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Lasersicherheit
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Schutz vor künstlicher optischer Strahlung Lasersicherheit und deren rechtliche Grundlagen
Peter Heinz
Lasersicherheit
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Gliederung
Eigenschaften der Laserstrahlung; Spektralbereich; Lasertypen
Biologische Wirkung optischer Strahlung
Strahlungs-Grenzwerte für Auge und Haut
Technische Regeln für optische Strahlungsquellen, Laser und Lasereinrichtungen Klassifizierung der Laser
Schutzbrillen
Sicherheitstechnische Einrichtungen
Haftungsrechtliche Konsequenzen
Zugangssicherungs-System an der UBT
Literaturverzeichnis
Diskussion
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Lasersicherheit
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Begriffsbestimmung, Spektralbereich
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Elektromagnetisches Spektrum
Wellenlängen des Lichtes (sichtbarer Anteil des elektromagnetisches Spektrums)
V(λ)
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tra
hlu
ng
Spektrale Verteilung für Nacht- sehen V´(λ) um ca. 50nm ins Blau verschoben
Spektrale Verteilung der Augenempfindlichkeit V(λ)
für Tagessehen: 380nm – 780nm
Maximum 555nm (gelbgrün)
V(λ)
„Optische Strahlung“ ist jede elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100nm bis 1mm „Laserstrahlung“ ist kohärente optische Strahlung
(Zitat: Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV)
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Wesentliche Eigenschaften von Laserstrahlung
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• Kohärenz: Feste räumliche und zeitliche
Phasenbeziehung im Strahlungsfeld
Strahlung ist interferenzfähig
• Monochromasie: Geringe Frequenzbreite <<
• Parallelität: Räumlich gerichtete Strahlung:
Typische Strahl-Divergenz 10-3 rad
• Sehr hohe Leistungs- und Energiedichten: Räumlich gebündelte Strahlung: Typische BündelØ 1mm
Hohe Dauerstrich-Leistungen möglich: W - kW
Fokussierbar bis zum Bereich der Wellenlänge: 1011 Wm-2
Zeitlich modulierbar durch: - Impulsbetrieb (10-3 - 10-7s)
- Gütemodulation (10-7 - 10-9 s)
- Modenkopplung (10-10 - 10-15 s)
Spitzenleistungen bis 1013 W
Leistungsdichten bis 1022 Wm-2
Einige (beispielhafte) Laserlinien (steigende Wellenlänge): 116 nm: H2 (Gas-Laser) 193 nm: ArF (Excimer-Laser) 248 nm: KrF (Excimer-laser) 325 nm: He-Cd+ (Metalldampf-Laser) 337 nm: N2 (Gaslaser) 351 nm: XeF (Excimer) 457,...,514 nm: Ar+ (Edelgasionen-Laser) 543, 594, 612, 633 nm: HeNe (Gas-Laser) 780 nm – 905 nm: GaAlAs (Halbleiter-Laser) 1,06 µm: Nd3+ (Festkörper-Laser) 1,5 µm, 2,9 µm: Er3+ (Festkörper-Laser) 9,2 – 18,8 µm: CO2 (Gas-Laser) 496 µm: CH3F (Gas-Laser)
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Laserlinien, Lasertypen
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Kontinuierlich abstimmbare Laser: 570 - 650 nm: Rhodamin 6G (Farbstoff-Laser) 700 -1000 nm: Ti:Saphir (Festkörper-Laser)
Frequenz-Vervielfachung: v = n x 1; n=2,3,...
Optisch-parametrische Oszillatoren/Generatoren: s + i = p
Summen-/ Differenzfrequenz-Erzeugung: s = 1 + 2 / D = 1 - 2
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Laserunfall-Statistik
1. Laserstrahl
2. direkt reflektierender
Beobachtungsbereich
3. diffus reflektierende
Strahlung
Beobachtungs- situationen
Quelle: Rockwell Laser Incident Database
Innerhalb der letzten 25 Jahre sind im Ausbildungsbereich die Laserunfälle um 14 % gestiegen, während sie im wissenschaftlichen Bereich um 32% abgenommen haben
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Biologische Wirkung optischer Strahlung
Relevante Zeitkonstanten:
Thermische Zeitkonstante: tTherm 10 s Biologische Zeitkonstante (z.B. UV: Pigmentierung): tBiol, UV >> 1 Tag = 3104 s
Einwirkungszeitraum > thermische, biologische Zeitkonstante
Thermische + photochemische Schädigung Wirkung Leistungsdichte (Bestrahlungsstärke) (Wm-2)
Einwirkungszeitraum < thermische, biologische Zeitkonstante
Thermische Dichtewellen, Verdampfungsprozesse Akustische Stoßwellen Wirkung f [ Energiedichte (Bestrahlung) (Jm-2) ]
Beschleunigung freier Elektronen durch hohe elektrische
Feldstärke, Lawinendurchbruch Wirkung Leistungsdichte (Wm-2)
Schematische Übersicht über die Zeit- und Leistungsdichte-Abhängigkeit der ver-schiedenen Schädigungsmechanismen
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Biologische Wirkung optischer Strahlung
stationärer Fall, thermische Wirkung, steigende Leistung:
● Beschleunigung physiologischer Prozesse ● Dehydrierung mit reversibler Gewebeschrumpfung ● Irreversible Koagulation (Eiweißdenaturierung)
Explosionsartige Verdampfung von Gewebs- wasser, wobei die Gewebestruktur zerstört wird
● Thermolyse (Verkohlung) ● Verdampfen von Gewebsmaterial
Thermische Wirkungen in biologischem Gewebe im
jeweiligen Temperaturbereich
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Biologische Wirkung optischer Strahlung
Wasser H2O Hämoglobin (Hb bzw. HbO2) und Melanin
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Wellenlänge [nm] (log. Skala) Wellenlänge [nm] (lin. Skala) 200 200 1000 1000
Abso
rption [
cm-1]
(log.
Ska
la)
Abso
rption [
cm-1]
(log.
