poroton dryfix · 2018. 11. 5. · 4 das dryfix system wurde speziell für poroton®-planziegel...
TRANSCRIPT
2019gültig ab 01.01.2019
PREISLISTE ZIEGELPOROTON® DRYFIX
3
Inhalt
POROTON® Dryfix
System und Vorteile............................................................................................................................................................................................. 4
Nutzen und technische Daten Dryfix Kleber ................................................................................................................................ 5
Gefüllte POROTON®-Planziegel
POROTON®-T7® Dryfix ....................................................................................................................................................................................... 6
POROTON®-S9® Dryfix ....................................................................................................................................................................................... 6
POROTON®-FZ7 Dryfix ...................................................................................................................................................................................... 7
POROTON®-FZ9 Dryfix ...................................................................................................................................................................................... 7
Ungefüllte POROTON®-Planziegel
POROTON®-Planziegel-U9 Dryfix ............................................................................................................................................................ 8
POROTON®-Planziegel-T10 Dryfix .......................................................................................................................................................... 8
POROTON®-Planziegel-T0,8 Dryfix .........................................................................................................................................................8
POROTON®-Planziegel-T1,0 Dryfix ......................................................................................................................................................... 9
POROTON®-Planziegel-T1,2 Dryfix ......................................................................................................................................................... 9
POROTON®-Planziegel-T1,4 Dryfix ......................................................................................................................................................... 9
POROTON®-Schallschutzziegel
S-Pz®-Planziegel Dryfix ..................................................................................................................................................................................10
S-Sz® Dryfix ................................................................................................................................................................................................................10
POROTON® Dryfix
Zubehör ........................................................................................................................................................................................................................ 11
Verarbeitung
Anwendungsbereiche .................................................................................................................................................................................... 12
Anwendungsbeispiele ................................................................................................................................................................................... 13
U-Wert-Tabelle ....................................................................................................................................................................................................... 14
Bedienungsanleitung Dryfix System Auftragspistole ........................................................................................................15
Verarbeitung ...........................................................................................................................................................................................................16
Entsorgung Dryfix Dosen .............................................................................................................................................................................21
Transporthinweise ..............................................................................................................................................................................................22
Dryfix System Checkliste ..............................................................................................................................................................................23
Kontakte
Kontakt Vertrieb / Verkauf / Beratung ...............................................................................................................................................24
Kontakt Technik und Objektberatung / Standorte ...............................................................................................................26
Kontakt Bauberatung .....................................................................................................................................................................................27
Kontakt Innendienst ........................................................................................................................................................................................28
AGBs ............................................................................................................................................................................................................................... 30
Ausgabe 2019. Alle vorherigen Preislisten verlieren mit Erscheinen dieser Ausgabe ihre Gültigkeit. Da wir ständig an Verbes-serungen arbeiten, behalten wir uns Änderungen vor.
4
Das Dryfix System wurde speziell für POROTON®-Planziegel entwickelt.
Für mehr Produktivität, mehr Aufträge und mehr Umsatz. Wer bisher mit
Dünnbettmörtel gearbeitet hat, kann jetzt auf Dryfix umsteigen. Und für alle,
die bis jetzt Blockziegel mit Dickbettmörtel verwendet haben, rechnet sich
das System noch mehr: Die Verarbeitung ist einfach und spart Arbeitszeit, im
Winter kann sogar bis zu -5 °C verarbeitet werden.
DRYFIX PLANZIEGEL-KLEBER + POROTON®-PLANZIEGEL DRYFIX
= VERKÜRZT DIE ARBEITSZEIT UND VERLÄNGERT DIE SAISON
Die Vorteile
3 Ganzjährig zu verarbeiten, auch im Winter bis zu - 5 °C
3 Schneller sein und Kosten sparen
3 Ressourcen schonen: durch einfache Verarbeitung entfallen Transport,
Aufbereitung und Lagerung von Mörtel sowie die Gerätereinigung
3 Sicher bauen: ein zugelassenes Verfahren und Bauunternehmer-Schulungen
gewährleisten gleichbleibend hohe Qualität
3 Einfache Handhabung – sofort einsatzbereit
3 EIN Arbeitsgerät für alle Wanddicken von 11,5 cm bis 49,0 cm
POROTON® Dryfix
5
Nutzen
Architekten – Planer / Statiker – Bauträger
Da die Verarbeitung mit dem Dryfix System auch im Winter
bei bis zu - 5 °C möglich ist, können Bauvorhaben ganzjährig
umgesetzt werden. Dadurch ist die Fertigstellung einer hö-
heren Anzahl an Bauvorhaben pro Kalenderjahr möglich. Das
Bauvorhaben wird sicher, schnell und qualitativ hochwertig
realisiert.
Verarbeitung
Die Verarbeitung mit dem Dryfix System spart im Vergleich
zu Blockziegeln Arbeitszeit ein. Die Verwendung ist einfach
und unkompliziert. Neben der Aufbereitung des Mörtels ent-
fällt auch dessen Lagerung und Transport sowie die aufwen-
dige Reinigung der verwendeten Arbeitsgeräte. Zudem kann
durch die Nutzung des Dryfix Sytems ein wirtschaftlich wert-
volles Alleinstellungsmerkmal geschaffen werden. Die Verar-
beitung mit dem Dryfix System ist optimal: einfach, schnell,
sauber und wirtschaftlich.
Technische Daten
POROTON® Dryfix Kleber
Produktbeschreibung Feuchtigkeitshärtender, 1-komponentiger PUR-Klebstoff, der ausschließlich zur Verkle-bung von POROTON® Planziegeln für das Dryfix System verwendet werden darf
Verwendung Das Produkt darf nur von Schlagmann Poroton zertifizierten Unternehmen verarbeitet werden.
Verarbeitungstemperaturen:UmgebungstemperaturDoseninhaltstemperaturTemperaturbeständigkeitKlebefreiheitAushärtungszeit
-5 °C bis +35 °Cmin. +10 °C, ideal +20 °C bis +25 °C-40 °C bis +100 °Cmax. 3 Minuten1,5 – 5 Stunden, abhängig von Temperatur und relativer Luftfeuchtigkeit
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge
