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Das Magazin der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen www.sihk.de 76. Jahrgang 05/2020 Redaktionsschluss: 22. April AUCH ALS APP ERHÄLTLICH! Südwestfälische Wirtschaft 22 Seiten zur Corona-Krise Südwestfalen Coronavirus Sachverständige Dringend gesucht Spezial Bürokratieabbau GemeinsamAbstandHalten

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Das Magazin der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen www.sihk.de

75. Jahrgang 06/201976. Jahrgang 05/2020

Redaktionsschluss: 22. April

AUCH ALS APP ERHÄLTLICH!

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1Mai 2020

Dr. Ralf Geruschkat

Hauptgeschäftsführer der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen

AUF EIN WORT

DIGITALE ANGEBOTE NUTZEN

Leere Stühle vor den Cafés, geschlos-sene Warenhäuser, wartende Kunden mit „Community-Masken“ und Abstand vor den Supermärkten und kleineren Geschäften – an dieses Bild von Innen-städten muss man sich vorläufig gewöh-nen. Aber hinter den Kulissen herrscht eine Menge Lebendigkeit und Kreativi-tät. Restaurants und Cafés in Innenstäd-ten dürfen ihre Kunden zwar momentan nicht vor Ort begrüßen, lassen sich aber eine Menge einfallen, um trotzdem in Kontakt zu bleiben. Ladeninhaber klei-ner Geschäfte dürfen zwar wieder öff-nen, aber nur unter Auflagen. Auch sie haben sich häufig Lieferplattformen an-geschlossen oder neue Onlineangebote etabliert. Und genau das ist richtig und wichtig. Solche Angebote weiterzuentwickeln, er-öffnet den Unternehmen neue Möglichkeiten und Absatzchancen.

Wie wichtig die lokale Verbundenheit, der persönliche Bezug zum Händler oder Gastwirt um die Ecke ist, zeigt sich in diesen Tagen ganz besonders. Es ist zwar aktuell nicht möglich, im Lieblingsrestau-rant essen zu gehen, aber warum nicht ein Menü nach Hause bestellen? Oder statt einer Einladung zum Essen einen Gutschein verschenken für die Zeit nach der Krise? Ein Lieblingsteil im Geschäft kaufen? Nur mit Wartezeit und unter Beachtung der Mindestabstände. Aber Ware online entdecken, sich über Whats-App beraten lassen und dann die Errun-genschaft nach Hause geliefert zu be-kommen – eine interessante Alternative.

So lässt es sich nach wie vor in der Heimat shoppen. Damit die Kundschaft ihre Lieblingsgeschäfte während der Kri-se weiterhin unterstützen kann, hat die SIHK zusammen mit einigen Stadtmar-ketingvereinen und Wirtschaftsförderun-gen Online-Plattformen für Gutscheine

initiiert (www.sihk.de/gutscheine). Und auf den Lieferplattformen für Hagen, den Ennepe-Ruhr-Kreis und den Märkischen Kreis präsentieren sich Unternehmen, die während der Corona-Krise Waren lie-fern. Die deutliche Botschaft der lokalen Geschäftsleute an ihre Kundschaft: Wir bleiben für Euch da!

Viele Unternehmen machen sich in diesen Tagen Gedanken, wie sie digitale Medien nutzen können, um ihre Angebote auf das Internet zu übertragen. Sogar der beliebte Feierabendmarkt in Schwelm wurde das erste Mal digital durchgeführt. Die teilnehmenden Händler boten eine reduzierte Angebotskarte an und stell-ten die bestellten Gerichte und Getränke dann zur Abholung bereit oder lieferten

diese nach Hause, so-dass man sich um 19 Uhr gemeinsam bei ei-ner Online-Liveschaltung vernetzen und dabei es-

sen konnte. Auch eine persönliche Beratung durch

die Geschäftsinhaber kann über einen Videochat erfolgen, Inspiration liefern schöne Fotos in den Sozialen Medien. Das passende Handwerkszeug vermittelt das Projekt „City Lab Südwestfalen“ der IHKs in Hagen und Arnsberg (www.citylab-swf.de). Der Projektpartner „CCEC“ hat beispielsweise einen kostenlosen On-linekurs zur Verbesserung der digitalen Sichtbarkeit bereitgestellt (Seite 33). Au-ßerdem sind auf der Plattform Tipps für Social Media, Suchmaschinenwerbung und weitere kreative Ideen zu finden.

Gerade jetzt empfiehlt es sich, so viel wie möglich auszuprobieren und neue Wege zu gehen. Wenn Sie als lokaler Händler, Dienstleister oder Gastronom den Erfahrungsaustausch suchen, Unter-stützung und Beratung brauchen, spre-chen Sie Ihre SIHK gerne an. ■

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KRISE MACHT KREATIV

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2 Mai 2020

INHALT

SPEZIALS

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BürokratieabbauVon „Aufbewahrungsfristen verkürzen“ bis „Verwendungspflicht des Formulars für die Einnahme-Überschuss-Rechnung abschaffen“: Der Forderungskatalog der IHK-Organisation zum Bürokratieab-bau ist lang. Um den neuen Anlauf der Bundesregierung für das im Koalitions-vertrag angekündigte Bürokratieentlas-tungsgesetz III zu flankieren, hatte auch der DIHK die Unternehmen zu ihren Prio-ritäten befragt. Die Umfrageergebnisse liegen vor. Neben Einzelheiten zur Grund-gesamtheit und den Zustimmungsquo-ten, die die verschiedenen Maßnahmen erreicht haben, sind alle abgefragten und weitere Vorschläge zum Bürokra-tieabbau genannt. (red) 35

Liquidität sichern

Die Corona-Pandemie lässt die heimischen Betriebe mehr denn je mit fehlenden Umsätzen und einer mitunter schlechten Zahlungsmoral ihrer Kunden kämpfen. Umso wich-tiger ist es nun, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese unsiche-re Zeit zu überstehen. Auf Bun-des- und auf Landesebene wurden zwischenzeitlich verschiedene steu-erliche Erleichterungen beschlos-sen, um Unternehmen zu helfen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftli-che Schwierigkeiten geraten sind.

Neue Arbeitsmethoden

Covid-19 führt bei vielen Unterneh-men zwangsläufig zu neuen Arbeits-methoden. Statt Meetings und Ab-sprachen am Büroschreibtisch der Kollegen gehen immer mehr Firmen zu Homeoffice-Arbeitsplätzen und Videobesprechungen über. Wenn man erst einmal mit der Technik und den Abläufen „warm“ geworden ist, sind Videomeetings ein gutes Inst-rument, um nicht nur in Kontakt zu bleiben, sondern können zugleich sehr effizient und zeit-sparend sein.

Logistik hilft

„Logistik hilft“ – unter diesem Motto hat das Fraunhofer-Institut die Pinn-wand www.logistik-hilft.de ins Leben gerufen. Darauf finden Firmen, die Kapazitäten wie Mitarbeiter oder Lagerfläche benötigen oder verfüg-bar haben, unkompliziert und kosten-los zusammen. Zudem gibt es eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, die während der Corona-Krise aus-gesetzt bzw. verlängert worden sind, wie die verlängerte Gültigkeit von Gefahrgutbescheinigun-gen. 2210 16

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3Mai 2020

INHALT

Online-Veranstaltungen

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Zur Zeit finden keine Publikums-veranstaltungen in der SIHK statt. Wir arbeiten mit Hoch-druck an alternativen Online-Angeboten. Bitte informieren Sie sich unter www.sihk.de/Veranstaltungen tagesaktuell über neue Termine. Diese kommunizieren wir auch über den SIHK-Newsletter, zu dem Sie sich unter www.sihk.de/ newsletter anmelden können.

5. Mai 2020Videokonferenz: Ausschuss fürIndustrie, Energie und Umwelt15 bis 16.30 UhrTelefon 02331 390-205

12. Mai 2020Videokonferenz: Aktionsbündnis A 110 bis 12.30 UhrTelefon 02331 390-287

14. Mai 2020Videokonferenz: Automotive mitVW-Vorstand Dr. Stefan Sommer14 bis 16 Uhrwww.events.sihk.de/automotive

14. Mai 2020SIHK-HotlineUnternehmensnachfolgeSIHK zu Hagen, 9 bis 16 UhrTelefon 02331 390-284/-291

15. Juni 2020Webinar FachForum PZSzum Thema DigitaleAdditive Produktion fürUnikate in Serie14 bis 16 UhrTelefon 02351 9094-13

16. Juni 2020Webinar FachForum QMzum Thema:FMEA nach neuster Norm9 bis 12 Uhr (QM-Youngsters) 15 bis 17 Uhr (Professionals)Telefon 02351 9094-13

FORUMMangel an Sachverständigen verlängert Gerichtsverfahren 28Dr. Bernd Krahl gewinnt Gründerpreis Ü 60 29Technikbegeisterung online: Programmieren mit Scratch 30

SÜDWESTFALENAktuelle Kurzinformationen 31

IHK-WELTWeiterbildung 32 Aus Berlin und Brüssel · Bekanntmachungen 33

SPEZIAL: BÜROKRATIEABBAUDigitaler, schneller, unkomplizierter 35Die Flut der Formulare 36So entlasten Sie sich selbst 38Auf einmal geht es unbürokratisch 39Bex: „Bürokratie bietet Scheinsicherheit“ 40

BÖRSEN/REGISTERUnternehmensnachfolge · Kooperation 46Insolvenzen 47Verbraucherpreisindex · Impressum 48

REGIONALE WIRTSCHAFTMade in Südwestfalen 49Aus Unternehmen/Persönliches 50Neue Produkte 54

MAGAZINKultur 55

SPEKTRUM 4

CORONA-KRISEIn und nach der Corona-Krise ist die Finanzierung das A und O 7Liquidität im Unternehmen belassen 10Energie: Übersicht angepasster Fristen und Regelungen 12Azubi-Abschluss- und Weiterbildungsprüfungen 14Verstärktes Engagement für Gründer und Start-ups 15Logistik: Fraunhofer startet Internetplattform als Pinnwand 16Verkehr und Logistik 17Tipps und Tricks für Handel und Gastgewerbe in der Krise 18Insolvenzrechtliche Änderungen im Zuge der Corona-Krise 19Blitzumfrage zeigt aktuelles Krisenausmaß für die Wirtschaft 20Videokonferenzen – Enges Teamwork mit Abstand 22Das Homeoffice-Experiment 24Innovative Arbeitszeitmodelle und Arbeitsprozesse etablieren 26Machen Sie mit: „Wir FAIRzichten gemeinsam!“ 27

Bericht zur Lage der IT-Sicherheit vorgestellt 42Cyber-Kriminelle nutzen Corona-Krise vermehrt aus 43Altmaier: „Wir machen den Mittelstand fit gegen Cyberattacken“ 44

VERLAGSSPEZIAL: IT-SICHERHEIT

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4 Mai 2020

SPEKTRUM

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„Die Vermittlung von Ausbildungs-plätzen ist in Zeiten der Corona- Pandemie wichtiger den je“, so Ralph Näscher vom SIHK-Team „Passgenaue Besetzung“. Auch in Krisenzeiten kön-nen sich die Unternehmen im Märki-schen Südwestfalen auf die Unterstüt-zung der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) bei der Vermittlung von Ausbildungs- plätzen verlassen.

Rebecca Loose bittet alle Firmen, ihre freien Ausbildungsplätze zu mel-den. „Wir haben gute Bewerber, die auf der Suche nach einer passenden Aus-bildung sind. Wir analysieren die Bewer-bungen, führen ausführliche Gespräche und stellen den Kontakt zu unseren Firmen her“. Die Ausbildung im eige-nen Hause sei schließlich der sicherste und nachhaltigste Weg, um trotz Corona – und vor allem für die Zeit danach – geeignete Fachkräfte „von morgen“ zu gewinnen. (red) ■

Ralf Näscher02331 [email protected]

Rebecca Loose02331 [email protected]

Vermittlung von Ausbildungsplätzenin Krisenzeiten wichtiger denn je

Unterstützung fürdeutsche Unternehmen im Ausland

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) bietet, in Kooperation mit den Deutschen Aus-landshandelskammern (AHK) und dem DIHK, mit der Webinar-Serie „Navigator“ den Unternehmen im Märkischen Süd-westfalen aktuelle und komprimierte Informationen zu weltweiten Märkten in der Corona-Krise an. „Die Experten der AHKs informieren daneben über ihre In-ternetseiten (www.ahk.de) über aktuelle Fragestellungen zu Lieferketten, Reise-möglichkeiten von Mitarbeitern, Angebo-te zur Kurzarbeit, Steuerstundung, Cash-Support etc.“, so SIHK-Außenhandelsex-perte Frank Herrmann. Die AHK China bietet zudem zum Beispiel an, deutsche Unternehmen, die nicht einreisen kön-nen, auf Messen zu vertreten.

Zudem bietet die SIHK unter www. sihk.de/coronaweltweit weitere Informa-tionen und Hinweise zu den weltweiten Auswirkungen der Pandemie wie Fach-meldungen der Zollverwaltung, den War-

tezeiten für Lkw an den europäischen Grenzen, der Internetplattform „Startups against corona“ oder neuen Angeboten für Exportkreditgarantien. (red) ■

Frank Herrmann02331 [email protected]

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5Mai 2020

SPEKTRUM

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Digitale Internationalisierung auch in Krisenzeiten konsequent weiterfüh-ren – diese Möglichkeit bietet das elek-tronische Ursprungszeugnis seit einiger Zeit. Immer mehr Unternehmen erken-nen die Vorteile, die sich unmittelbar aus der Teilnahme an dem digitalen Pro-zess ergeben: Zeit- und Kostenvorteile, flexible Antragstellung, Nutzung kann auch vom Homeoffice aus erfolgen – durch die neue Webanwendung ist die Steuerung grundsätzlich von jedem Ort der Welt möglich, an dem eine Inter-netverbindung besteht. Für die Antrag-stellung ist keine Signaturkarte mehr erforderlich. Weitere Verbesserungen gegenüber dem alten System (Mehr-fachupload, optionaler E-Mail-Empfang, Vorschauoptimierung, Entwurfsstatus etc.) richten die neue Anwendung stär-ker an die etablierten Prozesse der

Unternehmen aus.Gerade jetzt, wo es gilt, persönliche Kontakte durch di-gitale zu ersetzen, macht es Sinn, auf neue Techniken umzusteigen und althergebrachte Verfahren, wie z. B. Botenfahr-ten oder eine Postzustellung, zu ersetzen. (red) ■

www.sihk.de/euz

Elektronisches Ursprungszeugnis

SIHK-Newsletterzweimal monatlich

Aktuelle Gesetzesänderungen, Steuer-infos, neue Branchentrends, Infoveran-staltungen und vieles mehr: Zweimal im Monat verschickt die SIHK zu Hagen einen Newsletter. Interessierte können sich im Internet dazu anmelden und beispielsweise folgende Rubriken abon-nieren: Handel, Recht, Insolvenzen, Wei-terbildung, Außenwirtschaft, Multimedia oder Umwelt. (red) ■

Anmeldungwww.sihk.de/newsletter

SIHK-Ausbildungs-Signet: Fachkräfte werben

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen macht durch das Ausbildungs-Signet das vorbildliche Engagement der aktiven SIHK-Ausbil-dungsbetriebe sichtbar, die als attraktive Arbeitgeber für ihren eigenen Nachwuchs an Fach- und Führungskräften sorgen. „Das ‚Wir bilden aus‘-Signet schafft Ver-trauen und ist zugleich auch ein Qualitäts-merkmal eines Unternehmens, das sich um die Ausbildung des eigenen Fachar-

beiternachwuchses kümmert“, davon ist SIHK-Bildungsgeschäftsführer Thomas Haensel überzeugt. Unternehmen, die das Ausbildungs-Signet auf ihrer Internet-seite präsentieren oder es anders einset-zen möchten, können es als Datei bei der SIHK zu Hagen anfordern. (red) ■

Jens Tempelmann02331 [email protected]

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SCHWERPUNKT:

Corona-Krise

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7Mai 2020

SIHK-Hotline zur

Corona-Pandemie:

02331 390-333

[email protected]

www.sihk.de/coronavirus

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) hat eine zentrale Krisenhotline für Unter-nehmen im Märkischen Kreis, dem südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Hagen eingerichtet. Unter 02331 390-333 oder [email protected] stehen den Unterneh-men SIHK-Experten zur Verfügung und beraten im Vorfeld der Antragstellung zu den Antragsvoraussetzungen.

SOFORTHILFE UMERSTE SCHÄDEN ABZUFEDERN

Um den Schaden für Solo-Selbststän-dige und KMU in Folge der Corona-Krise abzufedern, haben der Bund und das Land NRW ein Soforthilfeprogramm

Corona aufgelegt. Aktuelle Informationen und Rahmenbedingungen:• www.wirtschaft.nrw/

nrw-soforthilfe-2020• www.sihk.de/coronavirus

VERDIENSTAUSFALLBEI QUARANTÄNE

Sollte wegen des Coronavirus ein Tätigkeitsverbot behördlich ausgespro-chen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern beantragen. Zuständig ist der Landesverband Westfalen Lippe. Aktuelle Informatio-nen und Rahmenbedingungen:· www.corona-infektionsschutzgesetz-

nrw.lwl.org

KREDITE UND BÜRGSCHAFTEN

Die KfW und die NRW.BANK stellen im Hausbankverfahren Betriebsmittel-

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In und nach der Corona-Krise ist die Finanzierung das A und OUm die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen abzufedern, gibt das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Soforthilfe des Bundes 1:1 weiter. Zusätzlich wird das Programm für Betriebe bis 50 Beschäftigte aufgestockt.

GemeinsamDurchDieCoronaKriseGemeinsamGegenCorona

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8 Mai 2020

FORUM

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kredite, Liquiditätshilfen und Überbrü-ckungskredite zu günstigen Konditionen und mit Haftungsfreistellungen bis zu 100 Prozent zur Verfügung. Die Bürg-schaftsbank NRW und das Landesbürg-schaftsprogramm können notwendige

Kredite zur Überbrückung in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung besi-chern. Ein Überblick:• www.kfw.de/corona• www.nrwbank.de/corona• www.bb-nrw.de

GEFÖRDERTE UNTERNEHMENSBERATUNG

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die von der Corona-Krise betroffen sind, gibt es eine neue Förderung für professionelle Beratungen zur Bewältigung der aktuellen Herausfor-derungen. Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungs- kosten. (red) ■

Weitere Informationen:www.bafa.de www.sihk.de/coronavirus www.sihk.de/finanzhilfen

Förderhilfen

Bettina Michutta 02331 390-284 [email protected]

Förderhilfen

Tobias Prinz 02331 390-345 [email protected]

Förderhilfen

Franz Auer 02331 390-291 [email protected]

Förderhilfen

Dr. Fabian Schleithoff 02331 390-346 [email protected]

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9Mai 2020

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Liquidität im Unternehmen belassenEines der größten Probleme für viele Unternehmen in Krisenzeiten ist die fehlende Liquidität. Das ist auch in der jetzigen Situation nicht anders.

Die Corona-Pandemie lässt die hei-mischen Betriebe mehr denn je mit fehlenden Umsätzen und einer mitunter schlechten Zahlungsmoral ihrer Kunden kämpfen.

Umso wichtiger ist es nun, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die-se unsichere Zeit zu überstehen. Auf Bundes- und auf Landesebene wurden zwischenzeitlich verschiedene steuer- liche Erleichterungen beschlossen, um Unternehmen zu helfen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwie-rigkeiten geraten sind:

Zinslose Stundung von Steuerzahlungen: Bis zum 31. Dezember 2020 können Anträge auf eine zinslose Stundung von bereits fälligen oder bis dahin fällig wer-denden Steuern gestellt werden. Dies gilt sowohl für die Einkommen-, Körper-schaft- und Kirchensteuer, als auch für den Solidaritätszuschlag sowie für die Umsatzsteuer.

Herabsetzung von Vorauszahlungen: Ist absehbar, dass durch die Corona-Krise der Gewinn deutlich niedriger ausfällt als zunächst erwartet, können die Steu-ervorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Solida-ritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf Antrag angepasst werden.

Zusätzliche steuerpolitische Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft gefordertUm die dramatischen negativen Fol-gen der Corona-Pandemie für die deut-sche Wirtschaft weiter zu begrenzen, werden zusätzliche entlastende Maß-nahmen nötig sein. Die IHK-Organisati-on hat daher Bund und Land unlängst aufgefordert, weitere Möglichkeiten der Steuerentlastung zu überprüfen:

Verschiebung weiterer Abgabe- und Zahlungstermine: Mit der Fristverlän-gerung bei der Lohnsteuer-Anmeldung hat der NRW-Finanzminister eine wichtige Forderung bereits umgesetzt. Darüber hinaus sollten Unternehmen kurzfristig optional die Möglichkeit er-halten, ihre Umsatzsteuer-Voranmel-dungen vorübergehend vierteljährlich abzugeben. Außerdem muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass viele Unternehmen und auch Steuerkanzleien mit einer personellen Notbesetzung arbeiten. So kann nicht in allen Fällen sichergestellt werden, dass die derzeit geltenden Fristen ein-gehalten werden können. Dies betrifft zum Beispiel neben der Kapitalertrag-steuer auch die Versicherungs- und

Feuerschutzsteuer. Gleiches gilt für die Jahresmeldungen nach FATCA und CRS.

Möglichkeit eines unterjährigen, vor-läufigen Verlustrücktrages: Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation ist es sinnvoll, die Regelung des § 10d EStG dahingehend auszuweiten, dass den Unternehmen im Rahmen ihres Jahresabschlusses für 2019 ein sofor-tiger Verlustrücktrag der geschätzten Verluste aus 2020 ermöglicht wird.

Verschiebung neuer Compliance-Regeln: Ferner sollte auf die Einfüh-rung neuer Compliance-Vorschriften verzichtet werden. So sollte beispiels-weise die derzeit bestehende Nicht- beanstandungsregelung für die Ver-wendung von Registrierkassen ohne zertifizierte technische Sicherheitsein-richtung verlängert werden. Zudem soll-te die Pflicht zur erstmaligen Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestal-tungen an das Bundeszentralamt für Steuern um ein Jahr auf den 1. Juli 2021 verschoben werden. (red) ■

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11Mai 2020

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Weitere steuerliche Begünstigungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Steuerfreie Sonderzahlungen für Arbeitnehmer: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember Sonderzahlungen bis zu einem Be-trag von 1.500 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Voraussetzung ist, dass die Zahlun-gen zusätzlich zum ohnehin geschul-deten Arbeitslohn geleistet werden.

Umsatzsteuer auf Sachspenden und Personal: Bund und Länder haben beschlossen, vorbildliches Engage-ment unbürokratisch zu unterstüt-zen. So soll die Umsatzsteuer auf Sachspenden entfallen, wenn diese für medizinische Zwecke im Zusam-menhang mit der Corona-Pandemie getätigt werden. Dies betrifft Unter-nehmen, die zum Beispiel Schutz-masken und Desinfektionsmittel an Krankenhäuser, Arztpraxen und Pfle-geheime spenden. Die Umsatzsteu-erbefreiung soll auch gelten, wenn unentgeltlich Personal für medizi-nische Zwecke gestellt wird. Sach-spenden von medizinischer Ausrüs-tung an Rettungs- und Sozialdienste, Altersheime sowie Polizei und Feuer-wehr sind ebenso abgedeckt.

Sonderregelung für Grenzpendler: Im Hinblick auf Doppelbesteue-rungsabkommen mit anderen Staa-ten kann ein erhöhtes Maß an Home Office-Tagen zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuerlichen Situation der betroffe-nen Beschäftigten führen. Das Bun-desfinanzministerium strebt daher an, bilaterale Sonderregelungen zu vereinbaren. (red) ■

Gleiches gilt für die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszah-lung. Sind bereits Vorauszahlungen ge-leistet worden, kann – in Abhängigkeit vom erwarteten zu versteuernden Ein-kommen 2020 – die Herabsetzung dazu führen, dass bereits entrichtete Voraus-zahlungen erstattet werden.

Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervor-auszahlung: Die Umsatzsteuer-Sonder-vorauszahlung für die Dauerfristverlän-gerung bei der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 kann auf Antrag ganz oder teilweise herabgesetzt werden. Bereits bezahlte Beträge werden erstattet, die Dauerfristverlängerung bleibt bestehen.

Fristverlängerungen möglich: Für die zum 10. April fällig gewordene Abgabe der Lohnsteuer-Voranmeldung gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag eine Frist-verlängerung von zwei Monaten. Das bedeutet, dass die Lohnsteuerzahlung für März 2020 erst im Juni 2020 fällig wird. Gleiches gilt für Quartalszahler.

