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REGIONALKONFERENZEN 2017
AGENDA
Honorar 2017 – Ergebnisse Honorarverhandlungen/Honorarentwicklung
Online Rollout der Telematikinfrastruktur (TI)
Zukunftssicherung ärztliche Versorgung – Was macht die KV?
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Reform Psychotherapie-Richtlinie – Änderungen zum 1. April und 1. Juli 2017
Terminservicestelle (TSS)
Arzneimittel-/Prüfvereinbarung
September 2017 Regionalkonferenzen 2
HONORAR 2017 – ERGEBNISSE HONORARVERHANDLUNGEN/ HONORARENTWICKLUNG
INHALT
1. Honorarentwicklung seit 2012
2. Ergebnis Honorarverhandlungen 2017
September 2017 Regionalkonferenzen 4
September 2017 Regionalkonferenzen 5
1. UMSATZENTWICKLUNG SEIT 2012 (2012 = 100%) NACH HAUSÄRZTEN – FACHÄRZTEN – PSYCHOTHERAPEUTEN
113,4% 115,1%
133,9%
100,0%
105,0%
110,0%
115,0%
120,0%
125,0%
130,0%
135,0%
140,0%
Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016
hausärztlicher Versorgungsbereich
fachärztlicher Versorgungsbereich ohnePsychotherapeuten
Psychotherapeuten
Ohne Nachvergütung Psychotherapie für die Jahre 2012 bis 2016
September 2017 Regionalkonferenzen 6
1.2 UMSATZENTWICKLUNG JE FACHGRUPPE 2016 ZU 2012 (GESAMT = + 15%)
13,3% 14,4% 14,8%
22,7% 15,8%
18,3% 18,5%
15,6% 11,4%
20,5% 37,6%
21,4% 11,7%
6,1% 23,3%
19,4% 2,9% 2,8%
0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0%
Allgemeinärzte
Kinderärzte
Anästhesisten & Schmerzzentren
Augenärzte
Chirurgen
Gynäkologen
HNO-Ärzte
Hautärzte
Fachärztliche Internisten
Ärztliche Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten
Nervenärzte
Orthopäden
Urologen
Radiologen
Auftragsärzte
Laborgemeinschaften
Ermächtigte Ärzte und Institute
September 2017 Regionalkonferenzen 7
1.3 FALLZAHLENTWICKLUNG IN DEN LETZTEN 4 JAHREN NACH HÄ – FÄ – PSYCHOTHERAPEUTEN (2012 = 100%)
103,8%
107,6%
121,5%
100,0%
105,0%
110,0%
115,0%
120,0%
125,0%
Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016
Fallzahlentwicklung
hausärztlicher Versorgungsbereich fachärztlicher Versorgungsbereich ohne Psychotherapeuten Psychotherapeuten
September 2017 Regionalkonferenzen 8
1.4 ENTWICKLUNG PATIENTENZAHL JE FACHGRUPPE 2016 ZU 2012 (GESAMT = + 6%)
3,3%
8,2%
12,0%
2,9%
6,0%
5,0%
10,2%
3,2%
7,5%
15,7%
23,2%
7,9%
8,3%
6,5%
6,9%
9,5%
0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0%
Allgemeinärzte
Kinderärzte
Anästhesisten & Schmerzzentren
Augenärzte
Chirurgen
Gynäkologen
HNO-Ärzte
Hautärzte
Fachärztliche Internisten
Ärztliche Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten
Nervenärzte
Orthopäden
Urologen
Radiologen
Auftragsärzte
Fallzahlentwicklung je Fachgruppe 2016 zu 2012
September 2017 Regionalkonferenzen 9
1.5 ENTWICKLUNG UMSATZ JE ARZT (VOLLER VERSORGUNGSUMFANG) 2016 ZU 2012 (2012 = 100%)
115,8%
113,2%
120,3%
103,2%
95%
100%
105%
110%
115%
120%
125%
2012 2013 2014 2015 2016
hausärztlicher Versorgungsbereich
fachärztlicher Versorgungsbereichohne PsychotherapeutenPsychotherapeuten
Inflationsrate
September 2017 Regionalkonferenzen 10
1.6 ENTWICKLUNG UMSATZ JE ARZT JE VOLLEM VERSORGUNGSUMFANG 2016 ZU 2012 IN PROZENT
16,3%
11,2%
11,5%
20,0%
21,5%
17,1%
17,8%
15,3%
8,1%
18,7%
20,6%
16,1%
8,5%
5,6%
17,0%
0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0%
Allgemeinärzte
Kinderärzte
Anästhesisten & Schmerzzentren
Augenärzte
Chirurgen
Gynäkologen
HNO-Ärzte
Hautärzte
Fachärztliche Internisten
Ärztliche Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten
Nervenärzte
Orthopäden
Urologen
Radiologen
September 2017 Regionalkonferenzen 11
1.6.1 ABSOLUTER ZUWACHS 2016 ZU 2012 JE ARZT – OHNE BERÜCKSICHTIGUNG VON HÖHEREN PRAXISKOSTEN
32.708 € 25.070 €
17.335 €
52.758 €
38.782 € 30.443 €
35.306 €
28.737 €
0 €
50.000 €
100.000 €
150.000 €
200.000 €
250.000 €
300.000 €
350.000 €
Allgemeinärzte Kinderärzte Anästhesisten &Schmerzzentren
Augenärzte Chirurgen Gynäkologen HNO-Ärzte Hautärzte
Umsatz 2012 Zuwachs 2012 bis 2016
September 2017 Regionalkonferenzen 12
1.6.2 ABSOLUTER ZUWACHS 2016 ZU 2012 JE ARZT – OHNE BERÜCKSICHTIGUNG VON HÖHEREN PRAXISKOSTEN
35.282 €
14.677 € 16.729 €
31.720 € 17.998 € 10.493 €
85.563 €
0 €
100.000 €
200.000 €
300.000 €
400.000 €
500.000 €
600.000 €
700.000 €
FachärztlicheInternisten
Ärztliche PT PsychologischePT
Nervenärzte Orthopäden Urologen Radiologen
Zuwachs 2012 bis 2016
Umsatz 2012
1.7 DURCHSCHNITTLICHE VERGÜTUNG VON LEISTUNGEN DER MORBIDITÄTSBEDINGTEN GESAMTVERGÜTUNG (MGV) 2012 BIS 2016 – VOR TRENNUNG NACH HAUS- UND FACHÄRZTEN
September 2017 Regionalkonferenzen 13
93,38%
95,71%
93,99%
93,09%
93,72%
91,5%
92,0%
