pegasys · pegasys i 5 drückerkombinationen prl pegasys terminals ausführung b serie 181 serie...
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PegaSys I 1Preise ohne MwSt.
PegaSys
NORMBAU
PegaSysIntelligente Zutrittskontrollsysteme
Produktkatalog 2016
2 I PegaSys
PegaSys
PegaSys I 3
PegaSys
PegaSys Türterminals 4
Elektronische Schließzylinder 10
AP Panikzylinder und Halbzylinder 16
Elektronisches Spindschloss 18
Wandleser 20
Software / Komponenten / Ausweise / Schlüsselanhänger 24
Ersatzteile Beschlag / Werkzeuge Beschlag / E-Zylinder 29
Zubehör 38
PegaSys Vorführgeräte 42
Dienstleistungen 44
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 46
Inhalt
4 I PegaSys
PegaSys
PegaSys Türterminals
PegaSys I 5
PegaSysDrückerkombinationen
PegaSys TerminalsAusführung B
Serie 181 Serie 291 Serie 191
für SchmalrahmentürenAusführung S
Serie 1182 Serie 1292 Serie 1282
Serie 181 Serie 291 Serie 191
nur mit Drücker-Serie 181, 291 lieferbar.
PegaSys Office Terminals
Innenbeschläge
Serie 291 Serie 281
Serie 1292 Serie 1282
mögliche Drückerserien
mögliche Drückerserien
mögliche Drückerserien
6 I PegaSys
PegaSys
Beschläge
Abbildung Best.-Nr. Produkte
PegaSys Office Terminals …
3050211000 PegaSys Office Terminal Mifare
3050212000 PegaSys Office Terminal Mifare Notöffnung Zylinder
3050223000 PegaSys Office Terminal Legic
3050224000 PegaSys Office Terminal Legic Notöffnung Zylinder
• mit Edelstahl-Drücker
• Gehäuse aus Zamac mit Glasabdeckung, ist erhältlich in Schwarz oder Weiß
• verwendbar für links- und rechts- schließende Türen
• keine Strom- oder Kabelverlegung
• einfacher, schneller Batteriewechsel durch einrastendes Batteriefach
• unterschiedliche Ausführungen für Beschläge mit oder ohne mechanischen Zylinder
• Blindabdeckung des mechanischen Zylinders und Schlüssellochabdeckung verfügbar; bestehender Zylinder kann ohne Beeinträchtigungen weiter verwendet werden
• akustische Warnung bei schwacher Batterie (abschaltbar)
• Notöffnung möglich wenn parallel ein Schließzylinder eingebaut ist
• modularer Aufbau, einfachster Austausch aller Komponenten
• lichtunempfindlicher Ein chaltsensor
• vollautomatische Sommer-/Winterzeitberechnung und Umschaltung
• personenbezogene Einzel- und oder Daueröffnun
• automatische, Uhrzeit-gesteuerte Schließung dauergeöffn ter Türen
• NetworkOnCard - alle Berechtigungen auf dem Ausweis
• permanente Batteriezustandsüberwachung
• Türoffenzeit frei einstellbar
• Verwaltung über PegaSys 3000 Software und Verwendung zusammen mit vorhandenen PegaSys-Elektronikzylindern und -Beschlägen möglich
PegaSys I 7
PegaSys
PegaSys Terminals Modell Back to Back B 2.1
PegaSys Terminal beidseitig buchbar B und S
(nur für den Innenbereich)
3050001300 Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 B
3050001200 Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 S
3050001510 Legic / Legic Advant 2.1 B
3050001410 Legic / Legic Advant 2.1 S
* Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit 1171-Drückern wird ein Mehrpreis erhoben.
EINTRITT AUSTRITT
Beschläge
Abbildung Best.-Nr. Produkte
PegaSys Terminals B und S für den Innenbereich
• mit Edelstahl-Drücker
• mit PZ-Lochung oder Blind
• mit Montageplatte, auf die jeweiligen Innentürbeschläge angepasst
• mit Drückerstiften und allem erforderlichen Zubehör zur fachgerechten Verbindung mit den Innentürbeschlägen
• inklusive Lithium-
• mit Innentürdrückergarnitur mit Rosetten, Kurz- oder Langschilder
• für Holz-, Stahl- oder Metalltüren (Ausführung B)
• Ausführung S: passend auf Schmalrahmen in Holz, Stahl oder Aluminium
• ohne Zylinder und Einsteckschloss
• Brandschutzzulassung P-120003473
3050001000 Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 (auch als P100)
3050002001 Legic / Legic Advant 2.1 (auch als P100)
3050001600 Pincode 2.0
(nur erhältlich in Ausführung B)
* Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit 1171-Drückern kombiniert mit Lang-, Kurzschildoder Rundrosette wird ein Mehrpreis von 34,00 ¤/Stück erhoben.
8 I PegaSys
PegaSys
PegaSys Terminals B und S für den Außenbereich
• mit Edelstahl-Drücker
• mit PZ-Lochung oder Blind
• mit Montageplatte, auf die jeweiligen Innentürbeschläge angepasst
• mit Drückerstiften und allem erforderlichen Zubehör zur fachgerechten Verbindung mit den Innentürbeschlägen
• inklusive Lithium-
• mit Innentürdrückergarnitur mit Rosetten, Kurz- oder Langschildern
• für Holz-, Stahl- oder Metalltüren (Ausführung B)
• Ausführung S: passend auf Schmalrahmen in Holz, Stahl oder Aluminium
• ohne Zylinder und Einsteckschloss
• IP 55, nur in Verbindung mit einem innenliegenden Batteriefach 3050008000 oder 3050009000
• Brandschutzzulassung P-120003473
Beschläge
Abbildung Best.-Nr. Produkte
3050001000 Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 (auch als P100)
3050002001 Legic / Legic Advant 2.1 (auch als P100)
3050006000 Wetterschutzdach für PegaSys S (im Außenbereich)
3050007000 Wetterschutzdach für PegaSys B (im Außenbereich)
3050008000 Batteriefach selbsteinrastend (snap-in)
(auf der Innenseite der Tür, Alternative 1)
3050009000 Batteriefach verschraubt (screwed)
(auf der Innenseite der Tür, Alternative)
* Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit 1171-Drückern kombiniert mit Lang-, Kurzschild oder Rund- rosette wird ein Mehrpreis erhoben.
PegaSys I 9
PegaSys
Beschläge
Abbildung Best.-Nr. Produkte
PegaSys Zubehör für Vollglastüren
PegaSys Baubeschlag B 2.1 nach innen geöffnet
Unterlegblech für:
3802214009 GTS Junior Office = 96 mm
3802218009 GTS Junior Classic = 84 mm
3802223009 GTS FSB Rechteck Soft = 90 mm
3802223009 GTS FSB Rechteck = 90 mm
PegaSys Baubeschlag B 2.1 nach außen geöffnet
Füllstücke links für:
3802816000 GTS Junior Office Li
3802821000 GTS Junior Classic Re + Li
3802826000 GTS FSB Rechteck Soft Re + Li
3802827000 GTS FSB Rechteck Re + Li
Füllstücke rechts für:
3802815000 GTS Junior Office Li
3802821000 GTS Junior Classic Re + Li
3802825000 GTS FSB Rechteck Soft Re + Li
3802827000 GTS FSB Rechteck Re + Li
10 I PegaSys Preise ohne MwSt.
PegaSys
Elektronische Schließzylinder
für Außenbereich
PegaSys I 11
PegaSys
Elektronischer Doppelknaufzylinder Typ 1 (einseitig buchbar)
Der Zylinder besteht aus einem Profil ylinder und zwei Knaufmo-dulen, einem rein mechanischen und einem elektronischen. Auf der mechanischen Seite ist der Drehknauf mit der Schließnase fest verbunden, auf der elektronischen frei drehbar gelagert. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Das spezielle Profi -zylindergehäuse entspricht der DIN 18254 und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kommunikati-onselektronik sowie die Batterien befinden sich im m chatronischen Knaufmodul. Durch den Austausch des Profil ylinders kann der Dop-pelknaufzylinder der jeweiligen Türstärke angepasst werden.IP 55, Brandschutzzulassung,IP 65, Outdoor-Lösung.
