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  • Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

    mit diesem Produktinformationsblatt informieren Sie die Versicherer AXA France IARD S.A. und die AXA France Vie S.A. (nachfolgend wir bzw. uns) ber die wesentlichen Merkmale des mit der Credit Europe Bank N.V. Niederlassung Deutschland (nachfolgend Versicherungsnehmerin) abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrages zur Restschuldversicherung bei revolvierenden Krediten (nachfolgend Gruppenversicherungsvertrag), an dem Sie als versicherte Person teilneh-men knnen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen nicht abschlieend sind. Bitte lesen Sie daher auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fr den Restkreditschutz (nachfolgend AVB) sowie den Text der Schweigepflichtenentbindung und die Datenschutzinfor-mation sorgfltig durch.

    1. ART DES VERSICHERUNGSSCHUTZESDer Restkreditschutz sichert die Erfllung von noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem nicht zu gewerblichen Zwecken abgeschlossenen Kreditvertrags in Form eines Credit Europe Abrufkredits (nachfolgend Credit Europe Abrufkreditvertrag) im Falle Ihres Todes und ggf. - d.h. je nach ausgewhlter Produktvariante - im Falle Ihrer Arbeitsunfhigkeit und/oder Ihrer Arbeitslo-sigkeit.

    2. VERSICHERUNGSFHIGKEIT UND VERSICHERTES RISIKO Um am Restkreditschutz teilnehmen zu knnen, mssen Sie als 1. Kreditnehmer mindestens 18 Jahre alt sein und drfen fr die Produktvariante, die allein den Todesfallschutz beinhaltet, das 74. Lebensjahr bzw. fr die Produktvarianten Arbeitsunfhigkeits- und Arbeitslosigkeitsschutz das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie mssen ferner Ihren gewhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und den Credit Europe Abrufkreditvertrag fr den privaten Gebrauch aufgenommen haben.

    Weitere Regelungen zur Versicherungsfhigkeit entnehmen Sie bitte Teil I 3 der AVB.

    Wenn Sie die in Teil I 3 der AVB genannten Voraussetzungen der Versicherungsfhigkeit erfllen, knnen Sie unter folgenden Produktvarianten whlen:

    a) Restkreditschutz 1: Todesfall, b) Restkreditschutz 2: Todesfall- und Arbeitsunfhigkeitsversicherung, c) Restkreditschutz 3: Todesfall- und Arbeitslosigkeitsversicherung, d) Restkreditschutz 4: Todesfall-, Arbeitsunfhigkeits- und Arbeitslosigkeitsversicherung.

    Eine nhere Beschreibung des Begriffs der Arbeitsunfhigkeit sowie des Begriffs der Arbeitslosigkeit finden Sie in Teil I 1 der AVB.

    Im Versicherungsfall erbringen wir folgende Leistungen:

    - Todesfall: Wir zahlen eine einmalige Leistung in Hhe der ab dem Todestag (einschlielich) noch ausstehenden und noch nicht flligen Kreditraten sowie aller unmittelbar mit dem jeweiligen Credit Europe Abrufkreditvertrag zusammenhngender Provisionen, Zinsen, Gebhren, etc. Die Leistung wird als einmalige Kapitalleistung an die Versicherungsnehmerin erbracht.

    - Arbeitsunfhigkeit: Wir zahlen whrend der Dauer der Arbeitsunfhigkeit eine monatliche Leis-tung in Hhe der von der versicherten Person vor Eintritt der Arbeitsunfhigkeit zuletzt gezahlten Abrufkreditrate zuzglich des hierauf bezogenen und gezahlten Versicherungsbeitrags fr den Restkreditschutz, jedoch hchstens EUR 675,00 pro Monat, soweit die Arbeitsunfhigkeit am Tage der Ratenflligkeit noch andauert. Die Versicherungsleistung fr die Arbeitsunfhigkeit ist auf 12 Monate fr jeden Schadensfall und auf insgesamt 3 Schadensflle whrend des Bestehens des Ver-sicherungsschutzes beschrnkt. Die maximale Leistungsdauer bei mehrfacher Arbeitsunfhigkeit betrgt daher insgesamt 36 Monate.

    - Arbeitslosigkeit: Wir zahlen whrend der Dauer der Arbeitslosigkeit eine monatliche Leistung in Hhe der von der versicherten Person vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuletzt gezahlten Abrufkre-ditrate zuzglich des hierauf bezogenen und gezahlten Versicherungsbeitrags fr den Rest-kreditschutz, jedoch hchstens EUR 675,00 pro Monat, soweit die Arbeitslosigkeit am Tage der Ratenflligkeit noch andauert. Die Versicherungsleistung fr die Arbeitslosigkeit ist auf 12 Monate fr jeden Schadensfall und auf insgesamt 3 Schadensflle whrend des Bestehens des Versiche-rungsschutzes beschrnkt. Die maximale Leistungsdauer bei mehrfacher Arbeitslosigkeit betrgt daher insgesamt 36 Monate.

    Details zu den Voraussetzungen unserer Leistungspflicht finden Sie fr den Todesfallschutz in Teil II 1, fr den Arbeitsunfhigkeitsschutz in Teil III 1 und fr den Arbeitslosigkeitsschutz in Teil IV 1 der AVB.

    Leistungen aus dem Restkreditschutz werden unmittelbar an die Versicherungsnehmerin als un-widerruflich Bezugsberechtigte erbracht. Sollten nach Erfllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Credit Europe Abrufkreditvertrag noch Leistungen verbleiben, zahlt die Versicherungsnehmerin diese an Sie bzw. im Todesfall an Ihre Erben oder die sonstigen Berechtigten aus.