Ska
la)
1
1
103
10-4
sichtbares Licht
104
sichtbares Licht
Absorptionskoeffizienten als Funktion der Wellenlänge
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UV-C
(100-280nm) UV-B (280-315nm)
(<mm Eindringtiefe)
Erythem (Hautrötung) mit sekundärer Pigmentierung, beschleunigte Hautalterung, Hautkarzinom
(Absorption in der Hornhaut)
Photokeratitis (Entzündung der Hornhaut), Photokon-junktivitis (Entzündung der Bindehaut)
UV-A (315-400nm)
(~mm Eindringtiefe) starke Pigmentierung (ohne Erythembildung)
(Absorption in der Augenlinse) Strahlenkatarakt (Grauer Star)
Sichtbare Strahlung
(400-780nm)
(Eindringtiefe bestimmt durch Pigmentierung)
photochemische Prozesse, thermische Hautschädigung
(Absorption in der Netzhaut) Photochemische und thermische Retinaschädigung
IR-A (780-1400nm)
(Eindringtiefe bestimmt durch Pigmentierung) thermische Hautschädigung
(Absorption in dem Glaskörper und in der Netzhaut) Strahlenkatarakt
IR-B (1400nm-3000nm)
(~mm Eindringtiefe) thermische Hautschädigung
(Absorption in der Augenlinse und dem Glaskörper) Thermische Hornhaut- und Linsenschädigung, Katarakt
IR-C (3µm-1mm)
(<mm Eindringtiefe) thermische Hautschädigung
(Absorption in der Hornhaut) Thermische Hornhautschädigung
Spektralbereich Wirkung auf Haut Wirkung auf Auge
Biologische Wirkung optischer Strahlung
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Wirkungsmechanismen beim Auge
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Netzhaut-
grube =1,5mm
Zum Gehirn
Iris oder
Regenbogenhaut
Retina oder
Netzhaut
Glaskörper
Vordere
Augenkammer
Lederhaut
Linse
Blinder Fleck
Sehnerv
Ringmuskel
Aderhaut
Bindehaut
Oberes Augenlid
Unteres Augenlid Augenmuskel
Pupille =7mm
Hornhaut
Gesonderte Diskussion, weil:
● häufig irreparabler Schaden ● überragende Bedeutung für Kommunikation mit Umwelt ● sehr komplizierter Aufbau andere Schädigungsmechanismen ● Fokussierungswirkung auf der Retina
Beugungsbegrenzte Abbildungs- eigenschaften:
mdd
fd R
PR
7,744,2
Verstärkung der in der Netzhaut-grube auftreffenden Energie- bzw. Leistungsdichte um 105 - 106 infolge der fokussierenden Wirkung der Augenlinse
f´= 17,05mm (∞) - 14,17mm (Nahpunkt)
= 24 mm
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Wirkungsmechanismen beim Auge
Aufbau der Netzhaut Transmission des Auges
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Transmission der Augenmedien bis zur vorderen Augenkammer
zur Linse
zur Retina
zum Glaskörper
Glaskörper Lichteinfall
Nervenfaserschicht
Ganglienschicht
Zapfen
Amokrinzellen
Bipolarzellen
Horizontalzellen
Stäbchen
Pigmentepithel
Aderhaut
Lederhaut
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Wirkungsmechanismen beim Auge
Spektrale Transmissions-Charakteristik des menschlichen Auges
Spektrale Schädigungsrisiken des menschlichen Auges
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Strahlungs-Grenzwerte für Auge und Haut (DIN EN 60825, Teil 1+2)
Sichtbar, nahes IR (400 - 1400 nm): Verstärkungsfaktor für Auge infolge der Fokussierung zu beachten; UV, fernes IR: keine Fokussierungswirkung des Auges
gleiche Grenzwerte wie Auge.
Zulässige Grenzwerte für die Haut in Abhängigkeit von der
Bestrahlungsstärke
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Grenzwerte für die Haut:
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Unterscheidung zwischen verschiedenen Beobachtungsbedingungen, die zu
unterschiedlichen Grenzwerten führen:
Grenzwerte für das Auge
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Betrachten einer ausgedehnten Lichtquelle:
Betrachten einer Punktquelle:
Blick in einen kollimierten Laserstrahl:
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Grenzwerte für das Auge
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Zeitabhängigkeit der zulässigen Bestrahlungsstärke bei Punktquellen für verschiedene Wellenlängenbereiche
Punktquellen: Strahlungsquellen, die auf der Netzhaut ein Bild <25µm erzeugen
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Winkelbedingung bei der Beobachtung einer ausgedehnten Quelle: der Durchmesser, der dem Grenzwinkel min entspricht, nimmt mit
dem Abstand vom Auge zu.
Abhängigkeit der zu-
lässigen Grenzwerte bei ausgedehnten Quellen von der Einwirkungs-
dauer für verschiedene Wellenlängen.
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Grenzwerte für das Auge
Ausgedehnte Quellen: Grenzwinkel αmin Bild der Strahlungsquelle auf der Netzhaut ist so groß, dass die Wärmeableitung aus der Mitte des auf der Netzhaut bestrahlten Fleckes vernachlässigbar ist.
