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TASK-Halle Kassel Realisierungswettbewerb - A u s z u g aus der A u s l o b u n g -

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TASK-Halle KasselRealisierungswettbewerb

- A u s z u g aus der A u s l o b u n g -

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Luftbild von Südosten © BFP Baunataler Filmproduktion Hans Haas Baunatal/nh

A n l a s s u n d Z i e l

Anlass und Ziel

Die Stadt Kassel plant in Kooperation mit der Universität Kassel für das Transfer- und An-wendungszentrum Sport in Kassel (TASK) die Errichtung einer Dreifeld-Sporthalle mit 199 Zuschauerplätzen. Der Neubau umfasst rund 2.700 m² BGF. Die neue TASK-Halle ist ein weiterer Mosaikstein im der vielfältigen Landschaft des Kasseler Sportzentrums, das neben dem dominierenden Aue-Stadion aus wichtigen Einrichtungen wie u.a. der Eissporthalle, der Aueparkhalle, Tennisplätzen und Vereinsheimen besteht. Der Neubau bildet ein neueres und kleineres Pendant zur Aueparkhalle und bildet mit dieser einen funktionalen und technischen Zusammenhang. Eine Besonderheit der Aufgabe besteht darin, dass die Lage des Neubaus ‚hinter’ der Aueparkhalle zwar die Wahrnehmbarkeit von der Stadtseite einschränkt, die unmittelbare Nähe zum Staatspark Karlsaue jedoch eine prominente Fernwirkung in Richtung Parklandschaft erzeugt. Auf diese sensible Nachbarschaft gilt es angemessen gestalterisch zu reagieren.

1 2 T e i l A – W e t t b e w e r b s b e d i n g u n g e n

9 Beurteilungskriterien/Ausschlusskriterien(bindendeVorgaben)

Die Beurteilung sämtlicher Arbeiten erfolgt gemäß nachfolgender gleichrangiger Kriterienblöcke:

• Städtebauliche und architektonische Qualität• Programm- und Funktionserfüllung• Technische Realisierbarkeit• Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeitskonzept

Die Kriterien sind mit dem Preisgericht abgestimmt und verbindlich.

Der Ideenvielfalt und Kreativität sollen so wenig Grenzen wie möglich gesetzt werden. Deshalb be-schränken sich die bindenden Vorgaben auf die Beachtung der Flurstücksgrenzen.

10 Wettbewerbssumme-PreiseundAnerkennungen

Als Preise und Anerkennungen werden ausgelobt:1. Preis 12.000,-- Euro2. Preis 8.000,-- Euro3. Preis 4.000,-- EuroSumme 24.000,-- Euro

Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere als die hier vorgesehene Verteilung der Wettbe-werbssumme beschließen. Sofern der Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer in Deutschland ab-führt, wird diese zusätzlich zu den Preisen erstattet.

...

13 WeitereBearbeitungderAufgabe/Auftragsvergabe

Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2. RPW 2013 bei der Umsetzung des Projektes einen der Preisträ-ger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes mit den weiteren Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI 2013, mindestens mit den LPH 2-4, Teilen von 5 und 8 beauftragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht.

1 4 T e i l A – W e t t b e w e r b s b e d i n g u n g e n

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wett-bewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren ge-mäߧ 74 VgV anschließt. Die Vergabeunterlagen einschließlich der den Verhandlungen zugrunde zu legenden Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit Einladung zum Verhandlungsverfahren be-kannt gegeben. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlungen des Preisgerichts werden zu 60 % berücksichtigt. Der Auslober behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot gem § 17 Abs. 11 VgV vor.

Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Sie verpflichten sich, Anpassungen oder auch Kosten senkende Korrekturen - auch noch in einem späteren Planungsstadium - vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen. Der Auslober beabsichtigt im Falle der Beauftragung eines Wettbewerbsteilnehmers mit den Architektenleistungen auch die in der Verfassererklärung genannten Sonderfachleute zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund dagegen spricht. Falls vergaberechtlich erforderlich, werden diese Leistungen im Rahmen eines VgV-Verfahrens vergeben.