92,5%
93,0%
93,5%
94,0%
94,5%
95,0%
95,5%
96,0%
2012 2013 2014 2015 2016
1.8 DURCHSCHNITTLICHE AUSZAHLUNGSQUOTE INNERHALB MGV JE VERSORGUNGSBEREICH
September 2017 Regionalkonferenzen 14
99,9%
97,2% 96,2%
95,1%
104,7%
101,0% 102,1%
97,5%
104,0%
98,0% 97,3%
93,6%
101,1%
98,0% 97,6% 96,0%
99,8% 97,9% 98,5%
94,7%
90,5%
88,1% 89,7%
91,4%
93,6%
88,9%
93,0%
85,2%
92,5%
86,8%
89,9%
85,4%
91,2%
88,2% 88,2% 87,2%
85,5%
88,2%
91,5%
84,4%
80%
85%
90%
95%
100%
105%
110%
115%
Ausz
ahlu
ngsq
uote
Hausärzte Fachärzte
INHALT
1. Entwicklung seit 2012
2. Ergebnis Honorarverhandlungen 2017
September 2017 Regionalkonferenzen 15
2.1 HONORARVERHANDLUNGEN 2017
Vereinbarung mit den Krankenkassen für das Jahr 2017
Erhöhung des Orientierungswertes um 0,9 Prozent auf 10,5300 Cent
Erhöhung der mGV für das Jahr 2017 aufgrund der veränderten Morbidität (demographische Kriterien und Behandlungsdiagnosen) um 0,7383 Prozent
„Sondertopf“ zur Förderung der Strukturen des ambulanten Operierens bei niedergelassenen Vertragsärzten und des Bereitschaftsdienstes in Höhe von 5 Millionen Euro statt bisher rund 4 Mio. Euro
Fortführung sämtlicher, bisher vereinbarter extrabudgetärer Leistungen, damit auch Fortführung der seit 2014 ausgedeckelten ergänzenden Leistungen des AOP-Vertrages nach Paragraph 115 b SGB V
September 2017 Regionalkonferenzen 16
2.2 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DURCH ÄNDERUNGEN DES EBM
Zum 1. Oktober 2016
Einführung Medikationsplan
Zum 1. Januar 2017 Höhere Zuschläge für Leistungen der nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa)
Höherbewertung der Früherkennungsuntersuchungen U2 bis U9
Zum 1. April 2017 Geänderte Psychotherapie-Richtlinie
September 2017 Regionalkonferenzen 17
2.3 GESCHÄTZTE HONORARSTEIGERUNG FÜR DAS JAHR 2017 (OHNE ZUNAHME AN GKV-VERSICHERTEN)
September 2017 Regionalkonferenzen 18
Beschlüsse betreffend mGV Steigerung
relativ Steigerung
absolut Steigerung des Orientierungswertes auf 10,53 Cent 0,9% 11.075.286 € Steigerung Morbiditätsentwicklung bei Schieberegler 58% zu 42% 0, 7383% 9.085.525 € Summe 20.160.810 €
Beschlüsse betreffend EGV Steigerung
absolut Steigerung des Orientierungswertes auf 10,53 Cent 2.838.529 € Medikationsplan 7.868.685 € Zuschläge NäPa 2.997.798 € Höherbewertung U2 bis U9 2.240.724 € Neue Psychotherapie-Richtlinie ??? € Summe min. 17.000.000 €
ONLINE ROLLOUT DER TELEMATIKINFRASTRUKTUR (TI) AUSZAHLUNG PAUSCHALEN/BEANTRAGUNG PRAXISAUSWEISE
ANBINDUNG VON PRAXEN AN DIE TI TI-KOMPONENTEN/VERFÜGBARKEIT/FINANZIERUNG
September 2017 Regionalkonferenzen 20
ONLINE ROLLOUT DER TI FINANZIERUNG UND ERSTATTUNG
Anspruch auf finanzielle Förderung haben alle Ärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Jede genehmigte Betriebs- und Nebenbetriebsstätte hat Anspruch auf Pauschale für Erstausstattung (Konnektor, stationäres Kartenterminal), Starterpauschale für PVS-Update und Installation sowie Pauschale für laufenden Betrieb.
Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, die meisten Anästhesisten sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten erhalten auch ein mobiles Kartenterminal. Letztere - werden nicht mit Konnektor und stationären Kartenterminals gefördert – sie erhalten lediglich die Pauschalen für mobiles Kartenterminal und Praxisausweis.
Sollten die Pauschalen nicht die Kosten decken wird die KBV nachverhandeln.
Der Sanktionstermin 1. Juli 2018 wird mit großer Wahrscheinlichkeit um 6 Monate nach hinten verschoben.
Es müssen keine Erstattungsanträge gestellt werden. Nachweise über den Kauf der einzelnen TI-Komponenten sind nicht erforderlich. Auszahlung erfolgt automatisiert nach Abrechnungseingang.
September 2017 Regionalkonferenzen 21
ONLINE ROLLOUT DER TI ERFORDERLICHER PRÜFNACHWEIS
Praxen müssen sich zunächst mit den TI-Komponenten ausstatten lassen und einen Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) durchführen, bevor Sie eine Erstattung der Pauschalen erhalten.
Beim erstmaligen VSDM mit einer eGK wird ein Prüfnachweis im Praxisverwaltungssystem erzeugt, der über die Abrechnung an die KV RLP übermittelt wird. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein Anspruch auf die Pauschalen.
Praxen, die keinen VSDM-Prüfnachweis erzeugen können, da sie keinen Arzt-Patienten-Kontakt haben, erbringen den Nachweis der TI-Anbindung durch einmalige Anmeldung am Mitgliederbereich der KV RLP. Durch Anmeldung über das Netzwerk der TI ist der Zugangsweg über die TI ersichtlich. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein Anspruch auf die Pauschalen.
