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Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen. Referent Rechtsanwalt Jörg Salfeld. Teamschulung Einführung in das Arbeitsrecht. Begrüßung und Einführung. Begrüßung Ziel des Seminars und Vorgehensweise Arbeitsmaterialien. Arbeitsrecht – Inhalt Teil I. Beendigung des Arbeitsverhältnisses - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
Teamschulung Teamschulung
Einführung in das ArbeitsrechtEinführung in das Arbeitsrecht
Referent Rechtsanwalt Jörg Salfeld
Stand: Februar 2010 Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen 2
Begrüßung und Einführung
Begrüßung
Ziel des Seminars und Vorgehensweise
Arbeitsmaterialien
Stand: Februar 2010 Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen 3
Arbeitsrecht – Inhalt Teil I
I.I. Beendigung des ArbeitsverhältnissesBeendigung des Arbeitsverhältnisses1. Arten der Beendigung2. Formelle Voraussetzungen der Kündigung3. Formen der Kündigung und deren Zugang4. Die Kündigungsfristen5. Das Kündigungsschutzgesetz
a) Anwendbarkeit / Leitende Angestellteb) Personenbedingte Kündigungc) Verhaltensbedingte Kündigungd) Betriebsbedingte Kündigung
6. Die Verteidigung des AN gegen eine Kündigung
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Arbeitsrecht – Inhalt Teil II
II.II. UrlaubUrlaub
III.III. KrankheitKrankheit
IV.IV. MutterschutzMutterschutz
V.V. ElternzeitElternzeit
VI.VI. ZeugnisZeugnis
I. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Stand: Februar 2010 Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen 6
I. Beendigung – 1. Arten der Beendigung
AAutomatische Beendigung durch Befristungsende, Tod oder erreichen des Rentenalters
EEinseitige Beendigung durch Kündigung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers
EEinvernehmliche Beendigung durch Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag
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I. Beendigung – 2. Formelle Voraussetzungen
§§ 623 BGB: Schriftform (!) „eigenhändige Namensunterschrift“
EEinhaltung der Kündigungsfrist
ZZugang der Kündigung gegenüber dem zu Kündigenden
AAnhörung des Betriebsrates, wenn vorhanden (§ 102 BetrVG)
KKündigungsberechtigung (Vollmacht) - § 174 BGB
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I. Beendigung – 3. Formen und Zugang der Kündigung
Außerordentliche Kündigung:(=fristlose Kündigung).
§ 626 BGB(Bitte Gesetzestext lesen!!)
Das Arbeitsverhältnis endet im Moment des Zugangs der Kündigung.
Ordentliche Kündigung:
Kündigungsfrist gem. Tarifvertrag, Gesetz oder Arbeitsvertrag, ist zwingend einzuhalten.
Nur wenn KSchG Anwendung findet, muss Kündigungsgrund gegeben sein, damit die Kündigung rechtmäßig ist
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I. Beendigung – 3. Formen und Zugang der Kündigung
Zugang = wenn die schriftliche Kündigung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter regelmäßigen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann
Unter Anwesenden: bei Übergabe der schriftlichen Kündigung
Unter Abwesenden: bei Möglichkeit der Kenntnisnahme unter regelmäßigen Umständen > Probleme:
Briefkasteneinwurf Einwurf-Einschreiben/Einschreiben mit Rückschein Arbeitnehmer im Urlaub Arbeitnehmer im Krankenhaus Kündigung wird Familienmitglied des AN übergeben Zugangvereitelung, § 162 BGB
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I. Beendigung – 4. Kündigungsfristen
Kündigungsfrist bestimmt den Zeitraum, der mindestens zwischen Zugang der Kündigung und dem vom
Kündigenden beabsichtigten Beendigungstermin liegen muss
Fristlose Kündigung gem. § 626 BGB beendet fristlos, d.h. sofort mit Zugang
Ordentliche Kündigung beendet fristgerecht, d.h. innerhalb der geltenden (tarifvertraglichen, gesetzlichen oder vertraglichen) Frist:
Vertragliche Festlegung der Kündigungsfrist Gegenprüfung tarifvertragliche Kündigungsfristen Gegenprüfung gesetzliche Kündigungsfrist § 622 BGB
Nichteinhaltung der Kündigungsfrist führt grds. zur Anpassung der Kündigung