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Studien- und Prüfungsordnung
der Hochschule Pforzheim- Hochschule für Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht -
… grundlegend für Ihr Studium!
Präsentation vom 25.09.2019, Prof. Dr. Susanne Schmidtmeier
Studien- und Prüfungsordnung2
• Teilnahme am Online-TEST ist Pflicht
• Test muss bis zum 15.11. (Wintersemester) bzw. bis 15.04. (Sommersemester) bestanden sein
• Speicherung des Zertifikats wird empfohlen (Nachweis in Zweifelsfällen) – Zusendung des Zertifikats ist nicht erforderlich, Daten werden direkt aus System abgerufen
Vorab-Hinweis: StuPO Digital Onlinekurs
E-Learning-Plattform
Fakultätsübergreifende Lehrangebote
StuPOEinführung
Studien- und Prüfungsordnung3
1. Einstieg
2. Studienaufbau
3. An- und Abmeldung zur Prüfung – Bestehen, Nichtbestehen
4. Anzahl der Prüfungsversuche, begrenzte Studienzeit
Gliederung
Studien- und Prüfungsordnung4
Vorab: Die StuPO gilt für alle Studierenden der Hochschule! (§ 1 Abs. 1 und 2 StuPO)
StuPO Allgemeiner Teil:
Keine Kennzeichnung Geltung für alle Studiengänge
Kennzeichnung [Ba] Geltung nur für Bachelor-Studiengänge
Kennzeichnung [Ma] Geltung nur für Master-Studiengänge
StuPO Besonderer Teil:
Anlagen mit Veranstaltungen und Prüfungen für die einzelnen Studiengänge
StuPO im Internet finden Sie hier.
Studien- und Prüfungsordnung5
Vorab: § 60 Elektronische Mitteilungen
(1) Das Ergebnis von Prüfungsleistungen kann auch elektronisch bekannt gegeben werden. Innerhalb der allgemeinen Vorlesungszeit gilt die Bekanntgabe einen Tag, nachdem die Ergebnisse für die Betroffene bzw. den Betroffenen abrufbar sind, als erfolgt. Erfolgt die Bekanntgabe außerhalb der allgemeinen Vorlesungszeit, so gilt die Bekanntmachung am zweiten Vorlesungstag als erfolgt.
(2) Auch sonstige Mitteilungen, Hinweise und Anfragen können elektronisch erfolgen. Sie sind an die der bzw. dem Studierenden durch die Hochschule zugewiesene E-Mail-Adresse zu richten. Am Tage, nachdem die elektronische Nachricht für die Studierende bzw. den Studierenden abrufbar war, gilt der Zugang als erfolgt. Die verbindliche Festlegung des Themas, der Prüfer und der genauen Daten der Thesis einschließlich der Entscheidung über eine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht (Entscheidung nach §§ 20; 21) kann in dieser Weise auf elektronischem Wege bekannt gegeben werden. Im Übrigen ist für belastende Verwaltungsakte der elektronische Weg ausgeschlossen, solange die bzw. der Studierende der Hochschule seine aktuelle Postanschrift bekannt gegeben hat.
Studien- und Prüfungsordnung6
Vorab: Kommunikation
E-mail (Hochschulaccount) beachten!
Elektronische Prüfungsanmeldung und Notenbekanntgabe beachten!
Bei längeren Auslandsaufenthalten: Zustellungsbevollmächtigten bestellen. Formular im Internet: hier!
sonst: rechtliche Nachteile möglich!
Studien- und Prüfungsordnung7
Gliederung
1. Einstieg –
transparent beschriebene Ziele (Studien-/Qualifikationsziele)
+ Inhalte
+ Arbeitsaufwand
= Klarheit für Prüfungen
2. Studienaufbau
3. An- und Abmeldung zur Prüfung – Bestehen, Nichtbestehen
4. Anzahl der Prüfungsversuche, begrenzte Studienzeit
Studien- und Prüfungsordnung8
Studienziele (§ StuPO – Konkretisierung in
Studiengängen)
1. Das Studium an der Hochschule Pforzheim bereitet entsprechend den studiengangspezifischen Studienzielen durch wissenschaftlich fundierte und anwendungsbezogene Lehre auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern.
2. …Selbst- und Projektstudium…Referate … fachübergreifende / persönliche, soziale und methodische Kompetenzen vermittelnde Module
3. [Ma] Weiteres Ziel des Masterstudiums ist die Vertiefung, Erweiterung und/oder Spezialisierung bereits erworbener Kenntnisse aus dem Erststudium zur Vorbereitung auf Führungspositionen und auf herausragende Fachpositionen. Hierzu gehört insbesondere auch die Teilnahme an entsprechenden Forschungsprojekten.
