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Potenzialeinschätzung zum Vorkommen von Brutvögeln in 41 möglichen Vorranggebieten zur Windenergiegewinnung im Landkreis Verden Teil 1: Erläuterungsbericht Auftraggeber: Landkreis Verden Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller) Auftragnehmer: Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung Lindenstraße 40 27711 Osterholz-Scharmbeck & Umweltanalyse + Landschaftsplanung GmbH Ostertorsteinweg 70/71 28203 Bremen Osterholz-Scharmbeck, August 2015

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Potenzialeinschätzung zum Vorkommen

von Brutvögeln in 41 möglichen Vorranggebieten zur

Windenergiegewinnung im Landkreis Verden

Teil 1: Erläuterungsbericht

Auftraggeber:

Landkreis Verden

Lindhooper Straße 67,

27283 Verden (Aller)

Auftragnehmer:

Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung

Lindenstraße 40 27711 Osterholz-Scharmbeck

&

Umweltanalyse + Landschaftsplanung GmbH

Ostertorsteinweg 70/71 28203 Bremen

Osterholz-Scharmbeck, August 2015

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Kontaktdaten - Auftraggeber

Landkreis Verden; Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller)

Ansprechpartner Windenergie:

Karin Vesper; Tel. 04231-15-205 [email protected]

Ansprechpartner Avifauna:

Klaus Saalfeld; Tel. 04231-15-761 [email protected]

Kontaktdaten - Auftragnehmer

Lindenstraße 40 27711 Osterholz-Scharmbeck

Telefon: 04791-502567-0 Fax: 04791-89325 E-Post: [email protected] Internet: www.bios-ohz.de

Bearbeitung: Dipl. Biol. Tasso Schikore (Projektleitung)

Dipl.-Ing. (FH) Elke Thielke

Biol. Karsten Schröder

Dipl. Umweltwiss. Gunnar Siedenschnur

MSc. Umweltwiss. Sonja Maehder

Dipl. Biol. Jens-Peter Salomon

BSc. Umweltwiss. Maike Dierks (Auswertung)

Robin Maares (Gebietsbereisung, Auswertung)

und

Ostertorsteinweg 70/71 28203 Bremen

Telefon: 0421-7460-1 Fax: 0421-702237 E-Post: [email protected] Internet: www.oekologis.de

Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Arno Schoppenhorst

Dipl.-Geogr. Elisabeth Wolfram

MSc. Angewandte Biol. Oliver Brockmann

Eckhard Brune (Ornithologe)

Markus Beyer (Ornithologe)

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Inhalt

1 Aufgabenstellung ..................................................................................... 5

2 Projektbedingte Wirkfaktoren – Windkraftnutzung und Vogelschlag ......... 6

2.1 Weitere Wirkfaktoren im Rahmen der Windkraftnutzung .........................12

2.2 Abstandsempfehlungen für Windkraftanlagen zu Vorkommen von Großvogelarten ...............................................................................12

3 Untersuchungsgebiet ..............................................................................15

4 Methoden ................................................................................................17

4.1 Erfassung ...............................................................................................17

4.2 Auswertung .............................................................................................19

4.3 Bewertung des Konfliktpotenzials ...........................................................20

5 Ergebnisse der Potenzialeinschätzung ...................................................21

5.1 Ergebnisse der Potenzialeinschätzungen zur Avifauna ...........................21

5.2 Konfliktpotenzial Avifauna – Windenergienutzung - Bilanz ......................21

6 Quellen ...................................................................................................24

Anhang......................................................................................................29

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Tabellen

Tab. 1: Einschätzung des Kollisionsrisikos mit Windkraftanlagen für im Landkreis Verden vor-kommende windkraftsensible Großvogelarten (Datengrundlage: DÜRR 2015, GEDEON u. a. 2014, ILLNER 2012, KRÜGER u. a. 2014, STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE 2014, 2015). ............. 11

Tab. 2: Übersicht über fachlich erforderliche Mindestabstände von WKA zu Brutplätzen ausgewählter Vogelarten (vgl. NLT 2014). ................................ 14

Tab. 3: Übersicht zu den 41 untersuchten Potenzialflächen Windenergienutzung, die bezüglich ihrer potenziellen Eignung für windkraftsensible Brutvogelarten eingeschätzt werden sollten. .................. 16

Tab. 4: Übersicht zur Bewertung des Konfliktpotenzials Avifauna-Windkraft-nutzung für die einzelnen Untersuchungsgebiete Nr. 1 bis 41 .................... 22

Tab. 5: Übersicht zur Bilanz der den Kategorien des Konfliktpotenzials zugeordneten Unter-suchungsgebiete (mit UG-Nummer und ID). .............. 23

Tab. 6: Liste der in den 41 Untersuchungsgebieten innerhalb des Lk Verden festgestellten und potenziell vorkommenden planungsrelevanten Brut- und Gastvogelarten nebst Angaben zu Status, Gefährdung, gesetzlichem Schutz und Status gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie (Stand 07/2015). ........................................................................................... 29

Tab. 7: Überblick zum Vorkommen bzw. potenziellen Vorkommen planungsrelevanter Brutvogelarten in den 41 Untersuchungsgebieten innerhalb des Landkreises Verden. .............................................................. 31

Abbildungen

Abb. 1: Jahreszeitliche Verteilung der WKA-Schlagopfer von Seeadlern in Deutschland, Daten von 2002-2015 (nach DÜRR 2015). ............................... 7

Abb. 2: Todesursachen von Seeadlern, die in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 1999-2010 gefunden wurden; grün=natürliche Ursachen, rot=anthropogene Ursachen (n=293; Quelle: LUNG MV 2011). ..................... 8

Abb. 3: Todesursachen von Seeadlern, die in Schleswig-Holstein im Zeitraum 1997-2011 gefunden wurden; grün=natürliche Ursachen, rot=anthropogene Ursachen (n=105); Quelle: PROJEKTGRUPPE

SEEADLERSCHUTZ SCHLESWIG-HOLSTEIN (O. J.). ............................................. 8

Abb. 4: Jahreszeitliche Verteilung der WKA-Schlagopfer von Rotmilanen in Deutschland, Daten von 1995-2015 (nach DÜRR 2015). ............................. 10

Abb. 5: Jahreszeitliche Verteilung der WKA-Schlagopfer von Weißstörchen in Deutschland, Daten von 1995-2015 (nach DÜRR 2015). ............................. 10

Abb. 6: Übersicht zur Lage der 41 untersuchten Potenzialflächen zur möglichen Windenergie-nutzung im Landkreis Verden; die Zuordnung via Gebietskennzeichnung wird in Tab. 3 erklärt (Quelle: Übersichtskarte vom Auftraggeber, leicht verändert). .................................. 15

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1 Aufgabenstellung

Der Landkreis Verden beabsichtigt für die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie (mit Ausschlusswirkung) im neuen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) die avifaunistischen Bestandsdaten in Teilbereichen durch eine entsprechende Kartierung zu ergänzen bzw. zu aktualisieren (vgl.

Karte 1 im Anhang). Dabei sollten in 41 vorgegebenen Untersuchungsgebieten gezielt Vogelarten erfasst werden, die gegenüber Windkraftanlagen (WKA) empfindlich sind. Es sind dies in erster Linie Großvogelarten wie Greifvögel, Störche und Kraniche, aber auch Limikolenarten des Offenlandes. Gleichzeitig sollten alle Arten miterfasst werden, die in Tabelle 2: „Übersicht über fachlich erforderliche Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Brutplätzen bestimmter Vogelarten“ (Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie, NLT, Stand Oktober 2014) enthalten sind.

Ziel ist es, auf einer flächenschärferen Planungsebene Konfliktpotenziale auf Grundlage u. a. der für Niedersachsen geltenden Kriterien, Empfehlungen und Daten (s. NLT 2014, NLWKN 2015 sowie vorhandene avifaunistische Bewertungen) herauszuarbeiten.

In Bezug auf die zu untersuchenden naturschutzfachlichen Wertigkeiten der Gebiete hinsichtlich Brutvögel stehen dabei folgende Fragestellungen im Vordergrund:

Kommen Arten vor, die im Hinblick auf Windkraftnutzung eine besondere

Empfindlichkeit aufweisen?

Weisen die Gebiete eine Bedeutung für Großvögel wie z. B. Seeadler, Rotmilan,

Schwarzmilan, Wespenbussard, Wanderfalke, Baumfalke, Wiesenweihe, Weißstorch

Schwarzstorch, Kranich oder Uhu auf?

Wie ist jeweils das Konfliktpotenzial Avifauna-Windenergienutzung zu bewerten?

Nachrangig galt es auch, aufgrund der Befunde im Gelände, die Bedeutung der Gebiete für projektrelevante Gastvogelarten einzuschätzen. Die genannten Fragestellungen waren anhand von Daten aus aktuellen vorliegenden Gutachten oder Bewertungen der Lebensräume der genannten Artengruppen im Landkreis Verden sowie durch mindestens drei Vorortbegehungen im Jahr 2015 weitgehend zu beantworten. Daraus sollten die Einschätzungen zum Konfliktpotenzial Avifauna-Windkraftnutzung für die jeweiligen Gebiete abgeleitet werden.

Im Falle einer konkreten Windparkplanung ersetzt diese Vorgehensweise der Konflikteinschätzung jedoch auf keinen Fall eine entsprechende Erfassung und fallbezogene Bewertung, sie dient lediglich dem vorzeitigen Erkennen der Schwere eines sich abzeichnenden naturschutzfachlichen Konfliktpotenzials.

Die Kartier- und Bewertungsergebnisse sind in Textform und kartographisch für jedes einzelne Untersuchungsgebiet aufzubereiten. Hierzu gehören eine Beschreibung der angewandten Methodik, die Darstellung der nachgewiesenen Arten und eine Analyse der Ergebnisse. Die nachgewiesenen Arten sollten hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber Windkraftanlagen und deren Betrieb beurteilt werden. Die Karteninhalte sollen als shape-Dateien für das Geoinformationssystem ArcGis dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Nachfolgend werden im Erläuterungsbericht neben grundsätzlichen Ausführungen zum Konfliktpotenzial Avifauna-Windkraftnutzung die zusammenfassenden Ergebnisse dargestellt. Die detaillierten Einzelergebnisse zu den 41 Untersuchungsgebieten werden in einem gesonderten Protokollteil geliefert. Darüber hinaus wird ein Kartenband mit einer Sammellegende für alle 41 UG geliefert.