Sobald bei der KV RLP der Nachweis des ersten VSDM bzw. der ersten Anmeldung über die TI eingegangen ist, wird die Auszahlung der Pauschalen zeitnah in die Wege geleitet.
KV Praxis informiert in September-Ausgabe ausführlich über Finanzierung, Komponenten und Erstattungsprozess.
September 2017 Regionalkonferenzen 22
ONLINE ROLLOUT BEANTRAGUNGSVERFAHREN VON PRAXISAUSWEISEN (SMC-B)
Für die Verbindung in die TI ist ein Praxisausweis notwendig. Jedes mobile Kartenterminal benötigt ebenfalls einen Praxisausweis.
Die Beantragung sollte rechtzeitig erfolgen, damit er zum Installationstermin vorliegt. Von Antragsstellung bis zum Empfang ist mit bis zu zwei Wochen Wartezeit zu rechnen.
KBV veröffentlicht ab Herbst zugelassene und zertifizierte Kartenhersteller, bei denen Praxisausweise beantragt werden können. KV RLP informiert über KV Info und Webseite.
Die Beantragung muss durch einen Praxisinhaber erfolgen.
Nach Beantragung holt der Kartenhersteller Bestätigung bei KV RLP ein, ob es sich wirklich um eine berechtigte Praxis handelt.
Innerhalb von zehn Werktagen versendet Kartenhersteller per Einschreiben „Eigenhändig“ den Praxisausweis, parallel versendet er separaten PIN/PUK-Brief.
Die Praxis muss beim Kartenhersteller den Empfang des Ausweises und des PIN/PUK-Briefes bestätigen. Über genauen Ablauf wird Kartenhersteller informieren.
September 2017 Regionalkonferenzen 23
ZUKUNFTSSICHERUNG ÄRZTLICHE VERSORGUNG – WAS MACHT DIE KV?
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ZUKUNFTSSICHERUNG AUF EINEN BLICK
September 2017
Sicherstellung ärztliche Versorgung
Fördermöglichkeiten
Famulaturförderung
Förderung der Weiterbildung
Förderung über die Förderrichtlinie Strukturfonds
Bereitschaftspraxis
Ausgiebige kostenlose Beratungsangebote sowie Lotsenservice
Versorgungsfor-schung
Maßnahmen
Ort sucht Arzt
KV Initiativ
Regionalkonferenzen
FÖRDERMÖGLICHKEITEN UND WEITERE MAßNAHMEN
Famulaturförderung
Förderung der Weiterbildung
Errichtung der Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin
Förderung über die Förderrichtlinie Strukturfonds
September 2017 26 Regionalkonferenzen
FAMULATURFÖRDERUNG
Förderungen nach der Richtlinie zur finanziellen Unterstützung für die Tätigkeit als Famulus
Für Studierende der Medizin in der hausärztlichen Praxis kann eine Aufwandsentschädigung je Famulaturmonat (30 Kalendertage) in Höhe von 500 Euro gezahlt werden
Gefördert werden bis zu zwei volle Famulaturmonate in der hausärztlichen Vertragsarztpraxis
Antrag muss vor Beginn der Famulatur eingereicht werden
September 2017 27 Regionalkonferenzen
FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG VERSORGUNGSSTÄRKUNGSGESETZ - § 75A SGB V
Gesetzliche Neuerungen
Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin ist nunmehr ohne Einschränkung möglich
Ausweitung der Förderung auf den Bereich der fachärztlichen Versorgung durch die Schaffung von bundesweit weiteren 1.000 Stellen, davon entfallen auf RLP 49,40 Stellen
September 2017 28 Regionalkonferenzen
RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG GEMÄß § 75A SGB V
Eckpunkte der Förderung
Gehaltszuschuss erhöht sich auf 4.800 € Brutto im Monat bei zwölf Gehältern pro Jahr
Weiterer Gehaltszuschuss bei der Allgemeinmedizin in Höhe von 500 Euro monatlich bei unterversorgten Gebieten
250 Euro monatlich bei drohend unterversorgen Gebieten
Praxis ist verpflichtet, Gehalt des Arztes in Weiterbildung auf Gehaltsniveau für stationäre Weiterbildungsstelle anzuheben
Je weiterbildungsbefugtem Arzt können entweder eine ganztägige oder zwei halbtägige Stellen gefördert werden
September 2017 Regionalkonferenzen 29
FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG GEMÄß § 75A SGB V
Regelungen für weitere Facharztgruppen
Die Stellen für weitere Facharztgruppen sind für Rheinland-Pfalz auf 49,40 begrenzt
Förderfähige Weiterbildungsstellen seit 1. Oktober 2016: Augenheilkunde
Kinder- und Jugendmedizin
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Kinder- und Jugendpsychiatrie
wird jährlich zum 31. März überprüft
September 2017 30 Regionalkonferenzen
FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG GEMÄß § 75A SGB V
Aktuelle Förderung weiterer Facharztgruppen
Eckpunkte der Förderung:
Förderdauer des Weiterbildungsverhältnisses beträgt grundsätzlich mindestens zwölf zusammenhängende Monate
Praxis muss überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig sein
pro weiterbildungsbefugtem Arzt können eine ganztägige oder zwei halbtägige Weiterbildungsstellen gefördert werden
enge Voraussetzungen nach der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V auf Bundesebene
September 2017 Regionalkonferenzen 31
FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG GEMÄß § 75A SGB V
Aktueller Stand der Förderstellen (August 2017):
derzeit werden 43 Weiterbildungsverhältnisse finanziell gefördert (dies entspricht 19,06 fiktiven Vollzeitstellen)
Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft
September 2017 Regionalkonferenzen 32
Konzept des Vorstandes der KV RLP
zur weiteren Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Rheinland-Pfalz
September 2017 Regionalkonferenzen 33
KONZEPT DES VORSTANDES ZUR WEITEREN FÖRDERUNG DER FACHÄRZTLICHEN WEITERBILDUNG IN RLP
Wer und ab wann soll finanziell gefördert werden?
