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Städtebaulicher Rahmenplan
Gebiet Fennpfuhl
Berlin-Lichtenberg
Auftraggeber Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Wirtschaft, Arbeit und Soziales
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Alt Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
Betreuung: Gruppenleitung Lichtenberg Nord
Martina Becker
Telefon 030 90296 6421
Auftragnehmer Büro S T A D T L A N D P R O J E K T E
Dipl. Ing. Bauassessor Georg Balzer, freischaffender Stadtplaner
Schönhauser Allee 182, 10119 Berlin
Telefon 030 440 508 66
mail@s t a d t l a n d p r o j e k t e .de
Bearbeitung Destina Ergin
Georg Balzer
Bearbeitungszeitraum: September 2017 bis März 2019
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 1
Inhalt
Anlass der Erstellung des Gutachtens .................................................................................... 3
Zusammenfassung der Ergebnisse ......................................................................................... 4
Verfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit ........................................................................ 8
1. Räumliche und funktionale Einordnung der Großsiedlung Fennpfuhl ........................ 10
1.1 Lage im näheren Umfeld ................................................................................................ 10
1.2 Planerische Vorgaben ..................................................................................................... 12
Flächennutzungsplan ...................................................................................................... 12
Bereichsentwicklungsplanung Alt‐Lichtenberg ............................................................... 12
Integriertes Stadtumbaukonzept INSEK ......................................................................... 13
1.3 Zusammenfassung.......................................................................................................... 13
2. Struktur des Gebietes .............................................................................................. 15
2.1 Merkmale und städtebauliches Leitbild ......................................................................... 15
2.2 Veränderungen im Gebiet im Kontext des Förderprogramms „Stadtumbau Ost“ ......... 17
Ziele des Stadtumbaus ................................................................................................... 17
Abgeschlossene Vorhaben ............................................................................................. 17
2.3 Sonstige Veränderungen ......................................................................................... 19
2.4 Zusammenfassung .................................................................................................. 21
3. Bevölkerung ............................................................................................................ 22
3.1 Bisherige Entwicklung .................................................................................................... 22
Entwicklung der Einwohnerzahlen bis 2017 ................................................................... 22
Entwicklung der Altersstruktur ....................................................................................... 23
Einzelfallstudie: Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg WGLi ...................................... 24
3.2 Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung ...................................................................... 27
Entwicklung der Einwohnerzahl ..................................................................................... 27
Entwicklung der Altersstruktur ....................................................................................... 31
Zusammenfassung .......................................................................................................... 34
4. Wohnen................................................................................................................... 36
4.1 Wohnungsbestand und Wohnungseigentümer ............................................................. 36
4.2 Wohnungsentwicklung ................................................................................................... 38
Grundsätze der städtebaulichen Entwicklung der Großsiedlung Fennpfuhl .................. 38
Potenzialflächen für ergänzende Wohnbebauung ......................................................... 39
4.3 Zusammenfassung.......................................................................................................... 46
5. Soziale Infrastruktur ................................................................................................ 47
5.1 Kindertagesstätten ......................................................................................................... 47
Bestand ........................................................................................................................... 47
Räumliche Verteilung ..................................................................................................... 49
Künftiger Bedarf ............................................................................................................. 49
Schlussfolgerungen ......................................................................................................... 51
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 2
5.2 Schulen ........................................................................................................................... 53
Bestand und räumliche Verteilung ................................................................................. 53
Vorhaben und Konzepte ................................................................................................. 54
Schlussfolgerungen ......................................................................................................... 57
5.3 Zusammenfassung.......................................................................................................... 57
Kitas ................................................................................................................................ 57
Schulen ........................................................................................................................... 58
Angebote der offenen Kinder‐, Jugend‐ und Familienarbeit …………….…………
…………….58
Nutzungen flexibel anlegen ............................................................................................ 58
Grundstücke für öffentliche Nutzungen sichern ............................................................. 58
6. Freiraum .................................................................................................................. 60
6.1 Bestand .......................................................................................................................... 60
Struktur und Flächen ...................................................................................................... 60
6.2 Konzepte und Planungen ............................................................................................... 62
Öffentliche Spielplätze .................................................................................................... 62
Gewässer ........................................................................................................................ 64
6.3 Zusammenfassung.......................................................................................................... 64
7. Öffentlicher Raum und Zentren ................................................................................ 67
7.1 Bestand .......................................................................................................................... 67
7.2 Zusammenfassung.......................................................................................................... 69
8. Verkehr.................................................................................................................... 71
8.1 Bestand .......................................................................................................................... 71
Vorhandenes Netz und Flächen ...................................................................................... 71
Bewertung ...................................................................................................................... 72
8.2 Konzepte und Vorschläge ............................................................................................... 73
8.3 Zusammenfassung.......................................................................................................... 74
9. Übersicht zu Vorhaben und Konzepten im Plangebiet ............................................... 76
10. Städtebauliche Gesamtentwicklung des Gebietes ................................................... 78
11. Sicherung der Ziele des städtebaulichen Rahmenplans Fennpfuhl ........................... 83
11.1 Handlungsschwerpunkte .............................................................................................. 83
Schwerpunkt Soziale Infrastruktur ................................................................................. 83
Schwerpunkt Freiraumentwicklung ................................................................................ 83
Sicherung der städtebaulichen Struktur des Gebietes ................................................... 83
Bürgerbeteiligung fortführen ......................................................................................... 83
11.2 Handlungsempfehlungen ............................................................................................. 84
Dialog im Gebiet Fennpfuhl gestalten ............................................................................ 84
Information zu Planungs‐ und Bauvorhaben ................................................................. 84
Flächensicherung ............................................................................................................ 85
Überprüfen von vorhandenen Planungen und Beschlusslagen ...................................... 85
Planungsrechtliche Sicherung der städtebaulichen Ziele ............................................... 85
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 3
Anlass der Erstellung des Gutachtens
Das Wohngebiet Fennpfuhl ist unverändert ein gut nachgefragter Wohnort im Bezirk
Lichtenberg, in dem gegenwärtig rund 32.800 Einwohner leben. Die städtebauliche
Entwicklung des Gebietes erfolgte mit dem Leitbild „Wohnen im Grünen ‐ mitten in der
Stadt“, mit dem auch der Charakter der Großsiedlung umschrieben ist: Wohnbereiche
gruppieren sich um den zentralen Bereich, um den Fennpfuhl‐Park als grüne Mitte und den
Anton‐Saefkow‐Platz als Zentrum des Gebietes. Ab ca. 2012/13 haben sich die Vorzeichen
der städtebaulichen Entwicklung im Gebiet folgendermaßen verändert:
Die Einwohnerzahl im Gebiet nimmt kontinuierlich zu.
Wohnprojekte des ergänzenden Bauens sind im Gebiet umgesetzt worden
(z.B. Wohnhaus Storkower Straße/Rudolf‐Seiffert‐Straße mit 75 WE, Wohnhaus Alfred‐
Jung‐Straße 14 (mit 425 WE). Weitere Vorhaben sind im Bau und kurz vor der Fertig‐
stellung (Lichtgarten der Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg WGLi mit 107 WE).
Die Nachfrage nach Plätzen in Kitas und Schulen steigen und führen vor allem im Schul‐
bereich zu einer Verknappung der Kapazitäten.
Im Kontext des „Bündnisses für Wohnen“ in Berlin und der Überarbeitung des
Stadtentwicklungsplans Wohnen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
rückt u.a. auch das Wohngebiet Fennpfuhl als potenzielles Gebiet der „Nachverdichtung“ in
den Fokus.
Die Bezirksverordneten in Lichtenberg verfolgen die städtebauliche Entwicklung im Bezirk
Lichtenberg und auch im Gebiet Fennpfuhl sehr aufmerksam. Mit dem Beschluss Nr.
„DS/2033/VII Bebauung von Innenhöfen in der Großsiedlung“ vom 14. Juli 2017 zeigen sie
auf, dass sie am Erhalt der großzügigen Innenhöfe auch im Gebiet Fennpfuhl sehr
interessiert sind. Ihnen geht es darum, das städtebauliche Leitbild des Gebietes „Wohnen
im Grünen ‐ mitten in der Stadt“ zu sichern und die planerischen Voraussetzungen für die
Entwicklung des Gebietes gemäß des Leitbildes zu schaffen. Dabei stehen im Kontext des
vorliegenden Gutachtens u.a. folgende Fragen im Mittelpunkt:
Wie kann die städtebauliche Entwicklung des Gebietes mit der Sicherung des Leitbildes
„Wohnen im Grünen ‐ mitten in der Stadt“ erfolgen, angesichts der Ansprüche verschie‐
dener Akteure an das Wohngebiet Fennpfuhl?
Welche Herausforderungen bedürfen einer planerischen Betrachtung, um zielgerichtet
die Entwicklung des Gebietes gemäß des Leitbildes zu steuern?
Um diese Fragen zu beantworten, sind themenbezogen Grundlagen der bisherigen Entwick‐
lung recherchiert worden. Darauf basierend werden Konzeptideen entwickelt, in denen die
städtebauliche Entwicklung des Gebietes zusammengefasst dargestellt ist. Folgendes wird
im Ergebnis aufgezeigt:
Kulisse der Potenzialflächen für ergänzendes Bauen mit Sicherung des Leitbildes
„Wohnen im Grünen ‐ mitten in der Stadt“,
Von Bebauung künftig freizuhaltende Flächen gemäß städtebaulicher Rahmenplanung.
Damit soll folgendes ermöglicht werden:
Bezirksverwaltung, Kommunalpolitik, interessierte Anwohner sowie Akteure der Woh‐
nungswirtschaft erhalten mit den Ergebnissen eine klare Perspektive für die künftige
Gebietsentwicklung.
Handlungsschwerpunkte aus bezirklicher Sicht werden themenbezogen und integriert
dargestellt, was eine geordnete Entwicklung des Gebietes gemäß des Leitbildes sichert.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 4
Zusammenfassung der Ergebnisse
Nachfolgend wird in Form von Thesen zur Gebietsentwicklung ein Überblick über die
Ergebnisse der städtebaulichen Rahmenplanung gegeben.
Der auch künftig zu erwartende Anstieg der Einwohnerzahlen geht auf folgende Ursachen
zurück:
Zunehmender Austausch der Bewohner, die älter als 65 Jahre sind, durch jüngere Be‐
wohner (Familien mit Kindern),
Umsetzen von Wohnungsneubauvorhaben.
Denkbar ist, dass sich die Einwohnerzahl im Gebiet Fennpfuhl daher auf zwischen ca. 35.000
und 36.000 Einwohner entwickeln kann (Betrachtungszeitraum bis 2030).
Um künftig ein bedarfsgerechtes Angebot an Kita‐ und Grundschulplätzen bereitstellen zu
können, ist es erforderlich, Kita‐Reserveflächen zu aktivieren, vorhandene Grundschulen mit
Modularen Ergänzungsbauten auszustatten (Karl‐Lade‐Straße 25‐47), Reservestandorte
vorzuhalten (Bernhard‐Bästlein‐Straße 56) und einen neuen Grundschulstandort zu
entwickeln (Hohenschönhauser Straße 75A). Hierfür müssen die Flächen in das Eigentum
des Landes Berlin zurückgeholt werden.
Im Kontext der Einwohnerentwicklung und der Folgen für die soziale Infrastruktur zeigt sich,
dass die Priorität künftiger Potenzialflächen für ergänzendes Bauen klar bei Vorhaben der
sozialen Infrastruktur liegt.
Angeregt wird, bei der Weiterentwicklung von Gebäuden von Kitas und Schulen auf
möglichst flexible Nutzungskonzepte zurückzugreifen, um künftige „Wellen“ der demo‐
grafischen Entwicklung auszugleichen und diese Gebäude als soziale Gebietszentren mit
verschiedenen Betreuungsangeboten für verschiedene Zielgruppen gestalten zu können.
Mit dem Leitbild „Wohnen im Grünen ‐ mitten in der Stadt“ wird deutlich, dass die künftige
städtebauliche Qualität des Gebietes Fennpfuhl sich weiterhin stark über die vorhandene
städtebauliche Struktur definiert: Demzufolge gilt es, mögliche Flächen für ergänzendes
Bauen zum Wohnen dort zu verorten, wo versiegelte Flächen vorhanden sind, um
öffentliches und privates Grün vor Überbauung zu schützen. Als Potenzialflächen für
ergänzendes Bauen sind daher überwiegend großflächige Randparkplätze identifiziert
worden. Im Einzelfall und bei sehr genauer Prüfung der Verträglichkeit mit dem
städtebaulichen Umfeld sind auch Aufstockungen auf vorhandenen Gebäuden denkbar.
Mit dem Zuwachs an Einwohnern gewinnt der vorhandene öffentliche und private Freiraum
erheblich an Bedeutung: Er wird intensiver genutzt. Umso wichtiger ist daher sein Schutz
vor Veränderung, seine qualitative Aufwertung durch Pflege, die Vernetzung mit dem
angrenzenden Volkspark Prenzlauer Berg sowie die Verbesserung der Querungsmöglich‐
keiten über die Hauptstraßen, um z. B. den Fennpfuhl‐Park gut zu erreichen.
Im Flächennutzungsplan Berlin sollte daher der bisher nicht als öffentliche Grünfläche
dargestellte Rudolf‐Seiffert‐Park als öffentliche Grünfläche dargestellt werden. Damit wäre
der im Bestand räumlich zusammenhängende Freiraumbereich planerisch gesichert.
Als wichtige öffentliche Räume sollten der Roederplatz (2. Bauabschnitt) sowie der Bereich
um das Castello‐Center weiter umgestaltet werden.
Der Zuwachs an Einwohnern führt zu mehr Bewegungen auf den Verkehrsflächen. Wichtig
ist eine für familien‐ und alle Altersgruppen umfassende barrierefreie Gestaltung auf den
Straßen und Wegen im Gebiet.
Nachfolgend wird eine Übersicht über die einzelnen Ergebnisse der städtebaulichen
Rahmenplanung gegeben.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 5
Demografische Entwicklung
Innerhalb der vergangenen Jahre hat sich die Anzahl der Einwohner von 32.000 (2013) um
800 Einwohner erhöht (32.800 EW im Jahr 2017), was einem mittleren Einwohnerzuwachs
von 200 Einwohnern im Jahr entspricht.
Es wird künftig von Zuwächsen der Einwohnerzahl ausgegangen; für den
Betrachtungszeitraum 2030 werden im SIKo 35.800 Einwohner angenommen. In drei
Szenarios ist geprüft worden, welche Einwohnerzahl möglich ist, wenn gebietsspezifische
Trends beachtet werden. Altersstrukturell bedingte Austauschprozesse der
Wohnbevölkerung („alt gegen jung“) werden sich fortsetzen (Einwohnerzuwächse um
jährlich 200 EW (Szenario 1) sowie bei einem differenzierten Einwohnerzuwachs (Szenario
2: bis 2021 um 350 EW je Jahr, folgend bis 2023 um 300 EW jährlich, 2024 und 2025 200
EW/Jahr und bis zum Ende des Betrachtungszeitraums 2030 um 80 EW/Jahr). Die
Einwohnerzahlen liegen im Szenario 1 bei 35.200 EW und im Szenario 2 bei rd. 35.600 EW.
Mit dem Zuwachs an Einwohnern und dem altersstrukturell bedingten Austausch der
Bevölkerung wird sich die Anzahl der Personen je Haushalt in den Wohnungen des Gebietes
erhöhen. Von gegenwärtig 1,78 EW/WE (bei 32.823 EW 2017 und 18.460 Wohnungen) steigt
die Haushaltsgröße auf 1,87 EW/WE (bei 35.623 EW 2030 und dann 19.012 Wohnungen,
Stand nach Fertigstellung der Bauvorhaben in 2019).
Insbesondere die wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen erfordert die Bereitstellung
von ausreichend Plätzen im Bereich der sozialen Infrastruktur (Kita, Schulen). Es gilt,
familiengerecht zu planen, die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen und im Bedarfsfall
der sich verändernden Struktur anzupassende Gebäude zu berücksichtigen.
Wohnen
Die Großsiedlung Fennpfuhl ist als Wohngebiet konzipiert. Auch aufgrund ihrer
städtebaulichen Struktur mit Anlagen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, ihrer
Freiraumstruktur, ihrer verkehrlichen Infrastruktur sowie der Einzelhandelsstandorte ist sie
ein nachgefragter Wohnstandort, was sich auch in der gegenwärtigen Vollvermietung der
Wohnung zeigt.
Grundlage jeglicher weiterer Entwicklung der Wohnfunktion und damit auch des
Wohnungsneubaus ist die Sicherung und Entwicklung des Leitbildes „Wohnen im Grünen‐
Mitten in der Stadt“. Mit den hierzu formulierten Grundsätzen der städtebaulichen
Entwicklung liegen Prüfkriterien vor.
In diesem Kontext hat die Bebauung von Randparkplätzen zu Wohnnutzungen Priorität.
Innenhöfe und nicht versiegelte Flächen bleiben vor ergänzender Bebauung geschützt.
Mit den ermittelten Potenzialflächen für ergänzendes Bauen sind insgesamt ca. 1.850
Wohnungen für etwa 3.000 Einwohner möglich. Damit würde sich die Zahl der Wohnungen
innerhalb des Betrachtungsraums von gegenwärtig 18.460 WE bis 2030 auf insgesamt
20.862 WE erhöhen (Wohnungszuwachs von etwa 13 % bezogen auf die gegenwärtige Zahl
der WE).
Soziale Infrastruktur
Die Entwicklung der sozialen Infrastruktur im Gebiet Fennpfuhl gewinnt angesichts bereits
jetzt gestiegener Einwohnerzahlen und einer damit verbundenen stärkeren Nachfrage nach
Kita‐ und Grundschulplätzen erheblich an Bedeutung.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 6
Das Leitbild „Wohnen im Grünen‐mitten in der Stadt“ als Grundlage der städtebaulichen
Entwicklung des Gebietes schließt insofern die bedarfsgerechte Entwicklung der sozialen
Infrastruktur mit ein, denn Kita‐ und Schulplätze im Wohnumfeld sind Teil einer integrierten
Stadtentwicklung.
Im Schulbereich und besonders in den Grundschulen ist es wichtig, möglichst schnell
weitere Kapazitäten anzubieten. Flächenpotenziale für Modulare Ergänzungsbauten (Karl‐
Lade‐Straße 25‐47), Flächenreserven für Schulerweiterungen vorhalten (Bernhard‐Bästlein‐
Straße 56) und einen neuen Grundschulstandort im Sozialraum 17 sind aufgezeigt
(Hohenschönhauser Straße 75A).
Von großer Bedeutung in diesem Kontext ist es, dass vorhandene Grundstücke für
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Eigentum des Bezirkes verbleiben, bzw. in das
Eigentum des Bezirkes zurück gelangen.
Flächen für die soziale Infrastruktur haben Priorität vor Flächen für den Wohnungsneubau.
Freiraum
Der öffentliche Freiraum im Gebiet ist ein hohes Gut, welches erheblichem Nutzungsdruck
ausgesetzt ist: Mit zunehmender Zahl an Einwohnern steigt auch die Nutzungsintensität der
Freiflächen.
‐ Der bisherige und künftige Anstieg der Einwohnerzahl wird dazu führen, dass mehr
Einwohner die gleichen zur Verfügung stehenden Freiflächen nutzen (z.B. öffentliche
Spielplätze).
‐ Der Nutzungsdruck auf die vorhandenen Freiflächen wird sich erheblich erhöhen, auch
durch zunehmende Mobilität (Suche nach Abstellmöglichkeiten für ruhenden Verkehr).
Vorhandene Freiflächen bedürfen daher eines Schutzes vor weiterer Versiegelung; sie müs‐
sen gut unterhalten und gepflegt, sowie qualitativ aufgewertet und nutzergerecht umge‐
staltet werden. Dies betrifft öffentliche Freiflächen und Spielflächen gleichermaßen. Bei
künftiger ergänzender Bebauung im Plangebiet ist folgendes erforderlich:
‐ Wohnungsnahe Freiflächen sollen nicht durch Ablöse auf den öffentlichen Raum
übertragen werden.
‐ Flächen für den ruhenden Verkehr sind auf den eigenen Grundstücken nachzuweisen.
Gemeinsam mit dem Bezirksamt Pankow sollte nach Wegen gesucht werden, den Volkspark
Prenzlauer Berg aufzuwerten, um Aufenthalts‐ und Nutzungsqualitäten auch für Anwohner
des Fennpfuhl zu verbessern.
Öffentlicher Raum und Zentren
Die mit der ursprünglichen Innenorientierung gestalteten öffentlichen Räume bedürfen
weiterhin großer Aufmerksamkeit in der Umgestaltung. Die gute Qualität der Gestaltung des
öffentlichen Raums z. B. am Anton‐Saefkow‐Platz und am Storkower Bogen sollte mit der
Fortsetzung der begonnenen Umgestaltung des Roederplatzes (2. Bauabschnitt) fortgeführt
werden. Dies betrifft ebenso den öffentlichen Raum um das Castello‐Center, in der die
Integration einer Nahversorgungseinrichtung, ggf. im Kontext mit einem Abriss und einer
Neugestaltung der Baracke mit der störenden Nutzung sinnvoll ist.
Unter Beachtung der aufgezeigten ansteigenden Entwicklung der Einwohnerzahl im Gebiet
ist es denkbar, dass aufgrund damit verbundener steigender Nachfrage neue Angebote für
Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen in das Gebiet kommen (auch im Kontext
der Umsetzung des Bebauungsplans 11‐38 Weißenseer Weg 76).
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 7
Verkehr
Eine barrierefreie Gestaltung des Gebietes Fennpfuhl und damit eine verbesserte Nutzung
für Fußgänger und Radfahrer sollte das Ziel vertiefender Überlegungen zur Verbesserung
der verkehrlichen Erschließung sein.
‐ Der Erhalt des Fußwegenetzes, die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten zwischen
den Wohnbereichen und dem zentralen Bereich um den Anton‐Saefkow‐Platz und dem
Fennpfuhl‐Park sind wichtige Ziele, die erreichbar sind.
‐ Zuwachs an Bauflächen wird nur auf versiegelten Flächen verfügbar sein, das sind
zumeist die noch bestehenden Randparkplätze. Der damit verbundene Zuwachs an
Bedarfen für Flächen für den ruhenden Verkehr darf nicht in die vorhandenen
Wohngebiete verlagert werden. Im Kontext von Vorhaben des ergänzenden Bauens
sollten vorhabenbezogene Mobilitätskonzepte entwickelt werden, in denen Lösungen
für die verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse gefunden werden (ausreichend und gut
zugängliche Fahrradabstellplätze [auch für E‐Bikes einschließlich Ladestationen],
Flächen für Car‐Sharing, Flächen für Pkw).
Künftige Herausforderungen der städtebaulichen Entwicklung
Um eine städtebauliche Entwicklung des Gebietes am Leitbild „Wohnen im Grünen ‐ Mitten
in der Stadt“ zu sichern, sollten folgende Punkte beachtet werden:
‐ Der Erhalt der Qualitäten des öffentlichen Raums sollte weiterhin im Mittelpunkt der
Bemühungen des Bezirkes Lichtenberg stehen (Fortführen der Umgestaltung des
Roederplatzes, Pflege und Unterhalt im öffentlichen Raum fortsetzen).
‐ Mit der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum in Berlin (und dem Auftrag
kommunaler Wohnungsunternehmen Berlins, sozialverträglichen Wohnraum zu
schaffen) stehen auch Flächen für ergänzendes Bauen im Fokus der Betrachtung. Das
Einfügen ergänzender Wohnbauten sollte sehr sorgfältig und am Leitbild orientiert
erfolgen (Priorität haben hier Erhalt der zusammenhängenden Freiräume und
Sicherung von landeseigenen Flächen für die soziale Infrastruktur). Kleinteilige
Vorhaben, wie Aufstockungen oder Einfügen von Eckbebauungen sind
einzelfallbezogen und gemäß städtebaulicher Situation zu prüfen.
‐ Zur künftigen Entwicklung des Gebietes gehören die Sicherung von im Gebiet gut
verteilten Kita‐ und Grundschulplätzen, was besonders das Gebiet nördlich der
Landsberger Allee betrifft, in dem eine Grundschule fehlt.
‐ Das Gebiet Fennpfuhl ist in ein Umfeld eingebettet, auf das mit der weiteren
Entwicklung des Gebietes Rücksicht genommen werden muss. Das Gebiet grenzt im
Osten unmittelbar an das Gewerbegebiet Herzbergstraße an; ergänzendes Bauen im
Zuge der Vulkanstraße würde gegenwärtig als „heranrückende Wohnbebauung“
bewertet werden und zu einer Gefährdung der gewerblichen Nutzung führen. Um
ergänzendes Bauen zu ermöglichen, müssen demzufolge die Rahmenbedingungen
geklärt sein, um eine Gefährdung des Gewerbegebietes zu vermeiden und um für
angemessene Wohnverhältnisse zu sorgen. Das betrifft auch die mögliche Bebauung
weiterer Randparkplätze an den Hauptverkehrsstraßen.
Es kommt daher weiter darauf an, einen integrierten Planungsansatz zu verfolgen. Das
Leitbild „Wohnen im Grünen‐mitten in der Stadt“ bildet dazu die Grundlage.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 8
Verfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit
Transparenz im Erarbeitungsverfahren ist ein wichtiges Merkmal, um Akzeptanz für die
formulierten Ziele innerhalb des Gutachtens zu erlangen. Die Bearbeitung des Gutachtens
ist daher eingebettet in ein umfangreiches Beteiligungsverfahren, an dem sich viele
Einwohner, Kommunalpolitiker und Akteure des Bezirksamtes Lichtenberg mit großem
Engagement eingebracht haben.
