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Universität Zürich SS 2005 11. April 2005 Stand der beruflichen Vorsorge in der Schweiz Prof. Dr. Carl Helbling

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Page 1: Stand der beruflichen Vorsorge in der Schweiz · Entwicklung der betrieblichen Vorsorge • 1972 Drei Säulen-Konzept durch Volksabstimmung in der ... • Die betriebliche Sozialpolitik

Universität Zürich SS 2005

11. April 2005

Stand der beruflichen Vorsorgein der Schweiz

Prof. Dr. Carl Helbling

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Stand der beruflichen Vorsorge in der Schweiz

Inhaltsübersicht

A. Ausgangslage

B. Organisation, Finanzierung und Leistungsplan

C. Vermögensanlage

D. Führung einer Vorsorgeeinrichtung(inkl. Verwaltung, Überwachung, Parität, Transparenz usw.)

E. Schlussbemerkungen

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1. Die drei Säulen der sozialen SicherheitA.

Ausgangslage

Erste Säule:

Staatliche Sozial-versicherung

Zweite Säule:

BeruflicheVorsorge

Dritte Säule:

IndividuellesSparen

Soziale Sicherheit bei Alter, Tod und Invalidität

A

Basis-leistun-gen für

alle

AHV/IV

B

Ergän-zungs-leistun-

gen

EL

A

Obli-gatori-scheVersi-che-rung

BVG

B

Frei-willige

Zusatz-versi-che-

rungen

ZGB/OR

A

Ge-bun-den

(wegenSteuern)

BVV 3/Steuer-G.

B

Frei

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A. Ausgangslage

2. Einige Zahlen zu den drei Säulen

Gesamtrechnung der sozialen Sicherheit (2001): • Sozialleistungen insgesamt (Auszahlungen) 107,8 Mrd. CHF • Alter

− Staatliche AHV (1. Säule) 28,6 − Betriebliche Vorsorge (2. Säule) 20,3

48,9

• Krankheit 26,9 • Invalidität 13,8 • Hinterbliebene • Übriges (Arbeitslosigkeit u.a.)

6,811,4

• Bruttoersparnis private Haushalte (3. Säule) 30.4

• Bruttoinlandprodukt (BIP) zu Marktpreisen 417,3 Mrd. CHF • Gesamteinnahmen der sozialen Sicherheit (2001)

(davon Vermögenserträge Berufliche Vorsorge 22,5) 140,8 Mrd. CHF

Stat. Jahrbuch 2004, S. 546f.

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A. Ausgangslage

3. Entwicklung der betrieblichen Vorsorge

• 1972 Drei Säulen-Konzept durch Volksabstimmung in der Verfassung verankert. (Alternative zum Ausbau der staatlichen Versicherung.)

• 1985 BVG (Berufliches Vorsorge Gesetz) in Kraft getreten.Einzigartige Besonderheit eines Obligatoriums für dieberufliche Vorsorge (2. Säule) auf Basis des

Kapitaldeckungs-verfahrens. Verpflichtet ist der Arbeitgeber.

• 1995 Freizügigkeitsgesetz, Wohneigentumsforderungsgesetz

• 1996 Ausbau des Insolvenzschutzes

• 2004 I. BVG-Revision (3 Pakete)- 2006

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4. Die betriebliche Sozialpolitik als Teil der Unternehmenspolitik

A. Ausgangslage

• Shareholder- und/oder Stakeholder-Interesse.

• Das Zielsystem des Unternehmens, hier die sozialen Ziele.

• Die betriebliche Sozialpolitik ist Teil des Personalwesens, also des Human Resource Managements.

• Unterschiedliche rechtliche Ausgestaltung der betrieblichen Sozialpolitik im Ausland.

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A. Ausgangslage

5. Förderung der Vorsorge durch die Steuerpraxis

• Steuerbefreiung– der Einrichtungen– der Arbeitgeberbeiträge,– der Arbeitnehmerbeiträge.

