qualitätsbericht 2011
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Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg für 2011TRANSCRIPT
GESICHERTE
QUALITÄT
Qualitätsbericht 2011
Teil 1 – Text
1.
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Inhalt
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Grußwort
Qualitätsförderung – aktuell
Qualität für Brandenburg
Besondere Projekte der KVBB
Neue Datenportale
Qualitätssicherungsbereiche
Fachbereich Qualitätssicherung der KVBB
Ansprechpartner
Service-Nummern
Impressum
Maßnahmen zum Bürokratieabbau in Arztpraxen
Ambulantes Operieren
Präventionsinitiative
Gestationsdiabetes
Rheuma
Fortbildungsangebote der KVBB
Fortbildungspflicht
Qualitätszirkel
Qualitätsmanagement
Bereitschaftsdienst
Weiterbildungsbörse/Weiterbildungsnetzwerke
Infodienst
KV RegioMed – ein Baukasten für die Zukunft
KV RegioMed Zentrum
KV RegioMed Bereitschaftspraxis
agnes zwei
Arztbewertungsportale
Mobile Arztsuche für Smartphones
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie im Land Brandenburg zu einem niedergelassenen Arzt oder Psychothera-
peuten gehen, können sie sich darauf verlassen, dass Sie sehr gut versorgt sind.
Denn für alle Praxen – egal, ob in der Stadt oder auf dem Land – gelten dieselben
strengen Qualitätskontrollen.
Bei der Qualitätssicherung arbeiten Ärzte und Kassenärztliche Vereinigung Hand in
Hand. Besonders sachverständige Ärzte und Psychotherapeuten unterstützen die
KVBB, indem sie sich neben ihrer Praxistätigkeit in Qualitätskommissionen engagieren. Dieses
Zusammenspiel gehört eindeutig zu den Stärken einer sich selbstverwaltenden und freiberuflichen
Ärzteschaft, die immer im Interesse ihrer Patienten handelt.
Bevor Ärzte und Psychotherapeuten in der Niederlassung spezielle diagnostische oder therapeuti-
sche Verfahren anwenden dürfen, müssen sie über ihre fachärztliche Weiterbildung von mindestens
5 Jahren hinaus zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben und nachweisen. Das heißt, die
Qualitätskontrolle setzt bereits vor der Genehmigung zur Durchführung spezieller diagnostischer
und therapeutischer Maßnahmen ein. Ganz anders als im Krankenhaus! Dort behandeln in der Mehr-
zahl junge noch in der Ausbildung befindliche Assistenzärzte unter Aufsicht von Fachärzten. Das gute
Niveau der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung beruht also 1. auf lang-
jähriger Erfahrung und 2. auf kontrollierter Qualität.
Durch Qualitätssicherungs-Richtlinien und -Vereinbarungen werden einheitliche, vergleichbare Krite-
rien vorgegeben, die Standards festlegen und eine Überprüfbarkeit ermöglichen. Sie bilden auch die
Grundlage für die Qualitätsberichterstattung durch die Kven.
Mittlerweile wird der Qualitätsbericht der KV Brandenburg zum 9. Mal veröffentlicht. In diesen neun
Jahren hat sich die Anzahl der Leistungsbereiche mit Qualitätssicherungsmaßnahmen bereits bun-
desweit um 12 erhöht! Dazu kommen regionale Sonderverträge, zu deren Teilnahme ebenfalls die Ein-
haltung und Prüfung festgelegter Qualitätsstandards festgeschrieben sind.
Es gibt also viel zu tun und das nicht immer zur Freude der Kollegen – denn ohne ein notwendiges
Maß an Kontrolle wird es im Sinne der Selbstverwaltung auch in Zukunft nicht gehen…
Ihr Dipl.-Med. Andreas Schwark
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg
Wer gut sein will, muss sich kontrollieren lassen
GRUSSWORT
3
2.1 Maßnahmen zum Bürokratieabbau in Arztpraxen
(angepasster Originaltext aus Klartext Oktober 2011, Andreas Graumann)
Vertragsärzte unterliegen einer Fülle an Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Vereinbarungen,
was für erheblichen Aufwand sorgt. Sie müssen Behandlungen dokumentieren, ihre fachliche Qualifi-
kation nachweisen, genehmigungspflichtige Leistungen beantragen, die Praxisgebühr einziehen, Ver-
sicherte in Disease-Management-Programme einschreiben, Dokumentationen archivieren, gegebe-
nenfalls Substitutionsbehandlungen melden und Anfragen von Krankenkassen beantworten: Ver-
tragsärzte sind in besonderem Maße von Bürokratie betroffen.
Die Niedergelassenen unterlagen (nach einer Evaluation der KV Westfalen-Lippe) im Jahr 2006 etwa
280 Informationspflichten gegenüber KV, Krankenkassen und Behörden, zeigt eine Studie. Dieser
bürokratische Aufwand resultierte aus 65 verschiedenen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und
Vereinbarungen und verursachte im Bereich der KVWL Kosten von rund 160 Millionen Euro.
Das soll sich ändern: Die KBV setzt sich in Verhandlungen mit den Krankenkassen für einen Abbau der
Bürokratie in Arztpraxen ein. Ihr Ziel lautet: Entlastung der Niedergelassenen von unnötigen Verwal-
tungs- und Informationspflichten bei einer gleichbleibend hohen Qualität der Patientenversorgung.
Dieses Vorhaben wurde auch schon konkret in die Praxis umgesetzt.
Augenärzte beispielsweise, die photodynamische Therapien
(PDT) zur Behandlung krankhafter Gefäßneubildungen am
Augenhintergrund durchführen, sind seit dem 1. Juli 2012,
zunächst für drei Jahre, von der Pflicht zur Teilnahme an Doku-
mentationsprüfungen befreit. Bisher mussten sie einmal im
Jahr Behandlungsdokumentationen von zehn abgerechneten
Fällen zur Überprüfung an ihre jeweilige KV übermitteln. Grund
für das Aussetzen der Prüfungen ist die Tatsache, dass die KVen
immer weniger PDT-Dokumentationen beanstanden mussten,
wodurch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversiche-
rung (GKV) davon überzeugt werden konnte, dass ein Aussetzen
der Dokumentationsprüfungen gerechtfertigt ist. Bereits im Oktober 2009 haben die KBV und der
GKV-Spitzenverband die Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur Strahlendiagnostik überarbeitet. Seit-
dem müssen Vertragsärzte, die eine Genehmigung zur Knochendichtemessung (Osteodensitometrie)
beantragen, nur noch dann an einem Kolloquium teilnehmen, wenn die Osteodensitometrie nach
dem Wortlaut der für sie geltenden Weiterbildungsordnung nicht Bestandteil ihrer Facharztausbil-
dung war.
Auch im Gemeinsamen Bundesausschuss setzt sich die KBV für eine Entbürokratisierung der vertrags-
ärztlichen Versorgung ein: Seit März 2011 sieht die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie vor, die
Stichprobenprüfungen im Bereich Computertomografie bis 2013 auszusetzen. Das ist möglich, weil
zuletzt 99 Prozent der überprüften Dokumentationen keine oder nur geringe Beanstandungen auf-
wiesen.
Innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung ist die KBV beim Thema Bürokratieabbau auf Bundesebe-
ne Vorreiter. Sie hat den Aufgabenbereich „Bessere Regulierung“ geschaffen, um sich systematisch
mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ziel ist es, das sogenannte Standardkosten-Modell (SKM) in
die vertragsärztliche Versorgung zu übertragen. Mit diesem Instrument lässt sich der zeitliche und
finanzielle Aufwand abschätzen, der einem Vertragsarzt entsteht, um seinen gesetzlichen und ver-
4
2. Qualitätsförderung – aktuell
QUALITÄTSFÖRDERUNG – AKTUELL
5
traglichen Informationspflichten nachzukommen. Hierzu hat die KBV ein Methodenhandbuch erstellt
und in Pilotprojekten erprobt. In Zukunft müssen die fachlich zuständigen Dezernate eine Bürokratie-
kostenabschätzung durchführen, bevor neue Regelungen entstehen. Da Bürokratiekosten maßgeb-
lich durch Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses verursacht werden, will die KBV, dass
auch der Gemeinsame Bundesausschuss plausible Folgeabschätzungen vorlegt.
