servicefolder veranstaltungen
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Mit diesem „Servicefolder“ wollen wir dir Ideen für deine künftigen Veranstaltungen anbieten und dir Tipps geben, auf was bei der Organisation besonders zu achten ist. Egal ob vor, während oder nach der Veranstaltung, ob für kleine Gemeinden oder Städte – mit diesen nötigen Basisinfos wird es dir gelingen dein Event erfolgreich über die Bühne zu bringen und dich im Behörden-Dschungel zurecht zu finden.TRANSCRIPT
Service | Info 01/13
Veranstaltungen, Festeund Aktionen
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Inhalt
3 Vorwort 4 Allgemeines 5 Memberclub 6 Aktionspakete 8 Service 9 Rechtliches12 Jugendschutz
Foto: ÖRK/Anna Stöcher
14 AKM-Abgabe 15 Steuern 17 Lustbarkeitsabgabe 18 Werbung 21 Praxistipps 25 Ideenpool 26 Kontakte & Links
3
Als größte politische Jugendorganisation des Landes wollen wir unseren Mitgliedern originelle
und mitreissende Events bieten. Rund 300 Orts- und Bezirksgruppen stellen mit ihren Teams Jahr
für Jahr tolle Aktionen auf die Beine – der Aufwand für diese Veranstaltungen wird aber immer
größer.
Mit diesem „Servicefolder“ wollen wir dir Ideen für deine künftigen Veranstaltungen anbieten und
dir Tipps geben, auf was bei der Organisation besonders zu achten ist. Egal ob vor, während
oder nach der Veranstaltung, ob für kleine Gemeinden oder Städte – mit diesen nötigen Basisin-
fos wird es dir gelingen dein Event erfolgreich über die Bühne zu bringen und dich im Behörden-
Dschungel zurecht zu finden.
Wir wünsche dir viel Erfolg!
LAbg. Mag. Helena KirchmayrLandesobfrau
Vorwort
DI Josephus ReisingerLandessekretär
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Schon mit kleinen Festen, Ausflügen und
Aktionen kann eine Ortsgruppe kräftig auf sich
aufmerksam machen. Neue Mitglieder, Part-
ner und Sponsoren lassen sich dann gleich
leichter gewinnen. In einem Team an einem
Strang zu ziehen und so etwas auf die Beine
zu stellen, bringt Spaß und Motivation für mehr
mit sich. Diese Gemeinschaft in der Ortgrup-
pe, aber auch im großen Freundeskreis der
Jungen ÖVP Oberösterreich, macht unseren
Erfolg aus!
Auf Grund von tragischen Ereignissen bei
Großveranstaltungen wurden die Gesetze zum
Veranstalten von großen Events verschärft –
mit dem Ziel bestmögliche Sicherheit für die
Besucher und den Veranstalter zu garantieren.
Auch wenn JVP-Ortsgruppen keine Fußball-
matches in Stadien oder Musikevents mit
hunderttausenden Menschen veranstalten,
die Vorschriften sind ähnlich. Diese Broschüre
zeigt worauf es ankommt – auch wenn es nicht
unbedingt um die besagten Großveranstaltun-
gen geht.
Allgemeines
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Monatliche Memberclub-Angebote
Der Memberclub bietet regelmäßig vergüns-
tigte Tickets für Fußball- und Eishockey-
Spitzenspiele oberösterreichischer Topklubs
an. Aber auch die großen Festivals wie das
Novarock oder Frequency fehlen nicht in der
Angebotspallete des Memberclubs. Nutze eine
der vielen Aktionen um für deine Mitglieder
kostengünstig Karten und vielleicht sogar die
Anreise zu organisieren!
Fahrt zum Let’s Dance Ball
Immer am ersten Samstag nach dem 11.
November findet in Linz der Let’s Dance Ball
statt. Für alle JVP-Members gibt es die Tickets
für den größten Jugendball des Landes zu
Spezialpreisen. Zur Bewerbung deiner Fahrt
bekommst du kostenlos Plakate und Flyer im
jeweils aktuellen Balldesign.
Aktionspakete Beachvolleycup und Soccer-
turnier
Für dein Vorrundenturnier im Rahmen des
Beachvolleycups der Jungen ÖVP bekommst
Memberclub
Tipp: Weitere Infos und alle aktuellen Memberclub-Angebote
findest du unter www.jvp.or.at/Memberclub
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Aktionspakete
du jede Menge Unterstützung von der
JVP-Landesleitung für die Organisation und
Durchführung.
Alles was du brauchst ist ein Beachvolleyball-
platz in deiner Gemeinde! Für alle Fußballfans
gibt’s analog dazu eine Aktionspaket für ein
Hallen- oder Rasenturnier.
Die Aktionspakete beinhalten: Vordruck-Plaka-
te in A1, Pokale und Urkunden, Werbemittel,
Matchbälle (nur für Soccerturnier) uvm.
Weitere Infos unter:
www.jvp-beachvolleycup.at
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Junge Aktionspakete
Die „jungen Aktionspakete“ stellen eine
ideale Möglichkeit dar, ein Seminar oder
einen Workshop anzubieten. Die Junge ÖVP
Oberösterreich stellt dazu ein umfangreiches
Servicepaket mit finanzieller Unterstützung
zur Verfügung. Das Angebot der Seminare
und Workshops wird ständig aktualisiert und
erweitert.
