satzung des bogensportclub chemnitz-rabenstein e.v

Upload: bogensportclub-chemnitz-rabenstein-ev

Post on 06-Apr-2018

215 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

  • 8/3/2019 Satzung des Bogensportclub Chemnitz-Rabenstein e.V.

    1/4

    Satzung des Bogensportclub Chemnitz-Rabenstein e.V.

    - 1 - Name und Sitz des Vereins, Geschftsjahr

    1. Der Verein hat seinen Sitz in Chemnitz und trgt den Namen Bogensportclub Chemnitz-Rabenstein

    2. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz eingetragen und fhrt den Zusatz e.V.

    3. Das Geschftsjahr ist das Kalenderjahr

    - 2 - Zweck des Vereins

    1. Zweck des Clubs ist es, den Bogensport zu pflegen, die Jugend in sportlicher Hinsicht zu frdern und sie fr denberregionalen Bogensport zu interessieren, durch Veranstaltung von Wettkmpfen das sportliche Interesse zuuntersttzen und durch den Bogensport der Gesundheit, Erholung und Entspannung seiner Mitglieder zu dienen.

    2. Der Verein verfolgt ausschlielich und unmittelbar gemeinntzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er erstelltund unterhlt die fr die Ausbung des Bogensports erforderlichen Anlagen und frdert den Bogensport in jederHinsicht

    3. Der Verein lehnt konfessionelle und parteipolitische Bestrebungen ab, ist selbstlos ttig und verfolgt nicht in ersterLinie eigenwirtschaftlichen Zwecke.

    4. Der Verein ist Mitglied Schsischen Bogensportverbandes, damit mittelbares Mitglied des DeutschenBogensportverbandes 1959 e.V., dessen Satzung er anerkennt.

    5. Um die Durchfhrung der Vereinsaufgaben zu ermglichen, kann der Vorstand den Eintritt und Austritt zu weiterenSportverbnden beschlieen.

    - 3 - Mitgliedschaft

    1.- Der Verein steht allen Personen offen. Der Verein hat

    a) aktive Mitgliederb) passive Mitgliederc) Ehrenmitgliederd) Zweitmitglieder (Gastschtzen)

    1.1. Aktive Mitglieder sind solche, die den Sport in Wettkmpfen ausben und daher als Mitglieder der Sportverbndegefhrt werden

    1.2. Passive Mitglieder sind jene, die am gesamten Clubleben teilnehmen, den Bogensport aber nicht im Rahmen vonWettkmpfen betreiben mchten

    1.3. Bei der Beitragsgestaltung werden die jugendlichen Mitglieder (bis zu 18 Jahren), Junioren in Ausbildung ohnefestes Einkommen oder Vermgen (bis zu 27 Jahren) sowie Familien und Firmen besonders gnstig gestellt.

    1.4. Passive Mitglieder haben jederzeit das Recht wieder aktive Mitglieder zu werden.

    1.5. Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Verein in besonderer Form verdient gemacht haben. Sie werdenauf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ernannt und sind von derBeitragszahlung befreit.

    1.6. Zweitmitglieder (Gastschtzen) sind solche, die einem anderen Bogensportverein angehren, den Bogensportaber zustzlich in einem zweiten Verein aktiv oder passiv ausben mchten.

    2.- Zur Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. ber die endgltige Aufnahme entscheidet der Vorstand.

  • 8/3/2019 Satzung des Bogensportclub Chemnitz-Rabenstein e.V.

    2/4

    3.- Jedes neu aufgenommene Mitglied erhlt eine Mitgliedskarte sowie eine Ausfertigung der Satzung. Das neuaufgenommene Mitglied verpflichtet sich durch seine Beitrittserklrung, die Satzung des Vereins anzuerkennen undzu achten.

    - 4 - Ende der Mitgliedschaft

    1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschlu.

    2. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monatenangezeigt werden (die Erklrung mu vor dem 30. September vorliegen). Bis zum Wirksamwerden des Austrittes hatdas austretende Mitglied seine Mitgliedspflichten zu erfllen, insbesondere seine Beitrge zu zahlen.

    3. Ein Vereinsmitglied kann durch Beschlu des Vorstandes ausgeschlossen werden. Dies ist durch die Mitglieder-versammlung zu besttigen. Insbesondere ist ein Ausschlu eines Mitgliedes mglich, wenn esa) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschdigt oder die ihm nachder Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat oderb) mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeitrge im Rckstand ist und trotz schriftlicher Mahnungunter Androhung des Ausschlusses die rckstndigen Beitrge nicht eingezahlt hat.Das ausgeschlossene Mitglied ist berechtigt, in der nchsten Hauptversammlung Berufung einzulegen, die durch

    einfache Stimmenmehrheit in geheimer Abstimmung endgltig entscheidet.

    4. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verein und seine Einrichtungen. Siehaben die Mitgliedskarte abzugeben.

    - 5 - Rechte und Pflichten der Mitglieder

    1. Die Mitglieder haben das Recht, nach Magaben der Satzung und der Beschlsse der Mitgliederversammlung unddes Vorstandes die Clubeinrichtungen zu nutzen und an den Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen.

    2. Jedes Mitglied ber 16 Jahre besitzt Stimm- und Wahlrecht. Whlbar sind nur Mitglieder ber 18 Jahre.

    3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Krften zu frdern, die festgesetzten Beitrge zu leisten unddie von der Vereinsleitung zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes erlassenen Anordnungen zu beachten.