Das Handbuch mit dem Titel „Bürokratie abbauen – Mehr Zeit für Patienten“ kann per E-Mail bei
bezogen werden.
Die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die damaligen GKV-Spitzenverbände hat-
ten als Partner des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V zuletzt am 18.9.2006 eine Vereinbarung von
Qualitätssicherungsmaßnahmen bei ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen ein-
schließlich der notwendigen Anästhesien gemäß § 115b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V geschlossen, die am
1.10.2006 in Kraft getreten ist. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-WSG) vom 26.03.2007 ist die Möglichkeit einer dreiseitigen Vereinbarung
von Maßnahmen der Qualitätssicherung durch die Vertragspartner auf Bundesebene in § 115b Abs. 1
SGB V entfallen. Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V in der seit dem 1.7.2008 geltenden Fassung
bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13
SGB V für zugelassene Krankenhäuser unter anderem die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitäts-
sicherung nach § 115b Abs. 1 Satz 3 SGB V.
Bis entsprechende Regelungen vom G-BA getroffen werden und um bis dahin Rechtsklarheit bei der
Qualitätssicherung ambulanter Operationen im vertragsärztlichen Bereich wieder herzustellen,
haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband auf eine Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaß-
nahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambu-
lantes Operieren) geeinigt. Diese Vereinbarung übernimmt inhaltsgleich die Anforderungen an die
Strukturqualität aus der dreiseitigen Qualitätssicherungsvereinbarung vom 18.6.2006.
Es wurde von den Vertragspartnern Wert darauf gelegt, dass sich durch die neue Qualitätssiche-
rungsvereinbarung für alle Vertragsärzte, die bislang ambulante Operationen erbringen und für die
jeweiligen KVen nichts gegenüber dem schon bislang praktizierten Verfahren ändert. Berechtigun-
gen zur Durchführung und Abrechnung von Eingriffen nach § 115b SGB V entsprechend den Vorgaben
der dreiseitigen Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 115b SGB V vom 18.9.2006 gelten als Geneh-
migungen im Sinne der neuen zweiseitigen Vereinbarung fort.
Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zum ambulanten Operieren gemäß § 135 Abs.
2 SGB V trat am 1.12.2011 in Kraft. Durch eine gemeinsame Erklärung der Partner des Vertrages gemäß
§ 115b Abs. 1 SGB V (KBV, DKG, GKV-Spitzenverband) zur Qualitätssicherung beim ambulanten Operie-
ren wurde zudem sichergestellt, dass die Strukturqualitätsanforderungen auch für im stationären
Bereich erbrachte ambulante Operationen gelten.
Imeke Holthusen, [email protected],
2.2 Ambulantes Operieren
QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL–
6
2.3 Präventionsinitiative
Impfen
Die Deutschen sind Vorsorge-Muffel. Viele Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-
und Krebserkrankungen werden immer noch zu selten in Anspruch genommen und das, obwohl die
gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Vorsorge-Checks übernehmen. Das gleiche gilt für
Schutzimpfungen. Vor allem bei den Erwachsenen sind die Durchimpfungsraten zu niedrig.
Die KVen und die KBV haben deshalb Impfen zum Schwerpunktthema ihrer Präventionsinitiative 2011
gemacht. Ziel der Aktion war es, Impfen als eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Infektions-
krankheiten stärker in das Bewusstsein von Patienten zu rücken. Um die Vertragsärzte bei der
Ansprache ihrer Patienten zu unterstützen, hat die KBV ein Informationspaket mit Praxis- und Patien-
teninformationen rund um das Thema Impfen entwickelt. In dem Flyer „Klein und gemein – Gib Viren
und Bakterien keine Chance“ werden zum Beispiel alle Erkrankungen kurz vorgestellt, gegen die man
sich impfen lassen sollte. Er enthält außerdem einen Impfkalender und ist als Kopiervorlage in sechs
verschiedenen Sprachen erhältlich. Fast 1,5 Millionen Exemplare wurden bislang über die KVen ver-
teilt.
Wie lassen sich Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen in den Praxisalltag einbinden? Die
KBV hat dazu für Ärzte Praxisinformationen erstellt, auch mit Tipps und Hinweisen zum Recall-
Management. Einige KVen boten Fortbildungsveranstaltungen an, die auf große Resonanz stießen.
Informationen im Internet, unter anderem auch zur Grippeschutzimpfung, runden das Angebot ab:
www.kbv.de
QUALITÄTSFÖRDERUNG – AKTUELL
Auch die KV Brandenburg ist zu diesem Thema aktiv!
Alle 2 Jahre im Herbst werden alle Haus-, Kinder- und Frauenarzt-
praxen im Rahmen einer Impfkampagne mit den neuesten Impf-
Informationen, Impfkalendern, Impfpässen und Werbemitteln für
die Praxis versorgt. Neben diesem umfangreichen „Impfpaket“ ist
für die Dauer der Kampagne eine Impf-Hotline geschaltet. Die
KV-Beratungsapotheker beantworten Ärzten und Patienten auf die-
sem Wege Fragen rund um das Thema Impfen.
Übrigens:
Brandenburg nimmt, wenn es um die Impfbereitschaft geht, im
Verhältnis zur Einwohnerzahl eine Spitzenreiterposition im Bund
ein! Im Jahr 2011 wurden von den brandenburgischen Vertragsärz-
ten 1.141.788 Impfungen zu Lasten der GKV durchgeführt, wobei
59% davon für die Influenza-Impfung registriert wurden.
7
2.4 Gestationsdiabetes
Früherkennung zur Vermeidung von Komplikationen
2.5 Rheuma
Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Fallmanagement
Die KV Brandenburg hat schon 2004, sozusagen als Vorreiter, mit der
AOK Brandenburg (jetzt Nordost), dem VdEK, der IKK Brandenburg-Berlin,
dem BKK Landesverband Mitte, der Knappschaft und der LKK Mittel- und
Ostdeutschland das bundesweit erste Screening-Programm für Schwanger-
schaftsdiabetes vereinbart. Werdende Mütter, können diese Leistung als
Kassenleistung unentgeltlich für sich in Anspruch nehmen.
Ziel der Früherkennungsuntersuchung ist die Vermeidung von Schwangerschaftskomplikationen
bzw. Spätkomplikationen bei Mutter und Kind. Die Vereinbarung auf Landesebene gilt vorbehaltlich
eines rechtskräftigen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (GB-A) zur Aufnahme des
Screenings in die Mutterschafts-Richtlinien und der daraus resultierenden Aufnahme einer entspre-
chenden Gebührenordnungsposition in den EBM fort. Mit einem Inkrafttreten der bundesweiten
Regelung wird bis Mitte 2012 gerechnet.
Ein neuer Rheuma-Vertrag der AOK Nordost mit der KV Brandenburg, der am 01.01.2011 in Kraft trat,
setzt auf stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit und gezieltes Fallmanagement. Er berücksichtigt
die besonderen Versorgungsstrukturen des Flächenlandes Brandenburg, indem Haus- und Fachärzte
noch enger und strukturierter zusammenarbeiten.