Bitte beachten Sie die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge am Produkt sowie die Angaben im Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung Unbedingt stehend und kühl lagern, ansonsten kann das Ventil verkleben! Bei Lagerung über 20 °C verkürzt sich die Lagerfähigkeit.
Verpackung / Verbrauch Gebinde 750 ml/DoseVE 12 DosenErgiebigkeit (m² Wandfläche) bei:Wanddicke 17,5 – 49,0 cm: ca. 5 m²/Dose, Wanddicke 11,5 cm: ca. 10 m²/Dose
6
POROTON®-T7® DryfixPOROTON®-Planziegel mit integrierter Perlitdämmung
nach Zulassungsbescheid des Instituts für Bautechnik
Berlin Z-17.1-1111
n Wärmeleitzahl λR: 0,070 W/(mK)*
n Rohdichteklasse inkl. Perlitfüllung: ≤ 0,60
n Druckfestigkeit: ≥ 4/6 N/mm²
n Mauerwerksdruckfestigkeit fk: 1,3 / 1,7 MN/m²
Materialgruppe 709
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Abm
essu
ngen
L × B
× H
(mm
)
Dru
ckfe
stig
keit
Pale
tten
inha
lt (S
tück
)
Pale
tten
inha
lt
(m²)
Mat
eria
lbed
arf
ca.-S
tück
/m²
Gew
icht
(k
g/Pa
lett
e)
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ Ta
usen
d St
ück
Prei
s Fr
acht
in
€ / T
ause
nd
Stüc
k
Standorte
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• 3149044 POROTON®-T7® – 490 Dryfix 248 × 490 × 249 4 36 2,25 16 664 8.497,– 296,–
• 3149054 POROTON®-T7® – 490 Halbst. Dryfix 123 × 490 × 249 4 72 2,25 32 658 4.959,– 149,–
• 3142094 POROTON®-T7® – 425 Dryfix 248 × 425 × 249 6 36 2,25 16 577 7.612,– 253,–• 3142044 POROTON®-T7® – 425 Halbst. Dryfix 123 × 425 × 249 6 72 2,25 32 526 4.450,– 126,–• 3136134 POROTON®-T7® – 365 Dryfix 248 × 365 × 249 6 48 3,00 16 659 6.336,– 225,–
• 3136144 POROTON®-T7® – 365 Halbst. Dryfix 123 × 365 × 249 6 96 3,00 32 645 3.723,– 111,–
POROTON®-S9® DryfixPOROTON®-Planziegel mit integrierter Perlitdämmung
nach Zulassungsbescheid des Instituts für Bautechnik
Berlin Z-17.1-1113
n Wärmeleitzahl λR: 0,09 W/(mK)*
n Rohdichteklasse inkl. Perlitfüllung: 0,85
n Druckfestigkeitsklasse: 12
n Mauerwerksdruckfestigkeit fk: 3,0 MN/m²Materialgruppe 700
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Abm
essu
ngen
L × B
× H
(mm
)
Dru
ckfe
stig
keit
Pale
tten
inha
lt (S
tück
)
Pale
tten
inha
lt
(m²)
Mat
eria
lbed
arf
ca.-S
tück
/m²
Gew
icht
(k
g/Pa
lett
e)
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ Ta
usen
d St
ück
Prei
s Fr
acht
in
€ / T
ause
nd
Stüc
k
Standorte
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• 3142144 POROTON®-S9® – 425 Dryfix 248 × 425 × 249 12 36 2,25 16 765 7.923,– 277,–
• 3142154 POROTON®-S9® – 425 Halbst. Dryfix 123 × 425 × 249 12 48 1,50 32 516 4.593,– 137,–
• 3136194 POROTON®-S9® – 365 Dryfix 248 × 365 × 249 12 48 3,00 16 886 6.807,– 244,–• 3136204 POROTON®-S9® – 365 Halbst. Dryfix 123 × 365 × 249 12 64 2,00 32 589 3.943,– 123,–
Der POROTON® Dryfix Planziegel-Kleber ist im Planziegelpreis enthalten und wird in ausreichender Menge mitgeliefert.!• Produktion am jeweiligen Standort Überstellung von Kleinmengen an den jeweiligen Standort *gilt für Mauerwerk aus Hauptformaten nach Zulassung
Gefüllte POROTON®-Planziegel
7
POROTON®-FZ9 DryfixPOROTON®-Planziegel mit integrierter Faserdämmung
nach Zulassungsbescheid des Instituts für Bautechnik
Berlin Z-17.1-1112
n Wärmeleitzahl λR: 0,09 W/(mK)*
n Rohdichteklasse inkl. Faserfüllung: 0,9
n Druckfestigkeitsklasse: 10
n Mauerwerksdruckfestigkeit fk: 2,7 MN/m²
Materialgruppe 738
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Abm
essu
ngen
L × B
× H
(mm
)
Dru
ckfe
stig
keit
Pale
tten
inha
lt (S
tück
)
Pale
tten
inha
lt
(m²)
Mat
eria
lbed
arf
ca.-S
tück
/m²
Gew
icht
(k
g/Pa
lett
e)
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ Ta
usen
d St
ück
Prei
s Fr
acht
in
€ / T
ause
nd
Stüc
k
Standorte
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• 3142107 POROTON®-FZ9 – 425 Dryfix 248 × 425 × 249 10 36 2,25 16 860 7.111,– 277,–
• 3142117 POROTON®-FZ9 – 425 Halbst. Dryfix 123 × 425 × 249 10 72 2,25 32 853 4.122,– 137,–
• 3136157 POROTON®-FZ9 – 365 DRYFIX 248 × 365 × 249 10 48 3,00 16 983 6.105,– 244,–• 3136167 POROTON®-FZ9 – 365 Halbst. Dryfix 123 × 365 × 249 10 96 3,00 32 976 3.538,– 123• 3130117 POROTON®-FZ9 – 300 Objekt Dryfix 248 × 300 × 249 10 54 3,38 16 910 5.423,– 200,–
POROTON®-FZ7 DryfixPOROTON®-Planziegel mit integrierter Faserdämmung
nach Zulassungsbescheid des Instituts für Bautechnik
Berlin Z-17.1-1093
n Wärmeleitzahl λR: 0,070 W/(mK)*
n Rohdichteklasse inkl. Faserfüllung: 0,55
n Druckfestigkeitsklasse: 6
n Mauerwerksdruckfestigkeit fk: 1,0 MN/m²
Materialgruppe 739
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Abm
essu
ngen
L × B
× H
(mm
)
Dru
ckfe
stig
keit
Pale
tten
inha
lt (S
tück
)
Pale
tten
inha
lt
(m²)
Mat
eria
lbed
arf
ca.-S
tück
/m²
Gew
icht
(k
g/Pa
lett
e)
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ Ta
usen
d St
ück
Prei
s Fr
acht
in
€ / T
ause
nd
Stüc
k
Standorte
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• 3142037 POROTON®-FZ7 – 425 Dryfix 248 × 425 × 249 6 36 2,25 16 577 6.832,– 253,–• 3142047 POROTON®-FZ7 – 425 Halbst. Dryfix 123 × 425 × 249 6 72 2,25 32 526 3.991,– 126,–• 3136137 POROTON®-FZ7 – 365 Dryfix 248 × 365 × 249 6 48 3,00 16 659 5.682,– 225,–• 3136147 POROTON®-FZ7 – 365 Halbst. Dryfix 123 × 365 × 249 6 96 3,00 32 645 3.342,– 111,–
• Produktion am jeweiligen Standort Überstellung von Kleinmengen an den jeweiligen Standort *gilt für Mauerwerk aus Hauptformaten nach Zulassung
Der POROTON® Dryfix Planziegel-Kleber ist im Planziegelpreis enthalten und wird in ausreichender Menge mitgeliefert.!
,–,–
8
POROTON®-Planziegel-T0,8 DryfixPlanziegel nach Zulassungsbescheid des Instituts
für Bautechnik Berlin Nr. Z-17.1-1090
n Wärmeleitzahl λR: 0,39 W/(mK)*
n Rohdichteklasse: 0,8
n Druckfestigkeit: 8
n Mauerwerksdruckfestigkeit fk: 2,3 MN/m²Materialgruppe 711
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Abm
essu
ngen
L × B
× H
(mm
)
Dru
ckfe
stig
keit
Pale
tten
inha
lt (S
tück
)
Pale
tten
inha
lt
(m²)
Mat
eria
lbed
arf
ca.-S
tück
/m²
Gew
icht
(k
g/Pa
lett
e)
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ Ta
usen
d St
ück
Prei
s Fr
acht
in
€ / T
ause
nd
Stüc
k
Standorte
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• • • • 3224014 Planziegel- T0,8 – 240 Dryfix 373 × 240 × 249 8 48 4,49 10,7 834 4.886,– 225,–
• • • • 3217014 Planziegel- T0,8 – 175 Dryfix 373 × 175 × 249 8 60 5,61 10,7 761 3.820,– 167,–
• • • • 3211014 Planziegel- T0,8 – 115 Dryfix 373 × 115 × 249 8 96 8,97 10,7 800 2.673,– 112,–
Ungefüllte POROTON®-Planziegel
Materialgruppe 745
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Abm
essu
ngen
L × B
× H
(mm
)
Dru
ckfe
stig
keit
Pale
tten
inha
lt (S
tück
)
Pale
tten
inha
lt
(m²)
Mat
eria
lbed
arf
ca.-S
tück
/m²
Gew
icht
(k
g/Pa
lett
e)
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ Ta
usen
d St
ück
Prei
s Fr
acht
in
€ / T
ause
nd
Stüc
k
Standorte
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• 3236224 Planziegel- T10® – 365 Dryfix 248 × 365 × 249 6 48 3,00 16 713 8.091,– 225,–
• 3236234 Planziegel- T10® – 365 Halbst. Dryfix 123 × 365 × 249 6 96 3,00 32 708 4.859,– 112,–
POROTON®-Planziegel-T10 DryfixPlanziegel nach Zulassungsbescheid des Instituts
für Bautechnik Berlin Nr. Z-17.1-1088
n Wärmeleitzahl λR: 0,10 W/(mK)*
n Rohdichteklasse: 0,65
n Druckfestigkeitsklasse: 6
n Mauerwerksdruckfestigkeit fk: 1,1 MN/m²
POROTON®-Planziegel U9 DryfixPlanziegel nach Zulassungsbescheid des Instituts
für Bautechnik Berlin Z-17.1-1110
n Wärmeleitzahl λR: 0,09 W/(mK)*
n Rohdichteklasse: 0,65
n Druckfestigkeitsklasse: 6
n Mauerwerksdruckfestigkeit fk: 1,3 MN/m²Materialgruppe 748
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Abm
essu
ngen
L × B
× H
(mm
)
Dru
ckfe
stig
keit
Pale
tten
inha
lt (S
tück
)
Pale
tten
inha
lt
(m²)
Mat
eria
lbed
arf
ca.-S
tück
/m²
Gew
icht
(k
g/Pa
lett
e)
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ Ta
usen
d St
ück
Prei
s Fr
acht
in
€ / T
ause
nd
Stüc
k
Standorte
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• 3242094 Planziegel-U9 – 425 Dryfix 248 × 425 × 249 6 36 2,25 16 624 10.857,– 253,–
• 3242134 Planziegel-U9 – 425 Halbstein Dryfix 123 × 425 × 249 6 72 2,25 32 619 6.200,– 126,–
• • 3236244 Planziegel-U9 – 365 Dryfix 248 × 365 × 249 6 48 3,00 16 713 9.206,– 225,–• • 3236254 Planziegel-U9 – 365 Halbstein Dryfix 123 × 365 × 249 6 96 3,00 32 708 5.204,– 112,–• 3230214 Planziegel-U9 – 300 Dryfix 248 × 300 × 249 6 54 3,38 16 660 7.677,– 183,–• 3230204 Planziegel-U9 – 300 Eckziegel Dryfix 183 × 300 × 249 6 72 3,27 22 650 6.157,– 135,–
Der POROTON® Dryfix Planziegel-Kleber ist im Planziegelpreis enthalten und wird in ausreichender Menge mitgeliefert.!• Produktion am jeweiligen Standort Überstellung von Kleinmengen an den jeweiligen Standort *gilt für Mauerwerk aus Hauptformaten nach Zulassung