Ein wichtiger Partner in der Erarbeitung der Inhalte der städtebaulichen Rahmenplanung
sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Bürgerverein Fennpfuhl e.V. Die Akteure der
Arbeitsgruppe „Stadtentwicklung“ des Vereins haben sich an den Ortsbegehungen sowie
den weiteren Terminen aktiv beteiligt und haben viele Anregungen zur städtebaulichen
Entwicklung des Gebietes geben können.
Kern der im Kontext der Erstellung der städtebaulichen Rahmenplanung durchgeführten
Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit ist die Möglichkeit der Mitsprache an den
Ergebnissen. Hierzu wurde folgendes Verfahren mit folgender Teilnahme und aktiver
Mitwirkung interessierter Anwohner gewählt:
9. und 30. Mai 2018 Ortsbegehungen im Bearbeitungsgebiet, Mitwirkende:
Vertreter des Bürgerverein Fennpfuhl, Kommunalpolitiker,
Akteure der bezirklichen Verwaltung
26. Juni 2018 „Fennpfuhl‐Konferenz zur städtebaulichen Entwicklung“,
Vorstellen der Öffentlichkeit erster Ergebnisse der
städtebaulichen Rahmenplanung, Diskussion zu Themen in
Arbeitsgruppen, Zusammenfassung der Ergebnisse und
Ausblick auf das weitere Verfahren. Ergänzend: Möglichkeit
der Abgabe schriftlich formulierter Anregungen zur Planung.
Es wurden 120 schriftliche Anregungen vorgelegt.
26. Juni – 31. Juli 2018 Online‐Beteiligung auf mein.berlin.de, Schriftliche
Anregungen konnten in zwei zentralen Einrichtungen
abgegeben werden. Insgesamt wurden 25 Anregungen online
hinterlegt.
Diese Anregungen wurden von der Bezirksverwaltung
sorgfältig ausgewertet und mit den Akteuren, die für die
Erstellung der städtebaulichen Rahmenplanung
verantwortlich sind, abgestimmt. Anregungen, die unmittelbar
für planerische Aspekte von Bedeutung sind, wurden in der
weiteren Bearbeitung der Rahmenplanung aufgenommen.
Oktober 2018 Ortsbegehungen, durchgeführt vom Fachbereich
Sozialräumliche Planungskoordination mit anderen
Fachämtern zur Vertiefung einzelner Aspekte, die sich aus der
Beteiligung der Anwohner ergeben haben.
23. November 2018 Vorstellen der Öffentlichkeit der ergänzten Ergebnisse der
Rahmenplanung.
Insgesamt ist es damit gelungen, eine breite Öffentlichkeit in die Erstellung der
städtebaulichen Rahmenplanung einzubeziehen.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 9
Informationsveranstaltung für die städtebauliche Rahmenplanung Fennpfuhl am 23. November 2018 in der Villa am Fennpfuhl
Ortsrundgänge und Gespräche mit lokalen Akteuren (9. und 30. Mai 2018)
Beteiligung der Öffentlichkeit
Fennpfuhl‐Konferenz zur städtebaulichen Entwicklung am 26.Juni 2018 im CEDIO Storkower Bogen
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 10
1. Räumliche und funktionale Einordnung der Großsiedlung Fennpfuhl
1.1 Lage im näheren Umfeld
„Fennpfuhl“ ist ein im Ostteil Berlins gelegener Ortsteil des Bezirkes Lichtenberg, der an die
Bezirke Pankow (Ortsteil Prenzlauer Berg) und Friedrichshain‐Kreuzberg (Ortsteil
Friedrichshain) grenzt. Innerhalb des Bezirkes Lichtenberg grenzt der Ortsteil Fennpfuhl an
die Ortsteile Alt‐Hohenschönhausen und Lichtenberg. Das Plangebiet wird nördlich durch
den Volkspark Prenzlauer Berg, östlich durch das Gewerbegebiet Herzbergstraße und
südlich durch die Storkower Straße und den Verlauf der S‐Bahngleise begrenzt. Westlich
schließt das Gebiet durch die Kreuzung von Storkower Straße und Landsberger Allee an den
Bezirk Pankow (Ortsteil Prenzlauer Berg) an.
Der Name der in den 70er bis 80er Jahren errichteten Großsiedlung ist vom in der
Gebietsmitte der Siedlung gelegenen Gewässer Fennpfuhl abgeleitet. Die Großsiedlung ist
als Wohngebiet mit zugehörenden Versorgungsbereichen sowie Kitas und Schulen
konzipiert. Die verschiedenen Quartiere sind um den Fennpfuhl‐Park gruppiert und
zeichnen sich durch großmaßstäbliche Strukturen und teilweise kontrastierende Bereiche
von kleinteiligeren Strukturen aus. Die Großmaßstäblichkeit mit den vorhandenen
Typenbauten steht im Kontrast zu der Blockrand‐ und Gründerzeitbebauung des südwestlich
gelegenen Friedrichhains und stellt damit eine sichtbar eigene Einheit im Berliner Osten dar.
Es besteht eine gute Einbettung in das bestehende S‐(DB), (Metro)Tram‐ und Busnetz der
Berliner Verkehrsbetriebe, wodurch das Gebiet sowohl am Rande als auch im Inneren
erschlossen wird. Die Berliner Innenstadt (Alexanderplatz) ist ca. 3 km entfernt und mit der
Tram gut erreichbar, ebenso wie weiter östlich gelegene Stadtbereiche. Arbeitsplätze im
Berliner Stadtgebiet sind daher gut zu erreichen.
Das Wohngebiet ist mit dem querenden überörtlichen Straßennetz (Landsberger Allee,
Weißenseer Weg, Storkower Straße) in den Stadtraum eingebettet und wird gänzlich
erschlossen. Eine Anbindung an das U‐Bahnnetz ist unmittelbar räumlich nicht vorhanden.
Städtebauliches Leitbild „Wohnen im Grünen‐Mitten in der Stadt“
Mit dem nördlich gelegenen Volkspark Prenzlauer Berg sowie dem Stadtpark Lichtenberg
entsteht zusammen mit dem Fennpfuhl‐ und Rudolf‐Seiffert‐Park eine zusammenhängende
und erkennbare Grünachse, deren Erhalt für diesen Stadtraum sehr wichtig ist. Mit der
zentralen Lage in Berlin und mit dem Fennpfuhl‐Park als „grüne Mitte“ erklärt sich das
Leitbild des Gebietes „Wohnen im Grünen – mitten in der Stadt“.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 11
Abb. 1: Lage des Gebietes Fennpfuhl im Stadtraum
Abb. 2: Verkehrstechnische Einbettung des Gebietes Fennpfuhl in den Stadtraum
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 12
1.2 Planerische Vorgaben
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar
2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 11. Dezember 2018 (ABl. 2019 S. 8) sind für das Gebiet
Fennpfuhl folgende Darstellungen:
‐ Wohnbauflächen nach Typen mit Geschossflächenzahl bis 1,5
‐ übergeordnete Hauptverkehrsstraßen
‐ Grün‐ und Wasserfläche/ Parkfläche Fennpfuhl‐Park und Fennpfuhl
‐ Grünzüge durch die Otto‐Marquardt‐Promenade und die Bernhard‐Bästlein‐Straße
‐ Einzelhandelskonzentration am Anton‐Saefkow‐Platz (Ortsteilzentrum)
‐ Sportflächen und Schulen als Gemeinbedarfsflächen
‐ Vorranggebiet für Luftreinhaltung im Bereich des Weißenseer Weges
‐ Gemischte Baufläche an der Ecke Landsberger Allee/Storkower Straße
Empfohlen wird, das bisher nicht als Grünfläche dargestellte Gebiet des Rudolf‐Seiffert‐
Parks im FNP als Grünfläche darzustellen. Damit würde der zusammenhängende und für das
Gebiet sehr wichtige Freiraum planerisch deutlich aufgewertet werden.
Abb. 3: Ausschnitt aus dem FNP Berlin mit dem Gebiet Fennpfuhl
Bereichsentwicklungsplanung Alt‐Lichtenberg
Der Bereichsentwicklungsplan liegt als Entwurf vor (Beschluss der BVV Lichtenberg von Mai
2005). Folgende Planungsziele sind dargestellt:
‐ Wohnbauflächen (W2 – GFZ über 1,5) im gesamten Wohngebiet,
‐ Mischgebiete (Möllendorff‐Passage), Mischgebiete mit hohem Wohnanteil (Anton‐
Saefkow‐Platz, Castello‐Kiez‐Center) und Mischgebiete mit hohem Gewerbeanteil (u.a.
mit der Zweckbestimmung Kultur; Storkower Bogen, City‐Point‐Center),
‐ Einzelhandelskonzentrationen entlang des Anton‐Saefkow‐Platzes, des Storkower
Bogens und des Castello‐Kiez‐Centers,
‐ Fußgängerbereich und öffentlicher Platz am Anton‐Saefkow‐Platz und im Zuge der Paul‐
Junius‐Straße entlang des Fennpfuhl‐Parks,
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 13
‐ Flächen für den Gemeinbedarf vorwiegend innerhalb der Bebauungsstrukturen und
teilweise mit hohem Grünanteil (u.a. mit der Zweckbestimmung Schule,
Kindertagesstätte, gedeckte Sportanlage, öffentliche Verwaltung, gesundheitlichen
Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen, sozialen Zwecken dienenden
Gebäuden und Einrichtungen, Jugend, Senioren und Nachbarschaftszentrum),
‐ Grünflächen im gesamten Wohngebiet, sonstige Freiräume (u.a. mit der
Zweckbestimmung Parkanlage, Sportanlage, Dauerkleingarten und Spielplatz) und eine
Wasserfläche,
‐ sonstige übergeordnete Hauptverkehrsstraßen und sonstige Straßen.
Integriertes Stadtumbaukonzept INSEK
Innerhalb des Förderprogramms Stadtumbau Ost wurde 2007 ein Integriertes
Stadtentwicklungskonzept erarbeitet, in dem eine Evaluation des seit 2002 im Gang
befindlichen Stadtumbaus erfolgt ist, sowie neue Schwerpunkte festgelegt wurden1.
Letztmalig wurden 2016 Fördermittel für die barrierearme Neugestaltung des Roederplatzes
zur Verfügung gestellt. Die ursprünglich geplanten Stadtumbaumaßnahmen im Gebiet
Fennpfuhl sind damit abgeschlossen. Das Gebiet fungiert somit als „nicht aktive
Stadtumbaukulisse“2.
1.3 Zusammenfassung
Die Großsiedlung Fennpfuhl ist ein eigenständiger Ortsteil von Lichtenberg und besitzt
darüberhinaus mit seinen folgenden Eigenschaften den Charakter eines eigenen und in sich
abgeschlossenen Gebietes:
‐ Städtebaulich eigenständige gestaltete Großsiedlung,
‐ Wohnbereiche sind um das Zentrum angeordnet (Fennpfuhl‐ und Rudolf‐Seiffert‐Park
als grüne Mitte, Anton‐Saefkow‐Platz als urbane Mitte),
‐ Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie Versorgungsbereiche sind in den
Wohnbereichen integriert,
‐ Verkehrliche Erschließung und Anbindung ermöglicht gute Erreichbarkeit umliegender
und zentraler Stadtbereiche.
Empfohlen wird, mit einer FNP‐Änderung den Rudolf‐Seiffert‐Park als Grünfläche
darzustellen. Damit würde der räumlich ohnehin zusammenhängende Bereich planerisch
gesichert werden.
1 Integriertes Stadtumbaukonzept 2007 Gebiet Fennpfuhl. Auftraggeber: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin,
Auftragnehmer: Büro S T AD T L ANDP RO J E K T E . Zum Stadtumbaugebiet gehört ein Bereich nördlich der Landsberger Allee.
2 SenStadtWohn, November 2018, https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderpro‐gramme/stadtumbau/Fennpfuhl.15.0.html
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Abb. 4: Das Gebiet Fennpfuhl mit dem städtebaulichen Leitbild „Wohnen im Grünen ‐ Mitten
in der Stadt“
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2. Struktur des Gebietes
2.1 Merkmale und städtebauliches Leitbild
Das Gebiet Fennpfuhl besitzt eine klare städtebauliche Struktur mit folgenden Merkmalen:
‐ Vielgeschossige und schalenförmig angeordnete Wohnscheiben grenzen die
Wohnbereiche nach außen ab und bilden damit innenliegende und geschützte
Hofbereiche, die teils sehr groß dimensioniert sind.
‐ Je nach Gebäudeausrichtung (gekrümmt oder verschwenkt, wie z.B. im Bereich
Landsberger Allee/Weißenseer Weg) entstehen dabei fließende Freiräume, in denen
die räumliche Zuordnung zu den Wohngebäuden eher schwer fällt; auch bedingt durch
die Gebäudestruktur (P2‐Typenbau mit Anordnung der Eingänge ausschließlich von der
Straßenseite, womit der Freiraum nicht immer unmittelbar zugänglich ist). Bei den
rechteckig angelegten und ebenso sehr groß dimensionierten Wohnhöfen (nördlich
Landsberger Allee, südlich Karl‐Lade‐Straße) ist dagegen eine Zuordnung besser
möglich (auch wegen der direkten Zugangsmöglichkeit zum Freiraum bei den hier
verwendeten WBS‐70‐Bauten).
‐ Kitas und Schulen sind in den Wohnhöfen angeordnet, so dass deren Zugänglichkeit
größtenteils ohne Querung von überörtlich bedeutsamen Hauptverkehrsstraßen
möglich ist (aufgrund des Fehlens einer Grundschule im Gebiet nördlich der
Landsberger Alle ist dies zwischenzeitlich nicht mehr möglich).
‐ Das Prinzip der Erreichbarkeit von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie von
Zentren im Gebiet ohne Querung von Hauptverkehrsstraßen wird mit „Promenaden“
unterstützt; straßenunabhängig und ‐begleitend angeordnete Fuß‐ und Radwege,
denen öffentliche Freiräume (u.a. Spielplätze) und die Wohngebietszentren angefügt
sind. Diese Promenaden sind auch auf den Fennpfuhl‐Park hin orientiert (wobei hier die
Magistralen gequert werden müssen).
‐ Den Wohnbereichen sind Einzelhandels‐ und Dienstleistungsbereiche zugeordnet
worden, die jedoch heute nur noch rudimentär vorhanden sind. Gekennzeichnet sind
diese Zentren mit vielgeschossigen punktuell angeordneten Wohnhochhäusern.
‐ Aufgrund der in den Freiräumen der Wohnbereiche integrierten Infrastruktur‐
einrichtungen ist der optisch wahrgenommene Freiraum größer als der tatsächlich zur
Verfügung stehende. Als Freiraum ausgleichend für die Wohnbereiche sind Fennpfuhl‐
und Rudolf‐Seiffert‐Park im Gebiet „eingebettet“. Um die Großzügigkeit insbesondere
des Fennpfuhl‐Parks zu betonen, sind die parkseitigen Bereiche der Landsberger Alle
und des Weißenseer Wegs von Bebauung freigehalten. Damit ergeben sich
Blickbeziehungen in den Park von den gegenüberliegenden Wohnscheiben der Bauten
im Zuge der Landsberger Allee und des Weißenseer Wegs; gleichermaßen wirkt der Park
für die Nutzer größer, da sich die Wohnscheiben in größerer Distanz befinden (dieses
Prinzip ist mit dem Erweiterungsbau Landsberger Allee 180A‐D einmalig bisher nicht
eingehalten worden).
‐ Die von außen wahrnehmbare Weite der Hauptverkehrsstraßen wird unterstützt durch
die vor den Wohnscheiben großräumig angelegten Kfz‐Parkplätze (die Parkplätze an der
Storkower Straße (inzwischen mit Vorhaben des ergänzenden Bauens bebaut) und
Landsberger Allee (bebaut mit einem Lebensmittel‐Discounter) stehen nicht mehr
vollumfänglich zur Verfügung).
Insgesamt weist die Großsiedlung mit ihrer ursprünglichen Struktur eine klare
Innenorientierung und Merkmale des Leitbildes der gegliederten und offenen Stadt auf.
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Abb. 5: Bestand Gebäude und Freiflächen
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2.2 Veränderungen im Gebiet im Kontext des Förderprogramms „Stadtumbau Ost“
Ziele des Stadtumbaus
Die im Fördergebiet Fennpfuhl im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost durchgeführten
Maßnahmen erfolgten zwischen 2002 und 2015 mit dem Ziel der städtebaulich‐
gestalterischen und funktionalen Aufwertung des Gebietes. Zeitlich differenziert standen
folgende Schwerpunkte im Mittelpunkt:
‐ Bis 2010 stand die Aufwertung des öffentlichen Raums im Fokus, wurde jedoch auch
anschließend weitergeführt (1. Bauabschnitt Roederplatz ab 2013).
‐ Schwerpunkt ab 2011 waren Anpassungen im Bereich soziale Infrastruktur.
Allgemeine Ziele waren:
‐ Die Aufwertung der vorhandenen öffentlichen Parks und Promenaden mit den umlie‐
genden öffentlichen Freiräumen in den Wohnhöfen,
‐ Die Umgestaltung und Stärkung des Zentrums Anton‐Saefkow‐Platz,
‐ Die Umnutzung und der Abriss von ungenutzten Kindertagesstätten und Schulen,
‐ Verbesserung von Querungsmöglichkeiten über die Hauptverkehrsstraßen Landsber‐
ger Allee, Weißenseer Weg/Möllendorffstraße,
‐ Abbau städtebaulicher Missstände im Gebiet (Umnutzung/Abriss von leerstehenden
Gebäuden).
Mit der Umgestaltung des Roederplatzes (vorderer Bereich, angrenzend an Herzbergstraße/
Weißenseer Weg) wurden die ursprünglich festgelegten Planungen im Rahmen des
Förderprogramms abgeschlossen und durch die Umsetzung aller Maßnahmen konnte in der
Summe eine nachhaltige Stärkung des Gebietes Fennpfuhl erwirkt werden (Aufwertung des
öffentlichen Raums). Insgesamt wurden innerhalb der Umsetzung des Förderprogramms
Stadtumbau Ost seit der Gebietsfestlegung am 20.08.2002 Programmmittel in Höhe von
10,5 Mio. Euro (März 2016) eingesetzt (Stand Dezember 2017, vgl. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen ‐ Stadtumbau Ost).
Abgeschlossene Vorhaben
Folgende städtebauliche Vorhaben sind im Zuge des Förderprogramms Stadtumbau Ost im
Gebiet Fennpfuhl umgesetzt worden.
1. Aufwertung des Anton‐Saefkow‐Platzes (einschließlich der Zugänge/Promenaden)
‐ Sanierung der Treppenanlage und Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang;
Schaffung eines großzügigen Eingangsbereiches an der Landsberger Allee,
‐ Gestaltung eines attraktiven Auftaktes im Bereich zur Karl‐Lade‐Straße,
‐ Ersetzen des vorhandenen Monumentalbrunnens in der Platzmitte durch in den Boden
eingelassene Wasserspiele,
‐ Umgestaltung des Platzbereiches durch Fällen von Bäumen und Neupflanzungen und
Ersatz vorhandener Stadtmöbel durch neue Ausstattungselemente.
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2. Gestaltung des Fennpfuhl‐Parks mit Abriss der Seeterrassen
‐ Rückbau der lange leerstehenden Seeterrassen im Jahr 2008 und Integration in den
bestehenden Fennpfuhl‐Park.
3. Gestaltung des Übergangs vom Fennpfuhl‐Park in den Rudolf‐Seiffert‐Park über die
Paul‐Junius‐Straße und die Tram‐Gleise.
‐ Schaffen eines barrierefreien asphaltierten Übergangs über die Tramgleise und Herstel‐
len einer Verbindung zwischen den beiden Parks.
4. Erweiterung und Aufwertung des Rudolf‐Seiffert‐Parks
‐ Integration von 2005 durch den Rückbau einer Schule entstandenen Freiflächen in den
Rudolf‐Seiffert‐Park; Anpassung der Wegeführungen in den alten sowie neuen Parkflä‐
chen.
5. Die Umgestaltung des Roederplatzes wurde 2015 bis 2016 realisiert.
‐ Neugestaltung des Platzbereiches zur Herzbergstraße/Weißenseer Weg (u.a. mit Schaf‐
fung barrierefreier Zugänge zur Kaufhalle und weiterführend zur Promenade, Verbes‐
serung der Einsehbarkeit der Platzflächen durch Rückschnitte von Pflanzen und Entfer‐
nen von Betonpflanzenbehältern, Erneuerung des Bodenbelages durch sandfarbenes
Betonpflaster, die Schaffung neuer Sitzmöglichkeiten3),
Folgende kleinteilige Sanierungsmaßnahmen (vorwiegend im Hochbau‐Bereich) sind im
Zuge des Förderprogramms Stadtumbau Ost umgesetzt worden.
6. Umbau eines ehemaligen Schulgebäudes zur Kita (Kita „Paule am Park“)
7. Die Dachsanierung der Volkshochschule inklusive Turm und Uhr (2009 bis 2010)
8. Grundschule am Roederplatz ‐ Neugestaltung von Pausenflächen und Sportanlagen
9. Sanierung des Jugendclubs „Judith‐Auer“ (Otto‐Marquardt‐Straße)
10. Gebäudesanierung der Jugendfreizeiteinrichtungen Rudolf‐Seiffert‐Straße 50
11. Aufwertung der Sportflächen des Johann‐Gottfried‐Herder‐Gymnasiums 2011‐2012
12. Schließen des Fußgängertunnels am Kreuzungsbereich Roederplatz und Einbau des Ju‐
gendclubs „tube“ in den ehemaligen Tunnelbaukörper (Fertigstellung des Jugendclubs
2011).
Für weitere Informationen siehe: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/fo‐
erderprogramme/stadtumbau
3 Bisher wurde nur die Planung zum vorderen Bereich des Roederplatzes umgesetzt, während im rückwärtigen,
nördlichen Bereich weiterhin Gestaltungsbedarf besteht.
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2.3 Sonstige Veränderungen
Weitere Veränderungen im Gebiet Fennpfuhl sind u.a. folgende:
Wohnungsbau von Privaten
Nachdem mit dem Neubau der Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg in der Landsberger
Allee 180A‐D ein Vorhaben des ergänzenden Bauens umgesetzt wurde, folgten von anderen
privaten Akteuren initiiert folgende Vorhaben der Wohnungsentwicklung (vgl. Abb. 6):
13. Wohnhaus Storkower Straße/Rudolf‐Seiffert‐Straße (75 WE),
14. Apartmentwohnhaus Storkower Straße 205 A (129 WE),
15. Apartmentwohnhaus Alfred‐Jung‐Straße 14 (425 WE),
16. zwei Mehrfamilienhäuser in der Ernst‐Reinke‐Straße 4 (29 WE).
Mit diesen Wohnungsbauvorhaben hat sich die bauliche Entwicklung des Gebietes fortge‐
setzt.
Veränderungen im Bereich soziale Infrastruktur
Ebenso fanden Umnutzungen von Gebäuden der sozialen Infrastruktur statt, die aufgrund
Leerstand infolge z.B. vom Wandel der Altersstruktur betroffen waren:
‐ Der Kitastandort Rudolf‐Seiffert‐Straße 52/52a ist umgenutzt worden („Pädalogik,
Fachschule für Sozialpädagogik“ sowie der andere Teil in eine Seniorenwohnanlage, bei
der ein Anbau hinzugefügt wurde, Rudolf‐Seiffert‐Straße 52).
‐ Der Kitastandort Weißenseer Weg 15/16 ist abgerissen worden und das Grundstück an
die WGLi übertragen, die hier ein Wohnungsbauvorhaben umsetzt.
Veränderungen im Freiraum
Das Freiraumsystem des Gebietes konnte in Bezug seine Flächenkulisse erhalten bleiben.
Die von den privaten Einzeleigentümern vollzogene Einfriedung ihrer privaten Grundstücke
hat jedoch dazu geführt, dass die Großzügigkeit der Freiräume, sowohl in der Gestaltung als
auch der Nutzung nicht mehr umfänglich vorhanden ist. Durchwegungen sind nicht mehr
uneingeschränkt möglich (z.B. Hof Rudolf‐Seiffert‐Straße 2‐4, 54‐80).
Veränderungen im Bereich der Nahversorgung und des Einzelhandels
Leerstehende Nahversorgungs‐, Einzelhandels‐ und Gastronomiestandorte wurden
abgerissen und mit neuen Gebäuden bebaut:
‐ Abriss der leerstehenden Gaststätte „Lichtenberger Krug“ (Bernhard‐Bästlein‐Straße 5)
und Neubebauung mit einem Nahversorgungsmarkt,
‐ Abriss der Klubgaststätte „Solidarität“ sowie der leerstehenden Kaufhalle (Alfred‐Jung‐
Straße 12, 14) und Neuerrichtung von Wohngebäuden (House of Nations, mit
Einzelhandelsflächen).
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Büro STADT LANDPROJ EKTE 20
Abb. 6: Räumliche Lage der umgesetzten Vorhaben im „Stadtumbau Ost“ sowie fertigge‐
stellter Vorhaben im Wohnungsbau (Nummerierung siehe Text)
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2.4 Zusammenfassung
Bei der Betrachtung und Bewertung der städtebaulichen Gestaltung und der funktionalen
Entwicklung zeigt sich aus heutiger Sicht folgendes:
‐ Bereits ab Mitte der 90er Jahre wurde die Großsiedlung durch Vorhaben des
ergänzenden Bauens weiter entwickelt (Castello, Landsberger Spitze, City‐Point‐Center,
Storkower Bogen, Möllendorff‐Passagen und andere). Diese Vorhaben boten einen Mix
aus Flächen für den Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros und Wohnen.