Der Hausarzt soll durch Schulungen unterstützt werden, frühzeitig die Anzeichen einer rheumati-
schen Erkrankung zu erkennen. Bei Verdacht überweist der Hausarzt an den Rheumatologen und
gibt einen Befundbogen mit, der Laborwerte und ggf. Sonographie- und Röntgenbefunde enthält,
auch der Rheuma-Check gehört dazu. Die Übernahme der Voruntersuchungen durch den Hausarzt
entlastet den Rheumatologen und setzt zeitliche Kapazitäten frei. Das wiederum ermöglich es dem
Rheumatologen, den Versicherten innerhalb von 14 Tagen nach Überweisung einen Termin zu geben.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und das gezielte Fallmanagement werden mit diesem Vertrag
verbessert. Der Rheumatologe ist verpflichtet, eine rheumatologische Fachassistentin zur Unterstüt-
zung beim Fallmanagement zu beschäftigen.
QUALITÄTSFÖRDERUNG – AKTUELL
8
3.1 Fortbildungsangebote der KV
3.2 Fortbildungspflicht
Das Portfolio von Fortbildungsveranstaltungen der KV Brandenburg ist breit gefächert und richtet
sich sowohl an die Mitglieder der KV Brandenburg als auch an Arzthelferinnen/Medizinische Fachan-
gestellte, mitarbeitende Arztpartner und andere Interessierte.
Neben den etablierten häufig nachgefragten Angeboten zum Thema Praxisma-
nagement, Kommunikation, Abrechnung und Moderation, werden auch Semina-
re mit medizinisch fachlichem Inhalt durchgeführt, vor allem vor dem Hinter-
grund spezieller Qualitätsanforderungen durch leistungsbezogene Sonderverträ-
ge (DMP, HZV) oder QS-Vereinbarungen (z. B. Hautkrebs-Screening). Um auch
den Bedürfnissen der neu hinzukommenden und der „aussteigenden“ Vertrags-
ärzte und Psychotherapeuten zu entsprechen stehen Orientierungsseminare für
Existenzgründer und Kurse zur Praxisveräußerung mit auf dem Programm. Der
Aktualität folgend werden kurzfristig auch außerhalb des Seminarprogramms
Veranstaltungen geplant und durchgeführt.
Unsere Broschüre zum Seminarprogramm mit ausführlichen Angaben zu allen
Kursen wird allen an der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung
teilnehmenden Ärzte/Psychotherapeuten zugesandt und steht auch im Internet
unter www.kvbb.de zur Verfügung.
Zur Zeit wird ein Online-Portal vorbereitet, welches ab 2012 auch die Anmelde-
möglichkeit auf papierlosem Wege bereitstellen wird.
Neben den Berufsordnungen verpflichtet auch das SGB V alle an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten zu einer kontinuierlichen Fortbildung (§ 95d SGB V).
Die KBV hat dazu in Abstimmung mit der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeuten-
kammer die „Regelung der Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertrags-
psychotherapeuten nach § 95d SGB V“ beschlossen, die am 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist.
Alle an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden müssen - unabhängig davon, ob sie nieder-
gelassen, ermächtigt oder angestellt sind - innerhalb eines Fünfjahreszeitraums mindestens 250 Fort-
bildungspunkte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Für Ärzte und Psychothe-
rapeuten, die am 30. Juni 2004 bereits zugelassen waren, endete der erste Nachweiszeitraum am 30.
Juni 2009. Danach mussten im Zuständigkeitsbereich der KV Brandenburg 3000 Praxen erstmalig
überprüft werden. Für alle anderen beginnt er mit dem Datum der Zulassung/Anstellung/Ermächti-
gung und endet nach fünf Jahren.
Der Nachweis der Fortbildungsverpflichtung ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung grund-
sätzlich durch ein Kammerzertifikat zu führen. Fortbildungspunkte können sowohl durch den Besuch
von Fortbildungsveranstaltungen im klassischen Sinne (z. B. Vorträge, Seminare, Fachtagungen) als
auch durch die Teilnahme an moderierten Qualitätszirkeln, das Literaturstudium oder die Nutzung
von Online-Fortbildungsangeboten erworben werden.
QUALITÄT FÜR BRANDENBURG
3. Qualität für Brandenburg
9
Einen kontinuierlichen Überblick über ihren Punktestand erhalten Vertragsärzte und
-psychotherapeuten durch Punktekonten, die bei den Berufskammern geführt werden.
Im Zuständigkeitsbereich der KV Brandenburg besteht für alle ärztlichen Mitglieder die Möglichkeit
über eine Datenschutzerklärung der KVBB Einsichtnahme in das persönliche Punktekonto bei der
Landesärztekammer zu gewähren. Auf der einen Seite kann somit auf die Versendung von Unterla-
gen im Sinne der „Entbürokratisierung“ verzichtet werden, zum anderen kann die KVBB rechtzeitig
auf einen eventuellen Punkterückstand hinweisen, um den Arzt vor Sanktionen zu schützen.
Denn...
eine unzureichende Fortbildung zieht Sanktionen nach sich, die der Gesetzgeber in § 95d Abs. 3
SGB V streng definiert hat:
Honorarkürzungen für vier Quartale um zehn Prozent, für weitere vier Quartale um 25 Prozent
Verpflichtung zum Nachholen der Fortbildungsversäumnisse innerhalb von zwei Jahren
Verfahren zum Zulassungsentzug, wenn der Fortbildungsnachweis auch nach Ablauf der
zweijährigen Nachfrist nicht erbracht wird.
Über die Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V hinaus schreiben viele der bundeseinheitlichen
und regionalen Verträge oder Vereinbarungen, z. B. Disease Management Programme, Schmerzthe-
rapievereinbarung, Onkologievereinbarung oder hausarztzentrierte Versorgungsverträge eine spe-
zielle fachliche Fortbildung vor. Der Nachweis der erforderlichen Fortbildung muss im Rahmen sol-
cher Verträge teilweise jährlich erfolgen.
Qualitätszirkel sind seit mehr als fünfzehn Jahren eine etablierte Form ärztlicher und psychothera-
peutischer Fortbildung: Ärzte und Psychotherapeuten tauschen sich in moderierten Arbeitskreisen
über ihre Tätigkeit aus, um die eigene Behandlungspraxis zu analysieren und gezielt weiterzuentwi-
ckeln. Qualitätszirkel sind damit ein wichtiges Instrument der Qualitätsförderung und -sicherung.
Die Kassenärztliche Vereinigung unterstützt ihre Mitglieder hierbei finanziell und bietet regelmäßig
Moderatorentrainings an.
§
§
§
3.3 Qualitätszirkel
QUALITÄT FÜR BRANDENBURG
Nachweis der Fortbildungspflicht im Jahr 2011
178
Anzahl nachweispflichtiger
Ärzte/Psychotherapeuten
Nachweis erbracht
Nachweis nicht erbracht
165
137,3%
92,7%
Bei der KV Brandenburg waren für das Jahr 2011
und
zum Nachweis ihrer Fortbildung verpflichtet. Davon
haben den Nachweis gegenüber der KV erbracht,
das entspricht %. Gegen 9 Nachweispflichtige
wurden Sanktionen eingeleitet, die aber in 8 Fällen
bis zum 2. Quartal 2012 wieder aufgehoben werden
konnten.
Rückblickend auf die gesamte Prüfhistorie hat die
KV Brandenburg bisher in 8 Fällen den Antrag auf
Zulassungsentzug beim zuständigen Zulassungsaus-
schuss stellen müssen.
169 Ärzte 9 Psychologische Psychotherapeuten
165
92,7
Im Jahr 2011 haben im Bereich der KV Brandenburg 156 anerkannte und geförderte Qualitätszirkel
mit 1700 Teilnehmern gearbeitet.