9
POROTON®-Planziegel-T1,4 DryfixFür Innenwände mit besserem Schallschutz und höherer
Druckfestigkeit. Planziegel nach Zulassungsbescheid des
Instituts für Bautechnik Berlin Nr. Z-17.1-1090
n Wärmeleitzahl λR: 0,58 W/(mK)*
n Rohdichteklasse: 1,4
n Druckfestigkeitsklasse: 12
n Mauerwerksdruckfestigkeit fk: 3,1 MN/m²Materialgruppe 711
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Abm
essu
ngen
L × B
× H
(mm
)
Dru
ckfe
stig
keit
Pale
tten
inha
lt (S
tück
)
Pale
tten
inha
lt
(m²)
Mat
eria
lbed
arf
ca.-S
tück
/m²
Gew
icht
(k
g/Pa
lett
e)
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ Ta
usen
d St
ück
Prei
s Fr
acht
in
€ / T
ause
nd
Stüc
k
Standorte
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• • 3224054 Planziegel- T1,4 – 240 Dryfix 308 × 240 × 249 12 36 2,77 13 858 6.600,– 282,–
• • 3217054 Planziegel- T1,4 – 175 Dryfix 308 × 175 × 249 12 48 3,69 13 835 5.546,– 204,–
• 3211074 Planziegel- T1,4 – 115 Dryfix 373 × 115 × 249 12 64 5,98 10,7 885 4.568,– 166,–
POROTON®-Planziegel-T1,0 DryfixPlanziegel nach Zulassungsbescheid des Instituts
für Bautechnik Berlin Nr. Z-17.1-1090
n Wärmeleitzahl λR: 0,45 W/(mK)*
n Rohdichteklasse: 1,0
n Druckfestigkeitsklasse: 12
n Mauerwerksdruckfestigkeit fk: 3,1 MN/m²
Materialgruppe 711
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Abm
essu
ngen
L × B
× H
(mm
)
Dru
ckfe
stig
keit
Pale
tten
inha
lt (S
tück
)
Pale
tten
inha
lt
(m²)
Mat
eria
lbed
arf
ca.-S
tück
/m²
Gew
icht
(k
g/Pa
lett
e)
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ Ta
usen
d St
ück
Prei
s Fr
acht
in
€ / T
ause
nd
Stüc
k
Standorte
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• • 3224024 Planziegel- T1,0 – 240 Dryfix 373 × 240 × 249 12 40 3,74 10,7 857 6.327,– 253,–
• • 3217024 Planziegel- T1,0 – 175 Dryfix 373 × 175 × 249 12 56 5,23 10,7 875 4.887,– 188,–
• 3211024 Planziegel- T1,0 – 115 Dryfix 373 × 115 × 249 12 80 7,48 10,7 822 3.414,– 122,–
POROTON®-Planziegel-T1,2 DryfixFür Innenwände mit besserem Schallschutz und höherer
Druckfestigkeit. Planziegel nach Zulassungsbescheid des
Instituts für Bautechnik Berlin Nr. Z-17.1-1090
n Wärmeleitzahl λR: 0,50 W/(mK)*
n Rohdichteklasse: 1,2
n Druckfestigkeitsklasse: 12
n Mauerwerksdruckfestigkeit fk: 3,1 MN/m²
Materialgruppe 711
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Abm
essu
ngen
L × B
× H
(mm
)
Dru
ckfe
stig
keit
Pale
tten
inha
lt (S
tück
)
Pale
tten
inha
lt
(m²)
Mat
eria
lbed
arf
ca.-S
tück
/m²
Gew
icht
(k
g/Pa
lett
e)
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ Ta
usen
d St
ück
Prei
s Fr
acht
in
€ / T
ause
nd
Stüc
k
Standorte
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• • 3224034 Planziegel- T1,2 – 240 Dryfix 373 × 240 × 249 12 40 3,74 10,7 964 6.995,– 281,–
• • 3217034 Planziegel- T1,2 – 175 Dryfix 373 × 175 × 249 12 56 5,23 10,7 984 5.615,– 204,–
• 3211034 Planziegel- T1,2 – 115 Dryfix 373 × 115 × 249 12 80 7,48 10,7 924 3.999,– 135,–
• Produktion am jeweiligen Standort Überstellung von Kleinmengen an den jeweiligen Standort *gilt für Mauerwerk aus Hauptformaten nach Zulassung
Der POROTON® Dryfix Planziegel-Kleber ist im Planziegelpreis enthalten und wird in ausreichender Menge mitgeliefert.!
10
Verbrauch Verfüllbeton für S-Pz® -Planziegel 30,0 cm (Wanddicke) 24,0 cm (Wanddicke) 17,5 cm (Wanddicke)
Verbrauch pro m² m² m²
Verbrauch Verfüllbeton ≥ C20/25 (ltr.) 140 125 79
S-Pz®-Planziegel DryfixSchallschutz-Planziegel nach Zulassungsbescheid des
Instituts für Bautechnik Berlin Nr. Z-17.1-1091
n Druckfestigkeitsklasse: 8
n Mauerwerksdruckfestigkeit fk: 4,4 MN/m²
Verwendung: Wandstärke 24,0 / 30,0 cm: z. B. Wohnungs-
trennwand / Treppenhaustrennwand; Wandstärke 17,5 cm: z. B.
2-schalige Haustrennwand. Erhöhter Schallschutz nach DIN
4109, Beiblatt 2 realisierbar, Randbedingungen beachten!
Materialgruppe 713
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Abm
essu
ngen
L × B
× H
(mm
)
Dru
ckfe
stig
keit
Pale
tten
inha
lt (S
tück
)
Pale
tten
inha
lt
(m²)
Mat
eria
lbed
arf
ca.-S
tück
/m²
Gew
icht
(k
g/Pa
lett
e)
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ Ta
usen
d St
ück
Prei
s Fr
acht
in
€ / T
ause
nd
Stüc
k
Standorte
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• 3230154 S-Pz® – 300 Dryfix 373 × 300 × 249 8 40 3,36 10,7 945 6.026,– 273,–
• • 3224064 S-Pz® – 240 Dryfix 373 × 240 × 249 8 48 4,49 10,7 834 4.747,– 255,–
• • 3217064 S-Pz® – 175 Dryfix 373 × 175 × 249 8 60 5,61 10,7 761 4.165,– 167,–
POROTON®-Schallschutzziegel
POROTON®-S-Sz® Dryfixn Schalungsziegel nach Zulassungsbescheid des DIBT Berlin
n Geprüftes Schalldämm-Maß R w,Bau,ref = 62,8 dB
n Bemessung als Betonwand nach DIN EN 1992-1-1
und DIN EN 1992-1-1/NA
Materialgruppe 713
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Abm
essu
ngen
L × B
× H
(mm
)
Dru
ckfe
stig
keit
Pale
tten
inha
lt (S
tück
)
Pale
tten
inha
lt
(m²)
Mat
eria
lbed
arf
ca.-S
tück
/m²
Gew
icht
(k
g/Pa
lett
e)
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ Ta
usen
d St
ück
Prei
s Fr
acht
in
€ / T
ause
nd
Stüc
k
Standorte
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• 3224224 S-Sz® – 240 Dryfix 500 × 240 × 249 - 36 4,50 8,0 443 7.633,– 302,–• 3224234 S-Sz® – 240 Anfänger Dryfix 500 × 240 × 249 - 36 4,50 8,0 453 8.355,– 302,–
n Verbrauch Füllbeton 175 ltr/m2
n Bei diesem Wandsystem trägt nur der Betonkern –
der Ziegelkörper ist ein verlorenes Schalungssystem
Der POROTON® Dryfix Planziegel-Kleber ist im Planziegelpreis enthalten und wird in ausreichender Menge mitgeliefert.!• Produktion am jeweiligen Standort Überstellung von Kleinmengen an den jeweiligen Standort *gilt für Mauerwerk aus Hauptformaten nach Zulassung
11
POROTON® Dryfix Zubehör
Das POROTON® Dryfix System zur optimalen Verarbeitung von Dryfix Planziegeln bedarf einer Schulung
durch Schlagmann und darf nur von geschulten Verarbeitungsbetrieben eingesetzt werden.
Materialgruppe 710
Standorte
Art
ikel
num
mer
Beze
ichn
ung
Prei
s ab
Wer
k
in €
/ St
ück
Zeila
rn
Aic
hach
Ehin
gen
Isen
Rötz
• • • •
30091607 POROTON® Dryfix Planziegel-Kleber (für Nachbestellungen) Feuchtigkeitshärtender, 1-komponentiger PUR-Klebstoff, der ausschließlich zur Verklebung von Planzie-geln der Marke POROTON® für das Dryfix System verwendet werden darf. Eine Dose POROTON® Dryfix Planziegel-Kleber reicht für ca. 5 m² Wand (bei Wandstärke 11,5 cm: 1 Dose für 10 m²)
25,96
• • • •30091608 POROTON® Dryfix System Reiniger
Zum Entfernen von Verklebungen sowie Säubern und Durchspülen der Auftragspistole bei Störungen14,25
• • • •30091609 POROTON® Dryfix System Auftragspistole
Zum zu lassungs konformen Aufbringen des POROTON® Dryfix Planziegel-Klebers24,90
• • • •
30091616 Y-Düsen-SetZum gleichzeitigen Auftrag von 2-Ziegelsträngen (nur für verfüllte Ziegel). Set bestehend aus 3 Stück Y-Düsen und 9 Stück Röhrchen zum Zuschneiden auf der Baustelle. Zwei Sets kostenfrei, pro Baustelle mit verfüllten Ziegeln
5,50
• Produktion am jeweiligen Standort Überstellung von Kleinmengen an den jeweiligen Standort
12
Anwendungsbereiche für Dryfix Mauerwerk
Darauf sollten Sie achten:
n Verwendung nur im Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens nach DIN EN 1996-3/NA
(Bemessung nach dem genaueren Verfahren der DIN EN 1996-1-1/NA möglich)
Bauteil Wanddicke t (mm) Lichte Wandhöhe h (m) Nutzlast qk 1) (kN/m2)
Tragende Innenwände 115, 175 ≤ 2,75 5,0
240 ≤ 3,00 2)
Tragende Außenwände und zweischalige Haustrennwände
175 ≤ 2,75
240, 300, 365, 425, 490 ≤ 12 ∙ t (≤ 3,00) 2)
1) einschließlich Zuschlag für nicht tragende innere Trennwände2) maximale Geschosshöhe nach abZ auf h = 3,00 m begrenzt
Tabelle: Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens nach DIN EN 1996-3 / NA
n Gebäudehöhe über Gelände h ≤ 10 m (bei geneigten Dächern das Mittel von First- und Traufhöhe)n Stützweite der aufliegenden Decken l ≤ 6,0 m. Bei zweiachsig gespannten Decken ist für l die kürzere
der beiden Stützweiten einzusetzen. n Tragende Wände müssen an ihrer Ober- und Unterseite horizontal durch Ringbalken oder durch statisch
gleichwertige Maßnahmen, z. B. aussteifende Deckenscheiben, gehalten sein.n Die Deckenauflagertiefe a muss a ≥ t/2, mindestens jedoch 100 mm betragen, für die Wanddicke
t = 365 mm beträgt die Mindestauflagertiefe abweichend a ≥ 0,45 · t.n Dryfix Mauerwerk darf darüber hinaus nur für Wände von Geschossbauten bis zu drei Vollgeschossen mit
zusätzlichem Kellergeschoss, jedoch ohne zusätzliches Dachgeschoss angewendet werden (oder für Wände von
Geschossbauten bis zu zwei Vollgeschossen mit zusätzlichem Keller- und ausgebautem/nicht ausgebautem Dachgeschoss).
