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Prozesse in der Exportkontrolle rechtssicher gestalten -Chancen der Digitalisierung der Unternehmenscompliance
11. Mitteldeutscher Exporttag „Digitalisierung im globalen Handel“
Carsten Bente, AEB SE
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Prozesse in der Exportkontrolle rechtssicher gestalten -
Ziele der Exportkontrolle
Verhinderung der Verbreitung und
Entwicklung von Massenvernichtungswaffen
und konventionellen Waffen und die
Vermeidung der militärischen Nutzung von
Dual-Use-Gütern.
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Prozesse in der Exportkontrolle rechtssicher gestalten
Rechtsabteilung
Behörden
Rechnungswesen
Geschäftsführung
Personalabteilung
Einkauf Entwicklung
IT Produktion
Wareneingang
Warehousing
Vertrieb
Versand
Ausfuhrverantwortlicher
Exportkontrollbeauftragter
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Exportkontrollrechtliche Ausfuhr
• Eine Ausfuhr liegt immer dann vor, wenn Waren, Technologie oder Software in Staaten außerhalb der Europäischen Union geliefert werden.
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Exportkontrolle in der Praxis
An wen liefere ich? Wohin liefere ich? Was liefere ich? Wofür wird das Gut verwendet ?
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Sanktionslistenprüfung: Gesetzliche Vorgaben
Was liefere ich?
Bereitstellungsverbote in Embargoverordnungen der EU Keine finanziellen Mittel für rechtswidriges Handeln
Personen – EmbargoWirtschaftliche
Sanktionsmaßnahmen gegen
einzelne Personen
EG-VO 881/2002
EG-VO2580/2001
EG-VO 753/2011
Finanzsanktionen gegen
Terroristen
Länder – EmbargoWirtschaftssanktionen gegen Länder
Totalembargo: derzeit keines
Teilembargo: Güterverkehr
Waffenembargo: Rüstungsbereich
Finanzsanktionen gegen
Personen/Unternehmen der
sanktionierten Länder
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Prozesse in der Exportkontrolle rechtssicher gestalten
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Durchführungsverordnung (EU) 2019/1375 der Kommission vom 26. August 2019 zur 305. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002
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Prüfschritte nach DE-/EU-Recht
Übersicht über die länderbezogenen Embargos (Stand: 24.01.2019
Quelle: www.bafa.de
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• Die CFSP- Liste – offizielle Datenbank der EU
• Bereitstellungsverbote aus den Embargoverordnungender EU werden in der CFSP Liste zusammengeführt.
• Die CFSP Liste ist die konsolidierte Datenbank der EU, die zum Namensabgleich zur Verfügung gestellt wird
• Rechtssicherheit nach dem EU-Recht
• Übersicht über die Sanktionsprogramme in der CFSP-Listehttps://sanctionsmap.eu/#/main
Welche Liste muss geprüft werden ?
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Beispiel CFSP-Liste – Abu Hamza Al-Masri
73http://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf
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• In einer Vielzahl weiterer Länder existieren Sanktionslisten.• Meti/EUL-Liste, Japan
• SECO-Liste, Schweiz
• FR und NL Terroristenliste
• BOE- Consolidated List of Financial Sanctions Targets in the UK
• Die Listen müssen nur von Unternehmen beachtet werden, die dem jeweiligen Recht unterstehen.
Bsp:. Ein nach japanischem Recht organisiertes Unternehmen sollte die EUL-Liste des METI beachten,
eine deutsche GmbH (muss dies) nicht.
Sanktionslisten weltweit
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• USA ist das einzige Land mit extraterritorialem Rechtsansatz
• Keine EU-rechtliche Verpflichtung zur Beachtung der US-Black-Lists
• Für folgende 5 Listen beanspruchen die USA weltweite Geltung:• Denied Persons List (DPL)
• Specially Designated Nationals List (SDN) (teilweise zu beachten)
• Unverified List (UL),
• Entity List (EL),
• Debarred Persons List (LSDP)
Konsolidierte Fassung: https://www.export.gov/article?id=Consolidated-Screening-List
US-Sanktionslisten
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• Exportkontrolle ist im Wesentlichen eine Güterlistenprüfung
• Güterklassifizierung ist die objektiv-technische Auslegung der Güterlisten.
