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PREISLISTE
Gültig ab 01.01.2019
20197
VERWALTUNG WERK AMPFING WERK DORFEN WERK FORSTERN
Franz Zimmermann GmbH & Co. KG Schicking 4 Kloster Moosen 2 Preisendorferstr. 9
Schicking 4 84539 Ampfing 84405 Dorfen 85659 Forstern
84539 Ampfing Tel. 08636/6565 Tel. 08081/3506 Tel. 08124/5321-0
Tel. 08636/9870-0 Fax. 08636/7877 Fax. 08636/7877 Fax. 08124/5321-27
Fax 08636/7877
[email protected] Bestell-Hotline: Bestell-Hotline: Bestell-Hotline:
w w w .zimmermann-beton.de Tel. 08636/6565 Tel. 08636/6565 Tel. 08124/5321-0
1 | Preisliste 2019
Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.
INHALTSVERZEICHNIS
ANSPRECHPARTNER So erreichen Sie uns 2 Verwaltung Disposition Vertrieb Labor Öffnungszeiten
TRANSPORTBETON Betone für den Hochbau 3 Innenbauteile, Außenbauteile, Bauteile mit hohem Wassereindringwiderstand Betone für den Ingenieurbau ZTV-Ing 4 Bohrpfahlbeton Widerlager Pfeiler Überbau Kappen Fahrbahnbelag nach TL Beton StB 2007 Betone für den Industriebau 5 Hallenböden, Tiefgaragenböden, Rampen, Freiflächen, Bauteile in chemisch angreifender Umgebung Betone für landwirtschaftliches Bauen 6 Stallböden, Güllebehälter, Hofbefestigung, Gärfutter(flach)silos, Biogasanlagen Faserbeton 7 Stahlfaserbeton für Außenbauteile, Hallenböden, Industrieböden Betone für besondere Anwendungen 7 Beton für Schlauchleitungspumpe, Sichtbeton, Unterwasserbeton, massige Bauteile, Sandsondermischung, Estrichsondermischung Spezialbetone 7 Hochfesten Beton Farbbeton, Leichtbeton Strahlenschutzbeton, Schwerbeton, Tresorbeton Tragschichten, Fahrbahndecken Flugverkehrsflächen Sondermischungen ZIMTON 8 Leicht verarbeitbarer Beton in Konsistenz F5 und F6 Innenbauteile, Außenbauteile, Bauteile mit hohem Wassereindringwiederstand BETONBLÖCKE 8 Betonblöcke für Stützmauern
SONSTIGE LEISTUNGEN Zusatzstoffe/Zusatzmittel 9 Fließmittel Verzögerer Konsistenzerhöhung Erhöhung Zementgehalt Laborleistungen 9 Probekörper Baustelleneinsatz Sonstiges 9 Standzeit Mindermenge Frachtanteil Selbstabholer Entsorgung Soll/Ist Ausdruck Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtlieferungen Winterzuschlag
LIEFERUNG Allgemeine Lieferbedingungen 10 Gültigkeit der Preisliste Bestellfristen Angaben zur Bestellung Änderung/Stornierung Lieferung
TECHNISCHE INFORMATIONEN Expositionsklassen 11 X0, XC, XD, XS, XF, XA, XM Feuchtigkeitsklassen 12 W0, WF, WA, WS Konsistenzklassen 12 C0, F1/C1, F2/C2, F3, F4, F5, F6 Betonsortenschlüssel 12 Artikelnummer Nachbehandlung 12
QUALITÄT Qualitätssicherung 13 Eigen-, Fremdüberwachung 13
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen 14
2 | Preisliste 2019
Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.
SO ERREICHEN SIE UNS
VERWALTUNG Franz ZimmermannGmbH & CO. KGSchicking 484539 AmpfingTel. 08636/9870-0Fax 08636/7877
WERKE AMPFING FORSTERN DORFENSchicking 4 Preisendorferstr. 9 Kloster Moosen 284539 Ampfing 85659 Forstern 84405 DorfenTel. 08636/6565 Tel. 08124/5321-0 Tel. 08081/3506Fax 08636/7877 Fax 08124/5321-27 Fax 08636/7877
DISPOSITION AMPFING, DORFEN FORSTERNJohann Sedlmayr Alex SaboTel. 08636/6565 Tel. 08124/5321-0Fax 08636/7877 Fax 08124/[email protected] [email protected]
FAKTURIERUNG AMPFING, DORFEN FORSTERNAnnette Putz Sandra D´AuriaTel. 08636/9870-12 Tel. 08636/9870-24Fax 08636/7877 Fax 08636/[email protected] [email protected]
VERTRIEB ALLE WERKEChristian GroßenTel. 0151/14143696Tel. 08124/5321-23Fax 08124/[email protected]
LABOR ALLE WERKEWojtek PrasekMobil 0179/2034098
Fax 08124/5321-20
GESCHÄFTSFÜHRUNG GESAMTBETRIEB GESAMTBETRIEBFritz Zimmermann Ulrike ZimmermannTel. 08636/9870-17 Tel. 08636/9870-20Fax 08636/7877 Fax 08636/[email protected] [email protected]
ÖFFNUNGSZEITEN ALLE WERKEMo. - Fr. 6:30 - 17:30 Uhr
1. Dez. bis 14. März Mo. - Fr. 7:00 - 17:00 Uhr
In den Wintermonaten ist das Werk Dorfen zeitweise geschlossen
VERWALTUNGJanuar - Dezember Mo. - Do. 7:45 - 16:00 Uhr
Freitag 7:45 - 12:00 Uhr
Zwischen Weihnachten und Dreikönig ist unser Betrieb geschlossen
15. März bis 30. November
Tel. 08124/5321-24
3 | Preisliste 2019
Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.