• Besteuerung der Leistungen– der Renten,– der Kapitalauszahlungen.

• Steuerfreie Arbeitgeberbeitragsreserven sind zulässig.

• Aufschub der Besteuerung des angesammelten Vermögens (inkl. Zinsen).

• Forderung der ausserobligatorischen Vorsorge (heute 400 von 600 Mrd. CHF).

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6. Verhältnis zur staatlichen Sozialversicherung A.

Ausgangslage

• Begriff, Ziele und Gebiete der Sozialversicherung.

• Ständiger Ausbau in den letzten Jahren.

• In allen Ländern Probleme der Finanzierung (Diskussion von Rentenreformen).

• Koordination mit der beruflichen Vorsorgein der Schweiz (erste und zweite Säule).

• Gesetzgebung in ständiger Entwicklung.

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7. Einfluss der Globalisierung auf die Ausgestaltung der Pensionskassen

A. Ausgangslage

• Konzernmässige Betrachtung ist immer häufiger.

• Stand der Vorsorge ist wichtig für Salärvergleiche im Konzern (Vergleich von Bruttozahlen, vor Sozial- undPK-Beiträgen).

• Ruhegehaltszusagen – wie bilanzieren? Praxis im Ausland.

• Vorsorgeeinrichtungen sind das Werk der Sozialpartner (mit Unterschieden von Land zu Land).

• Bilanzierung nach IFRS/IAS 19.

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1. Aufbau eines Vorsorgereglements B. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Dabei stellen sich grundsätzliche Fragen:

– Wie ist der Kreis der Versicherten definiert?

– Welche Finanzierung (Beiträge)?

– Welche Leistungen (Renten, Kapital)?

– Welche Freizügigkeitsvorschriften bestehen („Formel“)?

– Wie soll Organisation, Verwaltung und Kontrolle einer Vorsorgeeinrichtung ausgestaltet sein?

– Sind Besitzstandswahrungen bei Neuerungen im Reglement zu beachten?

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2. Gleichgewicht der Leistungen mit den Beiträgen B. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Stets gilt:

Einnahmen + Vermögenserträge = Ausgaben

bzw. umgekehrt:

Ausgaben = Einnahmen + Vermögenserträge

• Vermögenserträge dank des

Kapitaldeckungsverfahrens.

• Vergleiche von Personalvorsorgeeinrichtungen erfolgen am aussagekräftigsten aufgrund des Deckungskapitals im Alter 65 (Beginn der Altersleistungen).

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3. Beitrags- oder Leistungsprimat B. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Beitragsprimat:– Die Höhe der Beiträge bestimmt die Leistungen.– Die Frage lautet, welche Leistungen erhält man mit jährlichen

Beiträgen von z.B. 20% des versicherten Lohnes?– Probleme, wie Einfluss der Teuerung.

• Leistungsprimat:– Die Höhe der Leistungen bestimmt die Beiträge.– Die Frage lautet, welche jährlichen Beiträge sind zu leisten, um

eine Altersrente von 60% des versicherten Lohnes zu erhalten?– Probleme, wie Ausgleich der Solidarität Junge/Alte.

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4. Autonome Kasse, Versicherung u.a. B. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Autonome Pensionskasse– Was bedeutet dies?– Voraussetzungen.

• Kollektivversicherung (Mischformen).

• Sammelstiftung (typisch in der Schweiz)– Begriff,– Probleme.

• Rückstellung in der Unternehmensbilanz– gängige Form in Deutschland,– wieso dies in der Schweiz nicht geht.

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5. Koordination mit der Sozialversicherung B. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Grundsatz (in der Bundesverfassung): PK und SV sollen die „gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise“ weiter ermöglichen.

• Versicherter Lohn obligatorisch zwischen CHF 19‘350 und CHF 77‘400 (ab 1.1.2005).