Elektronischer Halbzylinder PegaSys Typ 2
Der Zylinder besteht aus einem mechatronischen Knaufmodul und einem Profilhal zylinder. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verrie-gelt werden. Die Kommunikationselektronik und die Batterien befi -den sich im Knaufmodul.IP 55, Brandschutzzulassung,IP 65, Outdoor-Lösung.
Elektronisches Möbelschloss PegaSys Typ 4
Knaufmodul in einem Möbelschloss, mit elektronischem frei dre-henden Knauf. Die Kommunikationselektronik sowie die Mechatronik befinden sich zu ammen mit den Batterien im Knaufmodul. Die Montage des Knaufmoduls als Möbelschloss ist einfach durch-führbar und unterscheidet sich nicht von der Montage mechanischer Möbel schlösser.IP 55, Brandschutzzulassung.
Elektronischer Doppelknaufzylinder PegaSys Typ 3 (beidseitig buchbar)
Der Zylinder (beidseitig buchbar) besteht aus zwei elektronischen Knaufmodulen die jeweils frei drehbar gelagert sind, sowie einem Profil ylindermittelteil. Erst nach erfolgter Berechtigung (sowohl von aussen, als auch von innen) wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Das spezielle Profil ylindergehäuse entspricht der DIN 18254 und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kom-munikationselektronik sowie die Batterien befinden sich j weils in den mechatronischen Knaufmodulen. Durch den Austausch des Profil ylinders kann der Doppelknaufzylinder der jeweiligen Türstärke angepasst werden.IP 55, Brandschutzzulassung,IP 65, Outdoor-Lösung.
auch als AP (Antipanikzylinder lieferbar)
Elektronische Schließzylinder
12 I PegaSys
PegaSys
Bezeichnung
Mifare / Mifare DESFire
Best.-Nr.
3050100400
3050100800
3050100500
3050100810
3050100600
3050100820
Legic / Legic Advant
Hitag
Elektronische Schließzylinder
Elektronischer Knaufzylinder
D=34 mm 3050104100
D=29,5 mm(Schweizer rund)
3050104200
Mechanischer Knauf für Türinnenseite
D=29,5 mm (Standard)
-3050104000
ZylindermittelstückEuro-Profi
„DIN“
Anti-Panikzylinder
CH
„DIN“
3050101300
siehe Seite 13
siehe Seite 17
siehe Seite 15
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siehe Seite 14
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siehe Seite 13
siehe Seite 15
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Adapter
Vorhänge-schloß
Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4
39
9,5
55
27,5
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Möbelschloss
für
Inn
en
be
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h
für
Au
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(x2)
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(x2)
(x2)
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PegaSys I 13
PegaSys
Bezeichnung Best.-Nr.
ZylindermittelstückeEuro-Profi l
Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4
30/30 mm (Standard) 3050105000 26/26 mm 3050105100 26/30 mm 3050105200 26/35 mm 3050105300 26/40 mm 3050105400 26/45 mm 3050105500 26/50 mm 3050105600 26/55 mm 3050105700 26/60 mm 3050105800 26/65 mm 3050105900 26/70 mm 3050106000 30/35 mm 3050106100 30/40 mm 3050106200 30/45 mm 3050106300 30/50 mm 3050106400 30/55 mm 3050106500 30/60 mm 3050106600 30/65 mm 3050106700 30/70 mm 3050106800 35/35 mm 3050106900 35/40 mm 3050107000 35/45 mm 3050107100 35/50 mm 3050107200 35/55 mm 3050107300 35/60 mm 3050107400 35/65 mm 3050107500 35/70 mm 3050107600 40/40 mm 3050107700 40/45 mm 3050107800 40/50 mm 3050107900 40/55 mm 3050108000 40/60 mm 3050108100 40/65 mm 3050108200 40/70 mm 3050108300 45/45 mm 3050108400 45/50 mm 3050108500 45/55 mm 3050108600 45/60 mm 3050108700 45/65 mm 3050108800 45/70 mm 3050108900 50/50 mm 3050109000 50/55 mm 3050109100 50/60 mm 3050109200 50/65 mm 3050109300 50/70 mm 3050109400 55/55 mm 3050109500 55/60 mm 3050109600 55/65 mm 3050109700 55/70 mm 3050109800 60/60 mm 3050109900 60/65 mm 3050110000 60/70 mm 3050110100 65/65 mm 3050110200 65/70 mm 3050110300 70/70 mm 3050110400
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14 I PegaSys
PegaSys
Vorhängeschloss mit E-Zylinder komplett
Typ 1
Preis p. Stück
Typ 2 Typ 3 Typ 4
Bezeichnung Best.-Nr.
Best.-Nr.
Halbzylinder
30/10 mm (Standard) 3050115000 35/10 mm 3050115100 40/10 mm 3050115200 45/10 mm 3050115300 50/10 mm 3050115400 55/10 mm 3050115500 60/10 mm 3050115600 65/10 mm 3050115700 70/10 mm 3050115800
E-Zylinder
Vorhängeschloss
für Innenbereich
für Aussenbereich
3050100400
3060000150
3050100500
3050100600
3050100800
3050100810
3050100820
Halbzylinder(Standard)
3050115000
bestehend aus:
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PegaSys I 15
PegaSys
Best.-Nr.
Zylindermittelstücke
Halbzylindermittelstücke Ø 22 mm, Schweiz rund
Ø 22 mm, Schweiz rund
Bezeichnung
Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4
32,5/32,5 mm 3050140000
32,5/37,5 mm 3050140100
32,5/42,5 mm 3050140200
32,5/47,5 mm 3050140300
32,5/52,5 mm 3050140400
32,5/57,5 mm 3050140500
32,5/62,5 mm 3050140600
32,5/67,5 mm 3050140700
32,5/72,5 mm 3050140800
37,5/37,5 mm 3050140900
37,5/42,5 mm 3050141000
37,5/47,5 mm 3050141100
37,5/52,5 mm 3050141200
37,5/57,5 mm 3050141300
37,5/62,5 mm 3050141400
37,5/67,5 mm 3050141500
37,5/72,5 mm 3050141600
42,5/42,5 mm 3050141700
42,5/47,5 mm 3050141800
42,5/52,5 mm 3050142000
42,5/57,5 mm 3050142100
42,5/62,5 mm 3050142200
42,5/67,5 mm 3050142300
42,5/72,5 mm 3050142400
47,5/47,5 mm 3050142500
47,5/52,5 mm 3050142600
47,5/57,5 mm 3050142700
47,5/62,5 mm 3050142800
47,5/67,5 mm 3050142900
47,5/72,5 mm 3050143000
52,5/52,5 mm 3050143100
52,5/57,5 mm 3050143200
52,5/62,5 mm 3050143300
52,5/67,5 mm 3050143400
52,5/72,5 mm 3050143500
57,5/57,5 mm 3050143600
57,5/62,5 mm 3050143700
57,5/67,5 mm 3050143800
57,5/72,5 mm 3050143900
62,5/62,5 mm 3050144000
62,5/67,5 mm 3050144100
62,5/72,5 mm 3050144200
67,5/67,5 mm 3050144300
67,5/72,5 mm 3050144400
72,5/72,5 mm 3050144500
32,5 / 10 mm 3050150000 37,5 / 10 mm 3050150100 42,5 / 10 mm 3050150200 47,5 / 10 mm 3050150300
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16 I PegaSys
PegaSys
Der Zylinder besteht aus einem Profilzylinder mit mechanischemInnenknauf. Auf der mechanischen Seite ist der Drehknauf mit der Schließnase verbunden, auf der elektronischen frei drehbar gela-gert. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elektromechanische Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann end- bzw. ver-riegelt werden. Das spezielle Profilzylindergehäuse entspricht derDIN 18254 und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kommunikationselektronik sowie die Batterien befinden sich im mechatronischen Knaufmodul. Bei der Betätigugder Knäufe fallen diese nach loslassen in die Sech-Uhr-Position (definierte Schließnasenstellung). Somit sind diese für vorhandenePanikschlösser geeignet.IP 55, Brandschutzzulassung.
