 ihre Ar-beit aufgenommen. Im März 2012 hat die Clearinggruppe den Vierkanthof in Willich-Anrath verlassen und neue Räumlichkeiten in Mönchengladbach bezogen. Die ehemaligen Räum-lichkeiten der Clearinggruppe bieten ab sofort Kapazität für eine weitere Kinder-schutzgruppe. Im Weiteren ist die Einrichtung zweier Inobhutnahmeplätze für Kinder im Alter zwi-schen 0-2 Jahren im Haushalt einer Erzieherin, welche auf dem Vierkanthof der Pädagogischen Ambulanz lebt, in Anlehnung an das Prinzip einer Bereitschafts-pflege für Juni 2012 geplant. Mit diesen erfolgten Maßnahmen passt sich der Träger den veränderten Bedin-gungen in der Inobhutnahme an.

Detlef Wiecha Stellvertretender Geschäftsführer Rebecca Schliefer Leitungsfachkraft Pädagogische Ambulanz für den Bereich Anrath und Clearing Doreen Hapfelmeier Leitungsfachkraft Pädagogische Ambulanz für den Bereich Büttgen

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Einrichtungen / Einzugsgebiete der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH

Einrichtungen der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH Vertragsjugendamt Pädagogische Ambulanz Vertragsjugendamt Pädagogische Ambulanz zzgl. Jugendamtsnotdienst Geschäftstelle Kaarst (Vertragsjugendamt Pädagogische Ambulanz zzgl. Jugendamtsnotdienst)

Stand 02/2012