‐ Mit diesen Vorhaben hat sich u.a. das Flächenangebot für Einzelhandel vervielfacht,
was zu einer Auflösung der vorhandenen Zentrenstruktur geführt und das Leitbild der
Innenentwicklung konterkariert hat. In den Wohngebieten und für den Pkw schwer
erreichbare Handels‐ und Dienstleistungseinrichtungen standen in der Folge leer, sind
abgerissen und teils durch neue (jetzt mit großflächigen Pkw‐Stellplätzen ausgestattete)
ergänzt worden.
Der ab insbesondere ca. 2010 verstärkt zunehmende Wohnungsbau zeigt, dass ergänzendes
Bauen im Gebiet kontinuierlich stattgefunden hat; bei noch überwiegendem Erhalt der
städtebaulichen Gestalt und funktionaler Struktur.
Mit den umgesetzten Vorhaben im Förderprogramm Ost wurde parallel folgendes erreicht:
‐ Stärkung und Belebung des öffentlichen Raums (Anton‐Saefkow‐Platz, Roederplatz,
Verbindung Fennpfuhl‐Park und Rudolf‐Seiffert‐Park),
‐ Aufwertung des Gebietes durch Umbau und Abriss leerstehender Gebäude
(Seeterrassen, Klubgaststätten, leerstehende Kitas und Schulen, Umbau des
leerstehenden Warenhauses am Anton‐Saefkow‐Platz zu einem Wohnhaus).
Insgesamt wurde damit eine Aufwertung des Gebietes Fennpfuhl erreicht, besonders, was
die Gestaltung des öffentlichen Raums betrifft; was umso wichtiger ist, da die
Wohnungsunternehmen bereits seit ca. 2005 die Sanierung ihrer Wohnungsbestände
nahezu abgeschlossen haben.
Kritisch wird an dieser Stelle angemerkt, ohne damit die Erfolge des Stadtumbaus in Frage
zu stellen, dass es bei der Gestaltung des öffentlichen Raums zu folgenden Veränderungen
von Gestaltqualität im öffentlichen Raum gekommen ist:
‐ Dem Anton‐Saefkow‐Platz fehlt mit dem Verlust der monumentalen Brunnenplastik die
„Mitte“. Mit der Umgestaltung des Platzes und dem Entfernen von Ausstattungen
fehlen dem Platz nunmehr kleinteilige und Räume schaffende Elemente; der Platz wirkt
heute (zugespitzt formuliert) leer und weitläufig.
‐ Mit dem Verwenden von unterschiedlichen Materialien in den den ehemaligen Zentren
zugeordneten öffentlichen Räumen wird der Zusammenhang öffentlicher Räume im
Gebiet als Ganzes zugunsten einer gewissen Beliebigkeit aufgegeben (was jedoch auch
als normaler Prozess betrachtet werden kann).
Rückblickend zeigt sich ebenso, dass die mit dem Stadtumbau Ost einhergehende Abgabe
und der Verkauf von landeseigenen Flächen ehemals sozialer Infrastruktur an Dritte aus
heutiger Sicht (geschuldet den Sparzwängen der Stadt im Zuge der Berliner Bankenkrise)
nicht immer sinnvoll erfolgte. Wellen in der demografischen Entwicklung (aktuelle Zunahme
der Zahl von Kindern im Kita‐ und Grundschulalter) und damit entstehende Bedarfe an
Kapazitäten für Kita‐ und Grundschulplätze können heute nur mit großen Aufwendungen
ausgeglichen werden.
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3. Bevölkerung
3.1 Bisherige Entwicklung
Entwicklung der Einwohnerzahlen bis 2017
Im Untersuchungsgebiet Fennpfuhl leben zum Zeitpunkt 2017 insgesamt rund 32.800
Einwohner. Dies entspricht etwa 11,6 % der Lichtenberger Bevölkerung. In der
nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Einwohnerzahl dargestellt.
Tab.1: Entwicklung der Einwohnerzahl im Gebiet Fennpfuhl:
Jahr Einwohner (absolut4)
Veränderung(absolut)
Veränderung[%]
Anteil Lichtenberg
[%]
Einwohner Lichtenberg (absolut5)
2001 31.4256 ‐ ‐ 12 260.825
2005 31.3307 ‐95 ‐0,3 12,4 252.403
2011 31.529 12,4 254.188
2012 31.889 +360 +1,14 12,3 258.586
2013 32.013 +124 +0,34 9 264.858
2014 32.470 +457 +1,43 13 268.465
2015 32.436 ‐34 ‐0,1 12 275.142
2016 32.545 +109 +0,34 11,5 283.121
2017 32.823 +278 +0,85 11,6 283.3348
Differenz 2001‐2017
+1.294 +4,45 % +22.509 (+8,6%)
Folgendes wird deutlich:
‐ Innerhalb des Betrachtungszeitraumes hat sich die Zahl der Einwohner im Gebiet um
rund 1.300 erhöht. Dabei sind die jährlichen Zuwächse unterschiedlich hoch, was
vermutlich mit fertiggestellten Wohnungsbauvorhaben und Zuzug in den Bestand an
Wohnungen zusammenhängt.
‐ Während die Einwohnerzahl innerhalb der Zeit von 2000 bis 2010 wahrscheinlich
stagnierte, ist in den vergangenen Jahren ein stetiger Zuwachs an Einwohnern
kennzeichnend.
‐ Im Mittel hat sich die Einwohnerzahl innerhalb des Zeitraumes 2011 bis 2017 um
jährlich knapp 190 Einwohner erhöht.
‐ Im Bezirk Lichtenberg ist im Vergleichszeitraum die Einwohnerzahl stärker angestiegen.
4 Amt für Statistik Berlin‐Brandenburg: Statistischer Bericht Einwohnerinnen und Einwohner im Land Berlin am
30. Juni 2013/15/16/17 und 31.12.2011/12/14/
5 Bezirksamt Lichtenberg: Entwicklung der Einwohnerzahlen im Bezirk Lichtenberg 2007 bis 2016
6 Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept 2007, Büro S TADT LANDPRO J E K T E , S.25 7 Ebd. 8 Amt für Statistik Berlin‐Brandenburg: Statistischer Bericht Einwohnerinnen und Einwohner im Land Berlin am
30.Juni 2017
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Büro STADT LANDPROJ EKTE 23
Entwicklung der Altersstruktur
Die Verteilung der Bewohner nach Altersgruppen stellt sich in folgender Tabelle dar.
Tab.2: Die Entwicklung der Altersstruktur der Bevölkerung in Fennpfuhl9
9 Amt für Statistik Berlin‐Brandenburg: Statistischer Bericht Einwohnerinnen und Einwohner im Land Berlin am
30. Juni 2013/15/16/17 und 31.12.2011/12/14/.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 24
Folgendes zeigt sich:
‐ Den größten Anteil der Einwohner des Gebietes mit gegenwärtig rd. 28 % besitzt die
Altersgruppe der über 65‐Jährigen; und zwar durchgehend des innerhalb der in der
Tabelle dargestellten Betrachtungszeitraums, mit geringfügig abnehmender Tendenz.
Vermutlich befinden sich in dieser Altersgruppe noch eine Vielzahl der Erstbewohner
des Gebietes. Daraus kann geschlossen werden, dass die geringfügig abnehmende Zahl
dieser Altersgruppe der natürlichen Entwicklung entspricht. Allerdings ist dieser Trend
erst in den vergangenen zwei Jahren deutlich geworden; insofern muss dies weiter
beobachtet werden.
‐ Ein Anwachsen dieser Altersgruppe (älter als 65 Jahre) wird vermutlich nicht erfolgen,
denn die Zahl der Gruppe der 45‐ bis unter 55‐Jährigen reduziert sich kontinuierlich,
wenn auch gering. Hier kann angenommen werden, dass dies vorwiegend durch
Wegzüge aus dem Gebiet erfolgt; möglicherweise durch einen Anteil konsolidierter
Haushalte in das Berliner Umland.
‐ Die Gruppe der 27‐ bis unter 45‐Jährigen folgt den „Alten“ mit einem Anteil von
gegenwärtig 26,5 % der Einwohner, innerhalb des Betrachtungszeitraums mit leicht
steigender Tendenz. Dies kann auf einen Zuzug von Haushaltsgründern hindeuten,
möglicherweise als Ausgleich für die sich reduzierende Zahl der älteren Bewohner des
Gebietes.
‐ Diese Annahme würde insofern mit der Zunahme der Zahl der Einwohner von bis zu
unter 15 Jahren übereinstimmen, ein innerhalb des Betrachtungszeitraums sehr
konstanter Trend.
Einzelfallstudie: Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg WGLi
Mit ca. 8.110 Wohnungen gehört die Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg WGLi neben
der HOWOGE zu den großen Wohnungsunternehmen im Gebiet. Nachfolgend werden
einige Aspekte der Einwohner‐ und Altersstruktur der Mieterinnen und Mieter in der WGLi
(Mitglieder der WGLi) vorgestellt, um das Verständnis zu Fragen der bisherigen und
künftigen Bevölkerungsentwicklung zu erleichtern.
Zunächst wird aufgezeigt, welche Altersstruktur die Mitglieder der WGLi im Gebiet
Fennpfuhl heute aufweist. Diese Übersicht liefert Anhaltspunkte zur Altersstruktur des
Gebietes insgesamt, immerhin stellt die WGLi mehr als 40% des Wohnungsbestandes und
demzufolge auch einen repräsentativen Anteil der Einwohner im Gebiet. Dabei ist zu
beachten, dass die nachfolgenden Zahlen zu den Mitgliedern in der Regel immer nur die
Partner der Nutzungsverträge der WGLi sind, womit zumeist die Haushaltsvorstände
abgebildet sind. Die Zahl der tatsächlich in den Wohnungen Lebenden liegt demzufolge
darüber, kann jedoch nicht erfasst und dargestellt werden.
Nachfolgend wird mit Lebensbäumen dargestellt, wie sich die Altersstruktur in der
Vergangenheit entwickelt hat.
Die hierfür erforderlichen Unterlagen wurden freundlicherweise von der WGLi zu Verfügung
gestellt.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 25
Tab. 3: Altersstruktur der Mitglieder der WGLi im Gebiet Fennpfuhl10
Alter (Jahre) 2018
davon Anzahl der Vertragspartner mit
Einzugsjahr
1974 1975 1976
Keine Angabe 14
Jünger als 20 16
20 bis unter 25 302
25 bis unter 30 683
30 bis unter 35 775
35 bis unter 40 545
40 bis unter 45 380
45 bis unter 50 444 1 1
50 bis unter 55 501 5
55 bis unter 60 463 2 2
60 bis unter 65 388 2 4 1
65 bis unter 70 649 40 32 57
70 bis unter 75 606 124 60 58
75 bis unter 80 1.217 254 137 155
80 bis unter 85 733 149 70 83
85 bis unter 90 227 30 22 17
90 bis unter 95 86 12 5 4
95 bis unter 100 13 1 2 1
über 100 1
Gesamt 8.043 620 334 377
Folgendes zeigt sich:
‐ Zunächst zeigt sich, dass alle Altersgruppen in der vorliegenden Übersicht vertreten
sind. Auffällig ist die sehr hohe Zahl der 75 bis 80‐Jährigen. Die nächst höhere Nennung
stellen immerhin die 30‐ 35‐Jährigen dar, was auf einen gewissen Wandel der
Altersstruktur schließen lässt.
‐ Dennoch bleibt festzustellen, dass 44% der Mitglieder der WGLi älter als 65 Jahre sind
(3.539 Mitglieder), was den Anteil der im Gebiet Fennpfuhl lebenden Gleichaltrigen um
knapp 16% übersteigt.
‐ Die Differenz der Zahl der Mitglieder zur Zahl der Wohnungen ergibt sich aus dem zum
Zeitpunkt der Erhebung nicht beziehbaren Wohnungen der WGLi wegen
Mieterwechsels.
10 Quelle: WGLi, Zuarbeit von November 2018
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Büro STADT LANDPROJ EKTE 26
‐ Von den Erstmietern (beispielhaft hier die Einzugsjahre 1974 bis 1976) leben insgesamt
noch 1.331 Einwohner im Gebiet (entspricht 16% der Mitglieder WGLi). Etwa jeder
6. der hier in der Tabelle aufgeführten Mitglieder gehört zu denen, die im Zeitraum zwi‐
schen 1974‐ 1976 im Gebiet Fennpfuhl in eine Wohnung der WGLi (damals Arbeiter‐
wohnungsbaugenossenschaft Elektrokohle) eingezogen sind.
Anhand von Lebensbäumen wird nachfolgend der altersstrukturelle Wandel der Mitglieder
der WGLi veranschaulicht.
Abb. 7: Lebensbäume der Mitglieder der WGLi der Jahre 1994 (links) und 2015 (rechts)
Folgendes wird deutlich:
‐ Zunächst fällt in beiden Grafiken die Dominanz der Jahrgänge auf, die mit großer
Wahrscheinlich zu den Erstbeziehern der Wohnungen der WGLi gehören, die heute 70
bis 85‐Jährigen. Sehr gut zu erkennen ist, wie sich diese Altersgruppe nach oben
verschiebt (in der Tabelle 3 die Gruppe, die u.a. in den Jahren 1974 bis 1976 die
Wohnungen der heutigen WGLi bezogen haben). Klar wird, dass diese Altersgruppe sich
bis ca. 2025 deutlich reduzieren wird; eine wichtige Erkenntnis für künftige Annahmen
der Entwicklung der Einwohnerzahl.
‐ Zu erkennen ist ebenso, dass ein Austauschprozess der Mitglieder der WGLi bereits
stattfindet, wie sich an den 28‐ 39‐Jährigen des Lebensbaumes 2015 zeigt. Dieser
Austauschprozess wird weiter zunehmen.
‐ Kinder und Jugendliche (unter 18‐Jährige) sind in diesen Abbildungen nicht relevant,
weil sie keine Vertragspartner der WGLi sind.
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3.2 Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung
Entwicklung der Einwohnerzahl
Vorliegende Prognosen
Prognose von SenStadtUm
Für eine Abschätzung der Entwicklung der Einwohnerzahl werden vorliegende Prognosen
herangezogen und bewertet. Zunächst wird die Prognose der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt von 2016 zur Einwohnerentwicklung herangezogen.
Tab. 4: Bevölkerungsprognose für das Gebiet Fennpfuhl11
Prognosejahr Einwohner12 Veränderung
absolut in [%]
2017 32.91713 ‐ ‐
2020 33.200 + 283 + 0,86
2025 33.058 ‐ 142 ‐ 0,43
2030 32.957 ‐ 101 ‐0,31
Gesamt + 40 +0,12
In der vorliegenden Prognose wird bis zum Jahr 2020 von einem Einwohnerzuwachs
ausgegangen. In den Folgejahren soll die Einwohnerzahl jedoch stagnieren und verbleibt bis
zum Jahr 2030 auf einem Niveau von unter 33.000 Einwohnern.
Prognose bezirkliches SIKo
Im bezirklichen Konzept zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur (SIKo) wird ebenso mit
einer Prognose der Einwohnerzahl für das Gebiet Fennpfuhl gearbeitet. Für den Zeitraum
bis 2030 wird hier von einer Einwohnerzahl von 35.800 ausgegangen.14
Bewertung
Angesichts der Tatsache, dass die Einwohnerzahl zum Jahresende 2017 bereits knapp unter
33.000 Einwohnern lag, erscheint die Prognose des SIKo realistischer, als die der
Senatsverwaltung, was auch daran liegt, dass die SIKo‐Prognose aktueller ist.
Prognose neu
Nachfolgend werden mit dem vorhandenen Datenmaterial weitere Szenarien zur möglichen
Entwicklung der Einwohnerzahl erarbeitet. Bisher wurde folgendes deutlich:
‐ Der Einwohnerzuwachs in den vergangenen Jahren betrug im Mittel rund 190 (Zuwachs
von 1.294 Einwohnern im Zeitraum von 7 Jahren)
Dieser Einwohnerzuwachs ist das Ergebnis folgender Entwicklungen:
‐ Wohnungsneubau: Im Betrachtungszeitraum sind 554 Studentenappartements (= 554
Einwohner) und 104 Wohnungen (bei einer angenommenen Wohnungsbelegung
zwischen 1,4 und 1,8 Personen je Haushalt wären dies zwischen 140 …. 180 Einwohner)
entstanden.
11 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2016): Bevölkerungsprognose 2015‐2030 12 BA Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Tabelle kleinräumige Bevölkerungsentwicklung 2016‐BZR 13 Stichtag ist der 31.12.2017. 14 SIKo (Arbeitsstand Februar 2018, S. 13).
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‐ Austauschprozesse in der Wohnbevölkerung: Die Betrachtung der Entwicklung der
Altersstruktur zeigt, dass mit der sich langsam aber erkennbaren Reduzierung der Zahl
der über 65‐Jährigen und der Zunahme der Familienhaushalte (Zunahme der 27‐ bis
unter 45‐Jährigen sowie der 0‐ bis unter 15‐Jährigen) sich folgender Austauschprozess
vollzieht: Kleine und ältere Haushalte „verlassen“ das Gebiet und jüngere Haushalte mit
Kindern ziehen nach. Dies ist im Vergleich der Altersstruktur von 2016 auf 2017 gut zu
erkennen.
Szenario 1: Trendfortschreibung
Nachfolgend wird der Trend des Anstiegs der Einwohnerzahl der vergangenen sieben Jahre
mit einem Anstieg um jährlich 200 Einwohner für den Betrachtungszeitraum Jahr 2030
fortgeschrieben. Damit ergäben sich die folgenden Zahlen an Einwohnern [EW] im Gebiet:
Tab. 5: Einwohnerzahlen bei jährlichem Zuwachs um 200 EW
Jahr Zuwachs Einwohnerzahl
2017 32.82315
2018 200 33.023
2019 200 33.223
2020 200 33.423
2022 400 33.823
2024 400 34.223
2026 400 34.623
2028 400 35.023
2030 400 35.423
Zuwachs gesamt EW: ca. 2.600
Gemäß dieser Fortschreibung würden im Jahr 2030 ca. 35.400 Einwohner im Gebiet
Fennpfuhl leben.
Mit dieser einfachen und sehr statischen Fortschreibung der Einwohnerzuwächse der
vergangenen Jahre wird deutlich, dass die im SIKo genannte Zahl von 35.800 Einwohnern im
Jahr 2030 erreicht werden kann, auch wenn sie hier unterschritten wird (Differenz von ca.
400 Einwohnern).
Szenario 2: Dynamische Entwicklung‐ mehr Zuzüge
In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass sich der Austauschprozess im Gebiet
(Zuzug junger Haushalte mit Kindern nach „Verlassen“ des Gebietes von älteren vorwiegend
kleinen Haushalten) in größeren Dimensionen als bisher vollzieht. Hierbei werden folgende
Faktoren berücksichtigt:
‐ Stärkeres Abschmelzen der Anzahl der Einwohner, die älter als 65 Jahre sind, nach 2017
als in den Vorjahren (bis ca. 2025),
‐ Damit verbunden erhöhter Anstieg der Anzahl der 27 bis unter 45‐jährigen sowie der
Kinder dieser Haushalte (bis unter 15‐Jährige).
15 Vgl. Tabelle Altersstruktur
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Im Ergebnis dieses Prozesses steigt die Einwohnerzahl innerhalb der kommenden ca. 10
Jahre deutlich an (bis 2025), über dem Niveau des Anstieges des Zeitraums 2016 auf 2017.
Angenommen werden hier abgestuft Zuwächse von jährlich 350, 300 und 200 Einwohnern.
Eine Stagnation der Einwohnerzahl bzw. ein geringerer Anstieg wird dann ab ca. 2026 zum
Tragen kommen, wenn der Überhang der jetzt dominierenden Bevölkerungsgruppe (die
über 65‐Jährigen) abgeschmolzen ist.
Tab. 6: Einwohnerzahlen bei differenziertem Zuwachs
Jahr Zuwachs Einwohnerzahl
2017 32.82316
2018 350 33.173
2019 350 33.523
2020 350 33.873
2021 350 34.223
2022 300 34.523
2023 300 34.823
2024 200 35.023
2025 200 35.223
2026 80 35.303
2027 80 35.383
2028 80 35.463
2029 80 35.543
2030 80 35.623
Zuwachs gesamt EW: ca. 2.800
Insgesamt wäre ein Zuwachs um 2.800 Einwohner im Gebiet denkbar.
Gemäß des hier angenommenen Zuwachses würde die Einwohnerzahl im Gebiet Fennpfuhl
bis 2030 auf rund 35.600 Einwohner ansteigen. Mit dieser differenzierten, und stärker an
der gegenwärtigen Altersstruktur orientierten möglichen Entwicklung, wird immer noch
unter der Prognose des SIKo geblieben (für 2030 werden hier 35.800 Einwohner
angenommen).
Szenario 3: Zuzüglich Realisierung neuer Wohnbauvorhaben
Abschließend werden die möglichen Zuwächse an Wohnungen und damit die Zuwächse an
Haushalten und Einwohnern in die Betrachtung einbezogen. Hier wird mit der im
nachfolgenden Abschnitt „Wohnen“ ermittelten Zahl von 1.850 Wohnungen gearbeitet, die
auf Potenzialflächen für Wohnen errichtet werden könnten. Für diese Zahl an WE werden
3.000 zusätzliche Einwohner angenommen, die innerhalb des Szenarios 3 berücksichtigt
werden. Da es sich bei diesen möglichen Vorhaben des ergänzenden Bauens um mittel‐ bis
langfristige Umsetzungszeiträume handelt, werden diese Zuwächse erst nach 2025
eingestellt.
16 Vgl. Tabelle 2 Altersstruktur
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
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Tab. 7: Entwicklung der Einwohnerzahl bei differenziertem Zuwachs und Wohnungsneubau
Jahr Zuwachs Einwohnerzahl
2017 32.82317
2018 350 33.173
2019 350 33.523
2020 350 33.873
2021 350 34.223
2022 300 34.523
2023 300 34.823
2024 200 35.023
2025 200 35.223
202618 680 35.903
2027 680 36.583
2028 680 37.263
2029 680 37.943
2030 680 38.623
Zuwachs gesamt EW: ca. 5.800
Unter Berücksichtigung der Realisierung von Vorhaben des ergänzenden Bauens auf
Potenzialflächen in der hier dargestellten Größenordnung ab ca. 2025 würde sich die
Einwohnerzahl im Gebiet Fennpfuhl um 5.800 auf dann rd. 38.600 Einwohner erhöhen.
Innerhalb des Betrachtungszeitraums wäre dies ein erheblicher Zuwachs an Einwohnern
(um 18 %), der die vorliegende Prognose des SIKo um rd. 2.800 Einwohner übersteigt.
Vergleich der Szenarien
Tab. 8: Vergleich der Szenarien
Szenarien Zuwachs bis 2030
Einwohner Einwohnerzahl
Szenario 1 2.500 rd. 35.400
Szenario 219 2.800 rd. 35.600
Szenario 3 5.800 rd. 38.600
Alle Szenarien, einschließlich die Prognose im SIKo, gehen von Einwohnerzuwächsen aus.
Die Szenarien 1 und 2 unterscheiden sich nicht wesentlich; beide liegen zudem unter der im
SIKo genannten möglichen Einwohnerzahl von 35.800.
17 Vgl. Tabelle 2 Altersstruktur 18 Ab hier werden zu den 80 Einwohnern, die als Zuwachs gemäß Szenario 2 gewertet werden, weitere 600 Ein‐
wohner jährlich hinzugefügt, die aus dem Wohnungszuwachs von Vorhaben des ergänzenden Bauens auf Po‐tenzialflächen resultieren, vgl. Tab. 16 Seite 43.
19 Dieses Szenario wird bei der folgenden Entwicklung der Altersstruktur verwendet. Es bildet aus Sicht des Zeit‐raums der Erstellung der städtebaulichen Rahmenplanung die Entwicklung der Einwohnerzahl realistisch ab.
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Neben den im Gebiet in den kommenden Jahren sich deutlich beschleunigenden Austausch‐
und damit Verjüngungsprozessen kommt es gemäß der Szenarien auf die Wohnungs‐
zuwächse im Gebiet an, was mit dem Szenario 3 deutlich wird.
Entwicklung der Altersstruktur
Folgende Voraussetzungen sind für die künftige Betrachtung der Altersstruktur von
Bedeutung:
‐ Dominanz der über 65‐Jährigen im Gebiet, der jedoch im „Abschmelzen“ begriffen ist,
‐ Zuwachs der Gruppe der 27‐ bis unter 45‐Jährigen („Eltern‐Generation“),
‐ Zuwachs der Gruppe der 0 bis unter 15‐Jährigen sowie der 15‐ bis unter 18‐Jährigen
(„Kinder‐ Generation“).
In den vorhergehenden Szenarien sind bereits die Annahmen für die künftige Entwicklung
der Einwohnerzahl dargestellt. Nunmehr werden diese „Wachstumszahlen“ auf die
jeweiligen Altersgruppen übertragen. Folgende Annahmen zur Entwicklung der
Altersgruppen werden getroffen:
Tab. 9: Entwicklung der Altersgruppen
Altersgruppe Entwicklung jährlich
0‐ bis unter 6‐jährige + 0,2 %
6‐ bis unter 15‐jährige + 0,1 %
15‐ bis unter 18‐jährige + 0,1 %
18‐ bis unter 27‐jährige 0
27‐ bis unter 45‐jährige + 0,6 %
45‐ bis unter 55‐jährige ‐ 0,2 %
55‐ bis unter 65‐jährige ‐0,2 %
Ab 65‐jährige ‐ 0,6 %
Die hier dargestellten Prozente der Entwicklung innerhalb der Altersgruppen entsprechen
dem Trend, der aus der Tabelle der bisherigen Entwicklung der Altersstruktur resultiert. In
diese Werte wurden daneben qualitativ als Anhaltspunkt die Daten der Altersstruktur der
Mitglieder der WGLi berücksichtigt.
