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Transfer für Niedersachsen gefördert durch die

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Page 1: Transfer für Niedersachsen - · PDF fileDie Besonderheit von KMU besteht unter ande-rem auch darin, das es oft keinen Betriebsrat ... Marga Kazior, Projektleiterin Mobil: 0172–1

Transfer für Niedersachsen

gefördert durch die

Transfer für Niedersachsen GmbH – TNGHarburger Str. 2521680 Stade

Telefon: 04141 - 77635 -25Telefax: 04141 - 77635 -26 [email protected]

Geschäftsführung:Anette DittrichKarin JürgenAndreas von Achenbach

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Die TNG, Transfer für Niedersachsen GmbH, ist für die Beratung und Förderung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in doppelter Weise nützlich:

• MitihremzielgerichtetaufKMU speziali sierten Know How.

• MitihrenfinanziellenMöglichkeitenderFörderung und Unterstützung von KMU inRestrukturierungsprozessen.

Die TNG wurde 2005 – auf Initiative der damali-gen niedersächsischen Landesfördergesellschaft LaBIB–privatgegründet.AlsModellprojektwurde sie aus dem Europäischen Sozialfonds des Landes Niedersachsen gefördert.

Die Region Hannover hat für ihre örtlich ansässigen KMU den Ansatz übernommen und fördertProjektederTNGauseigenenMitteln.

Ziel: Die Förderung von Klein- und Mittelunter-nehmen in der Region Hannover mit Instrumen-ten und Zuschüssen, die sonst von größeren Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Das betrifft vor allem Maßnahmen aus dem SGB III (Sozialgesetzbuch Dritter Teil) im Fall von Personalabbau. Aber auch andere Instru-mente der Beratung und der Personalent-wicklungkommenzumEinsatz.

TNG – Hilfe für KMU

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Die TNG, Transfer für Niedersachsen GmbH, ist für die Beratung und Förderung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in doppelter Weise nützlich:

• MitihremzielgerichtetaufKMU speziali sierten Know How.

• MitihrenfinanziellenMöglichkeitenderFörderung und Unterstützung von KMU inRestrukturierungsprozessen.

–privatgegründet.AlsModellprojekt

ProjektederTNGauseigenenMitteln.

-wicklungkommenzumEinsatz.

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Die TNG steht Ihnen zur Verfügung.

Kleine und mittlere Unternehmen, die vor notwendigenUmstrukturierungenstehenoder die Investoren suchen, um den Betrieb fortzuführen, verändern ihre organisato-rischen Abläufe, implementieren neue Technologien und müssen meist Personal abbauen.

So kann die TNG Ihnen helfen:

• MitderOrganisationeinerTransfer-agentur bzw. Transfergesellschaft im Fall personeller Anpassungen.

• MitPersonalentwicklungsmaßnahmen beiProduktionsumstellungen.

• ImFallderInsolvenzmitKonzeptenzurÜbertragendenSanierung,zuMBO- Über legungen bzw. zu Existenzgründungs-vorhaben.

• BeiderModerationundEntwicklungvonbetrieblichen Vereinbarungen, Interessen-ausgleich und Sozialplan.

• BeiderJob-to-Job-VermittlungundbeiOutplacements.

• BeiderDurchführungspeziellerWork-shops oder Seminare, etwa zu Fragen der Arbeits- und Ablauforganisation.

• BeiderErschließungöffentlicherFörder-mittel und Zuschüsse.

BeratungsangeboteundStrukturenwerdenvon der TNG für Sie vorgehalten. So entfällt für Sie vor allem bei der Durchführung von Transfermaßnahmen die mühselige und zeit-aufwendige Beantragung von Fördermitteln.

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Es ist nicht leicht, in der öffentlichen Förde-rungdieOrientierungzufinden.Siegleichtofteinem Dschungel. Große Unternehmen haben dafür spezialisierte Abteilungen.

Die TNG mit ihrer Erfahrung hilft Ihnen, die für Sie mögliche Förderung zu erschließen.

Fördermittel gibt es:• InderregionalenWirtschaftsförderung.• DurchdielandeseigeneNBankinHannover.• VonderAgenturfürArbeit.

Die öffentliche Förderung bezieht sich auf • ZuschüssezurBeratung• betrieblicheQualifizierungsmaßnahmen• personelleAnpassungsmaßnahmen• BegleitungvonRestrukturierungen• FörderungvonInvestitionsvorhaben

ZumHerausfindenderpassendenFörderungs-möglichkeitenfürSiekontaktierenSieuns!

Öffentliche Förderung

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Förderung in den Regionen

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Es ist nicht leicht, in der öffentlichen Förde-rungdieOrientierungzufinden.Siegleicht

derregionalenWirtschaftsförderung.• DurchdielandeseigeneNBankinHannover.• VonderAgenturfürArbeit.

