reform der arbeitsmarktpolitischen instrumente - aktueller sachstand
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Dienstbesprechung der Programmbereichsleiter Arbeitnehmer der Regionaldirektionen. Ulrich Eberle, 08.12.2012. Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Aktueller Sachstand. Instrumentenreform verfolgt Ziele zur weiteren Optimierung des Einsatzes aktiver Förderleistungen. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Aktueller Sachstand
Ulrich Eberle, 08.12.2012
Dienstbesprechung der Programmbereichsleiter Arbeitnehmer der Regionaldirektionen
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Instrumentenreform verfolgt Ziele zur weiterenOptimierung des Einsatzes aktiver Förderleistungen
DB PBL AN am 08.12.2011 in Lauf
Ziele des Gesetzgebers
mehr Dezentralität
höhere Flexibilität
größere Individualität
höhere Qualität
mehr Transparenz
Daran anknüpfende Ziele bzw. Geschäftspolitik der BA
keine Einschränkung der Handlungsspielräume durch Weisungen – nur Regelungen, die für eine einheitliche, rechtssichere Auslegung sowie bedarfsgerechte Anwendung notwendig
reibungslose Einführung und Umsetzung
Wirkungsergebnisse effizienter erreichen - Wirkung beim Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente weiter erhöhen
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Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – Eingliederungszuschuss
DB PBL AN am 08.12.2011 in Lauf
bisher neu
Eingliederungszuschüsse (§§ 217 und 218 Absatz 1 SGB III)
Eingliederungszuschüsse für schwer-behinderte oder sonstige behinderte Menschen (§ 218 Absatz 2 SGB III)
Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen (§ 219 SGB III)
Eingliederungszuschuss für Ältere (§ 421 f SGB III)
Eingliederungsgutschein für ältere Arbeitnehmer (§ 223 SGB III)
Eingliederungszuschuss bis zu 50 % des Arbeitsentgelts für bis zu 12 Monate (§§ 88 und 89 SGB III)
Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen mit erweiterten Förderhöhen und – dauern (§ 90 SGB III)
Eingliederungszuschuss für Ältere (Ü50) mit erweiterter Förderdauer auf 36 Monate – bis 31.12.2014 (§131 SGB III)
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Verbleib in Beschäftigung
DB PBL AN am 08.12.2011 in Lauf
neuInstrument
Kurzarbeitergeld (Kug) und Transferkurz-arbeitergeld (§§ 169 ff und 216b SGB III)
Sonderregelung zu Kug (§ 421t SGB III)
nach Verkündung
des Gesetzes
Kug und Transfer-Kug (§§ 95 ff und 111 SGB III) Arbeits- und damit Entgeltausfall
kann 100 % des Bruttoentgelts betragen
Sonderregelungen zu Kug (§ 419 SGB III) Ende wird auf den 31.12.2011
vorgezogen
Bemessung des Kug (§§ 175 SGB III)
Günstigere Bemessung des Kug (§§ 95 SGB III) In Fällen kollektivrechtlicher
Beschäftigungssicherungs-vereinbarungen bleiben durch-geführte vorübergehende Änderungen der vertraglichen Arbeitszeit bei der Berechnung der Nettoentgeltdifferenz außer Betracht
01.01.2012
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Verbleib in Beschäftigung
DB PBL AN am 08.12.2011 in Lauf
neuInstrument
01.04.2012
Saison Kurzarbeiter- geld (§434n Abs. 2-5 SGB III)
Transfermaßnahmen (TM) (§ 216a SGB III)
Transfer-Kug (§ 216b SGB III)
Saison Kurzarbeitergeld (§§ 133 und 438 SGB III) Verlängerung der
Sonderregelungen für das Gerüstbaugewerbe bis 31.03.2015
Neue Leistung (befristet bis 31.12.2014) Erfolgsabhängige Pauschale bei Transfermaßnahmen (§ 134) 50%-Förderung aus max. 1000,- € Ziel: Verbesserung und
Beschleunigung derJob-to-Job Vermittlungen
Bei TM (§ 110 SGB III) und Transfer-Kug (§ 111 SGB III) wird bis 31.12.2012 eine zertifizierte Trägerzulassung erforderlich
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Entfallende Instrumente
DB PBL AN am 08.12.2011 in Lauf
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (§§ 260 ff SGB III)
Ausbildungsbonus (§ 421r SGB III)
Eingliederungsgutschein (§ 223 SGB III)
Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei Berufsausbildung und Berufsvorbereitung (§ 243 SGB III)
Eingliederungszuschuss für Ältere (§ 421 f SGB III)
01.04.2012
01.01.2012 Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (§ 421f SGB III)