Studien- und Prüfungsordnung9
Qualifikationsziele der einzelnen Lehrveranstaltungen / Module
• Ein Beispiel:
„Die Studierenden beherrschen die Erfassung der wesentlichen
Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in seinem internen und
externen Rechnungswesen und verstehen ihre Bedeutung. Sie
können die Wirkungen der Geschäftsvorfälle auf die Bestandteile
des Jahresabschlusses und der internen Erfolgsrechnung
abschätzen.“
Veranstaltung: Buchführung, Modul: Grundlagen der ABWL I
Studien- und Prüfungsordnung10
Qualifikationsziele als Grundlage der Prüfung
(§ 23 Abs. 1 StuPO)
„Mit der Prüfung wird festgestellt, ob die bzw. der Studierende
die Qualifikationsziele erreicht hat, die in der zugehörigen
Modul bzw. Lehrveranstaltungsbeschreibung definiert sind.“
Studien- und Prüfungsordnung11
Exkurs: Modulbeschreibungen im Internet /
Modulhandbücher Fakultät W&R
Enthalten pro Modul:
Kennziffer (auch) in der Überschrift
Level
Credits
SWS
Studiensemester „empfohlen“
Häufigkeit
Zugehörige Lehrveranstaltungen
Teilnahmevoraussetzungen
Prüfungsart/-dauer
Voraussetzung für die Vergabe von
Credits
Stellenwert der Modulnote für die
Endnote
Geplante Gruppengröße
Lehrsprache
Dauer des Moduls
Modulverantwortliche(r)
Dozenten/ Dozentinnen
Fachgebiet
Verwendbarkeit in anderen Modulen
/Studiengängen
Lehrform
Ziele
Inhalt(e)
Verbindung zu anderen Modulen
Workload
Literatur
Sonstiges
Schlagworte
Letzte Änderung
Studien- und Prüfungsordnung12
Credits und studentischer Workload
• Je Credit: 30 Arbeitsstunden
• 30 Credits im Semester x 30 h = 900 h
• Credits laut StuPO/Veranst. x 30 = ø Arbeitszeit (h)/Veranst.
• Bestehend aus Kontaktzeiten + Vor- und Nachbereitung
• ca. 15 Wochen x Wochenstunden (SWS) = Kontaktzeit (SWS)
• Bei 4 SWS und 4 Credits:
ca. 60 SWS Kontaktzeit, 60 h Vor- und Nachbereitung
Studien- und Prüfungsordnung13
Gliederung
1. Einstieg
2. Studienaufbau
3. An- und Abmeldung zur Prüfung – Bestehen, Nichtbestehen
4. Anzahl der Prüfungsversuche, begrenzte Studienzeit
Studien- und Prüfungsordnung14
Studienaufbau Bachelor
1. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt
1. Semester und
2. Semester (anteilig)
2. Semester (i.d.R. 5 CR)
3. bis 7. Semester
Studien- und Prüfungsordnung15
Studienaufbau Bachelor
1. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt
Vorprüfung Bachelorprüfung
Jeweils: Voraussetzungen beachten!!
Studien- und Prüfungsordnung16
BWL Bachelor-Programme
Schlüsselqualifikationen
Praxis-
semester
Übergreifende
FachgebieteT
H
E
S
I
S
1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem.
Studiengang
Auslandsaufenthalt möglich
Primäres Mobilitätsfenster
Wirtschaftswissenschaftliche
Grundausbildung
– übergreifende Fachgebiete
Studiengang
Studien- und Prüfungsordnung17
Auslandssemester
• Frühzeitig planen!
• Urlaubssemester (meist) möglich! (Info im FAQ hier)
• Learning-Agreement mit Studiendekan notwendig!
(Info zu Anrechnungsmöglichkeiten im FAQ hier)
• Informationen im Akademischen Auslandsamt einholen, dort
eventuell Finanzierungshilfen über Programme und Stipendien
möglich (Erasmus, DAAD) (Info AAA mit weit. Verknüpfungen hier)
• Zustellungsbevollmächtigter (Info im FAQ hier)
• Auslandshandbuch der Fakultät WuR auf der E-Learning-Plattform:
https://wrteam.hs-
pforzheim.de/websites/Partnerhochschulen/SitePages/Bewerbungs
formulare.aspx
Studien- und Prüfungsordnung18
Prüfungsarten und andere wichtige Abkürzungen
CR Credit gemäß ECTS - System
PLH Prüfungsleistung Hausarbeit
PLK Prüfungsleistung Klausur
PLL Prüfungsleistung Laborarbeit
PLM Prüfungsleistung mündliche Prüfung
PLP Prüfungsleistung Projektarbeit
PLR Prüfungsleistung Referat
PLS Prüfungsleistung Studienarbeit
PLT Prüfungsleistung Thesis
PVL Prüfungsvorleistung
PVL-BVP Prüfungsvorleistung für die Bachelorvorprüfung
PVL-BP Prüfungsvorleistung für die Bachelorprüfung
PVL-MP Prüfungsvorleistung für die Masterprüfung
PVL-PLT Prüfungsvorleistung für die Thesis
PVL-MA Prüfungsvorleistung für mündliche Abschlussprüfung
STA1 erster Studienabschnitt
STA2 zweiter Studienabschnitt
SWS Semesterwochenstunde(n)
UPL Unbenotete Prüfungsleistung
WPF Wahlpflichtfach
Studien- und Prüfungsordnung19
PVL / UPL und Anwesenheitspflicht
1. PVL (Prüfungsvorleistung)
Ohne bestandene Prüfungsvorleistung keine Note für die Veranstaltung
(Hauptleistung)! (Genauer: Der/die Studierende darf die eigentliche
Prüfungsleistung überhaupt nicht erbringen).
Solange die Studienzeitgrenzen eingehalten werden, gibt es für die PVL
keine Begrenzung der Versuche.
2. UPL (unbenotete Prüfungsleistung)
Eigenständige Prüfungsleistung – Studienzeitgrenzen sind zu beachten
Max. 3 Versuche
3. Bei bestimmten Prüfungsarten lt. StuPO , kann Anwesenheitspflicht als
PVL auferlegt werden (§ 11 Abs. 3 StuPO).
Wird zu Beginn des Semesters durch den Dozenten kommuniziert.
PVL nicht erbracht, wenn mehr als 20% unentschuldigte Fehltermine
In Verbindung mit einer verbindlichen Anmeldung kann die fehlende PVL zu
einer 5,0 der Hauptleistung führen.
