umsetzung des elektro- und elektronikgerätegesetzes (elektrog) aus sicht der kommunen

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Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen Anforderungen an Sammelstellen/ Organisationsanforderungen

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Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen. Anforderungen an Sammelstellen/ Organisationsanforderungen. Grundlagen. Europäische Grundlagen WEEE-Richtlinie RoHS-Richtlinie Deutsche Umsetzung ElektroG Getrennte Sammlung - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

Umsetzung des Elektro- und

Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)

aus Sicht der Kommunen

Anforderungen an Sammelstellen/

Organisationsanforderungen

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03. November 2005Dr. Achim W. Schröter

2/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

Grundlagen

Europäische Grundlagen

• WEEE-Richtlinie

• RoHS-Richtlinie

Deutsche Umsetzung

• ElektroG

Getrennte Sammlung

Eine Sammelstelle mindestens pro Entsorgungsgebiet (örE)

§ 9 Ausgestaltung der kommunalen Sammlung- Bürgernah- Kostenfrei bei Anlieferung

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03. November 2005Dr. Achim W. Schröter

3/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

Kommunale Elektroaltgerätesammlung

• Bringsystem

Platz bereitstellen

• 5Fraktionen

• 4x 38 m³Container

• Absetz-Containerggf. zusätzlich

• 1x 3 m³Rungenpalette

• Holsystem

Gemischte Sperrgutabfuhr

Mehrere Fahrzeuge

Entgelt?

Straßensammlung?

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03. November 2005Dr. Achim W. Schröter

4/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

Eigenvermarktung

• Fraktion/en bestimmen

• Vertrag mit zertifiziertem Verwerter

• Meldung an die Gemeinsame Stelle 3 Monate im voraus

Erstmalig 24.11.2005Danach fließend -

unabhängig von Kalenderjahren

• Sicherstellung der Meldung der Mengenströme

• Stand der Technik einhalten

• Gültigkeit für ein Jahr

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03. November 2005Dr. Achim W. Schröter

5/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

Sammelstelle - Abholstelle

• Sammelstellen

Anlieferung durch Bürger

Recyclinghöfe

Ausgeschlossene Fraktionen

Mengenbegrenzungen

• Abholstellen (Übergabepunkt)

Abholung durch Hersteller

Öffnungszeiten

Verkehrsdichte

Personalausstattung

Im Idealfall identisch

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03. November 2005Dr. Achim W. Schröter

6/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

Herkunftsnachweis 1

• Klärungsbedarf:

Gerät aus privater Nutzung b2c (consumer)?

Gerät aus gewerblicher Nutzung b2b (business)?

Gerät aus dem Zuständigkeitsbereich des örE?

Etikett:

Hiermit erkläre ich, dass aus meinem Privathaushalt ein Gerät.......................................durch die Firma............................... abgeholt wurde.Name: __________________PLZ, Ort: ________________Strasse, Nr.: ______________

Unterschrift: _______________

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03. November 2005Dr. Achim W. Schröter

7/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

Herkunftsnachweis 2Händlerlisten (Rücknahme)

Gerät Name/Vorname

Straße/Hausnummer

PLZ Ort Datum Unterschrift

Beauftragte Firma: __________________________

Unterschrift : __________________________

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03. November 2005Dr. Achim W. Schröter

8/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

Benutzungsordnung Recyclinghof für Anlieferer

Allgemein

1. Unbefugtes Betreten/Kinder

2. Wer darf anliefern

3. Verkehrsregelungen

4. Verhaltensregeln

5. Regeln für die Abgabe von Abfällen

6. Sonderregeln für die Schadstoffannahmestelle

7. Entgeltordnung

Elektroaltgerätesammlung• Anlieferung aus privaten Haushaltungen

— Herkunftsüberprüfung

— Anlieferung höherer Stückzahlen

— Anlieferung aus Haushaltungen durch Elektrogewerbe

— Ausgeschlossene Fraktionen

— Art und Zustand der vollständigen Geräte

• Anlieferung aus gewerblicher Herkunft

— Erlaubt wenn technisch möglich

— Parallelsystem für b2b-Geräte(Bei § 16.2-Übertragung Krw-/AbfG)

— Entgeltverordnung

— Einfaches kostengünstiges System

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9/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

BAE 1: Betriebshof- und Abholordnung für dieElektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG

Für die Sicherheit der Bürger und der Beschäftigten auf den Bringhöfen ist der Betreiber verantwortlich!

