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Telos Alpha 6.0
Kurzbeschreibung
Inhaltsverzeichnis
1. ATLAS Ausfuhr - Das elektronische Ausfuhrverfahren in ATLAS
1.1. Verfahrensübersicht
1.2. ATLAS-Ausfuhr seit August 2006
1.3. Die an der Ausfuhr Beteiligten
1.4. Was sich mit Einführung von ATLAS Ausfuhr für Sie ändert
1.5. Gestellung
1.6. Der technische Ablauf im Einzelnen
1.7. Ausfuhrnachweis
1.8. Unvollständige Ausfuhranmeldung (uAM)
1.9. Ergänzende Anmeldung (eAM)
2. Wie Sie Telos Alpha 6.0 bei der Einführung von ATLAS unterstützt
2.1. Wie geht es zukünftig weiter mit Telos Alpha ?
2.2. Ihre Vorteile beim Einsatz von Telos Alpha 6.0
2.3. Inbetriebnahme von Telos Alpha 6.0 (ATLAS Ausfuhr)
2.3.1. Systemvoraussetzungen
2.3.2. So testen Sie Telos Alpha 6.0 kostenlos und unverbindlich
2.3.3. Telos Alpha 6.0 im Netzbetrieb
2.3.4. Der Leistungsumfang im Einzelnen
2.4. Eine elektronische Ausfuhranmeldung mit dem Assistenten
2.4.1. Die Bildschirmaufteilung des Assistenten
2.4.2. Codelisten
2.4.3. Das Verfassen einer Ausfuhranmeldung
2.4.3.1. Anlage einer neuen Ausfuhranmeldung
2.4.3.2. Weiterbearbeitung einer gespeicherten Anmeldung
2.4.3.3. Wiederverwendung einer gespeicherten Anmeldung als Kopie
2.4.3.4. Wiederverwendung der Daten einer gespeicherten Papieranmeldung
2.4.3.5. Anlage einer neuen Ergänzenden Ausfuhranmeldung
2.4.3.6. Anlage einer neuen Ergänzenden Ausfuhranmeldung (zu uAM außerhlab von Telos)
2.4.3.7. Import einer Handelsrechnung
2.4.3.8. Import eines Demo-Datensatzes
2.4.3.9. Die Dateneingabe innerhalb einer Anmeldung
2.3.3.9.1. Der 1. Abschnitt: die Konstellation
2.3.3.9.2. Der 2. Abschnitt: die Art der Überführung
2.3.3.9.3. Der 3. Abschnitt: der Anmelder
2.3.3.9.4. Der 4. - 6. Abschnitt: die weiteren Beteiligten
2.3.3.9.5. Der 7. Abschnitt: der Empfänger
2.3.3.9.6. Der 8. Abschnitt: die Anmeldung
2.3.3.9.7. Der 9. Abschnitt: der Geschäftsvorgang
2.3.3.9.8. Der 10. Abschnitt: der Transportweg
2.3.3.9.9. Der 11. Abschnitt: die Positionen
2.3.3.9.10. Das Nachbearbeiten von Positionen
2.4.4. Das Senden einer Ausfuhranmeldung
2.5. Die Ausfuhranmeldungen in der Übersicht
1. ATLAS Ausfuhr - Das elektronische Ausfuhrverfahren in ATLAS
Die Abwicklung des Ausfuhrverfahrens ändert sich. Das bisherige schriftliche Verfahren mithilfe des
Einheitspapiers wird durch die elektronische Anmeldung ersetzt. Der Abschied von Papierformularen und der
Umstieg auf die elektronische Ausfuhrabwicklung zeichnet sich schon seit langem ab. Hintergrund ist das
Bestreben der EU, den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu „harmonisieren“, also einheitlicher zu
gestalten und zu automatisieren.
Bereits seit 01. 08 2006 können Unternehmen ATLAS-Ausfuhr nutzen, bis zum 30.06.2009 ist die
Ausfuhranmeldung in Blattversion möglich. In diesem so genannten Parallelbetrieb wird bis dahin sowohl die
schriftliche als auch die elektronische Ausfuhranmeldung anerkannt. Ab 01.07.2009 wird die elektronische
Ausfuhranmeldung Pflicht. Schriftliche Ausfuhranmeldungen sind dann nur in Ausnahmefällen (z.B. bei
Ausfall der Elektronik) möglich. Telos Alpha unterstützt den Parallelbetrieb, solange dieser möglich ist.
In Deutschland geschieht die Umstellung im Rahmen des elektronischen Zollsystems ATLAS
(Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System), einem internen Informatikverfahren der
deutschen Zollverwaltung, welches auf der Grundlage von Artikel 4a Abs. 1 ZK-DVO entwickelt wurde. Die
für die Ausfuhrerklärung erforderlichen Daten müssen von den Zollanmeldern in ATLAS eingefügt werden.
Die Anmeldedaten werden zentral gespeichert und stehen somit allen relevanten Institutionen zur Verfügung
(z.B. Zollämtern, Hauptzollämtern, Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern, Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Landesfinanzverwaltungen,
Prüfungsdiensten ...). Darüber hinaus werden regelmäßig Daten für die Außenhandelsstatistik aus ATLAS an
das Statistische Bundesamt übermittelt.
Die Übermittlung erfolgt unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien der Zentralstelle für Risikoanalyse (Zoll).
Mit Einführung von ATLAS ergeben sich für Ihr Unternehmen in der Praxis erhebliche Änderungen, die Sie
mithilfe von Telos Alpha problemlos umsetzen können. Wesentliche Änderungen sind unter anderem der
Tatsache geschuldet, dass ein elektronisches System viele zusätzliche Prüfmöglichkeiten hat, die es bei
Papieranmeldungen so nicht gibt. Zusätzlich wirken sich europäische Rechtsänderungen auf die
vereinfachten Ausfuhrverfahren aus. Da die Umstellung auf ein elektronisches System und die Umstellung
der Bewilligung für vereinfachte Ausfuhrverfahren Zeit kostet, sollten Unternehmen jetzt mit der Planung
beginnen.
Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide) durch
elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert,
vereinfacht und beschleunigt. Sämtliche Dienststellen der deutschen Zollverwaltung sind mit den für ihre
Aufgabenbereiche erforderlichen ATLAS-Fachverfahren ausgestattet.
1.1. Verfahrensübersicht
Das elektronische Verfahren ATLAS-Ausfuhr gilt zunächst nicht für
– Ausfuhren per Post
– Ausfuhren von verbrauchsteuerpflichtigen Waren
– Ausfuhren von Marktordnungswaren (MO), also landwirtschaftliche Erzeugnisse
– die Anmeldung von Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro
– Vorausanmeldeverfahren nach § 13 Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
1.2. ATLAS-Ausfuhr seit August 2006
Mit ATLAS-Ausfuhr seit dem 1. August 2006 sind die folgenden Ausfuhranmeldungen möglich:
– 2-stufiges Normalverfahren bei einem Wert ab 3.001 €
– 1-stufige Vereinfachung für Kleinsendungen bei einem Wert zwischen 1.001 € und 3.000 € bei der
Ausgangszollstelle
– die unvollständige Ausfuhranmeldung, bisher Einheitspapier 0761
– die Abwicklung des Anschreibeverfahrens (Zugelassener Ausführer) mit der zollamtlichen Bewilligung
des Hauptzollamtes (HZA)
Wenn Sie ein vereinfachtes Verfahren mit relativ wenigen Ausfuhren haben, kann Ihnen unter Umständen
eine bedingte Gestellungsbefreiung ausreichen.
Prüfen Sie Ihre logistischen Prozesse jetzt, die Rechtsänderungen führen zu erhöhten Datenanforderungen
(siehe Technischer Ablauf). Ebenfalls sollten Sie davon ausgehen, dass ein elektronisches System genauere
Angaben erfordert, insbesondere bei den Codierungen und der Warenbezeichnung.
1.3. Die an der Ausfuhr Beteiligten
Bis zu vier Beteiligte sind in die Ausfuhrformalitäten involviert.
– Der Ausführer ist, wer Waren in ein fremdes Wirtschaftsgebiet (außerhalb der EG) verkauft, in der
Regel das Unternehmen, das den Vertrag mit dem in einem Drittland ansässigen Empfänger
geschlossen hat und diesem die Rechnung schreibt.
– Der Anmelder ist die Person oder Firma, die in zollrechtlicher Eigenverantwortung die Daten der
Anmeldung eingibt. In den meisten Fällen handelt es sich um dieselbe Körperschaft wie der Ausführer.
– Der Subunternehmer (Versender) ist, wer auf Wunsch seines Kunden (des Ausführers) Waren nicht an
diesen liefert, sondern direkt an dessen Kunden in einem Nicht-EG-Land.
– Der Anmeldervertreter ist ein Dienstleister, das exportierende Unternehmen erstellt lediglich die
Handelsrechnung. Der Dienstleister, in der Regel ein Zollbüro oder eine Spedition, erstellt als
zollrechtlicher Vertreter die Ausfuhrdokumente selbständig in ATLAS und übernimmt die elektronische
Kommunikation mit der Zollverwaltung. Das fertige Ausfuhrbegleitdokument wird dem Unternehmen per
Fax oder E-Mail zugesendet.
1.4. Was sich mit Einführung von ATLAS Ausfuhr für Sie ändert
Als Anmelder im Normalverfahren füllen Sie zurzeit eine Ausfuhranmeldung (Formular 0733, 0734) aus, um
diese im zuständigen Zollamt abstempeln zu lassen. Die Gestellung erfolgt i.a. am Amtsplatz, nach Antrag
(Formular 0765) auch in Ihrem Unternehmen. Mit ATLAS setzen Sie mithilfe von Telos Alpha eine
elektronische Ausfuhranmeldung ab, je nach Art der Überführung können Sie mit der Anmeldung einen
Gestellungsantrag mit einer Gestellungsfrist einreichen. Erstes Ziel ist die Entgegennahme durch die
Behörde, vergleichbar mit dem Eingangsstempel. Möglicherweise wird Ihre Anmeldung nicht angenommen,
etwa bei der geplanten Ausfuhr von Dual-Use-Gütern. Nach der Entgegennahme erfolgt die Gestellung, die
durch einen der Zollzustände Angenommen bzw. Angenommen mit Änderung beschreiben wird. Nach
erfolgter Gestellung oder Verstreichen der vom Zoll akzeptierten Gestellungsfrist wird das
Ausfuhrbegleitdokument erstellt und Ihnen via Telos Alpha zugestellt.
Als Zugelassener Ausführer entfällt die Entgegennahme wie im Normalverfahren, der Zollstatus erreicht
direkt und automatisch - ohne manuelle Freigabe durch einen Zöllner - einen der Zustände Nicht
angenommen oder Angenommen mit anschließender Überlassung, der Erteilung des
Ausfuhrbegleitdokuments.
Anschließend verlassen, unabhängig vom Verfahren, die Güter den Europäischen Wirtschaftsraum, was
durch einen entsprechenden Statuswechsel angezeigt wird. Erst mit dem Zollzustand Erledigt ist der
gesamte Vorgang abgeschlossen. Zwischendurch kann jedoch noch Einiges passieren, aber das hat
weniger etwas mit ATLAS zu tun. So kann der Ausgang der Ware verweigert werden, etwa, weil die
deklarierte Ware nicht der tatsächlichen Ladung entspricht. Allerdings können Sie mithilfe von Telos Alpha jederzeit den Zollstatus der Ausfuhr verfolgen.
Abschließend wird Ihnen bei erfolgreicher Erledigung des Vorgangs der Ausfuhrnachweis für Steuerzwecke
als PDF-Dokument, analog zum Ausfuhrbegleitdokument, übermittelt.
1.5. Gestellung
§ 9 der Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes besagt:
– Jede Ausfuhrsendung ist vom Anmelder unter Vorlage der Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle zu
gestellen. Die Ausfuhranmeldung ist mit einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) zugeteilten Nummer zu versehen. Die Ausfuhranmeldung (Exemplar Nr. 1, 2 und 3 des
Einheitspapiers) ist gemäß Anleitung (Anlage A 1) auszufüllen.
– Die Zollstelle kann die Gestellung an einem anderen Ort im Bezirk der Ausfuhrzollstelle zulassen, wenn
die Waren dort verpackt oder verladen werden und die Ausfuhranmeldung so rechtzeitig abgegeben
wird, daß die zollamtliche Behandlung der Ausfuhrsendung möglich ist. In diesem Fall ist die Gestellung
auf einem Vordruck, der vom Bundesministerium der Finanzen durch Bekanntmachung im
Bundesanzeiger vorgeschrieben wird, zu beantragen.