Darüber hinaus zeigen sich die Finanzämter kulant, wenn die Verlän-gerung der Abgabefristen für die Jah-

ressteuererklärungen oder für die Nachreichung von angeforderten Bele-gen aufgrund der aktuellen Krisen-Si-tuation beantragt wird. Selbst bei einer rückwirkenden Fristverlängerung wird zurzeit auf bereits festgesetzte Verspä-tungszuschläge verzichtet.

Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt: Neben den oben genannten Maßnah-men soll bei den betroffenen Steuer-pflichtigen von der Vollstreckung rück-ständiger Steuern abgesehen werden.

AUCH HAUPTZOLLÄMTER ZIEHEN MIT

Auch bei den bundesgesetzlich ge-regelten Steuern, die von der Zollver-waltung verwaltet werden, wie die Ener-gie- oder die Luftverkehrssteuer, sind die Hauptzollämter angewiesen worden, den Steuerpflichtigen angemessen ent-gegen zu kommen, um unbillige Härten zu vermeiden. (red) ■

Weitere Informationen:www.sihk.de/steuern

Steuern

Kirsten Jütte 02331 390-239 [email protected]

CORONA-KRISE

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12 Mai 2020

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Energie: Übersicht angepasster Fristen und RegelungenUnternehmen haben in der Corona-Pandemie Schwierigkeiten, ihren Abgabe-, Nachweis- und Meldefristen in einigen energiewirtschaftlichen Bereichen nachzukommen.

Aufgrund der derzeitigen hohen Hygie-nevorschriften und der kontaktreduzie-renden Maßnahmen sind viele private und behördliche Dienstleistungen nur eingeschränkt nutzbar. Viele der zustän-digen Behörden haben darauf reagiert und bereits entsprechende Sonderre-gelungen erlassen. Hier eine Übersicht der aktuell bekannten Sonderregelungen und Erleichterungen:

BESONDERE AUSGLEICHSREGELUNG

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat bekannt gegeben, dass es dieses Jahr bei der Nichteinhaltung der Abgabefrist 30. Juni nachsichtig ist. Insbesondere wenn die Einreichung der fristrelevanten Unter-lagen „Wirtschaftsprüfervermerk“ und

„Zertifizierungsbescheinigung“, wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß bis zum 30. Juni erfolgen kann, wird das BAFA diese Um-stände als „höhere Gewalt“ werten und Nachsicht gewähren. Die ordnungsgemä-ße Antragstellung ist unverzüglich nach-zuholen. (www.sihk.de, Nr.: 4741922)

KOMPENSATIONDES STROMPREISES

Verspätet eingereichte Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten werden von der Deutschen Emissions-handelsstelle (DEHSt) im weiteren Voll-zug des Europäischen Emissionshan-dels oder der Strompreiskompensation trotzdem berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies im Einzelfall die Festsetzung einer Zahlungspflicht wegen einer Abga-

bepflichtverletzung oder die Verhängung von Bußgeldern wegen Ordnungswidrig-keiten, wenn die Pflichten nachweislich u. a. wegen der Erkrankung oder des Ausfalls von Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern aufgrund der Pandemie nicht rechtzeitig erfüllt wurden. (www.sihk.de, Nr.: 4742042)

ENERGIEAUDITSNACH EDL-G

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle empfiehlt, Verzöge-rungen bei Energieaudits oder der Online-Erklärung aufgrund der Corona- Krise entsprechend zu dokumentie-ren. Falls das Audit bedingt durch die Corona-Krise nicht fristgerecht durchgeführt werden konnte, ist es nach Beendigung der Krise unverzüg-

Meldungen zur amtlichen Statistik sind wichtig in der Corona-Krise

Gerade in Krisenzeiten sind zuver-lässige Informationen der amtlichen Statistik sehr wichtig, um die Lage der Wirtschaft abbilden zu können. Daher bittet der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt, auch weiterhin alle Auskünfte fristge-recht über die bekannten elektroni-schen Meldewege zu übermitteln. IT.NRW ist trotz der aktuellen Lage in der Pflicht, für alle gesetzlich vorge-schriebenen Statistiken Daten anzufor-dern. Auch für Unternehmen, die zurzeit nicht produzieren können oder deren Beschäftigte in Kurzarbeit sind, besteht weiterhin die Verpflichtung der Da-tenbereitstellung. Der Landesbetrieb IT.NRW bittet Unternehmen, Privatper-sonen und Behörden um Unterstützung und Verständnis. Die Bereitstellung der Daten und die daraus resultieren-

den Statistiken stellen einen äußerst wichtigen gesellschaftlichen Beitrag dar. Gerade in Krisenzeiten sind aktuel-le, objektive, und qualitativ hochwertige Statistiken wichtig, um die wirtschaftli-che und soziale Lage abzubilden und verlässliche Daten für Entscheidungen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft bereitzustellen.

Auf Grundlage der gemeldeten Infor-mationen berechnen die Statistikämter der Länder wichtige Konjunkturindika-toren, wie das Bruttoinlandsprodukt oder den Verbraucherpreisindex. Unge-naue Ergebnisse könnten zu falschen Entscheidungen führen, zum Beispiel hinsichtlich möglicher Maßnahmen zur Förderung in Not geratener Bran-chen und Unternehmen. (red) ■

https://www.it.nrw/node/869

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CORONA-KRISE

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13Mai 2020

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lich nachzuholen. Unternehmen soll-ten gleichzeitig eine kurze Begründung, (z. B. wegen Corona-Krise kein Betre-tungsrecht durch Externe) abgeben. Während der Krise will das BAFA außer- dem auf Stichprobenkontrollen verzich-ten. (www.sihk.de, Nr.: 4746366)

ABGABEFRIST FÜR WIRTSCHAFTSPRÜFERTESTATE

Die Pflicht zur Vorlage der Wirtschafts-prüferbescheinigung gem. § 75 EEG bzw. § 30 Abs. 1 Nr. 5 und 9 KWKG bleibt im Grundsatz bestehen; jedoch sind diese Bescheinigungen aufgrund der aktuellen Situation nicht zwingend zur Fälligkeit der korrespondierenden Men-genmeldungen zum 31. Mai bzw. 31. Juli 2020 vorzulegen, sondern müssen spä-testens zum 31.05. bzw. 31.07.2021 im Zusammenhang mit der Jahres- abrechnung 2020 vorgelegt werden. (www.sihk.de, Nr.: 4757420)

FÖRDERPROGRAMM ENERGIEBERATUNG MITTELSTAND

Das BMWi ändert seine Förderpraxis auf Grund der aktuellen Situation. Ab- weichend von der Förderrichtlinie wird bis auf Weiteres die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss unmittelbar an das Bera-tungsunternehmen auszuzahlen.

Der Vorteil für das beratene Unter-nehmen: Es muss nicht mehr mit der

Zahlung des vollen Honorars in Vor-leistung treten, sondern hat von vorn-herein nur seinen Eigenanteil zu zah-len. Außerdem können sowohl der Bewilligungszeitraum wie auch die Frist für die Vorlage der Verwendungsnach-weisunterlagen bis auf Weiteres ohne Angabe von Gründen unbürokratisch verlängert werden. Hierfür genügt ein formloser, über das Upload-Portal oder per E-Mail einzureichender Antrag. (www.sihk.de, Nr.: 4757528)

ZAHLUNGSAUFSCHUB BEI ENERGIEVERTRÄGEN

Kleinstunternehmen haben das Recht, Zahlungen aus Energieverträgen, die vor dem 8. März geschlossen wurden, bis zum 30. Juni zu verweigern. Voraus-setzung ist, dass das Unternehmen die Zahlung nicht leisten kann oder dem Unternehmen die Zahlung ohne Gefähr-dung der wirtschaftlichen Grundlagen

seines Erwerbsbetriebs nicht möglich ist. Als Kleinstunternehmen gilt ein Un-ternehmen mit weniger als zehn Mitar-beitern, dessen Jahresumsatz zwei Mio. Euro nicht überschreitet.

Betroffene Energieversorger können den Aufschub verweigern, wenn dies für das Versorgungsunternehmen unzu-mutbar ist und dessen wirtschaftliche Grundlagen gefährdet. (www.sihk.de, Nr.: 4763248) (red) ■

Weitere Informationen:www.sihk.de/ energieaktuell

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14 Mai 2020

FORUM

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Von der Verschiebung der schriftli-chen Azubi-Abschlussprüfungen waren bundesweit 210.000 Auszubildende und im Bezirk der Südwestfälischen In-dustrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) gut 1.800 Azubis betroffen.

Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie mit den Vorgaben in einzelnen Bundes-ländern. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften war es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prü-fungen ordnungsgemäß abzuhalten.

„Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verstän-digt“, erklärt SIHK-Fachbereichsleiter

Peter Frese. Die schriftlichen IHK-Aus-bildungsprüfungen werden nach jetzi-gem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die indus-triell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden.

ZWISCHENPRÜFUNGENENTFALLEN ERSATZLOS

Die zuständigen IHK-Gremien ha-ben sich am 16. März 2020 darauf verständigt, die für das Frühjahr 2020 angesetzte Zwischenprüfung ersatzlos entfallen zu lassen. Auf ein nachträgli-ches Ablegen der Zwischenprüfung wird für die im Frühjahr 2020 betroffenen Prüflinge verzichtet. Das Aussetzen der

Zwischenprüfung gilt ausschließlich für die im Frühjahr 2020 betroffenen Prüflinge. Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. (red) ■

Weitere Informationen:www.sihk.de/ pruefungaktuell

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Azubi-Abschluss- und WeiterbildungsprüfungenDie Industrie- und Handelskammern (IHKs) mussten aufgrund der Corona-Pandemie die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020 verschieben.

Aus- und Weiterbildung

Peter Frese 02331 390-261 [email protected]

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15Mai 2020

CORONA-KRISE

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Verstärktes Engagement für Gründer und Start-upsFörderungen durch Land und NRW.Bank wurden verlängert, neu aufgelegt und aufgestockt. Details für weitere Unterstützung im Rahmen der Soforthilfe werden derzeit erarbeitet.

In diesen Wochen stehen insbeson-dere Gründerinnen und Gründer vor der Schwierigkeit, finanzielle Engpässe zu überbrücken und mit noch nicht etablier-ten Geschäftsmodellen am Markt zu be-stehen. Die Landesregierung hat deshalb die Unterstützung für den unternehmeri-schen Nachwuchs weiter verbessert: Die Gründerstipendiaten mit aktuell auslau-fender Förderung erhalten ab sofort eine um drei Monate verlängerte Unterstützung und auch die Transferförderung aus den Hochschulen wird entsprechend verlän-gert. Zudem baut die NRW.BANK ihre Förderangebote für betroffene Start-ups weiter aus. Die Maßnahmen im Einzelnen:

Gründerstipendium.NRW: Alle Stipen-dien, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, kön-nen nun unbürokratisch um drei Monate verlängert werden. Dafür wird der Pro-jektträger Jülich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten kontaktieren. Weitere Informationen unter: www.gruendersti-pendium.nrw.

Start-up-Transfer: Um Ausgründungen aus Hochschulen stärker zu unterstüt-zen, verlängert das Land NRW auch den Förderzeitraum für Projekte, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, um drei Monate. Für die Antragsrunde zum 30. April 2020 können die Unterlagen auch nachgereicht wer-den, damit trotz Schließung vieler Hoch-schulen und Universitäten der jeweilige Projektstart nicht verzögert wird.

Finanzierung: Die NRW.BANK legt das Programm „NRW.Start-up akut“ neu auf.

Mit dem Wandeldarlehen erhalten Un-ternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, bis zu 200.000 Euro über eine Laufzeit von sechs Jahren. Das Darle-hen ist endfällig oder kann zum Ende der Laufzeit bzw. mit Eintritt eines neu-en Investors in Eigenkapital gewandelt werden. Vorteil: In der akuten Krise wird das Unternehmen nicht durch Zins- und Tilgungszahlungen belastet. Zusätzlich bessert die NRW.BANK für den Zeitraum der Corona-Krise ihre wichtigsten Start-up-Eigenkapitalprogramme nach:

NRW.SeedCap: Die NRW.BANK inves-tiert jetzt bereits in einer Summe den Maximalbetrag von 200.000 Euro statt vorher 100.000 Euro pro Unternehmen und erweitert den Kreis der Antragsbe-rechtigen: Start-ups können dieses Pro-gramm bis zu 36 Monate nach Gründung beantragen, wenn ein Business Angel die gleiche Summe drauflegt.

NRW.BANK.Venture Fonds: Beteiligun-gen von 0,25 bis 6,0 Mio. Euro sind jetzt

auch in der späteren Wachstumsphase möglich. Ziel ist einerseits die Kompen-sation sich derzeit zurückhaltender In-vestoren, andererseits – im Sinne eines „Matching Fund“ – die Ergänzung derje-nigen Investoren, die weiter bereit sind, NRW-Start-ups zu finanzieren. So wird verhindert, dass Innovationen Made in NRW durch die akute Krise ausgebremst werden.

Die NRW-Soforthilfe können bislang nur Jungunternehmen nutzen, die ihre Waren und Dienstleistungen bereits zum Stichtag 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben. In begründeten Fällen sollen jedoch auch Menschen unterstützt werden, die nach dem Stichtag ihr Unter-nehmen gestartet haben und nun unver-schuldet in eine Notlage geraten sind. Details dazu werden derzeit erarbeitet. (red) ■

www.gruenderstipendium.nrwwww.nrwbank.de/coronawww.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

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16 Mai 2020

FORUM

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Logistik: Fraunhofer startet Internetplattform als Pinnwand„Logistik hilft“ – unter diesem Motto hat das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML die Pinnwand www.logistik-hilft.de ins Leben gerufen. Darauf finden Firmen, die Kapazitäten wie Mit-arbeiter oder Lagerfläche benötigen oder verfügbar haben, unkompliziert und kostenlos zusammen.

Während beispielsweise Onlineshops oder Lieferdienste von Supermärkten oder Restaurants während der Corona-Krise vor ungeahnten Herausforderun-gen stehen, müssen andere Unterneh-men Kurzarbeit beantragen oder sogar den Betrieb vollständig einstellen. Da-durch werden Fachkräfte und Ressour-cen frei, die andere Unternehmen der-zeit dringend benötigen. Um Angebot und Nachfrage möglichst schnell zusammen-zubringen, hat das Fraunhofer IML die Pinnwand „Logistik hilft“ gegründet. Sie ermöglicht einen unkomplizier-ten Austausch von Personal und Ressourcen und unterstützt so die Wirtschaft und die systemrele-vanten Logistikbereiche in Zeiten der Corona-Krise. Unternehmen geben auf der Pinnwand beispielsweise an, in welchem Zeitraum sie Fahrzeuge (z. B. Stapler oder Lkw), Lager- und Bearbei-tungsfläche sowie Transportkapazitäten benötigen. Außerdem finden sie pas-sende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie die Einsatzgebiete, die verfüg-bare Wochenstunden oder Qualifikatio-nen, wie Führerschein, Sprach- und PC-Kenntnisse auswählen. Privatpersonen oder Unternehmen mit freien Kapazitäten bieten diese wiederum auf der Seite an und können so von Firmen oder Mit- menschen gefunden werden. Eine

Deutschlandkarte auf der Pinnwand gibt einen Überblick darüber, wo sich die Inse-renten befinden. Außerdem kann direkt Kontakt zu den Betrieben und Personen aufgenommen werden. Alle weiteren Ver-einbarungen werden dann zwischen den Inserenten getroffen.

„Gerade jetzt ist die Logistik gefragt, damit Menschen versorgt werden und systemrelevante Aufgaben weiterhin ausgeführt werden können. Dafür gilt es, Waren und Ressourcen so effizient wie möglich auszutauschen und einzu-setzen – die Kernkompetenz unserer

Branche. Wenn wir in der Logis-tik eines können, dann flexibel auf Unerwartetes reagieren. Das

Fraunhofer IML will mit seinem Netz-werk einen Beitrag dazu leisten, die verfügbaren Kapazitäten dort zusam-menzubringen, wo sie dringend benötigt werden. Lassen Sie uns gemeinsam helfen, um zu helfen“, appellieren Prof. Michael ten Hompel, geschäftsführen-der Institutsleiter des Fraunhofer IML und Detlef Spee, Abteilungsleiter Intra-logistik und IT-Planung am Fraunhofer IML, der die Pinnwand ins Leben gerufen hat. (red) ■

Weitere Informationen:www.logistik-hilft.de

LogistikJan-Peter Tornow 02331 390-287 [email protected]

Stadt Halver unterstützt Unternehmen durch Mietverzicht

Vorerst für die Monate April und Mai wird die Stadt Halver auf die Mietzah-lungen der Läden verzichten, die sie selbst vermietet. Dadurch soll die Exis-tenz der Gastronomen und Dienstleis-ter gesichert werden. Die Corona-Krise sorgt gerade dafür, dass Unternehmen immer größere finanzielle Probleme bekommen. Sollte die Krise länger andauern, brauchen die Pächter auch weiterhin keine Miete zahlen, heißt es. Die Stadt Halver war im Märkischen Südwestfalen die erste Stadt, die sich zu diesem Schritt entschieden hatte und wollte damit auch Vorbild für an-dere Städte und Gemeinden sein, um gemeinsam stark aus dieser Krise her-vorzugehen und den Einzelhandel für die Zukunft zu stärken. (red) ■

www.halver.de

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17Mai 2020

CORONA-KRISE

Verkehr und LogistikViele Verkehrs- und Logistikunternehmen sind von den Einschrän-kungen durch den Coronavirus betroffen. Hier gibt es eine Über-sicht über die gesetzlichen Regelungen während der Corona-Krise.

Ausnahmen im Güterkraftverkehr: Auf der Seite des Bundesamtes für Güter-kraftverkehr www.bag.bund.de finden Transportunternehmer aktuelle Hinweise zu Themen wie Corona-bedingte Aus-nahmen von den Lenk- und Ruhezeiten, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot oder zur verlängerten Gültigkeit von Führer-scheinen mit der Schlüsselzahl 95 (EU-Berufskraftfahrerqualifikation).

Übersicht über die Grenzsituationen für Güterkraftverkehrsunternehmer: Die Grenzübergänge sind teilweise geschlos-sen, mit langen Wartezeiten ist zu rech-nen. Die Online-Plattform https://covid- 19.sixfold.com/ bietet eine Echtzeit-Karte, auf der sich Güterkraftverkehrs-unternehmen über die Grenzsituationen informieren können.

Verlängerte Gültigkeit von Gefahrgut-bescheinigungen: Auslaufende ADR-Be-scheinigungen und Gefahrgutbeauftrag-ten-Bescheinigungen, die zwischen dem 1. März und dem 1. November 2020 auslaufen, sind aufgrund der Corona-Pandemie nunmehr bis zum 30. Novem-ber 2020 gültig. Grund ist die fehlende Möglichkeit, Weiterbildungslehrgänge und Prüfungen absolvieren zu können.

Die abgelaufenen ADR-Bescheinigun-gen werden dann verlängert, wenn vor dem 1. Dezember 2020 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung und eine bestandene Prüfung nachgewiesen wer-den. Die Regelung gilt europaweit.

Gleiches gilt auch für die Beförderun-gen im ADN-Hoheitsgebiet. Auch Nach-weise im Bereich der Binnenschifffahrt, sowie Gefahrgutbeauftragtenbescheini-

gungen für den Verkehrsträger Binnen-schiff, die zwischen dem 1. März und dem 1. Dezember 2020 auslaufen, sind vor-erst bis zum 31. Dezember 2020 gültig.

Führerscheinverlängerung für Berufs-kraftfahrer: Berufskraftfahrer, deren Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab-läuft, denen aber die Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung aufgrund des Corona-bedingten Schulungsverbotes nicht möglich ist, können ihren Führer-schein, zunächst ohne Vorlage der Wei-terbildungsbescheinigung, für ein Jahr verlängern lassen. Die Weiterbildungs-bescheinigung muss spätestens nach einem Jahr vorgelegt werden. Die Verlän-gerung des Führerscheins ohne Vorlage der Weiterbildungsbescheinigung darf allerdings nicht zu einer Überschreitung des fünfjährigen Zeitraumes insgesamt führen und ist daher auf eine spätere Verlängerung anzurechnen.

Sollte der Führerschein bzw. die Schlüsselzahl 95 ablaufen, muss Kon-takt mit der jeweils zuständigen Fahrer-laubnisbehörde aufgenommen werden. (red) ■

Weitere Informationen:www.sihk.de/ servicemarken/ branchen

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17Mai 2020

Logistik

Katharina Maßenberg 02331 390-286 [email protected]

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18 Mai 2020

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Tipps und Tricks für Handel und Gastgewerbe in der KriseDie Corona-Krise zeigt, wie wichtig das Thema Online-Sichtbarkeit für Unternehmen ist. Wenn Geschäfte und Restaurants schließen, Kunden und Gäste zuhause bleiben müssen, dann verlagert sich die Kommunikation noch mehr ins Internet.

Wie kann ich Kontakt zu meinen Kunden halten?

Auch wenn in der Corona-Krise Un-ternehmen ihr Geschäftslokal schließen mussten, sind einige mit Kreativität und mithilfe der digitalen Medien weiter in Kontakt mit ihren Kunden geblieben. Manche nutzten die Zeit und haben ihre Beratungsangebote online verlagert oder haben ihre Internetseite für Suchmaschi-nen optimiert. Einige Tipps hierfür im Überblick:

Eine zügige Lösung, um Produkte online zu verkaufen, stellt der Verkauf über be-stehende Online-Marktplätze dar. Hierfür werden bereits verschiedene Hilfen an-geboten:• Soforthilfeprogramm Ebay• Die Sparkasse Hagen-Herdecke hat

gemeinsam mit dem S-Händlerservice die Initiative #stayopen gestartet und macht so jedem Händler mit Präsenz-geschäft einen leichten Einstieg in den E-Commerce möglich. Infos unter www.s-haendlerservice.de/corona

Folgende Kommunen bieten einen stadt-weiten Überblick über Lieferdienste oder Fernberatungsangebote:• Hagen liefert, www.hagenliefert.de• Kontakte Plettenberger Einzelhändler,

www.stadtmarketing-plettenberg.de• Lieferservice Gevelsberg,

www.city-gevelsberg.de• Schwelm liefert,

www.stadtmarketing-schwelm.de/schwelm-liefert

• Herdecke: Kauf lokal, www.herdecke.de

• Menden Shopping, www.menden-shopping.de

• Sauerland einkaufen, www.sauerland-einkaufen.de

• Ennepe-Ruhr liefert, www.ennepe-ruhr-liefert.de

• Lieferservice Sprockhövel, www.sprockhoevel.de

• Lieferservice Iserlohn, www.lieferservice-iserlohn.de

• Unser Iserlohn, www.unser-iserlohn.de• Altena, www.altena.de• Balve, www.flobee.de• Hemer, www.hemer.de• Lüdenscheid, www.lieferluexx.de• Märkischer Kreis, www.mk-liefert.de• Meinerzhagen, www.meinerzhagen.de• Wetter, www.stadt-wetter.de• offizielle Lieferplattform des DEHOGA

NRW, www.dein-lokal-nebenan.deWeitere kreative Ideen hat das CityLab

(www.citylab-swf.de) von Händlern und

Gastronomen zusammengetragen, wie man kurzfristig mit Hilfe von Smartphone und Internet dem Virus den Kampf an-sagen kann. Das Projekt CityLab wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Land NRW gefördert und ist auf drei Jahre (Oktober 2019 bis September 2022) ausgerichtet. Projektpartner sind die IHK Arnsberg, die SIHK zu Hagen, das Competence Center E-Commerce der Fachhochschule Südwestfalen sowie das Center for Business Education der Fachhochschule Südwestfalen und die TU Dortmund (Lehrstuhl für Wirtschafts-informatik). (red) ■

Weitere Informationen:www.sihk.de/ servicemarken/ branchen/handel

Handel

Stephanie Erben 02331 390-277 [email protected]

Wer darf öffnen?

Und wer ist von Schließungen betrof-fen. Auf der folgenden Internetseite sind die aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen zu finden. ■

Weitere Informationen:

www.sihk.de/ werhatauf

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19Mai 2020

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Insolvenzrechtliche Änderungen im Zuge der Corona-KriseIm Zuge der Corona-Krise hat der Gesetzgeber, insbesondere durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungs-gesetz-(COVInsAG) vom 27.03.2020, im insolvenzrechtlichen Bereich Änderungen vorgenommen, um eine Insolvenzantragsflut und die Folgen der COVID-19 Pandemie für die Unternehmen abzumildern.

