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Mitteilungen der Gemeinde Flums RATHAUS-POST In dieser Ausgabe 1 · 2017 Januar / Februar www.flums.ch Konstituierung 2017–2020 2 Legislaturziele 2–3 Bürgerversammlungen 3 Personelles 4 Schnupperlehre kaufm. Grundbildung 4–5 Alters- und Pflegeheim Kirchbünte 5 Zweckverband Pflegezentrum Sarganserland 5–6 Baulinienplan Galserschgrabe (Gebiet Lochriet) 6 Änderung Kernzonenreglement 6 Teilzonenplan Grundstück Dr.-Mannhart-Stiftung 7 Baubewilligungen 7 Schilsstrasse 8 Tschudiwiesenweg 8 St. Jakobstrasse 8 Gruppastrasse 8 Qualitätsbericht Wasserversorgung 9 Beitrag Wasserversorgung 10 SBB-Tageskarte Gemeinde 10 Energiespartipp 10 Altstoffsammelstelle 11 Altpapier- und Kartonsammlungen 11 Tagesfamilien Sarganserland 12 Hospizgruppe Sarganserland 12 Pro Senectute 12 Mahlzeitendienst 13 Spitex Sarganserland 13 Spitex und Pro Senectute 14 Individuelle Prämienverbilligung 2017 14 Sei fair zur Natur – respektiere Wildruhezonen 14–15

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Mitteilungen der Gemeinde Flums

RATHAUS-POSTIn dieser Ausgabe

1 · 2017Januar / Februar

www.flums.ch

Konstituierung 2017–2020 2Legislaturziele 2–3Bürgerversammlungen 3Personelles 4Schnupperlehre kaufm. Grundbildung 4–5Alters- und Pflegeheim Kirchbünte 5Zweckverband Pflegezentrum Sarganserland 5–6Baulinienplan Galserschgrabe (Gebiet Lochriet) 6Änderung Kernzonenreglement 6Teilzonenplan Grundstück Dr.-Mannhart-Stiftung 7Baubewilligungen 7Schilsstrasse 8Tschudiwiesenweg 8St. Jakobstrasse 8Gruppastrasse 8Qualitätsbericht Wasserversorgung 9Beitrag Wasserversorgung 10SBB-Tageskarte Gemeinde 10Energiespartipp 10Altstoffsammelstelle 11Altpapier- und Kartonsammlungen 11Tagesfamilien Sarganserland 12Hospizgruppe Sarganserland 12Pro Senectute 12Mahlzeitendienst 13Spitex Sarganserland 13Spitex und Pro Senectute 14Individuelle Prämienverbilligung 2017 14Sei fair zur Natur – respektiere Wildruhezonen 14–15

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RATHAUS-POST

Der Gemeinderat hat im November 2016 in neuer Zusammensetzung die Konstituie rung für die Amtsdauer 2017–2020 vorgenommen.

Die Ressortzuteilung innerhalb des Ge-meinderates ist wie folgt festgelegt wor-den:

Christoph Gull,Gemeindepräsident:Präsidiales, Finanzen, Standortentwick-lung, Per sonelles, Soziales, Bau und Infra-struktur, Gewässer, Regionalplanung

Esther Beeler,Vize-Gemeindepräsidentin I:Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft

Brigitte Borghi,Schulratspräsidentin,Vize-Gemeindepräsidentin II: Bildung, Jugend, In te gration

Reto Gubser,Gemeinderat: Alter, Gesundheit, Umwelt

Marcel Kunz,Gemeinderat:Sicherheit, Kultur

Die vollständige Konstituierungsliste mit den Kommissionen, Delegierten, Funktio-nären und Beauftragten kann auf www.flums.ch (Gemeindestruktur, Politik, Übersicht) heruntergeladen werden.

Konstituierung 2017–2020

Der Gemeinderat hat zum Abschluss der Amtsdauer 2013–2016 die ge-setzten Legis laturziele überprüft und für die Amstdauer 2017–2020 die Zie-le überarbeitet.

Grundsätzlich ist bei den Legislaturzielen 2013–2016 ein guter Stand erreicht wor-den, wenn auch nicht ganz alle Ziele er-ledigt werden konnten.

Im Handlungsfeld Wohnen konnten die meisten Ziele erreicht werden. Obwohl die an ge strebte Anzahl an Ein heiten neuer Wohnungen erreicht wurde, hat sich dies bisher noch nicht auf die Be-völkerungszahl ausgewirkt. Dies scheint offenbar erst mit Verzögerung wirk sam zu werden. Entsprechend muss dieses Ziel in die nächste Legislatur übertragen wer den.

Im Handlungsfeld Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft sind die konkreten Mass-nahmen für das Ziel, das Gewerbe in Flums neu zu beleben, noch nicht instal-liert bzw. umgesetzt wor den. Das Ziel soll in der nächsten Legislatur im Zu-sammenhang mit der Vision Postplatz weiterverfolgt werden. Das Schaffen von Entwicklungsmöglichkeiten für an-sässige Industrie- und Gewerbeunter-nehmen scheint vor dem Hintergrund des neuen Raumplanungsgesetzes nicht mehr realistisch zu sein. Zudem wird klar der Schaffung von neuem Wohnraum Priorität ein geräumt.

Im Handlungsfeld Schule, Bildung ist die externe Evaluation der Schulen vom

Legislaturziele

Kanton St. Gallen aus Kostengründen ge strichen worden.

Für das Handlungsfeld Gesundheit, Alter ist mit externer Unterstützung ein Work-shop durch geführt worden, um mögli-che Szenarien bezüglich der eigenen Baulandreserve beim Alters heim, dem angrenzenden Haus Guscha und der pri-vaten Initiative «Wohnen im Paradies» zu erörtern und zu beurteilen. Eine um-fassende Strategie fehlt jedoch nach wie vor.

Im Handlungsfeld Verkehr, Umwelt, Inf-rastruktur, Sicherheit, Ver-/Entsorgung ist festzu stellen, dass die Gemeinde Flums mit dem öffentlichen Verkehr nicht schlecht erschlossen ist. Hingegen fehlt nach wie vor der versprochene Bahn-Halbstundentakt. Dies ist ein empfind liches Handicap. Hier sollen neue Ziele für die nächste Legislatur de-finiert werden. Die Entwicklung einer Vision Technische Betriebe Flums ist sozusagen mit dem Verkauf des Elektri-zitätswerkes der Innobas AG an die SAK (EW Schils AG) geprüft worden. Aufgrund der mit einer solchen Vision verbundenen Kosten und Risiken sowie aufgrund des nicht vor handenen Know-hows wird dieses Ziel nicht mehr weiter- verfolgt. Die dritte Bauetappe des Hoch-wasserschutzprojektes Seez ist wohl vorbereitet, kann jedoch aufgrund von zahlreichen Einsprachen noch nicht reali-siert werden. Das Ziel ist in die nächste Legislatur zu übertragen.

Im Handlungsfeld Ortsplanung, Raum-

planung, Dorfkernentwicklung konnte trotz An strengungen noch keine Bewe-gung in das Dossier Neudorf gebracht werden. Weitere An strengungen sollen im Zusammenhang mit der Vision Post-platz erbracht werden. Die Vision Wak-kerpreis 2020 scheint – zumindest was den zeitlichen Rahmen anbetrifft – nicht rea listisch. Das Ziel ist neu zu evaluieren und zu übertragen auf die nächste Legis-latur. Das Bahnhofareal war zwar Be-standteil des Budgets 2016. Aufgrund von Einsprachen kann das Projekt aber noch nicht realisiert werden.

Für die Amtsdauer 2017–2020 hat der Gemeinderat die Legislaturziele aus der Amtsdauer 2013–2016 abgeleitet und überarbeitet:

Handlungsfeld 1 (Wohnen)

– Steigerung der Attraktivität des Wohn-raumangebotes in Flums

– Unterstützung der entsprechenden pri-vaten Projekte bei Vor bereitung, Pla-nung und Realisie rung (z. B. Paradies, Flumserei, Zentrum Bungert, Markt-strasse, Gantner, Felsen strasse, Mann-hart-Stiftung usw.)