Es stehen dir Aktionspakete aus folgenden
Bereichen zur Verfügung:
• Service (Lohnsteuerabend, Veranstal-
tungssicherheitsgesetz, Bundesheer- und
Zivildienstinfo)
• Fun (Tanzkurs, Grillkurs, Trendsportarten
• Persönlichkeitsbildung (Der perfekte Auf-
tritt, Kontern und Schlagfertigkeit, Matura
- was nun?)
Weitere Infos unter:
www.jvp-akademie.at/aktionspakete/infos
Aktionspakete
Tipp: Weitere Servicebroschüren findest du unter www.jvp.or.at!
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Druckangebot Flyer
Die OÖVP betreibt im Heinrich-Gleißner-Haus
in Linz eine hauseigene Druckerei mit spezi-
ellen Konditionen für ihre Teilorganisationen.
Richte am besten deine Druckanfrage an
Service
Vordruckplakate
Du willst dein Event ankündigen? Du brauchst
Plakate zum Beschreiben für Preislisten oder
Wegweiser? Wir haben für dich A1-Vordruck-
plakate (€ 0,85/Stück).
Kennzeichnungsbänder
Für alle Festlveranstalter gibt’s kostenlos die
obligaten Kennzeichnungsbänder fürs Hand-
gelenk in sechs verschiedenen Farben. Diese
Bänder sind unverzichtbar um Gäste nach
dem Alter entsprechend gemäß den Jugend-
schutzbestimmungen zu kennzeichnen.
Mehrweg-Becher
Du willst die Umwelt schonen und auf Einweg-
Plastik-Becher verzichten? Wir stellen dir
unsere bruchsicheren Kunstoffbecher in drei
verschiedenen Größen (0,3l, 0,5l und Long-
drink) kostenlos zur Verfügung.
Kontakt & Infos: Daniela Eigner,
[email protected] oder 0732/7620-603
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Allgemeines
In den folgenden Abschnitten wollen wir dir die
wesentlichen Dinge hinsichtlich zu beachten-
de Gesetze, Steuern und Abgaben kompakt
zusammenfassen. Welche Punkte sind beim
Veranstaltungssicherheitsgesetz besonders zu
beachten (Behördenzuständigkeiten, Veran-
staltungsort und behördliche Auflagen) und
worauf muss man im Jugendschutzgesetz un-
bedingt achten? Bei den Abgaben behandeln
wir im Wesentlichen die AKM-Abgabe und die
Lustbarkeitsabgabe, da diese für Veranstalter
in der Regel anfallen. Ebenso wollen wir kurz
anführen, was du punkto Steuern als JVP-
Ortsgruppe und Veranstalter zu beachten hast.
Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
Veranstaltungsanzeige- und bewilligung
Grundsätzlich ist für jede Veranstaltung eine
Veranstaltungsanzeige bzw. -bewilligung erfor-
derlich. Ausgenommen sind nicht öffentliche
Sitzungen und Veranstaltungen im Rahmen
des Vereinsgesetzes (Jahreshauptversamm-
lung), sowie Veranstaltungen mit religiösem
Hintergrund, Veranstaltungen von Bildungs-
einrichtungen, Bildungsveranstaltungen
(Vorträge, Ausstellungen), Brauchtumsveran-
staltungen (Sonnwendfeuer), Hausmessen und
Sportveranstaltungen, die keine Gefährdung
der Zuschauer erwarten lassen (Golfplätze,
Tennisplätze).
Veranstaltungsstättenbewilligung
Veranstaltungsstätten, die überwiegend für
Veranstaltungszwecke bestimmt sind (z.B. Kul-
turhäuser, Mehrzwecksäle und Kinos) benöti-
gen eine Bewilligung. Für Liegenschaften, die
fallweise für Veranstaltungszwecke verwendet
werden (z.B. Festwiese, Maschinenhalle), kann
um eine dauerhafte Bewilligung angesucht
werden. Die Bewilligung umfasst nicht nur
die Veranstaltungsstätte, sondern auch einen
Katalog von Veranstaltungsarten, die vorweg
bewilligt („typisiert“) werden. Antragsberechtigt
ist der Verfügungsberechtigte (z.B. Eigentü-
mer) der Veranstaltungsstätte.
Meldepflichtige Veranstaltungen
Es ist kein Verfahren durchzuführen, wenn
eine Veranstaltung im Rahmen einer Veranstal-
Rechtliches
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tungsstättenbewilligung oder in Gastgewerbe-
betrieben im Rahmen der Betriebsanlagenge-
nehmigung durchgeführt werden. Hier reicht
die bloße Meldung durch den Veranstalter.
Die Meldung ist spätestens zwei Wochen vor
Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde,
in der die Veranstaltung stattfindet, einzu-
bringen. Sie hat die Daten des Veranstalters
sowie Bezeichnung (Art), Tag und Uhrzeit der
Veranstaltung zu enthalten. Die Gemeinde trifft
keine weiteren Veranlassungen, sondern gibt
sie an die Überwachungsbehörde weiter.