Im Wesentlichen hat der Gesetzgeber im Hinblick auf die Corona-Krise und die wirtschaftlichen Auswirkungen im insol-venzrechtlichen Bereich nachfolgende Änderungen vorgenommen:- Aussetzung der Insolvenzantrags- pflicht nach § 15a InsO und 42a BGB bis zum 30.09.2020 (mit Verlängerungs-möglichkeit bis zum 31.03.2021).

- ACHTUNG!: Fremdanträge sind weiter-hin möglich: nach § 3 COVInsAG soll eine Verfahrenseröffnung auf einen Fremdantrag im Zeitraum 28.03.2020 bis 28.06.2020 lediglich nur erfolgen, wenn der Insolvenzgrund bereits zum 01.03.2020 vorlag.

- Aussetzung der Anfechtungsmöglich-keiten des Insolvenzverwalters gem. §2 COVInsAG: Rückzahlungen und Be-stellungen von Sicherheiten für ein im Aussetzungszeitraum „neu“ gewährtes Darlehen werden bis zum 30.09.2023 nicht als gläubigerbenachteiligend behandelt und sind der insolvenz- rechtlichen Anfechtung entzogen.

- Durch die Aussetzung der Insolvenzan-tragspflicht soll die straf- als auch zivil-rechtliche Haftung der Unternehmens-organe beschränkt werden.

- Einschränkung der Organhaftung nach § 2 COVInsAG für Zahlungen, die der Aufrechterhaltung oder Wiederaufnah-me des Betriebes dienen.

- Strafbarkeitsrisiko verbleibt, insbeson-dere für die Tatbestände der Nichtab-führung von Sozialversicherungsbei- trägen, §266a StGB (trotz Möglichkeit

der Beitragsstundung müssen sämtl. Hilfsmittel der Bundesregierung in An-spruch genommen werden) sowie den Tatbestand des Eingehungsbetruges nach § 263 StGB.

AUSBLICK UND EMPFEHLUNG

Trotz der nunmehr geregelten Erleich-terungen durch den Gesetzgeber wird empfohlen, sämtliche Unternehmens-entscheidungen zu dokumentieren und abzustimmen. Auch die Neugestaltung von Darlehen im Krisenzeitraum sollten rechtssicher und vor allem insolvenz- fest gestaltet werden. Um dies rechts-sicher arrangieren zu können, bedarf es der Abstimmung mit Fachberatern. Nur so kann das verbleibende Strafbar-keitsrisiko sowie eine etwaige zivilrecht-liche Haftung der Unternehmensorgane in einem späteren Insolvenzverfahren beseitigt werden. Selbst wenn der Ge-setzgeber die Insolvenzantragspflicht interimsmäßig aussetzt und die staat-lichen Liquiditätshilfen greifen, werden

die operativen Verluste Spuren im Jah-resabschluss der Firmen hinterlassen. Zugleich werden sich die Rahmenbedin-gungen aufgrund der Corona-Pandemie und der absehbaren Umwälzungen nach-haltig verändern. Aktuell zeichnet sich zum Beispiel ab, dass sich Lieferketten verändern und nicht mehr lediglich Kos-tengesichtspunkte für deren Strukturen entscheidend sind. Deshalb wird neben der rechtlichen Absicherung über die rasche Sanierung hinaus eine Neujustie-rung von unternehmerischen Konzepten vonnöten sein.

Bei Fragen und bei der weiteren Um-setzung von o. g. Maßnahmen wenden Sie sich an insolvenzrechtlich spezia-lisierte Fachberater. Diese können Sie bei den Steuerberater- und Rechtsan-waltskammern zumeist online suchen. Nur diese dürften den aktuell schwie-rigen und unsicheren Rechtsproblemen in ausreichendem Maße gewachsen sein, sodass eine wirkliche Enthaftung auch angenommen werden kann. (red) ■

Marcel Timper Klepper & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, Hagen

Recht

Daniel Bartelsmeier 02331 390-288 [email protected]

CORONA-KRISE

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20 Mai 2020

CORONA-KRISE

Blitzumfrage zeigt aktuelles Krisenausmaß für die WirtschaftIn einer Blitzumfrage haben die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen die aktuelle Situation zur Corona-Krise abgefragt.

„Die Bereitschaft zur Öffnung unter der Prämisse von notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen ist in den Un-ternehmen groß. Neben einem Zeitplan bedarf es jetzt eines konkreten Orien-tierungsrahmens für die Unternehmen. Hier schafft unsere Umfrage Transparenz – für die Arbeit der Wirtschafts-Task Force der Landesregierung und für die Unter-nehmen. Auch nachdem jetzt die ersten Schritte eingeleitet wurden, fehlen vielen Unternehmen noch immer eine belast-bare Perspektive und Planungssicher-heit für das Hochfahren ihrer Geschäfte. Jedes dritte Unternehmen fürchtet für 2020 mehr als 25 Prozent Umsatzrück-gänge. Auch die Insolvenzgefahr steigt.

Die Unternehmen benötigen jetzt konkrete Vorgaben im Hinblick auf die Anforderungen an Schutz- und Hygiene-maßnahmen. Nur so können sie die Öffnung sicher einleiten. Hierzu müssen ausreichende Kapazitäten und gesi-cherter Zugang zu Schutz- und Hygiene- artikeln gewährleistet werden“, kommen-tiert Thomas Meyer, Präsident von IHK NRW die Umfrageergebnisse.

KERNERGEBNISSE UND SCHLUSSFOLGERUNGEN

1. Die Krise vertieft sich: Trotz sinken-der Infektionszahlen ist die Gefahr der

Pandemie keineswegs ausgestanden. Dennoch wird immer deutlicher, dass die Krise die NRW-Wirtschaft immer stärker erfasst. Lediglich sieben Prozent der be-fragten Unternehmen rechnen für das Gesamtjahr 2020 mit stabilen Umsätzen. Etwa jedes dritte Unternehmen fürch-tet auf das Gesamtjahr 2020 gesehen Umsatzrückgänge von 25 Prozent und mehr. Dagegen erwarten lediglich drei Prozent Umsatzsteigerungen. Zuneh-mend deutlich wird, dass die Umsatz-rückgänge insolvenzbedrohend werden: In der Vorumfrage Ende März lag der Anteil der Unternehmen, die sich in Insol-venzgefahr sahen bei 17 Prozent. In der aktuellen Auswertung geben 23 Prozent der Unternehmen an, dass sie ihre Lage als so bedrohlich einstufen, dass eine Insolvenz drohen kann. Besonders ge-fährdet zeigen sich die Unternehmen aus der Gastronomie (60 Prozent) und dem Reisegewerbe (74 Prozent).

Schlussfolgerung: Auch wenn die ers-ten Schritte zum Wiederanlaufen der NRW-Wirtschaft gegangen worden sind, fehlt vielen der besonders betroffenen Unternehmen noch immer eine belastba-re Perspektive, wie es für sie weitergehen kann. Unter Beachtung der Anforderun-

gen des Gesundheitsschutzes gilt es dennoch nun, Wege für diese Unterneh-men aufzuzeigen.

2. Der schnelle Einstieg in den Ausstieg ist möglich: Ein schneller Einstieg in den Ausstieg ist für den Großteil der befragten Unternehmen realistisch umsetzbar. In über der Hälfte der befragten Unterneh-men läuft der Betrieb, wenn auch teils mit Einschränkungen. Weitere 22 Prozent benötigen nach eigenen Angaben keine Vorlaufzeiten für ein volles Wiederanlau-fen. Bei etwa einem Fünftel der befragten Unternehmen sind hingegen Vorbereitun-gen von mindestens einer Woche bis über einem Monat erforderlich, bevor der Betrieb wieder anlaufen kann. In der Gastronomie geben sogar fast zwei Drit-tel, unter den personenbezogenen Dienst-leistern rund die Hälfte der Unternehmen an, dass sie mindestens eine oder mehre Wochen Vorlauf benötigen, um etwa frische Ware zu besorgen oder um Schutz- und Hygienemaßnahmen zu ergreifen.

Schlussfolgerung: Die Unternehmen benötigen schnell Planungssicherheit über die weiteren Schritte des Wiederan-fahrens, damit sie das Hochfahren ihrer Geschäfte planen können.

Ihre Meinung ist gefragtWenn Sie in Zukunft an unseren regelmäßigen Konjunkturumfragen oder Blitzumfragen teilnehmen möchten, melden Sie sich bei Hans-Christian Hierweck oder nutzen Sie das Formular auf der SIHK-Home-page.Wir sind bemüht Ihren Aufwand gering zu halten. Befragungen dau-ern selten länger als fünf Minuten. So können wir Ihnen helfen, die The-men der Wirtschaft in Öffentlichkeit und Politik zu platzieren. (red) ■

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21Mai 2020

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Umfragen und Statistik

Hans-Christian Hierweck 02331 390-336 [email protected]

CORONA-KRISE

3. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen: Damit ein erfolgreiches Wie-deranfahren möglich sein kann, sehen viele Unternehmen neben den innerbe-trieblichen Anforderungen Handlungs-bedarf bei den marktlichen Rahmen-bedingungen. Die Unternehmen hoffen insbesondere auf einen Impuls für ihre Nachfrager bzw. für die Konsumenten (44 Prozent). Besonders bei den Unter-nehmen im Gastgewerbe (76 Prozent), Reisegewerbe (69 Prozent), Einzelhan-del (57 Prozent) und im Großhandel (53 Prozent) herrscht Unsicherheit, wie die Konsumenten und Nachfrager auf die Öffnung reagieren werden. Der Wieder-einstieg erfordert daher auch eine um-fassende Kommunikation, um Sicherheit im Umgang untereinander wiederherzu-stellen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung kann die Umsetzung von wirk-samen und vertrauensbildenden Schutz- und Hygienemaßnahmen sein. Daher setzt ein Viertel der Befragten auf ar-beitsorganisatorische Maßnahmen zur Sicherung von Gesundheit und Hygiene (26 Prozent). Für viele komplexe Wert-schöpfungs- und Versorgungsketten ist eine europäische Koordination des Wie-

deranlaufens unabdingbar. Vor allem in der Industrie und im Großhandel prüfen Unternehmen derzeit die Stabilität ihrer Lieferketten (21 Prozent). Da die euro-päischen Regionen sehr unterschiedlich von der Corona-Pandemie betroffen sind, müssen die Zeitpläne für das Wieder-anlaufen der Wirtschaft so abgestimmt werden, dass es für die jeweiligen Länder nicht zu Wartezeiten und Friktio-nen in den Grenzregionen kommt.

Schlussfolgerung: Das Wiederanfah-ren der NRW-Wirtschaft sollte mit einer umfassenden Kommunikation auch zu den Schutz- und Hygienemaßnahmen begleitet werden. Eine Koordination der Aktivitäten zumindest auf europäischer Ebene ist dringend erforderlich.

4. Unternehmen setzen auf Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die Unterneh-men bereiten sich derzeit intensiv auf ein Wiederanfahren vor und planen ei-gene Schutz- und Hygienemaßnahmen. Oberste Priorität haben dabei Maß-nahmen zur Einhaltung der Mindestab-standsregeln (84 Prozent) und die Bereit-stellung von Desinfektionsangeboten für Kunden und Mitarbeiter (74 Prozent).

Viele Unternehmen versuchen, Hilfsmit-tel wie Mundschutz oder Handschuhe für ihre Mitarbeiter zu organisieren (55 Prozent). Immer mehr Unternehmen set-zen auf Alternativen zum persönlichen Kundentermin (56 Prozent). Ein Anzei-chen, dass sich auch dauerhaft die Ar-beitsorganisation ändern könnte.

Schlussfolgerung: Damit die Unter-nehmen sich wirksam vorbereiten und ihre Kunden und Mitarbeiter schützen können, benötigen sie nun schnell Si-cherheit über die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen. Zentral wich-tig wird dabei, dass die Unternehmen insbesondere in der Startphase des Wiederanlaufens den gesicherten Zu-gang zu Schutz- und Hygieneartikeln er-halten. (red) ■

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22 Mai 2020

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Videokonferenzen – enges Teamwork mit AbstandCovid-19 führt bei vielen Unternehmen zwangsläufig zu neuen Arbeitsmethoden. Statt Meetings und Absprachen am Büroschreibtisch der Kollegen gehen immer mehr Firmen zu Homeoffice-Arbeitsplätzen und Videobesprechungen über.

Persönliche Meetings werden in der Folge der Corona-Krise immer häufiger durch Videokonferenzen ersetzt – und oft als sehr positiv empfunden: Wenn man erst einmal mit der Technik und den Abläufen „warm“ geworden ist, sind Videomeetings ein gutes Instrument, um nicht nur in Kontakt zu bleiben, son-

dern sie können zugleich sehr effizient und zeitsparend sein.

Ob Unternehmen oder privates Um-feld: Videomeetings sind dank der mo-mentanen Situation populärer denn je. In der Folge ist einerseits der Markt von Webcams fast leergefegt, andererseits buhlen die Anbieter von Videokonferenz-

lösungen um ihre Nutzer. Vom kosten-freien Einstiegsangebot bis zur teuren Profi-Lösung ist hier alles vorhanden. Mit Videotelefonielösungen wie Skype oder Facetime stößt man dabei schnell an Grenzen.

MICROSOFT TEAMSUND ZOOM

Sehr populär für größere Konferen-zen ist derzeit Microsoft Teams. Dieses ist einerseits Bestandteil der Business-Version von Office 365, kann aktuell auch als Einzellösung kostenfrei genutzt werden. Wie der Name schon andeutet, eignet sich Teams vor allem als Lösung für Arbeitsgruppen und bietet dann auch weitergehende Funktionen wie einen Chat oder eine gemeinsame Dateiabla-ge. Bei größeren Gruppen oder Online-Veranstaltungen mit externen Gästen können dagegen andere Lösungen Vor-teile bieten.

Zu diesen gehört beispielsweise Zoom (www.zoom.us), welche ebenfalls

Egal welche Videokonferenzlösung eingesetzt wird, die Teilnehmer sollten einige Spielregeln und Tipps beachten, damit das Meeting ein Erfolg wird.

1.) Viele Meetings werden zur vollen Stunde angesetzt. In der Folge kann es je nach Anbieter Wartezeiten beim Start ei-nes Meetings oder schlechte Bildqualität wegen der hohen Datenbelastung geben. Beginnen Sie ein Meeting daher lieber ein paar Minuten früher oder später.

2.) Sie erwarten Videokonferenz-Neulinge? Dann bieten Sie am besten eine „Probierstunde“ an oder starten Sie eine halbe Stunde früher. So vermeiden Sie, dass beim Beginn des eigentlichen Meetings nervige Kamera- und Mikro-fontests stattfinden.

3.) Vereinbaren Sie zu Beginn des Meetings Spielregeln. So hat es sich be-währt, dass alle Teilnehmer die Mikrofone standardmäßig abschalten, um Hinter-grundgeräusche zu vermeiden. Wer einen Beitrag abgeben möchte, meldet sich bei Kameranutzung per Handzeichen, an-sonsten per Chat. Der Moderator erteilt den Teilnehmern dann das Wort.

4.) Die Nutzung von Webcams kann ein Meeting deutlich beschleunigen, da man z. B. durch Kopfschütteln oder einen hochgereckten Daumen schnell Ablehnung oder Zustimmung der Teil-nehmer erfahren kann.

5.) Bei schlechter Internetanbindung kann es zu Tonproblemen kommen, die eine Verständigung erschweren oder gar unmöglich machen. In so einem Fall hilft es häufig, wenn die betroffenen Teilnehmer ihre Webcam deaktivieren, um mehr Bandbreite bereitzustellen. Alternativ bieten manche Anbieter die Einwahl per Telefon an.

6.) Videokonferenzen sind oft an-strengender als normale Meetings, die Tagesordnung sollte daher nicht zu lang sein. Zugleich werden aber die Beiträge in der Regel kürzer und seltener von Zwischenkommentaren begleitet. In der Folge sind Videomeetings häufig in der Hälfte der Zeit zu bewältigen – bei gleichem Ergebnis wie ein „normales“ Treffen. (red) ■

Tipps für erfolgreiche Videomeetings

CORONA-KRISE

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23Mai 2020

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eine Reihe von nützlichen Zusatzfunk-tionen bietet und zudem mit einer gu-ten Bild- und Tonqualität punkten kann. Zoom bietet einen kostenfreien Ein-stiegstarif an, mit dem sich auch große Gruppen von bis zu 100 Teilnehmern für bis zu 40 Minuten austauschen kön-nen. Eine Lizenz ohne Zeitbeschränkung kostet je nach Funktionsumfang ab ca. 14 Euro pro Monat. Zuletzt war Zoom immer wieder wegen Problemen mit dem Datenschutz in den Medien, man sollte daher beim Einsatz von Zoom momentan sensibel sein.

GoToMeeting UNDADOBE CONNECT

Eine Alternative ist beispielsweise GoToMeeting (www.gotomeeting.com). Hier gibt es eine kostenfreie 14-tägige Testphase, die Kosten für eine Lizenz beginnen danach – je nach Laufzeit – bei 11 Euro im Monat. Während eines Meetings kann der Moderator – ein dafür freigegebener Teilnehmer – sei-

nen Bildschirm teilen und den übrigen somit sehr bequem eine Präsentation, Arbeitsdokumente, Webseiten oder sogar Videos vorführen.

Als weitere Konferenzlösung sei hier Adobe Connect genannt, bei der als Be-sonderheit optional ein eigener Server genutzt werden kann. Dies bedeutet natürlich einen zusätzlichen Aufwand bei Installation und Administration, kann aber eine Antwort beim Thema Daten-schutz und -sicherheit darstellen. Es gibt noch zahlreiche weitere kostenfreie und kostenpflichtige Angebote. (red) ■

Weitere Informationen: www.sihk.de/ videokonferenz

Digitale Kommunikation

Dr. Michael Dolny 02331 390-200 [email protected]

FORUM

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23Mai 2020

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24 Mai 2020

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Das Homeoffice-ExperimentVon heute auf morgen hat die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft ins künstliche Koma versetzt. Millionen Menschen wurden ins Homeoffice geschickt. Die Corona-Pandemie bietet aber auch Chancen, etwa bei der Digitalisierung der Arbeitswelt.

Das gab es noch nie: Millionen von Menschen wurden von jetzt auf gleich von ihren Arbeitgebern ins Homeoffice geschickt. Oder die Beschäftigten konn-ten gar nicht mehr zur Arbeit kommen, weil ihr Unternehmen in einem Grenzge-biet ansässig ist und sie auf der anderen Seite wohnen – plötzlich abgeschnitten.

Die Umstellung verlangt allen Betei-ligten viel ab. Die Mitarbeiter sind nicht nur als Angestellte ihrer Firmen gefor-dert, sondern oft auch als Aushilfs- lehrer für ihre Kinder. Die Unternehmer

müssen sich gleichzeitig um technische Ausstattung, Datenschutz, Kommunika-tion zwischen Chef und Mitarbeitern, Kontrolle der Arbeitszeit und Versiche-rungsschutz kümmern. „Das sind He-rausforderungen, die aber auch große Chancen für die Vereinbarkeit von Fami-lie und Beruf bergen“, ist Kirsten Froh-nert, Projektleiterin des Netzwerkbüros „Erfolgsfaktor Familie“, überzeugt.

Wer frühzeitig, wie etwa viele Soft-wareentwickler, Strukturen für mobiles Arbeiten geschaffen und erprobt hat,

hat den Umzug ins Homeoffice oft rei-bungslos gemeistert. Schon vor der Krise hatten die Mitarbeiter zu Hause Notebooks ihres Arbeitgebers – und ge-sicherte Leitungen. Viele Unternehmer, die gleichzeitig mit flexiblen Arbeitszeit-modellen familienfreundliche Struktu-ren etabliert haben, profitieren jetzt zu-dem von einem großen Zusammenhalt ihrer Teams.

Auf der anderen Seite tun sich vie-le Homeoffice-Newcomer schwer. Das fängt bei der Technik an: Schwache Datenleitungen, fehlende Rechner und mangelnde Arbeitsspeicher stellen die Unternehmer vor große Aufgaben. Diese Zielgruppe hat das Bundes-wirtschaftsministerium im Blick. Das BMWi erstattet mit seinem Förderpro-gramm „go-digital“ kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent der Kos-ten für die Beratung durch ein vom Mi-nisterium autorisiertes Unternehmen. Durch eine sehr kurzfristige Bewilligung der Mittel soll auch beim Einrichten der mobilen Arbeitsplätze geholfen werden.

Kopfzerbrechen bereitet die Hauruck-Umstellung vor allem auch Datenschüt-zern. Denn viele Mitarbeiter arbeiten mit ihrer eigenen Hardware für das Büro – ohne Firewall, ohne Virenschutz. Gleichzeitig boomt E-Commerce, allen voran der Kauf von Baumaterial, Garten-bedarf, Spielwaren und Kosmetik. Für Cyberkriminelle sei das Coronavirus wie vorgezogene Weihnachten, warnen Experten. Schon vor der Krise hatten die Cyberattacken stark zugenommen. Laut Bitkom, dem Branchenverband der deutschen Informations- und Telekom-munikationsbranche, waren im Jahr 2019 rund 75 Prozent der befragten Unternehmen von Datendiebstahl, In-dustriespionage oder Sabotage betrof-fen, zwei Jahre früher waren es erst 53 Prozent (siehe Kasten).

Trotz aller Herausforderungen wol-len sich viele Unternehmer nicht in ein künstliches Koma versetzen lassen und steuern kreativ gegen: Einzelhändler ohne Onlineshop haben telefonische Bestellhotlines geschaltet und liefern kostenlos. Der exklusive Einrichter be-

CORONA-KRISE

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25Mai 2020

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rät via Videocall und verkauft so doch noch das ein oder andere Stück. Reise-veranstalter schicken ihre Kunden auf virtuelle Touren. Ein Optiker hat den deutschlandweit ersten Online-Sehtest entwickelt. Ein Computer-Shop holt den defekten Rechner zuhause ab und bringt ihn auch zurück. Fitnessstudios streamen Kurse live auf YouTube.

Der Digitalisierung, da sind sich viele Unternehmer und Experten einig, werde die Krise einen enormen Schub bringen. Was bis vor kurzem unmöglich erschien, funktioniert jetzt schon ganz gut und immer besser. „Dass mobiles Arbeiten und mobiles Lernen zu Standards wer-den könnten, schien bislang undenk-bar. Jetzt aber werden wie unter einem Brennglas die immensen Potenzia-le sichtbar, die digitale Technologien grundsätzlich bieten – im Kampf gegen das Virus, wie auch in der Reduzierung des Berufsverkehrs und verkehrsbe-dingter Emissionen“, sagt Bitkom-Prä-sident Achim Berg. Bei einer Umfrage von Dmexco, der größten Kongress- messe für die Digitale Industrie in Eu-ropa, geht das Gros der Befragten (85

Prozent) davon aus, dass das Home-office künftig deutlich stärker akzeptiert werde. Was vielen fehlt, ist die soziale Nähe. Das finden selbst die Mitarbei-ter in jungen, sehr technikorientierten Start-up-Firmen, die mobiles Arbeiten als selbstverständlich empfinden.

Gleichzeitig fällt vielen Chefs, die es ge-wohnt sind, ihre Belegschaft um sich zu haben, virtuelle Führung schwer. Umso wichtiger, dass man in Kontakt bleibt. Und sich gemeinsam den Herausforde-rungen stellt. ■

Eli Hamacher

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CORONA-KRISE

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26 Mai 2020

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Innovative Arbeitszeitmodelle und Arbeitsprozesse etablierenInterview mit Kirsten Frohnert, Projektleiterin des Netzwerkbüros „Erfolgsfaktor Familie“

Noch nie haben so viele Deutsche im Homeoffice gearbeitet. Welche Erfahrun-gen spiegeln Ihnen Ihre Mitglieder? Unternehmen, die schon frühzeitig eine familien- und lebensphasenorientierte Personalpolitik – auch mit Blick auf den Fachkräftemangel – umgesetzt haben, profitieren jetzt ganz besonders. Für sie sind flexible Arbeitszeiten und -orte selbstverständlich. Sie haben schon län-ger mit der in Deutschland noch vorherr-schenden starken Präsenzkultur gebro-chen. Das zahlt sich jetzt aus.

Was sind die größten Herausforderun-gen, vor allem für die Unternehmen, die noch nicht viel oder gar keine Erfahrung mit Homeoffice haben?

Drei Themen treiben die Unternehmen ganz besonders um: Kommunikation und Führung, arbeitsrechtliche Fragen sowie der Datenschutz.

