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Dr.-Ing. W. Knaute, Vortrag Sichtbeton zum 2. Bausymposium „Sachverstand am Bau“, Dresden, 22.06.2007
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Dr.-Ing. Walter Knaute SAXOTEST Ing. GmbH
Kaitzgrund 1 01217 Dresden
Sichtbeton - Vorhandene Qualitätsstufen bei der Beurteilung von Sichtbeton
Dr.-Ing. W. Knaute, Vortrag Sichtbeton zum 2. Bausymposium „Sachverstand am Bau“, Dresden, 22.06.2007
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Inhalt
1. Einleitung 2. Das DBV-Merkblatt Sichtbeton 3. Empfehlungen, Ausblick 4. Quellen, Literatur
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1. Einleitung
Der Begriff „Sichtbeton“ ist zwar ein sehr häufig gebrauchter, jedoch wird er mit
unterschiedlichem Inhalt belegt. Spätestens nach der Fertigstellung des Baus wird er
recht verschieden interpretiert und fordert geradezu zu Streitigkeiten heraus.
Dies beschert dann gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen und
kann im weiteren dann letztlich sehr viel Geld kosten.
Dabei ist das wesentliche Moment die Beurteilung der Betonoberfläche. Dies geschieht
zunächst subjektiv und wird im Nachgang versucht zu „objektivieren“.
Dahinter verbirgt sich der Versuch, die Fläche qualifiziert nach möglichst objektiven
und von verschiedenen Prüfern unabhängig anwendbaren, reproduzierbaren Mitteln
und Methoden zu bewerten. Dabei ist der Betonbau gewissermaßen ein Vorreiter im
Bauwesen und bemüht sich seit geraumer Zeit, hier mit entsprechenden Regeln eine
Grundlage zu schaffen. Dies gipfelt dann im DBV-Merkblatt nach /1/.
Dieses stellt dabei bereits die Novellierung dar des erstmals im Jahre 1997 verfaßten,
recht einfachen Merkblatts „Sichtbeton“, siehe /2/.
Im Merkblatt nach /1/ werden nunmehr verschiedene sinnvolle Qualitätsstufen als
Sichtbetonklassen dargelegt.
Dementsprechend werden dann verschiedene Qualitätsmerkmale als Anforderungen
an geschalte Sichtbetonflächen formuliert.
Hinzu kommen ergänzende Anforderungen und Empfehlungen bis hin zu Hinweisen für
den Nutzer bzw. Bauherren betreffs der Kosten.
Dazu die Übersicht in Tabelle 1.
In Tabelle 1 werden die Qualitätskriterien bzw. –stufen sortiert
von
Sichtbetonklasse SB 1
(= geringe Anforderungen, also einfach, gewöhnlich = ordinaire)
nach
Sichtbetonklasse SB 4
(= ganz besondere, sehr hohe Anforderungen; also sehr anspruchsvoll,
außergewöhnlich = extraordinaire).
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Allerdings wird in /1/ nur auf geschalte Sichtbetonflächen abgestellt. In /3/ hingegen
wird korrekterweise, obwohl von der Fertigteilindustrie verfaßt, weiterführend in
Übereinstimmung mit DIN 18217 /4/ der Begriff wie folgt definiert.
„Als Sichtbeton wird … eine sichtbar bleibende Betonfläche mit Anforderungen
an das Aussehen bezeichnet.“
Damit ist also die endgültig sichtbare Betonoberfläche gemeint, in Abgrenzung zur
nicht oder auch mehr sichtbaren Oberfläche. Letztgenannter könnte man eine
Sichtbetonklasse 0 zubilligen.
Dies ist sehr wesentlich, kann doch eine Betonfläche nach dem Ausschalen durchaus,
gewollt oder ungewollt, weiter bearbeitet werden bzw. muß man das tun, um Mängel zu
beseitigen.
