pressemappe td seite 11 pressekontakt v4 2016-05-20 floet · david vs. goliath: „wir rede hier ü...
TRANSCRIPT
Vorwort
Als Genossenschaft der Taxizentralen vertritt die Taxi Deutschland eG die Belange der Ruftaxis in
Deutschland. Dies tun wir durch gute Verbraucherservices, wie die Taxi Deutschland-App und die
bundesweite Mobil-Rufnummer 22456. Auch Verbandsarbeit ist unsere Zuständigkeit: Als
Mitglied im internationalen Global Taxi Network, in Gesprächen mit Politik auf nationaler und EU-
Ebene sowie in der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e.V.
Ohne vorrangige Gewinnerzielungsabsichten stehen wir auf der Seite jener, die sich schlecht
gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer,
Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland: die größte
Niedriglohngruppe der Bundesrepublik. Außerdem sind dies die Verbraucher. Damit man sich
auch an Silvester oder bei Schlechtwetter noch ein Taxi leisten kann, Fahrer und Fahrzeuge
amtlich geprüft und versichert sind, gehen wir gegen rechtswidrige Markteroberungsversuche
von Mytaxi und Uber vor Gericht. Denn das Personenbeförderungsgesetz dient dem
Verbraucherschutz und wir finden: Jede Fahrt muss erschwinglich, fair, gut und sicher sein.
Taxi Deutschland ist innovativ und treibt neue Services voran. Für Verbraucher, für die
Kleinstunternehmer und für die Arbeitnehmer im Taxigewerbe.
Davon profitieren übrigens sogar Bürger, die nicht Taxi fahren. Denn im Gegensatz zu
internationalen Großkapitalunternehmen zahlt der deutsche Taxi- und Mietwagenmarkt jährlich
fast zwei Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und (Sozial-) Versicherungen.
Wer Standards und Gesetze senken will, handelt nicht im Interesse der Beschäftigten und Bürger.
Solche Entwicklungen zu verhindern, ungebremstem Kapitalismus von Großkonzernen Einhalt zu
gebieten und Verbraucherservices zu stärken: Das ist unser Antrieb.
Dieter Schlenker
Ehrenamtlicher Vorsitzender der Taxi Deutschland eG
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
Gründungsjahr 2007
Sitz Frankfurt am Main
Vorstand Dieter Schlenker (Vorsitzender)
Günther Möller
Fred Buchholz
Vorsitzender Dieter Schlenker leitet Taxi Deutschland und ist zudem
Vorstandsvorsitzender von Taxi Frankfurt.
Mitglieder Taxi Frankfurt eG
Taxi Hamburg 6x6 GmbH & Co. KG
Taxi-Funk Offenbach a.M. eG
Taxi-Dienst Hanau eG
Funk-Taxi-Zentrale Wiesbaden GmbH
Taxi Dortmund eG, Dortmund
Taxi-Ruf Bremen, Bremen
Taxi München eG, München
Seibt & Straub GmbH, Stuttgart
Autoruf GmbH, Hamburg
Autostoff GmbH, Hamburg
GefoS – Gesellschaft für offene Systeme mbH
Produkte & Services Taxi-Deutschland-App: iOS/Android
Bundesweite Rufnummer 22456
22456.mobi: mobile optimierte Website
www.22456taxi.de
Zahlen & Fakten – Taxi Deutschland eG und das
deutsche Taxigewerbe
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
Zweck Unternehmenszweck des Zusammenschlusses von Taxizentralen
als Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder, also die
Sicherung der Geschäfte der Taxizentralen sowie der Umsätze
der angeschlossenen Taxibetriebe.
Marktdaten:
Taxizentralen in Deutschland
Rund 700
Taxifahrer in Deutschland Rund 255.000
Taxiunternehmer
Steuerabgaben und (Sozial-)
Versicherungsaufkommen
2015
Rund 21.000 Kleinunternehmer, von denen die allermeisten nur
ein Auto besitzen
1,9 Milliarden Euro
Das Taxigewerbe zahlt seine Steuern und (Sozial-)
Versicherungen im Inland. 20 Millionen werden als
Gewerbesteuer, 104 Millionen Einkommenssteuer, knapp über
200 Millionen als Lohnsteuer und 474 Millionen Euro als
Umsatzsteuer abgeführt. Auch der Rentenversicherungsträger
profitiert von der Wirtschaftskraft des Taxigewerbes: Mehr als
eine halbe Milliarde Euro entrichten die Taxiunternehmen als
Sozialversicherungsabgabe.