BETONE FÜR HOCHBAU Eigenschaften
Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro
Beton für unbewehrte Bauteile in nicht XO WF F1 32 1 101101 124,00 104101 124,00
betonangreifender Umgebung XO WF F1 16 1 101201 127,00 104201 127,00
XO WF F2 32 1 101102 125,00 104102 125,00
XO WF F2 16 1 101202 128,00 104202 128,00
XO WF F3 32 1 151102 129,50 154102 129,50
XO WF F3 16 1 151202 132,50 154202 132,50
Beton für Innenbauteile (trocken oder XC1,XC2 WF F3 32 1 201102 132,00 204102 132,00 203102 135,00
ständig feucht), Gründungsbauteile XC1,XC2 WF F3 16 1 201202 135,00 204202 135,00 203202 138,00
Beton für Bauteile in offenen Gebäuden XC1,XC2,XC3 WF F3 32 1 251106A 133,00 254106A 133,00 253106A 136,00
und Feuchträume (ohne Frost) XC1,XC2,XC3 WF F3 16 1 251206A 136,00 254206A 136,00 253206A 139,00
XC1,XC2,XC3 WF F3 8 1 251302 140,50 254302 140,50 253302 143,50
Beton für Außenbauteile mit direkter XC4,XF1 WF F3 32 1 301108A 136,00 304108A 136,00 303108A 139,00
Beregnung und Frost XC4,XF1 WF F3 16 1 301208A 139,00 304208A 139,00 303208A 142,00
XC4,XF1 WF F3 8 1 301302 143,00 304302 143,00 303302 146,00
Beton für Außenbauteile mit direkter XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 32 2 371101A 143,00 374101A 143,00 373101A 146,00
Beregnung und Frost chemisch schwach XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 16 2 371201A 146,00 374201A 146,00 373201A 149,00
angreifende Umgebung XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 8 2 371304A 150,00 374304A 150,00 373304A 153,00
XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 32 2 453103A 150,00
XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 16 2 453203A 153,00
XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 8 2 453303A 157,00
Beton für Außenbauteile in sehr weicher XC4,XF1,XA1 WA F4 32 1 301133G 141,50 304133G 141,50 303133G 144,50
Konsistenz XC4,XF1,XA1 WA F4 16 1 301233G 144,50 304233G 144,50 303233G 147,50
XC4,XF1,XA1 WA F4 8 1 301302G 148,50 304302G 148,50 303302G 151,50
XC4,XF1,XA1,XD1 WA F4 32 2 371133G 148,50 374133G 148,50 373133G 151,50
XC4,XF1,XA1,XD1 WA F4 16 2 371233G 151,50 374233G 151,50 373233G 154,50
XC4,XF1,XA1,XD1 WA F4 8 2 371304G 155,50 374304G 155,50 373304G 158,50
Bauteile mit hohem Wassereindringwider- XC4,XF1,XA1 (WU) WA F3 32 2 301109A 140,00 304109A 140,00 303109A 143,00
stand, chemisch schwach angreifende XC4,XF1,XA1 (WU) WA F3 16 2 301209A 143,00 304209A 143,00 303209A 146,00
Umgebung, WU-Beton nach XC4,XF1,XA1 (WU) WA F3 8 2 301303 147,00 304303 147,00 303303 150,00
DAfStb-Richtlinie *1
Bauteile mit hohem Wassereindringwider- XC4,XF1,XA1 (WU) WA F3 32 2 301107A 137,00 304107A 137,00 303107A 140,00
stand, chemisch schwach angreifende XC4,XF1,XA1 (WU) WA F3 16 2 301207A 140,00 304207A 140,00 303207A 143,00
Umgebung, WU-Beton nach
DIN 1045-2. *1
Bei Verwendung von CEM III/A 32,5 N-LH erfolgt die Abrechnung nach der Spalte "kühle Witterung ".
*1 Beton mit hohem Wassereindringwiderstand darf in die Überwachungsklasse 1 eingeordnet werden, wenn der Baukörper nur zeitweilig aufstauendem
Sickerwasser ausgesetzt ist und wenn in der Projektbeschreibung nichts anderes festgelegt ist.
C25/30
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Anwendungsbereiche
Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe
C20/25
C8/10
Festigkeitskla
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C35/45
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C16/20
C16/20
Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.
CEM II / A-M (S-LL) 42,5 N
normale Ausschalfristen
vorzugsweise bei normaler Witterung
normale Wärmeentwicklung
vorzugsw. b. kühler Witterung
höhere Wärmeentwicklung
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C25/30
Expositio
nskla
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C12/15
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Feuchtigkeitskla
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Lieferverzeichnis und Lieferschein
kürzere Ausschalfristen
CEM II / A-S 42,5 RCEM II / B-S 42,5 N
Bitte beachten: Bei den Abbildungen handelt es sich um Beispiele. Die tatsächlichen Expositionsklassen, wie auch alle weiteren Anforderungen an den Beton,
müssen vom Verfasser der Festlegung (z. B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.
4 | Preisliste 2019
Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.
BETONE FÜR INGENIEURBAU ZTV-ING
Eigenschaften
Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro
Bohrpfahlbeton in chemisch XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F5 32 2 371107BG 150,00 374107BG 150,00
schwach angreifender Umgebung. XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F5 16 2 371207BG 153,00 374207BG 153,00
ZTV-Ing Betone für senkrechte Beton- XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 32 2 Z371114AB 148,50 Z374114AB 148,50 Z373114AB 151,50
flächen im Sprühnebel-Spritzwasser- XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 16 2 Z371214AB 151,50 Z374214AB 151,50 Z373214AB 154,50
bereich (Widerlager, Pfeiler) XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 8 2 Z371314AB 155,50 Z374314AB 155,50 Z373314AB 158,50
ZTV-Ing Betone für senkrechte XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 32 2 Z451114BG 154,50 Z454114BG 154,50 Z453114BG 157,50
Betonflächen im Spritzwasserbereich XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 16 2 Z451214BG 157,50 Z454214BG 157,50 Z453214BG 160,50
oder in der Wasserwechselzone XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 32 2 503102BG 165,50
(Überbau) XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 16 2 503202BG 168,50
XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 32 2 553114BG 172,50
XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 16 2 553214BG 175,50
XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 32 2 603102BG 182,50
XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 16 2 603202BG 185,50
ZTV-Ing Betone für waagerechte Beton- XC4,XD3, XF4 (LP) WA F3 32 2 Z371115ACB 154,50 Z374115ACB 154,50 Z373115ACB 157,50
flächen mit Taumittelbeanspruchung XC4,XD3, XF4 (LP) WA F3 16 2 Z371215ACB 157,50 Z374215ACB 157,50 Z373215ACB 160,50
Brückenkappen XC4,XD3, XF4 (LP) WA F2 32 2 Z301116ACB 149,50 Z304116ACB 149,50
XC4,XD3, XF4 (LP) WA F2 16 2 Z301216ACB 152,50 Z304216ACB 152,50
Beton für unbewehrte Betonfahrbahnen XF4 (LP),XM2 WS F1 22 2 Z379453C* 171,50
nach TL Beton-StB 2007 XF4 (LP),XM2 WS F3 22 2 Z379451CG* 187,50
* Zement CEM I 42,5N
Zement CEM II/A-M(S-LL) 32,5 R nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Bei Verwendung von CEM III/A 32,5 N-LH erfolgt die Abrechnung nach der Spalte "kühle Witterung".
Anwendungsbereiche
C35/45
C40/50
Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.
Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe
vorzugsw. b. kühler Witterung
CEM II / A-M (S-LL) 42,5 N
C30/37
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C30/37
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C30/37
C45/55
C25/30
C30/37
C30/37
C35/45
C30/37
C40/50
C45/55
C50/60
C50/60
C25/30
Feuchtigkeitskla
sse
Expositio
nskla
ssen
Beto
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Festigkeitskla
sse
höhere Wärmeentwicklung
Lieferverzeichnis und Lieferschein
normale Ausschalfristen
CEM II / B-S 42,5 N
kürzere Ausschalfristen
CEM II / A-S 42,5 R
normale Wärmeentwicklung
vorzugsweise bei normaler Witterung
Bitte beachten: Bei den Abbildungen handelt es sich um Beispiele. Die tatsächlichen Expositionsklassen, wie auch alle weiteren Anforderungen an den Beton,
müssen vom Verfasser der Festlegung (z. B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.
5 | Preisliste 2019
Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.
BETONE FÜR INDUSTRIEBAU Eigenschaften
Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro
Betone in Hallen, trocken oder feucht, XC4, XF1, XA1 WA F4 32 1 301133G 141,50 304133G 141,50 303133G 144,50
kein Verschleißangriff XC4, XF1, XA1 WA F4 16 1 301233G 144,50 304233G 144,50 303233G 147,50
Betonböden, Verschleißbeanspruchung XA1,XD1,XM1,XM2*1 WA F4 32 2 371133G 148,50 374133G 148,50 373133G 151,50
durch luft-, gummibereifte Gabelstapler XA1,XD1,XM1,XM2*1 WA F4 16 2 371233G 151,50 374233G 151,50 373233G 154,50
Tiefgaragenböden XA3*3,XD3,XF3 WA F4 32 2 451108G 153,50 454108G 153,50 453108G 156,50
XM1,XM2,XM3*2
XA3*3,XD3,XF3 WA F4 16 2 451208G 156,50 454208G 156,50 453208G 159,50
XM1,XM2,XM3*2
Bauteile ohne Expositionsklasse XM XC4,XA3,XD3,XF3 WA F4 32 2 451117BG 155,00 454117BG 155,00 453117BG 158,00
XC4,XA3,XD3,XF3 WA F4 16 2 451217BG 158,00 454217BG 158,00 453217BG 161,00
Beton für waagerechte Beton- XA3*³,XD3, XF4(LP), WA F3 32 2 371106CG 153,50 374106CG 153,50 373106CG 156,50
oberflächen, die Regen und Frost XM1,XM2*1
ausgesetzt sind (mit Taumittel), XA3*³,XD3, XF4(LP), WA F3 16 2 371206CG 156,50 374206CG 156,50 373206CG 159,50
befahrbare Rampen XM1,XM2*1
Beton für waagerechte, unbewehrte XD2,XF4(LP), WA F3 32 2 371105CG 152,50 374105CG 152,50 373105CG 155,50
Betonoberflächen, die Regen und Frost XM1,XM2*1
ausgesetzt sind (mit Taumittel), XD2,XF4(LP), WA F3 16 2 371205CG 155,50 374205CG 155,50 373205CG 158,50
Freiflächen XM1,XM2*1
Beton für Bauteile in chemisch, XA2, XD2, XF3 WA F3 32 2 451104AB*4 150,50 454104AB*
4 150,50 453104AB 153,50
mäßig angreifender Umgebung XA2, XD2, XF3 WA F3 16 2 451204AB*4 153,50 454204AB*
4 153,50 453204AB 156,50
(z.B. Sulfatangriff bis 1500mg/l)
Flüssigkeitsdichter Beton nach der XD3, XA3*3, XF3 WA F4 32 2 Z451111BG 154,50 Z454111BG 154,50 Z453111BG 157,50
Richtlinie des DAfStb (Umgang mit XD3, XA3*3, XF3 WA F4 16 2 Z451211BG 157,50 Z454211BG 157,50 Z453211BG 160,50
wassergefährdenden Stoffen) XD3, XA3*3, XF4(LP) WA F4 32 2 Z371111CG 153,00 Z374111CG 153,00 Z373111CG 156,00
FD-Beton mit Taumittel XD3, XA3*3, XF4(LP) WA F4 16 2 Z371211CG 156,00 Z374211CG 156,00 Z373211CG 159,00
*1 Oberflächenbehandlung erforderlich (z.B. Vakuumieren, Flügelglätten ) *2 Hartstoffeinstreuung nach DIN 1100 bauseits erforderlich
*3 Schutzmaßnahmen für Beton erforderlich *4 Prüfalter 56 Tage
Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.
Festigkeitskla
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Konsis
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C25/30
C25/30
Feuchtigkeitskla
sse
Expositio
nskla
ssen
Lieferverzeichnis und Lieferschein
CEM II / A-S 42,5 R
Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe
höhere Wärmeentwicklung
normale Ausschalfristen
vorzugsweise bei normaler Witterung
normale Wärmeentwicklung
CEM II / A-M (S-LL) 42,5 N
C35/45
C35/45
C30/37
C30/37
Überw
achungskla
sse
Anwendungsbereiche Grö
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orn
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C30/37
C35/45
C35/45
C30/37
C30/37
C30/37
C30/37
C35/45
C35/45
C35/45
C35/45
C30/37
normale Ausschalfristen
vorzugsweise bei normaler Witterung
normale Wärmeentwicklung
CEM II / B-S 42,5 N
vorzugsw. b. kühler Witterung
kürzere Ausschalfristen
Bitte beachten: Bei den Abbildungen handelt es sich um Beispiele. Die tatsächlichen Expositionsklassen, wie auch alle weiteren Anforderungen an den Beton,
müssen vom Verfasser der Festlegung (z. B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.
6 | Preisliste 2019
Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.