Wie können Unternehmer die Beleg-schaft jetzt so im Homeoffice managen, dass beide Seiten zufrieden sind? Es ist unerlässlich, sehr regelmäßig, mindestens zweimal die Woche, zu kom-munizieren, um Geschäftliches zu be-sprechen. Manche Chefs machen das sogar täglich, meist gleich am Morgen. Aber auch die informelle Kommunikation darf nicht zu kurz kommen. Wer allein am Küchentisch arbeitet, dem fehlen die sozialen Kontakte ganz besonders. Es ist zudem wichtig, der Belegschaft ein klares Regelwerk an die Hand zu geben: Was erwartet der Arbeitgeber, was nicht? Wie muss die Arbeitszeit erfasst werden?

Eine Krise bietet auch die Chance für unkonventionelle Lösungen ... Ja, auf jeden Fall. Eine innovative Idee wäre, wenn zwei Arbeitgeber betriebs-übergreifend die Arbeitszeiten eines verheirateten Paares abstimmen, damit die Beiden sich besser um die Kinder kümmern können. Das ist aufwändig, könnte aber vorteilhaft für alle Beteilig- ten sein.

Wie hilft das Netzwerk „Erfolgsfak-tor Familie“ in dieser für die Wirtschaft schwierigen Zeit? Auf unserer Website geben wir spezielle

Tipps rund um „Vereinbarkeit und Coro-na“. Wir bieten auch viele Webinare an, z. B. zu Fragen zum mobilen Arbeiten. Normalerweise halten wir gemeinsam mit den IHKs in ihren Regionen ca. 80 Veranstaltungen jährlich ab.

Wenn Mitarbeiter schulpflichtige Kin-der haben, sind sie in dieser Krise ganz besonders gefordert und oftmals über- fordert. Es ist wichtig, dass die Führungskräf-te ihr Erwartungsmanagement an die-se Situation anpassen. Qualität und Geschwindigkeit können nicht immer in gewohnter Form erbracht werden. Mir haben Arbeitgeber gesagt, dass es ih-nen lieber sei, wenn ein Mitarbeiter dann eben nur sechs Stunden arbeitet als gar nicht. Arbeitgeber und Beschäftigte müs-sen sich darüber austauschen.

Nicht alle Mitarbeiter sind im Home- office voll ausgelastet. Könnte man die Zeit für Weiterbildung nutzen? Die IHKs bieten ihren Mitgliedern zahl-reiche Webinare an, an denen man jetzt teilnehmen könnte. Eine besondere He-rausforderung für die Kammern besteht jetzt allerdings auch darin, niedrigschwel-lige Angebote zu machen, weil nicht jeder Mitarbeiter gewohnt ist, allein zu lernen. Darauf muss man sich einstellen.

In der Krise werden viele Erkenntnis-se gewonnen. Werden diese auch später Bestand haben? Viele Unternehmen durchlaufen jetzt einen Crashkurs in Digitalisierung. Die Präsenzkultur wird nicht mehr so präsent sein. Die Corona-Krise bietet die einmali-ge Chance, innovative Arbeitszeitmodelle und Arbeitsprozesse zu etablieren eben-so wie neue Konzepte für partnerschaft-liche Aufgabenteilung. Genau das wün-schen sich auch viele Paare und Familien. Nutzen wir die Gelegenheit! (red) ■

Kirsten Frohnert030 [email protected]

Förderprogramm „go-digital“ unterstützt Homeoffice-Arbeitsplätze

Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Mitarbei-tern. Gefördert werden unter anderem IT-Dienstleistungen, die die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen zum Ziel ha-ben. Hierzu zählen vor allem der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Ein-satz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig. Von der Förderung wei-terhin ausgeschlossen sind hingegen reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware. Erstattet wer-den bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom Bundeswirtschaftsministerium autorisiertes Beratungsunternehmen. (red) ■

www.innovation-beratung-foerderung.de

CORONA-KRISE

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27Mai 2020

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CORONA-KRISE

Machen Sie mit: „Wir FAIRzichten gemeinsam!“

Kultureinrichtungen, Fitnessstudios, Restaurants, Freizeitbetriebe – sie alle sind Teil der Wirtschaft im Märkischen Südwestfalen. Die SIHK ruft zur Solida-rität mit den Unternehmen auf. Ganz einfach und unbürokratisch können Ver-braucher auf einen Teil ihrer gesetzlichen Erstattungsansprüche „FAIRzichten“. In Gemeinschaft mit 36 deutschen Indust-rie- und Handelskammern wurde zu die-sem Zweck mit www.wir-FAIRzichten.de ein Onlineportal ins Leben gerufen.

„Viele Selbstständige und ihre Mitar-beiter werden durch die Corona-Krise vor große Herausforderungen gestellt. Gera-de Klein- und Kleinstunternehmen sind auf tägliche Einnahmen angewiesen, die im Moment ausbleiben. In dieser Aus- nahmesituation kann jeder, dem es möglich ist, Verantwortung übernehmen und Solidarität zeigen“, so SIHK-Haupt-geschäftsführer Dr. Ralf Geruschkat. Tickets für ein abgesagtes Konzert? Oder der schon gezahlte Monatsbei-trag im Fitnessstudio? Die Plattform

www.wir-FAIRzichten.de bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, Selbstständige mit einem freiwilligen Verzicht zu entlasten.Das Prozedere ist einfach: Verbraucher geben auf der Internetseite alle relevan-ten Daten ein und bestimmen die Höhe des Verzichts. Im Anschluss generiert die Webanwendung ein Dokument und leitet es automatisch an eine angege-bene E-Mail-Adresse des Unternehmens weiter. Rechtlich gesehen ist ein solcher Forderungsverzicht formlos möglich. Es handelt sich um einen Erlassvertrag im Sinne von § 397 Abs. 1 BGB. „Der Erhalt zum Beispiel der Fitnessstudios, der Buchläden und Boutiquen, der Hotels und Restaurants und damit der Vielfalt unserer Wirtschaft ist im Interesse aller. Dies ist eine Aufgabe, die wir solidarisch anpacken müssen. Deshalb rufen wir auf, wo möglich gemeinsam, zu FAIRzich-ten“, so Geruschkat. Unter www.wir-FAIR-zichten.de können jetzt auch Gutscheine erworben werden, um die Unternehmen zu unterstützen. Auf dem Portal gibt es die Möglichkeit, auch bei Unternehmen Gutscheine zu erwerben, die bisher keine Möglichkeiten haben, online Gutscheine zu verkaufen. Benötigt werden dazu nur der Name und die E-Mail-Adresse des Unternehmens. (red) ■

Weitere Informationen:www.wir-FAIRzichten.de

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28 Mai 2020

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Mangel an Sachverständigen verlängert GerichtsverfahrenNicht nur der oft kritisierte Richtermangel hat direkte Auswirkungen auf Verfahrenslaufzeiten, auch bis zu 15 Prozent weniger tätige öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bereits in den nächsten vier bis fünf Jahren drohen, die Verfahren, vor allem in Zivil- und Strafprozessen, zu verlängern.

Zu diesem Ergebnis kommt eine 2018 durchgeführte Studie des Insti-tuts für Sachverständigenwesen e. V. (IfS) in Köln. Nach aktuellen Berichten mehrerer Oberlandesgerichte beträgt der zeitliche Anteil des Sachverständi-genbeweises an der Verfahrenslaufzeit circa 40 Prozent. Darin enthalten ist ebenfalls die Suche nach geeigneten Sachverständigen. Steigt die Auslas- tung bei gleichzeitig weniger tätigen Sachverständigen in den kommenden Jahren, ist mit sinkender Verfahrens- effizienz und damit längeren Verfahrens-laufzeiten zu rechnen.

ALTERSDURCHSCHNITT LIEGTBEI 59 JAHREN

Aktuell sind deutsche öffentlich be-stellte und vereidigte Sachverständige durchschnittlich 59 Jahre alt. 2018 be-fanden sich 59 Prozent – und damit mehr als jeder zweite Sachverständige

– innerhalb des Altersintervalls von 51 bis 65 Jahren. 24 Prozent der öffent-lich bestellten und vereidigten Sachver-ständigen sind über 65 Jahre alt. Die Ergebnisse werden von Einzelauswer-tungen der Handwerkskammern und der Marktanalyse zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 30.01.2019 bestätigt. Dabei bestehen im Vergleich der Bundesländer keine signifikanten Unterschiede.

Die Studie hat nicht nur das aktuelle Altersbild der öffentlich bestellten und

vereidigten Sachverständigen allgemein untersucht. In vier Szenarien versucht die Studie, verlässliche Angaben zur Entwicklung der Anzahl der öffentlich bestellten Sachverständigen in den nächsten vier Jahren in einzelnen Sach-gebieten zu geben.

Wenn sich nur ein Teil der vorgestell-ten Szenarien realisiert, wird es bereits kurzfristig weniger öffentlich bestellte Sachverständige geben. (red) ■

Weitere Informationen:www.ifsforum.de

Altersstruktur der öbuv Sachverständigen

39 140 261

677

1196 1393

1170

827

466 215 34

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

≤ 35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 61-65 66-70 71-75 76-80 ≥ 81

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Abso

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Anz

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Alterskategorien in Jahren

Altersstruktur der deutschen Sachverständigen 2018

Altersdurchschnitt: 59 Jahre

24,0 %

18,6 %

0,6 % 2,2 % 4,1 %

10,5 %

21,7 %

18,2 %

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29Mai 2020

FORUM

Dr. Bernd Krahl gewinnt Gründerpreis Ü 60Gründer des Ambulanticum mit dem Zugabe-Preis der Körber-Stiftung ausgezeichnet.

Die Welt zu verbes-sern, ist in jedem Alter möglich. Mit dem Zu-gabe-Preis zeichnet die Körber-Stiftung jährlich Gründerinnen und Grün-der 60plus aus. Mit der Auszeichnung werden Persönlichkeiten ge-würdigt, die mit unter-nehmerischen Mitteln Lösungen für die gesell-schaftlichen Herausfor-derungen unserer Zeit gefunden und dafür ein Unternehmen oder ein Sozialunternehmen aufgebaut haben. Einer der diesjährigen vier Preisträger ist Bernd Krahl, Gründer und Leiter des Herdecker Ambulanticum. Nach zwei Hirninfarkten kämpfte sich der Zahnarzt Dr. Bernd Krahl im Alter von 60 Jahren zurück ins Leben. Heute unterstützt der 73-Jährige mit seinem Therapiezentrum Ambulanticum in Herdecke andere Pati-enten mit ähnlichem Schicksal.

Sein neurologisches Nachsorge-Kon-zept hilft Menschen aus der Vollpflege in ein selbstbestimmtes Leben zurück. Die Therapie ist mittlerweile vielfach ausgezeichnet und anerkannt. „Der Zu-gabe-Preis ist mir eine große Ehre, An-trieb und Motivation zugleich, weiterhin

neue Wege zu gehen“, sagt der Preisträger.

Unter deutschland-weit 57 Gründerinnen und Gründern, die von einer Findungskommis-sion nominiert wurden, wählte die Jury die vier Preisträger aus, die ein breites Spektrum neu-er Altersbilder zeigen. Im Mittelpunkt stehen Menschen, die mit ih-ren Initiativen zeigen, dass Erfahrung und Innovation, Ruhestand

und Aufbruch, Alter und Social Impact sich produktiv ergänzen – und die damit alle Generationen bestärken, die Phase nach der Lebensmitte neu zu nutzen: für eine Zugabe. Der Preis ist mit jeweils 60.000 Euro dotiert.

AMBULANTICUM:THERAPIE 4.0

Das Ambulanticum mit Sitz in Her-decke ist das weltweit erste ambulan-te Therapiezentrum mit Schwerpunkt auf der neurologischen Nachsorge. Das 2012 von Dr. Bernhard Krahl und Marion Schrimpf gegründete Therapie-zentrum bietet Menschen mit neurologi-

schen Erkrankungen eine ganzheitliche Nachsorge durch modernste robotikas-sistierte und gerätegestützte Therapie-verfahren mit Biofeedback verknüpft mit bewährten Therapieformen an ei-nem Ort.

Seine eigene Krankengeschichte gab den Impuls zur Gründung des Am-bulanticum. Nach zuletzt zwei Schlag-anfällen im Jahr 2007 bescheinigten die behandelnden Ärzte Bernhard Krahl kaum Überlebenschancen. Auch nach der Reha war er ein Schwerstpflegefall und galt als „austherapiert“. Die Familie setzte alle Hebel in Bewegung, suchte auch in der Schweiz nach nachhalti-gen Therapiemöglichkeiten. Mit Erfolg. Heute nimmt der 73-Jährige wieder am Arbeits- und Sozialleben aktiv teil – dank einer kontinuierlichen, robotikassistier-ten Geräte gestützten Behandlung, die nicht nur zum Grundstein seines ge-sundheitlichen Fortschritts, sondern auch zum zentralen Bestandteil des Konzeptes im Ambulanticum wurde. Mit seinem Konzept möchte das Zentrum auch anderen Betroffenen Mobilität, Selbstbestimmung und Lebensqualität zurückzugeben und Angehörige entlas-ten. (red) ■

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30 Mai 2020

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Technikbegeisterung online: Programmieren mit ScratchJunge Menschen für Technik und technische Berufe zu begeistern ist Ziel des Vereins Technikförderung Südwestfalen und seiner mittlerweile über 80 Mitglieder.

Waren es bislang spannende Tech-nikerlebnisse in Unternehmen oder im Technikzentrum Lüdenscheid, stellte Corona die Projektkoordinatorinnen Tharsika Sivalingam und Maren Gott-schling vor die Herausforderung, schnell neue Angebote zu schaffen. In den Os-terferien fand daher erstmalig ein Online- Programmierkurs für Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 7 statt. „Pro-grammieren mit Scratch“ stieß auf eine große Resonanz: Gleich sechs Kurse mit insgesamt 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden durchgeführt.

Scratch ist eine frei verfügbare Pro-grammiersprache für Kinder und Ju-gendliche. Nach einer Einführung in die grundlegenden Schritte und Funktionen von Scratch sowie erste Testaufgaben konnten die Teilnehmenden am Ende ihr eigenes Scratch-Projekt in Form eines Spiels entwickeln. „Scratch ist gut für den Einstieg geeignet, da die Sprache vi-suell mit Programmierblöcken gestaltet ist und durch eigenes Ausprobieren vie-les intuitiv entwickelt werden kann“, so Tharsika Sivalingam. Die Schülerinnen und Schüler erlernen die Programmie-rung, indem sie erste Funktionen, wie Bewegungen und interaktive Elemente programmieren.

„Durch das eigenhändige Experi-mentieren und Ausprobieren lernen die Teilnehmenden komplexe Themen zu begreifen, kritisch zu hinterfragen so-wie eigene Ideen und Lösungsansätze zu entwickeln. Sie präsentieren ihre Arbeitsergebnisse der Gruppe, berich-

ten von Erfolgen und Problemen und demonstrieren ihre Erfahrungen bei der Programmierung. Die Teilnehmenden gewinnen einen Überblick über Algo-rithmen, Bedingungen und Schleifen“, erläutert Maren Gottschling ergänzend die Ziele des Programms. Online stan-den beide unterstützt durch eine stu-dentische Hilfskraft für Fragen bereit und konnten bei Schwierigkeiten helfen.

Zur technischen Umsetzung des Angebots wurde der Onlinedienst Dis-cord für die Kommunikation genutzt. So konnten während der Online-Workshops Bildschirme zur gegenseitigen Präsen-tation der Scratch-Projekte geteilt oder

Chat-Funktionen für Fragen genutzt wer-den. Erforderlich waren lediglich die An-meldung mit einer E-Mail-Adresse und die kostenfreie Installation der neusten Scratch-Version. Geplant ist nun, inter-essierten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zu geben, in einem erweiter-ten Kurs die Kenntnisse zu Scratch und im Bereich Informatik zu vertiefen. (red) ■

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31Mai 2020

Die überwiegende Mehrzahl der Stu-dierenden der Fachhochschule Südwest-falen beschäftigt sich in ihrer Abschluss-arbeit mit industriellen Fragestellungen. Die kooperierenden Unternehmen pro-fitieren davon nicht nur fachlich, son-dern finden häufig auch die passenden Arbeitskräfte. Jüngstes Beispiel ist Tim Davidhaimann, der jetzt bei hp-polytech-nik in Iserlohn seine erste Stelle als Jungingenieur antritt.

Kennengelernt hatten sich Unterneh-men und FH-Absolvent durch die Bache-lorarbeit über die Fertigungsstruktur- planung mit dem Ziel der Materialfluss-planung und -steuerung.

Tim Davidhaimann studierte Ferti-gungstechnik an der Fachhochschule Südwestfalen in Iserlohn. Mit seiner Bachelorarbeit für die Iserlohner Firma hp-polytechnik verfolgte er das Ziel, die Produktivität der Fertigung durch Metho-den der Fabrikplanung zu steigern. Dazu analysierte er Abläufe und Prozesse im Unternehmen, entwickelte ein idealtypi-

sches Modell für die Anforderungen und passte dieses bestmöglich an die Reali-tät vor Ort an.

Das Ergebnis: Durch optimierte Ma-

terialflüsse und eine insgesamt verbes-serte Produktionslogistik in der Fertigung lassen sich zeitliche und monetäre Ein-sparungen erzielen. (red) ■

In der neu eröffneten „Why Not Wine Bar“ in Hagen fand der erste „Start-up Slam“ in Kooperation mit HAGEN.BUSINESS statt. Bei der Eventreihe des Gründernetzwerkes Südwestfa-len müssen Gründer in kürzester Zeit versuchen, durch ihre Gründerstory das Publikum für sich zu gewinnen.

Beim ausgebuchten Hagener „Start-up Slam“ traten Gründer aus der Regi-on gegeneinander an und überzeugten nicht nur mit spannenden Erzählungen aus ihrem Gründerleben, sondern auch mit ihren Entertainer-Qualitäten. Am Ende des Abends kürten die Gäste – unter ihnen auch Oberbürgermeister Erik O. Schulz – per Applausabstim-mung den Sieger: Felix Schumacher.

Dieser konnte trotz strengem Zeit- limit die Gäste durch seine persönliche Erfolgsgeschichte mitreißen und sich mit seinem inspirierendem Geschäfts-modell von seinen Kontrahenten abhe-ben. „Dass dieser Startup Slam restlos

ausgebucht war, zeigt das hohe Interesse an solchen innovativen Eventreihen in Hagen. Wir planen daher auch in Zu-kunft mit weiteren kreativen Formaten

sowohl Hagener Unternehmen als auch Bürger zu begeistern“, betont Volker Ruff, Geschäftsführer der HAGEN.AGENTUR GmbH. (red) ■

Volker Ruff, Geschäftsführer der HAGEN.AGENTUR und Hagens Oberbürgermeister Eric O. Schulz kürten Felix Schumacher zum Sieger des ersten „Startup Slam“.

Prof. Dr. Klaus-Michael Mende, Tim Davidhaimann, Dominc Rose, Geschäftsführer Traugott Penderok und Jürgen Adolf (v. l.) von der Fachhochschule Südwestfalen beim Abschlusskolloquium in der Hochschule.

Startup Slam macht Lust auf mehr

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SÜDWESTFALEN

Produktivität in der Fertigungkonnte gesteigert werden

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32 Mai 2020

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HÖHERE BERUFSBILDUNG MIT IHK-PRÜFUNG

04.05.20 Geprüfte(r) Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) – Webinar online15.08.20 Geprüfte(r) Industriemeister/-in: Fachrichtungen Elektro, Metall, Kunststoff, Hagen, Hemer, Logistik Lüdenscheid

AUSBILDUNG DER AUSBILDER – AUSBILDEREIGNUNG (AEVO)

05.05.20 Ausbildung der Ausbilder (AEVO) – Webinar online11.05.20 Ausbildung der Ausbilder – Crash Kurs Lüdenscheid

SPRACHEN

11.05.20 Communication Skills Hagen15.06.20 "It's a deal!" – Handeln auf Englisch! Turning that "No!" into a "Yes!"

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Auskünfte und Anmeldungen:

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DIE NÄCHSTEN LEHRGÄNGE UND SEMINARE

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33Mai 2020

Sachverständige: Wiederbestellung

Kostenfreier Online-Kurs zur besseren Sichtbarkeit im Internet

Im Rahmen der Wiederbe-stellung verlängert sich die öffentliche Bestellung und Vereidigung für den nachste-hend aufgeführten Sachver-ständigen:

Dipl.-Ing. Joachim Specht, Schalksmühle; Sachgebiet: Gerüstbau: Arbeits- und Schutzgerüste, Gerüst-Son-derkonstruktionen. (red) ■

Bereits vor Corona war das Thema Sichtbarkeit im Internet ein wichtiger Erfolgs-faktor für die Unternehmens-strategie. „Wenn potenzielle Kunden im Netz nach Produk-ten vor Ort, lokalen Dienst-

leistungen oder Gastrono-mieangeboten suchen, dann tun sie dies über gängige Suchmaschinen wie Google oder Bing. Dabei legen die Suchmaschinen viel Wert auf den Inhalt und die Qua-

lität der Webseiten, die als Suchergebnis für den Nutzer angezeigt werden“, so SIHK-Handelsexpertin Stephanie Erben.

Mit einem kostenfreien Online-Kurs wird aufgezeigt,

wie Online-Kanäle für Such-maschinen optimiert werden können (search engine opti-mization, SEO). (red) ■

www.citylab-swf.de

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SIHK fordert zeitige Brexit-Regelungen

Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Eu-ropäischen Union. Für die deutsche Wirtschaft entste-hen nach der Übergangspha-se, die bis zum 31. Dezember 2020 dauert, Herausforde-rungen in den wirtschaftli-chen Beziehungen. Mit dem Verlassen des gemeinsamen Binnenmarktes samt Zolluni-on entfernt sich das Land von der Verpflichtung auf EU-Regeln und -Standards.

„In Zeiten der Corona-Kri-se, zunehmender Handels-konflikte und globalem Pro-tektionismus ist es im Inte-resse unserer Unternehmen, dass die EU ihre Beziehungen mit dem Königreich so eng wie möglich gestaltet“, sagt Ralf Stoffels, Präsident der Südwestfälischen Indust-rie- und Handelskammer zu

Hagen (SIHK). Daher müssten die Verhandlun-gen bis Ende 2020 zumindest das Grundgerüst der Beziehungen sowie die zeit-kritischsten The-men regeln. „Ein Grundgerüst aber bedeutet eine ge-ringe Durchdrin-gungstiefe und mehr Handels-hemmnisse“, so Stoffels weiter. Daher sei es im Inter-esse der Unternehmen, dass auf ein solches Grundgerüst zeitnah vertiefte Vereinbarun-gen aufgesetzt werden, um die Zeit der Unsicherheit für Unternehmen möglichst kurz zu halten und eine Lösung im Sinne einer Investitions- und Planungssicherheit zu

finden.Die IHK-Orga-

nisation bringt sich mit einem Forderungskata- log für die zu-künftigen Be-ziehungen mit Großbritannien in den politi-schen Prozess der Verhandlun-gen ein (www.sihk.de/brexit). „Wir fordern,

dass die Integrität des EU-Binnenmarktes bewahrt blei-ben muss, klare institutio-nelle Vertragsgrundlagen für zukünftige Vereinbarungen sowie gleiche Wettbewerbs-bedingungen (Level Playing Field), also eine enge dyna-mische Anbindung Großbri-tanniens an EU-Regeln etwa zu Beihilferecht, Steuern

und Standards. Ein neues Freihandelsabkommen für zollfreien Warenhandel sollte zudem auch auf die Belange mittelständischer Unterneh-men eingehen“, betont Prä-sident Stoffels.

Das Vereinigte Königreich ist der sechstgrößte Handels-partner Südwestfalens. Seit dem Ausgang des britischen Brexit-Referendums 2016 ist jedoch ein deutlicher Rück-gang der Ein- und Ausfuhren zu verzeichnen. Etwa 450 Un-ternehmen aus dem Bezirk der SIHK zu Hagen exportie-ren nach Großbritannien, 150 importieren aus dem Verei-nigten Königreich, ca. 200 Unternehmen haben eine Vertretung und 50 eine Nie-derlassung dort. Fünf Unter-nehmen haben eine Produk-tionsstätte auf der britischen Insel, zwei in Irland. (red) ■

Ralf Stoffels

IHK-WELT

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34 Mai 2020

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BürokratieabbauVon „Aufbewahrungsfristen ver-

kürzen“ bis „Verwendungspflicht des Formulars für die Einnahme-Über-schuss- Rechnung abschaffen“: Der

Forderungskatalog der IHK-Organisa-tion zum Bürokratieabbau ist lang. (red) ■

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35Mai 2020

SPEZIALS

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Bürokratie gibt es nicht nur in Deutsch-land. Aber Beispiele aus Finnland und Estland zeigen, wie der Staat der Wirt-schaft das Leben leichter machen kann. Ob E-Government, Unternehmensgrün-dung online oder digitale Unterschrift – viele Prozesse für Unternehmen laufen dort schneller und unkomplizierter. Be-sonders weit beim Thema Digitalisie-rung ist Estland. In e-Estonia können rund 98 Prozent aller geschäftlicher Transaktionen online erledigt werden. Hierzu hat Estland X-Road entwickelt. Das auf Blockchain-Technologie basie-rende System bietet über 3.000 Ser-vices an und wickelt jeden Monat 180 Mio. Transaktionen vom Online-Banking bis zur Steuererklärung für Unterneh-men ab.