AP Panikzylinder
Elektronischer Doppelknaufzylinder Antipanik-Variante
Halbzylinderfür Schalt- und Serverschränkemit querstehendem Schließriegel und Federrückstellung. Verschiedene Ausführungen auf Anfrage.
PegaSys I 17
PegaSys
30/30 mm (Standard) 3050117000
30/35 mm 3050117100 30/40 mm 3050117200 30/45 mm 3050117300 30/50 mm 3050117400 35/30 mm 3050118000
35/35 mm 3050118100
35/40 mm 3050118200
35/45 mm 3050118300
35/50 mm 3050118400
40/30 mm 3050118500
40/35 mm 3050118600
40/40 mm 3050118700
40/45 mm 3050118800
40/50 mm 3050118900
45/30 mm 3050119000
45/35 mm 3050119100
45/40 mm 3050119200
45/45 mm 3050119300
45/50 mm 3050119400
50/30 mm 3050119500
50/35 mm 3050119600
50/40 mm 3050119700
50/45 mm 3050119800
50/50 mm 3050119900
AP PanikzylinderAP Panikzylinder mit mechanischer Knauf nicht reversibel
Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4
Bezeichnung Best.-Nr.
Halbzylinder mit Rückstellfeder
30/10 mm35/10 mm40/10 mm45/10 mm50/10 mm
Folgende Varianten sind bestellbar:
- Rückstellfeder linksdrehend
- Rückstellfeder rechtsdrehend
- Rückstellfeder linksdrehend mit abgeschrägter Schließnase
- Rückstellfeder rechtsdrehend mit abgeschrägter Schließnase
- Rückstellfeder linksdrehend abgedreht für Kernziehschutz
- Rückstellfeder rechtsdrehend abgedreht für Kernziehschutz
- Rückstellfeder linksdrehend mit abgeschrägter Schließnase abgedreht für Kernziehschutz
- Rückstellfeder rechtsdrehend mit abgeschrägter Schließnase abgedreht für Kernziehschutz
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18 I PegaSys
PegaSys
Elektronisches Spindschloss
PegaSys I 19
PegaSys
Abbildung ProdukteBest.-Nr.
Spindschlösser
· Abmessung B x H x T: 44,6 x 148,4 x 35,9 mm
· IP 20 für den Innenbereich
· Geeignet für Holz-, Stahl- und Aluminiumtüren miteiner Dicke bis 20 mm
3050101400 PegaSys Spindschloss Mifare
3050101410 PegaSys Spindschloss Legic
Elektronisches Spindschloss
3050101500 Schließhebel Version 2
3050101600 Schließhebel Version 3
3050101700 Schließhebel Version 4
20 I PegaSys
PegaSys
Wandleser
PegaSys I 21
PegaSys
3050120450 PegaSys Wandleser 700 Legic/Legic Advant
Lieferumfang:
· Gehäusedeckel· Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board u. 5m Leser-Kabel· Montageplatte· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Befestigungsmaterial für Massivwand· Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief
3050120401 PegaSys Wandleser 800 Mifare/Mifare DESFire 2.1 (Produkt-Update 3050120400)
Lieferumfang:· Gehäusedeckel· Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board u. 5 m Leser-Kabel· Montageplatte· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Befestigungsmaterial für Massivwand· Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief
3050121200 Wetterschutzdach für Wand- und Berechtigungsleser
PegaSys Wandleser 2.1 für Innenbereich
3050121110 Abdeckung für Wandleser neutral
3050121120 Abdeckung für Wandleser
3050120403 PegaSys Elektronik 800 Mifare/Mifare DESFire 2.1
Lieferumfang:
· Elektronische Leseeinheit· Material zur Befestigung in einer DIN - Gerätedose· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Klemmenboard· Maß: 71 mm x 71 mm, 27 mm tief
3050120140 Designblende Office weiß
3050120150 Designblende Office schwarz (Abb.)
3050120130 Designblende grau (Abb.)
Wandleser, Online/Offline
PegaSys Wandleser 2.1 für Innen- und Außenbereich Gehäuse anthrazit
Abbildung Best.-Nr. Produkte
22 I PegaSys
PegaSys
Wandleser, Online/Offline
PegaSys Wandleser Edelstahl für Innenbereich
Lieferumfang:· Gehäusedeckel mit Leseeinheit· Montageplatte mit I/O Boardhalter· Befestigungsmaterial für Massivwand· Maß: 118 mm x 65 mm, 45 mm tief
3050120500 Mifare Classic/Mifare DESFire 2.05
3050122100 Legic/Legic Advant 2.05
3050122200 Pincode 2.0
PegaSys Wandleser Edelstahl für AußenbereichLieferumfang wie Wandleser für den Innenbereich
3801306000 Mifare Classic/Mifare DESFire 2.05
3801305000 Legic/Legic Advant 2.05
3801309000 Pincode 2.0
3801308000 Wetterschutzdach für PegaSys Wandleser Edelstahl
Wandleser für Siedleanlagen
PegaSys Berechtigungsleser für Innen- und Außenbereich
3050120460 700 R/W Legic/ Legic Advant
3050120101 800 R/W Mifare/Mifare DESFire, (Produkt-Update 3050120100)
für Innen- und Außenbereich
Lieferumfang:· Gehäusedeckel· Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board u. 5 m Leser-Kabel· Montageplatte· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Befestigungsmaterial für Massivwand· Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief
3050120102 PegaSys Elektronik 800 R/W Mifare/Mifare DESFire 2.1 für Innenbereich
Lieferumfang:· Elektronische Leseeinheit· Material zur Befestigung in einer DIN - Gerätedose· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Klemmenboard· Maß: 71 mm x 71 mm, 27 mm tief