• BVG-Rente bisher (ab 2005 sinkender %): 7,2% aus 500* = 36% (Art. 16 BVG)

* 500 = Sparen über 40 Jahre (ohne Zinsen, da Annahme der sog. goldenen Regel).

• Koordination mit anderen Versicherungen und mit der Sozialversicherung – evtl. Reduktion bei Überversicherung.

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6. Beiträge des Arbeitgebers und der ArbeitnehmersB. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Arbeitgeber:– feste Beiträge und variable Beiträge– Richtgrössen aus wirtschaftlicher Sicht sind Usanzen der

Branche und Folge der Ertragslage des Unternehmens– freiwillige Beiträge sind beeinflusst durch die Steuerpolitik, so

Zuwendungen an Arbeitgeberbeitragsreserven

• Arbeitnehmer:– ordentliche und ausserordentliche Beiträge– Eintrittsgelder (aus Freizügigkeit)– steuerbegünstigte Einkäufe und Nachzahlungen

• Wo liegt das angemessene Mass der Beiträge?

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7. Vorteile der separaten Rechtsform (Stiftung)B. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Personalvorsorgeeinrichtungen müssen rechtlich verselbständigt sein in Form einer Stiftung (selten Genossenschaft).

• Vorteil der separaten Vermögensverwaltung.

• Vorteil des paritätischen Stiftungsrates(Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter).

• Vorteil für Beaufsichtigung und Steuerbefreiung.

• Möglichkeit, Reserven zu bilden.

• Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen (für die 505.000 der 3‘311‘000 Erwerbstätigen im Jahre 2002).

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8. Die paritätische VerwaltungB. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Der Stiftungsrat ist das oberste Führungsorgan einer Personalvorsorgeeinrichtung.

• Der Stiftungsrat setzt sich aus gleichviel Arbeitgeber-und Arbeitnehmervertretern zusammen.

• Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Aktiv-Versicherten.

• Verschiedene Verfahren zur Wahl des Präsidenten.

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9. Arten von Vorsorgeleistungen B. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Altersvorsorgeleistungen

• Hinterlassenenleistungen

• Invaliditätsleistungen

• Austrittsleistungen(Freizügigkeitsleistungen gemäss FZG)

• Minimalleistungen nach BVG(ca. 2/3 sind ausserobligatorische Leistungen)

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10. Finanzierungsmodelle B. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Kapitaldeckungsverfahren:– Anwartschaftsdeckungsverfahren,– Individuelle Äquivalenz,– Kollektive Äquivalenz.

• Umlageverfahren:– Ausgabenumlageverfahren (z.B. AHV).

• Mischformen:– Rentenwertumlageverfahren.

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11. Risiken Alter, Tod und Invalidität B. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Risiko Alter: Langlebigkeitsrisiko.

Frage der anzuwendenden Lebenserwartung(BVG Rentensatz heute 7,2%, bis 2015 auf 6,8% zu senken. Dies ist aber immer noch viel zu hoch).

Verteuerung durch demographische Entwicklung und tieferer Zinssatz.

• Risiko Tod: Selektionsrisiko.Frage des Kreises der Begünstigten.

• Risiko Invalidität: Missbrauchsrisiko.Frage der klaren Umschreibung des Invaliditätsbegriffes.

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12. Versicherungstechnische Grundlagen B. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Wahrscheinlichkeitstafeln– Sterblichkeit,– Invalidität,– andere Wahrscheinlichkeiten.

• Technischer Zinsfuss– Grundsätze zur Festlegung (heute i.d.R. 4%).– Unterschiede zum BVG-Zins (ab 1.1.2005 min. 2,5%).

• Verwaltungskosten (evtl. netto).

• Versicherungstechnische Grundlagen (Tafeln)– BVG, 2000, EVK 2000, Lebensvers.-Tarife.

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13. Begriff des Deckungskapitals B. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Begriffe: Deckungskapital, Rückkaufswert, technische Rückstellungen.