alle Weiterbildungen zum Facharzt nach der gültigen Weiterbildungsordnung in Rheinland-Pfalz, die nicht bereits nach der Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V finanziell gefördert werden
ab 1. Januar 2018
September 2017 Regionalkonferenzen 34
KONZEPT DES VORSTANDES ZUR WEITEREN FÖRDERUNG DER FACHÄRZTLICHEN WEITERBILDUNG IN RLP
Voraussetzungen
pro Praxis maximal eine Vollzeitstelle oder zwei Teilzeitstellen von 50 Prozent
auf eine überwiegend konservative oder spezialisierte Tätigkeit (Schwerpunkt) der Praxis kommt es nicht an
förderfähig ist jeder anerkennungsfähige Weiterbildungsabschnitt ab sechs Monaten
es muss eine Weiterbildungsbefugnis für mindestens 12 Monate vorliegen
September 2017 Regionalkonferenzen 35
KONZEPT DES VORSTANDES ZUR WEITEREN FÖRDERUNG DER FACHÄRZTLICHEN WEITERBILDUNG IN RLP
Begrenzung der Stellen notwendig!
Deckelung aufgrund der hohen Anzahl von Befugnissen erforderlich
Förderung nur in Höhe des KV-Anteils (2.400 €), da ansonsten Verhandlungsposition mit Krankenkassen sehr geschwächt
Zur Vorbereitung der Förderung wurde der Vorstand von der VV beauftragt
bis Mitte November eine entsprechende Richtlinie zu erstellen.
September 2017 Regionalkonferenzen 36
FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG GEMÄß § 75A SGB V
Quereinstieg Allgemeinmedizin
verkürzte Weiterbildungszeit zum Facharzt für Allgemeinmedizin, die ebenfalls finanziell gefördert wird
Voraussetzung ist eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
verpflichtend zu absolvieren sind in der Regel 24 Monate ambulante hausärztliche Versorgung und eine Kurs-Weiterbildung in psychosomatischer Grundversorgung (80 Stunden)
vor Beginn der Weiterbildung sollte durch die zuständige Bezirksärztekammer geprüft werden, welche Zeiten tatsächlich noch abzuleisten sind
37 Regionalkonferenzen September 2017
FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG KOORDINIERUNGSSTELLE WEITERBILDUNG ALLGEMEINMEDIZIN
Vertragsunterzeichnung und Gründung der Koordinierungsstelle
am 12. April 2017
September 2017 Regionalkonferenzen 38
FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG KOORDINIERUNGSSTELLE WEITERBILDUNG ALLGEMEINMEDIZIN
Partner der Koordinierungsstelle sind:
die Koordinierungsstelle ist organisatorisch bei der KV RLP angesiedelt
Ziel: langfristige und flächendeckende Sicherung der hausärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz
koordinierte, organisierte und sektorenübergreifende Weiterbildung aus einer Hand im Rahmen der Verbundweiterbildung
September 2017 Regionalkonferenzen 39
FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG KOORDINIERUNGSSTELLE WEITERBILDUNG ALLGEMEINMEDIZIN
Aufgaben:
Ansprechpartnerin für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Praxen und Kliniken
Unterstützung bei der Gründung neuer Weiterbildungsverbünde
Betreuung bereits bestehender Weiterbildungsverbünde
Koordinierung und Organisation der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Vermittlung von Stellenangeboten und -gesuchen
September 2017 Regionalkonferenzen 40
GESETZLICHE GRUNDLAGE DER FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS
§ 105 Absatz 1a SGB V
Die Kassenärztliche Vereinigung kann zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einen Strukturfonds bilden.
Die Mittel des Strukturfonds sollen insbesondere für Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung oder der Gründung von Zweigpraxen, für Zuschläge zur Vergütung und zur Ausbildung sowie für die Vergabe von Stipendien verwendet werden.
KV RLP stellt 0,1 % der vereinbarten morbiditätsbedingen Gesamtvergütung (mGV) zur Verfügung
Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen haben zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe zu entrichten
September 2017 41 Regionalkonferenzen
FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS
Förderung von:
einmalig bis zu 60.000,00 Euro für die Praxisneugründung und –übernahme (§ 5 Förderrichtlinie Strukturfonds)
einmalig bis zu 20.000,00 Euro für die Einrichtung einer Nebenbetriebsstätte (§ 6 Förderrichtlinie Strukturfonds)
bis zu 1.000,00 Euro pro Monat für die Anstellung bei einem vollen Versorgungsauftrag für längstens 60 Monate (§ 7 Förderrichtlinie Strukturfonds)
September 2017 42 Regionalkonferenzen
FÖRDERGEBIETE
Ausweisung von 58 Fördergebieten im Jahr 2016
Am 1. Januar 2017 wurden 71 Fördergebiete ausgewiesen Erhöhung aufgrund Herabsetzung der Gewichtung des Schwellenwertes
Hausärztliche von 3 auf 2
Fachärzte von 4 auf 3
Seit 1. Juli 2017 gibt es insgesamt 95 Fördergebiete Ausweisung von neun weiteren Fördergebieten, um negativen Versorgungsstrukturen
vorausschauend entgegenzuwirken
Ausweitung hausärztlicher Förderung auf Verbandsgemeinde-Ebene
• 15 Verbandsgemeinden
September 2017 43 Regionalkonferenzen
BERATUNGSANGEBOTE DER KV RLP
Zulassungs- und Kooperationsberatung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Abrechnungsberatung/Möglichkeit der Probeabrechnung
Beratung im Verordnungsbereich
Beratung der Honorarabteilung
Beratung im Bereich Wirtschaftlichkeit und Plausibilität
Lotsenservice
Unterstützung bei der Umsetzung von QM-Maßnahmen
Umfangreiches Seminarangebot der KV RLP auch für Niederlassungswillige und Neuzugelassene
September 2017 44 Regionalkonferenzen
KV INITIATIV
September 2017 45
Start von „KV Initiativ“ am 30. Juni 2017 Eine Kampagne der KV RLP speziell für Kommunen
Die Ausgangslage in RLP ist gut, damit es auch so bleibt müssen alle etwas tun
Stabilisierung der Versorgungslage
Maßnahmen gegen den sich abzeichnenden Ärztemangel
Situation muss von allen Beteiligen ernst genommen werden
Regionalkonferenzen
WAS IST KV INITIATIV?