In den folgenden Tabellen wird dargestellt, wie sich die Altersgruppen im Gebiet Fennpfuhl
im Betrachtungszeitraum bis 2030 entwickeln. Grundlage der folgend dargestellten
Zahlenreihen sind die Annahmen des Szenarios 2, in dem differenziert auf die möglichen
Entwicklungen innerhalb der Altersstruktur, die damit verbundene Zahl der Einwohner im
Gebiet sowie das jährliche Anwachsen der Einwohnerzahl eingegangen wird.
Die beiden Tabellen hierzu sind wie folgt aufgebaut:
‐ Links sind die Altersgruppen dargestellt, daneben die jährliche Entwicklungsannahme
(vgl. Tab. 9).
‐ Die betrachteten Jahre folgen; jährlich immer die absoluten Zahlen.
‐ Ab dem Jahr 2020 werden immer in den geraden Jahren die [%] hinzugezogen, um den
Anteil der jeweiligen Altersgruppe an der gesamten Einwohnerzahl zu veranschauli‐
chen. So kann verfolgt werden, wie sich das Verhältnis der Altersgruppen bei dieser
Modellrechnung verändert.
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Tab. 10 / 1: Entwicklung der Altersstruktur 2018 bis 2024
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Tab. 10 / 2: Entwicklung der Altersstruktur 2025 bis 2030
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Folgendes wird deutlich:
Aufgrund der jährlich „eingeplanten“ Entwicklungen in den Altersgruppen treten im
Betrachtungszeitraum deutliche quantitative Veränderungen in den Altersgruppen auf.
‐ Künftig (hier ermittelt bis 2030), würde gemäß der aufgezeigten Berechnung das Gebiet
Fennpfuhl stärker von Familien mit Kindern geprägt.
‐ Die Altersgruppe der 27‐ bis unter 45‐Jährigen nimmt um 3.200 EW auf dann 12.219
EW zu. Parallel dazu würde sich die Anzahl der bis unter 6‐ Jährigen um 994 EW auf
2.885 EW und die 6 bis unter 15‐Jährigen um 576 auf 2.600 EW erhöhen.
‐ Demgegenüber reduziert sich die Zahl über 65‐Jährigen um rd.1.880 EW auf knapp
7.340 EW. Damit verliert diese Altersgruppe ihre Dominanz.
‐ Gemeinsam mit den über 55‐Jährigen würde sie dennoch mit über 27% einen Großteil
der Wohnbevölkerung im Gebiet ausmachen.
Bei der Betrachtung der Lebensbäume der WGLi wird deutlich (insbesondere am
Lebensbaum 2015), dass dieser hier in Zahlen ausgedrückte Prozess bereits abläuft. Wird
allein berücksichtigt, dass bei den Mitgliedern der WGLi selber rd.3.500 EW älter als 65 Jahre
sind, und werden (vermutlich geringere) Anteile dieser Altersgruppen der in den
Wohnungen der HOWOGE Lebenden hinzugefügt, erscheint die Reduzierung der Zahl der
älter als 65‐ Jährigen um knapp 1.900 EW als plausibel.
Diese Zahlen erscheinen als recht gravierend. Zur Prüfung ihrer Plausibilität wird folgende
Rechnung durchgeführt:
‐ Unter der Voraussetzung, dass zwei Drittel der über 65‐Jährigen in 1‐Personen‐
Haushalten leben und das verbleibende Drittel als 2‐ Personen‐ Haushalte würden bei
einer Minderung der über 65‐Jährigen um 1.880 EW genau 1.564 Wohnungen frei
werden.
‐ Eine zweite Voraussetzung ist, dass die über 65‐Jährigen in Wohnungen leben, die ihre
Haushaltsgröße übersteigen, z.B. in Wohnungen mit 2 und 3 Zimmern.
Bei den bereits jetzt in Gang befindlichen Austauschprozessen würden demzufolge diese
1.564 WE von größeren Haushalten bezogen werden. Die mögliche Einwohnerzahl in diesen
Wohnungen würde gemäß unten stehender Tabelle in folgender Größenordnung ausfallen:
Tab. 11: Mögliche Zahl von Einwohnern bei unterschiedlicher Wohnungsbelegung
Belegung / Personen je Haushalt
1.564 WE 1,4 1,6 1,8
Einwohner 2.189 2.502 2.815
Je nach Wohnungsbelegung kann die Anzahl neu hinzukommender Einwohner zwischen
gerundet 2.200 und 2.800 Einwohnern betragen.
Zusammenfassung
Bisherige Einwohnerentwicklung
Im Gebiet Fennpfuhl leben gegenwärtig rund 32.800 Einwohner (2017). Innerhalb der
vergangenen Jahre hat sich die Anzahl der Einwohner von 32.000 (2013) um 800 Einwohner
erhöht, was einem mittleren Einwohnerzuwachs von 200 Einwohnern im Jahr entspricht.
Besonders hoch war der Einwohnerzuwachs von 2016 auf 2017 mit rd. 270 Einwohnern.
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Bisherige Entwicklung der Altersstruktur
Die Altersstruktur ist gegenwärtig geprägt von einem starken „Übergewicht“ der Einwohner,
die 65 Jahre und älter sind, sie stellen gegenwärtig 28 % der Einwohner des Gebietes.
Zusammen mit den Einwohnern, die zwischen 55 und 65 Jahren sind (10%) bedeutet dies,
von 10 Einwohnern im Gebiet sind 4 Einwohner 55 Jahre oder älter.
Aus der Betrachtung der Entwicklung der Altersstruktur wird deutlich, dass jedoch ein
Prozess der Verjüngung der Einwohner im Gebiet eingesetzt hat: Ein Abschmelzen des
Überhangs der Einwohner, die älter als 55 Jahre sind, ist erkennbar, gleichfalls eine Zunahme
der jüngeren Altersgruppen, insbesondere der Haushaltsgründer und –vorstände sowie der
Kindergenerationen. Für die Betrachtung der künftigen Entwicklung der Altersstruktur wird
davon ausgegangen, dass sich dieser Prozess in den nächsten 6 bis 8 Jahren intensiver
fortsetzen wird.
Künftige Entwicklung der Einwohnerzahl
Prognosen der Senatsverwaltung sowie im bezirklichen SIKo gehen von Zuwächsen der
Einwohnerzahl aus; für den Betrachtungszeitraum 2030 werden im SIKo 35.800 Einwohner
angenommen. Um diese Zahl zu validieren ist in drei Szenarios geprüft worden, welche
Einwohnerzahl möglich ist, wenn gebietsspezifische Trends beachtet werden. Es wird davon
ausgegangen, dass die Einwohnerzahl im Gebiet weiter ansteigt, da sich die altersstrukturell
bedingten Austauschprozesse der Wohnbevölkerung („alt gegen jung“) wahrscheinlich
steigern und fortsetzen werden.
Hier zeigt sich, dass sowohl bei der Fortschreibung der Einwohnerzuwächse um jährlich 200
EW (Szenario 1) sowie bei einem differenzierten Einwohnerzuwachs (Szenario 2: bis 2021
um 350 EW je Jahr, folgend bis 2023 um 300 EW jährlich, 2024 und 2025 200 EW/Jahr und
bis zum Ende des Betrachtungszeitraums 2030 um 80 EW/Jahr) die Einwohnerzahlen im
Szenario 1 bei 35.200 EW und im Szenario 2 bei rd. 35.600 EW liegen. Lediglich bei
Umsetzung von Vorhaben auf Potenzialflächen ist mit einem weiteren Wachstum zu
rechnen (auf dann 38.600 EW).
Künftige Entwicklung der Altersstruktur
Die Altersstruktur wird innerhalb des Prognosezeitraums deutlichen Veränderungen
unterliegen, der erkennbare Prozess des Austausches der Bevölkerung wird sich weiter und
voraussichtlich intensiver fortsetzen.
Die Anzahl der „Haushaltsvorstände“ wird sich von gegenwärtig rd. 8.700 auf 12.100 EW
erhöhen, gleichfalls die Zahl der unter 6‐Jährigen von 1.800 auf 2.800 EW, die Zahl der 6 bis
unter 12‐Jährigen von 2.000 auf 2.600 EW; das Gebiet wird damit jünger.
Gleichzeitig reduziert sich die Zahl der über 65‐Jährigen von 9.300 auf rd. 7.340 EW.
Folgen für die Gebietsentwicklung
Mit dem Zuwachs an Einwohnern und dem altersstrukturell bedingten Austausch der
Bevölkerung wird die Anzahl der Personen je Haushalt in den Wohnungen des Gebietes
erhöhen. Von gegenwärtig 1,78 EW/WE (bei 32.823 EW 2017 und 18.460 Wohnungen) steigt
die Haushaltsgröße auf 1,87 EW/WE (bei 35.623 EW 2030 und dann 19.012 Wohnungen,
Stand nach Fertigstellung der Bauvorhaben in 2019, vgl. folgende Seite unten).
Insbesondere die wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen erfordert die Bereitstellung
von ausreichend Plätzen im Bereich der sozialen Infrastruktur (Kita, Schulen). Es gilt,
familiengerecht zu planen, die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen und im Bedarfsfall
der sich verändernden Struktur anzupassende Gebäude zu berücksichtigen.
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4. Wohnen
4.1 Wohnungsbestand und Wohnungseigentümer
Die Zahl der Wohnungen im Gebiet sowie die Eigentümer sind in Tabelle 12 dargestellt.
Tab. 12: Wohnungseigentümer und Wohnungszahlen
Eigentümer Anzahl Wohneinheiten
[absolut] Anteil am Gesamtbestand
[%]
WohnungsbaugesellschaftLichtenberg (HOWOGE)20
rd.8.700 WE 47,1
WohnungsgenossenschaftLichtenberg (WGLi)21
rd. 8.110 WE 43,6
WohnungsgenossenschaftBerolina eG22
190 WE 1,0
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH23
129 WE 0,7
Deutsche Wohnen (ehem. GSW)24 464 WE 2,5
Sonstige25 867 WE 4,7
18.460 WE 100
Die größten Anteile am Wohnungsbestand des Gebietes befinden sich im Eigentum der
Hohenschönhauser Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE sowie der Wohnungsgenossen‐
schaft Lichtenberg (WGLi). Insgesamt stellen beide Wohnungsunternehmen 91% des
Wohnungsbestandes im Gebiet. Die Zahl der Wohnungen im Gebiet hat sich damit
gegenüber der Zahl von 1997 (17.755 WE) um rd. 700 WE erhöht (vgl. folgende Abbildung).
In den vergangenen Jahren wurde der Wohnungsbestand mit folgenden Vorhaben
erweitert:
‐ 75 WE in Wohnhaus Storkower Straße/Rudolf‐Seiffert‐Straße
‐ 129 WE im Apartmenthaus Storkower Straße 205 A (Berlinovo),
‐ 425 WE im Wohnhaus Alfred‐Jung‐Straße 14 (House of Nations),
‐ 29 WE in zwei Mehrfamilienhäusern in der Ernst‐Reinke‐Straße 4.
Folgende Wohnungsbauvorhaben befinden sich gegenwärtig in der baulichen Umsetzung:
‐ 107 WE im Wohnprojekt „Wohnen am Lichtgarten“ (WGLi),
‐ 70 WE im Wohnhochhaus Paul‐Zobel‐Straße 10 (HOWOGE),
‐ 375 WE im Apartmenthaus Alfred‐Jung‐Straße 12.
Damit ist im Jahr 2019 mit der Fertigstellung von 552 WE zu rechnen. Die Wohnungszahl
würde dann im Jahr 2019 insgesamt 19.012 WE betragen.
20 Quelle: Städtebauliche Rahmenplanung StadtBüro Hunger 1997 21 Quelle: WGLi, Zuarbeit, November 2018 22 Quelle: Siehe FN 20 23 Quelle: Eigene Erhebung 24 Quelle: Siehe FN 20 25 Quelle: Eigene Erhebung
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Abb. 8: Eigentümerstruktur
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4.2 Wohnungsentwicklung
Aus den vorhergehenden Abschnitten wurde deutlich, dass das Thema „Ergänzendes
Bauen“ im Gebiet Fennpfuhl bereits in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts (vgl.
Abschnitt 2.2 ff) präsent ist.
Heute zeigt sich: Die Großsiedlung Fennpfuhl ist ein gut angenommener Wohnort mit
insgesamt guten Wohnlagen. Die Wohnungsbestände sind überwiegend saniert, es gibt
praktisch keinen Leerstand26.
Mit dem Wachstum der Einwohnerzahlen in Berlin und auch in Lichtenberg ab ca. 2012
steigt indessen die Nachfrage nach Wohnraum und die kommunalen
Wohnungsunternehmen haben den Auftrag, auf ihren Flächen mit dem Bauen auch in
Nachbarschaften ergänzenden Wohnraum zu schaffen.
Nachfolgend wird daher untersucht und aufgezeigt, auf welchen Flächen im Gebiet das
Potenzial für weiteren Wohnungsbau möglich sein kann.
Grundsätze der städtebaulichen Entwicklung der Großsiedlung Fennpfuhl
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes Fennpfuhl gelten folgende
Grundsätze:
‐ Ergänzendes Bauen soll auf bereits versiegelten Flächen stattfinden, um Freiflächen zu
erhalten. Damit wird dem städtebaulichen Leitbild der Großsiedlung „Wohnen im
Grünen ‐ mitten in der Stadt“ gefolgt.
‐ Ergänzende Bebauung soll im Kontext der Großmaßstäblichkeit der Großsiedlung
stattfinden (z.B. Vermeidung der Entstehung kleinteiliger Hof‐Strukturen).
‐ Ergänzende Bebauung soll sich in der städtebaulichen Struktur dem Bestand
unterordnen.
‐ Vorhaben des ergänzenden Bauens sollen einen erkennbaren Mehrwert für die
Nachbarschaft besitzen.
‐ Die Einhaltung einer klaren Formsprache im Sinne der Großsiedlung (Vermeidung von
Steildächern, etc.) soll befolgt werden.
‐ Bei Vorhaben des ergänzenden Bauens sind Lösungen für den ruhenden Verkehr
innerhalb der Nachbarschaft sowie für erforderliche Spielflächen auf dem eigenen
Grundstück zu finden.
Diese Grundsätze gelten als Prüfkriterien sowohl für mögliche Vorhabenträger als auch bei
der Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben. Auf mögliche Vorhaben des ergänzenden
Bauens können sie als „Selbstverpflichtung“ angewendet werden.
Mit diesen Grundsätzen soll die städtebauliche Struktur der Großsiedlung mit dem
städtebaulichen Leitbild „Wohnen im Grünen‐Mitten in der Stadt“ gesteuert werden.
Entgegenstehende Entwicklungsabsichten, als die hier dargestellten, lösen in der Regel ein
Planerfordernis aus.
26 Im Zuge der Bearbeitung erfolgte Mitteilung der HOWOGE sowie der WGLi.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 39
Potenzialflächen für ergänzende Wohnbebauung
Mit den Grundsätzen der städtebaulichen Entwicklung der Großsiedlung scheiden
unversiegelte Flächen (öffentliches und privates Grün) als Potenzialflächen für ergänzendes
Bauen aus. Die vorhandenen Wohnhöfe bleiben somit als Potenzialflächen für ergänzendes
Bauen unangetastet.
Unter Berücksichtigung der Grundsätze der städtebaulichen Entwicklung der Großsiedlung
wurde bei der Prüfung der Verfügbarkeit von Potenzialflächen für ergänzendes Bauen weiter
folgendes geprüft:
‐ Größe der Fläche/ Wirtschaftlichkeit: Die Potenzialfläche muss eine bestimmte Größe
besitzen, um wirtschaftlich entwickelbar zu sein.
‐ Eigentumsverhältnisse/ Verfügbarkeit: Klare Eigentumsverhältnisse unterstützen das
mögliche Entwicklungspotenzial.
‐ Städtebauliche Situation mit Bezug zu angrenzendem (wohnungs‐) und siedlungsnahem
Freiraum: Die Möglichkeit der Weiterführung einer vorhandenen oder prägenden
städtebaulichen Struktur mit vorhandenen ergänzenden Funktionen und Flächen
(wohnungsnaher Freiraum, soziale Infrastruktur, Flächen für den ruhenden Verkehr)
‐ Vorhandene Erschließung für Pkw, ÖPNV, den Radverkehr und fußläufigen Verkehr in der
näheren Umgebung: Die Fläche muss erschlossen, bzw. die Erschließung muss
unproblematisch möglich sein.
Nachfolgend sind die als Potenziale für ergänzendes Bauen in Betracht kommenden Flächen
dargestellt. Folgendes zeigt sich:
I. Gemäß der dargestellten Grundsätze besitzen Flächen auf den großzügig erhaltenen
Randparkplätzen deutliches Potenzial für ergänzendes Bauen (Landsberger Straße,
Vulkanstraße, Storkower Straße); verbunden in Bezug auf die Umsetzung jedoch mit
Prüfaufträgen in Bezug auf lärmrobuste Bebauung.
II. Der durch offene Zeilenbebauung geprägte Bereich der Landsberger Allee/ Storkower
Straße besitzt weiteres Potenzial für ergänzendes Bauen.
III. Als einzige Fläche innerhalb eines Wohnbereiches besitzt der Standort einer
ehemaligen Schule in der Bernhard‐Bästlein‐Straße das Potenzial für ergänzende
Wohnbebauung; diese Fläche wurde bereits von der WGLi gekauft.
Bereits im Verfahren befindet sich die Fläche des Bebauungsplans 11‐38 Weißenseer Weg
76 für ein Wohngebiet nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung mit
ca. 550 WE.
Damit liegt ein den städtebaulichen Zielen der Gebietsentwicklung abgestimmte Kulisse von
Potentialflächen für ergänzendes Bauen vor. Die hier dargestellte Flächenkulisse kann um
folgende weitere Potenzialflächen erweitert werden, z.B.:
‐ Flächen von wenig‐geschossigen Gebäuden (Einzelhandels‐ und Nahversorgungsmärkte,
z.B. Kreativmarkt am Storkower Bogen, REWE und NP‐Markt am Roederplatz,
Schwimmhallen [Anton‐Saefkow‐Platz, Storkower Bogen]).
‐ Bei der Prüfung dieser weiteren Potenzialflächen sind sicherzustellen, dass ausreichend
wohnungsnaher Freiraum geschaffen wird, Lösungen für die Mobilitätsbedürfnisse der
künftigen Anwohner in die städtebauliche Konzeption des Vorhabens integriert werden
und betriebswirtschaftliche Funktionen (Anliefer‐ und Zufahrtsbereiche) nicht in Konflikt
mit unmittelbar wohnungsnotwendigen Funktionen stehen.
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Büro STADT LANDPROJ EKTE 40
Abb. 9: Potenzialflächen Wohnen
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Büro STADT LANDPROJ EKTE 41
Die in der Abbildung 9 dargestellten und nummerierten Potenzialflächen werden
nachfolgend in Bezug auf Größe, mögliche Zahl an Wohnungen sowie Einwohner und
weiterer Merkmale untersucht (die Fläche 9 [Weißenseer Weg 76] befindet sich bereits in
einem Plan‐Verfahren [Bebauungsplan 11‐38] und wird daher nachfolgend in der
summarischen Übersicht Tabelle 16, S. 43 berücksichtigt).
Tab. 13: Potenzialflächen auf Randparkplätzen
Nr. Eigentümer Größe Mögliche Zahl an
Wohnungen27 Einwohner28
1 Fl.‐St.‐Nr. 3185 HOWOGE
8.700 m²
144 … 216 200 … 390
Fl.‐St.‐Nr. 3186 Privat
5.000 m²
14.400 m²
2 Fl.‐St.‐Nr. 3137 Land Berlin
10.500 m² 105 … 158 150 … 280
3 Fl.‐St.‐Nr. 175 HOWOGE
4.800 m²
158 … 237 220 … 430
Fl.‐St.‐Nr. 83 Land Berlin
11.000 m²
15.800 m²
4 Fl.‐St.‐Nr. 232 HOWOGE
11.000 m² 110 … 165 150 … 300
5 Fl.‐St.‐Nr. 80 Land Berlin
8.500 m² 75 … 113 100 … 200
6 Fl.‐St.‐Nr. 52 Privat
5.000 m²
98 … 147 140 … 260
Fl.‐St.‐Nr. 53 (WGLi)
4.800 m²
10.800 m²
Gesamt 70.000 m² 690 … 1.030 960 … 1.860
Je nach Wohnungsgröße und möglicher Wohnungsbelegung würden auf Randparkplätzen
in etwa knapp 700 bis etwas über 1.000 Wohnungen möglich sein. Je nach Zahl der
Einwohner je Haushalt würde dies einer Einwohnerzahl zwischen etwas unter 1.000 und
1.800 entsprechen.
27 Angenommen werden Wohnungen mit 60 m² und 90 m². Diese Wohnungsgrößen entsprechen den gegenwär‐
tig errichteten Wohnungsgrößen. Insofern wird hier von der Wohnungsgröße, wie sie im Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung angegeben ist (100m² BGF) bewusst abgewichen. Die Wohnungsfläche wird wie folgt ermittelt: Die Grundstücksgröße wird mit den Kennziffern für Allgemeine Wohngebiete gemäß BauNVO in Bezug gesetzt. Zur Ermittlung der Netto‐Wohnfläche wird die Bruttogeschossfläche um 25% redu‐ziert (Wandstärke, Flächen für innere Erschließung). Angenommen wird eine Bebauung mit 6 Vollgeschossen.
28 Für die Ermittlung der Einwohnerzahl wird eine Wohnungsbelegung von 1,4 sowie 1,8 Einwohner je Wohnung angenommen (Angaben in der Tabelle gerundet).
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Tab. 14: Potenzialflächen Landsberger Allee/Storkower Straße
Nr. Eigentümer Größe Mögliche Zahl an
Wohnungen29 Einwohner30
7 Fl.‐St.‐Nr. 9016 HOWOGE
Unbebauter Anteil von 6.300 m²
Fl.‐St.‐Nr. 9017 Privat
3.600 m² (einschl. russ. Kaufhalle)
Fl.‐St.‐Nr. 9042HOWOGE
unbeb. Fläche 11.500 m²31
Fl.‐St.‐Nr. 9025 BIM
2.300 m² Kfz‐Verkaufsfläche
Fl.‐St.‐Nr. 9013, 9029 Land Berlin
Je 1.700 m², Flüchtlings‐ unterkunft
Fl.‐St.‐Nr. 1203HOWOGE (?)/ WGLi (?)32
6.600 m² (vermietete Garagen)
Gesamt 22.300 m² 270 … 400 380 … 680
Diese Potenzialfläche kann Platz für etwa 270 bis 400 Wohnungen schaffen. Je nach Zahl der
Einwohner je Haushalt würde dies einer Einwohnerzahl zwischen 380 und 680 entsprechen.
Tab. 15: Potenzialfläche Bernhard‐Bästlein‐Straße/Weißenseer Weg sowie Fläche des
Bebauungsplan‐Gebietes 11‐38 Weißenseer Weg 76
Nr. Eigentümer Größe Mögliche Zahl an
Wohnungen33 Einwohner34
8 Fl.‐St.‐Nr. 89 WGLi
9.000 m² 90 … 130 130 … 240
9 HOWOGE/ privater Eigentümer
ca. 20.000 m² 550 770 … 990
Diese Potenzialflächen bieten Platz für 640 bis 680 Wohnungen und 900 bis 1230 Einwohner.
29 Siehe Fußnote 27. 30 Siehe Fußnote 28. 31 Die Fläche wird in der Bilanz nicht aufgenommen. Hier werden mögliche Wohnungszahl und Einwohner bezo‐
gen auf eine 4‐geschossige Bebauung angenommen, mit der die offene Bebauung zur Storkower Straße hin geschlossen wird. Angenommen werden hier 50 bis 75 WE und 70 bis 130 mögliche Einwohner; beides ist in der Gesamtsumme der Tabelle enthalten.
32 Beide Wohnungsunternehmen haben angegeben, dass ihnen Flächen/Teilflächen gehören; Eigentumsverhält‐
nisse müssen im weiteren Verfahren überprüft werden. 33 Angenommen werden Wohnungen mit 60 m² und 90 m². Die Wohnungsfläche wird wie folgt ermittelt: Die
Grundstücksgröße wird mit den Kennziffern für Allgemeine Wohngebiete gemäß BauNVO in Bezug gesetzt. Zur Ermittlung der Netto‐Wohnfläche wird die Bruttogeschossfläche um 25% reduziert (Wandstärke, Flächen für innere Erschließung). Angenommen wird eine Bebauung mit 6 Vollgeschossen.
34 Für die Ermittlung der Einwohnerzahl wird eine Wohnungsbelegung von 1,4 sowie 1,8 Einwohner je Wohnung angenommen (Angaben in der Tabelle gerundet).
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Nachfolgend werden die ermittelten möglichen Zahlen an Wohnungen und Einwohnern, die
mit den Potenzialflächen möglich sind, zusammenfassend dargestellt.
Tab. 16: Potenzial an Wohnungen und Einwohnern gesamt
Potenzialflächen Mögliche Zahl an WE Mögliche Zahl an EW
I. Randparkplätze 690 … 1.030 960 … 1.860
II. Fläche Landsberger Allee/Storkower Straße 270 … 470 380 … 680
III. Fläche B.‐Bästlein‐Straße/Weißenseer Weg 90 … 130 130 … 240
Bebauungsplangebiet 11‐38 (Nr. 9 Abb. 9) 550 770 … 990
Gesamt 1.600 … 2.180 2.240 … 3.770
Die hier ermittelten Zahlen veranschaulichen, welches Potenzial an zusätzlichen
Wohnungen und möglichen Einwohnern im Gebiet Fennpfuhl möglich ist. Diese Zahlen
stellen jedoch nur einen groben Anhaltspunkt für ein denkbares Wachstum dar. Folgende
Einschränkungen gilt es zu berücksichtigen:
‐ Aufgrund der Problematik des ruhenden Verkehrs und der grundstücksbezogenen
Freiflächen, die beides gemäß der Grundsätze der städtebaulichen Entwicklung des
Gebietes zu berücksichtigen sind, sind Reduzierungen in der tatsächlich zu erzielenden
Netto‐Wohnfläche relevant.