� 7T e i l B – R a h m e n b e d i n g u n g e n

T A S K - H a l l e K a s s e l Te i l B

1.2 Was ist das TASK?Die Universität Kassel und die Stadt Kassel sind seit 2014 Träger des gemeinsamen Projekts TASK - Transfer-und Anwendungszentrum Sport in Kassel.

Ziel ist es, innovative Konzepte und Erkenntnisse der Sportwissenschaft für Vereine und Bürger nutzbar zu machen. Es geht darum, kooperativ neue praxisbezogene Impulse zu schaffen, um die Menschen in der Region buchstäblich in Bewegung zu bringen. Sport und Bewegung bieten nicht nur ein „Mehr“ an individueller Lebensqualität. Unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und auch Gesundheitszu-stand – Sport baut Brücken und verbindet Menschen.

Lebensqualität und Leistungsfähigkeit sind in einer Gesellschaft sich gegenseitig begünstigende Fak-toren. Für TASK geht es darum, mit einem besonderen Fokus auf Sport und Bewegung, Themen in der Region, Erkenntnisse aus der Sportwissenschaft für die Gesellschaft nutzbar zu machen und umge-kehrt, gesellschaftsrelevante Fragestellungen sportwissenschaftlich zu untersuchen und zu begleiten.

Die Planung, Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgen im gesamten Themenspek-trum des Sports:

• Gesundheit und Erziehung• Vereins- und Breitensport• Talent- und Nachwuchsförderung• Leistungssport und Diagnostik.

Der Ansatz basiert auf der Expertise der Universität Kassel mit seinem Institut für Sport und Sport-wissenschaft (IfSS) und der nachhaltigen Vernetzung des Sportamts der Stadt Kassel in der Region Nordhessen. Diese Ressourcen sind in Kassel rund um das Auestadion in einem zentralen Sportstand-ort optimal gebündelt.

Die Partnerschaft mit dem Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdlS) stellt den über-regionalen Transfer besonders bewährter Ansätze sicher.

(siehe auch: http://www.task-kassel.de)

2.1 Lage in der Stadt / Umfeld

AllgemeinesDas Wettbewerbsgebiet liegt im Stadtteil Südstadt zwischen der Aueparkhalle im Westen und dem Staatspark Karlsaue im Osten im Gebiet der Fuldaniederung. In unmittelbarer Nähe befinden sich das Aue-Stadion, die Eissporthalle sowie weitere Sporteinrichtungen und –anlagen (wie z.B. Tennisplätze, das ehemalige Keglerzentrum und das Vereinshaus des KSV Hessen-Kassel). Die Konzentration der viel-fältigen Anlagen und Nutzungen rund um den Sport machen das Gebiet zum Sportzentrum Kassels.

Das Wettbewerbsgebiet umfasst das Flurstück 27/31. Dieses ist nahezu quadratisch (Kantenlänge 116 m), umfasst ca. 13.600 m² und ist eben (mittlere Geländehöhe ca. 139 m üNN). Das Wettbewerbsge-biet wird derzeit als Rasensportplatz genutzt. Das Areal grenzt direkt an den Staatspark Karlsaue an, der in diesem Bereich durch einen Zaun eingefriedet ist. Jenseits dieser Einfriedung liegt eine steile Böschung, die zur Wasserfläche des Küchengrabens führt.

Das Wettbewerbsgrundstück (Baufeld) liegt in der Nordwest-Ecke des Wettbewerbsgebietes. Es um-fasst ca. 5.000 m² mit Kantenlängen von rund 86 m x 58 m, wobei die lediglich die Grenzen nach Norden und Westen durch die Parzellengrenzen 'scharf' definiert sind, die Grenzen nach Süden und Osten sind konzeptabhängig 'weich'.