– Schaffung von rund 100 bis 200 neuen Wohneinheiten (Wohneinheit = 1 Woh-nung oder 1 EFH)

– Zunahme der Bevölkerung um rund 200 Personen

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RATHAUS-POST

BürgerversammlungenDie ordentlichen Bürgerversammlungen finden im Frühjahr 2017 wie folgt statt:

Freitag 24. März 2017, 19.30 Uhr Hotel Bahnhof Ortsgemeinde Flums-Dorf

Freitag 31. März 2017, 19.30 Uhr Hotel Gräpplang Ortsgemeinde Flums-Grossberg

Dienstag 04. April 2017, 20.15 Uhr Mehrzweckhalle Politische Gemeinde Flums

Freitag 07. April 2017, 20.00 Uhr Hotel Bahnhof Ortsgemeinde Flums-Kleinberg

Die Traktanden werden mit den amtlichen Publikationen bekannt gegeben.

Handlungsfeld 2 (Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft)

– Erhaltung (Gewerbe-)Leben im Dorf-kern

– Schaffen von Entwicklungsmöglichkei-ten für ansässige In dustrie- und Ge-werbeunter nehmen

Handlungsfeld 3(Kultur, Freizeit, Sport, Jugend)

– Prüfen einer neuen Lösung für das Sar-ganserländer Museum

– Prüfen der Realisierbarkeit eines Orts-museums

Handlungsfeld 4(Schule, Bildung)

– Strategie Schule Flums bezüglich der Anzahl Schulstandorte definieren

– Aufbau eines zeitgemässen, finanziell verkraftbaren An gebotes für die Be-treuung von Kindern im Vorschulalter und Schülern (Mittagstisch, Aufgaben-betreuung, KITA usw.)

Handlungsfeld 5(Gesundheit, Alter)

– Klare Strategie aufgrund eines Alters-leitbildes in Bezug auf entsprechendes Angebot in Flums (Alterswohnungen, Alters heim, Pflegeheim usw.)

Handlungsfeld 6(Finanzen)

– Fortführung der rollierenden Mehrjah-res-Finanzplanung (jähr liche Überprü-fung und Aktuali sierung)

– Positionierung von Flums im Mittelfeld der Sarganserländer Gemeinden in Be-zug auf Steuerfuss

– Verbesserung der Steuerkraft von Flums– Kontinuierlicher Abbau der Schulden

Handlungsfeld 7(Verkehr, Umwelt, Energie, Infra-struktur, Sicherheit, Ver-/Entsorgung)

– Opitmale Erschliessung von Flums durch den öV innerhalb der Gemeinde und in Richtung der wichtigen Zentren/Regio-nen Sargans, Chur, St. Gallen und Zü-rich

– Flums verfügt über ein gut erhaltenes Strassennetz.

– Flums verfügt über einen gut erhalte-nen Gemeindeent wässerungsplan un-ter schritt weiser Entlastung der ARA.

– Flums verfügt über einen regional orga-nisierten, zivilen Füh rungsstab.

– Die dritte Bauetappe des Seez-Hoch-wasserschutzprojektes ist vorbereitet und kann reali siert werden.

– Steinschlagschutz Galsersch ist reali-siert und das Quartier Galsersch wurde aus der roten Zone (Naturgefahrenplan) entlassen.

– Das Hochwasserschutzprojekt Schils wurde erfolgreich reali siert.

– Flums verfügt über das Energiestadt-Label.

– Eine umfassende Immobilienstrategie wurde in enger Ab stimmung mit der Schulstrategie entwickelt.

Handlungsfeld 8(Verwaltung, Behörden, Personal)

– Das Einwohneramt entspricht einem zeitgemässen, dienst leistungsorientierten Bereich und trägt wesentlich zu einem positiven Image der Flumser Verwal-tung bei.

– Das Sozialamt ist den steigenden Her-ausforderungen ge wachsen.

– Der neu geschaffene Bereich Immobili-enbewirtschaftung ist etabliert.

Handlungsfeld 9(Region, Beziehungen)

– Flums ist ein verlässlicher Partner in der Region.

Handlungsfeld 10(Tourismus)

– Unterstützung des Tourismusentwick-lungskonzeptes Flumserberg und insbe-sondere der mitinvolvierten Flumser Projekte (private Hotelbetriebe, erwei-tertes Alperlebnis, Bikerouten Flumser-berg, Testplanung Tannenheim)

Handlungsfeld 11(Soziales)

– Stabilisierung der Sozialhilfekosten– Weiterentwicklung der Leistungen im

Sozialamt (z. B. In tegration Asylanten und Flücht linge, Quartierschulen, Be-schäftigungsprogramm usw.)

Handlungsfeld 12(Ortsplanung, Raumplanung, Dorf-kernentwicklung)

– Entwicklung einer Vision für den Raum Postplatz sowie Sicher stellung der Rea-lisierbarkeit dieser Vision

– Durchbruch im Neudorf– Überprüfung und gegebenenfalls Über-

arbeitung und Konkreti sierung der Visi-on Wacker preis 2020

– Neues Bahnhofareal als attraktive Visi-tenkarte von Flums reali siert

– Die Neugestaltung der Bahnhofstrasse wurde erfolgreich um gesetzt.

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RATHAUS-POST

Personelles

Gemeindeverwaltung

Austritt per 31.01.2017

Dieter Gubser, Mitarbeiter Soziales/Be-treibungen

Der Gemeinderat dankt Dieter Gubser für seinen Einsatz zum Wohle der Politischen Ge meinde Flums.

Gratulation zur bestandenen Prüfung

Rolf Gadient hat die Ausbildung zum Sachbearbeiter Bewirtschaftung SVIT bei der Aka demie St. Gallen absolviert und mit Erfolg abgeschlossen. Der Gemeinde-rat gratuliert Rolf Gadient zu der bestan-denen Weiterbildung und wünscht ihm viel Freude und Erfolg bei der Umsetzung des Erlernten.

Dienstjubiläen

Der Gemeinderat gratuliert den folgen-den Mitarbeitenden im Namen der Be-hörde und der Bevölkerung ganz herzlich zum Dienstjubiläum, dankt für den Ein-satz zugunsten der Ge meinschaft und wünscht weiterhin viel Freude und Befrie-digung bei der Erfüllung ihrer Auf gaben.

Heinz und Rosmarie Guggisberg,Hauswartung Schule Grossberg 35 JahreRuth Marthy-Aschwanden,Reinigung Oberstufe 10 Jahre

Abwasserverband Seez

Gratulation zur bestandenen Prüfung

Beat Bless hat die Ausbildung zum eidg. dipl. Klärwerkfachmann absolviert und mit Erfolg abgeschlossen. Der Gemeinde-rat gratuliert Beat Bless zu der bestande-nen Weiterbildung und wünscht ihm viel Freude und Erfolg bei der Umsetzung des Erlernten.

Altersheim Kirchbünte

Eintritt per 01.01.2017

Esther Werthmüller, Pflegehelferin SRK

Esther Werthmüller, Jahrgang 1964, wohnhaft am Kleinberg, ist ab dem 1. Ja-nuar 2017 im Altersheim Kirchbünte als Pflegehelferin SRK tätig. Ihr Pensum um-fasst 60 Prozent. Der Gemeinderat freut sich, Esther Werthmüller als Pflegehelfe-rin SRK begrüssen zu dürfen, und wünscht ihr viel Freude und alles Gute im neuen Tätigkeitsgebiet.

Eintritt per 01.03.2017

Esther Adolf, Mitarbeiterin Sekretariat

Esther Adolf, Jahrgang 1960, wohnhaft am Grossberg, ist ab dem 1. März 2017 im Alters heim Kirchbünte als Mitarbeite-rin Sekretariat tätig. Ihr Pensum umfasst 40 Prozent. Der Ge meinderat freut sich, Esther Adolf als Mitarbeiterin Sekretariat

begrüssen zu dürfen, und wünscht ihr viel Freude und alles Gute im neuen Tä-tigkeitsgebiet.

Evelyne Haltiner, Pflegefachfrau HF

Evelyne Haltiner, Jahrgang 1990, wohn-haft in Flums, ist ab dem 1. März 2017 im Altersheim Kirchbünte als Pflegefachfrau HF tätig. Ihr Pensum umfasst vorerst 40 Prozent und ab April 2017 20 Prozent. Der Gemeinderat freut sich, Evelyne Halti-ner als Pflegefachfrau begrüssen zu dür-fen, und wünscht ihr viel Freude und alles Gute im neuen Tätigkeitsgebiet.

