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Qualifikationsverbund Nord-West
Projektleitung:Arbeitsbereich Weiterbildung und Bildungsmanagement der Carl von Ossietzky Universität OldenburgProf. Dr. Anke Hanft Jun.-Prof. Dr. Heinke RöbkenDr. Wolfgang Müskens Wolfgang-Schulenberg-Institut für Bildungsforschung und Erwachsenenbildung OldenburgDr. Willi B. Gierke Regionale Entwicklungspartner:Universität BremenProf. Dr. Bernd Kuhfuß Dr. Mario Domann-Käse Oldenburgische IHKDr. Thomas Hildebrandt IHK für Ostfriesland und PapenburgErhard Hövelbernd HK BremenKarlheinz Heidemeyer Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer BremenHans-Werner Steinhaus
individuell
Anrechnung
pauschal
u.a. informell erworbene
Kompetenzen
Fortbildungs-qualifikationen
Äquivalenzprüfung Akkreditierung Kompetenzerfassung
IHK Ostfriesland
und Papenburg
Oldenburgische IHK
HK BremenWiSo-
Akademie der Arbeitnehmer-
kammer Bremen
Universität Bremen
Studiengang „Systems
Administration“
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Studiengang „Business Administration für KMU“
(BA)
Projekt „Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung – Laufzeit: September 2005 bis Dezember 2007
Geplante Vorgehensweise
Das Projekt gliedert sich in vier Projektphasen. Nach der Rekrutierung des wissenschaftlichen Personals wird in einer ersten Phase eine Sekundärdatenanalyse durchgeführt, auf deren Basis bestehende europäische und deutsche Entwicklungen zum Kredittransfer analysiert werden.
In der zweiten Projektphase sollen Qualifikations- und Kompetenzkataloge für die Hochschulstudiengänge und beruflichen Fortbildungsqualifikationen entwickelt werden. Diese sollen sowohl spezifische also auch fachübergreifende Kompetenzen berücksichtigen und sich dabei sich an tatsächlichen Learning Outcomes anstelle von Lehr- und Studienzielen orientieren.
In der dritten Projektphase soll ein Verfahren zum Abgleich beruflicher und hochschulischer Kompetenzen und Kenntnisse entwickelt werden. Die Verfahrensentwicklung umfasst sowohl die Erstellung eines geeigneten Instrumentariums (z.B. Kompetenzmatrix) als auch die Planung einer Vorgehensweise zum Einbezug der verschiedenen Projektpartner und Interessensgruppen bei der Anwendung dieses Instrumentariums.
Ziel des zu entwickelnden Verfahrens ist die Vergabe von ECTS-Kreditpunkten im Zusammenhang mit den dargestellten Fortbildungsqualifikationen. Die Grundlage für die Vergabe der ECTS-Punkte bilden die in beruflicher Tätigkeit, Aus- und Fortbildung erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen, insoweit ihre Äquivalenz nachgewiesen werden kann zu Kenntnissen und Kompetenzen, die in Hochschulstudiengängen erworben werden.
Das so entwickelte Verfahren soll in der vierten Projektphase auf die o.a. Hochschulstudiengänge und beruflichen Fortbildungen angewendet werden. Diese Praxisphase umfasst zwei Teilschritte.
Im ersten Teilschritt ist das Äquivalenzfeststellungsverfahren auf die genannten Qualifikationen anzuwenden. Dabei gilt es die Anwendung des Verfahrens zu evaluieren und bei Schwierigkeiten und Problemen durch einen Rückbezug auf Projektphase 3 ggf. das Instrumentarium und Procedere zu modifizieren.
Ziel der Anwendung des Äquivalenzfeststellungsverfahrens ist die Entwicklung konkreter Anrechnungsregeln, die anschließend in den Referenzstudiengängen und Fortbildungsqualifikationen erprobt und evaluiert werden. Diese praktische Anwendung des Anrechnungsverfahrens innerhalb der beteiligten IHKs und Hochschulen bildet den zweiten Teilschritt der vierten Projektphase.
Zertifizierung
Individuelle Anrechnung von Kenntnissen und Kompetenzen
Für jede/n Studienbewerber/in wird individuell überprüft, ob er/sie über die
notwendigen Voraussetzungen für eine Anrechnung verfügt.
Bei der Anrechnung werden alle Kenntnisse und Kompetenzen (auch non-
formell und informell erworbene) berücksichtigt.
Das Vorliegen der entsprechenden Kenntnisse und Kompetenzen muss für
jede Person individuell durch eine zuverlässige Erfassung nachgewiesen
werden.
Student/in reicht authentische Belege
über eigene Tätigkeiten und
Lernerfahrungen ein (Portfolio)
Studienbewerber/in bearbeitet die komplexe
Aufgabe schriftlich anhand der
Studienmaterialien in freier Zeiteinteilung ohne
Aufsicht
Das Arbeitsergebnis der komplexen Aufgabe
bildet die Grundlage für eine mündliche Prüfung
durch den Fachdozenten
ggf. Zulassung zu einer oder mehreren
Anrechnungsprüfungen (eine Prüfung pro Modul)
bei Erfolg:Vergabe von ECTS-Kreditpunkten für die geprüften Module und Anrechnung bis hin zu
40 Kreditpunkten
Student/in erhält Studienmaterialien und eine komplexe Aufgabe zu dem anzurechnenden
Modul
Probleme einer pauschalen Anrechnung
Meist nur geringe Übereinstimmung der Lernziele in der beruflichen
Fortbildung mit den Learning Outcomes der Studiengänge
Learning Outcomes der Studiengänge (insbesondere Kompetenzen!)
nur schwer zu bestimmen bzw. einzelnen Modulen zuzuordnen
Lernerfolgskontrollen in beruflichen Fortbildungen häufig stark
wissens- und wenig kompetenzorientiert
(Zusätzlicher) Kompetenzerwerb durch informelles Lernen kann nicht
berücksichtigt werden
Möglicher Lösungsweg:
Einführung (studien-)kompetenzorientierter Zusatzprüfungen bei den Fortbildungsträgern
Geplantes Verfahren der Individuellen Anrechnung
Lz
Fortbildung: z.B. Fachwirt
Zergliederung in Learning Outcomes (Wissen/Kompetenzen)
Studienmodul (z.B. Management)
8 ECTS-Punkte (entspr. Workload)
Äquivalenzprüfung
Experten stellen fest, ob die Learning Outcomes (LO) des Studienmoduls den durch Prüfung
belegten Lernzielen der beruflichen Fortbildung entsprechen
LO
ECTS
LO
ECTS
LO
ECTS
LO
ECTS
LO
ECTS
Lernzielkatalog/Prüfungsordnung
Definition von LO ohne Workload-Berücksichtigung
Lernziel Lz Lz Lz
Erfolgreicher Äquivalenznachweis
Jeder Inhaber der Fortbildungsqualifikation erhält pauschal ohne weitere Prüfung das entsprechende
Studienmodul angerechnet
Äquivalenzprüfung
Verfahren der Äquivalenzprüfung zur pauschalen Anrechnung
Kontakt: Dr. Wolfgang Müskens
wolfgang.mueskens@uni-
oldenburg.de
Dr. Willi Gierke