Das spart viel Geld und Zeit: Tõnis Pilvisto, Geschäftsführer des Endosko-pieherstellers und Medizinausrüsters Karl Storz in Estland, schätzt, dass er

allein die digitale Unterschrift zehn bis 20 mal pro Tag nutzt. Hiermit funktionie-re eigentlich alles. Auch die Gründung von neuen Unternehmen geht in Estland schnell. „Fünf bis 15 Minuten“ meint Pilvisto. Schätzungen gehen davon aus, dass so jährlich etwa zwei Prozent des estnischen GDP eingespart wer-den – wichtige Ressourcen, die in das Kerngeschäft gesteckt werden können: Beim Familienunternehmen Karl Storz, das seinen Hauptsitz im bayerischen Tuttlingen hat, arbeiten in Estland nur vier von insgesamt 250 Mitarbeitern in der Verwaltung.

Und auch in Finnland lässt sich vie-les digital aus einer Hand erledigen. Das Portal suomi.fi bündelt den Zugang zu zahlreichen Behörden – für Unter-nehmen und Privatpersonen. „Das be-schleunigt die Kommunikation unge-mein“, sagt Mika Joachim Pöpken, der seit 16 Jahren in Finnland als Anwalt

arbeitet. Allerdings sei auch die Einstel-lung zu Bürokratie anders. Die Skandi- navier haben mehr Vertrauen in den Staat, der Umgang mit Daten läuft – vielleicht auch deshalb – transparen-ter. Auch das ist ein interessanter Blick über den Tellerrand. (red) ■

Blick über den Tellerrand

E-Government, Unternehmensgrün-dung online oder digitale Unterschrift. Im Ausland laufen viele Prozesse für Unternehmen schneller und unkom-plizierter. Wie Finnland, die Slowakei und Estland der Wirtschaft das Leben leichter machen, zeigen drei Videos auf der DIHK-Homepage. (red) ■

www.dihk.de/buerokratieabbau

Digitaler, schneller, unkomplizierterWas Deutschland von anderen Ländern beim Bürokratieabbau lernen kann.

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36 Mai 2020

SPEZIAL

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In der von Bundeswirtschaftsminis-ter Peter Altmaier vorgestellten Mittel-standsstrategie durfte ein Versprechen nicht fehlen: Bürokratieabbau. „Wir wer-den zügig ein Bürokratieentlastungsge-setz III auf den Weg bringen, das kleine und mittlere Betriebe um mehr als eine Milliarde Euro entlastet“, heißt es in dem Strategiepapier vom Spätsommer 2019.

So, wie es in der Politik dazugehört, den Abbau von Bürokratie zu verspre-chen, gehört es unter Unternehmern dazu, sich darüber zu beschweren, dass de facto nichts passiert. Es scheint, als sei es trotz der bisherigen Bürokratieent-lastungsgesetze aus den Jahren 2015 und 2017 immer schlimmer geworden.

Aber wie schlimm ist Bürokratie wirk-lich? Welche Anträge müssen Unterneh-men ausfüllen, wie viele Berichte und Statistiken müssen sie den staatlichen Stellen liefern? Dahinter stehen die alles entscheidenden Fragen: Wem nützt ei-gentlich der bürokratische Aufwand, und

was kostet das Ganze eigentlich?Historisch gesehen war Bürokratie

keineswegs von Anfang an das, zu dem es mittlerweile verkommen zu sein scheint: reiner Selbstzweck. Im Gegen-teil. Friedrich II. von Preußen (1712 - 1786) schwebte ein Ideal vor: Die staatliche Verwaltung sollte kompetent, produktiv und effizient sein. Für einen absolutistischen Herrscher war das da-mals ein revolutionärer Gedanke. Im Zuge der Verwaltungsreform von Friedrich II. hielten in den preußischen Amtsstuben fachlich spezialisierte Mit-arbeiter Einzug. Nach und nach wurde der Adelsdünkel von einem bürgerlichen Leistungsprinzip abgelöst. Die neue, in-novative Generation von Verwaltungsbe-amten war hoch angesehen – sie galten als unparteiisch, schnell und moralisch integer.

Kein Wunder, dass der Soziologe Max Weber (1864 - 1920) in seinem Haupt-werk „Wirtschaft und Gesellschaft“ die

Bürokratie als die „rationale“ Form der „legalen Herrschaft“ bezeichnet. Für ihn waren die Trennung von Amt und Person, die Neutralität der Administration und die Schriftlichkeit des Verwaltungshan-delns die hervorstechendsten positiven Eigenschaften staatlicher Bürokratie.

Mittlerweile ist die Euphorie verflo-gen. Wenn sich Unternehmer heutzuta-ge über Bürokratie beschweren, machen sie das unter anderem an den häufig nicht nachvollziehbaren Dokumenta- tions- und Nachweispflichten fest. Schät-zungen von Wirtschaftsverbänden zufol-ge resultieren allein aus Bundesgesetzen mehr als 10.000 Informationspflichten. Nicht selten treibt diese Datensammel-wut der staatlichen Stellen absurde Blüten, wie erst jüngst wieder eine Un-tersuchung des DIHK zu den bürokrati-schen Vorgaben im Gastgewerbe gezeigt hat. Demnach ächzen unter der Last der Auskunftspflichten vor allem kleine und kleinste Betriebe.

Der Kampf mit der Flut der Formulare ist für die Unternehmen aber nicht nur nervig. Die Bürokratie kostet die deut-sche Wirtschaft auch richtig viel Geld – Schätzungen zufolge jährlich mehr als 50 Milliarden Euro. Dass Unternehmen ihre Bilanz offenlegen und bestimmte betriebliche Kennzahlen an die Ämter melden müssen, regelt Paragraph 15 des Gesetzes über die Statistik für Bun-deszwecke. Welche Zahlenreihen erho-ben werden, definieren eigene Gesetze. Vereinfacht gesagt, bereitet das Statis-tische Bundesamt die Erhebungen me-thodisch vor, die Bundesländer und die dortigen 14 Statistischen Landesämter sammeln die Daten ein. Die so entstan-denen Statistiken können Unterneh-men später kostenfrei nutzen, etwa für Marktstudien, für Wettbewerbsverglei-che innerhalb ihrer Branche oder für die quantitativ untermauerte Ausrichtung ihrer künftigen Strategie. Ob dieser mög-liche Erkenntnisgewinn die (Personal-)Kosten, die durch die Erfüllung der Aus-kunftspflichten entstehen, wieder reinholt, scheint jedoch fraglich. Hinzu kommt: Der Aufwand wird immer größer, weil zu den bereits bestehenden Dokumentati-onspflichten stetig neue dazukommen.

Ein Beispiel, das beim Thema Büro-kratie mit schöner Regelmäßigkeit ge-nannt wurde, ist die Europäische Da-tenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

Die Flut der Formulare

W. Hundhausen Bauunternehmung GmbHBäckerstr. 4 · 57076 SiegenTelefon: (0271) [email protected]

Planung · Schlüsselfertigbau · Hoch- und Ingenieurbau · Straßen- und TiefbauSpezialtiefbau · Stahlbeton-Fertigteile · Gleisbau · Wasserbau und Hochwasserschutz

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37Mai 2020

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Seit dem Inkrafttreten dieser Regelung stehen Unternehmen vor besonderen bü-rokratischen Herausforderungen: Denn sie müssen nicht nur ihre Mitarbeiter im rechtskonformen Umgang mit Daten schulen und diese EU-DSGVO-Schulun-gen nachweisen, sondern auch sämt- liche Verträge mit ihren Kunden auf eventuell nötige Anpassungen hin durch-schauen und im ungünstigsten Fall kom-plett neu erstellen.

Aber auch in ihrem Kampf gegen den Fachkräftemangel fühlen sich viele Unternehmer von der Bürokratie ausge- bremst. So beklagt fast jedes Unterneh-men, das in den vergangenen Jahren Flüchtlinge eingestellt hat, besondere Hindernisse: Diese ergeben sich aus allen möglichen Regelungen – von der Dublin-II-Verordnung, nach der das EU-Land für einen Asylsuchenden zuständig ist, in dem dieser zuerst registriert wur-de, bis zur Vorrangprüfung, in der ge-schaut wird, ob es für die zu besetzende Stelle keine genauso qualifizierten ein-heimischen Bewerber gebe. Und selbst wenn alles klappt: Bis zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis kann es lange dauern – und bei allen Beteiligten viel Energie verloren gehen.

Selbst bei eigentlich unternehmer-freundlichen Gesetzesvorhaben wie

dem lange geforderten und am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteein-wanderungsgesetz befürchten Kritiker eher Mehraufwand als Vereinfachung. Der Gesetzentwurf selbst beziffert die Bürokratiekosten auf 5,6 Millionen Euro jährlich, weil Unternehmen zum Beispiel ein frühzeitiges Ausscheiden des einge-wanderten Arbeitnehmers noch einmal melden müssen.

Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem es die Bürokratie Unter-nehmern vermeintlich oder tatsächlich schwer macht. Auch in anderen Ländern gibt es Pflichten und Regelungen, die gut gemeint sind, aber für zusätzlichen Verwaltungsaufwand sorgen. So ist Süd-afrika für deutsche Unternehmen einer der wichtigsten Absatzmärkte auf dem afrikanischen Kontinent. Doch rechtliche Vorgaben wie das B-BBEE-Gesetz, das die Folgen der jahrzehntelangen Apart-heidspolitik abschwächen soll, erschwe-ren ausländischen Unternehmen mit Produktion vor Ort das Leben.

Innerhalb der EU gilt eigentlich Wa-ren- und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Doch bei der Entsendung von Mitarbeitern vom Heimatstandort zu einem Kundeneinsatz im EU-Ausland wird es schon wieder komplizierter – weil Meldeformulare aus-gefüllt und spezielle Fristen eingehalten

werden müssen.Gehen Waren statt Menschen ins

(außereuropäische) Ausland, müssen deren Hersteller in einem mehrstufigen Prüfungsprozess dokumentieren, dass sie dort nur zivil eingesetzt werden. All diejenigen Produkte und Komponenten, die theoretisch in Waffensystemen oder militärischem Gerät landen könnten, fallen unter die Vorschriften des Dual-Use-Gesetzes und bedürfen einer eige-nen Ausfuhrgenehmigung. Der Grund: Deutschland will den internationalen Ter-ror nicht unterstützen. Dagegen können auch Kritiker der Bürokratie wenig ein-wenden. Doch nicht in allen Fällen steckt hinter der Einführung bürokratischer Hürden eine derart plausible Idee.

Manch unsinnige Vorschrift hat sich allerdings in die Köpfe eingebrannt, ob-wohl sie in Wirklichkeit gar nicht existiert. So soll in den Reisekostenrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen der Passus enthalten sein: „Für einen Beamten, der auf einer Dienstreise verstirbt, gilt die Dienstreise als beendet.“ In ihrer absur-den Ernsthaftigkeit wirkt diese Regelung authentisch. Doch wer nachschaut, wird enttäuscht: Den vielzitierten Paragra-phen gibt es nicht. Vielleicht noch nicht …? ■

Christian Preiser

Die Bonpflicht – typische Kopfgeburt oder wirksames Instrument?Seit Anfang des Jahres müssen Händ-

ler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf einen Beleg aushändigen – ohne jede Ausnahme und für viele Unternehmen wie Kunden ohne erkennbaren Sinn. Die Folge: Die Rege-lung wird als typische Kopfgeburt der Brüsseler und Berliner Behördenbüro- kratie empfunden, da selbst Kleinstbe-träge unter die Bonpflicht fallen. In den sozialen Medien kursieren Bilder von Bäckereifußböden voller Papier. Der Zen-tralverband des Deutschen Bäckerhand-werks hat errechnet, dass allein in sei-ner Branche fünf Milliarden Papierchen jährlich über die Ladentheken wandern

werden. Also absurde Ressourcenver-schwendung?

Eigentlich verfolgt die Bonpflicht ein hehres Ziel, ist sie doch als Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung ge-dacht. Kassen lassen sich manipulieren, Umsätze ebenfalls, gerade dort, wo ohne Quittung mit Bargeld und Kleinbeträgen gehandelt wird. Die Finanzbehörden schätzen, dass dem deutschen Staat da-durch jedes Jahr etliche Milliarden Euro an Steuern entgehen. Die Bonpflicht soll nun für mehr Steuerehrlichkeit sorgen. Händler müssen Registrierkassen ein-setzen, die eingetippte Umsätze chro-nologisch protokollieren. Durch die Aus-

druckpflicht will der Fiskus den Handel zwingen, seine Umsätze auch tatsächlich in die Kassen zu tippen.

Doch die Proteste gegen die Aus- druckeritis ebben nicht an. Bundeswirt-schaftsminister Peter Altmaier will den Kassenzettel daher erst bei Einkäufen von mehr als zehn Euro verpflichtend machen. Dieser Vorstoß wird zwar Krimi-nelle nicht davon abhalten, Kassensys-teme zu manipulieren. Eine langfristige Lösung zeichnet sich aber mit der in der Digitalstrategie der Bundesregierung ent-haltenen Blockchain ab. Denn die soll ja ohne Papier funktionieren und dennoch fälschungssicher sein. (red) ■

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38 Mai 2020

SPEZIAL

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Wer die Schuld für Bürokratie nur bei anderen sucht, macht es sich zu leicht. Unternehmen können über eine gute Or-ganisation von Abläufen und Prozessen zwar nicht die Last der regulatorischen Vorgaben lindern, aber doch Belastun-gen, die aus ihrer Erfüllung entstehen.

Vor allem die Digitalisierung bietet erhebliches Entlastungspotenzial, da Prozesse dokumentiert, Daten praktisch unbegrenzt gespeichert und Dokumente auch nach langer Zeit gesucht und aus-gegeben werden können. Auch hier gilt: Selbst wenn die öffentliche Verwaltung noch nicht digitalisiert ist, ist das kein Grund für Unternehmen, die eigene Digi-talisierung nicht voranzutreiben.

Denn viel Bürokratie entsteht auch in Unternehmen selbst: Urlaubsanträ-ge, Beschaffungsformulare und Reise-kostenabrechnungen sind nur ein paar

Beispiele, die noch heute viel zu häufig umständlich und zudem papierbasiert abgewickelt werden. Auch für Buchhal-tung oder Personalverwaltung gibt es längst günstige digitale Angebote, die über externe Schnittstellen auch die Kommunikation mit Steuerberater und Finanzamt vereinfachen.

Die gute Kenntnis relevanter bürokra-tischer Anforderungen hilft ebenfalls. Gerade bei Projekten, die außerhalb des täglichen Kerngeschäfts liegen – der Bau einer neuen Lagerhalle, der erstmalige Export in ein Land, das mit Sanktionen belegt ist, die Übernahme eines Wettbe-werbers – ist es wichtig, sich im Vorfeld über die relevanten Regularien zu infor-mieren, um nicht mitten im Projekt auf unerwartete Hürden zu stoßen.

Gerade in unternehmerischen Sonder-situationen bietet es sich an, auf exter-

ne Hilfe und Know-how zurückzugreifen – wie etwa Steuerberater, Spezialisten für öffentliche Ausschreibungen oder bei grundsätzlichen Problemen auch die IHK. Werden diese Experten frühzeitig für be-triebliche Projekte in Anspruch genom-men, lässt sich so manches bürokrati-sche Dickicht erheblich lichten.

BIS ZU 14 STUNDENWÖCHENTLICH FÜR BÜROKRATIE

In einer Tiefen-Studie mit 14 Gasthö-fen und Stadthotels aus drei Bundeslän-dern hat der DIHK ein Forscherteam die tatsächliche Bürokratiebelastung von in-habergeführten Unternehmen detailliert untersuchen lassen. Die wichtigsten Er-gebnisse: Unternehmer im Gastgewer-be absolvieren jede Woche bis zu 14 Überstunden, um 100 bis 125 komple-xe Vorschriften etwa zur Kassenrichtli-nie, Gaststättenverordnung oder Daten-schutzgrundverordnung zu erfüllen.• Diese Bürokratiekosten machen bei

einem typischen Unternehmen jedes Jahr 2,5 Prozent des Umsatzes aus. Bei durchschnittlichen Margen und hohen Arbeitsbelastungen kann das die Betriebe in ihrer Existenz und Nach-folge gefährden.

• Bei einem typischen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 1,3 Millionen Euro leisten der Inhaber oder die Inha-berin bürokratische Dienste im Gegen-wert von 34.000 Euro.

• Mehr als die Hälfte der bestehenden Verpflichtungen haben aus Sicht der Betriebe keinen Bezug zur Unterneh-mensrealität. Laut Hygienevorschrift müssen Gastro-Unternehmer zum Bei-spiel die Temperaturen von Kühlschrän-ken täglich per Hand in ein Formular eintragen und ein Jahr aufbewahren – selbst wenn sie über ein automatisches und digitales Messsystem verfügen.

• Als enorme bürokratische Belastung empfinden Unternehmer nicht nur die Kosten in Form von Zeit und Geld: Auch die Unsicherheit und Unklarheit, ob sie bestimmte Vorschriften auch wirklich richtig umsetzen, macht ihnen stark zu schaffen. (red) ■

Weitere Informationen:www.dihk.de

So entlasten Sie sich selbst

Brandschutzverordnung millionenfach studiert – 100.000 mal ist was passiert

Feuer sind in Deutschland Länder-sache. Jedes der 16 Bundesländer hat seine eigenen Vorschriften für den Brandschutz. Unternehmen, die über die Republik verteilt mit mehreren Stand-orten präsent sind, können da leicht den Überblick verlieren. Besonders ge-fordert ist der Brandschutzbeauftragte der Betriebe: Er muss nicht nur die je-weiligen behördlichen Auflagen im Blick behalten, sondern auch die spezifische Gefährdungsbeurteilung des Unterneh-mens genau kennen und wissen, was zu tun ist, wenn tatsächlich ein Feuer ausbricht. Wer auf Nummer sicher gehen will, liest nach: Die Deutsche Gesetzli-che Unfallversicherung (DGUV) hat in ihrer Broschüre mit dem etwas sperrigen Titel „Aufgaben, Qualifikation, Ausbil- dung und Bestellung von Brandschutz-beauftragten“ alle Informationen zusam-mengetragen, die Unternehmen beach-ten sollten und die sie für den Aufbau einer geeigneten betrieblichen Brand-schutzorganisation benötigen (DGUV In-formation 205-003).

Grundsätzlich gilt: Einen Brandschutz-beauftragten müssen in Deutschland nur Unternehmen haben, die über eine Verkaufsfläche von mehr als 2.000 Qua-dratmetern verfügen oder die besonders

brandgefährdet sind. Doch Betriebe, die eine Brandschutzversicherung abschlie-ßen möchten, kommen häufig nicht um die Bestellung eines solchen Experten herum. Denn viele Versicherungen bie-ten Unternehmen nur dann Policen an, wenn es einen Brandschutzbeauftragten gibt. In den meisten Fällen dürfte sich der Aufwand lohnen. Denn: Laut dem Versicherungsinstitut VdS Schadenver-hütung bricht jedes Jahr in mehr als 100.000 Unternehmen in Deutschland ein Feuer aus. Der Schaden dabei ist oft existenzbedrohend hoch für den Betrieb.

Die wichtigsten Grundsätze des be-trieblichen Brandschutzes lassen sich kurz und knackig zusammenfassen: Fluchtwege einrichten und kennzeich-nen, Löschanlagen installieren und warten, regelmäßig mit den Mitarbeitern Brandschutzübungen ansetzen – und natürlich im Ernstfall die Feuerwehr un-ter der Notrufnummer 112 alarmieren. Damit der Brandschutzbeauftragte auch weiß, wie er das Feuer verwaltungstech-nisch korrekt beschreibt, gibt es eine eigene DIN-Norm mit dem passenden „Brandschutzvokabular“. Das 100 Sei-ten dicke Dokument DIN EN ISO 13943 ist online für knapp 180 Euro erhältlich (Beuth Verlag). (red) ■

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39Mai 2020

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Seit Jahrzehnten gab es ungezählte Stimmen aus der Wirtschaft, die Bun-des- und Landespolitiker dazu ermahnt haben, praxisferne Melde- und Doku-mentationspflichten gar nicht erst Ge-setz werden zu lassen. Oder dafür zu sorgen, dass Verwaltungen etwa För-derungen schnell und ohne unnötige Nachweise durchführen. Trotz Digitali-sierung blieb das bis zuletzt schwie-rig. In der Corona-Krise kommt nun ein kräftiger Schub in viele Verfahren.Eine Auswahl: • Bislang galten Gespräche mit Finanz-

ämtern etwa über die Stundung von Steuern bei massiven Problemen oft als langwierig und am Ende aussichts-los. Nun haben die Ämter beherzte Vorgaben der Politik für Steuerstun-dungen sowie für Anpassungen von Steuervorauszahlungen sehr schnell umgesetzt. Bei der Erhebung von Ver-

brauchs- und Verkehrssteuern hat der Bundesfinanzminister die Hauptzoll-ämter angewiesen, den Steuerpflich-tigen „angemessen“ entgegenzukom-men.

• Einen Laden am Sonntag öffnen? Bislang in Deutschland nur unter strengen Ausnahmen möglich. Nun aber waren Ladenöffnungen sogar an den Osterfeiertagen erlaubt, um die Versorgung der Bevölkerung sicher-zustellen.

• Die Bewilligung von Fördermitteln geht nun im Eiltempo – zum Beispiel bei einem Förderprogramm für Home-office-Arbeitsplätze des Bundeswirt-schaftsministeriums. Unmittelbar nach Eingangsbestätigung für den Antrag können Betriebe nun bereits geförderte Beratungen in Anspruch nehmen, wie sie die Mitarbeiter sicher im Homeoffice arbeiten lassen.

• Bei den Corona-Soforthilfeprogram-men von Bund und Ländern zeigt eine Auswertung des DIHK, dass in den meisten Bundesländern trotz einiger Sicherheits- und Wartepannen durch die zuständigen Stellen mehrere tau-send Anträge von Unternehmen pro Tag geprüft und sogar ausgezahlt wer-den. So schnell sind so viele Förder-mittelanträge nie zuvor in der jüngeren deutschen Geschichte abgearbeitet worden. Auch wenn einige Beispiele unter die

Überschrift „Vorübergehende Ausnah-meregelung“ fallen, machen eine Rei-he von Reaktionen in der Krise Mut: Deutschland kann nicht nur gründlich, sondern auch schnell und einfach. Darauf wird es noch mehr ankommen, wenn die Wirtschaft nach der Krise wieder anziehen soll. (red) ■

Auf einmal geht es unbürokratisch

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40 Mai 2020

SPEZIAL

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Für den DIHK hat Sira Consulting die Untersuchung „Wie ist die Bürokratiebe-lastung für Unternehmen zu bremsen?“ eine Studie am Beispiel des Gastgewer-bes erarbeitet. Das Interview mit ihm zum Thema Bürokratieabbau führte Re-dakteur Christian Preiser.

Deutschland gilt vielen als ein beson-ders bürokratisches Land. Ist dem tatsäch-lich so?So pauschal kann ich das nicht bestäti-gen. Wie bürokratisch die Prozesse sind, hängt stark von der jeweiligen Branche ab. In einer Studie haben wir kürzlich die Bürokratie im Gastgewerbe untersucht – und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass in diesem Sektor in Deutschland zwar einiges im Argen liegt, die Bürokratie

in Belgien und in den Niederlanden aber noch stärker ausgeprägt ist.

Haben Sie ein Beispiel aus Deutschland?Nehmen Sie den Meldeschein: Das ist ein Relikt aus der Kaiserzeit. Wenn Sie heute in einem Hotel einchecken, müssen Sie noch genauso wie vor 100 Jahren einen Meldeschein aus Papier ausfüllen. Die Idee dahinter ist: Der Staat will immer wissen, wo sich wer aufhält. Das Absur-de dabei: Da niemand nachprüft, ob Ihre Angaben korrekt sind, ist die Aussagekraft des Scheins gleich null. Aber die Büro- kratie will es so, also wird der Melde- schein dem Gast vorgelegt, ausgefüllt, abgeheftet und jahrelang aufbewahrt.