Zielrichtung der Kampagne
Versorgungsforschung identifiziert kontinuierlich die Kommunen, bei denen in Rheinland-Pfalz der größte Handlungsbedarf besteht
Auftaktveranstaltung richtete sich an die Top acht Regionen
im Anschluss wird sukzessive auf die weiteren Regionen zugegangen
Ziel soll es sein, alle Regionen, die bei unserer Berechnung auffällig sind, zu kontaktieren, zu sensibilisieren, zu analysieren und gemeinsam einen individuellen Fahrplan zu entwickeln
46 September 2017 Regionalkonferenzen
WEITERE MAßNAHME DER KV RLP
Ort sucht Arzt:
Die KV RLP bringt Orte, die einen Arzt oder einen Psychotherapeuten suchen, mit Ärzten und Psychotherapeuten zusammen, die sich für eine Niederlassung interessieren.
Möglichkeit der Anzeige für Gemeinden auf der Webseite www.kv-rlp.de
Verlinkung auf die Webseite der Gemeinde
Darstellung der Gemeinde und Angebote an den Ärztenachwuchs
September 2017 47
ORT SUCHT ARZT
Regionalkonferenzen
ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST
Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz
1. Oktober 2014 Alle Bereitschaftspraxen in Trägerschaft der KV RLP
36 Bereitschaftsdienstbereiche mit 48 Bereitschaftspraxen 45 Bereitschaftspraxen in/an Krankenhäusern
4 Kooperationsvereinbarungen mit Krankenhäusern
2 Kooperationen mit der KV Hessen und der KV Saarland (Grenzregionen)
Ganzwöchige Öffnungszeiten Seit dem 1. Juli 2016 ganzwöchig geöffnete Bereitschaftspraxen in jedem
Bereitschaftsdienstbereich
39 Bereitschaftspraxen mit ganzwöchigen Öffnungszeiten
9 Bereitschaftspraxen mit eingeschränkten Öffnungszeiten
September 2017 49
BEREITSCHAFTSPRAXEN – STATUS QUO
Regionalkonferenzen
September 2017 50
STANDORTE DER BEREITSCHAFTSPRAXEN IN RHEINLAND-PFALZ
Regionalkonferenzen
September 2017 51
ENTFERNUNGEN ZUR NÄCHSTGELEGENEN BEREITSCHAFTSPRAXIS
Regionalkonferenzen
September 2017 52
KENNZAHLEN
Regionalkonferenzen
307.506
390.111 413.948 419.912
441.680
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
2012 2013 2014 2015 2016
Entwicklung der Behandlungsfälle in den Bereitschaftspraxen
Hinweis: Auswertung ohne dezentrale Bereiche/kollegiale Vertretungsringe
September 2017 53
KENNZAHLEN
Regionalkonferenzen
684
878 942 931
979 998
0
200
400
600
800
1000
1200
2012 2013 2014 2015 2016 2017
Anzahl der nichtärztlichen Mitarbeiter in den Bereitschaftspraxen
Arztfaktor Niedergelassene Ärzte 5.294,25
Aktive Ärzte Niedergelassene: 1.147
Externe: 531
September 2017 54
KENNZAHLEN
Regionalkonferenzen
48% 52%
Anteil Dienststunden
Interne Externe
Hinweis: Stand 2016
Ärzte Zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst verpflichtet:
als Vertragsärzte zugelassene Ärzte (§§ 24, 19a 3 Ärzte-ZV)
zugelassene medizinische Versorgungszentren
Externe Ärzte/Freiwillige Teilnahme Voraussetzungen:
• Mindestens drei Jahre klinische Tätigkeit • Facharztstatus oder vergleichbare Qualifikation • In Ausnahmefällen zwei Jahre klinische Tätigkeit
Erhebungsbogen
beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
Nachweis über gültige Haftpflichtversicherung
September 2017 55
QUALITÄT DER ÄRZTLICHEN BESETZUNG
Regionalkonferenzen
Wesentliche Änderungen der Bereitschaftsdienstordnung und Richtlinie der KV RLP zur Bereitschaftsdienstordnung zum 1. Oktober 2017
Bereitschaftsdienstordnung Änderung Begrifflichkeit „Bereitschaftsdienstzentralen“ in „Bereitschaftspraxen“
Zuordnung von angestellten Ärzten in einer BAG zur BAG selbst, nicht mehr zum Vertragsarzt (BSG-Rechtsprechung)
Schaffung einer Befreiungsgrundlage für MKG-Chirurgen, wenn diese am zahnärztlichen Notfalldienst teilnehmen
Richtlinie der KV RLP zur Bereitschaftsdienstordnung Änderung Begrifflichkeit „Bereitschaftsdienstzentralen“ in „Bereitschaftspraxen“
Präzisierung der Dokumentationspflicht der Ärzte
Ausweitung des 30-prozentigen Zuschlages für das ärztliche und nichtärztliche Personal auf alle Feier- und Brückentage
September 2017 56
ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST
Regionalkonferenzen
BEREITSCHAFTSDIENSTORDNUNG
Änderung Begrifflichkeit
Änderung der Bezeichnung „Bereitschaftsdienstzentrale“ in „Bereitschaftspraxis“
Verständlichkeit für Patienten wird gefördert „Praxis“: vertrauter Begriff in Zusammenhang mit ärztlichen Tätigkeiten
„Zentrale“: abstrakt und für den Patienten ohne Hintergrundinformationen nicht einzuordnen
57 Regionalkonferenzen September 2017
BEREITSCHAFTSDIENSTORDNUNG
Zuordnung von angestellten Ärzten
Zuordnung der angestellten Ärzte einer BAG erfolgte bisher zum anstellenden Vertragsarzt Auswirkung auf Umlage des anstellenden Vertragsarztes
Auswirkung auf Teilnahmeverpflichtung des anstellenden Vertragsarztes
Zuordnung der angestellten Ärzte einer BAG erfolgt nun gemäß BSG-Rechtsprechung zur BAG selbst und nicht mehr zum anstellenden Vertragsarzt BAG wird im Gesamten mit Umlage belastet
Teilnahmeverpflichtung für BAG insgesamt
58 September 2017 Regionalkonferenzen
BEREITSCHAFTSDIENSTORDNUNG
Befreiungsgrundlage für MKG-Chirurgen
„Wahlrecht“ für MKG-Chirurgen: Teilnahme am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst der KV RLP
oder
Teilnahme am zahnärztlichen Notdienst
Teilnahme am zahnärztlichen Notdienst muss nachgewiesen werden
Befreiung vom vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst der KV RLP entbindet nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung einer Umlage
59 Regionalkonferenzen September 2017
RICHTLINIE DER KV RLP ZUR BEREITSCHAFTSDIENSTORDNUNG
Präzisierung der Dokumentationspflicht der Ärzte
Bisher lediglich Verweis auf Regelungen der Berufsordnung
Ab 1. Oktober 2017: Eine Kopie der Dokumentation muss in der Bereitschaftspraxis verbleiben, sofern nicht in
elektronischer Form dokumentiert wird.