Studien- und Prüfungsordnung20
BWL – Bachelor-Programme
W_BBWL1_5: Studien- und Prüfungsplan für den ersten Studienabschnitt der betriebswirtschaftlichen Bachelor-Studiengänge ab Studienbeginn WS 2012/13 - PO5, für "Betriebswirtschaft/Ressourceneffizienz-Management" ab WS 2011/12
Module und Lehrveranstaltungen Modules and CoursesModul-/
LV-Nummer
Gesamt 1. Sem. 2. Sem. Prüfungsleistungen
LV- SWS Credits SWS Credits SWS Credits Prüfungs- Klausur-
Sprache1)
semester Prüfungsart 2) dauer in
Minuten
1. Allgemeine Handlungskompetenz General Skills and Competencies SIC1100 3 5
Sozial- und Methodenkompetenz Social and Methodical Competencies SIC1011 D 2 3 2 3 1. UPL
Nachweis der Sprachkompetenz Englisch B2 im hochsschuleigenen Test4) English B2 according to university test SIC1102 E 2. UPL
Belegung englischsprachiger Veranstaltungen im Umfang von mind. 12 ECTS5) Successful completion of 12 ECTS in courses taught in English SIC1103 E bis 6.Nachweis aus Prüfungsleistungen
der 1. und 2. Studienphase
Interkulturelle Kompetenz (2. Studienphase): 1 SWS / 2 ECTS6) 7) Cross-Cultural Competencies SIC1104 E siehe 2. Studienphase
2. Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre I Foundations of General Management I GMT1200 6 6
Buchführung Foundations of Accounting GMT1011 D 2 2 1. PLK 60
Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen I Managerial Processes, Functions and Decisions I GMT1202 D 4 4 1. PLK 60
3. Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre II Foundations of General Management II GMT1210 4 5
Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen II Managerial Processes, Functions and Decisions II GMT1022 D 4 5 2. PLK 60
4. Einführung in die Wirtschaftsinformatik Computers in Business - Foundations BIS1010 4 5
Einführung in die Wirtschaftsinformatik Computers in Business - Foundations BIS1011 D 2 21. PLK+PLL 60
Übungen am Rechner Computers in Business - Applications Hands-on-Training BIS1012 D 1 2
IT-Lernmodule der E-learning-Plattform der Hochschule* Computers in Business - E-Learning Based Foundations for Applications *) BIS1013 D 1 1 1. PVL
5. Unternehmensbesteuerung Business Taxation TAX1010 4 5
Unternehmensbesteuerung Business Taxation TAX1011 D 4 5 2. PLK 90
6. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I Foundations of Economics I ECO1200 4 5
Einführung und Mikroökonomie Introduction and Microeconomics ECO1011 D/E9) 4 5 1. PLK 60
7. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre II Foundations of Economics II ECO1210 4 5
Makroökonomie Macroeconomics ECO1012 D/E9) 4 5 2. PLK 60
8. Recht I Law I LAW1010 4 5
Vertragsmanagement I Business Law I LAW1011 D 4 5 1. PLK 60
9. Recht II Law II LAW1200 6 6
Vertragsmanagement II und Kreditsicherungsrecht Business Law II and Property Law and Law of Secured Transactions LAW1201 D 6 6 2. PLK 90
10. Grundlagen der Mathematik Mathematical Foundations for Business AQM1010 4 5
Grundlagen der Analysis und Linearen Algebra (Propädeutik) Mathematics I (Analysis/Lin. Algebra) AQM1011 D 2 2 1. UPL (PLK) 45
Grundlagen der Finanzmathematik Mathematics II (Mathematics of Finance) AQM1012 D 2 3 1. PLK 45
11. Quantitative Methoden I Quantitative Methods 1 AQM1100 4 5
Grundlagen der Deskriptiven Statistik Descriptive Statistics AQM1021 D 2 2 2. PLK 45
Operations Research I Operations Research I AQM1102 D 2 3 2. PLK 45
12. Studiengangschwerpunkt 3) 7) 8) Major Courses D 2)
Summe 46 55 24 29 22 26
Den besonderen Teil der StuPO für BWL-Programme finden Sie : hier
Studien- und Prüfungsordnung22
Studienaufbau Bachelor
1. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt
Vorprüfung Bachelorprüfung
Jeweils: Voraussetzungen beachten!!Im E-Campus finden Sie die Checkliste-Prüfungsberechtigung: hier.
Studien- und Prüfungsordnung23
Prüfungsvoraussetzung vor dem 5. und 7. Semester:
Das Studium – ein Hindernisrennen?
Im E-Campus finden Sie die
Checkliste-Prüfungsberechtigung!
Konkret: ab Eintritt in
das 5. Semester
Voraussetzungen
müssen schon zu
BEGINN des 4. Seme-
sters erfüllt sein!
Weitere Vorausset-
zungen für die Anmel-
dung der Thesis!
Studien- und Prüfungsordnung24
2. Studienabschnitt: Hürde – warum?
• sinnvoller Studienaufbau =
Grundlagen vor der Vertiefung
• Falsch ist, als schwer empfundene
Grundlagenveranstaltungen (z.B.
mit mathematischen Inhalten) zu
„schieben“!
Im E-Campus finden Sie die
Checkliste-Prüfungsberechtigung!
