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UNO & Global Governance
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 2
Die UNO
Beruht auf dem Prinzip der multilateralen intergouvernementalen Zusammenarbeit
191 Mitgliedsstaaten UNO-Charta als Antwort auf das Scheitern des
Völkerbundes entstanden Von 51 Staaten unterschrieben und am
24.10.1945 in Kraft getreten 19 Kapitel mit 111 Artikeln + Präambel
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 3
UNO - Hauptaufgaben
Kernaufgabe der UNO ist die Wahrung des Friedens, wobei von einem umfassenden (positiven) Friedensbegriff ausgegangen wird.
3 Aufgabenbereiche:1) Sicherung der internationalen Sicherheit,2) Schutz der Menschenrechte und Entwicklung
des Völkerrechts,3) Sozial, wirtschaftliche und
entwicklungspolitische Anliegen.
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 4
Die UNO-Charta – Ziele und Grundsätze
Ziele der UNO in Art. 1 der Charta festgelegt: Den Weltfrieden und die internationale
Sicherheit wahren, Freundschaftliche Beziehungen zwischen den
Nationen entwickeln, Die internationale Zusammenarbeit fördern, um
die Lösung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Probleme sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen herbeizuführen
Ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser Ziele aufeinander abgestimmt werden.
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 5
Die UNO-Charta – Ziele und Grundsätze
Die Grundsätze der UNO-Arbeit sind in Art.2 der Charta festgelegt:
Souveräne Gleichheit aller Mitgliedstaaten, Verpflichtung der Streitbeilegung durch
friedliche Mittel (= tragende Säule der UN). Verbot der Androhung/ Anwendung von Gewalt, Gewaltanwendung nur legitimiert:
Im Falle des individuellen/ kollektiven Selbstverteidigungsrechtes
Durch eine Zwangsmaßnahme des SR
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 6
Die UNO-Charta –Ziele und Grundsätze
Beistandspflicht für Maßnahmen der Organisation
Verbot der Einmischung in die Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören
Probleme: Grad der Verbindlichkeit bzw. Folgen bei
Verstößen sind nicht präzise beschrieben Keine Prioritätensetzung hinsichtlich der Ziele
aus der Charta ableitbar Durch neues Verständnis der Sicherheit wird das
Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates in Frage gestellt.
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 7
Das UN-System
6 Hauptorgane (außer dem IGH alle mit Sitz in New York)
Spezialorgane (UN-Programme und regionale Einrichtungen)
Sonderorganisationen Verbindungen zu anderen Bereichen und
Akteuren (internationale Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft)
UNO als dynamisches Gebilde zu verstehen, das sich schwer eingrenzen lässt und sich einem vollständigen Überblick entzieht.
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SekretariatGeneralsekretär
Wirtschafts- und Sozialrat
Abrüstungs-kommission
Ausschüsse
Internat.Konferenzen
Ständige UN-Hilfsorganisat.
Treuhandschaftsrat
Generalversammlung
Sonder-organisationen
Fachkommission
RegionaleWirtsch. Kommission
Ständ.Militärausschuss
SonstigeHilfsorgane
Friedenstruppen
IGH
Sicherheitsrat
Die Organisationen der Vereinten Nationen
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UNO Organe – Die Generalversammlung
Die GV ist ein Forum für intergouvernementale
Kooperation und Konsultationen, kein
Weltparlament 191 Stimmberechtigte Mitglieder Die GV ist das zentrale Organ der UNO Mitglieder nach dem Prinzip „ein Staat, eine
Stimme“ vertreten Beobachter wirken ohne Stimmrecht mit
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UNO Organe – Die Generalversammlung
Arbeit vor allem in 6 Hauptausschüssen Abrüstung und internationale Sicherheit Wirtschafts- und Finanzfragen Soziale, humanitäre und kulturelle
Angelegenheiten Dekolonisation und spezielle politische Fragen Organisationsinterne Verwaltungs- und
Budgetangelegenheiten Rechtsfragen
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UNO Organe – Die Generalversammlung
Neben- und Hilfsorganisationen zur Unterstützung ihrer Arbeit
Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, bei wichtigen Fragen gilt die 2/3 Mehrheit
GV erlässt nicht bindende, nicht sanktionierbare Empfehlungen
Machtinstrument = öffentlicher Druck Notstandssondersitzungen bei Blockierung des
Sicherheitsrats
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UNO Organe – der Sicherheitsrat
15 stimmberechtigte Mitglieder 5 ständige Mitglieder mit Vetorecht (F, GB, USA,
Russland, China) 10 nichtständige Mitglieder, von der GV für zwei
Jahre gewählt Beschlüsse fallen mit 9 der 15 Stimmen Kann Nebenorgane bilden
Ausschüsse Friedensmissionen Straftribunale (ex-Jugoslawien, Ruanda)
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UNO Organe – der Sicherheitsrat
Der SR trägt die Hauptverantwortung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit. Er kann:
Jede Situation untersuchen und Empfehlungen zur friedlichen Beilegung einer Streitigkeit aussprechen (UN-Charta-Kap. VI)
Im Konfliktfall die Friedensbedrohung oder den Friedensbruch feststellen und Maßnahmen zur Streitbeilegung anordnen. (wirtschaftliche Sanktionen militärische Zwangsmaßnahmen)
Die Entscheidungen des SR sind für alle UNO-Mitglieder bindend.