Gewährleistung der Patientenrechte gemäß BGB
60 Regionalkonferenzen September 2017
RICHTLINIE DER KV RLP ZUR BEREITSCHAFTSDIENSTORDNUNG
Ausweitung der 30-prozentigen Zuschläge
Zuschlag in Höhe von 30 Prozent auf den jeweiligen Stundensatz des ärztlichen und nichtärztlichen Personals der Bereitschaftspraxen
Bisher an den sogenannten „hohen“ Feiertagen: Weihnachten, Silvester/Neujahr, Ostern, Pfingsten
Ab 1. Oktober 2017: An allen in RLP geltenden gesetzlichen Feiertagen sowie Brückentagen.
In der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr
In der Fastnachtszeit an maximal zwei Tagen
Anreiz für die Übernahme „unattraktiver“ (da stark frequentierter) Dienste
61 Regionalkonferenzen September 2017
BD-Online – Ein bewährtes System
Bewährt und erprobt 2012 in RLP eingeführt
Derzeit in 31 Bereitschaftsdienstbereichen im Einsatz
Flächendeckende Anbindung aller Bereitschaftsdienstbereiche geplant
Auch andere KVen arbeiten mit dem System
Rechtssicher und aktuell Bevorzugter Anspruch der Niedergelassenen bei der Dienstvergabe gegenüber „Externen“
wird berücksichtigt
Einhaltung von Karenzzeiten
Alle im System registrierten Ärzte wurden von der KV RLP „geprüft“
Kontinuierliche Datensynchronisation und regelmäßige Updates
September 2017 62
ONLINE-DIENSTPLANBUCHUNGSSYSTEM
Regionalkonferenzen
Transparent und fair Bietet verschiedene Varianten der Dienstplanerstellung
Abwesenheits- und Urlaubszeiten sowie Dienstwünsche können hinterlegt und berücksichtigt werden
Verwalten, Abgeben und Tauschen von Diensten bequem über das System
Schnelle und unkomplizierte Weitergabe von Informationen der ärztlichen Leitung an die Ärzteschaft über das System
Hintergrunddienst Zur Absicherung gegen unvorhersehbare Ausfälle des Dienstes in der Bereitschaftspraxis
Gewährleistung der Erreichbarkeit während des Hintergrunddienstes für die Bereitschaftspraxis
September 2017 63
ONLINE-DIENSTPLANBUCHUNGSSYSTEM
Regionalkonferenzen
Der Vorstand der KV RLP hat in seiner 6. Sitzung am 3. Mai 2017 die Gründung des neuen Bereitschaftsdienstausschusses (BD-Ausschuss) beschlossen.
Mitglieder aus der Ärzteschaft Dr. Judith Engel, Ingelheim
Dr. Frank Grieß, Hachenburg
Dr. Michael Kurtz, Kusel
Werner Leibig, Dannstadt-Schauernheim
1. konstituierenden Sitzung am 5. Juli 2017
Arbeitsweise Beratung des Vorstands und der Verwaltung der KV RLP bei grundsätzlichen Fragen zum
ärztlichen Bereitschaftsdienst
In der Regel halbjährliche Sitzungen
bei Bedarf zusätzliche Einberufung des Ausschusses
September 2017 64
BEREITSCHAFTSDIENSTAUSSCHUSS
Regionalkonferenzen
Einheitliche Ausstattung der Bereitschaftspraxen Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der festgelegten Mindestausstattung der
Bereitschaftspraxen und Dienstfahrzeuge
Einführung eines einheitlichen Qualitätsmanagementsystems für die nichtärztlichen Mitarbeiter Orientierung am Qualitätsmanagementsystem „Qualität und Entwicklung in Praxen“ (QEP)
Erarbeitung von Leitlinien als Arbeitshilfe für eine einheitliche und qualitativ hochwertige Versorgung in den Bereitschaftspraxen
Erarbeitung eines Fortbildungsangebots für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
September 2017 65
QUALITÄT IN DEN BEREITSCHAFTSPRAXEN
Regionalkonferenzen
Qualifizierte standardisierte Ersteinschätzung, ggf. in Kooperation mit Rettungsleitstellen
Verbesserte Patienteninformationen zur Steigerung der Gesundheitskompetenz (auch online oder per App)
Bereitschaftspraxen als Portal zur Notfallversorgung an Krankenhäusern
KVen müssen die Möglichkeit erhalten, Bereitschaftspraxen auch als Eigeneinrichtungen und während der Praxisöffnungszeiten zu betreiben
Bei Bedarf Einbindung gebietsärztlicher Kompetenzen in die Bereitschaftspraxen
Bessere Auslastung und Reduktion von Doppelstrukturen durch Konzentration der Notfallversorgung
Angemessene Vergütung der ambulanten Notfallversorgung durch extrabudgetäre Vergütung und Finanzierung der notwendigen Strukturen
September 2017 66
ECKPUNKTE DER KBV ZUR KOOPERATIVEN WEITERENTWICKLUNG DES AMBULANTEN NOT- UND BEREITSCHAFTSDIENSTES
Regionalkonferenzen
Ausgangslage Patienten suchen Notfallambulanzen ungezielt auf: Ca. 20 Mio. Fälle im Jahr in den Notfallambulanzen
40 Prozent davon müssen stationär behandelt werden 40 Prozent davon können nach der Behandlung in der Notfallambulanz sofort entlassen werden 20 Prozent davon brauchen keine sofortige Behandlung
Patienten weisen sich überwiegend selbst ein: Nur in knapp 20 Prozent der Fälle Einweisung durch den (Not-)Arzt
