sozialversicherung...2019/05/02 · das system der sozialen sicherung 17.11.1881 kaiserliche...
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Sozialversicherung
AOK PLUS | Team Beratung Bildungseinrichtungen
Agenda
Das System der sozialen Sicherung
Die Krankenversicherung
Die Pflegeversicherung
Die Rentenversicherung
Die Arbeitsförderung
2 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Unfallversicherung
Gut und richtig versichert
Das System der sozialen Sicherung Definition Sozialversicherung
3 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Sozialversicherung ist ein vom Staat geschaffenes, auf Versicherungspflicht beruhendes Vorsorgesystem. Es hat die Aufgabe, den Eintritt bestimmter Risiken zu verhüten und bei Eintritt solcher Risiken unplanmäßige Ausgaben und Verluste an Arbeitseinkommen unter Beachtung sozialer Ziele ganz oder teilweise auszugleichen.
Das System der sozialen Sicherung 17.11.1881 Kaiserliche Botschaft Wilhelm I.- Geburtsstunde der Sozialversicherung
15.06.1883
Kranken-versicherungs-
gesetz
Unfall-versicherungs-
gesetz
22.06.1889
Renten-versicherungs-
gesetz
16.07.1927
Arbeitslosen-versicherungs-
gesetz
01.01.1995
Pflege-versicherungs-
gesetz
4 Sozialversicherung 04.05.2019
06.07.1884
Das System der sozialen Sicherung Die fünf Säulen der Sozialversicherung
5 Sozialversicherung 04.05.2019
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1883
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1884
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1995
Soziale Sicherheit 1881
Sozialversicherung
Die Krankenversicherung Allgemeines
Träger sind die KrankenkassenDer bundeseinheitliche Beitragssatz liegt im Jahr 2019 bei 14,6%.
Jede Krankenkasse kann einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Dieser hängt davon ab, wie wirtschaftlich die Krankenkasse arbeitet.
Dieser Beitrag wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2019 0,9%.
Bei der AOK PLUS sind es 0,6%.
6 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Krankenversicherung Beitragsberechnung
7 Sozialversicherung 04.05.2019
Beitragssatz : 14,6 %
Zusatzbeitrag : 0,6 % (AOK PLUS)
15,2 %
Resultat: Arbeitnehmer zahlt 7,6 %
Arbeitgeber zahlt 7,6 %
Krankenkasse Zusatz-
beitrag
Zu zahlender
Beitrag
AOK PLUS 0,60% 15,2%
Die Techniker (TK) 0,70% 15,3%
mhplus BKK 0,98% 15,58%
KNAPPSCHAFT 1,10% 15,7%
BARMER 1,10% 15,7%
IKK classic 1,20% 15,8%
DAK-Gesundheit 1,50% 16,1%
Ab 01.01.2019 gilt die Beitragsparität. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitragssatz je zur Hälfte.
Die Krankenversicherung Der Gesundheitsfonds
8 Sozialversicherung 04.05.2019
Der Gesundheitsfonds wurde zum
1. Januar 2009 mit dem GKV-
Wettbewerbsstärkungsgesetz
eingeführt. In ihn fließen die
Beiträge der Arbeitgeber, der
anderen Sozialversicherungsträger
und der Mitglieder der
Krankenkassen sowie ein
Bundeszuschuss.
Die Krankenversicherung Anzahl der Krankenkassen
9 Sozialversicherung 04.05.2019
11 | 1
6 | 6
6 | 3
85 | 52
1 | 1
1 | 1
Kassenanzahl
BRD | PLUS-Land
110 | 64
Die Krankenversicherung Marktanteil der Krankenkassen
10 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Krankenversicherung Leistungsumfang
Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es,
die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall
sicherzustellen.