Was wäre denn die Alternative?

Man könnte den Meldeschein ersatzlos abschaffen. Heutzutage lassen sich das Bewegungsprofil und der Aufenthaltsort fast jedes Menschen anhand seiner Mo-bilfunkdaten oder, wenn er mit Kreditkarte bezahlt, anhand dieser Transaktionsdaten viel schneller und viel zuverlässiger ermit-teln. Wenn wir es mit dem Bürokratieab- bau wirklich ernst meinen, müssen wir immer fragen: Welchen Sinn hat eine Vor-schrift, was will sie erreichen? Und im zweiten Schritt muss man dann prüfen: Ist der bürokratische Prozess dahinter wirk-lich notwendig? Erfüllt er seinen Zweck?

Wieso tut sich der Staat mit dem Abbau von Bürokratie so schwer?Das liegt im Wesen des Menschen be-gründet. In jedem Land haben Sie Per-sonen, die vom Bürokratiebetrieb leben. Die haben manchmal jahrzehntelang und höchst gewissenhaft ihren Verwaltungsjob erledigt. Und plötzlich heißt es: Wir bauen Bürokratie ab. Wir können die Aufgaben ef-fizienter und effektiver lösen. Dass diese Leute dann um ihren Arbeitsplatz fürchten und Widerstand leisten gegen die geplan-ten Änderungen, kann ich verstehen.

Wenn wir an die vielen Gebühren den-ken: Ist Bürokratie für den Staat auch ein ökonomisch wichtiger Faktor als Einnah-mequelle?Nein. Das System wirft keinen Gewinn ab. Die Gebühren, die erhoben werden, decken nur die Kosten für die Unter- haltung des bürokratischen Apparats. Das System alimentiert sich selbst. Es bleibt aber kein Geld übrig.

Der Abbau von Bürokratie ist kein Selbst-läufer. Wie lässt sich ein solcher Prozess in Gang bringen?Der Impuls für Bürokratieabbau muss immer von oben nach unten erfolgen. Daher halte ich es für richtig, dass es in Deutschland seit 2006 auf Ebene der Bundesregierung den Nationalen Normen-kontrollrat gibt. Dieses Gremium macht

Bex: „Bürokratie bietet Scheinsicherheit“Peter Bex ist Geschäftsführer des Beratungs- und Forschungsinstituts Sira Consulting in Den Haag. Der gebürtige Niederländer beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit Fragen des Bürokratieabbaus auf nationaler und europäischer Ebene.

Aufbewahrungspflichten – Papiere sammeln und aufheben

Das Finanzamt hat mitunter einen langen Atem. Im Rahmen einer Betriebs-prüfung kann es Steuerunterlagen von Unternehmen auch Jahre später noch genauer unter die Lupe nehmen. Da-her sind Betriebe verpflichtet, relevante Dokumente bis zu zehn Jahre aufzube-wahren. Diese Fristen gelten:

10 Jahre• Jahresabschlüsse• Buchungsbelege• Handelsbücher und Aufzeichnungen• Eröffnungsbilanzen• Lageberichte• Inventare• Aufzeichnungen von Registrierkassen• Rechnungen

6 Jahre• empfangene Handels- oder Geschäfts-

briefe• Kopien der abgesandten Handels-

oder Geschäftsbriefe• weitere steuerrelevante Unterlagen

2 Jahre• Dokumentation der Arbeitszeit von

geringfügig Beschäftigten (sofern für den Arbeitgeber eine Dokumentati-onspflicht besteht)

Bei so vielen Dokumenten kommt schnell ein großer Berg Papier zusam-men. Hier soll das dritte Bürokratieent- lastungsgesetz der Bundesregierung Drucker und Umwelt schonen. Unter-nehmen müssen die Steuerunterlagen nun nicht mehr zwingend in Papierform vorliegen haben. Es reicht, wenn die Dokumente auf einem maschinell les-baren und auswertbaren Datenträger gespeichert sind. Die Neuregelung gilt allerdings nur für Daten, deren Aufbe-wahrungsfrist ab dem 1. Januar 2020 beginnt. Außerdem müssen Unter- nehmen, die ihr Datenverarbeitungs-system wechseln, seit diesem Jahr die Unterlagen aus dem alten System nur noch fünf Jahre aufbewahren. (red) ■

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41Mai 2020

SPEZIAL

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einen guten Job, indem es die Sinnhaftigkeit von Gesetzen und Vorschriften systematisch hinterfragt und gegebenenfalls öffentlich seine Bedenken äu-ßert. Manchmal könnte der Kontrollrat in seinen Beurtei-lungen noch strenger sein. In etlichen Bundesländern gibt es ähnliche Kontrollgremien. Der Bürokratieabbau kann nur gelingen, wenn jedes Gesetz – schon während seiner Entste-hung – evaluiert wird.

Wonach?Die Kriterien sind ganz einfach: Effizienz und Effektivität. Jedes Gesetz und jede Verwaltungsvorschrift sollte daraufhin überprüft werden, ob sich der Zweck der Regelung auch auf effizientere und ef-fektivere Art und Weise erreichen lässt. Manchmal reicht es schon, dass der Ge-setzgeber zwar vorschreibt, dass man et-was tun muss – aber nicht im Einzelnen vorgibt, wie man es zu tun hat.

Woran liegt es, dass die Bürokratie sich selbst zu verstärken scheint?Die Welt ist komplexer geworden. Die Tech-nik hat sich weiterentwickelt. Diesem Fort-schritt muss sich ein Regelwerk anpas-sen. Hinzu kommt ein Phänomen, das wir „Regelreflex“ nennen. Nehmen Sie etwa die zahlreichen Vorschriften zum Brand-schutz: Wenn ein Feuer ausbricht, fragt sich der Beamte verunsichert, ob die Ge-setzgebung nicht gut genug war, um dieses Unglück zu verhindern. Im Zweifelsfall wird er das Gesetz überarbeiten und auf alle Eventualitäten hin ergänzen. Bürokratie ist ängstlich und will Fehler vermeiden – und sei es um den Preis der Überregulierung.

Positiv ließe sich aber auch sagen: Bürokratie sorgt für Sicherheit.Im Idealfall stimmt das. Aber eben nicht immer. Ich gebe Ihnen noch ein Beispiel aus unserer Studie zum Gastgewerbe: Gerade Restaurants müssen sehr um-fangreich dokumentieren, wie es um die Hygiene bestellt ist. Also werden haufen-weise Formulare ausgefüllt, Regalmeter voll Aktenordner. Papier ist geduldig. Der Wirt kann aufschreiben, was er will. Mit der Wirklichkeit muss das nicht immer viel zu tun haben. Wenn dann ein Kontrolleur kommt, schaut der sich diese Bücher an. Was er aber häufig nicht tut, ist, einfach mal einen Blick in die Küche zu werfen und dort in die Ecken und hinter die Schränke zu gucken. Daher würde ich eher sagen:

Bürokratie gibt Scheinsicher-heit.

Viele Unternehmen ächzen unter der Last der Bürokratie. Zu Recht?Absolut. Denn die Flut an Vor-schriften, die sie beachten müssen, ist gewaltig. Das ei-gentlich Schlimme daran ist aber nicht die schiere Mas-se, sondern die Tatsache, dass sich bei etlichen büro-

kratischen Vorgaben deren Sinn nicht er-schließt. Dann fragen sich die Unterneh-mer: Warum muss ich das machen? Wer braucht das, wem nützt das?

Und das führt dann zu einer generellen Ablehnung?Nein, interessanterweise nicht. 95 Prozent aller Unternehmen verhalten sich meiner Beobachtung nach vollkommen regelkon-form. Ich habe auch noch nie einen Unter-nehmer getroffen, der die Gesetzgebung für insgesamt schlecht hält. Im Gegenteil. Gerade von Betrieben aus dem kleinen und mittleren Größensegment höre ich häufig: Wir profitieren von der Gesetzge-bung, denn sie sorgt für Gerechtigkeit, weil wir alle unter denselben Bedingun-gen arbeiten. Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft beurteilen eine Vorschrift danach, wozu sie gut sein soll – und ob die Regelung effektiv und effizient ihr Ziel erreicht. Das halte ich für die richtige Sicht auf die Dinge.

Zum Schluss der obligatorische Blick in die Glaskugel: Wird sich der bürokra-tische Dschungel in Deutschland in zehn Jahren gelichtet haben – oder wird er noch dichter geworden sein?Gute Frage. Ich bin optimistisch: Das Dick-icht wird sich gelichtet haben, wenn man künftig jede Vorschrift, bevor man sie er-lässt, auf ihre Sinnhaftigkeit hin evaluiert. Für ganz entscheidend halte ich dabei, dass diese Prüfung branchenspezifisch erfolgt. Um spürbar Bürokratie abzubauen, ist es wichtig, die geltende Gesetzgebung auf Effizienz und Effektivität auszurich- ten. Wird das passieren? Ich hoffe es. Eines sollte allen aber klar sein: Bürokra-tieabbau geht nicht von heute auf morgen. Selbst wenn sie die „One in, one out“-Regel ganz konsequent umsetzen, dauert es seine Zeit. Zudem ist Bürokratieabbau eine Frage der politisch-gesellschaftlichen Kultur. Sie muss von den Menschen ge-wollt sein. Sonst funktioniert es nicht. (red) ■

Großer Aufwand für den E-Check

Angesichts der zunehmenden Digi-talisierung sämtlicher Geschäftspro-zesse gewinnt die Betriebssicherheit der elektronischen Infrastruktur zu-nehmend an Bedeutung – unabhän-gig von Branche oder Betriebsgröße. Bei manchen Unternehmen, wie etwa Cloud-Anbietern, hängt das gesamte Geschäftsmodell vom dauerhaft si-cheren Funktionieren aller elektroni-schen Gerätschaften ab. In anderen Betrieben wiederum übernimmt die E-Infrastruktur zwar nur Supportfunk-tionen (etwa im Bereich der Kunden-datenbanken, Onlinepräsenzen oder der E-Mail-Kommunikation). Weniger wichtig ist sie dadurch aber nicht. Auch hier sind die wirtschaftlichen Risiken einer fehlerhaften oder be-schädigten E-Infrastruktur substan-ziell. Besonders Handwerker sowie kleine und mittelständische Betriebe ohne IT-Abteilung oder Betriebstech-niker wissen: Die regelmäßige Über-prüfung und Wartung der elektrischen und elektronischen Anlagen, der sogenannte E-Check, liegt in ihrem eigenen Interesse.

Der „ordnungsgemäße“ Zustand der elektrischen und elektronischen Anlagen bemisst sich nach den Be-stimmungen des VDE. Wird der E-Check bestanden, erhalten die Gerä-te eine Prüfplakette. Zudem wird der einwandfreie Zustand der Prüflinge in einem Prüfprotokoll dokumentiert, das – im Schadenfall – von der Ver-sicherung als Nachweis akzeptiert wird. Und dennoch: Den Aufwand – die Beauftragung eines zertifizier-ten Fachbetriebs alle vier Jahre, bei nicht-stationären Geräten sogar alle sechs Monate – halten viele Unter-nehmen für unangemessen hoch. Hinzu kommen die Kosten: Mit bis zu 40.000 Euro belastet der E-Check die Bilanz von Unternehmen.

Kein Wunder, dass die Prüfpflicht in ihrer jetzigen Form von vielen Unter-nehmen als nicht mehr zeitgemäß an-gesehen wird. Digitale (Fernprüfungs-)Verfahren, Stichpunktkontrollen und längere Prüfintervalle würden in den meisten Fällen für eine wesentliche Bürokratie-Entlastung sorgen, ohne die öffentliche und Arbeitsplatzsicher-heit zu gefährden. (red) ■

Peter Bex

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42 Mai 2020

IT-SicherheitVERLAGSSPEZIAL

Bundesinnenminister Seehofer: „Wir müssen als Gesellschaft begreifen, dass unsere digitalisierte Zukunft untrenn-bar mit der konsequenten Umsetzung von IT-Sicherheit verbunden ist. Wenn wir die Chancen der Digitalisierung voll ausschöpfen wollen, müssen wir die mit ihr verbundenen Risiken beherrschbar machen.“

Bundesinnenminister Seehofer stell-te gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der In-formationstechnik Schönbohm das Er-gebnis des aktuellen Lageberichts zur IT-Sicherheit vor. Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2019 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Bedrohungslage im Cyber-Raum vom 1. Juni 2018 bis zum 31. Mai 2019 und über die Aktivitäten und Maßnahmen des BSI in diesem Zeitraum. Ein wesentli-ches Risiko für Anwender in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat ging dabei von der Schadsoftware Emotet aus, die für er-hebliche Schäden im Berichtszeitraum verantwortlich war.

„Der Bericht stellt dar, dass die Qualität der Cyber-Angriffe weiter gestiegen und die Bedrohungslage anhaltend hoch ist. Er macht aber auch deutlich, dass die-se Cyber-Angriffe erfolgreich abgewehrt werden können, wenn IT-Sicherheitsmaß-nahmen konsequent umgesetzt werden. Früher hieß es: Ohne Sicherheit keine Freiheit – in Bezug auf die Digitalisierung muss es heute heißen: Ohne Cyber-Si-cherheit ist keine Digitalisierung erfolg-reich“, so BSI-Präsident Schönbohm.

Das Bundesinnenministerium hat in dieser Legislaturperiode mit der perso-nellen Stärkung des BSI, der Weiterent-wicklung des Nationalen Cyber-Abwehr-zentrums, dem Beschluss für die Grün-dung einer neuen Agentur für Innovation in der Cyber-Sicherheit und der Unter-zeichnung einer Absichtserklärung über die Errichtung einer Außenstelle des BSI in Freital in Sachsen bereits einiges zur Stärkung der IT-Sicherheit auf den Weg gebracht. Weiterhin müssen aber auch der rechtliche Rahmen kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt werden. Dabei ist der Schutz der Verbraucherinnen und Ver-braucher zu stärken, wie dies im Entwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für ein IT-Sicherheitsge-setz 2.0 vorgesehen ist. In diesem Zusam-menhang stehen auch die Überlegungen zu einem IT-Sicherheitskennzeichen für Produkte insbesondere aus dem Verbrau-chersegment.

Hintergrund: Insgesamt haben Ran-somware-Angriffe, auch unabhängig von Emotet, zugenommen und neben zahlreichen Produktionsausfällen in der Wirtschaft zu teils erheblichen Beein-trächtigungen in Einrichtungen des Ge-meinwesens geführt. So waren mehrere Krankenhäuser sowie kommunale Ein-richtungen wie etwa Stadtverwaltungen in Deutschland von solchen Angriffen betroffen. Nicht betroffen war die Infor-mationstechnik der Bundesverwaltung, für deren Sicherheit das BSI zuständig ist. In den Regierungsnetzen werden 61 Prozent der Cyber-Angriffe nur durch Ei-

genentwicklungen des BSI abgewehrt. Auch Betreiber Kritischer Infrastruktu-ren, die die Sicherheitsanforderungen und Empfehlungen des BSI umgesetzt haben, blieben von den gravierenden Schadauswirkungen erfolgreicher Cyber-Angriffe weitgehend verschont.

Im Berichtszeitraum hat das BSI rund 114 Millionen neue Schadprogramm-Varianten registriert, DDoS-Angriffe mit bis zu 300 Gbit/s Angriffsbandbreite beobachtet und bis zu 110.000 Bot-Infektionen täglich in deutschen Sys-temen registriert – meist auf mobilen Endgeräten oder Geräten des Internets der Dinge (IoT). Diese Daten, aber auch zahlreiche Erkenntnisse aus der Arbeit an den Top-Themen der Digitalisierung wie Blockchain, Quantencomputing oder Künstliche Intelligenz, zieht das BSI zur Analyse heran, leitet daraus Maßnah-men und Handlungsempfehlungen für die unterschiedlichen IT-Nutzer in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ab und sorgt so für einen effektiven und präventiven Schutz der IT-Strukturen in Deutschland. Diese integrierte Wertschöpfungskette der Cyber-Sicherheit spiegelt sich in den operativen Schutzmaßnahmen für die Re-gierungsnetze ebenso wider wie in den Zertifizierungs- und Standardisierungs-anforderungen des BSI an IT-Produkte und -Services, aber auch in den Unter-stützungs- und Informationsleistungen für Wirtschaft und Privatanwender. ■

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik www.bsi.bund.de

Bericht zur Lage der IT-Sicherheit vorgestellt

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43Mai 2020

IT-SicherheitVERLAGSSPEZIAL

BERATUNG, KONZEPTION, NOTFALLPLANUNG

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet ak-tuell eine Zunahme von Cyber-Angriffen mit Bezug zum Corona-Virus auf Unter-nehmen und Bürger.

So werden Unternehmen und Betriebe per E-Mail durch die Täter aufgefordert, persönliche oder unternehmensbezo-gene Daten auf gefälschten Webseiten preiszugeben. Die Cyber-Kriminellen ge-ben sich als vermeintliche Institutionen zur Beantragung von Soforthilfegeldern aus. Die betrügerisch erlangten Daten werden anschließend für kriminelle Akti-vitäten missbraucht.

Das Informationsbedürfnis vieler Bürgerinnen und Bürger nutzen Cyber-

Kriminelle ebenfalls aus. So konnte das BSI eine exponentielle Zunahme an Registrierungen von Domainnamen mit Schlagwörtern wie „corona“ oder „covid“ beobachten. Neben der Nutzung für legi-time Informationsangebote werden viele dieser Domainnamen für kriminelle Akti-vitäten missbraucht. Nutzer werden auf solchen Webseiten zum Download und anschließender Installation vermeintli-cher Software-Updates aufgefordert. Tat-sächlich werden die Systeme der Nutzer dadurch mit Schadprogrammen infiziert. Auch werden Spam-Mails mit vermeint-lichen Informationen in Bezug auf Co-rona im Dateianhang zur Verbreitung von Schadprogrammen versendet. Nach

einer erfolgreichen Infektion mit diesen Schadprogrammen können die Angreifer unter anderem Betrug beim Online-Ban-king der Nutzer durchführen oder Zugriff auf Unternehmensnetzwerke erlangen, um sensible Informationen auszuspähen oder Daten zu verschlüsseln und dann die Opfer anschließend zu erpressen.

Mit betrügerischen Online-Shops ma-chen sich Betrüger zudem die derzeit er-höhte Nachfrage nach Schutzbekleidung oder Atemmasken zunutze. Diese Waren werden nach Bestellung und Bezahlung nicht geliefert oder sind von minderwer-tiger Qualität. ■

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik www.bsi.bund.de

Cyber-Kriminelle nutzen Corona-Krise vermehrt aus

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44 Mai 2020

VERLAGSSPEZIAL

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Zu Beginn des Jahres ist die Transfer-stelle der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ gestartet.

Bundesminister Peter Altmaier: „Der Mittelstand ist ein Garant für Wachstum, Innovation und Beschäftigung in Deutsch-land. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind aber immer häufi-ger Opfer von Cyberangriffen. Mit der Transferstelle schafft das Bundeswirt-schaftsministerium jetzt erstmalig eine Anlaufstelle für IT-Sicherheit speziell für den Mittelstand und das Handwerk. Mit konkreten und praxisnahen Informations- und Unterstützungsangeboten wollen wir die Unternehmen fit machen im Umgang mit den Gefahren durch Cyberattacken.“

Die Transferstelle bündelt vorhande-ne Unterstützungsangebote für den Mit-telstand und bereitet sie praxisnah und verständlich auf. So können Unterneh-men leichter das für sie passende Ange-bot finden – darunter Webseitenchecks, Handlungsleitfäden, Schulungs- und Lehrmaterialien. Außerdem werden Best Practice-Beispiele aus mittelständischen Unternehmen präsentiert. So werden konkrete Handlungsmöglichkeiten auch in der Breite der mittelständischen Wirt-schaft bekannt. Um die Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen in den Unter-nehmen zu unterstützen, stellt die Trans-ferstelle ein Bündel an Maßnahmen und

Schulungsformaten bereit. So wird der Transfer in die Praxis gestärkt.

Die Transferstelle wird künftig virtuell (Webpräsenz, App), mobil (Tourenbus-Mobil) sowie an zahlreichen regionalen Anlaufstellen bundesweit erreichbar sein. Die Angebote und Initiativen werden für die kleinen und mittelständischen Unter-nehmen, ihre Mitarbeiter und Entscheider entsprechend des jeweiligen Schutzbe-darfes passgenau aufbereitet und nied-rigschwellig zur Verfügung gestellt.

Die Transferstelle ist Teil der Initiative

„IT-Sicherheit in der Wirtschaft“. Mit ihrer Einrichtung setzt das BMWi eine weitere Maßnahme der Mittelstandsstrategie um. Die Umsetzung erfolgt durch ein Konsor-tium, bestehend aus Deutschland sicher im Netz e. V. (DSiN – Konsortialführer), Deutscher Industrie und Handelskam-mertag (DIHK), Hochschule Mannheim, Fraunhofer-Institut für offene Kommuni-kationssysteme FOKUS und dem Fraun-hofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO. ■

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.bmwi.de

Altmaier: „Wir machen den Mittelstand fit gegen Cyberattacken“

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45Mai 2020

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46 Mai 2020

BÖRSEN/REGISTER

Angebote

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Online-Shop und eine Homepage. Die ebenfalls zur Übernahme vorgesehenen Verkaufsmöbel sind u. a. von Tegometall, Horneber und Ikea. Zusätzlich können noch einige Kaugummiauto-maten, eine Werbe-APE nebst Transportanhänger sowie umfangreiche Gebrauchtware übernom-men werden. Es besteht die Möglichkeit, den Käufer eine Zeitlang zu begleiten.

HA 932-A: Etablierte Industrieberatung im Märkischen Kreis bietet aktive Beteiligung an, mit ggf. Möglichkeit zur späteren Übernahme.

HA 945-A: Nachfolger/in für unser Geschäft mit angeschlossener Postfiliale (zwei Schalter, Postfächer und Schreibwaren) gesucht. Perso-nal kann übernommen werden. Für die Post-bank muss eine Bürgschaft in Höhe von ca. 50.000 Euro hinterlegt werden. Die Ablöse inkl. Ware beträgt 70.000 Euro, ein Eigenkapital- nachweis ist erforderlich!

HA 946-A: Großhandel für Antriebstechnik, Arbeitsschutz, Schlauchtechnik, Wälzlager etc. sucht aktive Beteiligung oder einen Nachfolger. Es handelt sich um ein alt eingesessenes und etabliertes Unternehmen mit guten Wachstums- und Ausbaumöglichkeiten. Aus persönlichen Gründen wird eine aktive Beteiligung oder ein Unternehmensverkauf angestrebt.

HA 955-A: Nachfolger/in für Schreib- und Ta-bakwarengeschäft mit gut laufender Post- und Lottoagentur aus Altersgründen gesucht. Das Sortiment beinhaltet eine Post- und Westlotto-Agentur, Tabakwaren, Zeitschriften, Büro- und Schulbedarf, Grußkarten, Geschenk- und Bas-telartikel. Das Geschäft existiert seit dem Jahr 1986, liegt an einer Hauptverkehrsstraße und ist das einzige dieser Art im Ort. Die Verkaufs- fläche beträgt ca. 50 m² und das Ladenlokal ist in gutem Zustand. Für die Post und Westlotto müssen Kautionen hinterlegt werden – ein Ei-genkapitalnachweis ist daher erforderlich. Die Übergabe soll zum 01.01.2021 erfolgen.

Die nexxt-change Unternehmensbörse soll Existenzgründern und Unternehmen die Su-che nach einer Teilhaberschaft, einer Betriebs-übernahme oder Betriebsübergabe erleichtern. Inserate werden unter Chiffre im Magazin „Südwestfälische Wirtschaft“, auf www.sihk.de (Dokumentensuchnummer 7947) und unter www.nexxt-change.de veröffentlicht. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Börse, die in den Internetauftritten hinter-legt sind. Zuschriften werden an die Inserenten weitergeleitet.

SIHK zu Hagen, Fachbereich 30Postfach 4265, 58085 HagenBettina Michutta02331 [email protected]

HA 911-A: Mittelständisches Unternehmen aus der Logistik-Branche mit eigenem Fuhrpark, Schwerpunkt Stahl und Automotive, sucht Teil-haber. Die Aufgaben des zukünftigen Teilhabers sollen den kaufmännischen Bereich umfassen. Anforderungsprofil an den Teilhaber: Eine ab-geschlossene Ausbildung zum Speditionskauf-mann/ein Studium im Speditions- und Logis-tikdienstleistungssektor oder eine vergleichbare Qualifikation. Starke Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit sowie unterneh-merisches Denken und Handeln sind Voraus- setzung.