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UNO Organe – der Treuhandschaftsrat
Hat seine Arbeit 1994 suspendiert, nachdem
das letzte Treuhandgebiet, Palau, in die
Unabhängigkeit entlassen wurde.
Aufgabe: die Überwachung der Verwaltung
eroberter Gebiete nach dem 2. Weltkrieg.
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UNO Organe – der Internationale Gerichtshof
Sitz: den Haag ist das Hauptrechtssprechungsorgan der UNO 15 unabhängige Richter, von dem SR und der GV
bestimmt Alle UNO-Mitglieder werden mit dem Beitritt auch
Vertragsparteien des IGH. Unterschiede zu nationalen Gerichten:
Keine obligatorische Gerichtsbarkeit, Streitparteien bestimmen selbst, ob sie sich
der Zuständigkeit des IGH unterstellen, keine allgemeine Wirkung der
Rechtssprechung. Trotzdem: Wichtige Rolle bei der Fortentwicklung
des Völkerrechts
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UNO Organe – das Sekretariat
Hauptadministrationsorgan der UNO Hauptsitz: New York + 3 Nebenstellen: Wien,
Genf, Nairobi Repräsentiert durch den Generalsekretär und
einem Stellvertreter 2000 waren dort ca. 8900 Personen aus 170
Mitgliedstaaten beschäftigt Der Generalsekretär wird auf Vorschlag des SR
durch die GV für 5 Jahre gewählt.
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 17
Der Generalsekretär
Koordiniert die Arbeit der Organe (außer IGH) Verantwortlich für die Aufstellung des
Haushaltsplans und die Durchführung der Finanzverwaltung
Verantwortlich für die VN-Friedensmissionen Repräsentiert die UNO Hat das Recht, den SR auf jede Situation
aufmerksam zu machen, die den Weltfrieden gefährden könnte
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Ziele und Grundsätze der Charta Politische Realität
souveräne Gleichheit aller Mitgliedstaaten ausgeprägtes Machtgefälle zwischen Staaten
und Regionen
Erfüllung der mit der UN-Charta übernommenen
Verpflichtungen
Verweigerungen von Beiträgen und Leistungen
je nach nationaler Interessenlage
Verpflichtung zur friedlichen Streitbeilegung allgegenwärtige Gewalt im internationalen
System
allgemeines Gewaltverbot praktiziertes Recht einzelner Staaten auf
unilaterale Gewaltanwendung
Weltfrieden und internationale Sicherheit als
kollektive Aufgabe aller Mitgliedstaaten
Interessendominanz der Industriestaaten und
vergessene Konflikte in Entwicklungsländern
Verbot der Einmischung in innere
Angelegenheiten der Mitgliedstaaten
Globalisierung grundlegender Probleme erzwingt
Erosion staatlicher Souveränität
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UNO – Zwischenfazit
Handlungsfähigkeit vom Kooperationswillen der Mitgliedstaaten abhängig.
Komplexes System Unübersichtlichkeit, überlappende Kompetenzen, Ressourcenverschwendung.
Wandel und Ausweitung der Kernaufgaben Charta ist nicht mehr zeitgemäß
Repräsentationsdefizit des Sicherheitsrates Vetorecht der 5 ständigen SR-Mitglieder
entspricht nicht mehr den weltpolitischen Realitäten.
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UNO – Reformvorschläge
2003 Hochrangige Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel eingesetzt, geleitet vom ehem. thailändischen Premierminister Panyarachun
Die wichtigsten Vorschläge (Dezember 2004): Reform des SR – 2 Optionen:
1) Erweiterung von 15 auf 24 Mitglieder, davon 6 ständige ohne Vetorecht.
2) Erweiterung von 15 auf 24 Mitglieder. Die zusätzlichen Sitze sollen regional vergeben werden, eine Wiederwahl möglich.
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UNO – Reformvorschläge
Offene Fragen: Welche Staaten werden neue ständige
Mitglieder Entscheidungsfindung durch Zuwachs des SR
erschwert Vetoprivileg der 5 ständigen Mitglieder bleibt
unangetastet Reform der GV:
Stärkung des Generalsekretärs im Bereich Frieden und Sicherheit
Einführung der Position eines zweiten stellvertretenden Generalsekretärs für den Bereich der Friedenssicherung.
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 22
UNO – Reformvorschläge
Reform der Friedenssicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen (Schutz von
Zivilisten vor ethnischen Säuberungen, Völkermord und Unfähigkeit der betroffenen Staaten, diesen Schutz zu leisten) soll die Weltgemeinschaft präventiv agieren können.