    - 6 - Aufnahmegebhr und Mitgliedsbeitrge

    1. Bei der Neuaufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebhr zu zahlen. Diese entfllt beim Nachweis einermindestens 1 Jahr dauernden frheren Mitgliedschaft im Verein.

    2. Jedes Vereinsmitglied bezahlt einen Jahresbeitrag, dessen Hhe von der Hauptversammlung auf Vorschlag desVorstandes bestimmt wird und zum Jahresanfang zu entrichten ist.

    3. Whrend des Jahres eintretende Mitglieder zahlen den anteiligen Jahresbeitrag.

    4. Mittel des Vereins drfen nur fr die satzungsmigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keineZuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Krperschaft fremdsind, oder durch unverhltnismig hohe Vergtungen begnstigt werden.

    5. Der Vorstand kann aus sozialen Grnden auf Antrag Ermigung oder Befreiung gewhren

    - 7 - Organe

    Die Organe des Vereins sind

    a) Mitgliederversammlungb) Vorstand - 8 - Vorstand

  • 8/3/2019 Satzung des Bogensportclub Chemnitz-Rabenstein e.V.

    3/4

    1.- Der Vorstand im Sinne des 26 BGB besteht aus mindestens 3 Mitgliedern (Prsidium) und hchstens 6Mitgliedern. Im Innenverhltnis wird bestimmt, da ein Vizeprsident den Verein dann leitet und vertritt, wenn derPrsident verhindert ist.

    2. Der Vorstand besteht aus: Erster Vorsitzender (Prsident), Zweiter Vorsitzender (Vizeprsident), Schatzmeister(Vizeprsident)3.- Das Prsidium des Vorstandes (Prsident und Vizeprsidenten) wird von der Hauptversammlung auf jeweils 2Jahre gewhlt. Weitere Vorstandsmitglieder werden vom Prsidium mit einfacher Mehrheit gewhlt. Mitglieder desVorstandes knnen nur Mitglieder des Vereins sein. Die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds des Vorstandes durchdie Mitgliederversammlung sind zulssig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulren Amtszeit bis zur Wahl seinesNachfolgers im Amt

    4.- Dem Vorstand obliegt insbesondere:a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung einschlielich der Aufstellung der Tagesordnung,b) die Ausfhrung der Beschlsse der Mitgliederversammlung,c) die Verwaltung des Vereinsvermgens und die Anfertigung des Jahresberichts,d) die Aufnahme neuer Mitglieder.

    5. Der Verein wird gerichtlich und auergerichtlich durch zwei Mitglieder des Prsidiums vertreten.

    6.- Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus so sind die verbliebenen Mitglieder berechtigt, einen Ersatzzu whlen, der bis zur nchsten Hauptversammlung an die Stelle des Ausgeschiedenen tritt.

    7. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Prsidenten, bei dessen Verhinderung voneinem Vizeprsidenten einberufen. Der Vorstand ist beschlussfhig wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheitentscheidet die Stimme des Prsidenten, bei dessen Verhinderung die des Schatzmeisters.

    8. Die Beschlsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollfhrer sowie vomVersammlungsleiter zu unterschreiben.

    9. Die den Verein verpflichtenden Urkunden sind vom Prsidenten oder einem Vizeprsidenten sowie einem weiterenVorstandsmitglied zu unterzeichnen.

    10. Geringfgige nderungen der Satzung die redaktioneller Art oder fr die Registergerichte bzw. das Finanzamterforderlich sind, knnen durch den Vorstand beschlossen werden.

    - 9- Mitgliederversammlung

    1. Die Mitgliederversammlung ist zustndig fr die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:

    a) nderungen der Satzung

    b) die Auflsung des Vereinsc) die Wahl und die Abberufung des Prsidenten und der Vizeprsidentend) die Entgegennahme des Jahresberichtes und die Entlastung des Vorstandse) die Festsetzung der Aufnamegebhr und der Mitgliedsbeitrgef) die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft

    2. Mindestens einmal im Jahr ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. DieEinberufung erfolgt schriftlich (z.B. per Brief, Fax oder e-mail) unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unterAngabe der Tagesordnung.

    3. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis sptestens eine Woche vor derMitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergnzung der Tagesordnung beantragen. ber den Antragentscheidet der Vorstand.

    4. Der Vorstand hat eine auerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder diesunter Angabe des Zwecks und der Grnde beantragt.

  • 8/3/2019 Satzung des Bogensportclub Chemnitz-Rabenstein e.V.

    4/4

    5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter und beidessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu whlenden Versammlungsleiter geleitet.

    6. Die Mitgliederversammlung ist mit den Stimmen der anwesenden Mitgliedern des Vereins und unter Anwesenheitvon mindestens 2 Vorstandsmitgliedern beschlussfhig.

    7. Die Mitgliederversammlung beschliet in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesendenMitglieder. Beschlsse ber eine nderung der Satzung bedrfen der Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden, derBeschluss ber die Auflsung des Vereins der Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder.

    8. ber den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlsse ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses istvom Protokollfhrer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

    - 10- Auflsung des Vereins

    1. Im Falle der Auflsung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsamvertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.

    2. Bei Auflsung des Vereins oder der Entziehung der Rechtsfhigkeit oder dem Wegfall steuerbegnstigter Zwecke

    ist das Vermgen zu steuerbegnstigten Zwecken zu verwenden. Beschlsse ber die knftige Verwendung desVermgens drfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgefhrt werden.