Studien- und Prüfungsordnung25
§ 18 [Ba] Prüfungsleistungen der Abschlussprüfung
(Bachelorprüfung, zweiter Abschnitt)
(2) Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen des zweiten Studienabschnitts ist ein vollständig erbrachter erster Studienabschnitt. 2Ausgenommen hiervon sind die Leistungen des dritten und vierten Fachsemesters. 3Für das praktische Studiensemester gilt § 7 Abs. 11 [Ba]. 4Für die mündliche Abschlussprüfung gilt § 16 Abs. 3 [Ba]. 5Für die Thesis gilt § 20 Abs. 3 [Ba].
Im E-Campus finden Sie die Checkliste-Prüfungsberechtigung!
Studien- und Prüfungsordnung26
Prüfungsleistungen des 2. Studienabschnitts (2. SA),
§ 18 Abs. 2 StuPO
S. 1: Teilnahme immer uneingeschränkt zulässig, wenn alle
Prüfungsleistungen (PL) des 1. SA bestanden sind.
S. 2: Ausnahme: PL des 3. und 4. Fachsemesters dürfen ohne Erfüllung
dieser Voraussetzung absolviert werden.
FOLGEN: - sämtliche PL ab dem 5. Fachsemester dürfen erst abgelegt werden, wenn der 1. SA vollständig erbracht ist,
- PL des 3. und 4. Semester dürfen jederzeit angetreten werden
ABER: Sie sollten grundsätzlich zunächst den Abschluss des 1. SA anstreben, um Ihr Studium nicht zu gefährden und auch danach entsprechend der vorgegebenen Reihenfolge studieren.
DENN: Es gibt weitere Hürden, insb. die Begrenzung der Studienzeit sowie weitere Voraussetzungen zum Antritt des Praxissemesters der mündlichen Prüfung und der Thesis.
Studien- und Prüfungsordnung27
Praxissemester: Hürde – warum?
• im Praxissemester sollen wesentliche
Grundkenntnisse vorhanden sein;
nur dann kann die gewünschte
Verknüpfung zwischen Theorie
und Praxis funktionieren!
• Studierende im Praxissemester:
„Botschafter der Hochschule“:
ein bestimmtes Niveau soll selbst-
verständlich sein.
Im E-Campus finden Sie die
Checkliste-Prüfungsberechtigung!
Studien- und Prüfungsordnung28
Voraussetzung des Praxissemesters:
§ 7 Abs. 11 StuPO:
„Das praktische Studiensemester kann nur begonnen werden,
wenn zu Beginn des vor diesem Semester liegenden
Studiensemesters alle Prüfungsleistungen des ersten
Studienabschnitts erbracht worden sind.“
Im E-Campus finden Sie die Checkliste-Prüfungsberechtigung!
Studien- und Prüfungsordnung29
Praxissemester (§ 7 [Ba] StuPO)
• Eigenverantwortlich zu suchen!
• Zu genehmigen!
• Verschiebung nur in Ausnahmefällen // Termine beachten!
Studien- und Prüfungsordnung30
Bachelorthesis: Hürde – warum?
• Die Thesis ist das umfassendste Projekt
des Studiums. Sie soll auf bereits
abgerundeten, vertieften Kenntnissen
aus 1. und (mit kleineren Abstrichen)
2. Studienabschnitt aufbauen!
Im E-Campus finden Sie die
Checkliste-Prüfungsberechtigung!
Studien- und Prüfungsordnung31
Voraussetzung für die Thesis beim Bachelor (§ 20 StuPO)
Die Anmeldung der Thesis ist unter folgenden Bedingungen möglich:
bestandene Vorprüfung
5. Fachsemester abgeschlossen
ALLE Prüfungsleistungen bis einschließlich derer des 4. Fachsemesters bestanden (Ausnahme für PL 3. und 4. Semester: BIM, BIB und WI/Int-DD)!!!
fachwissenschaftliches Kolloquium liegt vor
Bis zur Abgabe der Thesis müssen Sie immatrikuliert sein.
Studien- und Prüfungsordnung32
Mündliche Abschlussprüfung: Hürde – warum?
• In der mündlichen Abschlussprüfung steht der
fachliche Schwerpunkt des gesamten
Studiums mit seinen wissenschaftlichen und
fachlichen Bezügen auf dem Programm.
• Dies ist nur leistbar, wenn der Stoff jedenfalls
der ersten sechs und im Grunde
auch im Wesentlichen des 7. Semesters
erlernt ist.
Studien- und Prüfungsordnung33
Voraussetzungen für die Mündliche Abschlussprüfung
(§ 16 Abs. 3 StuPO)
Die Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung ist unter folgenden Bedingungen möglich:
Sie befinden sich mind. im 6. Fachsemester UND der 1. Studienabschnitt ist bestanden ACHTUNG: Wenn die mündliche Abschlussprüfung im letzten
Studiensemester eingeplant wird, ist dies in aller Regel richtig, da sie den Stoff des gesamten Studiums umfasst!
Weitere Voraussetzungen für die mündliche Abschlussprüfung
(lt. StuPO-BT) betrifft immer nur einzelne Studiengänge:
nur BCR: UND Auslandsmodul absolviert
nur BSWP: UND Handelsbilanzen UND Ertragsteuern bestanden
Studien- und Prüfungsordnung34
Gliederung
1. Einstieg
2. Studienaufbau
3. Anmeldung zur Prüfung – Bestehen, Nichtbestehen
4. Anzahl der Prüfungsversuche, begrenzte Studienzeit
Studien- und Prüfungsordnung35
§ 11 (2) Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (1/2)
(2) Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die fristgerechte
Prüfungsanmeldung sowie der Eintrag in die jeweiligen
Prüfungslisten, mit dem die Prüfungsberechtigung bestätigt wird. 2Für
alle Prüfungsleistungen außer der mündlichen Abschlussprüfung (§ 16)
und der Abschlussarbeit (§§ 20 und 21) umfassen die
Anmeldezeiträume jeweils mindestens 10 Kalendertage und liegen in
der Regel zwischen der 3. und 5. Vorlesungswoche. 3Aus wichtigen
Gründen kann das Prüfungsamt die Anmeldezeiträume verlegen,
worüber mit Aushang informiert wird.