3.4 Qualitätsmanagement
80 Ärzte und Psychotherapeuten
76 Fragebögen (Rücklaufquote 95 %)
Phase “Planung”:
7 (8,7 %)
Phase II „Umsetzung“:
16 (20 %)
Phase III „Überprüfung“:
3 (3,7 %)
Phase IV „fortlaufende Weiterentwicklung“:
50 (62,5%)
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vom 1. Januar 2004 wurden alle Vertragsärzte und Vertrags-
psychotherapeuten verpflichtet, ein praxisinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzu-
entwickeln. Ziel des Qualitätsmanagements ist es, Praxisabläufe nach fachlichen Standards sicher
und effizient zu gestalten, Fehler zu vermeiden und die Qualität der Patientenversorgung weiterzu-
entwickeln.
Die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM, Grundelemente und Instrumen-
te wurden 2006 in der Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsa-
men Bundesausschusses (§§ 3, 4 ÄQM-RL) festgeschrieben.
Die Richtlinie regelt auch (§ 8 ÄQM-RL), dass der Stand der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe
jährlich durch die Kassenärztlichen Vereinigungen durch Stichproben zu überprüfen ist.
2011 wurden , davon 2 ermächtigte, befragt.
konnten mit folgendem Ergebnis ausgewertet werden:
In einem Zeit-
raum von längstens zwei Jahren
nach Aufnahme der vertragsärzt-
lichen Tätigkeit sind Maßnahmen
zur Planung eines einrichtungsin-
ternen Qualitätsmanagements
durchzuführen. Dazu gehören bei-
spielsweise eine Selbstbewer-
tung, die Festlegung von Zielen,
die Teilnahme an einer QM-
Fortbildung und die Benennung
der für QM zuständigen Mitarbei-
ter.
In zwei weiteren Jahren sind konkrete Maßnahmen bezüglich der Patienten-
versorgung und der Praxisführung/ Mitarbeiter/ Organisation zu ergreifen. Dazu gehören beispiels-
weise regelmäßige, strukturierte Teamsitzungen, die Erstellung von Prozess- und Ablaufbeschreibun-
gen, die Durchführung von Patientenbefragungen und das Einleiten von Verbesserungen durch ein
Fehler- und Beschwerdemanagement.
In einem weiteren Jahr ist eine erneute Selbstbewertung hinsichtlich aller
in der ÄQM-RL geforderten Grundelemente und Instrumente durchzuführen.
Spätestens ab dem sechsten Jahr nach Aufnahme der
vertragsärztlichen Tätigkeit schließt sich die Phase der fortlaufenden Weiterentwicklung an. Alle
geforderten Grundelemente sind im Praxisalltag integriert und die Instrumente des einrichtungsin-
ternen Qualitätsmanagements werden kontinuierlich angewandt.
10
QUALITÄT FÜR BRANDENBURG
Jahre1 2 3 4 5 6
Einführungsphase
Um
setz
un
gsp
ha
se
I
II
III
IV
Phase 1
Planung2 Jahre
Phase 2
Umsetzung2 Jahre
Phase 3
Überprüfung1 Jahr
Phase der kontinuierlichen
Weiterentwicklung
Zeitrahmen zur Umsetzung der QM-Richtlinie
7 (8,7 %)
16 (20 %)
3 (3,7 %)
50 (62,5%)
11
Das entspricht nicht dem zu erwartenden Soll. Zwar haben den Zeitplan überer-
füllt und waren phasenkonform, jedoch befinden sich hinter den Erwartungen.
Das Ergebnis in Brandenburger liegt allerdings im Bundestrend. Es bleibt abzuwarten, ob es sich nach
einer Laufzeit von 6 Jahren um eine „Ermüdungserscheinung“ im Umsetzungsprozess handelt oder
um echte Verweigerung.
Alles in allem haben nur , also noch nicht erkannt, welche Vorteile QM bringt.
haben sich auf den Weg gemacht. Die Stiftung Gesundheit führt jedes Jahr deutschlandweite
Befragungen mit wechselnden Schwerpunkten zum Thema QM in den Arztpraxen durch. Daher
rührt auch die Erkenntnis, dass die Wahrnehmung von Erfolgen und damit die Entwicklung einer posi-
tiven Einstellung zu QM mit der Höhe des Grades der Einführung wächst. Vielleicht ist es einfach eine
Frage der Zeit.
Die KV ist auch verantwortlich für die
zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Die Umsetzung dieser Verpflichtung wird durch die
gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung der KVBB mit der Landesärztekammer Brandenburg gere-
gelt. Durch die Installation einer landesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereit-
schaftsdienst ist es gelungen, eine effiziente und patientenfreundliche Dienstorganisation zu
gewährleisten. Durch das Bereitschaftsdienstmanagement der KVBB wird die Erreichbarkeit der
jeweils diensthabenden Ärzte koordiniert und sichergestellt. Die Erfolgsquote bei der Erreichbarkeit
der diensthabenden Ärzte über dieses System lag im Jahr 2011 bei Für den
gingen ein und für die (Kinder-
heilkunde, HNO, Augenheilkunde, Chirurgie)
Ende 2007 reichte die KVBB das Projekt
bei der EU-Kommission ein – mit Erfolg! Im Berichtsjahr 2010 konnten alle notwendigen
Schritte zur Einführung und Umsetzung eingeleitet werden. Seitdem läuft in der KBV die technische
und organisatorische Umsetzung auf Hochtouren. Europaweite Ausschreibungen, die
Bewertung und Auswahl der Angebote, unzählige Beratungen, Gespräche und Verein-
barungen über technische Lösungen und den eminent wichtigen Datenschutz prägen
seitdem den Alltag dieses Projektes. Für das Jahr 2012 sollen die alten Bereitschafts-
nummern dann abgelöst werden.
Seit etwa 5 Jahren betreibt die KVBB erfolgreich eine . Diese Platt-
form ermöglicht das schnelle Auffinden von freien Weiterbildungsstellen in allen Fachgebieten und
berücksichtigt auch regionale Wünsche. Außerdem ist eine direkte Kontaktaufnahme zum anbieten-
den Vertragsarzt möglich. Derzeit umfasst die WB-Börse einen Datenbestand von 170 Ärzten, die im
ambulanten Bereich WB-Stellen anbieten, zu jeweils gleichen Teilen aus dem hausärztlichen und
gebietsärztlichen Bereich.
55 Praxen (68,7 %)
5 (6,2 %) 20 Praxen
4 von 80 Befragten 5 %
95 %
3.5 Bereitschaftsdienst
Organisation des ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienstes
98,9 %. allgemeinmedizini-
schen Bereitschaftsdienst 177.694 Anrufe fachspezifischen Dienste
32.644.
„Einheitliche Europäische Bereitschaftsdienstnummer
116 117“
3.6 Weiterbildungsbörse/Weiterbildungsnetzwerke
Die KVBB sorgt auch für den Nachwuchs.
Weiterbildungsbörse im Internet
QUALITÄT FÜR BRANDENBURG
12
Darüber hinaus wurden aufgebaut. In enger
Kooperation von stationären und ambulanten Einrichtungen werden angehende
Hausärzte bei der Weiterbildung unterstützt und begleitet.
Ziel ist es, die zeitliche Kontinuität innerhalb einer umschriebenen Region abzusichern
und damit die Absolvierung der in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Pflicht-
fächer innerhalb von 5 Jahren zu ermöglichen. Zusätzlich bietet die individuell zugeschnit-
tene verbindliche Rotationsplanung auch für die private Lebensplanung Zuverlässigkeit. Zum
Jahresende befanden sich .
Der telefonische Beratungs- und Informationsdienst der KV Brandenburg für Vertragsärzte- und Psy-
chotherapeuten, Patienten sowie Partner und Unternehmen im Gesundheitswesen ist ein Servicean-
gebot, dass in zunehmendem Maße genutzt wird.
Während des Jahres 2011 sind insgesamt eingegangen.