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Laser Strahl Bearbeitung
Absaugung
Laser-Materialbearbeitungsmaschine
DIN 24185: „Prüfung von Filtern“ DIN 1946: „Raumlufttechnik“
GefStoffV, BlmSchG TRGS, TA-Luft
89/392/EEC „Maschinensicherheit“ (Materialbearbeitung)
EN 292 „Sicherheit von Maschinen“ Teil 1+2 prEN 1050 „Risk assessment“
prEN 31553 „Laser und Laseranlagen – Sicherheit von Maschinen zur Materialbearbeitung mit Laserstrahlen - Anforderungen bei Gefährdungen durch Laserstrahlung“
GSG (Gerätesicherungs-Gesetz)
EN 60204 „Elektrische Anlagen von Maschinen“ IEC 825-1 EN 60825-1 „Sicherheit von Lasereinrichtungen, Klassifizierung, Anforderungen und Benutzer- Richtlinien
EN 165 – 171 „Augenschutz“ EN 207, 208 „Personenbez. Augenschutz“ EN 60825-1 „Sicherheit vor Strahlung ...“ CEN/TC „Laser und Laseranlagen“
DIN 33881 „Messen mit Prüfröhrchen“ DIN 33891: „Staubemission techn. Arb.mittel – Best. d. Staubemissionsrate – Basisverfahren“ DIN 33892: „Staubemission techn. Arb.mittel – Best. d. Staubkonz. unter worst-case Bed.“ DIN 33895: „Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz, Pumpen zur personenbezogenen Probenahme“ DIN 33896: „Staubemission techn. Arb.mittel – Best. d. Staubem.rate v. Maschinen z. Einsatz auf Arbeitstischen – Basisverfahren“ VDI 2262-1: „Luftbeschaffenheit am Arb.platz – Minderung der Exp. durch luftfremde Stoffe - Allgemeine Anforderung“ VDI 2262-3: „ Luftbeschaffenheit am Arb.platz – Minderung ..., Lufttechnische Maßnahmen“
GefStoffV, BlmSchG TRGS (MAK-, TRK-, BAT-Werte) VBG, VDI-RL
prEN 626: „Sicherheit von Maschinen – Grundsätze f. Maschinenhersteller zur Reduz. d. Gesundheitsrisikos durch Gefahrstoffe, d. v. Maschinen ausgehen“ prEN 689: „Arbeitsplatzatmosphäre – Anleitung z. Ermittlung d. Exp. gegenüber Gefahrstoffen z. Vergleich m. Grenzw. Und Messstrategie“ prEN 481: „Arb.platzatmosphäre – Festlegung der Teilchengröße zur Messung luftgetragener Teilchen“ prEN 482: „Allgem. Anforderungen an Verfahren für Arbeitsplatzmessung“ EN 1093: „Sicherheit von Maschinen – Bewertung d. Emission von luftgetragenen Gef.stoffen“ CEN/TC 137: „Air quality“ CEN/TC 114: „Arbeitsplatzatmosphäre“ CEN/TC 156: „Lüftung“ CEN/TC 121: „ Schweißen“
Relevante Normen und Richtl. am Beispiel einer Laser-Materialbearbeitungsmasch.
„Eine Laserbearbeitungsmaschine ist nur dann eine komplette Maschine, wenn sie z.B. inklusive Absauganlage, Strahl-führungssystem und Bearbeitungstisch mit CNC-Steuerung sowie der Strahlquelle von einem Hersteller geliefert wird. Ansonsten ist der Betreiber als Kunde bei ver-schiedenen Herstellerfirmen nach dieser Norm der Hersteller der Maschine und somit verantwortlich dafür, dass auch alle Richtlinien eingehalten werden. Dieser Umstand oder Sachverhalt dringt gar nicht bis zum Kunden durch, der sich somit nicht als Hersteller einer Maschine fühlt.“
Arbeitsplatz/-atmosphäre
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Technische Regeln für optische Strahlungsquellen
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV): Begriffsbestimmungen [§2]:
- Gilt für: Optische kohärente und inkohärente Strahlung von 100nm - 1mm
- Betrifft: Beschäftigte, Schüler, Studenten, in Ausbildungseinrichtungen tätige Personen
Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen [§3-§5]:
- Gefährdungen müssen beurteilt werden
- Expositionen müssen ermittelt und bewertet werden
- Ergebnisse müssen dokumentiert werden
- Entsprechend dem Ergebnis muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen festlegen
Expositionsgrenzwerte [§6] und Schutzmaßnahmen [§7]:
- Expositionsgrenzwerte: Richtlinie 2006/25/EG
Unterweisung der Beschäftigten [§8] und Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit [§9]
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten [§11]
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Technische Regeln für optische Strahlungsquellen
Expositionsgrenzwerte
für UV (100nm – 400nm)
Jahresexpositions-Grenzwert für Haut und Augen
Expositionsgrenzwerte für
sichtbare und IR-Strahlung (380nm – 1mm)
Tagesexpositions-Grenzwert für Haut
Tagesexpositions-Grenzwert für Augen Expositions-Grenzwerte zum Schutz vor
fotochemischer Netzhautgefährdung des Auges durch Blaulicht (380nm – 600nm)
Expositions-Grenzwerte zum Schutz der Augen vor IR-Strahlung (780nm – 3000nm)
Expositions-Grenzwerte im sichtbaren und IR-Spektralbereich für Einwirkungen auf die Haut (380nm – 1400nm)
Expositions-Grenzwerte zum Schutz vor thermischer Netzhautgefährdung (380nm – 1400nm)
Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung: BGI 5006 (für kohärente und inkohärente Strahlung)
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Technische Regeln für optische Strahlungsquellen
Vereinfachte Gefährdungsermittlung für LEDs, die nicht klassifiziert sind: BGI 5006, Anhang 5
Maximale Lichtstärke einer LED [cd]
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Technische Regeln für optische Strahlungsquellen
Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) Expositionsgrenzwerte für Laserstrahlung und für inkohärente Strahlung aus künstlichen Quellen;
Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken;
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken.
TROS Laserstrahlung (Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) Dient dem Schutz der Beschäftigten vor direkten Gefährdungen der Augen und der Haut durch Laserstrahlung am
Arbeitsplatz und behandelt auch den Schutz vor Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen (z. B. vorüber-
gehende Blendung, Brand- und Explosionsgefahr).
Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung;
Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung;
Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung.
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Technische Regeln für Laser und Lasereinrichtungen
Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Laserstrahlung" VBG93: Übernahme international gültiger Grenzwerte für die maximal zulässige Bestrahlung des Auges oder der Haut
sowie das international gültige Laserklassen-System mit den für die einzelnen Klassen geltenden Grenzwerten
der zugänglichen Strahlung.
Anforderungen über den Betrieb, Bau und Ausrüstung von Lasergeräten, -anlagen oder Versuchsaufbauten.
Ausführliche Durchführungsanweisungen.
Strahlungssicherheit von Laser-Einrichtungen (DIN-Europanorm 60825, Teil 1+2): Klassifizierungsverfahren von Lasereinrichtungen, d.h. die Darstellung des Laserklassensystems (Klassen 1, 1M, 2,
2M, 3R, 3B, 4) mit den einzelnen Grenzwerten für die zugängliche Strahlung (GZS).