Anzeigepflichtige Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen, die nicht im Rahmen
einer Veranstaltungsstättenbewilligung oder
Betriebsanlagengenehmigung durchgeführt
werden, sind anzeigepflichtig. Die Anzeige
muss spätestens sechs Wochen vor Beginn
der Veranstaltung bei der Gemeinde, in der die
Veranstaltung stattfindet, gemacht werden. Die
Gemeinde bearbeitet die Anzeige selbst oder
leitet sie – mit einer Stellungnahme - an die
zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiter.
Sofern die zuständige Behörde keine beson-
deren Auflagen festlegt, darf die Veranstaltung
schon auf Grund der erfolgten Anzeige durch-
geführt werden.
Behördenzuständigkeiten
Die Zuständigkeit (Gemeinde oder Bezirks-
verwaltungsbehörde) richtet sich nach dem
Fassungsvermögen der Veranstaltungsstät-
te. Bis einschließlich 2.000 Personen ist die
Gemeinde zuständig, darüber die Bezirksver-
waltungsbehörde. Ungeachtet dessen sind
Veranstaltungsmeldungen oder -anzeigen
immer bei der Gemeinde des Veranstal-
tungsortes einzubringen. Die Gemeinde ist
somit der zentrale Ansprechpartner. Überwa-
chungsbehörden sind in Linz, Wels und Steyr
die Bundespolizeidirektionen, in den übrigen
Gemeinden – je nach Fassungsvermögen der
Veranstaltungsstätte – die Gemeinde oder die
Bezirkshauptmannschaft.
Vorschreibung von Auflagen
In einer Verordnung der Landesregierung, die
mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten ist, sind
allgemein gültige Auflagen für alle Veranstal-
tungen festgelegt („Mindest-Standards“).
Rechtliches
Tipp: Bei weiteren Fragen wende dich an...
... deine Gemeinde bzw. deinen Bürgermeister
... andere Vereine im Ort, die Erfahrung mit Veranstaltungen haben
... Manfred Gattringer im JVP-Landesleitungsbüro ([email protected] oder
0732/7620-604)
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Enthalten sind z. B. Bestimmungen über den
Lärm- und Umweltschutz, Fluchtwege, Größe
und Fassungsvermögen der Veranstaltungs-
stätte, Verwendung und Beschaffenheit von
Veranstaltungsmitteln, Erste-Hilfe-Mindestaus-
stattung, Eintrittskontrolle bei Großveranstal-
tungen (z.B. Zählsystem).
Sie enthält auch ein Verbot von Lockangebo-
ten mit alkoholischen Getränken (Happy Hour,
2-Euro-Party) für Veranstaltungen, die von
Jugendlichen besucht werden dürfen, und Vor-
kehrungen, die der Veranstalter zur Einhaltung
des Jugendschutzgesetzes zu treffen hat.
Diese Verordnung gilt unmittelbar für alle
melde- und anzeigepflichtigen Veranstaltungen
sowie für bewilligte Veranstaltungsstätten. Die
Gemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde
überprüft an Hand der Anzeige, ob diese all-
gemeinen Standards für einen sicheren Ablauf
der Veranstaltung ausreichen oder ob weitere
Auflagen vorgeschrieben werden müssen.
Diese zusätzlichen Auflagen können betreffen:
• zeitliche und örtliche Beschränkungen
(z.B. Sperrstunde), Besucherhöchstzahl
• Verfügbarkeit von Hilf- und Rettungs-
dienste, ärztlicher Präsenzdienst
• Brandsicherheitswache, Sicherheits- und
Überwachungsdienste
• Park- oder Verkehrskonzepte
Schutz der Nachbarn
Wenn trotz der allgemeinen Standards und zu-
sätzlicher Auflagen im Einzelfall, die Sicherheit
nicht garantiert werden kann, hat die Behörde
die Veranstaltung zu untersagen.
Rechtliches
12
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) gilt für alle
oberösterreichischen Veranstaltungen. Wenn
wir als Junge ÖVP auch nicht mit allen Be-
stimmungen dieses Gesetzes zu 100 Prozent
einverstanden sind, so halten wir uns trotzdem
daran. Die JVP wird deshalb genau beobach-
tet werden, wie sie bei ihren eigenen Veran-
staltungen das Gesetz einhält. Nachfolgend
haben wir dir die wichtigsten Eckpunkte und
Begriffe zum JuSchG zusammengestellt:
Begriffsbestimmungen (§ 2)
• Jugendliche: Minderjährige bis zur Vollen-
dung des 18. Lebensjahres.
• Erwachsene: Personen, die das 18. Le-
bensjahr vollendet haben
• Erziehungsberechtigte: Eltern(teile), Per-
sonen, denen ein Erziehungsrecht zusteht
• Aufsichtsperson: Erziehungsberechtigte
und Erwachsene, denen die Aufsicht über
Jugendliche im Rahmen ihres Berufes
zukommt (Lehrer, etc.), vom Erziehungs-
berechtigten anvertraut wurden (Erwach-
sene Geschwister, Betreuer von Jugend-
organisationen, etc.) oder gerichtlich
zugesprochen wird.