Studien- und Prüfungsordnung36
§ 11 (2) Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (2/2)
(2) (Fortsetzung) 4Das Anmeldeverfahren wird vom zentralen Prüfungsamt
festgelegt. 5Im Bachelorstudium erfolgt die Anmeldung spätestens
zu den im Besonderen Teil der Studien- und Prüfungsordnung
festgelegten Fachsemestern. 6Soweit die Anmeldung zu diesem
Zeitpunkt nicht möglich ist, da die Prüfungsberechtigung nicht vorliegt
(§18 Abs. 2), erfolgt sie spätestens zum ersten Prüfungstermin nach
Erlangung der Prüfungsberechtigung. 7Die Anmeldung kann bis zum
Beginn der Prüfung zurückgenommen werden (Abmeldung). 8Die
Nichtteilnahme gilt als Abmeldung. 9§ 7 Abs. 10 Satz 2 und
§ 21 Abs. 1 Satz 3 sind hiervon ausgenommen. 10Ein später ggf.
erforderlicher Antrag auf Studienzeitverlängerung wird nur unter den
Voraussetzungen des § 35 genehmigt.
Studien- und Prüfungsordnung37
Anmeldung zu Prüfungen (Info im FAQ hier)
zu festen Zeiten vorgesehene Onlineanmeldung zu den Prüfungen Anmeldung zwingend erforderlich / sonst Saalverweis
ausgedruckten Anmeldebogen zur Klausur mitbringen!
Voraussetzung: Vorliegen der Prüfungsberechtigung Zu Beginn des Semesters!
Online–System lässt Anmeldung nur dann zu
wenn Prüfungsberechtigung fehlt: Anmeldung ist für den ersten Prüfungstermin nach Vorliegen der Prüfungsberechtigung erforderlich
Zweifelsfälle klären Sie im StudiCenter
Verspätete Anmeldung nur in berechtigten Ausnahmefällen im StudiCenter möglich das wird teuer!!
Möglichkeit der Abmeldung
bis zum Beginn der Prüfung, spätestens durch Nichtantritt
Nicht Antreten (egal ob angemeldet oder nicht) = SCHIEBEN = RISKANT
Studien- und Prüfungsordnung38
Bestehen und Nichtbestehen von Prüfungen,
§§ 23, 24 StuPO
Bewertung mit mindestens 4,0 „ausreichend“
oder „bestanden“ bei unbenoteten Prüfungsleistungen („UPL“)
Täuschung / gravierende Störung der Prüfung Nichtbestehen
(weitere Sanktionen möglich bis hin zur Exmatrikulation)
Studien- und Prüfungsordnung39
Täuschungen/gravierende Störungen, §§ 25, 26 StuPO
Nichtbestehen
Exmatrikulation (= Hochschulverweis)
bei erheblichem, vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen
die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis
wesentlich gefährlicher: zunächst unerkannte Täuschung wird
nachträglich aufgedeckt:
Hochschulabschluss wird ungültig.
Urkunde wird eingezogen!
Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Plagiat und Täuschung!
Studien- und Prüfungsordnung40
Täuschungen bei Klausuren (§§ 25, 26 StuPO)
Täuschungsversuche jeglicher Art sind verboten!
Daher bitte unterlassen!
Auch folgendes Verhalten gilt z.B. als Täuschungsversuch:
Über das zulässige Maß hinausgehende Anmerkungen in Hilfsmitteln (z.B.
Gesetzestexten).
Handy einsatzbereites Smartphone, Smartwatch, etc… im Zugriff (z.B.
Hosentasche, unter dem Tisch…)
Bereits beschriebene Blätter so abzulegen, dass andere Prüfungsteilnehmer
ihre Blätter einsehen können. Hierbei kann ein Täuschungsversuch von
Ihnen festgestellt werden und von demjenigen, der ihre Blätter einsieht.
!! VERMEIDEN SIE DEN EINDRUCK EINES TÄUSCHUNGSVERSUCHS !!
Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Plagiat und Täuschung!
Studien- und Prüfungsordnung41
Exkurs: Merkblatt zu Klausuren
Merkblatt für Studierende zu den Klausuren finden Sie hier:
Diese Informationen bitte spätestens vor dem ersten Prüfungsdurchlauf durchlesen, damit Sie auch über den Prüfungsablauf und die „Spielregeln“ umfassend informiert sind.
Bitte verhalten Sie sich kollegial!
Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Klausuren!
Studien- und Prüfungsordnung42
Exkurs: Anrechnung (§ 40 StuPO i.V.m. Anrechnungssatzung)
insb. Hochschulwechsler können bereits vor dem Studium an der
HS Pforzheim erbrachte Leistungen anrechnen lassen;
Voraussetzung für eine Anrechnung: Gleichwertigkeit
Weitere Informationen dazu siehe hier und in der Anrechnungssatzung!
Bereits vorhandene Zwischenprüfung? s. auch oben.
wenn für Sie interessant: sofort tätig werden!
Antrag muss binnen 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn des
Semesters, in dem die Zulassung erfolgte, gestellt werden!
!!! AUSSCHLUSSFRIST !!!
Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Anrechnung!