Davon waren
Viele Fragen können über unseren Infodienst schnell beantwortet werden. Eine besondere Hilfestel-
lung bietet zudem die Kooperationsberatungsstelle für Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychothera-
peuten KOSA. Hier wird nicht nur informiert sondern es werden auch Kontakte und Kooperationen
vermittelt, Veranstaltungen begleitet und die Öffentlichkeitsarbeit der Selbsthilfegruppen unter-
stützt. Ergänzend zum telefonischen Service ist das Verzeichnis der Vertragsärzte- und Psychothera-
peuten im Land Brandenburg (Arztsuche) im Internet unter der Adresse eingestellt.
Über das Infotelefon werden aber auch Beschwerden entgegen genommen, die dann in den über-
wiegenden Fällen in einem verantwortungsbewussten Miteinander sachlich geklärt werden können.
Gelingt das nicht, werden nachfolgend auf schriftlichem Weg die Mitarbeiter des Beschwerdemana-
gements eingeschaltet.
7 regionale Weiterbildungsnetzwerke
2011 93 betreute Assistenten in der hausärztlichen Weiterbildung
3.7 Infodienst
8045 Anrufe
3231 Patientenanfragen.
Wo finde ich einen Arzt für spezielle Leistungen?
Welche Praxis ist rollstuhlgerecht?
Welcher Arzt hat Fremdsprachenkenntnisse?
Welche Einrichtung bietet was an?
Wo finde ich welche Fortbildungen?
Wie gehe ich mit Patientenunterlagen um?
www.kvbb.de
�
�
�
�
�
�
QUALITÄT FÜR BRANDENBURG
13
BESONDERE PROJEKTE DER KVBB
4.1 KV RegioMed – ein Baukasten für die Zukunft
Demografische Entwicklung im Land Brandenburg
* Quelle: KM 6-Statistik 2011 (gesetzliche Krankenversicherung: Versicherte)
Das KV RegioMed Programm
das KV RegioMed Programm
KV RegioMed Programm
Der demografische Wandel erfordert von den Kassenärztlichen Vereinigungen das Beschreiten neuer
Wege, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in der regionalen Spezifik des jeweili-
gen Bundeslandes, auch und gerade im Hinblick auf die sich fortwährend ändernden Rahmenbedin-
gungen, zu gewährleisten.
Da sich diese strukturellen Veränderungen im Land Brandenburg als Flächenland, mit seiner diver-
genten Entwicklungen einerseits im Ballungsraum um Berlin und andererseits in den ländlichen Rand-
gebieten, schon vor einigen Jahren zeigten, hat sich die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
schon frühzeitig dieser Herausforderung gestellt und proaktiv nach weiterführenden Lösungen
gesucht.
Neben Existenzgründertagen, Sicherstellungsfonds, Praxisbörse sowie Weiterbildungsnetzwerken –
um nur einige der zahlreichen Initiativen zu nennen – hat die KVBB ent-
wickelt. Hierbei handelt es sich um einen neuen Ansatz, der deutlich über alle bisherigen Maßnah-
men hinausgeht.
Das stellt ein Angebot an die niedergelassenen Vertragsärzte, insbesonde-
re in Regionen mit Versorgungsstrukturdefiziten, dar. Als Baukasten, dessen Module je nach konkre-
ter Situation und speziellen Erfordernissen mit regionalem Know-how kombiniert zum Einsatz kom-
men, wird für die jeweilige Region eine passgenaue Lösung entwickelt.
4. Besondere Projekte der KVBB
�Niedrigste Vertragsarzt-dichte im Bundesver-gleich sowohl Fach- als auch Hausärzte
�Altersstruktur der Ärzte �23% der Hausärzte
über 65 Jahre�17% der Fachärzte
über 65 Jahre
�Ärzte-Verteilung ent-spricht in vielen Land-kreisen oft nicht Bedürf-nissen
�Alter der GKV-Versicherten im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch*, Tendenz steigend
�Überdurchschnittlich viele GKV-Versicherte über 65 Jahre*, Tendenz
steigend
�Überdurchschnittlich viele chronisch Kranke und multimorbide Menschen
�Bevölkerungsrückgang um ca. 380.000 Einwohner in den nächsten 20 Jahren
�Zweigeteilte Bevölkerungs-entwicklung:�Randgebiet Berlin: Einwoh-
nerzahl steigt, Altersdurch-schnitt sinkt
�Brandenburg allgemein: Ein-wohnerzahl sinkt, Alters-durchschnitt steigt
14
BESONDERE PROJEKTE DER KVBB
Baukastenprinzip KV RegioMed Programm
KV RegioMed Programms
4 KV RegioMed Module
1. KV RegioMed Zentrum als Eigeneinrichtung nach § 105 SGB V
2. KV RegioMed Praxis
3. KV RegioMed Patientenbus
4. KV RegioMed Bereitschaftspraxis
KV RegioMed Programm agneszwei-Konzept
Regionale Versorgungsstrukturen vor Ort erhalten und weiterentwickeln
KV RegioMed Programms
Das Baukastenprinzip des erlaubt es, das Programm jederzeit um weitere
Module zu erweitern. Bisher wurden entwickelt:
Ergänzt wird das durch das . Das Konzept verzahnt ver-
sorgungsbereichsübergreifend ärztliche aber auch nichtärztliche Kapazitäten. So werden Kompeten-
zen und Ressourcen aus dem ambulanten und stationären Sektor gebündelt, um so unter anderem
dem Ärzte- und Fachkräftemangel zielgerichtet zu begegnen.
Im Ergebnis entstehen neue Intermediärstrukturen inkl. supportiver Dienste, an deren Entwicklung
alle Versorgungsebenen, Akteure der medizinischen Versorgung in der Region, Krankenkassen, Land
und Kommunen beteiligt sind. Das Programm bietet weiterhin eine Antwort auf Versorgungslücken,
die durch Profilmigration von Krankenhäusern regional entstehen.
Unter Einsatz des wird den Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung
Brandenburg die Möglichkeit gegeben, regionalen Versorgungsbedürfnissen mit Hilfe von KV und
Kooperationspartnern zu entsprechen und damit notwendige Versorgungsstrukturen vor Ort zu
erhalten bzw. weiter zu entwickeln. Die niedergelassenen Vertragsärzte vor Ort werden unterstützt,
so dass das steigende Patientenaufkommen auch zukünftig beherrschbar bleibt.
Ebenso werden für junge niederlassungswillige Mediziner Anreize gesetzt, den Schritt in die Selbst-
ständigkeit zu gehen. Für Ärzte, die aufgrund des finanziellen Risikos oder der zu erwarteten Arbeits-
bedingungen noch nicht bereit sind, sich niederzulassen, werden alternative Möglichkeiten der ambu-
lanten Tätigkeit geschaffen.
15
Die KV RegioMed Module
KV RegioMed Programms
KV RegioMed
Module
KV RegioMed Moduls
KV RegioMed Programm
KV RegioMed-Programm
IGiB – Innovative Gesundheitsversorgung in Brandenburg
IGiB IGiB steht
für „Innovative Gesundheitsversorgung in Brandenburg “.
IGiB eine Arbeitsgemeinschaft nach § 219 SGB V der
Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, der AOK Nordost und
der BARMER GEK
4.1.1 Das KV RegioMed Zentrum
KV RegioMed Zentrum. KV Regio Med Zentrum
KV RegioMed Zentrums
Die im Rahmen des tätigen Ärzte werden weitestgehend von organisatori-
schen Hürden befreit, um sich auf ihre Kernkompetenz, die Behandlung von Patienten, konzentrie-
ren zu können. Ein umfangreicher Kriterienkatalog sorgt dafür, dass der Einsatz der
für die bereits niedergelassenen Ärzte der Region keine Konkurrenz darstellt. Auf Basis zahl-
reicher Kriterien wird überprüft, ob ein Versorgungsbedarf besteht oder durch den Einsatz eines
eine Versorgungsverbesserung herbeigeführt werden kann. Nach Abschluss
der Analysen erfolgt eine Bewertung der Initiativen und Bedürfnisse der Ärzte und Partner vor Ort.
