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tax services accounting & auditing legal services corporate advisory services
Wie man ein Geschäft in Polen zu starten …
Warschau 2011
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Agenda
Warum in Polen?
Polen im Kürze
Schaffung und Führung eines Unternehmens in Polen
Rechtsformen von Einrichtungen
Geschäftstätigkeit – Grundverordnungen
Steuern
Investitionsanreize
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Warum Polen?
Die wichtigsten Gründe, warum Investition in Polen:
Investitionspotenzial
Das Humankapital
Strategische Lage
Großen und wachsenden Inlandsmarkt
Investitionsanreize
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Polen in Kürze
Geografische Lage Mitteleuropa, östlich von Deutschland und westlich von Russland; Ostsee im Norden, Gebirge Sudeten, Karpaten im Süden
Grenze mit (Länge) Russland (210 km), Seegrenze zu Russland (22 km), Litauen (104 km), Weißrussland (418 km), Ukraine (535 km), Slowakei (541 km), Tschechien (796 km), Deutschland (467 km), Seegrenze zu Deutschland 22 km, Ostsee 440 km
Klima gemäßigtes Übergangs
Fläche 322 575 km2
Bodenschätze Holz, Steinkohle, Getreide, Vieh, Fisch
Einwohnerzahl 38.186.860 (30. Juni 2010), 8. größte Land Europas und 34. größte Land der Welt, die von Populationsgröße
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Poland in brief
Zeitzone UTC+1 MEZUTC+2 MESZ (März bis Oktober)
Politisches System parlamentarische Demokratie
Verwaltungsgliederung Seit dem 1. Januar 1999 ist Polen in 16 Woiwodschaften (województwo) eingeteilt
Große Städte Warschau (Hauptstadt), Lodz, Krakau, Breslau, Posen, Kattowitz, Danzig
Währung Zloty (PLN) (zł), 1 Złoty = 100 Groszy
Steuerjahr Kalenderjahr
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Schaffung und Führung eines Unternehmens in Polen
Der Rechtsbegriff der Geschäftstätigkeit in Polen wird am besten nach polnischem Recht im Gesetz über die Freiheit der wirtschaftlichen Aktivität (2004) definiert;
Der Investor aus dem EU und EFTA Mitglieder können Verhalten wirtschaftliche Tätigkeit unter den gleichen Bedingungen wie polnische Bürger;
Investor aus Ländern, die keine EU-und EFTA-Mitglieder können wirtschaftliche Tätigkeit unter den gleichen Bedingungen wie polnische Bürger Verhalten nur, wenn sie erlaubt Legalisierung ihres Aufenthalts in Polen oder durch halten:
Gründung Kommanditgesellschaft, beschränkt beitreten Lager Partnerschaft, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften beitreten;
Einkauf und den Erwerb von Anteilen an solchen Gesellschaften
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Schaffung und Führung eines Unternehmens in Polen
Genehmigungen oder Lizenzen sind zum Beispiel für die folgenden Aktivitäten erforderlich:
Großhandel und Produktion von einigen alkoholischen Getränken Durchführung wirtschaftlicher Tätigkeiten im speziellen Wirtschaftszonen Gründung eines Investitionsfonds oder Rentenfonds Banktätigkeit Die Tätigkeit der Versicherungsgesellschaft oder Vermittlungsagentur Die Tätigkeit der Casinos, Organisation von Lotterien und Wetten Der Eisenbahnverkehr Der Straßenverkehr Private Ermittlungsbehörden Die Tätigkeit Zollagentur Tourismus-Agentur Tätigkeiten
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Schaffung und Führung eines Unternehmens in Polen
Gründung einer Gesellschaft - Schritt-für-Schritt
Wahl der Rechtsform
Die Unterzeichnung des Gesellschaftvertrags oder Satzung (Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft)
Vereinbaren Sie für eine offizielle Anschrift des Gesellschafts (mindestens einen Mietvertrag für das Büro)
Antrag an die zentrale Statistik Office (Główny Urząd Statystyczny-GUS) für eine statistische Identifikationsnummer bekommen (REGON)
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Schaffung und Führung eines Unternehmens in Polen
Gründung einer Gesellschaft - Schritt-für-Schritt
Eröffnung eines Kontos bei der Bank
Die Anwendung an das Finanzamt für eine Steuernummer (NIP)
Registrierung der Gesellschaft im Register des Gerichtshofes (Krajowy Rejestr Sądowy)
Benachrichtigung des Sozialversicherungsanstalt (ZUS)
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Schaffung und Führung eines Unternehmens in Polen
Gründung einer Gesellschaft - Schritt-für-Schritt
Mitteilungen an die nationale Arbeitsaufsicht (und andere Träger, wenn nötig, auch zum Beispiel das allgemeine Persönlichkeitsrecht Datenschutzbehörde)
Empfangen erforderlichen Berechtigungen und Lizenzen
Registrierung in Finanzamt eine Umsatzsteuer (Umsatzsteuerpflichtiger)
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Rechtsformen von Einrichtungen
Im folgenden sind die wichtigsten Rechtsformen zur Verfügung zu polnischen und ausländischen Investoren (mit Sitz in Ländern, die EU und der EFTA Mitglieder sind):
Aktiengesellschaft (spółka akcyjna – S.A.)
