sozialgericht trier...2019/09/28 · richtlinie 7414o81ewg iso 7176-19:2008 (für den rollstuhl)...
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SozialgerichtTrier
Sozialgericht Trier. Postfäch 3'1 0'{- 5'}22'l lrier
EheleuteMagdalena und FrankUnter der Pfordt '17
54614 Schönecken
lhr Schreiben von.l
Ihr Zeichen
:\ktz:S3SO'1:lrl8
Gottschlich
Llnser Aktctrzelchen(Bitte stets angeben!)
s 3 so 44t18
Dietrichstraße54290 Trier
l-elclbn(0651)166--
76 20
L)atull
21.08.2019
lJ
Rechtsstreit
Hubert Pachocki .1. Kreisvenrualtung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
des Schriftsatzes vom 14.08.2019 zur Kenntnisnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend erhalten Sie eine Abschriftübersandt.
Mit freundlichen GrüßenAuf Anordnung
PersyJustizbeschäftigte
Dieses schreiben wurde EDV-unterstützt erstellt und wird nicht unterzeichnet'
SprechzeitentDatenschutz:
Montag - Donnerstag:9:00 - l2:00 llhr und13:30 - 15:30 UhrFreitag:9:00 - 13.00 Uhr
I Irnrrer> zttnt Datcttsclttttz attIsgtr.j ustiz.rlp. de" N'leni,rpunktDatenschutz
Telelbn (Zentrale).
-lelefbn: (06 5l ) "1 66-0Telcfär: (06 5I ) '+ 66-79 1-)l)
Internet: http /,/rirvu..1nl.rlp. de
V erkeh rs an b i n d un g.
Bus ah I rier-IJauPtbahnhof:l-inic i bis Ilaltestell!-N ikolaus-Koch-Platz
Parkmögl ichkcit:
l'rrkpl.rtz t ilr R,,l l.t rrlrl taltrcr irtl H"llLrtlr]tr t iihcr \rk,'l:rtl.-L"eh-Pli,rz
tE laiffi;äo-pnurra.{=z' | ,,t ^*=,.'ERWALTUNG
Standort - Alte KaserneMaria-Kundenreich-Straße 754634 Bitburg/EifelPostanschrift:Trierer Straße 1 54634 BitburgiEifel
Telefon:06561 15-0
Telefax; 06561 15-1000E-Mail: info@bitburg-Pruem de
www.bitburg-Pruem.de
Zimmer
2.26
_Sprechzeiten:montags - mittwochs:
don ne rstags.freitags:
ln dem Rechtsstreit
Hubert Pachocki
gegen
Kreisverwattung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
- Az.: S 3 SO 441{8 -
wird mitgeteilt, dass vorläufig mittels beigefügter_Bewilligung eine Einzelbeförderung des
Schüters mit einer Begleitpeison vom ti.OA.:2019 bis zum 11.09.2019 bewilligt wurde'
Weiterhin ist am 13.08.2019 die durch uns angeforderte beigefUg-te -g-ulaghterliche
Stetiungnahme (Nr.: 19SiSOf 81-00) durch Oen fÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Technologiezentrum Verkehrssicherheit ei ngegangen'
Auf Grundlage der v. g. gutachterlichen Stellungnahme werden wir nach Ablauf der
Bewilligung von der elnzLtnetorderung auf die ürsprüngliche sammelbeförderung umstellen'
Bei Rückfragen steht auch Herr Dipl.-lng. uwe Ziegler des TüV Rheinland zur Verfügung'
KreisveMaltung d. Eifelkreises Bitburg-Prüm Postf' 13 65 ' 54623 Bitburg
Sozialgericht TrierDietrichstraße 13
54290 Trier
Aktenzeichen
I 3-3000/84440
Gemeinsame Po§tannahmestelleSozial- untl Arbeitsgericht Trier
Eingane
t §, Aug. 2019 :Akten:......Äntg. :......Duchschl':.....