1. Qualifizierung des Abholbetriebes

• Der Abholbetrieb muss Entsorgungsfachbetrieb sein oder entsprechende Qualifikation haben

2. Personelle Anforderungen

• Fahrer muss sich identifizieren

• Einweisung in örtliche Verhältnisse ist Voraussetzung

• Kommunikation in deutscher Sprache ist Voraussetzung

• Fahrer muss als „sonstiges Personal“ nach EfbV geschult sein oder eine entsprechende Qualifikation haben

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03. November 2005Dr. Achim W. Schröter

10/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

BAE 2: Betriebshof- und Abholordnung für dieElektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG

• Fahrzeug muss für die Abholung systemgerecht sein

• Fahrzeug muss den technischen Forderungen für Deutschland entsprechen (Lärm, Staub, „Euro-Norm“)

• Eigentümer muss regelmäßige Sicher- heitsüberprüfungen der Container gewährleisten

• Entleerungsmöglichkeit nach Ablauf der Prüfungsgültigkeit für Container ist maximal ein halbes Jahr zu prüfen

3. Technische Anforderungen

• Container müssen optisch einwandfrei sein

• Container müssen gedeckelt sein

• Container müssen Vorrichtungen zum Verschließen haben

• Container für Geräte mit Flüssigkeiten müssen flüssigkeitsdicht sein (Gruppe2)

• Container müssen ohne firmenspezifische Werbung sein, nur Eigentumshinweis ist erlaubt

• Container müssen gewartet und technisch einwandfrei sein

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03. November 2005Dr. Achim W. Schröter

11/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

BAE 3: Betriebshof- und Abholordnung für dieElektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG

4. Logistische Anforderungen

• Container und Behälter müssen im Wechselsystem gefahren werden

• Abholfenster wird bekannt gemacht(Täglich außerhalb der Stoßzeiten)

• Voranmeldung der Abholung und des Transports sind Voraussetzung

• Nennung des Transportbetriebes und des Fahrers sind erforderlich

• Hilfe beim Rangieren und bei der Verladung erfolgt gegen Entgelt

• Sonderregelung zu Begleitpapieren für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Rahmen des ElektroG

• Nachweisdaten von den Verwertungsanlagen müssen geliefert werden (Nachweispflicht über Mengenströme im Rahmen der Anlagen- genehmigung gegenüber der Genehmigungsbehörde (LKA))

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03. November 2005Dr. Achim W. Schröter

12/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

BAE 4: Betriebshof- und Abholordnung für dieElektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG

5. Bauliche, räumliche und organisatorische Voraussetzungen

• Die örE oder deren beauftragte Dritte melden die Anzahl der Annahmestellen/Abholstellen und den jeweiligen Containerbedarf der EAR(möglich ab Mitte Oktober 2005)

• Örtlicher Austausch vergleichbarer Container ist Voraussetzung(ggf. zweimaliges Umsetzen zur unverzüglichen Aufstellung des leeren Containers erforderlich)

• Größen, Befüllungsfunktionen und Aufnahmemöglichkeiten der Container sind ortsspezifisch zu berücksichtigen (z.B. 2x 15 m³ statt 1x 38 m³)

6. Haftung

• Schäden, Unfälle und Mängel an der Technik in Zusammenhang mit der Abholung sind durch den Abholfahrer unverzüglich dem Eigentümer oder dem benannten Betriebspersonal zu melden

• Die allgemeine Benutzungsordnung und Verkehrshinweise der Anlage gelten entsprechend (siehe dort)

• Haftung für Containerbeschädigungen außerhalb der Öffnungszeiten müssen ausgeschlossen werden (z.B. durch Fledderer zerschnittene Abdeck-Planen auf den Containern)

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03. November 2005Dr. Achim W. Schröter

13/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

Handlungsbedarf in den Kommunen (1)

1. Satzung Aktualisierung bei Bedarf Entgeltverordnung für gewerbliche

Anlieferung außerhalb des ElektroG (bei Auftrag)

2. Abfallkalender Information über die neue

Getrenntsammlung nach ElektroG Information der Haushalte über die

Andienungspflicht an das System Information der Bürger zu den

neuen Elektroaltgerätegruppen und die Sammelsysteme

Information über Öffnungszeiten Information zum Holsystem

3. Gewerbliche Anlieferer Hinweise zu b2b-Geräten Hinweise zu gewerblicher

Anlieferung von b2c-Geräten Gespräche mit der IHK oder

Kreishandwerkerschaft über Herkunftsnachweise

Informationen über Sammelstellen, ausgeschlossene Gruppen an bestimmten Sammelstellen und Mengenbegrenzungen

Hinweise zu den allgemeinen Benutzungsordnungen der Recyclinghöfe, bzw. Elektroaltgeräte-Annahmestellen

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03. November 2005Dr. Achim W. Schröter

14/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

Handlungsbedarf in den Kommunen (2)

4. Partnersuche (bei Bedarf) Anschluss an regionale Anbieter

von Logistikleistungen Angebot eigener Container zur

Weiternutzung, bzw. Ersatznutzung kalkulieren (bei Fehlfunktion des Abholsystems)

Zur Eigenvermarktung Vertrag mit zertifiziertem Recyclingbetrieb schließen

Mit caritativen Zerlegebetrieben Regelungen finden

5. Sammelstelle Platz schaffen, Genehmigungen

einholen, sofern neue Anlage Beschilderungen und Hinweise

vorbereiten

6. Containerbedarf Containerart festlegen Containerstückzahl bestimmen Containerbedarf an EAR melden Testeinbuchung bei EAR

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