    3. ANGABEN ZUM BEITRAG UND ZUR BEITRAGSZAHLUNGDie Versicherungsbeitrge sind monatlich nachtrglich zu entrichten, der erste von Ihnen zu ent-richtende Versicherungsbeitrag jedoch nicht frher als 30 Tage nach wirksamer Einbeziehung in den Gruppenversicherungsvertrag und der erstmaligen ganz oder teilweisen Inanspruchnahme des Abrufkredites. Die sonstigen von Ihnen zu entrichtenden Versicherungsbeitrge werden zum Ersten eines jeden Monats fllig, wenn Sie den Abrufkredit im Vormonat in Anspruch genommen haben. Der von Ihnen zu entrichtende monatliche Versicherungsbeitrag (inklusive Versicherungssteuer) beluft sich auf % der bei der Versicherungsnehmerin im Rahmen des Abrufkredits im magebli-chen Monat durchschnittlich ausstehenden Kreditsumme. Weitere Gebhren oder Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz fallen nicht an.

    Die Zahlung der von Ihnen geschuldeten Versicherungsbeitrge erfolgt, indem die Versiche-rungsnehmerin diese monatlich Ihrem in den Kreditantragsunterlagen angegebenen Auszahlungs-konto belastet und an uns abfhrt.

    Bei Zahlungsverzug sind wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, unter Umstnden leistungsfrei und zum Rcktritt vom Vertrag oder zur Kndigung berechtigt, es sei denn, Sie haben den Zahlungs-verzug nicht zu vertreten.

    Nhere Regelungen zum Versicherungsbeitrag und den Folgen eines Zahlungsverzugs finden Sie unter Teil I 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    4. LEISTUNGSAUSSCHLSSEWir knnen nicht in allen denkbaren Fllen Leistungen erbringen, weil sonst die Kosten fr die Bereit-stellung des Restkreditschutzes unangemessen hoch wren. Deshalb haben wir einige Flle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.

    Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen fr einen Versicherungsfall, der durch eine Sucht (z.B. Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch) oder durch eine durch Trunkenheit bedingte Be-wusstseinsstrung bei Ihnen verursacht wurde.

    Im Falle des Todes oder der Arbeitsunfhigkeit besteht kein Versicherungsschutz fr ernstliche Erkrankungen (z.B. Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs, der Wirbelsule und Gelenke, der Verdauungsorgane, Krebs, HIV-Infektionen/Aids, behandlungsbedrftigen psychischen Er-krankungen, chronische Erkrankungen) oder Unfallfolgen, die Ihnen zum Zeitpunkt der wirksamen Einbeziehung in den Gruppenversicherungsvertrag bekannt und bewusst waren und wegen derer Sie in den letzten 12 Monaten vor wirksamer Einbeziehung in den Gruppenversicherungsvertrag rztlich beraten oder behandelt wurden. Ernstlich sind solche Erkrankungen, Beschwerden oder Gesundheitsstrungen, die geeignet sind, auf unseren Entschluss, den Vertrag berhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschlieen, einen Einfluss ausben. Diese Einschrnkung gilt nur, wenn

    der Versicherungsfall innerhalb von 24 Monaten seit Wirksamkeit der Einbeziehung in den Grup-penversicherungsvertrag eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in urschlichem Zusammenhang steht.

    Im Falle der Arbeitslosigkeit besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Arbeitslosigkeit verursacht wurde durch einen von Ihnen zu vertretenden wichtigen Grund, aufgrund dessen der Arbeitgeber das Arbeitsverhltnis gekndigt hat.

    Neben den aufgefhrten Fllen gibt es weitere Ausschlsse. Weitere allgemeine Ausschlussgrnde fr alle versicherten Risiken finden Sie in Teil I 8 sowie zustzliche Ausschlussgrnde fr den Todes-fallschutz in Teil II 2, fr den Arbeitsunfhigkeitsschutz in Teil III 2 und fr den Arbeitslosigkeits-schutz in Teil IV 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    5. BEI ABSCHLUSS DES VERSICHERUNGSSCHUTZES ZU BEACHTENDE PFLICHTEN (OBLIE-GENHEITEN)Wir gehen davon aus, dass Ihre Angaben bei Beantragung des Restkreditschutzes wahrheitsgem und vollstndig waren. Zwar bestehen fr den Restkreditschutz keine besonderen vorvertraglichen Anzeigepflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz, dennoch knnen Sie Ihren Versiche-rungsschutz bei nicht wahrheitsgemen Angaben aufgrund einer arglistigen Tuschung verlieren.

    6. WHREND DER VERTRAGSLAUFZEIT ZU BEACHTENDE PFLICHTEN (OBLIEGENHEITEN)Whrend der Laufzeit Ihres Vertrages ber die Teilnahme am Restkreditschutz haben Sie die nde-rung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens unverzglich in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) unserem Servicepartner, der April Deutschland AG, Richard-Reitzner-Allee 1, 85540 Haar/Mnchen, Fax: 089 43607 277, E-Mail: [email protected] mitzuteilen. Solange Sie unserem Servicepartner die n-derung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens nicht mitgeteilt haben, gengt fr den wirksamen Zugang einer Willenserklrung gegenber Ihnen die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an Ihre uns oder dem Servicepartner zuletzt mitgeteilte Anschrift bzw. an Ihren letzten uns bekannten Namen. Die Erklrung gilt drei Tage nach Absendung der Erklrung als zugegangen.

    7. PFLICHTEN BEI EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLES (OBLIEGENHEITEN)Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie unter anderem die Obliegenheit, den Versicherungs-fall unverzglich, vollstndig und wahrheitsgem gegenber unserem Servicepartner, der April Deutschland AG, anz