HA 913-A: Spielwarenladen an einer Haupt-verkehrsstraße (Bahnhofs-/Citynähe) in kleiner Kreisstadt, sucht Nachfolger. Der Einzelhan-del besteht seit fast 20 Jahren und hält rund 8.000 Artikel auf Lager vor. Schwerpunkt sind hochwertige Spielwaren, Modelleisenbahnen und Zubehör, Modellautos, System- und tech-nische Spielwaren sowie Plastikmodellbau und saisonale Deko-Artikel, die zur Übernahme bereit-stehen. Dazu wird ein Paketshop betrieben, ein

KOOPERATIONMit der Kooperationsbörse sollen die zwi-

schenbetriebliche Zusammenarbeit gefördert und Rationalisierungsvorteile realisiert werden, die in der gemeinschaftlichen Ausübung von Un-ternehmensfunktionen liegen, ohne dass dabei die wirtschaftliche Selbstständigkeit der betei-ligten Unternehmen verloren geht. Alle Koope-rationswünsche werden mit Chiffre in der „Süd-westfälische Wirtschaft“ und unter www.sihk.de (Dokumenten-Nr. 7953) veröffentlicht. Die Zu-schriften werden an die Inserenten weitergelei-tet. Es gelten die AGB der Börse (Dokumenten-Nr. 7953).

SIHK zu Hagen, Fachbereich 30Postfach 4265, 58085 Hagen– Kooperationsbörse –02331 390-346/[email protected].

HA 420-1: Etablierter Büroservice sucht Kooperationspartner. Wir bieten Ihnen die Über-nahme des Telefonservice sowie der Korrespon-denz und kaufmännischen Verwaltung, damit Sie sich ungestört um ihr Kerngeschäft kümmern können. Besonders interessant für Einzelunter-nehmen sowie Klein- und mittelständische Un-ternehmen. Flexible Vertragsgestaltung möglich.

HA 320-1: Kunststoffspritzerei sucht zum Aus-bau ihrer Spritzgussfertigung Kooperationspart-ner für die Fertigung von Artikeln aus allen Ther-moplasten. Maschinenbereich 10 - 350 Tonnen; 0,1 - 950 g Spritzgewicht. Wir sind zertifiziert nach ISO 9001 und SpaEfv und verfügen über langjährige Erfahrung als Automobilzulieferer.

HA 220-2: Strategisch und operativ sind wir als Digital Agentur in den Bereichen Social Media

und Online Marketing sowie Digitales Recruiting tätig. Hierbei kooperieren wir mit und unterstüt-zen Unternehmen des Mittelstandes aus diver-sen Branchen mit unserer Beratung und der an-schließenden Umsetzung. Unser Portfolio lässt sich durch diverse Fördermaßnahmen, wie z. B. go-digital fördern.

HA 220-1: Sie suchen eine Kooperations-partnerschaft für ihr Unternehmen zur Stärkung, Unterstützung oder Entwicklung von digitalen Lösungen, wie z. B. Optimierung von digitalen Vertriebsprozessen, Etablierung von Buchungs-systemen und Automatisierungsmöglichkeiten? Wir sind ein Dienstleister im Bereich der digi- talen Medien und möchten mit Ihnen branchen-übergreifend Lösungen entwickeln und neue Wege ergründen. Wir freuen uns darauf Sie ken-nenzulernen!

HA 1525-G: Ein sehr erfahrener Maschinenbau-Ingenieur mit Schwerpunkt Produktion aus den Bereichen Metallverarbeitung und -bearbeitung mit General Management Kompetenzen sowie ein junger Werkstoff-Ingenieur mit Erfahrung in der Qualitätssicherung und Prozessoptimierung suchen ein Produktionsunternehmen im Bereich Metall, gegebenenfalls auch aus angrenzenden Branchen. Die Interessenten verfügen zusammen über ca. 30 Jahre Führungserfahrung mit bis zu über 600 Mitarbeitern. Erfahrung auf dem Feld Changemanagement in den Bereichen Organisa-tion, Produktivität und Qualität gehören zu den Stärken des Teams ebenso wie die Kundenbe-treuung und Produktentwicklung.

HA 1540-G: Betriebswirt und Techniker, lang-jährige Erfahrungen als Manager in der wirtschaft-lichen, operativen und ergebnisorientierten Un-ternehmensführung, sucht ein Unternehmen in Dienstleistung oder Handel. Denkbar ist eine Un-ternehmensübernahme auch mit vorheriger Anstel-lung in einer Führungsposition. Ein Kapitalnach-weis kann erbracht werden. Gesucht wird in NRW, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein.

HA 1542-G: Kunststoffverarbeitendes Unter-nehmen im Bereich des Spritzgießens sucht ein ge-sundes Unternehmen mit solidem Kundenstamm zur Übernahme. Ansässig ist das Unternehmen im Märkischen Kreis und fertigt bereits Produkte u. a. für Medizin-, Automobil- und Elektroindustrie. Das Unternehmen verfügt über ein starkes Netzwerk und besitzt jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Prototyping, der Entwicklung, der Konstruktion, des Formbaues und des Spritzgießens.

HA 1548-G: Bankkaufmann/Diplom-Volkswirt sucht am Standort Nordrhein-Westfalen, gerne Märkischer Kreis, ein international ausgerichtetes Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, bevorzugt Metallerzeugung und -verarbeitung oder Handel, mit zehn bis 40 Beschäftigten zum Kauf oder zur Nachfolge.

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47Mai 2020

BÖRSEN/REGISTER

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106 IN 109/19 – 01.03.2020: Über das Vermögen der im HR des AG Iserlohn, HRA 3020 eingetr. Gunter Dawedeit GmbH & Co. KG Ver-pachtungen, Schalksmühle (Golsberger Str. 10) vertr. d. d. phG, die im HR des AG Iserlohn, HRB 4584 eingetr. Gunter Dawedeit Verwaltungs GmbH, Schalksmühle, vertr. d. d. GF Gunter Dawedeit, Lüdenscheid und Sabine Plate, Lü-denscheid wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2020, um 12:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.11.2019 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldne-rin. Insolvenzverwalter: Dr. Peter Neu, Ennepetal

106 IN 15/20 – 03.03.2020: Über das Ver-mögen der im HR des AG Iserlohn, HRB 8978 eingetr. IMMOVIDA GmbH, Iserlohn (Friedrichstr. 46), vertr. d. d. GF Elke Karin Hertrich wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.03.2020, um 12:00 Uhr das Insolvenz-verfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.02.2020 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Insolvenzverwalter: Hassan Ben Djemia, Herdecke.

106 IN 25/10 – 06.03.2020: Das Insolvenz-verfahren über das Vermögen der im HR des AG Iserlohn, HRB 1545 eingetr. Auto Schmidt GmbH, Iserlohn (Hans-Böckler-Str. 74), vertr. d. d. GF Andreas Schmidt, Iserlohn ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.

106 IN 4/20 – 03.03.2020: Über das Vermö-gen der im HR des AG Hagen, HRB 907 eingetr. Boecker Verwaltungs-GmbH, Hagen (Am Somborn

11), vertr. d. d. GF Siegfried Ralf Oliver Boecker, Hagen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Über-schuldung heute, am 03.03.2020, um 12:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.01.2020 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Insol-venzverwalter: RA Dr. Dirk Andres, Hagen.

103 IN 1/20 – 05.03.2020: Über das Ver-mögen der im HR des AG Iserlohn, HRB 7194 eingetr. Pomotec GmbH, Herscheid (Alte Dorfstr. 34), vertr. d. d. GF Sabine Benninghaus, Schalks-mühle wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Über-schuldung heute, am 05.03.2020, um 16:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.01.2020 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Insol-venzverwalter: RA Reiner Becher, Lüdenscheid.

109 IN 77/19 – 09.03.2020: In dem In-solvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im HR des AG Hagen, HRB 10431 eingetr. TBH Technisches Büro Hagen GmbH, Hagen (Zum Hohenhof 13), vertr. d. d. GF Ralf Benedict Wil-helm Kister, Hagen ist der am 15.07.2019 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 15.07.2019 auf Eröffnung des Insolvenz-verfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 09.03.2020 mangels Masse abgewiesen worden.

21 IN 65/19 – 17.03.2020: Über das Ver-mögen der im HR des AG Arnsberg, HRB 4797 eingetr. Power Reinigungs GmbH, Menden (Sach-senstraße 13), vertr. d. d. GF Markus Martin Kohler, Eppingen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.03.2020, um

13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.05.2019 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubi-gers. Insolvenzverwalter: RA Dr. Martin Plappert, Lüdenscheid.

103 IN 140/19 – 19.03.2020: Über das Ver-mögen der im HR des AG Hagen, HRB 11024 ein-getr. Pkw-Teile24 Handels GmbH, Hagen (Kabeler Str. 23), vertr. d. d. GF Begza Sahiti wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.03.2020, um 14:14 Uhr das Insolvenz-verfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.11.2019 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Insolvenzverwalterin: RA Frauke Heier, Dortmund.

21 IN 97/19 – 12.03.2020: Über das Ver-mögen der im Register des AG Arnsberg, HRB 12383 eingetr. Kons Bauelemente GmbH, Balve (Märkische Str. 27), vertr. d. d. GF Ralf Peter Kons, Balve wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Über-schuldung heute, am 12.03.2020, um 09:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.07.2019 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 19.06.2019 eingegangenen Antrags eines Gläubigers. Zugleich werden die Verfahren 21 IN 97/19 und 21 IN 78/19 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Insolvenzverwalter: Dr. Axel Kampmann, Dortmund.

106 IN 81/19 – 26.03.2020: In dem Insolvenz- verfahren über das Vermögen der im HR des AG Hagen, HRB 5837 eingetr. Emil Niggeloh GmbH, Ennepetal (Talsperrenweg 10), vertr. d. d. GF Oli-

INSOLVENZEN

HA 120-2: Neukundenakquise, Produktprä-sentationen sowie Betreuung, Festigung und Aufarbeitung ihres Kundenstammes gehören im Rahmen einer Kooperation zu unseren Aufgaben. Als Marketing-, Kommunikations- und Vertriebs-agentur setzen wir diese Anforderungen seit vielen Jahren für kleine bis mittelständische Betriebe erfolgreich um. Verfügen Sie über Ei-genprodukte, sind auch die Vermarktung über unseren E-Shop sowie deren Versand möglich.

HA 120-1: Sicherstellungs- und Verwertungs-gesellschaft für Banken, Insolvenzverwalter und Industrie sucht verlässliche Handels- und Ko-operationspartner – vorrangig mit Kompetenz für den Online-Absatz gebrauchter bis neuwerti-ger EDV/Büroeinrichtung sowie Print- und Multi-mediakomponenten. Bei Bedarf übergeordnete Produktgruppen aus Insolvenzverwertung und Liquidation verfügbar.

HA 1119-2: Innovatives, mittelständisches Unternehmen aus dem Bereich Kunststoffspritz-guss hat seine Reinraumproduktion zur Herstel-lung medizintechnischer Bauteile und Baugrup-pen stark ausgeweitet. Das Unternehmen ist nach DIN ISO 13485 zertifiziert und stellt seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich Produkte nach

Kundenspezifikation her. Gesucht werden Koope-rationspartner zur Entwicklung und Herstellung von pharmazeutischen, medizintechnischen so-wie diagnostischen Produkten.

HA 1119-1: International etablierte Alu-Gießerei mit hochwertiger CNC-Bearbeitung für mechanisch bearbeitete Alu-Teile und Baugrup-pen für den Maschinenbau, sucht die Zusam-menarbeit mit Konstrukteuren, Patent-Inhabern und Maschinenbauunternehmen, die eine Um-setzung Ihrer entwickelten Produkte – welche eine Alu-Gießerei und CNC-Bearbeitung erforder-lich machen – nicht selbst ausführen können. Neben einer Kooperation wäre auch ein Kauf der Produkte/Patente denkbar. Wir möchten ein „eigenes Produkt“ produzieren und (gemeinsam) vermarkten.

HA 1019-1: Junge Vertriebs-GmbH aus dem Märkischen Kreis mit innovativen und hochwer-tigen Produktideen im Sport-, Lifestyle- und Ge-päcksegment, sucht Teilhaber bzw. Kooperations-partnerunternehmen zur Verstärkung der Man-power und Erhöhung der Marktdurchdringung im Handel. Wir entwickeln und vermarkten sowohl Eigenprodukte als auch Produkte von Weltmarkt-führern mit sehr viel Potenzial nach oben.

HA 919-1: Vertriebsbüro für Stanz- und Um-formwerkzeuge in Südwestfalen mit langjährigen Kontakten zu Herstellern für Stanz- und Umform-werkzeuge (u. a. für Folgeverbund- bzw. Trans-ferpressen für die Automobilindustrie) in China bietet Kooperation bei der Vermittlung hochwer-tiger Werkzeuge zu günstigen Konditionen. Gerne mit Projektbetreuung vom Kick-off bis zur Frei-gabe EMPB durch ihren Kunden, Transport- und Ersatzteilbeschaffung.

HA 619-2: Polnisches Unternehmen für Lüf-tungssysteme sucht Kooperationspartner in Deutschland. Hergestellt werden rechteckige und runde Lüftungselemente, wie Formteile und Wickelfalzrohre in verschiedenen Blechausfüh-rungen.

HA 619-1: Niederländischer Feuerwerksfach-betrieb (Im- und Export) möchte sich auf dem deutschen Markt etablieren und sucht im Rah-men einer Kooperation erfahrene freie Handels-vertreter/Büros für alle PLZ-Bereiche. Es werden unter anderem Großfeuerwerke (CE und BAM zugelassen) in ganz Europa vertrieben. Lagerhal-tung – auch in Deutschland – garantiert schnelle, zuverlässige Belieferung. Eine detaillierte Einar-beitung/Schulung ist gewährleistet.

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48 Mai 2020

BÖRSEN/REGISTER

Südwestfälische WirtschaftISSN 0039-4637

Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu HagenBahnhofstraße 18, 58095 Hagen Telefon 02331 390-0Telefax 02331 [email protected]

Geschäftsstellen

Staberger Straße 5, 58511 LüdenscheidTelefon 02351 9094-0, Telefax 02351 9094-21

Gartenstraße 15-19, 58636 Iserlohn Telefon 02371 8092-0, Telefax 02371 8092-80

Pregelstraße 2, 58256 EnnepetalTelefon 02333 6030820, Fax 02333 6030902

Impressum

Herausgeber: Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen, Telefon 02331 390-0

Redaktion: Pressereferent Thomas Marotzke (verantwortlich für den Inhalt), Daniela Wessely und Oliver Heimann. Die mit dem Namen des Verfassers oder seinen Initialen gezeichneten Beiträge stellen die Meinung des Verfassers dar, aber nicht unbedingt die Ansicht der SIHK.

Externer Datenschutzbeauftragter: Christian StockmannE-Mail: [email protected]

Der Bezug des Magazins der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen erfolgt im Rahmen der grundsätz-lichen Beitragspflicht als Mitglied der SIHK. Die mit Namen oder Initialen gezeichneten Beiträge geben die Meinung des Verfassers, aber nicht unbedingt die Auffassung der Südwest-fälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen wieder. Nachdrucke mit Quellenangabe sowie Vervielfältigungen für den innerbetrieblichen Bedarf sind gestattet. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Gewähr.

ENNEPE- RUHR

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MÄRKISCHER KREIS

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IserlohnHemer

BalveNachrodt-Wibling-werde

AltenaWerdohl

Neuenrade

Plettenberg

Meinerzhagen

Kierspe

Halver Herscheid

Lüdenscheid

Schalks-mühle

Herdecke

Ennepetal

Wetter

Sprockhövel

Gevels-berg

Schwelm

Breckerfeld

Handelsregister-Meldungen im Internet abrufbarAktuelle Informationen rund um die Uhr

Tagesaktuelle Meldungen über Neueintragungen, Veränderungen und Löschun gen im Handelsregister und Genossenschaftsregister können bei verschiedenen Anbietern im Internet abgerufen werden.

Für Recherchen bieten sich unter an derem folgende Datenbank-Betrei-ber an: www.handelsregister.de, www.dufa-index.de, www.handelsblatt.com

Amtliche Bekanntmachungen über Insolvenzen finden Interessenten unter www.e-bundesanzeiger.dewww.insolvenzbekanntmachungen.de ■

Heft 5, Mai 202076. Jahrgang Ausgabedatum: 6. Mai

Anzeigenberatung

Robin Alexander Schröder, Kirchstraße 17, 58099 HagenTelefon 02331 3067107, Fax 02331 3067106 [email protected], www.sihk.meags.de

Zurzeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 52 gültig.

Verlag: PRIOTEX Medien GmbH, Südring 1, 59609 Anröchte Verantwortlich: Olaf Fritzsche

Technische Gesamtherstellung: PRIOTEX Medien GmbH, Südring 1, 59609 AnröchteTelefon 02947 9702-0, E-Mail: [email protected]: 22.365 (IVW 4. Quartal 2019 )

Jahresabo: Im freien Verkauf jährlich für 24,40 Euro. Zu bestellen bei Jörg Röper, Telefon 02947 9702-11.

Beilagenhinweis

In dieser Ausgabe befinden sich Vollbeilagen der Firma Engelbert Strauss GmbH und Basse Druck GmbH. S

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Verbraucherpreisindexim März 2020

Verbraucherpreisindex für NRWNRW März 2020 Februar 2020

2015=100 105,8 105,8

Verbraucherpreisindex für DeutschlandDeutschland März 2020 Februar 2020

2015=100Veränderunggegenüber Vorjahr

105,7

1,4 %

105,6

1,7 %

www.sihk.deDokument-Nr. 2632Hans-Christian Hierweck02331 390-336

ver Niebuhr, Ennepetal, Verfahrensbevollmächtig-ter: RA Tillmann Peeters u. Partner, Frankfurt, wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO. Insolvenzverwalter: Dr. Jörg Bornheimer, Hagen.

106 IN 23/20 – 01.04.2020: Über das Ver-mögen des Jens Fahl, Altena (Westf.), Inh. der im HR des AG Iserlohn, HRA 3778 eingetr. Hermann Schmidt e. K., Altena (Hagener Str. 10) wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.04.2020, um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.02.2020 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuld-ners. Insolvenzverwalter: RA Dr. Dirk Andres, Hagen.

100 IN 9/20 – 01.04.2020: Über das Ver-mögen der im HR des AG Iserlohn, HRA 1613 eingetr. Franz-Josef Reck GmbH & Co. KG Spe-dition, Iserlohn (Bixterhauser Hellweg 37), vertr. d. d. phG, die im HR des AG Iserlohn, HRB

995 eingetr. Franz-Josef Reck GmbH, Iserlohn, diese vertr. d. d. GF Matthias Reck wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.04.2020, um 9:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.01.2020 bei Gericht eingegangenen Antrags. Es wird Ei-genverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Sachwalter: RA Martin Buchheister, Lüdenscheid.

103 IN 154/19 – 01.04.2020: Über das Vermögen der im HR des AG Hagen, HRB 5895 eingetr. Hundt + Partner GmbH, Schwelm (Se-danstr. 64/66), vertr. d. d. GF Guido Hundt, Schwelm wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.04.2020, um 09:35 Uhr das Insolvenz- verfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt auf- grund des am 24.12.2019 bei Gericht eingegan-genen Antrags der Schuldnerin. Insolvenzverwal-ter: RA Marco Kuhlmann, Gevelsberg.

103 IN 16/20 – 01.04.2020: Über das Ver-mögen der im HR des AG Hagen, HRB 4092 eingetr. C.r.a.m.e.r. Stanztechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hagen (Finking 1), vertr. d. d. GF Andreas Cieslik, Hagen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2020, um 09:16 Uhr das Insolvenz-verfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.02.2020 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Insolvenzverwalter: RA Ralf Scheffen, Wuppertal.

100 IN 107/15 – 27.03.2020: Das Insolvenz- verfahren über das Vermögen der im HR des AG Hagen, HRA 3532 eingetr. Industrie - Filter - Service GmbH & Co. KG, Hagen (Louise-Märcker-Str. 27), vertr. d. d. phG, die im HR des AG Hagen, HRB 3920 eingetr. Industrie - Filter - Service GmbH, Hagen, diese vertr. d. d. GF Georg Ei-genbrodt, Hagen wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO).

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49Mai 2020

REGIONALE WIRTSCHAFTS

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Made in Südwestfalen

Geschmacksemotionen mit handwerklich gebrautem Spezialbier

„Bier ist ein Gefühl, das man nicht in Worte fassen kann“, erklärt Nathani-el Stott seine Leidenschaft für beson-dere Biersorten. Gemeinsam mit dem Iserlohner Brauer und Mälzer Oliver von Wrede und seinem neuem Team betreibt er, die Ende 2019 nach nur zwei Jahren in Insolvenz gegangene Waldstadtbrau-erei in Iserlohn, Im Grüner Tal unter dem neuen Namen „The Shakespeare Brewery“ weiter.

Der in Totnes, in der britischen Graf-schaft Devonshire geborene Nathaniel Stott hat in Iserlohn vor zwei Jahren selbst schon Bier gebraut. Seit Jahren teilt er seine Begeisterung für spezielle Biersorten als Gastwirt im Herdecker „The Shakespeare Pub“. In diesem Rahmen ergab sich für den 51-jährigen Biersommelier im Gespräch mit einer handvoll gleichgesinnter Freunde gu-ten Bieres aus der Region die Chance, selbst ins Brauereigeschäft einzustei-gen. Die aus diesen Gesprächen hervor-gegangenen zukünftigen Gesellschafter der neugegründeten Brauerei GmbH setzen Stott als Geschäftsführer ein und werden das neue Team mit unter-nehmerischer Erfahrung und Leiden-schaft nicht nur finanziell unterstützen. Die Kreativität des Teams und hohe Produktqualität soll zum Erfolg der alten, neuen Brauerei führen.

Als solides Grund-sortiment will Natha-niel Stott in der neu-en, alten Brauerei Im Grüner Tal neben dem bewährten Waldstadt-Pils, Pale und Black Lager auch einige al-koholfreie (0,0 Prozent)Biersorten, Malzbier und Radler brauen. Zudem will das Team zukünftig nach den Geschmäckern seiner Kunden handwerklich natürliche, lokale Spezialbiere entwickeln. Hierzu zählen wechselnde Craft-Biersorten, helles obergäriges Pale Ale, dunkles Porter oder auch hopfiges Lagerbier.

„Mir geht es ums Bier! Die Frage ist nicht, ob es mir schmeckt. Viel wichtiger

ist: Schmeckt es dir?“, erklärt Stott die Grundsätze seiner regelmäßig im Her-decker Shakespeare Pub veranstalteten „Tastings“. Diese Bierverkostungen im exklusivem Rahmen einer Gruppe sol-

len im Grüner Tal Bestandteil von Brauereibesichtigungen

oder für Privatevents und kleinere Gruppen wer-den.

„Augen, Nase, Mund – bei der Bestimmung des eigenen Bierge-schmacks, des eige-nen Bierstils spielt vie-

les eine Rolle“, erklärt Stott und vergleicht die

für ihn mit Bier verbunde-ne Emotionalität mit einer Art

Zeitreise. „Jeder empfindet anders – ob fruchtig, bitter oder mit ausgeprägter Malz- oder Zitrusnote, alles hängt von der eigenen Wahrnehmung ab“, erklärt er das Zusammenspiel von Geschmack und Aroma, welches bei zukünftigen Kreationen der „The Shakespeare Brewery“ den Unterschied zum klassi-

schen deutschen Bier machen soll. Mit einem Team von insgesamt fünf Voll- zeitkräften ist zunächst eine monatliche Produktion zwischen 100 und 150 Hek-tolitern angepeilt. Stott hält bis zu 250 Hektolitern pro Monat für möglich.

Zunächst sollen zwei, drei Gastrono-miebetriebe in Iserlohn, bald auch in Dortmund und weiteren Großstätten wie Köln, Hamburg oder Berlin mit dem handwerklichen, neu entwickelten Craft-beer beliefert werden. Zudem soll man die neuen Biersorten ab April in ausge-suchten Getränkemärkten in Iserlohn, Hagen, Wetter, Herdecke, Schwerte und Dortmund beziehen können. Zum Start in die Sommersaison ist neben einem Lagerbier ein verfeinertes „Frischling- Bier“ geplant. Wie bei den Vorgängern der Waldstadtbrauerei wird zunächst bei der Brauerei Westheim in Marsberg abgefüllt. Im Sommer plant man die An-schaffung einer eigenen Abfüllanlage. ■

OIiver Heimann

www.the-shakespeare.beer

Nathaniel Stott ist der Geschäftsführer der neuen „The Shakespeare Brewery“, die neben dem Iserlohner Waldstadt-Pils besondere Craftbeer-Sorten herstellen will.