– Die nicht gegenständliche Übermittlung bedarf keiner zollamtlichen Behandlung.
– Ausfuhrsendungen von Gemeinschaftswaren mit Ausnahme solcher, für die ein Kontrollexemplar T 5
vorgelegt wird, die durch die Post oder die Eisenbahn im Rahmen eines durchgehenden
Beförderungsvertrags aus dem Gemeinschaftsgebiet versandt werden, gelten mit ihrer Einlieferung als
bei der Ausgangszollstelle gestellt. Satz 1 gilt nicht für Waren, die nach Artikel 794 Abs. 1 Satz 1 der
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der
Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG
Nr. L 253 S. 1) bei der Ausgangszollstelle angemeldet werden können.
– Für jedes aus einem Seehafen seewärts ausgehende Schiff ist vom Verfrachter oder Frachtführer oder,
wenn kein Frachtgeschäft vorliegt, vom Besitzer der Ladung dem zuständigen Hauptzollamt ein
Ladungsverzeichnis einzureichen. Das Ladungsverzeichnis muß den Namen des Verfrachters, des
Schiffes, des Verladehafens, des Löschhafens, die Anzahl, Art und Kennzeichen der Behältnisse sowie
die Benennung und Menge der geladenen Waren in Übereinstimmung mit den Konnossementen oder
sonstigen Ladepapieren enthalten. Das Ladungsverzeichnis muß ferner die Erklärung enthalten, daß in
ihm alle in dem Schiff verladenen Waren verzeichnet sind. Bei unbeladenen Schiffen ist vom
Schiffsführer schriftlich vor Abgang des Schiffes zu erklären, daß das Schiff unbeladen ist. Das
Ladungsverzeichnung ist dem Hauptzollamt unverzüglich nach Beendigung der Verladung einzureichen.
Das Hauptzollamt kann verlangen, dass Ladungsverzeichnisse, die mittels einer
Datenverarbeitungsanlage erstellt werden, auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch
Datenfernübertragung abzugeben sind. Das Hauptzollamt kann, soweit die Überwachung der Ausfuhr
nicht beeinträchtigt wird, allgemein oder im Einzelfall auf das Einreichen eines Ladungsverzeichnisses
verzichten.
– Für in Rohrleitungen beförderte Waren ist zuständige Ausgangszollstelle jede Zollstelle, in deren Bezirk
sich ein Zugang zu der Rohrleitung befindet, in der die Ware befördert wird.
– Ist eine schriftliche Ausfuhranmeldung gemäß den Artikeln 226, 231 oder 237 der Verordnung (EWG) Nr.
2454/93 nicht erforderlich, so hat der Anmelder die Gründe hierfür bei Versand durch die Post der
Postanstalt oder bei der Warenbeförderung im Eisenbahnverkehr dem Versandbahnhof schriftlich zu
erklären, es sei denn, die Gründe ergeben sich aus der Art der Ausfuhrsendung oder aus sonstigen
Umständen. Die Erklärung ist der Ausfuhrsendung beizufügen; sie kann auch auf einem Begleitpapier
oder dem Packstück abgegeben werden.
1.6. Der technische Ablauf im Einzelnen
Der technische Ablauf soll ähnlich funktionieren wie im elektronischen Versandverfahren:
– Der Exporteur sendet die Ausfuhranmeldung als EDIFACT-Nachricht an die deutsche für ihn zuständige
Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt).
– Im Normalverfahren muss die Ware am Amtsplatzes (Ausfuhrzollstelle) oder außerhalb des Amtsplatzes
(z.B. Firmenräume des Ausführers) gestellt werden. Ein Gestellungsantrag erfolgt mit dem Versenden
der Ausfuhranmeldung.
– Nach erfolgter Überlassung zur Ausfuhr erhält der Anmelder ein elektronisches Ausfuhrbegleitdokument
(ABD) mit einer eindeutigen Referenznummer (MRN) als PDF-Dokument, welches die 3. Seite der
Papier-Ausfuhranmeldung (gelbes Exemplar) ersetzt. Die 18-stellige MRN (Movement Reference
Number) besteht aus dem Jahr (z.B. 08), dem Mitgliedsstaat-Code (DE), den letzten 4 Ziffern der
Dienststellennummer der zuständigen Ausfuhrzollstelle (z.B. 5330). Im folgenden Muster einer MRN,
08DE533000000000E0, bedeutet der vorletzte Buchstabe E Export, die übrigen Ziffern entstammen dem
aktuellen Vorgang innerhalb der Behörde. Oben rechts im Ausfuhrbegleitdokument wird diese MRN als
Barcode (Balkenstrichcode) dargestellt, um die Nummer an der Ausgangszollstelle einscannen zu
können. Wenn Sie als Anmeldevertreter fungieren, sollten Sie das ABD nicht faxen, da der Barcode evtl.
unleserlich wird. Wenn Sie das ABD an den Ausführer per E-Mail versenden, muss auf dem Rechner des
Mail-Empfängers ein kostenfreier Font namens Code-128 installiert sein, den Sie unter folgendem Link
laden können:
http://www.zoll.de/e0_downloads/edifact_release_7_1/code_128.zip
– Das ABD muss ausgedruckt und mitgeführt werden.
– Bei der Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) wird der Datensatz vom Zentralserver abgerufen, um die dort
gestellte Ware überprüfen zu können.
– Der Ausfuhrvorgang wird beendet, indem die Ausgangszollstelle der Ausfuhrzollstelle den körperlichen
Ausgang der Waren aus der EG mittels seiner EDIFACT-Nachricht bestätigt. Diese Bestätigung erhält
der Anmelder dann vom Ausfuhrzollamt elektronisch übermittelt.
– Erfolgt die Ausfuhr über eine Ausgangszollstelle in einem Mitgliedsstaat, der noch nicht elektronisch
vernetzt ist, soll zunächst das abgestempelte ABD als Ausfuhrnachweis dienen.
– Es ist weiterhin angedacht, die Ausfuhrbescheinigung an andere Behörden, wie z. B. das Finanzamt, als
Ausfuhrnachweis zu übersenden. Es ist aber davon auszugehen, dass es keine Schnittstelle zu den
Finanzbehörden der Länder mit Release 1.0 geben wird
Beispiele für verschiedene Szenarien:
– Eine erfolgreiche Ausfuhranmeldung im Normalverfahren. Der Anmelder meldet die Ausfuhr
erfolgreich an, was zunächst durch den Zollstatus Entgegengenommen bestätigt wird. Nach Gestellung
der Ware erlangt der Vorgang den Zollstatus Angenommen mit anschließender Überlassung und
Zustellung des Ausfuhrbegleitdokuments. Der Transport kann beginnen, während die Ausfuhrzollstelle
für die vorgesehene Ausgangszollstelle eine Vorabausfuhranzeige absetzt. Nach dem Grenzübertritt
erfolgt eine Ausgangsbestätigung sowie die Erledigung durch Zustellung des Ausfuhrnachweises.
– Überführung im Normalverfahren mit Stornierung. Der Anmelder setzt für den Ausführer eine
Ausfuhranmeldung an die Ausfuhrzollstelle ab, diese stellt jedoch fachliche Fehler fest. Nach Korrektur
der Fehler wird die Nachricht erneut versandt, es erfolgt die Entgegennahme. Der Anmelder/Ausführer
stellt nach der Annahme Fehler fest, z.B., dass nicht alle Packstücke angemeldet wurden. Ein
anschließender Stornierungsantrag führt zum Abbruch des Verfahrens, die Anmeldung erlangt den End-
Zollstatus Nichtannahme (15). Der Datensatz kann nicht mehr geändert werden und muss daher kopiert
werden, um ein neues Überführungsverfahren zu beginnen.
– Eine erfolgreiche Ausfuhranmeldung als Zugelassener Ausführer. Der Anmelder meldet die Ausfuhr
erfolgreich an, was zunächst durch den Zollstatus Angenommen dokumentiert wird. Anschließend wird
die Ware überlassen durch Zustellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD). Der Ausführer beginnt mit
dem Transport der Ware zur vorgesehenen Ausgangszollstelle, während die Ausfuhrzollstelle eine
Vorabausfuhranzeige erstellt. Nach dem Grenzübertritt erfolgt eine Ausgangsbestätigung sowie die
Erledigung durch Zustellung des Ausfuhrnachweises.
Erfolgt die Anmeldung unvollständig (Art der Überführung ist d oder f), muss nach dem Grenzübertritt zur
Erledigung eine ergänzende Ausfuhranmeldung abgesetzt werden.
1.7. Ausfuhrnachweis
Mit Schreiben vom 1. Juni 2006 hat sich das Bundesministerium der Finanzen zu der Frage geäußert, wie
der Ausfuhrnachweis bei Einführung des elektronischen Ausfuhrverfahrens in ATLAS zu führen ist. Danach
gilt nun Folgendes:
In Fällen, in denen ab dem 1. Juni 2006 die Ausfuhranmeldung mittels EDV-gestütztem Ausfuhrsystem auf
elektronischem Weg erfolgt, gilt das durch die Ausfuhrzollstelle an den Anmelder/Ausführer per EDIFACT-
Nachricht mithilfe von Telos Alpha 6.0 übermittelte pdf-Dokument "Ausgangsvermerk" als Ausfuhrbeleg und
wird für Umsatzsteuerzwecke anerkannt. Die Unternehmen haben die mit der Zollverwaltung
ausgetauschten EDIFACT-Nachrichten und das Logbuch zum Nachweis des Nachrichtenaustauschs zu
archivieren.
In Fällen, in denen die Ausfuhren über andere EU-Mitgliedstaaten oder über inländische Ausgangszollstellen
erfolgen, die nicht dem EDV-gestützten Ausfuhrsystem angeschlossen sind, wird für das zollrechtliche
Ausfuhrverfahren ab dem 1. Juni 2006 das ABD verwendet, welches als Exemplar Nummer 3 der
Zollanmeldung im Rahmen der Überführung in das Ausfuhrverfahren und zur Wiederausfuhr gilt. Dieses ADB
kann auch bei einem Systemausfall des elektronischen Ausfuhrverfahrens statt des unter Punkt 1 genannten
Ausgangsvermerks verwendet werden. Das ABD wird als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke anerkannt,
wenn die Ausfuhrbestätigung durch einen Vermerk (Dienststempelabdruck der Grenzzollstelle mit Datum)
hierauf angebracht ist.
In Fällen, in denen die Ausfuhranmeldung nicht im elektronischen Ausfuhrverfahren erfolgt, wird - wie bisher
- das Exemplar Nummer 3 der Ausfuhranmeldung als Nachweis anerkannt, wenn die Ausfuhrbestätigung
durch einen Vermerk (Dienststempelabdruck der Grenzzollstelle mit Datum) auf der Rückseite angebracht
ist.
Vom 1. Juli 2009 an soll das elektronische Ausfuhrverfahren laut EU dann nach dem gegenwärtigen
Planungsstand verbindlich werden. Zu diesem Zeitpunkt soll eine zweite Version von ATLAS eingeführt
werden. Das bedeutet, dass erst vom 1. Juli 2009 an keine papiermäßige Abfertigung mehr möglich ist.
Wer in seinem Unternehmen durch Einsatz einer zertifizierten ATLAS Ausfuhr-Software wie Telos Alpha 6.0 die Voraussetzungen schafft, an dem elektronischen Verfahren direkt teilzunehmen, ist ein "ATLAS-
Teilnehmer". Er genießt Vorrang bei der Exportabwicklung, er erhält das ABD gegebenenfalls mit
Ausfuhrnachweis in elektronischer Form zurück und verfügt damit schnell über die notwendigen Dokumente
für den Versand in Drittländer.
1.8. Unvollständige Ausfuhranmeldung (uAM)
Die Anwendung der Verfahrensvereinfachung mit einer Unvollständigen Ausfuhranmeldung ermöglicht dem
Ausführer, bei seiner Ausfuhrzollstelle zunächst nur eine Anmeldung abzugeben, bei der gewisse Angaben
oder Unterlagen fehlen.
Dieses Verfahren bedarf keiner Bewilligung durch das zuständige Hauptzollamt. Die Vorlage einer
Ausfuhranmeldung und deren Annahme durch die Zollstelle dient als Antragsstellung bzw. Bewilligung im
konkreten Einzelfall. Das Verfahren der Unvollständigen Ausfuhranmeldung darf jedoch nur in begründeten
Fällen angewandt werden. Begründete Fälle liegen vor, wenn:
– die Lieferung durch Subunternehmer erfolgt,
– der Ausführer darlegen kann, dass die Abgabe einer vollständigen Anmeldung mit allen Angaben bzw.