� �T e i l B – R a h m e n b e d i n g u n g e n

Das Aue-Stadion

Ein unmittelbarer Nachbar des Wettbewerbsgrundstückes ist das Aue-Stadion. Es handelt sich um ein Mehrzweck-Stadion für die Nutzung durch Fußballspiele, Leichtathletikveranstaltungen (zuletzt die Deutschen Leichtathletik-Meisterschaften am 18. und 19. Juni 2016) sowie Konzerte und Kulturveran-staltungen. Bei Fußballspielen bietet es derzeit Platz für 18.737 Zuschauer und ist damit das größte Stadion in Nordhessen. Das Auestadion wurde auf einem ehemaligen Aufmarschgelände unter Ver-wendung von etwa 100.000 m³ Kriegstrümmern aus der Kasseler Innenstadt errichtet und im Jahre 1953 eingeweiht.

Von 1983 bis 1993 wurde das Bauwerk erstmals modernisiert und um zwei Zusatztribünen nördlich und südlich der Haupttribüne erweitert und u.a. um eine Kunststoffbahn ergänzt.

Im Jahre 2006 kam eine Osttribüne hinzu, deren Dach als Stahlkonstruktion ausgeführt und gestal-terisch an die Haupttribüne angepasst wurde. Von hier aus führt ein Tunnel vom östlich des Stadi-ons gelegenen Aufwärm- und Trainingsplatz unter den Sitzrängen hindurch ins Stadioninnere. Eine Fluchtlichtanlage wurde zwei Jahre später errichtet. Eine ursprünglich geplante Modernisierung der Haupttribüne konnte nicht durchgeführt werden, da sich herausstellte, dass die über 50 Jahre alte Be-tonssubstanz in schlechtem Zustand war. In Folge dessen wurde die Haupttribüne durch einen Neubau ersetzt.

Das Auestadion steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz, auch wenn von der originalen Bausub-stanz der 1950er Jahre mittlerweile nur noch ein kleiner Teil erhalten ist.

AueparkhalleWestlich des Wettbewerbsgrundstückes liegt die Aueparkhalle, die umgangssprachlich nach der angrenzenden Damaschkestraße auch ‚Damaschkehalle’ genannt wird. Namensgeber ist der Berliner Pädagoge Adolf Wilhelm Ferdinand Damaschke (1865 -1935). Die Halle wurde im Jahre 1983 einge-weiht und umfasst sechs Spielfelder á 27 m x 45 m, von denen drei durch die Universität Kassel ge-nutzt werden. Die Tribünen bieten 1.700 Zuschauern Platz. Neben den üblichen Ballsportarten können Tanzsport- und Leichtathletikveranstaltungen durchgeführt werden, außerdem sind ein Box- und ein Kraftraum vorhanden.

Küchengraben

Tennisplat

z

Damaschkestraße

Sporthalle

Auepark

3114

2736

2742

2760

2731

2763

2747

2752

2762

Eigentum Land

Hessen

Eigentum Stadt

Kassel

Eigentum Stadt

Kassel

Eigentum Stadt

Kassel

Siebenbergen

Wettbewerbsgrundstück(Baufeld)

Wettbewerbsgebiet

Vereinsheim KSV

Auestadion

Institut für

Sportwissensch. etc

Baufeldgrenze ‘weich’

Baufe

ldgre

nze

‘weich

Wettbewerbsgebiet und -grundstück

Aueparkhalle

� � T e i l B – R a h m e n b e d i n g u n g e n

2.2 Erschließung

Die übergeordnete verkehrliche Erschließung erfolgt über die Frankfurter Straße und die Straße Am Auestadion (B 3), die als Zubringer zur BAB 49 führt.

Die Erschließung des Wettbewerbsgebietes für Fahrzeuge erfolgt über die Damaschkestraße. Besu-cherparkplätze sind auf dem Zentralparkplatz zwischen Eissporthalle und Aueparkhalle sowie im Vor-feld des Aue-Stadions vorhanden.

Der zentrale ÖPNV-Knoten ist die Haltestelle ‚Auestadion’ in der Frankfurter Straße (etwa 300 m ent-fernt), die von mehreren Bus-, Straßenbahn- und Regiotramlinien angefahren wird.