Ärztliche Behandlung, freie Arztwahl – Chipkarte
Krankenhausbehandlungen
Kuren/Rehabilitation
Rezeption/Verordnungen für Arzneimittel, Verbandmittel
Versorgung mit Heilmitteln und Hilfsmitteln
Arzneimittel-Zuzahlung 10% vom Preis,
aber mind. 5 €, max. 10 € je Medikament
Krankenkasse übernimmt bis zur Vollendung des
20. Lebensjahres die Kosten der Pille
11 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Krankenversicherung Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ist rechtlich im Sozialgesetzbuch
SGB V festgeschrieben.
Geldleistungen
Vorsorgeleistungen zur Verhütung, Prävention und Früherkennung von Krankheiten
Gesundheitsförderung durch Primärprävention
„Kann“-Leistungen, hier gibt es Unterschiede zwischen den
verschiedenen Krankenkassen (zur Behandlung von
Krankheiten)
Sachleistungen
Sonstige Leistungen
12 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Krankenversicherung Leistungsumfang
Sonstige Leistungen:
Häusliche Krankenpflege
Haushaltshilfe
Therapien
Präventionskurse
Fahrkosten
Brillen/Sehhilfen bis zum 18. Lebensjahr
Akupunktur
Osteopathie
Haut-Check
Die sonstigen Leistungen können in der Satzung der
jeweiligen Krankenkasse geregelt sein!
13 Sozialversicherung 04.05.2019
Satzungsleistungen
sind Leistungen, die
eine Krankenkasse
zusätzlich gewähren
kann.
Satzungsleistungen
stehen in der Regel
im freien Ermessen
der Krankenkassen.
Die Krankenversicherung Geldleistungen im Überblick
Krankengeld
Bei Arbeitsunfähigkeit
Ab der 7. Woche
70% brutto, max. 90% netto
Max. für 78 Wochen
Beitragsfrei während des Bezuges
Mutterschaftsgeld
6 Wochen vor und 8 Wochen
nach der Entbindung
13 € tägl. von KK und Zuschuss
bis Nettogehalt vom AG
Beitragsfrei während des
Erziehungsurlaubs
Kinderkrankengeld
Wenn das Kind unter 12 Jahre ist
Für 10 Tage pro Kind je Elternteil
und Jahr, max. 25 Tage pro Jahr
14 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Krankenversicherung
15 Sozialversicherung 04.05.2019
Ärztliche Behandlung ca. ….. €
Zahnärztliche Behandlung ca. ….. €
1 Tag im Krankenhaus ca. ….. €
Notarzt (regional bedingt) ca. ….. €
Krankenwagen ca. ….. €
Rollstuhl ca. ….. €
Was denkst du kostet……
Die Krankenversicherung
16 Sozialversicherung 04.05.2019
Ärztliche Behandlung ca. 35 €
Zahnärztliche Behandlung ca. 55 €
1 Tag im Krankenhaus ca. 250 €
Notarzt (regional bedingt) ca. 100 – 300 €
Krankenwagen ca. 150 – 450 €
Rollstuhl ca. 3.000 €
Was denkst du kostet……
Die Krankenversicherung
17 Sozialversicherung 04.05.2019
Flugrettung (Vorlaufzeit) ca. ….. €
Verlegungsflug ca. ….. €
Rettungsflug ca. ….. €
Operation Hüftgelenk ca. ….. €
Transplantation ca. ….. €
Was denkst du kostet……
Die Krankenversicherung
18 Sozialversicherung 04.05.2019
Flugrettung (Vorlaufzeit) 38 € pro Minute
Verlegungsflug ca. 1000 €
Rettungsflug ca. 2500 €
Operation Hüftgelenk ca. 10.000 €
Transplantation ca. 40.-100.000 €
Was denkst du kostet……
Die Krankenversicherung Leistungsausgaben
19 Sozialversicherung 04.05.2019
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/zahlen_und_grafiken/gkv_kennzahlen/gkv_kennzahlen.jsp
Die Pflegeversicherung Allgemeines
Träger sind die Pflegekassen der Krankenkassen
Der Beitragssatz liegt im Jahr 2019 bei 3,05% und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr gilt ein Beitragssatz von 3,3%. Der Arbeitgeber zahlt 1,525% und der Arbeitnehmer 1,775%.