Dies kann auf vielfältige Weise geschehen, z.B. durch
Reiben, Glätten, Aufbringen einer Textur (z.B. Besenstrich im Straßenbau),
Auswaschen, Absäuern, Flammstrahlen, „Lasern“, Schleifen, Scharrieren,
Stemmen und ähnlichen steinmetzmäßigen Bearbeitungsvarianten,
aber auch durch
Einfärben (z.B. durch Verwendung geeigneter Zemente, Pigmente)
sowie durch
Anstriche, Beschichtungen.
Darum ist der Begriffsinhalt nach dem DBV-Merkblatt zunächst zwar eingeschränkt,
bietet aber insgesamt eine recht gute Grundlage für den Leistungsbeschrieb sowie für
nachfolgende Bewertungen.
Insoweit ist der Betonbau gewissermaßen Vorbild im Bauwesen, als daß hier eine gute
Grundlage bzw. Ansätze auch für die anderen Disziplinen und Gewerke angeboten
werden.
Dabei wird keinesfalls der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, sondern bedarf einer
weiteren Aktualisierung sowie spezieller Präzisierungen.
Hierin fließen z.B. auch die erweiterten technischen Möglichkeiten von
selbstverdichtendem Beton (SVB) oder Fließmörteln ein oder auch neuen
Schalhautmaterialien.
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Tabelle 1: Sichtbetonklassen und deren Verknüpfung mit Anforderungen nach /1/ (Korrekturfassung Februar 2005, präzisiert 05/2007)
Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Zeil
e
Sichtbetonklasse 1)
Beispiel Anforderungen an geschalte Sichtbetonflächen2), 3)
nach Klassen bezüglich Weitere Anforderungen Kosten
Textur Porigkeit 4)
Farbton-gleichmäßigkeit
5) Ebenheit Arbeits- und
Schalhautfugen Erprobungs-
fläche 6)
Schal-
hautklasse 7)
s ns s ns
1
Sic
htb
eto
n m
it
geri
nge
n
Anfo
rde-
run
ge
n
SB 1
Betonflächen mit geringen gestalterischen
Anforderungen, z.B. Kellerwände oder Bereiche mit vorwiegend
gewerblicher Nutzung
T1 P1 FT1 FT1 E1 AF1 freigestellt SHK1 niedrig
2
norm
ale
n
Anfo
rde-
run
ge
n
SB 2
Betonflächen mit normalen gestalterischen
Anforderungen, z.B. Treppenhausräume, Stützwände
T2 P2 P1 FT2 FT2 E1 AF2 empfohlen SHK2 mittel
3
beso
nd
ere
n
Anfo
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ng
en 8
) SB 3
Betonflächen mit hohen gestalterischen Anforderungen, z.B.
Fassaden im Hochbau
T2 P3 P2 FT2 FT2 E2 AF3 dringend
empfohlen SHK2 hoch
4 SB 4
Betonflächen mit
besonders hoher gestalterischer Bedeutung,
repräsentative Bauteile im Hochbau
T3 P4 P3 FT3 FT2 E3 AF4 erforderlich SHK3 sehr hoch
1) Zur Erfüllung der Anforderungen an die Sichtbetonklassen sind die Hinweise dieses Merkblattes zu beachten.
2) Die gestalterische Wirkung der Ansichtsfläche einer Sichtbetonklasse ist grundsätzlich nur in ihrer Gesamtwirkung angemessen beurteilbar, d.h. nicht nach Maßgabe absolut erklärter Einzelmerkmale.
