situation der freiberuflichen hebammen in m-v hanna ojus bund freiberuflicher hebammen deutschlands
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Situation der
freiberuflichen
Hebammen in M-V
Hanna Ojus Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands
Themenabend des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern zur medizinischen Versorgung im ländlichen Raum
Einkommensentwicklung
Mecklenburg-Vorpommern
Fahrzeiten und Wegegeld
frühe Entlassung
Hebammenmangel
Qualität von Hebammenarbeit
Themenabend des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern zur medizinischen Versorgung im ländlichen Raum
Einkommensentwicklung
Themenabend des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern zur medizinischen Versorgung im ländlichen Raum
1996 hat das Bundesministerium einen Einkommensrückstand der Hebammen von 25% ermittelt
seitdem sind die Gebühren um ca.10% erhöht worden
die Ausgaben, vor allem für die Haftpflichtversicherung, aber auch für die gestiegenen Lebens- und Berufsausgaben sind stetig gestiegen (Haftplicht von 300,-€ auf 4242,-€)
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1996 musste eine Beleghebamme ca. 3 Tage im Jahr ausschließlich für ihre Haftpflichtversicherung arbeiten
heute muss eine Beleghebamme bis zu 24,75 Tage (5 Wochen) im Jahr ausschließlich für die Haftpflichtversicherung arbeiten
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Der GKV Spitzenverband hat den Hebammenverbänden am 30.11.2011 eine Gebührenerhöhung von 1.98% angeboten
obwohl laut Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung steht: Dem § 134a Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen nach Satz 2 sind insbesondere die Berufsausübung betreffende Kostensteigerungen zu beachten.“
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Auswirkungen
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ca. 30% der Hebammen in Geburtshäusern und Hausgeburtshebammen haben ihre geburtshilfliche Tätigkeit eingestellt
Beleghebammen zu ca. 20%
Die Wahlfreiheit der Frau ist stark eingeschränkt
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Mecklenburg-Vorpommern
Flächenland
Bevölkerungsarmes Land
Geburtskliniken nehmen konstant ab.
2009 (20) / 2012 (16)
Gebärende fahren bis zu 50 (70) km bis zur nächsten Klinik
Hebammen fahren häufig ebensoweit zu einer Frau
Mecklenburg- Vorpommern
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Gebührenordnung Wegegeld § 3
(3) Hat eine andere als die nächstwohnende Hebamme Hilfe geleistet, so kann die Krankenkasse die Zahlung des dadurch entstehenden Mehrbetrages an Wegegeld ablehnen, wenn der Weg von der Stelle der Leistung zur Wohnung oder Praxis der anderen Hebamme mehr als 20 Kilometer länger ist als zur Wohnung oder Praxis der nächstwohnenden Hebamme. Dies gilt nicht, wenn das Wegegeld anfällt, weil mehrere Hebammen die Dienstleistungen in einem Krankenhaus nach einem vereinbarten Einsatzplan ausführen oder wenn die Zuziehung der anderen Hebamme nach der besonderen Lage des Falles aus anderen Gründen gerechtfertigt war.
(4)Besucht die Hebamme mehrere Frauen auf einem Weg, ist das Wegegeld insgesamt nur einmal und nur anteilig nach dem Verhältnis der zurückgelegten Gesamtstrecke zu der Zahl der besuchten Frauen zu berechnen.
Hebamme
Frau 1
3km
50 km
47km
Frau 2
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Eine große Hilfe für Hebammen ohne viel Aufwand und Kosten ist die
Einführung von Blaulicht für geburtshilflich tätige Hebammen
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immer mehr Frauen gebären ihre Kinder auf dem Weg in die Klinik
Schwangere finden oft keine Hebamme und sind hierüber verzweifelt
Qualität von Hebammenarbeit
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PILOTPROJEKTzum Vergleich klinischer Geburten im Bundesland Hessen mit außerklinischen Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen bundesweit(November 2011)
Initiatoren:GKV -Spitzenverbandmit Unterstützung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.Verbände der Hebammen: Bund freiberuflichen Hebammen Deutschlands e.V. DHV Deutscher Hebammenverband e.V. Netzwerk der Geburtshäuser in Deutschland e.V.mit Unterstützung von QUAG e.V. (Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V.)
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• den Auswertungen des Pilotprojektes zufolge, geburtshilfliche Ergebnisse in von Hebammen geleiteten Einrichtungen in Deutschland resultieren, die dem Vergleich mit der Klinik nicht nur standhalten, sondern hinsichtlich einiger Ergebnisparameter überzeugend sind.
➡der Parameter „Damm intakt“ ist signifikant häufiger in der HgE erreicht worden
➡der neu entwickelte Parameter „Mutter und Kind zusammen nach Hause“ ergab ein besseres Ergebnis als in den Kliniken
➡in HgE kommen weniger Medikamente zum Einsatz und die Varianz hinsichtlich der Gebärpositionen ist deutlich größer
➡lediglich der Anteil Neugeborener mit 5 Minuten-Apgarwerten <7 post partum war nach HgE-Entbindung größer, 10 Minuten post partum hatte sich die Situation jedoch soweit normalisiert, sodass hier kein signifikanter Unterschied mehr nachgewiesen werden konnte.
Erfolgsentscheidend für die deutsche außerklinische Geburtshilfe in hebammengeleiteten Einrichtungen ist
im Vergleich zu internationalen Ergebnissen somit offensichtlich der Einsatz qualifizierter Hebammen mit
sorgfältiger Risikoselektion. Dies zeigt sich insbesondere bei der perinatalen Mortalität in Deutschland im Studienvergleich mit anderen
Nationen.
Pilotprojekt zum Vergleich klinischer Geburten mit außerklinischen Geburten in HgE (2011)
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Fazit
bezahlbare geburtshilfliche Haftpflichtversicherung
Erhöhung der Gebühren insgesamt
Erleichterung bei der Wegegeldabrechnung
Blaulicht
Attraktivität des Berufes steigern
Anerkennung der hohen beruflichen Qualifikation
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Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit
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Literatur:
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Laufende_Verfahren/V/10_06_11_Referentenentwurf_Versorgunsgesetz.pdf
•Hebammen-Vergütungsvereinbarung ab 1. Juli 2010 http://www.bfhd.de/pdf/2010-07-13_Hebammen-Verguetungsvereinbarung_ab_1_7_2010.pdf
• über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134 a SGB V: http://www.bfhd.de/pdf/Vertrag_ueber_die_Versorgung_mit_Hebammenhilfe_nach_Paragraph_134a_SGB_V.pdf
•http://www.bfhd.de/pdf/2011_11_30_Das_Mass_ist_voll.pdf
•http://www.geburtstermin.de/Karten/mv.html (nicht mehr aktuell)
•Pilotprjekt zum Vergleich klinischer Geburten im Bundesland Hessen mit außerklinischen Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen bundesweit ://www.gkv-spitzenverband.de/upload/Nov-2011_Pilotprojekt_Vergleich__klin-außerklin_Geburten_GKV-SV_18221.pdf
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