Studien- und Prüfungsordnung43
Gliederung
1. Einstieg
2. Studienaufbau
3. An- und Abmeldung zur Prüfung – Bestehen, Nichtbestehen
4. Anzahl der Prüfungsversuche, begrenzte Studienzeit
Studien- und Prüfungsordnung44
Der Prüfungsanspruch
Der Prüfungsanspruch entsteht
mit der Zulassung zum Studium!
Studien- und Prüfungsordnung45
Verlust des Prüfungsanspruches:
Rote Karte I bei endgültig nicht bestandener Prüfung
Infos: Stichwort
„Studienzeitverlängerung“
im FAQ Prüfungsfragen!
a) Durchgefallener Zweitversuch
und Ablehnung des Drittversuches
b) Durchgefallener Drittversuch
Studien- und Prüfungsordnung46
§ 34 Wiederholung von Prüfungsleistungen
(1) Nur nicht bestandene Prüfungsleistungen, die nicht bestandene Thesis (gem. § 21 Abs. 3) und die nicht bestandene mündliche Prüfung können einmal wiederholt werden (Zweitversuch). Fehlversuche in anderen vergleichbaren Hochschulstudiengängen in der Bundesrepublik Deutschland werden unter den Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 angerechnet.
(2) Darüber hinaus …Drittversuch [unter besonderen Umständen]zulässig, ….
(7) Eine dritte Wiederholung (Viertversuch) einer Prüfungsleistung ist nicht möglich. Ein darauf zielender Antrag ist unzulässig.
Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Drittversuch!
Studien- und Prüfungsordnung47
Zulässigkeit von Drittversuchen: § 34 Abs. 2 und 3 StuPO
Zwei „freie“ Drittversuche in jedem Studienabschnitt, Voraussetzungen lediglich:
• Antrag und
• (rein formeller) Nachweis über Teilnahme an der obligatorischen Studienfachberatung (§ 36)
Weitere Drittversuche in der Regel nicht genehmigungsfähig
• Ausnahmen auf Antrag ggf. möglich
Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Drittversuch!
Vorsicht Falle! Studienzeit ist begrenzt!
Studien- und Prüfungsordnung48
Antragsfrist für Drittversuche
Anträge auf Drittversuche sollen unverzüglich und müssen
spätestens bis drei Wochen nach Beginn der
regelmäßigen Vorlesungszeit gestellt werden. Antragsformulare
finden Sie im FAQ auf der Internetseite der Hochschule.
Studien- und Prüfungsordnung49
Gliederung
1. Einstieg
2. Studienaufbau
3. An- und Abmeldung zur Prüfung – Bestehen, Nichtbestehen
4. Anzahl der Prüfungsversuche, begrenzte Studienzeit
Studien- und Prüfungsordnung50
Verlust des Prüfungsanspruches:
Rote Karte II bei Studienzeitüberschreitung
Infos: Stichwort
„Studienzeitverlängerung“
im FAQ Prüfungsfragen!
a) Am Ende des 1. Studienabschnitts
b) Am Ende des 2. Studienabschnitts
Studien- und Prüfungsordnung51
Studienzeiten, § 35 StuPO
Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 1:
Die Leistungsnachweise … sollen zu dem in der Studien- und
Prüfungsordnung festgelegten Zeitpunkt abgelegt werden.
Studien- und Prüfungsordnung52
Rote Karte II, a)
• Fehlentscheidungen sollen schnell
revidiert werden
= kein semesterweises Durchschleppen
+ Spätexmatrikulation
• zügiges Studieren von Anfang an
„einüben“ (besser: Zwang zu..)
Exmatrikulation wegen Studienzeitüberschreitung im 1. Studienabschnitt
WARUM?
Studien- und Prüfungsordnung53
Studienzeiten, § 35 StuPO
(1) [Ba] … Die Leistungsnachweise des ersten Studienabschnitts
des Bachelorstudiums … sind einschließlich etwaiger
Wiederholungsprüfungen spätestens zwei Studiensemester
nach Ende des ersten Studienabschnitts zu erbringen.
Studien- und Prüfungsordnung54
Rote Karte II, b)
Exmatrikulation wegen Studienzeitüberschreitung nach dem 10. Semester
WARUM?
•„Bummelstudium“ wird bestraft
• konsequente Arbeitshaltung wird mit
allen Konsequenzen und Sanktionen
eingefordert
• aber…
Studien- und Prüfungsordnung55
Studienzeiten , § 35 StuPO
(1) [Ba] … Die Leistungsnachweise des ersten Studienabschnitts des
Bachelorstudiums … sind einschließlich etwaiger
Wiederholungsprüfungen spätestens zwei Studiensemester nach
Ende des ersten Studienabschnitts zu erbringen.
(2) [Ba ebenso Ma] Die Leistungsnachweise des zweiten
Studienabschnitts des Bachelorstudiums … sind einschließlich
etwaiger Wiederholungsprüfungen spätestens drei
Studiensemester nach dem im Besonderen Teil der Studien- und
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung festgelegten Zeitpunkt
zu erbringen.
Studien- und Prüfungsordnung56
„Schieben“ von Prüfungen – Gefahr der Exmatrikulation!!
Nichtanmeldung zu einer eigentlich vorgesehenen Prüfung ist faktisch möglich („Schieben“), aber sehr riskant!
Nichtantritt zu angemeldeter Prüfung: ohne förmliche Entschuldigung des Nichtantritts = riskantes Schieben! (Infos siehe FAQ)
dennoch: wenn Verzug Problem offensiv angehen!
Selbst neue Ziele setzen!