Die Verfehlung von vertraglich vereinbarten Einzelmerkmalen im Sinne dieses Merkblattes soll daher dann nicht zu einer Pflicht zur Mangelbeseitigung führen, wenn der Gesamteindruck des
betroffenen Bauteils oder Bauwerks in seiner positiven Gestaltungswirkung nicht gestört ist. 3)
Diese Anforderungen / Eigenschaften werden in Tabelle 2 näher beschrieben. 4)
Siehe Tabelle 4; Erläuterung: s = saugende bzw. ns = nichtsaugende Schalhaut 5)
Der Gesamteindruck bei vorhandenen oder nicht vorhandenen Farbtonunterschieden ist i.R. erst nach längerer Standzeit (u.U. nach mehreren Wochen) beurteilbar. Die Farbtongleichmäßigkeit ist aus dem üblichen Betrachtungsabstand gemäß Abschnitt 7 zu beurteilen. 6)
Gegebenenfalls sollten mehrere Erprobungsflächen angefertigt werden. 7)
Siehe Tabelle 3 8)
Betreuung durch Sonderfachleute (Betontechnologen) empfohlen für Planung, Ausschreibung, Ausführung
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2. Das DBV-Merkblatt Sichtbeton
Bei der genaueren Durchsicht des Merkblattes fällt auf, daß neben der streng
systematisierten Ordnung in Tabelle 1 noch eine ganze Reihe von Fußnoten,
Ergänzungen und weiteren Erläuterungen aufgeführt sind.
Dort werden dann nicht nur Qualitätsmerkmale dataillierter beschrieben, sondern auch die
technisch-technologischen Randbedingungen und Zwänge benannt. Hierzu die Tabellen
2 bis 4 aus dem Merkblatt /1/, mit einigen kleinen Ergänzungen bzw. Hervorhebungen.
Daraus wird ersichtlich, warum die herstellungsbedingten Aufwendungen und damit dann
letzten Endes die Kosten mit zunehmender SB-Klasse nicht nur schlechthin steigen,
sondern überproportional zunehmen.
Weiterhin geht aus den Ergänzungen und Erläuterungen hervor, daß eine ganzheitliche
Betrachtung vorzunehmen ist einerseits für den Baustoff selbst (hier Beton) und
andererseits aber für das daraus hergestellte, geformte Bauteil bzw. sogar Bauwerk.
Das bedingt dann in der Folge sicherlich auch unterschiedliche Betrachtungsweisen bzw.
–abstände. Damit ergeben sich im weiteren vorab auch entsprechende Vorgaben z.B. für
die Größe und Art von Musterflächen.
Ferner leiten sich daraus aber auch Anforderungen an sinnvolle, bautechnisch praxisnahe
Prüfmethoden und Bewertungsmaßstäbe ab. Diese sollten außerdem reproduzierbar und
weitgehend objektiv sein. Gerade bei der Beurteilung von Sichtflächen allgemein ist
immer von einem hohen Anteil an subjektiver Betrachtungsweise auszugehen, vor allem
bei repräsentativen Sonderbauwerken. Hier sind vor allem im Vorfeld die Vorstellungen
und Wünsche der Architekten in technisch beschreibbare Inhalt zu bringen.
Dabei ist sehr wesentlich, daß unter Umständen nicht nur eine Klasse formuliert wird, die
dann häufigst als Minimum = untere Grenze verstanden wird. Es ist gegebenenfalls
durchaus nötig, daß auch Obergrenzen formuliert werden.
So hat es in der Praxis die Fälle gegeben, wo der Architekt bzw. der Bauherr die Fläche
als „zu gut oder zu schön“ empfunden hat und deswegen ein Streitfall entstand. Dies
betraf dort z.B. nicht mehr ausreichend sichtbare Unregelmäßigkeiten des
Schalhautmaterials, der Fugenausbildung oder auch der Oberflächentextur. Auch wurde
es als Mangel empfunden, wenn die Besonderheiten des baustofflich bedingten
Fertigungsprozesses nicht mehr nachvollziehbar waren.