Pflichten des Veranstalters (§ 3)
Als Veranstalter hast du dafür zu sorgen, dass
die geltenden Jugendschutzbestimmungen
deutlich sichtbar ausgehängt oder aufgelegt
werden. Weiter dafür, dass diese eingehalten
werden (Alterskontrollen, Zutrittsverweigerun-
gen, Anweisung an Mitarbeiter, etc.)
Aufenthalt von Jugendlichen (§ 5)
Jugendlichen ist der Aufenthalt in allgemein
zugänglichen Orten (Straßen, Parks, Kinos,…),
in Gastgewerbebetrieben, in Burschenschen-
ken, bei öffentlichen Veranstaltungen erlaubt…
Ohne Begleitung:
• bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
05:00-22:00
• ab vollendeten 14. Lebensjahr bis 16.
Lebensjahr 05:00-24:00
• ab vollendeten 16. Lebensjahr ohne
Begrenzung
Mit Begleitung:
• ohne zeitliche Begrenzung, sofern das
Wohl der Jugendlichen nicht gefährdet
ist.
Jugendschutz
Tipp: Die zitierten Gesetzestexte findest du unter
ris.bka.gv.at -> Landesrecht -> Oberösterreich zum
Ausdrucken und Nachlesen.
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Generell besteht ein Aufenthaltsverbot für Ju-
gendliche in Nachtclubs, Bordellen, Sexshops
oder dergleichen.
Alkohol, Tabak und Drogen (§ 8)
Grundsätzlich gilt ein Erwerbs- und Kon-
sumverbot von Tabakwaren und Alkohol für
Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebens-
jahr. Ab dem 16. Lebensjahr ist der übermä-
ßige Alkoholkonsum, sowie der Konsum von
gebrannten alkoholischen Getränken (über 14
Volumprozent), auch Mischgetränke, verboten.
Weiters sind sämtliche Substanzen, auch wenn
sie nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen,
die betäubend, aufputschend oder stimulie-
rend wirken für Jugendliche verboten.
Achtung: Alle Mitarbeiter bei einer Veranstal-
tung müssen über die einzelnen Vorschriften
Bescheid wissen!
Gemäß den Strafbestimmungen (§ 12) kann
man als Erwachsener mit bis zu 7.000,- Euro
oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu
sechs Wochen bestraft werden.
Tipp: Kennzeichnungsbänder bieten dir als Veranstalter viele
Vorteile: Übersicht bei der Eintrittskontrolle, Ausschank und
Ausgehzeit. Ein nur einmal verwendbarer Sicherheitsverschluss
schützt vor missbräuchlicher Verwendung.
Jugendschutz
Rainer Sturm/pixelio.de
14
Tipp: Viele Veranstaltungsstätten haben mit der AKM einen Pau-
schaulvertrag. In diesem Fall spart man sich die AKM-Gebühr.
Das Darbieten geschützter Musik und/oder
Texte außerhalb des privaten Rahmens ist laut
Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“.
Dafür braucht der Veranstalter eine Auffüh-
rungslizenz, die von der AKM gegen Bezah-
lung erteilt wird.
Die AKM-Abgabe ist ein wichtiges finanzielles
Standbein für Künstler, speziell für Musiker,
die als Urheber ihrer Musik einen gesetzlichen
Anspruch auf angemessenes Entgelt haben.
Tipp: Alle Ortsgruppen der Jungen ÖVP kön-
nen den OÖVP-Rahmenvertrag mit der AKM
nutzen: Bei Pauschalabrechnungen erhält man
bis zu 40% Ermäßigung! Nähere Infos dazu
erhältst du im JVP-Landesleitungsbüro unter
0732/7620-600 oder unter [email protected]
Wichtig ist, dass man sich vor der Veranstal-
tung mit der AKM-Geschäftsstelle in Verbin-
dung setzt. So bleiben einem kostspielige
Überraschungen im Nachhinein erspart. Keine
AKM-Pflicht besteht, wenn keinerlei Entgelt
kassiert wird, die Musiker kein Honorar verlan-
gen und bei der Veranstaltung nichts verkauft
wird.
AKM-Abgabe
Kontakt:
AKM Geschäftsstelle Linz (zuständig für ganz
OÖ, bis auf Braunau/Inn, hierfür Salzburg),
Wiener Strasse 131, Top 02.05., 1.OG.,
Frau Ulrike Böhm, 050717-14510,
www.akm.co.at, Fax: 050717-94599,
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Steuern
Vereine im Steuerrecht
Gemeinnützigkeit
Werden Gelder langfristig angehäuft, führt
dies zum Verlust der Gemeinnützigkeit.
Ausnahme: Das Ansparen für ein größeres In-
vestitionsvorhaben, das im Einklang mit dem
begünstigten Zweck beschlossen wurde. Als
Faustregel gilt: Es können Geldmittel bis zur
Höhe der durchschnittlichen Jahreseinnah-
men oder -ausgaben einbehalten werden,
sozusagen als „Polster“ für schlechte Zeiten.
Dass auch ein gemeinnütziger Verein Geld
verdienen darf, heißt jedoch nicht, dass er
das steuerfrei erwirtschaften darf.