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2 Projektbedingte Wirkfaktoren – Windkraftnutzung und Vogelschlag

Im Projektzusammenhang ist innerhalb von Großvogellebensräumen vorrangig der Wirkfaktor „Mortalität“ im Bereich der Windkraftanlagen (WKA) relevant, weitere Faktoren wie „anlagebedingte Barrierewirkung“ sowie „Stör-/Scheuchwirkungen durch optische und akustische Reize“ sind dagegen in Bezug auf Brutvögel als nachrangig zu bezeichnen.

WKA führen je nach räumlicher Lage und Exposition und auch in Abhängigkeit vom Anlagentyp (z. B. Beton- oder Gittermasten) zu Vogelschlagverlusten. Das Vogelschlag-risiko betrifft nahezu alle Vogelarten, wobei artspezifische Unterschiede bezüglich des Risikos festgestellt wurden. Die Mortalität durch Kollisionen kann dabei anlage- und betriebsbedingt auftreten, entsprechend der Hinderniswirkung der Masten als bauliche Anlagen und der im Betrieb sich bewegenden Rotoren (vgl. KRONE 2003, DÜRR 2004, 2009, 2015, HÖTKER u. a. 2005, ILLNER, 2012). Zum Teil reichen bereits die zwischen den Rotorblättern entstehenden Turbulenzen aus, um einen Vogel im Flug zu beeinträchtigen (RODTS 1999).

Aufgrund der bevorzugten Flughöhe gehören große Greifvogelarten und Störche im Verhältnis zur Populationsgröße bei weitem zu den am stärksten von Kollisionen mit WKA betroffenen Vogelarten (DÜRR 2009, 2015, ILLNER 2012, LANGGEMACH & DÜRR 2015). Deren Suchflüge finden offenbar hauptsächlich in dem Höhenbereich statt, der von den sich drehenden Rotoren durchschnitten wird. So wurden seit dem Jahr 2002 von T. DÜRR in der für Deutschland zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg bislang 332 Mäusebussarde, 270 Rotmilane und immerhin 108 Seeadler als Kollisionsopfer dokumentiert, aber „nur“ 18 Rohrweihen, 10 Baumfalken und 10 Wanderfalken (DÜRR 2015, Stand 01.06.2015). Bei der Interpretation dieser Angaben kommt es in erster Linie auf die Relation der Artfunde untereinander sowie auf die Berücksichtigung der Häufigkeit und Verbreitung innerhalb Deutschlands an (vgl. Tab. 2). Weniger bedeutsam ist der zeitliche Aspekt der seit dem Jahr 2002 fortlaufend geführten, überwiegend unsystematischen Datensammlung, der lediglich ein freiwilliges Meldesystem zugrunde liegt.

So wurden die meisten der aktuell 108 in Deutschland als Schlagopfer dokumentierten Seeadler in den adlerreichsten Bundesländern Brandenburg (35), Schleswig-Holstein (31) und Mecklenburg-Vorpommern (29) festgestellt. In Niedersachsen sind Seeadler bislang viermal als Kollisionsopfer mit WKA dokumentiert (08/2006 im Landkreis Lüneburg, 10/2007 im Lk Aurich, 01/2008 im Lk Hannover und 03/2013 Lk Dannenberg). Darüber hinaus wurden Schlagopfer aus Sachsen-Anhalt (7) und Sachsen (1) gemeldet (DÜRR 2015). Europaweit wurden bislang 179 Seeadler als Kollisionsopfer an Windkraftanlagen dokumentiert, neben den 108 Nachweisen aus Deutschland vor allem in Norwegen (39) und Schweden (24; DÜRR 2015). Bei dieser Statistik ist zu beachten, dass es sich bei der fortlaufend geführten Datensammlung ab dem Jahr 2002 (inkl. weniger weiter zurückliegender Daten) nicht nur um Ergebnisse systematischer Untersuchungen handelt, sondern in erheblichem Maße auch um Zufallsfunde. Insofern ist von weiteren nicht gesuchten, nicht gefundenen und von daher nicht dokumentierten Opfern auszugehen. Die jahreszeitliche Verteilung von Seeadler-Schlagopfern aus Deutschland ist in Abb. 1 dargestellt. Die geringeren Anzahlen in den Monaten Mai bis Juli sind mit einer stärkeren Bindung der an der Aufzucht der Jungen beteiligten Altvögel an die nähere Umgebung des Nestes erklärbar. In weiten Teilen Deutschlands ist diese nämlich noch weitgehend frei von Windkraftanlagen, nicht zuletzt wegen Einhaltung der unten genannten naturschutzfachlichen Abstandsempfehlungen (vgl. LANGGEMACH & DÜRR 2015, NLT 2014).

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Abb. 1: Jahreszeitliche Verteilung der WKA-Schlagopfer von Seeadlern in Deutschland, Daten von 2002-2015 (nach DÜRR 2015).

Erläuterung der Seeadler-Schlagopfer Anzahl: 108 Schlagopfer in Deutschland, davon eine Meldung ohne genaue Ortsangabe. Deshalb statistische Auswertung mit n=107.

Grundsätzlich unterliegen auch Altvögel dem Schlagrisiko, das auch außerhalb eines 6 km-Radius um einen Neststandort als hoch eingestuft werden muss. In Brandenburg wurden im Zeitraum 2002-2012 insgesamt 263 Seeadler (außerhalb der Nestlingsphase) auf ihre Todesursache hin untersucht. Die Mortalität durch WKA betrug dabei 9,6 % (28 Vögel). Bezüglich der Altersstruktur konnten 37 % der Kollisionsopfer als adult, weitere 37 % als subadult und 20 % als immatur eingestuft werden (LANGGEMACH & DÜRR 2015). In Mecklenburg-Vorpommern lag die Mortalität des Seeadlers durch WKA im Zeitraum 1999-2010 bei rund 3 %, hier wirkten sich die Faktoren Bleivergiftung und Kollisionen mit Bahn deutlich stärker aus (vgl. Abb. 2, LUNG MV 2011).

Bei einer Telemetriestudie von Seeadlern im Umfeld von Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Juli-September 2008) wurde beispielsweise bei einem juvenilen Seeadler eine Aufenthaltsquote von 3 % der Aktivität innerhalb eines Windparks festgestellt, wobei von 185 Beobachtungsminuten 31 % auf Flughöhen innerhalb der Rotorhöhe entfielen (KRONE u. a. 2010). Auch diese Autoren konnten keine Meidung von WKA-Flächen durch Seeadler feststellen. Attraktive Habitatstrukturen wie Gewässer und Ansitzwarten sowie Nahrungsquellen wie Tierkadaver und äsende Gänse waren als Motive für die Annäherung an WKA auszumachen. Bei territorialen Altvögeln zeigte sich eine solche Annäherung an WKA statistisch deutlich häufiger (KRONE u. a. 2010).

Die Beschaffenheit der Umgebung von Windparks bezeichnen RASRAN u. a. (2008) als Schlüsselfaktor für das Kollisionsrisiko mit Greifvögeln. Diese Autoren fanden zudem, dass kompakte Windparks mit großen Anlagen günstigere Risiko/Energieausbeutungs-verhältnisse aufwiesen, als weit verstreute kleinere Einzelanlagen.

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Seeadler-Schlagopfer in Deutschland (n=107), jahreszeitliche Verteilung

nach DÜRR, Daten 2002-2015, Stand: 01.06.2015

Deutschland

davon Niedersachsen

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Abb. 2: Todesursachen von Seeadlern, die in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 1999-2010 gefunden wurden; grün=natürliche Ursachen, rot=anthropogene Ursachen (n=293; Quelle: LUNG MV 2011).

Ein aktuell durchaus höherer Anteil von Opfern an Windkraftanlagen ist bei Seeadlertotfunden wiederum aus Schleswig-Holstein dokumentiert (PROJEKTGRUPPE

SEEADLERSCHUTZ SCHLESWIG-HOLSTEIN O. J., vgl. Abb. 3). Analysiert man die Altersstruktur der Seeadler, die an Windenergieanlagen zu Tode gekommen sind (n = 26), so starben in Schleswig-Holstein im Zeitraum 1997-2011 mehr Jungvögel als Altvögel. Unter allen WKA-Opfern waren 69 % junge Vögel der Altersklasse 1.- 4. Kalenderjahr. Diese Vögel streifen auf der Suche nach Nahrung und einem später geeigneten Brutterritorium weiträumig umher und können so unter Umständen aufgrund ihrer Unerfahrenheit und der fehlenden lokalen Revierkenntnisse leichter mit den Rotorblättern von Wind-energieanlagen kollidieren (PROJEKTGRUPPE SEEADLERSCHUTZ SCHLESWIG-HOLSTEIN o. J.).

Abb. 3: Todesursachen von Seeadlern, die in Schleswig-Holstein im Zeitraum 1997-2011 gefunden wurden; grün=natürliche Ursachen, rot=anthropogene Ursachen (n=105); Quelle: PROJEKTGRUPPE

SEEADLERSCHUTZ SCHLESWIG-HOLSTEIN (O. J.).

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Das Kollisionsrisiko für den Seeadler mit WKA wird von ILLNER (2012) als sehr hoch eingestuft. Setzt man die dokumentierten Schlagopferzahlen der relativ noch am besten als derartige Opfer nachzuweisenden Großvogelarten in Beziehung zu ihrer Häufigkeit in Deutschland (aktuellste Brutbestandsangaben), so erhält man über einen zu bildenden Index den bedeutendsten Parameter zur Beurteilung des Kollisionsrisikos (vgl. ILLNER 2012). Danach wird deutlich, dass der Seeadler innerhalb des gesamten Spektrums der als Schlagopfer nachgewiesenen Vogelarten (in Deutschland allein bisher 134 Arten) mit Abstand das höchste Kollisionsrisiko aufweist (vgl. Tab. 1)

Neben dem offenbar nicht oder nur gering ausgeprägten Meideverhalten gegenüber Windkraftanlagen wirkt sich die Größe des Adlers (höhere Trefferwahrscheinlichkeit bei sich drehenden Rotoren) und seine gegenüber anderen Greifvögel (z. B. Falken) vergleichsweise geringere Wendigkeit besonders negativ aus. In Südeuropa zählt der noch größere Gänsegeier (Gyps fulvus) zu den mit Abstand häufigsten Kollisionsopfern mit WKA (bislang 1.882 Schlagopfer!), daneben sind auch Schmutzgeier (Nephron percnopterus, 19), Schlangenadler (Circaetus gallicus, 56), Zwergadler (Hieraetus pennatus, 45) und Steinadler (Aquila chrysaetos, 16) in stärkerem Maße betroffen (vgl. DÜRR 2015). Auch die EU stuft Seeadler und Rotmilan bezüglich ihrer Empfindlichkeit gegenüber der Windkraftnutzung als gefährdet ein, indem sie beide Arten in einer Kategorie von Vogelarten mit dem Nachweis eines substanziellen Risikos (bezogen auf Kollisionen) aufführt (EUROPEAN COMMISSION 2010). Nach See- und Fischadler weisen Rotmilan und -in etwas geringerem Maße- auch der Weißstorch innerhalb aller als Schlagopfer in Deutschland nachgewiesenen Vogelarten ein relativ hohes geschätztes Kollisionsrisiko mit Windkraftanlagen auf (vgl. Tab. 1; verglichen mit vielen anderen hier nicht explizit aufgeführten Vogelarten). Auch ILLNER (2012) stuft das Kollisionsrisiko für Rotmilan und Weißstorch mit Windkraftanlagen als sehr hoch ein. Beide Arten treten innerhalb des Landkreises Verden relativ häufig und weit verbreitet auf und sind daher als besonders projektrelevante Arten zu bezeichnen.