Europäische Gesellschaft (Societas Europea)- (Spółka Europejska -SE)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczona odpowiedzialnością -sp. z o.o.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (spółka komandytowo-akcyjna- S.K.A)
offene Handelsgesellschaft (spółka jawna- sp. j.)
Kommanditgesellschaft (spółka komandytowa- sp. k.)
Partnerschaftsgesellschaft (spółka partnerska- sp. p.)
Einzelunternehmen (indywidualna działalność gospodarcza)
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (europejskie zgrupowanie interesów gospodarczych)
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (spółka cywilna –s.c.)
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Rechtsformen von Einrichtungen
Einzelunternehmen (indywidualna działalność gospodarcza):
Kleine Unternehmen von der natürlichen Person
Persönliche Haftung mit allen Aktiven
Einkommen der Einkommensteuer unterliegen (PIT)
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Rechtsformen von Einrichtungen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością – sp. z o.o.):
Das Stammkapital hat mindestens 5.000 Zloty zu betragen
Der Nennbetrag eines Anteils kann nicht geringer als 50 Zloty sein
Erwirbt Rechtspersönlichkeit zum Zeitpunkt der Eintragung in das Landesgerichtsregister
Gesellschafter - keine Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterliegt der Körperschaftssteuer (CIT) – 19%
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Rechtsformen von Einrichtungen
Aktiengesellschaft (spółka akcyjna - S.A.):
Das Grundkapital muss mindestens 100.000 Zloty betragen
Der Nennwert einer Aktie darf nicht weniger als 1 Groschen betragen
Aktien können auf dem offenen Markt verkauft werden
Aktionäre - keine Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
Erwirbt Rechtspersönlichkeit zum Zeitpunkt der Eintragung in das Landesgerichtsregister
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterliegt der Körperschaftssteuer (CIT) – 19%
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Geschäftstätigkeit – Grundverordnungen
Buchhaltung und Abschlussprüfung
Polnisch Rechnungslegungsstandards unterscheiden sich nicht wesentlich von internationalen Standards, insbesondere die kürzlich eingeführten Änderungen und Interpretationen.
Darüber hinaus in den Fällen, in denen es keine nationalen Rechnungslegungsstandards, können die entsprechenden IFRS [International Financial Reporting Standards] benutzt werden.
Von 1. Januar 2005 alle Unternehmen an der Warschauer Börse notiert sind erforderlich, um Abschlüsse nach IFRS erstellen.
Buchhaltung kann der Gesellschaft an seinem Sitz führen. Die Gesellschaft kann die Buchführung Dienstleistungstätigkeit im Bereich Buchführung Wirtschaftssubjekt übertragen. Im letzteren Fall sollten Sie dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen.
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Geschäftstätigkeit – Grundverordnungen
Buchhaltung und Abschlussprüfung
Prüfungs- und veröffentlichungspflichtig sind Konzernabschlüsse von Konzernunternehmen, sowie Jahresabschlüsse folgender Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen:
- Banken und Versicherungsgesellschaften,
- Einheiten, die ihre Geschäftstätigkeit auf der Grundlage der Vorschriften über die Errichtung und Tätigkeit von Pensionsfonds ausüben,
- Aktiengesellschaften,
- sonstige Einheiten, die in dem Geschäftsjahr, das demjenigen Geschäftsjahr, für welches der Jahresabschluss erstellt wurde, vorausging, mindestens zwei der nachstehend genannten Bedingungen erfüllten:
a) die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des betreffenden Jahres betrug - auf Vollzeitstellen hochgerechnet - mindestens 50 Personen;
b) die Summe der Aktiva der Bilanz belief sich zum Ende des Geschäftsjahres auf den Gegenwert in polnischer Währung von mindestens 2 000 000 EUR;
c) die in polnischen Zloty ausgedrückten Nettoerlöse des betreffenden Geschäftsjahres aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen sowie aus Finanzgeschäften belaufen sich auf den Gegenwert in polnischer Währung von mindestens 4 000 000 EUR.