Steuerliche Erleichterungen
Körperschaftsteuerliche Erleichterungen
Diese betreffen die Besteuerung des Gewinns
und umfassen die gänzliche Steuerbefreiung
für die Finanzierung des eigentlichen Kern-
bereichs des Vereins (Spenden, Mitglieds-
beiträge) sowie sogenannte unentbehrliche
Hilfsbetriebe (z.B. Sportbetrieb bei Sport-
vereinen oder Konzertveranstaltung eines
Musikvereines).
Daneben gibt es den sogenannten Freibetrag
in der Höhe von 7.300,- Euro bei der Gewin-
nermittlung für die Körperschaftsteuer. Weiters
ist der gesamte Bereich der Vermögensverwal-
tung (zB Vermietung von Liegenschaften) von
der Besteuerung ausgenommen.
Umsatzsteuerliche Erleichterungen
Unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe
– auch die Ortsgruppen der JVP - sind wegen
der sogenannten Liebhabereivermutung von
der Umsatzsteuer befreit. Es dürfen im Ge-
genzug aber auch keine Vorsteuern (=bezahlte
Umsatzsteuer) vom Finanzamt zurückgefordert
werden.
Veranstaltungen
Man muss prinzipiell die großen und klei-
nen Vereinsfeste unterscheiden. Groß ist ein
Vereinsfest dann, wenn die Organisation die
Möglichkeiten des Vereins übersteigt und da-
her ein Veranstalter beauftragt werden muss.
Dies ist zwar nicht das Maß aller Dinge, aber
ein wichtiger Hinweis.
Tipp: Detailliertere Infos zum Thema Steuern findest du in der
Service-Info-Broschüre der OÖVP zum Thema „Vereinsfinanzen“.
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Steuerliche Folgen: Kleine Vereinsfeste werden
wie ein entbehrlicher Hilfsbetrieb (z.B. Floh-
markt oder Punschstand) behandelt. Gewinne
unterliegen daher (meist nur theoretisch) der
Körperschaftsteuerpflicht. Ein Teil der Einnah-
men entstehen bei kleinen Vereinsfesten durch
Spenden oder Mitgliedsbeiträge. Diese unter-
liegen nicht der Körperschaftsteuerpflicht, der
Gewinn und die zu bezahlende Steuer sind
daher entsprechend reduziert.
Große Vereinsfeste sind begünstigungsschäd-
liche Betriebe (z.B. große Zeltfeste, Kantinen,
Fanartikelshop). Sie können daher den Verlust
der gesamten steuerlichen Begünstigungen
des Vereins nach sich ziehen. Davon ausge-
nommen sind Vereine, die auf dem Gebiet der
Sozialdienste tätig sind. Bei ihnen werden gro-
ße Vereinsfeste nicht als begünstigungsschäd-
liche, sondern als entbehrliche Hilfsbetriebe
angesehen. Im Falle eines begünstigungs-
schädlichen Betriebes ist es jedoch möglich,
eine Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Steuern
Tipp: Bei weiteren Fragen zum Thema Steuer- und Vereinsrecht
kannst du dich an die Serviceabteilung der OÖVP unter
0732/7620-233 wenden.
Beispiele
Mehrtägiges Zeltfest der JVP Ortsgruppe
• Besucherzahl > Vereinsmitglieder
• aufwändige Organisation, Gewinnabsicht
• -> begünstigungsschädlicher Hilfsbetrieb
• Umsatzsteuerpflicht, wenn > 22.000,-
Umsatz, Ausnahmebewilligung möglich!
• Hinsichtlich Körperschaftssteuer gilt für
Vereine ein Freibetrag i.d.H.v. 7.300,-/Jahr
Punschstand der JVP am Weihnachtsmarkt
• zählt wie ein kleines Vereinsfest
• -> entbehrlicher Hilfsbetrieb
• Keine Umsatzsteuerpflicht
Infoabend der JVP für Jungbürger
• notwendig zur Erreichung des begüns-
tigen Vereinszweckes -> kostenlose
Beratung und Information von jungen
Menschen
• -> unentbehrlicher Hilfsbetrieb
• Keine Steuerpflicht
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Lustbarkeitsabgabe
Im Lustbarkeitsabgabengesetz des Landes
Oberösterreich ist geregelt, dass alle Gemein-
den verpflichtet sind, eine Lustbarkeitsabgabe
einzuheben.
Davon betroffen sind Veranstaltungen, welche
dazu dienen deren Besucher zu unterhalten.
Dies sind quasi alle Arten von Veranstaltungen,
die nicht ausschließlich religiösen, politischen
bzw. wissenschaftlichen Zwecken dienen.
Die Abgabe wird üblicherweise am prozentu-
ellen Anteil an verkauften Eintrittskarten oder
wenn keine Karten ausgegeben werden bzw.
die Ausgabe der Karten nicht überwacht wird,
pauschal berechnet.
Die Anmeldung hat spätestens zwei Tage vor
der Veranstaltung zu erfolgen.
Achtung, auch, wenn die Lustbarkeit nicht
der Abgabenpflicht unterliegt, ist sie bei der
Gemeinde anzumelden!
Die Formalitäten zur Erhebung dieser Abgabe
variieren logischerweise von Gemeinde zu
Gemeinde.