Der Großteil der Rotmilan-Schlagopfer wurde in den Bundesländern erfasst, die den Verbreitungsschwerpunkt der Art innerhalb Deutschlands und Europas bilden: Branden-burg (65) und Sachsen-Anhalt (63; DÜRR 2015, Stand 01.06.2015). Als Zugvogel kommt die Art flächendeckend vor, daher wurden Kollisionsopfer in allen Bundesländern (bis auf Bremen, Hamburg und Berlin) dokumentiert: Hessen (25), Niedersachsen (24, davon keiner im Lk Verden), Nordrhein-Westfahlen (20), Sachsen (19), Thüringen (18), Mecklenburg-Vorpommern (10), Rheinland-Pfalz (8), Baden-Württemberg (7), Schleswig-Holstein (4) sowie Bayern und Saarland (jeweils 1; DÜRR 2015).

Ähnlich wie beim Seeadler wurden während der Brut- und Jungenaufzucht weniger Schlagopfer festgestellt. Auffallend sind die hohen Schlagopferzahlen während des Frühjahrs- und Herbstzuges. Dadurch, dass der Rotmilan im Norden und Osten Deutsch-lands nicht als Jahresvogel vorkommt, gibt es im Winter kaum Kollisionen mit Windkraftanlagen (vgl. Abb. 4). Europaweit wurden bislang 321 Schlagopfer an Windkraft-anlagen festgestellt, davon der Großteil in Deutschland (270), außerdem u. a. in Spanien (29) und Frankreich (6) (DÜRR 2015). Bei der Interpretation der vorliegenden Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um systematisch erhobene Daten, sondern um Zufallsfunde, handelt.

Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, die Rotmilansichtungen während der Potenzialerfassungen in den verschiedenen Untersuchungsgebieten einem Brutstandort zuordnen und die Entfernung zwischen Brutgehölz und Windpark abschätzen zu können. In der vorliegenden Arbeitshilfe „Naturschutz & Windenergie“ des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2014) wurden Mindestabstände für die Errichtung von WKA von 1.500 m um einen Neststandort des Rotmilans und ein Prüfbereich von 4.000 m nahe gelegt (vgl. Tab. 2).

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Abb. 4: Jahreszeitliche Verteilung der WKA-Schlagopfer von Rotmilanen in Deutschland, Daten von 1995-2015 (nach DÜRR 2015).

Erläuterung der Rotmilan-Schlagopfer Anzahl: 270 Schlagopfer in Deutschland, davon fünf Meldungen ohne genaue Ortsangabe sowie 27 Meldungen ohne Datum. Deshalb statistische Auswertung mit n=238.

Vom Weißstorch wurden mit deutschlandweit 45 Vögeln in der Gesamtsumme deutlich weniger Schlagopfer registriert (DÜRR 2015, Stand 01.06.2015). Gemessen an der verhältnismäßig geringeren Besiedlungsdichte von Weißstorch (ca. 4.600 Brutpaare in Deutschland) zu Rotmilan (ca. 18.500 Brutpaare, vgl. Tab. 1) ist das Kollisionsrisiko mit WKA der großen und wenig wendigen Störche durchaus erhöht, wie auch der Indexwert aus Tab. 1 zeigt.

Die meisten durch WKA verunglückten Vögel wurden aus dem relativ dicht mit Weißstörchen besiedelten Brandenburg (17) gemeldet, gefolgt von Niedersachsen (13 – darunter eine Meldung vom 17.8.2014 aus dem Lk Verden, WP Beppener Bruch), Mecklenburg-Vorpommern (7), Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt (jeweils 2) sowie Baden-Württemberg und Thüringen (jeweils 1, DÜRR 2015). Innerhalb Europas wurden insgesamt 87 Schlagopfer des Weißstorchs gemeldet, die sich wie folgt auf nur drei Länder verteilen: Deutschland (45), Spanien (41) und Österreich (1, DÜRR 2015).

Abb. 5: Jahreszeitliche Verteilung der WKA-Schlagopfer von Weißstörchen in Deutschland, Daten von 1995-2015 (nach DÜRR 2015).

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Rotmilan-Schlagopfer (n=238), jahreszeitliche Verteilung nach DÜRR, Daten 1995-2015, Stand: 01.06.2015

Deutschland

davon Niedersachsen

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Weißstorch-Schlagopfer (n=45), jahreszeitliche Verteilung nach DÜRR, Daten 1995-2015, Stand: 01.06.2015

Deutschland

davon Niedersachsen

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Die in Abb. 5 ersichtlichen erhöhten Schlagopferzahlen im August, sowohl bundes- als auch landesweit, sind vermutlich ebenfalls auf das Zugphänomen zurück zu führen, wenn Weißstörche nach der Brutzeit ab ca. Mitte August zurück in die Winterquartiere fliegen und dabei überwiegend ihnen unbekannte Gebiete überqueren.

Die Arbeitshilfe des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2014) empfiehlt zur Minderung des Kollisionsrisikos mit Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1.000 m um bekannte Neststandorte sowie einen Prüfbereich von 2.000 m (vgl. Tab. 2).

Die deutschlandweite Schlagopferstatistik weist zudem für den Landkreis Verden noch einen geschlagenen Mäusebussard (17.8.2014, WP Beppener Bruch) auf (DÜRR 2015). WINTER & BISCHOFF (2014) erwähnen einen Fund eines toten Wanderfalken unter einem Windrad im WP Neddenaverbergen (30.8.3013). Dieser Fund ist (noch) nicht in der o. g. nationalen Schlagopferdatei enthalten, also auch noch nicht offiziell bestätigt (vgl. DÜRR 2015).

Tab. 1: Einschätzung des Kollisionsrisikos mit Windkraftanlagen für im Landkreis Verden vor-kommende windkraftsensible Großvogelarten (Datengrundlage: DÜRR 2015, GEDEON u. a. 2014, ILLNER 2012, KRÜGER u. a. 2014, STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE 2014, 2015).

Brutvogelart Schlagopfer (SO) in Deutschland

Bestand Brutvögel Deutschland Individuen (BP, RPx2)

Index (SO/BP, RP*100)

Schlagopfer (SO) in Niedersachsen

Bestand Brutvögel Niedersachsen Individuen (BP, RPx2)

Index (SO/BP, RP*100)

Schwarzstorch 2 1.500 0,13 0 120 0,00

Weißstorch 45 9.200 0,49 13 1.468 0,89

Fischadler 16 1.442 1,11 2 32* 6,25

Wespenbussard 7 12.000 0,06 2 1.100 0,18

Rohrweihe 18 21.000 0,09 2 3.600 0,06

Wiesenweihe 2 1.100 0,18 1 240 0,42

Rotmilan 270 37.000 0,73 24 2.600 0,92

Schwarzmilan 28 18.000 0,16 0 860 0,00

Seeadler 108 1.282 8,42 4 86* 4,65

Mäusebussard 332 280.000 0,12 43 44.000 0,10

Baumfalke 10 14.000 0,07 0 1.600 0,00

Wanderfalke 10 2.400 0,42 1 242 0,41

Turmfalke 66 148.000 0,04 7 22.000 0,03

Uhu 16 5.000 0,32 0 280 0,00

Kranich 14 16.000 0,09 2 1.300 0,15

Schleiereule 9 58.000 0,02 3 17.000 0,02

Waldohreule 8 86.000 0,01 1 16.000 0,01

Einschätzung zum Kollisionsrisiko nach ILLNER (2012): grau hinterlegt und Fettdruck = sehr hoch, grau hinterlegt = hoch; übrige mittel; BP= Brutpaar, RP = Revierpaar

Beispiel für Indexberechnung: 108 Schlagopfer des Seeadlers in Deutschland geteilt durch (641 Brutpaare in Deutschland x 2 = 1.282 Individuen) x Faktor 100 = 8,42

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& 2015

2.1 Weitere Wirkfaktoren im Rahmen der Windkraftnutzung

Windkraftanlagen bzw. Windparks weisen für Vögel neben strukturbedingten visuellen Störwirkungen durch gruppierte, den Raum verstellende Anlagen zusätzlich durch Bewegung, Schattenwurf und z. T. Reflektionen ein ganzes Set an Störfaktoren auf. Relevante Empfindlichkeiten zeigen sich artspezifisch in mehr oder weniger ausgeprägtem Meideverhalten oder einer Barrierewirkung gegenüber der technischen Anlagenkulisse (Windparks) und in Scheucheffekten bzw. Vergrämungen durch Bewegung und Schattenwurf der WKA (KORN u. a. 2004, HÖTKER u. a. 2005, HÖTKER

2006, NLT 2014).

Diese Faktoren können in unterschiedlich großem Umfang zu Habitatverlusten während der Brutzeit führen. Für die meisten in der im Landkreis Verden diesbezüglich relevanten Großvogelarten (vielleicht mit Ausnahme des waldbewohnenden Schwarzstorchs) sind diese Wirkfaktoren jedoch nach den bisherigen Studien zu vernachlässigen (verschiedene Studien s. KRONE u. a. 2010, LANGGEMACH & DÜRR 2015). Bedeutender wirken sich diese Faktoren jedoch für die vorwiegend das Offenland nutzende Gastvogelarten (Gänse, Schwäne, Limikolen, Kraniche) in den Rastgebieten aus.