‐ Es ist denkbar, dass in die Potenzialflächen Einzelhandelsflächen integriert werden, wie
Netto auf Flurstück 3186 und Kaufhalle mit russischem Sortiment Flurstück Nr. 9017.
‐ Nach gegenwärtigem Stand das künftige Kita‐ Angebot als ausreichend bewertet wird
(Voraussetzung ist, dass Kapazitätserweiterungen und Vorhaltestandorte aktiviert
werden und der Betreuungsschlüssel bei ca. 86% verbleibt [vgl. Abschn. 5.1 Tab. 21]). In
Einzelfällen kann es sein, dass Flächen für Kindertagesstätten ggf. in die geplanten
Vorhaben integriert werden.
Angenommen wird daher die Zahl von möglichen 1.850 Wohnungen mit 3.000 Einwohnern;
beides liegt im mittleren Bereich der hier angestellten Überlegungen.
Umsetzungsmöglichkeiten
Für die hier dargestellten Potenzialflächen für ergänzendes Bauen gilt es, u.a. folgende
Probleme in den städtebaulichen Konzepten zur Umsetzung zu lösen:
Randparkplätze Landsberger Allee, Vulkanstraße, Storkower Straße (Flächen 1, 2, 3, 4, 5, 6)
‐ Integration der vorhandenen sowie der je Vorhaben zu erwartenden Kfz‐ Stellplätze (ggf.
separat zu errichtendes Parkhaus oder andere Lösung),
‐ Schaffen von wohnungsnahem Freiraum mit nach Bauordnung Berlin (BauO Berlin)
erforderlichen Kinderspielplätzen auf eigenem Grundstück,
‐ Gestalten einer Bebauung, die ausreichend Schutz vor Verkehrslärm bietet.
Vulkanstraße (Flächen 3, 4, 5)
‐ Die mögliche Wohnbebauung kann nur errichtet werden, wenn damit der Schutz und
Erhalt des Gewerbegebietes gewährleistet ist.
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In der folgenden Abbildung 10 sind die Potenzialflächen dargestellt und mit ihnen
städtebauliche Chiffre. Damit soll lediglich veranschaulicht werden, dass Baukörper auf
diesen Flächen z. B. straßenbegleitend möglich sind.
Landsberger Allee/Storkower Straße (Fläche 7)
‐ Das Schließen der offenen zugunsten einer geschlossenen Bebauung im Stadtraum des
Kreuzungsbereiches Landsberger Allee/ Storkower Straße.
‐ Über eine mögliche Bebauung kann hier erst nach Vorlage rechtskräftiger
Planunterlagen zum Weiterbau oder in enger Abstimmung der für den Weiterbau der
A 100 zuständigen Senatsverwaltung entschieden werden.
Bernhard‐Bästlein‐Straße/Weißenseer Weg (Fläche 8)
‐ Das erschlossene Grundstück der WGLi kann mit Wohngebäuden bebaut werden. Die
ehemals mit einem DDR‐Typenschulbau bestandene Fläche kann somit wieder im
Kontext der angrenzenden Wohnbebauung sowie der angrenzenden Grundschule
genutzt werden.
Fläche des Bebauungsplans 11‐38 Weißenseer Weg 76
‐ Der Bebauungsplan befindet sich im Verfahren. Abgeschlossen sind die frühzeitigen
Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange. Die in Tabelle 16
aufgeführten Zahlen zu den möglichen Wohnungen entsprechen den Zielen des
Bebauungsplanes.
Weitere Möglichkeiten des Zuwachses an Wohnungen
Durch Umbauten von bestehenden Wohngebäuden ist es möglich, zusätzliche Wohnungen
zu schaffen, ohne Potenzialflächen zu benötigen. Dies betrifft die 4‐ und 5‐geschossigen
Wohnbauten im Gebiet um die Herbert‐Tschäpe‐Straße sowie die Wohnzeilen im Gebiet
zwischen Erich‐Kuttner und Max‐Brunnow‐Straße.
Hier sind unter bestimmten Rahmenbedingungen auch Aufstockungen möglich, mit denen
ergänzend Wohnraum geschaffen werden kann. Dabei gilt es, folgendes zu beachten:
‐ Mit der Erhöhung der Wohngebäude verändern sich die Proportionen der vorhandenen
Freiflächen zwischen den Blöcken, Freiflächen werden in ihrer Wirkung kleiner und
„passen“ nicht mehr zu den aufgestockten Wohngebäuden.
‐ Der Nutzungsdruck auf die vorhandenen Freiflächen erhöht sich mit der Zunahme der
Einwohnerzahl, denn neue Freiflächen entstehen nicht.
‐ Das gleiche gilt für die Flächen des ruhenden Verkehrs: Zwar können die vorhandenen
Erschließungsstraßen weiter genutzt werden, jedoch erhöht sich die Zahl potenziell
vorhandener Pkw; der Druck auf die vorhandenen Pkw‐Einstellplätze steigt und neue
können nur auf Kosten von Freiflächen generiert werden.
‐ Wohnungsneubau als Aufstockungen erfordert das Anbringen eines Aufzuges, zur
Gestaltung der barrierefreien Erreichbarkeit der neu zu schaffenden Wohnungen. Dies
ist mit Kosten im Neubau sowie darüberhinaus dauerhaft im Unterhalt verbunden.
Betriebskosten werden auch auf die Bestandsmieter umgelegt.
Aus diesen Gründen wird das Aufstocken auf vorhandene Wohngebäude als generelle
Lösung nicht als positiv für das Gebiet Fennpfuhl betrachtet. Nur für Einzelfälle in
besonderen Lagen kann dies begründet werden.
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Abb. 10: Städtebauliche Struktur der Großsiedlung mit ergänzenden Wohnbauten (Beispiel
für die städtebauliche Weiterentwicklung)
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4.3 Zusammenfassung
Die Großsiedlung Fennpfuhl ist als Wohngebiet konzipiert. Auch aufgrund ihrer
städtebaulichen Struktur mit Anlagen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, ihrer
Freiraumstruktur, ihrer verkehrlichen Infrastruktur sowie der Einzelhandelsstandorte ist sie
ein nachgefragter Wohnstandort, was sich auch in der gegenwärtigen Vollvermietung der
Wohnung zeigt.
Mit den Hauptvermietern HOWOGE und WGLi, die mit insgesamt ca. 16.810 WE etwa 91%
der Wohnungen im Gebiet anbieten, ist das Gebiet ein wichtiger Standort für die sozial
gerechte Wohnraumversorgung im Bezirk Lichtenberg. Im Kontext der insgesamt gut
entwickelten sozialen Infrastruktur ist das Gebiet gut geeignet zum Wohnen für Familien mit
Kindern.
Grundlage jeglicher weiterer Entwicklung der Wohnfunktion und damit auch des
Wohnungsneubaus ist die Sicherung und Entwicklung des Leitbildes „Wohnen im Grünen‐
Mitten in der Stadt“. Mit den hierzu formulierten Grundsätzen der städtebaulichen
Entwicklung liegen Prüfkriterien vor.
In diesem Kontext hat die Bebauung von Randparkplätzen zu Wohnnutzungen Priorität.
Innenhöfe und nicht versiegelte Flächen bleiben vor ergänzender Bebauung geschützt.
Insofern ist die Großsiedlung Fennpfuhl kein (sogenannter) Nachverdichtungsstandort.
Dennoch wird veranschaulicht, dass mit den aufgezeigten Potenzialflächen für ergänzendes
Bauen eine städtebauliche und auch wohnungswirtschaftliche Entwicklung des Gebietes
möglich ist. Ziel ist es jedoch, die Qualitäten der Großsiedlung mit dem städtebaulichen
Leitbild „Wohnen im Grünen ‐ mitten in der Stadt“ zu erhalten. Es gilt, die Funktionsfähigkeit
der Teilräume mit ihren Wohnbereichen, den dazugehörenden wohnungsnahen Freiflächen
sowie den Raum für die erforderliche Mobilität zu sichern.
Mit den ermittelten Potenzialflächen für ergänzendes Bauen sind insgesamt im Mittel ca.
1.850 Wohnungen für etwa 3.000 Einwohner möglich. Damit würde sich die Zahl der
Wohnungen innerhalb des Betrachtungsraums von gegenwärtig 18.460 WE bis 2030 auf
insgesamt 20.862 WE erhöhen (berücksichtigt ist der durch Fertigstellung im Jahr 2019
hinzukommende Wohnungsneubau um 552 WE). Der Wohnungszuwachs würde etwa 13 %
bezogen auf die gegenwärtige Zahl der WE betragen, wobei dies aufgrund der zu bewältigen
Probleme innerhalb der Potenzialflächen eher eine langfristige Perspektive darstellt.
Zu den hier aufgeführten möglichen Potenzialflächen können weitere hinzukommen
(Überbauung von vorhandenen niedrig‐geschossigen Gebäuden), die sich jedoch den
Prüfkriterien unterordnen müssen. Dann würde sich die Zahl weiterer Wohnungen und
Einwohner gemäß des jeweiligen Vorhabens erhöhen.
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5. Soziale Infrastruktur
5.1 Kindertagesstätten
Bestand
Im Planungsgebiet befinden sich derzeit 17 Kindertagesstätten (vgl. Abb. 11), die insgesamt
über ein Angebot von 1.936 Plätzen verfügen. Einem Angebot von 1.936 Plätzen stehen
1.927 belegte Plätze gegenüber, was einer nahezu 100 %‐en Auslastung entspricht (Stand:
30.06.2018).
In der nachfolgenden Tabelle sind die Einrichtungen des Gebietes aufgelistet. Die räumliche
Verteilung ist in der Abbildung 11 (Seite 44) dargestellt.
Tab. 17: Kindertagesstätten im Plangebiet35
Nr. Einrichtung Adresse Platzzahl lt. Betriebs‐erlaubnis
angebotene Plätze
belegte Plätze
davon: Lichtenberger
Kinder
1 Kita Entdeckerland
BIK e.V.
Otto‐Marquardt‐
Str.2 181 181 184 161
2
Kita Rappelkiste Medisport e.V.
Herbert‐Tschäpe‐Str.
2 60 59 58 42
3 Private Europa
Kindertagesstätte Elite gGmbH
Judith‐Auer‐Str.6
215 200 206 113
4 Kita Kinderträume Kinder im Kiez
gGmbH
Karl‐Vesper‐Str.11
65 63 63 55
5 Kita Phantasialand Kinder im Kiez
gGmbH
Paul‐Junius‐Str. 52
240 185 185 150
6 Kita Spatzennest Kinderg. Nord Ost
Paul‐Junius‐Str.32
160 160 160 147
7
Kita Sonnenschein Sozialdiak. Arbeit Lichtenberg‐
Oberspree gGmbH
Rudolf‐Seiffert‐Str.26
180 173 171 140
8 Kita Märchenland
RBO gGmbh Paul‐Junius‐Str. 64A
80 75 78 70
9 Kita Storkower Zauberwäldchen
e.V.
Franz‐Jacob‐Str. 4
25 25 25 7
10 Kita an der alten
Kastanie Abw gGmbH
Franz‐Jacob‐Str. 16/18
105 100 103 88
11 Kita Paule am Park HANNA gGmbH Kita
Trägerschaften
Paul‐Junius‐Str.67
154 154 153 135
12
Christliche Kita Fischlein
TW Help for Family gGmbH
Rudolf‐Seiffert‐Str.53
25 25 23 15
35 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin: Lichtenberger Kindertagesstättenentwicklungsplan Monitoring 2018,
Stand: 30.06.2018.
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Nr. Einrichtung Adresse Platzzahl lt. Betriebs‐erlaubnis
angebotene Plätze
belegte Plätze
davon: Lichtenberger
Kinder
13 Kita Zwergenparadies Kinderg. Nord Ost
Bernhard‐Bästlein‐Str.44
130 126 126 111
14
Kita Paule Platsch Kinder‐ und Jugend
gGmbH d. Volkssolidarität
Berlin
Bernhard‐Bästlein‐Str.52‐54
170 170 168 152
15 Kita „Die schlauen Mäuschen“ e. V
Landsb. Allee 228
60 60 60 50
16
Kita Rübchen Gesellschaft der
Deutsch‐russischen Sprachbrücke gUG
Paul‐Zobel‐Str.8 G
30 30 30 24
17
Kita Wunderkinder Blu:boks Kinder‐ und
Jugendbildung gGmbH
Paul‐Zobel‐Str.9
150 150 134 109
2.030 1.936 1.927 1.569
Folgendes wird deutlich:
Gegenwärtig werden 95% der gemäß Betriebserlaubnis der Kitas möglichen Plätze zur
Betreuung angeboten. Von diesen Plätzen wiederum werden 99,5% belegt.
81% der in den Kitas des Gebietes Fennpfuhl betreuten Kinder kommen aus dem Bezirk
Lichtenberg. 367 Kinder der im Gebiet Fennpfuhl betreuten Kinder kommen aus anderen
Berliner Bezirken. Das kann folgende Gründe haben:
‐ Die Kitas im Gebiet Fennpfuhl scheinen für „Einpendler“ aus anderen Stadtgebieten
interessant zu sein, denn die Kitas sind gut erreichbar, besitzen möglicherweise eine
gute Ausstattung sowie überzeugende Betreuungskonzepte oder/und die Angebote
anderer Bezirke sind unzureichend.
Ein Großteil der im Gebiet Fennpfuhl betreuten Kinder (493 belegte Kita‐Plätze) kommt
zudem aus angrenzenden Lichtenberger Stadtteilen (u.a. Hohenschönhausen‐Süd und Alt‐
Lichtenberg)36.
Die nahezu vollständige Auslastung der Kitas im Gebiet Fennpfuhl sowie die Zahl der Kinder,
die nicht aus dem Gebiet kommen, jedoch dort betreut werden (insgesamt 860 Kinder),
zeigen, dass die Kitas im Gebiet an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten und Platzreserven bei
einem möglichen Zuwachs an Kindern im Betreuungsalter, auch aus dem Gebiet selber, nicht
vorhanden sind.
36 Kita‐Entwicklungsplan KEP 2018, Seite 38.
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Räumliche Verteilung
Die Kindertagesstätten im Plangebiet liegen überwiegend in geschützten Innenhöfen, so
dass die Einrichtungen ohne Querung der großen Verkehrstrassen erreichbar sind.
Zusätzlich gibt es jedoch Einrichtungen, die sich beispielsweise in einem Einkaufszentrum
(Storkower Bogen 14, Möllendorff‐Passage 6) befinden oder Standorte mit angrenzendem
öffentlichem Freiraum sind (vgl. Tab. 17. Nr. 3, Nr. 11, Nr. 12). Besonders den Einrichtungen
in Innenhöfen stehen große eingezäunte Freiflächen zur Verfügung. Bei der Verteilung der
Einrichtungen nach den drei „Lebensweltlich orientieren Planungsräumen“ (LOR) zeigt sich
folgende Differenzierung:
Tab. 18: Plätze Kindertagesstätten nach LOR
Nummer LOR Anzahl Kitas Angebot Kita‐Plätze Gesamtanteil
Planungsgebiet in %
11030617 3 440 22
11030618 9 960 50
11030619 5 536 28
17 1.936 100
Es zeigt sich eine deutliche Konzentration hinsichtlich der Anzahl von Kindertagesstätten
sowie den angebotenen Plätzen im Planungsraum 19 (Landsberger Allee / Weißenseer Weg
– Möllendorffstraße / Vulkanstraße / Josef‐Orlopp‐Straße; vgl. Abb. 11 S. 52).
Künftiger Bedarf
Aus dem Bestand an Kita‐Plätzen wurde folgendes deutlich:
‐ Die Bereitstellung von Kita‐Plätzen erfolgt an der Kapazitätsgrenze.
‐ Es besteht eine Konzentration im LOR 18, woraus sich schließen lässt, dass in den beiden
anderen LOR durchaus Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten bestehen kann.
In Folge des positiven Trends der Bevölkerungsentwicklung für das Plangebiet Fennpfuhl
sind laut SIKo und Kita‐Entwicklungsplan (KEP) Kapazitätserweiterung geplant bzw. in
Realisierung, um weitere Plätze zur Verfügung zu stellen, denn die Anzahl der Kinder unter
6 Jahren kann/wird aus folgenden Gründen weiter zunehmen (vgl. Tab. 10/ 1 und 2):
‐ Zuwachs durch Zuzug der Altersgruppe der Kinder im betreuungsfähigen Alter im Zuge
des Bevölkerungsaustausches sowie durch Zuzug aufgrund von Wohnungsneubau (auch
im Umfeld des Gebietes Fennpfuhl),
‐ Zuwachs möglicherweise auch durch Anstieg der Geburtenrate im Gebiet und damit
größerer Nachfrage nach Betreuungsmöglichkeiten.
In den folgenden Tabellen wird gezeigt, mit welchen aktuellen Projekten (Erweiterung
vorhandener Kitas und Vorhaltestandorte) der mögliche künftige Mehrbedarf an Plätzen in
Kindertagesstätten gedeckt werden kann.
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Tab. 19: Kindertagesstätten in Planung/ Realisierung/ Vorhalteobjekte und ‐flächen37
Standort Kapazität Anmerkungen
Geplante Erweiterung Kita Kinderträume Karl‐Vesper‐Straße 11 (Nr. 4 Tab. 17)
100 Plätze Bauliche Maßnahme an bestehender
Immobilie: Erweiterung
Geplanter Neubau; Kita Paul‐Zobel‐Straße 10 (vgl. Abb. 11 Nr. 18)
40 Plätze Mietkita in Neubauprojekt der HOWOGE; Eröffnung geplant (vorauss. Juni 2019)
Erweiterung Kita Franz‐Jacob‐Straße 16/18; (Tab. 17 Nr. 10)
15 Plätze
Erweiterung Kita Judith‐Auer‐Straße 6 (Tab. 17 Nr. 3)
55 Plätze
Erweiterung Kita Paul‐Junius‐Straße 64A (Tab. 17 Nr. 8)
In Prüfung
Herbert‐Tschäpe‐Str. 2/ Landsberger Allee (Tab. 17 Nr. 2)
45 Plätze
Kitaerweiterung befindet sich im Antragsverfahren. Hintere Gebäudeflügel wird aufgestockt; Innenhof wird überbaut; damit nur geringe Inanspruchnahme der
Freifläche
Kita Weißenseer Weg/ Hohenschönhauser Str. (Abb. 11 Nr. 19)
Keine Angabe Integrierter Standort; Kita innerhalb des im
Verfahren befindlichen B‐Plan 11‐38
Bei Umsetzung der hier aufgezeigten geplanten Kitabauten können mittelfristig 255 zusätz‐
liche Plätze im Gebiet geschaffen werden. Damit wären 2.285 Plätze im Gebiet vorhanden38.
Insbesondere die geplanten 100 Plätze in der Kita Karl‐Vesper‐Straße können zu einer Ent‐
lastung des Sozialraums 18 beitragen. Eine bisher nicht quantifizierbare Reserve an Kitaplät‐
zen ist im Gebiet des Bebauungsplanes 11‐38 Weißenseer Weg 76 vorgesehen.
Die in der Tabelle 19 aufgeführten Standorte beziehen sich auf die drei Sozialräume, was im
Falle einer Realisierung zu einer Entlastung der Nachfragesituation beitragen würde.
Annahmen zur möglichen Bedarfsentwicklung
Nachfolgend wird im Sinne eines Gedankenspiels untersucht, wie sich der Bedarf an Kita‐
Plätzen im Gebiet entwickeln würde, wenn sich die Betreuungsquote erhöht. Zugrunde
gelegt wird hier als Annahme die Entwicklung der Zahl der Kinder von 0 bis 6 Jahren, wie sie
in der Entwicklung der Altersstruktur (Tabelle 10/1 und 10/2 Seite 32) dargestellt sind.
Tab. 20: Annahme: Bedarfe und Angebote an Plätzen in Kindertagesstätten für 2025 und
2030
Jahr
Anzahl
Kinder
0<6 Jahre
Angebotene
Plätze in
Kitas
Bedarf Plätze bei
Betreuungsquote
von 75 %39
Bedarf Plätze bei
Betreuungsquote
von 86 %40
Bedarf Plätze bei
Betreuungsquote
von 90 %41
2025 2.501 2.28542 1.876 2.151 2.251
2030 2.885 2.164 2.481 2.597
Folgendes wird deutlich:
‐ Tritt im hier angezeigten Zeitraum (bis 2030) der Zuwachs an Kindern der Altersgruppe
der bis 6‐Jährigen ein, steigt zwangsläufig der Betreuungsbedarf.
37 Kitaentwicklungsplan 2018, S. 39 38 Kita‐Plätze im Gebiet gemäß Betriebserlaubnis zuzüglich Neubau/Erweiterung. 39 In der Kita‐ Entwicklungsplanung verwendete Betreuungsquote 40 In der Prognose der Kita‐ Entwicklungsplanung 2015‐2020 (SIKo, S. 49) tatsächlich ermittelte Betreuungsquote 41 Eigene Annahme einer Betreuungsquote 42 Summe des Bestandes (30.06.2018) und der Realisierung der Kindertagesstätten in Planung (vgl. Tab. 19)
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‐ Bei einer Betreuungsquote zwischen 75 % und 86 % wäre eine Bedarfsdeckung im Gebiet
Fennpfuhl möglich, wenn ein Zuwachs an Kita‐Plätzen im Gebiet erfolgt (z. B. Kita im B‐
Plan‐Gebiet 11‐38).
‐ In Anbetracht der 860 Kinder, die gegenwärtig aus dem Umfeld in das Gebiet Fennpfuhl
zur Kinderbetreuung kommen, wird deutlich, dass es weiterer Anstrengungen im Bezirk
Lichtenberg, aber auch in den Nachbarbezirken bedarf, um dort eine Kinderbetreuung
zu gewährleisten, auch um das Gebiet Fennpfuhl wirksam zu entlasten.
‐ Die Betreuungsquote von 90 % dient lediglich der Veranschaulichung, in welcher
Quantität Kita‐Plätze erforderlich wären, wenn sich z.B. mehr Eltern für eine
Berufstätigkeit entscheiden und ihren Anspruch auf einen Kitaplatz durchsetzen würden.
Schlussfolgerungen
Die Betreuungssituation bei Kitaplätzen im Gebiet kann wie folgt zusammengefasst werden:
‐ Gegenwärtig sind die Kitas im Gebiet vollständig ausgelastet.
‐ Eine wohnortnahe räumliche Verteilung ist gegeben. Eine räumliche Konzentration an
Kitaplätzen ist im Sozialraum 18 vorhanden.
Mit den geplanten Ergänzungen und Erweiterungen um rund 250 Plätzen im Gebiet kann
eine Entspannung der Betreuungssituation erreicht werden.
Folgende Faktoren können jedoch dazu beitragen, dass die Kitas weiterhin an der Kapazi‐
tätsgrenze arbeiten:
‐ Fortsetzen des Anstieges der Kinderzahl,
‐ Weiterhin andauernde Versorgung von Kindern aus dem Umfeld und aus anderen
Bezirken Berlins.
Daher sollten die Reservestandorte schrittweise aktiviert werden.
‐ Der hierfür erforderliche Flächenbedarf ist in der städtebaulichen Entwicklung (auch in
den angrenzenden Lichtenberger Stadtteilen) zu berücksichtigen.
‐ Bei möglichen Vorhaben des ergänzenden Bauens sollten kleinteilige und veränderbare
Möglichkeiten(für mögliche spätere andere gemeinschaftliche Nutzungen) für die
Integration von Kitas berücksichtigt werden.
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Abb. 11: Kindertagesstätten
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Büro STADT LANDPROJ EKTE 53
5.2 Schulen
Bestand und räumliche Verteilung
Das Plangebiet Fennpfuhl verfügt mit insgesamt elf Schulen über ein umfangreiches Ange‐
bot an Schulplätzen, die je nach Profil für den Einzugsbereich oder den Bezirk als Ganzes
angelegt sind (insbesondere sonderpädagogische Einrichtungen).
Das Plangebiet Fennpfuhl ist in drei verschiedene Schuleinzugsbereiche eingeteilt (vgl. Pik‐
togramm rechts). Für die Grundschulen im Gebiet gilt derselbe Grundsatz wie für die Kin‐
dertagesstätten: Sie sind ursprünglich so im Gebiet angeordnet, dass keine Überquerung
der Hauptverkehrsstraßen nötig ist. Da im Planungsraum 17 inzwischen keine Grundschule
vorhanden ist, dienen die Sonnenuhr‐Grundschule sowie die Hans‐Rosenthal‐Grundschule
als nächstgelegene, für deren Erreichbarkeit jedoch die Landsberger Allee und der Weißen‐
seer Weg (für die Hans‐Rosenthal‐Grundschule) überquert werden müssen.
Das im Gebiet vorhandene Gymnasium (Franz‐Jacob‐Straße 8) ist mit dem ÖPNV gut zu er‐
reichen (S‐Bahn Storkower Straße, Tram Anton‐Saefkow‐Platz).
In der nachfolgenden Tabelle sind die öffentlichen und privaten Schulen nach Schultypen
aufgelistet. Die räumliche Verteilung ist in Abbildung 12 dargestellt.