Schnupperlehre kaufmännische Grundbildung

Die Gemeindeverwaltung bietet interes-sierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eine Schnupperlehre für die kaufmännische Grundbildung in der Branche öffentliche Ver waltung zu ab-solvieren. Während zwei Tagen erhalten sie einen kleinen Einblick in die ab-wechslungsreiche Tätigkeit der Verwal-tung.

Die Schnupperlehren werden aus organi-satorischen und personellen Gründen ausschliess lich im Frühjahr (20./21. April 2017) durchgeführt. Gesuche an anderen Daten müssen ab gewiesen werden. Es sind keine Ausnahmen möglich. Berück-sichtigt werden nur Schülerin nen und

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RATHAUS-POST

Der Gemeinderat hat am 5. Dezem-ber 2016 das neue Betriebsregle-ment für das Alters- und Pflegeheim Kirchbünte erlassen. Das neue Reg-lement ist am 1. Februar 2017 in Kraft getreten.

Die Geschäftsleitung des Alters- und Pfle-geheims hat ein neues Betriebsreglement aus ge arbeitet. Die Betriebskommission hat dem neuen Reglement zugestimmt und dem Ge meinderat unter breitet mit dem Antrag, die Genehmigung zu ertei-len.

Das neue Betriebsreglement ersetzt das Heimreglement für das Altersheim Kirch-bünte vom 17. April 2008. Gegenüber dem bisherigen Heimreglement enthält das neue Betriebsregle ment insbesonde-re eine Regelung bezüglich der Einfüh-rung von Pensionsverträgen. Eben falls neu geregelt wird die Sicherheitsleistung (Depot). Im Hinblick auf die personellen An gelegenheiten werden die Zuständig-keiten de taillierter definiert. Schliesslich

Alters- und Pflegeheim Kirchbünte

werden einige Regelungen präzisiert, so- dass den aktuell praktizierten Abläufen besser Rechnung getragen werden kann.

Der Gemeinderat hat das neue Betriebs-reglement für das Alters- und Pflegeheim Kirchbünte am 5. Dezember 2016 erlas-

sen. Der Erlass des Gemeinderates ist vom 13. Dezember 2016 bis 11. Januar 2017 dem fakultativen Referendum un-terstellt worden. Die Referendumsfrist ist unbenützt abgelaufen. Das neue Regle-ment ist auf 1. Februar 2017 in Kraft ge-setzt wor den.

Schüler, die zu diesem Zeitpunkt die zweite Sekundarschulklasse besuchen.

Die Broschüre, die über die Lehre als Kauffrau/Kaufmann bei der Gemeinde-verwaltung kurz und bündig informiert,

sowie ein Anmeldeformular für die Schnupperlehre können im Internet als PDF-Datei heruntergeladen werden (im Onlineschalter auf www.flums.ch).Anmeldungen für die Schnupperlehre sind zu richten an:

Gemeindeverwaltung FlumsPersonellesMarktstrasse 258890 FlumsTelefon: 081 734 05 90E-Mail: [email protected]

Am 31. Dezember 2016 ist die Ge-meinde Quarten aus dem Zweck-verband Pflegeheim Sarganserland ausgetreten. Es ist daher notwendig geworden, dass die verbleibenden Gemeinden die Zweckverbandsver-einbarung anpassen. Der Gemeinde-rat hat die Zweckverbandsverein-barung über den Zweckverband Pflegezentrum Sarganserland am 19. Dezember 2016 genehmigt.

Da die Gemeinde Quarten per 31. De-zember 2016 aus dem Zweckverband Pflege heim Sarganserland ausgetreten ist, muss die bisherige Zweckverbands-vereinbarung ange passt werden. In die-sem Zusammenhang macht es Sinn, die Vereinbarung grundsätz lich an die neuen Bestimmungen des Gemeindegesetzes

Zweckverband Pflegezentrum Sarganserland

anzupassen. Die wesent lichen Revisions-punkte sind:

– Die Bezeichnung wird geändert von Zweckverband Pflegeheim Sarganser-land auf Pflege zentrum Sarganserland. Neu bilden die Gemeinden Bad Ragaz, Flums, Mels, Pfäfers, Sargans und Vil-ters-Wangs den Zweckverband.

– Neu wird ein Artikel zur strategischen Ausrichtung des Pflegezentrums in die Verein ba rung aufgenommen:

«Der Verband plant und koordiniert die Entwicklung des stationären Lang-zeitpflege ange botes in der Region und fördert und koordiniert die Zusammenar-beit der ambulanten und stationären An-gebote in der Region Sarganserland. Das

Pflegezentrum Sarganser land richtet sich auf die Bedürfnisse und die Kultur der Verbandsgemeinden aus.»

– Bei der aufsichtsrechtlichen Prüfung des Zweckverbands wurde festgestellt, dass die Fi nanzkompetenzen an die für die Betriebsführung nötigen Grössen an-zupassen sind. Die Delegier tenver-sammlung erhält die Kompetenz, neue Ausgaben bis zu CHF 500'000 je Fall zu bewilligen. Bisher lag der Grenzwert bei CHF 100'000.

– Die Aufgaben der Delegiertenversamm-lung und des Verwaltungsrates wer-den de taillierter geregelt. Der Erlass der für die Führung des Pflegezentrums erforder lichen, allgemein verbindlichen Reglemente und Vereinbarungen liegt

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RATHAUS-POST

Der Gemeinderat hat am 19. Dezem-ber 2016 den Baulinienplan Gal- serschgrabe (Ge biet Lochriet), Festle-gung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV, erlassen.

Für die Gewerbebetriebe im Gebiet Lochriet ist es wichtig, jeden verfüg- und verantwort baren Platz auf den jeweiligen Grundstücken zu erreichen und zu nut-zen. Deshalb soll in diesem Gebiet der Gewässerraum des Galserschgrabe nach Art. 41a der Gewässerschutz verordnung

Baulinienplan Galserschgrabe (Gebiet Lochriet)

(SR 814.201; abgekürzt GSchV) definitiv festgelegt werden. Zu diesem Zweck ist der Baulinienplan Galserschgrabe ausge-arbeitet worden. Aufgrund der hydrauli-schen Be rechnung bzw. aufgrund des hydraulischen Nachweises reicht der Ge-wässerraum von 11 m aus, um das Gerin-ne des Galserschgrabe mit flachen Böschungen (2:3) hochwassersicher aus-zubauen. In der Industrie- und Gewerbe-zone ist ab Böschungsoberkante zusätz-lich ein mindestens 1.50 m breiter Pufferstreifen vorgesehen. Mit dem Ge-

wässerraum von total 12.50 m ist auch der dünger- und herbizidfreie Abstand von 3.00 m gemäss der Chemi kalien-Risiko reduktions-Verordnung eingehal-ten.

Der Gemeinderat hat am 19. Dezember 2016 den Baulinienplan Galserschgrabe (Gebiet Lochriet), Festlegung Gewässer-raum nach Art. 41a GSchV, erlassen. Die öffentliche Auflage ist vom 28. Dezember 2016 bis 26. Januar 2017 durchgeführt worden.

ab schliessend bei der Delegierten-versammlung. Bis anhin wurde der Er-lass von Reglementen dem fakultativen Referendum in allen Verbandsgemein-den unter stellt.

– Der Bettenanspruch der Verbandsge-meinden wird ersatzlos gestrichen.

– Bis anhin hatten die Verbandsgemein-den ein allfälliges Betriebsdefizit nach Mass gabe der Belegung (Pflegetage) zu tragen. Verbandsgemeinden, die keine Be wohner im Pflege heim hatten, muss-ten sich nicht am Defizit beteiligen. Ge-rade leer stehende Betten führen in der Regel jedoch zu einem Betriebsdefizit. In der neuen Zweckverbandsvereinba-rung werden die Betriebsdefizite nach dem nach stehenden Schlüssel verteilt:

«Ein Drittel des Betriebsdefizits tragen die Verbandsgemeinden zu gleichen Teilen.Ein Drittel des Betriebsdefizits wird im Verhältnis der Bevölkerungszahlen der Ver bands gemeinden am Ende des Be-triebsjahres gemäss der Statistik des jähr-lichen Be völkerungsstandes (ESPOP) ver-rechnet.Ein Drittel des Betriebsdefizits wird auf-grund der Anzahl Pflegetage der Gemeinde bewohner im Betriebsjahr ver-rechnet.»

– Neu wird in die Vereinbarung ein Ver-teilschlüssel für die Baukosten aufge-nommen.

– Im Weiteren enthält die Zweckver-bandsvereinbarung Grundsätze für die Heimbewohner und das Personal.

