umsetzung des elektro- und elektronikgerätegesetzes (elektrog) aus sicht der kommunen
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Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen. Anforderungen an Sammelstellen/ Organisationsanforderungen. Grundlagen. Europäische Grundlagen WEEE-Richtlinie RoHS-Richtlinie Deutsche Umsetzung ElektroG Getrennte Sammlung - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Umsetzung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
aus Sicht der Kommunen
Anforderungen an Sammelstellen/
Organisationsanforderungen
03. November 2005Dr. Achim W. Schröter
2/14 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen
Grundlagen
Europäische Grundlagen
• WEEE-Richtlinie
• RoHS-Richtlinie
Deutsche Umsetzung
• ElektroG
Getrennte Sammlung
Eine Sammelstelle mindestens pro Entsorgungsgebiet (örE)
§ 9 Ausgestaltung der kommunalen Sammlung- Bürgernah- Kostenfrei bei Anlieferung
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Kommunale Elektroaltgerätesammlung
• Bringsystem
Platz bereitstellen
• 5Fraktionen
• 4x 38 m³Container
• Absetz-Containerggf. zusätzlich
• 1x 3 m³Rungenpalette
• Holsystem
Gemischte Sperrgutabfuhr
Mehrere Fahrzeuge
Entgelt?
Straßensammlung?
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Eigenvermarktung
• Fraktion/en bestimmen
• Vertrag mit zertifiziertem Verwerter
• Meldung an die Gemeinsame Stelle 3 Monate im voraus
Erstmalig 24.11.2005Danach fließend -
unabhängig von Kalenderjahren
• Sicherstellung der Meldung der Mengenströme
• Stand der Technik einhalten
• Gültigkeit für ein Jahr
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Sammelstelle - Abholstelle
• Sammelstellen
Anlieferung durch Bürger
Recyclinghöfe
Ausgeschlossene Fraktionen
Mengenbegrenzungen
• Abholstellen (Übergabepunkt)
Abholung durch Hersteller
Öffnungszeiten
Verkehrsdichte
Personalausstattung
Im Idealfall identisch
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Herkunftsnachweis 1
• Klärungsbedarf:
Gerät aus privater Nutzung b2c (consumer)?
Gerät aus gewerblicher Nutzung b2b (business)?
Gerät aus dem Zuständigkeitsbereich des örE?
Etikett:
Hiermit erkläre ich, dass aus meinem Privathaushalt ein Gerät.......................................durch die Firma............................... abgeholt wurde.Name: __________________PLZ, Ort: ________________Strasse, Nr.: ______________
Unterschrift: _______________
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Herkunftsnachweis 2Händlerlisten (Rücknahme)
Gerät Name/Vorname
Straße/Hausnummer
PLZ Ort Datum Unterschrift
Beauftragte Firma: __________________________
Unterschrift : __________________________
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Benutzungsordnung Recyclinghof für Anlieferer
Allgemein
1. Unbefugtes Betreten/Kinder
2. Wer darf anliefern
3. Verkehrsregelungen
4. Verhaltensregeln
5. Regeln für die Abgabe von Abfällen
6. Sonderregeln für die Schadstoffannahmestelle
7. Entgeltordnung
Elektroaltgerätesammlung• Anlieferung aus privaten Haushaltungen
— Herkunftsüberprüfung
— Anlieferung höherer Stückzahlen
— Anlieferung aus Haushaltungen durch Elektrogewerbe
— Ausgeschlossene Fraktionen
— Art und Zustand der vollständigen Geräte
• Anlieferung aus gewerblicher Herkunft
— Erlaubt wenn technisch möglich
— Parallelsystem für b2b-Geräte(Bei § 16.2-Übertragung Krw-/AbfG)
— Entgeltverordnung
— Einfaches kostengünstiges System
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BAE 1: Betriebshof- und Abholordnung für dieElektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG
Für die Sicherheit der Bürger und der Beschäftigten auf den Bringhöfen ist der Betreiber verantwortlich!