Tab. 21: Schulen im Plangebiet Fennpfuhl43
Nr. LOR Schule Adresse Züge Schülerzahl
1 19 Grundschule am Roederplatz Bernhard‐Bästlein‐Str.22 3,5 562
2 19 Hans‐Rosenthal‐Grundschule Bernhard‐Bästlein‐Str. 56 2,5 140
3 18 Sonnenuhr‐Grundschule Franz‐Jacob‐Str. 33 2,5 453
4 18 Johann‐Gottfried‐Herder‐
Gymnasium Franz‐Jacob‐Str.8 894
Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
5 18 Schule am Fennpfuhl Alfred‐Jung‐Straße 19 123
6 17 Nils‐Holgersson‐Schule Otto‐Marquardt‐Straße
10‐14 185
Private Fachschulen
7 18 BmU‐Wirtschafts‐ und
Steuerfachschule für den Mittelstand
Franz‐Jacob‐Straße 2 C
8 18 Pädalogik GmbH‐Fachschule
für Sozialpädagogik Rudolf‐Seiffert‐Straße 50A
9 18 Schulen der BAWI GmbH Franz‐Jacob‐Straße 2
10 19 Berufsfachschule
Donner+Kern gGmbH Möllendorffstraße 48
Volkshochschule (VHS) in Fennpfuhl
11 18 VHS Berlin Lichtenberg Paul‐Junius‐Straße 71
43 Aussagen Schul‐ und Sportamt (Gespräch 13.06.2018 sowie November 2018)
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Büro STADT LANDPROJ EKTE 54
Bewertung
Zur Deckung der sehr angespannten Situation mit Grundschulplätzen wurde die Grund‐
schule am Roederplatz mit einem Modularen Ergänzungsbau (MEB) ausgestattet.
Dennoch ist im gesamten Gebiet ein Defizit an Grundschulplätzen vorhanden. Nach Aussage
des Schul‐ und Sportamtes sind die vorhandenen Grundschulen mit ihren gegenwärtigen
Kapazitäten nicht in der Lage, den künftig steigenden Bedarf an Grundschulplätzen zu de‐
cken. Weitere Anstiege der Zahlen von Kindern im Grundschulbereich tragen zur Verschär‐
fung der gegenwärtigen Situation bei44.
Die weiterführenden und privaten Schulen, die Schulen mit sonderpädagogischem Schwer‐
punkt sowie die Einrichtungen der Erwachsenenbildung decken über den Ortsteil hinaus
den Bedarf ab, weil diese keinem Schuleinzugsgebiet zugeordnet sind. Daher ist bei diesen
Einrichtungen kein Defizit feststellbar.
Vorhaben und Konzepte
Bevor vorhandene Vorhaben und Konzepte aufgezeigt werden, wird dargestellt, in welchen
möglichen Dimensionen sich die Bedarfszahlen für Grundschulen und für den Bereich SEK I
entwickeln können (EW von 6 bis unter 15 Jahren, vgl. Tab. 2 sowie Prognose Tab. 10/1,2):
Tab. 22: Mögliche Entwicklung der Zahl der 6 bis unter 15‐Jährigen
Einwohnerzahl Einwohnerzahl‐Annahme
2013 2017 2020 2025 2030
EW von 6 bis unter 15 Jahren 1.819 2.007 2.134 2.395 2.600
Zunahme um 188 12745 388 593
Mit den Zahlen der Prognose der Entwicklung der Zahl der 6 bis unter 15 Jährigen wird die
Größenordnung eines möglichen Wachstums aufgezeigt. Zu beachten ist, dass die hier auf‐
gezeigten Zahlen den möglichen Einwohnerzuwachs durch Wohnungszuwachs nicht enthal‐
ten (dieser wurde ab 2026 berücksichtigt, vgl. Tabelle 7 S. 23).
Für das Plangebiet bestehen laut Aussagen des Schul‐ und Sportamtes in folgender Tabelle
aufgelistete Vorhaben.
Tab. 23: geplante Vorhaben (die in Klammern gesetzten Nummern beziehen sich auf die Vorhaben in Abb. 12)
Standort Kapazitätserweiterung Vorhaben
Paul‐Junius‐Straße 69 (12) Reaktivierung bis 2020 als 2,5‐
zügige Grundschule Sanierung Schulgebäude, Sporthalle und
Außenanlagen, im Baugenehmigungsverfahren
Paul‐Junius‐Straße 25 (13) Reaktivierung 2021 als 6‐zügige integrierte Sekundarschule
Sanierung des ehemaligen Schulgebäudes, befindet sich in der Phase der BPU
Nils‐Holgersson‐Schule, O.‐ Marquardt‐Str. 12
Modularer Ergänzungsbau geplant
Mit den Vorhaben 1 und 2, die sich in der unmittelbaren Planung befinden, kann kurzfristig
das Angebot an Grundschulplätzen ergänzt werden. Die geplanten Erweiterungen decken
jedoch lediglich den derzeitigen Bedarf an Grundschulplätzen ab. Der Mehrbedarf, der
durch die angezeigte Entwicklung der Einwohnerzahl sowie durch möglichen Wohnungs‐
neubau hinzukommen würde, wird mit diesen aktuellen Planungen jedoch nicht gedeckt.
Das Grundschuldefizit im LOR 17 (nördlich Landsberger Allee) wird damit nicht abgebaut.
44 Aussagen Schul‐und Sportamt (Gespräch 16.03.2018) 45 Der Bezug für die Zunahme ist das Jahr 2017.
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Büro STADT LANDPROJ EKTE 55
Innerhalb der städtebaulichen Rahmenplanung ist daher geprüft worden, inwieweit andere
Grundstücke zur Bereitstellung von Kapazitäten für Grundschulen herangezogen werden
können. Dabei gilt es, folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
‐ Grundschulen sollten vorzugsweise (gemäß AV Schulentwicklungsplanung)
vorzugsweise 3 –bis 4‐zügig geplant werden, um einen ausreichenden Schulbetrieb zu
gewährleisten.
‐ Das Grundstück hierfür muss neben dem Schulgebäude Platz für eine Turnhalle und
Sportflächen bieten.
‐ Zur Ausstattung der Schule gehört eine Schulmensa.
‐ Mit den dazugehörenden Pausenflächen ist eine Mindestgrundstücksgröße von ca.
10.000 m² erforderlich.
‐ Sofern Modulare Ergänzungsbauten errichtet werden können, ist eine angemessene
Entfernung einzuhalten. Damit wird gewährleistet, dass der für den Schulbetrieb
erforderliche Wechsel des Lehrpersonals möglich ist. Ebenso wird gesichert, dass die
Schulkinder die Sportflächen und die Schulmensa des Hauptgebäudes nutzen können.
Hierfür wurden Grundstücke untersucht, die sich sowohl in unmittelbarer Nähe von vorhan‐
denen Grundschulen befinden, bzw. für eine Schulnutzung in Frage kommen. Folgende
Grundstücke können demzufolge als Neubau‐ oder Ergänzungsstandort oder für die Nut‐
zung mit einem Modularen Ergänzungsbau (MEB) ausgestattet bzw. genutzt werden46:
Tab. 24: Standorte für neue Grundschulen bzw. Erweiterungen vorhandener Standorte
Standort Nutzungsvorschlag Grundst.‐größe
Karl‐Lade‐Straße 25‐47 (Nr. 3 Abb. 12) Erweiterung der Sonnenuhr‐GS mit MEB 5.700 m²
Bernhard‐Bästlein‐Straße 56 (Nr. 2 Abb. 12) Potenzielle Schulerweiterungsfläche 13.000 m²
Hohenschönhauser Str.75A (Nr.14 Abb. 12) Nutzung von Teilflächen für eine Grund‐
schule
21.200 m²
Für die Erweiterung der Nils‐Holgersson‐Schule wären ca. 2.200 m² verfügbar.
Von großer Bedeutung für die räumliche Verteilung der Grundschulen in den Planungsräu‐
men des Gebietes Fennpfuhl ist die (Wieder‐)Errichtung einer Grundschule im Planungs‐
raum 17 (Vorhaben auf dem gegenwärtig als Tempohome genutzten Grundstück Hohen‐
schönhauser Straße 75A). Eine mögliche Flächenaufteilung mit Berücksichtigung von öffent‐
lichen Sportflächen und Flächen für eine Grundschule sollte im Rahmen einer Machbarkeits‐
studie untersucht werden.
Die Fläche 2 befindet sich in direkter Nähe der Hans‐Rosenthal‐Grundschule (Bernhard‐
Bästlein‐Straße 56) und wird im Plan als potenzielle Schulerweiterungsfläche für das Gebiet
Fennpfuhl vorgesehen.
Die Fläche 3 befindet sich in unmittelbarer Nähe der Sonnenuhr‐Grundschule und besitzt
eine Größe, mit der die ergänzende Ausstattung eines MEB bzw. eine andersartige Erweite‐
rung möglich ist.
Mit der Aktivierung dieser Flächenpotenziale sowie der Sanierung und Aktivierung bisher
nicht genutzter Standorte könnte dem steigenden Bedarf an Grundschulplätzen entspro‐
chen werden.
46 Siehe folgende Abbildung 12.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 56
Abb. 12: Schulen im Gebiet
potenzielle Erweiterungsflächen
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Büro STADT LANDPROJ EKTE 57
Schlussfolgerungen
Entscheidend ist es, dass es gelingt, möglichst kurzfristig das Angebot an Grund‐ und weite‐
ren Schulplätzen so aufzustocken, dass genügend Plätze in den Schulen vorhanden sind.
Die vorab beschriebene Problematik des Bedarfes an Plätzen in Grundschulen ist auf das
Anwachsen der Zahl der schulpflichtigen Kinder zurück zu führen (vgl. Tab. 2 Altersstruktur).
Mit den im Bau befindlichen Wohnungsbauvorhaben (552 WE, davon jedoch 375 WE als
Unterkünfte für Studierende) sowie mit dem fortschreitenden Austausch der Wohnbevöl‐
kerung ist mit einem weiteren Nachfrage nach Grundschulkapazitäten zu rechnen. In den
Tabellen 10/1 und 2 wird mit der Entwicklung der Altersstruktur dargelegt, in welcher
Größenordnung hier eine Entwicklung möglich sein kann (Anstieg im Jahr 2020 auf rd. 2.100
Schülerinnen und Schüler; im Jahr 2025 auf rd. 2.400 Schülerinnen und Schüler). In diesen
Zuwachs sind Anstiege der Einwohnerzahl durch Vorhaben des ergänzenden Bauens auf Po‐
tenzialflächen (Wohnungsneubau) nicht einberechnet, diese kämen dann hinzu.
Um diesem Zuwachs zu begegnen, wird bereits vom Schul‐ und Sportamt die Sanierung mit
der anschließenden Aktivierung von Schulstandorten betrieben (Wiederinbetriebnahme ei‐
ner Schule Paul‐Junius‐Straße 69 als Grundschule; korrespondierend Nutzung des Standor‐
tes Paul‐Junius‐Straße 25 als Sekundarschule).
In Bezug auf die räumliche Verteilung von Grundschulstandorten ist es von großer Bedeu‐
tung, dass im Sozialraum 17 (nördlich der Landsberger Allee) eine Grundschule einschließ‐
lich der dazugehörenden Sportanlagen errichtet wird. Damit würde sich der Schulweg vor
allem der Kinder der unteren Klassen wesentlich kürzer und sicherer gestalten, die Lands‐
berger Allee und der Weißenseer Weg müssten nicht mehr gequert werden. Hierfür könnte
das Grundstück Hohenschönhauser Straße 75A anteilig genutzt werden.
Die weiteren vorhandenen Schulstandorte sind bezogen auf ihre Flächenpotenziale ausge‐
reizt, so dass es nur mit Modularen Ergänzungsbauten möglich ist, gegenwärtige und künf‐
tige Defizite aufzufangen, wofür Flächen in der Karl‐Lade‐Straße 25‐47 genutzt werden kön‐
nen. Ein Reservestandort für eine potenzielle Schulerweiterung besteht in der Bernhard‐
Bästlein‐Straße 56.
5.3 Zusammenfassung
Kitas
Die Entwicklung der sozialen Infrastruktur im Gebiet Fennpfuhl gewinnt angesichts bereits
jetzt gestiegener Einwohnerzahlen und einer damit verbundenen stärkeren Nachfrage nach
Kita‐ und Grundschulplätzen erheblich an Bedeutung.
Das Leitbild „Wohnen im Grünen ‐ mitten in der Stadt“ als Grundlage der städtebaulichen
Entwicklung des Gebietes schließt insofern die bedarfsgerechte Entwicklung der sozialen
Infrastruktur mit ein, denn Kita‐ und Schulplätze im Wohnumfeld sind Teil einer integrierten
Stadtentwicklung.
Mit der Bereitstellung weiterer Kitaplätze (Zuwachs um rund 250 Plätze) sowie der mögli‐
chen Aktivierung von Reservestandorten ist mittelfristig ein bedarfsgerechtes Angebot an
Kita‐ Plätzen vorhanden. Schwierig kann die Bedarfsdeckung werden, wenn der Zuwachs an
Kindern im Betreuungsalter z.B. durch Wohnungsneubau weiter ansteigt. Daher sind Ange‐
bote der Kinderbetreuung bei Vorhaben diesbezüglich „mitzudenken“.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 58
Schulen
Im Schulbereich und besonders in den Grundschulen ist es wichtig, möglichst schnell wei‐
tere Kapazitäten anzubieten. Hierfür sind vom Schul‐ und Sportamt bereits Vorhaben ein‐
geleitet, mit denen ergänzende Plätze für Grund‐ und Sekundarschulen angeboten werden
können. Flächenpotenziale für Schulerweiterungen (Karl‐Lade‐Straße 25‐47, ggf. mit Modu‐
laren Ergänzungsbauten sowie Bernhard‐Bästlein‐Straße 56) und einen neuen Grundschul‐
standort im Sozialraum 17 sind aufgezeigt (Hohenschönhauser Straße 75A).
Angebote der offenen Kinder‐, Jugend‐ und Familienarbeit
Innerhalb der Bearbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes des Gebietes Fennpfuhl liegt
der Schwerpunkt auf städtebaulich relevanten Fragestellungen. Daher werden im Abschnitt
zur sozialen Infrastruktur vorrangig Kitas und Schulen betrachtet. Hier ist die öffentliche
Hand zudem in einer Verpflichtung, die mit dem Rechtsanspruch an einen Kitaplatz (Kinder
ab einem Jahr) sowie mit der Schulpflicht verbunden sind.
Im Gebiet Fennpfuhl gibt es über das Angebot an Kitas und Schulen hinaus vielfältige Ange‐
bote der offenen Kinder‐, Jugend‐ und Familienarbeit. Eine Übersicht über die im Gebiet
vorhandenen Einrichtungen diesbezüglich ist im Bezirksregionenprofil dargestellt (Ab‐
schnitt Soziale Infrastruktur, S. 32 ff):
https://www.berlin.de/ba.../06_stadtteilprofil_fennpfuhl_2015_teil_1_stand_2806.pdf
Nutzungen flexibel anlegen
Aus heutiger Sicht zeigt sich folgendes: Den Wellen der demografischen Entwicklung wurde
in der Vergangenheit (auch aufgrund von Sparzwängen in der öffentlichen Verwaltung)
auch mit Abriss von Kitas und Schulen begegnet (innerhalb des Förderprogramms Stadtum‐
bau Ost). Nun erscheint eine neue demografische Welle: Die Zahl der Kinder im Kita‐ und
Grundschulbereich steigt an und es werden für beide mehr Platze als vorhanden benötigt.
Daher wird vorgeschlagen, künftige Standorte der sozialen Infrastruktur eher flexibel nutz‐
bar als einseitig anzulegen. Schulen und Kitas können als „Wohngebietszentren“ begriffen
und entwickelt, je nach Bedarf können Flächenanteile für Schule, Kita oder andere Betreu‐
ungsangebote „unter einem Dach“ konzipiert werden. Dies hätte folgende Vorteile:
‐ Wellen der demografischen Entwicklung können ausgeglichen werden.
‐ Das Netz dezentral vorhandener sozialer Einrichtungen wird erweitert.
‐ Schulische Angebote können mit sozialpädagogischen Angeboten verknüpft werden.
‐ Soziale Einrichtungen werden ganztägig genutzt, und z. B. nicht nur zu „starren“
Betreuungszeiten.
‐ Die „Wohngebietszentren“ können von mehreren Altersgruppen genutzt werden.
Grundstücke für öffentliche Nutzungen sichern
Von großer Bedeutung in diesem Kontext ist es, dass vorhandene Grundstücke für Einrich‐
tungen der sozialen Infrastruktur im Eigentum des Bezirkes verbleiben, bzw. in das Eigen‐
tum des Bezirkes zurück gelangen.
Flächen für die soziale Infrastruktur haben Priorität vor Flächen für den Wohnungsneubau.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
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Abbildung 13: Schulen und Kitas, sonstige Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
Vorschlag einer Teilfläche als Grundschulstandort
Potenzielle Schulerweiterungsfläche
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6. Freiraum
6.1 Bestand
Struktur und Flächen
Bereits mit dem Leitbild „Wohnen im Grünen‐mitten in der Stadt“ wird deutlich, dass die
Freiflächen den Charakter des Gebietes maßgeblich mitbestimmen.
Im Gebiet Fennpfuhl ist insgesamt ein hoher Anteil an öffentlichen und privaten Freiräumen
zu verzeichnen. Der zentral im Plangebiet liegende Fennpfuhl‐Park bildet zusammen mit
dem nördlich anschließenden Volkspark Prenzlauer Berg, dem angrenzenden Rudolf‐Seif‐
fert‐Park sowie dem südlich anschließendem Volkspark Lichtenberg (Stadtpark Lichtenberg,
oder auch Parkaue genannt) einen übergeordneten Grünzug und bietet gute Erholungs‐,
Freizeit‐ und Spielflächen in einem meist guten Pflegezustand.
Zum öffentlichen Freiraum gehören zwei Gewässer: Der dem Gebiet den Namen gebende
Fennpfuhl, sowie der Wolfgangpfuhl.
Eine Besonderheit des Gebietes sind die „Promenaden“, die unabhängig von den Ver‐
kehrstrassen angelegt und ein eigenes Fußwegenetz darstellen.
Weitere Freiflächen sind in den unterschiedlich großen Wohnhöfen vorhanden, die räum‐
lich durch die Zeilen und mehrgeschossigen Wohnblöcke begrenzt werden. Hier sind zusätz‐
liche Nutzungsmöglichkeiten wie etwa Aufenthaltsflächen sowie öffentliche und private
Spielplätze und Freiflächen integriert.
Einrichtungen und Freiflächen der sozialen Infrastruktureinrichtungen befinden sich zum
großen Teil in den Wohnhöfen. Somit ist trotz der Wahrnehmung als großzügiger Freiraum
der tatsächlich öffentlich nutzbare Freiraum teilweise gering.
Die Versorgung mit öffentlichem Freiraum in der Großsiedlung kann insgesamt als gut be‐
wertet werden; der Bestand an öffentlichem Freiraum ist nahezu gedeckt. Im Gebiet sind
etwa 195.047 m² an Grün‐ und Freiflächen vorhanden, womit der Richtwert von
196.692 m² nahezu erreicht wird47.
Probleme und Konflikte
In der Freiraumgestaltung sowie Nutzung sind u.a. folgende Konflikte vorhanden:
Querungsmöglichkeiten über die Magistralen
‐ Die Erreichbarkeit des Fennpfuhl‐Parks als zentralem Freiraum mit dem Gebietszentrum
Anton‐Saefkow‐Platz ist außerhalb der Kreuzungsbereiche erschwert. Querungsmög‐
lichkeiten sind vorhanden, jedoch gefährdet die hohe Durchfahrtsgeschwindigkeit der
Kfz an den mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen das gefahrfreie Queren.
Pflegezustand von Freiraumbereichen
‐ Vereinzelt ist im öffentlichen Freiraum der Pflegezustand an Gehölzen und
Pflanzflächen verbesserungsbedürftig (Promenade Bernhard‐Bästlein‐Straße, Bereich
um den Wolfgangpfuhl). Die Barrierefreiheit bei Wegen im öffentlichen Raum ist nicht
überall hergestellt (öffentliche Wege mit Treppenanlagen im Umfeld der 32. Grund‐
schule Bernhard‐Bästlein‐Straße).
Zuordnung von Flächen und mangelnder Unterhalt
‐ Folgende Freiflächen werden gegenwärtig nicht unterhalten (Flächen wurden an die
Berliner Immobilien Managementgesellschaft übertragen, auch als sogenannte „Abga‐
beflächen“ laut Landschaftsrahmenplan):
47 Richtwert der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (6 m²/EW wohnungsnaher Freiraum).
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 61
‐ Freifläche ehemalige Plansche bis vor zum Gemeinschaftsgarten der WGLi
Bernhard‐Bästlein‐Straße,
‐ Freifläche Innenhof Karl‐Lade‐Straße 25‐ 47,
‐ Freifläche am östlichen Bereich der Promenade Otto‐Marquardt‐Straße,
‐ Freifläche neben Franz‐Jacob‐Straße Nr. 9.
In der Beteiligung der Öffentlichkeit im Herbst 2018 wurden mehrfach folgende Probleme
genannt:
‐ Fehlende Beleuchtung im Rudolf‐Seiffert‐Park
Der Rudolf‐ Seiffert‐ Park wird beim Fußweg zum Storkower Bogen und zur S‐Bahn
gequert. Als öffentliche Parkanlage ist er nicht beleuchtet und bietet daher kein
sicheres Gefühl für Fußgänger.
Der Park ist als öffentliche Grünfläche gewidmet. Gemäß Grünanlagengesetz besteht
keine Verpflichtung des Landes Berlin zur Beleuchtung von Grünanlagen.
‐ Grillen im Park
Durch Grillen entstehende Geruchs‐ und Müllprobleme in den Parks belasten
Anwohnende und Nutzer der Parks.
Der erste neue Grill ist vom Fachbereich Grünflächenunterhaltung im November 2018
ausgetauscht worden, weitere Grille folgen. Für die Beseitigung des entstehenden
Mülls sind in erster Linie die Verursacher verantwortlich.
‐ Fehlende öffentliche Toiletten im Gebiet
Fehlende bzw. defekte WCs in einigen Siedlungsbereichen (insbesondere im
südlichen Rudolf‐Seiffert‐Park) sind notwendig bzw. eine Renovierung fällig.
Hier wird sich das zuständige Fachamt der Angelegenheit annehmen.
‐ Die Vermüllung des Fennpfuhl‐Parks und des Judith‐Auer‐Parks tragen zu einer
Verschlechterung des Pflegezustandes der Grünflächen bei.
Vermüllung ist auch eine Folge der zunehmend intensiveren Nutzung der Freiräume.
Der Fachbereich Grünflächenunterhaltung für die Reinigung des Parks zuständige BSR
sind über den Zustand informiert und werden sich des Themas annehmen. Dennoch
sind auch die Nutzer der Freiflächen für die Beseitigung des von ihnen verursachten
Müllaufkommens verantwortlich.
‐ Rattenbefall auf Freiflächen im Gebiet Fennpfuhl48
Im Fennpfuhl‐Park erfolgt am Gewässer Angeln sowie Entenfütterung und Verweilen
auf Bänken. Dabei werden oft größere Mengen von Lebensmitteln vor Ort
hinterlassen. Weitere Gründe sind: Angelfutter und Abfälle im öffentlichen Raum,
Beschaffenheit der Gullideckel ermöglicht Wandern der Ratten, Müllecken allgemein
und an Hochhäusern.
Das bezirkliche Gesundheitsamt ist bereits einbezogen. Rattenköder liegen aus.
Regelmäßige Begehungen durch beauftragte Fachfirmen und Verwaltung finden
statt.
48 Bezirksamt Lichtenberg, Sozialräumliche Planungskoordination Lichtenberg Nord‐ Gebietskoordination,
Protokoll der Begehung des Gebietes Fennpfuhl vom 16. 10. 2018.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 62
6.2 Konzepte und Planungen
Grundsätzlich gilt, das vorhandene Freiraumsystem mit seinen Bezügen zu den angrenzen‐
den Stadträumen wie folgt zu erhalten und weiter zu entwickeln.
‐ Grün‐ und Freiflächen sollen erhalten bleiben,
‐ Prägende Elemente des Freiraums sollen instandgesetzt/instandgehalten werden (z. B.
die Gewässer),
‐ Standorte für Mehrgenerationen‐Spielplätze sollen im Gebiet langfristig entwickelt wer‐
den, Schaffung von Gemeinschaftsgärten in Kombination zu Schulgärten, ebenso die
barrierefreie Entwicklung von Freiflächen.
Öffentliche Spielplätze
Im Gebiet sind öffentliche Spielplätze vorhanden, die insgesamt räumlich überwiegend
gleichwertig verteilt sind. Der Pflege‐ und Unterhaltzustand ist unterschiedlich. In der fol‐
genden Tabelle sind die Spielplätze mit den jeweils geplanten Vorhaben zum Unterhalt /
Sanierung dargestellt.
Tab. 25: Öffentliche Spielplätze, Planungen49
LOR Name Investitionsplanung/
Planungen Anmerkungen
17 Hohenschön‐hauser Str.
Freizeitanlage Herbert‐Tschäpe‐Str., westlich Nr. 31.37
Sanierungsbedürftig
Spielplatz südlich des Ärztehauses und der Kita Otto‐Marquardt‐Str. 6
Spielplatz am Castello, Otto‐Marquardt‐Str. gegenüber dem Grünzug
Sanierung erfolgt Aus SIWA50 Plus 2016/17
Otto‐Marquardt‐Str. 10 2018/2019 über Stadtumbau Ost, Baubeginn 03/04 2019,
Wiederbelebung Spiel‐platz auf Bürgerwunsch, Teilfläche Abgabe an Schule für MEB
18 Fennpfuhl West
Spielplatz in der Kleingartenanlage „An der Roedersiedlung“ (Karl‐Lade‐Str. 36)
Sanierung erfolgt aus SIWA Plus
Franz‐Jacob‐Str. 1‐3 / Gustavo‐Punkthochhaus am S‐Bhf. Stork. Str.