• Abgleich der technischen Eigenschaften des zu klassifizierenden Produkts, mit den in der Güterliste beschriebenen technischen Eigenschaften.
• Auszugehen ist immer vom Wortlaut der Listenposition.
• Die tatsächliche Verwendung ist für die Klassifizierung ohne Bedeutung
Exportkontrolle in der Praxis
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Was liefere ich? Wege zur Güterlistennummer
Befragung des
Herstellers bzw.
des Lieferanten
Exportkontrollklauseln in
Verträgen
Selbstklassifizierung
Technisches Verständnis ist
unverzichtbar.
Nachfrage bei der
Behörde
http://www.bafa.de/DE/
Aussenwirtschaft/Ausfuhr
kontrolle/Antragsstellung/
antragsstellung_node.html
1 2 3
Verantwortung für die richtige Klassifizierung liegt beim Ausführer
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Hilfsmittel zur Güterklassifizierung
Ausgehend von derWarennummer werden mögliche Güterlistennr. vorgeschlagen
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/umschluesselungsverzeichnis/index.htm
BAFA
•
Gemeinsames, unverbindliches Stichwortverzeichnis zu Teil I der AL und Anh. I der EG-Dual-Use-VO
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/ausfuhrliste/al_stichwort.pdf
BAFA
•
Ausgehend von der Warennummer werden mögliche Güterlistennr. vorgeschlagen
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do
Zoll
Umschlüsselungs-
verzeichnis (USV)
Stichwortverzeichnis
Aufbau d. GüterlisteElektronischer
Zolltarif (EZT)
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Wofür wird das Gut verwendet?
Was liefere ich?
Art. 4
EG-VO
weltweit
Keine Wertfreigrenzen
Abs. I Abs. II Abs. III
ABC-
Waffen
Militärische
Endverwendung
Illegale Rüstungs-
ausfuhren
Waffen-
embargoländerweltweit
Waren für
kerntechnische
Zwecke
In § 9 AWV
benannter
Länderkreis
5.000 €
§ 9
AWV
Gemeinschaftsrecht Deutsche Regelung
Positive Kenntnis oder
Unterrichtung durch das
BAFA
Nicht gelistete Güter
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Exportkontrolle (Brexit)
• Zur Kompensation der neuen Genehmigungspflichten für den Dual-Use-Bereich hat die EU mit der
Verordnung (EU) 2019/496 vom 25. März 2019 das Vereinigte Königreich in den begünstigten
Länderkreis der Allgemeinen Genehmigung (AGG) Nr. EU001 aufgenommen.
• Zu beachten ist, dass die AGG Nr. EU001 nicht für Exporte von Gütern, die in Anhang IIg sowie im
Anhang IV der EG-Dual-Use-Verordnung gelistet sind, genutzt werden können. Bereits vor dem Brexit
erteilte Verbringungsgenehmigungen – betreffend Güter des Anhangs IV der EG-Dual-Use-Verordnung –
werden weiterhin ihre Gültigkeit behalten (siehe EU-Bekanntmachung vom 21. März 2019, Ziffer 3).
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Ausfuhr von Technologie
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Ausfuhr von Technologie
• Als regelmäßig nicht von Anhang I der EG Dual-use VO bzw. Teil I Abschnitt A oder Abschnitt B der Ausfuhrliste erfasst können bspw. folgende Technologieunterlagen bewertet werden:
• Prospekte, Kataloge,
• Fotos (ohne Detailinformationen)
• Zeichnungen ohne Detailbemaßungen
• Lastenhefte, Projektpläne
• Technische Leistungsdaten, Leistungskennzahlen
• Stücklisten, wenn kein Bezug zu Zeichnungen hergestellt werden kann
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Sind die zu erbringenden Leistungen als „Technische Unterstützung“ einzustufen?Sind die zu erbringenden Leistungen als „Technische Unterstützung“ einzustufen?Sind die zu erbringenden Leistungen als „Technische Unterstützung“ einzustufen?Sind die zu erbringenden Leistungen als „Technische Unterstützung“ einzustufen?