10 m
13
Anwendungsbeispiele für Dryfix Mauerwerk
Zusätzlich ist zu beachten:
n Dryfix Mauerwerk darf nicht angewendet werden für:
a) nicht tragende Außenschalen von zweischaligem Mauerwerk
b) bewehrtes Mauerwerk
c) erddruckbelastetes Mauerwerk (z. B. Kelleraußenwände)
d) Gewölbe, Bogen und gewölbte Kappen
e) Schornsteinmauerwerk
f) Mauerwerk in Erdbebengebieten der Zonen 2 und 3 nach DIN 4143 n Mauerwerksdruckfestigkeiten fk bzw. Bemessungswerte fd im Vergleich zu Planziegelmauerwerk aus
Dünnbettmörtel z. T. um > 40 Prozent abgemindertn Sofern ein Nachweis der Schubtragfähigkeit erforderlich ist, sind die z. T. abgeminderten Schubtragfähigkeiten
zu beachten. Dies ist auch bei der Beurteilung eines Gebäudes hinsichtlich des Verzichts auf einen
rechnerischen Nachweis der räumlichen Steifigkeit zu berücksichtigen.n Abweichend von DIN EN 1966-1-1/NA, Tabelle NA.1 ist als Teilsicherheitsbeiwert für das Material im
Grenzzustand der Tragfähigkeit γM = 1,8 anzunehmen (anstatt 1,5).n Für die Knicklänge darf nur eine zweiseitige Halterung der Wände in Rechnung gestellt werden (hef = h).n eingeschränkte Feuerwiderstandsfähigkeit im Vergleich zu Planziegelmauerwerk aus Dünnbettmörtel
Freistehende Einfamilienhäuser (Gebäudeklasse 1)
a) Tragende, einschalige Außenwände
Dryfix-T7 / FZ7 / S9 / FZ9 / U9 / T10 in allen verfügbaren Wanddicken
b) Tragende Innenwände in Normalgeschossen
Dryfix -T0,8 / T1,0 / T1,2 / T1,4 / S-Pz in allen verfügbaren Wanddicken
c) Tragende Innenwände in Kellergeschossen
Dryfix -T1,0 / T1,2 / T1,4 ab Wanddicke ≥ 240 mm
Dryfix-S-Pz ab Wanddicke ≥ 175 mm
Doppel- und Reihenhäuser (Gebäudeklasse 2 – 3)
a) Tragende, einschalige Außenwände
Dryfix-T7 / FZ7 / S9 / FZ9 / U9 / T10 ab Wanddicke ≥ 365 mm
b) Tragende Innenwände in Normal- und Kellergeschossen
Dryfix-T1,0 / T1,2 / T1,4 ab Wanddicke ≥ 240 mm
Dryfix-S-Pz ab Wanddicke ≥ 175 mm
14
U-Wert-Tabelle
Mauerwerk Wärmeleitzahl λW/mK
Wanddickemm
U-Wert (W/m²K)
Putz1) 2,0 cm WD-Putz2) 4,0 cm
POROTON®-T7® / FZ7 Dryfix 0,070
490 0,14 0,13
425 0,16 0,15
365 0,18 0,17
POROTON®-S9® / FZ9 Dryfix 0,09
425 0,20 0,18
365 0,23 0,21
300 0,28 0,24
POROTON®-Planziegel-U9 Dryfix 0,09
425 0,20 0,18
365 0,23 0,21
300 0,28 0,24
POROTON®-Planziegel-T10 Dryfix 0,10 365 0,25 0,23
Wärmeschutz
Wärmeschutz:
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ in W/mK
inkl. Dryfix-Kleber
U-Wert als Außenwand, innen mit 15 mm Kalk-Gipsputz,
außen mit:1) 2,0 cm Faserleichtputz2) 4,0 cm Wärmedämmputz ( λ=0,070)
Mehrfamilienhäuser (Gebäudeklasse 3)
a) Tragende, einschalige Außenwände
Dryfix-S9 / FZ9 ab Wanddicke ≥ 365 mm
b) Tragende Innenwände in Normal- und Kellergeschossen
Dryfix-T1,0 / T1,2 / T1,4 ab Wanddicke ≥ 240 mm
Dryfix-S-Pz ab Wanddicke ≥ 175 mm
Mehrfamilienhäuser (Gebäudeklasse 4 – 5)
Das Dryfix-System ist nicht für tragende Innen- und Außenwände von Mehrfamilienhäusern
in den Gebäudeklassen 4 bis 5 geeignet.
Gewerbebauten, Hallen, Märkte
Ausfachungsflächen für vierseitig gehaltene Wände mit Anforderung feuerhemmend (F30) sind zulässig. Die möglichen Größen
von Ausfachungsflächen ohne rechnerischen Nachweis sind in den jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen geregelt.
Allgemein
Eine Verwendung für nicht tragende Innenwände ohne Anforderungen an den Brandschutz ist für alle Gebäudeklassen möglich.
Weitere Informationen für Dryfix Mauerwerk finden Sie in den jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.
15
Inbetriebnahme 1. Dose mit Dryfix PU-Kleber 20 × kräftig schütteln2. Dryfix Dose auf Adapter schrauben (nicht zu fest) 3. Die Stellschraube an der Pistole aufdrehen und mit dem Abzug sofort Kleber in die Pistole
strömen lassen, damit die Pistole vollständig mit Schaum gefüllt ist4. Die Dryfix Pistole ist jetzt einsatzbereit5. Die Menge des Klebers wird mit der Stellschraube begrenzt
Handhabung nach Gebrauch 1. Die Pistole mit Kleber gefüllt lassen und immer eine gefüllte Dose Dryfix auf der Pistole belassen2. Die Stellschraube gut andrehen. Die Pistole nicht entleeren. Sie muss immer vollständig mit Kleber
gefüllt sein, sonst kann es zum Aushärten durch Luftfeuchtigkeit kommen3. Absetzen der Dose in vertikaler Position (Pistole nach oben)
Wiederbenutzung 1. Dose 20 × kräftig schütteln (Pistole gut festhalten) 2. Ausgehärteten Kleber an der Vorderseite der Düse vorsichtig mit einem Messer entfernen3. Die Stellschraube aufdrehen und sofort wieder Kleber ausströmen lassen, damit die Pistole
wieder vollständig mit Kleber gefüllt ist4. Die Dryfix Pistole ist jetzt einsatzbereit5. Die Menge des Klebers wird mit der Stellschraube begrenzt
Dosenwechsel Dryfix Kleber 1. Achtung! Die Dose muss vollständig entleert werden. Bei Bedarf verbleibenden Kleber in einen Müllsack sprühen, bis kein Kleber mehr kommt
2. Neue Dose Dryfix Kleber 20 × kräftig schütteln 3. Leere Dose abschrauben (Die Öffnung der Dose darf dabei nicht auf Personen zeigen).
Kleberreste am Adapter entfernen und sofort eine neue Dose aufschrauben4. Pistole gut durchspülen, damit sich keine Luft mehr in der Pistole befindet
Reinigung bei Störungen 1. Dose mit Dryfix Kleber von der Pistole abschrauben (Die Öffnung der Dose darf dabei nicht auf Personen zeigen)
2. Dose mit PU-Reiniger auf die Pistole schrauben 3. Die Pistole gut durchspülen, damit sich kein Kleber mehr in der Pistole befindet4. Die Pistole etwa 5 Minuten weglegen, damit der Reiniger gut einwirken kann5. Die Pistole nochmals gut durchspülen6. Reiniger-Dose von der Pistole abschrauben7. Dose mit Dryfix Kleber auf die Pistole schrauben8. Pistole gut durchspülen, damit der Reiniger aus der Pistole vollständig
entfernt ist und wieder Kleber austritt9. Die Dryfix Pistole ist jetzt wieder einsatzbereit
Bedienungsanleitung Dryfix System Auftragspistole
Dryfix Dose handfest auf Adapter der Pistole schrauben
Hinweis:
Dryfix Dose immer in vertikaler
Position abstellen.