Unterlagen noch nicht möglich ist oder
– die Sendung auch von anderen Lieferanten beigestellte Komponenten umfasst.
Das Verfahren der Unvollständigen Anmeldung wird vor allem bei der Lieferung durch Subunternehmer
genutzt. Als Subunternehmer kommt z.B. eine Person in Betracht, bei der der Ausführer die noch
auszuführende Ware zunächst beschafft und von ihr direkt aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft exportieren
lässt. Dieser Subunternehmer wird in der Regel nicht über alle für die Ausfuhr erforderlichen Daten (z.B.
Lieferbedingung oder Warenwert) verfügen und kann daher lediglich eine unvollständige Anmeldung
abgeben.
Das Verfahren der Unvollständigen Ausfuhranmeldung kann nur innerhalb eines Mitgliedstaates der EG
angewandt werden, d.h. die Abgabe einer Unvollständigen Ausfuhranmeldung und die spätere Ergänzung
der fehlenden Angaben oder Unterlagen kann nicht in verschiedenen Mitgliedstaaten erfolgen.
Bei der Unvollständigen Anmeldung kann zunächst auf folgende Angaben verzichtet werden:
– Daten, den den Geschäftsvorgang beschreiben (Art des Geschäfts, Rechnungsbetrag und Währung,
Lieferbedingung nebst bezogenem Ort oder Text).
– Daten, die den Transportweg beschreiben (Verkehrszweige, Angaben zu den Verkehrsmitteln,
Ausgangszollstelle – wenn in einem anderen Mitgliedsstaat befindlich).
– konkrete Angaben zum Empfänger (mit Ausnahme des Bestimmungslandes, wenn der Ausfuhr ggf.
Beschränkungen entgegenstehen), wenn ein Subunternehmer im Sinne von Artikel 789 Zollkodex-DVO
(oder ein von ihm beauftragter direkter Vertreter des Anmelders) die Ausfuhranmeldung abgibt. Die
Angabe des Empfängers ist jedoch bei Ausfuhren in den Iran bis auf Weiteres zwingend erforderlich.
– Statistische Angaben zu den Waren (Menge und Wert), Angaben zu Vorpapieren. Auf die Angabe der
Warennummer, wenn keine Ausfuhrbeschränkungen entgegenstehen und eine sofortige Einreihung der
Ware in den Zolltarif nicht möglich ist.
Eventuell erforderliche Ausfuhrgenehmigungen oder -lizenzen müssen zusammen mit der Unvollständigen
Ausfuhranmeldung abgegeben werden.
Nachdem der Anmelder die Waren gestellt und eine unvollständige Anmeldung bei der für ihn zuständigen
Ausfuhrzollstelle abgesendet hat, kann die Ausfuhrsendung mit dem Ausfuhrbegleitdokument zur
Ausgangszollstelle befördert und dort gestellt werden. Auf der Unvollständigen Ausfuhranmeldung muss vom
Anmelder angegeben werden, bei welcher Zollstelle die Ergänzende oder Ersetzende Ausfuhranmeldung
abgegeben wird, wenn diese nicht identisch mit der Ausfuhrzollstelle ist.
1.9. Ergänzende Anmeldung (eAM)
Der Ausführer/Anmelder hat 30 Tage nach Annahme der Unvollständigen Anmeldung bei dieser Zollstelle
eine ergänzende Anmeldung abzugeben oder die Angaben/Unterlagen zu vervollständigen.
Innerhalb von Telos Alpha werden zwei Szenarien unterstützt:
– eine eAM zu einer uAM, die mithilfe von Telos Alpha angemeldet wurde.
– eine eAM zu einer uAM, die außerhalb von Telos Alpha angemeldet wurde.
2. Wie Sie Telos Alpha 6.0 bei der Einführung von ATLAS unterstützt
Installieren Sie die .NET-Version von Telos Alpha 6.0 und testen Sie ATLAS Ausfuhr bis zum automatischen
Erhalt des Ausfuhrbegleitdokuments sowie den integrierten Sanktionslistenabgleich. Im Folgenden möchten
wir Sie informieren über:
• Wie geht es zukünftig weiter mit Telos Alpha ?
• Ihre Vorteile beim Einsatz von Telos Alpha 6.0• Eine elektronische Ausfuhranmeldung mit dem Assistenten
• Was sich mit Einführung von ATLAS Ausfuhr für Sie ändert
• Vorgehensweise bei der Inbetriebnahme von Telos Alpha 6.0 (ATLAS Ausfuhr)
• Systemvoraussetzungen
• So testen Sie Telos Alpha 6.0 kostenlos und unverbindlich
• Der Leistungsumfang im Einzelnen
2.1. Wie geht es zukünftig weiter mit Telos Alpha ?
Wenn Sie seit bereits Benutzer von Telos Alpha sind, kennen Sie bereits einen Teil der über 120
Formularmasken, die wir entwickelt haben, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Mit Einführung von ATLAS
Ausfuhr werden im Grunde nur drei der Ihnen zur Verfügung stehenden Formulare abgeschafft, aber diese
Änderungen haben es in sich – wie in Kap. 1 beschrieben.
Aufgrund der gehobenen fachlichen, rechtlichen und insbesondere auch technischen Ansprüche blieb uns
nichts anderes übrig, als Telos Alpha unter Microsoft Framework völlig neu zu entwickeln. Zentraler
Bestandteil ist ein komfortables Modul für ATLAS Ausfuhr, welches Sie optimal bei der Eingabe und
Versendung von elektronischen Ausfuhranmeldungen unterstützt. Sie erhalten volle Kontrolle über den
Zollstatus Ihrer Ausfuhranmeldungen bis zum Erhalt des Ausfuhrbegleitdokuments (entspricht der 3. Kopie
Ihrer Papieranmeldung) und des Ausfuhrnachweises. Die Gründe einer möglichen Nichtannahme der
Anmeldung können Sie in Logbüchern oder fachlichen Fehlerprotokollen einsehen.
Ihrem Unternehmen wird – insbesondere wenn Sie Erleichterungen bei den Zollverfahren anstreben – mehr
Verantwortung auferlegt. Ziel ist eine transparente und insbesondere sichere Lieferkette jedes Wirtschafts-
gutes vom Ausführer über die Spediteure, Lagerhalter und Zollagenten bis zum Empfänger.
Dabei sind Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Firmen strafbar, wie EU-Verordnungen 2580/2001
und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus eindeutig besagen. Diese Verordnungen verpflichten
Unternehmen, ihre Daten mit den in den Sanktionslisten aufgeführten Adressen abzugleichen. Bei
Nichtbeachtung drohen empfindliche Geldbußen oder gar Haftstrafen. Es besteht sogar das Risiko, selbst
auf die Sanktionslisten gesetzt zu werden. Um den Anforderungen der EU-Verordnung gerecht zu werden,
müssen Sie Ihre Geschäftsadressen regelmäßig mit anerkannten Boykottlisten abgleichen. Auch das leistet das neue Telos Alpha 6.0 . An diese Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass der Support für alle Telos Alpha – Versionen bis einschließlich Vers. 5.3 wird mit dem 1.7.2009 eingestellt wird.
2.2. Ihre Vorteile beim Einsatz von Telos Alpha 6.0
Telos Alpha ist kein Internetportal, sondern eine Windows-Lösung. Weil uns außer der Installationsfreiheit
nicht ein einziger Vorteil eingefallen ist, haben wir uns gegen ein Portal entschieden. Die Installation von
Telos Alpha dauert wenige Minuten, die Nachteile einer Portallösung wirken jedoch nachhaltig. Ihre ATLAS-
Ausfuhranmeldung umfasst im Mittel 150 Eingaben; wir glauben daher, dass eine reine ASP-Internet-
Anwendung (Active Server Page) nicht optimal ist, eine solche Vielzahl von Daten in möglichst kurzer Zeit
einzugeben und insbesondere während der Eingabe auf Korrektheit zu überprüfen. Die Antwortzeiten von
Internet-Servern sind relativ lang und sollte die Verbindung während der Eingabe unterbrochen werden, sind
evtl. alle Daten verloren. Insbesondere die Einbindung weiterer Module wie die Sanktionslistenprüfung oder
die zurzeit in Arbeit befindliche Präferenzkalkulation funktioniert einfach reibungsloser. Nicht jeder Teilaspekt
einer Gesamtlösung für den Außenhandel eignet sich zudem für ein Portal. Oder möchten Sie im Rahmen
eines Sanktionslistenabgleichs Ihre vertraulichen Kundendaten auf einen fremden Server übertragen ? Beim Einsatz von Telos Alpha kommen in diesem speziellen Fall unsere Compliance-Daten zu Ihnen !
Telos Alpha 6.0 enthält zwar auch ASP.NET-Kompenten, diese werden jedoch nur dann benutzt, wenn es
unbedingt erforderlich ist: wenn Sie Ihre Anmeldung auf unseren Server senden, wo sie in das vom Zoll
geforderte EDIFACT-Format umgewandelt und weitergeleitet wird. Oder wenn in regelmäßigen Abständen
automatisch der aktuelle Zollstatus Ihrer Anmeldungen geprüft wird. Das Kürzel .NET steht dabei für den
Einsatz neuester Programmiertechniken.
Unser Weg bedeutet für Sie auch: Ihre Anmeldedaten befinden sich in erster Linie auf Ihrer Festplatte,
darum sind komplexe Suchen in kurzer Zeit möglich, ohne ständig langsamere Server-Verbindungen
aufbauen zu müssen. Und: Sie benötigen keinen teuren EDIFACT-Konverter und keinen zusätzlichen
Einsatz weiterer Datenfernübertragungstechniken wie FTAM oder X.400-Mailboxen. Es genügt ein einfacher
Internet-Anschluss, der ohnehin auf fast jedem Rechner bereits eingerichtet ist. Lassen Sie sich von
speziellen Programmfunktionen überzeugen, die besonders für die User entwickelt wurden, die bereits mit
einer Vorversion von Telos Alpha gearbeitet haben. Sicherlich haben Sie eine Reihe von
Ausfuhranmeldungen als Vorlagen gespeichert, um bei sich wiederholenden Geschäftsvorgängen schnell die
zugehörige Ausfuhranmeldung drucken zu können. Diese Vorlagen müssen Sie nicht wegwerfen, wenn
ATLAS Ausfuhr kommt, im Gegenteil. Selbstverständlich können Sie diese übernehmen und als Vorlagen für
elektronische ATLAS-Anmeldungen verwenden. Dazu unterstützt Telos Alpha 6.0 bis zum 30.6.2009 den
Parallelbetrieb. Das bedeutet, dass Sie wahlweise elektronische oder Papieranmeldungen vornehmen
können. Wir ermöglichen Ihnen, ATLAS schrittweise in Ihrem Unternehmen einzuführen und nicht zu
einem bestimmten Stichtag. Sie können sich mit der neuen ATLAS-Maske vertraut machen und die dabei eingegebenen Daten für reale Papieranmeldungen verwenden. Die 0733-, 0761- und 0734-Dokumente werden – wie auch Warenverkehrsbescheinigungen oder Ursprungszeugnisse – per Mausklick erzeugt, ohne Daten erneut eingeben zu müssen. Wie Sie sehen, bleibt die gesamte bekannte
Integration der Formulare erhalten. Weil wir wissen, dass ATLAS nicht alles ist, sondern Sie nach wie vor
und auf unbestimmte Zeit auch Formulare ausfüllen müssen.
Dank neuester Techniken wie ADO.NET ist die Einbindung eines Vorsystems, z.B. sage Office Line oder
Microsoft Navision, einfacher denn je: wir greifen direkt auf die Datenbank des Warenwirtschaftssystems
zu oder Sie liefern uns die Rechnungsdaten per ASCII- oder CSV-Datei. Die in Telos Alpha übernommenen
Rechnungen werden zu Sendungen zusammengefasst und auf Wunsch verdichtet, notwendige
Berechnungen erfolgen automatisch.
Wenn Sie die Daten des Empfängers oder Subunternehmers eingeben, können Sie „en passant“ einen
kostenlosen Sanktionslisten-abgleich durchführen – natürlich per Mausklick. Kurzum: der Assistent überprüft
die ATLAS-Regeln schon während der Eingabe und ein Navigator sowie ein Explorer begleiten Sie bis zur
Anmeldefähigkeit der Daten.
