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Bedingungen und Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 für die Wiederaufnahme von Training für Pétanque-Clubs und Betreiber von Boulodromes 03.05.2020 Das Pflichtenheft des Bundesrates vom 16. März 2020 lässt Freizeitsport unter bestimmten Voraussetzungen zu. Die Swiss Pétanque spricht folgende Empfehlungen aus: Ausgangssituation: Der Bundesrat hat Massnahmen im Rahmen des Notstandsgesetzes beschlossen. Es gilt die Verordnung COVID-19 vom 16. März 2020. Gruppen von mehr als fünf Personen sind verboten und werden von der Polizei sanktioniert. Mindestabstand 2 Meter. Hygienevorschriften BAG Verantwortlichkeit Swiss Pétanque gibt die zwingenden Vorgaben des BASPO und des BAG weiter und empfiehlt weitergehende Massnahmen (Empfehlungen). Die Verantwortung und Umsetzung liegt bei den Clubvorständen und Betreibern der Anlagen. Vorbehalten bleiben zusätzliche Vorgaben der Kantone. Aktualität Die Schutzmassnahmen werden kontinuierlich der aktuellen COVID- 19 Verordnung und den entsprechenden Vorgaben des Bundesrates angepasst und revidiert. Ziele Swiss Pétanque: Unsere Regeln, Verfahren und Anweisungen entsprechen den behördlichen Anforderungen (Polizeikontrollen können stattfinden). Die Botschaft an die Öffentlichkeit ist klar: "Wir sind und bleiben solidarisch, wir halten uns strikt an die Vorgaben und wir wollen keine Sonderregelungen". Wir verhalten uns vorbildlich. Jdw,bp 03.05.2020

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Page 1: petanque-sap.ch€¦ · Web view2020/05/03  · Die übergeordneten Grundsätze, bzw. der Anhang mit den Hygiene-Vorschriften des Bundes müssen gut sichtbar ausgehängt werden. Am

Bedingungen und Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 für die Wiederaufnahme von Training für Pétanque-Clubs und Betreiber von Boulodromes 03.05.2020

Das Pflichtenheft des Bundesrates vom 16. März 2020 lässt Freizeitsport unter bestimmten Voraussetzungen zu. Die Swiss Pétanque spricht folgende Empfehlungen aus:

Ausgangssituation:

Der Bundesrat hat Massnahmen im Rahmen des Notstandsgesetzes beschlossen. Es gilt die Verordnung COVID-19 vom 16. März 2020. Gruppen von mehr als fünf Personen sind verboten und werden von der Polizei sanktioniert. Mindestabstand 2 Meter. Hygienevorschriften BAG

Verantwortlichkeit

Swiss Pétanque gibt die zwingenden Vorgaben des BASPO und des BAG weiter und empfiehlt weitergehende Massnahmen (Empfehlungen). Die Verantwortung und Umsetzung liegt bei den Clubvorständen und Betreibern der Anlagen. Vorbehalten bleiben zusätzliche Vorgaben der Kantone.

Aktualität

Die Schutzmassnahmen werden kontinuierlich der aktuellen COVID-19 Verordnung und den entsprechenden Vorgaben des Bundesrates angepasst und revidiert.

Ziele Swiss Pétanque:

Unsere Regeln, Verfahren und Anweisungen entsprechen den behördlichen Anforderungen (Polizeikontrollen können stattfinden).

Die Botschaft an die Öffentlichkeit ist klar: "Wir sind und bleiben solidarisch, wir halten uns strikt an die Vorgaben und wir wollen keine Sonderregelungen". Wir verhalten uns vorbildlich.

Für Clubs und Outdoor-Boulodromes: klare und einfache Regeln, klare Prozesse, pragmatische und erschwingliche Lösungen.

Für die Pétanque-Spieler: klare und einfache Regeln und Verfahren. Diese gewährleisten Sicherheit. Jeder Spieler weiß, was er tun darf und was nicht.

Zuständigkeit: Swiss Pétanque kann nur Massnahmen empfehlen. Die Verantwortung und Umsetzung liegen bei der Vereinsführung und den Betreibern der Anlagen. Swiss Pétanque zählt auf die Solidarität und die persönliche Verantwortung aller!

Jdw,bp 03.05.2020

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Vorgaben (schwarz) und Empfehlungen (in Grün):

1. Was ist offen: Boulodromes im Freien, Toiletten.

Was bleibt geschlossen: Indoor-Boulodrome

Buvetten dürfen ab dem 11. Mai unter den Auflagen des Bundes wieder öffnen. Es liegt am Betreiber die Auflagen einzuhalten.

Turniere sind verboten

2. Anforderungen für Petanque-Einrichtungen:

Die übergeordneten Grundsätze, bzw. der Anhang mit den Hygiene-Vorschriften des Bundes müssen gut sichtbar ausgehängt werden. Am Anschlagbrett, bei der Toilette, bei den Terrains, etc.

Ein Terrain muss mindestens 40 m2 groß sein. Zwischen jedem Terrain ist ein 2 m langer Durchgang zu belassen Spielfelder müssen gekennzeichnet werden. Pétanque-Kreise aus festem Material und die angebrachten Punktemarkierungs-Hilfen sind

verboten. Die Toiletten und Türgriffe müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Seife und

wegwerfbares Händeabtrock-Papier sind zur Verfügung zu stellen. Stofftücher sind verboten. Das Trinkwassersystem muss vor Wiederinbetriebnahme durchgespült werden. Türen und Tore sollen, wo möglich, offengelassen werden, um Berührungen zu minimieren. Rechen werden eingesammelt, und nur von einer vom Club zu bestimmenden Person

eingesetzt.