Oft genügt jedoch schon eine einfache Mel-
dung mit den „Eckdaten“ der Veranstaltung,
bzw. genauen Angaben zu deinem Kartenkon-
tingent, falls vorhanden, an deine Gemeinde.
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Werbung
Plakatständer sind ein probates Mittel um für
deine Veranstaltung zu werben. Aber Vorsicht:
Nicht überall ist das Plakatieren bzw. sind Pla-
katständer ohne weiteres gestattet. Kläre am
besten mit der Behörde, Gemeinde bzw. Stadt
mögliche Plätze ab und hole dir Genehmigun-
gen ein.
Auf Facebook lässt sich mit wenigen Klicks
eine Veranstaltungsankündigung erstellen. Die
Funktionen zum Einladen der Personen und
Verwalten der Veranstaltung werden ständig
erweitert und verbessert. Passe hier beson-
ders darauf auf, keine Urheber- oder Bildrech-
te zu verletzen.
Happy-Hour-Lockangebote und Flatrate-
Aktionen wirken zwar anfangs in der Pla-
nung verführerisch, führen aber meist nur zu
Problemen im Zusammenhang mit exzessivem
Alkoholkonsum und schaden daher nicht nur
deiner Veranstaltung sondern der Jungen ÖVP
als Organisation an sich.
Aktionismus am Werbestand
Eine erstklassige Möglichkeit um auf die
eigene Ortsgruppe oder ein geplantes Event
aufmerksam zu machen, ist ein Werbestand.
Gerade als Jugendorganisation sollte man
aber am eigenen Stand mehr bieten als nur ein
paar Stehtische.
Um Leute anzulocken bietet sich daher Akti-
onismus an. Was aber ist Aktionismus? Nun
das lässt sich so in einem Satz nicht erklären.
Eines ist aber wichtig: Es muss auffallen! Du
solltest dir die Frage stellen, womit du selbst
nicht rechnen würdest, wenn du einfach ganz
normal durch die Straßen gehst.
Ein sehr einfaches aber extrem effektives Mit-
tel dafür ist ein Bodenplakat aus Papier. Bei
der Gestaltung gibt es keine Grenzen. Es muss
auch keinen ästhetischen Maßstäben gerecht
werden oder sich an Normen wie Hochdeutsch
halten. Habt ihr zum Beispiel ein Thema wie
„Bessere Bildung an den Schulen“ könntet ihr
einen Brief voller Rechtschreibfehler auf ein
Plakat schreiben und irgendwo hinlegen. Auch
eine Veranstaltungsankündigung lässt sich
19
Flyeraktion
Ein ebenfalls sehr einfaches Mittel um
Aufmerksamkeit zu erregen, sind die klassi-
schen Flyer. Wie effektiv sie wirklich sind, ist
umstritten, aber sie sind einfache Giveaways
mit allen Infos.
Die Verteilaktion ist leicht geplant: Sucht euch
einen Platz wo viele Jugendliche unterwegs
sind und verteilt sie. In der Regel ist auch
keine Genehmigung notwendig. Seid ihr euch
unsicher, fragt aber trotzdem bei der Gemein-
de, beim Magistrat nach.
Wollt ihr in einem Einkaufszentrum verteilen,
müsst ihr unbedingt vorher bei der Geschäfts-
leitung nachfragen.
Flyer kannst du ganz einfach bei der OÖVP im
Heinrich-Gleißner-Haus drucken lassen. Richte
einfach deine Anfrage an [email protected]
Eine weitere Möglichkeit ist eine Onlinedrucke-
rei wie onlineprinters.at oder flyeralarm.at
Werbung
Tipp: Hast du keine Idee für Aktionismus, schau dir die laufenden
Aktionen der JVP OÖ durch. Fast immer sind aktionistische Ange-
bote dabei, die man als Ortsgruppe leicht und effektiv umsetzen
kann.
so besonders kreativ verbreiten. Beobachtet
einfach nur aus der Entfernung! Ihr werdet
erstaunt sein wie die Leute reagieren.
Um auf Nummer sicher zu gehen, dass es kei-
ne Probleme gibt, solltest du die Aktion mit der
Gemeinde bzw. mit dem Magistrat abklären.
20
� guadalajara
� jonas goldbaum
am abend
� vanilla sky
� alone & acoustic
� herbstrock
2. juni 2007wo � austria camp mondsee
Tipps zur Flyerproduktion:
• Die Papierstärke der Flyer sollte bei 135
g/m² bis 250 g/m² (normales Papier hat
ca. 85 g/m²) liegen.
• Designt ihr eure Flyer selbst, müsst ihr in
der Vorlage unbedingt 3 mm zusätzlichen
Rand einplanen. Dieser wird beim Druck
weggeschnitten.
• Achtet auf eine hohe Bildqualität und
mindestens 300 dpi. Verwendet niemals
Fotos/Bilder auf die ihr keine Rechte
habt. Das kann teuer werden!
• Bestellt nicht zu kleine Mengen! Oft sind
größere Mengen sogar insgesamt billiger
als kleinere Einheiten.
• Hast du keine Ahnung wie man einen
Flyer erstellt? Gib bei Youtube Stichwör-
ter wie „Flyer erstellen Tutorial“ ein. Dann
kommen Schritt für Schritt Erklärungen.