Stellschraube
Abzugshebel
Adapter
Düse
16
Verarbeitung
Anlegen der ersten Ziegelschicht
n Das Anlegen der ersten Ziegelschicht muss gemäß
Zulassung zur Sicherstellung der exakten Ausführung
mittels Nivelliermax durchgeführt werden.
n Gemäß Zulassung: Abweichung in Ebenheit der
Lager flächen ≤ 1 mm / lfdm
n 1. Mörtelschicht in MG IIa (S-Pz: MG III)
n Nach dem Setzen der ersten Lage ist so lange zu warten,
bis der Mörtel für die Weiterarbeit ohne Gefahr für die
Standsicherheit ausreichend erhärtet ist.
Vorbereitung Ziegeloberfläche
n Obere und untere Lagerfläche von losen Teilen befreien
und entstauben (trocken abfegen)
n Obere und untere Lager fläche sollte bei > + 5 °C ange-
feuchtet werden, z. B. mit an gefeuchteter Malerbürste
oder Sprüh verfahren (Feuchtigkeit begünstigt die Aus-
härtung des POROTON® Dryfix Planziegel-Klebers). Bei
Temperaturen < 5 °C müssen die Planziegel trocken sein.
Ausgleichsschicht: Mit dem Nivelliermax und Laser wird der höchste Punkt auf der Rohdecke ermittelt und in Wandbreite eine Bitumenbahn aufge-legt.
1
Abziehen: Ausgehend vom höchsten Punkt wird ein ca. 1,5 cm dickes voll-flächiges Mörtelbett für die erste Ziegelschicht angelegt. Der Nivelliermax ermöglicht ein millimetergenaues Abziehen des Mörtelbettes mit der Messlatte.
Erste Ziegelschicht: In das noch feuchte Mörtelbett wird die erste Zie-gelschicht versetzt und ausgerichtet. Das exakte Einrichten der ersten Ziegelschicht auf Ebenflächigkeit ist mit größter Sorgfalt durchzu führen und durch Auflegen einer 3 – 4 m langen Alulatte zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
2 3
17
Verarbeitung tragende Wände I (nur unverfüllte Ziegel)
n Auftrag von 2 parallelen Klebersträngen mit maximal 2 m Vorlagelänge
n Breite der Kleberstränge ca. 3 cm; Ziegel innerhalb von 3 Minuten aufsetzen
und andrücken (vor der Hautbildung des Klebers – abhängig von der Umge-
bungstemperatur und -feuchtigkeit)
n Abstand vom Ziegelrand zur Strangmitte ca. 5 cm
n Unmittelbar nach dem Aufsetzen des Ziegels kann dieser noch
geringfügig ausgerichtet werden.
n Bereits aufgesetzte Ziegel dürfen nicht mehr weggehoben bzw.
verschoben werden.
n Es muss sichergestellt sein, dass die Planziegel knirsch übereinanderliegen.
2 m
3 cm
5 cm 5 cm
3 cm
Hinweis:
Nach dem Auftragen verliert der
Dryfix Kleberstrang langsam
an Volumen, d. h., er kollabiert.
Deshalb ist auf die Einhaltung der
maximalen Vorlagelänge und auf
ein zügiges Versetzen der Ziegel
besonders zu achten!
18
Verarbeitung tragende Wände II (nur gefüllte Ziegel)
Bei der Verarbeitung von verfüllten Planziegeln mit POROTON® Dryfix Kleber werden
jeweils zwei Kleberstränge auf den ersten beiden Innenstegen je Wandseite (insge-
samt also 4 Kleberstränge) etwa in Breite der Stegdicke (ca. 1,5 cm) aufgetragen.
n Wir empfehlen die Verwendung der Y-Düse zu diesem Zweck (siehe unten)
n Weitere Verarbeitung wie vorher beschrieben
Die dafür erforderlichen Aufsätze (Y-Düse) für die Verarbeitung dämmstoff-
gefüllter Ziegel werden auf der Baustelle wie folgt hergestellt:
1. Etwa 3 cm langes Stück von Röhrchen R abschneiden = R1
2. Verbleibendes Stück Röhrchen R etwa in der Mitte teilen = 2 × R2
3. Röhrchen R1 und R2 auf Verbinder Y stecken
4. Röhrchen R2 auf entsprechende Länge kürzen (schräg abschneiden)
5. Fertigen Pistolen-Aufsatz möglichst fest auf Spitze der PU-Pistole stecken
19
Verarbeitung von Innenwänden
n Bei Innenwandziegeln mit 11,5 cm Breite wird nur ein
Kleberstrang mit ca. 3 cm Breite in der Wandmitte
aufgetragen
n ab ≥ 15 cm Breite: 2 Stränge
n weitere Verarbeitung wie vorher beschrieben
Nichttragende Innenwände
n Deckenanschlussfuge bis 20 mm mit handsüblichem PU-
Schaum nur bei nichttragenden Trenn wänden ausfüllen
n Bei schmalen Anschlussfugen Verlängerungsschlauch auf
die Pistolendüse aufstecken
n Das Mauerwerk muss am oberen Ende in jedem Geschoss
gegen seitliches Ausweichen gehalten sein
Flachstahlanker n Aussparung einfeilen, nicht zu tief, Anker möglichst flächenbündig
n Flachstahlanker mit Dryfix in Aus sparung einkleben
n Ausführung nur konstruktiv, keine 4-seitig gehaltenen Wände
20
Verarbeitungstemperaturen
n Umgebungstemperatur: -5 °C bis + 35 °C
n Doseninhaltstemperatur: mindestens + 10 °C, ideal + 20 °C bis + 25 °C
n Dose niemals erhitzen – Gefährlicher Druckanstieg des Treibmittels, Berst gefahr!
n Erwärmung im handwarmen Wasser möglich
Sicherheitsratschläge
n Sicherheitsdatenblatt: Handschuhe, Schutzkleidung und Brille tragen
n Schutzausrüstung arbeitsplatzspezifisch auswählen
n Dryfix darf weder Augen- noch Hautkontakt haben,
Hinweise siehe Sicherheitsdatenblatt
n Innen: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden! Nicht rauchen!
n Notrufnummer Giftnotruf München: Tel. 089 19240 (24h, deutsch und englisch)
Ablaufschema Baustelle
1. Nur geschulte Bauunternehmen dürfen das Dryfix System bestellen
2. Hinterlegung der Adresse der Baustelle zur Dokumentation
3. Angabe der Adresse der Tragwerksplaner und Planer durch Bauunternehmen,
um auch eine Schulung von Schlagmann durchzuführen
4. Dosen werden in ausreichender Anzahl bezogen auf Palettenbestellung
automatisch mitgeliefert
5. Auftragspistole und Reiniger müssen einzeln dazubestellt werden
6. Eine Anwendung des Dryfix Systems ist auf seine Durchführbarkeit hin nachzu-
weisen, deshalb muss zwingend eine statische Berechnung auf Grundlage
der Zulassungen erfolgen!
WICHTIG:
Der Entwurf, die Berechnung und die Ausführung von Dryfix-Mauerwerk
darf nur durch Fachleute erfolgen, die entsprechend geschult sind!
21
Entsorgung Dryfix Dosen
1. PU-Schaumdosen in Karton verpacken
Alle PU-Schaumdosen
mit diesem Zeichen.
Nur Originalkarton
oder kostenfreier PDR-
Rücksendekarton.
PU-Schaumdosen
senkrecht in Karton
stellen.
Karton mit Klebe-
band verschließen.
Karton witterungsge-
schützt bereitstellen.
2. Kostenfreie Abholung anfordern
n Telefon 0800 7836736
n www.pdr.de
n oder QR-Code scannen
ACHTUNG: Gebrauchte PU-Schaumdosen gelten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
(Krw-/AbfG) als Sonderabfall und dürfen nicht über den Restmüll, „Gelben Sack“, Weißblechcontainer
oder Baumischabfall entsorgt werden.
Die Verpackungsverordnung (VerpackV) schreibt ausdrücklich vor, dass die gebrauchten Dosen
stofflich verwertet werden müssen. Das PU-Logo steht für die korrekte Verwertung. Es werden
ca. 95 % der Dose einschließlich ihrer Restinhaltsstoffe verwertet! Bei allen Dosen, die dieses
Zeichen (rechts) tragen, sind die Rücknahme und das Recycling bereits bezahlt.
Sie erhalten von PDR eine Übernahmebestätigung über die jeweilige
Kartonmenge. Wichtig: Heben Sie diesen Schein sorgfältig auf. Es ist Ihr
Beleg gegenüber den Behörden, dass die PU-Schaumdosen ordnungs-
gemäß entsorgt wurden.
22
Transporthinweise
n POROTON® Dryfix System Planziegel-Kleber
n POROTON® Dryfix System Reiniger
Beachten Sie bitte die Sicherheitshinweise in den aktuellen Sicherheitsdatenblättern!
Die Einhaltung der Transportbestimmungen liegt in der Verantwortung des Fahrers!
UN 1950
Lieferscheine mit Hinweis auf Gefahrgut
Dem Spediteur ist ein Lieferschein mit dem Hinweis „x-kg Gefahrgut in begrenzten Mengen“
auszuhändigen.
