solvency ii, hgb, ifrs: wo stehen die deutschen versicherer? · 02.04.2019, frankfurt/main die...
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02.04.2019, Frankfurt/Main
die deutschen Versicherer? Solvency II, HGB, IFRS: Wo stehen
Uwe Ludka Vorsitzender des GDV-Ausschusses Finanzregulierung
Mitglied im GDV-Präsidialausschuss
Unternehmenssteuerung und Regulierung
Dr. Christoph Jurecka Vorsitzender des GDV-Ausschusses Rechnungslegung
Mitglied im GDV-Präsidialausschuss
Unternehmenssteuerung und Regulierung
Datum: S. 2
1. Solvenzzahlen 2018: Aktueller Stand
2. Solvency II vs. HGB und IFRS: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
3. Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens: Planungssicherheit statt neuer Baustellen
Presseworkshop 2019
Agenda
02.04.2019
Datum: S. 3
Presseworkshop 2019
Stabile Bedeckungsquoten seit der Einführung von Solvency II
Schaden-/Unfallversicherung
Quelle: BaFin, GDV 02.04.2019
Abschätzung auf Basis der GDV-Stichprobe zum 4. Quartal 2018
Basis: GDV-Stichprobe zum 4. Quartal 2018
(Marktanteil: 79 %)
Stabile Bedeckungssituation trotz schadenträchtiger Sturmereignisse zum Jahresbeginn 2018 (bspw. Sturm „Friederike“ mit rund einer Milliarde Euro Schadenhöhe)
Beleg für hohe Risikotragfähigkeit der deutschen Schaden-/Unfallversicherer
Datum: S. 4
Presseworkshop 2019
Weitere Verbesserung der Bedeckungsquoten
Lebensversicherung
Quelle: BaFin, GDV 02.04.2019
Kontinuierliche Erhöhung der
Bedeckungsquote ohne Übergangsmaßnahme auf Basis der GDV-Stichprobe zum 4. Quartal 2018 (Marktanteil: 91 %)
Deutliche Verbesserung der Bedeckungssituation im Vergleich zur Einführung von Solvency II
Parallel: planmäßiger Abbau der Übergangsmaßnahmen
Abschätzung auf Basis der GDV-Stichprobe zum 4. Quartal 2018
Datum: S. 5
Presseworkshop 2019
Neue Garantiemodelle stärken langfristig die Risikotragfähigkeit
Wie erklärt sich der Anstieg der Leben-Quoten? (1/2)
Quelle: GDV 02.04.2019
Entwicklung des Neugeschäfts nach Produktgattungen in den letzten Jahren
Branche justiert ihr langfristiges
Geschäftsmodell neu
Lebensversicherer berücksichtigen veränderten ökonomischen und regulatorischen Rahmen
Ausbau des Angebots an neuen Garantiemodellen bewirkt langfristig Stärkung der Risikotragfähigkeit
Datum: S. 6
Presseworkshop 2019
Entlastung durch kurzfristigen Zinsanstieg
Wie erklärt sich der Anstieg der Leben-Quoten? (2/2)
Quelle: Bloomberg, EIOPA, GDV 02.04.2019
Kurzfristige Kapitalmarkt-Effekte
Insgesamt bessere Zinslage im Vergleich zu
2016 (31.12.2016)
Weitere Verbesserung im Jahr 2018 (Zinskurve mit Volatilitätsanpassung leicht über 2017)
Anstieg der Zinsen geht mit der Dämpfung der Kapitalanforderungen einher
Solvency-II-Zinskurven mit Volatilitätsanpassung
Datum: S. 7
Presseworkshop 2019
Bedeckungsquoten zum 31.12.2018 werden in SFCRs veröffentlicht
Bekanntgabe der Quoten im April 2019
02.04.2019
Europaweit einheitliche Veröffentlichungspflichten
Solo-Unternehmen veröffentlichen ihren SFCR bis zum 23. April 2019
Die Veröffentlichung für Gruppen muss bis zum 3. Juni 2019 erfolgen
Die geforderten Inhalte umfassen unter anderem: Bedeckungsquoten (SCR & MCR) Eigenmittel Kapitalanlagen und versicherungstechnische
Rückstellungen Risikoprofil Geschäftsentwicklung