3050120140 Designblende Office weiß 3050120150 Designblende Office schwarz 3050120130 Designblende grau (Abb.)
Abbildung Best.-Nr. Produkte
PegaSys I 23
PegaSys
Wandleser, Online/Offline
3050120200 712 R/W Mifare/Mifare DESFire3050120470 712 R/W Legic/ Legic Advant
mit Display für den Innenbereich
Lieferumfang:· Frontgehäuse mit Steckschloss· Designrahmen zum Verrasten in der Gehäuserückwand· Klemmenboard· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Befestigungsmaterial für Massivwand· Maß: 149,5 mm x 104 mm, 29 mm tief
3050121300 Henselbox mit I/O-Board zur Aufnahme von I/=O Board von Wand- und Berechtigungslesern
PegaSys Controller
3050120000 PegaSys Online Controller zum Anschluss von max. 4 Leseeinheitenzur Montage auf Hutschiene (9 Platzeinheiten)
3050121100 Serielles Kabel
Abbildung Best.-Nr. Produkte
PegaSys Berechtigungsleser für Innenbereich
3050120250 715 R/W Mifare/Mifare DESFire 3050120480 715 R/W Legic/ Legic Advant
mit Display und Tastatur für den Innenbereich
für Innenbereich
Lieferumfang:· Frontgehäuse mit Steckschloss· Designrahmen zum Verrasten in der Gehäuserückwand· Klemmenboard· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A· Befestigungsmaterial für Massivwand· Maß: 149,5 mm x 104 mm, 29 mm tief
24 I PegaSys
PegaSys
PegaSys Software
Komponenten
Ausweise
Schlüsselanhänger
PegaSys I 25
PegaSys
Software
Abbildung Best.-Nr. Produkte
Codiersoftware
3804056000 Codier-Software (ohne USB-Leser)
3804031000 Chipkartenleser von Omnikey
Software PegaSys 3000
3050120600 Software PegaSys 3000 ohne Validation ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen !(siehe nächste Seite)
3050120900 Software PegaSys 3000 mit Validation ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen !
3050120800 Software PegaSys 3000 update auf Validation ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen !
3050122300 Software PegaSys 3000 update
3050122400 Software PegaSys 2000 auf 3000 update (inkl. Einweisung/Schulung)
26 I PegaSys
PegaSys
Komponenten
USB Schreib-/ Lesegeräte
3050120700 Leseverfahren, Mifare Classic, Mifare DESFire
3050121700 Leseverfahren, Legic Prime, Legic Advant
3050121800 Leseverfahren, Hitag
PegaSys Mobile Programmiereinheit Legic und Mifare
3050131000 Software und Schreibleseeinheit NFC interface (zum Anschluß an Netbook)
Abbildung Best.-Nr. Produkte
PegaSys ProgrammierkartensatzLieferung komplett mit Demontage- u. Batteriewechselkarte
3050131100 Mifare Classic, Mifare DESFire
3050131200 Legic Prime, Legic Advant (+ NFC Karte)
3050131300 Hitag
PegaSys I 27
PegaSys
USB Schreib-/ Lesegeräte
3050120700 Leseverfahren, Mifare Classic, Mifare DESFire 501,00 ¤
3050121700 Leseverfahren, Legic Prime, Legic Advant 668,00 ¤
3050121800 Leseverfahren, Hitag 501,00 ¤
PegaSys Mobile Programmiereinheit Legic und Mifare
3050131000 Software und Schreibleseeinheit NFC interface 340,00 ¤(zum Anschluß an Netbook)
Komponenten
Abbildung Best.-Nr. Produkte
PegaSys Setup-Kartensatz System 100
3050133400 Setup-Kartensatz Mifare
3050133401 Setup-Kartensatz Legic
3050133402 Setup-Kartensatz Hitag
Baustellenkartensatz (Demo 9999)
3050133420 Baustellen-Kartensatz Mifare
3050133421 Baustellen-Kartensatz Legic
PegaSys Facilitykarte
für Nachbestellung3050133430 Mifare Classic, Mifare DESFire
3050133431 Legic Prime, Legic Avant
3050133432 Hitag
3050133440 DESFire Lizenz NORMBAU
3050133441 DESFire Lizenz NORMBAU OEM 1 (NON div.)
3050133442 DESFire Lizenz NORMBAU OEM 2 (div. Key)
PegaSys Legic IAM/SAM Karten basierend auf Legic Prime
3050133450 Legic IAM Karte + IMS CD 3050133451 Legic IAM Karte Advant
3050133452 Legic SAM 63 Karte3050133453 Legic SAM 63 Karte Advant
3050133454 Legic SAM 64 Karte3050133455 Legic SAM 64 Karte Advant
PegaSys ProgrammierkartensatzLieferung komplett mit Demontage- u. Batteriewechselkarte
3050131100 Mifare Classic, Mifare DESFire 340,00 ¤
3050131200 Legic Prime, Legic Advant (+ NFC Karte) 340,00 ¤
3050131300 Hitag 340,00 ¤
28 I PegaSys
PegaSys
3050170000 pro Stück
Codierung und Druck auf Anfrage.Weitere Ausweise auf Anfrage.
Karten Mifare classic 1K, weiß/weißfür Direktdruck
3050171200 pro Stück
Codierung und Druck auf Anfrage.Weitere Ausweise auf Anfrage.
Karten Mifare DESFire EV1 8K, weiß/weiß für Direktdruck
Schlüsselanhänger Mifare DESFire, EV1 8K, schwarz
3050171300 pro Stück
Codierung und Druck auf Anfrage.
Ausweise / Schlüsselanhänger
AbbildungBest.-Nr. Produkte
Schlüsselanhänger Mifare Classic 1K, hellblau
3050130300 pro Stück
Codierung und Druck auf Anfrage.
PegaSys I 29
PegaSys
Ersatzteile Beschlag
Elektronik
Lockbox komplett 2.1mit Kupplungsmechanikund Wendetechnik(Ausführung 2.0)
Batteriefach
Batteriefachschlüssel
Ersatzelektronik
Türdrücker
Batterien
Adapter
Flachkopf-schraube
Drückervierkant-stift
Gewindehülse/Sicherungsring (für B 2.0)
Senkschrauben
Senkschrauben
30 I PegaSys
PegaSys
Ersatzteile Beschlag 2.1
Abbildung Best.-Nr. Produkte
3050102230 PegaSys 2.1 S Ersatzelektronik Mifare schmal
3805073000 PegaSys 2.1 S Kit 2.0 -> 2.1 Mifare incl. Adapterkabel
3050102241 PegaSys 2.1 S Ersatzelektronik Legic schmal
3050310530 PegaSys 2.1 S Kit 2.0 -> 2.1 Legic incl. Adapterkabel
3050102200 PegaSys 2.1 B Ersatzelektronik Mifare breit
3805072000 PegaSys 2.1 B Kit 2.0 -> 2.1 Mifare incl. Adapterkabel
3050102211 PegaSys 2.1 B Ersatzelektronik Legic breit
3050310520 PegaSys 2.1 B Kit 2.0 -> 2.1 Legic incl. Adapterkabel
3050102500 PegaSys 2.0 S Batteriefach schmalohne Batterien
3050102400 PegaSys 2.0 B Batteriefach breitohne Batterien
3050102010 PegaSys 2.1 B Fenster breit
3050102020 PegaSys 2.15 Fenster schmal
PegaSys I 31
PegaSys
3050103315 PegaSys Office Ersatzelektronik 2.1 Mifare
3050103316 PegaSys Office Ersatzelektronik 2.1 Legic
Ersatzteile Beschlag Office
Abbildung Best.-Nr. Produkte
3050102420 PegaSys Office Batteriefach (blind) ohne Batterien
3050102410 PegaSys Office Batteriefach mit Notöffnung ohne Batterien
3050103710 PegaSys Office Batteriefachschlüssel Set Batteriefachschlüssel auch für Spindschloss erforderlich
3050102050 Zylinderabdeckung für PegaSys Office, schwarz (2 Stück)
3050102060 Zylinderabdeckung für PegaSys Office, weiß (2 Stück)
3050102020 PegaSys 2.15 Fenster schmal 17,00 ¤
32 I PegaSys
PegaSys
Ersatzteile Beschlag 2.0
Abbildung Best.-Nr. Produkte
3805011000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Mifare schmal, innen
3805010000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Legic schmal, innen
3805012000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Hitag schmal, innen
3805021000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Mifare breit, außen
3805020000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Legic breit, außen
3805022000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Hitag breit, außen