Auskunft erteilt / E-Mail
Pascal Aechtneraechtner. [email protected]
Durchwahl
15-5226
Bitburg,
14.08.2019
Mit freundlichen Grüßen
Bankverbind u ngen:
ffi parkasse Bitburg-PrÜmVolksbank Bitburg eG
Postbank Köln
gtc, CTTOOEOtBIT lBAN DE64 58660101 0002 010000
etö: peNxofrr3T0 IBANr DE17 37010050 0023 451503
Oa:OO - t Z:OO Uhr und 14:00 -
08:00 - 12:00 Uhr und 14 00 -
00 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr
'18:00 Uhr
tE lAii'f,:äc-pnurr,ru-7
| ,,, KRE,''ERWALT,NG
Standort - Alte KaserneMaria-Kundenreich-Straße 7
54634 Bitburg/EifelPostanschrift:Trierer Straße 1 ' 54634 Bitburg/Eifel
Telefon:06561 15-0Telefax: 06561 15-1000E-Mail: [email protected]
Zimmer
2.26
Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch ISpB) Zwölftes Buc! (Xll) für
Herrn Hubert pacnoäfi; gä6. 06.0e.2006;ln der Pfordt 17,54614 Schöne-cken'h.d,
üb;;narrme oer eät-öroerungskosten einer Einzetbeförderung mit Begleitperson
lhres sohnes Hubert Pachocki durch die Firma Roderich, Leidenborn
Sehr geehrte Familie Gottschlich,
es ergeht folgender
Be.scheid
Gemäß § 53 SGB Xll, § 54 I Nr. 1 SGB Xll in Verbindung mit § 1Z t'{ Z pv.o zu § 60 sGB
Xll sowie § g2 Abs, Z'trir. scg Xll werden die Kosten füieine Einzelbeförderung mit einer
eägleitpeison durch das Busunternehmen Roderich GmbH & Co' KG, Leidenborn'
lhres Sohnes Hubert pachockifür die tatsächlichen Schulfahrten in die Astrid-Lindgren-
Schule nach prüm und zurück in Höhe von 65,00 € pro Fahrt (insgesamt {30,00 € pro
Schultag bei Hin- und Rückfahrt) als Leistung zur Teilhabe an Schulbildung gewährt'
Die o. g. Übernahme der Beförderungskosten wird ab dem 12'08 '2019 bis zunächst bis
11.09.ä019, tängstens jeoch bis zui Vorlage eines Gutachtens über die DIN'
Konformität des Sammeltransportes, gewährt'
Beqründunq
Nach §§ 53 ff SGB Xll erhalten Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs'
1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (sGB) Neunten Buch (lX) wesentlich an ihrer Fähigkeit, an der
Gesellschaft teilzuhJän, eii gesärrrant t oder von einer solchen wesentlichen Behinderung
bedroht sind, Leistung"n'der-Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit
des Einzelfalles, insbäsondere näch der A-rt oder Schwere der Behinderung, Aussicht
besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann'
Nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB Xll gehören zu den Leistungen der Eingliederungshilfe Hilfen
zur schulischen Ausbildung.
Die Gewährung der Eingliederungshilfe erfolgt, um lhrem sohn den schulbesuch an der
Astrid-Lindgren-schule in 54595 Prüm zu ermöglichen
,-,^'jnT:"JilfJr.AtC, CeNOoeOtBIT IBAN DE64 58660101 Oo02 010000 donnerstags:
eic, peNroErr3T0 IBAN: DE17 37010050 oo23 451503 freitags:
Kreisverwaltung d. Eifelkreises Bitburg-Prüm Postf 13 65'54623 Bitburg
Familie Gottschlichals Empfänger fürHerrn Hubert Pachockiln der Pfordt 17
54614 Schönecken
Aktenzeichen'13-3000/84440
Auskunft erteilt / E-Mail
Pascal Aechtneraechtner. [email protected]
Durchwahl
15-5226
Bitburg,
06.08.2019
0a0o JzSo uhr rmd 1430 - 16:00 uhrO8:OO - 1 2:OO Uhr und 1 4:00 - 1 8:00 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr
-Bankverbindu
ngen:Kreissparkasse Bitburg-PrümVolksbank Bitburg eG
Postbank Köln
Nach Prüfung der Angelegenheit gehört lhr Sohn zum vorgenannten Personenkreis.
Die Übernahme der Fahrtkosten setzt voraus, dass beim Amt für den öffentlichenPersonennahverkehr bei der Kreisvenryaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ein Antrag aufFahrtkostenübernahme gestellt und die von dort gewährte Fahrtkostenpauschale an denörtlichen Sozialhilfeträger abgetreten wurde. Das Amt für den öffentlichen
. Personennahverkehr erhält daher eine Durchschrift dieses Bescheides.