Beispiele für eine technische Unterstützung:
• manuelle Dienstleistungen wie z. B. Reparaturleistungen
• mündlicher Gedankenaustausch, bei dem sensitives Know-how erörtert wird
• Weitergabe durch Gewährenlassen, z.B. durch Gestatten der Bedienung eines Computers,
in dem sensitive Informationen gespeichert werden, Gewährung von Akteneinsicht
• Betreuung von Diplomanden, Doktoranden, Habilitanden im Hochschulbereich
• Austausch bei Symposien, Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftlern im Rahmen von Projekten
• Weitergabe von schriftlichen Unterlagen im Inland
(Anmerkung: Eine Weitergabe ins Ausland würde eine Ausfuhr darstellen
und wäre von den Ausfuhrgenehmigungsvorschriften erfasst.)
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)Außenwirtschaftsverordnung (AWV)Außenwirtschaftsverordnung (AWV)Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Technische Unterstützung
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• A lässt von B fertigen und an C liefern
• Wartung vor Ort
• Fernwartung
• Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Vorliegen einer Ausfuhr und einer technischen
Unterstützung beide Regelungsbereiche gelten. Dies ist beispielsweise dann der Fall,
wenn ein Servicetechniker im Ausland eine technische Unterstützung in Form einer
Reparatur erbringt und zusätzlich auch Technologie in Form von Unterlagen mit sich führt.
• Zu prüfen wären daher sowohl die Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von Technologie
als auch eventuell bestehende Beschränkungen für die Erbringung der technischen
Unterstützung.
Beispiele aus der Praxis:Beispiele aus der Praxis:Beispiele aus der Praxis:Beispiele aus der Praxis:
Technische Unterstützung
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Technologietransfer
Technologie im
Sinne der EG-Dual
Use VO?
Ist die Technologie
von einer
entsprechenden
Listenregel erfasst?
Sind die
technischen
Daten als
Technologie
einzustufen?
Auftrag stoppen
Genehmigung beantragen
Ausfuhr
Genehmigung liegt vor
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Cloud Computing
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Cloud Computing
Quelle: www.bafa.de
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Exportkontrolle (Brexit)
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Ausfuhr von Technologie
• Die bestehenden Genehmigungspflichten für den grenz-überschreitenden Güterverkehr gelten grundsätzlich sowohl für Waren als auch für Technologie und Software.
• Technologie im Sinne von Anhang I der EG Dual-Use VO oder Teil I Abschnitt A bzw. Abschnitt B der Ausfuhrliste
• Technologie ist als „unverzichtbar“ und damit als gelistet anzusehen, wenn sie besonders verantwortlich für alle wesentlichen Elemente der Listennummer, d. h. für die Erfüllung der jeweiligen technischen Parameter ist.
• z.B. technische Dokumentationen/Fertigungsunterlagen
• Die Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von Technologie gelten nicht für (zum Zeitpunkt der Weitergabe) allgemein zugängliche Technologie.
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GTM Studie von AEB und DHBW Stuttgart
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Was kann Digitalisierung
in der Exportkontrolle leisten?
Screening von Lieferanten, Kunden, Personal, … gegen Verbotslisten
Screening
Klassifizierung des Materialstamms, z.B. Exportkontroll-Nummer
Materialstamm
Automatisierte Pflege der gesetzlichen Grundlagen mittels Datenservice für Verbotslisten und Exportkontroll-Rechtsregeln
Datenservice
Keine Geschäfte mit „bad guys“
Kennzeichnen der kritischen
Güter
Die aktuellen Verordnungen
anwenden
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Erkennen von Embargo oder Genehmigungspflicht
Beschränkungen
Beantragung von GenehmigungenBeantragung Genehmigung
Anwendbarkeit und Abschreibung von GenehmigungenNutzung Genehmigung
Kritische Vorgänge
automatisch erkennen
Effizienz und Qualität
verbessern
Schnell die richtige
Genehmigung anwenden
Was kann Digitalisierung
in der Exportkontrolle leisten?