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Geschäftstätigkeit – Grundverordnungen
Buchhaltung und Abschlussprüfung
Die Veröffentlichung, die Rede ist, erfolgt im Amtsblatt der Republik Polen „Monitor Polski B“ bzw. bei Genossenschaften im „Monitor Spółdzielczy“
Die Umrechnung der in Euro ausgedrückten Beträge in Zloty erfolgt nach dem Mittelkurs der Polnischen Nationalbank zum Bilanzstichtag
Die Jahresabschlussprüfung ist von einem Wirtschaftsprüfer durchzuführen, der die Bedingungen für die Erteilung eines unparteiischen und unabhängigen Bestätigungsvermerks über den betreffenden Jahresabschluss erfüllt
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Geschäftstätigkeit – Grundverordnungen
Andere Regelungen:
Handelsgesellschaftsgesetzbuch (KSH)
Gesetz über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit
Verordnung des Rates über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung
Bankrecht
Versicherungsrecht
Arbeitsgesetzbuch
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Steuern
Neun direkten Steuern:
Körperschaftsteuer (CIT)
Einkommensteuer (PIT)
Steuer auf zivilrechtliche Handlungen
Immobiliensteuer
Kfz-Steuer
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer
Landwirtschaftssteuer
Forstwirtschaft Steuer,
Hundeabgabe (Steuer auf Hunde)
Drei mittelbare Steuern:
Mehrwertsteuer (VAT)
Verbrauchsteuer
Spiel Steuer
Das Steuersystem in Polen unterscheidet 12 Sorten von Steuern, einschließlich:
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Steuern
CIT 19% Steuersatz im Jahr 2011. Steuerjahr könnte anders mit dem Kalenderjahr sein.
Körperschaftsteuer ist jährlich abrechnen. Die Steuerpflichtigen sind, verpflichtet, monatliche Vorauszahlungen an das Finanzamt zu entrichten
Ein "Steuer-Capital Group" können für die Körperschaftsteuer Zwecke gebildet werden.
Die Quellensteuer beträgt 19% auf Dividenden, 20% auf Zinsen und Lizenzgebühren. Wenn im Ausland entrichteten die Rate kann unter den Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden.
Das Recht auf Steuerabzug beim Kauf von neuen Technologien.
Regeln für Verrechnungspreise
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Steuern
PITPersonen, die in der Republik Polen einen Wohnsitz haben, sind unabhängig vom Ort der
Einnahmequelle unbeschränkt steuerpflichtig
In den meisten Fällen Personen unterliegen der Einkommensteuer nach dem progressiven Steuertarif. Zusätzlich zu den progressiven Steuertarif ist eine lineare Steuersatz von 18% für natürliche Personen, die wirtschaftliche Tätigkeit betreiben.
Die Einkommensteuer ist auf den meisten Quellen bezahlt, einschließlich Naturalleistungen
Zinserträge aus persönlichen Bankkonto unterliegen 19% Quellensteuer
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien unterliegen 19% Steuer
Einkommensteuersätze im Jahr 2011 r.
Einkünfte in PLNSteuersatz
über bis
85.52818 % minus 556,02 PLN
85.52814.839,02 plus 32% vom Betrag über 85.528 PLN
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Steuern
VAT- Steuersätze
Polnischen Steuerrecht sieht für 4 Mehrwertsteuersätze. Der Regelsatz beträgt 23% (aber von 1.01.2011 bis 31.12.2013), die die Mehrheit von Waren und Dienstleistungen angewendet wird. Weitere Steuersätze:
8% (von 1.01.2011 bis 31.12.2013) - Nahrungsmittel, Zeitungen, einige medizinische Waren, Folkloristische Produkte, einige Dienstleistungen
5% - gilt für einige landwirtschaftliche Versorgung produzieren und Lebensmittel
0% - benutzt in innergemeinschaftliche Lieferung, Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen des internationalen Verkehrs und andere
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Steuern
VAT
Der Umsatzsteuer unterliegen:
die entgeltlichen Warenlieferungen und die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen im Inland
die Ausfuhr von Waren
die Einfuhr von Waren
der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt
die innergemeinschaftliche Lieferung
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Investitionsanreize
Zuschüsse und Anreize in Polen im Zeitraum 2007-2013
Sonderwirtschaftszonen
Zollfreie Zonen
Zoll Hallen
Unterstützung für die Einstellung von Arbeitslosen
Freistellungen von lokalen Steuern
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Kontakt
Hr. Artur Rymarczykmob.: (+48) 664 036 100e-mail: [email protected]
Audit
Fr. Katarzyna Sztangae-mail: [email protected]
Steuerberatung
Fr. Ewa Słowike-mail: [email protected] Monika Pastuszake-mail: [email protected]
Buchhaltung
Fr. Katarzyna Maraszek-Ziębae-mail: [email protected]
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Vielen Dank …
… für Ihr Interesse
Firmenname:
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Adresse: ul. Rakowiecka 30A
02-528 Warsaw, Poland
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