Tabellarische Auflistung der Grenzwerte der maximalen zulässigen Bestrahlung (MZB); Berechnungsbeispiele.
Sicherheitstechnische Ausgestaltung der Laser hinsichtlich ihrer Leistungsklassen; z.B.: Schutzgehäuse,
Sicherheitsverriegelungen, Emissions-Warneinrichtungen, Strahlfänger oder -abschwächer.
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Technische Regeln für Laser und Lasereinrichtungen
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Abschirmung an Laserarbeitsplätzen (DIN 5335): Gilt für lichtdurchlässige Abschirmungen, die eine Sichtverbindung zum Arbeitsplatz gestatten und für undurch-sichtige Abschirmungen.
Empfänger, Meßgeräte und Anlagen zur Messung von Leistung und Energie von Laserstrahlen (DIN EN 61040): Festlegung der Definitionen und Mindestanforderungen für Empfänger, Meßgeräte und Anlagen sowie der Testverfahren für die Kenngrößen und der Herstellungsnormen.
Laser und Laseranlagen (EN ISO 11145): Definiert grundlegende Begriffe, Formelzeichen und Maßeinheiten für den Bereich der Lasertechnik.
Laserbearbeitungsmaschinen (DIN EN 12626): Beschreibt Gefährdungen und legt Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Strahlungsgefährdungen und durch Werkstoffe und Substanzen erzeugte Gefährdungen fest.
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Schutz vor elektrischen Gefährdungen (IEC 204)
Schutz vor Temperaturen berührbarer Oberflächen (prEN 563)
Elektrische Sicherheit von Lasergeräten und -anlagen (DIN VDE 0836): Sie regelt alle elektrischen Aspekte im Zusammenhang mit Lasern.
Anforderungen und Prüfbestimmungen.
Laserschutzfilter, Laserschutzbrillen (EN 207): Reduzierung der Bestrahlungsstärke auf ein ungefährliches Niveau. "Persönliche" Schutzausrüstung, d.h. feste
Zuordnung zu einer Person. Normung, Hinweise zur Auswahl und Anwendung.
Laser-Justierbrillen (EN 208): Verwendet zum sicheren Durchführen von Justierarbeiten im sichtbaren Wellenlängenbereich. Abschwächung
der Strahlung auf Werte der Klasse 2 (1mW CW).
Normung, Hinweise zur Auswahl und Anwendung.
Besondere Bestimmungen gelten bei Lasereinrichtungen für: Vorführ- und Anzeigezwecke,
Leitstrahlverfahren, Vermessungsarbeiten, Unterrichtszwecke (DIN 58126, Teil 6), medizinische Anwendungen,
Informationsverarbeitung und -übertragung.
Technische Regeln für Laser und Lasereinrichtungen
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Technische Regeln für Laser und Lasereinrichtungen
Sekundäre Gefährdungspotentiale bei der Laser-Materialbearbeitung (DIN EN 31553) Gefährdungen, die durch menschliche Faktoren entstehen:
- Nichtvertrautheit mit der Maschine
Inhärente Gefährdungen:
- Mechanische Gefährdung (z.B. durch Aufenthalt im Roboterarbeitsbereich)
- Elektrische Gefährdung (z.B. durch Versorgungsanschluß, Hochspannung etc)
- Gefährdung durch Lärm (z.B. während der Bearbeitung „Excimerplasma“)
- Gefährdung durch Wärme (z.B. an schlecht gekühlten Bearbeitungsköpfen)
- Gefährdung durch Vibration
- Gefährdung durch Mißachtung ergonomischer Prinzipien bei der Maschinenauslegung
- Gefährdungen durch Werkstoffe und Substanzen: Arbeitsmittel: Arbeitsgase, Laserfarbstoffe, Lösungsmittel, Linsen
Wechselwirkung Strahl/Materie: Räuche, Stäube, Aerosole
Explosion; Feuer, giftige Wirkung
Gefährdungen durch äußere Einflüsse (Störungen):
- Temperatur, Feuchtigkeit, Nässe, Stäube, Vibrationen
- Stäube aus der Umgebung
- Elektromagnetische Störungen
- Unterbrechungen / Schwankungen in der Stromversorgung
- Probleme durch Hard- und/oder Software zur Steuerung
Bauliche Sicherheitsmaßnahmen unverzichtbar
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Übersicht: Relevante Normen und Richtlinien, Teil 1/2
- OStrV: Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung - BGI 5006: Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung - VBG 93: Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Laserstrahlung“ - TROS: Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2015) - DIN EN 60825-1:2008-05 (auch VDE 0837 Teil 1): Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 1: Klassifiz. von Anlagen und Anforderungen und Benutzer-Richtlinien (IEC 60825-1:2007) - IEC 60825-1 Beiblatt 1:2008-05: Nationaler Wortlaut der Hinweisschilder für Laserstrahlung; Deutsche Fassung CLC/TR 50493:2007 - DIN EN 60825-2, Ausgabe:2005-06: Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 2: Sicherheit von Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen (LWLKS) (IEC 60825-2:2004)