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Tabelle 2: Anforderungen an geschalte Sichtbetonflächen, aus /1/ Zeile Spalte 1 2
Kriterium
Kurz- bezeichnung
Anforderung/Eigenschaft 2)
1 Textur, Schalelementestoß
T1 - weitgehend geschlossene Zementleim- bzw. Mörteloberfläche - in den Schalelementestößen ausgetretener Zementleim/Feinmörtel bis ca. 20 mm Breite und ca. 10 mm Tiefe zulässig - Rahmenabdruck des Schalelements zugelassen
T2 - geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche - in den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/Feinmörtel bis ca. 10 mm Breite und ca. 5 mm Tiefe zulässig - Versatz der Elementestöße bis ca. 5 mm zulässig
- Höhe verbleibender Grate bis ca. 5 mm zulässig - Rahmenabdruck des Schalelements zugelassen
T3 - glatte, geschlossene und weitgehende einheitliche Betonfläche - in den Schalelementestößen ausgetretener Zementleim/Feinmörtel bis ca. 3 mm Breite zulässig - feine, technisch unvermeidbare Grate bis ca. 3 mm zulässig
- weitere Anforderungen (z.B. an Schalungsstöße, Rahmenabdruck) sind detailliert festzulegen
2 Porigkeit P1 – P4 - siehe Tabelle 4
3 Farbtongleich-
mäßigkeit
FT1 - Hell-/Dunkelverfärbungen sind zulässig
- Rost- und Schmutzflecken sind unzulässig
FT2 - Gleichmäßige, großflächige Hell-/Dunkelverfärbungen zulässig, aber: Rostflecken/Schmutzflecken =? - Unterschiedliche Arten und Vorbehandlung der Schalhaut sowie Ausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft unzulässig
FT3 - Großflächige Verfärbungen, verursacht durch Ausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft, unterschiedliche Art und Vorbehandlung der Schalhaut, ungeeignete Nachbehandlung des Betons sind unzulässig
- Zulässig sind geringe Hell-/Dunkelverfärbungen (z.B. leichte Wolkenbildung, geringe Farbtonabweichungen) - Unzulässig sind Rost- und Schmutzflecken, deutlich sichtbare Schüttlagen sowie Verfärbungen, verursacht durch Nichteinhaltung der
Vorgaben aus Anhang A, Tabelle A.3 - Auswahl eines besonderen und geeigneten Trennmittels notwendig Hinweis: Farbtonunterschiede und Verfärbungen sind auch bei größter handwerklicher Sorgfalt und bei Einhaltung der Vorgaben aus Anhang A, Tabelle A.3 nicht gänzlich auszuschließen
4 Ebenheit 1)
E1 - Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5 [R12]
E2 - Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6 [R12]
E3 - Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6 [R12]
- Höhere Ebenheitsanforderungen sind gesondert zu vereinbaren. Dafür erforderliche Aufwendungen und Maßnahmen sind vom Auftraggeber detailliert festzulegen
Hinweis: Höhere Ebenheitsanforderungen, z.B. nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7, sind technisch nicht zielsicher erfüllbar
5 Arbeits- und Schalhautfugen
3)
AF1 - Versatz der Flächen zwischen zwei Betonierabschnitten bis ca. 10 mm zulässig
AF2 - Versatz der Flächen zwischen zwei Betonierabschnitten bis ca. 10 mm zulässig
- Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt muß rechtzeitig entfernt werden - Trapezleiste o.ä. empfohlen
AF3 - Versatz der Flächen zwischen zwei Betonierabschnitten bis ca. 5 mm zulässig
- Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt muß rechtzeitig entfernt werden - Trapezleiste o.ä. empfohlen
AF4 - Planung der Detailausführung erforderlich
- Versatz der Flächen zwischen zwei Betonierabschnitten bis ca. 5 mm zulässig - Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt muß rechtzeitig entfernt werden - Weitere Anforderungen (z.B. Ausbildung von Arbeits- und Schalhautfugen) sind detailliert festzulegen
1) Ebenheitsforderungen gelten nicht bei bearbeiteten und strukturierten Flächen.
2) Zu beachten sind auch die Abschnitte 5.1.2 und 7.
3) Arbeitsfugen bleiben sichtbar.