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
Gesamtkosten im ersten Jahr:
ca. 8.605 Euro (ohne Anschaffungskosten f. Fahrzeug)
Daten und Fakten der Personenbeförderung
Höchste Taxidichte in Deutschland:
Hamburg, Bremen und Berlin (< 1.000 Einwohner pro Taxi)
Niedrigste Taxidichte in Deutschland:
Thüringen (> 3.000 Einwohner pro Taxi)
Aufteilung Taxi nach
Bestandteile und Kosten für jeden Fahrer für
den Personenbeförderungsschein:
� Antragstellung bei der Behörde für P-
Scheinprüfung/Ortskenntnisprüfung:
ca. 40 Euro
� Schulung für die Ortskenntnisprüfung:
200 - 300 Euro
� Prüfungsgebühr Ortskenntnisprüfung IHK:
57 Euro (in Frankfurt)
� Ärztliches Attest: ca. 150 Euro
� Behördliches Führungszeugnis: ca. 25 Euro
Insgesamt: ca. 525 Euro
Das Fahrzeug benötigt eine jährlich zu
erneuernde Zulassung als Mietwagen:
� TÜV inkl. BU-Kraft-Abnahme:
120 Euro (jährliche Kosten)
� Eichkosten für Wegstreckenzähler im
Mietwagen: 60 Euro (jährliche Kosten)
Anforderungen und Kosten für Taxi-/
Mietwagenunternehmer:
� Mietwagenkonzession beantragen bei der
Straßenverkehrsbehörde: ca. 325 - 350 Euro
� Sach- und Fachkundeprüfung ein
Unternehmen führen zu können, bei der IHK:
Prüfungsgebühr ca. 150 - 215 Euro (je
Behörde unterschiedlich)
� Behördliches Führungszeugnis: ca. 25 Euro
� Antrag auf Auszug aus dem
Gewerbezentralregister: 25 Euro
� Zwangsmitgliedschaft bei der IHK:
Jahresbeitrag: ca. 100 - 150 Euro (abhängig
vom Gewinn des Unternehmers)
� Steuerberaterkosten ca. 1.200 Euro (jährlich)
Insgesamt: ca. 1.900 Euro
Das Fahrzeug muss angeschafft und versichert
sein:
� Anschaffungskosten: 20.000 - 40.000 Euro
(je nach Fahrzeugtyp)
� Fahrzeugversicherung: ca. 4.000 – 6.000
Euro Jahresgebühr bei neuen Mietwagen-
/Taxifahrern (später kommt ein
Schadensfreiheitsrabatt hinzu)
Mercedes Benz
VW Touran
Opel Safira
Toyota Auris
und weitere
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
17.04.2014 – Landgericht Berlin erlässt im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen UberBlack.
22.07.2014 – Hamburgische Verkehrsgewerbeaufsicht untersagt Uber (Uberpop) die Vermittlung von
Touren.
13.08.2014 – Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) verbietet Uber
per Untersagungsverfügung die Vermittlung von Fahrten, die gegen das Personenbeförderungsgesetz
verstoßen (Uberpop sowie Uberblack).
25.08.2014 – Landgericht Frankfurt am Main erlässt im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen
Uberpop. Der Fahrdienst darf seine Leistungen vorerst bundesweit nicht mehr anbieten.
02.09.2014 – Landgericht Frankfurt am Main stoppt einen privaten Fahrer des Fahrdienstes Uberpop.
Bei Zuwiderhandlung droht ihm ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro.
16.09.2014 – Landgericht Frankfurt am Main hebt wegen mangelnder Dringlichkeit die einstweilige
Verfügung gegen Uberpop auf, hält Uber jedoch weiterhin für rechtswidrig: „Einen
Unterlassungsanspruch der klagenden Taxi Deutschland eG sah das Gericht grundsätzlich weiter als
gegeben an.“
24.09.2014 – Hamburgisches Oberverwaltungsgericht bestätigt das Verbot von Uberpop durch die
Hamburgische Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.