Gründe für die ungezielte Inanspruchnahme: Unbekannte Strukturen, nicht vorhandene Strukturen
Zeitautonomie (Doc to go)
Qualitätsstandard Krankenhaus (Hightech statt Hausarzt)
Multidisziplinäre Untersuchung während eines Termins (All inclusive)
September 2017 67
PORTALPRAXEN
Regionalkonferenzen
September 2017 68
VORTEILE DER ZUSAMMENARBEIT VON KRANKENHAUS UND VERTRAGSÄRZTLICHEM BEREICH IM BEREICH NOT- UND BEREITSCHAFTSDIENST
Regionalkonferenzen
PORTALPRAXEN
Notaufnahme im Krankenhaus
Zentrale Anlaufstelle der Portalpraxis als gemeinsame Anmeldung von vertragsärztlicher Versorgung und Notaufnahme
Bereitschaftspraxis
69 September 2017 Regionalkonferenzen
Umsetzung eines Konzeptes für den Augen- und Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst
Optimierung der derzeitigen Bereitschaftsdienstbereiche
Vereinheitlichung von unterschiedlichen Strukturen Einführung eines einheitlichen Praxis Software-Programms
Einführung eines Zeiterfassungssystems für die ärztlichen Mitarbeiter
Einführung eines Onlinedienstplans für die nichtärztlichen Mitarbeiter
Besichtigung aller Bereitschaftspraxen gegebenenfalls Organisation neuer Räumlichkeiten
Kooperationen mit Krankenhäusern/Errichtung von Portalpraxen
Gespräche zur Zusammenarbeit des Rettungsdienstes und der Kassenärztlichen Vereinigung werden geführt
Optimierung der Fahrdienste
September 2017 70
WEITERE PROJEKTE
Regionalkonferenzen
Arbeitsgruppe Notfallstrukturen
Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Beteiligung durch die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und weitere Akteure der Gesundheitsversorgung
Ziele Sektorenübergreifende Zusammenarbeit
Analyse und Verbesserung der Strukturen
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Notfallaufnahmen der Krankenhäuser Ärztlicher Rettungsdienst
Steuerung und Optimierung der Abläufe für die Patienten
Entwicklung von Handlungsempfehlungen
September 2017 71
WEITERE PROJEKTE
Regionalkonferenzen
Einheitliche flächendeckende Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst seit 1. September 2014 in RLP
116 117
Anrufer werden direkt mit der zuständigen Bereitschaftspraxis verbunden Zuordnung über Vorwahl
Vermittlung nicht möglich Aufforderung Eingabe PLZ oder Vermittlung durch Servicecenter
Anruferzahlen steigen stetig Weitere Maßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades Flyer Radiospots Website
September 2017 72
BEREITSCHAFTSPRAXEN
Regionalkonferenzen
Info-Kampagne zur 116117
Neuer Radiospot
September 2017 73
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Regionalkonferenzen
REFORM PSYCHOTHERAPIE-RICHTLINIE ÄNDERUNGEN ZUM 1. APRIL UND ZUM 1. JULI 2017
PSYCHOTHERAPEUTEN GENEHMIGUNGEN, STAND 31. DEZEMBER 2016
Therapeuten mit mindestens einer Genehmigung zu den Richtlinienverfahren
Genehmigung zur
nur für Erwachsene
auch für Kinder und Jugendliche
nur für Kinder und Jugendliche
Analytische PT: - PP+KJP 44 7 56
- Ärzte 57 13 0
Verhaltenstherapie: - PP+KJP 431 110 77
- Ärzte 120 14 19
Tiefenpsych. Fund. PT - PP+KJP 153 23 110
- Ärzte 387 28 27
Summe Therapeuten 1.192 185 279 September 2017 Regionalkonferenzen
75
PSYCHOTHERAPEUTEN
0
100
200
300
400
500
600 PP+KJP Ärzte
Psychoanalyse Verhaltenstherapie Tiefenpsychologisch Fundierte PT
September 2017 Regionalkonferenzen 76
Einführung telefonische Erreichbarkeit
Einführung Psychotherapeutische Sprechstunde
Einführung Psychotherapeutische Akutbehandlung im Gegensatz zur Richtlinientherapie nicht antragspflichtig
Änderungen probatorische Sitzungen
Änderungen in der Kurz- und Langzeittherapie
Erleichterungen in der Gruppenpsychotherapie
Einführung neuer Abrechnungsnummern
Regionalkonferenzen 77 September 2017
ÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE-RICHTLINIE ZUM 1. APRIL 2017
ERSTE ERGEBNISSE ZUR PT IM 2. QUARTAL 2017 NACH ÄNDERUNG DER PT-RICHTLINIE VORLÄUFIGE ZAHLEN AUF BASIS DATEN VOR REGELWERK
1. VERHÄLTNIS PROBATORIK – PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE – AKUTBEHANDLUNG
Probatorische Sitzung 38.116
Probatorische Sitzung 16.330
Psychotherapeut. Sprechstunde
30.127
Akutbehandlung 3.999
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
1. Quartal 2017 2.Quartal 2017
Gesamt : 38.116
Gesamt : 50.456 (+32,4 %)
September 2017 Regionalkonferenzen 79
2. RÜCKGANG DER PSYCHOTHERAPEUTISCHEN GESPRÄCHE JE 10 MINUTEN UM RUND 25 % NACH ÄNDERUNG DER PT-RICHTLINIE
38.116
84.705
50.456
62.822
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
Probatorik + Sprechstunde + Akutbehandlung Psychotherapeutisches Gespräch