Erst, wenn alle Eingaben korrekt sind, können die Daten zum Zollamt gesendet werden. Den aktuellen
Zollstatus überwacht Telos Alpha 6.0 automatisch, gelbe, rote und selbstverständlich grüne „Ampeln“ halten
Sie auf dem Laufenden. Nach 5 bis 10 Minuten erhalten Sie als Zugelassener Ausführer via Telos Alpha automatisch das notwendige ABD (Ausfuhrbegleitdokument) als PDF-Datei, welches Sie ausdrucken
müssen, um die Ware auf die Reise schicken zu können. Bei Problemen werden Sie mithilfe von
Fehlerprotokollen, Statusberichten und Logbüchern stets informiert, was Sie zu tun haben. Auch der
Ausfuhrnachweis wird Ihnen letztendlich nach vollständiger Erledigung per Telos Alpha zugestellt. Alle
Vorgänge werden archiviert und können bei ähnlichen Geschäftsvorgängen wiederverwendet werden. Für
jeden Vorgang kann ein Protokoll als PDF-Datei mit vielen Recherche-Möglichkeiten angefertigt werden.
Diese Protokolle werden wie Ausfuhrbegleitdokumente oder Ausfuhrnachweise in der
Dokumentendatenbank archiviert.
Eine elektronische Ausfuhranmeldung besteht im Wesentlichen aus den Eingabefeldern, die Ihnen bereits
beim Ausfüllen der Formulare 0733 und 0734 bekannt sind, für ATLAS-Anmeldungen wurden keine neuen
Felder erfunden. Im Gegensatz zu Papieranmeldungen stempelt nunmehr kein Zöllner Ihr ausgefülltes 0733-
Dokument ab. Stattdessen geben Sie die Anmeldedaten in eine Maske ein und übersenden diese an den
Zoll-Server, wo diese nach eindeutigen Regeln überprüft werden.
Das hat zur Konsequenz, dass einzelne Eingaben in codierter Form erfolgen müssen, wo früher Texte
verwendet wurden.
Eine wichtige Aufgabe von Telos Alpha besteht darin, Ihre Eingaben schon frühzeitig, vor dem Versenden,
auf Korrektheit zu überprüfen. Dafür haben wir den Anmeldungsassitenten entwickelt, der dafür sorgt, dass
nicht alle Felder gleichzeitig auf dem Bildschirm erscheinen, sondern in kleinen Sinnabschnitten. Dazu
wurden die Anmeldungsdaten unterteilt in Abschnitte wie Anmelder, Empfänger oder Daten, die den
Geschäftsvorgang oder Transportweg beschreiben. Er führt Sie mithilfe von Navigator und Explorer
übersichtlich durch den gesamten Eingabevorgang, indem er nur die für einen bestimmten Vorgang
relevanten Felder anzeigt und überprüft.
Wenn alle Eingaben zollfachlich korrekt sind, wird im Normalverfahren Ihr Antrag entgegengenommen, über
die Annahme entscheidet ein Zöllner in der für Ihr Unternehmen zuständigen Ausfuhrzollstelle. Daher können
Sie das Ausfuhrbegleitdokument nur innerhalb der Dienstzeiten Ihrer Ausfuhrzollstelle erlangen, die
Anmeldung muss zwei Stunden vor Dienststellenschluss eingegangen sein. Als Zugelassener Ausführer
obliegt die Entscheidung über die Annahme einer Maschine, die ihren Dienst 7 Tage in der Woche und 24
Stunden am Tag verrichtet. Wichtigstes Kriterium für einen Antrag als Zugelassener Ausführer ist ein
regelmäßiges Erstellen von Ausfuhranmeldungen, unabhängig von der Anzahl pro Monat. Ratsam ist daher
die Beantragung einer Bewilligungsnummer als Zugelassener Ausführer, zumal dann auch eine Gestellung
der Waren nicht mehr notwendig ist.
2.3. Inbetriebnahme von Telos Alpha 6.0 (ATLAS Ausfuhr)
Sie haben zurzeit zwei Möglichkeiten, mithilfe von Telos Alpha an ATLAS Ausfuhr teilzunehmen:
• als Teilnehmer nach dem Modell des DezKP (Dezentraler Kommunikationspartner)
• als eigenständiger Teilnehmer mit eigener BIN (Beteiligten-Identifikationsnummer)
Wenn Sie eine Bewilligung als Zugelassener Ausführer für das Papieranschreibeverfahren innehaben,
müssen Sie diese mithilfe des Formulars 0850(IT) auf ATLAS Ausfuhr erweitern. Ihre Ausfuhranmeldung
erfolgt über die unserem Rechenzentrum zugewiesene TIN.
Anderenfalls beantragen Sie bei der Koordinierenden Stelle in Karlsruhe mithilfe der Vordrucke 0870,
0871, 0872 und 0874 die eigenständige Teilnahme an ATLAS Ausfuhr, zusätzlich müssen Sie Ihre
Bewilligung als Zugelassener Ausführer mithilfe von Formular 0850(IT) auf ATLAS erweitern.
Wenn Ihr Unternehmen nicht den Status des Zugelassenen Ausführers innehat, entfallen alle Anträge, Ihre
erste Ausfuhranmeldung kann mithilfe des DezKP-Modells sofort nach Installation und Freischaltung des
Programms im Normalverfahren erfolgen.
Hinweis zum Ausfüllen der Felder 18 und 19 beim Antrag 0850 (IT)Sie sollten in dem Warenwirtschaftssystem Anschreibelisten führen, die eine Zuordnung der von Ihnen
gewählten Bezugsnummer, i.a. eine Rechnungsnummer, zu der MRN der Ausfuhranmeldung ermöglicht.
Telos Alpha stellt Ihnen eine Möglichkeit zur Verfügung, Drucklisten und Dateien mit allen erforderlichen
Informationen zu erstellen. Sollte Ihnen die Rückführung der Daten in Ihr Warenwirtschaftsystem nicht
möglich sein, müssen Sie eine Befreiung von der Speicherungspflicht begründen und beantragen.
2.3.1. Systemvoraussetzungen
• Windows 2000 SP4, Windows 2003 Server, Windows XP, Windows Vista
• CPU mit mind. 1 GHz
• mindestens 128 MB RAM
• Bildschirmauflösung mind. 1024 x 768 Punkte
• Internetzugang
• Adobe Acrobat Reader, mind. Vers. 7.0.5 (kostenlos)
2.3.2. So testen Sie Telos Alpha 6.0 kostenlos und unverbindlich
Unter dem Link
http://www.formatware.de/(S(mouim145mkwyme45av2w5l55))/downloads.aspx
steht Ihnen ein Setup-Programm zur Verfügung, welches Ihnen die Installation von Telos Alpha 6.0 zum
Testen ermöglicht. Bitte downloaden und entpacken Sie die Datei setupTA60.zip in einem separaten Ordner
und führen Sie die Installation durch, indem Sie setup.exe starten. Sie können auch, ausgehend von
unserer Hauptadresse
http://www.formatware.de
den Menüpunkt Downloads aufrufen. Nach dem ersten Programmstart müssen Sie in der Startmaske
folgende Felder ausfüllen:
• Seriennummer: aE5xw8f• Gewünschte Kennung: ein eindeutiger Username, der später zum Einloggen benötigt wird
• Passwort: ein Passwort Ihrer Wahl
• Passwort-Wiederholung: bestätigen Sie hier das gewählte Passwort
• Anrede, Name, Vorname:
• Firmenname, E-Mail-Adresse, Telefon-Nr.:
Verwenden Sie bitte eine gültige E-Mail-Adresse, da dorthin eine Mail mit einem 3- oder 4-stelligen
Authentifizierungscode gesendet wird, den Sie beim ersten Programmstart benötigen. Telos Alpha versucht,
eine Verbindung zu unserem Server herzustellen. Das geht in vielen Fällen ohne weitere Eingaben
automatisch. Verwenden Sie für Ihren Internet-Zugang einen Proxy-Server, benötigen Sie ggf. einen
Systemadministrator, der folgende Felder unter dem Menüpunkt Verbindung ausfüllt:
• Name Proxy-Server (IP-Adresse)
• Port
• Domäne
• Benutzer
• Passwort (für den Proxy-Zugang)
Nachdem alle Eingaben erfolgt sind, steht Ihnen Telos Alpha kostenlos für 30 Tage zur Verfügung.
2.3.3. Telos Alpha 6.0 im Netzbetrieb
Alle Formulare, Bausteine oder Ausfuhranmeldungen werden standardmäßig in einer ACCESS-Datenbank
namens DATA.MDB gespeichert. Wenn Telos Alpha installiert wird, wird diese zunächst auf dem
Installationsordner, i.a. c:\programme\Telos Alpha.NET 6.0, angelegt. Jeder User, der Telos Alpha lokal
auf seinem Rechner installiert, würde ohne Ihr Zutun auf „seiner“ privaten Datenbank speichern, ohne die
Daten der Kollegen sehen oder verwenden zu können.
Ist jedoch erwünscht, dass alle Anwender mit einer zentralen Datenbank arbeiten, müssen Sie oder Ihr
Systemadministrator jeweils einen Eintrag in den Konfigurationsdateien
• TelosAlphaClient.exe.config
• TelosAlphaLogin.exe.config
ändern. Beide Dateien finden Sie im o.a. Installationsorder. Im oberen Viertel der Dateien befindet sich
jeweils folgender Eintrag:
<add name="DATA" providerName="System.Data.OleDb" connectionString="Provider=Microsoft.Jet.OLEDB.4.0;Data Source='|DataDirectory|\data.mdb';Persist Security Info=True" />
Legen Sie einen Ordner auf Ihrem Server an, der allen Telos Alpha - Usern mit vollen Zugriffsrechten zur
Verfügung steht, z.B. z:\telosdaten. Kopieren Sie zunächst die lokale Datenbank DATA.MDB in den neu
angelegten Ordner. Ersetzen Sie in beiden Konfigurationsdateien den oben fett und unterstrichen markierten
Eintrag |DataDirectory| durch den Namen des von Ihnen angelegten Ordners. Nach der Änderung befinden
Sie folgende Einträge in den Dateien:
<add name="DATA" providerName="System.Data.OleDb" connectionString="Provider=Microsoft.Jet.OLEDB.4.0;Data Source='z:\telosdaten\data.mdb';Persist Security Info=True" />
Starten Sie Telos Alpha nun neu, greifen alle Benutzer auf die zentrale Datenbank
z:\telosdaten\data.mdb zu.
2.3.4. Der Leistungsumfang im Einzelnen
• Modul für ATLAS Ausfuhr im Parallelbetrieb• Elektronische Ausfuhranmeldung durch Versendung der Daten an die zuständige Zollbehörde
• Volle Unterstützung des bisherigen Papier-Anschreibeverfahrens
• Automatische Erzeugung der Papierformulare (0733, 0734, EUR.1, A.TR, UZ, u.v.m.) per Mausklick
• unterstützt ca. 120 Außenhandelsformulare (Packlisten, Ladelisten, Frachtbriefe, Speditionsaufträge, u.v.m.)