3805031000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Mifare schmal, außen
3805030000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Legic schmal, außen
3805032000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Hitag schmal, außen
3805033000 PegaSys Ersatzelektronik Pin Code
3805001000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Mifare breit, innen
3805000000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Legic breit, innen
3805002000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Hitag breit, innen
3050102000 PegaSys 2.0 / 2.05 B Fenster breit
3050102100 PegaSys 2.0 / 2.05 S Fenster schmal
PegaSys I 33
PegaSys
Ersatzteile Beschlag
Abbildung Best.-Nr. Produkte
3802238000 Lithium Batterie Mignon (AA) breit 1,5V für PG B 2.0 / 2.1Preis pro Stück(kein Versand per Luftfracht möglich)
3885206000 Lithium Batterie Mignon (AA) 3,6 Vfür SpindschlossPreis pro Stück (kein Versand per Luftfracht möglich)
3802899000 4 Blechschrauben 5,5 x 16 DIN 7981, Stzn4 Se-Schraubenpack 2 x M5 x 15 DIN 965zur Befestigung an Rohrrahmentüren
3802237000 Lithium Batterie Micro (AAA) schmal 1,5V für PG S 2.0 / 2.1 Preis pro Stück(kein Versand per Luftfracht möglich)
3802209000 Alkaline Batterie Mignon (AA) breit 1,5V für PG B 2.0 / 2.1 Preis pro Stück
3802208000 Alkaline Batterie Micro (AAA) schmal 1,5V für PG S 2.0 / 2.1 Preis pro Stück
3802204000 Flachkopfschraube M4 x 6,5 StcCzur Befestigung von Adaptern an Lockbox
3802221000 Gewindehülse M5 x 14 für B 2.0Sicherungsring SPA 7mm für B 2.0zur Befestigung von Montageplatte am Türblatt
3050102100 PegaSys 2.0 / 2.05 S Fenster schmal 30,50 ¤
34 I PegaSys
PegaSys
Ersatzteile Beschlag
Abbildung Best.-Nr. Produkte
3804190000 PegaSys Adapterkabel Elektronik 2.1 -> Lockbox 2.0
3804191000 PegaSys Adapterkabel Elektronik 2.0 -> Lockbox 2.1
3804163000 PegaSys 2.05 Spannungsversorgungskabel (Wandleser)
3804162000 PegaSys 2.05 Motoranschlusskabel (Wandleser)
3804078000 PegaSys 2.1 Batterieverlängerungskabel für Outdoor Terminals
PegaSys I 35
PegaSys
3050103400 Plastikdichtungsring Set, Innenbereich (je 10 Stück = 20) für Knaufzylinder (bei Batteriewechsel Dichtungsring tauschen)
Plastikdichtungsring Set für den Außenbereich auf Anfrage
3885200000 Kappe für E-Zylinder 2.1, Innenbereich
Kappe für E-Zylinder 2.1 für den Außenbereich auf Anfrage
3885209000 Kupplungsschiebersatz bis 26 mm Länge, Innenbereich 3885201000 Kupplungsschiebersatz ab 30 mm Länge, Innenbereich
Kupplungsschiebersatz für den Außenbereich auf Anfrage
3885203000 Werkzeug für den Wechsel des Kupplungsschiebers
3050101900 Sicherheitsrosette für Innenbereich
3050102900 Lithium CR2 Batterien im 50er Pack, pro Stück 3050103000 Lithium CR2 Batterien im 100er Pack, pro Stück 3050103100 Lithium CR2 Batterien im 250er Pack, pro Stück 3050103200 Lithium CR2 Batterien im 500er Pack, pro Stück 3050103300 Lithium CR2 Batterien im 1000er Pack, pro Stück
(kein Versand per Luftfracht möglich)
Ersatzteile E-Zylinder
Abbildung Best.-Nr. Produkte
36 I PegaSys
PegaSys
Ersatzteile / Werkzeuge Beschlag
3800195000 Inbusschlüssel SW 2,5
3800196000 Inbusschlüssel SW 3
3050103900 Pintorxschraubendreher für 2.0 und 2.1 lang mit flexiblem Mittelteil
3050103800 Pintorxschraubendreher für 2.0 und 2.1
3802232000 Adapter · 7 auf · 9
3802231000 Adapter · 8 auf · 9
3802817000 Adapter · 8,5 auf · 9
3802230000 Adapter · 9 auf · 9
3800199000 Schraubendreher Pin-Torx für 1.0
3050102300 BG Lockbox komplett 2.1
Abbildung Best.-Nr. Produkte
PegaSys I 37
PegaSys
3800195000 Inbusschlüssel SW 2,5 1,65 ¤
3800196000 Inbusschlüssel SW 3 1,65 ¤
Ersatzteile / Werkzeuge Beschlag
Abbildung Best.-Nr. Produkte
3802820000 Drückervierkantstift · 9 mm x 33/M4 außen
3802861000 Drückervierkantstift · 7 x 70 (TS 37-46) innen 3802862000 Drückervierkantstift · 7 x 80 (TS 47-56) innen 3802864000 Drückervierkantstift · 7 x 100 (TS 67-76) innen
3802866000 Drückervierkantstift · 7 x 120 (TS 87-96) innen 3802871000 Drückervierkantstift · 8 x 70 (TS 37-46) innen 3802872000 Drückervierkantstift · 8 x 80 (TS 47-56) innen 3802873000 Drückervierkantstift · 8 x 90 (TS 57-66) innen 3802874000 Drückervierkantstift · 8 x 100 (TS 67-76) innen 3802875000 Drückervierkantstift · 8 x 110 (TS 77-86) innen 3802876000 Drückervierkantstift · 8 x 120 (TS 87-96) innen 3802881000 Drückervierkantstift · 8,5 x 70 (TS 37-46) innen 3802882000 Drückervierkantstift · 8,5 x 80 (TS 67-76) innen 3802883000 Drückervierkantstift · 8,5 x 90 (TS 57-66) innen 3802884000 Drückervierkantstift · 8,5 x 100 (TS 67-76) innen 3802886000 Drückervierkantstift · 8,5 x 120 (TS 87-96) innen 3802891000 Drückervierkantstift · 9 x 70 (TS 37-46) innen 3802892000 Drückervierkantstift · 9 x 80 (TS 47-56) innen 3802893000 Drückervierkantstift · 9 x 90 (TS 57-66) innen 3802894000 Drückervierkantstift · 9 x 100 (TS 67-76) innen 3802895000 Drückervierkantstift · 9 x 110 (TS 77-86) innen 3802896000 Drückervierkantstift · 9 x 120 (TS 87-96) innen 3802898000 Drückervierkantstift · 9 x 140 (TS 107-116) innen
3802901000 4 Senkschrauben M5 x 40 für TS 34-38
3802902000 4 Senkschrauben M5 x 45 für TS 39-43 3802903000 4 Senkschrauben M5 x 50 für TS 44-48 3802904000 4 Senkschrauben M5 x 55 für TS 49-53
3802905000 4 Senkschrauben M5 x 60 für TS 54-58
3802906000 4 Senkschrauben M5 x 65 für TS 59-63
3802907000 4 Senkschrauben M5 x 70 für TS 64-68
3802908000 4 Senkschrauben M5 x 75 für TS 69-73
3802909000 4 Senkschrauben M5 x 80 für TS 74-78
3802803000 Vierkanthülse 9 auf 10 mm
3050103700 PegaSys 2.0 S Batteriefachschlüssel schmalBatteriefachschlüssel auch für Spindschloss erforderlich
3050103600 PegaSys 2.0 B Batteriefachschlüssel breit
38 I PegaSys
PegaSys
Zubehör
PegaSys I 39
PegaSys
Zubehör
Abbildung Best.-Nr. Produkte
3806015000 PegaSys Netzteil TMS251112C 12V DC/2A (kein Rack)für Wandleser
3806016000 PegaSys Netzteil TBL030-112Rack 12V DC/2,5A für Wandleser
3806014000 PegaSys Netzteil TXL035-1212D ± 12V DC/1,5Afür Wandleser
3806085000 PegaSys Trafo20V AC/1,8Afür Controller
0222140016 PegaSys Bohrlehre für Rosetten und Kurzschilder
0222060010 PegaSys Bohrlehre für Langschild D/CH
0222570000 PegaSys Bohrlehre für Langschild F
40 I PegaSys
PegaSys
Zubehör
Abbildung Best.-Nr. Produkte
3802114000 PegaSys Montageblock für breite und schmale Terminals
3802805000 Montageset PegaSys
3050001100 Toolkit-Box PegaSys 2.1 incl. E-Zylinder Adapter
3050102250 Starterkit Deutschland/International
bestehend aus:Batteriefachschlüssel PegaSys breit/schmal, flexibler Schrau-bendreher, Montageset, Bohrschablone (Rosette und Kurzschild), Bohrschablone Metall (Langschild D), Profilstange, Rosetten-Abhebewerkzeug, Demontageset für Logo-Disc (E-Zylinder 3 LED), Notstromadapter, Batteriewechselwerkzeug (E-Zylinder), Papierschablonen, Quick-Install PegaSys breit/schmal, Quick-Install E-Zylinder, Doku-/Produkt-CD für Kalkulation.