BETONE FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUEN Eigenschaften
Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro
Stallböden (im Kaltstall ) innen oder XC4,XF1,XA1 WA F3 32 2 301109A 140,00 304109A 140,00 303109A 143,00
im Freien überdacht, eingestreut XC4,XF1,XA1 WA F3 16 2 301209A 143,00 304209A 143,00 303209A 146,00
Futtertische, Entmistungsbahn mit XA3*3,XD3,XF3 WA F4 32 2 451108G 153,50 454108G 153,50 453108G 156,50
Räumer, Lagerböden XM1,XM2,XM3*2
XA3*3,XD3,XF3 WA F4 16 2 451208G 156,50 454208G 156,50 453208G 159,50
XM1,XM2,XM3*2
Beton für Güllebehälter XC4,XF2,XF3,XA1,XM1 WA F3 32 2 Z301101AC 146,00 Z304101AC 146,00 Z303101AC 149,00
XC4,XF2,XF3,XA1,XM1 WA F3 16 2 Z301201AC 149,00 Z304201AC 149,00 Z303201AC 152,00
Beton für Hofbefestigung XD2,XF4(LP), WA F3 32 2 371105CG 152,50 374105CG 152,50 373105CG 155,50
XM1,XM2*1
XD2,XF4(LP), WA F3 16 2 371205CG 155,50 374205CG 155,50 373205CG 158,50
XM1,XM2*1
Beton für Gärfutter(flach)silos XA3*³,XD3,XF4(LP) WA F3 32 2 371106CG 153,50 374106CG 153,50 373106CG 156,50
XM1,XM2*1
XA3*³,XD3,XF4(LP) WA F3 16 2 371206CG 156,50 374206CG 156,50 373206CG 159,50
XM1,XM2*1
Beton für Biogasanlage XC4,XA3*3,XF3 WA F4 32 2 451117BG 155,00 454117BG 155,00 453117BG 158,00
Gärfutter(flach)silos XC4,XA3*3,XF3 WA F4 16 2 451217BG 158,00 454217BG 158,00 453217BG 161,00
XC4,XA3*3,XF3 WA F4 8 2 451317BG 162,00 454317BG 162,00 453317BG 165,00
*1 Oberflächenbehandlung erforderlich ( z.B. Vakuumieren, Flügelglätten ) *3 Schutzmaßnahmen für Beton erforderlich
*2 Hartstoff nach DIN 1100 bauseits erforderlich
C35/45
Üb
erw
achungskla
sse
CEM II / B-S 42,5 N
höhere Wärmeentwicklung
C30/37
Grö
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orn
in m
m
CEM II / A-S 42,5 R
vorzugsw. b. kühler Witterung
Anwendungsbereiche
C25/30
Expositio
nskla
ssen
CEM II / A-M (S-LL) 42,5 N
normale Ausschalfristen
Festigkeitskla
sse
Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.
Feuchtigkeitskla
sse
kürzere Ausschalfristen
C35/45
C35/45
C35/45
Konsis
tenz
normale Wärmeentwicklung
C25/30
C25/30
C35/45
C30/37
C30/37
Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe
Lieferverzeichnis und Lieferschein
vorzugsweise bei normaler Witterung
C30/37
C25/30
Beto
n-
Bitte beachten: Bei den Abbildungen handelt es sich um Beispiele. Die tatsächlichen Expositionsklassen, wie auch alle weiteren Anforderungen an den Beton,
müssen vom Verfasser der Festlegung (z. B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.
7 | Preisliste 2019
Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.
FASERBETONEigenschaften
Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro
Stahlfaserbeton für Außenbauteile mit XC4, XF1, XA1 WA F3 32 2 S301100A S304100A S303100A
direkter Beregnung und Frost, chemisch XC4, XF1, XA1 WA F3 16 2 S301200A S304200A S303200A
schwach angreifende Umgebung XC4, XF1, XA1 WA F3 8 2 S301300A S304300A S303300A
Stahlfaserbeton für Hallen trocken oder XC4,XF1,XA1 WA F4 32 1 S301133G S304133G S303133G
feucht, kein Verschleißangriff XC4,XF1,XA1 WA F4 16 1 S301233G S304233G S303233G
Stahlfaserbeton für Industrieböden XA1,XD1,XM2*1 WA F4 32 2 S371133G S374133G S373133G
XA1,XD1,XM2*1 WA F4 16 2 S371233G S374233G S373233G
Stahlfaserbeton nach Zugabemenge - 25kg/m³ Standardstahlfaser, Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse auf Anfrage
C25/30
C25/30
C25/30
C30/37
C25/30
C30/37
Anwendungsbereiche
Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe
Lieferverzeichnis und Lieferschein
kürzere Ausschalfristen
Beto
n-
Festigkeitskla
sse
Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.
Überw
achungskla
sse
normale Ausschalfristen
vorzugsweise bei normaler Witterung
C25/30
Grö
ßtk
orn
in m
m
Expositio
nskla
ssen
Konsis
tenz
Feuchtigkeitskla
sse
CEM II / B-S 42,5 N
vorzugsw. b. kühler Witterung
höhere Wärmeentwicklung
CEM II / A-S 42,5 R
auf
Anfrage
auf
Anfrage
auf
Anfrage
CEM II / A-M (S-LL) 42,5 N
normale Wärmeentwicklung
BETONE FÜR BESONDERE ANWENDUNGEN Eigenschaften
Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro
Beton für Schlauchleitungspumpe XC4,XF1,XA1 WA F4 16 1 301244A 145,00 304244A 145,00 303244A 148,00
(Citypumpe) XC4,XF1,XA1,XD1 WA F4 16 2 371244A 149,50 374244A 149,50 373244A 152,50
Sichtbeton nach DBV-/ BDZ-Merkblatt XC4,XF1,XA1 WA F3 32 1 301133A 141,00 304133A 141,00 303133A 144,00
XC4,XF1,XA1 WA F3 16 1 301233A 144,00 304233A 144,00 303233A 147,00
XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 32 2 371133A 149,50 374133A 149,50 373133A 152,50
XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 16 2 371233A 152,50 374233A 152,50 373233A 155,50
Unterwasserbeton XC4,XF1,XA1 WA F5 32 2 301113AB 141,00 304113AB 141,00
Bohrpfahlbeton in chemisch XC4, XF1, XA1 WA F5 32 2 301105AB 142,50 304105AB 142,50
schwach angreifender Umgebung. XC4, XF1, XA1 WA F5 16 2 301205AB 145,50 304205AB 145,50
Einbringen im Trockenen 1-2 XC4, XF1, XA1 WA F5 32 2 301104AB 144,50 304104AB 144,50
Einbringen unter Wasser XC4, XF1, XA1 WA F5 16 2 301204AB 147,50 304204AB 147,50
XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F5 32 2 371107BG 150,00 374107BG 150,00
XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F5 16 2 371207BG 153,00 374207BG 153,00
Beton für massige Bauteile mit XC4, XF1, XA1 WA F3 32 2 377104BG*1,4 151,00
verbessertem Schwundverhalten XC4, XF1, XA1 WA F3 16 2 377204BG*1,4 154,00
Sandsondermischung SSM 0-4 F1 4 1M1 154,00 4M1 154,00
(nach keiner Norm) F1 4 1M2 160,00 4M2 160,00
F1 4 1M3 169,00 4M3 169,00
Estrichsondermischung ESM 0-8 F1 8 1E1 143,00 4E1 143,00
(nach keiner Norm) F1 8 1E2 152,00 4E2 152,00
Einkornbeton (nach keiner Norm) C1 32 1EK1 136,50 4EK1 136,50
C1 16 1EK2 139,50 4EK2 139,50
C1 8 1EK3 143,50 4EK3 143,50
Riesel im Fahrmischer (nach keiner Norm) 32 K1 66,00
16 K2 69,00
8 K3 72,00
*1 Zement CEM III/A 32,5 N-LH mit niedrigerer Wärmeentwicklung *4 Prüfalter 56 Tage
* Zementgehalt / m³
Lieferverzeichnis und Lieferschein
normale Ausschalfristen kürzere Ausschalfristen
Anwendungsbereiche
vorzugsweise bei normaler Witterung vorzugsw. b. kühler Witterung
CEM II / A-M (S-LL) 42,5 N CEM II / B-S 42,5 N CEM II / A-S 42,5 R
Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.