20 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Pflegeversicherung Sonderregelung Sachsen
Träger sind die Pflegekassen der Krankenkassen
Der Beitragssatz liegt bundesweit bei 3,05%. Dieser wird in Sachsen vom Arbeitgeber in Höhe von 1,025% und vom Arbeitnehmer in Höhe von 2,025% getragen.
Für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr gilt ein Beitragssatz von 3,3%. Der Arbeitgeber zahlt 1,025% und der Arbeitnehmer in Sachsen 2,275%.
Dies gilt, wenn der Arbeitnehmer in Sachsen beschäftigt ist. In Sachsen wurde der Buß- und Bettag im November beibehalten.
21 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Pflegeversicherung Leistungsumfang
Die Leistungen müssen beantragt werden. Die Höhe der Leistungen hängt vom
Pflegegrad ab. Welchen Pflegegrad man hat, stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) fest.
Zahlung von Pflegegeld
Zahlung von Sachleistungen (Pflegedienste)
Unterbringung in Pflegeheimen
Heilmittel, Hilfsmittel (Rollstühle, Betten)
Häusliche Pflege
Stationäre Pflege
22 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Pflegeversicherungen Leistungsumfang nach Pflegegraden
23 Sozialversicherung 04.05.2019
Quelle: https://www.pflegeversicherung-experten.de/pflegegrad-1-bis-5.html
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
mit besonderen Anforderungen an die
pflegerische Versorgung
Pflegebedürftig (…) sind Personen,
die gesundheitlich bedingte
Beeinträchtigungen der
Selbstständigkeit oder der
Fähigkeiten aufweisen
die körperliche, kognitive oder
psychische Beeinträchtigungen
oder gesundheitlich bedingte
Belastungen oder Anforderungen
nicht selbstständig kompensieren
oder bewältigen können
die voraussichtlich für mindestens
sechs Monate Hilfe benötigen
§ 14 Abs. 1 SGB XI
Die Pflegeversicherungen Leistungsumfang nach Pflegegraden
24 Sozialversicherung 04.05.2019
Pflegegrade Geldleistung
(ambulant)
Sachleistung
(ambulant)
Leistungsbetrag
(vollstationär)
Pflegegrad 1 --- --- 125 €
Pflegegrad 2 316 € 689 € 770 €
Pflegegrad 3 545 € 1298 € 1262 €
Pflegegrad 4 728 € 1612 € 1775 €
Pflegegrad 5 901 € 1995 € 2005 €
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick.html
Durch das erste und das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG I und II) erhalten vor allem Demenzkranke in
Deutschland seit 2017 endlich die gleichen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung wie dauerhaft körperlich
Erkrankte.
Die Rentenversicherung Allgemeines
Träger ist die Deutsche Rentenversicherung
Es gibt weitere spezielle Träger wie z.B. Landwirtschaftliche Rentenversicherung, Künstlersozialkasse, Bundesknappschaft.
Der Beitragssatz beträgt bundesweit im Jahr 2019 18,6%.
Dieser Beitrag wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.
25 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Rentenversicherung Leistungsumfang
Die Deutsche Rentenversicherung berät in allen Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge.
Zahlung von Altersrenten
Zahlung von Hinterbliebenenrenten (Witwenrenten, Waisenrenten)
Zahlung von Renten wegen Erwerbsminderung
Anschlussheilbehandlungen
Übernahme der Kosten von Reha-Kuren
26 Sozialversicherung 04.05.2019
Heilmittel, Hilfsmittel
Die Arbeitsförderung Allgemeines
Träger ist die Agentur für Arbeit
Der Beitragssatz beträgt bundesweit im Jahr 2019 2,5 %.
Dieser Beitrag wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.
Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (Sozialamt).
Es ist zuständig für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV).
27 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Arbeitsförderung Leistungsumfang
Die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg erbringt Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere
die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung.