3050102270 Starterkit Schweiz
bestehend aus:Batteriefachschlüssel PegaSys breit/schmal, flexibler Schrau-bendreher, Montageset, Bohrschablone (Rosette und Kurz-schild), Bohrschablone Metall (Langschild CH), Profilstange + Rundprofil-stange, Rosetten-Abhebewerkzeug, Demontageset für Logo-Disc (E-Zylinder 3 LED), Notstromadapter, Batterie-wechselwerkzeug (E-Zylinder), Papierschablonen, Quick-Install PegaSys breit/schmal, Quick-Install E-Zylinder, Doku-/Produkt-CD für Kalkulation.
3050102260 Starterkit Frankreich
bestehend aus:Batteriefachschlüssel PegaSys breit/schmal, flexibler Schrau-bendreher, Montageset, Bohrschablone (Rosette und Kurzschild), Bohrschablone Metall (Langschild F), Profilstange, Rosetten-Abhebewerkzeug, Demontageset für Logo-Disc (E-Zylinder 3 LED), Notstromadapter, Batteriewechselwerkzeug (E-Zylinder), Papierschablonen, Quick-Install PegaSys breit/schmal, Quick-Install E-Zylinder, Doku-/Produkt-CD für Kalkulation.
PegaSys I 41
PegaSys
3050102710 Low Power Adapter für elektronisches Knaufmodul für den Innenbereich und Aussenbereich
3050102600 Batteriewechselwerkzeug (5 Stück)
3050102800 USB Funkadapter Firmware-Update E-Zylinder
3050120300 Öffnungswerkzeug für Terminal 712 R/W
Zubehör
Abbildung Best.-Nr. Produkte
3050102220 Demontagewerkzeug für Logo Disc (5 Stück)
3050103500 Demontagewerkzeug für Schweizer Rund-Zylinder
42 I PegaSys
PegaSys
Vorführgeräte
PegaSys I 43
PegaSys
3050133100 PegaSys Terminal B Mifare auf Musterblock/SVP Schloss/Rosette
3050133000 PegaSys Terminal B Mifare auf Musterblock/SVP Schloss/Langschild
3050133700 Online board mit Controller, 700 R/W, 712 R/WStromversorgung
3050133200 E-Zylinder auf Musterblock Mifare/Standardschloss/ Rosette
3050133 910 PegaSys Office Mifare auf Musterblock/SVP
PegaSys Vorführgeräte
Abbildung Best.-Nr.
3050133600 PegaSys Terminal S Mifare auf Musterblock/SVP Schloss/Oval-Rosette
3050133500 PegaSys Terminal S Mifare auf Musterblock/SVP Schloss/Langschild
Produkte
44 I PegaSys
PegaSys
Dienstleistungen
PegaSys I 45
PegaSys
Dienstleistungen
Abbildung Best.-Nr. Produkte
3823010000 Consultancy/Projektberatung
3823015000 Software-Entwicklung/Kundenspezifische Anpassungen
3823020000 Projektierung/Türenliste
3823021000 Projektierung/Türenliste
3823025000 Softwaretraining vor Ort
3823030000 Installation, Inbetriebnahme vor Ort
3823031000 Installation, Inbetriebnahme vor Ort
3823035000 Kundenkartenprüfung
PegaSys Technik- und Software Training in Renchen (2-tägig)
46 I PegaSys
PegaSys
1.0 Geltung 1.1 Allen Vertragsabschlüssen betreffend Lieferungen und Leistungen von uns liegen die
nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden vom Besteller mit der Auftragserteilung bzw. mit der Vertragsunterzeichnung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge mit dem Besteller. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Bedingungen hierfür zu ändern.
1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. 1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des
geschlossenen Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich wiedergegeben. Mündliche Vereinbarungen vor und bei Vertragsschluss mit unseren Mitarbeitern, denen keine entsprechende gesetzliche Vertretungsmacht eingeräumt ist, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Nach Vertragsabschluss sollten mündliche Änderungen und Ergänzungen schriftlich bestätigt werden.
2.0 Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsinhalt 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass
wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Bestätigen wir den Auftrag nicht schriftlich, kommt der Vertrag spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande, in diesem Fall gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist ausschließlich maßgeblich für die Art sowie den Umfang der Lieferung.
2.2 Alle Angaben in unseren Drucksachen, Katalogen oder Preislisten über Maße, Gewichte, Abmessungen und sonstige technische Daten stellen lediglich Beschreibungen und Kennzeichnungen dar und sind nur als annähernd maßgeblich anzusehen. Branchenübliche Abweichungen sind zulässig, soweit nichts anderes vereinbart ist und soweit dies keinen Einfluss auf die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, die gewöhnliche Verwendung oder die Beschaffenheit hat. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen des Vertragsgegenstands, insbesondere bedingt durch Anpassung an den technischen Wandel sowie bei Serienänderungen unserer Zulieferer, vor, soweit dieser dadurch für den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt.
2.3 Entstehen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien Uneinigkeiten über den Inhalt EDVtechnischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden EN (Europäische Normen) als vereinbart. Im Falle der Änderung einer EN nach Vertragsschluss aber vor Fertigstellung, sind wir im Rahmen des Zumutbaren gehalten, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen.
2.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkauf und die Lieferung von Hard und/oder Software nicht abhängig von der Montage dieser Produkte durch uns oder Dritte. Dies gilt auch für die Anpassung von Standardsoftware auf die Bedürfnisse des Bestellers und für die Erstellung von Individualsoftware.