Die öffentliche Förderung bezieht sich auf • ZuschüssezurBeratung• betrieblicheQualifizierungsmaßnahmen• personelleAnpassungsmaßnahmen• BegleitungvonRestrukturierungen• FörderungvonInvestitionsvorhaben

ZumHerausfindenderpassendenFörderungs-möglichkeitenfürSiekontaktierenSieuns!

Die TNG arbeitet in Niedersachsen.

SiekooperiertmitlokalenundregionalenEinrichtungen.MiteinigenLandkreisenundderen Wirtschaftsförderungen besteht eine enge Zusammenarbeit.

Die Region Hannover hat ein eigenes För-derprogramm aufgelegt, um im Krisenfall „ihre“ KMU zu unterstützen. Das Unterneh-merbüroinderRegionHannoverkooperierteng mit der TNG. Es bietet sich mit seiner KrisenkontaktstellealsersteAnlaufstellefürUnternehmen an, so dass unmittelbar vor OrtMaßnahmensofortinAngriffgenommenwerdenkönnen.

Gemeinsam mit der Europäischen Union hat das Land Niedersachsen einen Förder-schwerpunktindemGürtelvonCuxhavenüberSoltau-FallingbostelundCellebisLüchow-Dannenberg festgelegt. Die TNG hat hier ihren Firmensitz.

Förderung in den Regionen

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Eine Transferagentur (§ 216 a Sozialgesetz-buch III) oder eine Transfergesellschaft (§ 216 b Sozialgesetzbuch III) gewährt den Beschäftig-ten einen bestimmten Schutz vor drohender Arbeitslosigkeit.

MitdiesenInstrumentenkannesgelingen, betroffene Arbeitnehmer schnell und zielgenau in neue Stellen zu vermitteln.

Der Beschäftigtentransfer macht es zudem möglich, das verbleibende Unternehmen mit einer Kernbelegschaft am Leben zu erhalten.Arbeitsplätze werden gesichert.

Die TNG übernimmt die vom Verlust des Arbeitsplatzes betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahtlos aus dem Betrieb. Sie sind dann Beschäftigte der TNG, befristet bis maximal ein Jahr. Ziel ist die Vermittlung in unbefristete Arbeit.

Modell Transfer

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TNG-Leistungen im Beschäftigtentransfer

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Eine Transferagentur (§ 216 a Sozialgesetz-buch III) oder eine Transfergesellschaft (§ 216 b Sozialgesetzbuch III) gewährt den Beschäftig-ten einen bestimmten Schutz vor drohender Arbeitslosigkeit.

MitdiesenInstrumentenkannesgelingen, betroffene Arbeitnehmer schnell und zielgenau in neue Stellen zu vermitteln.

Der Beschäftigtentransfer macht es zudem möglich, das verbleibende Unternehmen mit einer Kernbelegschaft am Leben zu erhalten.Arbeitsplätze werden gesichert.

Die TNG übernimmt die vom Verlust des Arbeitsplatzes betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahtlos aus dem Betrieb. Sie sind dann Beschäftigte der TNG, befristet bis maximal ein Jahr. Ziel ist die Vermittlung in unbefristete Arbeit.

In den von der TNG bisher betreuten und evaluiertenProjektenwurdeeinedurch-schnittlicheQuotederVermittlunginneueArbeit – einschließlich gelungener Existenz-gründungen – von fast 70 % erreicht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten in einer Transfergesellschaft:

• zwischen75%und85%ihres bisherigen Nettoentgeltes

• Stärken-undSchwächenanalysen• IndividuelleBerufswegeplanungmit

Zielvereinbarung• BeruflicheQualifizierung• Vermittlungsunterstützunginden

erstenArbeitsmarkt• Existenzgründungsberatung• BetreuungvorOrt

Die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate.

Die Kosten für die Betreuung und Beratung, dieQualifizierungundVermittlungwerdenvon der Region Hannover für die örtlichen KMUbezuschusst.FürdieProjektarbeitste-hen hier Räume zur Verfügung.

TNG-Leistungen im Beschäftigtentransfer

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Ein Betrieb muss sich von fünf Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter trennen. Sie haben ein durchschnittliches Arbeitnehmerbrutto von 2.400 Euro und Kündigungsfristen von vier Monaten.

Die Einhaltung dieser Kündigungsfristen für die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kosteteinschließlichArbeitgeberanteil 58.000,– €.

Die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten per Aufhebungsvertrag auf die Einhaltung ihrer Kündigungsfristen. Die 58.000,– € aus den Kündigungsfristen werden umgewidmet als Kostenbeitrag für die Transfergesellschaft.

Die darüber hinaus entstehenden Kosten für Betreuung,QualifizierungundVermittlunginderTNGkönnenübereineweitereöffentlicheFörderung unterstützt werden.