• Aufgabe des Experten für berufliche Vorsorge (Versicherungsmathematiker).

• Gesetzliche Pflichten des Experten (Periodizität der Berechnung).

• Technische Bilanz einer Pensionskasse (versus kaufm. Bilanz).

• Buchung des Deckungskapitals in der kaufmännischen Bilanz.

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14. Lösung des Problems der FreizügigkeitB. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• 1995 wurde das Freizügigkeitsgesetz erlassen.

• Danach erhalten Austretende:– Beim Beitragsprimat:

Aufgezinstes Sparkapital

– Beim Leistungsprimat:Barwert der erworbenen Leistungen(erworbene Leistungen = anrechenbare/erworbene Jahre)

• Zahlbar auf bis zum Pensionierungsalter gebundene Konten bei Banken oder Versicherern.

• Barauszahlung nur in Ausnahmefällen möglich (Auswanderung, Übertritt in selbständige Tätigkeit).

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15. Behandlung der vorzeitigen Pensionierung

B. Organisation, Finanzierung und Leistungsplan

• Wunsch nach Vorruhestandsregelungen.

• Überbrückungsrenten sind gefragt, aber wie finanzieren?

• Koordination mit der Sozialversicherung ist wünschbar.

• Finanzierung im Kapitaldeckungs- oder Umlageverfahren (Praxis) je nach Möglichkeiten.

• Frage des „gerechten“ Kürzungssatzes oder: Wer trägt die Kosten?

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16. Wahlmöglichkeiten beim VersicherungsplanB. Organisation, Finanzierung und

Leistungsplan

• Entwicklungen aus den USA:

• Wahl zwischen etwa drei verschiedenen Vorsorgeniveaus (mit unterschiedlichem Arbeitnehmer-aber fixem Arbeitgeberanteil).

• In der Schweiz bedeutet das: z.B. (1.) BVG-Minimal, (2.) Durchschnitts-PK und (3) Maximal-PK. Steuerbehörden sehen dabei noch Probleme.

• Gemäss der 1. BVG Revision soll eine Wahl zwischen 3 Versicherungsplänen ab 2006 möglich sein (Art. 1b BVG-Entwurf).

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C. Vermögensanlage

1. Bewusste Anlagepolitik und -planung

• Anlagepolitik sollte nicht zufällig, sondern geplant sein.

• Zuerst Definition der Ziele, dann Festlegung der Strategien.

• Mithilfe von externen Beratern je nach Fall.

• Beurteilung der Anlage durch Performance-Analysen.

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C. Vermögensanlage

2. Anlagereglemente

• Interne Anlagereglemente sind eine Notwendigkeit und nach Art. 49 a BVV 2, eine „Führungsaufgabe“.

• Anlagerichtlinien und -beschlüsse des Stiftungsrates sind rechtlich eine schwächere Form, (u.a. keine Revisionspflicht).

• Aufgabenabgrenzung und Kompetenzregelungen.

• Festlegung der Verantwortlichkeiten.

• Probleme der Vermögensverwaltung.

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C. Vermögensanlage

3. Begriff Risikofähigkeit

• Begriff und Feststellung der Risikofähigkeit.

• Begriff des Deckungskapitals (techn. Rückstellungen).

• Begriffe freie Mittel und Schwankungsreserve (Eigenkapital)

• Versicherungstechnische und anlagebezogene Risikofähigkeit.

• Risikogerechte Anlagestrategie.

• Mehr gesamtheitliche Sicherheitsbetrachtung.

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C. Vermögensanlage

4. Messung der Risikofähigkeit

• Begriffe: Deckungsgrad, Unterdeckung(Definition nach dem neuen Art. 44 BVV 2)

• Wem gehören die Schwankungsreserven auf den Marktwerten (Verkehrswerten) von Aktien, Liegenschaften usw.?