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Tabelle 3: Schalhautklassen, aus /1/
Zeile
Spalte 1 2 3
Kriterium Schalhautklasse
SHK1 SHK2 SHK3 2)
1 Bohrlöcher mit Kunststoffstöpsel zu verschließen
als Reparaturstellen 1)
zulässig nicht zulässig
2 Nagel- und Schraublöcher zulässig ohne Absplitterung zulässig
als Reparaturstellen 1) in
Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig
3 Beschädigung der Schalhaut durch Innenrüttler zulässig nicht zulässig 3) nicht zulässig
4 Kratzer zulässig
als Reparaturstellen 1)
zulässig
als Reparaturstellen 1) in
Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig
5 Betonreste in Vertiefungen (Nagellöchern, Kratern etc.) zulässig, keine flächigen Anhaftungen
nicht zulässig nicht zulässig
6 Zementschleier zulässig zulässig
in Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig
7 Aufquellen der Schalhaut im Schraub- bzw. Nagelbereich („Ripplings“)
zulässig nicht zulässig 3) nicht zulässig
8 Reparaturstellen 1) zulässig zulässig
in Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig
1) Reparaturen an der Schalhaut sind sach- und fachgerecht durch qualifiziertes Personal vorzunehmen und vor jedem Einsatz auf ihren definierten Zustand hin zu überprüfen.
2) Praxiserfahrungen haben gezeigt, daß ein mehrfacher Einsatz der Schalhaut damit ausgeschlossen sein kann.
3) nach Absprache mit dem Auftraggeber ggf. zulässig.
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Tabelle 4: Porigkeitsklassen, aus /1/
Zeile Spalte 1 2 3 4
1 Porigkeitsklasse P1 P2 P3 P4
2 maximaler Porenanteil 1)
in mm² ca. 3000 ca. 2250 ca. 1500 ca. 750 2)
1) Porenanteil in mm² der Poren mit Durchmesser d in den Grenzen 2 mm < d < 15 mm (je Prüffläche 500 mm x 500 mm) 2) 750 mm² entsprechen (nur) 0,30 % der Prüffläche (500 mm x 500 mm)
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Jedoch gab es andererseits auch schon Fälle mit einem ungewollten, so nicht vorhersehbaren
Ausgang dergestalt, daß der Architekt die nachgebesserte Fläche (mit einem völlig anderen
Aussehen!) plötzlich als „super“ empfand (Jüdisches Museum in Berlin).
Leider sind solche für den Bauausführenden angenehmen Ausgänge von Streitfällen recht
selten. Umso mehr muß man als Bauunternehmer, nachgerade aber schon als Planer
Vorsorge treffen durch eine möglichst ausreichend sichere Leistungsbeschreibung
einschließlich Formulierung von Grenzen.
Für den im Nachgang tätigen Sachverständigen wird der wesentliche Teil zur Bewertung des
Sichtbetons im Merkblatt /1/ unter Punkt 7, Beurteilung, abgehandelt.
Dort wird einleitend zunächst völlig zu recht darauf verwiesen, daß geringe
Unregelmäßigkeiten praktisch immer auftreten (können) und geradezu charakteristisch sind.
Schließlich ist eine Betonfläche bzw. ein Betonkörper stets ein Unikat. Dies betrifft aufgrund
der nur quasi-homogenen Zusammensetzung des Mehr-Komponenten-Baustoffs Beton auch
Fertigteile oder auch werksmäßig vorgefertigte Massenprodukte.
Im weiteren wird dann explizit der Gesamteindruck benannt, der schließlich mit zu beachten
ist. Das heißt, man muß durchaus mögliche Ausreißer in der Gesamtfläche bewerten.
Nicht tolerierbare Abweichungen wären dann nur solche Mängel wie beispielsweise übergroße
Poren bzw. Lunker, die außerdem einen direkten technischen Mangel darstellen. Dies beträfe
z.B. die Nichteinhaltung der geforderten Mindestbetondeckung und damit den
Korrosionsschutz des Bewehrungsstahls.