- DIN EN 60825-4, Ausgabe:2004-06: Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 4: Laserschutzwände (IEC 60825-4:1997 + A1:2002 + A2:2003); Deutsche Fassung EN 60825-4 - DIN EN 60825-12, Ausgabe:2004-12: Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 12: Sicherheit von optischen Freiraumkommunikationssyst. für die Informationsübertr. (IEC 60825-12:2004) - (Norm-Entwurf) 04/30126691 DC, Ausgabe:2004-12-15: IEC 60825-2 A1 ED.3 - Safety of laser products - Part 2: Safety of optical fibre communication systems (revision of Clause 4.6) - IEC 825-3:1995-12: Technical Report (keine Norm): Safety of Laser Products - Part3: Guidance for laser displays and shows - (Norm-Entwurf) 04/302044 DC, Ausgabe:2004-01-26: IEC 60825-4 A3 ED.1 - New Annex F on Guideline for assessing the suitability of laser guards - (Norm-Entwurf) 04/30112949 DC, Ausgabe:2004-04-29: IEC 60825-8 ED.2 - Safety of laser products - Part 8: Guidelines for the use of medical laser equipment - (Norm-Entwurf) 03/307798 DC, Ausgabe:2003-05-12: IEC 60825-13: Ed.1: Safety of laser products - Part 13: Measurements for classification of laser products - DIN 56912:1999-04: Showlaser und Showlaseranlagen / Sicherheitsanforderungen und Prüfung - DIN IEC 76(Sec)88:1994-11: (noch nicht genormt) Änderung zu IEC 825-1: Symbole zur Verwendung als Ersatz für die Texte der Laserwarnschilder - DIN 57836:1977-02 = VDE 0836/2.77: VDE-Bestimmung für die elektrische Sicherheit von Lasergeräten und -anlagen - DIN EN 954-1:1997-03: Sicherheit von Maschinen / Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze; Deutsche Fassung von EN 954-1:1996 - ISO 11553:1996-09: Sicherheit von Maschinen - Laserbearbeitungsmaschinen - Sicherheitsanforderungen - ISO/DIS 11553-1:Norm-Entwurf 2002-08: Safety of machinery - Laser processing machines - Part 1: General safety requirements (Revision of ISO 11553:1996) - DIN EN ISO 11553:Norm-Entwurf 2002-09: Sicherheit von Maschinen - Laserbearbeitungsmaschinen - Sicherheitsanforderungen (ISO/DIS 11553:2002) - DIN EN 12626:1997-07: Sicherheit von Maschinen / Laserbearbeitungsmaschinen / Sicherheitsanforderungen (ISO 11553:1996 modifiziert) Deutsche Fassung EN 12626:1997 - DIN 58126 Teil 6:1981-04: Sicherheitstechnische Anforderungen für Lehr-, Lern- und Ausbildungsmittel / Laser
- ISO 6161:1981-02: Individueller Augenschutz; Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlung - DIN EN 207:1998-12: Persönlicher Augenschutz - Filter und Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen); Deutsche Fassung EN 207:1998 - DIN EN 208:1998-12: Persönlicher Augenschutz - Augenschutzgeräte für Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten (Laser-Justierbrillen); Deutsche Fassung EN 208:1998 - DIN EN 12254:1999-02: Abschirmungen an Laserarbeitsplätzen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung; Deutsche Fassung EN 12254:1998 - DIN EN 31252:1994-11: Laser und Laseranlagen - Lasergerät - Mindestanforderungen an die Dokumentation (ISO 11252:1993); Deutsche Fassung EN 31252:1994 - ISO 11252:1993-09: Laser und Laseranlagen; Lasergerät; Mindestanforderungen an die Dokumentation - (Vornorm) DIN V VDE V 0837-6:1998-10: Sicherheit von Laser-Einrichtungen - Teil 6: Sicherheit von Produkten mit optischen Strahlungsquellen, die ausschließlich der visuell ... - (Vornorm) DIN V VDE V 0837-7:1999-01: Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 7: Sicherheit von Produkten, die unsichtbare optische Strahlung emittieren und die ... - DIN-VDE-Taschenbuch 508 Laser,Ausgabe:1998-04: Sicherheitstechnische Festlegungen für Lasergeräte und -anlagen - (Norm-Entwurf) 00/201505 DC, Ausgabe:2000-03-16: IEC 60825-10 TR Ed.1.0: Laser safety - Application guidelines and explanatory notes to IEC 60825-1 - DIN-Taschenbuch 277:1999-10: Lasermaterialbearbeitung
- ISO/TR 11552:1997-12: Laser und Laseranlagen - Lasermaterialbearbeitungsmaschinen - Leistungsangaben und Benchmarks für das Schneiden von Metallen - DIN-DVS-Taschenbuch 215:1998-05: Schweißtechnik in Luft- und Raumfahrt , Normen, Richtlinien, Merkblätter - (Norm-Entwurf) 04/30077960 DC, Ausgabe:2004-07-07: IEC 60825-1 A3 - LED Exemption Limits (400 nm - 1400 nm) - (Norm-Entwurf) 04/30113267 DC, Ausgabe:2004-05-06: IEC 60825-1 A3 F2 ED.1 - Separation (removal) of the user's guide from section 3 of IEC 60825-1
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- DIN 2311-1:1998-05: Anforderungen und Anerkennung von Laserstrahloberflächenverfahren mit Zusatzwerkstoffen - Teil 1: Anweisung zur Oberflächenbearbeitung mit Laserstr. ... - DIN EN ISO 9956-11:1996-11: Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Teil 11: Schweißanweisung für das Laserstrahlschweißen ... - Norm-Entwurf DIN 8563-126:1997-03: Sicherung der Güte von Schweißarbeiten - Anforderungen und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe ... - DIN EN ISO 13919-1:1996-09: Schweißen - Elektronen- und Laserstrahl-Schweißverbindungen; Leitfaden für Bewertungsgruppen für Unregelmäßigkeiten - Teil 1: Stahl ... - DIN 32511:1994-06: Elektronen- und Laserstrahlverfahren zur Materialbearbeitung; Begriffe für Verfahren und Geräte - (Vornorm) DIN V 32540:1997-07: Laserstrahlabtragen - Thermisches Abtragen mit dem Laserstrahl - Definitionen, Einflußgrößen, Durchführung - DIN-Taschenbuch 342:2001-12: Veranstaltungstechnik , Theater-, Studio- und Hallentechnik