26.09.2014 – Verwaltungsgericht Berlin bestätigt im Eilverfahren das behördliche Verbot von Uberpop
und am gleichen Tag gegen Uberblack.
09.02.2015 – Das Landesgericht Berlin stoppt das Mietwagen-Modell des Fahrdienstes Uber in Berlin.
18.03.2015 – Das Landgericht Frankfurt erklärt das Geschäftmodell Uberpop im Hauptverfahren für
rechtswidrig. Uberpop wird bundesweit verboten.
22.04.2015 – Taxi Deutschland hinterlegt die Sicherheitsleistung. Das Urteil vom Landgericht Frankfurt
gegen Uber ist vollstreckbar.
19.05.2015 – Uber kündigt Start von UberX in Deutschland an in Hamburg, Frankfurt, München und
Düsseldorf und später Berlin
30.10.2015 – Uberx stoppt mangels Fahrern in allen deutschen Städten bis auf Berlin und München
09.06.2016 – Berufungstermin OLG Frankfurt, Taxi Deutschland vs. Uber
Rechtliche Situation Uber in Deutschland
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
1. LG: Landgericht
a) einstweilige Verfügung oder
b) Hauptsacheverfahren
Klage abgewiesen? Die unterlegene Partei kann Rechtsmittel einlegen und in Berufung gehen
Die Kosten für den Rechtsstreit hängen davon ab, wie hoch das Gericht den Streitwert festsetzt. In
Wettbewerbsverfahren werden regelmäßig relativ hohe Streitwerte festgesetzt. So hat das LG
Frankfurt für das Uber-Verfahren einen Streitwert in Höhe von 375.000 Euro festgesetzt. Die Kosten
für das Verfahren vor dem Landgericht betragen in diesem Fall ca. 25.000 Euro.
2. OLG: Das Oberlandesgericht verhandelt den Fall neu, inklusive Feststellung des Sachverhaltes,
Zeugenanhörung und Beweisaufnahme.
Lässt das OLG Revision zu, kann die unterlegene Partei vor den Bundesgerichtshof gehen. Lässt das
OLG eine Revision nicht zu, kann die unterlegene Partei Revisionsnichtzulassungsbeschwerde
einlegen. Lässt der BGH die Revision dann zu, geht die Sache vor den Bundesgerichtshof.
3. BGH: Der Bundesgerichtshof klärt nur Rechtsfragen. Es erfolgen also weder eine erneute
Zeugenanhörung noch Beweisaufnahmen.
Klageweg im Wettbewerbsrecht
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
Statements zum Themenfeld Taxigewerbe vs. Uber
Das sagt Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG, zu diesen
Themen:
Ist die Ortskundeprüfung verzichtbar?
„Unternehmen wie Uber klagen fortwährend, ihre Fahrer könnten den hohen Anforderungen
nicht entsprechen: Als ließe sich eine P-Schein-Prüfung nur mit Hochschulzulassung ablegen.
255.000 zugelassene Fahrer existieren in Deutschland: So hoch kann die Hürde also nicht sein. Sie
ist im Vergleich zu Ausbildungsberufen niedrig. Uber will nun noch weniger Wissen zum neuen
Standard erheben.“
Ist ein neuer Rechtsrahmen für neue Player nötig?
„Wer will, kann schon heute Personenbeförderung frei anbieten: Per Mietwagen lassen sich
Marktpreise frei festsetzen, keine Konzessionsbeschränkungen deckeln die Betriebe. Hier lässt
sich aber aus Sicht von Uber nicht genug Profit machen. Sollen wir unsere Gesetze ändern, damit
Unternehmen wie Uber mehr an uns allen verdienen können? Wir ändern ja auch nicht das
Reinheitsgebot für Bier (von 1516), nur weil ein neuer Player billige Zusatzstoffe zupanschen
ö hte.“
Innovation und Wettbewerb
Dass im Rahmen des PBefG Innovation möglich ist, zeigt sich gerade am Beispiel Taxi Deutschland
deutlich: Die Genossenschaft der Taxizentralen launcht regelmäßig innovative Taxiservices. Sie
etrei t die App „Taxi Deuts hla d“, a die ereits ru d . Städte u d Ge ei de bundesweit angebunden sind sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem
Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Von einem solchen Service für alle
Bundesbürger können Mytaxi und Uber nur träumen.