2.2 Abstandsempfehlungen für Windkraftanlagen zu Vorkommen von Großvogelarten

Von der Länderarbeitsgemeinschaft der deutschen Vogelschutzwarten (LAG VSW) werden fachlich erforderliche Abstände von WKA zu Brutplätzen bzw. Revierzentren bestimmter Vogelarten empfohlen (s. Tab. 2). Für einen Brutplatz des Seeadlers umfasst der em-pfohlene Ausschlussbereich für die Errichtung von WKA einen Radius von 3.000 m. Zudem ist für diese Art in einem Bereich von 6.000 m um die WKA zu prüfen, ob essenzielle Nahrungshabitate vorhanden sind, die von Windkraftanlagen beeinträchtigt werden könnten. Derartige Nahrungshabitate und Hauptflugkorridore zu den Brutplätzen sollen von WKA freigehalten werden (LAG VSW 2007, 2015, NLT 2014).

Der Prüfbereich beschreibt Radien um die jeweiligen WKA, innerhalb derer zu untersuchen ist, ob und wo Nahrungshabitate der betreffenden Art vorhanden sind. Diese und die Flugkorridore zum Neststandort (Brutplatz) sollen von WKA freigehalten werden. Der Prüfbereich ist der Raum, in dem ggf. Raumnutzungsanalysen durchzuführen sind (lt. MELUR & LLUR 2013, NLWKN 2013, NLT 2014, LAG VSW 2015). Entsprechende Abstandsempfehlungen liegen auch für Brandenburg (MLUV 2012; LANGGEMACH & DÜRR 2015) und Schleswig-Holstein (LANU 2008, MELUR & LLUR 2013) vor.

Nach Einschätzung des Niedersächsischen Landkreistages dürfte bei Beachtung der Abstandsempfehlung ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko infolge des Betriebs von WKA weitgehend ausgeschlossen werden können. Umgekehrt kann insbesondere die Nicht-einhaltung des empfohlenen Mindestabstands zu einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos führen und Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote (s. o.) auslösen. Die Abstände sollten nur unterschritten werden, wenn dies mit dem Schutz der betreffenden Arten vereinbar ist. Die Abstandsempfehlungen verstehen sich insbesondere als Orientierungswerte für die Regional- und Flächennutzungsplanung (NLT 2014).

RASRAN u. a. (2010) kommen in einer Studie (gestützt auf vorhandene Daten zur Windkraftnutzung und zu Greifvogelvorkommen in Deutschland sowie auf Verhaltensbeobachtungen, Flughöhen und Fluggeschwindigkeiten in Windparks) zu folgenden Schlüssen:

Bei den betrachteten Greifvogelarten (darunter auch Rotmilan, Seeadler, Wiesenweihe) konnte ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Populationsschwankungen auf Monitoringflächen und dem Aufbau von

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& 2015

Windkraftanlagen nicht nachgewiesen werden

Beim Seeadler fiel die Zunahme der Brutpopulation zeitlich mit dem Aufbau der Windkraftnutzung zusammen –jedoch ohne Ursache/Wirkung-Beziehung

Die höchsten Rotmilandichten wurden nur in windkraftfreien Gebieten beobachtet

Auf „grober” Landschaftsebene stellt die bisherige (bis 2006) Entwicklung der Windenergie für die Populationen der betrachteten Greifvögel noch keine akute Gefahr dar

Eine klare räumliche Trennung der Windkraftanlagen und Greifvogelvorkommen ist dennoch zu befürworten, denn: Brutkolonien sind nur in windkraftfreien Flächen zu finden (evtl. Verdrängung?) bzw. der Betrieb von WKA innerhalb der engeren „homerange“ um einen Neststandort steigert die Kollisionsgefahr beträchtlich, während die Einhaltung von Abstandskriterien zu einer signifikanten Reduktion der Mortalität führen würde.

Pauschale Abstandsregelungen können dazu führen, dass Bereiche geschützt werden, die für die betroffenen Vögel ohne Belang sind, während attraktive, essenziell genutzte Nahrungshabitate auch außerhalb derartiger Radien liegen können. Der Neststandort (sofern es nur einen gibt und nicht etwa Wechselnester) ist zudem meist nicht das Zentrum eines Reviers, sondern liegt oft in Randlage, weil anderswo kein geeigneter Brutplatz verfügbar ist (vgl. Kritik an pauschalen Abstandsregelungen bei KORN u. a. 2004).

Hinweise zum Thema Abstandsregelungen / Abschaltzeiten auf der Vorhabensebene

Die bisherigen Ausführungen dienten der Erläuterung der naturschutzfachlichen (hier konkret der avifaunistischen) Aspekte auf der Ebene der Raumplanung. Für die sich daran anschließende Vorhabensebene werden nachfolgend einige allgemeine Hinweise zum Umgang mit avifaunistisch begründeten Abstandsregelungen und ggf. erforderlichen Abschaltzeiten gegeben. Für einzelne potenzielle Windparkflächen werden derartige Hinweise in den Gebietsprotokollen fallspezifisch aufgegriffen.

Die fachlich geforderten Werte für die Abstandsempfehlungen bzw. Empfehlungen für die Untersuchung einer Raumnutzung bei großräumig aktiven Vogelarten (vgl. MELUR & LLUR 2013, NLWKN 2013, NLT 2014, LAG VSW 2015) sind als Orientierungshilfe anzusehen, die nach bestem Wissen an die Gegebenheiten des Einzelfalls anzupassen sind.

Grundsätzlich weist NLT (2014) zudem darauf hin, dass auch im Falle von zu genehmigenden Windparks, also im Bereich von Flächen, die nicht regelmäßig von kollisionsgefährdeten Großvogelarten (insbesondere Greifvögel, aber auch Weißstorch) zur Nahrungssuche aufgesucht werden, aber dennoch eine (geringere) Bedeutung für diese Arten aufweisen, Vorkehrungen zur Vermeidung von Kollisionen zu treffen sind. Diese Notwendigkeit ergibt sich allein aus der Berücksichtigung des gesetzlichen Artenschutzes (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz). Hierzu wird folgendes ausgeführt:

Abschaltzeiten: Generell sollten die Anlagen während der hellen Tagesstunden drei Tage ab Beginn von Bodenbearbeitungs- und Erntearbeiten in einem Umkreis von 200 m um die Anlagen abgeschaltet werden. Eng befristete Abschaltzeiten führen nur zu geringen Gewinneinbußen, können als verhältnismäßig und zumutbar gelten und sollten bereits aus dem Vermeidungsgrundsatz der Eingriffsregelung heraus begründet werden können; ein signifikant gesteigertes Tötungsrisikos muss dazu nicht vorliegen (NLT 2014).

Für den Landkreis Verden ist aufgrund der weiten Verbreitung windkraftsensibler Großvogelarten (vor allem Weißstorch und Rotmilan) dieser Aspekt für die meisten geplanten, aber auch für bestehenden Windparks zu berücksichtigen. Diesbezüglich konfliktfreie Windparkflächen dürften kaum vorhanden sein.

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& 2015

Tab. 2: Übersicht über fachlich erforderliche Mindestabstände von WKA zu Brutplätzen ausgewählter Vogelarten (vgl. NLT 2014, LAG VSW 2015).

Vogelart, Artengruppe Abstandsempfehlung

Bemerkung Mindestabstand Prüfbereich

Schwarzstorch 3.000 m 10.000 m

Weißstorch 1.000 m 2.000 m

Wespenbussard 1.000 m

Fischadler 1.000 m 4.000 m

Wiesenweihe 1.000 m 3.000 m Schwerpunktgebiete sollen insgesamt unabhängig von der Lage der aktuellen Brutplätze berücksichtigt werden.

Rohrweihe 1.000 m

Schwarzmilan 1.000 m 3.000 m

Rotmilan 1.500 m 4.000 m

Seeadler 3.000 m 6.000 m

Baumfalke 500 m 3.000 m

Wanderfalke 1.000 m Brutvorkommen der Baumbrüterpopulation 3.000 m

Kranich 500 m

Wachtelkönig 500 m zu regelmäßigen Brutvorkommen; Schwerpunktgebiete sollten insgesamt unabhängig von der Lage der aktuellen Brutplätze berücksichtigt werden.

Waldschnepfe 500 m um Balzreviere; Schwerpunktgebiete sollten insgesamt unabhängig von der Lage der aktuellen Brutplätze berück-sichtig werden.

Uhu 1.000 m 3.000 m

Sumpfohreule 1.000 m 3.000 m

Ziegenmelker 500 m um regelmäßige Brutvorkommen

Bedrohte störungsempfindliche Wiesenvogelarten: Bekassine, Uferschnepfe, Rotschenkel, Großer Brachvogel und Kiebitz

500 m 1.000 m gilt beim Kiebitz auch für die regel-mäßigen Brutvorkommen in Ackerlandschaften, soweit sie mindestens von regionaler Bedeutung sind.

Weitere kollisionsgefährdete Arten, z. B. Mäusebussard, Turmfalke, Waldohreule

500 m 1.000 m

Angegeben ist ein empfohlener Mindestabstand um bekannte Vorkommen. Der Prüfbereich beschreibt Radien um die

jeweiligen Brutvorkommen, innerhalb derer zu prüfen ist, ob Nahrungshabitate der betreffenden Art oder Artengruppe

vorhanden sind. Diese sollen einschließlich der Flugwege dorthin von WKA freigehalten werden. In dem Prüfbereich

sind ggf. Raumnutzungsanalysen durchzuführen. Quelle: LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELWARTEN (2015):

"Abstandsempfehlungen für WKA zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten".

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& 2015

3 Untersuchungsgebiet

Die Gebietskulisse für die Einschätzung des avifaunistischen Potenzials war vom vorgegeben und umfasste insgesamt 41 Untersuchungsgebiete (UG) innerhalb des Verden, die ihrerseits z. T. aus mehreren einzelnen Teilflächen bestehen. Bei den 41 handelt es sich um die auf der nachfolgenden Kartenübersicht dargestellten Standorte (s. auch Abb. 6,

Karte 1 im Anhang). Informationen zu den Gebietsnamen, der dazugehörigen Nummern und Flächengröße sind Tab. 3 zu entnehmen.

Abb. 6: Übersicht zur Lage der 41 untersuchten Potenzialflächen zur möglichen Windenergie-nutzung im Landkreis Verden; die Zuordnung via Gebietskennzeichnung wird in Tab. 3 erklärt (Quelle: Übersichtskarte vom Auftraggeber, leicht verändert).

Dezember 2014: 41 Gebiete mit 2.434 ha

Maßstab 1:200.000

Windkraft-Potenzialflächen

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& 2015

Tab. 3: Übersicht zu den 41 untersuchten Potenzialflächen Windenergienutzung, die bezüglich ihrer potenziellen Eignung für windkraftsensible Brutvogelarten eingeschätzt werden sollten.