Transport nur im Überkarton
Die Dosen dürfen nur stehend und in einem geeigneten, mit Klebeband versehenen Überkarton trans-
portiert werden. Der Karton muss mit einem dieser Kennzeichen versehen sein (ein auf die Spitze ge-
stelltes Quadrat, Kantenlänge mind. 10 cm). Ein Transport der Dosen ohne Überkarton ist nicht zulässig.
Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen
Die Kartons sind vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Besonderes Augenmerk auf den
Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung ist beim Transport auf offener Ladefläche zu legen. Die Kar-
tons sind dabei in geeigneter Weise abzudecken.
Vor hohen Temperaturen schützen
Die Kartons sind vor Temperaturen über +50 °C zu schützen und nie direkter Wärmeeinwirkung
auszusetzen. Besonderes Augenmerk auf den Schutz vor hohen Temperaturen ist beim Transport der
Kartons im Sommer zu legen.
Vor Wasser schützen
Die Kartons sind vor Wasser (Regen und Schnee) zu schützen. Beim Transport auf offener Ladefläche
bei Schlechtwetter sind die Kartons in geeigneter Weise – z. B. durch Abdecken mit Folie oder Ver-
stauen in Transportboxen – zu schützen. Besonderes Augenmerk auf den Schutz vor Wasser ist bei auf
offener Ladefläche vorgeladener Ware zu legen (eventueller Wetterumschwung über Nacht).
Ladegutsicherung beachten
Die Kartons sind auf der Ladefläche oder im Laderaum vor Verrutschen zu sichern und vor mechani-
scher Beanspruchung (z. B. Quetschen durch anderes Ladegut) sowie vor starken Erschütterungen zu
schützen. Beim Abladen Kartons nicht werfen. Ein Transport der Kartons im Führerhaus des LKWs wird
nicht empfohlen.
23
Dryfix System Checkliste: Darauf sollten Sie achten
1. Bemessung:
1.1 Verwendung nur im Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens nach DIN EN 1996-3/NA
1.2 Max. 3 Vollgeschosse
1.3 Gebäudehöhe < 10 m, max. lichte Geschosshöhe ≤ 3 m
1.4 Stützweite der Decken max. 6 m, bei zweiachsig gespannten Decken gilt die kürzere der beiden Stützweiten
1.5 Kein Kellermauerwerk (erddruckbelastet)
1.6 Erdbebenzonen 0 – 1 möglich, aber nicht in Erdbebenzone 2 oder 3 einzusetzen
1.7 Eingeschränkte Feuerwiderstandsfähigkeit (einschalige, tragende Außenwände nur Gebäudeklasse 1 bis 3)
1.8 Abgeminderte zulässige Mauerwerksdruckspannungen/-schubspannungen
1.9 Abweichend von DIN EN 1966-1-1/NA18, Tabelle NA.1 ist als Teilsicherheitsbeiwert für das Materialim Grenzzustand der Tragfähigkeit γM=1,8 anzunehmen (anstatt 1,5).
1.10 Ausfachungsflächen für vierseitig gehaltene Wände mit Bemessungswindlast wd = 1,0 kN/m² werden gem. Zulassung geregelt. Bei Windzone I Binnenland (wd = 0,6 kN/m²) und Windzone II Binnenland (wd = 0,8 kN/m²) können die Ausfachungsflächen mit dem Faktor 1/0,6 bzw. 1/0,8 entsprechend erhöht werden.
2. Ausführung:
2.1 1. Schicht in MG III (S-Pz) oder MG IIa mittels Nivelliermax herstellen
2.2 Abweichung der Ebenheit der Lagerfläche nicht mehr als 1 mm / lfdm.
2.3 Vor dem Gebrauch die Dryfix-Dose mind. 20 mal schütteln
2.4 Mauerwerk abfegen, bei > 5 °C sollte die Ziegeloberfläche zur Aushärtung angefeuchtet werden
2.5 Bei Pausen: gefüllte Dose auf der Pistole belassen, Stellschraube zudrehen und Dose aufrecht abstellen
2.6 Klebestränge unverfüllte Ziegel:Bei Wandstärke ≥ 17,5 cm zwei Stränge mit einer Breite von ca. 3 cm. Abstand von Strangmitte zur Ziegelaußenkante ca. 5 cm. Bei Wandstärke = 11,5 cm mittig ein Strang.
Klebestränge verfüllte Ziegel:Auf den ersten beiden Innenstegen zwei Stränge mit einer Breite von ca. 1,5 cm aufbringen, insgesamt also vier parallele Stränge. Wir empfehlen unsere Y-Düse mit gleichzeitigem Auftrag von 2 Klebesträngen
2.7 Eine Dryfix Dose reicht bei zwei Strängen für unverfülltes Mauerwerk bzw. vier Strängen für verfülltes Mauerwerk für ca. 5 m² Mauerwerk und bei einem Auftrag von einem Strang (Wanddicke 11,5 cm) für ca. 10 m² Mauerwerk
2.8 Aufsetzen des Ziegels innerhalb von 3 Min. nach Klebeauftrag. Nach dem Verkleben Ziegel nicht mehr verrücken. Maximale Vorlagelänge des Klebers als Erfahrungswert ca. 2 m
2.9 Doseninhaltstemperatur mindestens +10 °C und < 35 °C
2.10 Umgebungstemperatur -5 °C bis +35 °C
2.11 Handelsüblicher PU-Schaum als Anschluss von nichttragenden inneren Trennwänden zur Verbindung mit der Rohdecke
2.12 Mauerwerksanker für Stumpfstöße werden möglichst flächenbündig mit der Keramikfeile eingefeilt und dann ober- und unterhalb eingeklebt
2.13 Höhenausgleichsziegel (einseitig geschliffen) in die oberste Schicht einsetzen, mit der geschliffenen Seite nach unten und einem Mörtelabgleich oben
2.14 Selbsttragende Ziegelstürze inkl. Dryfix Übermauerung ohne Stoßfugenvermörtelung:
Ausführungsmöglichkeit 1: Mehrlagige Übermauerung max. lichte Weite von 2,25 m und einer max. Höhe von 1,00 m unter Beachtung der Angaben der Zulassung. Sturzhöhe113 mm
Ausführungsmöglichkeit 2: Einlagige Übermauerung wie vor, jedoch Übermauerung ≥ 125 mm mit Rohdichteklasse ≤ 0,9 kg/dm³. Weitere Informationen siehe Z-17.1-1099
2.15 Tragende Ziegelstürze: Stoß- und Lagerfugenvermörtelung mit NM IIa nur in der ersten Lage, weitere Lagen in Dryfix Verarbeitung. Zul. Höhe der Übermauerung gemäß Sturz-Bemessungstabelle
2.16 Transporthinweise Fa. Schlagmann beachten
2.17 Zusätzliche Sicherheitsaspekte Dryfix Planziegel-Kleber und Dryfix System Reiniger gemäß Sicherheitsdatenblätter Schlagmann beachten
24
Kontakt Vertrieb / Verkauf / Beratung
Leitung Marketing / Vertrieb
Walter Mayerhofer
08572 17-4121 08572 17-5100 0160 8961937 [email protected]
Leitung Verkauf WEST
Matthias Killinger Dipl.-Ing. (FH)
08142 5065533 08142 5065534 0170 8560954 [email protected]
Hans-Peter Hofbauer
08572 17-4122 08572 17-5100 0160 8946736 [email protected]
Leitung Verkauf OST
Hermann Brugger
08624 8756940 08624 8779073 0160 8872546 [email protected]
Martin Hiti
07345 9283929 07345 9296017 0151 59074792 [email protected]
8
Armin Pilat
08142 2842-565 08142 2842-566 0170 9229930 [email protected]
Rolf Müller Arch. Dipl.-Ing. (FH)
09123 9628247 09123 9628249 0151 42666158 [email protected]
Stefan Drexler
08433 9299436 08433 9299437 0172 8951071 [email protected]
Herbert Neubrand
07353 9819092 07353 9819093 0170 9229942 [email protected]
Jochen Oostinga
07739 9288477 07739 9288478 0170 6317225 [email protected]
4
5
6
Verkauf / Beratung WEST
Hannes Stevens
08243 961027 08243 961028 0151 12152086 [email protected]
Günther Kloos
08076 886788 08076 886787 0171 6466826 [email protected]
3 15
Markus Kroll
07391 7569737 07391 7569738 0151 23991037 [email protected]
21
22
23
24
Mit dem QR-Code bekommen Sie eine Liste der Kontakte dieser beiden Seiten auf Ihr Smartphone. Damit können Sie VCF-Dateien auswählen und Ihren Kontakten hinzufügen.
25
Verkauf / Beratung OST
Konrad Buchner
08725 7195 08725 7152 0170 8560951 [email protected]
Thomas Klein
08571 9259485 08571 9259486 0151 11195199 [email protected]
Günther Edlmann
08074 9156078 08074 9156084 0160 7413543 [email protected]
Severin Hackl
09904 811299 09904 811379 0170 8560958 [email protected]
Johann Fröhler
09405 9561550 09405 9561551 0171 8380209 [email protected]
Werner Berger
08703 9068880 08703 9068909 0170 5853320 [email protected]
Johann Lingauer
09431 7589745 09431 7589746 0160 3663568 [email protected]
Reinhard Posl
09463 811556 09463 811557 0170 9231618 [email protected]
1
2
7
12
13
17
18
19
Zeilarn
Rötz
AichachEhingen
Isen 1
7
8
4 3
6
15
1219
13
18
17
5
2223
21
24
Garmisch-Partenkirchen
Kempten
München
Ravensburg
Konstanz
Donaueschingen
Tübingen
Göppingen
Nürnberg Amberg
Weiden i.d.OPf.
