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Bitte verwenden Sie diese e-Mail Adresse nicht um aktuelle Sicherheitsdatenblätter anzufordern. Wenden Sie sichin diesen Fällen bitte direkt an VitaVis GmbH.
Wie vor oder nächste Giftinformationszentrale.
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname DESINTEC® MH-Iodine S
Registrierungsnummer (REACH) nicht relevant (Gemisch)
CAS-Nummer nicht relevant (Gemisch)
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,von denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen BiozidProdukt für die TierhaltungDas Produkt ist für die gewerbliche Verwendung be-stimmt
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
VitaVis GmbHIndustrieweg 11048155 MünsterDeutschland
Telefon: +49 (0)251 682 1144Telefax: +49 (0)251 682 2008Webseite: www.desintec.de
e-Mail (sachkundige Person) [email protected]
1.4 Notrufnummer
Giftnotzentrale
Land Name Telefon
Deutschland Giftinformationszentrum - Nord Göttingen +49 551 19240
Sicherheitsdatenblattgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
bbb
DESINTEC® MH-Iodine S
Nummer der Fassung: 2.0Ersetzt Fassung vom: 21.07.2017 (1.0)
Überarbeitet am: 17.08.2017Erste Fassung: 21.07.2017
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Dieses Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung gemäß der Verordnung Nr. 1272/2008/EG. voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.
nicht relevant (Gemisch)
Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort nicht erforderlich
Piktogramme nicht erforderlich
Ergänzende Gefahrenmerkmale
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische
Beschreibung des Gemischs
Gefährliche Bestandteile gem. GHS
Stoffname Identifikator Gew.-% Einstufung gem. GHS Piktogramme
Polyvinylpyrrolidoniod CAS-Nr.25655-41-8
EG-Nr.607-771-8
1 – < 2,5 Eye Irrit. 2 / H319Aquatic Chronic 2 / H411
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Anmerkungen
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Für Frischluft sorgen.
Mit viel Wasser und Seife waschen.
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen.Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
keine
Keine Informationen verfügbar.
keine
Nicht brennbar.Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Abschnitt 10.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.
geeignetes Atemschutzgerät benutzen
Nach Inhalation
Nach Kontakt mit der Haut
Nach Berührung mit den Augen
Nach Aufnahme durch Verschlucken
Hinweise für den Arzt
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
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Den betroffenen Bereich belüften.Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts genann-ten persönlichen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Kontamination von Haut, Augen und persönlicher Klei-dung.
Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben, Aerosolen und Gasen ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
nicht erforderlich
Verschüttete Mengen aufnehmen.Absorbierende Stoffe (Sand, Kieselgur, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl, usw.).Produktreste, Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit viel Wasser reinigen.
Einsatz adsorbierender Materialien.
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.Den betroffenen Bereich belüften.
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8.Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10.Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung.
Keine.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällenanzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Einsatzkräfte
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
Geeignete Rückhaltetechniken
Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung
Spezifische Hinweise/Angaben
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
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In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken und rauchen.Nach Gebrauch die Hände waschen.Vorbeugender Hautschutz (Schutzcremes/Salben) wird empfohlen.Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung ablegen.
Keine.
Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10.
Hitze
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Sicherstellen einer ausreichenden Belüftung.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Keine Informationen verfügbar.
Es liegen keine Daten vor.
Generelle Lüftung.
Zum Schutz gegen Flüssigkeitsspritzer Schutzbrille tragen.
Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Durch Entzündbarkeit bedingte Gefahren
Unverträgliche Stoffe oder Gemische
Gegen äußere Einwirkungen schützen, wie
Beachtung von sonstigen Informationen
Anforderungen an die Belüftung
Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter
Lagertemperatur 0 – 30 °C
Geeignete Verpackung
7.3 Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)
Augen-/Gesichtsschutz
Handschutz
Material Materialstärke Durchbruchszeit des Handschuhmaterials
keine Informationen verfügbar keine Informationenverfügbar
keine Informationen verfügbar
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Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh.Vor Gebrauch auf Dichtheit/Undurchlässigkeit überprüfen.Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und danach gut durchlüften.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
Atemschutz
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand flüssig
Form Flüssigkeit
Farbe dunkelbraun
Geruch nach Iod
Geruchsschwelle keine Informationen verfügbar
Weitere sicherheitstechnische Kenngrößen
pH-Wert 2,01 – 2,8
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt keine Informationen verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich >100 °C
Flammpunkt nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit keine Informationen verfügbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) nicht relevant(Flüssigkeit)
Explosionsgrenzen
Untere Explosionsgrenze (UEG) keine Informationen verfügbar
Obere Explosionsgrenze (OEG) keine Informationen verfügbar
Dampfdruck keine Informationen verfügbar
Dichte 1 – 1,04 g/cm³
Dampfdichte keine Informationen verfügbar
Relative Dichte keine Informationen verfügbar
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit in jedem Verhältnis mischbar
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Keine
Dieses Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen nicht reaktiv.
Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handhabung zu er-wartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil.
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Es sind keine speziell zu vermeidenden Bedingungen bekannt.
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Stickoxide (NOx).Kohlenmonoxid (CO).Kohlendioxid (CO2).Schwefeloxide (SOx).Phosphoroxide (PxOy).Jod.
Verteilungskoeffizient
n-Octanol/Wasser (log KOW) keine Informationen verfügbar
Selbstentzündungstemperatur keine Informationen verfügbar
Relative Selbstentzündungstemperatur für Feststoffe nicht relevant(Flüssigkeit)
Zersetzungstemperatur keine Informationen verfügbar
Viskosität
Kinematische Viskosität keine Informationen verfügbar
Dynamische Viskosität keine Informationen verfügbar
Explosive Eigenschaften nicht explosionsgefährlich
Oxidierende Eigenschaften ist nicht als oxidierend einzustufen
9.2 Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
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Soweit nichts anderes angegeben ist, basiert die Einstufung auf:Gemischbestandteile (Additivitätsformel).
Ist nicht als hautätzend/-reizend einzustufen.
Ist nicht als schwer augenschädigend oder augenreizend einzustufen.
Sensibilisierung der HautEinstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen:Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.Sensibilisierung der AtemwegeEinstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen:Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
Einstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen:Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
Einstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen:Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
Einstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen:Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
Einstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen:Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Einstufungsverfahren
Einstufung gemäß GHS (1272/2008/EG, CLP)
Akute Toxizität
Akute Toxizität von Bestandteilen der Mischung
Stoffname CAS-Nr. Expositi-onsweg
Endpunkt Wert Spezies Quelle
Polyvinylpyrrolidoniod 25655-41-8 oral LD50 8.800mg/kg
Ratte Hersteller
Polyvinylpyrrolidoniod 25655-41-8 dermal LD50 >2.500mg/kg
Ratte Hersteller
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Keimzellmutagenität
Karzinogenität
Reproduktionstoxizität
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
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Einstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen:Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen.
Es liegen keine Prüfdaten für das komplette Gemisch vor.
Es liegen keine Prüfdaten für das komplette Gemisch vor.
Es sind keine Daten verfügbar.
Es sind keine Daten verfügbar.
Es sind keine Daten verfügbar.
Es sind keine Daten verfügbar.
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.
Es sind keine Daten verfügbar.
Kein Bestandteil ist gelistet.
Keine.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
(Akute) aquatische Toxizität
(Chronische) aquatische Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Biologische Abbaubarkeit
Persistenz
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Potenzial zur Störung der endokrinen Systeme
Anmerkungen
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Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Ent-sorgung zuführen.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regionalen Bestimmungen.
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Die Fracht wird nicht als Massengut befördert.
Unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, RID und ADN.
Unterliegt nicht den Vorschriften des IMDG.