Eine differenziertere Beschreibung der Landschaftsstruktur und –nutzung sowie weitere

Charakteristika der einzelnen Potenzialflächen und deren Umgebung finden sich in Tab. 1

bis Tab. 41 im separaten Anhang 2 dieses Berichts (Protokolle, Teil 2).

UG-Nr. Name der Potenzialfläche ID (2014) Flächengröße (ha)

01 Benkel Kreisgrenze Ott_01 22

02 Nördlich Otterstedt Ott_02 20

03 Nördlich Quelkhorn Ott_03 18

04 Oyten Bassen-Ost Oy_01 30

05 Achim-Embsen Ach_01 42

06 Achim-Borstel Ach_02 31

07 Achimer Bruch Ach_03 74

08 Achim-Bollen Ach_04 65

09 Langwedel-Giersberg Lw_01 38

10 Nördlich Haberloh Lw_02 9

11 Nördlich Völkersen Lw_03 152

12 Westlich Völkersen Lw_04 45

13 Lindholz Lw_05 9

14 Heidkrug Lw_06 21

15 Dibbersen Th_01 52

16 Westlich Riede Th_02 143

17 Thedinghausen westlich Syker Straße Th_03 47

18 Thedinghausen-Beppen Th_04 234

19 Beppen-Nord Th_05 10

20 Thedinghausen-Werder Th_06 22

21 Neu Wulmstorf Th_07 15

22 Intschede südlich Th_08 202

23 Thedinghausen-Blender Th_09 98

24 Blender-Oiste südlich Th_10 136

25 Scharnhorst Ver_01 11

26 Holtumer Moor Kl_01 10

27 Steinberg Kl_02 36

28 Westlich Brammer Kl_03 69

29 Deelsen/Brammer Kl_04 149

30 Kreepen Kl_05 93

31 Groß Sehlingen Kl_06 28

32 Schafwinkel Kl_07 9

33 Bendingbostel Kl_08 10

34 Östlich Kirchlinteln Kl_09 15

35 Weitzmühlen Kl_10 26

36 Heins/Kreisgrenze Kl_11 9

37 Kirchlinteln-Neddenaverbergen Kl_12 82

38 Oterser Bruch Kl_13 50

39 Ahnebergen Dör_01 112

40 Westen Dör_02 152

41 Hämelhausen/L200 Dör_03 35

Gesamtflächengröße (ha) 2.434

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4 Methoden

4.1 Erfassung

Als Grundlage für die Bewertung der projektrelevanten Brutvogelgemeinschaft wurde eine Potenzialerfassung von ausgewählten Brutvogelarten in den einzelnen Untersuchungsteilgebieten durchgeführt. Innerhalb der abgegrenzten Potenzialflächen wurden nach Möglichkeit alle landes- oder bundesweit mindestens als im Bestand gefährdet eingestuften Brutvogelarten (Rote-Liste-Arten), gesetzlich streng geschützte Arten und solche, die auf Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt werden, quantitativ erfasst. Einige weitere Arten, insbesondere seltenere Singvogelarten, wurden teilweise mit erfasst.

Neben einer flächendeckenden Erfassung der Vorkommen planungsrelevanter Vogel innerhalb der potenziellen Windkraftfläche wurde auch das erweiterte Umfeld (500 m-Radius) um die jeweilige Potenzialfläche mit kartiert. Für diesen Bereich wurden die wesentlichen Strukturen des Vogellebensraumes festgestellt, nach Möglichkeit auch die entsprechenden Vorkommen der o. g. Arten vermerkt, aber vor allem wurde innerhalb dieses 500 m-Radius das potenzielle Spektrum vorkommender planungsrelevanter Arten eingeschätzt, insbesondere in Bezug auf großräumig siedelnde Vogelarten, die als Nahrungsgäste (Brutvögel der Umgebung) innerhalb der potenziellen Windparkfläche auftreten könnten. Dabei wurde die erste Begehung in der laublosen Zeit durchgeführt und zunächst alle erkennbaren bereits bestehenden Großvogelnester vermerkt (vgl. GELPKE 2015). Diese wurden während der beiden folgenden Termine auf ihren Besatz kontrolliert. Erschwert wurde diese Form der Nestersuche innerhalb von Nadelwaldbeständen, daher ist hier nicht von einer vollständigen Erfassung aller vorhandenen Neststandorte auszugehen.

Die Begehungen erfolgten pro Gebiet an mindestens drei Terminen. Die erste Untersuchungsphase erstreckte sich vom 07.03. bis zum 21.04.2015, die zweite vom 01.05. bis zum 01.06.2015, die dritte Kartierung erfolge im Zeitraum vom 05.06. bis 06.07.2015. An drei Terminen (08.06., 19.06. und 25.06.2015) wurden nacheinander alle UG (bis auf die selbst kartierten Gebiete Nr. 1, 2, 3 und das aus einer früheren Erfassung bekannte Gebiet Nr. 9) seitens der Projektleitung (TS) und R. Maares in Augenschein genommen, um die wesentlichen Strukturen zu erkunden und die Befunde sämtlicher Mitarbeiter selbst besser einschätzen zu können. In den Protokollen (im Anhang 2) wurden diese Termine mit einem * gekennzeichnet. In einigen Fällen wurden mehr als drei Kartiertermine berücksichtigt, dies war der Fall bei Überschneidungen mit laufenden Kartierprojekten (Bearbeitung ÖKOLOGIS); die jeweiligen Termine sind in den Protokollen (Anhang 2) mit ** gekennzeichnet.

Die Kontrollen anlässlich der Kartierung erfolgten stets bei geeigneter Witterung (möglichst wenig Wind und trocken), möglichst ab dem frühen Vormittag, gelegentlich auch bis in den Nachmittag bzw. späteren Abend hinein, falls es das Artenspektrum erforderte (z. B. Hauptaktivitätszeit des Rotmilans u. a. nachmittags). Die Fortbewegung im Gelände erfolgte meist mit dem Fahrrad, in einigen Gebieten auch mit dem Auto und zu Fuß, unter Nutzung des mehr oder weniger gut ausgebauten Wegenetzes. Geeignete Beobachtungspunkte, die eine gute Übersicht über das Gelände boten, wurden stets zu Fuß aufgesucht. Als optische Hilfsmittel wurden Ferngläser (10x32 bzw. 10x42) und teilweise auch Spektive (20-60x85) verwendet.

Allgemeine Arbeitsgrundlage für die Revierkartierung waren die methodischen Vorgaben von SÜDBECK u. a. (2005). Die Brutbestandserfassung ist im Wesentlichen eine Kartierung von revieranzeigendem Verhalten (insbesondere stetiger Reviergesang der ♂, Balzverhalten verpaarter Individuen) und direkten Hinweisen auf eine Brut, wie z. B. Warnverhalten, Nestbau sowie das Füttern oder Führen von Jungvögeln. Bestätigte Reviere (Brutverdacht) bzw. Revier- oder Brutpaare (Brutverdacht oder Brutnachweis) sind der Brutpopulation zuzuordnen und werden bei der Darstellung und Bewertung der

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Ergebnisse gleichwertig behandelt. Dementsprechend wurden für Bestandsangaben jeweils die Bezeichnungen Revier- oder Brutpaar verwendet. Gezielte Erfassungen nachtaktiver Vogelarten (Eulen) wurden im Rahmen dieser Bearbeitung nicht durchgeführt.

Die Statuszuweisung zum Brutbestand (Brutverdacht) gilt streng genommen jedoch nur bei einer entsprechenden Bestätigung im Rahmen einer fachgerechten Kartierung, die mehr als nur drei Begehungen umfasst (vgl. SÜDBECK u. a. 2005). Da dies bei drei Begehungsterminen im Rahmen der Potenzialerfassung insbesondere bei später in der Saison eintreffenden Zugvogelarten (z. B. Braunkehlchen, Neuntöter, Baumfalke, Wespenbussard) nicht erreicht werden kann, wurden die Statusangaben nur vergeben, wenn wirklich deutlich revieranzeigende Verhaltensweisen der betreffenden Vogelarten festgestellt wurden und der Lebensraum aller Erfahrung nach ein Brutvorkommen sehr wahrscheinlich macht. Dies trifft vor allem für die weit verbreiteten Arten Feldlerche, Kiebitz und Mäusebussard zu, die in fast jedem Gebiet vorkommen. Bei nur drei Begehungen ist jedoch auch für diese Arten nicht von einer vollständigen quantitativen Erfassung auszugehen. Bei großräumig aktiven Arten wie dem Rot- oder Schwarzmilan konnte z. T. auch nur eine Brutzeitfeststellung gemacht werden. Die Potenzialerfassung ersetzt somit keinesfalls eine vollständige quantitative Erfassung des Bestandes planungsrelevanter Brutvogelarten. Im Falle konkreter Windparkplanungen sind hierbei insbesondere die Methodenstandards von SÜDBECK u. a. (2005) sowie die Anforderungen bei NLT (2014) zu beachten. Es sind dann unbedingt auch nächtliche Erfassungen vorzusehen.

Neben der Erfassung direkt im Gebiet festgestellter Arten wurde auch das Potenzial insbesondere der in Bezug auf die Windkraftnutzung störempfindlichen und somit wertbestimmenden Vogelarten eingeschätzt. Im Landkreis Verden betrifft dieser Aspekt -angelehnt an das NLT-Papier (NLT 2014) sowie an Hinweise aus vorhandenen Datenarchiven und des NLWKN (2015) das folgende Spektrum von Brutvogelarten (entsprechende Angaben zu Mindestabstand und Prüfbereich für WKA sind Tab. 2 zu entnehmen):

Baumfalke (Falco subbeteo)

Graureiher (Ardea cinerea) als Koloniebrüter

Großer Brachvogel (Numenius arquata )

Kiebitz (Vanellus vanellus)*

Kranich (Grus grus)

Rohrweihe (Circus aeruginosus)

Rotmilan (Milvus milvus)

Schwarzmilan (Milvus migrans)

Schwarzstorch (Ciconia nigra)

Seeadler (Haliaeetus albicilla)

Sumpfohreule (Asio flammeus)

Uhu (Bubo bubo)

Wachtelkönig (Crex crex)

Waldschnepfe (Scolopax rusticola)

Wanderfalke (Falco peregrinus)

Weißstorch (Ciconia ciconia)

Wespenbussard (Pernis apivorus)

Wiesenweihe (Circus pygargus)

Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)

* gilt beim Kiebitz auch für regelmäßige Brutvorkommen in Ackerlandschaften, soweit sie mindestens von regionaler Bedeutung sind

