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Tourismus und Natur- gefahren Raumplanung und Tourismus: Nutzungschancen limitierende Rahmenbedingungen

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Page 1: Tourismus und Natur- gefahren Raumplanung und Tourismus: Nutzungschancen limitierende Rahmenbedingungen

Tourismus und Natur-gefahren

Raumplanung und Tourismus:

Nutzungschancen limitierende Rahmenbedingungen

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Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 2

Universität für Bodenkultur WienDepartment für Raum, Landschaftund Infrastruktur

im Tourismus:

starke räumliche Konzentration

steigende Nutzungsintensität

Dauersiedlungsraum in den Alpen

beschränkt

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Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 3

Universität für Bodenkultur WienDepartment für Raum, Landschaftund Infrastruktur

Dauersiedlungsraum

Def.: der theoretisch dauernd besiedelbare bzw. landwirtschaftliche nutzbare Raum (unter der Waldgrenze)

in den Alpen ca. 10%

(in Ö ca. 40%)

- große Nutzungskonkurrenz!

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Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 5

Universität für Bodenkultur WienDepartment für Raum, Landschaftund Infrastruktur

vorausschauende Freihaltung

von gefährdeten Gebieten von bestimmten Nutzungen

= passiver

Schutz

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Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 6

Universität für Bodenkultur WienDepartment für Raum, Landschaftund Infrastruktur

im Flächenwidmungsplan

Gefahrenzonen ersichtlich machen

Gefahrenzonenpläne (2 Arten)

- des Forsttechnischer Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) (HQ 150)

- der Bundeswasserbauverwaltung (HQ 100)

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Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 7

Universität für Bodenkultur WienDepartment für Raum, Landschaftund Infrastruktur

Gefahrenzonen WLV

Rote Zone: akute Gefahr; Zerstörung von Gebäuden od. Infrastruktur, ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht oder nur mit verhältnismäßig großem Aufwand möglich – keine Neubauten

Gelbe Zone: geringere Gefahr; Beschädigung von Objekten möglich, Bebauung unter best. Auflagen

Page 8: Tourismus und Natur- gefahren Raumplanung und Tourismus: Nutzungschancen limitierende Rahmenbedingungen

Gefahrenzonen WLVBlauer Vorbehaltsbereich: Durchführungsmaßnahmen

des Forsttechnischen Dienstes der WLV, z.B. Errichtung von Wildbachsperren od. Retentionsbecken, Kennzeichnung besonderer Bewirtschaftungsart

Brauner Hinweisbereich: Naturgefahren ausgewiesen, die nicht Wildbach oder Lawine: Steinschlag, Vermurung, Bergsturz, Felssturz, Rutschung

Violetter Hinweisbereich: Schutzfunktion der Fläche von Erhaltung und Beschaffenheit des Bodens oder Geländes abhängig

Page 9: Tourismus und Natur- gefahren Raumplanung und Tourismus: Nutzungschancen limitierende Rahmenbedingungen

Gefahrenzonenpläne in der Widmungs- und Planungspraxis

keine Bauführungen, keine Neuwidmung von Bauland

bedingte Baulandwidmung Gutachten als Grundlage für Baulandwidmung Baulandmobilisierung in nicht-gefährdeten

Bereichen Auflagen für die Bebauung

Page 10: Tourismus und Natur- gefahren Raumplanung und Tourismus: Nutzungschancen limitierende Rahmenbedingungen

Probleme der raumplanerischen Steuerungsmöglichkeiten

fehlende Akzeptanz für raumplanerische Maßnahmen- Selbstbeschränkung

versus wirtschaftliche Entwicklung, Einzelinteressen

Baulandwidmung in Revisionsflächen (Flächen, auf denen Gefahrenzonen auf Grund von Verbauungsmaßnahmen geändert wurden)Bautätigkeit in gefährdeten Bereichen

- Schadenspotenzial steigt- Externalisierung von Kosten

Page 11: Tourismus und Natur- gefahren Raumplanung und Tourismus: Nutzungschancen limitierende Rahmenbedingungen

Änderung der Rahmen-bedingungenin Richtung Kostenwahrheit

Dialog mit den Betroffenen