Ingolstadt
Regensburg
Pfa�enhofen LandshutPassau
Deggendorf
Neu-Ulm
RosenheimTraunstein
2
Tübingen
Reutlingen
Fürsten-feldbruck
Aichach-Friedberg
AugsburgGünzburg
Neu-Ulm
Alb-Donau-Kreis
Dillingen a.d.Donau
Heidenheim
Neuburg-Schrobenhausen
Donau-Ries
Eichstätt
Weißenburg-Gunzenhausen
Roth
Göppingen
Fürth
Nürnberger Land
Cham
Deggendorf
RegenStraubing-
BogenRegensburg
Neumarkt i.d.OPf.
Kelheim
Landshut
Dingolfing-Landau
Erding
Freising
Dachau
Ebersberg
MünchenStarnberg
Rosenheim
Weilheim-Schongau
Oberallgäu
RavensburgBoden- seekreis
Lindau
Konstanz
Schwarzwald-Baar-Kreis
Tuttlingen
RottweilZollernalbkreis
BiberachSigmaringen
Memmingen
Unterallgäu
Ostallgäu
Kaufbeuren
Landsberg am Lech
Passau
Freyung-Grafenau
Mühldorf a.Inn
Altötting
Rottal-Inn
Erlangen-Höchstadt Sulzbach
Schwandorf
Neustadt a.d. Waldnaab
Bad Tölz-Wolfrats-hausen
Garmisch-Partenkirchen
Miesbach Berchtes-gadener-
Land
Traunstein
26
Kontakt Technik und Objektberatung
Christoph Sattler
0171 1846290 [email protected]
Anwendungstechnik
Peter Aigner
0170 4515792 08727 969905 [email protected]
Leonhard Hundschell
0170 4515793 08071 510720 [email protected]
Standorte
Werke Straße PLZ / Ort Telefon Telefax
Zentrale Zeilarn Ziegeleistraße 1 84367 Zeilarn 08572 17-4110 08572 17-5110
Werk Aichach Ziegeleistraße 31 86551 Aichach 08251 8881-4210 08251 8881-5210
Werk Isen Lengdorfer Straße 4 84424 Isen 08083 5399-4310 08083 5399-5310
Werk Rötz Ziegeleistraße 5 92444 Rötz 09976 20011-4510 09976 20011-5510
Lager Ehingen Katharinasteige 2 89584 Ehingen 07391 5008-4610 07391 5008-5610
Servicetelefon 08572 17-100
Mit dem QR-Code bekommen Sie eine Liste der Kontakte dieser Seite auf Ihr Smartphone. Damit können Sie VCF-Dateien auswählen und Ihren Kontakten hinzufügen.
Bauträgerbetreuung / Objektentwicklung WEST
Michele Sinisi
08751 842918 08751 61104 0175 5777305 [email protected]
Jürgen Pritsch
09452 933383 09452 933384 0172 8951080 [email protected]
Bauträgerbetreuung / Objektentwicklung OST
Bruno Lehnhardt Dipl.-Ing. (FH)
07393 917229 07393 917282 0170 8544590 [email protected]
Bauträgerbetreuung / Objektentwicklung Baden-Württ.
27
Kontakt Bauberatung
Tübingen
Reutlingen
Fürsten-feldbruck
Aichach-Friedberg
AugsburgGünzburg
Neu-Ulm
Alb-Donau-Kreis
Dillingen a.d.Donau
Heidenheim
Neuburg-Schrobenhausen
Donau-Ries
Eichstätt
Weißenburg-Gunzenhausen
Roth
Göppingen
Fürth
Nürnberger Land
Cham
Deggendorf
RegenStraubing-
BogenRegensburg
Neumarkt i.d.OPf.
Kelheim
Landshut
Dingol�ng-Landau
Erding
Freising
Dachau
Ebersberg
MünchenStarnbergRosenheim
Weilheim-Schongau
Oberallgäu
RavensburgBoden- seekreis
Lindau
Konstanz
Schwarzwald-Baar-Kreis
Tuttlingen
RottweilZollernalbkreis
BiberachSigmaringen
Memmingen
Unterallgäu
Ostallgäu
Kaufbeuren
Landsberg am Lech
Passau
Freyung-Grafenau
Mühldorf a.Inn
Altötting
Rottal-Inn
Erlangen-Höchstadt Sulzbach
Schwandorf
Neustadt a.d. Waldnaab
Bad Tölz-Wolfrats-hausen
Garmisch-Partenkirchen
Miesbach Berchtes-gadener-
Land
Traunstein
3 4 4
8
7
1
2
6
15
1219
13
18
17
5
2223
21
24
Zeilarn
Rötz
AichachEhingen
Isen
Garmisch-Partenkirchen
Kempten
München
Ravensburg
Konstanz
Donaueschingen
Tübingen
Göppingen
Nürnberg Amberg
Weiden i.d.OPf.
Ingolstadt
Regensburg
Pfa�enhofen LandshutPassau
Deggendorf
Neu-Ulm
RosenheimTraunstein
Holger Bahmer Dipl.-Ing., MBA
08251 8881-4228 08251 8881-871984 0160 5830662 [email protected]
Markus Aich Dipl.-Ing. (FH)
08572 17-4123 08572 17-5120 0175 4305450 [email protected]
Bernd Thalmayer Energieberater, Bautechniker
08806 958605 08806 958567 0160 4752824 [email protected]
Robert Hummel Dipl.-Ing. (Univ.)
0941 59993433 0941 59993443 0151 70418082 [email protected]
Wilfried Ott Energieberater, Bautechniker
07123 9675954 07123 9675943 0171 6213301 [email protected]
Alfred Emhee Dipl.-Ing. (FH)
08572 17-4125 08572 17-5120 0160 90637656 [email protected]
Benedikt Bittmann Dipl.-Ing. (FH)
08572 17-4124 08572 17-5124 0171 5105769 [email protected]
Mit dem QR-Code bekommen Sie eine Liste der Kontakte dieser Seite auf Ihr Smartphone. Damit können Sie VCF-Dateien auswählen und Ihren Kontakten hinzufügen.
Leitung Bauberatung / Produktmanagement
Benjamin Junginger B. Eng.
0731 95030325 0731 95030326 0175 3845091 [email protected]
28
Kontakt Innendienst
Zeilarn [email protected]
Stefanie Hölzl
08572 17-4110 08572 17-5110
Sabrina Hummel
08572 17-4110 08572 17-5110
Bernhard Lechner
08572 17-4110 08572 17-5110
Johanna Sprüderer
08572 17-4110 08572 17-5110
Sandra Huber
08572 17-4109 08572 17-5111
Simone Maschberger
08572 17-4116 08572 17-5111
Marianne Liedl
08572 17-4114 08572 17-5111
Ehingen [email protected]
Helmut Kolleth
07391 5008-4610 07391 5008-5610
Ferdinand Koz
07391 5008-4610 07391 5008-5610
Margit Brendl
07391 5008-4611 07391 5008-5610
Alfred Marketsmüller
08572 17-4111 0160 98980033 08572 17-5111
Leitung
Faktura Faktura
Astrid Unterhitzenberger
08572 17-4110 08572 17-5110
Faktura
29
Anett Haußer
08083 5399-4310 08083 5399-5310
Georg Griesbeck
08083 5399-4310 08083 5399-5310
Christine Eß
08083 5399-4310 08083 5399-5310
Isen [email protected]
Aichach [email protected]
Josef Bayerl
08251 8881-4210 08251 8881-5210
Markus Czekalla
08251 8881-4210 08251 8881-5210
Angela Brohl
08251 8881-4210 08251 8881-5210
Rötz [email protected]
Alexandra Auerbeck
09976 20011-4510 09976 20011-5510
Gerda Schwendner
09976 20011-4510 09976 20011-5510
Christian Herfellner
09976 20011-4516 09976 20011-5510
Mit dem QR-Code bekommen Sie eine Liste der Kontakte dieser beiden Seiten auf Ihr Smart-phone. Damit können Sie VCF-Dateien auswählen und Ihren Kontakten hinzufügen.
30
Allgemeine Liefer- und ZahlungsbedingungenSchlagmann Poroton Vertriebs GmbH, Juni 2018
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es
sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbe-
dingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1
BGB.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses inner-
halb von 2 Wochen annehmen. Unsere Angebote sind unverbindlich, falls nicht etwas anderes
vereinbart worden und die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Produktauswahl und Menge ist
allein der Besteller verantwortlich.
2. Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbst-
belieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über eine eventuelle Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert, die
Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.
3. Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Wer-
bematerialien sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden
Ware. Die Übernahme einer Garantie bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Erklärung
des Verkäufers.
4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als
„vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer aus-
drücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, berechnen wir die Preise nach
den bei Vertragsabschluss gültigen Listen. Alte Preislisten verlieren mit der Herausgabe neuer
Listen ihre Gültigkeit. Die Preise gelten ab Werk oder Auslieferungslager und beinhalten nicht
Mehrwertsteuer und Nebenkosten wie Fracht, Versicherung , Verpackung etc. Wir behalten
uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Ver-
trages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüs-
sen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen
nachweisen.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Sofern Jahresvereinbarungen abgeschlossen werden, gelten die darin ausgewiesenen Kon-
ditionen. Jahresvereinbarungen sind streng vertraulich zu behandeln, eine Weitergabe ihres
Inhaltes an Dritte oder Einkaufskooperationen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung entfallen
sämtliche Vergünstigungen rückwirkend und unser Geschäftspartner ist verpflichtet, den uns
aus der Weitergabe der Daten entstandenen Schaden zu ersetzen.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne
Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetz-
lichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Bei Zahlung sämtlicher Rechnungs-
positionen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung gewähren wir 2 % Skonto, nicht
jedoch auf die Transport-, Kran- und Verpackungskosten.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehal-
tungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
6. Reicht die Erfüllungsleistung des Käufers nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu til-
gen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld
die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen
Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die
ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.