- DIN EN 31253:1994-11: Laser und Laseranlagen - Lasergerät - Mechanische Schnittstellen (ISO 11253:1993); Deutsche Fassung EN 31253:1994 - DIN EN 60601-2-22:1996-12: Medizinische elektrische Geräte - Teil 2: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von diagnostischen und therapeutischen Lasergeräten ... - DIN EN 60601-2-22 Berichtigung 1:1997-11: Berichtigungen zu DIN EN 60601-2-22 (VDE 0750 Teil 2-22):1996-12 - DIN EN 61040:1993-08: Empfänger, Meßgeräte und Anlagen zur Messung von Leistung und Energie von Laserstrahlen (IEC 61040:1990); Deutsche Fassung EN 61040:1992 - DIN EN ISO 7944:1998-07: Optik und optische Instrumente - Bezugswellenlängen (ISO 7944:1998); Deutsche Fassung EN ISO 7944:1998 - DIN EN ISO 11149:1997-11: Optik und optische Instrumente - Laser und Laseranlagen - Faseroptik-Steckverbinder für Laseranwendungen außerhalb der Telekommunikation ... - DIN EN ISO 11551:1997-10: Optik und optische Instrumente - Laser und Laseranlagen - Prüfverfahren für den Absorptionsgrad von optischen Laserkomponenten ... - (Norm-Entwurf) ISO/DIS 11551:2001-12: Optik und optische Instrumente - Laser und Laseranlagen - Prüfverfahren für den Absorptionsgrad von optischen Laserkomponenten ... - ISO 13919-1:1996-08: Schweißen - Elektronen- und Laserstrahl-Schweißverbindungen - Leitfaden für Bewertungsgruppen für Unregelmäßigkeiten - Teil 1: Stahl - (Norm-Entwurf) ISO/DIS 15616-1:1998-09: Abnahmeprüfungen für CO2-Laserstrahlanlagen zum Schweißen und Schneiden - Teil 1: Grundlagen, Abnahmebedingungen - VDI 2906 Blatt 8:1994-05: Schnittflächenqualität beim Schneiden, Beschneiden und Lochen von Werkstücken aus Metall; Laserstrahlschneiden - DVS 1187:1997-03: DVS-Lehrgang Laserstrahlfachkraft - Fachkraft für die Metallbearbeitung durch Laserstrahl - DVS 3206-1:1994-12: Unregelmäßigkeiten und deren Ursachen beim Laserstrahlbrennschneiden von metallischen Werkstoffen - DVS 3206-2:1994-12: Unregelmäßigkeiten und deren Ursachen beim Laserstrahlschmelzschneiden von metallischen Werkstoffen - DVS 3207-1:1996-08: Qualitätssicherung von Nd:YAG-Laserstrahlschweißarbeiten metallischer Werkstoffe - Verfahren und Laserstrahlschweißanlagen - (Technische Regel, Entwurf) DVS 3208:1994-12: Qualitätssichernde Maßnahmen beim Elektronen- und Laserstrahlschweißen
- GesSchDiskoVV TH: Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und schädlichen Umwelteinwirkungen durch Diskotheken und diskothekenähnliche Betriebe:1996-02-13 - DIN-Fachbericht 31: Entwicklungsbegleitende Normung im Bereich der Lasertechnik, Standortbestimmung und Fortschreibung:1991 - SN EN 61040:1992: Empfänger, Meßgeräte und Anlagen zur Messung von Leistung und Energie von Laserstrahlung (IEC 61040:1990) - (Norm-Entwurf) ISO/DIS 15367-1:2002-03: Lasers and laser-related equipment - Test methods for determination of the shape of a laser beam wavefront - Part 1: Terminology … - (Norm-Entwurf) DIN EN ISO 15367-1:2002-04: Laser und Laseranlagen - Prüfverfahren für die Bestimmung der Wellenfrontform von Laserstrahlen - Teil 1: Begriffe und ... - DIN EN ISO 11554:1999-03: Optik und optische Instrumente - Laser und Laseranlagen - Prüfverfahren für Leistung, Energie und Kenngrößen des Zeitverhaltens von Laserstrahlen ... - (Norm-Entwurf) DIN EN ISO 11554:2001-08: Optik und optische Instrumente - Laser und Laseranlagen - Prüfverfahren für Leistung, Energie und Kenngrößen des Zeitverh. ... - DIN EN ISO 11670:1999-11: Laser und Laseranlagen - Prüfverfahren für Laserstrahlparameter - Strahllagestabilität (ISO 11670:1999); Deutsche Fassung EN ISO 11670:1999 - DIN EN ISO 12005:1999-10: Laser und Laseranlagen - Prüfverfahren für Laserstrahlparameter - Polarisation (ISO 12005:1999); Deutsche Fassung EN ISO 12005:1999 - (Norm-Entwurf) DIN EN ISO 13696:1999-09: Optik und optische Instrumente - Bestimmung von Streustrahlung hervorgerufen durch optische Komponenten (ISO/DIS 13696:1999) - ISO 8322-6:1991-11: Hochbau; Meßinstrumente; Verfahren zur Bestimmung der Genauigkeit; Teil 6: Laserinstrumente
Übersicht: Relevante Normen und Richtlinien, Teil 2/2
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Laser klasse
Potentielle Gefahren / Bedeutung Wellenlänge [nm]
Grenzwerte zulässiger Bestrahlung (GZS) für den sichtbaren Bereich
Bemerkung
1 Augensicher auch bei längerer (absichtlicher) Bestrahlung, auch bei Bestrahlung mit Lupen oder Ferngläsern
alle 40 µW im blauen Spektralbereich, 400 µW im roten Spektralbereich (Messblenden für Lupen oder Ferngläser)
Entspricht der alten Klasse 1
Gekapselte Laser höherer Leistung. Durch die vollkommene Einhausung wird ein Austritt von Strahlung vollkommen verhindert.
Kein Strahlaustritt.
1M Augensicher für das freie Auge, auch bei längerer (absichtlicher) Bestrahlung; möglicher Augenschaden bei
Bestrahlung mit Lupen oder Ferngläsern („M“=“magnifying instruments“)
302,5-4000 Wie Klasse 1, aber Messblende für das freie Auge
Nach alter Klasseneinteilung: Nicht sichtbare Laser der Klasse 3A sowie Laser, die nicht in
3A, sondern wegen der Leistungsgrenze 5 x Klasse 2 in Klasse 3B waren.