normale Wärmeentwicklung höhere Wärmeentwicklung
Beto
n-
Festigkeitskla
sse
Expositio
nskla
ssen
Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe
C25/30
C30/37
C30/37
C25/30
C25/30
Üb
erw
achungskla
sse
Feuchtigkeitskla
sse
Konsis
tenz
Grö
ßtk
orn
in m
m
C25/30
C25/30
C25/30
C25/30
C30/37
C25/30
C30/37
C30/37
400*
600*
300*
400*
500*
C30/37
C30/37
-
-
-
-
-
-
SPEZIALBETONE
- Hochfesten Beton, Farbbeton, Leichtbeton
- Strahlenschutzbeton, Schwerbeton, Tresorbeton
- hydraulisch gebundene Tragschichten ( HGT )
- Fahrbahndeckenbeton, Beton für Flugverkehrsflächen
- Sondermischungen nach Kundenwunsch
Um die Belieferung Ihrer Baumaßnahme mit Spezialbetonen optimal abzuwickeln, ist es notwendig,
schon im Vorfeld die zu erzielenden Eigenschaften festzulegen. Wir beraten Sie gerne!
Preise der Spezialbetone auf Anfrage.
8 | Preisliste 2019
Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.
ZIMTONEigenschaften
Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro
ZIMTON F - Leicht verarbeitbarer Beton in Konsistenz F5
Betone für Bauteile in offenen Gebäuden XC3 WF F5 16 1 251250G 142,50 254250G 142,50 253250G 145,50
und Feuchträumen ohne Frost XC3 WF F5 8 1 251351G 146,50 254351G 146,50 253351G 149,50
Betone für Außenbauteile mit direkter XC4,XF1 WF F5 16 1 301250G 146,50 304250G 146,50 303250G 149,50
Beregnung und Frost XC4,XF1 WF F5 8 1 301351G 150,50 304351G 150,50 303351G 153,50
Betone für Außenbauteile mit direkter XC4,XF1,XA1,XD1 WA F5 16 2 371250G 151,50 374250G 151,50 373250G 154,50
Beregnung und Frost, chemisch schwach XC4,XF1,XA1,XD1 WA F5 8 2 371351G 155,50 374351G 155,50 373351G 158,50
angreifende Umgebung XC4,XF1,XA1,XD1 WA F5 16 2 451250G 155,50 454250G 155,50 453250G 158,50
XC4,XF1,XA1,XD1 WA F5 8 2 451351G 159,50 454351G 159,50 453351G 162,50
Bauteile mit hohem Wassereindringwider- XC4,XF1,XA1 (WU) WA F5 16 2 301252G 148,50 304252G 148,50 303252G 151,50
stand, chemisch schwach angreifende Um- XC4,XF1,XA1 (WU) WA F5 8 2 301353G 152,50 304353G 152,50 303353G 155,50
gebung, WU-Beton nach DAfStb-Richtlinie
Stahlfaserbetone für Außenbauteile mit XC4,XF1,XA1 WA F5 16 2 S301252G S304252G S303252G
direkter Beregnung und Frost, chemisch XC4,XF1,XA1 WA F5 8 2 S301353G S304353G S303353G
schwach angreifender Umgebung
ZIMTON SF - Leicht verarbeitbarer Beton in Konsistenz F6
Betone für Innenbauteile, XC1, XC2 WF F6 16 1 251260G 146,00 254260G 146,00 253260G 149,00
z. B. Wände, Decken, Bodenplatten
Betone für Aussenbauteile, XC4, XF1, XA1 WA F6 16 2 301260G 151,50 304260G 151,50 303260G 154,50
z. B. Aussenwände, Stützen, Bauteilen mit
hohem Wassereindringwiderstand
Betone für Aussenbauteile, XC4,XF1,XA1,XD1 WA F6 16 2 371260G 155,50 374260G 155,50 373260G 158,50
z. B. Aussenwände, Stützen, Bauteilen mit
hohem Wassereindringwiderstand,
Gülletiefbehälter
Bei Beton mit Konsistenz F5, F6 bitten wir Schalungsdruck und Dichtheit zu beachten.
Anwendungsbereiche
auf
Anfrage
auf
Anfrage
auf
Anfrage
C30/37
C25/30
C20/25
C20/25
C25/30
C25/30
C25/30
C30/37
C25/30
C35/45
C20/25
C30/37
C25/30
C35/45
Feuchtigkeitskla
sse
Beto
n-
C25/30
Grö
ßtk
orn
in m
m
Festigkeitskla
sse
Konsis
tenz
Expositio
nskla
ssen
Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.
Üb
erw
achungskla
sse
kürzere Ausschalfristen
Lieferverzeichnis und Lieferschein
Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe
CEM II / A-S 42,5 RCEM II / A-M (S-LL) 42,5 N
vorzugsw. b. kühler Witterung
normale Ausschalfristen
vorzugsweise bei normaler Witterung
normale Wärmeentwicklung
CEM II / B-S 42,5 N
höhere Wärmeentwicklung
BETONBLÖCKEEigenschaften
Betonblock 160 x 80 x 40 82,00
(* je nach Verfügbarkeit) 160 x 80 x 40 82,00
80 x 80 x 40 62,00
Leihgebühr Betonblockklemme 60,00
(* nur in Verbindung mit dem Kauf von
Betonblöcken)
je Tag*
B16080G*
Artikel in Euro / Stück ab Werk zzgl. Mwst.
Ausführung
Normalblock
Abschlussblock Oberseite glatt
Halbblock
80
Gewicht to. (ca.)
1,240
1,240
Artikel-Nr. Euro
80 B16080N*
80 B08080N*0,620
max. 3,750 to.
Raster L x B x H in cmAnwendungsbereiche
Öffnungsmaß 80 x 40 cm
9 | Preisliste 2019
Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.
ZUSATZSTOFFE / ZUSATZMITTEL Bezeichnung Menge Einheit Preis in Euro
A = Beton-Verflüssiger (BV) 1 kg 2,50
B = Beton-Verzögerer (VZ) 1 kg 3,00
C = Beton-Luftporenbildner (LP) 1 je m³ 5,50
D = Fließmittel 1 kg 3,00
Konsistenzerhöhung um eine Stufe 1 je m³ 6,00
PP-Faser Polypropylenfasern 12mm 1 kg auf Anfrage
HPP-Faser Hochleistungspolymerfaser 45mm 1 kg auf Anfrage
Standard-Stahlfaser 50/1.0 1 kg auf Anfrage
Hochleistungs-Stahlfaser 1 kg auf Anfrage
Zusatzstoffe/Zusatzmittel werden nach besonderer Vereinbarung zugegeben. Eine Garantie für die Betonfestigkeit wird nur übernommen, wenn die Dosierung
und das Fabrikat der Zusatzmittel unseren Eignungsprüfungen entsprechen.