Berichte mit Ø 90 Seiten sehr lang – viele der
geforderten Informationen sind zu detailliert und ohne entsprechende Vorkenntnisse nur schwer einzuordnen
Datum: S. 8
SFCRs: viel Inhalt, wenige Leser Verbandserhebung belegt fehlendes öffentliches Interesse
Presseworkshop 2019
02.04.2019
Aber nur ca. 11.800 SFCR-Abrufe für die gesamte Branche2 monatlich
0,03 % der Haushalte
0,003 % der Versicherungsverträge
1 Statistisches Taschenbuch GDV 2018 2 Hochrechnung GDV 2018 (durchschnittliche Abrufe je Monat innerhalb der ersten vier Monate nach Veröffentlichung, spartenübergreifend, 358 Versicherungsunternehmen (Statistisches Handbuch GDV 2018))
Datum: S. 9
Presseworkshop 2019
Grundlegender Anpassungsbedarf für verbesserte Akzeptanz
Fokussierte Darstellung statt Datenfriedhöfe
02.04.2019
Vorschlag für eine adressatengerechte Veröffentlichung
Ermöglicht schnelle Beurteilung des Unternehmens
Fokussiert auf die aus Verbrauchersicht wesentlichen Aspekte
Schafft wirklichen Mehrwert für Versicherungsnehmer
Erlaubt Fachpublikum fundierte Analysen auf Basis detaillierter Informationen
Verzichtet auf überflüssige narrative Erläuterungen branchenspezifischer Positionen
Bildet einheitliche Grundlage zum Vergleich der Unternehmen
Kurzer Bericht über Solvenz- und Finanzlage für Versicherungs-nehmer (angelehnt an aktuelle SFCR-Zusammenfassung)
Quantitativer Zusatz für Fachöffentlichkeit (aktuell als Anhang veröffentlichte QRT)
+
Datum: S. 10
1. Solvenzzahlen 2018: Aktueller Stand
2. Solvency II vs. HGB und IFRS: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
3. Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens: Planungssicherheit statt neuer Baustellen
Presseworkshop 2019
Agenda
02.04.2019
Datum: S. 11
Reicht eine reine Solvenzbetrachtung? Solvency II deckt nur einen Teil der Veröffentlichungspflichten ab
Presseworkshop 2019
02.04.2019
SUPERVISORY REPORTING FINANCIAL REPORTING
Im Fokus
Solvenzlage des Unternehmens
und Schutz der Versicherten
sowie Finanzstabilität
Im Fokus Kapitalerhaltung und Ermittlung
eines ausschüttbaren Gewinns (HGB) bzw. Vermittlung
entscheidungsrelevanter Informationen (IFRS)
Zentrale Bausteine
• Bewertung von Vermögens-werten und Verpflichtungen (Solvabilitätsübersicht)
• Kapitalanforderungen (SCR)
Zentrale Bausteine
• Bewertung von Vermögens-werten und Verpflichtungen (Bilanz)
• Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung, GuV)
Regelwerke
HGB
IFRS (ab 2021* mit IFRS 17)
Regelwerk
Solvency II
* 2022 gemäß IASB-Vorschlag v. November 2018
Datum: S. 12
Drei Regelwerke – drei Perspektiven Geltungsbereich, Adressatenkreis und Funktion
Presseworkshop 2019
02.04.2019
HGB
Solvency II
Nationale Rechnungslegungs-vorschriften
Ausschüttungsbemessung
Informationsfunktion
Grundsätzlich Basis für Besteuerung
Einzelabschluss: alle Versicherer
Konzernabschluss: alle Versicherer, die keinen IFRS-Konzernabschluss erstellen
Primärer Adressat: Eigentümer und Versicherungsnehmer
Internationale Rechnungslegungsstandards
Reine Informationsfunktion
Einzelabschluss: nicht verpflichtend / nicht befreiend
Konzernabschluss: Pflicht nur für kapitalmarktorientierte Versicherungsunternehmen
Primärer Adressat: Kapitalmarkt
Europäisches Aufsichtssystem
