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Richtlinie 2002/91/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates über die
„Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“
Richtlinie 2002/91/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates über die
„Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“
DI Wolfgang JilekEnergiebeauftragter des Landes Steiermark
Building DirectiveBuilding Directive
ZieleZiele• Allgemeiner Rahmen für eine Methode für die Berechnung der Gesamteffizienz von Gebäuden
• Energiezertifizierung von Gebäuden (Energieausweis), Anbringung an öffentlichenGebäuden
• Regelmäßige Inspektion von Heizkesseln und
Klimaanlagen, sowie Überprüfung der gesam- ten Heizanlage wenn diese älter als 15 a ist
• Anwendung von Mindestanforderungen auf neue undbestehende zu renovierende (große) Gebäude
Art. 1
BerechnungsmethodeBerechnungsmethode
• Berücksichtigt bereits angewendete Methoden (zB EN 832) und positive Effekte von:
- Nutzung erneuerbarer Energieträger wie aktive Solarnutzung für Wärme und Elektrizität
etc.
- (Eigen-) Stromerzeugung durch KWK
- Fernwärme, Abwärmenutzung
• Wird auf nationaler oder regionaler Ebene festgelegt
• Kann einen Indikator für CO2 – Emissionen enthalten
• (Rahmen im Anhang vorgegeben)Art. 3
Energiekennzahl-AnforderungenEnergiekennzahl-Anforderungen
OIB-Leitfaden zur Berechnung des Heizwärmebedarfes soll im Auftrag der Bundesländer an die EG-Richtlinie adaptiert werden (Ergänzung zum Heizenergiebedarf...)
• Vorschlag für Anforderungen an neue und renovierte Gebäude:• wird zusammen mit der Überarbeitung des OIB-
Leitfadens als Grundlage einer Art. 15a B-VG-Vereinbarung ausgearbeitet
• Energiekennzahl-Grenzwerte in Abhängigkeit von Gebäudegröße oder A/V-Verhältnis angedacht
• U-Wert-Ensemble als Ergänzung bzw. für Umbauten oder Renovierung einzelner Bauteile
• Grenzwerte für Nichtwohngebäude ?• Datenlage (Benchmarking) problematisch
HWB-neu: was soll erreicht werden?HWB-neu: was soll erreicht werden?
• Harmonisierung der verschiedenen „Bundesländerversionen“ des bestehenden
OIB-Leitfadens
• Weiterentwicklung bzw. Verfeinerung in einzelnen Punkten
1. Bisher unberücksichtigte Punkte (z.B. Flächenheizungen, Heizkörper vor Verglasungen,..) sollen berücksichtigt werden.
2. Für bisher offene Punkte (Falschluftrate, TWD, Fenster,..) Richtwerte festlegen
3. Richtige bzw. zumindest keine falschen Signale für die Planung (z.B. Wärmebrückenvermeidung, Luft- und Winddichte wird belohnt).
HWB-Diskussionspunkte (teilweise)HWB-Diskussionspunkte (teilweise)
1. Übergang auf Monatsbilanzverfahren?
2. Acht Himmelsrichtungen statt bisher vier?
Acht statt vier HimmelsrichtungenAcht statt vier Himmelsrichtungen
Vorschlag: • Acht Himmelsrichtungen oder• Strahlungsrechnung über 360°
Pro:
1. Einige Bundesländer haben schon acht wäre sonst Rückschritt
2. Etwas genaueres Ergebnis
Kontra:1. Zusätzliche Eingabe
notwendig – Richtung der Flächennormalen bei den Seiten oder oder direkte Aufteilung auf 8 Richtungen
HWB-Diskussionspunkte (teilweise)HWB-Diskussionspunkte (teilweise)
1. Übergang auf Monatsbilanzverfahren?