7. Wir sind berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern bzw. Lieferungen nur gegen
Vorkasse auszuführen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser An-
spruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet
wird.
8. Der Kunde stimmt einer Abkürzung der Vorabankündigungsfrist für das SEPA-Lastschrift-
verfahren von 14 Tagen auf einen Tag zu und akzeptiert die Rechnungsstellung als Pre-
Notifikation.
§ 4 Lieferzeit
1. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflich-
ten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben
vorbehalten.
4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unter-
gangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden
über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag
ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lie-
ferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
6. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer
von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht;
ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht,
ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
7. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertre-
tende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht;
in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
8. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen
einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch
nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ verein-
bart. Sofern wir auf Wunsch des Kunden versenden, geht die Gefahr auf diesen über, sobald
wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Person oder
Anstalt ausgeliefert haben, § 447 BGB.
2. Es gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme
der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, es sei denn, wir durften aufgrund
konkreter Umstände nicht von einer Empfangsberechtigung der unterzeichnenden Person
ausgehen.
3. Von uns in Verkehr gebrachte Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflich-
tungen in unseren Betriebsstätten zurückgenommen, sofern sie rest-entleert und nicht ver-
schmutzt sind und vom Besteller bzw. auf dessen Kosten sortiert angeliefert werden.
4. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung
eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 6 Mängelhaftung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschul-
deten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Offensichtliche Mängel gleich welcher Art, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen sind
unverzüglich bei Abnahme der Ware zu rügen. In diesem Fall hat der Besteller die Ware zwecks
Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen
Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei Entnahmen von Ma-
terialproben zu geben. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art sind von Unternehmen
unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen.
Die bei Herstellung, Transport oder Verarbeitung grob keramischer Erzeugnisse auftretenden
geringfügigen Schäden, Form- oder Farbabweichungen, welche die übliche Verwendbarkeit
nicht wesentlich beeinträchtigen, können nicht beanstandet werden.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung
in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Ein
Rückgriff nach § 445a BGB wird ausgeschlossen. Letzteres gilt nicht, sofern uns ein Verschul-
den am Auftreten des Mangels im Rahmen der Produktion, der Qualitätskontrolle oder der
Ladungsüberwachung, soweit von uns geschuldet, nachgewiesen wird.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder
Minderung zu verlangen.
4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprü-
che geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vor-
hersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vor-
hersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist
unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt.
7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang,
es sei denn, der Kunde hat seinem Vertrag mit dem Endabnehmer die VOB/B zugrunde gelegt.
Für diesen Fall beträgt die Verjährungsfrist auch uns gegenüber 4 Jahre.
31
§ 7 Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbeson-
dere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß
§ 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz
des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsver-
zug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache
durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren
Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflich-
tet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum
Neuwert zu versichern.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht
in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen;
er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließ-
lich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer
oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Ver-
arbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch
nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kön-
nen wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorge-
nommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche
wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum
Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden
als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Mitei-
gentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum
für uns.
7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die
durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Datenschutz
Verantwortlicher i. S. d. Art.4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die Verar-
beitung personenbezogener Daten der Kunden/Geschäftspartner der Schlagmann Poroton
Vertriebs GmbH im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist:
Schlagmann Poroton Vertriebs GmbH
Ziegeleistr. 1
84367 Zeilarn
Tel.: 08572 17-0, Fax: 17-5100
Mail: [email protected]
Der Datenschutzbeauftragte der Schlagmann Poroton Vertriebs GmbH steht dem
Kunden/Geschäftspartner für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter:
Grabmeier Harald
Ziegeleistr. 1
84367 Zeilarn
Tel.: 08572 17-4154, Fax: 17-5154
E-Mail: [email protected]
zur Verfügung.
Die Schlagmann Poroton Vertriebs GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden/
Geschäftspartners zu den folgenden Zwecken auf folgender Rechtsgrundlage:
• Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei der Kunde/Geschäftspartner ist, oder zur
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage des Kunden/Geschäftspartners
erfolgen, auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO
• Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertrags mit dem
Kunden/Geschäftspartner auf Grundlage von § 31 BDSG; in die Berechnung der Wahrschein-
lichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (Scoring) fließen unter ande-
rem die Anschriftendaten des Kunden ein.
• Direktwerbung und Marktforschung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO i. V.
m. einer Einwilligung des Kunden/Geschäftspartners sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1
Buchst. f DS-GVO
• Wahrung der gesetzlichen Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten (z. B. § 257 HGB, § 147
AO) auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO
Eine Offenlegung der personenbezogenen Daten des Kunden/Geschäftspartners erfolgt aus-
schließlich im Rahmen der zuvor genannten Zwecke gegenüber folgenden Empfängern bzw.
Kategorien von Empfängern: IT-Dienstleister, andere Berechtigte (z. B. Behörden und Gerichte),
ausschließlich, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung oder Berechtigung besteht. Perso-
nenbezogene Daten des Kunden/Geschäftspartners werden zu den zuvor genannten Zwecken
solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist.
Zum Zwecke der Direktwerbung und der Marktforschung werden die personenbezogenen
Daten des Kunden/Geschäftspartners solange gespeichert, wie ein überwiegendes rechtliches
Interesse der Schlagmann Poroton Vertriebs GmbH an der Verarbeitung nach Maßgabe der ein-
schlägigen rechtlichen Bestimmungen besteht, längstens jedoch für eine Dauer von zwei Jahren
über das Vertragsende hinaus.
Der Kunde/Geschäftspartner hat gegenüber der Schlagmann Poroton Vertriebs GmbH Rechte
auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbar-
keit nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach Art. 15
bis 20 DSGVO.
Der Kunde/Geschäftspartner kann jederzeit der Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Direkt-
werbung und/oder der Marktforschung gegenüber der Schlagmann Poroton Vertriebs GmbH
widersprechen; telefonische Werbung durch die Schlagmann Poroton Vertriebs GmbH erfolgt
zudem nur mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung des Kunden/Geschäftspartners gemäß § 7
Abs. 2 Nr. 2 UWG.
Der Kunde hat das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn er
der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen
datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981 53 1300
Telefax: +49 (0) 981 53 98 1300
E-Mail: [email protected]
§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptverwaltung in 84367 Zeilarn; wir sind
jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausge-
schlossen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz unserer Hauptver-
waltung Erfüllungsort.
§ 11 Allgemeines
1. Die Paletten werden sowohl für die Lieferung auf Lager als auch zum Direktverbraucher mit
€ 4,50 pro Stück Pfandbetrag angelastet. Bei frachtfreier Rückgabe verwendungsfähiger
Paletten werden € 2,50 pro Stück gutgeschrieben. Entsorgungssäcke für Verpackungsfolien
werden mit € 2,00 pro Stück berechnet. Pfandsturzhölzer werden mit € 0,50 pro Stück ver-
rechnet und bei frachtfreier Rückgabe wieder vergütet.
2. Unsere Frachtkosten beziehen sich auf die Abnahme von voll ausgelasteten Lastzügen. Bei
Mindermengen unter 10 to berechnen wir einen pauschalen Zuschlag von 100,00 €.
3. Für Standzeiten der Lieferfahrzeuge auf den Baustellen verrechnen wir die uns insoweit entste-
henden Belastungen, wenigstens werden € 50,00 netto pro Stunde berechnet.
4. Bei Lieferung mit einem Spezial-Kranfahrzeug erfolgt eine Berechnung von € 3,50 pro Palette.
5. Bei der Rücknahme von Ziegeln vergüten wir 30 % vom Nettowarenwert abzüglich der tat-
sächlich anfallenden Frachtkosten, mindestens abzüglich € 125,00 Frachtpauschale. Eine
Rücknahme von auftragsgefertigten Produkten ist nicht möglich.
ww
w.e
bh-m
arke
ting.
de
01
.201
9
Die CO2-Menge, die durch diese Broschüre entsteht, wird durch Aufforstung wieder kompensiert. Wenn Sie die DE-Tracking-Nummer auf www.natureoffice.com eingeben, können Sie das entsprechende Klimaschutzprojekt sehen. Trackingnummer: DE-077-307823
Zudem drucken wir nur auf zertifiziertem Papier aus Holz, das aus vorbildlich bewirtschafteten Wäldern stammt.
Schlagmann Poroton Vertriebs GmbHZiegeleistraße 1 · 84367 ZeilarnTelefon 08572 17-0 · Fax 08572 17-5170 www.schlagmann.de · [email protected]
Perlitgefüllte Ziegel: Nach-haltige Rohstoffauswahl, niedrige Emissionen und
sauber in der Herstellung.
Unser perlitgefüllter Ziegel erfüllt die hohen
Anforderungen an emissionsarme Baustoffe.
Der Perlit-Dämmstoff für unsere Premiumziegel ist
mit dem BlauenEngel ausgezeichnet.