Anderungen in den Verhältnissen, die für die Hilfe erheblich sind, insbesondere Anderungender Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse, Anderungen hinsichtlich derangegebenen Behinderungen oder Erkrankungen, Anderungen in Bezug auf dieeingerichtete Betreuung oder Anderungen im Zusammenhang mit der Hilfe abgegebenenErklärungen, sind dem Träger der Sozialhilfe unverzüglich mitzuteilen (§ 60Sozialgesetzbuch Erstes Buch -SGB l-).Wenn bei Antragstellung wissentlich falsche Angaben gemacht oder später eingetreteneVeränderungen nicht sofort mitgeteilt wurden und dadurch der Träger der Sozialhilfe zuUnrecht Aufwendungen getragen hat, wird die Rückforderung der zu viel gezahltenSozial hilfe vorbehalten
Hinweise
Die Kosten für den Schultransport und die Begleitperson werden von uns nach Vorlage derRechnungen des Taxi-/ Busunternehmens direkt an dieses erstattet. Die Rechnungenmüssen das Datum sowie die Anzahl der im jeweiligen Zeitraum durchgeführten Fahrtenenthalten. Wir bitten daher um die entsprechende Vorlage der Rechnungen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der örtliche Sozialhilfeträger wederAuftraggeber des jeweiligen Taxi-l Busunternehmens ist, noch für die Durchführung desSchultransportes verantwortlich ist.
Rechtsbehelfsbeleh ru nq
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prümeinzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisvenrualtung desEifelkreises Bitburg-Prüm in 54634 Bitburg, Trierer Str. 1, oder durch E-Mail mit qualifizierterelektronischer Signaturl an: [email protected] erhoben werden.Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
Pascal Aechtner
lsoweitin §2Abs.3 Satz 1 ERVLVO noch auf §2 Nr.3 deszwischenzeitlich aufgehobenen
Signaturgesetzes verwiesen wird, gilt für die qualifizierte elektronische Signatur Artikel 3 Nr. 12 derVerordnung (EU) Nr. 91012014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli2014 überelektronische ldentifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarktund zurAufhebung der Richtlinie 1999/93iEG (ABl. EU Nr. L257 5.73).
TÜv Rheinland Groupi0"
tüvRtreintaÄ'o
Gegenstand : Beförderung entsprechend §35a Abs. 2 - 4
Aktenzeichen : G 1.2
- Auftraggeber : Kreisverwaltung d. Eifelkreises Bitburg-Prüm
Gutachtliche Stellungnahme
Nr.: 195XS0181-00
Gutachtliche Stell ungnahmeNr.: 195XS0181-00
Kreisverwaltu ng d. Eifelkreises Bitburg-PrümTrierer Straße 1
54634 Bitburg/Eifel
Beförderung entsprechend §35 a Abs. 4 stvzo in einem Bus, der
mit Flexl-Transsystem ausgestattet ist
G 1.2
tÜV Rtreinland Kraftfahrt GmbHTechnologiezentrum VerkehrssicherheitAm Grauen Stein51105 Köln
Dipl.-lng. Uwe Ziegler
Auftraggeber
Gegenstand
Aktenzeichen
Auftragnehmer
Bearbeiter
^ -:r-, 1giezentrumVerkehrSsicherheitGS-sons.oor.z6.o8.2oMSelteTypprÜfstelle Fahzeuge/Faheeugteile 1e5xs0181-oo-Entwurfl doc
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
tÜV Rtreinland GrouP A-TUVfth*inla*d
Gutachtliche Stell ungnahmeNr.: 195XS0181'00
Gegenstand : Beförderung entsprechend §35a Abs. 2 - 4
Aktenzeichen : G 1.2
_ Äuftraggeber : Kreisverwaltung d. Eifelkreises Bitburg-Prüm
1 Auftrag
lm Auftrag der Kreisvennraltung d. Eifelkreises Bitburg-Prüm soll die folgende Frage beantwortet
werden:
A. lst eine D1N-konforme Beförderung entsprechend §35 a Absatz 2 - 4 in einem Bus,
der mit dem Flex - I - Transsysiem ausge.tattet ist, mÖglich, wenn der Junge im
Rollstuhl sitzend (ohne lnanspruchnahmJdes Kraftknotensystems des Rollstuhles)
befördert wird'
2 Vorgang
Der §35a StVzO befasst sich mit dem Transport von Personen in Rollstühlen als Sitzplatz.