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4.2 Auswertung

Alle relevanten Beobachtungen im Gelände wurden möglichst punkt- bzw. flächengenau auf Tageskarten des Maßstabs 1:5.000 eingetragen. Eine Auswertung der einzelnen Tagesergebnisse erfolgte zeitnah nach der dritten Geländekartierung. Die festgestellten Reviere und Brutplätze sowie bei Großvögeln ebenfalls Nahrungsgäste wurden lagegetreu digital in ein geografisches Informationssystem (GIS, ArcView Version 3.2) eingetragen. Dabei fand das aktuelle Tierartenerfassungstool der Staatlichen Vogelschutzwarte (NLWKN) Verwendung. Die Angaben zu den Gebieten (Lage, Strukturen, Größe) und die Einschätzungen zu (potenziellem) Vorkommen gefährdeter und empfindlicher Vogelarten sowie der besonderen Funktionsräume und naturschutzfachlichen Wertigkeiten werden pro Gebiet in einer Tabelle zusammengefasst (s. Anhang 2 ‚Protokolle‘). Die prägenden Strukturen werden jeweils anhand von ein bis drei aktuellen Fotos von der jeweiligen Potenzialfläche dokumentiert (nur Gebiet Nr. 19 ohne Fotodokumentation). Zudem werden für die Vorhabensebene Empfehlungen gegeben, welche avifaunistischen Sonderuntersuchungen (Raumnutzungsanalysen, ggf. erweiterte Gastvogelerfassungen; ohne Grunderfassung Brut- und Gastvögel) im Falle einer konkreten Projektierung anzusetzen wären. Pro Gebiet erfolgt eine Kartendarstellung mit Informationen zu den festgestellten Brutvogelarten sowie zur Lage von Schutzgebieten oder vorhandenen avifaunistisch wertvollen Bereichen innerhalb des 500 m Radius um die potenzielle Windparkfläche (s. Anhang 3 ‚Karten‘).

Den Einschätzungen zum potenziell vorkommenden Artenspektrum liegen zusätzlich lokale Kartierungen (BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ 1986-2015, BIOS 1999a, 1999b, 2001, 2005, 2007, 2008, 2013, PLANUNGSGRUPPE GRÜN 2003, 2013a, b, 2014, LIMOSA

2011, 2012, ÖKOLOGIS 2014a, NATUR & RAUM 2015), regionale (CAMPE 2000, BIOS 2014a, b, c, BIOS/ÖKOLOGIS 2014a, b, ÖKOLOGIS 2014b, WINTER & BISCHOFF 2014, 2015, UNB LK VERDEN 2015), landesweite (HECKENROTH & LASKE 1997, LEHN 2009, NLWKN 2013, 2014, KRÜGER u. a. 2014) und allgemeine (FLADE 1994, BAUER u. a. 2005) Auswertungen und Beschreibungen zur Lebensraumnutzung und Verbreitung der Brut- oder Gastvogelarten zugrunde.

Grundlagen und Abgrenzungen zu vorhandenen avifaunistischen Gebietsbewertungen (Brut- und Gastvogellebensräume, Brutplatz/Nahrungshabitate Seeadler, Schwarzstorch Weißstorch, Steinkauz) wurden seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Verden (unter Zuarbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN) digital zur Verfügung gestellt. Ebenfalls berücksichtigt wurden der UNB Verden durch Anlieger bzw. Naturschutzverbände gemeldete Beobachtungen windkraftsensibler Großvogelbeobachtungen (i. d. R. Weißstorch, Rotmilan), sofern sie einer Plausibilitätsprüfung durch die Bearbeiter dieses Berichtes Stand hielten.

Aus Schutzgründen wurden in Absprache mit dem Auftraggeber und gemäß Vorgabe der Staatlichen Vogelschutzwarte (gegenüber dem Auftraggeber) Befunde zum Vorkommen von Seeadler und Schwarzstorch im Kartenteil nicht dargestellt. In den betreffenden Gebietsprotokollen wurden diese Aspekte jedoch textlich für die jeweilige Konfliktbewertung herangezogen.

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4.3 Bewertung des Konfliktpotenzials

Die Einschätzung hinsichtlich des Konfliktpotenzials erfolgt gebietsspezifisch für die Brutvögel in einer zusammenfassenden Bewertung anhand einer 3-stufigen Skala. Dabei wurden folgenden Kategorien (Ampelschema*) gebildet:

Konfliktpotenzial hoch: Das Gebiet ist für die Windkraftnutzung aus avifaunistischer Sicht nach derzeitiger Einschätzung ungeeignet. Sonderuntersuchungen in hohem Umfang erforderlich.

Konfliktpotenzial mittel: Das Gebiet ist für die Windkraftnutzung aus avifaunistischer Sicht nach derzeitiger Einschätzung bedingt geeignet Sonderuntersuchungen und Maßnahmen erforderlich; ggf. nur Teilflächen realisierbar.

Konfliktpotenzial gering: Das Gebiet ist für die Windkraftnutzung aus avi-faunistischer Sicht nach derzeitiger Einschätzung geeignet. Sonderuntersuchungen nicht erforderlich.

Für die Zuweisung dieser Kategorien* des Konfliktpotenzials auf die einzelnen Teilgebiete wurden verschiedene naturschutzfachliche Empfehlungen zur Abstandshaltung von Windenergienutzungen zu den Schutzgütern (LANU 2008, MELUR & LLUR 2013, NLT 2014, LAG VSW 2015) sowie artbezogene Risikoeinschätzungen in Bezug auf die Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen herangezogen (s. SCHREIBER 2000, 2001, KRIEDEMANN u. a. 2003, REICHENBACH u. a. 2004, RASRAN u. a. 2008, 2010, DÜRR 2009, 2015, ILLNER 2012).

Die Potenzialeinschätzung zu Brut- und Gastvogelvorkommen wurde dabei von den diesbezüglich erfahrenen Mitarbeitern des Büro BIOS sowie sowie ÖKOLOGIS durchgeführt, die entweder über entsprechende avifaunistische Erfahrung im Raum verfügen (Mitarbeit an Brutvogelatlanten für Deutschland bzw. Niedersachsen (GEDEON u. a. 2014, KRÜGER u. a. 2014) sowie Kartierungen innerhalb des Landkreises Verden (s. Quellen BIOS/ÖKOLOGIS) oder bereits thematisch ähnliche Bearbeitungen für benachbarte Räume durchgeführt haben (BIOS 2014a, b, c, BIOS/ÖKOLOGIS 2014a, b). Jedes der insgesamt 41 Gebiete wurde mindestens dreimal von einem der Bearbeiter aufgesucht, wobei möglichst dieselbe Person ein bestimmtes Gebiet bearbeitete, um auf den Erkenntnissen der jeweils vorherigen Gebietsbegehung aufbauen zu können. Die Bewertung des Konfliktpotenzials nach dem oben dargestellten ‚Ampelschema‘ zur eigentlichen Einstufung einer jeden Potenzialfläche erfolgte ausschließlich von einem Mitarbeiter des Büro BIOS (TS) in Rücksprache mit ÖKOLOGIS (AS), um die Vergleichbarkeit der Gebietsbewertungen untereinander gewährleisten zu können.

Nur ausnahmsweise wurde in den Protokollen auf sich abzeichnende naturschutz-fachliche Konflikte mit Fledermäusen hingewiesen. Dies ist insbesondere bei Vorhandensein älterer (höhlenreicher) Baumstrukturen innerhalb der UG der Fall. In diesen Fällen ist mit saisonal begrenzten nächtlichen Abschaltzeiten für einzelne Windkraftanlagen zu rechnen (vgl. NLT 2014).

* = weitere Erläuterungen zu den Kategorien s. Kap. 5.2

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5 Ergebnisse der Potenzialeinschätzung

5.1 Ergebnisse der Potenzialeinschätzungen zur Avifauna

Für alle Gebiete sind die zusammengestellten Daten, Einschätzungen sowie die Dokumentationen in Form von Gebietsfotos in tabellarischer Übersicht im Anhang 2 ‚Protokolle‘ dargestellt (in separatem Word-Dokument). In diesen Tab. 01 bis 41 wurde auch die gebietsspezifische Bewertung hinsichtlich des Konfliktpotenzials Avifauna (Brutvögel) – Windkraftnutzung in einem 3-stufigen System (gering/ mittel/ hoch, s. Methodik /Ampelschema) vorgenommen. Die in den Untersuchungsgebieten erfassten Brut- und Gastvögel sind in der Gesamtartenliste (Tab. 6 im Anhang) zu entnehmen.

5.2 Konfliktpotenzial Avifauna – Windenergienutzung - Bilanz

Die Einstufung des anzunehmenden Konfliktpotenzials erfolgt gebietsspezifisch für alle 41 untersuchten Bereiche (Lage s. Abb. 6). In Tab. 4 sowie Tab. 7 im Anhang wird ein zusammenfassender Überblick zur Bewertung des Konfliktpotenzials für die jeweiligen untersuchten potenziellen Windparkflächen gegeben.

Insgesamt wird nach den erfolgten Gebietsbegehungen und Auswertung vorhandener Daten davon ausgegangen, dass bei vier Gebieten (UG-Nr. 04, 05, 06 und 09; s. Tab. 4 und Tab. 5) die Konfliktsituation hinsichtlich des Brutvogelvorkommens gering ist. Im Falle einer weiteren Konkretisierung der Windkraftnutzung im Landkreis Verden ist daher insbesondere in diesen Gebieten mit einem geringeren weiteren Untersuchungsaufwand bezüglich der Avifauna sowie nur geringen Restriktionen zu rechnen, die Flächen eignen sich bezüglich der Brut- und Gastvögel grundsätzlich zur Windenergiegewinnung. Zumeist ist die Vorbelastung des Brutvogellebensraumes (u. a. durch bestehende Windparke) in diesen Bereichen bereits als hoch einzustufen.

24 Gebiete werden hinsichtlich des Konfliktpotenzials als mittel eingestuft, darunter auch der östliche Teil (b) des UG 22 (UG-Nr. s. Tab. 4 und Tab. 5). In diesen Teilgebieten wären umfangreichere Sonderuntersuchungen (Ansitzkartierungen Greifvögel, Raumnutzungsanalysen Seeadler, Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard, Baumfalke, Weißstorch, Schwarzstorch, Uhu und/oder Gastvögel) und weitere Maßnahmen (Mindestabstand zu Brutplätzen, ggf. Rastschwerpunkten) erforderlich. Ein Windpark ist in diesen Gebieten ggf. nur in Teilbereichen der vorgeschlagenen Flächen realisierbar.