– Der Austritt aus dem Zweckverband war bisher unter Einhaltung einer ein-jährigen Kündi gungsfrist auf Ablauf der Amtsdauer der Behörden der Politi-schen Gemeinden des Kan tons St. Gal-len möglich. Die neue Zweckverbands-vereinbarung sieht eine fünfjährige Kündigungsfrist vor.

Der Gemeinderat hat die Vereinbarung über den Zweckverband Pflegezentrum Sarganser land am 19. Dezember 2016 ge-nehmigt. Das fakultative Referendum wird in allen beteiligten Gemeinden vom 24. Januar 2017 bis 22. Februar 2017 (24. Januar 2017 bis 4. März 2017 in der Gemeinde Sargans) durchgeführt. Die neue Vereinbarung ist noch vom Amt für Ge meinden des Kantons St. Gallen zu ge-nehmigen.

Im Zusammenhang mit der Entlas-sung des alten Bauernhauses auf dem Grundstück Nr. 40 (Dr.-Ludwig- und-Dr.-Otto-Mannhart-Stiftung) als geschütztes Kulturobjekt aus An-hang 2 der Schutzverordnung sind auch der Anhang des Kernzonenreg-lementes und der Kernzonenplan zu ändern. Der Gemeinderat hat am 5. Dezember 2016 die 2. Änderung zum Kernzonenreglement mit dem Teilzonenplan über die Änderung des Kernzonenplans erlassen.

Der Gemeinderat hat am 20. Juni 2016 den 4. Nachtrag zur Schutzverordnung

Änderung Kernzonenreglement

erlassen und damit der Entlassung des al-ten Bauernhauses auf dem Grundstück Nr. 40 (Dr.-Ludwig-und-Dr.-Otto Mann-hart-Stiftung) zugestimmt. Innert der Auflagefrist vom 28. Juni 2016 bis 27. Juli 2016 sind keine Einsprachen eingegan-gen.

Das Bauernhaus mit dem Stall Assek.-Nr. 450/451 ist allerdings immer noch nach Kern zonenreglement bzw. -plan unter Schutz gestellt. Bevor das Baudeparte-ment des Kantons St. Gallen den 4. Nach-trag zur Schutzverordnung genehmigen kann, ist auch dieses Regle ment bzw. die-ser Plan anzupassen.

Der Gemeinderat hat deshalb am 5. De-zember 2016 die 2. Änderung zum Kernzonenregle ment mit dem Teilzonen-plan über die Änderung des Kernzonen-plans erlassen und damit der Entlassung des Bauernhauses mit Stall Assek.-Nr. 450/451 auf dem Grundstück Nr. 40 aus dem Anhang der Schutzobjekte gemäss Kernzonenreglement zugestimmt. Die öf-fentliche Auflage ist vom 13. Dezember 2016 bis 11. Januar 2017 durchgeführt worden. Innert dieser Frist sind beim Ge-meinderat keine Einsprachen eingegan-gen. Der Erlass untersteht vom 24. Januar 2017 bis 22. Februar 2017 dem fakultati-ven Referendum.

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RATHAUS-POST

Nachdem das Gebäude Assek.-Nr. 454 auf dem Grundstück Nr. 40 der Dr.- Mannhart-Stiftung abgebrannt ist und das Bauernhaus mit Stall (Assek.- Nr. 450 und Nr. 451) aus der Schutz-verordnung entlassen wird, müssen die Grundlagen für eine Überbauung in diesem Bereich neu festgelegt wer-den. Der Gemeinderat hat zu diesem Zweck den Teilzonenplan Parz. Kat. Nr. 40, die Änderung des Kernzonen-plans Parz. Kat. Nr. 40 sowie die Än-derung des Baulinienplans Kernzone 1 Parz. Kat. Nr. 40 erlassen.

Das Grundstück Nr. 40 der Dr.-Mannhart-Stiftung liegt am nördlichen Rand der Kernzone Dorf 1 direkt an der Bergstras-se. Das Grundstück befindet sich teilwei-se in der Kernzone sowie teilweise in der Wohnzone W2-A. Die Teilfläche in der Kernzone liegt in der Ab grenzung 1 der Kernzone (historischer Dorfkern) und weist ihrerseits drei detaillierte Fest-legungen auf:

a) Schutzobjekt A:Die Festlegung betrifft ein altes Bau-ernhaus mit Stall, das mittlerweile aus der kommunalen Schutzverordnung entlassen worden ist.

Teilzonenplan Grundstück Dr.-Mannhart-Stiftung

b) Bereich B mit bezeichnetem bestehen-dem Gebäude (Gebäudegrundfläche): Es handelt sich um ein Bürgerhaus mit ansprechendem rückwärtigem Ziergar-ten (Ärztehaus Dr. Mannhart).

c) Bereich C:Das an dieser Stelle im Kernzonenplan erfasste Gebäude ist abgebrannt. Eine Baulinie legt hier die Lage einer Gebäu-deecke für einen zukünftigen Ersatz-bau fest.

Der Gemeinderat hat für das Bauernhaus mit Stall (Assek.-Nr. 450 und Nr. 451 auf Grund stück Nr. 40) die Unterschutzstel-lung des im Kernzonenplan in der Zone K-A1 bezeichneten Schutzobjekts A auf-gehoben und das Objekt aus der kommu-nalen Schutzverordnung ent lassen. An dieser Stelle ist eine Ersatzbaute vorgese-hen. Mit dem Teilzonenplan, der Än-derung des Kernzonenplans und der Än-derung des Bau linienplans Kernzone 1 wird die Grundlage geschaffen, um das Grundstück Nr. 40 besser überbauen zu können, weil die derzeit geltenden Festle-gungen in der Kernzone K-A1 nicht mehr zweckmässig sind. Die Abgrenzung der Kernzone K-A1 wird arrondiert um eine zusätzliche Fläche von 553 m² (Um zoung von Wohnzone W2-A in Kernzone K-A1),

um damit eine zweckmässige Überbau-ung des Grundstücks unter Wahrung des bestehenden Ärztehauses samt dessen Ziergarten zu ermöglichen. Der Bereich B mit der bestehenden Gebäudegrundflä-che wird präziser ab gegrenzt nach Mass-gabe des zum bestehenden Gebäude ge-hörigen historischen Zier gartens. Der weitere Teil der Kernzone K-A1 wird auf-grund der weggefallenen ortsbaulichen Vorgaben dem Bereich D zugewiesen. Bei der Baulinie für den Ersatzbau des abge-brannten Hauses wird die Fixierung der Ecklage aufgehoben. Umgekehrt wird die Baulinie entlang der St. Justusstrasse bei-behalten und verlängert. Das Bauregle-ment muss nicht angepasst wer den.

Der Gemeinderat hat am 30. Januar 2017 den Teilzonenplan Parz. Kat. Nr. 40, die Änderung des Kernzonenplans Parz. Kat. Nr. 40 und die Änderung des Baulinien-plans Kernzone 1 Parz. Kat. Nr. 40 erlas-sen. Die öffentliche Auflage findet vom 7. Februar 2017 bis 8. März 2017 statt. Nach der Durchführung der öffentlichen Auflage, allenfalls nach Erledigung all-fälliger Einsprachen, werden der Teilzo-nenplan Parz. Kat. Nr. 40 und die Ände-rung Kern zonenplan Parz. Kat. Nr. 40 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Buner Andreas, Flums: Umbau und Sanie-rung Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf Parz. Nr. 1476, Gräpplangstrasse 37 (L)

Bless Josef, Flums: Dachsanierung und Einbau Terrassentüre auf Parz. Nr. 134, Grofstrasse 5 (WG3)

Sunrise Communications AG, Zürich: An-tennentausch der bestehenden Sunrise- Mobilfunk an lage «SG500-4» auf Parz. Nr. 401 und Nr. 443, Büntenrietstrasse (L)

Mullis Willi, Flumserberg: Neubau Jauche-kasten auf Parz. Nr. 1098, Fäschstrasse (L)

Mullis Willi, Flumserberg: Umnutzung ohne bauliche Massnahmen auf Parz. Nr. 1098, Fäschstrasse (L)

Bertsch Justus und Rosmarie, Flums- Hochwiese: Anbau Unterstand mit teil-weise überdachter Terrasse auf Parz. Nr. 1213, Gauenstrasse 4 (L)

Sonderegger Heidi, Flumserberg-Saxli:

Baubewilligungen

Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstel-lung) auf Parz. Nr. 2997, Steinstrasse 1 (L)

Mullis Thomas, Berschis: Umbau Wohn-haus auf Parz. Nr. 1664, Muttenstrasse 10 (L)

Seezunternehmen: Abbruch Material-schuppen Assek.-Nr. 2352 auf Parz. Nr. 1945, Staats strasse 12 (GI)

Hermann Ursula, Lauchringen: Einbau Gasheizung und Aussenkamin auf Parz. Nr. 3774, Meierhof (W2C)

Ademi Sabri und Erdzane, Flums: Neubau Mehrfamilienhaus auf Parz. Nr. 3752, Felsen strasse (W2A)

Mullis Bauschreinerei GmbH, Flumser-berg: Reklametafel auf Parz. Nr. 3775, Gafuoschaweg 47 (L)

Ortsgemeinde Flums-Grossberg, Flum-serberg: Reklametafel auf Parz. Nr. 3162, Tannen boden (K-B)

Danner Reto und Lisa, Flums-Hochwiese: Fassadenänderung Pferdestall und Aus-lauf zu Pfer deboxen auf Parz. Nr. 1958, Rüfistrasse (IER)

Rutzer Romana, Chur: Abbruch Wohn-haus Assek.-Nr. 1894 auf Parz. Nr. 1609, Sebal di strasse 13 (L)

Veltus AG, Herisau: Überbauung «Leben im Paradies» (Neubau von 5 Mehrfamili-enhäusern und 2 Tiefgaragen) auf Parz. Nr. 63, Nr. 1029 und Nr. 3771, Loch (WG3)

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RATHAUS-POST

Nach den Unwettern im Jahr 2010 beabsichtigt das Alpenstrassenun-ternehmen, die Schilstalstrasse auf der Teilstrecke Bruggwiti–Seebrig zu sanieren und leicht zu korri gieren. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat am 30. Januar 2017 den Teilstrassen-plan Schilstalstrasse Nr. 275, Teil- aufhebungen und Teilneuklassierun-gen (Ge meindestrasse 3. Klasse) er-lassen und das Strassenbauprojekt genehmigt.

Das Alpenstrassenunternehmen beab-sichtigt die Sanierung der Schilstalstrasse auf der Teilstrecke Bruggwiti–Seebrig. Die Fahrbahnoberfläche weist in diesem Bereich spinnen netzartige Risse auf und ist mit Löchern und Unebenheiten über-sät. Die Ent wässerung ist wegen der Ver-

Schilstalstrasse

schlammung und Verwachsung nicht mehr funktions tüchtig.Mit der Sanierung soll die Strasse im Be-reich zwischen Km 46 und 48 unter an-derem leicht korrigiert werden. Mit der Korrektur der Strasse wird die vorhande-ne Ausweichstelle für den Begegnungs-fall zwischen einem PW und einem LKW aus gebaut. Ausserdem wird der Be-tonkordon entsprechend angepasst. Für die Ab stützung der neuen Rippen und des neuen Kordons ist angenommen worden, dass die Fundation weiter ausrei-chend ist. Im Bereich zwischen Km 285 und 360 ist die Strasse aufgrund der Hangerosion nach dem Un wetter im Jahr 2010 um die Strassenbreite in Richtung Berg zu versetzen. Diese Verlegung wird nötig, weil die Strasse heute sehr nahe an der Abrisskante vorbeiführt. Unmittelbar

vor Km 500 ist aufgrund des Schleppkur-vennachweises eine kleine Strassenkor-rektur vor gesehen. Das Quergefälle der Strasse wird aus fahrdynamischen Grün-den mit 3–4 % auf die Innenseite der Kurven gelegt. Die Strassenoberfläche wird somit über die Schulter oder in die Sicker leitung entwässert. Die bestehen-den Ausweichstellen werden in der Höhe an gepasst und weiterhin für das Kreuzen der Fahrzeuge genutzt.Der Gemeinderat hat am 30. Januar 2017 den Teilstrassenplan Schilstalstrasse Nr. 275, Teilaufhebungen und Teilneuklassie-rungen (Gemeindestrasse 3. Klasse) erlas-sen und das Strassenbauprojekt geneh-migt. Der Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt werden vom 7. Febru-ar 2017 bis 8. März 2017 öffentlich aufge-legt.

Das Baudepartement des Kantons St. Gallen hat mit der Verfügung vom 15. Dezember 2016 den Teilstrassen-plan Teilverlegung Tschudiwiesen-weg genehmigt. Damit wird die Ver-legung des Tschudiwiesenwegs im Bereich des Grundstücks Nr. 1068 als Voraussetzung für die Neugestal-tung eines Vorplatzes auf diesem Grundstück er mög licht.

Beim bestehenden Tschudiwiesenweg handelt es sich um einen Weg 2. Klasse. Die Grund eigentümer, Roger Schmidli und Claudia Schmidli, beabsichtigen, den Vorplatz auf ihrem Grundstück Nr. 1068 neu zu gestalten. Um das Projekt zu ver-wirklichen, muss der Tschudi wiesenweg im Bereich der geplanten Vorplatzgestal-tung verlegt werden. Beim Tschudi-wiesenweg handelt es sich um einen Na-turweg bzw. -pfad, der ohne baulich relevante Massnahmen verlegt wird.

Der Gemeinderat hat den Teilstrassen-plan Teilverlegung Tschudiwiesenweg (Weg 2. Klasse) am 24. Oktober 2016 er-lassen. Die öffentliche Auflage ist vom 2. November 2016 bis 1. Dezember 2016 durchgeführt worden. Innert der Aufla-gefrist sind beim Gemeinderat keine Ein-sprachen erhoben worden. Das Baude-partement des Kantons St. Gallen hat den Teil strassenplan mit der Verfügung vom 15. Dezember 2016 genehmigt.

Tschudiwiesenweg

Das Baudepartement des Kantons St. Gallen hat mit der Verfügung vom 15. Dezember 2016 den Teilstrassen-plan Teilklassierung St. Jakobstrasse genehmigt. Damit wird die Verbrei-terung der St. Jakobstrasse auf einer Teilstrecke ermöglicht.

Patrik Wildhaber verbreitert die beste-hende St. Jakobstrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse) bis 5.00 m. Ausserdem ist we-gen der bergseitigen Verbreiterung der Strasse eine Block steinmauer bis zu einer Höhe von 1.60 m erforderlich.

Der Gemeinderat hat am 24. Oktober 2016 den Teilstrassenplan Teilklassierung St. Jakob strasse (Gemeindestrasse 3. Klas-se) erlassen und das Strassenbauprojekt für die Strassen verbreiterung genehmigt. Die öffentliche Auflage ist vom 2. Novem-ber 2016 bis 1. Dezember 2016 durchge-führt worden. Innert der Auflagefrist sind beim Gemeinderat keine Einsprachen er-hoben worden. Das Baudepartement des Kantons St. Gallen hat den Teilstrassen-plan mit der Verfügung vom 15. Dezem-ber 2016 genehmigt.

St. Jakobstrasse

Die Gruppastrasse stellt die Er- schliessung des Grundstücks Nr. 1037 sicher. Das Baudepartement des Kantons St. Gallen hat den vom Ge-meinderat erlassenen Teil strassen-plan Gruppastrasse mit der Verfü-gung vom 18. Januar 2017 genehmigt.

Patrik Wildhaber beabsichtigt, eine neue Zufahrtsstrasse (Gruppastrasse) zu erstel-len. Die als Gemeindestrasse 3. Klasse ge-plante Gruppastrasse zweigt im Bereich Chegelplatz ab der Gräpplangstrasse (Ge-meindestrasse 2. Klasse) ab und soll die Grundstücke Nr. 1037 und Nr. 3700 er-schliessen. Die Strassenlänge beträgt etwa 200 m mit einer minimalen Stras-senbreite von 3.00 m.

Der Gemeinderat hat am 12. September 2016 den Teilstrassenplan Neuklassierung Gruppastrasse (Gemeindestrasse 3. Klas-se) erlassen und das Strassenbauprojekt ge nehmigt. Die öffentliche Auflage ist vom 20. September 2016 bis 19. Oktober 2016 durch geführt worden. Innert dieser Frist sind beim Gemeinderat keine Ein-sprachen eingegangen. Das Baudeparte-ment des Kantons St. Gallen hat den Teilstrassenplan mit der Verfügung vom 18. Januar 2017 genehmigt.