3 Feststellungen
Für den Transport von Personen in Fahrzeugen sind gemäß §35a STVZO folgende
Bestimmungen anzuwenden :
Zur Vorschriftdes
Sind folgendeBestimmungen anzuwenden
Alternativ er-füllt d u rch :
§ 35aAbsatz 2
Richtlinie 7414O81EWG ISO 7176-19:2008(für den Rollstuhl)Zusätzlich Anforderu ngen :
ISO 10542-1:2012(Bauteile des Rollstuhl- und
I nsassen rückh a ltesYstems)
§ 35aAbsatz 3
§ 35aAbsatz 4
Richtlinie 761115/EWG UN-Regelung 14 im Fahrzeug.Zusätzlich Anforderu ngen gemäß
Anlage 3:
ISO 10542-1:2012(Bauteile des Rollstuhl- und
I n s a s se n rü ckh a l!e§Y§1911§)---Richtlinie 771541|EWG Iusätzlich Anfo rd eru n ge n gemä ß
Anlage 3:ISO 10542-1:2012(Bauteile des Rollstuhl- und
I n sasse n rü ckh altesYstens)-
ae 6^^c,*r ^-rt- 2TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit GS-sons oor-z6 08 2oo4 Detle
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahzeugteile 195xs0181-00-Entwurfl doc
Am Grauen Stein, D-51 105 Köln (Poll)
tÜV Rfreinland GrouP Ä..s,
TuVRheir.laildGutachtliche Stellungnahme
Nr.: 195XS0181-00
Gegenstand : Beförderung entsprechend §35a Abs. 2 '4Aktenzeichen t G 1.2
Auftraggeber : Kreisvervvaltung d. Eifelkreises Bitburg'Prüm
Das Fahrzeug für den Behindertentransport muss den o.g. Anforderungen entsprechen'
Das im vorliegenden Fall eingesetzte Fahrzeug wurde am 22.08.2018 der technischen
prüfstelle in prüm zur Begutachtung vorgeführt. Dieses Fahrzeug ist mit einem Flex-l-Trans
System als lnsassen- und Rollstuhliücfhältesystem ausgestattet. Dieses System besteht aus
einem im Fahzeugboden integrierten 4-Punkt Rückhalteiystem für derr Rollstuhl, sowie einem
Schulterschräg- und Beckengurtsystem für den Rollstulrlinsassen. Der Rollstuhl wird mit 4
Haken an den OatUi ,-rg"r"ti"nen Punkten gesichert. Das Flex - I - Trans System ist gemäß
lso 1 0542:2001 im prüfbericht des 55XSO6+S-OO des TÜV Rheinland als Rollstuhlrückhalte-
system geprüft und als alternative zur DIN 75083 gemäß stvzo zugelassen.
Eine Befestigung des Rollstuhls beim Flex-l-Trans System mit einem Kraftknoten (gemäß DIN
7sog3) ist teännisch nicht möglich und gemäß den Anforderungen der lSo 10542 nicht geprüft'
Der Rollstuhl ,,Aktivrollstuhl Jump beta sport" des Herstellers SORG-Rollstuhltechnik ist mit
einem Kraftknoten (gemäß DIN is083) ausgerustet. Dieser Rollstuhl ist laut Fa. Sorg auch für
die Befestigung mit üaken geeignet, wie sie im Trans-l-Flex System verwendet werden'
Die Einhalirng- o"r die Aniorderungen gemäß lso 7176-19 für den vorliegenden Rollstuhltyp
muss von der Firma SORG nachgewiesen werden.
4 Ergebnis
Eine DIN-konforme Beförderung entsprechend der DIN 75083 ist nicht möglich-
Aber, eine Beförderung nach §3s " §wzo ist möglich, da die |so10542 konforme Lösung als
alternative zu der genannten DIN 75083 in der STVZO zulässig ist'
Weiterhin ist aniumerken, dass die 1SO10542 als Prüfgrundlage für eine europaweite
Zulassung im Rahmen der 20071461IcG gefordert ist' t:..- -.Die DIN 750g3 ist, aufgrund der gerin-geren sicherheitstechnischen Anforderungen, für eine
Zulassung nach europäischem Recht nicht ausreichend'
5 Zusammenfassung
Diese Gutachliche Stellungnahme umfaßt die Seiten 1 bis 3 und wurde nach bestem Wissen
und Gewissen erstellt.
Sie darf ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers nicht auszugsweise vervielfältigt
werden.
Köln, 13.08.2019zi
{,§§Dipl.-lng. Uwe Ziegler
(amtlich anerkannter Sachverständigerfü r den Kraftfah rzeugverkeh r)
Technotogiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstei le Fahzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51 105 Köln (Poll)
GS_sons.oot'zo.oe zooa
'1 9sXS01 81 -00-Entwurf 1 docTÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Seite 3