Steht das Taxigewerbe für Fortschritt?
„Fortschritt sind Mindestlohn, soziale Sicherheit und feste Taxipreise. Sichere Mobilität
ermöglicht gute Standards für Hunderttausende, die in guten Jobs arbeiten sowie gute Standards
für die Verbraucher, die sich aufs Taxigewerbe verlassen können.
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
Es ist kein Fortschritt, den geringen Unterhalt von Taxifahrern im großen Stil ins Ausland an Uber,
Google und Goldman Sachs umzuleiten – während alle realen Risiken im Lande bleiben.“
Tarifsicherheit: „Es ar Sil ester / i Ne York illiger, Helikopter zu fliegen, als mit Uber
zu fahren. Taxifahren hat der Gesetzgeber reguliert und bewusst von solch geldgieriger Willkür
entkoppelt. Wer billig ist, nimmt Wucherpreise, wenn alle auf ein Taxi angewiesen sind. Ein
Taxifahrgast zahlt hingegen rund um die Uhr und auf jeder Strecke den festgelegten Tarif und ist
or Wu her ges hützt.“
Gesundheitsprüfung: „U er ill kei e Ko trolle , eil Uber die Fahrerbasis verbreitern will. Uber
testet nicht die Leber eines Fahrers ab, checkt nicht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall. Aber auch
eine 10-Minuten-Fahrt uss si her sei .“
Steuern: „I Gege satz zu i ter atio ale Großkapitalu ter eh e führt der deuts he Taxi- und
Mietwagenmarkt jährlich fast 2 Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und (Sozial-)Versicherungen
i Deuts hla d a .“
David vs. Goliath: „Wir rede hier ü er . Klei u ter eh er it dur hs h ittlich
2 bis 3 Autos. Die rund 255.000 Taxifahrer erwirtschaften den Mindestlohn. Den geringen
Wohlstand der Branche durchzuleiten an Uber, Google und Goldman Sachs, während dem Staat
alle Steuern entgehen, ist nicht im Sinne der Gesellschaft. Der Markt für
Chauffeurdienstleistungen ist ja für alle offen – auch für Uber.“
Regulierungen: „U er glau t, Perso e eförderu g gehöre i ht reguliert, und hat weltweit
ähnliche Rechtsstreitigkeiten. Auch in Rio de Janeiro oder Kapstadt benötigen Fahrer eine Lizenz
zur gewerblichen Beförderung von Personen, das ist kein deutsches Phänomen.
Personenbeförderung muss verlässlich sein und der Schutz der Fahrgäste im Vordergrund stehen.
Dies wird weltweit durch Lizenzen für die Personenbeförderung abgesichert. Dass das
Unternehmen seine Fahrer selbst kontrollieren will, ist aus Verbrauchersicht gefährlich.“
Berufsstand: „Dur h de Mi destloh erle t das Taxige er e ei e isher ie dage ese e soziale Sicherheit. Uber hingegen will prekäre Gelegenheitsjobber in einer rechtlichen Grauzone
vermitteln. 255.000 ausgebildete Fahrer in sozial ersi herte Jo s si d gefährdet.“
Konzessionen: „Waru gi t es eige tli h Taxi-Lizenzen? Taxi ist per Definition Teil des ÖPNV. Der
Staat will sichergehen, dass die Bevölkerung zuverlässig zum festen Preis befördert wird.
Gleichzeitig soll der Taxifahrer davon leben können – er übernimmt dafür Pflichten: jeden
mitzunehmen und diesen Service 24/7 anzubieten. Der Staat grenzt das Taxifahren von
Chauffeurendiensten ab und sichert so den Taxiservice. Sinn der Regulierung und der
Konzessionen ist der Verbrau hers hutz.“
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
Versicherungsschutz zweifelhaft: "Wer als Privatfahrer für eine App fährt, dem droht die fristlose
Kündigung der Kfz.-Haftpflicht. Die Haftpflichtversicherung eines zugelassenen Fahrers nach
PBefG umfasst die Personenbeförderung und ist etwa achtmal teurer. Uber behauptet immer
wieder eine eigene Haftpflichtversicherung zu haben, weigert sich aber, diese Versicherung
offenzulegen. Fahrgäste können unter diesen Umständen nicht von einer angeblichen
Zusatzversicherung profitieren."