Prüfungszeitpunkte bis zum Studienende durchplanen und Plan konsequent abarbeiten! Musterformulare für die Planung nutzen (Studienablaufprognose finden Sie unter Downloads im eCampus)!
TIPP: Rückstände nicht semesterweise vor sich her schieben! Fächer der unteren Semester mit Priorität erledigen, um der Studienzeitfalle zu entgehen!
Beratung in Anspruch nehmen (Studiendekan, Mentor, Student-Services)!
Studien- und Prüfungsordnung57
Student Services WuR
Bei Fragen zum ganz persönlichenStudienverlauf von Studierenden, bei Problemen, z.B. mit Drittversuchen, Studienzeitverlängerungen oder auch bei Prüfungsangst helfen den Studierenden gerne Frau Kappler und Herr Zagola des Student-Services der Fakultät Wirtschaft und Recht
Informationsseite des Student-Services:
https://businesspf.hs-pforzheim.de/studium/studierende/student_services/
offene Sprechstunde:
während der Vorlesungszeit dienstags von 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr
E-Mail: [email protected]
„Student-Services“: Beratung für
Studierende der Fakultät WuR:
Studien- und Prüfungsordnung58
Psychotherapeutische Beratungsstelle für Studierende (PBS)
Vorträge und Workshops zu verschiedenen Themen wie:
Entspannt durchs Studium, richtiges Lernen
Beratungsgespräche z.B. bei
• Prüfungsschwierigkeiten
• Lern- und Konzentrationsproblemen
• Persönlichen Schwierigkeiten
• Krisen
• Konflikte, Beziehungsprobleme, Einsamkeit
Kostenlos und vertraulich!
Ihre Ansprechpartnerin in Pforzheim:
Dipl.-Psych. Adrienn Csernus
Blumenhof 6, Gebäude der Caritas
75175 Pforzheim
Tel. 07231 102132
Info und Anmeldung:
Mo u. Do, 13.15 – 14.00 Uhr
(nur telefonisch oder persönlich)
Studentenwerk Karlsruhe
PBS im Internet hier.
Studien- und Prüfungsordnung59
Gelbe Karte: Frühwarnsystem, evtl. vSV
Information über das STUDICOCKPIT!
Studien- und Prüfungsordnung60
Informationen aus erster Hand
• StudiCockpitunter: Prüfungen.
Gibt einen schnellen Überblick über den Studienverlauf :
- Kritischer Rückstand (Warnhinweise rot oder gelb)?
- Ziel: Beratungsbedarf erkennen
- Welche Prüfungsleistungen fehlen genau?
- Wie viele Credits sind das?
- Soll/Ist-Vergleich?
- Rückmeldungen an: [email protected]
Studien- und Prüfungsordnung61
Informationen aus erster Hand
„Tour“ durch das StudiCockpit
Es erklärt die einzelnen Informationsansichten und Bedeutung der angegebenen Daten.
Studien- und Prüfungsordnung62
StudiCockpit – wichtige Informationsplattform für den
Studienverlauf
Warnhinweise im Einzelnen:
Rote Warnhinweise
Gewährung eines oder mehrerer Drittversuche erforderlich
Antragstellung erforderlich!
Gewährung einer Studienzeitverlängerung erforderlich
Antragstellung erforderlich!
Zwingende Verschiebung des Praxissemesters
Gelber Warnhinweis
Das Studium ist in Schieflage geraten die erforderliche Beratung
wird angezeigt!
Den Einstieg ins StudiCockpit finden Sie im Online-System QIS-POS hier.
Studien- und Prüfungsordnung63
Familiengerechte Hochschule
• Die Hochschule Pforzheim hat am 15. März 2012
das Zertifikat zur familiengerechten Hochschule erhalten.
• Infoveranstaltung für Studierende mit Familienaufgaben
Gibt es in unregelmäßigen Abständen, bitte auf Bekanntmachung achten!
Grundsätzlich ist eine Erstberatung durch Student Services für Studierende
mit Kind oder Pflegeverantwortung empfehlenswert, um die entsprechenden
Möglichkeiten kennen zu lernen.
• Ansprechpartner für Themen, die die Familie betreffen:
» StudiCenter: [email protected]
» Student-Services in jeder Fakultät; für Wirtschaft und Recht:
Studien- und Prüfungsordnung64
Sonderregeln zur Studienzeit
- Studierende mit Kind(ern)
• Elternzeit (weitere Info im FAQ)» Studium im individuellen Tempo möglich
» Elternzeitantrag erforderlich!
• Beachten Sie die besondere Unterstützung von Eltern bei:» Urlaubssemester
» Praxissemester
Folgende Stellen helfen Ihnen bei der Antragstellung weiter:» Student Services – Stellen in jeder Fakultät:
• Wirtschaft und Recht: : [email protected]
» StudiCenter: [email protected]
Studien- und Prüfungsordnung65
Sonderregeln zur Studienzeit
- Studierende mit Pflegeverantwortung
• Pflegezeit (weitere Info im FAQ)» Verringerung des Semesterpensums möglich zur Bewältigung
der Pflege von nahen Angehörigen
» Verbindliche Studienvereinbarung (Antrag) erforderlich!
• Beachten Sie die besondere Unterstützung von Studierenden
mit Pflegeverantwortung bei:» Urlaubssemester
» Praxissemester
Folgende Stellen helfen Ihnen bei der Antragstellung weiter:» Student Services – Stellen in jeder Fakultät:
• Wirtschaft und Recht: : [email protected]
» StudiCenter: [email protected]
Studien- und Prüfungsordnung66
Sonderregeln zur Studienzeit
• Behinderte und chronisch Kranke (weitere Info im FAQ)
• Längerfristige Erkrankung u. dgl.