Da die Hausanschlüsse der Aueparkhalle über die notwendigen Reserveleistungen verfügen, soll der Neubau der TASK-Halle aus der Technikzentrale im südwestlichen Teil der Aueparkhalle versorgt wer-den.

2.3 BauleitplanungDie Fläche befindet sich im Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens hat die Stadtverordnetenversammlung am 09. Mai 2016 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 Baugesetzbuch gefasst. Ziel ist die Ausweisung der Fläche als Son-dergebiet „Sportanlagen".

Nach Vorabstimmungen wurde festgelegt, dass die notwendigen Abstandsflächen auf dem landes-eigenen Grundstück (nördlicher Grundstücksteil der westlich gelegenen Aueparkhalle) nachgewiesen werden dürfeb, die Sicherung wird über eine entsprechende Baulast erfolgen.

P

H H

H

H

49

3

Zentral-parkplatz

Bus Bus

BusStraßenbahnRegiotram

Straßenbahn(bei Bedarf)

zur

ÖPNV-KnotenAuestadion

Damaschkestraße

Verkehrliche Erschließung

� �T e i l B – R a h m e n b e d i n g u n g e n

2.4 Baugrund, Grundwasser, Hochwasser

Die Voruntersuchungen haben folgenden Bodenaufbau ergeben:

• Mutterboden, künstliche Auffüllungen (Kasseler Trümmerschutt bis Z2), Dicke geschätzt 1-2 m;• Auenablagerungen der Fulda (Schluffe und Tone mit weicher bis breiiger Konsistenz), Dicke ca. 3 m;• Terrassenablagerungen der Fulda (Sande und Kiese, grundwassererfüllt), Dicke ca. 2-3 m;• Röt, bindig aufgewittert (Ton mit Tonsteinstückchen, steife Konsistenz), Dicke ca. 1 m;• Röt, verwittert (Tonstein, Konsistenz fest bis hart), ab ca. 133,0 m NN.

Eine Auswertung von Kriegsluftbildern hat gezeigt, dass sich das Gelände in einem Bombenabwurfge-biet befindet. Die festgestellten Bombentrichter und Verdachtspunkte der Auswertung sind kartogra-fisch erfasst. Mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln auf der Fläche muss demnach grundsätzlich gerechnet werden.

Das Baugrundstück liegt laut Hochwasser-Risikokarte vom Januar 2010 innerhalb der Überschwem-mungsgrenze eines extremen Hochwassers (HHW), jedoch außerhalb der Überschwemmungsgrenze bei Jahrhunderthochwasser (HQ 100). Die Überschwemmungsgrenze bei Jahrhunderthochwasser (HQ 100) liegt bei 139,70 ü.NN. Der höchste bisher gemessene Hochwasserstand (HHW) in diesem Bereichlag 1909 bei 140,30 ü.NN, der allerdings seit dem Bau der Edertalsperre (1914) nie wieder erreichtwurde. Das Eingraben des Baukörpers unterhalb der Geländeoberfläche ist aufgrund dieser Grund- undHochwasserproblematik daher nicht gewünscht. Die benachbarte Aueparkhalle liegt mit 140,50 ü.NNFFB oberhalb des höchsten gemessenen Hochwassers von 140,30 ü.NN, aus diesem Grund wird für denNeubau ebenfalls eine Höhenlage von 140,30 ü.NN FFB dringend empfohlen, gleichwohl sind Alterna-tivlösungen zulässig.

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Hochwassergrenzen - rot = HHW 140,30 m üNN, blau = HQ 100 139,70 m üNN

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Küchengraben

Tennisplat

z

Damaschkestraße

Sporthalle

Auepark

3114

2736

2742

2760

2731

2763

2747

2752

2762

Eigentum Land

Hessen

Eigentum Stadt

Kassel

Eigentum Stadt

Kassel

Eigentum Stadt

Kassel

Siebenbergen

Wettbewerbsgrundstück(Baufeld)

Wettbewerbsgebiet

Vereinsheim KSV

Auestadion

Institut für

Sportwissensch. etc

Baufeldgrenze ‘weich’