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Durchreichen der Genehmigung an den Zoll in der AusfuhranmeldungAusfuhr-
anmeldung
Gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation und Archivierung der Unterlagen sowie Prozesssicherheit
Effizienz und Qualität
verbessern
Zentrale Aufbewahrung,
schnell zugreifbar
Dokumentation & Archivierung
§
Was kann Digitalisierung
in der Exportkontrolle leisten?
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Digitalisierte Exportkontrolle
Eine in den Arbeitsablauf eingebettete Prüfung ist für die Exportkontrolle unerlässlich. Immer dann, wenn ein Vorgang angelegt wird oder prüfrelevante Angaben geändert werden. So können Sie sicher sein, dass beispielsweise auch langfristig laufende Aufträge zum Zeitpunkt der Lieferung noch genehmigungsfrei sind.
Wird eine Beschränkung erkannt? Wird der Compliance-Verantwortliche automatisch per E-Mail informiert? Wird der Geschäftsvorgang gestoppt, ganz egal wo im Unternehmen der Vorgang bearbeitet wird?
Liegt keine Beschränkung vor, bemerken Ihre Mitarbeiter die Hintergrundprüfung gar nicht.
Effizienter geht Exportkontrolle nicht.
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• IT ist ein Hilfsmittel, das Strukturen unterstützen kann
• Sie ersetzt nicht die Implementierung und Fortschreibung organisatorischer Vorgaben
• Ja nach Unternehmensgröße und Ausrichtung müssen Arbeits- und Organisationsanweisungen oder ein komplettes ICP (Internal Compliance Programm) erstellt und gelebt werden.
• Tipp: Beschreiben Sie nur tatsächliche Prozesse und Güter, mit denen Sie umgehen. Wenn Sie weder Rüstungs- noch Dual-Use-Güter haben, sind diesbezügliche Anweisungen obsolet.
Organisation first
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ANWEISUNG/DOKUMENT
• Individuelles Dokument mit konkret formulierten Maßnahmen und Pflichten für das Unternehmen
STATUS•Bewertung der Risiken
•Feststellung des Ist-Zustands im Unternehmen
•Festsetzung eines Soll-Zustands
RISIKO• Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
• Unterfällt mein Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben?
RisikoanalyseRisikoanalyse StatusanalyseStatusanalyse
Organisations-anweisung
Organisations-anweisung
ImplementierungImplementierungROLLOUT• Personalauswahl
• Aufbauorganisation
• Verantwortung
• Ablauforganisation Wer macht was wie?
• Dokumentation und Aufbewahrung
• Schulung
Organisation der Exportkontrolle
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Prozesse in der Exportkontrolle rechtssicher gestalten
Weiterbildungsmaßnahmen
Genehmigungen
Stammdatenmanagement
Bewilligungen
Fristen
Klassifizierung Warenursprung
Automatisierung Digitalisierung
Dokumentation
Archivierung
ICP
Dienstreisen
Interne Audits
Exportkontrollbeauftragter
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Informationen vom BAFA
Quelle: www.bafa.de
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Technologietransfer und Non-Proliferation
• Technologie im Sinne von Anhang I der EG Dual-use VO oder Teil I Abschnitt A bzw. Abschnitt B der Ausfuhrliste
• Illegale Beschaffung von relevanten Technologien und Herstellungsverfahren sowie die Abwerbung wissenschaftlich-technischen Personals, die zur Weiterverbreitung bzw. Weitergabe von Massenvernichtungswaffen und geeigneter Trägersysteme dienen (Proliferation) sowie als „Technische Unterstützung“ bezeichnete Dienstleistungen.
• Software zum Download
• …
Quelle: www.bafa.de
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Herzlichen Dank!Herzlichen Dank!Herzlichen Dank!Herzlichen Dank!
Carsten Bente,
Senior Consultant, Global Trade & Risk Management
AEB SE, [email protected]