1. Quartal 20172.Quartal 2017
September 2017 Regionalkonferenzen 80
3. GERINGFÜGIGER RÜCKGANG DER ANTRAGSPFLICHTIGEN SITZUNGEN UM 3 % AUFGRUND SAISONALER EFFEKTE (OSTERFERIEN IM 2. QUARTAL 2017)
188.469 182.382 (- 3,2 %)
100.000
110.000
120.000
130.000
140.000
150.000
160.000
170.000
180.000
190.000
200.000
Quartal 1/2017 Quartal 2/2017
September 2017 Regionalkonferenzen 81
TERMINSERVICESTELLE (TSS) ZAHLEN UND FAKTEN 2017
SERVICETELEFONE DER KV RLP
83
Service-Center (SC) 06131 326-326
Terminservicestelle (TSS)
06131 8854455
Gesundheitsinformationsservice (GIS) 0261 39002-400
September 2017 Regionalkonferenzen
INANSPRUCHNAHME TSS JANUAR BIS JULI 2017
84 September 2017 Regionalkonferenzen
TERMINSERVICESTELLE: TERMINE NACH FACHGRUPPEN Anzahl der vermittelten Termine von April bis Juli 2017
85 September 2017 Regionalkonferenzen
TERMINSERVICESTELLE: SCHWERPUNKTE FACHINTERNISTEN Anzahl der vermittelten Termine von April bis Juli 2017
86 September 2017 Regionalkonferenzen
ARZNEIMITTEL-/PRÜFVEREINBARUNG
SYSTEMATIK DER WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG RLP
Globale Zielerreichung
RLP
Arzt-/Fachgruppen-
individuelle Ziele
Arzt-/Fachgruppen- individueller
Fallwert
88
Einhaltung des vereinbarten Ausgabenvolumens für RLP
JA keine Auffälligkeitsprüfung
Einhaltung der entsprechenden Ziele
JA keine Auffälligkeitsprüfung
Einhaltung des Fallwert-Volumens innerhalb definierter Grenzen
JA keine Auffälligkeitsprüfung
September 2017 Regionalkonferenzen
NEIN
NEIN
SYSTEMATIK DER WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG RLP FALLWERT
Arzt-/Fachgruppen- individueller
Fallwert
89
Einhaltung des Fallwert-Volumens innerhalb definierter Grenzen
JA keine Auffälligkeitsprüfung
September 2017 Regionalkonferenzen
NEIN
Überschreitung bis max. 15 %
keine Maßnahmen
Überschreitung von 15 % bis 25 %
ggf. Info über Auffälligkeit
Überschreitung von 25 % und mehr
Koordinierungsgespräch und ggf. Einleitung eines Prüfverfahrens
Bereinigung des Verordnungs-volumens um vereinbarte Praxis- besonderheiten
SYSTEMATIK DER WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG RLP INTELLEKTUELLE SICHTUNG
90
Einhaltung des Fallwert-Volumens innerhalb definierter Grenzen
JA keine Auffälligkeitsprüfung
September 2017 Regionalkonferenzen
NEIN Koordinierungs-gespräch
Sichtung und Bewertung der Datenlage Praxisschwerpunkte ICD-10/Diagnosestatistik Verordnungskosten/Fachgruppe Verordnungsmenge/Fachgruppe
ERGEBNISSE AUS KOORDINIERUNGSGESPRÄCHEN
September 2017 Regionalkonferenzen 91
Auffällige Praxen vs. Prüfverfahren Richtgrößenprüfung AM RLP
RG-Prüfung Arzneimittel 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015*
Anzahl Praxen mit RG 3647 3561 3468 3412 3400 3346
Auffällige Praxen > 25 % 401 348 329 325 356 377
Eingeleitete Verfahren 41 57 36 13 9 15
Anzahl mit Regress 20 20 9 4 4 4
Anzahl Beratungen 8 29 13 5 4 10
* Prüfung erfolgt bis Ende 2017
GLOBALE ZIELERREICHUNG ARZNEIMITTEL
Keine Wirtschaftlichkeitsprüfung (für alle Ärzte) bei Einhaltung des Arzneimittel-Ausgabevolumens für ganz RLP
Status quo: Ausgabensteigerung der Kosten für Arznei-und Verbandmittel im 1. Halbjahr 2017 moderat um +2,1 % (Erhöhung des Ausgabenvolumens insgesamt von 2016 auf 2017: +4,2 %)
92
Über/ Unter-schreitung Ausgaben-volumen
2012 -4,14%
2013 -3,99%
2014 +0,12%
2015 +1,30%
September 2017 Regionalkonferenzen
140
145
150
155
160
165
170
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Brut
toko
sten
je M
onat
in M
io €
2016
2017
Kostenentwicklung 2017 im Vergleich zum Vorjahr GKV-Arznei- und Verbandmittel ohne Sprechstundenbedarf
ARZT-/FACHGRUPPENINDIVIDUELLE ZIELE BEISPIEL ALLGEMEINÄRZTE / HAUSÄRZTLICHE INTERNISTEN
Bei Erfüllung von acht der zehn genannten Zielquoten erfolgt keine weitergehende Auffälligkeitsprüfung
Beispiel: Fachgruppenspezifische Zielquoten: Allgemeinärzte und hausärztliche Internisten laut Arzneimittelvereinbarung KV RLP 2017
93 September 2017
Arzneistoffgruppe Zielquote Aut-idem-Quote max. 6,8 %
Generikaquote min. 91,0 %
Selektive Betablocker min. 88,0 %
Ezetimibhaltige Arzneimittel max. 4,5 %
Opioide (orale und transdermale Darreichungsformen) max. 40,0 %
Opioide (generikafähige BtM-pflichtige, orale Darreichungsformen) min. 75,0%
Dipeptidylpeptidase IV - Inhibitoren (DPP4*) max. 25,0 %
Protonenpumpeninhibitoren (PPI) max. 1.800 DDD
GABA-Analoga max. 60,0 %
Kombinationspräparate zur Behandlung der Hypertonie max. 20,0 %
Regionalkonferenzen
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!