Ganzheitliche Abbildung der Risikotragfähigkeit
Verpflichtend für alle Versicherer ab einer bestimmten Größe
Primärer Adressat: Aufsicht
IFRS
Datum: S. 13
Bewertung von Versicherungsverträgen Ansatz- und Bewertungsmaßstäbe nach HGB
Presseworkshop 2019
02.04.2019
HGB
Periodengerechte Erfolgsermittlung
Grundsätzlich Bewertung auf Einzelvertragsbasis
Vorsichtsprinzip
Diskontierung mit dem vertraglichen Rechnungszins in Leben, keine Abzinsung in Schaden
Gewinnausweis in der GuV gemäß Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip
Gewinnermittlungs- funktion
Ausgehend von Daten, die zum Stichtag vorliegen
Einbau von impliziten Sicherheitszuschlägen
Keine Anpassung während der Vertragslaufzeit
Datum: S. 14
Bewertung von Versicherungsverträgen Ansatz- und Bewertungsmaßstäbe nach Solvency II
Presseworkshop 2019
02.04.2019
Solvency II
Zukünftige Zahlungsströme
Portfoliobetrachtung Marktkonsistente Bewertung unter Annahme der
Geschäftsfortführung (Going Concern) Explizite Risikomarge
Diskontierung mit vorgegebener Zinsstrukturkurve
Basierend auf besten Schätzern
Fairer Preis beim hypothetischen Verkauf
(Übertragungswert)
Berechnung anhand des vorgegebenen Verfahrens
von EIOPA vorgegebene, auf Marktwerten basierende
Zinskurve
gemeinsame Bewertung von gleichartigen Verträgen
Datum: S. 15
Bewertung von Versicherungsverträgen Ansatz- und Bewertungsmaßstäbe nach IFRS 17 Versicherungsverträge
Presseworkshop 2019
02.04.2019
IFRS 17
Zukünftige Zahlungsströme
Im Fokus: marktkonsistente Bewertung von Versicherungsverträgen
Grundsätzlich Betrachtung von Portfolien bzw. Gruppen von Verträgen
Explizite Risikomarge
Explizite Gewinnmarge (CSM)
Diskontierung mit unternehmensindividueller Zinskurve
Spezielle Bewertungs-modelle Leben und Schaden
Prinzipienbasierte Vorgaben für Risikoanpassung (Risk Adjustment)
CSM als Maßzahl für erwartete, aber noch nicht realisierte
Gewinne
Prinzipienbasierte Vorgaben zur Bestimmung der Zinsstrukturkurve
Variable Fee Approach (VFA) in Leben und Premium Allocation
Approach (PAA) in Schaden
Basierend auf besten Schätzern
Datum: S. 16
Exkurs: Building Block Approach (BBA) Grundmodell für die Bewertung der Versicherungsverträge nach IFRS 17
Presseworkshop 2019
02.04.2019
Zahlungsströme*
Diskontierung*
Risk adjustment*
Contractual Service Margin (CSM)
1. Baustein: Erwartungswert zukünftiger Zahlungsströme
2. Baustein: Diskontierung zur Berücksichtigung von Zinseffekten
3. Baustein: Kompensation für die Übernahme der Unsicherheit in Zahlungsströmen
4. Baustein: Gewinnmarge als Schätzung der Profitabilität über die verbleibende Deckungsperiode
Leben
Schaden
Variable Fee Approach
Premium Allocation Approach
Modifikation des BBA
(Langfristig) gewährte Optionen und Garantien (O&G) werden in den Projektionen von Zahlungsströmen berücksichtigt
Wertänderungen in den O&G werden erfolgsneutral in der CSM abgebildet
Vereinfachung des BBA
Periodengerechte Abbildung von Prämien aus kurzfristigen Verträgen in der Schaden-/ Unfallversicherung
Nur wenn ein Schaden auftritt, wird eine Schaden-rückstellung gebildet
* Diese Komponenten werden zu jedem Stichtag neu bewertet
Datum: S. 17
Beispiel: Lebensversicherungsvertrag Wie wird ein Vertrag unter HGB, Solvency II und IFRS 17 abgebildet?