Werbung
16SEPT
Beginn: 17.00 UhrSCHOOL INPARTY
Pleschingerstraße 2, 4040 Linz
„Meet and Greet“ mit LH Dr. Josef Pühringer
DJGrillereiSoccercage
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Unbenannt-1 1
07.09.2009 14:13:49
21
Praxistipps
Aushänge: Die geltenden Jugendschutz-
bestimmungen müssen auf deinem Veran-
staltungsgelände gut sichtbar ausgehängt
werden. Besonders empfehlenswert sind
darüber hinaus Hinweise an den Kühlschrän-
ken und Bars, dass an Betrunkene und unter
16-Jährige kein Alkohol ausgeschenkt wird.
Auch alle Helfer müssen über die Bestimmun-
gen Bescheid wissen. Lasse jene am besten
persönlich unterschreiben, dass sie über den
Jugendschutz unterrichtet und etwaige Sicher-
heitsunterweisungen verstanden und erhalten
haben.
Eingangskontrolle: Deine „Türsteher“ müssen
ebenso über die geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen Bescheid wissen wie alle anderen
Helfer. Neben Ausweis- und Alterskontrollen
müsse sie auch darauf schauen, dass die
zugelassene Maximal-Anzahl an Gästen am
Veranstaltungsgelände nicht überschritten
wird.
Finanzplan: Für jede Veranstaltung empfiehlt
es sich einen Finanzplan aufzustellen damit
man am Ende auch schwarze Zahlen schrei-
ben kann bzw. einem nicht die Finanzen über
den Kopf wachsen. Folgende Punkte sollten
unbedingt einnahmen- und ausgabenseitig
darin enthalten sein:
• Einnahmen durch Eintrittsgelder, Sponso-
ren (Inserate, Werbebanner, Transparen-
te), Förderungen und sonstig Zuwendun-
gen (Spenden)
• Einnahmen durch Verkäufe (Bewirtung,
CDs, Fan-Artikel)
• Einnahmen durch Gewinnspiele (Tombo-
las, Lotterien)
• Personalkosten (Künstler, Sicherheits-
dienst, Rettungsdienst, Techniker)
• Ausgaben für Werbung (Drucksorten aller
Art)
• Ausgaben für Bewirtung (Ankauf von
Getränken, Lebensmitteln, Servietten)
• Abgaben (AKM, Gemeindeabgaben)
• Versicherung
• Reinigungskosten (WC-Anlagen, Veran-
staltungsstätte)
22
Fluchtwege: Fluchtwege sind die kürzesten
jederzeit ungehindert benutzbaren Gehverbin-
dungen (auch Seiten- und Zwischengänge) bis
zum nächsten gesicherten Bereich. Sie müs-
sen folgenden Anforderungen entsprechen:
• Für jeden auf den jeweiligen Fluchtweg
angewiesenen Veranstaltungsteilnehmer
muss eine Fluchtwegmindestbreite von 1
cm zur Verfügung stehen. Ein Abweichen
von dieser Mindestbreite ist nur nach
Durchführung einer Fluchtweganalyse
(Fluchtwegsimulationsberechnung) mit
positivem Ergebnis durch eine Fachper-
son mit entsprechender Ausbildung und
Erfahrung zulässig.
• Fluchtwege müssen in der Mindestbreite
ungehindert frei gehalten werden und
dürfen nicht durch Ein-, Aufbauten oder
sonstige Einrichtungen und Gegenstände
verstellt oder durch Dekorationen, Veran-
staltungseffekte wie künstlichem Nebel,
Schaumeinbringung oder Ähnlichem in
der Benutzbarkeit beeinträchtigt sein.
• In Randbereichen der Fluchtwege dürfen
keine Einrichtungen vorhanden sein, die
bei Umstürzen oder Verschieben eine
Stolpergefahr ergeben können.
• Zu den Ausgängen führende Türen dürfen
während der Veranstaltung nicht versperrt
sein.
• Fluchtwege müssen für die Veranstal-
tungsteilnehmer deutlich sicht- oder
lesbar gekennzeichnet sein und bei nicht
ausreichendem natürlichen Tageslicht mit
einer Fluchtwegorientierungsbeleuchtung
ausgestattet sein.
Fotografiere noch vor Veranstaltungsbeginn
die gesetzten Maßnahmen zum Einhalten
der gesetzlichen Auflagen wie Fluchtweg-
schilder oder diverse Warnhinweise.
Freikarten: Freikarten für deine Veranstal-
tung solltest du behutsam verteilen. Neben
den Sponsoren bieten sich die Vertreter der
Regionalmedien und der Presse, sowie die
JVP-Ortsobleute der umliegenden Gemeinden
bzw. des Bezirkes und die demensprechenden
Gemeindeparteiobleute und –Vorstände eine
als Empfänger von Freikarten an.
Praxistipps
Tipp: Weitere Details zu den Fluchtwegen und anderen Schutzmaß-
nahmen findest du im Veranstaltungs-Sicherheitsgesetz!