Zahlung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II
Zahlung von Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld
Berufs- und Studienberatung für Schüler
Rückerstattung von Bewerbungskosten
Umschulungen, Weiterbildungen, berufliche Bildung
Arbeitsvermittlung
28 Sozialversicherung 04.05.2019
Unterstützung von Existenzgründern
Die Unfallversicherung Allgemeines
Träger sind die Berufsgenossenschaften
Kein fester Beitragssatz.
Risiko, Anzahl der Arbeitnehmer und Arbeitsschutz werden zu Grunde gelegt.
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zu 100%.
29 Sozialversicherung 04.05.2019
Die Unfallversicherung Leistungsumfang
Prävention, Rehabilitation und
Entschädigung – das sind die
zentralen Aufgaben der gesetzlichen
Unfallversicherung
Geldleistungen:
Verletztengeld (ca. 10% höher als Krankengeld)
Hinterbliebenenrenten, Renten an Versicherte
Sachleistungen:
Heilbehandlung
30 Sozialversicherung 04.05.2019
Übergangsgeld/Berufshilfe
Sterbegeld
Berufliche und
medizinische Rehabilitation
Unfallvorsorge,
Arbeitsschutz
Gut und richtig versichert Beitragszahlung bei Auszubildenden - Sonderregelung
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Beitragszahlung durch Auszubildenden
NUR, wenn das Brutto-Entgelt monatlich
über 325 Euro (Wert seit 2016) liegt.
Liegt das Einkommen des Auszubildenden
darunter, ist man ein sogenannter
„Geringverdiener“ und der Arbeitgeber trägt
die Beiträge voll.
Gut und richtig versichert Familienversicherung
Grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Bei Studium/Schulausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres plus Verlängerung um die Monate des Wehr- bzw. Zivildienstes.
(dies ist nur möglich, wenn keine selbstverschuldete Unterbrechung vorliegt)
Ohne Erwerbstätigkeit bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
Einkommensgrenzen:
bis monatlich 445,00 € brutto (Wert 2019)
450,00 € (für geringfügig Beschäftigte)
Mit Beginn der Ausbildung bei einem Arbeitgeber ist man als Auszubildender sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Von der monatlichen Ausbildungsvergütung werden Beiträge zu den einzelnen Sozialversicherungsträgern abgezogen.
32 Sozialversicherung 04.05.2019
Gut und richtig versichert Krankenversicherung der Studenten
33 Sozialversicherung 04.05.2019
Monatliche Beiträge ab 01.01.2019
Krankenversicherung 14,6%: 66,33 EUR
+ Zusatzbeitrag
AOK PLUS (0,6% Zusatzbeitrag): 70,22 EUR
Pflegeversicherung:
- bis Vollendung des 23. Lebensjahres
oder bei nachgewiesener Elterneigenschaft 19,79 EUR
- ab Vollendung des 23. Lebensjahres
und ohne nachgewiesener Elterneigenschaft 21,42 EUR
Bis 14. Fachsemester oder
Bis Semester, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird
Danach freiwillige Krankenversicherung, Familienversicherung (Ehegatte) oder private Versicherung möglich
Bei BAföG-Bezug
kann beim BAföG-
Amt ein monatlicher
Zuschuss zur
Kranken- und
Pflegeversicherung
beantragt werden.
Gut und richtig versichert Private Absicherung
34 Sozialversicherung 04.05.2019
Private Haftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Hausratversicherung
Rechtsschutzversicherung
Private Auslandskrankenversicherung
Fahrraddiebstahlversicherung
Mögliche Zusatzver-
sicherungen
Fragen?
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Bonusprogramm der AOK PLUS
36 Sozialversicherung 04.05.2019
Check-up 35
oder
Haut-Check
Sport-
veranstaltung
wie Marathon
Deutsches
Sportabzeichen
Mitgliedschaft
Sportverein/
Fitnessstudio
KrebsvorsorgeZahnvorsorge/
Professionelle
Zahnreinigung
Impfung
(Diphtherie/
Tetanus)
Anerkennung einer bewussten Lebensweise