Umweltschutz: „Private Fahrzeuge gewerblich einzusetzen, ist nicht umweltgerecht.
Umweltschonend ist es, für einen 24/7-Betrieb ausgerichtete Kfz voll auszulasten. Die
Taxizentralen steuern kürzeste Anfahrtswege. Umweltschonend ist es, wenn Autobesitzer
zu eh e d auf eige e Fahrzeuge erzi hte u d auf Fahrrad, ÖPNV u d Carshari g u steige .“
Uber als Jobmotor: „Uber behauptet Jobs zu schaffen. Dabei handelt es sich bestenfalls um „I h-
AGs“, Gelegenheitsjobs für Menschen in prekären Verhältnissen. Nach den
Geschäftsbedingungen für Uberpop haben die selbständigen Fahrer jedoch keinen Anspruch auf
Zahlung einer Vergütung, Uber schlage nur ein freiwilliges „Tri kgeld“ vor.“
Berichten eines Uberblack/UberX-Fahrers sowie eines Journalisten der Süddeutschen Zeitung zu
folge, ist es ein Minusgeschäft, für Uber zu fahren.
Das Internetmagazin PandoDaily hat berechnet, dass Uber stattdessen 280.000 echte Jobs in der
Autoindustrie gefährdet. Von den 255.000 sozialversicherungspflichtig arbeitenden Taxifahrern
und je sechs bis zehn Angestellten in 700 Taxizentralen in Deutschland ganz zu schweigen.
Provision: „Hat ei U ter eh e ie U er erst ei Ver ittlu gs o opol, s hrau t si h die Vermittlungsprovision, die die Fahrer je vermitteltem Fahrgast zu zahlen haben, nach oben. Bei
Taxizentralen entrichten Taxifahrer für Fahrgastvermittlung durchschnittlich rund fünf bis sechs
Prozent des Fahrpreises. Uber nimmt in Deutschland 25 Prozent Provision. Bei Mytaxi sollten
Taxifahrer sogar schon 30 Prozent bezahlen. Konzernen liegt schließlich der Profit am Herzen.
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
Die Taxi-App der Taxizentralen –
Marktführer durch bundesweite Reichweite
Die Taxi-Deutschland-App stellt auf jedem iPhone oder
Android-Handy eine direkte Verbindung zur nächsten
Taxizentrale her. Die App erkennt via GPS genau, wo der
Nutzer sich befindet.
Kostenlose App-Funktionen – Fokus auf Service
Fahrerbewertung
Die Taxi-Deutschland-App bietet Nutzern die Möglichkeit, die
Fahrer nach Beendigung der Fahrt zu bewerten. Dabei erhalten
die Nutzer nach Abschluss der Fahrt eine SMS, mit der Bitte,
Fahrer und Fahrzeug zu bewerten. Die Bewertung dient den
Taxizentralen zur Qualitätskontrolle und -sicherung, der Fahrer
liest die Bewertungen zeitversetzt und anonymisiert im
Display.
Integrierte Bezahlfunktion
Fahrgäste, die über die Taxi-Deutschland-App ein Taxi
bestellen, können bei der Bestellung angeben, dass sie per
Kreditkarte bezahlen möchten.
App-Betreiber – die Taxizentralen
Hinter der App steckt Taxi Deutschland, eine Genossenschaft
ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Mitglieder von Taxi
Deutschland eG betreiben auch die bundeseinheitliche
Taxirufnummer 22456, die bereits seit 2005 aus allen
Mobilfunknetzen zur lokalen Taxizentrale verbindet.