Sofern die Versorgungsstrukturprobleme mit herkömmlichen Mitteln (Niederlassung, Zweigpraxis,
Ermächtigung) gelöst werden können, kommt das nicht zum Einsatz. Wenn
eine Unterstützung explizit gewünscht ist bzw. herkömmliche Verfahren nicht mehr ausreichen,
kann das eingesetzt werden.
An der Entwicklung und Ausgestaltung der einzelnen Module ist vielfach die beteiligt.
Unter diesem Namen haben die
KV Brandenburg und die damalige AOK Brandenburg im Jahr 2009 eine – noch immer – bundesweit
einmalige Partnerschaft zur Sicherung der medizinischen Versorgung, insbesondere in den ländlichen
Regionen ihres Bundeslandes geschlossen.
Heute ist die
, und sie ist bereits zweifacher dfg-award-Träger,
ausgezeichnet u. a. für herausragendes Management im Gesundheits-
wesen und den Mut, neue Wege zu gehen.
Vor dem Hintergrund der demografischen und räumlichen Entwicklung in Brandenburg kann eine
medizinische Vollversorgung in jedem brandenburgischen Dorf nicht mehr gewährleistet werden.
Infolgedessen ist zu klären, welche strukturellen Gegebenheiten geleistet werden können, um den
Einwohnern ländlicher Regionen eine akzeptable medizinische Versorgung zukommen zu lassen.
Strukturell muss für die medizinische Versorgung ein Nukleus vorhanden sein, der einerseits die
ambulante Versorgung mit der stationären Grundversorgung verzahnt und es andererseits ermög-
licht, hinreichend flexibel für eine nur zeitweise Sprechstundentätigkeit von Ärzten zur Verfügung zu
stehen.
Diese Kriterien erfüllt das Das erste wurde im Jahr
2010 als eine Einrichtung der KVBB nach § 105 SGB V in Bad Belzig als Pilotprojekt gegründet und eta-
bliert. Ziel war es, zur Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung, die ambulant und stationär
vorhandenen Ressourcen für eine wohnortnahe, ergänzende Versorgungsstruktur bedarfsgerecht
und regionalspezifisch zu nutzen.
Am praktischen Beispiel des in Bad Belzig konnte so unter anderem, trotz
der Schließung der Gynäkologie am ansässigen Krankenhaus und des damit verbundenen Wegfalls
BESONDERE PROJEKTE DER KVBB
16
einer Ermächtigung zur Onkologie, die gynäkologisch onkologische Versorgung im bis dahin beste-
henden Umfang wohnortnah aufrechterhalten werden.
Ein weiteres KV RegioMed Modul zur Verbesserung der regionalen medizini-
schen Versorgungsstrukturen ist die . Gemein-
sam mit dem St. Josefs-Krankenhaus wurde das Konzept im Rahmen eines Pilot-
projekts in Potsdam umgesetzt.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Die bietet
einen ambulanten Bereitschaftsdienst am Wochenende, an Feiertagen und am
Abend an. Der fahrende Bereitschaftsdienst wird so entlastet. Durch die Träger-
schaft der KV Brandenburg ist es möglich, auch Kollegen aus anderen Regionen
einzusetzen, um die Anzahl der Bereitschaftsdienste in unterversorgten Regio-
nen für die dort tätigen Ärzte in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Die Praxis ist durch die zentrale Lage in der Nähe eines Krankenhauses gut
erreichbar. Die medizinische Infrastruktur des Krankenhauses kann genutzt wer-
den, die Patientenströme werden optimiert und die Rettungsstelle wird entlas-
tet. Somit kann die Kooperation zwischen dem ambulanten und dem stationären
Sektor gestärkt werden. Sollte der Patient doch etwas Ernsteres haben, stehen
ihm sofort die Rettungsstelle und das Krankenhaus mit seiner personellen und
technischen Ausstattung zur Verfügung. Die Behandlung ist damit doppelt abge-
sichert und die KV Brandenburg setzt sich aktiv für die Sicherstellung der ambu-
lanten ärztlichen Versorgung ein.
Im Mittelpunkt der Tätigkeit der steht das an den Niedergelassenen angebunde-
ne Fallmanagement für besonders betreuungsintensive Patienten über einen bestimmten Zeitraum.
Das Fallmanagement beinhaltet auch das intersektorale Überleitungsmanagement und das Schnitt-
stellenmanagement zwischen Fach- und Hausärzten sowie anderen Akteuren im Gesundheitswesen
und erfolgt stets in enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt.
Durch den Einsatz der wird der Arzt unterstützt und von logistischem und büro-
kratischem Aufwand entlastet, so dass ihm wieder mehr Zeit für die qualifizierte medizinische Diag-
nostik und Therapie der Patienten verbleibt. Der Patient hat zusätzlich zum betreuenden Arzt einen
kompetenten Partner an seiner Seite, der ihn in seinem regionalen und häuslichen Umfeld durch das
komplexe System der medizinischen Versorgung begleitet und betreut. Das Konzept ist ein
Beitrag zur Sicherung der Versorgung sowie zur Steigerung der Versorgungsqualität und Patienten-
zufriedenheit.
Die übernimmt insbesondere die Terminkoordination, die Unterstützung bei
strukturierten Behandlungsprogrammen, die Kontrolle der häuslichen Pflege und Medikation, die
4.1.2 KV RegioMed Bereitschaftspraxis
KV RegioMed Bereitschaftspraxis
KV RegioMed Bereitschaftspraxis
4.2
zweiagnes -Fachkraft
zweiagnes -Fachkraft
zweiagnes
Qualifizierte Fallmanagerinnen
zweiagnes -Fachkraft
BESONDERE PROJEKTE DER KVBB
Wenn am Sonntag um 14:22 Uhr Ihr
Fieber steigt ...
DIE BEREITSCHAFTSPRAXIS AUSSERHALB DER SPRECHZEITEN.Medizinische Versorgung bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Krankheiten
außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten.
Wochenende und feiertags 8.00 - 20.00 Uhr, wochentags 17.00 - 20.00 Uhr
Diese Praxis ist ein gemeinsames Projekt der IGiB – einer Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung
Brandenburg, der AOK Nordost und der BARMER GEK – und des St. Josefs-Krankenhauses Potsdam.
KV RegioMed Bereitschaftspraxis am St. Josefs-Krankenhaus Potsdam
*0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen.
Tel.: 01805 58 22 23 101*
Zufahrt über Zimmerstr. 6, 14471 Potsdam
www.kvbb.de
17
Angehörigenunterstützung, die Vermittlung sozialer Dienste sowie die Durchführung notwendiger
Hausbesuche. Sie kann sowohl in einer Fach- als auch einer Hausarztpraxis oder in kooperativen
Strukturen wie z. B. Medizinischen Versorgungszentren oder KV RegioMed Zentren zum Einsatz kom-
men.
Im Jahr 2012 haben die ersten ihre Tätigkeit unter anderem in
Perleberg, Schwedt, Schwielowsee, Briesen, Lauchhammer und weiteren Orten aufgenommen.
Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als ist eine entsprechende Qualifikation. Die
muss eine Ausbildung zur examinierten Krankenschwester oder zur Fachwirtin
ambulante medizinische Versorgung absolviert haben oder medizinische Fachangestellte mit minde-
stens drei Jahren Berufserfahrung, alternativ nichtärztliche Praxisassistentin (nPA/AGnES) sein. Auf-
bauend auf dieser Qualifikation erhält die eine modular an den Eingangsqualifika-
tionen ausgerichtete Fortbildung im Fallmanagement sowie eine spezifische, auf ihr Tätigkeitsfeld
zugeschnittene Schulung.