2016/17 Neuaus‐stattung der Geräte
KSSP51
Spielplatz im Kuttnerviertel (Georg‐Lehnig‐Str. 1‐9/ Erich‐Kuttner‐Str. 28‐32)
I‐Planung 2023 Stark überalterte Anlage
Rollschuhberg, gegenüber Rudolf‐Seiffert‐Str. 50
49 Quelle: Bezirksamt Lichtenberg, Spielplätze in den Planungsräumen, Planungen, Handlungsbedarf, Herausfor‐
derungen, vom 8.6.2018; ergänzt Dezember 2018. 50 SIWA = Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt 51 KSSP = Kita‐ und Spielplatzsanierungsprogramm
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LOR Name Investitionsplanung/ Planungen
Anmerkungen
18 Bolzplatz im Apothekenhof Rudolf‐Seiffert‐Str. 19‐23
z.T. Lärmproblematik
Spielberg A – Paul‐Junius‐Str. 50 ‐ 64 2016/17 I‐Maßnahme
Lehrlingsbaustelle bis 2019
Spielberg B – Paul‐Junius‐Str. ‐ 49 ‐ 63 2014/15 I‐Maßnahme abgeschlossen
Sprühanlage Rudolf‐Seiffert‐Grünzug
Probleme mit dem Fuß‐bodenbelag durch Wur‐zelabwürfe
Spielplatz im Rudolf‐Seiffert‐Grünzug gegenüber Nr. 56‐62
2018/2019 über Stadtumbau Ost,
befindet sich in Umbau, Fertigstellung 2019
Paul‐Junius‐Str. 29‐35 / Alfred‐Jung‐Str.23
2011/12 Umgestaltung
Ablösegelder priv. Spiel‐plätze für Warenhaus A‐S‐Platz + Ausgleichsmit‐tel
Spielplatz an der Kirche am Fennpfuhl‐Park
I‐Planung angemeldet 2022
Ballspielplatz Fennpfuhl‐Park Sanierung 2017/2018
Finanzierung über SIWA aus Haushaltsüberschuss Bezirksamt
Spielplatz an Sprühanlage Fennpfuhl‐Park
Probleme mit dem Bo‐denbelag
Spielplatz Boulevard Anton‐Saefkow‐Platz 3 „Goldgräberstadt“
2008 umgestaltet abgeschlossen
19 Fennpfuhl Ost
Paul‐Zobel‐Straße 1‐4 / 11‐27
Umsetzung I‐Maß‐nahmen 2017/2018; Vorhaben fast fertiggestellt
Entsiegelung des ehem. Bolzplatzes, Lärmprob‐lem, Bauverdichtung
Spielberg Elli‐Voigt‐Str. 17‐20
Ersatz von Teilgeräten 2016/17
Anhand der Übersicht wird deutlich, dass in der Großsiedlung Fennpfuhl eine hohe Anzahl
an Spielplätzen vorhanden ist, die in unterschiedlicher Dichte auf die Planungsräume (LOR)
17, 18 und 19 verteilt sind. Dabei ist in den Planungsräumen 17 und 18 eine gute bis sehr
gute Spielplatzversorgung festzustellen, wohingegen der PLR 19 unterversorgt ist.
Im Bereich der Spielplatzerneuerung sind bereits viele Maßnahmen in den vergangenen
Jahren umgesetzt worden. Das vorhandene Angebot an Spielplätzen wird mit den geplanten
Umgestaltungen und Sanierungen weiterhin verbessert und ergänzt.
Künftig gilt es, öffentliche Grün‐ und Spielflächen qualitativ hochwertig und nutzergerecht
umzugestalten und an den höheren Nutzungsdruck anzupassen.
Überlegenswert wäre, inwieweit bei künftigen Planungen zur Gestaltung von öffentlichen
Spielplätzen die Bewegungsbedürfnisse von Einwohnern verschiedener Generationen be‐
rücksichtigt werden können (Mehrgenerationsspielplatz). Hierfür könnte der in der Tabelle
als überaltert dargestellte Spielplatz im Kuttnerviertel als Pilotprojekt genutzt werden.
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Gewässer
Für die im Plangebiet befindlichen Gewässer liegen folgende Konzepte vor52:
Fennpfuhl
Der Fennpfuhl besitzt eine längliche Ausformung und befindet sich im gleichnamigen Fenn‐
pfuhl‐Park Er hat eine durchschnittliche Tiefe von 1,50 bis 1,80 m. Sein Wasser weist seit
Langem eine schlechte Qualität auf, welche erheblich verbessert werden muss, um etwa
Fischsterben und Sauerstoffdepression künftig zu unterbinden. Das Umwelt‐ und Natur‐
schutzamt Lichtenberg plant ab dem Jahr 2025 den Fennpfuhl zu sanieren, um folgende
Maßnahmen zu erreichen:
‐ Verbesserung der Qualität der Regenwassereinläufe
‐ Verbesserung des technischen Zustandes der Ein‐/Auslaufbauwerke
‐ Verbesserung der Wassergüte und Herbeiführung einer vielfältigen und
standortgerechten Ufervegetation
Im Vorfeld der Baumaßnahme wird Sanierungskonzept beauftragt, in dem u.a. folgende
Aspekte berücksichtigt werden müssen:
‐ Notwendigkeit und Möglichkeiten einer Entschlammung,
‐ Bewertung der Ein‐ und Auslaufbauwerke sowie Sanierungsvorschläge,
‐ technische Lösungen zur Reinigung der Regenwassereinleitungen,
‐ Vorschläge und Varianten einer Uferrenaturierung.
Wolfgangpfuhl
Der Wolfgangpfuhl ist Bestandteil des Rudolf‐Seiffert‐Parks und ist gekennzeichnet durch
eine Betonwand als Böschungssicherung sowie durch steile Uferausbildungen.
Der Pflegezustand des Wolfgangpfuhls ist sehr unbefriedigend. Dies hat folgende Gründe:
‐ fehlendes Personal in den vergangenen Jahren,
‐ geringer Wasserstand.
Langfristiges Entwicklungsziel ist die Herbeiführung eines stabilen Wasserstandes sowie die
Verbesserung des ökologischen Zustandes.
Hierfür wird ab dem Jahr 2025 eine Gewässersanierung angestrebt. Im Vorfeld wird dazu
ein Konzept zur Vorplanung (Regenwassermanagement, Maßnahmen zur ökologischen Auf‐
wertung) beauftragt.
Vorab ist geplant, den vorhandenen Pappelbestand im Böschungsbereich auszudünnen so‐
wie den Gehölzaufwuchs auf der Gewässersohle zu entfernen, um das Gewässer zu profi‐
lieren und den Nährstoffeintrag zu reduzieren. Dies kann frühestens ab dem Jahr 2019 um‐
gesetzt werden.
6.3 Zusammenfassung
Durch den Fennpfuhl‐Park (mit anschließendem Rudolf‐Seiffert‐Park) sowie dem Anton‐
Saefkow‐Platz ist qualitätsvoller öffentlicher Freiraum im Plangebiet vorhanden. Mit dem
Abriss der leerstehenden Gaststätte „Seeterrassen“ 2008 und der Integration der Fläche in
den Park hat sich die Größe des Fennpfuhl‐Parks vergrößert.
Um die Qualitäten des Freiraums insgesamt zu erhalten, zu dem auch die straßenunabhän‐
gigen Promenaden gehören, sind die Pflege und ein verbesserter Unterhalt der Pflanzberei‐
che erforderlich. Beispielhaft ist hier die Sanierung der Pflanzflächen am Roederplatz, wo
durch Rückschnitt und Auslichtung eine verbesserte Transparenz hergestellt ist.
52 Zuarbeit Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung, Sachgebiet Landschaftsplanung, Stand Juni 2018
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 65
Problematisch ist teilweise die Erreichbarkeit der zentralen Freiflächen am Fennpfuhl‐Park.
Die hier vorhandenen Übergänge über die Hauptverkehrsstraßen genügen den Bedürfnis‐
sen der Bewohner nicht. Eine Verbesserung der Querung erscheint denkbar, wenn die
Durchfahrtsgeschwindigkeit der Kfz reduziert wird.
Der öffentliche Freiraum im Gebiet ist ein hohes Gut, welches erheblichem Nutzungsdruck
ausgesetzt ist: Mit zunehmender Zahl an Einwohnern steigt auch die Nutzungsintensität der
Freiflächen. Werden die Flächen betrachtet, bei denen Vorhaben des ergänzenden Bauens
umgesetzt sind, so fällt auf, dass diese auch auf Freiflächen stattgefunden haben (z. B. Ernst‐
Reinke‐Straße). Vorhaben wie in der Storkower Straße (ehemaliger Schulgarten), der Paul‐
Zobel‐Straße, oder der Lichtgarten der WGLi haben aus heutiger Sicht ebenso zur Reduzie‐
rung von Freiflächen beigetragen, wobei beide letzteren Standorte ehemals mit Kitas be‐
baut waren. Dennoch wird deutlich:
Der in den Prognosen der Entwicklung der Einwohnerzahl und der Altersstruktur darge‐
stellte Anstieg der Einwohnerzahl wird dazu führen, dass mehr Einwohner die gleichen zur
Verfügung stehenden Freiflächen nutzen werden (wird die im Abschnitt 4 ermittelte Zahl
von ca, 3.000 neuen Einwohnern auf den Bedarf an öffentlichen wohnungsnahen Grünflä‐
chen hochgerechnet, ergibt sich ein Flächenbedarf von ca. 18.000 m² zusätzlicher erforder‐
licher Erholungs‐ und Bewegungsfläche sowie ca. 3.000 m² öffentlicher Spielplatzfläche, die
für eine Versorgung der Bevölkerung ausgewiesen werden müssten. Diese zusätzlichen Flä‐
chen sind nicht vorhanden).
‐ Es werden ebenso voraussichtlich mehr Kinder die zur Verfügung stehenden Spielplätze
nutzen.
‐ Der Nutzungsdruck auf die vorhandenen Freiflächen wird sich erheblich erhöhen, auch
durch zunehmende Mobilität.
Vorhandene Freiflächen bedürfen daher eines Schutzes vor weiterer Versiegelung; sie müs‐
sen gut unterhalten und gepflegt werden. Es bedarf daher vermehrt einer qualitativ hoch‐
wertigen und nutzergerechten Umgestaltung der öffentlichen Spiel‐ und Freiflächen.
Als Prüfauftrag an die zuständigen Fachämter innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg ist
deshalb das Thema Freiflächenerweiterung/‐ rückgewinnung von Bedeutung. Kleinteilige
Freiflächen, die gemäß Landschaftsrahmenplan an Dritte veräußert werden sollen, besitzen
für die Freiflächenversorgung des Gebietes eine unter Umständen große Bedeutung, wie
z.B. die mit einem markanten Gehölzbestand ausgestattete Fläche an der Franz‐Jacob‐
/Max‐ Brunnow‐Straße, die in das öffentliche Eigentum zurückgeholt werden sollte.
Bei künftiger ergänzender Bebauung im Plangebiet ist daher folgendes erforderlich:
‐ Wohnungsnahe Freiflächen, sollen nicht durch Ablöse auf den öffentlichen Raum
übertragen werden, um den bereits vorhandenen Nutzungsdruck nicht noch weiter zu
erhöhen und Konkurrenzen zwischen Zielgruppen zu vermeiden.
‐ Flächen für den ruhenden Verkehr sind auf den eigenen Grundstücken nachzuweisen,
um das Ausweichen des ruhenden Verkehrs auf öffentlichen Freiflächen zu vermeiden.
Der Volkspark Prenzlauer Berg grenzt unmittelbar an das Plangebiet an und wird von den
Bewohnern des Gebietes Fennpfuhl intensiv genutzt. Gemeinsam mit dem Bezirksamt Pan‐
kow sollte nach Wegen gesucht werden, den Park gestalterisch aufzuwerten, Pflanzberei‐
che instand zu setzen, um Aufenthalts‐ und Nutzungsqualitäten zu verbessern.
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Abbildung 14: Freiraum
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7. Öffentlicher Raum und Zentren
7.1 Bestand
Der zentrale öffentliche Raum, der mit dem Fennpfuhl‐Park (mit Rudolf‐Seiffert‐Park) sowie
dem Anton‐Saefkow‐Platz gebildet wird, stellt die funktionale und räumliche Gebietsmitte
dar. Der Anton‐Saefkow‐Platz als Ortsteilzentrum mit seiner näheren Umgebung verfügt
über zentrale Einrichtungen im Gebiet (Nahversorgung, Bibliothek, Ärztehaus, Schwimm‐
halle).
Weitere Einzelhandelsstandorte, die sich punktuell an den wichtigen Magistralen befinden,
sind der Storkower Bogen, der Roederplatz mit dem City‐Point‐Center, das Castello‐Kiez‐
Center, die Möllendorff‐Passage sowie der westliche Bereich Karl‐Lade‐Straße. An der
Landsberger Allee befindet sich zusätzlich ein einzelner, freistehender Lebensmitteldis‐
counter, der isoliert vom Zentrum Anton‐Saefkow‐Platz liegt.
Die ursprünglich geplante Zentrenstruktur ist nicht mehr vollständig vorhanden, sondern in
seiner Ausstattung verändert und auf Abbildung 15 zu erkennen.
Der Anton‐Saefkow‐Platz ist in seiner ursprünglichen überörtlichen Versorgungsfunktion
durch die Reduzierung von Verkaufsfläche sowie übrige Standorte der Nahversorgung ge‐
schwächt (Angebot um den Bereich S‐Bahn Storkower Straße/Eldenaer Straße auf Fried‐
richshainer Seite der S‐Bahn‐Station). Während der zentrale Bereich des Anton‐Saefkow‐
Platzes im Zuge des Förderprogramms Stadtumbau Ost bereits umgestaltet und aufgewer‐
tet wurde, fungiert der südliche Bereich lediglich als Fläche für den ruhenden Verkehr (Stell‐
platzanlage des Lebensmittelmarktes Rewe). Zudem ist der innenliegende Zentrumsbereich
durch die Innenorientierung nur zu Fuß zu erreichen, wodurch keine Außenwirkung des
Ortsteilzentrums vorhanden ist. Dennoch besteht ein hoher Anteil an Dienstleitungen, Kul‐
tur‐ und Freizeitangeboten, die das Ortsteilzentrum auszeichnen.
Ergänzt wird das Ortsteilzentrum Anton‐Saefkow‐Platz durch das Nahversorgungszentrum
Storkower Bogen, das sich um einen offenen Platz herum aufbaut und durch offene Laden‐
passagen erweitert wird. Der insgesamt offen gestaltete Bereich besitzt Nutzungen im
Dienstleistungsbereich sowie Verkaufsflächen für Einzelhandel und Nahversorgung. Der
Standort am S‐Bahnhof Storkower Straße ist besonders günstig, da mit dem unmittelbar
angrenzenden S‐Bahnhof ein erhöhter Umschlag an fußläufiger Kundschaft für Einzelhandel
und Dienstleistungen besteht.
Ein weiterer Standort mit Einrichtungen der Nahversorgung, des Einzelhandels und Dienst‐
leistungen ist der Roederplatz mit dem City‐Point‐Center. Durch die Umgestaltungsmaß‐
nahmen am Roederplatz im Zuge des Stadtumbau Ost besitzt der Platz neben seiner funkti‐
onalen Ausgestaltung auch inzwischen eine Aufenthaltsqualität im Straßenbereich der
Herzbergstraße und des Weißenseer Weg, während der rückwärtige Bereich nach wie vor
starke Mängel in der Pflege und Ausstattung aufweist und einer deutlichen Aufwertung be‐
darf. Eine Problematik stellt besonders der bestehende Leerstand des ehemaligen „Dienst‐
leistungswürfels“ dar.
Im Bereich um das Castello‐Kiez‐Center besteht zwar ein gestalteter öffentlicher Raum, al‐
lerdings ohne förderliche begleitende Funktionen. Das Angebot an Nahversorgungseinrich‐
tungen wurde besonders durch die Schließung eines ehemals ansässigen Lebensmittelsup‐
ermarktes geschwächt und ist für das Gebiet nördlich der Landsberger Allee defizitär. Ne‐
ben größtenteils Fachgeschäften ist im Castello‐Gebäude zusätzlich Leerstand zu verzeich‐
nen. Der öffentliche Raum ist teils instand gesetzt worden, besitzt jedoch aufgrund fehlen‐
der ergänzender Nutzungen keine Verweilqualität. Einen städtebaulichen Missstand stellt
die am öffentlichen Platzbereich befindliche Baracke dar, in der ein Imbiss integriert ist so‐
wie eine Nutzung, die nur für Personen zugänglich ist, die mindestens 18 Jahre alt sind. Eine
den öffentlichen Raum belebende Ausstrahlung geht von diesem Gebäude nicht aus.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 68
Die Möllendorff‐Passage dient als Nahversorgungszentrum. In ihr sind zusätzlich Büro‐ und
Wohnnutzung integriert. Das Angebot im Nahversorgungsbereich ist fachspezifisch. Im Be‐
stand ist ein geringer Anteil an Leerstand zu beobachten. Mit der Passage wird das das öst‐
lich liegende Wohnquartier an der Paul‐Zobel‐Straße mit der Möllendorffstraße verbunden.
Der vorhandene öffentliche Raum hat daher eher eine funktionale Bedeutung.
Die ehemals als Nebenzentrum geplante Landsberger Spitze übernimmt heute keine wich‐
tige Funktion im Plangebiet, sondern dient weiterhin als architektonischer Auftakt in die
Großsiedlung Fennpfuhl mit Arbeitsplätzen und Angeboten im Büro‐ und Dienstleistungs‐
bereich.
In den Zentrenbereichen Möllendorff‐Passage, Landsberger Spitze und Castello Kiez‐Center
ist Leerstand in unterschiedlichen Größenordnungen vorhanden.
Tab. 26: Übersicht über Nahversorgungsflächen in den Zentrenbereichen53
Nahversorgungszentrum Verkaufsfläche in m²
(2015)
davon Nahversorgung
in m² (2015)
Davon Nahversorgung
[m²], eigene
Einschätzung
Ortsteilzentrum Anton‐Saefkow‐
Platz (mit REWE) 3.900 2.600 2.600
Roederplatz (mit Netto und
Woolworth im City‐Point‐Center) 3.700 3.000 3.400
Storkower Bogen (mit Edeka und
Kreativfachmarkt) 4.000 2.000 2.000
Möllendorff‐Passage 1.060 950 950
Castello Kiez‐Center 2.050 1.200 100
Die Flächen für die Nahversorgung werden ergänzt durch folgende Wochenmärkte:
Anton‐Saefkow‐Platz Dienstag und Donnerstag 10:00 bis 18:00 Uhr
Roederplatz Dienstag und Freitag 8:00 bis 17:00 Uhr
Weitere folgende Nahversorgungseinrichtungen befinden sich im Umfeld des Gebietes
Fennpfuhl:
‐ Alfred‐Jung‐Straße 12, Markt im EG, im Bau,
‐ Storkower Straße: Aldi,
‐ Möllendorffstraße 75: LIDL.
Insgesamt ist eine gute Versorgung mit Einrichtungen des täglichen Bedarfes gegeben.
53 Eigene Einschätzung nach Ortsbesichtigung und Sichtung weiterer Quellen in 10/2017: u.a. Konzept 1997
StadtBüro Hunger, Gutachten städtebauliche und landschaftsarchitektonische Entwicklung des Roederplatzes, S TADT LANDPRO J E K T E und Uta Henklein Landschaftsarchitektur 2013
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 69
7.2 Zusammenfassung
Als weiterhin zu lösendes Problem gestalten sich die öffentlichen Räume im Kontext von
Zentren im Gebiet. Die mit der ursprünglichen Innenorientierung gestalteten öffentlichen
Räume bedürfen weiterhin großer Aufmerksamkeit in der Umgestaltung.
‐ Mit der Umgestaltung des Anton‐Saefkow‐Platzes konnte eine gute Qualität der Gestal‐
tung des öffentlichen Raums erreicht werden.
‐ Auch das Zentrum Storkower Bogen besitzt mit seiner Ausstattung, seinen Handelsan‐
geboten und den Orten zum Verweilen eine gute Qualität, zu der auch die Architektur
beiträgt, die sich vom Thema „Addition“ der Plattenbauten abgrenzt, dennoch eine ur‐
bane Formensprache findet und so die Großsiedlung gut ergänzt.
‐ Der rückwärtige Bereich des Roederplatzes bedarf dagegen einer Fortsetzung der be‐
gonnenen Umgestaltung, um als Platzbereich wieder genutzt zu werden. Hier ist mit der
Errichtung des NP‐Marktes, der dem Platz seine geschlossene Rückwand zuwendet,
wertvolle Aktivitätsfläche verloren gegangen, zugunsten der Erschließung für den Kfz‐
Verkehr. Ebenso würde die Revitalisierung des überwiegend leerstehenden Dienstleis‐
tungswürfels zu einer Belebung des Platzes beitragen.
‐ Der öffentliche Raum um das Castello ist bereits mit einer Neuordnung des Freiraums
aufgewertet worden, wobei der Brunnenbereich noch saniert werden könnte. Wichtiger
wäre hier die Integration einer Nahversorgungseinrichtung, ggf. im Kontext mit einem
Abriss und einer Neugestaltung der Baracke mit den störenden Nutzungen für Personen
ab 18 Jahre. Mit der Aufwertung als Einzelhandelsstandort kann der Freiraum als Teil
der Grünachse vom Volkspark Prenzlauer Berg zum Fennpfuhl‐Park gestärkt werden.
Unter Beachtung der aufgezeigten ansteigenden Entwicklung der Einwohnerzahl im Gebiet
ist es denkbar, dass aufgrund damit verbundener steigender Nachfrage neue Angebote für
Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen in das Gebiet kommen. Im Kontext des
Bebauungsplans 11‐38 Weißenseer Weg 76 wäre dies vor allem im Gebiet nördlich der
Landsberger Allee möglich.
Mit den Potenzialflächen für ergänzendes Bauen (Wohnen) ist es ebenso möglich, dass bei
der Umsetzung von Vorhaben in den Erdgeschossen auch Flächen für den Einzelhandel und
die Nahversorgung berücksichtigt werden.
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Abbildung 15: Öffentlicher Raum und Zentren
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8. Verkehr
8.1 Bestand
Vorhandenes Netz und Flächen
Das Gebiet Fennpfuhl ist ein in sich geschlossenes Wohngebiet mit selbständig erschlosse‐
nen Wohnbereichen. Das übergeordnete Hauptverkehrsstraßennetz wird in Nord‐Süd‐Rich‐
tung durch den Weißenseer Weg/Möllendorffstraße sowie die Vulkanstraße und in West‐
Ost‐Richtung durch die Hohenschönhauser Straße, die Landsberger Allee, die Karl‐Lade‐
Straße/Herzbergstraße sowie die Storkower Straße/Josef‐Orlopp‐Straße gebildet. Dabei
zählen die Landsberger Allee, der Weißenseer Weg/Möllendorffstraße zur Kategorie „über‐
geordnete Straßenverbindungen“ und dienen der (über‐)regionalen Straßenverbindung.
Die Herzbergstraße gilt als Ergänzungsstraße und damit als Straße mit besonderer Bedeu‐
tung, weil sie zur Erschließung des Gewerbegebietes dient und zusätzlich von der Tram
durchfahren wird.
Als langfristige Planung ist der Weiterbau der A 100 zu bewerten, die das Gebiet Fennpfuhl
im Bereich der Storkower Straße/Landsberger Allee berühren würde54. Das Netz des ÖPNV ist bereits im Abschnitt 1 Abb. 2 dargestellt.
In der Abbildung 16 sind die Straßenhierarchien des Gebietes von überörtlichen Straßen‐
verbindung bis zu quartiersinternen Anlieger‐ und Erschließungsstraßen dargestellt.
Die Flächen für den ruhenden Verkehr sind konzentriert an den Rändern des Gebietes sowie
straßenbegleitend angeordnet. Im Bereich der Landsberger Allee und der Vulkanstraße so‐
wie ergänzend an der Storkower Straße sind Großparkplätze vorhanden, bei denen bereits
eine andere Nutzung etabliert wurde (Einzelhandel Landsberger Allee, Wohnen Storkower
Straße). Eine Parkpalette am Anton‐Saefkow‐Platz sowie ein privater Garagenstandort in
der Max‐Brunnow‐Straße ergänzen das Angebot für den ruhenden Verkehr.
Aufgrund der großen Zahl an Pkw in den Wohnbereichen ist häufig in den Anliegerstraßen
das Parken auf Gehwegbereichen angeordnet. Der damit verbundene Verlust an Flächen
für Fußgänger ist besonders im Umfeld von Kitas und Schulen sowie Senioreneinrichtungen
problematisch.
Tab. 27: Anzahl von Kfz auf Parkplätzen/Stellplätzen (überschlägig)55
Parkplatz/ Stellplatz Anzahl Pkw‐ Plätze
1. Landsberger Allee + Netto ca. 270 (+90 Netto‐Parkplätze)
2. Landsberger Allee ca. 300
3. nördliche Vulkanstraße ca. 420
4. Vulkanstraße/Herzbergstraße ca. 220
5.südliche Vulkanstraße ca. 100
6. Storkower Straße56 ca. 290
7. Otto‐Marquardt‐Straße Ca. 150
Kleinere Sammelflächen für den ruhenden Verkehr befinden sich vorrangig in den rückwär‐
tigen Bereichen der Nahversorgungseinrichtungen, die mit dem PKW angefahren werden
können.