IndenöffentlichgefördertenProjektenarbeitetdie TNG ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Ein Beispiel:

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Die Vorteile

Interessenausgleich, Sozialplan und Fördermöglichkeiten

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Ein Betrieb muss sich von fünf Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter trennen. Sie haben ein durchschnittliches Arbeitnehmerbrutto von 2.400 Euro und Kündigungsfristen von vier Monaten.

Die Einhaltung dieser Kündigungsfristen für die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kosteteinschließlichArbeitgeberanteil 58.000,– €.

Die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten per Aufhebungsvertrag auf die Einhaltung ihrer Kündigungsfristen. Die 58.000,– € aus den Kündigungsfristen werden umgewidmet als Kostenbeitrag für die Transfergesellschaft.

Die darüber hinaus entstehenden Kosten für Betreuung,QualifizierungundVermittlunginderTNGkönnenübereineweitereöffentlicheFörderung unterstützt werden.

IndenöffentlichgefördertenProjektenarbeitetdie TNG ohne Gewinnerzielungsabsicht.

• DiegeplanteNeustrukturierungkannun-mittelbar in Angriff genommen werden.

• DieRechtssicherheitistsehrgroß,daessich um einvernehmliche, juristisch erprobte Regelungen handelt.

• DieimBetriebbleibendeBelegschaftistnicht demotiviert, da sie weiß, dass mit ihren ehemaligen Kolleginnen und Kollegen sozial anständig umgegangen wird.

• FürdievomArbeitsplatzverlustbetroffenenBeschäftigten stehen optimale und indivi-duelleFördermöglichkeitenzurVerfügung.

UmFördermöglichkeitenzuerschließen, reicht der einseitige Unternehmerwille meist nichtaus.Gefragtsinddafürkollektive Vereinbarungen, die dem Betriebsverfassungs-gesetz entsprechen.

Die Besonderheit von KMU besteht unter ande-remauchdarin,dasesoftkeinenBetriebsratgibtundkeinegewerkschaftlicheVertretung.DamitgibteskeinekollektivenVerhandlungenund Verträge.

DieTNGhilftinderKommunikationmitdenBeschäftigten,auchkurzfristigStrukturenzubilden, die den Abschluss von Vereinbarungen ermöglichen, damit die Fördervoraussetzungen erfülltwerdenkönnen.

Die Vorteile

Interessenausgleich, Sozialplan und Fördermöglichkeiten

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Die TNG arbeitet inhaltlich und organisatorisch eng mit der Gesellschaft für Transfer und be-triebliche Beratung zusammen, die in Bremen, HamburgundOldenburgihreNiederlassungenhat.

Die GTB ist mit ihrem inhaltlichen Konzept, ihrereigenentwickeltenEDV,ihrerprofundenorganisatorischenBasisundihremqualifi-ziertenPersonaleinstarkerPartnerderTNG.Sie übernimmt vertraglich geregelte Dienst-leistungenwiediefinanziellenAbrechnungen,die Buchhaltung und die Sicherung der Infra-struktur.

Unser Partner GTB

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Kontakt

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Anette Dittrich, Geschäftsführerin Mobil: 0151 - 11 21 18 [email protected]

Karl-Heinz Gothe, Tel.: 0511–61 62 35 43 Fax: 0511– 6161 12 42 62

[email protected]

Marga Kazior, ProjektleiterinMobil: 0172–1 69 35 [email protected]

Die TNG arbeitet inhaltlich und organisatorisch eng mit der Gesellschaft für Transfer und be-triebliche Beratung zusammen, die in Bremen, HamburgundOldenburgihreNiederlassungenhat.

Die GTB ist mit ihrem inhaltlichen Konzept, ihrereigenentwickeltenEDV,ihrerprofundenorganisatorischenBasisundihremqualifi-ziertenPersonaleinstarkerPartnerderTNG.Sie übernimmt vertraglich geregelte Dienst-leistungenwiediefinanziellenAbrechnungen,die Buchhaltung und die Sicherung der Infra-struktur.

Für Nachfragen, für Gespräche oder für eine Präsentation in Ihrem Hause stehen wir Ihnen gernezurVerfügung.Kontaktpersonensind:

FüreineErstberatungimKrisenfallkönnenSiesichandieKrisenkontaktstelledesUnternehmerbürosinderRegionHannoverwenden.Kontaktpersonist:

Kontakt

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Unternehmerbüroin der Region Hannover

Prinzenstraße 1230159 Hannover

Tel.: 0800-616 0 616Fax: 0511-616 2345 3

www.unternehmerbuero-hannover.deSta

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Transfer für Niedersachsen GmbH – TNGHarburger Str. 2521680 Stade

Telefon: 04141 - 77635 -25Telefax: 04141 - 77635 -26 [email protected]

Geschäftsführung:Anette DittrichKarin JürgenAndreas von Achenbach