Verstärkte Finanzmittel und Logistik für Truppenkontingente
robustes Mandat für UN-Truppen
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 23
UNO – Hindernisse
Reform schwer durchzusetzen weil: Die Änderung der Charta einer 2/3 Mehrheit der
Generalversammlung und der Ratifizierung durch 2/3 der Mitgliedstaatenbedarf.
große Interessenheterogenität der Mitglieder Geringer Reformwille der 5 ständigen SR-
Mitglieder, da die Reform des SR ein Machtverlust impliziert.
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Global Governance
Auf Grund der gestiegenen Interdependenz zwischen Staaten der Weltgemeinschaft, können viele Probleme nicht mehr im nationalstaatlichen Alleingang gelöst werden. Ggov. als neues Politikmodell, bei dem
staatliche und nichtstaatliche Akteure auf verschiedenen Ebenen neuartig zusammenarbeiten.
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Global Governance - Definition
„ist die Gesamtheit der zahlreichen Wege, auf denen Individuen sowie öffentliche und private Institutionen ihre gemeinsamen Angelegenheiten regeln.“ (Stiftung Entwicklung und Frieden 1995:4ff)
Gestaltung der Globalisierung um Defizite zu erkennen, Fehlentwicklungen zu korrigieren, Reformen einzuleiten und ein politisches Instrumentarium zu entwickeln, das „Prozesse auf ihre Funktionsfähigkeit im globalen Miteinander von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik überprüft." (Schlussbericht der Enquete Kommission: Globalisierung der Weltwirtschaft. Herausforderungen und Antworten, Deutscher Bundestag, Drucksache 14/9200, S. 451)
Kurz gesagt: Ggov. bedeutet, den Prozess der Globalisierung politisch zu gestalten.
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Global Governance - Zielsetzung
Eine Antwort soll gefunden werden für die Behandlung globaler Probleme, die auf nationalstaatlicher Ebene nicht mehr lösbar sind, d.h. den Schutz so. „globaler Güter", wie z.B.: Grenzüberschreitende Umweltprobleme Armut Ressourcenknappheit,Klimaschutz, Artenvielfalt Frieden Vermeidung von Wirtschaftskrisen,
menschliche Sicherheit.
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Global Governance - Strukturelemente
Nationalstaaten als Scharniere zwischen lokalen, und supranationalen Aufgaben als „Interdependenzmanagement" zwischen lokalen, supranationalen und zivilgesellschaftlichen Aufgaben,
Regionale Zusammenschlüsse wie EU, NAFTA, ASEAN, MERCOSUR etc. als organisatorischer Unterbau, bzw. Brücke zwischen lokalen, nationalen und globalen Ereignissen,
Weltkonferenzen als Diskussionsforen globaler Probleme,
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 28
Global Governance - Strukturelemente
Internationale Organisationen der Zivilgesellschaft wie z.B. NGOs , Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen u.a.
Bestehende Internationale Organisationen wie IWF, Weltbank, WTO. Eine zentrale Rolle soll in diesem Rahmen der UNO zukommen.
Ggov. will ein Mehrebenensystem aus verschiedenen Akteuren schaffen. Das Ziel ist nicht die Weltregierung.
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Global Governance - Prinzipien
Konstitutive Prinzipien der Interaktion in diesem „Mehr-Ebenen-System" sind Kooperation, Kohärenz, Koordination und Transparenz, d.h. eine dezentrale, subsidiäre und föderative Arbeitsweise mit folgender Zielsetzung:
Verrechtlichung der globalen Politik auf der Grundlage des Völkerrechts durch internationale Abkommen, aktuelle Beispiel: der Internationale Strafgerichtshof,
Soft Law – Vereinbarungen (eine Form der freiwilligen Selbstverpflichtung),
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 30
Global Governance - Prinzipien
Einbindung nichtstaatlicher Akteure in politische Entscheidungsprozesse,
Erarbeitung international anerkannter Normen wie: Verursacherprinzip, Nachhaltigkeit, Friedenssicherung, Respektierung der Menschenrechte, Gewaltlosigkeit.
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 31
Global Governance – Fazit
So wie die soziale Marktwirtschaft die Fehlentwicklungen der Marktwirtschaft zu beseitigen hilft, will Ggov. die Globalisierung nicht aufhalten, sondern die sich daraus ergebenden negativen Entwicklungen beseitigen und politisch gestalten.
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 32
Global Governance – Probleme
Das Ggov. Konzept wirft Fragen bezüglich der Praktikabilität und Legitimität auf, auf Grund
der mangelnden kollektiven Bindewirkung
des internationalen Regierens, des Fehlens eine der Staaten übergeordnete
Gewalt (Das weitgehende Vorherrschen der Anarchie im internationalen System):
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 33
Global Governance – Probleme
1) Wie soll bei heterogener Interessensstruktur in einem System sich überlappender und durchdringender, geteilter Souveränitäten eine freiwillige Selbstkoordination erfolgen?
2) Wie kann, wenn diese Kooperation nicht freiwillig erfolgt, ein Verfahren gewährleistet werden, das demokratischen Grundsätzen entspricht?