3.0 Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro und als Bruttopreise. Etwaige Verpackungs und
Versandkosten werden extra berechnet. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind gegenüber dem Besteller nur zu berücksichtigen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und der vereinbarten Lieferungs/Leistungszeit ein längerer Zeitraum als 4 Monate liegt.
3.2 Wir berechnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferungs/Leistungszeit diese Kostenfaktoren, insbesondere Material, Löhne, Energie, Abgaben, Fracht usw., ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen, sofern nicht zwischen dem Vertragsabschluss und der vereinbarten Lieferungs/Leistungszeit ein kürzerer Zeitraum als 4 Monate liegt.
3.3 Unsere Montage und Wartungsarbeiten werden nach Zeitaufwand abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt nach unserem Ermessen monatlich, vierteljährlich oder nach beendeter Leistungserbringung. Auf unseren Wunsch hat der Besteller angemessene Vorschüsse zu leisten. Die Sätze 2 und 3 gelten vor Abnahme der Leistung nicht bei mangelhaften Leistungen.
3.4 Der Besteller hat die Arbeitszeit und die Arbeitsleistung unseres Montage und Wartungspersonals auf dem ihm vorgelegten Formblatt zu bescheinigen. Die notwendige Reisezeit sowie etwaige Wartezeit gehören zur Arbeitszeit.
3.5 Die Reisekosten des Montage und Wartungspersonals, insbesondere Fahrt und Unterbringungskosten sowie Mehraufwendungen für Verpflegung, werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
3.6 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2% Skonto. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto wertmäßig gutgeschrieben wird. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Diskont und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort in bar zu zahlen. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Bestellers.
3.7 Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns nicht bestritten oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und/oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft.
4.0 Zahlungsverzug, Stundung, Vermögensverschlechterung 4.1 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzugs
Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
4.2 Wir sind berechtigt, im Falle einer Stundung Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erheben.
4.3 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers vor, so können wir die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge oder entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag, bzw. von den Verträgen, zurückzutreten und dem Besteller die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen.
5.0 Lieferzeit 5.1 Die besonders zu vereinbarende Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch
nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Liefer/Leistungsfrist durch uns setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus.
5.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs oder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die von uns nicht zu vertreten sind, wie z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Entsprechendes gilt, wenn die genannten Umstände in für uns unvorhersehbarer Weise bei unseren Unterlieferanten eintreten.
6.0 Anforderung von Montage- und Wartungsleistungen, Leistungsfrist 6.1 Unsere Montage und Wartungsleistungen sollen mindestens 10 Arbeitstage vor Ar
beitsbeginn angefordert werden. 6.2 Alle durch höhere Gewalt bedingten vorübergehenden Leistungshindernisse befreien
uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Montage und Wartungsverpflichtung, insbesondere von der rechtzeitigen Entsendung des Personals und dessen Stellung in genügender Anzahl. Das gilt auch, wenn sonstige unvorhersehbare Leistungshinder nisse vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskampfmaßnahmen oder behördlichen Maßnahmen.
6.3 Die Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Montage bzw. Wartung zur Abnahme durch den Besteller, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zur deren Vornahme bereit ist. Ziff. 5.1 gilt entsprechend.
7.0 Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung 7.1 Wir liefern unfrei ab Werk, Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Ver
packung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Mangels gegenteiliger Weisungen des Bestellers sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, in seinem Namen und unter Berechnung unserer Selbstkosten die Sendung gegen Transport und Verlustschäden zu versichern. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
7.2 Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht spätes tens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z. B.. Übersendungskosten oder Montage übernommen haben. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
7.3 Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tag der dem Besteller mitgeteilten Versandbereitschaft auf den Besteller über.
8.0 Abnahme bei Montage- und Wartungsleistungen 8.1 Soweit Gegenstand unserer vertraglichen Leistung die Montage und/oder Wartung
ist, erfolgt die Abnahme nach Erbringung der schriftlich vereinbarten Leistung. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen unsere Montage und Wartungsleistungen unabhängig von einer etwaigen Verpflichtung zur Übertragung und/oder Überlassung von Hard und/oder Software.
8.2 Nach der Montage von Software weisen wir, soweit dies vereinbart ist, durch angemessene Abnahmetests das Vorhandensein der garantierten Eigenschaften sowie der wesentlichen Programmfunktionen gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang nach.
8.3 Der Besteller ist zur Abnahme der Montage- und Wartungsleistungen verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt sind und die in Ziff. 8.2. genannten Abnahmetests erfolgreich durchgeführt worden sind. Die Abnahme wird in einem von beiden Seiten zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll bestätigt und dokumentiert.
8.4 Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Wir können zur Abgabe der Annahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf unsere Leistung als abgenommen gilt.
9.0 AbnahmeverzugNimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, so sind wir berechtigt, 10 % des vereinbarten Preises zuzüglich Mehrwertsteuer als Entschädigung für eventuelle Schäden zu fordern. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen.
10.0 Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung10.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle,
auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Besteller aus unserer Geschäftsverbindung haben, bezahlt und die dafür hergegebenen Wechsel und Schecks eingelöst sind. Das gilt darüber hinaus auch für künftige Forderungen.
10.2 Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware im Falle der Be und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache gem. § 950 BGB ist ausgeschlossen. Eine etwaige Be und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt stets für uns als Besteller. Bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Besteller gehörenden Waren, steht uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.
10.3 Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur, solange er nicht im Zahlungsverzug ist, veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung, ist er nicht berechtigt. Kaufpreis oder Werklohnforderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe unserer Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen an uns abgetreten. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. Der Besteller verpflichtet sich, auf Verlangen von uns die Namen der Drittschuldner und die Forderungshöhe gegen diese mitzuteilen und uns mit allen sonstigen Auskünften und Unterlagen zu versorgen, damit wir in der Lage sind, die uns abgetretenen Forderungen zu realisieren.
10.4 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigen.
10.5 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Fall unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers, wenn Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste gegen ihn vorkommen sowie bei Vorliegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Bestellers sind wir befugt, die gelieferte Ware an uns zu nehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Besteller. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Besteller niedrigere Kosten nachweisen. Bei Zahlungsverzug sowie Zahlungsschwierigkeiten aufgrund wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sind wir daneben weiterhin berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
10.6 Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der Liefergegenstände durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Alle uns durch die Pfändung entstehenden Kosten trägt der Besteller.
11.0 Besonderheiten bei Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Software
11.1 Soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, wird dem Besteller bei der zeitweisen Überlassung von Software ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die Programme bzw. Anpassungen geliefert werden, eingeräumt.
11.2 Eine andere als die vertraglich vereinbarte Benutzung der Software, Anpassungen und Schaltungen ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht ein besonderer Lizenzvertrag mit uns schriftlich abgeschlossen wurde.
11.3 Alle sonstigen Rechte an den Programmen, Anpassungen und an den Dokumentationen sowie Schaltungen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben uns vorbehalten. Der Besteller hat sicherzustellen, dass diese Programme, Anpassungen, Schaltungen und Dokumentationen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind.
11.4 Ein Erwerb von Rechten ist mit der Überlassung der Software nicht verbunden. Wir behalten uns insbesondere alle Veröffentlichungs, Vervielfältigungs, Bearbeitungs und Verwertungsrechte vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 1/2015
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11.5 Dem Besteller ist es untersagt, ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung die Software abzuändern oder zu übersetzen. Die Rückübersetzung des überlassenen Programms in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (ReverseEngineering) sind ausschließlich zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder zur Erweiterung des Funktionsumfangs zulässig, jedoch nur nach unserer vorherigen schriftlichen Ermächtigung.