• Archivierung der Nachrichten
• Modul für Sanktionslistenabgleich
• Einzelprüfung oder Listenprüfung
• Bad Guy- und Good Guy – Listen
• Consolidated List of Persons, Groups and Entities (EU)
• Denied Persons List (US)
• Specially Designated Nationals List (US)
• Consolidated List of Financial Sanctions Targets in the UK (GB)
• Warenkatalog 2008 mit allen Warennummern und Maßeinheiten• Volltextrecherche
• Index für Ausfuhrliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
• Viersprachige Suche der Warengruppen in Kapiteln und Unterkapiteln
• Kompletter Katalog, einzelne Kapitel oder beliebige Zusammenstellungen als PDF-Datei
• Lesezeichenverwaltung
• Übernahme ausgewählter Warenbezeichnungen und Modifikation in eigene Tabelle
• Automatische Überprüfung der für die Anmeldung verwendeten Warennummern und Maßeinheiten
• Integriert alle ATLAS-Dokumente in das Telos Alpha-Dokumentarchiv• Ausfuhrnachweise
• Ausfuhrbegleitdokumente
• Logbücher
• Statusmeldungen
• Fachliche Fehler
• Technische Fehler
• Protokolle
• Mit weiteren wichtigen Funktionen• Rechnungsübernahme aus beliebigen Warenwirtschaftssystemen
• Automatische Kumulation (Verdichtung) der Belegpositionen zu Zollpositionen
• Undo- Redo-Funktion, Autosave
• Weiterleitung von Dokumenten zu anderen beteiligten Personen, auch Druckdateien im PDF-Format
• INTRASTAT Eingang / Versendung, Meldung per Diskette oder W3Stat, Verdichtung der Positionen
• Erstellen von Warennummern-Listen für Ausfuhranmeldungen oder INTRASTAT
• Parallele Bearbeitung beliebig vieler Vorgänge
• Mandantenfähigkeit (alle Empfänger und anzumeldenden Waren werden einem Mandanten zugeordnet)
• Der Gang zum Zollamt und lange Wartezeiten bei der Antragsbearbeitung entfallen
• Eine schrittweise Einführung von ATLAS in Ihrem Betrieb wird durch den Parallelbetrieb unterstützt
• Sofortige Rückmeldung vom Zollamt und Kontrolle der Vorgänge über den aktuellen Zollstatus
• Automatischer Empfang von Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und Ausfuhrnachweis
• Übernahme der Daten aus jedem beliebigen Warenwirtschaftssystem
2.4. Eine elektronische Ausfuhranmeldung mit dem Assistenten
Sie wollen eine elektronische Ausfuhranmeldung absetzen und starten dazu im Hauptmenü die Menüpunkte
ATLAS Ausfuhr und den Anmeldungsassistenten, der in einem viergeteilten Fenster geöffnet wird. Oben links
erhalten Sie durch den Explorer einen Überblick über alle Abschnitte der Anmeldung, darunter sehen Sie
eine Liste mit während der Eingabe zu beachtenden Meldungen, bzw. auch Fehlerhinweisen. Oben rechts
befindet sich das eigentliche Eingabefenster, in welchem Sie Ihre Eingaben des links oben ausgewählten
Abschnittes vornehmen. Darunter wird ein fachlicher Hinweis zum Ausfüllen des aktuell geöffneten Feldes
eingeblendet. Am oberen Rand des Eingabefensters finden Sie eine Navigatorleiste, mit deren Hilfe Sie von
einem Anschnitt zum nächsten oder zurück zum vorigen wechseln können. Durch Klicken auf einen
Abschnitt im Eingabe-Explorer oben links können Sie ebenfalls zwischen den Eingabe-Abschnitten
wechseln. Er hält die wirklich relevanten Felder für Sie bereit und unterdrückt solche, die für eine bestimmte
Anmeldeform nicht beachtet werden müssen (oder dürfen) und Sie nur verwirren würden. Insbesondere teilt
er die relativ große Datenmenge einer Ausfuhranmeldung in leichter verdauliche Häppchen. Er hat immer die
richtige fachliche Feldhilfe für Sie parat und zeigt per Mausklick alle für ein Feld relevanten Codierungen an.
Wählen Sie eine von zurzeit 9733 Warennummern oder 1563 Ausgangszollstellen an den Randgebieten der
Europäischen Gemeinschaft mithilfe spezieller Such- und Recherchefunktionen aus; die Liste der im
Programm verfügbaren ATLAS-Codierungen ließe sich beliebig verlängern. Telos Alpha 6.0 zeigt Ihnen,
dass ein Kasten als Verpackungsmaterial nicht einfach ein Kasten ist, sondern dass es zollfachlich einen
Unterschied ausmacht, ob dieser aus Naturholz, Sperrholz, Holzfaserplatten oder wiederverwendbarem Holz
gefertigt wurde. Ebenso ist ein Fass nicht einfach ein Fass oder eine Palette nicht nur eine Palette.
2.4.1. Die Bildschirmaufteilung des Assistenten
Im Folgenden werden die Hilfsmittel beschrieben, die Ihnen zur Bearbeitung einer Ausfuhranmeldung zur
Verfügung stehen.
Bild: Die Bildschirmaufteilung im Eingabe-Assistenten
Die Bereiche des Assistenten
– rot: der aktuelle Zollstatus der Anmeldungen (s.u.)
– blau: der Anmeldungs-Navigator. Sie können in den vorigen oder nächsten Eingabeabschnitt
wechseln, der blau angezeigte Text beschreibt den aktuellen Eingabeabschnitt, der grüne
Text zeigt das aktuell geöffnete Feld an. Der letzte Eintrag Festwert: nein (oder ja) zeigt an,
ob das aktuelle Feld immer mit einem bestimmten Eintrag geöffnet werden soll. Nachdem
Sie ein Feld ausgefüllt haben, können Sie durch Anklicken des Buttons Festwert ein Feld mit
einem Festwert versehen.
– grün: der Anmeldungs-Explorer zeigt Ihnen an, in welchem Eingabeabschnitt Sie sich befinden.
Durch Anklicken eines Explorereintrags können Sie schnell einen anderen Eingabeabschnitt
öffnen, z.B. zum Ändern bestimmter Felder nach dem Kopieren eines Vorgangs.
– grau: die Fehlerliste gibt eine Liste mit allen im aktuellen Eingabeabschnitt vorzunehmenden
Einträge an. Nach dem jeweiligen Verlassen eines Abschnitts sollte die Liste leer sein.
– gelb: die fachlichen und technischen Hinweise. Zu jedem geöffneten Feld wird eine aktuelle
Feldhilfe angezeigt.
– schwarz: der Eingabebereich. Hier können Sie die Codes einer Ausfuhranmeldung eintragen.
2.4.2. Codelisten
Einer korrekten Ausfuhranmeldung liegt ein eindeutiges und komplexes Regelwerk zugrunde. Grundlage
aller Regeln ist die richtige Verwendung von gültigen Codes, die in die jeweiligen Felder eingetragen werden
müssen. So dürfen zu jedem Zeitpunkt einer Anmeldung nur die an dem Tag gültigen Codelisten verwendet
werden. Telos Alpha bietet ALLE Codierungen an, um eine vollständige und korrekte Anmeldung
vornehmen zu können.
Folgende Grafik zeigt alle Optionen an, die Ihnen zum korrekten Eintragen eines Codes zur Verfügung
stehen:
– grau. Der Name des auszufüllenden Feldes, hier: Verkehrszweig Inland.
– rot. Klicken Sie hier, um alle möglichen Optionen anzuzeigen. Oben in der Liste erscheinen die in
vorhergehenden Anmeldungen bereits verwendeten Codierungen, weiter unten ebenfalls gültige, aber
bisher noch nicht verwendete Codes, jeweils in aufsteigender Sortierung. Klicken Sie auf einen Eintrag
in der Liste, um einen Code auszuwählen und in das Feld zu übernehmen, hier: 30 Straßenverkehr.
– grün. Die vollständige Codeliste mit Suchmöglichkeiten. Wenn Sie auf das grün umrandete Symbol
klicken, können Sie – insbesondere bei umfangreichen Codelisten – Recherchen nach dem gesuchten
Code vornehmen. Die Eingabe eines Codes für das aktuelle Eingabefeld kann auf 3 Arten erfolgen:
– Wenn Sie den zulässigen Code kennen, dann geben Sie das/die ersten Zeichen (Buchstabe oder Ziffer)
direkt ein. Nach Eingabe eines (weiteren) Zeichens wird die Liste der möglichen Codes entsprechend
eingeschränkt und als Auswahlbox unter dem Eingabefeld angezeigt, bzw. bei Eindeutigkeit der Code
direkt in das Eingabefeld übernommen.
– Sie wählen einen schon einmal von Ihnen verwendeten Code aus, indem Sie auf den rot umrandeten
Pfeil-nach-unten am rechten Rand des Eingabefeldes klicken. Hier listet Telos Alpha alle jemals von
Ihnen verwendeten Eingaben für das entsprechende Feld auf.
– Sie benutzen die Suchfunktion für das Eingabefeld, indem Sie auf die "Suchen"-Schaltfläche direkt über
dem Eingabefeld klicken. Das sich dann öffnende Fenster zeigt Ihnen dann eine komplette Liste aller
möglichen Codes an. In dieser Liste können Sie je nach Kontext beliebig filtern.
Weiter unten angezeigtes Bild zeigt eine typische Codeliste. Hier können Sie eine konkrete
Ausgangszollstelle suchen, die Liste wird nach den Einträgen gefiltert, die Sie im oberen Bereich
vornehmen. Ähnliche Listen stehen Ihnen für alle relevanten ATLAS-Codes zur Verfügung, indem Sie auf
das oberhalb eines geöffneten Feldes erscheinende Symbol klicken. Zur Auswahl eines Eintrag klicken Sie
in die linke Spalte der gewünschten Zeile in der Liste (hellblaues Kästchen) und auf Ok. Oder Sie
übernehmen einen Eintrag, indem Sie die entsprechende Zeile doppelt anklicken.
Bild: Beispiel einer Codeliste (Ausgangszollstellen) mit Such- und Filterfunktion
2.4.3. Das Verfassen einer Ausfuhranmeldung
Wenn Sie den Assistenten öffnen, müssen Sie zunächst festlegen, ob Sie einen völlig neuen Vorgang
anlegen möchten oder bereits eingegebene Daten wieder- oder weiterverwenden möchten. Folgende
Alternativen stehen zur Verfügung, Sie können
– eine neue Ausfuhranmeldung eingeben
– eine bereits eingegebene Ausfuhranmeldung weiter bearbeiten
– eine bereits eingegebene Ausfuhranmeldung kopieren und daraus einen neuen Vorgang erstellen
– gespeicherte Ausfuhrdokumente (0733, 0761/ 0734) importieren und weiter bearbeiten
– eine Ergänzende Ausfuhranmeldung eingeben
– eine Ergänzende Ausfuhranmeldung eingeben (zu uAM außerhalb von Telos Alpha – s. Kap. 1.7.3.)
– Handelsrechnungen importieren
– einen Demo-Datensatz bearbeiten und anmelden (dieser Menüpunkt erscheint nur im Demo-Modus)
2.4.3.1. Anlage einer neuen Ausfuhranmeldung
Bei Auswahl dieser Option müssen Sie alle Felder neu ausfüllen, mit Ausnahme der festgelegten Festfelder.
Sie können nicht auf Daten eines bereits angemeldeten Vorgangs zurückgreifen. Gerade anfangs, wenn Sie
nur wenige Anmeldungen gespeichert haben, werden Sie diese Option häufig benutzen.
Nach Klicken auf den Befehl weiter in der Navigatorleiste
können Sie mit der Eingabe einer neuen Anmeldung beginnen, der erste Eingabeabschnitt wird geöffnet.
2.4.3.2. Weiterbearbeitung einer gespeicherten Anmeldung
Sie können einen bereits angelegten Vorgang, der noch nicht versendet wurde, zu Ende eingeben. Sobald
ein Vorgang amtlich ist durch Vergabe einer MRN, werden alle Eingabefelder des Vorgangs gesperrt.
Dennoch können Sie den Vorgang öffnen, um z.B. ein Protokoll der Eingaben zu drucken. Oder eine
Warenverkehrsbescheinigung oder ein Ursprungszeugnis, welche Sie mithilfe der eingegebenen Daten
automatisch generieren möchten. Wenn Sie entsprechende Option auswählen, erscheint eine Liste mit
gespeicherten Ausfuhranmeldungen. Mithilfe von Filtern können Sie den gewünschten Datensatz auffinden
und auswählen.
Im obigen Beispiel wählen Sie die Anmeldung mit der Bezugsnummer 144 dwt / CH zur Weiterbearbeitung
aus.
2.4.3.3. Wiederverwendung einer gespeicherten Anmeldung als Kopie
Ein bereits angemeldeter Vorgang mit MRN kann mit derselben Bezugsnummer nicht mehr verwendet
werden. Es spricht aber nichts dagegen, eine Kopie der Daten als neuen Vorgang anzulegen, wenn der
anzumeldende Export dem kopierten Vorgang ähnlich ist, etwa im Fall sich wiederholender
Geschäftsvorgänge. In der Kopie werden die MRN und Bezugsnummer gelöscht. Die Bezugsnummer stellt
eine Beziehung zum Geschäftsvorgang in Ihrem Unternehmen her, sie erscheint im entsprechenden Feld im
Ausfuhrbegleitdokument. Die MRN ist eine amtliche Nummer, sozusagen der Eingangsstempel der
Anmeldung. Sie können die Daten beliebig ändern und als neuen Vorgang an den Zoll-Server senden.
Die Vorgehensweise bei der Suche und Selektion eines geeigneten den anzumeldenden Vorgang am besten
beschreibenden Datensatz erfolgt analog zum vorigen Kapitel.