Zukünftig geplante oder zum Teil schon in Umsetzung befindliche Projekte
sind eine weitere , ein weiteres
mit geriatrischem Schwerpunkt sowie der
Einsatz eines , um
die umliegenden Siedlungsgebiete besser an die bestehenden Gesundheitsver-
sorgungsangebote anzubinden.
Patienten und Verbraucher haben ein wachsendes Bedürfnis, Verlässliches über die Qualität von
Gesundheitsleistungen zu erfahren. Die Bewertung von Ärzten durch Patienten wird dabei zuneh-
mend als wichtige Informationsquelle erkannt. In den letzten Jahren haben Arztbewertungsportale
im Internet stark zugenommen – sowohl die Anzahl der Portale, als auch deren Nutzer.
Im Jahr 2008 ist in der Zeitschrift "Gesundheitswesen" eine Studie erschienen, die alle damals wichti-
gen Arztbewertungsportale untersucht hat. Sie stellt heraus, dass die Portale von sehr heterogener
Qualität sind: Bewertungsverfahren sind nicht immer nachvollziehbar und nicht vergleichbar, Auf-
nahmekriterien für Ärzte nicht eindeutig, die einzelne "Note" stützt sich oft nur auf wenige Bewer-
tungen, die Kriterien, nach denen bewertet wurde (wenn sie überhaupt erkennbar waren), sind sehr
unterschiedlich. Das Fazit der Studie: die derzeit vorhandenen Portale sind nicht in der Lage, Nutzern
eine angemessene Hilfestellung bei der Suche nach dem geeigneten Arzt zu geben.
Das Ideal der Gesellschaft geht vom informierten Patienten zum mündigen Verbraucher, der kompe-
tent über die Inanspruchnahme einer Leistung entscheiden kann. Sowohl Politik als auch Verbrau-
cherverbände fordern gezielt dazu auf, mehr Verantwortung für die eigene Gesundheit zu überneh-
men und durch informierte Entscheidungen mitzugestalten. Ein Gesundheitssystem aber, das die
zwei30 ausgebildeten agnes -Fachkräfte
zweiagnes -Fachkraftzweiagnes -Fachkraft
zweiagnes -Fachkraft
Weitere KV RegioMed Projekte in Planung
KV RegioMed Bereitschaftspraxis in Cottbus
KV RegioMed Zentrum in Templin
KV RegioMed Patientenbusses in Müncheberg/Straußberg
5.1 Arztbewertungsportale
NEUE DATENPORTALE
5. Neue Datenportale
18
Selbstverantwortung fördern will, muss für Patienten und Verbraucher transparent sein. Wichtige
Informationen müssen leicht zugänglich und verständlich bereitgestellt werden. Denn nur gut infor-
miert kann ein Patient zum Beispiel das Recht auf freie Arztwahl im Sinne der bestmöglichen Versor-
gung gezielt ausüben. Gesundheitsinformationen gibt es in inflationärer Zahl. Umso wichtiger sind
dabei verlässliche Informationen, die eine Entscheidung wirklich unterstützen. Der Nutzer muss ein-
schätzen können, was die Information wert ist, die er bekommt. Gerade weil die Entscheidung für
einen Arzt nicht nur auf der Grundlage „harter“ Faktoren getroffen wird, sondern nach sehr subjekti-
ven Vorlieben. Bislang fehlte für Nutzer und Anbieter ein geeigneter Qualitätsstandard, der ein seriö-
ses und nicht interessengeleitetes Angebot zu erkennen hilft.
Vor diesem Hintergrund haben Bundesärztekammer (BÄK) und KBV im Dezember 2008 dem Ärztli-
chen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) den Auftrag erteilt, einen Katalog mit Anforderungen
für gute Arztbewertungsportale zu erarbeiten. Dazu hat das ÄZQ einen Expertenkreis aus Juristen
und Qualitätsfachleuten einberufen, der entsprechende Kriterien entwickeln und formulieren sollte.
Das Angebot wurde gesichtet, die entsprechende Literatur recherchiert. Allerdings gibt es in diesem
Bereich auch international kaum wissenschaftliche Publikationen und entsprechende Methodik, auf
die der Kreis hätte zurückgreifen können. Nach einjähriger Arbeit wurde im Dezember 2009 ein
Anforderungskatalog vorgelegt, der erstmals Qualitätsstandards für Arztbewertungsportale defi-
niert.
Für die im Januar 2011 erschienene 2. Auflage wurden die Erfahrungen aus dem
eingearbeitet. So wurden die Kriterien zum Beispiel durch Erläuterungen
spezifiziert und thematisch zusammengefasst, zudem wurden zwei neue Qualitätskriterien aufge-
nommen.
Siehe auch:
Die bereits auf dem iPhone sehr erfolgreiche und über 94.000 mal heruntergela-
dene BundesArztsuche-App steht nun auch Android-Smartphone-Nutzern zur
Verfügung.
Mit dieser sozusagen virtuellen Brücke zum Arzt können jetzt auch Smartphone-
Nutzer an jedem beliebigen Ort in Deutschland nach einem Arzt oder Psychothe-
rapeuten suchen. Die App ist ausgesprochen anwenderfreundlich gestaltet weil
besonderer Wert darauf gelegt wurde, die Ärzte in übersichtliche und leicht ver-
ständliche Gruppen zu ordnen, so dass man innerhalb von Sekunden den nächs-
ten Orthopäden oder Kinderarzt finden kann.
Die einzelnen Fachgebiete oder Zusatzbezeichnungen finden sich in den Unter-
menüs. Das Ergebnis zur Arztsuche zeigt die App in einer Liste oder auf einer
Landkarte mit dem eigenen Standort an. Der Nutzer kann nach Anklicken eines
Arztstandortes Adresse, Telefonnummer, Fachgebiet und Zusatzbezeichnungen
Katalog mit Anforderungen für gute Arztbewertungsportale
Clearingverfahren
für Arztbewertungsportale
http://www.aezq.de/aezq/arztbewertungsportale
5.2 Mobile Arztsuche für Smartphones
Per Klick zum Arzt
NEUE DATENPORTALE
19
einsehen. Ein weiterer Klick ermöglicht einen direkten Anruf oder das Versenden einer Mail. Den Weg
zum Arzt weist die Smartphone-Navigation auf Wunsch ebenfalls. Die App ist deshalb auch ideal für
Reisen, falls man in einer unbekannten Gegend einen Arzt sucht.
Neben einer Schnellsuche gibt es eine zusätzliche Detailsuche. Beispielsweise besteht die Möglich-
keit, einen Hausarzt zu finden, der türkisch spricht. Eine gezielte Suche über den Namen des Arztes
ist ebenfalls möglich.
Zusätzlich wird die KBV Ende Dezember 2012 die neue Version 2.0 der iPhone-BundesArztsuche in
den App-Store einstellen. Seit der ersten Version für das iPhone sind eine Reihe neuer Funktionalitä-
ten hinzugekommen. Dazu gehören die Übernahme von Arztdaten ins persönliche Adressbuch, eine
verbesserte Darstellung bei Ärzten mit Doppelzulassungen und das Speichern von Arztfavoriten.
Das Computermagazin PC-Welt zieht nicht nur deshalb das Fazit: „Die App ‚BundesArztsuche' macht
einen sehr guten ersten Eindruck, der sich auch bei genauerem Hinsehen bestätigt.“ (PC-Welt online)
Das hervorragende Medienecho und die mehrmaligen Bestnoten im Netz bestätigen den Nutzen der
BundesArztsuche-App.