LABORLEISTUNGEN
Bezeichnung Menge Einheit Preis in Euro
Probekörper 1 Stck. 40,00
Satz Probekörper 1 Satz 120,00
Laborant Einsatz auf Baustelle 1 pauschal 200,00
SONSTIGES
Bezeichnung
Standzeit 18,00
Mindermenge 22,00 je m³
Frachtanteil 22,00 je m³
Selbstabholer 6,50 je m³
erhalten eine Frachtvergütung von
Entsorgung Restbeton 60,00 je m³
nach Aufwand, mindestens jedoch
Stahl- oder Kunststoffaser einmischen 3,00 je m³
Einmischen von bauseits zugegebener Stahl- oder Kunststoffaser
Soll/Ist Ausdruck 2,00 je m³
Lieferungen außerhalb der Regellieferzeiten
Werktag 18:00 – 22:00 Uhr 10,50 je m³, zzgl. Pauschale nach Vereinbarung
Werktag 22:00 – 06:00 Uhr 13,00 je m³, zzgl. Pauschale nach Vereinbarung
Samstag bis 22:00 Uhr 13,00 je m³, zzgl. Pauschale nach Vereinbarung
Samstag ab 22:00 Uhr, Sonn- und Feiertag nach Vereinbarung
Bereitsschaftszeit 60,00 je Std./Fahrzeug
nach Aufwand, mindestens jedoch
Winterzuschlag 6,00 je m³
01.12. bis 15.03
Bei einer Abnahme von weniger als 5,00m³ je Lieferung berechnen wir für die auf 5,00m³
fehlende Menge einen Mindermengenzuschlag
Auf den im Preis enthaltenen Frachtanteil wird keinerlei Rabatt oder Skonto gewährt
Für Entfernungen über 20 km ab Lieferwerk ist die Fracht gesondert zu vereinbaren.
Preis in Euro
Die Fahrmischer sind nach Ankunft auf der Baustelle sofort und zügig zu entleeren.
Entladezeit ab Eintreffen auf der Baustelle: 10 Minuten/m³. Bei Überschreitung der Entladezeit
berechnen wir je angefangene 15 Minuten eine Standzeit
je angefange 15 Minuten
10 | Preisliste 2019
Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.
ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN
PREISLISTE
- Alle Preise dieser Liste verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle unsere bisherigen Preislisten ungültig
- Allen Geschäften liegen ausschließlich, die in dieser Preisliste abgedruckten Geschäftsbedingungen zugrunde
- Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Nachträgliche Änderungen behalten wir uns vor
BESTELLFRISTEN
- Wir bitten Bestellungen 24 Stunden vor Lieferung bei der jeweiligen Dispo aufzugeben
- Bei Großbetonagen ab 300m³ 48Std vor Lieferung
- Bei Nacht- oder Samstagsbetonagen mindestens 48 Stunden vor Lieferung
- Bei Betonagen innerhalb Fahrverbotszeiträumen (Samstagnacht, Sonntag, Feiertag) mindestens 10 Tage vor
Lieferung
- Fahrer dürfen keine Bestellungen entgegennehmen
BESTELLANGABEN
- Firma (Rechnungsempfänger)
- Name des Bestellers
- Rufnummer für Rückfragen
- Anschrift der Baustelle
- Händler
- Beginn der Betonage (Datum, Uhrzeit)
- Sortennummer
Alternativ: Festigkeitsklasse, Konsistenzklasse, Größtkorn, Festigkeitsentwicklung
- Förderart (Pumpe, Betonkübel, etc.)
- Fördermenge/Stunde
ÄNDERUNG/STORNIERUNG
- Mindestens 4 Stunden vor dem vereinbartem Liefertermin
- Bei Samstags-, Nacht-, Sonntags,- Feiertags,- und Großbetonagen mindestens 24 Stunden vor vereinbartem
Liefertermin
- Beton bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge geht zu Lasten des Auftraggebers
- Erfolgt die Stornierung zu spät, behalten wir uns vor entstandene Ausfallzeiten in Rechnung zu stellen
LIEFERUNG
- Unsere Betone liefern wir in der Regel mit einer Verarbeitbarkeitszeit von mindestens 90 Minuten ab Werk, die
Verarbeitbarkeitszeit kann durch werkseitige Zugabe von Verzögerer verlängert werden
- Wird die Annahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt
und wird zzgl. Entsorgung berechnet
- Der Auftraggeber ist für die Befahrbarkeit der Baustelle durch unsere Fahrzeuge verantwortlich. Schäden oder
Verzögerungen, die wegen der Nichtbefahrbarkeit der Baustelle entstehen, gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
- Ausreichend Platz zum Auswaschen des Fahrmischers muss gewährt sein.
11 | Preisliste 2019
Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.
EXPOSITIONSKLASSEN
Klasse Umgebung Beispiel Mindestfestigkeit
X0kein Korrosions- oder
Angriffrisiko
X0Fundamante ohne Bewehrung und ohne Frost; Innenbauteile
ohne BewehrungC8/10
XCXC1 tocken oder ständig nass
Innenräume mit üblicher Luftfeuchte; Beton ständig in Wasser
getauchtC16/20
XC2 nass, selten trocken Teile von Wasserbehältern; Gründungsbauteile C16/20
XC3 mäßige Feuchteoffene Hallen; Innenräume mit hoher Luftfeuchtigkeit, z. B.