» Urlaubssemester beantragen! (weitere Info im FAQ)
Studien- und Prüfungsordnung67
Genehmigung einer Studienzeitverlängerung,
§ 35 Abs. 3-5 StuPO
• Materiell: nicht zu vertretende Fristüberschreitung
• Formell: Nachweis in Form des § 35 Abs. 3 und 5 StuPO
für jeden einzelnen nicht angetretenen Prüfungstermin!!
Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Studienzeitverlängerung.
Studien- und Prüfungsordnung68
§ 35 Abs. 3 und 5: Nachweis der Krankheit am
Prüfungstag
a) ärztliche Untersuchung am Tag der Prüfung
b) ärztliches Attest (Hochschule bietet ein Formular, siehe hier) mit folgenden Angaben:
- Tag der Untersuchung
- Krankheitssymptome oder ärztliche Diagnose, aus denen sich die Prüfungsunfähigkeit ergibt
- Beginn und voraussichtliches Ende der Krankheit
- ausdrückliche Feststellung, dass aus ärztlicher Sicht Prüfungsunfähigkeit vorgelegen habe (möglichst auf Formblatt)
c) Die Vorlage ist von der Hochschule ohne Kenntnisnahme des Inhalts mit Datum auf der Rückseite des Beleges zu bestätigen. Attest ist unverzüglich nach Genesung persönlich vorzulegen(Infothek). Verwahrung des Attestes durch Studierende selbst.
d) Von der Hochschule bestimmter Arzt kann angeordnet werden. Auch zur Überprüfung von Attesten!
Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Stempelregelung und Atteste.
Studien- und Prüfungsordnung69
Antragsfrist (§ 35 Abs. 5)
Anträge auf Studienzeitverlängerung sollen unverzüglich und müssen
spätestens bis drei Wochen nach Beginn der regelmäßigen
Vorlesungszeit gestellt werden. Antragsformulare finden Sie auf der
Internetseite der Hochschule.
– persönlich abzugeben –
!!! AUSSCHLUSSFRIST !!!
Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Studienzeitverlängerung.
Studien- und Prüfungsordnung70
Zu einer intelligenten Informationskultur gehört:
Kostbare Zeit für Beratung darf nicht vergeudet werden!
Ausgangslage:
• neue Studiengänge, mehr Studierende
• Zeit für Beratung ist ein knappes Gut!
Folge:
1. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass sich Studierende über wiederkehrende Standardfragen selbständig informieren! z.B. im FAQ
2. In besonderen / individuellen Fragen wird selbstverständlich individuell beraten!
Studien- und Prüfungsordnung71
Weitere Informationen:
Weitere Fragen zu Prüfungen oder zur Studien- und Prüfungsordnung?
Erste Anlaufstelle Informationspool im Internet:
Schauen Sie in den häufig gestellten Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung
- Frequently Asked Questions (FAQ) -
zur Studien- und Prüfungsordnung nach:
https://www.hs-pforzheim.de/pruefungsfragen
Dort werden viele Themen ausführlich erklärt !!
Studien- und Prüfungsordnung72
Nicht vergessen:
Hochschul-E-Mail-Adresse regelmäßig checken!
Fristgerechte und vollständige Onlineanmeldung zu Prüfungen durchführen
Bei Fragen:
1. Gleich im FAQ nachsehen! (unbedingt im E-Campus
anmelden – nur dann sehen Sie alle Informationen)
2. Frage dort nicht beantwortet? Wir beraten Sie gern!!!
StudiCenter
Studiendekane /Mentoren
Student-Services
Studien- und Prüfungsordnung73
Für Studierende (1):
Wer hilft bei Fragen / Hinweis auf wichtige Seiten
• Frequently Asked Questions (FAQ) zur Studien- und Prüfungsordnung (mit Berechtigung anmelden!) siehe hier.
• StudiCockpit zeigt auf einen Blick den aktuellen Studienverlauf.
• StudiCenter: erste Anlaufstelle für Studierende bei allen nicht fachlichen Fragen
• Zentrale Studienberatung (ZSB) z.B. bei Neuorientierung bezüglich Hochschul-oder Studiengangwechsel oder Wechsel zu einer Ausbildung siehe hier.
• Student-Services Fakultät WuR siehe hier
• Student-Services Fakultät für Technik siehe hier
Im FAQ finden Sie Zuständigkeiten in der Beratung.
Studien- und Prüfungsordnung74
Für Studierende (2):
Wer hilft bei Fragen / Hinweis auf wichtige Seiten
Im FAQ finden Sie Zuständigkeiten in der Beratung.
• Praktikantenbeauftragter bei Fragen zum Praxissemester.
• Studiendekan / Mentor bei oSB-Beratung und studiengangspezifischen Fragen (z.B. Angebot von Wahlpflichtfächern).
• Sekretariate der Studiengänge bei organisatorischen Fragen z.B. Vorlesungsplanung (z.B. Verschiebungen oder Ausfälle), bei Praxissemester und Kontaktaufnahme zu Dozenten.
• Professor/Dozent/Prüfer bei fachlichen Fragen, die Veranstaltung betreffend, aber oft auch bei viel mehr!
• PBS (psychologische Beratungsstelle des Studentenwerks)http://www.sw-ka.de/de/beratung/psychologisch/psychologische_beratungsstelle_pforzheim/
Studien- und Prüfungsordnung75
Mein Wunsch für Sie:
Ein spannendes und erfolgreiches Studium
in Pforzheim und ….
… eine schöne Zeit!!!
Studien- und Prüfungsordnung76