Die Taxi-Deutschland-App
Die Taxi-App der Taxizentralen
funktioniert in 2.594 Städten und
Gemeinden in ganz Deutschland
Bundesweite Verfügbarkeit
Taxi per App in allen Orten mit
über 5.000 Einwohnern
App verbindet den Taxikunden mit
der örtlichen Taxizentrale im Ort
Kostenloser Download und
Nutzung
Seit Anfang 2010 im App Store
Betreiber: Genossenschaft der
Taxizentralen
Keine Gewinnerzielungsabsicht
Payment mit Kreditkarte, Online-
Payment oder bar
So funktioniert die App
Bestellung mit nur zwei Klicks
Erfassen des Kundenstandortes
per GPS, via Karte, per
Direkteingabe oder aus
gespeicherten Favoriten
Anzeige von freien und besetzten
Taxis
Verfügbarkeitsprüfung zeigt das
nächste freie Taxi
Anzeige der Anfahrt sowie
Ankunftszeit
Vorbestellungen möglich
App-Bezahlfunktion mit Paij,
Kreditkarte oder Paypal
Fahrerbewertung nach Abschluss
der Fahrt in angeschlossenen
Zentralen
Überall-Verfügbarkeit:
bundesweiter Service
Kostenloser Download im App
Store und Google Play/Android
Market
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
Weitere Services von Taxi Deutschland
WhatsApp Taxi — per WhatsApp-Nachricht den Standort senden und ein Taxi bestellen
Diesen Service kann jeder nutzen, der die Servicenummer „WhatsApp Taxi“ 0170-339 8423 in den
eigenen Smartphone-Kontakten abgespeichert hat. Will man ein Taxi bestellen, schickt man per
WhatsApp den Standort an diesen Kontakt – ganz simpel im Chat. Der Nutzer erhält daraufhin
eine Antwort mit seiner aktuellen Adresse und kann mit einer Bestätigung das Taxi bestellen.
Optional lässt sich ein Taxi bis zu 24 Stunden im Voraus buchen. Der Bestellservice „WhatsApp
Taxi“ ist in nahezu allen größeren Städten in ganz Deutschland vollautomatisiert verfügbar. In
kleineren Städten und in ländlicher Umgebung, in denen kein elektronisches Buchungssystem
existiert, liefert „WhatsApp Taxi“ die Rufnummer einer Taxizentrale oder eines ortsansässigen
Taxiunternehmens, sodass man dort das gewünschte Taxi telefonisch bestellen kann.
+++ Aufgrund eines technischen Aspekts steht der Service aktuell nicht zur Verfügung. An einer
Lösung mit WhatsApp wird gearbeitet, um den Betrieb schnellstmöglich wieder aufzunehmen.
+++
Deutschlands mobile Taxirufnummer 22456
Via 22456 lässt sich aus allen Mobilfunknetzen ein Taxi bestellen; der Service verbindet den
Anrufer von jedem Handy mit der für ihn zuständigen Taxizentrale vor Ort.
Die 22456 hat bundesweit bereits Millionen Taxibestellungen vermittelt. Die Nummer 22456 ist
im Adressbuch vieler Handys ab Werk eingetragen. Zudem ist sie als Partner der Deutschen Bahn
in den Fahrgastinformationen wie „Ihr Reiseplan“ aufgeführt.
Onlinebestellung über www.22456taxi.de mit kostenlosem Verbindungsservice
Die Website www.22456taxi.de stellt eine kostenlose Telefonverbindung her: Der Kunde muss
lediglich seine aktuelle Festnetznummer angeben. Das System ruft nun nacheinander diese
Rufnummer und die zuvor gewählte Taxizentrale an.
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
Bildmaterial Taxi Deutschland
Folgendes Bildmaterial können Sie in hochauflösender Qualität in unserem Pressebereich
auf http://www.taxi-deutschland.net/index.php/pressemitteilung/bildmaterial
herunterladen.
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
Taxi-Deutschland-App
WhatsApp Taxi
Taxi Messenger
Infografiken von Taxi Deutschland
Alle Infografiken sowie dazugehörige Quellenverzeichnisse zum Download finden Sie unter:
http://infografiken.taxi-deutschland.net
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
Ubers rechtliche Probleme weltweit
Provisionen im Vergleich
Taxipreise und Verbraucherschutz
7 Fakten über Uber Schöne neue Mobilität?
Pressekontakt
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Aufgesang Public Relations GmbH
Braunstraße 6A
30169 Hannover
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]
Gern nehmen wir Sie in unseren Presseverteiler auf!
Bitte senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail.
Pressekontakt:
Pressesprecherin Taxi Deutschland
Anja Floetenmeyer
Telefon: +49(0)511 923 999-25
E-Mail: [email protected]