Gruppastrasse

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RATHAUS-POST

Wasserversorgung Flums-Dorf

Das von der Wasserversorgung Flums-Dorf abgegebene Trinkwasser besteht zu 100% aus Quellwasser, das vorsorglich

Qualitätsbericht Wasserversorgung

Mikrobiologie Einheit Istwert Toleranzwert Aerobe mesophile Keime KBE/ml 9 300 (T)Escherichia coli KBE/100ml 0 0 (T)Enterokokken KBE/100ml 0 0 (T)Chemie Trübung TE/F 0.2 1.0 (T)Gesamthärte °fH 21.6Karbonathärte °fH 16.6Calcium mg/l 60Magnesium mg/l 17Nitrat mg/l 5 40 (T)pH Temperatur °C 8.4Die Informationen beziehen sich auf das Trinkwasser im Verteilnetz. KBE = Koloniebildende Einheit °fH = französische Härte

Wasserversorgung Flums-Kleinberg

Das von der Bevölkerung von Flums-Kleinberg konsumierte Trinkwasser be-

durch UV-Bestrahlung aufbereitet wird. Das Trinkwasser wird mindestens zwei-mal im Jahr beprobt. Die am 21. Dezem-ber 2016 erhobenen Proben sind beim Amt für Verbraucherschutz des Kantons

St. Gallen untersucht worden. Die mikro-bio logische und chemische Untersuchung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Das Trink wasser ist als einwandfrei beur-teilt worden.

steht zu 100 % aus Quellwasser. Das aus fünf Quellen (höchstgelegene Quelle auf 1‘675 mü.M.) gefasste Trinkwasser wird mittels UV-Bestrahlung aufbereitet. Die

am 20. Dezember 2016 ge nommenen Wasserproben haben folgende positive Resultate ergeben.

Weitere Auskünfte Telefon 081 733 10 04

oderOthmar Stähli (Brunnenmeister)Galserschstrasse 9a8890 Flums

Mikrobiologie Einheit Istwert Toleranzwert Aerobe mesophile Keime KBE/ml 1 300 (T)Escherichia coli KBE/100ml 0 0 (T)Enterokokken KBE/100ml 0 0 (T)Chemie Trübung TE/F 0.1 1.0 (T)Gesamthärte °fH 16.6 – 19.9Karbonathärte °fH 14.6Calcium mg/l 52Magnesium mg/l 17Nitrat mg/l 1 40 (T)pH Temperatur °C 7.5

Die Informationen beziehen sich auf das Trinkwasser im Verteilnetz. KBE = Koloniebildende Einheit °fH = französische Härte Gesamthärte in °fH: Bezeichnung: 0 – 15 weich 15 – 25 mittelhart über 25 hart

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RATHAUS-POST

Die Gemeinde Flums bietet ihren Einwoh-nerinnen und Einwohnern zwei SBB-Ta-geskarten der zweiten Klasse an. Die SBB-Tageskarte kostet CHF 43.– pro Stück. Bezugsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Flums. Die SBB-Tageskar-ten können frühestens 90 Tage vor dem Reisedatum bei der Gemeinde ver waltung Flums (Rathaus, Info-Schalter im Erd ge-schoss) bezogen werden.SBB-Tageskarten ohne Internet: Die SBB-Tageskarten können persönlich am Info-Schal ter im Rathaus (Erdgeschoss) gegen Barzahlung bezogen werden. Tele-fonische Re servation ist möglich, wobei die SBB-Tageskarten in diesem Fall innert fünf Tagen nach der Reser vation ab-geholt werden müssen. Ansonsten werden sie wieder freigegeben.SBB-Tageskarten im Internet: Wählen Sie auf www.flums.ch (Reservation GA-Flexicard) im Kalender den gewünschten Termin sowie die gewünschte Anzahl SBB-Tageskarten. Füllen Sie das Online-formular aus, tätigen Sie die Onlinezah-lung mittels Kreditkarte und schicken Sie die Bestellung ab. Als Bestätigung erhal-ten Sie ein E-Mail. Die reservierten SBB-Tages karten werden mit A-Post zuge-stellt, sofern die Buchung mindestens fünf Tage vor dem ge wünschten Reiseter-min erfolgt. Bei kurzfristiger Reservation (weniger als fünf Tage im Vor aus) müssen Sie die Tageskarte im Rathaus beim Info-Schalter abholen. Im Internet ist die Re-servation der SBB-Tageskarten nur mit gleichzeitiger Bezahlung mittels Kredit-karte möglich.

SBB-Tageskarte Gemeinde

Energiespartipp

Der Gemeinderat hat für die Hydran-tennetzerneuerung Pradasolstrasse einen Beitrag von CHF 9‘187.00 an die Wasserversorgung Flums ausge-richtet.

Die Gesamtkosten für die Hydranten- netzerneuerung Pradasolstrasse belaufen sich auf CHF 91‘633.00. Für die Subventi-onierung fallen CHF 61‘245.05 in Be-tracht. An die sub ventionsberechtigten Kosten hat die Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen einen Beitrag von 15 %, d. h. CHF 9‘187.00, ausbezahlt. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen Gemeindebeitrag von 15 %, d. h. CHF 9‘187.00, auszuzahlen.

Beitrag Wasserversorgung

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energybox 2.0Energiespartipp

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RATHAUS-POST

Ausserhalb der Öffnungszeiten dür-fen bei der Altstoffsammelstelle Kirchbünte keine Abfälle deponiert werden. Bei Verstössen erfolgt eine Anzeige an das Untersuchungs amt.

Die Altstoffsammelstelle Kirchbünte ist wie folgt geöffnet:

– Mittwoch von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr– Freitag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr– Samstag 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr

(4. März, 6. Mai, 1. Juli, 2. September, 4. November)

Während der Öffnungszeiten können die Wertstoffe beim anwesenden Perso-nal ab ge geben werden. Jederzeit offen zugänglich (unter Rücksichtnahme auf Nachtruhe und Nähe zum Friedhof) sind Alt kleider sammlung, Haushaltbatterien, Büchsen/Alu und Glas.

Ausserhalb der Öffnungszeiten dürfen vor dem Gebäude keine Wertstoffe – auch kein Kar ton und kein Papier – depo-niert werden. Verstösse werden beim Untersuchungsamt an ge zeigt.Wenn jemand ausserhalb der Öffnungs-zeiten Papier und Karton vor dem Gebäu-

Altstoffsammelstelle

de de po niert, findet das Nachahmer. So häufen sich innert kürzester Zeit grosse Mengen an Papier und Karton an. Bei star-kem Wind werden Papier und Karton weggeweht und auf die be nachbarten Lie-genschaften sowie auf die Strassen und Plätze verstreut. Bisher hat die Be völkerung eine gute Ordnung eingehalten und da-mit wesentlich zu einem sauberen Er-scheinungsbild der Gemeinde beigetra-

gen. Es gibt aber immer wieder einzelne Personen, die sich nicht an diese Regeln halten wollen. Der Einsatz einer Video-überwachung soll dazu beitragen, dass die Altstoffsammelstelle weiterhin sauber und ordentlich geführt werden kann.

Für Auskünfte steht der Leiter Tiefbau/Werke, Paul Senti, gerne zur Verfügung (Telefon 079 218 29 69).

Bei der Entsorgung von Altpapier ist darauf zu achten, dass das Papier gut gebündelt und verschnürt wird. Das Papier darf nicht in Papier- und Plastiksäcken, Tragtaschen oder Schachteln bereitgestellt werden.

In die Papiersammlung gehören:

– Broschüren, Bücher ohne Lederrücken, Computerlisten, Illustrierte/Magazine (bei einge schweissten Produkten bitte Folie entfernen), Korrespondenzpapier, Fotokopien, Pros pekte, Kataloge, Ku-verts aus Papier (mit und ohne Fenster), Telefonbücher, Schreib papiere (weisse Papiere und Recyclingpapiere), Zeitun-gen, Zeitungsbeilagen

Nicht in die Papiersammlung gehören:

– Blumenpapier, nassfestes Papier, Sup-penbeutel, Karton, verschmutztes Pa-pier, Futtermittel säcke (aufgrund Kunst-stoffbeschichtung)

Altpapier- und Kartonsammlungen

– Papiertragtaschen gehören in den Karton

Bei der Entsorgung von Karton ist darauf zu achten, dass der Karton gut gebündelt und ver schnürt wird. Der Karton darf nicht in Papier- und Plastiksäcken bereit-gestellt werden.