Mehr Informationen unter:
Derzeit gibt es in der KV Brandenburg 66 Qualitätssicherungsbereiche. Davon sind in 43 Bereichen
die Qualitätsanforderungen durch bundeseinheitliche Normen vorgegeben, 19 weitere Bereiche sind
durch landesspezifische Verträge definiert. Der hiermit verbundene Verwaltungsaufwand zeigt sich
z. B. in der Vielzahl der bearbeiteten Genehmigungen.
iPhone-BundesArztsuche im App-Store
www.kbv.de/arztsuche/Bundes
ArztsucheApp.html
6. Qualitätssicherungsbereiche
NEUE DATENPORTALE
20
QUALITÄTSSICHERUNGSBEREICHE
Qualitätssicherungsbereiche
Vereinbarungen auf BundesebeneAkupunkturApheresenAmbulantes OperierenArthroskopieBalneophototherapie DialyseHerzschrittmacherkontrolleHistopathologie Hautkrebs-ScreeningHIV-Infektionen/Aids-ErkrankungenInterventionelle RadiologieInvasive KardiologieKernspintomographie (allgemein) Kernspintomographie der MammaMagnetresonanz-AngiographieKoloskopieLaboratoriumsuntersuchungen (Kap. 32.3/entsprechend Kap. 1.7 EBM) Langzeit-EKGMammographie (kurativ) Mammographie-ScreeningMedizinische RehabilitationOnkologieOtoakustische EmissionenPhotodynamische TherapiePhototherapeutische KeratektomiePsychotherapie (psychosomatische Grundversorgung) Psychotherapie (autogenes Training/Jab. Relaxationstherapie) Psychotherapie (Hypnose) Psychotherapie (mindestens eins der drei Richtlinienverfahren) SchlafapnoeSchmerztherapieSozialpsychiatrieSoziotherapieStoßwellenlithotripsieRadiologie (konventionelle) ComputertomographieOsteodensitometrieStrahlentherapieNuklearmedizinSubstitutionsgestützte Behandlung OpiatabhängigerUltraschallUltraschall der SäuglingshüfteVakuumbiopsie der BrustZytologieEBM-RegelungenChirotherapieDiabetischer FußFunktionsstörung der HandSchwerpunktorientierte Kinder- und JugendmedizinRegionale VereinbarungenDMP Diabetes mellitus Typ 2DMP Diabetes mellitus Typ 1DMP KHKDMP COPDDMP AsthmaDMP BrustkrebsScreening GestationsdiabetesHomecare (IKK)HZV AOKHZV BKKHZV BIGHZV KnappschaftTonsillotomie KKHHomöopathie BKKJugenduntersuchung TKU 10/11 TKJugenduntersuchung KnappschaftU 10/11 KnappschaftRheuma AOKBKK-Wahltarif
Anzahl Ärzte/Psychotherapeuten mit Genehmigung
17145
743617
457114
1131054
33875
2777758
4653
1117712
119553831824517961132610
451825721 2223
1234104
617
36626213226
136483
136675274817720246321397191139
524
189189186187218
5
21
FACHBEREICH QUALITÄTSSICHERUNG
7. Fachbereich Qualitätssicherung der KVBB
Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags in der Qualitätssicherung der vertragsärztlichen Versorgung
haben die KVen Geschäftsstellen bzw. Fachbereiche zur Qualitätssicherung eingerichtet.
Information und Beratung der Mitglieder in Fragen der Qualitätssicherung
Prüfung der Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Regelungen,
hierzu gehören u.a.:
Genehmigungen erteilen
neue Richtlinien und Vereinbarungen umsetzen
Überprüfung der Qualität der erbrachten Leistungen durch Stichproben
Überprüfung von Fortbildungsnachweisen
Unterstützung bei der Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements
Geschäftsführung der Qualitätssicherungskommission
Betreuung von Qualitätszirkeln (inklusive Fortbildung der Tutoren und Moderatoren)
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Qualitätssicherung mit anderen Einrichtungen des
Gesundheitswesens (z. B. KVen, KBV, Ärztekammer, Ärztliches Zentrum für Qualität in der
Medizin der KBV und BÄK)
Konzeption, Organisation und Umsetzung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen
für Ärzte/PPT und Praxispersonal
Die Aufgaben des Fachbereiches Qualitätssicherung sind:
ü
ü
ü
ü
ü
In der KV Brandenburg sind sämtliche Aufgaben rund um die Qualität dem Unternehmensbereich 4
Qualitätssicherung/Sicherstellung zugeordnet, wobei die speziellen Leistungsbereiche jeweils
einem koordinierenden Anprechpartner zugeordnet sind.
§
§
§
§
§
§
22
ANSPRECHPARTNER
8. Anprechpartner
spezielle Leistungsbereiche Ansprechpartner Telefon
Mammographie-Screening, Beratung zu QM und Hygiene, Fortbildung
Arztunterstützende Praxisassistentin,Qualitätszirkel, Gestationsdiabetes,Soziotherapie
Akupunktur, Dialyse/Apherese, Schmerz-therapie, Onkologie, Sozialpsychiatrie, Balneophototherapie
Ambulantes Operieren, Arthroskopie, Histologie/Zytologie, Histopathologie-Hautkrebsscreening, Hygieneberatung
Mammographie, Radiologie/CT/MRT, Strahlentherapie, Konstanzprüfung- Ultraschall, Stoßwellenlithotripsie, Otoakustische-Emissionen
Koloskopie, Laborleistungen, Handchirurgie, Humangenetik, Substitu-tion, Genehmigungspflicht – nach EBM, Invasive Kardiologie, Keratotomie, Photodynamische-Therapie
Fortbildungspflicht, Herzschrittmacher, Langzeit EKG, Psychotherapie, Schlaf-apnoe, Hautkrebsscreening
Ultraschall, Med. Reha, Chirotherapie
DMP, HZV und Sonderverträge
Organisation und Umsetzung von Fortbildungsveranstaltungen
Frau Kintscher
Frau Boss
Frau Thoms
Frau Bernhardt
Frau Schultze
Frau Hölzel
Frau Schmidt
Frau HinzeHerr Behrendt
Frau Schumacher
Frau VerseckFrau Meyer, Herr Behrendt
Frau Thiele Frau Stezaly
0331 2309-377
0331 2309-316
0331 2309-370
0331 2309-375
0331 2309-217
0331 2309-317
0331 2309-318
0331 2309-319
0331 2309-458
0331 2309-4210331 2309-441
0331 2309-4590331 2309-426
Fachbereichsleiterin Qualitätssicherung incl. SG Fortbildung
SachgebietsleiterinQualitätssicherung
Sachgebietsleiterin DMP und Sonderverträge
SERVICE-NUMMERN
23
Zentrale Einwahl
Informationsdienst/KOSA
Fortbildung
EBM/Abrechnungsberatung
Formularbestellung Fax
Formularbestellung
Benutzerservice Datennerv/KV-Safenet
Betreuung Beiräte und neue Mitglieder
Bereitschaftsdienst-Management Fax
Bereitschaftsdienst-Management
Beratung zu Verordnungen u.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Niederlassungsberatung
Patiententelefon
Mahnwesen/Praxisgebühr
9. Service-Nummern der KV Brandenburg
0331 982298-00
0331 982298-01
0331 982298-02
0331 982298-03
0331 982298-04
0331 982298-05
0331 982298-06
0331 982298-07
0331 982298-08
0331 982298-09
0331 23 09-602
0331 23 09-280
0331 23 09-320
0331 982298-51
0331 982298-52
Herausgeber
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Gregor-Mendel-Straße 10/11
14469 Potsdam
www.kvbb.de, [email protected]
Vorstand
Dr. med. Hans-Joachim Helming (ViSP)
MUDr./CS Peter Noack
Dipl.-Med. Andreas Schwark
Redaktion
Claudia Kintscher – UB 4, Qualitätssicherung/Sicherstellung
Auszüge aus dem Muster-Qualitätsbericht 2011
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
Gestaltung
Christine Krasel – UB 5, Fachbereich Marketing/Service
Redaktionsschluss
November 2012
Impressum
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
LandesgeschäftsstelleGregor-Mendel-Straße 10-1114469 Potsdamwww.kvbb.de