2.4.3.4. Wiederverwendung der Daten einer gespeicherten Papieranmeldung
Als Benutzer von Telos Alpha haben Sie eine Reihe von Dokumenten des Typs 0733, 0734 und 0761
gespeichert. Da diese im Prinzip dieselben Daten einer elektronischen Ausfuhranmeldung enthalten, können
Sie diese selbstverständlich in eine elektronische Anmeldung importieren und die meisten Felder
übernehmen. Wenn Sie diese Option auswählen, sehen Sie unten eine Liste aller Dokumente vom Typ 0733,
0761 und 0734, die Sie übernehmen können. Dazu halten Sie die <Strg>-Taste gedrückt und markieren alle
zu übernehmenden Dokumente durch Klicken auf die linke Spalte innerhalb der Liste. Sie können entweder
ein 0733- oder ein 0761-Dokument (für eine unvollständige Anmeldung) und beliebig viele 0734-Dokumente
in einen Vorgang importieren. Nach Auswählen dieser Option erscheint eine Liste mit gespeicherten Papier-
Ausfuhranmeldungen, wiederum mit der Möglichkeit, durch Filter die gewünschten Dokumente aufzufinden.
In diesem speziellen Beispiel werden beide ausgewählten Dokumente, ein 0733- und ein dazu gehöriges
BIS-Dokument (0734), importiert. Nach Klicken auf den Befehl weiter in der Navigatorleiste
werden im Explorer des Assistenten oben links die importierten Daten dokumentiert.
Da einige Eingabeabschnitte rot markiert sind, enthält die Anmeldung Fehler, die in der Fehlerliste detailliert
angezeigt werden, oder nicht ausgefüllte Felder. Öffnen Sie nacheinander die Eingabeabschnitte durch
Anklicken der Einträge des Explorers, füllen Sie fehlende Felder aus und korrigieren Sie die Fehler, bis alle
Eingabeabschnitte im Explorer schwarz beschriftet sind und die Fehlerliste vollkommen entleert ist.
Nicht alle Daten können problemlos übernommen werden, u.a. ist die Empfängeradresse nur durch
nachträgliche Bearbeitung zu importieren. Der Grund liegt darin, dass im 0733-Dokument die
Empfängeradresse durch ein mehrzeiliges Eingabefeld beschrieben wird, während in der ATLAS-
Ausfuhranmeldung die Adresse mehrere Einzelfelder umfasst.
In obigem Beispiel müssen Sie die Adressdaten durch „Cut & Paste“ (Ausschneiden und Einfügen) in die
dafür vorgesehenen Felder übernehmen.
2.4.3.5. Anlage einer neuen Ergänzenden Ausfuhranmeldung
Bei dieser Anmeldeform nehmen Sie Bezug auf eine von Ihrem Unternehmen eingegebene Unvollständige
Ausfuhranmeldung. Sie befindet sich im Zollstatus Überlassen (erg./vollst. AM erwartet). Ein
Ausfuhrbegleitdokument mit den unvollständigen Angaben wurde Ihnen zugestellt, der Transport der Ware
zum Empfänger ist erfolgt. Zur Erledigung muss nun die Vervollständigung erfolgen. Dazu klicken Sie
entsprechende Option in der Liste an und erhalten eine Tabelle analog zu Kap. 2.4.3.2. Allerdings werden
hier nur Vorgänge angezeigt, die sich im entsprechenden für diesen Vorgang notwendigen Zollstatus
befinden. Wählen Sie analog zu den Vorkapiteln einen Datensatz zur Weiterbearbeitung aus. Im Unterschied
zur Vorgehensweise in Kap. 2.4.3.2. sind im nun erscheinenden Anmeldungsdatensatz nicht alle Felder
gesperrt, sondern nur die, die nicht mehr verändert werden dürfen. Ergänzen Sie die Anmeldung durch
Ausfüllen der Felder Art des Geschäfts, Lieferbedingung, Rechnungsbetrag oder Währung. Wurden einzelne
nicht zwingend erforderliche Felder in der Unvollständigen Ausfuhranmeldung bereits ausgefüllt, werden die
Einträge durch die jetzt erfolgenden ersetzt. Zwingend erforderlich ist insbesondere die Angabe der für die
Ergänzende Anmeldung zuständige Ausfuhrzollstelle. Wenn alle Eingaben erfolgt sind, klicken Sie bitte auf
Senden, um die Nachricht an die Ausfuhrzollstelle abzusetzen.
2.4.3.6. Anlage einer neuen Ergänzenden Ausfuhranmeldung (zu uAM außerhalb von Telos)
Hat ein Subunternehmer die Unvollständige Anmeldung vorgenommen, ist in den meisten Fällen der
Datensatz nicht auf dem formATware-Server gespeichert. Daher unterscheidet sich die Vorgehensweise bei
der Eingabe einer Ergänzenden Anmeldung in diesem Fall erheblich von der Vorgehensweise im Vorkapitel.
Nach Auswahl der entsprechenden Option verfahren Sie wie bei der Neuanlage einer Ausfuhranmeldung, mit
dem Unterschied, dass nur die Eingabeabschnitte und Felder angezeigt werden, die für diese Anmeldeform
relevant sind. Insbesondere die Eingabe der Warenpositionen erfolgt in einer erheblich „abgespeckten“
Maske.
Obiges Bild zeigt den für diese Anmeldeform reduzierten Explorer sowie die Maske für die Ergänzung einer
Warenposition. Sie benötigen als Vorlage eine Kopie des Ausfuhrbegleitdokuments, da die Ergänzungen zu
den Positionen exakt in der Reihenfolge eingegeben werden müssen wie ausgedruckt. Neue Positionen
können nicht hinzugefügt werden, ebenso dürfen keine Positionen gelöscht werden. Wenn alle Eingaben
erfolgt sind, klicken Sie bitte auf Senden, um die Nachricht an die Ausfuhrzollstelle abzusetzen.
2.4.3.7. Import einer Handelsrechnung
Wenn Sie das Exportmodul von Telos Alpha erworben haben, können Sie Rechnungen aus einem
Vorsystem importieren. Dieser Vorgang wird an separater Stelle beschrieben.
2.4.3.8. Import eines Demo-Datensatzes
Während der Testzeit steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, Testdatensätze zu importieren, die wir auf
unseren Server gestellt haben und an denen Sie sich orientieren können, um sich mit ATLAS-Anmeldungen
mithilfe dieses Programms vertraut zu machen. Dazu wählen Sie im nun folgenden Datei-Dialog-Fenster
eine vorbereitete XML-Datei aus und klicken Sie auf Öffnen.
2.4.3.9. Die Dateneingabe innerhalb einer Anmeldung
Eine Anmeldung besteht aus verschiedenen Eingabeabschnitten, die wiederum mehrere Felder enthalten.
Zum Abschnitt Geschäftsvorgang gehören Felder wie Art des Geschäfts, der Rechnungsbetrag, die
Währung, zur Anmeldungsposition gehören Warennummer und -bezeichnung oder das Ursprungsland. Es
gibt Mussfelder und Kannfelder, wiederum andere Felder dürfen nur bei bestimmten Konstellationen
ausgefüllt werden. Oder - umgekehrt - unter bestimmten Umständen nicht ausgefüllt werden. Wenn Sie
einen neuen Vorgang festlegen, können Sie bestimmen, ob freiwillig auszufüllende Felder angezeigt werden
sollen oder nicht. Bitte lesen Sie in der jeweiligen Feldhilfe nach, welche zollrechtlichen Auswirkungen es
haben kann, bestimmte Kannfelder nicht auszufüllen.
Durch Aktivieren der Option
werden nicht zwingend erforderliche Felder nicht zum Ausfüllen angezeigt.
Das Verhalten des Assistenten beim Anlegen eines neuen Vorgangs unterscheidet sich geringfügig von der
Vorgehensweise beim Nachbearbeiten oder Ändern eines bereits gespeicherten Vorgangs: während bei der
Neuanlage die Abschnitte in vorgegebener Reihenfolge ausgefüllt werden müssen, wird im Fall einer
Nachbereitung der gesamte Eingabe-Explorer oben links mit allen Abschnitten angezeigt. Sie können die
Abschnitte in beliebiger Reihenfolge bearbeiten.
2.4.3.9.1. Der 1. Abschnitt: die Konstellation. Klicken Sie im Navigator auf weiter.
Wenn Sie die 1. Eingabeoption auswählen und einen neuen Vorgang anlegen, müssen Sie zunächst alle
Beteiligten festlegen, die an der Ausfuhr beteiligt sind, die so genannte Konstellation festlegen. Markieren
Sie die in Ihrem Fall zugrunde liegende Konstellation, der weitere Ablauf hängt entscheidend von ihr ab. Im
einfachsten Fall sind Sie selbst sowohl Anmelder als auch Ausführer und beauftragen weder einen
Anmeldevertreter noch einen Subunternehmer. Der Assistent sorgt dafür, dass bei dieser Konstellation die
Felder zur Eingabe des Ausführers, des Anmeldevertreters und des Subunternehmers erst gar nicht auf dem
Bildschirm erscheinen.
2.4.3.9.2. Der 2. Abschnitt: die Art der Überführung. Klicken Sie im Navigator auf Art der Überführung.
Folgende Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:
– Zweistufiges Normalverfahren (Kein Zugelassener Ausführer). Sie sind nicht Zugelassener
Ausführer und müssen die angemeldeten Waren am Amtsplatz (Zollstelle) oder außerhalb des
Amtsplatzes (z.B. in Ihren Firmenräumen) gestellen.
– Zweistufiges Normalverfahren (Zugelassener Ausführer). Sie sind als Zugelassener Ausführer im
Besitz einer Bewilligung und von der Gestellungspflicht befreit.
– Einstufiges Verfahren bei geringem Wert
– Einstufiges Verfahren in begründeten Fällen
Anschließend legen Sie die Art der Anmeldung fest:
– Vollständige Ausfuhranmeldung
– Unvollständige Ausfuhranmeldung
Bei der Unvollständigen Ausfuhranmeldung erscheinen - wie oben Beteiligten-Felder bei bestimmten
Konstellation ausgeblendet werden - im Folgenden nur die für diese Anmeldeform notwendigen Felder. Zum
Beispiel müssen bei der Unvollständigen Ausfuhranmeldung den Geschäftsvorgang beschreibende Daten
nicht angemeldet werden, auch statistische Angaben bei den Positionen (Menge und Wert) können entfallen.
Wenn Sie nicht Zugelassener Ausführer sind und die Ware außerhalb des Amtsplatzes gestellen müssen,
können Sie per ATLAS mit der elektronischen Anmeldung eine Gestellungsfrist vorschlagen (meistens der
nächste Werktag), die jedoch vom Zollamt durch Nicht-Entgegennahme des Vorgangs verworfen werden
kann.
Dazu erscheinen folgende Felder auf dem Bildschirm (mit einer vorgeschlagenen Gestellungszeit am
nächsten Werktag zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr.
Mithilfe einer Kalenderfunktion, die Sie durch Klicken auf den jeweiligen rot umrandeten Pfeil aktivieren,
können Sie die vorgeschlagene Frist ändern.
2.4.3.9.3. Der 3. Abschnitt: der Anmelder. Klicken Sie im Navigator auf Anmelder.
Im nächsten Eingabe-Abschnitt müssen Sie sich als Anmelder durch Eingabe Ihrer 7-stelligen Zollnummer
(TIN) identifizieren. Besitzen Sie noch keine deutsche Zollnummer, können Sie im Normalverfahren Ihre
Anmeldung ohne TIN, aber durch Eingabe der vollständigen Adresse vornehmen. Nach der 3. Anmeldung
sind Sie jedoch verpflichtet, eine Zollnummer zu beantragen. Derzeitige Version von Telos Alpha setzt
voraus, dass Ihr Unternehmen eine Zollnummer besitzt. Diese ist bereits im dafür vorgesehenen Feld
eingetragen und kann nicht mehr verändert werden. Eine Ausfuhranmeldung, die ohne Zollnummer
durchgeführt wurde, kann nicht mithilfe von Telos Alpha storniert werden, sondern nur durch direkten
Kontakt zur zuständigen Ausfuhrzollstelle.
2.4.3.9.4. Der 4. - 6. Abschnitt: die weiteren Beteiligten. Klicken Sie im Navigator auf Anmelder-Vertreter,
Ausführer, Subunternehmer
Je nach festgelegter Konstellation müssen nun die weiteren Beteiligten definiert werden, jeweils entweder
durch Angabe der TIN, oder - wenn nicht vorhanden - ebenfalls durch Ausfüllen der kompletten Adresse.