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50 Mai 2020

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Neuentwickelter „Hygienehaken“hilft beim kontaktlosen Einkaufen

„Kontakt vermeiden“ ist in Corona-Zeiten die eindring-liche Forderung von Politik und Wissenschaft. Die 2019 aus der früheren Firma Klaes Kunststoffe hervorgegangene Neuenrader Böhm Plast-Tech-nology GmbH will mit dem „Hygienehaken“ ihren Beitrag gegen die Verbreitung des Coronavirus leisten.

Gerade einmal fünf Tage habe man für Entwicklung des „Hygienehaken“ ge-braucht. „Die Idee kam mei-ner Frau und mir eigentlich schon beim Einkaufen, als wir mit Einweghandschuhen den Einkaufswagen vor uns her-schoben“, erinnert sich Den-nis Böhm, der seit September 2019 die Geschäftsführung

der neuen Böhm Plast-Tech-nology GmbH gemeinsam mit seinem Vater Detlev Böhm übernommen hatte.

Inspiriert vom Foto eines 3D-gedruckten Werkzeugs, welches ihm ein Bekannter aus Studienzeiten habe zu-kommen lassen, machten sich Vater und Sohn an die Arbeit. Sie fertigten quasi übers Wochenende mit ersten CAD-Zeichnungen und dem hauseigenen Werkzeugbau einen ersten serienreifen Pro-totypen. Spitz kalkuliert und ohne Gewinnabsicht – ledig-lich die Selbstkosten sollten refinanziert werden – wurde eine kleine Testserie produ-ziert und online zum Verkauf angeboten.

Vom großen Erfolg des etwa sechs Millimeter starken Kunststoffteils, welches als multifunktionales Werkzeug sich nicht nur zum Öffnen von Türen und Schieben von Ein-kaufswagen eignet, sondern auch das „kontaktlose“ Anhe-ben von Toilettendeckeln oder Betätigen von Lichtschaltern möglich machen soll, wurden sie dann aber doch überrascht. Die sechskantige Aussparung des Werkzeugs passte an-fangs nur auf Einkaufswagen mit einer runden Griffstange. Eine Weiterentwicklung mit vielfältigeren Einsatzmöglich-keiten bei größeren Griffmul-den und verbesserten Pro-duktionswerkzeugen, die eine größere Anzahl von Artikeln

pro Maschinenzyklus ermög-lichen, ist bereits umgesetzt worden. „Das soll jetzt auf jeden Fall eine unkomplizierte Schnelllösung sein, die wir so günstig wie möglich anbieten wollen. Wir möchten auf kei-nen Fall, dass der Eindruck entsteht, dass wir Gewinn aus der derzeitigen Krisensi-tuation schlagen möchten“, betont der 28-jährige Jungun-ternehmer Dennis Böhm. Eine technisch weiter ausgefeilte Lösung – beispielsweise auch mit einem integrierten Ein-kaufschiphalter – sei aber im Fall, dass der Bedarf an „Hygi-enehaken“ dauerhaft besteht jederzeit möglich. (hei) ■

www.hygienehaken.de

REGIONALE WIRTSCHAFT

Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen

[email protected] · www.sihk.de

HauptgeschäftsstelleBahnhofstraße 1858095 HagenTelefon 02331 390-0

Geschäftsstelle LüdenscheidStaberger Straße 558511 LüdenscheidTelefon 02351 9094-0

Geschäftsstelle IserlohnGartenstraße 15-1958636 IserlohnTelefon 02371 8092-0

Geschäftsstelle Ennepe-RuhrPregelstraße 258256 EnnepetalTelefon 02333 6030820

Vier Anwendungsbeispiele: Der „Hygienehaken“ aus Neuenrade kann vielfältig eingesetzt werden.

Dennis Böhm, Geschäftsfüh-rer der Böhm Plast-Technology GmbH

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51Mai 2020

REGIONALE WIRTSCHAFT REGIONALE WIRTSCHAFT

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Hagener Unternehmen zeigen Solidarität: Insgesamt 80 Liter Ethanol lieferte die Eversbusch-Bren-nerei an Apotheker Dr. Christian Fehske (2. v. r.) aus, um das dringend benötigte Desinfektionsmittel zu produzieren.

Eversbusch und Rathaus-Apotheke spenden Desinfektionsmittel

Was für ein Zeichen, was für eine Solidarität. Peter und Christoph Eversbusch, Chefs der gleichnamigen und tra-ditionsreichen Brennerei in Haspe, waren die ersten Un-ternehmer bundesweit, die kostenlos 80 Liter Ethanol, also reinen Alkohol, gespen-det haben. Ihrem Beispiel folgten in den Wochen da-nach noch zahlreiche Unter-nehmen der Branche.

Rund einen Hektoliter Desinfektionsmittel kann die Apotheke damit herstellen. Dieses soll Hagens Pflege-einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, in denen es aktuell dringend benötigt wird. „Ich habe Gänsehaut“, sagt ein gerührter Christian Fehske, Chef der Apotheke, „wir werden die Desinfekti-onsmittel weiterverschen-ken.“

„Für uns gibt es da gar keine Diskussion. Wir haben den nötigen reinen Alkohol in unserem Branntweinlager vorrätig. Und weil genau der gerade in Hagen gebraucht wird, geben wir den selbstver-ständlich raus“, sagt Chris-toph Eversbusch. Dazu muss man wissen: Zum Destillieren des begehrten Eversbuschs muss das Unternehmen pro aus dem Lager verwendeten Liter eigentlich 13,30 Euro Branntweinsteuer zahlen.

80 LITER ETHANOL IN DIE APOTHEKE GELIEFERT

Christoph Eversbusch: „Ich war völlig erstaunt, als ich beim Zoll anrief, gesagt habe, was wir vorhaben, und die Sache dann in zwei Minu-ten erledigt war.“ Die Bren-nerei darf das Ethanol näm-lich steuerfrei an Apotheken rausgeben.

Also setzte sich Peter Eversbusch ins Auto und brachte 80 Liter in die Rat-haus-Apotheke. Eversbusch:

„Wir haben noch genug davon vorrätig und warten aktuell auf eine neue Liefe-rung. Wenn weiterer Bedarf besteht, können wir den Apo-theken nachliefern. Wir hof-fen aber auch, dass das ein Zeichen an andere Brenne-reien ist, den reinen Alkohol für diesen Zweck rauszuge-ben. Wir müssen jetzt zusam-menhalten und tun, was wir können.“ Christian Fehske, Chef der Rathaus-Apotheke, war direkt von der Idee der Eversbusch-Brüder begeis-tert: „Aktuell sind für uns die wichtigsten Alkohole zur Desinfektionsmittelherstel-lung entweder gar nicht mehr zu bekommen oder werden uns nur noch zum Sieben- bis Achtfachen des normalen Preises angeboten.“

PFLEGEHEIME SINDEXTREM DANKBAR

„Es profitieren unsere Kunden, alle Mitarbeiter und jeder Angehörige von dieser

Aktion. Das ist so sinnvoll, was das Unternehmen Evers-busch da getan hat“, sagt Jann Scheibe, Geschäftsfüh-rer des Pflegeunternehmens Wohlbehagen, das noch für knapp eine Woche Desinfek-tionsmittel vorrätig gehabt hätte und es in den Pflegehei-men, im ambulanten Dienst und in der Tagespflege ein-setzt. Weiterhin mangelt es aber stark an Mundschutz und sogenannten FFP3-Mas-ken (besonders dichte Va-rianten). Aus den 80 Litern Ethanol der Eversbusch-Bren-nerei kann Apotheker Fehs-ke nun etwa einen Hektoliter Desinfektionsmittel unter der Hinzugabe von Wasserstoff-peroxid und Glycerin herstel-len. 72 Stunden muss das Gemisch allerdings zunächst ruhen, damit Keime und Spo-ren aus der Produktion abge-tötet werden. (red) ■

www.eversbusch.dewww.apotheke-fehske.de

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52 Mai 2020

REGIONALE WIRTSCHAFT

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Balver Automobilzuliefererproduziert Hygiene-Trennwände

Paul Müller GmbH reagiert auf die Corona-Pandemie: Seit Anfang März entwickelt und vertreibt das Balver Un-ternehmen Hygiene-Trenn-wände und Spuckschutz für Supermarkt-Kassen, medi-zinische Einrichtungen und öffentliche Zonen mit Publi-kumsverkehr.

Für gewöhnlich zählen namhafte Automobilherstel-ler zu den Kunden der Balver Verpackungs- und Logistik-spezialisten. Wo sonst Stan-dard- und Sonderladungs-träger, Kunststofftrays und -formteile seit 60 Jahren in alle Kontinente verschickt werden, gehen seit Beginn der Corona-Pandemie nun auch völlig andere Produkte vom Band.

Tobias Müller, einer der beiden Geschäftsführer der Paul Müller GmbH, berichtet, wie das Produkt zum Her-steller kam: „Anfang März fragte ein örtlicher Apotheker an, ob wir ihm transparente Spuckschutz-Wände für sei-

nen Thekenbereich fertigen können. Damit wolle er sei-ne Mitarbeiter besser vor der Ansteckungsgefahr durch das grassierende Coronavi-rus schützen. Bereits eine Woche nach Auftrag wurde ein erster Prototyp in der Apotheke installiert.“ Durch

einen Online-Artikel der ört-lichen Lokalzeitung wurden auch Interessenten aus Thü-ringen darauf aufmerksam. „Von dem Moment an wur-de uns der Bedarf am Markt bewusst. Unsere Konstruk-teure haben Nachtschichten eingelegt, so dass wir heute

verschiedene Produkte, wie Spuckschutz in hängender und stehender Form und Hygiene-Trennwände für ver-schiedenste Anwendungs-bereiche anbieten können“, berichtet Tobias Müller.

In Krisenzeiten ist Team-work gefragt: Bei der Umset-zung der Hygiene-Trennwände wird die Paul Müller GmbH in der Planen-Konfektionierung von der Mendener optimal Planen GmbH unterstützt. Durch die jahrzehntelange Erfahrung in der weltweiten Belieferung der Automobilin-dustrie gibt es für die Paul Müller GmbH keine Liefer-grenzen. „Wir versenden dorthin, wo diese Produkte dringend benötigt werden“, fügt Müller hinzu und ist froh, gemeinsam mit seinen Mitar-beitern einen kleinen Beitrag zum Schutz von Menschen in der Krisenzeit beitragen zu können. (red) ■

www.mueller-protection.de

Paul Müller-Vertriebsleiter Matthias Scharf zeigt eine Variante der Spuckschutz-Lösungen.

Auch für Hotelbetreiber sind durch die Corona-Pandemie harte Zeiten angebrochen. Das Team des Lüdenscheider Mercure-Hotels lässt trotzdem nicht den Kopf hängen. Mit frischen Ideen hat das Team

von Direktorin Katja Günther die Herausforderung ange-nommen und bietet die Ho-telzimmer als Business-Home- office-Tageszimmer an. 170 Zimmer stehen zur Verfügung, denn nur einige davon sind belegt durch Gäste, die auf Dienstreisen sind. Denn Rei-sen mit touristischem Hinter-grund waren und sind während der Corona-Pandemie unter-sagt.

„Nicht jeder hat zuhause die Möglichkeit, in Ruhe zu arbeiten, gerade wenn auch noch kleine Kinder zur Fami-lie gehören. Unsere Zimmer haben einen Balkon zum Fri-sche-Luft-Schnappen und su-perschnelles WLAN sowieso“,

so Katja Günther und erzählt weiter: „Es wird nach Wunsch frisch gekocht. Das Restau-rant ist zwar geschlossen, aber wir sind da total flexibel. Wer essen will, bekommt Essen. Und die Gäste sind so dankbar dafür, dass wir das machen und sie nicht selbst einkau-fen müssen. Ich hatte einen Gast hier, der wollte so gerne ein Pastagericht. Da hat unser Koch halt eins gemacht.“

Um die 30 Euro kostet das Mercure-Homeoffice am Tag und bietet dafür ruhige Zimmer bei Bedarf mit Getränken und Snacks. „Wir bringen das bis vor die Zimmertür mit Hand-schuhen und stellen das ab. Wir wollen so zum einen un-

sere Mitarbeiter und zum an-deren den Gast schützen“, so Günther.

Von 8 Uhr bis 18 Uhr ste-hen die Zimmer zur Verfügung, um stressfrei zu arbeiten: „Wir können das nicht gratis anbieten. Wir haben ja auch Kosten damit. Zwei Tage nach Abreise eines Gastes wird das komplette Zimmer desin-fiziert, so schützen wir unsere Mitarbeiter und den nächsten Gast. Aber wer nicht nur tage-weise, sondern vielleicht mal eine Woche bucht, da kann man über den Preis verhan-deln. Vielleicht übernimmt ja sogar der eine oder ande-re Arbeitgeber die Kosten.“ (red) ■

Homeoffice in Krisenzeiten: Im Lüdenscheider Mercure stehen 170 Zimmer für stressfreies Arbeiten bereit

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53Mai 2020

REGIONALE WIRTSCHAFT REGIONALE WIRTSCHAFT

BIW produziert Beatmungsschläuche im Akkord

Autokinos zu Zeiten der Corona-Krise im Trend

„Bedingt durch das Virus Covid-19 und die einherge-henden Shutdowns nam-hafter Automobilhersteller im Produktionsbereich der Kabelschutzsysteme – eine Kombination aus Glassei-de und Silicon – haben wir flexibel auf die Situation reagiert,“ erklärt Geschäfts-führer Ralf Stoffels.

Was auf der einen Seite fast zum Stillstand gekom-men ist, rückt auf der ande-ren Seite nun verstärkt in den Fokus. „Es werden drin-gend wiederverwendbare Siliconschläuche, wie auch Einmal-Systeme für Beat-mungsgeräte benötigt.

Wir als Spezialist in der Siliconverar-beitung haben die Situation erkannt und unsere Pro-duktion in kür-zester Zeit auf den vermehrten Bedarf umge-stellt“, so Stoffels. BIW

gilt in der Corona-Krise als systemrelevanter Lieferant, sogar die Bundesregie-

rung hat sich eingeschaltet und

die Dringlichkeit der Produk-te nochmals verdeutlicht. „In Absprache mit den großen Medizingeräteherstellern, läuft die Produktion drei-schichtig auf Hochtouren und wir sind froh, unseren Beitrag in dieser Zeit leisten zu können. Die Produktion hat bei uns jetzt oberste Pri-orität“, sagt Firmenchef Ralf

Stoffels. Für die aktuellen Aufträge müssen zwischen 300.000 und 400.000 Me-ter Silikonschläuche produ-ziert werden. Eine Menge, die sonst in ein bis zwei Jahren abgerufen wird. (red) ■

www.biw.de

Während der Corona-Krise erleben Autokinos ein Come-back, auch hier im Märki-schen Südwestfalen. Das Autokino ist in den Tagen der Ausgangsbeschränkun-gen eine willkommene Ab-wechslung – die Leute wol-len einfach mal raus und was „anderes“ machen und das Resümee der Betreiber bei bislang gutem Wetter: „Das Angebot kommt sehr gut an.

In der Region sind bislang unter folgenden Adressen die Angebote der örtlichen Betreiber zu sehen: www.filmrisskino.de/autokino (Gevelsberg), www.autokino-

hagen.de (Hagen), sauer-landpark-hemer.de/events/autokino (Hemer), heimat-versorger.de/autokino (Iser-lohn), www.park-theater.de (Lüdenscheid).

Das Verfahren zu Zeiten der Corona-Krise ist nahezu überall gleich: Karten sind ausschließlich online buch-bar, um persönliche Kontak-te zu vermeiden. Durch die Autoscheibe wird dann der passende Barcode zumeist von den Smartphones abge-lesen und die Leute kriegen dann eine Frequenz zugeteilt und hören den Ton über ihr Autoradio. (red) ■

BIW-Geschäftsführer Ralf Stoffels (re.) kontrolliert gemeinsam mit seinem Mitarbeiter Domenico Masiello einen Beatmungs-schlauch.

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54 Mai 2020

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Neues Design: Der neue Selve Home Server 2

Für alle gängigen LWL-Schnittstellen

Ob automatisch, ob mit je-dem mobilen Endgerät über-all in der Welt, ob daheim im eigenen WLAN oder auch per Sprachsteuerung Alexa – der neue Selve Home Server 2 ist flexibel. Nicht nur beim Fah-ren von Rollläden und Sonnen-schutz ist auf individuelle Wün-sche des Nutzers abgestimmt – auch die Grundbedürfnisse Wärme/Kälte, Licht und Si-cherheit lassen sich durch Einbindung von Homematic IP Produkten vollständig abbil-den. Damit einher geht die ein-fache wie intuitive Ersteinrich-tung des neuen Home Server 2, auch nachträgliche Ände-rungen und Erweiterungen las-sen sich völlig unkompliziert vornehmen. Die SmartHome-Zentrale besticht durch ihre große Funktionsvielfalt, lässt

sich komplett auf gewünschte Anforderungen der Anwender ein- und ausrichten, um deren Alltag zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu erhöhen. „Zu den Highlights von SELVE Home gehört ganz klar, dass wir hier insgesamt drei Funk-systeme miteinander kombi-nieren können: Neben dem Betrieb als reine commeo-An-lage können ebenfalls sowohl unidirektionale iveo-, als auch commeo-Antriebe gemeinsam gesteuert und zusätzlich noch mit weiteren Elektrogeräten über verschiedenste Produk-te aus dem Bereich Homema-tic IP vernetzt werden“, hebt SELVE-Produktmanager Stefan Backenecker hervor. (red) ■

www.selve.de

Die 19-Zoll-Spleißboxen der Serie FDX 20 von Phoenix Contact bieten einen groß-zügigen Innenraum für den komfortablen und sicheren Anschluss von Lichtwellen-leitern. Die IP20-Boxen sind auszieh- und tiefenverstellbar und eignen sich insbesondere zur Echtzeitdatenübertragung in Industrieanwendungen oder Datenzentren. Ausführungen für unterschiedliche Steck-verbinder- und Fasertypen

bieten zahlreiche Optionen für die langfristig sichere Daten-übertragung. Die spleißfertige Vorkonfektionierung reduziert die Montagezeit deutlich und aufgrund intuitiver Frontbe-dienung und durchgängiger Produktdesigns verbessern die Spleißboxen darüber hin-aus die Übersichtlichkeit im Schaltschrank. (red) ■

www.phoenixcontact.com

Temperierbohrungen und Auswerfer optimal platzieren

Bei der Konstruktion von Spritzgießwerkzeugen stellt die Platzierung von Auswer-ferstiften in Kombination mit der Lage der Temperierboh-rungen oft besondere Heraus-forderungen dar, da zwischen den Bohrungen genügend Ab-stand erforderlich sein muss. Eine Verlegung der Auswerfer ist teilweise aufgrund der Geometrie des Spritzteils nicht möglich, eine Umlen-kung der Temperierkanäle zu aufwändig. Hier kommt der HASCO-Umlenkstopfen Z9675/… zum Einsatz. Die-ser ermöglicht es Auswerfer- oder Kernstifte sprichwörtlich durch die Kühlung zu führen.

Der Umlenkstopfen Z9675/... bietet Konstruk-teuren eine große Flexibilität in der Auslegung der Temperierkreisläu-fe. Er dichtet die Bohrung für

den Auswerferstift zum Tem-perierkanal hin ab, wodurch das Temperiermedium den Stift umspülen kann.

Der einfach einzubauen-de Umlenkstopfen ist auch als Rohling Z9676/... ohne Kernbohrung erhältlich. Diese Variante ermöglicht dem Kun-den beispielsweise eine Kern-bohrung mit einem anderen Durchmesser einzubringen, eine reine Abdichtung eines Kollisionslecks in der Tempe-rierung sowie eine Reparatur beim Verbohren. Ebenso ist eine direkte Temperierung von stehenden Kernen durch Wandkontakt möglich. (red) ■

www.hasco.com

REGIONALE WIRTSCHAFT

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55Mai 2020

KULTUR

Tresenleser treten bei „Größen ausse Gegend“ auf

Frank Goosen und Jochen Malmsheimer – in den 90er Jahren sorgten sie mit ihrem Projekt Tresenlesen für volle Säle. 20 Jahre nach ihrem letz-ten gemeinsamen Programm, sind die beiden Kabarettisten jetzt noch einmal gemeinsam auf der Bühne zu erleben – in der YouTube-Reihe „Größen ausse Gegend“. Am 1. April fand die Aufnahme im Bochu-mer Zeitmaultheater statt. Auf Sendung ging der Auftritt am 11. April bei YouTube.

Seit dem 2. April werden täglich „Größen ausse Ge-

gend“ aus dem Zeitmaulthe-ater gezeigt, um auch in der Corona-Krise das kulturelle Leben im Ruhrgebiet leben-dig zu halten. Mit dabei sind neben den Tresenlesern u. a. Hennes Bender, Helmut Sanftenschneider und Fritz Eckenga. Wer die Reihe unter-stützen möchte, kann für jede Show Tickets kaufen. Grund-sätzlich werden die Auftritte aber kostenlos gezeigt. (red) ■

www.zeitmaultheater.de

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Ruhrgebiets-Traditionen gehören jetztzum immateriellen Kulturerbe NRWs

Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrge-biet erhalten jeweils einen Eintrag im Landesinventar des immateriellen Kulturer-bes. Eine Jury hat die beiden Ruhrgebiets-Traditionen im diesjährigen Verfahren unter 18 Bewerbungen ausgewählt. Sie stünden für Solidarität und sozialen Zusammenhalt und damit für eine ganz be-sondere Facette der kulturel-len Ausdrucksformen in Nord-rhein-Westfalen, begründete NRW-Kulturministerin Isabel

Pfeiffer-Poensgen die Wahl.Das Landesinventar wurde

eingerichtet, um die kulturelle Vielfalt in NRW zu dokumen-tieren und das ehrenamtli-che Engagement im Land zu stärken. Mit dem Steigerlied und der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet umfasst es nun insgesamt zwölf Einträge, da-runter die Anlage und Pflege von Flechthecken, die Bolz-platzkultur, die Martinstraditi-on, den Rheinischen Karneval sowie das Schützenwesen. (red) ■

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56 Mai 2020

IHRE SIHK

Die SIHK ist für mich …… eine Mitmach-Organisation. Sie lebt von der Zusammenarbeit zwischen Unter-nehmern, die sich ehrenamtlich für das Märkische Südwestfalen einsetzen, und den SIHK-Mitarbeitern.

An meiner Tätigkeit schätze ich am meisten, …… dass sie so abwechslungsreich ist: von der Gründungsberatung, über die Unter-nehmenssicherung bis hin zur -nachfolge.

Ehrenamtlich bin ich …… bei der Lebenshilfe aktiv und betreue dort Menschen mit Behinderungen.

Entspannen kann ich am besten …… wenn ich am Wochenende morgens vor dem Frühstück joggen gehe und die Natur dabei genieße.

Zur SIHK bin ich gekommen …… im November 2016 als Referent in der Hauptgeschäftsführung. Davor war ich wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ökonomische Bildung an der Uni- versität in Münster.

Dr. Fabian Schleithoff02331 [email protected]

5 Fragen an …Dr. Fabian Schleithoff (33) – Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsförderung

VORSCHAU

Die Corona-Krise hat die Bedeu-tung digitaler Technologien für Wirt-schaft, Verwaltung und Gesellschaft sehr klar vor Augen geführt. Jetzt heißt es, digitale Infrastruktur auf-zubauen, Geschäftsprozesse um-fassend zu digitalisieren und neue, digitale Geschäftsmodelle zu entwi-ckeln. Eine optimale Telekommuni-kationsanbindung ist dabei ein wich- tiger Standortfaktor, der in Zeiten der Digitalisierung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Glasfaser ist ak-tuell die technisch leistungsfähigste Telekommunikationsanbindung. Sie bietet im Gegensatz zu Kupfer un-begrenzte Bandbreiten und zeichnet sich durch hohe und stabile Übertra-gungsraten aus. (red) ■

Digitalisierung

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Dr. Fabian Schleithoff ist seit November 2016 in der SIHK beschäftigt.

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www.medice.deBesuchen Sie uns im Internet!

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Die Webserie der Genossenschaftlichen Beratung

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„Wir sind über unsere Grenzen hinausgewachsen. Ein guter Außenhandels- Spezialist kann das auch.“Nikolai Prinz (Geschäftsführer W. Pilling), Frank Theis (Spezialist Außenhandel),Bettina Jochem (Auftragsabwicklung Export W. Pilling) undJörg Brieden (Unternehmenskundenbetreuer)

Volksbankin Südwestfalen eG

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