2 Sichtbare Laserstrahlung, augensicher über den Lidschlußreflex innerhalb 0,25 s, auch bei Bestrahlung mit Lupen oder Ferngläsern
400-700 1 mW (Messblenden für Lupen oder Ferngläser)
Entspricht der alten Klasse 2
2M Sichtbare Laserstrahlung, augensicher über den Lidschlussreflex innerhalb 0,25 s und ohne optische Instrumente, möglicher Augenschaden bei Bestrahlung mit Lupen oder Ferngläsern („M“=“magnifying instruments“)
400-700 Wie Klasse 2, aber Messblende für das freie Auge (max. 1mW auf der Netzhaut)
Nach alter Klasseneinteilung: Sichtbare Laser der Klasse 3A sowie Laser, die nicht in 3A, sondern wegen der Leistungsgrenze von 5mW in Klasse 3B waren.
3R Gefahr für Augen wie bei Laserklasse 3B; verringertes Risiko durch reduzierte GZS. Gefahr bei unsachgemäßer Verwendung durch nicht eingewiesenes Personal („R“=“relaxed“)
302,5-106 5× Klasse2 im Sichtbaren (d.h. 5 mW), 5× Klasse1 außerhalb des Sichtbaren
Teilmenge der alten Klasse 3B
3B Gefahr für Augen durch den direkten Strahl und spiegelnde Reflexionen, Möglichkeit für geringfügige Hautverletzung bei Leistungen nahe der Obergrenze
alle 500 mW Alte Klasse 3B ohne die neue Klasse 3R
4 Gefahr für Augen durch direkten und diffus reflektierten Strahl, Gefahr für Haut, Brandgefahr
alle Nach oben hin offen Entspricht der alten Klasse 4
Klassifizierung von Lasern
Der Hersteller und/oder der Betreiber ist dazu verpflichtet, die Laser-Einrichtung in die richtige Klasse einzuordnen („rot“ = neu ab 2004).
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Klassifizierung der Laser
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Gefährungspotential
Strahlquelle: Rubinlaser (694nm); Pulsenergie: 20mJ; Pulsdauer: 20ns; Pulsleistung: 1MW; Entfernung: 25m;
Sehstärke: 5% nach Unfall, 5% nach 3 Jahren; Persönliche Empfindung: schwarzer Fleck, abnehmende Sehschärfe
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Die Laserschutzbrillen sollen die Bestrahlungsstärke am Auge durch Absorption und/oder Reflexion
auf ein ungefährliches Niveau reduzieren.
Absorption: - Hohe optische Dichten Reflexion: - Höhere Leistungsbeständigkeit
- Richtungsunabhängige Abschwächung - Bessere spektrale Anpassung
EN 207, EN 208: Spezifizierte optische Dichte bis zu einem max. Einfallswinkel von 30 einzuhalten.
Beschriftung:
Lichttransmissionsgrad:
Laser-Justierbrillen (EN 208): 0,4
Laser-Schutzbrillen (EN 207): 0,2
Schutzbrillen
Art.No. 018.T0068.00 D 750-1100 L6 LV CE IR 750-1100 L8 LV CE D 10600 L3 LV CE I 10600 L4 LV CE M 750-800 L8 LV CE M >800-900 L9 LV CE M 1030-1064 L6 LV CE
Art.No. 008.T0001.00 D 180-315 L8 LV DIN CE IR 180-315 L5 LV DIN CE D >315-515 L5 LV DIN CE IR >315-515 L7 LV DIN CE D 528 L5 LV DIN CE R 528 L4 LV DIN CE
Art.No. 01.8T0.060.00 D 180-315 L9 RH DIN IR 180-315 L5 RH DIN IR >315-380 L8 RH DIN D >315-380 L5 RH DIN
Beispiele:
Schutzstufen:
Schutzstufennummer N int( lg ( ))
R: Laser-Justierbrillen
L: Laser-Schutzbrillen
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Sicherheitstechnische Einrichtungen
Wichtige Festlegungen aus UVVL und deren Konsequenzen:
Laserbereich ist der Bereich, in welchem die Werte für die MZB über-schritten werden können (§2 Abs. 6). Es gilt ein Minimierungsgebot sowohl hinsichtlich der
räumlichen Größe des Laserbereichs als auch der Zahl der sich im Laserbereich aufhaltenden Personen (§8 Abs. 1). Lasereinrichtungen müssen den Klassen 1 bis 4 zugeordnet und
entsprechend gekennzeichnet sein (§4 Abs. 1). Laserbereiche von Lasereinrichtungen der Klassen 3B oder 4 müssen während des Betriebs abgegrenzt und gekennzeichnet sein. Bei Lasern der Klasse 4 muß der Betrieb an den Zugängen des Raums durch Warnleuchten angezeigt werden (§7 Abs. 2).
Der Zugang zu Laserbereichen mit Klasse 4-Lasern ist während des Betriebs durch geeignete Einrichtungen oder Maßnahmen auf befugte Personen zu begrenzen, die vor der Einwirkung von Laserstrahlung geschützt sind (§7 Abs. 2). Je nach Grad der Gefahr kann es erforderlich sein, den Zugang schleusenartig auszubauen oder Einrichtungen mit Schutzfunktion, z.B. Türkontakte, vorzusehen, durch die der Laser beim Betreten des Laserbereichs ausgeschaltet wird (§7 Abs. 2). Werden mehrere Laser gleichzeitig in demselben Raum betrieben, sind deren Strahlengänge ge-genseitig abzuschirmen (§8 Abs.1).
Sind Streustrahlung oder Reflexe in Laserbereichen der Klassen 3B oder 4 nicht zu vermeiden, so hat der Unternehmer zum Schutz der Augen und der Haut geeignete Augenschutzgeräte, Schutzkleidung oder Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen (§8 Abs. 2).
Laser der Klassen 2 bis 4 müssen so eingerichtet sein, dass unbeabsichtigtes Strahlen verhindert ist (§4 Abs. 3).