Baufe

ldgre

nze

‘weich

1

23

45

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8

9

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12

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(11) Wettbewerbsgrundstück (12) Randlicher Gehölzsaum

(13) Blick zum Küchengraben (14) Durchgang

Lageplan Fotostandorte

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Ver- und Entsorgung

Feuerwehrzufahrt

Lage auf dem Grundstück

� �T e i l C – W e t t b e w e r b s p r o g r a m m

2 Allgemeine Anforderungen

2.1 Lage auf dem Grundstück, Fernwirkung und Denkmalschutz

Die Besonderheit der Wettbewerbsaufgabe liegt darin, dass trotz der rückseitigen Lage des Neubaus hinter der Aueparkhalle und der eingeschränkten Wahrnehmbarkeit aus dieser Richtung eine sensible Nachbarschaft durch die Nähe zum Gartendenkmal Karlsaue besteht. Die Gestaltung und Höhenent-wicklung des Neubaus ist so zu gestalten, dass die Sichtachse von der Orangerie zum Aueteich und zur Insel Siebenbergen nicht gestört wird. Auch die Einsehbarkeit des Gebäudes von den Aussichts-punkten auf der Insel Siebenbergen erzeugt Rahmenbedingungen, die bei der Entwurfsbearbeitung zu beachten sind. So muss der Neubau in der nordwestlichen Hälfte des Grundstücks angeordnet werden, um sowohl größtmöglichen Abstand zum Park sicherzustellen als auch ein Maximum an zusammenhän-genden Außensportbereichen zu schaffen.

Empfohlen wird außerdem zur Einpassung des Baukörpers eine verträgliche Material- und Farbwahl in Richtung Park. Das Dach ist als Gründach anzulegen.

Außerdem soll geprüft werden, inwieweit zumindest für die östliche sowie die südliche Gebäudeseite in Richtung Karlsaue Fassadenbegrünung zu integrieren ist.

Eventuelle Fassadenbeleuchtung in Richtung der Karlsaue ist grundsätzlich nicht gestattet, auch die Hallenbeleuchtung ist so auszurichten, dass Lichtimmissionen in die Parkanlage vermieden werden.Technikbauteile sind in das Gebäude zu integrieren.

Eine Einleitung sauberen Regenwassers der Dachentwässerung in den Küchengraben ist möglich. Auf-grund der historischen Bedeutung der Karlsaue, ist diese jedoch nicht sichtbar auszuführen.

Eine Differenzierung des Gebäudevolumens durch Höhenstaffelung ist wünschenswert, um einen Über-gang zur Parklandschaft zu schaffen.

2.2 Äußere Erschließung Die fußläufige Erschließung soll über den bestehenden Weg erfolgen, der heute bereits zum Eingang der Aueparkhalle führt. Es ist gewünscht eine gemeinsame Vorfläche zwischen den Eingängen der Au-eparkhalle und des Neubaus zu schaffen (vis á vis). Dieser Zugang ist bereits barrierefrei ausgebildet. Im südlichen Bereich der Aueparkhalle ist eine Treppenanlage vorhanden, die ebenfalls- jedoch als nicht-barrierefreie - Ergänzung in das Erschließungskonzept einbezogen werden kann.

Die direkte Anfahrbarkeit des Neubaus soll nur für Einsatzfahrzeuge und Ver- und Entsorgung möglich sein. Die Feuerwehrzufahrt erfolgt über den nordwestlichen Erschließungsweg. Dieser ist bereits als Feuerwehrzufahrt für die Aueparkhalle ausgewiesen. Eine Feuerwehraufstellfläche (7 m x 12 m) muss in der befestigten Wegfläche zwischen den Gebäuden nachgewiesen werden. In der Mitte der Auepark-halle befindet sich ein Überflurhydrant, der zur Löschwasserversorgung auch für den Neubau genutzt werden kann.

Die Anlieferung kann über die Zufahrt des südlich gelegenen Geländes des Vereinsheims KSV erfol-gen.