• Nach Art. 47,1 BVV2 müssen ab 2005 alle Vorsorgeeinrichtungen ihre Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 26 erstellen (true and fair view).

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C. Vermögensanlage

5. Angemessene Asset Allocation

• Rahmen der Asset Allocation wird durch BVG/BVV2 gegeben.

• Begrenzungen der einzelnen Anlagen nach Art und Höhe.

• Gesamtrisikoanalyse ist entscheidend.

• Die Asset Allocation muss sich mittel- bis langfristig orientieren.

• Zuzug von Fachleuten aus dem Asset Management ist bei grösseren Kassen üblich.

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6. Anlagevorschriften durch Einzelbegrenzungen oder allgemein

C. Vermögensanlage

• Einzelvorschriften mit Begrenzungen auf einzelne Anlagearten und auf maximale Prozentsätze des Gesamtvermögens und/oder

• Allgemeine Begrenzung der mit Risiken behafteten Anlagen je nach Risikofähigkeit der Vorsorgekasse.

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C. Vermögensanlage

7. Probleme einzelner Vermögensanlagearten

• Anlage beim Arbeitgeber (neu max. 5%, bisher 20%)

• Anlage in Aktien (kotierte/nichtkotierte)

• Derivative Finanzinstrumente

• Anlagen im Ausland und in Fremdwährung

• Anlage in Liegenschaften

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C. Vermögensanlage

8. Verluste durch gesunkene Aktienkurse

• Grosses Problem durch Kursverluste an der Börse.

• Bildung und Auflösung von Schwankungsreserven.

• Ist die langfristige Anlagestrategie weiterhin einzuhalten?

• Welches sind die Auswirkungen auf Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften?

• Massnahmen bei Unterdeckungen.

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C. Vermögensanlage

9. Wahlmöglichkeiten bei der Vermögensanlage

• Entwicklung aus den USA:– Wahl zwischen etwa drei Anlagearten (20% / 35% / 50%

Aktienanteil).– Es stehen unterschiedlich strukturierte Anlagefonds zur

Auswahl.

• In der Schweiz erst ab 2006 ansatzweise erlaubt (Art. 1d BVV2 Entwurf):– Nur für Beträge von über dem 1½-Fachen des Obligatoriums

und nur für nicht registrierte Kassen vorgesehen.– Probleme: FZG, Lohngrenze, Sicherheitsfonds.

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D. Führung einer Vorsorgeeinrichtung

1. Rechtsträger der Vorsorge

• Möglichkeiten:– Eigene Stiftung (typisch in der Schweiz).– Sonstige separate Rechtsperson.– Rückstellung in der Bilanz des Unternehmens (scheitert in der

Schweiz an den Steuern).– Kollektivversicherungsvertrag.– Anschluss an Sammelstiftung.– Private Einzelversicherungen.

• Welches sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsträger?

• Schaffung einer neuen Rechtsform ist in Diskussion.

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D. Führung einer Vorsorgeeinrichtung

2. Geforderte verbesserte Transparenz

• Was gehört zur Transparenz einer Personalvorsorgeeinrichtung?

• Jährliche Berichterstattung über das Vorsorgewerk (neu nach Swiss GAAP FER26).

• Information über den individuellen Fall (Mitarbeiterebene).

• Bessere allgemeine Information der Versicherten ist wünschbar (wie für den Aktionär einer AG).

• Sonderthema: Transparenz der Sammelstiftungen.

• Aber: Transparenz kann der Solidarität schaden! Wieso?

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D. Führung einer Vorsorgeeinrichtung

3. Konzernbilanz nach US GAAP, IAS und FER

• Pensionskassen-Ueberschüsse und -Fehlbeträge sind in der Konzernbilanz als Aktivum oder Passivum zu berücksichtigen. Ebenso in der Konzern-Erfolgsrechnung.