Unterliegt nicht den Vorschriften der ICAO-IATA.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben
Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen
Anmerkungen
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer unterliegt nicht den Transportvorschriften
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung -
14.3 Transportgefahrenklassen
Klasse -
14.4 Verpackungsgruppe -
14.5 Umweltgefahren nicht umweltgefährdend gemäß den Gefahrgutvor-schriften
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäßIBC-Code
14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen(ADR/RID/ADN)
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR)
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kein Bestandteil ist gelistet
kein Bestandteil ist gelistet
kein Bestandteil ist gelistet
kein Bestandteil ist gelistet
kein Bestandteil ist gelistet
kein Bestandteil ist gelistet
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifischeRechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
Beschränkungen gemäß REACH, Anhang XVII
Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)
Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffein Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II
Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs-und -verbringungsregisters (PRTR)
Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen derGemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR)
Verordnung 98/2013/EU über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen fürExplosivstoffe
Nationale Vorschriften (Deutschland)
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
TA Luft (Deutschland)
Num-mer
Stoffgruppe Klasse Konz. Massen-strom
Massenkon-zentration
Hinweis
5.2.5 organische Stoffe Klasse I 1 – < 5Gew.-%
0,1 kg/h 20 mg/m³ 3)
Hinweis
3) der Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³ darf, jeweils angegeben als Gesamtkohlen-stoff, insgesamt nicht überschritten werden (ausgenommen staubförmige organische Stoffe)
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
Lagerklasse (LGK) 12(nicht brennbare Flüssigkeiten)
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Vorgenommene Änderungen (überarbeitetes Sicherheitsdatenblatt)
Abschnitt Ehemaliger Eintrag (Text/Wert) Aktueller Eintrag (Text/Wert)
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheits-datenblatt bereitstellt:
Telefon: +49 (0)251 682 1133Telefax: +49 (0)251 682 2008Webseite: www.desintec.de
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheits-datenblatt bereitstellt:
Telefon: +49 (0)251 682 1144Telefax: +49 (0)251 682 2008Webseite: www.desintec.de
Abkürzungen und Akronyme
Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
ADN Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navi-gation intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstraßen)
ADR Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Euro-päisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
Aquatic Chronic Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität)
CAS Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigemSchlüssel, der CAS Registry Number)
CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification,Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen
DGR Dangerous Goods Regulations (Gefahrgutvorschriften) Regelwerk für den Transport gefährlicher Gü-ter, siehe IATA/DGR
EG-Nr. Das EG-Verzeichnis (EINECS, ELINCS und das NLP-Verzeichnis) ist die Quelle für die siebenstellige EC-Nummer als Kennzahl für Stoffe in der EU (Europäische Union)
EINECS European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (europäisches Verzeichnis der aufdem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
ELINCS European List of Notified Chemical Substances (europäische Liste der angemeldeten chemischenStoffe)
Eye Dam. Schwer augenschädigend
Eye Irrit. Augenreizend
GHS "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" "Global harmonisiertes Sy-stem zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien", das die Vereinten Nationen entwickelt
haben
IATA International Air Transport Association (Internationale Flug-Transport-Vereinigung)
IATA/DGR Dangerous Goods Regulations (DGR) for the air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport ge-fährlicher Güter im Luftverkehr)
ICAO International Civil Aviation Organization (internationale Zivilluftfahrt-Organisation)
IMDG International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährli-cher Güter mit Seeschiffen)
Index-Nr. Die Indexnummer ist der in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angegebene Identi-fizierungs-Code
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Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling andPackaging) von Stoffen und Gemischen.Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU. Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN).Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG).Dangerous Goods Regulations (DGR) for the air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport gefährlicher Güterim Luftverkehr).
Physikalische und chemische Eigenschaften.Gesundheitsgefahren.Umweltgefahren.Das Verfahren zur Einstufung des Gemisches beruht auf den Gemischbestandteilen (Additivitätsformel).
Die vorliegenden Informationen beruhen auf unserem gegenwärtigen Kenntnisstand.Dieses SDB wurde ausschließlich für dieses Produkt zusammengestellt und ist ausschließlich für dieses vorgese-hen.
Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
LGK Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland
MARPOL Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Abk. von"Marine Pollutant")
NLP No-Longer Polymer (nicht-länger-Polymer)
PBT Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch
REACH Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zu-lassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
RID Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ord-nung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
TRGS Technische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland)
vPvB Very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
Wichtige Literatur und Datenquellen
Einstufungsverfahren
Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)
Code Text
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Zuständig für das Sicherheitsdatenblatt
C.S.B. GmbHDüsseldorfer Str. 11347809 Krefeld
Telefon: +49 (0) 2151 - 652086 - 0Telefax: +49 (0) 2151 - 652086 - 9e-Mail: [email protected]: www.csb-online.de
Haftungsausschluss
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