3. Anforderungen an den Spielbetrieb:

Es ist erlaubt, in mehreren Kleingruppen mit max. 5 Personen zu spielen. Unter Einhaltung der oben erwähnten Auflagen in punkto Terraingrösse. Während eines Trainingseinheit dürfen sich die Gruppen NICHT durchmischen, aber sie dürfen verschiedene Equipen innerhalb der Gruppe bilden.

Tête-à-Tête (1:1), Doubletten (2:2) und Präzisionsschießen können gespielt werden. Tripletten (3:3) sind verboten.

Die Trainings müssen geplant sein. Es wird empfohlen, die Teams vorgängig elektronisch anzumelden, damit der Covid-

Verantwortliche die Teilnehmer der Kleingruppen vorgängig zusammenstellen kann, um eine Wartezeit und Versammlung von Personen zu vermeiden, bis die Gruppen ausgelost sind.

Die Gruppenteilnehmer müssen protokolliert werden, und die Protokolle min. 1 Monat aufbewahrt werden, um die Nachverfolgung allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) zu sichern.

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4. Anforderungen für Pétanque-Clubs:

Die Clubs sind für ihre Aufstellung und Sicherheit verantwortlich. Wir wollen spontane Zusammenkünfte von Menschen vermeiden. Es ist ihre Pflicht, die Kontrolle über ihre Terrains zu haben. Die Umsetzung wird regelmäßig überprüft.

Jeder Club ist für die individuelle Erstellung eines Schutzkonzeptes basierend auf dem von Swiss Pétanque verantwortlich, koordiniert mit dem Schutzkonzept des Betreibers der Sportanlage.

Die Clubs ernennen einen Beauftragten für Covid 19, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Der Name des Beauftragten ist Swiss Pétanque mitzuteilen.

Für den Verkauf von Lebensmitteln und Getränken gelten die Anforderungen von «Imbiss-Betriebe, Take-Away, Lieferservice» (COVID-19-Verordnung 2 vom 13. März 2020; Stand 4.April 2020, Kapitel 3, Art 6, Absatz 2)

Die "Anforderungen an Pétanque-Spieler" werden allen Mitgliedern mitgeteilt und im Club ausgehängt.

Das BAG-Plakat "Wie wir uns schützen" wird aufgehängt (Download: Homepage BAG). Keine Gäste oder Zuschauer, nur Spieler. Risikogruppen wird empfohlen, die Spielplätze nicht zu besuchen. Die Bänke sind zu entfernen. Die Stühle müssen in einem Mindestabstand von 2 Metern

aufgestellt werden. Mülleimer werden eingesammelt oder abgedeckt. Der Müll muss zu Hause entsorgt werden.

5. Anforderungen an Pétanque-Spieler aller Kategorien der Lizenzierten, Amateure und Nationalkader:

Der Spieler akzeptiert die genannten Anforderungen. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Spieler den zuständigen Behörden gemeldet.

Alle Vorgaben des Bundesrates müssen eingehalten werden. (Entfernung, Hygienemaßnahmen) Spieler und Spielerinnen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie

bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

Die Spielerinnen und Spieler können die Einrichtungen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto erreichen (bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel und spontane Mitfahrgelegenheit).

Die Spieler nehmen ihre eigenen Kugeln, Zielkugel (Cochonnet) und Maßband mit. Dies verhindert den Kontakt fremder Zielkugeln und Maßbänder mit der Hand. Bei jeder Aufnahme erfolgt das Werfen der Zielkugel nur mit der eigenen des Spielers.

Die Spieler tauschen keine Gegenstände aus. Das traditionelle Händeschütteln, Abklatschen und Küsschen-Geben sind untersagt.

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Alle Spieler haben ein Desinfektionsmittel auf dem Platz, so dass sie ihre Hände vor allem nach Spielen desinfizieren können.

Es ist zu hoffen, dass jeder Spieler im Besitz der Tracing-App des Bundes sein wird, um seine Benutzer zu warnen, wenn sie mit infizierten Personen in Kontakt kommen.

6. Voraussetzung für die Junioren

Die Coaches sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen zu gewährleisten.

Es wird stets ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen dem Coach und dem Jugendlichen eingehalten.

Die verantwortlichen Personen sind dafür verantwortlich, dass die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln eingehalten werden und versorgen die Jugendlichen mit ausreichenden Desinfektionsmitteln.

Die Trainingssitzungen müssen für die Nachbereitung protokolliert werden, die Protokolle müssen 1 Monat aufbewahrt werden, um die Nachverfolgung allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) zu sichern.

Beschränken Sie Begleitpersonen auf eine Person. Begleiter mit Krankheitssymptomen dürfen nicht teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainings gruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

7. Anforderung an Nationalkader

Für sie gilt die Limitierung der Gruppengrösse nicht, und sie haben die Möglichkeit, die Equipen ohne Auflagen zu bilden.

Die Trainingssitzungen müssen vom Coach für die Nachbereitung protokolliert werden, die Protokolle müssen 1 Monat aufbewahrt werden, um die Nachverfolgung allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) zu sichern.

Der Coach ist dafür verantwortlich, dass die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln eingehalten werden und versorgen die Spieler mit ausreichenden Desinfektionsmitteln.

Kommunikation:

Dieses Schutzkonzept für den Pétanque-Sport wurde 27. April an das Bundesamt für Sport und Swiss Olympic geschickt. Das angepasste Dokument wird am Montag, 04. Mai 2020, zur 2. Konsultation geschickt.

Nach Approbation erfolgt die Verteilung der entsprechenden Maßnahmen und Dokumente an:

- Kantonalverbände

- Clubs

Entsprechende Kommunikation und Veröffentlichung erfolgen auf den Websites von Swiss Pétanque, der Verbände und Clubs.

Andere Regelungen bleiben anwendbar.

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