1. Qualifizierung des Abholbetriebes
• Der Abholbetrieb muss Entsorgungsfachbetrieb sein oder entsprechende Qualifikation haben
2. Personelle Anforderungen
• Fahrer muss sich identifizieren
• Einweisung in örtliche Verhältnisse ist Voraussetzung
• Kommunikation in deutscher Sprache ist Voraussetzung
• Fahrer muss als „sonstiges Personal“ nach EfbV geschult sein oder eine entsprechende Qualifikation haben
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BAE 2: Betriebshof- und Abholordnung für dieElektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG
• Fahrzeug muss für die Abholung systemgerecht sein
• Fahrzeug muss den technischen Forderungen für Deutschland entsprechen (Lärm, Staub, „Euro-Norm“)
• Eigentümer muss regelmäßige Sicher- heitsüberprüfungen der Container gewährleisten
• Entleerungsmöglichkeit nach Ablauf der Prüfungsgültigkeit für Container ist maximal ein halbes Jahr zu prüfen
3. Technische Anforderungen
• Container müssen optisch einwandfrei sein
• Container müssen gedeckelt sein
• Container müssen Vorrichtungen zum Verschließen haben
• Container für Geräte mit Flüssigkeiten müssen flüssigkeitsdicht sein (Gruppe2)
• Container müssen ohne firmenspezifische Werbung sein, nur Eigentumshinweis ist erlaubt
• Container müssen gewartet und technisch einwandfrei sein
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BAE 3: Betriebshof- und Abholordnung für dieElektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG
4. Logistische Anforderungen
• Container und Behälter müssen im Wechselsystem gefahren werden
• Abholfenster wird bekannt gemacht(Täglich außerhalb der Stoßzeiten)
• Voranmeldung der Abholung und des Transports sind Voraussetzung
• Nennung des Transportbetriebes und des Fahrers sind erforderlich
• Hilfe beim Rangieren und bei der Verladung erfolgt gegen Entgelt
• Sonderregelung zu Begleitpapieren für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Rahmen des ElektroG
• Nachweisdaten von den Verwertungsanlagen müssen geliefert werden (Nachweispflicht über Mengenströme im Rahmen der Anlagen- genehmigung gegenüber der Genehmigungsbehörde (LKA))
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BAE 4: Betriebshof- und Abholordnung für dieElektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG
5. Bauliche, räumliche und organisatorische Voraussetzungen
• Die örE oder deren beauftragte Dritte melden die Anzahl der Annahmestellen/Abholstellen und den jeweiligen Containerbedarf der EAR(möglich ab Mitte Oktober 2005)
• Örtlicher Austausch vergleichbarer Container ist Voraussetzung(ggf. zweimaliges Umsetzen zur unverzüglichen Aufstellung des leeren Containers erforderlich)
• Größen, Befüllungsfunktionen und Aufnahmemöglichkeiten der Container sind ortsspezifisch zu berücksichtigen (z.B. 2x 15 m³ statt 1x 38 m³)
6. Haftung
• Schäden, Unfälle und Mängel an der Technik in Zusammenhang mit der Abholung sind durch den Abholfahrer unverzüglich dem Eigentümer oder dem benannten Betriebspersonal zu melden
• Die allgemeine Benutzungsordnung und Verkehrshinweise der Anlage gelten entsprechend (siehe dort)
• Haftung für Containerbeschädigungen außerhalb der Öffnungszeiten müssen ausgeschlossen werden (z.B. durch Fledderer zerschnittene Abdeck-Planen auf den Containern)
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Handlungsbedarf in den Kommunen (1)
1. Satzung Aktualisierung bei Bedarf Entgeltverordnung für gewerbliche
Anlieferung außerhalb des ElektroG (bei Auftrag)
2. Abfallkalender Information über die neue
Getrenntsammlung nach ElektroG Information der Haushalte über die
Andienungspflicht an das System Information der Bürger zu den
neuen Elektroaltgerätegruppen und die Sammelsysteme
Information über Öffnungszeiten Information zum Holsystem
3. Gewerbliche Anlieferer Hinweise zu b2b-Geräten Hinweise zu gewerblicher
Anlieferung von b2c-Geräten Gespräche mit der IHK oder
Kreishandwerkerschaft über Herkunftsnachweise
Informationen über Sammelstellen, ausgeschlossene Gruppen an bestimmten Sammelstellen und Mengenbegrenzungen
Hinweise zu den allgemeinen Benutzungsordnungen der Recyclinghöfe, bzw. Elektroaltgeräte-Annahmestellen
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Handlungsbedarf in den Kommunen (2)
4. Partnersuche (bei Bedarf) Anschluss an regionale Anbieter
von Logistikleistungen Angebot eigener Container zur
Weiternutzung, bzw. Ersatznutzung kalkulieren (bei Fehlfunktion des Abholsystems)
Zur Eigenvermarktung Vertrag mit zertifiziertem Recyclingbetrieb schließen
Mit caritativen Zerlegebetrieben Regelungen finden
5. Sammelstelle Platz schaffen, Genehmigungen
einholen, sofern neue Anlage Beschilderungen und Hinweise
vorbereiten
6. Containerbedarf Containerart festlegen Containerstückzahl bestimmen Containerbedarf an EAR melden Testeinbuchung bei EAR
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