In 14 untersuchten Potenzialflächen (bei UG 22 nur die westliche Teilfläche) wird das Konfliktpotenzial anhand der vorhandenen Daten als hoch eingeschätzt (UG-Nr. 07, 11, 14, 22 a, 27, 29, 31-33, 36, 38-41; s. Tab. 4 und Tab. 5). Die sich aus artenschutzrechtlichen Gründen ableitenden naturschutzfachlichen Restriktionen (Mindestabstände der WKA zu Brutplätzen, Freihalten von Flugkorridoren zu Nahrungshabitaten) stehen einer Nutzung der vorgeschlagenen (Teil-)Flächen zur Windenergienutzung entgegen. Im besonderen Maße sind windkraftsensible, streng geschützte Brutvogelarten betroffen (Seeadler, Rot- und Schwarzmilan, Baumfalke, Wanderfalke, Weiß- und Schwarzstorch, ggf. Gänse, Schwäne als Gastvögel). Bei einer möglichen Windparkplanung in diesen Gebieten wären Sonderuntersuchungen in besonders hohem Umfang notwendig, um ggf. zu belegen, dass das Konfliktpotenzial geringer ist als vorab eingeschätzt. Aufgrund der belegten Vorkommen zumeist mehrerer windkraftsensibler Arten in artspezifisch kritischen Abständen zu den geplanten Windparks gehen wir allerdings davon aus, dass Raumnutzungsanalysen hier keine „Entschärfung“ der Situation belegen können.

Dies gilt innerhalb des Landkreises Verden insbesondere für den Raum zwischen den Flüssen Weser und Aller, der von diversen windkraftsensiblen Großvogelarten besiedelt wird (Weißstorch, Rot- und Schwarzmilan, Seeadler, weitere) und darüber hinaus als besonderer Gastvogellebensraum und Leitlinie für den Vogelzug angesehen werden muss und von daher großräumig weitgehend von WKA freigehalten werden sollte (vgl. Empfehlung NLT 2014).

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Tab. 4: Übersicht zur Bewertung des Konfliktpotenzials Avifauna-Windkraftnutzung für die einzelnen Untersuchungsgebiete Nr. 1 bis 41

UG-Nr. Name der Potenzialfläche ID (2014) Konfliktpotenzial

01 Benkel Kreisgrenze Ott_01 mittel

02 Nördlich Otterstedt Ott_02 mittel

03 Nördlich Quelkhorn Ott_03 mittel

04 Oyten Bassen-Ost Oy_01 gering

05 Achim-Embsen Ach_01 gering

06 Achim-Borstel Ach_02 gering

07 Achimer Bruch Ach_03 hoch

08 Achim-Bollen Ach_04 mittel

09 Langwedel-Giersberg Lw_01 gering

10 Nördlich Haberloh Lw_02 mittel

11 Nördlich Völkersen Lw_03 hoch

12 Westlich Völkersen Lw_04 mittel

13 Lindholz Lw_05 mittel

14 Heidkrug Lw_06 hoch

15 Dibbersen Th_01 mittel

16 Westlich Riede Th_02 mittel

17 Thedinghausen westlich Syker Straße Th_03 mittel

18 Thedinghausen-Beppen Th_04 mittel

19 Beppen-Nord Th_05 mittel

20 Thedinghausen-Werder Th_06 mittel

21 Neu Wulmstorf Th_07 mittel

22 a Intschede südlich a-West Th_08 a hoch

22 b Intschede südlich b-Ost Th_08 b mittel

23 Thedinghausen-Blender Th_09 mittel

24 Blender-Oiste südlich Th_10 mittel

25 Scharnhorst Ver_01 mittel

26 Holtumer Moor Kl_01 mittel

27 Steinberg Kl_02 hoch

28 Westlich Brammer Kl_03 mittel

29 Deelsen/Brammer Kl_04 hoch

30 Kreepen Kl_05 mittel

31 Groß Sehlingen Kl_06 hoch

32 Schafwinkel Kl_07 hoch

33 Bendingbostel Kl_08 hoch

34 Östlich Kirchlinteln Kl_09 mittel

35 Weitzmühlen Kl_10 mittel

36 Heins/Kreisgrenze Kl_11 hoch

37 Kirchlinteln-Neddenaverbergen Kl_12 mittel

38 Oterser Bruch Kl_13 hoch

39 Ahnebergen Dör_01 hoch

40 Westen Dör_02 hoch

41 Hämelhausen/L200 Dör_03 hoch

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Tab. 5: Übersicht zur Bilanz der den Kategorien des Konfliktpotenzials zugeordneten Unter-suchungsgebiete (mit UG-Nummer und ID).

Konfliktpotenzial hoch: Das Gebiet ist für die Windkraftnutzung aus avifaunistischer Sicht nach derzeitiger Einschätzung ungeeignet. Sonderuntersuchungen im hohen Umfang erforderlich.

07 Achimer Bruch Ach_03

11 Nördlich Völkersen Lw_03

14 Heidkrug Lw_06

22 Intschede südlich a-West Th_08 a

27 Steinberg Kl_02

29 Deelsen/Brammer Kl_04

31 Groß Sehlingen Kl_06

32 Schafwinkel Kl_07

33 Bendingbostel Kl_08

36 Heins/Kreisgrenze Kl_11

38 Oterser Bruch Kl_13

39 Ahnebergen Dör_01

40 Westen Dör_02

41 Hämelhausen/L200 Dör_03

Konfliktpotenzial mittel: Das Gebiet ist für die Windkraftnutzung aus avifaunistischer Sicht nach derzeitiger Einschätzung bedingt geeignet. Sonderuntersuchungen und Maßnahmen erforderlich; ggf. nur Teil-flächen realisierbar.

01 Benkel Kreisgrenze Ott_01

02 Nördlich Otterstedt Ott_02

03 Nördlich Quelkhorn Ott_03

08 Achim-Bollen Ach_04

10 Nördlich Haberloh Lw_02

12 Westlich Völkersen Lw_04

13 Lindholz Lw_05

15 Dibbersen Th_01

16 Westlich Riede Th_02

17 Thedinghausen westlich Syker Straße Th_03

18 Thedinghausen-Beppen Th_04

19 Beppen-Nord Th_05

20 Thedinghausen-Werder Th_06

21 Neu Wulmstorf Th_07

22 Intschede südlich b-Ost Th_08 b

23 Thedinghausen-Blender Th_09

24 Blender-Oiste südlich Th_10

25 Scharnhorst Ver_01

26 Holtumer Moor Kl_01

28 Westlich Brammer Kl_03

30 Kreepen Kl_05

34 Östlich Kirchlinteln Kl_09

35 Weitzmühlen Kl_10

37 Kirchlinteln-Neddenaverbergen Kl_12

Konfliktpotenzial gering: Das Gebiet ist für die Windkraftnutzung aus avifaunistischer Sicht nach derzeitiger Einschätzung geeignet. Sonderuntersuchungen nicht erforderlich.

04 Oyten Bassen-Ost Oy_01

05 Achim-Embsen Ach_01

06 Achim-Borstel Ach_02

09 Langwedel-Giersberg Lw_01

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STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE (2014): Bericht der Arbeitsgemeinschaft Adlerschutz in Niedersachsen über den Brutverlauf bei See- und Fischadler im Jahr 2014. Vervielfältigter Umdruck, 10 S.

STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE (2015): Präsentation zur Bestandssituation des Wanderfalken 2014 in Niedersachsen / Bremen (unveröff.) des NLWKN (Bearbeitung: Dr. Wolfgang Kaufmann).

SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K., GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg. 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell, 792 S.

SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. - In: Deutscher Rat für Vogelschutz & Naturschutzbund Deutschland (Hrsg.): Berichte zum Vogelschutz. - Heft 44: 23-82.

UNB LK VERDEN (2015): Mitteilung über Seeadlerbrutvorkommen und weitere geprüfte Mitteilungen von Anliegern/Verbänden zu Feststellungen von Rotmilan, Weißstorch, Steinkauz (im Verfahren laufend aktualisiert, schriftl. Mitt., Stand 8/2015).

WINTER, H.-J. & S. BISCHOFF (2014): Ornithologischer Jahresbericht 2013 der OAG des NABU-Kreisverbandes Verden e.V. (unveröff. pdf-Datei).

WINTER, H.-J. & S. BISCHOFF (2015): Ornithologischer Jahresbericht 2014 der OAG des NABU-Kreisverbandes Verden e.V. (unveröff. pdf-Datei).

Page 29: Potenzialeinschätzung zum Vorkommen von …...10/2007 im Lk Aurich, 01/2008 im Lk Hannover und 03/2013 Lk Dannenberg). Darüber hinaus wurden Schlagopfer aus Sachsen-Anhalt (7) und

Avifaunistische Potenzialeinschätzung Windkraft-Gebiete Lk Verden Seite 29

& 2015

Anhang 1

Tab. 6: Liste der in den 41 Untersuchungsgebieten innerhalb des Lk Verden festgestellten und potenziell vorkommenden planungsrelevanten Brut- und Gastvogelarten nebst Angaben zu Status, Gefährdung, gesetzlichem Schutz und Status gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie (Stand 07/2015).

Artname wissenschaftlicher Artname

Relevanz Brutvogel

(BV) Gastvogel

(GV)