Wählen Sie beispielsweise die Konstellation 0000, Ihr Unternehmen ist also Anmelder und Ausführer und Sie
beauftragen weder einen Anmeldevertreter noch einen Subunternehmer, werden die Abschnitte 4 bis 6
ausgelassen. Bei einer angenommenen Konstellation 1000, Anmelder und Ausführer sind verschieden, es
gibt jedoch keinen Anmeldevertreter oder Subunternehmer, wird zusätzlich zur Anmelderadresse nur die
Ausführeradresse zum Ausfüllen angezeigt. Ein Subunternehmer kann auf Vorhandensein in einer der
Sanktionslisten überprüft werden, ebenso wie der Warenempfänger. Näheres zum Sanktionslistenabgleich
wird im folgenden Abschnitt beschrieben.
2.4.3.9.5. Der 7. Abschnitt: der Empfänger. Klicken Sie im Navigator auf Empfänger.
Der anschließend festzulegende Empfänger muss durch vollständiges Ausfüllen aller Felder eingegeben
werden. Wenn Sie Eingaben unterlassen oder falsch vornehmen, erscheinen entsprechende Fehlerhinweise
unten links auf dem Bildschirm. Die TIN (hier eine ausländische bis zu 17 Stellen lange Zollnummer) ist
meistens unbekannt und muss nicht ausgefüllt werden. Sie können – wie bei der Eingabe des
Subunternehmers – einen Sanktionslistenabgleich durchführen. Klicken Sie nach der Eingabe des
Firmennamens auf das oberhalb des Namensfeldes befindliche Kontrollkästchen
Die Sanktionslistenprüfung wird nur auf Ihren Wunsch durchgeführt und geschieht eigentlich an dieser Stelle
etwas verspätet. Ein Modul zur regelmäßigen Überprüfung Ihres gesamten Adressmaterials ist ebenfalls
Bestandteil von Telos Alpha, soll jedoch an dieser Stelle nicht näher beschrieben werden. In folgenden
Listen wird eine Prüfung vorgenommen:
– Consolidated List of Persons, Groups and Entities (EU)
– Denied Persons List (US)
– Specially Designated Nationals List (US)
– Consolidated List of Financial Sanctions Targets in the UK (GB)
Sollte eine Namensähnlichkeit mit einem Eintrag in einer der Listen festgestellt werden, wird das
Kontrollkästchen gelb/rot eingefärbt und mit einer entsprechenden Mitteilung versehen.
An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Ausgabe der Treffer immer nur ohne Gewähr
erfolgen kann. Es gibt kein Verfahren, welches sicher jede Art von Verwechslungsgefahr ausschließt. Daher obliegt die Entscheidung, wie das Ergebnis zu interpretieren ist, allein Ihnen als dem Anmelder. Ein
Treffer wird spezifiziert durch die Anzeige eines Fensters, welche alle Funde beschreibt, inklusive der
Adresse, sofern bekannt:
2.4.3.9.6. Der 8. Abschnitt: die Anmeldung. Klicken Sie im Navigator auf Anmeldung.
Der folgende Abschnitt Anmeldung ermöglicht die Eingabe der für Ihre Ausfuhranmeldung erforderlichen
Verwaltungsnummern.
– Ausfuhrzollstelle. Dieses Feld versehen Sie bitte mit der korrekten Dienstellennummer der für Ihre
Anmeldung zuständigen Zollbehörde, hierzu steht Ihnen durch Anklicken des Symbols über dem
geöffneten Feld eine Suchfunktion zur Verfügung. Nach Übernahme der Ausfuhrzollstelle in das
zugehörige Eingabefeld werden Ihnen in der Eingabemaske zusätzliche Informationen (Adresse,
Telefon, Telefax, E-Mail und Öffnungszeiten für den Tag der Anmeldung) angezeigt. Die Öffnungszeiten
sind farbig unterlegt. Sie können daran erkennen, ob Sie noch am heutigen Tag mit einer Bearbeitung
Ihrer Anmeldung rechnen können, was jedoch nur wichtig für eine Anmeldung im Normalverfahren ist,
die der Ausfuhrzollstelle 2 Stunden vor Dienstschluss vorliegen muss. Dabei bedeutet:
grün - die Zollstelle hat vom aktuellen Zeitpunkt an noch mindestens zwei Stunden geöffnet -
Bearbeitung sehr wahrscheinlich.
gelb - die Zollstelle hat vom aktuellen Zeitpunkt an nur noch weniger als zwei Stunden geöffnet -
Bearbeitung unwahrscheinlich.
rot - die Zollstelle ist zum aktuellen Zeitpunkt geschlossen - keine Bearbeitung.
Diese Darstellung ist aber nur als Hinweis zu verstehen und hat keinen Einfluss auf den weiteren Ablauf.
– Bewilligungsnummer (ZA). Wenn Sie Zugelassener Ausführer sind, tragen Sie bitte die Nummer (ohne
/) ein, z.B. DE8700ZA2311. Diesen Eintrag sollten Sie durch Anklicken des Menüpunkts
in der Menüleiste als Festwert speichern. Nach Anklicken wird die Darstellung geändert in
– Ladeort-Code. Dieser Code erscheint nur dann im Eingabefenster, wenn Sie Ihr Unternehmen durch die
entsprechende Wahl der Art der Überführung als Zugelassener Ausführer gekennzeichnet haben. Einen
oder mehrere für Ihr Unternehmen gültige Codes entnehmen Sie bitte der Ihnen durch das zuständige
Hauptzollamt zugestellten Bewilligung. Im Normalverfahren müssen Sie den Ladeort durch vollständiges
Ausfüllen der Anschrift, i.a. des Namens und Sitzes Ihres Unternehmens, eingeben.
– Bezugsnummer. Diese Nummer stellt einen Bezug des Vorgangs zum Geschäftsvorgang innerhalb
Ihrer Firma her, ihm wird nach der Versendung des Vorgangs auf den Server eine laufende Nummer
vorangestellt. Auf dem ABD erscheint als Bezugsnummer die vom Server zugeteilte Vorgangsnummer
sowie die von Ihnen gewählte Bezugsnummer, getrennt durch einen senkrechten Strich. Die weiteren
Felder Registriernummer Fremdsystem und Vermerk sind optional, Näheres entnehmen Sie bitte der
Feldhilfe.
2.4.3.9.7. Der 9. Abschnitt: der Geschäftsvorgang. Klicken Sie im Navigator auf Geschäftsvorgang.
Den Geschäftsvorgang beschreiben Sie durch Ausfüllen der Felder Art des Geschäfts, Lieferbedingung, den
auf die Lieferbedingung bezogenen Ort (oder Text - bei Incoterm XXX), sowie dem Rechnungsbetrag und
zugehöriger Währung.
2.4.3.9.8. Der 10. Abschnitt: der Transportweg. Klicken Sie im Navigator auf Transportweg.
Der Transportweg wird durch folgende Felder beschrieben:
– Verkehrszweig Inland. Hier ist unter Benutzung eines der gültigen Codes der genutzte Verkehrszweig
bis zur Außengrenze der Gemeinschaft anzugeben.
– Verkehrszweig Grenze. Hier ist unter Benutzung eines der zulässigen Codes der Verkehrszweig
anzugeben, mit dem die Außengrenze der Gemeinschaft überschritten wird.
– Art des Beförderungsmittels an der Grenze. Hier ist unter Benutzung eines der zulässigen Codes die
Art des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels anzugeben.
– Land des Beförderungsmittels an der Grenze. Hier ist der Code des Herkunftslandes des
grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels anzugeben.
– Kennzeichen des Beförderungsmittels and der Grenze. Hier ist das Kennzeichen des
grenzüberschreitenden Beförderungsmittels in Textform anzugeben. Diese Angabe ist nur unter
erforderlich, wenn die Art des Beförderungsmittels 10|Seeschiff ist.
– Ausgangszollstelle. Dienstellennummer der vorgesehenen Ausgangszollstelle. Das Suchfenster für die
Ausgangszollstellen liefert Ihnen eine Liste aller aktuell gültigen Ausgangszollstellen der Europäischen
Gemeinschaft an. Zusätzlich zu den üblichen Filtermöglichkeiten können Sie außerdem auswählen,
welcher Verkehrstyp von den angezeigten Zollstellen bedient wird. Wenn Sie also wissen, dass Ihre
Waren die EU mit einem Binnenschiff verlassen wird, dann stellen Sie den Filter entsprechend ein. Nach
Übernahme der Ausgangszollstelle in das zugehörige Eingabefeld werden Ihnen in der Eingabemaske
zusätzliche Informationen (Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail und Öffnungszeiten) angezeigt.
2.4.3.9.9. Der 11. Abschnitt: die Positionen. Klicken Sie im Navigator auf Pos 1.
Alle Eingaben, die Sie bis jetzt getätigt haben, mussten bei der Papieranmeldung in die obere Hälfte des
Formulars 0733 eingetragen werden. Der letzte Abschnitt befasst sich mit der Eingabe der Warenpositionen
einer Ausfuhranmeldung.
Eine Anmeldeposition wird durch folgende Felder beschrieben:
– Artikelnummer. Diese Nummer dient zu Ihrer persönlichen Orientierung und wird nicht angemeldet.
Wenn Sie dieses Feld öffnen und auf das oberhalb erscheinende Codelisten-Symbol klicken, können Sie
alle Positionsdaten in einer Liste anzeigen lassen, die Sie zuvor bei anderen Vorgängen angemeldet
haben. Auf diese Weise können Sie schnell die Maske mit korrekten Daten versorgen. Die Auswahl
erfolgt wie im Kapitel Codelisten beschrieben.
– Warennummer. Hier geben Sie wie gewohnt die 8-stellige Nummer des Harmonisierten Systems ein.
Die Zuordnung von Waren zu Warennummern, die so genannte Einreihung, ist eine anspruchsvolle und
schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist und auch die Klassifikation von Waren
ermöglichen muss, die eben erst erfunden werden. Als Hilfsmittel steht Ihnen der inzwischen 4-sprachige
Warenkatalog in deutsch, englisch, spanisch und französisch als eigenständiges an anderer Stelle
beschriebenes Modul zur Verfügung. Hier können Sie über Kapitelnummern suchen oder mithilfe einer
Volltextrecherche. Wie Codierungen für Zollstellen oder Incoterms steht Ihnen auch hier eine Codeliste
mit bekannter Funktionalität zur Verfügung.
– Warenbezeichnung. Hier ist die übliche Handelsbezeichnung der Ware einzutragen. Die Bezeichnung
muss die zu exportierende Ware hinreichend genau beschreiben. Firmeninterne Umschreibungen, die
zollfachlich ohne Relevanz sind, sind zu vermeiden. Anhaltspunkte liefert der Eintrag in der integrierten
SOVA-Datenbank.
– Warennummer-Zusatzangaben TARIC, 1. Zusatz, 2. Zusatz, nationale Angaben. Diese Angaben
sind optional und werden für eine korrekte Anmeldung nicht benötigt.
– Verfahren (Kombination aus angemeldetem und vorangegangenem Verfahren). Hier tragen Sie den aus
der Papieranmeldung bekannten Code ein, zum Beispiel 1000 für endgültigen Verkauf.
– Nationaler Verfahrenscode. Hier ist die Eingabe optional, sie wird für eine korrekte Anmeldung nicht
benötigt.
– Statistischer Wert. Hier wird der so genannte Grenzübergangswert eingetragen, der, je nach
Lieferbedingung, In- und Auslandsfrachtkosten berücksichtigt. Dieser ist insbesondere zur Weiterleitung
an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gedacht und dient statistischen Erhebungen. Der Betrag
ist in vollen € einzutragen, eine Rundung erfolgt automatisch nach Verlassen des Feldes.
– Statistische Menge. Wenn der zugrunde liegenden Warennummer lt. SOVA-Katalog eine Maßeinheit
zugeordnet ist, müssen Sie hier die Menge auf der Grundlage der zollfachlich korrekten Einheit
eintragen, z.B. die Menge in Stück oder Quadratmeter. Ist der Warennummer keine Maßeinheit
zugeordnet, muss die Eingabe zwingend entfallen. In diesem Fall wird das entsprechende Feld daher
nicht angezeigt.
– Eigenmasse. Die Nettomasse (ohne die Masse der Umverpackungen), bezogen auf die aktuelle
Anmeldeposition, wird in diesem Feld eingetragen.