2. Acht Himmelsrichtungen statt bisher vier?
3. Fixes Lüftungsvolumen pro m² Nettofläche (fixe Raumhöhe)?
4. Offene Keller bzw. Stiegenhäuser?– Behandlung festlegen?
5. Berücksichtigung teilbeheizter Räume? (z.B. Hobbyräume im Keller)
6. Nutzbarkeit der solaren bzw. inneren Gewinne?
7. Flächenheizungen berücksichtigen?
8. Heizkörper ohne Strahlungsschutz vor Verglasungen berücksichtigen?
CEN KalkCEN KalkCEN KalkulationsschemaCEN Kalkulationsschema
CENCEN
27 Standards in Bearbeitung
• 5 - 9: Heizungssystem - Kalkulation
• 1 - 4: Energieeffizienz von Gebäuden allgemein
• 10 - 26: ...
• 27: Standardisierte Wirtschaftlichkeitsrechnung
• Kühlung?
„stable elements“12/2004
HarmonisierungHarmonisierung
• 9 Bundesländer (via OIB)• Universitäten• Normungsinstitut• ???
• 15 Mitgliedsstaaten
• 10 neue Mitgliedsstaaten
„stable elements“12/2004
• Österreich
EnergieausweisEnergieausweis
Art. 7
• Vorlage bei Bau, Verkauf, Vermietung
• Ausnahmen möglich (zB Glashäuser, Kirchen)
• Inhalt: Referenzwerte für Vergleiche;Empfehlungen für kostengünstige Verbesserungen
• Aushang der Zertifikate in öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche >1000 m² und hoher Besucher-
frequenz (Behörden, öffentliche Dienstleistungen)
Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz
• Gültigkeit höchstens 10 Jahre
• Rechts- und sonstige Wirksamkeit nach einzelstaatlichen Vorschriften
BuildDesk StudioBuildDesk StudioThe 10 minute calculation of an entire building – based on systems!
EnergieausweisEnergieausweisdes Landesdes LandesSteiermarkSteiermark
Spezifischer HeizwärmebedarfSpezifischer Heizwärmebedarf verschiedener Bauperioden verschiedener Bauperioden
Spezifischer HeizwärmebedarfSpezifischer Heizwärmebedarf verschiedener Bauperioden verschiedener Bauperioden
WSchVO WSchVO WSchVO Niedrig- Passiv- 1977 1984 1995 energie- haus haus
0
50
100
150
200
Limit Steiermark
HeizungHeizung
• Entwurf einer Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zur Harmonisierung der landesrechtlichen Bestimmungen und Anpassung an die Richtlinie in Vorbereitung
• Ergänzungen bzw. Anpassungen im Hinblick auf die Inspektion der gesamten Heizanlage, Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen und der Qualifikation der Überprüfungsorgane erforderlich
• Überprüfung von Feuerungsanlagen in landesrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer enthalten
Grundsätzliche UnterschiedeGrundsätzliche Unterschiede
ÖNORM H 5056
prinzipiell auch für Bestand geeignet
auch für bestehende Heizanlagen Tabellenverfahren, Formelverfahren Vorgabe von Verlustfaktoren Verwendung von Messwerten möglich Endergebnis sind Heizanlagenverluste (Aufwandszahlen)
DIN 4701-10 nur für Neubauten (Ausführung gem. EnEV vorausgesetzt)
nur für neue Heizanlagen Tabellenverfahren, Diagrammverfahren, Formelverfahren Defaultwerte in kWh/m²,NFl keine Messwerte
Endergebnis ist Primärenergieeinsatz
Nächste BearbeitungsschritteNächste Bearbeitungsschritte
1. Methode der Wärmebereitstellung im Detail ausarbeiten
2. Warmwasserberechnung entwickeln (großteils analog wie Raumwärme)
3. Berechnung der Hilfsenergie entwickeln (analog zu EN ISO 12241)
4. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
5. Festlegung von Defaultwerten
6. Erste Vorschläge von Grenzwerten
(Arbeitsgruppe Heizungsanlagen im Auftrag des OIB)
...danke!...danke!