Gefährdung § 7

BNat SchG

EU-VSR Anhang I

NDS 2007

W/M T-O D 2007

NICHT-SINGVÖGEL

Höckerschwan Cygnus olor GV

Singschwan Cygnus cygnus GV R § X

Zwergschwan Cygnus bewickii GV X

Saatgans Anser fabalis GV

Blässgans Anser albifrons GV

Graugans Anser anser BV/GV

Schnatterente Anas strepera GV

Pfeifente Anas penelope GV R R R

Krickente Anas crecca BV/GV 3 3 3 3

Stockente Anas plathyrhynchos GV

Spießente Anas acuta GV 1 1 1 3

Knäkente Anas querquedula GV 1 1 1 2 §*

Löffelente Anas clypeata GV 2 2 2 3

Moorente Aythya nyroca GV 0 - 0 1 §* X

Tafelente Aythya ferina GV

Reiherente Aythya fuligula GV

Wachtel Coturnix coturnix BV 3 3 3

Rebhuhn Perdix perdix BV 3 3 3 2

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis BV, GV 3 3 3

Haubentaucher Podiceps cristatus BV V V V

Silberreiher Casmerodius albus GV §* X

Graureiher Ardea cinerea BV

Schwarzstorch Ciconia nigra BV 2 2 * §* X

Weißstorch Ciconia ciconia BV, GV 2 2 2 3 § X

Fischadler Pandion haliaetus GV 1 1 3 §* X

Wespenbussard Pernis apivorus BV 3 3 V §* X

Kornweihe Circus cyaneus GV 2 2 2 2 §* X

Wiesenweihe Circus pygargus BV 2 2 2 2 §* X

Rohrweihe Circus aeruginosus BV 3 3 3 §* X

Habicht Accipiter gentilis BV §*

Sperber Accipiter nisus BV §*

Rotmilan Milvus milvus BV 2 2 §* X

Schwarzmilan Milvus migrans BV §* X

Seeadler Haliaeetus albicilla BV 2 2 2 §* X

Raufußbussard Buteo lagopus GV §*

Mäusebussard Buteo buteo BV §*

Merlin Falco columbarius GV §* X

Baumfalke Falco subbuteo BV 3 3 3 3 §*

Wanderfalke Falco peregrinus BV 2 2 1 §* X

Turmfalke Falco tinnunculus BV V V V §*

Kranich Grus grus BV, GV 0 §* X

Wasserralle Rallus aquaticus BV 3 3 3 V

Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria GV 1 0 0 1 § X

Kiebitz Vanellus vanellus BV, GV 3 3 3 2 §

Flussregenpfeifer Charadrius dubius BV 3 3 3 §

Großer Brachvogel Numenius arquata BV 2 2 1 1 §

Waldwasserläufer Tringa ochropus GV §

Bruchwasserläufer Tringa glareola GV 1 1 1 § X

Waldschnepfe Scolopax rusticola BV V V V V

Lachmöwe Larus ridibundus GV V

Sturmmöwe Larus canus GV

Heringsmöwe Larus fuscus GV

Flussseeschwalbe Sterna hirundo BV 2 2 1 2 § X

Trauerseeschwalbe Chlidonias niger GV 2 1 1 1 § X

Turteltaube Streptopelia turtur BV 3 2 3 3 §*

Kuckuck Cuculus canorus BV 3 3 3 V

Schleiereule Tyto alba BV §*

Steinkauz Athene noctua BV 1 1 1 2 §*

Waldohreule Asio otus BV 3 3 3 §*

Sumpfohreule Asio flammeus GV 1 2 1 1 §* X

Uhu Bubo bubo BV 3 3 §* X

Waldkauz Strix aluco BV V V V §*

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Avifaunistische Potenzialeinschätzung Windkraft-Gebiete Lk Verden Seite 30

& 2015

Artname wissenschaftlicher Artname

Relevanz Brutvogel

(BV) Gastvogel

(GV)

Gefährdung § 7

BNat SchG

EU-VSR Anhang I

NDS 2007

W/M T-O D 2007

Ziegenmelker Caprimulgus europaeus BV 3 3 3 § X

Eisvogel Alcedo atthis BV 3 2 3 § X

Grünspecht Picus viridis BV 3 3 3 §

Schwarzspecht Dryocopos martius BV § X

Mittelspecht Dendrocopos medius BV § X

Kleinspecht Dryobates minor BV 3 3 3 V

SINGVÖGEL

Pirol Oriolus oriolus BV 3 2 3 V

Neuntöter Lanius collurio BV 3 3 3 X

Raubwürger Lanius excubitor GV 1 1 1 2 §

Kolkrabe Corvus corax BV 0

Heidelerche Lullula arborea BV 3 0 V V § X

Feldlerche Alauda arvensis BV 3 3 3 3

Uferschwalbe Riparia riparia BV V V V §

Rauchschwalbe Hirundo rustica BV 3 3 3 V

Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus BV 3 V 2 V §

Feldschwirl Locustella naevia BV 3 3 3 V

Braunkehlchen Saxicola rubetra BV 2 2 2 3

Schwarzkehlchen Saxicola rubicola BV V

Nachtigall Luscinia megarhynchos BV 3 3 3

Blaukehlchen Luscinia svecica BV V V § X

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus BV 3 3 3

Wiesenpieper Anthus pratensis BV 3 3 3 V

Relevanz bezüglich Windenergienutzung im Lk Verden: BV = Brutvogel; GV = Gastvogel (Art grundsätzlich windkraftsensibel, mindestens im Bestand landesweit gefährdet, streng geschützt) Gefährdung: 0 = Bestand erloschen (verschollen); 1 = Bestand vom Erlöschen bedroht; 2 = Bestand stark gefährdet; 3 = Bestand gefährdet; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; NDS = Niedersachsen und Bremen (KRÜGER & OLTMANNS 2007); W/M = Watten und Marschen; T-O = Tiefland-Ost; D = Deutschland (SÜDBECK u. a. 2007); § = § 7 (2), Nr. 14 BNatSchG: nach Bundesnaturschutzgesetz (2010) streng und besonders geschützte Art; §* = auch nach EG-Artenschutzverordnung streng geschützt; alle übrigen Arten (außer Neozoen) besonders geschützt (§ 7 (2), Nr. 13, BNatSchG EU-VSR: X = Arten des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (Arten von gemeinschaftlichem Interesse)

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& 2015

Tab. 7: Überblick zum Vorkommen bzw. potenziellen Vorkommen planungsrelevanter Brutvogelarten in den 41 Untersuchungsgebieten innerhalb des Landkreises Verden.

Artname Untersuchungsgebiete (Nr. mit farbig hinterlegter Kennzeichnung des Konfliktpotenzials)

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22a 22b 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Baumfalke n N n n N n B B N N, b n b b B

Blaukehlchen B

Braunkehlchen b B B B B B B B b

Feldlerche B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B

Feldschwirl

Flussregenpfeifer B

Gartenrotschwanz B B B B b B B B B B B B B B b b B b B B B B B B B B B b b

Graureiher N

Grünspecht B B B B B B B B B B B B B B B b b b b b b

Habicht N, b b b b N, b N, b N, b B b B B b b b B b b b b b b B

Heidelerche b B b B B b b b B b B B b b b b

Kiebitz B B B b B B B B B B B B B B B B B b b b b B B

Kleinspecht B B B B b b b b

Kolkrabe B b B B B B B B B B B B B B B B B

Kranich b B b n B B N B, n B n B, n n n

Kuckuck B B B b B b B b B B B B B B B B B B B B B B b

Mäusebussard B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B

Nachtigall B B B B B B B B b B B B B b B

Neuntöter b B B b B B b b B B B b B B b b b B B B b B b b b b B B B B b b b

Pirol B b b B B b B B B B b B b B

Rauchschwalbe B B B B B

Rebhuhn b b b B b b b b B B b b b b B B B B B B B B b b B b b B b

Rohrweihe N N, b b b B N N, b n

Rotmilan N N N n N, B N N n n n n n n n N N n N N N, b N, b N, b N, b N N, b n N b, n b, n N, b N N, b N, b N, b B

Schilfrohrsänger B

Schleiereule b B b n n b, n n n n n n n b, n b, n b

Schwarzmilan n n n n n n B N N, b n n b, n n N, b B

Schwarzspecht B B b B B B B B B b

Schwarzstorch n n n n n n n n

Seeadler n n

Sperber N, b b N, b b b b b B b B b B B b B b b b B b N B B N

Steinkauz B B B b b b

Turmfalke b N b b N, b N, b N, b N, b B N, b B N, b B N, b B B n n N B N B B N, b N, b N N N N, b B B b N

Turteltaube b b b B B

Uhu n b B n n

Wachtel b b b b b b B b B b b B b b b b b b B b b B B B b B b B B

Waldkauz b b b b b, n b, n

Waldohreule b b b b b b b b B b b b, n b n b, n b, n B b, n b, n b b, n b, n b b b b b b b

Waldschnepfe b b b B b b b B b b

Weißstorch N N N N N N N N N N N N N N N N N N n n N N n N N n N n N N N

Wespenbussard n n n n n n n b, n b N, b N, b b b

Wiesenpieper b b b B B B b B B B B B B B B B B b b

Wiesenweihe N, b ? n

Page 32: Potenzialeinschätzung zum Vorkommen von …...10/2007 im Lk Aurich, 01/2008 im Lk Hannover und 03/2013 Lk Dannenberg). Darüber hinaus wurden Schlagopfer aus Sachsen-Anhalt (7) und

Avifaunistische Potenzialeinschätzung Windkraft-Gebiete Lk Verden Seite 32

& 2015

Fettgedruckte Arten = besondere Relevanz hinsichtlich Empfindlichkeit gegenüber Windkraftnutzung (Tötungsrisiko, Meideeffekte; vorhandene Abstandskriterien nach NLT 2014); übrige Arten mindestens landesweit im Bestand gefährdet (RL-Kategorie 3) und/oder gesetzlich streng geschützt bzw. Brutvogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (vgl. Artenliste Tab. 6)

Gebietsspalten: B = als Brutvogel im UG (inkl. 500 m Radius) nachgewiesen, innerhalb des engeren UG (= potenzielle Windparkfläche) dann ggf. nur Nahrungsgast b = als Brutvogel im UG (inkl. 500 m Radius) potenziell vorkommend, innerhalb des engeren UG dann ggf. nur potenzieller Nahrungsgast

N = Nahrungshabitat zur Brutzeit nachgewiesen (Bewertung NLWKN oder eigene Feststellung), ggf. jedoch Brutvogel außerhalb des 500 m-Radius (Angabe nur bei windkraftsensiblen Arten) n = als Nahrungsgast zur Brutzeit potenziell vorkommend, ggf. jedoch potenzieller Brutvogel außerhalb des 500 m-Radius (Angabe nur bei windkraftsensiblen Arten)

Zuweisung des Konfliktpotenzials Avifauna – Windenergienutzung auf die Untersuchungsgebiete gemäß folgendem Schema:

Konfliktpotenzial hoch: Das Gebiet ist für die Windkraftnutzung aus avifaunistischer Sicht nach derzeitiger Einschätzung ungeeignet. Sonderuntersuchungen in hohem Umfang erforderlich.

Konfliktpotenzial mittel: Das Gebiet ist für die Windkraftnutzung aus avifaunistischer Sicht nach derzeitiger Einschätzung bedingt geeignet Sonderuntersuchungen und Maßnahmen erforderlich; ggf. nur Teilflächen realisierbar.

Konfliktpotenzial gering: Das Gebiet ist für die Windkraftnutzung aus avifaunistischer Sicht nach derzeitiger Einschätzung geeignet. Sonderuntersuchungen nicht erforderlich.

Page 33: Potenzialeinschätzung zum Vorkommen von …...10/2007 im Lk Aurich, 01/2008 im Lk Hannover und 03/2013 Lk Dannenberg). Darüber hinaus wurden Schlagopfer aus Sachsen-Anhalt (7) und

Avifaunistische Potenzialeinschätzung Windkraft-Gebiete Lk Verden Seite 33

& 2015

Karte 1: Übersichtskarte zur Lage der 41 Untersuchungsgebiete.