– Rohmasse. Die Bruttomasse der aktuellen Position, das entspricht der Eigenmasse zzgl. der Masse der
Umverpackungen. Sie muss größer sein als die Eigenmasse, gleich oder 0, jedoch niemals kleiner als
die Eigenmasse. Der Wert 0 darf eingetragen werden, wenn es unmöglich ist, die Rohmasse für die
einzelnen Positionen zu bestimmen. In diesem Fall muss die gesamte Rohmasse bei der Position
gebucht werden, die Zusatzpositionen werden als Beipack gekennzeichnet (s. Beschreibung Packstück).
– Ursprungsland. Dieser ISO-Alpha-2-Code ist für eine korrekte Ausfuhranmeldung irrelevant, sollte
dennoch eingetragen werden, damit Information über das Waren-Herkunftsland für die spätere
automatische Erstellung von Ursprungszeugnissen und Warenverkehrsbescheinigungen nicht verloren
geht.
– Ursprungsbundesland. Hier wird der Code des Bundeslandes (01 – 16) für Ware mit deutschem
Ursprung eingetragen. Ausländische Ware erhält den Eintrag 99.
– Vorpapiere. Dieser Eintrag ist verbunden mit der unterhalb des Feldes stehenden Tabelle, bestehend
aus den Spalten Referenz und Zusatz. Liegt der Anmeldung kein Vorpapier zugrunde, muss der Eintrag
OHNE|Ohne Vorpapier in das vorgesehene Feld vorgenommen werden. In allen anderen Fällen sind die
Vorpapiere durch Einträge in der Tabelle zu spezifizieren, der Spalte Zusatz ist dabei optional. Lautet der
Eintrag ANDERE|Angabe gem. Anh. 9 Merkblatt 2006, muss die Referenz strukturell und inhaltlich
entsprechend der dreiteiligen Notation von Anhang 9 des Merkblatts zum Einheitspapier 2006
angegeben werden. Für eine Anmeldepostion können nur Vorpapiere gleichen Typs angegeben werden.
– Packstücke. In entsprechender Liste werden tabellarisch die Anzahl, die Packstückart und – abhängig
von der Packstückart – ggf. ein Zeichen für das Packstück eingetragen. Die Anzahl Packstücke aller
Anmeldepositionen insgesamt muss mindestens 1 sein. Eine Liste aller gültigen Packstückcodes
erhalten Sie, wenn Sie ein entsprechendes Feld in der Tabelle öffnen und auf das oberhalb
erscheinende Symbol klicken.
– Unterlagen. Die im IT-Verfahren ATLAS mit der Zollverwaltung ausgetauschten EDIFACT-Nachrichten
müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, da sie als originäre digitale Daten für eine spätere Prüfung
maßgeblich sind. Unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist fallen auch die im Zusammenhang mit der
Zollanmeldung stehenden Unterlagen (z.B. Handelsrechnungen, Frachtrechnungen und
Präferenznachweise), die grundsätzlich mit der Zollanmeldung vorzulegen sind. Diese Papiere müssen
in einer Liste tabellarisch aufgeführt werden, dabei ist jeder denkbaren Art einer Unterlage ein Code
zugeordnet, z.B. N380 für Handelsrechnungen. Dieser einzugebende Code bezeichnet somit den Typ
der Unterlage, in Abhängigkeit davon muss ggf. ein Qualifikator, Referenz, Ausstellungsdatum,
Gültigkeitsende sowie ein Zusatz eingegeben werden. Näheres zu den Abhängigkeiten dieser Einträge
entnehmen Sie bitte der Feldhilfe.
– Containernummern. Werden die Waren in Containern befördert, so sind die Nummern der Container in
diesem Datenfeld anzugeben.
– Vermerk. Dieser Eintrag ist optional und nur für die Ausfuhrzollstelle bestimmt. Er wird weder auf dem
Ausfuhrbegleitdokument ausgedruckt noch an die Ausgangszollstelle übermittelt.
– Registriernummer Fremdsystem. Dieser Eintrag beschreibt eine dem Anmelder bekannte Nummer
eines Systems am Ausgang, z.B. Luftfrachtbrief- oder Hafensystem-Nummer. Das Ausfüllen ist nicht
zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen, um eine beschleunigte Bearbeitung am Ausgang zu
ermöglichen.
Wenn Sie eine weitere Positionen eingeben möchten, klicken Sie auf Pos. 2 im Navigator.
Analog können Sie weitere Positionen eingeben.
2.4.3.9.10. Das Nachbearbeiten von Positionen
Das Nachbearbeiten von Positionen ist mithilfe des Menüpunkt Positionen ändern im Menü des Assistenten
möglich. Hier können Positionen kopiert, gelöscht oder zusammengefasst werden, oder Sie können
Feldeinträge für alle Positionen übernehmen.
– Neue Position anfügen. Eine leere Position wird hinter die letzte Position angehängt. Diese Funktion
entspricht dem Klicken auf die nächste Position, wenn Sie die letzte Position geöffnet haben. Wenn Sie
z.B. die 3. Position bearbeiten und diese die letzte Position ist, erscheint im Navigator rechts Pos. 4.
Durch Anklicken dieses Befehls können Sie ebenfalls eine neue (leere) Position anhängen.
– Position kopieren. Öffnen Sie eine Position, die Sie kopieren möchten, und klicken Sie auf Position
kopieren. Eine Position mit identischem Inhalt wird angehängt und kann anschließend inhaltlich geändert
werden.
– Position löschen. Die aktuell geöffnete Position wird gelöscht. Die Einträge im Explorer werden neu
nummeriert.
– Wert für alle Positionen übernehmen. Diese Funktion ermöglicht, einen beliebigen Feldwert für alle
Anmeldepositionen zu übernehmen. Wenn Sie z.B. 20 Positionen eingegeben oder importiert haben,
beispielsweise aus einem Vorsystem, und für alle Positionen den Code 05 für das Ursprungsland
eingegeben möchten, öffnen Sie das Feld Ursprungsland in der betreffenden Position. Klicken Sie nun
auf den Befehl Wert für alle Positionen übernehmen, wird dieser Code in allen anderen Positionen
ebenfalls eingetragen. Dasselbe funktioniert auch für einzelne markierte Zeilen in den Tabellen
Vorpapiere, Packstücke, Containernummern und Unterlagen. In diesem Fall wird jeder einzelne Wert der
ausgewählten Zeile auf alle Positionen übernommen, konkreter: die Zeile wird als Kopie in die jeweilige
Tabelle der Positionen angehängt.
– Positionen verdichten. Wenn die Positionen auf der Rechnung Waren beschreiben, die unter
derselben Warennummer eingereiht sind, im selben Bundesland oder im Ausland produziert wurden und
mit demselben Verfahrenscode angemeldet werden sollen, können die betreffenden Positionen der
Handelsrechnung zu Zollpositionen verdichtet werden, in denen die Werte (Eigenmasse, Rohmasse,
Statistischer Wert und Statistische Menge) kumuliert werden. Das bedeutet, dass die Anzahl der
Zollpositionen kleiner sein kann als die Anzahl der Rechnungspositionen, die Summe der angemeldeten
Werte jedoch konstant bleibt. In dem unten aufgeführten Beispiel können 9 Rechnungspositionen zu 6
Zollpositionen verdichtet werden. Zum Starten dieser Funktion öffnen Sie im Explorer bitte den
Eingabeabschnitt Waren und klicken anschließend auf die Menüpunkte Positionen ändern und
Positionen verdichten. Folgende Bilder zeigen die Positionsübersicht vor und nach der Verdichtung. In
diesem Fall wurden einmal 2 (grün umrandet) und einmal 3 (gelb umrandet) Rechnungspositionen zu 2
verschiedenen Zollpositionen zusammengefasst, auf die Gesamtwerte blieb diese Operation ohne
Einfluss.
– Rohmasse auf 1. Positionen verdichten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die
Gesamtrohmasse auf einer Anmeldeposition zusammenfassend angeben, während alle anderen
Positionen bei der Rohmasse den Eintrag 0 erhalten. Entsprechend müssen die Packstücke als Beipack
durch Eingabe der Anzahl 0 in den jeweiligen Positionen ausgewiesen werden. Voraussetzung für diese
bereits aus der Papieranmeldung bekannte Vorgehensweise ist, dass es unmöglich ist, die Ware so zu
verpacken, dass die Bestimmung der Rohmasse pro Anmeldepostion bestimmt werden kann. Telos Alpha ermöglicht Ihnen, diesen Vorgang automatisch durchzuführen. Sie haben beispielsweise 5
Positionen eingegeben und möchten auf der 3. Position die Rohmasse zusammenfassen. Öffnen Sie
mithilfe des Explorers dazu besagte Position 3 und geben Sie die Gesamtrohmasse, hier 120 kg, ein. In
der Tabelle Packstücke weisen Sie einen Karton und drei Paletten aus.
Klicken Sie nun zur gewünschten Verdichtung im Menü Positonen ändern auf den Menüpunkt
Rohmasse auf 1. Positionen verdichten. In den Positionen 1, 2, 4 und 5 wird nun die Rohmasse 0 sowie
0 CT und 0 PX eingetragen, womit die Anmeldepositionen als Beipack ausgewiesen werden.
2.4.4. Das Senden einer Ausfuhranmeldung
Wenn Sie alle notwendigen Eingaben, auch in den anderen Eingabeabschnitten, korrekt getätigt haben – in
diesem Fall ist die Fehlerliste unten links im Fenster des Assistenten leer - und keine weitere Position
eingeben müssen, können Sie die Ausfuhranmeldung an den Zoll-Server versenden. Klicken Sie dazu auf
den Befehlsbutton Senden im Hauptmenü am oberen Rand des Assistenten-Fensters:
Wenn keine weiteren Fehler festgestellt wurden, wird die Nachricht zunächst auf den formATware-Server
übertragen, folgende Statusmeldung erscheint:
Bis zur Entscheidung über die Korrektheit ist nun keine Änderung mehr möglich, alle Felder im Assistenten
werden für Einträge gesperrt. Im nächsten Schritt erfolgt eine erneute Plausibilitätsprüfung der Daten auf
dem Server. Im Fehlerfall wird folgender Status oben links angezeigt:
Sie erhalten nun die Möglichkeit, die in der Fehlerliste angezeigten Fehler zu beheben, die Sperrung des
Datensatzes wird dazu aufgehoben. Beachten Sie bitte, dass im Gegensatz zu Änderungen vor dem ersten
Senden der Daten die Fehlerliste bis zum wiederholten Senden unveränderlich bleibt, keine Einträge werden
nach Beheben eines Fehlers gelöscht.
Sind alle für formATware feststellbaren Fehler behoben, wird der Satz der Zollbehörde zugestellt, was durch
folgende Statusmeldung dokumentiert wird:
Fachliche Fehler, die auf dem formATware-Server nicht festgestellt wurden, führen zu der Meldung
sowie zur Anzeige eines zugehörigen Fehlerprotokolls auf dem Bildschirm. Ändern Sie die betroffenen
Felder und senden Sie den Satz erneut. Letztlich erscheint für Anmelder im Normalverfahren im Falle der
Ablehnung durch die Behörde die Statusmeldung
Das bedeutet, dass der Antrag nach § 9 der Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes
(Außenwirtschaftsverordnung – AWV) abgelehnt wurde (s. Kap. 1.5. Gestellung).
Es obliegt nun Ihnen, unter Zuhilfenahme des Statusprotokolls, des Logbuchs, sowie des Protokolls der
fachlichen Fehler zu prüfen, welche Gründe für die Nicht-Entgegennahme vorliegen.
Falls dem Gestellungsantrag stattgegeben wird, erscheint die Statusmeldung
Für Anmelder im Normalverfahren ist der Vorgang zunächst beendet, es gilt abzuwarten, ob die Zollbehörde
die Ware beschauen möchte oder die im Gestellungsantrag beantragte Gestellungsfrist verstreichen lässt
und die Ware direkt überlasst.
Nach Ablauf der Gestellungsfrist oder - für Zugelassene Ausführer - innerhalb weniger Minuten erreicht der
Vorgang schließlich den Zollstatus
Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erscheint auf dem Bildschirm und kann ausgedruckt werden. Die Ware
ist für die Überführung in das Ausfuhrverfahren überlassen, das Transportmittel mit der auszuführenden
Ware kann in Bewegung gesetzt werden. An dieser Stelle ist die Arbeit des Assistenten zunächst erledigt.
Den weiteren Verlauf der Anmeldung verfolgen Sie bitte in der Übersicht der Ausfuhranmeldungen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass Sie nicht abwarten müssen, bis der Assistent die Überlassung der
Ware anzeigt, sondern dass Sie jederzeit den Assistenten mit dem angemeldeten Vorgang schließen können
und einen neuen Vorgang beginnen können.