In die Kartonsammlung gehören:

– Karton und Kartonschachteln (sauber), Packpapier, Papiertragtaschen gefaltet (nicht als Sammelbehälter verwenden), Wellpappe und Wellpappeschachteln (sauber), Graukarton, Gemüsekartons (wenn ohne Wachsbeschichtung), Früchtekartons (wenn ohne Wachs-beschichtung), Flachkartons, Eierkar-ton, Waschmittelboxen (leer, zerlegt)

Nicht in die Kartonsammlung gehören:

– Futtermittelsäcke (aufgrund Kunststoff-beschichtung), Fruchtgetränke- und

Milch ver packungen (Tetrapak), be-schichtete Kartons (Kombinationen mit Hotmelts-Klebestoff, Folien, Laminate)

Nicht für das Papier- und Karton- recycling geeignet sind:

– beschichtete Kartons (Kombinationen mit Hotmelts, Folien, Laminate), be-schichtete Papiere (Kombinationen mit Aluminium oder Kunststofffolien), Blu-menpapier und nass festes Papier, Etiket-ten und andere Selbstkleber, Fruchtsaft- und Milchverpackungen (Tetrapak), Futtermittelsäcke (aufgrund Kunststoff-beschichtung), Haushalts- und Ge-schäftspapier (beschichtet), jeglicher Abfall, Kleider, kunststoffbeschichtetes Papier und Fotobücher, Ordner und Register aus Kunststoff, Plastik/Kunst-stoff, Suppenbeutel, Tief kühlprodukte-Schachteln, verschmutztes Papier, ver-schmutzte Kartons (z.B. Pizza schachteln mit Essensresten), Zementsäcke

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Betreuen Sie Kinder gegen Entgelt bei sich zu Hause?

Mit Beginn des neuen Kindes- und Er-wachsenenschutzrechts (KES) haben die Sarganser länder Gemeinden (Bad Ragaz, Flums, Mels, Pfäfers, Sargans, Vilters-Wangs, Walenstadt und Quarten) dem Verein Tagesfamilien Sarganserland die Aufgabe der Bewilligung der privaten Kinderbetreuung übertragen.

Unter die Bewilligungspflicht fällt, wer re-gelmässig ein oder mehrere Kinder gegen Entgelt bei sich zu Hause betreut. Dazu gehören die private Tagesbetreuung oder das regelmässige bezahlte Hüten von Nachbarskindern. Davon ausgenommen sind jugendliche Babysitter.

Tagesfamilien Sarganserland

Wir bitten Sie, mit Frau Regula Pinggera Kontakt aufzunehmen, welche für Sie die Be willigung einholen wird. Es entstehen Ihnen weder Kosten noch administrativer Aufwand. Frau Pinggera ist per Telefon unter 081 710 46 96 oder per E-Mail [email protected] erreichbar.Vielleicht sind Sie noch gar nicht Tages-mutter, möchten es jedoch werden? Gerne dürfen Sie mit unserer Vermittlerin Frau Pinggera Kontakt aufnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf un-serer Homepage:www.tagesfamilien-sarganserland.ch.

Vielen Dank für Ihr Engagement in der Betreuung von Kindern. Tagesfamilien Sarganserland

Pro Senectute bietet einen Informati-onsnachmittag zum Thema «Mobil sein & bleiben – im Alltag sicher un-terwegs» in Sargans an. Mit «mobil sein & bleiben» sind Sie sicher und gut informiert zu Fuss und mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs.

In einem halben Tag erhalten Sie prakti-sche Tipps von Experten des öffentlichen Verkehrs und der Polizei. Die Fragen: Wie kann ich bequem am Automaten ein Bil-lett kaufen? Welches ist das beste ÖV-Angebot für mich? Wie funktionieren die Tarifsysteme und der Tarif verbund? Wel-che Neuerungen gibt es im Strassenver-kehr oder worauf muss ich als Fuss gänger besonders achtgeben? werden an diesem Nachmittag beantwortet. Auch für prak-tische Übungen am Billettautomaten im Bus und am Bahnhof ist genügend Zeit reserviert.Der Kurs findet am Montag, 3. April 2017, von 13.30 bis 17.00 Uhr im Haus Castels-riet, Grossfeldstrasse 7, in Sargans statt. Der Kurs ist gratis, alle Teilnehmenden erhalten einen SBB-Gutschein.

Eine Anmeldung ist bis 24. März 2017 er-forderlich. Weitere Informationen für In-teressierte (60+) und Anmeldung bei Pro Senectute Rheintal Werdenberg Sargans-erland, Telefon 081 750 01 50 oder 071 757 89 00,

Pro Senectute

E-Mail: [email protected], www.sg.prosenectute.ch.

Weitere Angebote der Pro Senectute:

Daheim wohnen– Haushilfe- und Spitex-Angebote – Mahlzeitendienste– Autofahrdienste

Beratung und Information– finanzielle und rechtliche Fragen– private Betreuung regeln,

Finanzierung klären– Hilfsmittel, Notrufgeräte – Heime und Alterswohnungen

in der Region– Hilfe bei Umzug oder

Wohnungsauflösung

Treuhanddienst– Unterstützung bei administrativen

Aufgaben– Steuererklärungsdienst

Kurse und Gruppenaktivitäten– Kurse zu Sprachen, Computer,

kreativem Gestalten, Gesundheit etc.– begleitete Wanderungen, E-Bike-

Touren, Spaziergänge und Ferienwochen

– Gymnastik, Tanznachmittage

Gratisbroschüren– wenn Angehörige Hilfe & Pflege

übernehmen– mit Demenz/Alzheimer-Krankheit zu

Hause leben– Ratgeber Testament

Hospizgruppe Sarganserland

Begleitung von schwer kranken und sterbenden Menschen und ihren Ange-hörigen.

Gerne geben wir Auskunft unter Telefon-nummer 079 711 44 00.

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Gesunde Ernährung zu HauseFür Senioren, Seniorinnen und weitere In-teressierte, die nicht mehr selber kochen können und doch gerne zu Hause essen.

Die Gerichte werden im Spital Walenstadt frisch zubereitet. Das Mittagessen wird durch den/die Verteiler/in täglich gelie-

Mahlzeitendienst

fert. In einem speziellen Warmhaltege-schirr erhalten Sie die Mahl zeiten direkt auf Ihren Tisch.

Neubestellungen richten Sie bitte bis spä-testens 24 Stunden vorher an Pro Senectu-te (081 750 01 50). Abbestellungen oder Änderungen werden von Montag bis Frei-

tag bis 09.00 Uhr des Verteiltages berück-sichtigt. Sie erleichtern die Organisation, wenn Sie Änderungen direkt über die Te-lefonnummer 081 750 01 50 mitteilen.

Eine Mahlzeit kostet CHF 15.– inklusive Hauslieferung. Sie erhalten eine Monats-rechnung.

Spezialisiertes Dienstleistungsangebot

Palliative Care

Palliative Care, oder im Speziellen die ter-minale Pflege, ist die Pflege in der letzten Zeit im Leben eines Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung. Die Spitex setzt in dieser Situation eine kleine Gruppe von kompetenten Pflegenden ein, welche die betroffenen Klienten in dieser Lebens-phase tagsüber und auch in der Nacht pflegen und betreuen. Die Begleitung und Beratung der Angehörigen in dieser schwierigen Zeit ist ebenfalls Teil dieser herausfordern den Arbeit. Das Ziel ist im-mer die bestmögliche Lebensqualität für die betroffenen Menschen in der letzten Lebensphase.

Psychiatrische Pflege

Laureen Strandhöfer und Franz Schlegel sind die Ansprechpersonen für Perso-

Spitex Sarganserland

nen, die psychiatrische Pflege beanspru-chen. Die Förderung der Würde und Ei-genständigkeit der psychisch erkrankten Menschen, die Vermeidung von Behand-lungsabbrüchen und die Ge währleistung der sozialen Integration sind wichtige Ziele in ihrer Arbeit. Die Pflegefach-personen arbeiten eng mit Beratungs-stellen, Kliniken, Therapeuten und Ärz-ten zusammen.