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Lasersicherheit
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Sicherheitstechnische Einrichtungen
Lasereinrichtungen müssen entsprechend ihrer Klasse und Verwendung mit den für einen sicheren Betrieb erforderlichen Schutzeinrichtungen ausgerüstet sein (§4 Abs. 2). Diese Forderungen gelten als erfüllt, wenn: - der Fernverriegelungsstecker eines Lasers der Klasse 3B oder 4 an einen Not-Aus-Schalter, einen Türkontakt oder an eine andere
gleichwertige Einrichtung mit Schutzfunktion angeschlossen ist (§8 Abs. 4), - Lasereinrichtungen der Klassen 2 für Unterrichtszwecke, 3R, 3B oder 4 bei Nichtbenutzung gegen unbefugten Gebrauch durch das
Abnehmen des Schlüssels des Schlüsselschalters gesichert sind (§8 Abs. 4), - Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 bei Nichtbenutzung durch die Verwendung der Strahldämpfungseinrichtungen
gesichert sind (§8 Abs. 4).
Der Betrieb von Lasern der Klassen 3B oder 4 müssen dem zuständigen Unfallversicherungsträger und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde vor der ersten Inbetriebnahme angezeigt werden (§5 Abs. 1).
Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte zu bestellen (§6 Abs. 1). Es wird empfohlen, diese mit Weisungsbefugnissen und Verantwortung auszustatten (§6 Abs. 2).
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Versicherte, die Lasereinrichtungen der
Klassen 2 bis 4 anwenden oder sich in Laserbereichen von Lasereinrichtungen der Klassen 3B oder 4 aufhalten, über das zu beachtende Verhalten mindestens einmal jährlich unterwiesen werden (§8 Abs. 3).
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Haftungsrechtliche Konsequenzen Unfallverhütungsvorschriften sind autonome
Rechtsnormen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind für die bei dem jeweiligen Unfallversicherungsträger ver-sicherten Unternehmen verbindlich.
Verantwortung trägt der Laserschutzbeauftragte für den
Aufgabenbereich, der ihm übertragen ist. Es sollte also darauf geachtet werden, daß die erforderlichen Befugnisse in der schriftlichen Bestellung eindeutig festgelegt werden. Zu verantworten hat der Laser-schutzbeauftragte nur das, was er seiner Stellung nach beeinflussen kann. Er muß auf seine Meldepflicht achten. Kann er im Einzelfall nichts zur Gefah-renabwehr tun, weil seine Einwirkungsmöglichkeit erschöpft ist, hat er die Pflicht, den zuständigen Vorgesetzten einzuschalten. Geschieht diese Meldung rechtzeitig, trägt der Vorgesetzte die Verantwortung.
Es besteht eine uneingeschränkte Haftung für
Sachschäden. Der Verantwortliche kann auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Dies ist auf zivilrechtlichem Wege von dem Geschädigten zu veranlassen.
Eine Haftung nach dem Strafgesetzbuch
besteht ebenfalls für den Laserschutzbeauf-tragten. Er hat, sofern eine fahrlässige Körperverletzung durch sein Verschulden eingetreten ist, eine strafgerichtliche Verurteilung zu gewärtigen; ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften, der ihm angelastet werden kann, begründet in der Regel strafrechtliche Haftung.
Wird ein Unfall vorsätzlich oder grobfahrlässig
herbeigeführt, kann die Berufsgenossenschaft den Verursacher in Regreß nehmen.
Auch eine Haftung nach dem Arbeitsrecht ist möglich.
Der Unternehmer kann arbeitsrechtliche Konsequen-zen ziehen, wenn dem Laserschutzbeauftragten ein schweres Versäumnis nachzuweisen ist.
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Lasersicherheit
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Zugangssicherungs-System an der UBT
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Prinzip: 1. Warnleuchte vor der Eingangstür 2. Schutzvorhang trennt Eingangsbereich vom Laserbereich 3. Laserschutzbrillen im Eingangsbereich
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Fazit
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Literaturverzeichnis
Laserschutzbrillen nicht nur für VIPs
Dr. Helmut Kohl,
deutscher Bundeskanzler a.D.
- UVV Laserstrahlung (GUV-V B2); Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband (1997) - TROS Laserstrahlung; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2014) - Betrieb von Lasereinrichtungen (GUV-I 832); Bundesverband der Unfallkassen (2003) - Sicherheit von Laser-Einrichtungen, Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und
Benutzer-Richtlinien; DIN EN 60825-1: 2001-11; Beuth-Verlag, Berlin 2001 - Sicherheit von Maschinen – Laserbearbeitungsmaschinen. Sicherheitsanforderungen; DIN EN
12626: 1997-07; Beuth-Verlag, Berlin 1997 - VDE-Bestimmung für die elektrische Sicherheit von Lasergeräten und -anlagen; DIN 57836 /
VDE 0836; Beuth-Verlag - Strahlungssicherheit von Laser-Einrichtungen; DIN VDE 0837; Beuth-Verlag - Laser und Laseranlagen; Sicherheit von Maschinen zur Materialbearbeitung mit
Laserstrahlen – Anforderungen bei Gefährdungen durch Laserstrahlung; DIN EN 31553; Berlin: Beuth-Verlag (1993)
- Sicherheit von Maschinen; Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze, Teil 2: Technische Leitsätze und Spezifikationen; DIN EN 292-2; Berlin: Beuth-Verlag (1991)
- Sicherheitstechnische Anforderungen für Lehr-, Lern- und Ausbildungsmittel; DIN 58125, Teil 6: Laser; Beuth-Verlag
- Laser-Safety Eye-Protectors; EN 207; Beuth-Verlag - Laser Adjustment Eye-Protectors; EN 208; Beuth-Verlag - Sutter,Ernst: Handbuch Laser-Strahlenschutz: Grundlagen, Vorschriften, Schutzmaß-nahmen;
Springer-Verlag (1989) - Dierken,R., Bergmann,H.W.: Entwicklungsbegleitende Normung Lasersicherheit; Laserforschung
& Lasertechnik, VDI-TZ (Hrsg.), Düsseldorf - Schreiber,P., Ott,G.: Schutz vor Laserstrahlen; Bundesanstalt für Arbeitsschutz - Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische
Strahlung (OStrV) (2010) - Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung (BGI 5006) Berufsgenossenschft der
Feinmechanik und Elektrotechnik (2004) - Richtlinie 2006/25/6 des europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften
zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung (2006)
- Fischer, Thomas: Augensicherheit von Leuchtdioden (LEDs) – Anwendung der aktuellen Normen; Photonik 2 (2005)
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Anhang