Die PKW-Parkplätze werden auf dem bestehenden Zentralparkplatz an der Eissporthalle nachgewie-sen.

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Schnittstellen Aueparkhalle

Hochwassergrenzen - rot = HHW 140,30 m üNN, blau = HQ 100 139,70 m üNN

Treppe

Fußläufige Erschließung

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2.3 Innere Erschließung

Der Haupteingang sollte innerhalb des Neubaus so angeordnet sein, dass er einen Teil des Fluchtwe-gekonzeptes bildet. Darüber hinaus erfordert er einen Windfang und muss barrierefrei gestaltet sein. Die Ver- und Entsorgung des Gebäudes erfolgt ebenfalls über den Haupteingang. Die Müllentsorgung bedarf jedoch keiner besonderen Vorkehrung.

Unmittelbar an den Haupteingang muss das Foyer (Größe konzeptabhängig) anschließen. Sollten mehr-geschossige Lösungen angeboten werden, so schließen hier außerdem der Haupterschließungskern mit Treppenraum sowie Aufzugsanlage an. Der Tribüne ist ein eigenes Foyer vorzulagern; je nach Grund-rissorganisation kann dieses auch Teil des Hauptfoyers sein. Der Eingangsbereich sollte ausreichend dimensioniert sein, um von größeren Besuchergruppen gleichzeitig frequentiert werden zu können.

Für die Erschließungswege gilt, dass eine klare Orientierung möglich sein muss. Sie sollten Außen-raumbezug haben, soweit wie möglich natürlich belichtet und belüftet werden sowie barrierefrei sein.

2.3 Energetische ZielgrößenEine CO2-neutrale Energieversorgung wird angestrebt (Bezug DIN V 18599). Reserven für die Nutzeraus-stattung sind in der Bilanz zu berücksichtigen. Als Jahresheizwärmebedarf dürfen 15 kWh/m²•a nicht überschritten werden (Passivhaus-Kriterium). Auf Raumkühlung soll prinzipiell verzichtet werden.

Energiekennwert Gesamt-Primärenergie: maximal 120 kWh/m²•a für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Hilfsstrom, Beleuchtung und nutzungsbedingte elektrische Anwendungen.

Der anzunehmende PE-Faktor der vorliegenden Fernwärme beträgt = 1.

2.4 MedienversorgungEs ist geplant den Neubau an die Technikzentrale im südwestlichen Bereich der Aueparkhalle anzu-schließen. Die Wärmeversorgung wird über Fernwärme sichergestellt.

2.5 Schnittstellen AueparkhalleDer westliche Hallenzugang der Aueparkhalle wird nur im Rahmen größerer Veranstaltungen geöffnet. Im alltäglichen Betrieb erfolgt der Zugang über die Eingänge im Norden und vor allem im Osten. Alle Umkleideräume der Aueparkhalle sind nach Osten orientiert.

2.6 Schall/ Akustischer Komfort Das Gebäude ist aufgrund seiner Lage zwischen Aueparkhalle und Karlsaue nicht von Lärmimmissionen betroffen, jedoch soll Schalleintrag durch die Halle in Richtung Park vermieden werden.

2.7 Ökologie/ Nachhaltigkeit Im Rahmen des Konzepts werden Aussagen zu den verwendeten Materialen erwartet. Bei der Auswahl sollten ökologische Aspekte wie Dauerhaftigkeit, Umweltverträglichkeit und Schadstofffreiheit, Re-cyclefähigkeit oder Entsorgung im Vordergrund stehen. Das Dach muss neben ökologischen Aspekten auch aufgrund der Nachbarschaft zur Karlsaue als Gründach geplant werden. Die Möglichkeiten zur Integration von PV-Anlagen soll untersucht werden.

2.8 WirtschaftlichkeitDer Auslober stellt hohe Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit des Projektes sowohl im Bau als auch im späteren Betrieb. Angestrebt wird ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis. Das bedeutet, dass unter Wirtschaftlichkeit nicht nur die Erstinvestition, sondern auch die auf Dauer anfallenden Energie-, Instandhaltungs- und Wartungskosten einzurechnen sind. Darauf muss die Planung abzielen, um dies z.B. über entsprechenden Materialeinsatz und durch höchstmögliche Energieeffizienz zu erreichen.