11.6 Der Besteller darf das gelieferte Programm nur vervielfältigen, soweit dies für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus dürfen Kopien grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherheitskopie angefertigt und aufbewahrt werden, die als Sicherheitskopie des überlassenen Programms zu kennzeichnen ist. Die Entfernung des Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt wird. Die Beweislast hierfür trägt der Besteller.
11.7 Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
11.8 Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder manipuliert werden. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Besteller auch auf den Kopien anzubringen.
11.9 Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und der nachträglichen Ergänzungen als erteilt.
11.10 Dem Besteller obliegt als wesentliche Vertragspflicht, vor der Installation der Software oder Änderung der Software bereits vorhandene Daten und Programme in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
11.11 Der Besteller darf die Software, die speziell auf seine Bedürfnisse angepasst wurde oder die speziell für ihn hergestellt wurde, einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte nur veräußern oder verschenken, wenn sich der Empfänger mit der Weitergeltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Im Falle der Weitergabe muss der Besteller dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien und Sicherheitskopien übergeben oder nicht übergebener Kopien vernichten. Nach der Weitergabe erlischt das Recht des Bestellers zur Nutzung des Programms. Für die Überlassung der Software an einen Dritten auf Zeit gelten die gleichen Regelungen. Unzulässig ist jedoch die Überlassung im Wege der gewerbsmäßigen Vermietung. Die Überlassung an einen Dritten darf nicht erfolgen, wenn der begründete Verdacht besteht, dieser werde die Vertragsbedingungen verletzen. Im Falle der Überlassung an einen Dritten ist der Besteller zur Mitteilung des Namens und der vollständigen Anschrift des Dritten verpflichtet.
11.12 Mehrfachnutzung und Netzwerkeinsatz a) Der Besteller darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware
einsetzen. Wechselt er die Hardware, so muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.
b) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen MehrstationsRechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung geschaffen wird. Für diesen Fall muss der Besteller einezeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsmechanismen unterbinden; anderenfallsist er verpflichtet, an uns eine besondere Netzwerkgebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen Benutzer richtet.Der Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der gesondert zu vereinbarenden Netzwerkgebühr zulässig.
c) Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Hardwarewechsel sowie den geplanten Einsatz der Software innerhalb eines Netzwerks schriftlich anzuzeigen.
11.13 Es bleibt uns unbenommen, die Programmherstellung und/oder -pflege, auch hinsichtlich einzelner Teilleistungen, einem Subunternehmer zu übertragen. Sofern ein Subunternehmer eingeschaltet wird, haften wir für diesen wie für einen eigenen Erfüllungsgehilfen.
11.14 Bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen ist der Besteller zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen verpflichtet, soweit ihm diese auf Zeit überlassen wurden. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Kopien. Wir behalten uns vor, auf die Rückgabe zu verzichten und die Löschung des Programms sowie die Vernichtung der Dokumentation anzuordnen.
12.0 Mitwirkung des Bestellers12.1 Bei Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Be
steller die von uns erteilten Hinweise befolgen und gegebenenfalls unsere Checklisten verwenden.
12.2 Der Besteller muss seine Fehlermeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss dabei auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
12.3 Während erforderlicher Testläufe ist der Besteller persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter bereit, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Auf unsere Anordnung sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Pflegearbeiten einzustellen.
12.4 Die vorgenannten Bestimmungen gelten bei von uns geschuldeten Montage und Wartungsleistungen entsprechend. Die Hilfeleistung des Bestellers muss gewährleisten, dass die Montage bzw. Wartung unverzüglich nach Ankunft unseres Personals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Besteller durchgeführt werden kann.
12.5 Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht nach, so sind wir nach Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben unsere gesetzlichen Rechte und Ansprüche unberührt.
13.0 Gewährleistung, Haftung, Verjährung13.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten gegenüber Kaufleuten in jedem Falle
die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.13.2 Unternehmer, die nicht Kaufleute sind, müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftliche anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
13.3 Wenn eine Mängelrüge begründet geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den auftretenden Mängeln stehen.
13.4 Wir haften für rechtzeitig gerügte Mängel wie folgt: Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Mehrere Nachbesserungsversuche oder Neulieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter ohne unsere
Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen werden, die ursächlich mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen.
13.5 Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
13.6 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden vertraglichen Ansprüche des Bestellers gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn und aus der Durchführung der Nachbesserung, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht bei durch uns, unsere gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretene Schäden aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
13.7 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
13.8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter.13.9 Beschränkt sich unsere Lieferung auf Software oder Teile von Software oder auf Teile
von Hardware oder Zusatzaggregate zu vorhandener Hardware, dann übernehmen wir mangels anderweitiger schriftlicher vertraglicher Vereinbarung keine Gewährleistung für die Gesamtfunktion der von uns zugelieferten Teile mit den anderen beim Besteller vorhandenen oder anderweitig angeschafften Teile.
13.10 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen usw. sollen dem Besteller lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Besteller nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten auch vor Vertragsabschluss z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder falsche Anleitung der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen unter Ziffer 13.4 und 13.5 dieser Bedingungen entsprechend.
13.11 Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z.B. aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamtschuldnern, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Unberührt durch diesen Haftungsausschluss bleiben Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.
13.12 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Satz 1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche, soweit wir dafür nach den vorgenannten Bestimmungen einstehen müssen.
13.13 Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für unsere Montage und Wartungsleistungen.
14.0 Gewährleistung und Haftung für Software-ProgrammeSind Teile des Vertragsgegenstandes Softwareprogramme, so gilt Ziffer 13 mit der Maßgabe, dass der Besteller zur Kenntnis nimmt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Sachmängeln völlig freies EDVProgramm zu erstellen. Diesbezüglich wird gewährleistet, dass Programme und Dokumentationen sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei gleichen Sachen der Art üblich ist und die der Besteller von der Sache erwarten kann. Eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Verwendungsmöglichkeit oder Beschaffenheit bleibt außer Betracht.
15.0 Schutz vertraulicher Informationen15.1 Jede Vertragspartei wird alle Geschäfts und Betriebsgeheimnisse der anderen
Partei, die ihr im Rahmen der Geschäftsverbindung bekannt werden, vertraulich behandeln und nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages verwenden. Der Empfänger wird solche Geschäfts und Betriebsgeheimnisse keinem Dritten zugänglich machen und wird den Zugang zu solchen Geschäfts und Betriebsgeheimnissen seinen Mitarbeitern nur insoweit ermöglichen, als dies für die Zwecke des jeweiligen Vertrages erforderlich ist.
15.2 Die Verpflichtung nach Nr. 15.1 gilt nicht für solche technischen oder geschäftlichen Informationen, die dem Empfänger schon bekannt waren, bevor er sie von der anderen Partei erhalten hat, oder für eine Information, die ohne Verletzung dieser Verpflichtung Allgemeingut wird, oder die von der anderen Partei schriftlich zur Veröffentlichung freigegeben wurde.
15.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung nach dieser Nr. 15 besteht auch nach Ende des jeweiligen Vertrages fort.
16.0 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilwirksamkeit
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UNKaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
16.2 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlichrechtlichen Sondervermögens wird als Gerichtsstand Offenburg vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen.
16.3 Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei Lieferungen ins Ausland können wir nach unserer Wahl auch in der Hauptstadt des Landes, in dem der Besteller seinen Sitz hat, Klage erheben. Außerdem sind wir in den in Satz 1 genannten Fällen nach unserer Wahl berechtigt, Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben nach der Vergleichs und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Offenburg haben.
16.4 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der geschlossenen Verträge und der übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
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