Wundexpertin

Carmen Jäger arbeitet als dipl. Wundex-pertin SAfW und sorgt dafür, dass die Kli-entinnen und Klienten der Spitex auf wis-senschaftlich fundierter Grundlage eine kompetente Be hand lung und Pflege im Bereich der Wundpflege bekommen. Eine schnelle Wundheilung hilft nicht nur Kos-ten einzusparen, sondern verbessert den Gesundheitszustand der Betroffenen und verhindert Schmerz und Leiden. Eine enge Zusammenarbeit mit Hausärzten,

Spezia listen, Spital und Pflegefachperso-nen ist selbstverständlich.

Lotsendienst

Sarah Schmidt, Pflegefachperson HF mit erweiterten Kompetenzen, gewährleis-tet, dass der Übertritt aus einem Spital-aufenthalt reibungslos verläuft und die Klientinnen und Klienten zu Hause die entsprechend notwendige Pflege erhal-ten sowie wichtige Hilfsmittel frühzeitig be reitstehen.

Ausbildung

Die Spitex Sarganserland investiert in die Zukunft. Die Lernenden von heute sind die Pflegenden von morgen. Wir erach-ten die Ausbildung als eine wichtige und unverzichtbare Aufgabe. Wir legen gros-sen Wert auf eine fundierte und umfas-sende berufliche Ausbildung und enga-gieren uns mit Freude in der Begleitung von Lernenden und Studierenden. Kom-petente Fachpersonen sorgen dafür.

Spitex SarganserlandBahnhofstrasse 9b, 7320 Sargans, Tel. 081 515 15 15 [email protected]

H i l f e u n d P f l e g e z u H a u s e

S a r g a n s e r l a n d

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Hilfe und Pflege zu Hause – breit auf-gestellt

Der Spitex-Verein Sarganserland und Pro Senectute legen Wert darauf, dass für alle, die auf Hilfe und Pflege zu Hause an-gewiesen sind, ein qualitativ gutes, leis-tungsstarkes und gut zugängliches An-gebot besteht. Beide Organisationen bieten hauswirtschaftliche und be-treuerische Leistungen an, die von der Gemeinde mitfinanziert werden.

Schon jetzt arbeiten der Spitex-Verein Sarganserland und Pro Senectute eng zu-sammen. Ob Sie sich an Pro Senectute wenden oder an den Spitex-Verein – Sie sind immer an der richtigen Adresse. Die beiden Organisationen stellen sicher, dass Sie die passende Hilfe erhalten.

So erreichen Sie uns:Pro SenectuteTelefon: 081 750 01 50(Mo–Fr von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr)E-Mail: [email protected]

Spitex-Verein SarganserlandTelefon: 081 515 15 15(Mo–Fr von 7.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.30; Sa 7.30 bis 12.00 Uhr)E-Mail: [email protected]

Spitex und Pro Senectute

Versicherte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anrecht auf individuelle Prä-mienverbilligungen (IPV). Die zu er-füllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantona-len Recht geregelt. Massgebend für eine Ver billigung sind die persönli-chen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Anmeldung/Fristen

Zum Bezug von individuellen Prämienver-billigungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2017 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die per-sönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2017 mass gebend.Bezügerinnen und Bezüger von Ergän-zungsleistungen müssen sich nicht zum Bezug von Prämienverbilligungen anmel-den. Eine Prämienpauschale für die obli-gatorische Kranken versicherung wird seit dem 1. Januar 2016 direkt dem Kranken-versicherer überwiesen.Voraussichtlich Berechtigte werden ein Anmeldeformular von der Sozialversiche-rungsanstalt St. Gallen erhalten. Perso-nen, die nicht direkt ein Anmeldeformu-lar erhalten, können auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv eine Selbstberech-nung vornehmen und das Formular ab

Individuelle Prämienverbilligung 2017

Januar 2017 herunterladen oder bei der AHV-Zweigstelle beziehen.Bitte beachten Sie die Einreichefrist bis 31. März 2017. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen be-rücksichtigt werden.Für Personen, die im Verlaufe des Jahres 2017 aus dem Ausland zuziehen, sind die per sönlichen und familiären Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung mass-gebend. Der Anspruch auf Prämienverbil-ligung beginnt ab Beginn des Monats der Antragstellung.Sämtliche Anträge für die Prämienverbilli-gung müssen direkt der Sozialversiche-rungsanstalt St. Gallen zugestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv.

Die Winterlandschaft bietet Platz für Wildtiere und Sporttreibende. Dazu muss sich der Mensch jedoch an ge-wisse Regeln halten.

Sei fair zur Natur – respektiere Wildruhezonen

Schneeschuhlaufen, Freeriden, Snow-boardfahren und Skitourenfahren haben in den vergangenen Jahren stark zuge-nommen. Mit diesen Trendsportarten ab-seits der Pisten wächst der Druck auf un-berührte, noch intakte Lebensräume unserer Wildtiere. Sportlerinnen und Sportler sind sich oft nicht bewusst, wie sich ihr Verhalten auf die Tier- und Pflan-zenwelt auswirkt.

Mit Ruhe der Kälte trotzen

Die Wildtiere bewegen sich im Winter so wenig wie möglich. Das hilft ihnen, Ener-gie zu sparen, damit die Fettreserven bis zum Frühjahr reichen. Dazu liegen die Tiere den grössten Teil der Zeit an ge-schützten Stellen und trotzen so dem Schnee und der eisigen Kälte. Genügend Ruhe ist absolute Voraussetzung, damit die Tiere den Winter überleben können.

Erholung im Wohnzimmer der Wild-tiere

Sich in der freien Natur zu bewegen, gibt ein Gefühl von Freiheit und ist erholend. Doch je weiter wir uns von markierten Pisten und Wegen entfernen, desto mehr dringen wir in den Lebensraum von Wild-tieren ein. Wir stören sie dort sozusagen in ihrem Wohn- und Schlafzimmer und verwehren ihnen damit die überlebens-wichtige Ruhe.

Wildruhezone Schilstal

Direkt angrenzend ans Skigebiet verfügt die Gemeinde Flums über wertvolle Le-bensräume, in denen zahlreiche Tierarten ihren Wintereinstand haben. Gämse, Schneehase, Birkhuhn und Co. versuchen hier, auf möglichst kleinem Raum mit we-nig Bewegung den Winter zu überste-

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hen. Eines dieser Gebiete ist das Schilstal, das vor ein paar Jahren zusammen mit weiteren Gebieten in der gesamten Al-penregion der Schweiz als Wildruhezone aus ge schieden wurde.

Der Schweizerische Alpenclub SAC erin-nert die Sporttreibenden mit folgenden einfachen Regeln an ihre Verantwortung:

– Beachte Wildruhe- und Wildschutzgebiete. Wildtiere ziehen sich dorthin zurück.

– Bleibe im Wald auf den markierten Routen und Wegen. So können die Wildtiere sich an die Wintersportler gewöhnen.

– Meide Waldränder und schneefreie Flächen. Sie sind die Lieblingsplätze der Wildtiere.

– Führe Hunde an der Leine, inbesondere im Wald. Wildtiere flüchten vor frei laufenden Hunden.

Je mehr Menschen von sich aus den Raum von Wildtieren respektieren, umso weniger Ver bote und Absperrungen sind nötig. Es ist für das Wild eine grosse Hilfe, wenn diese Regeln auch ausserhalb von Schutzgebieten eingehalten werden.

Unsere Gemeinde bietet trotz einigen Einschränkungen wie Schutz- und Wild-ruhezonen ge nügend Raum, um sportli-chen Aktivitäten nachzugehen.

Antworten auf vier häufig gestellte Fragen:

– Gilt das Betretungsverbot in Wildruhe-zonen auch, wenn kein Schnee liegt? Ja. Wildruhezonen sind temporäre Schutzgebiete. Im Schilstal dauert das Betretungs verbot vom 16. Dezember bis Ende Skisaison, unabhängig von der Schneelage.

– Darf man im Winter in die Ruhegg spazieren gehen? Nein, die Wildruhezone beginnt bei der Sommerbrücke.

– Warum dürfen Jäger in die Wildruhe-zone hineingehen?

Jäger dürfen die Wildruhezone auch nicht betreten.

– Was passiert, wenn ich beim Betreten der Wildruhezone erwischt werde? Das gibt eine Strafanzeige und hat eine Busse zur Folge.

Danke, dass Sie auf die Bedürfnisse unse-rer Wildtiere Rücksicht nehmen!

Weitere Auskünfte zu Wildruhezonen er-halten Sie entweder über die Webseite www.wildruhezonen.ch, die Gemeinde-verwaltung Flums oder den Wildhüter Albert Good (079 727 86 05).

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