Was die konkrete Beurteilung von Abweichungen bzw. Mängeln angeht, so wird im Merkblatt
kurz auf eben solche betreffs der Einzelkriterien und des Gesamteindrucks eingegangen.
Dazu wird ganz lapidar ein SOLL/IST-Vergleich angeregt.
Danach wird auf mögliche Mangelbeseitigungsmaßnahmen eingegangen. Hierzu ist
anzumerken, daß dies nur von erfahrenen Sonderfachleuten vorgenommen werden sollte, da
neben der Beseitigung der optisch-ästhetischen Mängel auch stets zugleich die technischen
Randbedingungen zu beachten sind betreffs Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit.
Gleichermaßen sind die Materialverträglichkeit sowie die Eignung der Materialien überhaupt
abzuklären unter Beachtung der Gesamtnutzungsdauer des Bauteils.
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Darüber hinaus ist aber grundsätzlich auch zu beachten, daß eine Mangelbeseitigung gerade
bei Sichtflächen sogar zu einer „Verschlimmbesserung“ führen kann. Hier ist dann der
Sonderfachmann erst recht gefragt.
Abschließend wird im Merkblatt auf Methoden verwiesen, um einen Minderwert bzw.
nachfolgend die Minderung zu ermitteln.
Dazu werden benannt:
- Verfahren nach AURNHAMMER
- Verfahren nach OSWALD.
Zum Problemkreis Sichtbeton ist noch folgendes generell anzumerken, wozu auch
entsprechende Hinweise im Merkblatt enthalten sind.
Es gibt baustoffbedingt auch anfängliche, nicht dauerhaft bleibende Verfärbungen. In letzter
Zeit ist speziell bei Hüttenzementen (CEM III) das Phänomen der Blaufärbung auffällig. Dies
ist eine zwar deutliche Abweichung vom üblichen, hält aber in aller Regel nur wenige Tage
oder Wochen an.
Auch das immer wieder auftretende Problem der Kalkläufer („Weiße Bärte) ist ein temporäres,
teilweise etwas hartnäckiges Problem. Das betrifft das Umwandeln des überschüssigen
Kalkhydrats durch Einwirkung des in der Luft befindlichen Kohlendioxids in Kalkstein. Diese
Schleier waschen sich aber im Laufe der Zeit ab oder können auch mit einer verdünnten
sauren Lösung beseitigt werden.
Dagegen sind Gelb- und Braunfärbungen einschließlich des „Betonrostens“ schon ein
größeres Problem, was durchaus zu aufwendigen Nachbesserungen führen kann.
Hierzu gehört des weiteren das Phänomen der Dunkelverfärbungen. Dies kann zu
wolkenartigen Erscheinungen über längere Zeiträume führen und schon einen Rechtsstreit
ermöglichen.
Hierzu laufen derzeit noch Forschungsarbeiten, ebenso zu jüngsten Erscheinungen von
Absandungen, Schlierenbildungen und Bluten bzw. Wasserläufern.
Das hängt mit u.a. neuen Betonzusatzmitteln (z.B. Super-Hochleistungsverflüssigern, PCE),
sehr weicher Betonkonsistenz, Bindemittelleimgehalten, Hydratationsbedingungen,
Temperaturen usw. usf. zusammen.
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3. Empfehlungen, Ausblick
Die Forderung im LV nach „Sichtbeton“, maximal noch ergänzt durch z.B. „Brettschalung“
reicht allein keinesfalls aus, wenngleich dies leider immer noch die gängige Praxis ist. Trotz
der Vorreiterrolle des Betonbaus gibt es hier im Baualltag nach wie vor erhebliche Defizite.
Deshalb ist eine qualifizierte Planung und Ausschreibung sehr wichtig, wozu das DBV-
Merkblatt nach /1/ eine gute, zumindest aber brauchbare, ausbaufähige Regel (regula =
Richtschnur) darstellt.