54 In dieser Legislatur wird die Planung für den 17. Bauabschnitt der A100 vom Senat nicht weiterverfolgt. 55 Eigene Erhebung 56 Mit Baubeginn für ein Wohnungsbau‐Vorhaben ist die Fläche für den ruhenden Verkehr reduziert worden.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 72
An den übergeordneten Hauptverkehrsstraßen befinden sich ausgewiesene und geson‐
derte Radwege in sehr unterschiedlicher Qualität. Ansonsten ist das Fahren mit dem Fahr‐
rad gleichberechtigt mit dem Kfz angeordnet, da die Straßen der inneren Erschließung der
Wohnbereiche als Tempo‐30‐Zonen ausgewiesen sind.
Ein straßenverkehrsunabhängiges Fußwegenetz von Promenaden ist mit Orientierung zum
Fennpfuhl‐Park angelegt. Damit ist auch die Erreichbarkeit des zentralen Versorgungsberei‐
ches Anton‐Saefkow‐Platz gewährleistet. Das dichte Fußwegenetz gestaltet sich innerhalb
der einzelnen Wohnbereiche zielgerichtet und effizient.
Als problematisch gestalten sich teilweise die Übergänge zwischen den Wohnbereichen,
etwa durch den Bestand von Magistralen und Tramgleisen oder durch das Fehlen von Am‐
pelanlagen sowie Fußgängerübergängen.
Bewertung
Die Verkehrsinfrastruktur weist folgende Probleme und Mängel auf:
Erschließungsstruktur / fließender Verkehr
‐ Die Gebietserschließung mit den überörtlichen Hauptverkehrsstraßen ist ambivalent:
das Gebiet ist zwar sehr gut an das Netz überörtlicher Straßen angebunden. Durch Lärm,
hohe Durchfahrtgeschwindigkeit der Kfz und große Verkehrsmengen wird die Lebens‐
qualität im Gebiet allerdings negativ beeinflusst.
‐ Die gegenwärtigen Durchfahrtsgeschwindigkeiten an der Landsberger Allee und dem
Weißenseer Weg sollten auf 50 km/h reduziert werden. Damit würde sich die Verlär‐
mung der Wohnbereiche und die barrierenhafte Wirkung der Straßen reduzieren. Das
Queren der Straßen für Fußgänger und Radfahrer kann erleichtert werden.
‐ Aus Sicht der Gebietsentwicklung wird der Weiterbau der A 100 als problematisch be‐
wertet. Mit den Anschlüssen an die Landsberger Allee als Zufahrt/Abfahrt kann davon
ausgegangen werden, dass sich die Verkehrsmengen am Kreuzungsbereich erheblich er‐
höhen werden, ebenso die Verkehrsmengen in der Landsberger Allee. Damit würden
Querungsmöglichkeiten deutlich erschwert bleiben.
‐ Das Gebiet um den Anton‐Saefkow‐Platz ist nur mit der Franz‐Jacob‐Straße erschlossen.
Eine zweite Zufahrt ist sinnvoll, um den zentralen Bereich (Sporthalle, Schwimmhalle,
Anton‐Saefkow‐Platz) zu entlasten sowie einen ergänzenden Rettungsweg zu erhalten.
Ruhender Verkehr
‐ Flächen für den ruhenden Verkehr nehmen unverändert einen Großteil der Flächen des
Gebietes ein. Die großflächigen Randparkplätze sind aus heutiger Sicht wenig ökono‐
misch und können mittel‐/langfristig für deutlich sinnvollere Nutzungen herangezogen
werden (soziale Infrastruktur, Wohnen).
‐ Die in an den Straßen der inneren Erschließung vorhandenen Abstellmöglichkeiten der
privaten Kfz beeinträchtigen zuweilen die Wohnqualität, in dem sie Platz beanspruchen,
der für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen ist (angeordnetes Gehwegparken).
Fuß‐ und Radwege
‐ Die Querungsmöglichkeiten über die Landsberger Allee (z.B. Fußgänger‐ und Radfahr‐
erbrücke zwischen Castello und Anton‐Saefkow‐Platz) und den Weißenseer Weg sollten
verbessert werden, ebenso der Übergang zum Volkspark Prenzlauer Berg.
‐ Zur besseren Nutzung des Umsteigepunktes von Fahrrad auf S‐Bahn sollten mehr Fahr‐
radständer am S‐Bahnhof‐Storkower Straße aufgestellt werden.
‐ Die Qualität der Fuß‐ und Radwege gilt es, punktuell zu verbessern (Überprüfen der Not‐
wendigkeit von Gehwegparken).
‐ Das zunehmende Einfrieden privater Flächen erschwert die Nutzung ehemals vorhande‐
ner Wegebeziehungen.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 73
8.2 Konzepte und Vorschläge
Fließender Verkehr
Insgesamt ist das Gebiet für den individualisierten Verkehr gut erschlossen: Fußgänger, Rad‐
fahrer und Pkw‐ Nutzer besitzen ausreichend Flächen, um ihre Mobilitätsbedürfnisse zu be‐
friedigen.
Dennoch sind folgende Veränderungen innerhalb der Verkehrsinfrastruktur sinnvoll:
‐ Für eine verbesserte familienfreundliche Gestaltung des Gebietes sind die Reduzierung
der Durchfahrtsgeschwindigkeit sowie die konsequente Gestaltung von Querungsmög‐
lichkeiten zur Erreichbarkeit der Wohn‐ und Freiraumbereiche wichtig.
‐ Der langfristig geplante Anschluss der Landsberger Allee an die A 100 sollte mit einem
Verkehrskonzept für das Gebiet Fennpfuhl verknüpft werden, um die Auswirkungen des
Weiterbaus der Autobahn mit dem Erhalt der Wohnqualität im Gebiet zu verbinden.
‐ Die Weiterführung der Stichstraße zum Verwaltungsbau der WGLi würde eine zweite
Anbindung des Gebietes um den Anton‐Saefkow‐Platz ermöglichen.
Ruhender Verkehr
Für die Flächen des ruhenden Verkehrs wird folgender Vorschlag unterbreitet:
‐ Mit einer gezielten, schrittweise und aufeinander abgestimmten Vorgehensweise sollte
der ruhende Verkehr punktuell aus den Wohnbereichen heraus und auf die ungenutzten
Randparkplätze verschoben werden. Ziel sollte es sein, den damit möglichen Raumge‐
winn für Fußgänger und Radfahrer zu gestalten.
Vertiefung von Vorschlägen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Gebiet
Zum koordinierten Vorgehen und Abstimmen von miteinander korrespondierenden Vorha‐
ben wird für das Gebiet Fennpfuhl die vertiefende Bearbeitung folgender Inhalte vorge‐
schlagen:
Fußwegenetz
‐ Ergänzungen prüfen, vollständige Barrierefreiheit im Gebiet Fennpfuhl herstellen, Que‐
rungsmöglichkeiten der Magistralen überprüfen (z.B. Brücke über die Landsberger Allee
in Verlängerung des Anton‐Saefkow‐Platzes),
‐ Qualitätsmerkmale für den öffentlichen Raum definieren (z.B. Dimensionierung von
Fußwegen, Standards von Fußwegen an Anliegerstraßen definieren).
Radwegenetz
‐ Überprüfen des Netzes, Lücken im Netz herausfinden, Anschlüsse an überörtliches Netz
herstellen, ggf. Radwege ausweisen, Zustand verbessern.
Fließender Verkehr
‐ Schlüssigkeit des Netzes der Anlieger‐/Erschließungsstraßen überprüfen; ggf. verän‐
dern/erweitern (zweite Erschließung des Gebietes Anton‐Saefkow‐Platz herstellen).
Ruhender Verkehr
‐ Überprüfen der Verhältnisse des ruhenden Verkehrs im Gebiet (räumliche Verteilung
der Abstellflächen, Auslastung),
‐ Konflikte ermitteln (Parken im öffentlichen Raum, Nutzungskonflikte Fuß‐/Radweg‐ Kfz‐
Parken [Gehwegparken im Kontext fußgängerintensiver Nutzungen]),
‐ Konzept für den ruhenden Verkehr erstellen (Aufzeigen von Lösungsschritten zur Her‐
stellung einer Ordnung für den ruhenden Verkehr unter Berücksichtigung der definier‐
ten Qualitätsmerkmale für den öffentlichen Raum).
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 74
8.3 Zusammenfassung
Mit dem Leitbild „Wohnen im Grünen‐mitten in der Stadt“ sind angesichts der aufgezeigten
möglichen Entwicklung der sozialen Infrastruktur sowie der Potenzialflächen für ergänzen‐
des Bauen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur mittel‐ und langfristig Veränderungen
denkbar und erforderlich.
Ausgangspunkt künftiger Überlegungen sollte dabei die Antwort auf folgende Fragen sein:
Welche Qualität im öffentlichen Raum des Gebietes Fennpfuhl ist möglich und soll erreicht
werden? Was ist dazu konzeptionell und vorhabenbezogen erforderlich?
Eine barrierefreie Gestaltung des Gebietes Fennpfuhl und damit eine verbesserte Nutzung
für Fußgänger und Radfahrer sollte das Ziel vertiefender Überlegungen zur Verbesserung
der verkehrlichen Erschließung sein.
‐ Der Erhalt des Fußwegenetzes, die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten zwischen
den Wohnbereichen und dem zentralen Bereich um den Anton‐Saefkow‐Platz und dem
Fennpfuhl‐Park sind wichtige Ziele, die erreichbar sind.
‐ Veränderungen an der Verkehrsinfrastruktur im Kontext der überörtlichen Hauptver‐
kehrsstraßen (Querungen, Ampelschaltungen) und des geplanten Weiterbaus der A 100
sind erforderlich, jedoch nur in enger Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Se‐
natsverwaltung möglich.
‐ Zuwachs an Bauflächen wird nur dort möglich sein, wo versiegelte Flächen verfügbar
sind, das sind zumeist die noch bestehenden Randparkplätze. Der damit verbundene
Zuwachs an Bedarfen für Flächen für den ruhenden Verkehr darf nicht in die vorhande‐
nen Wohngebiete verlagert werden, womit nur der Druck auf bestehende Parkplätze
erhöht, eine Problemlösung aber nicht erreicht würde.
‐ Das Weiterbestehen von großflächigen und, stadtwirtschaftlich betrachtet, nicht öko‐
nomisch genutzten Flächen, ist nicht zukunftsfähig. Dennoch, wie in den Grundsätzen
für die städtebauliche Entwicklung des Gebietes (Nr. 4.2 ff) dargelegt, gilt es, den ruhen‐
den Verkehr bei der Gebietsentwicklung zu beachten. Im Kontext von Vorhaben des er‐
gänzenden Bauens sollten vorhabenbezogene Mobilitätskonzepte entwickelt werden,
in denen Lösungen für die verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse gefunden werden (aus‐
reichend und gut zugängliche Fahrradabstellplätze [auch für E‐Bikes einschließlich La‐
destationen], Flächen für Car‐Sharing, Flächen für Pkw).
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
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Abbildung 16: Verkehrsnetz
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 76
9. Übersicht zu Vorhaben und Konzepten im Plangebiet
In der folgenden Übersicht sind die in den vorhergehenden Abschnitten dargestellten Vor‐
haben, Konzepte und Vorschläge zur städtebaulichen Entwicklung des Gebietes zusammen‐
fassend dargestellt.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 77
Abbildung 17: Vorhaben und Konzepte im Gebiet
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
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10. Städtebauliche Gesamtentwicklung des Gebietes
Im Abschnitt Wohnen (Nr. 4.2 Potenzialflächen) wird auf Möglichkeiten der städtebaulichen
Weiterentwicklung des Gebietes eingegangen. Hierzu wurden Grundsätze für die städte‐
bauliche Weiterentwicklung des Gebietes entwickelt.
Im Abschnitt 5. Soziale Infrastruktur wurde klargestellt, dass die Sicherung von Flächen für
die soziale Infrastruktur Vorrang vor Flächen für ergänzende Wohnbebauung besitzt. Mit
dieser Priorisierung soll gesichert werden, dass Flächen für eine funktionierende Gemein‐
wesenarbeit vorhanden bleiben, um künftige Bedarfe, die sich aus der Bevölkerungsent‐
wicklung ergeben, befriedigen zu können.
Nunmehr wird im Kontext der Gesamtentwicklung des Gebietes folgendes dargestellt:
‐ Vorhandene Potenzialflächen (Abb. 18),
‐ Potenzialflächen und bereits für soziale Infrastruktur genutzte Flächen (Abb. 19),
‐ Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind (Abb. 20).
Abbildung 18: Flächen für Schulerweiterungen sowie Potenzialflächen für ergänzendes
Bauen
‐ Flächenpotenzial für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur und Flächenpotenziale
für ergänzende Wohnbebauung veranschaulichen, auf welchen Flächen die funktionale
und baulich‐ räumliche Entwicklung des Gebietes fortgeführt werden kann.
‐ Die markierten Flächen sind Potenzialflächen für ergänzendes Bauen (Flächen, die für
ergänzendes Bauen näher zu untersuchen sind; für soziale Infrastruktur und für
Wohnen). Damit sind nicht unmittelbare einlösbare Baurechte verbunden. Die Flächen
veranschaulichen lediglich, dass dort mittel‐/langfristig Vorhaben des ergänzenden
Bauens (Wohnen) umgesetzt werden könnten, sofern die bauplanungs‐ und
bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen.
Abbildung 19: Flächen der sozialen Infrastruktur sowie Potenzialflächen für ergänzende
Wohnbebauung
‐ Deutlich wird, dass die genutzten Flächen der sozialen Infrastruktur sowie die
Potenzialflächen bereits eine große Flächenkulisse einnehmen. Flächen der sozialen
Infrastruktur sind vorwiegend in den Innenbereichen vorhanden; Flächen für
ergänzendes Bauen sind überwiegend an den Randbereichen angeordnet.
Abbildung 20: Flächen, die gemäß städtebaulicher Rahmenplanung von Bebauung freizu‐
halten bzw. für eine Bebauung nicht geeignet sind
‐ Im Ergebnis bleiben den Wohngebäuden zugeordneten Innenhofbereiche frei von Be‐
bauung, diese Flächen sind gemäß der städtebaulichen Rahmenplanung für eine Be‐
bauung nicht geeignet.
Abbildung 21: Darstellung der Flächenkulisse für Flächen für soziale Infrastruktur,
Potenzialflächen für ergänzendes Bauen sowie von Flächen, die gemäß städtebaulicher
Rahmenplanung für eine Bebauung nicht geeignet sind
‐ Zusammenfassend wird auf dieser Abbildung die gesamte Flächenkulisse mit ihren aus
der städtebaulichen Rahmenplanung resultierenden Entwicklungszielen dargestellt,
ausgenommen Verkehrsflächen und öffentlicher Freiraum.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
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Abbildung 18: Flächen für Schulerweiterungen sowie Potenzialflächen für ergänzende
Wohnbebauung
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
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Abbildung 19: Flächen der sozialen Infrastruktur sowie Potenzialflächen für ergänzende
Wohnbebauung
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
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Abbildung 20: Flächen, die gemäß städtebaulicher Rahmenplanung von Bebauung freizu‐
halten sind
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
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Abbildung 21: Städtebaulicher Rahmenplan: Darstellung der Flächenkulisse für Flächen für
soziale Infrastruktur, Potenzialflächen für ergänzendes Bauen sowie von Flächen, die gemäß
städtebaulicher Rahmenplanung für eine Bebauung nicht geeignet sind.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
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11. Sicherung der Ziele des städtebaulichen Rahmenplans Fennpfuhl
11.1 Handlungsschwerpunkte
Aus den Abschnitten 9 und 10 wird folgendes deutlich:
In den vorhergehenden Abschnitten sind Aussagen zu Vorhaben und Konzepten dargelegt.
Abschließend wird aufgezeigt, welche Schritte erforderlich sind, um Vorhaben und Kon‐
zepte umzusetzen bzw. welche Instrumente zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung
geprüft werden sollen.
Schwerpunkt Soziale Infrastruktur
In der bedarfsgerechten Ausgestaltung der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur mit
Schwerpunkt der Sicherung der künftig erforderlichen Grundschulkapazitäten liegt ein maß‐
geblicher Schwerpunkt der Entwicklung der Großsiedlung Fennpfuhl. Neben der Sanierung
und Wieder‐Inbetriebnahme bisher leerstehender Schulgebäude ist dafür auch das Errich‐
ten von Modularen Ergänzungsbauten auf Grundstücken erforderlich, die bisher nicht zu
Schulzwecken genutzt werden. Für diese Modularen Ergänzungsbauten werden auch Flä‐
chen benötigt, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht unmittelbar in bezirklichem Ei‐
gentum befinden.
Schwerpunkt Freiraumentwicklung
Gleichermaßen ist die Freiraumentwicklung von großer Bedeutung. Hier sind es zwei
Punkte, die es künftig zu beachten gilt:
Erhalt des Freiraum‐Gerüstes als Ganzes (städtebauliche Struktur der Großsiedlung Fenn‐
pfuhl mit ihren den Wohngebäuden zugeordneten Hofanlagen, den Promenaden sowie den
öffentlichen Parkflächen),
Aufwertung der Freiraumbestandteile wie öffentliche Spielplätze, Fennpfuhl, Wolfgang‐
Pfuhl und öffentliche Platzanlagen (Freiraum nördlich Castello‐Kita sowie Roederplatz 2.
Bauabschnitt).
Sicherung der städtebaulichen Struktur des Gebietes
Sicherung der städtebaulichen Struktur der Großsiedlung unter Einbeziehen von Potenzial‐
flächen des ergänzenden Bauens mit dem Ziel, das städtebauliche Leitbild der Großsiedlung
Fennpfuhl „Wohnen im Grünen‐mitten in der Stadt“ zu erhalten (Erhalt von Flächen, die
gemäß städtebaulicher Rahmenplanung von Bebauung freizuhalten bzw. für eine Bebauung
nicht geeignet sind, sowie Prüfung von Flächen, auf denen mittel‐/langfristig Vorhaben des
ergänzenden Bauens umgesetzt werden können).
Bürgerbeteiligung fortführen
Fortführung des Dialogs zwischen interessierten Anwohnern, Kommunalpolitik und Verwal‐
tung. Mit den in der Großsiedlung Fennpfuhl eingeführten Formaten der Bürgerbeteiligung
an der Planung ist bereits ein hohes Niveau der Partizipation erreicht. Dies sollte fortgeführt
werden. Dabei sollte ein Weg gefunden werden, regelmäßig über die anstehenden Umset‐
zungen von Planungszielen zu informieren bzw. bei prozesshaften Vorhaben der Umsetzung
von Planungszielen eine Beteiligung von Anwohnern zu ermöglichen.
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
Büro STADT LANDPROJ EKTE 84
11.2 Handlungsempfehlungen
Aus diesen Schwerpunkten ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:
Dialog mit Bürgerschaft/Anwohnern/Akteuren im Gebiet Fennpfuhl kontinuierlich gestalten
Sinnvoll ist es, den begonnenen Dialog (z.B. Begehungen) mit den an der Gebietsentwick‐
lung interessierten Anwohnern in der Großsiedlung Fennpfuhl kontinuierlich fortzusetzen.
Ein wichtiger Dialogpartner sind die Mitglieder des Bürgerverein Fennpfuhl, die sich sehr
aktiv und kompetent in die Entwicklung des Gebietes Fennpfuhl einbringen. Angeregt wird,
in den Dialog die Akteure aus den Kiezbeiräten der WGLi sowie den Mieterbeiräten der
HOWOGE einzubeziehen, um den anzusprechenden Personenkreis um vor allem junge Ak‐
teure zu erweitern. Ziel sollte es sein, bei Beteiligungsprozessen die Vielfalt der Einwohner
des Gebietes auch in den Akteuren zu spiegeln.
Verantwortlich für die Dialogführung: Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträtin für
Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit
Information zu Planungs‐ und Bauvorhaben im Gebiet Fennpfuhl im Bezirksamt (BA) und in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Die im städtebaulichen Rahmenplan enthaltenen Vorhaben, Konzepte und Ansätze zur städ‐
tebaulichen Gesamtentwicklung des Gebietes betreffen in Bezug auf die jeweilige Zustän‐
digkeit mehrere Abteilungen im Bezirksamt. Sinnvoll ist daher das Einrichten eines Modus
im BA, um in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung von Vorhaben, Konzepten und
Planungen zu berichten. Damit kann auch die ämterübergreifende Zusammenarbeit erleich‐
tert werden.
Verantwortlich: Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Sozia‐
les, Wirtschaft und Arbeit in Zusammenarbeit mit dem/n jeweiligen Mitglied/ern des
Bezirksamtes.
Herstellen zu Kontakten zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirk Pankow zur Aktivierung der Förderkulisse „Stadtumbau‐Ost“
Innerhalb der Beteiligungen wurde mehrfach geäußert, Wege und Freiflächen im angren‐
zenden Volkspark Prenzlauer Berg als für das Gebiet Fennpfuhl wohnungsnahen Erholungs‐
raum instand zu setzen und baulich/gärtnerisch zu unterhalten57.
Hierzu und zu weiteren Vorhaben wird angeregt, die Förderkulisse „Stadtumbau‐Ost Gebiet
Fennpfuhl“ für einzelne und ausgewählte Vorhaben zu aktivieren. Dies können z.B. die Fort‐
führung der Umgestaltung des Roederplatzes 2. Bauabschnitt, die Umgestaltung der Pro‐
menade nördlich des Castello‐Gebäudes oder die bezirksübergreifende/gemeinsame Pflege
und Unterhalt des Volksparks Prenzlauer Berg sein.
Für die Umsetzung von Vorhaben dieser Art innerhalb der städtebaulichen Rahmenplanung
wird die Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen benötigt.
Zugleich ist es erforderlich, an das Bezirksamt Pankow heranzutreten, mit dem Ziel, ein ge‐
meinsames Konzept für den Unterhalt des Volksparkes zu entwickeln
Verantwortlich für Kontaktaufnahme zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung:
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit
Kontaktaufnahme zum Bezirk Pankow zur Abstimmung Volkspark Prenzlauer Berg:
Bezirksbürgermeister
57 Anregung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit.
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Büro STADT LANDPROJ EKTE 85
Flächensicherung
Erforderlich ist die Flächensicherung für Schulerweiterungen (Neubau einer Grundschule
mit Sportplatz auf dem Grundstück Hohenschönhauser Straße 75A, Errichten von Modula‐
ren Ergänzungsbauten auf Grundstücken Karl‐Lade‐Straße/Landsberger Allee, Otto‐Mar‐
quardt‐Straße 10 und Bernhard‐Bästlein‐Straße).
Machbarkeitsstudien für Grundschule mit Sportflächen und Erweiterungen um MEB erar‐
beiten, um möglichst schnell ergänzende Grundschulkapazitäten zu schaffen,
Zurückholen des Grundstücks Franz‐Jacob‐Straße neben Nr. 9 als öffentliche Grünfläche,
um es vor einer möglichen Bebauung zu schützen,
Verantwortlich: Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Schule, Sport, öffentliche
Ordnung, Umwelt und Verkehr
Überprüfen von vorhandenen Planungen und Beschlusslagen
Im Kontext der Bearbeitung des Gutachtens hat sich gezeigt, dass die aktuellen Ziele im
Einzelfall mit geltenden Beschlüssen und Planungen nicht im Einklang stehen. Besonders die
Überprüfung der Aussage des Landschaftsrahmenplans bezüglich der sogenannten Abgabe‐
flächen ist erforderlich.
Empfohlen wird daher, diese Beschlüsse und die darauf basierenden Planungen zu überprü‐
fen und den geänderten Zielen anzupassen.
Verantwortlich: Bezirksstadtrat für Schule, Sport, öffentliche Ordnung, Umwelt und Ver‐
kehr
Planungsrechtliche Sicherung der städtebaulichen Ziele
Die Sicherung insbesondere der im Abschnitt 10 formulierten Ziele zur Gesamtentwicklung
des Gebietes erfordert Überlegungen zur Anwendung des Planungsrechts. Hierzu wird fol‐
gendes angeregt:
Prüfen des Erlassens einer Erhaltungsverordnung zum Schutz der städtebaulichen Eigenart
§172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgrund seiner städtebaulichen Struktur. Grundlage einer Erhal‐
tungsverordnung ist zunächst ein umfassendes Gutachten, in dem sogenannte „städtebau‐
liche Schutzgüter“ (welche städtebaulichen Merkmale des Gebietes sind erhaltenswert?)
erfasst und als Genehmigungstatbestände definiert werden. Zudem wird auch der Gel‐
tungsbereich einer Erhaltungsverordnung festgelegt, in dem folgend das Erhaltungsrecht
greifen soll.
Folgende Gründe sprechen für den Erlass einer Erhaltungsverordnung einschließlich der Er‐
arbeitung eines Gutachtens:
Das Gebiet der Großsiedlung Fennpfuhl mit dem in diesem Gutachten bearbeiteten Gel‐
tungsbereich entstand in einem stadthistorisch betrachtet vergleichsweise kurzem Zeit‐
raum und besitzt insgesamt eine überwiegend homogene städtebauliche Struktur.
Insbesondere die mit der Konzeption der Großsiedlung ab 1972 heute sehr gut erkenn‐
baren und erhaltenen strukturellen Merkmale der Großsiedlung tragen in besonderem
Maß zu einer städtebaulichen Eigenart bei, deren Erhalt gerechtfertigt und schützens‐
wert ist.
Vorhaben, die innerhalb des Geltungsbereiches der Erhaltungsverordnung umgesetzt wer‐
den sollen, müssen ein separates Genehmigungsverfahren durchlaufen, mit dem die Ver‐
einbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der städtebaulichen Erhaltungsverordnung herge‐
stellt wird. Dieser damit verbundene Dialog zwischen dem Vorhabenträger und dem Fach‐
bereich Stadtplanung als für die Sicherung der städtebaulichen Ziele der Erhaltungsverord‐
nung zuständiges Fachamt ermöglicht eine sehr hohe Vorhabenqualität.
Verantwortlich: Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit
Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Fennpfuhl März 2019
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