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SCHULVERWEIGERUNG – DIE 2. CHANCE „SCHULE - ICH MACH MIT!“ Stadt und Landkreis Rosenheim Stadt Landshut Das Projekt wird gefördert von:

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SCHULVERWEIGERUNG –DIE 2. CHANCE

„SCHULE - ICH MACH MIT!“

Stadt und Landkreis Rosenheim

Stadt Landshut

Das Projekt wird gefördert von:

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11. Apr 2023 © Silke Hartung 2

Das Projekt wird gefördert von:

Überblick

1.Ziele des Projektes/ Förderrahmen

2.Umsetzung des Projektes

3.Ergebnisse des Projektes

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Das Projekt wird gefördert von:

1. Ziel des Projektes

•Das Programm Schulverweigerung – Die 2. Chance richtet sich an Jugendliche, die ihren Hauptschulabschluss durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden. Ziel des Programms ist es, diese Jugendlichen in das Schulsystem zurückzuführen und ihre Chancen auf einen Schulabschluss zu verbessern.

•Bundesweit stehen 191 Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gesteuerte Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

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Das Projekt wird gefördert von:

1.Förderperiode

Start in Stadt/Landkreis Rosenheim 011/2008

Stadt Landshut 03/2009

Zusammenschluss beider Projekte in der letzten Förderperiode 09/20011-12/2013

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Das Projekt wird gefördert von:

1.Rahmenbedingungen

Stadt/Landkreis Rosenheim 60 Stunden/22 T

Stadt Landshut 48 Stunden/17 T

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2. PROJEKTUMSETZUNG

- Steuerungsgruppe: Schulamt, Jugendamt und Koordinierungsstelle

- Abstimmung der Unter-

stützungsleistungen

- Aufbau und Pflege von Netz-

werken

- Sicherung der Nachhaltigkeit

- Beratung und Begleitung von Jugendlichen

- Aufbau von Beziehungen- Erschließen von Hilfsquellen- Erstellen eines individuellen

Bildungs- und Entwicklungs- planes

- Monitoring

Koordination auf der kommunalen Ebene

Case Management auf der individuellen Ebene

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Stadt Rosenheim:Mittelschule RosenheimSonderpädagogisches FörderzentrumRealschule RosenheimBerufsschule I RosenheimLandkreis Rosenheim:Mittelschule KolbermoorMittelschule KierfersfeldenMittelschule BrannenburgMittelschule RaublingMittelschule Bad FeilnbachMittelschule PrienMittelschule StephanskirchenSonderpädagogisches Förderzentrum AiblingRealschule/Mittelschule/Berufsschule AiblingMittelschule BruckmühlMittelschule FeldkirchenMittelschule Großkarolinenfeld

2.KOOPERATIONSSCHULEN 2.CHANCE STADT UND LANDKREIS ROSENHEIM

Das Projekt wird gefördert von:

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Das Projekt wird gefördert von:

2.Projektvorteile

•Projekt hat Zugang zu Jugendlichen die Hilfe von Seitens Schule oder Jugendamt bisher ablehnten

•Begleitung der Schüler auch bei Schulwechsel

•Aufnahme von Schülern aus Realschulen

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Teilnehmende von 11/2008-06/2013 aus der Stadt und Landkreis Rosenheim

11. Apr 2023 © Silke Hartung 9

Das Projekt wird gefördert von:

11/2008- 06/2013

Anzahl insg. 84 100 %

davon weiblich 33 39%

davon männlich 51 61%

davon unter 15 Jahre 52 62%

davon über 15 Jahre 32 38%

davon HzE JA Stadt RO 9

davon HzE JA LK RO 13 31%

anderes JA 4Kommen aus Realschulen/Gymnasiendavon weiblichdavon männlich

166

1019%

Migrationshintergrund 22 26%

davon weiblich 11

davon männlich 11

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Teilnehmende von 11/2008 – 06/2013 aus der Stadt und Landkreis Rosenheim

11. Apr 2023 © Silke Hartung 10

Das Projekt wird gefördert von:

Reguläre Beendigung gesamt 76davon weiblich 23 90 %davon männlich 38

Erfolgreiche Integration 70davon weiblich 29 83 %davon männlich 41Abbruch (Umzug, Klinik, Schwangerschaft , auf Wunsch des Jugendlichen) 6 7 %davon weiblich 4davon männlich 2

(Aktuelle Teilnehmer) 8 9,5%

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11. Apr 2023 © Silke Hartung 11

Das Projekt wird gefördert von:

3.Ergebnisse des Projektes:

•Frühzeitiges Erkennen/Sensibilisierung

•Qualifizierung der Schulen und der Jugendsozialarbeit bzgl. Zielgruppe des Projektes-Weitergabe der Fachkompetenz im Umgang mit schulaversiven Verhalten

•Vernetzung

•Entwicklung eines Leitfadens in Kooperation mit JA, Schulamt und den Pilotschulen

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Andere Maßnahmen der Jugendhilfe

Andere Maßnahmen der Jugendhilfe

Erfassung der Schulversäumnisse Erfassung der Schulversäumnisse

Bewertung der Versäumnisse durch KL hinsichtlich: bestimmte Tage/Stunden / häufige Versäumnisse über längeren Zeitraum usw.Bewertung der Versäumnisse durch KL hinsichtlich: bestimmte Tage/Stunden / häufige Versäumnisse über längeren Zeitraum usw.

Durch schulinterne Maßnahmen Teilnahme

sicher gestellt

Teilnahme kann nicht sicher gestellt werden

Einschalten des Projektes und / oder Jugendamtes Einschalten des Projektes und / oder Jugendamtes

Erstellen Bildungs-und Förderplan mit Schüler, Eltern, KL und

Projektmitarbeiter

Erstellen Bildungs-und Förderplan mit Schüler, Eltern, KL und

Projektmitarbeiter

Angebote der Schule / Jugendhilfe

Kompetenzfeststellung durch das Casemanagement

Kompetenzfeststellung durch das Casemanagement

Regelmäßiger Schulbesuch Regelmäßiger Schulbesuch

Keine plausible Erklärung: kollegiale Beratung/Austausch Kl und JaS , Einbeziehung Eltern und SchülerKeine plausible Erklärung: kollegiale Beratung/Austausch Kl und JaS , Einbeziehung Eltern und Schüler

Ergebnis: Plausible Erklärung möglich

Aufnahme in das ProjektAufnahme in das Projekt

AngeboteAngebote

InfoInfo

……

Kooperation mit weiteren Maßnahmen

(z.B. Jobcenter)

Kooperation mit weiteren Maßnahmen

(z.B. Jobcenter)

Auffälliges Verhalten (z.B. Stören, fehlende TN)Auffälliges Verhalten (z.B. Stören, fehlende TN)

AngeboteAngebote

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11. Apr 2023 © Silke Hartung 13

Das Projekt wird gefördert von:

3.Ergebnisse des Projektes:

•Frühzeitiges Erkennen/Sensibilisierung

•Qualifizierung der Schulen und der Jugendsozialarbeit bzgl. Zielgruppe des Projektes-Weitergabe der Fachkompetenz im Umgang mit schulaversiven Verhalten

•Vernetzung

•Entwicklung eines Leitfadens in Kooperation mit JA, Schulamt und den Pilotschulen

Weiterfinanzierung•Gespräche mit Jugendamt Landshut

•Sozialpädagogische Fachkraft Realschule Aibling finanziert über Förderverein

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11. Apr 2023 © Vorname Name 14

Das Projekt wird gefördert von:

3.Grundsätze für gelungene Kooperation Schule und Projekt

•Schule bleibt in der Verantwortung für ihre Schüler auch wenn diese als „Fälle“ im Projekt sind.

•Die Zuständigkeit für die „Fälle“ wird nicht an das Projekt delegiert. Das Projekt unterstützt die Schule in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung. Mit Leistungen, die die Schule mit ihren Mitteln nicht erbringen kann.

•Deshalb sollten in den Bildungs- und Förderplänen oder auch Hilfeplänen immer Leistungen von Schule und Jugendhilfe integriert sein.Anschließend werden diese beobachtet und überprüft.

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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!