Presseworkshop 2019
02.04.2019
• Bewertungsparameter (z. B. der vertragliche Rechnungszins) bleiben über die Vertragslaufzeit konstant
• Sicherheitspuffer sind bereits einkalkuliert
• Implizite Gewinnmarge
• Ansatz / Bewertung mit einem aktuellen Erfüllungsbetrag auf Basis von stichtagsaktuell projizierten, diskontierten und risikoangepassten Cashflows
• Die CSM neutralisiert den Gewinn beim Erstansatz; sie wird über die Vertragslaufzeit erfolgswirksam vereinnahmt
• Die CSM nimmt Änderungen in Bewertungsannahmen auf.
• Bewertungsparameter werden regelmäßig überprüft und angepasst
• Zahlungsströme berücksichtigen zukünftige Überschüsse
• Sicherheitspuffer als zusätzliche Kapitalanforderung
IFRS 17
Solvency II
HGB
Einordnung in homogene Risikogruppen
Einordnung in Gruppen nach Jahresscheiben und Profitabilität
Grundsatz der Einzelbewertung
Datum: S. 18
1. Solvenzzahlen 2018: Aktueller Stand
2. Solvency II vs. HGB und IFRS: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
3. Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens: Planungssicherheit statt neuer Baustellen
Presseworkshop 2019
Agenda
02.04.2019
Datum: S. 19
Positionen der deutschen Versicherungswirtschaft Was ist bei der Weiterentwicklung zu beachten?
Presseworkshop 2019
02.04.2019
Die Pflichtanwendung sollte lediglich um ein Jahr verschoben werden
Wichtig ist ein fokussiertes Vorgehen des IASB, da nur eine begrenzte Anzahl von Nachbesserungen in der gegebenen Zeit darstellbar ist
Eine fristgerechte Übernahme des neuen Standards ins EU-Recht ist von hoher Relevanz für laufende Umsetzungsprojekte der Unternehmen
Das geltende EU-Übernahmeverfahren für IFRS-Standards ist angemessen und sollte beibehalten werden, d. h. kein „EU-IFRS“
IFRS 17
Der handelsrechtliche Jahresabschluss muss als bewährte Grundlage für Besteuerung und Basis für Dividendenzahlungen erhalten bleiben
Der Konzernabschluss nach HGB ist unverändert für nicht-kapitalmarktorientierte Versicherungsgruppen geeignet
Ein Review der EU-Versicherungsbilanzrichtlinie als Grundlage der HGB-Bilanzierung sollte erst dann erfolgen, wenn ausreichend Erfahrungen mit der Anwendung von IFRS 17 vorliegen
HGB
Datum: S. 20
Positionen der deutschen Versicherungswirtschaft Was ist bei der Weiterentwicklung zu beachten?
Presseworkshop 2019
02.04.2019
Innovative Produkte und Geschäftsmodelle benötigen ein stabiles und zukunftssicheres regulatorisches Umfeld
Die Balance von Solvency II sollte beibehalten werden:
Bewährte Verfahren zur Bestimmung der Zinskurve beibehalten
Langfristige Stabilität des Geschäfts in der Bewertung berücksichtigen, kurzfristige Schwankungen der Kapitalmärkte abfedern
Bewertung des Zinsrisikos mit Augenmaß
Entschlackung, Entbürokratisierung und Stärkung der Proportionalität sollten die Leitgedanken für anstehende Solvency-II-Review sein
Bis zum Abschluss des Reviews 2020 sollten keine neuen Aspekte gefordert werden
Solvency II
Datum: S. 21
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
Tel.: 030-2020 5000 Fax: 030-2020 6000 E-Mail: [email protected]
51, rue Montoyer
B-1000 Brüssel
Tel.: 0032-2-2 82 47 30 Fax: 0032-2-2 82 47 39 E-Mail: [email protected]
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www.DieVERSiCHERER.de
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