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Gehörschutz: Bei Konzerten und Musikver-
anstaltungen darf im gesamten Publikumsbe-
reich der Dauerschallpegel von 93 dB nicht
überschritten werden. Würde die Einhaltung
dieses Wertes zu einer unverhältnismäßigen
Einschränkung der Veranstaltung führen, so ist
ein Dauerschallpegel von 100 dB anzustreben,
wobei an die Besucher gratis Gehörschutz-
mittel (entsprechende Schalldämmung mind.
15 dB, zB. Ohrstöpsel) abzugeben und das
Publikum in angemessener Weise auf die
mögliche Gesundheitsgefährdung des Gehörs
aufmerksam zu machen ist. Diese Werte kön-
nen jedoch aus Gründen des Nachbarschafts-
schutzes reduziert werden.
Nachbarn: Informiere die umliegenden
Nachbarn deiner Eventlocation frühzeitig per
Brief über deine geplante Veranstaltung. Je
mehr Infos diese haben (auch über Auf- und
Abbauarbeiten) desto angenehmer wird sich
das gemeinsame Einvernehmen gestalten.
Als kleines Dankeschön für deren Verständnis
kannst du den Nachbarn vergünstigte Eintritts-
karten oder Getränke- bzw. Essensmarken
zukommen lassen.
Praxistipps
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Ordnerdienst: Pro 100 erwarteter Veranstal-
tungsbesucher ist mindestens eine geeignete
und mit den Ordneraufgaben unterwiesene
Person mit den Ordnerdiensten zu betrauen,
sofern in entsprechenden Veranstaltungsbe-
scheiden nicht ausdrücklich anderes vorge-
schrieben wird. Als Ordner gelten alle Perso-
nen (z.B. Parkplatzeinweiser, Kartenkontrollore,
Platzanweiser, haus- oder veranstaltereigene
Ordner, Haustechniker, Securities und aus-
schließlich für die Veranstaltungsüberwachung
abgestellte Exekutivorgane), die eine ordnende
Funktion bei der Durchführung der Veranstal-
tung inne haben. Ein professioneller Sicher-
heitsdienst wird an dieser Stelle empfohlen.
Parteien-Gesetz: Im Zuge des neuen Geset-
zes traten 2012 eigene Regeln in Kraft, was die
Meldepflicht von Spenden und Sponsorings
ab einer gewissen Höhe betrifft.
JVP-Ortsgruppen müssen Spenden über
3.500,- Euro und Sponsorings über 12.000,-
Euro der JVP-Landesleitung melden.
Sicherheitsbegehung: Erfahrungen zeigen,
dass es ratsam ist zeitgerecht mit den Einsatz-
kräften (Rettungsdienst, Exekutive, Feuerwehr)
und dem Ordnerdienst eine Sicherheitsbe-
gehung, ein kurzes „Treffen“, zu vereinbaren.
Wichtige Punkte deiner Location wie Notaus-
gänge, Parkplätze, An- und Abreisestrecken
sowie Brandschutzeinrichtungen und mögliche
Evakuierungspunkte und Verletztenablagen
sollten gemeinsam besichtigt werden, sodass
im Ernstfall alle mit den örtlichen Begebenhei-
ten vertraut sind.
Sponsoring: Für Sponsorings jeder Art emp-
fiehlt es sich eine schriftliche Vereinbarung
zwischen der Ortsgruppe und dem Sponsor
aufzusetzen. Die genaue Leistung (Aufhängen
eines Transparentes, Logopräsenz und ähnli-
ches) sollte möglichst genau definiert und vor
allem auch (mit Fotos) dokumentiert werden.
Praxistipps
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Den Ideen für mögliche Veranstaltungen und
Aktionen sind keine Grenzen gesetzt. Wir
haben für dich die beliebtesten zusammenge-
fasst:
Ideenpool
• Bachsäuberungsaktion
• Beachparty
• Bierfest
• Bogenschießen
• Bündeturnier
• Cocktailstand
• Eisstockschießen
• Faschingsball
• Frühshoppen
• Fußballturnier
• Griechische Olympiade
• Grillfest
• Hawaiifest
• Jungbürgerfeier
• Kirtag
• Maskenball
• Mostfest
• Night in white
• Oktoberfest
• Open-Air-Kino
• Podiumsdiskussion
• Probesilvester
• Public-Viewing
• Riesenwuzzlerlturnier
• Sandkastenfüllaktion
• Sautrogrennen
• Sonnwendfeier
• Stand am Weihnachtsmarkt
• Stellungsinfoabend
• Steuerinfoabend
• Tischfußballturnier
• Tischtennisturnier
• Triathlon
• Völkerballturnier
• Volleyballturnier
• Weihnachtsaktion bei RK-Dienststellen,
Pflegeeinrichtungen und Kasernen
• Weihnachtskindergarten
• Weinfest
• Winter-Party
• X-Mas-Feier
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Haftungsausschluss: Die in dieser Broschüre bzw. diesem Handbuch enthaltenen Informationen werden von der Jungen ÖVP Oberösterreich (JVP) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Informationen werden von der JVP mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann die JVP jedoch keine Gewähr übernehmen und weist darauf hin, dass diese Informationen nicht die individuelle qualifizierte Beratung durch einen Juristen ersetzen können. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.
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DI Josephus Reisinger
Stand: April 2013