• Dies gilt für US GAAP, IFRS/IAS 19 oder Swiss GAAP FER 16.

• Das Berechnungsverfahren ist komplex.

• Uebertragung auf schweizerische Verhältnisse hat seine Tücken (BVG-Gesetzgebung).

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4. Ueberwachung und Prüfung der Vorsorge-institutionen

D. Führung einer Vorsorgeeinrichtung

• Durch staatliche Behörden:– Kantonale Aufsichtsbehörde (ZGB 84; BVG 61,1 und 62)– weitere Behörden: Steuerverwaltung, Handelsregister, AHV,

BSV, BPV

• Durch die Kontrollstelle bzw. technische Experten:– interne Revisionsorgane

– externe Kontrollstelle (BVG 53,1)

– Experten für berufliche Vorsorge (BVG 53,2)

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D. Führung einer Vorsorgeeinrichtung

5. Verantwortlichkeit der Organe

• Problematik für Arbeitgeber-, und für Arbeitnehmer-stiftungsräte.

• Klare Aufgabenzuteilung (durch Pflichtenhefte) ist nötig.

• Mindestaufgaben des Stiftungsrates sind ...

• Ausbildungsgelegenheiten für Stiftungsräte schaffen.

• Sind Haftpflichtversicherungen für Organe zu empfehlen?

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D. Führung einer Vorsorgeeinrichtung

6. Freie Wahl der Pensionskasse?

• Was bedeutet das? Argumente Pro und Contra ...

• Experiment in Grossbritannien.

• Gefährdet Steuerprivilege, da nicht mehr berufliche, sondern private (individuelle) Vorsorge.

• Ein übertriebenes Mass der Liberalisierung bringt viele Nachteile.

• Freie Wahl ist bei Freizügigkeitskonten gegeben –trotzdem nur 1½% Zins.

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1. Die 1. BVG-Revision ist abgeschlossen, die nächstebeginnt sogleich

E. Schlussbemerkungen

• Die 1. BVG-Revision regelte folgende Themen:1.7.03 Unterdeckung1.4.04 Transparenz, Rechnungslegung, Verwaltung usw.1.1.05 Lohndefinition, Teil- und Gesamtliquidation,

Umwandlungsumsatz u.a.1.1.06 Steuerthemen

• Weiterhin offene Fragen (weitgehend politische Entscheide):– Aufsicht (zentral, dezentral)?– Rechtsform?– Senkung des Umwandlungssatzes für Renten?– Höhe des BVG-Zinses, techn. Zinses?– Ausfinanzierung der öffentlich-rechtlichen PK?– Pensionierungsalter, vorzeitige Pensionierung?– Koordination mit Sozialversicherungen?– Sanierungsmassnahmen z.L. Rentner?

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E. Schlussbemerkungen

2. Fundierte Altersvorsorge in der Schweiz

• Einzigartige Besonderheit des Obligatoriums der beruflichen Vorsorge (2. Säule).

• Stark entwickelte Vorsorge dank Steuererleichterungen.

• Vorteile von Stiftungen (u.a. Mitbestimmung und ausgesondertes Vermögen).

• Starkes Kapitaldeckungsverfahren.

• BVG-Teil: ca. 1/3 des Vermögens (200 Mrd.).

• Ausserobligatorischer Teil: ca. 2/3 des Vermögens (400 Mrd.).

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E. Schlussbemerkungen

3. Künftige Entwicklungstendenzen

• Eher Abbau der Soziallasten im Unternehmen (Lohnnebenkosten).

• Übergang zu transparenteren Beitragsprimaten.

• Auflösung von Reserven und Überschüssen.

• Druck auf Vermögensanlage und Verwaltung.

• Bessere Koordination mit der Sozialversicherung.

• Verstärkter Einfluss von Entwicklungen aus dem Ausland (EU, US).

• Massive Verteuerung hält an u.a. wegen Langlebigkeit, tiefem Zinsniveau.