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2.10 Konstruktion/Tragwerk

Die optimale Gebäudetiefe ist unter dem Gesichtspunkt von Flexibilität, Reversibilität und Raumquali-tät auszuloten. Die Konstruktion soll kostengünstige und technisch einfach zu realisierende Umbauten und Nachinstallationen ermöglichen. Bei der Entwicklung des Tragwerks ist auf einfache Lastabtragung zu achten. Die Stützenanordnung darf die Nutzung nicht beeinträchtigen.

Nach geotechnischen Voruntersuchungen wird für den Neubau eine Pfahlgründung empfohlen. Das Eingraben des Baukörpers unterhalb der Geländeoberfläche ist aufgrund der Grund- und Hochwasser-problematik nicht gewünscht. Die benachbarte Aueparkhalle liegt mit 140,50 ü.NN FFB oberhalb des höchsten gemessenen Hochwassers von 140,30 ü.NN, aus diesem Grund wird für den Neubau eben-falls eine Höhenlage von 140,30 ü.NN FFB dringend empfohlen, gleichwohl sind Alternativlösungen zulässig.

Grundsätzlich werden wirtschaftliche Konstruktionsprinzipien erwartet, die sich auszeichnen durch rationelle Herstellungsmethoden, Reduzierung der Teilevielfalt, lange Lebensdauer und geringen War-tungsaufwand.

Die Festpunkte sollten so angeordnet werden, dass sie der angestrebten Flexibilität nicht im Wege stehen. Gleiches gilt für die Brandabschnitte.

Die lichte Höhe in der Sporthalle soll 7,00 m in den übrigen Räumen mindestens 3,00 m betragen.

Für die Sporthalle ist ein Schwingboden vorgesehen, punktelastische Konstruktionen sind nicht ge-wünscht.

2.11 Baurecht/BarrierefreiheitFür die Planung gilt die Hessische Bauordnung (HBO). Es handelt sich um einen Sonderbau gem. § 2 Abs. 8 HBO in Verbindung mit § 45 HBO; auf das notwendige schutzzielorientierte Brandschutzkonzept wird bereits in der Planungsphase hingewiesen. In diesem Planungsstadium greifen vor allem die Vor-schriften in Bezug auf Fluchtwegelängen, Feuerwehranfahrts- und Aufstellflächen. Die notwendigen Abstandsflächen dürfen auf dem landeseigenen Grundstück (nördliche Aueparkhalle) nachgewiesen werden.

Mobilitäts- und Sehbehinderte müssen sämtliche Bereiche ohne fremde Hilfe und Umwege, extern wie intern, gleichberechtigt erreichen können. Dies gilt auch für die Außenanlagen.

2.12 Außenanlagen/FreiraumDie detaillierte Planung von Außenlagen ist nicht Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe. Gleichwohl ist das unmittelbare bauwerksbezogene Umfeld darzustellen. Zu beachten ist, dass die Grundstücks-freiflächen als Ball- und Rasensportplätze benutzt werden sollen. Daher ist bei der Baukörperplatzie-rung auf ein Maximum an verbleibenden zusammenhängenden Flächen zu achten.

Alternativ zur zu prüfenden Fassadenbegrünung können konzeptabhängig auch gebäudenahe Bäumen in Säulenform vorgeschlagen werden. Hierbei sind die einschlägigen technischen Anleitungen zum Anpflanzen von Bäumen zu beachten. Die auf dem Grundstück vorhandene Baumkulisse entlang der Randbereiche des Küchengrabens soll erhalten bleiben.

Auf dem Grundstück sind sicht- und wettergeschützte Standorte für abschließbare Müllcontaineranla-ge einzuplanen. Der Standplatz sollte in der Nähe des Einganges liegen, jedoch nicht in unmittelbarer Nähe von Fenstern und Aufenthaltsbereichen.