gewerbliche Küchen, Bäder, Wäschereien, ViehställeC20/25
XC4wechselnd nass und
trockenAußenbauteile mit direkter Beregnung C25/30
XDXD1 mäßige Feuchte Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrflächen, Einzelgaragen C30/37 C25/30 (LP)
XD2 nass, selten trockenSolebäder; Bauteile, die chloridhaltigen Industrieabwässern
ausgesetzt sindC35/45 C30/37 (LP)
XD3 wechseln nass und trockenTeile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbeanspruchung;
Fahrbahndecken; ParkdecksC35/45 C30/37 (LP)
XSXS1 salzhaltige Luft Außenbauteile in Küstennähe C30/37 C25/30 (LP)
XS2 unter Wasser Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen C35/45 C30/37 (LP)
XS3 Tide-, Spritzwasserbereich Kaimauern in Hafenanlagen C35/45 C30/37 (LP)
XFXF1
mäßige Wassersättigung,
ohne TaumittelAußenbauteile C25/30
XF2mäßige Wassersättigung,
mit Taumittel
Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von
taumittelbehandelten Verkehrsflächen, soweit nicht XF4; Bauteile
im Sprühnebelbereich von Meerwasser
C35/45 C25/30 (LP)
XF3hohe Wassersättigung,
ohne Taumittel
offene Wasserbehälter; Bauteile in der Wasserwechselzone von
SüßwasserC35/45 C25/30 (LP)
XF4hohe Wassersättigung, mit
Taumittel
mit Taumittel behandelte Verkehrsflächen; Spritzwasserbereich;
Räumerlaufbahnen von Kläranlagen; MeerwasserwechselzoneC30/37 (LP)
XAXA1
chemisch schwach
angreifendBehälter von Kläranlagen; Güllebehälter C25/30
XA2 chemisch mäßig angreifendBetonteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen; Bauteile in
betonangreifenden BödenC35/45 C30/37 (LP)
XA3 chemisch stark angreifendIndustrieabwasseranlagen, Gärfuttersilos und Futtertische der
Landwirtschaft; Kühltürme mit RauchgasableitungC35/45 C30/37 (LP)
XMXM1 mäßiger Verschleiß
tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung
durch luftbereifte FahrzeugeC30/37 C25/30 (LP)
XM2 starker Verschleißtragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung
durch luft- oder vollgummibereifte GabelstaplerC35/45 C30/37 (LP)
XM3 sehr starker Verschleiß
tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung
durch Gablestapler oder Kettenfahrzeuge; Wasserbauwerke in
geschiebebelasteten Gewässern
C35/45 Hartstoffe
C30/37 (LP)
Bewehrungskorrision,
ausgelöst durch
Karbonatisierung
Es gilt: Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit ein.
Betonkorrosion durch
Verschleißbeanspruchung
Betonkorrision durch
chemischen Angriff
Frostangriff mit u. ohne
Taumittel
Bewehrungskorrision,
verursacht durch Chloride,
aus Meerwasser
Bewehrungskorrision,
verursacht durch Chloride,
ausgenommen
Meerwasser
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FEUCHTIGKEITSKLASSEN
Klasse Umgebung
W0Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen während der Nutzung
weitgehend trocken bleibt.
WF Beton, der während der Nutzung oder längere Zeit feucht ist.
WABeton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger Alkalizufuhr von außen ausgesetzt
ist.
WS Beton, der hoher dynamische Beanspruchung und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist.
KONSISTENZKLASSE FRISCHBETON
Beschreibung sehr steif steif plastisch weich sehr weich fließfähig sehr fließfähig
Klasse C0 F1 / C1 F2 / C2 F3 F4 F5 F6
Ausbreitmaß cm < 34 35 - 41 42 - 48 49 - 55 56 - 62 > 63
Verdichtungsmaß < 1,46 1,45 - 1,26 1,25 - 1,11 1,10 - 1,04
BETONSORTENSCHLÜSSEL (ARTIKELNUMMER)
Zementart Größtkorn Zusatzmittelart
S Z 37 1 2 09 G 1 = CEM II / A - M (S-LL) 42,5 N 1 = 32 mm A = BV (Verflüssiger)
2 = CEM II / A - S 32,5 R 2 = 16 mm B = VZ (Verzögerer)
3 = CEM II / A - S 42,5 R 3 = 8 mm C = LP (Luftporenbildner)
mit Stahlfaser 4 = CEM II / B - S 42,5 N 4 = 22 mm Hartstein-Splitt D = FM (Fließmittel)
ohne FA 5 = CEM I 42,5 R HS G = FM (Fließmittel
Betongüte am Würfel 6 = CEM III / A 42,5 N Polycarboxylatether)
Zementart 7 = CEM III / A 32,5 N - LH T = Stabilisator
Größtkorn
lfd. Nummer innerhalb
der Festigkeitsklasse
Zusatzmittelart
Beispiel Betonsorte
(Kristallisationsversuch nach DIN
52111 und TP Min StB
nachgewiesen)
NACHBEHANDLUNG NACH DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
10
15
2 3
< 10 ...
< 15 ...
< 25 ...
5
25
Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten, Vakuumieren, Sandstrahlen etc. übernehmen wir keine Gewährleistung.
Maschinelles Glätten wird bei der Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen.
Hinweis: Erdfeuchte Betone sind vor äußeren Einwirkungen zu schützen.
10
Mindestdauer der Nachbehandlung ohne Nachweis der Festigkeit im oberflächennahen Bereich
2
3
2
4
6
4
1 2
1
7
bekannten Verhältnissen von Betonen vergleichbarer Zusammensetzung ermitteln.
106)
Nachbehandlungsdauer bei Verarbeitungszeit > 5 h angemessen verlängern.
cm,28
0,30
mittel
r = f / f
1)
15
langsamschnell
< 0,15r
5)
0,50
cm,24)
Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagen ² (alle Expositionsklassen ³ außer X0 und XC1)
Festigkeitsentwicklung des Betons
r
4)
r
5) Zwischenwerte dürfen interpoliert werden.
Anstelle Oberflächentemperatur des Betons darf Lufttemperatur angesetzt werden.2)
sehr langsam
5
r 0,15
Aus Mittelwerten der Druckfestigkeit nach 2 und 28 Tagen entweder bei der Eignungsprüfung oder aus
6) Nachbehandlungsdauer bei Temperaturen < 5 °C um Zeit der Temperaturen < 5 °C verlängern.
3) Für Expositionsklassen XM Werte verdoppeln.
Oberflächentemperatur
in °C ¹
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Innbrücke Gars Raststätte Vaterstetten Tunnel Farchant Neue Messe Riem
QUALITÄT AUF DIE SIE BAUEN KÖNNEN
Kompetenz, Erfahrung, Qualität und Leistungsfähigkeit sind unsere Stärken
Seit über 50 Jahren produzieren wir Beton für unsere Kunden. Besonderen Wert legen wir darauf, dass unsere Kunden
individuell, kompetent und entsprechend ihren Wünschen bestmöglich betreut werden.
Mit modernen Mischanlagen, einem Fuhrpark von rund 30 eigenen Transportbetonmischern, zuverlässigen Fahrern,
erfahrenen Mischmeistern und Disponenten bieten wir besten Service und höchste Qualität.
Unser Labor entwickelte inzwischen über 2500 Betonrezepte und optimiert diese ständig. Je nach Vorstellung des
Kunden liefern wir den Beton, der die gewünschten Anforderungen erfüllt.
QUALITÄTSSICHERUNG Zur Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Betonqualität behalten wir uns eine Änderung der Zementart vor.
Wird der Frischbeton auf Anordnung des Abnehmers über die Rezeptur hinaus verändert, erlischt unsere
Gütegarantie.