Zugleich dient eben dieses Merkblatt als Vorlage für die anderen Baudisziplinen. Nachfolgend
wird deshalb nach derselben Systematik ein entsprechend erstelltes Merkblatt für
ausgewählte Bereiche bzw. Gewerke zur Diskussion vorgestellt.
Auch das gegenwärtige Merkblatt zum Sichtbeton stellt keinesfalls eine Endfassung bzw.
Dogma dar, sondern bedarf einer Fortführung bzw. bei laufenden Vorhaben im Bedarfsfall
notwendiger Ergänzungen bzw. Präzisierungen. Das Merkblatt ist ein Angebot. Vornehmlich
der Planer entscheidet aber, ob es sinnvoll mit Vertragsbestandteil werden kann.
Sehr hilfreich sind stets auch definierte Musterflächen, wozu ganz einfach schon bereits
bestehende gleichartige Flächen bzw. Bauwerke als Referenzfläche genommen werden
können. Zumindest ist dort dann die Ausführbarkeit schon einmal unter Beweis gestellt
worden.
Andererseits muß aber auch eben diese überhaupt gegeben sein, da Architekten oder
Bauherren als „Hobby-Planer“ mitunter die bautechnischen Grenzen (un-)wissentlich
durchstoßen wollen. Im Merkblatt selbst wird die neuerliche Erprobungsfläche als Referenz
bevorzugt.
Ganz entscheidend ist im Streitfall jedoch auch der Gesamteindruck, der sich aus üblichen
Betrachtungsabständen bzw. Blickbeziehungen ergibt, auch gemessen am übrigen Standard
oder auch Ausstattungsniveau der umgebenden Bauteile.
Auch für „Sichtbeton“ gilt aber nach wie vor
„Enttäuschung ist meist nur die Folge falscher Erwartungen“.
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4. Quellen, Literatur
/1/ Merkblatt Sichtbeton
Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
Bundesverband der Deutschen Zementindustrie (BDZ)
Fassung 2004
/2/ Merkblatt Sichtbeton
DBV
Fassung 03/1997
/3/ Merkblatt Nr. 1
über Sichtbetonflächen von
Fertigteilen aus Beton und Stahlbeton
02/1999 bzw. Neu-Fassung 06/20056
/4/ DIN 18217
Betonflächen und Schalungshaut
Ausgabe 12/1981
/5/ Zement-Merkblatt Hochbau
Sichtmauerwerk aus Beton
(Normalbeton)
Bauberatung Zement
Ausgabe 10/1998
/6/ Zement-Merkblatt Hochbau
Schalung für Beton
Bauberatung Zement
Ausgabe 06/1999
/7/ Ebeling
Sichtbeton
Planungs- und Ausführungshinweise
beton (48) Heft 4, 1998
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Seite 14
/8/ Schulz
Sichtbeton-Mängel
Viehweg-Verlag Wiesbaden, 2004
/9/ Peck
Sichtbeton
Hinweise zur Planung und Ausführung
beton (55) Heft 3, 2005
/10/ ZTV-ING
Fassung 2003 ff
/11/ Weber
Gestalten mit farbigem Sichtbeton
Planung und Herstellung
beton (57) Heft 5, 2007
/12/ Informationsdienst Wissenschaft,
Pressemitteilung der TU Dresden vom 14.05.2007:
Strenger Blick auf Sichtbeton -
Mobiles Testsystem für die Qualitätskontrolle von
Betonoberflächen entwickelt
/13/ Heinecke
Wechselwirkung Schalhaut-Trennmittel
beton (56) Heft 7 + 8, 2006
/14/ Schönburg
Schäden an Sichtflächen
Fraunhofer IRB-Verlag, Stuttgart 2003
/15/ Helm
SichtBETON –
Eine Herausforderung für alle am Bau Beteiligten
Vortrag VDB -Tagung , Leipzig, 23.01.2007