Die "Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton" ist zu beachten.
Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten, Vakuumieren, Sandstrahlen etc. übernehmen wir
keine Gewährleistung. Maschinelles Glätten wird bei der Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen.
BETONE MIT FESTIGKEITSENTWICKLUNG "LANGSAM" UND "SEHR LANGSAM" Für diese Betone wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie Ausschalfristen können sich entsprechend DIN 1045-3 verlängern.
Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht.
Der Einbau des Betons ist nach Überwachungsklasse 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. Für die
Verwendung dieser Betone ist die Zustimmung und Genehmigung des Überwachers der Baustelle vor Betonierbeginn
einzuholen und dem Bauherrn vorzulegen.
ZUSCHLAGSTOFFE Die verwendeten Zuschlagstoffe erfüllen die Regelanforderungen und die erhöhten Anforderungen nach
DIN EN 12620
INGENIEURBAU Betone für den Ingenieurbau liefern wir nach ZTV-Ing, sie weichen daher von der DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 ab.
EIGEN- UND FREMDÜBERWACHUNG
Die Überwachung erfolgt durch unser eigenes Labor.
Unsere Produkte unterliegen außerdem der Fremdüberwachung nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 durch
das Material-Prüfungsamt für das Bauwesen der TU München.
Der Fremdüberwacher ist befugt die Baustelle zu betreten und Proben zu nehmen.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung
1.1. Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller nach dem 01.01.2003 vereinbarten
Verkäufe von Transportbeton (im folgenden „Ware“). Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei
späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten
uns gegenüber nicht.
1.2. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
gelten, sind sie kursiv gedruckt.
2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die
Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Betonsorte, -eigenschaften und -menge ist
allein der Käufer verantwortlich. Für das Angebot gelten die jeweiligen Preislisten und
Betonverzeichnisse.
3. Lieferung und Abnahme
3.1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle;
wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch
entstehenden Kosten.
3.2. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) berechtigen
den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir
die Nichteinhaltung zu vertreten haben. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns
die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt,
die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, soweit uns
gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche
Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche
Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen,
Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse, die bei uns,
unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung
unseres Betriebes abhängig ist.
3.3 Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der
Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportbetonfahrzeug diese
ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend
befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese
Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden,
es sei denn, der Käufer hat das Nichtvorliegen dieser Voraussetzung nicht zu vertreten;
Unternehmer haften ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Das Entleeren muss
unverzüglich, zügig und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können.
3.4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns
der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen,
es sei denn, er hat die Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige
Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten; Unternehmer haften im Fall der Abholung
im Werk ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Mehrere Käufer haften als
Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme der Ware und Bezahlung des
Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche
Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten
unsere rechtsverbindliche Erklärung entgegenzunehmen.
4. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht
bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das
Werksgelände verlässt. Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf
den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens
jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu
fahren.
5. Mängelansprüche
5.1. Die Haftung für Mängel entfällt gegenüber Unternehmern, wenn der Käufer oder eine
von ihm bevollmächtigte Person unsere Ware mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton
anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton vermengt oder verändert oder vermengen
oder verändern läßt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Vermengung oder
Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat.
5.2. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich bei
Abnahme der Ware zu rügen. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung
durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von
Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf eines
Jahres ab Ablieferung, zu rügen; dies gilt nicht für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB
gilt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
5.3. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns
besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind.
5.4. Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Ist der
Käufer Unternehmer, leisten wir Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien
Sache. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur
Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Tritt der Käufer nach fehlgeschlagener
Nacherfüllung vom Vertrag zurück oder erklärt er die Minderung, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen Mangels zu.
5.5.Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware;
dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB. Auf Schadensersatz
gerichtete Mängelansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, dass der
Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht, dass der Schaden in der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt, oder dass wir den Mangel arglistig
verschwiegen haben.
6. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer
Vertragspflicht, aus Verschulden anläßlich von Vertragsverhandlungen und aus
außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder durch die Verletzung einer für die
Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder durch einen von uns arglistig
verschwiegenen Mangel verursacht ist oder in der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit liegt. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen
Verpflichtung haften wir nicht für bei Vertragsschluß nicht vorhersehbaren Schäden. Eine
Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
7. Sicherungsrechte
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen
samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Zinsen) unser
Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die angelieferte Ware bis zur vollständigen
Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen Käufer haben, unser Eigentum.
Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei
denn, er hätte den Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten
wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart.
7.2. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu einer neuen beweglichen
Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten
erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im
Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware (7.9) ein. Für den Fall, dass
der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen
beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum
erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in 7.1 Satz 2 aufgezählten
Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (7.9)
zum Wert der anderen Sache; unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen Erfüllung
unserer Forderungen gem. 7.1 Satz 2 fort.
7.3. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach 7.1 Satz 2
schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer
Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem
restlichen Teil seiner Forderungen ab.
7.4. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden
Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem
fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder
vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt
er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderung gem. 7.1 Satz 2 diese
Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem
restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen
Rechte auf Einräumung von Sicherheiten gem. §§ 648, 648 a BGB aufgrund der Verarbeitung
unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir
nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der
Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte
Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach 7.1 Satz
2 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu
benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von diesen Befugnissen
gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen Gebrauch machen und die Forderung
nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt.
7.5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns
bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem
etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der
eingezogenen Beträge bleibt unberührt.
7.6. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer
Ware (7.9) weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein
Abtretungsverbot vereinbaren.
7.7. Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, mit
kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat uns von einer Pfändung
oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu
benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben
und uns zur Last fallende Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden
können, zu tragen.
7.8. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer
Saldoforderung.
7.9. Der „Wert unserer Ware“ im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem Gesamtbetrag der in
unserer Rechnung ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 20%.
7.10. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insgesamt
freigeben, als deren Wert die Forderungen um 20% übersteigt.
8. Preis- und Zahlungsbedingungen
8.1. Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten
insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf
Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu
berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten
nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
8.2. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 30 Tage nach
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung.
8.3. Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht
geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das
Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig
festgestellt oder entscheidungsreif ist.
8.4. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarungen
entgegengenommen.
8.5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist
ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns
nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
8.6. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere
sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellungen in
laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die
fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit
bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld
verhältnismäßig getilgt wird.
9. Baustoffüberwachung
Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüberwachers und der
obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden
jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben aus der Ware zu
entnehmen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so ist Erfüllungsort für die Lieferung unser Lieferwerk,
für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch
für Wechsel- und Scheckklagen) mit Kaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer
Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerkes oder unserer Verkaufsgesellschaft.
11. Nichtigkeitsklausel
Falls eine dieser Bedingungen unwirksam werden sollte, werden die übrigen Bedingungen in
Ihrer Wirksamkeit hierdurch nicht berührt.